• Busfahrer über BVG-Krise: »Mittlerweile ist es die Hölle«
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185514.oepnv-busfahrer-ueber-bvg-krise-mittlerweile-ist-es-die-hoelle.ht

    24.9.2024 von Christian Lelek - Unter der BVG-Krise leidet auch das Fahrpersonal

    Die Berliner Verkehrbetriebe stecken in einer handfesten Krise. Regelmäßig wird ein neuer Notfahrplan präsentiert, der das Angebot eindampft, sodass sich die Anfahrhäufigkeit veringert. Trotzdem fallen immer mehr Züge aus. Konnte die BVG im Jahr 2022 noch 99,2 Prozent aller geplanten U-Bahn-Fahrten anbieten, waren es bis August dieses Jahres 93 Prozent. Jede 15. U-Bahnfahrt fiel aus.

    Auch das Busangebot nimmt entgegen der Aussage von BVG-Vorstand Henrik Falk kontinuierlich ab. Falk hatte im August behauptet, das reale Busangebot der BVG sei so groß wie nie. Einer Analyse des Centers Nahverkehr Berlin zufolge, auf den sich ein RBB-Bericht beruft, sank die Fahrleistung der BVG-Busse von angebotenen 94,5 Millionen Fahrkilometern 2021 mittlerweile auf 90,2 Millionen Fahrkilometer – in etwa so viel wie 2016. So die Prognose. Bestellt habe das Land Berlin eigentlich 97,9 Millionen Kilometer. Für 2030 sind 101 Millionen Buskilometer vereinbart. Dass sie erreicht werden, während Vorstandschef Falk ein Wachstum innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre ausschließt, ist fraglich.

    Die Krise spüren nicht nur die Fahrgäste. Gerade die Beschäftigten sind tagtäglich mit dem eingeschränkten Betrieb der landeseigenen Verkehrsbetriebe konfrontiert. Dabei scheint der Mangel an tauglichen Fahrzeugen und Personal nur ein Aspekt zu sein, der zu einer erhöhten Arbeitsbelastung führt. Umgekehrt scheinen, wenn man den Beschäftigten glaubt, die Arbeitsbedingungen ein Grund dafür zu sein, dass Kolleg*innen ihr Arbeitsverhältnis beenden.

    Jan Förster fährt seit 18 Jahren für die BVG. Exemplarisch schildert er »nd« eine Fahrt von vergangener Woche auf der Linie 265 von Schöneweide zum Märkischen Museum: »Statt 7,58 geplanter Stunden, hatte ich am Ende 8,45 Stunden gearbeitet und dabei nur einen Bruchteil meiner Pausen genommen.« Am Ende habe er ensprechend Verspätung gesammelt, die er an den nächsten Kollegen übergeben habe. Sie fahre regelmäßig dem Fahrplan hinterher, sagt Försters Kollegin Petra Roth. Sowohl Roth als auch Förster sind Mitglieder im Personalrat der BVG. »Wenn du 20 Minuten hinterherhängst, drückst du dir schonmal einen Toilettengang weg. Ich versuche dann trotzdem eine kleine Pause zu machen, meine Stulle zu essen und eine Zigarette zu rauchen«, sagt Roth. Mittlerweile habe die BVG die Fahrzeiten für die einzelnen Strecken zwar verlängert, gleichzeitig aber die Ein- und Ausfahrten zu den Betriebshöfen verkürzt, sagt Roth.

    »Manchmal komme ich mir vor, als müssten wir an vorderster Front die Prügel einstecken für das, was andere zu verschulden haben.«
    Petra Roth Busfahrerin

    Von ganz jung bis ganz alt würden die Fahrgäste zudem immer respektloser, wie Roth sagt. »Dann bekomme ich einen Spruch gedrückt und werde sitzen gelassen, ohne dass ich antworten kann«, sagt sie. »So was nimmst du den Arbeitstag über mit.« Ihr Kollege pflichtet ihr bei. Er sei eigentlich ein leidenschaftlicher Busfahrer, sagt Förster. »Mittlerweile ist aber das, was man als Busfahrer innerhalb wie außerhalb des Busses erlebt, die Hölle.« Die auf das Hauptstadtimage gemünzten Werbekampagnen der BVG hätten geradezu dazu eingeladen, sich in den Fahrzeugen gehen zu lassen. Damit zurück blieben aber die Fahrer, sagt Förster. Auch die Verkehrssituation habe sich verändert. Es gehe rücksichtsloser und aggressiver zu. »Manchmal komme ich mir vor«, sagt Roth, »als müssten wir an vorderster Front die Prügel einstecken für das, was andere zu verschulden haben.« Roth meint, vorprogrammierte Ansagen des Unternehmens könnten dazu führen, dass das Fahrpersonal nicht persönlich den Kopf hinhalten muss, wenn es darum geht, Probleme zu kommunizieren.

    Förster spricht davon, dass die BVG ihre digitales Potenzial nicht ausschöpfe. »Warum muss ich, wenn selbst die Fahrzeiten jedes Fahrzeugs in Echtzeit eingesehen werden können, Vorfälle, die sich während der Fahrt ereignen, auf Zetteln dokumentieren«, fragt er.

    Doch nicht für alles sei das Unternehmen verantwortlich. Die Verkehrspolitik trage entschieden dazu bei, dass nicht die volle Leistung erbracht werden könne. »Es hat mit der Personalsituation erstmal nichts zu tun, wenn die Vorrangschaltung der Ampeln nicht funktioniert, wenn Bezirke unabgesprochen voneinander verzögernde Baustellen gewähren.« Und dann sei da noch der Faktor Geld: Der BVG stünden für das, was der Senat mit ihr will, zu wenig Mittel zur Verfügung, sagt Förster.

    Stichwort Geld: Das sei ein Ansatzpunkt, die Belastung zu kompensieren und den Beruf attraktiver zu machen, sagt Försters Kollegin Roth. Die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern müsse inzwischen über 100 Euro für einen Wochenendeinkauf aufbringen. Auch Miete und Energie seien teurer geworden. Nächstes Jahr steht die Tarifrunde zum Entgelt bei der BVG an.

    Förster plädiert mit Blick auf den hohen Krankenstand für mehr Regenerationszeit in Form von längeren Wendezeiten und mehr Urlaub. Elemente, die eigentlich im Manteltarifvertrag geregelt werden, der erst dieses Jahr erneuert wurde. Vor einigen Jahren hat Förster seine Arbeitswoche von 37,5 auf 31 Stunden reduziert. Ihm seien während der Fahrten durch die große Belastung immer mehr Fehler unterlaufen. »Ich habe dann eigenständig die Reißleine gezogen.«

    Roth vermisst auch den innerbetrieblichen, »fast schon familiären Zusammenhalt«, den sie zu Beginn kennengelernt habe. Damals habe sie gewusst, wer vor ihr fährt und wer hinter ihr. Man habe sich verabredet, um die Heimwege teilweise gemeinsam zu verbringen. Heutzutage sei das anders.

    Sicher liege es an der hohen Fluktuation, vielleicht auch an der heutigen Generation und zunehmenden Sprachbarrieren oder daran, dass jede*r mehr auf sich schaue, sagt Roth. »Früher gab es ein Verständnis davon, dass wir zusammen stark sind.« Noch sei es so, dass ein Kern von Mitarbeiter*innen vor den Arbeitskämpfen die Kolleg*innen durch ihren Enthusiasmus mitreißen könnte. »Darauf hoffe ich auch für die anstehende Tarifrunde. Dennoch wird die gewerkschaftliche Kultur immer weniger weitergegeben.«

    #Berlin #Verkehr #Arbeit #Gewerkschaft #BVG

  • Zum Festpreis durch Berlin: So soll Taxifahren wieder attraktiv werden
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/taxi-berlin-zum-festpreis-durch-berlin-so-sollen-taxifahrten-attrak

    Wenn Festprwise in München Taxis verlässlicher machen, was nicht sicher ist,, wird das in Berlin nicht funktionieren. Der Berliner Taxitarif schreibt schon jetzt Festpreise für jede Strecke vor, denn Wartezeiten im Stau und an der Ampel werden in der Praxis schon lange nicht mehr bezahlt. Das verhindert in Berlin eine Karenzzeit vor dem Umschalten auf einen Zeittarif. Nur wirklich lange „Wartezeiten“ werden dem Taxifahrer bezahlt, etwa wenn er Kunden beim Einkaufen ins Geschäft begleitet.

    Die Einführung eines Festtarifs schützt die Kunden gegen überhöhte Fahrpreise durch Umwege. Bezahlt wird für die mit dem Taxi zurückgelegte Strecke. Seit Abschaffung der anspruchsvollen Ortskundeprüfung für angehende Taxifahrer kann es vorkommen, dass auch ehrliche Fahrer einen vom Navigationssystem vorgeschlagenen Umweg fahren, und es dem Kunden nicht auffällt, weil alle dem dummen Navi vertrauen. Dieses Problem sollte durch eine bessere Qualifikation der Fahrer gelöst werden, anstelle mit einer Scheinlösung wenig wirkungsvolles Marketing zu betreiben.

    19.10.2023 von Peter Neumann -Ein neues Tarifangebot soll Taxifahren in Berlin einfacher und besser berechenbar machen. Wer per App, telefonisch oder auf andere Art ein Taxi bestellt, bekommt auf Wunsch künftig einen garantierten Festpreis genannt. Anders als derzeit können Staus und Baustellen die Fahrkosten dann nicht mehr beeinflussen. Das ist der Plan, über den das Berliner Taxigewerbe und der Senat sprechen. Einigen sie sich, könnte das neue Tarifangebot Anfang 2024 eingeführt werden, sagte Hermann Waldner, der Vorsitzende von Taxi Deutschland Berlin. Ein Vorbild gibt es bereits: München. Dort heißt es, dass Fahrgäste von Festpreisen profitieren – aber nicht immer. Höhere Kosten sind möglich.

    Es ist ein Projekt, das in Berlin schon einige Zeit köchelt. Seit mehr als zwei Jahren lässt das Personenbeförderungsgesetz Festpreise zum Beispiel für bestellte Taxifahrten zu. So lange befürworten die Senatsverwaltung und die Taxibranche ein solches Tarifangebot schon. Jetzt soll der Plan konkret werden, teilte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU), der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.

    „Die Senatsverwaltung hat in diesem Sommer mit Gewerbevertretungen bei der Industrie- und Handelskammer zu Berlin einen Austausch zu Festpreisen angeregt“, berichtete Siedenburg. „Uns liegt nunmehr ein Antrag aus dem Taxigewerbe vor, der sich konzeptionell am Münchner Modell orientiert, das zum 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Der konkrete Abstimmungsprozess läuft. Mit den Verbänden wurde vereinbart, dass hieran prioritär gearbeitet wird.“ Es geht voran.

    Aus Sicht der Behörde seien Festpreise attraktiv für Fahrgäste. Es gehe um Preissicherheit bei Vorbestellung, sagte die Sprecherin. Wer einen Festpreis wünscht, kann darauf vertrauen, dass es bei dem genannten Betrag bleibt – wobei sich Taxifahrer natürlich weiterhin über Trinkgeld freuen, wie in der Branche betont wird. Anders als derzeit schlagen Wartezeiten vor Ampeln oder in dichtem Verkehr nicht mehr zu Buche.
    „Die Situation ist katastrophal“

    Bei Uber, Bolt und anderen Vertriebsplattformen ist das schon seit langem so. Wer per App eine Fahrt bucht, bekommt den angegebenen Betrag abgebucht – und keinen Cent mehr. Mit dem neuen Tarifangebot, das nun auch Taxifahrten berechenbar macht, möchte die gebeutelte Taxibranche Kunden zurückgewinnen und neue Fahrgäste anlocken. Die Konkurrenz hat dem Gewerbe längst zugesetzt. In diesem August gab es in Berlin 5606 Taxis – aber auch 4449 Mietwagen. Solche Fahrzeuge werden von Unternehmen, die mit den Plattformen zusammenarbeiten, eingesetzt.

    „Die Situation ist katastrophal“, sagte Hermann Waldner von Taxi Deutschland Berlin. „Wir können beobachten, wie es jeden Tag weiter nach unten geht.“ Wie viele andere Taxifunktionäre sprach er davon, dass die Plattformen den Wettbewerb verzerren. Immer wieder wird kritisiert, dass dort Regeln nicht eingehalten werden – wie die, nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückzukehren, wenn es nicht unmittelbar im Anschluss eine neue Tour gibt.

    Meist liegen die Fahrpreise deutlich unter den Taxitarifen, in Berlin zum Teil um 60 Prozent, wie Waldner beklagt. Er und andere Kritiker bezweifeln, dass es die Mietwagenbetreiber mit „Dumpingtarifen“ schaffen, legal ohne Steuerhinterziehung und Sozialbetrug auszukommen. Die Plattformbranche weist die Kritik zurück.

    Anfang des kommenden Jahres könnte es losgehen

    Mindesttarife für Mietwagen seien in der jetzigen Situation „das Allerwichtigste“, forderte Hermann Waldner. Außerdem müsse künftig auch das Taxigewerbe in der Lage sein, Festpreise anzubieten. Der Verbandschef lobte die Verwaltung, die dem Plan positiv gegenüberstehe. Für Berlin sei ein Tarifkorridor im Gespräch, der nach oben und unten um je 20 Prozent abweicht, so Waldner in einem Podcast. Er zeigte sich zuversichtlich: „Wir hoffen, dass wir Festpreise zum Jahresanfang 2024 anbieten können.“

    Die Konkurrenz: Bei Vertriebsplattformen wie Uber können per App Mietwagen mit Chauffeur gebucht werden. Die Fahrpreise liegen meist deutlich unter den Taxitarifen.

    „Es ist sehr schön, dass Berlin dem Münchener Beispiel folgen möchte“, sagte Florian Bachmann, Vorsitzender des Taxi-Verbands München. In der Hauptstadt des Freistaats Bayern gilt das neue Tarifangebot seit dem 1. September. „Bei uns in München wird dem Fahrgast, wenn er den Festpreis wünscht und die Zieladresse angibt, der Preis nach der kürzesten Strecke berechnet, zuzüglich der Einschaltgebühr“, erklärte er.

    Achtung, Tarifkorridor!

    Nach dieser Rechnung kosten sechs Kilometer Taxifahrt 19,30 Euro. Verkehrsbedingte Wartezeiten kommen in der Festpreisberechnung nicht vor. Normalerweise beträgt der Anteil dieser Tarifposition in München im Durchschnitt rund acht Prozent. Käme sie bei der Beispielrechnung hinzu, würde die Fahrt laut Taximeter 20,80 Euro kosten.

    „Diese acht Prozent bekommt der Kunde quasi geschenkt“, sagte Bachmann. Allerdings gibt es das Geschenk nur dann, wenn die Taxizentrale, bei der die Fahrt gebucht wird, den Tarifkorridor nicht in Anspruch nimmt. Was ist darunter zu verstehen? Das novellierte Gesetz lässt es zu, dass Festpreise über oder unter dem regulären Taxitarif liegen können, erklärte der Verbandsvorsitzende. Konkret ist es in München möglich, dass sie ihn um bis zu 20 Prozent über- oder um bis zu fünf Prozent unterschreiten.

    Warum ist das so? „Der Korridor ist dafür gedacht, dass der Fahrer bei extremen Verkehrsverhältnissen wie Schnee oder Eis dennoch sein Geld verdienen kann“, erläutert Bachmann. Umgekehrt kann nachts, wenn viele Ampeln ausgeschaltet sind, Wartezeit gespart werden. Deshalb ermöglicht der Tarifkorridor auch eine Abweichung nach unten.

    „Die Vorteile von Festpreisen für den Kunden sind relativ klar“, fasste Florian Bachmann zusammen. „Es gab während der Pandemie in München eine Online-Umfrage, was Kunden sich vom Taxi wünschen. Oberster Wunsch war, dass die Fahrgäste vor Antritt der Fahrt wissen wollen, was die Fahrt kosten wird. Das können wir nun anbieten.“

    Taxiunternehmer hätten aktuell eher Nachteile, weil sie für die Fahrten nicht immer den eigentlichen Preis erhalten, so Bachmann. Trotzdem komme von dieser Seite „Unterstützung, weil man hofft, das durch mehr Aufträge wieder auszugleichen“, erläutert Bachmann. Ob die Akzeptanz von Dauer ist, werde sich zeigen. Möglicherweise müsse bei den Taxitarifen nachgesteuert werden, sagte er. Doch klar sei: „Das Taxigewerbe begrüßt die Festpreise, weil sie auch ein Instrument sein können, um der illegalen Konkurrenz von Uber und Konsorten etwas entgegenzusetzen.“

    #Berlin #München #Taxi #Taxitarif #Ortskunde #Festpreis

  • Taxi-Festpreis: München wird erste Stadt mit Festpreisoption im Tarifkorridor
    https://www.heise.de/news/Taxi-Festpreis-Muenchen-wird-erste-Stadt-mit-Festpreisoption-im-Tarifkorridor-

    30.8.2023 von Andreas Wilkens - In München können Taxi-Kunden ab Freitag für Fahrten einen Festpreis vereinbaren, der sich innerhalb eines Tarifkorridors bewegt. Die vom Münchner Stadtrat Ende Juli dieses Jahres beschlossene Festpreisoption tritt am 1. September in Kraft. Die bayerische Metropole wird damit die erste deutsche Stadt mit einer solchen Möglichkeit; andere Städte wie Berlin oder Hamburg planen solches.

    München will damit einem Nachteil des Taxigewerbes gegenüber Mietwagen oder Mitfahrdiensten wie Uber begegnen, bei denen der Preis bereits vor Fahrtantritt festgelegt wird, hießt es im Juli aus dem Stadtrat. Für Taxen galt bisher, dass sich der Preis erst zum Ende der Fahrt ergibt, da neben dem Grundpreis die Strecke und unter anderem mögliche Wartezeiten berücksichtigt werden.

    Nur in Hamburg und Berlin gibt es für Taxis eine entgeltfreie Wartezeit von einer Minute, in anderen Städten wird die Wartezeit bespielsweise an einer roten Ampel sofort berechnet. In München gibt es bisher einen „Reichweitentarif“ genannten Festpreis für Taxis, bei dem für Fahrten von bis zu 5 km 20 Euro fällig werden, für bis zu 10 km 34 und für 45 km 115 Euro. Wird während der Fahrt die vereinbarte Kilometer-Grenze überschritten, schaltet der Taxameter automatisch in den allgemeinen Tarif. Am Ende der Fahrt sind dann der Festpreis sowie die angefallenen Mehrkilometer zu bezahlen.

    In München können die Passagiere den Festpreis aber nicht erst vereinbaren, wenn sie ins Taxi einsteigen. Sie müssen dies über eine App oder per Anruf bei einer Taxizentrale vorab festlegen. Parallel kann während der Fahrt der Fahrpreis weiter mit dem Taxameter ermittelt werden. Fahrgäste sollen keinen Wucher befürchten müssen, denn die Festpreise sollen sich innerhalb eines „Tarifkorridors“ bewegen, heißt es aus München.
    „Dringen notwendige Regelung“

    Dessen Oberbürgermeister Dieter Reiter meinte, „die neue Regelung war dringend notwendig, damit die Taxibranche konkurrenzfähig bleiben kann“. Weil die Regelung ab Anfang September gelte, könne sie schon während der IAA und des Oktoberfests genutzt werden. Die Automobilausstellung IAA beginnt am 5. September, das Oktoberfest am 16. September.

    Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl sieht eine „neugewonnene Preissicherheit“. Derweil arbeite die Stadt weiter daran, die Tarifstrukturen zu optimieren. Das Taxi sei insbesondere für Menschen ohne eigenes Auto eine wichtige Säule für die Daseinsvorsorge.
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    Das Taxigewerbe, verkörpert von Thomas Kroker, Vorsitzender des Landesverbands Bayerischer Taxi- und Mietwagen Unternehmen sieht in dem „Tarifkorridor“ eine bundesweite Pioniertat. „Mit dieser Regelung erhält die Taxibranche einen Mechanismus im Wettbewerb gegen Mietwagen-Betriebe, die systematisch elementare Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes umgehen“, sagte Kroker. Auf Münchens Straßen seien phasenweise mehr sogenannte Mietwagen als echte Taxis unterwegs, sie stammten „größtenteils von auswärtigen Betrieben, die in München keine Gewerbesteuer bezahlen“.

    Die Taxi-Branche sieht sich schon länger Konkurrenz durch Fahrdienste wie Uber oder Moia ausgesetzt. Durch das seit Anfang August 2021 zuletzt überarbeitete Personenbeförderungsgesetz bekamen solche Dienste ein rechtliches Fundament. Gegen die damit verbundene Liberalisierung der Personenbeförderung hatte die Taxi-Branche vorab starke Bedenken geäußert.

    #Taxi #München #Taxitarif

  • DECOLONIZE MÜNCHEN. Dokumentation und Debatte.

    Zara S. Pfeiffer and Eva Bahl - Academia.edu

    https://www.academia.edu/26987693/DECOLONIZE_M%C3%9CNCHEN_Dokumentation_und_Debatte

    Wie haben sich Kolonialismus und Rassismus in Münchens Stadtbild eingeschrieben? Wie wird mit den Spuren der kolonialen Vergangenheit in der Stadt umgegangen? An welchen Orten verdichten sich postkoloniale Auseinandersetzungen? Was wird debattiert, was verdrängt und verschwiegen? Wer darf sprechen über die Globalgeschichte der Stadt? Wessen Geschichten werden gehört, wessen Lebensspuren wahrgenommen? Was bedeutet Dekolonisieren heute? Mit Fragestellungen wie diesen beschäftigte sich die Ausstellung DECOLONIZE MÜNCHEN im Münchner Stadtmuseum (25.10.2013 – 23.02.2014).

    Der Katalog dokumentiert die bislang in dieser Form in Deutschland einzigartige Ausstellung und das umfangreiche rassismuskritische Begleitprogramm mit Veranstaltungen und Workshops – ergänzt durch Reaktionen, Kritik, Kontroversen und Visionen. Erweiternd wurden in den Band aktuelle Beiträge aufgenommen, die Themen der Ausstellung und Debatten zur post/kolonialen Geschichte und Gegenwart Deutschlands aufgreifen und weiterführen. Der Katalog wurde in Kooperation mit dem Münchner Stadtmuseum und dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München realisiert. Die Autor*innen: Mit Beiträgen von Joshua Kwesi Aikins, Manuela Bauche, Eva Bahl, Sarah Bergh, Tahir Della, Isabella Fehle, HMJokinen, Stephan Köhler, Christian Kopp, Modupe Laja, Sharon Dodua Otoo, Zara S. Pfeiffer, Martin W. Rühlemann u.v.m.❞

    #décoloniser #decolonial #ville #München #histoire_colonial #colonialisme

  • Wegfall der Ortskundeprüfung für Mietwagen
    https://www.taxi-times.com/taxi-times-muenchen-wegfall-der-ortskundepruefung-fuer-mietwagen

    11.7.2017 von Nicola Urban - In der aktuellen Münchner Regionalausgabe der Taxi Times hagelt es kräftige Kritik. Die Münchner Redaktion der Taxi Times wirft dem KVR „blinden Gehorsam“ vor. Die Behörde, die für 3.500 Taxis verantwortlich ist, hat innerhalb von nur einer Woche eine Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Verkehr um- und die Ortskundeprüfung für Mietwagen ausgesetzt.

    Diese Entscheidung und vor allem deren Konsequenzen kann für die Taxibranche in München gravierend sein. Was es im Detail für das Taxigewerbe bedeutet und wer von der Neuerung profitiert, wird in der aktuellen Ausgabe beleuchtet.

    #ÖPNV #München #Ortskundeprüfung

  • [muc] | münchen postkolonial
    http://muc.postkolonial.net

    Audiorundgang durch das post/koloniale München
    Posted on November 30, 2020 by muc

    Wir haben einen Audiorundgang durch das post/koloniale München aufgenommen. Eva Bahl und Katharina Ruhland sprechen über dekoloniale Aktionen, Spuren der deutschen Kolonialgeschichte im Stadtraum und über Verletzungen, die diese z. B. in Kamerun und Namibia hinterlassen hat.

    #balade_décoloniale #colonialisme #München #Cameroun #Namibie
    Er sollte in einer Podcastreihe der Bayerischen Akademie der Wissenschaften zu Erinnerungskultur erscheinen. Die inhaltlichen Überarbeitungswünsche der BAdW gingen uns aber zu weit. Deshalb veröffentlichen wir ihn hier selbst.

  • Privatisierung im Asylbereich - Das Geschäft mit den Flüchtlingen

    Die Tendenz zur Privatisierung im Asylbereich scheint sich auszuweiten: Was in München im Gespräch ist, gehört in vielen Bundesländern bereits zur gängigen Praxis. Doch sind gewinnorientierte Unternehmen in einem so empfindlichen Bereich wirklich tolerierbar?

    Outsourcing der besonderen Art: Privatfirmen übernehmen vermehrt in Flüchtlingsheimen die Betreuung von Asylbewerbern. So versorgt in München neuerdings ein Schweizer Unternehmen die 350 Bewohner eines Aufnahmelagers. In anderen Bundesländern ist die gewinnorientierte Versorgung längst Alltag. Sachsen gilt als Spitzenreiter: Hier werden nach Zeitungsrecherchen 64 Prozent der Heime von Privatfirmen betrieben.

    Seit Anfang September ist das Schweizer Unternehmen ORS in Deutschland tätig. Die private Firma ist einer der größten Player im internationalen Geschäft der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden. Über eine neu gegründete deutsche Tochtergesellschaft betreibt ORS seit kurzem das Flüchtlingsheim in der ehemaligen Funkkaserne in München. Dort ist sie für die komplette Versorgung vom Wachdienst über die Küche bis hin zum Sprachunterricht und Freizeitangeboten zuständig.

    Neu sei nur, sagt ein Sprecher des zuständigen Ministeriums, dass die Dienstleistungen aus einer Hand erbracht würden. Eine Ausschreibung habe es nicht gegeben. Das „Pilotprojekt“ ist zunächst auf ein Jahr befristet.

    ORS erklärt auf seiner Website: „Wir treten Asylsuchenden und Flüchtlingen respektvoll und unvoreingenommen gegenüber.“ Dabei spiele weder das Geschlecht noch das Alter, die Herkunft, Ethnie, Religion oder der Stand des Asylverfahrens eine Rolle. Man arbeite kostenbewusst und effizient: „Der Qualitäts- und Dienstleistungsgedanke ist wichtig.“ Das komme den Asylsuchenden zugute, ist man überzeugt.

    Für Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat ist nicht die Trägerschaft einer Flüchtlingsunterkunft das Entscheidende, sondern wie die Betreiber mit den Asylsuchenden umgehen. „Es bleibt abzuwarten, wie das bei der Funkkaserne gehandhabt wird“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst.

    In der Kaserne sollen 350 Asylsuchende untergebracht werden. Neu in Bayern ist, dass die Behörden den Betrieb der Flüchtlingsunterkunft an ein Privatunternehmen vergeben haben. In anderen Bundesländern ist das dagegen längst an der Tagesordnung: Außer in Sachsen gibt es etwa auch in Thüringen und Brandenburg private Betreiber.

    In der Schweiz gängige Praxis

    In der Schweiz ist das Unternehmen ORS, das mit 450 Mitarbeitern einen jährlichen Umsatz von 70 Millionen Franken (umgerechnet 58 Millionen Euro) aufweist, gut im Geschäft. Dort werden in sieben Bundeszentren und über 50 regionalen Unterkünften mehr als 4.500 Asylsuchende betreut. Seit 2012 ist die Firma auch in Österreich tätig und betreibt dort acht Aufnahmeeinrichtungen. Die ORS Deutschland GmbH existiert erst seit Ende August 2014.

    In der Schweiz erhebt sich immer wieder Kritik an der gewinnorientierten Aktiengesellschaft und ihrem Geschäft mit Flüchtlingen. Im Mai 2012 organisierte das „Schweizer Komitee gegen Fremdenhetze und Asylbusiness“ eine Demonstration in Bern und kritisierte dabei die Bedingungen in der örtlichen Asylunterkunft und die Tendenz zur Privatisierung im Asylbereich. Gewinnorientierte Unternehmen seien in einem so sensiblen Bereich nicht wünschenswert, hieß es.

    Baden-Württemberg setzt dagegen auf die alleinige Betreuung der Flüchtlinge unter staatlicher Regie. „Das halten wir prinzipiell für richtig“, sagt der Geschäftsführer des Landesflüchtlingsrates, Andreas Linder. Der Vorteil: Bei Problemen habe man in den kommunalen Ämtern kompetente Ansprechpartner, die für den Betrieb und den Zustand der Häuser verantwortlich seien. Bei privat geführten Unterkünften bestehe immer die Gefahr, dass sie „nur im Mindeststandard verbleiben“. Und: Bei Schwierigkeiten habe man oft „schlechte Karten“, denn nötige Verbesserungen in der Unterbringung „kosten dann auch mehr Geld“.

    #München #Munich #Funkkaserne #Bavaria #Germany #ORS

    https://www.migazin.de/2014/09/26/das-geschaeft-mit-den-fluechtlingen

  • Woran LiMux scheiterte und was wir daraus lernen können
    https://diasp.eu/p/11615997

    Woran LiMux scheiterte und was wir daraus lernen können

    heise+ | Woran LiMux scheiterte und was wir daraus lernen können

    München galt als leuchtendes Beispiel für dem Einsatz von Open-Source-Software in Behörden. Doch dann kehrte man zu Microsoft zurück. Was lässt sich lernen? https://www.heise.de/hintergrund/Woran-LiMux-scheiterte-und-was-wir-daraus-lernen-koennen-4881035.html #Interviews #LiMux-Projekt #LinuxundOpenSource #Microsoft #München #OpenSource

  • Uber in München: Wieder ein Verbot - wieder zu spät?
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-4hko1493516-uber-app-verboten-verstoss-personenbefoerderungsgesetz

    Angesichts eines Urteils, das erneut unter fadenscheinigen Vorwänden von der Beklagten ignoriert wird, fragt man sich, wann die Uber-Verantwortlichen in Deutschland wegen fortgesetzen Ignorierens von Gerichtbeschlüssen in Haft genommen und das Unternehmen zur kriminellen Organisation erklärt wird.

    Alternativ dazu könnte eine entschlossene Politik zur Verteidigung des Rechtsstaats im Sinne seiner Schutzfunktion für die Schwachen Wunder wirken. Die Parteien von SPD bis AfD haben dazu leider nichts im Angebot. Ihnen geht der Schutz des heiligen Privateigentums über alles, auch wenn es offensichtlich und fortgesetzt zum Schaden der Gesellschaft verwendet wird.

    2018 hatte der BGH die damalige Version der Uber-App untersagt. Nun hat ein Münchner Taxiunternehmen gegen die neuere Version geklagt und überwiegend Recht bekommen. Nur: Uber hat seine Apps mittlerweile schon wieder überarbeitet.

    Die Apps „Uber Black“, „Uber X“ und „Uber Van“ verstoßen gegen das Personenbeförderungsgesetz und sind deshalb in München verboten. Das entschied das Landgericht München I (LG) in einem am Montag ergangenen Urteil (v. 10.02.2020, Az. 4 HK O 14935/16).

    Seit über fünf Jahren ist das US-amerikanische Unternehmen Uber auch in Deutschland vertreten und bietet über seine Apps verschiedene Dienste an. Immer wieder wurden diese Apps jedoch von deutschen Gerichten untersagt. 2018 verbot der Bundesgerichtshof (BGH) die App „Uber Black“ in ihrer damaligen Version (Urt. v. 13.12.2018, Az. I ZR 3/16) und erst vor Kurzem wurde vom Landgericht Frankfurt am Main die aktuelle Version der Uber-App als wettbewerbswidrig eingestuft und untersagt.

    Nun hatte sich auch das Landgericht München I mit gleich mehreren Apps von Uber zu beschäftigen. Eine Münchner Taxiunternehmerin hatte gegen Uber geklagt. Die Apps des Unternehmens würden gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verstoßen, argumentierte die klagende Unternehmerin.
    Uber hält die gesetzlichen Anforderungen nicht ein

    Die 4. Handelskammer des LG Münchens I gab ihr in weiten Teilen nun Recht. Nach § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG dürften mit einem Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen seien, so das Gericht. Dass das auch ordnungsgemäßg erfolgt ist, sei aufzuzeichnen, entsprechende Nachweise seien aufzubewahren. Zudem müssten die Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, nachdem sie einen Auftrag ausgeführt hätten, so das Gericht weiter. Einzige Ausnahme von der Pflicht zur Rückkehr sei die Erteilung eines neuen Auftrages vom Betriebssitz.

    Nach Anhörung diverser Zeugen kam das LG nun zu dem Ergebnis, dass Uber die genannten Anforderungen nicht einhalte. Uber nehme mit dem Modell der jetzigen App zumindest billigend in Kauf, dass die Fahrer selbständig über ihre Fahrten entscheiden und nicht der Unternehmer am Betriebssitz. Die App fördere außerdem die wiederkehrenden Verstöße gegen die Pflicht, zum Betriebssitz zurückzukehren, da sie potenzielle Fahrgäste immer sofort anzeige – auch ohne Einschaltung des Mietwagenunternehmers.

    Uber argumentierte, das Vorgehen mit den zuständigen Ordnungsbehörden abgesprochen zu haben. Da der Fahrdienstvermittler allerdings keine ausdrückliche Erlaubnis der Behörde vorlegen konnte, reichte dem LG das nicht aus.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist für die klagende Taxiunternehmerin jedoch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro sofort vollstreckbar.
    Uber hat bereits schon wieder nachgebessert

    Ob Uber in Berufung geht, prüft das Unternehmen nach eigenen Angaben noch. Die Reaktionen auf das Urteil blieben jedoch gelassen. „Wir haben bereits Ende Dezember unser Modell in ganz Deutschland komplett umgestellt“, sagte ein Uber-Sprecher. „Das Urteil betrifft daher einen alten Vermittlungsprozess, der nicht mehr genutzt wird. Daher wird es keine Auswirkungen auf unseren Service haben, wie er aktuell angeboten wird.“

    Die Umstellung der App erfolgte im Anschluss an das bereits genannte Urteil des LG Frankfurt am Main. Uber kündigte bereits kurz nach dem Urteil Neuerungen an, insbesondere solle die Rückkehrpflicht in Zukunft mit einem Mechanismus überprüft und durchgesetzt werden, den Uber nach eigenen Angaben neu in das System einfügt habe.

    #Uber #München #Justiz #Urteil

  • Schärfere Kontrollen für Taxi-Konkurrenz
    https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.uber-drueckt-die-preise-taxler-proteste-schaerfere-kont

    21.01.2020 von Emily Engels - Anbieter wie Uber verdrängen auch in München das Taxigewerbe. Die AZ erklärt, wie die Stadt jetzt helfen will.

    München - Vermittlungsplattformen wie Uber, Free Now und Clever Shuttle und noch dazu etwa 310 kleinere „Mietwagenunternehmen“, die ihre Fahrzeuge mit Chauffeur anbieten, gibt es in München. Die Konkurrenz für das Taxigewerbe ist größer denn je. Dagegen will das Kreisverwaltungsreferat (KVR) jetzt – nachdem SPD und Linke mit Stadtratsanträgen Druck ausgeübt haben – verstärkt vorgehen.

    Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) will am Dienstag dem Stadtrat Vorschläge machen, wie Taxler gestärkt werden könnten – unter anderem durch schärfere Kontrollen der Konkurrenz.

    Schon 2017 wurden für die vermehrten Kontrollen vier neue Stellen im KVR geschaffen. Seitdem ist die Anzahl der Prüfungen gestiegen – 2015 wurden 80 Chauffeure der Taxi-Konkurrenz kontrolliert, 2019 schon 413.

    2019 gab es 147 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Oft geht es um Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. So müssen etwa Uber-Fahrer nach einem Auftrag zum Betriebssitz zurückkehren und dürfen unterwegs keine neuen Fahrgäste mitnehmen. Böhle fordert jetzt mehr Stellen für mehr Kontrollen.

    SPD unterstützt Taxler und ihren Einsatz als Isartiger
    Geplant ist auch eine Zusammenarbeit von MVG und Taxlern. Konkret geht es um das Projekt Isartiger. Der Isartiger wird per App bestellt und nimmt auf individuellen Routen mehrere Fahrgäste gleichzeitig mit. MVG-Sprecher Matthias Korte: „Wir können uns gut vorstellen, dass Taxis zu bestimmten Zeiten in unserem Auftrag als Isartiger eingesetzt werden.“

    SPD-Vizefraktionschef Christian Vorländer bezeichnet all diese Pläne als „Schritt in die richtige Richtung“. Seine SPD stehe klar an der Seite der Taxler. Aber die seien auch selbst gefragt. Etwa, indem sie durch das Angebot, bargeldlos zu bezahlen, kundenfreundlicher würden.

    Auch OB Dieter Reiter (SPD) habe jüngst die Taxiverbände zu Gast gehabt, erzählt Vorländer. Um ihnen im Gespräch den Rücken zu stärken.

    #Taxi #München #Uber

  • Kein Bußgeld für Warten außerhalb von Taxi-Standplätzen - taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/news/taxithemen-allg-personenbefoerderungsrecht-auch-pbefg-kein-bussgeld-fuer-

    Wie hier (https://seenthis.net/messages/822711) berichtet, feiert der überhaupt nicht fröhliche Franz Urständ, wann immer es dem Taxigott gefällt. Manchmal entdeckt ein genauer Blick dann doch Justiz- und Taxiwahn-Sinn. Der klagende Kollege hat in taxi heute einen Namen und genau das von uns vermutete Anliegen.

    Wir kennen das in Berlin. Vor dem Waldorf-Astoria warten Taxis und Mietwagen, beide illegal, wenn man die Straßenverkehrsordnung fragt. Am nahen zuständigen #Halteplatz #Bahnhof_Zoo kommen keine Aufträge an, denn der Hotelportier setzt seine Gäste in die Fahrzeuge vor der Tür.

    Warum soll ausgerechnet ich mich an Gesetze und Verordnungen halten, die sonst niemand scheren, sagt sich der Münchner Kollege und klagt gegen die Stellplatzpflicht. Das klappt und prompt verliert Taxi in München die Vorschrift, die alle Kollegen vor unlauterer Konkurrenz untereinander schützt. Seit Mietwagenfahrer Rechtsverstöße im Minutentakt begehen dürfen, ergibt diese Stellplatzpflicht keinen Sinn mehr, auf den ersten Blick.

    Stadt und Polizei ignorieren das Problem. Das ist kein Wunder in Scheuers CSU-Bayern. Hier wurde die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer nach Uber-Lobbying zuerst gekippt. Seitdem verdienen legal betriebene Taxis kein Geld mehr. Dafür schafft kein Gericht die Lösung. Hier ist Politik gefragt. Die muss entscheiden: Sollen Taxis weiterhin durch kriminelles Lohndumping der Uber-Partner in den Ruin getrieben werden?

    Wenn alle klauen hat jeder was davon , ist heute politische Linie in Bayern. Absurd aber wahr, das Bundesverwaltungsgericht folgt dem Gesetzeschaos. Wie wäre es, wenn München wieder die richtigen Gesetze durchsetzen würde? Dann hätten Mietwagen die Langstrecke, Taxis die Stadt und für alle wäre gesorgt.

    Jetzt aber Knöllchen weg, Stellplatzpflicht Geschichte, schön für Peter Löw. Ein Pyrrhussieg für alle Kutscher.

    23.01.2020 von Dietmar Fund - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Stadt München kein Bußgeld für Taxifahrer verhängen darf, die außerhalb eines Standplatzes auf Fahrgäste warten.

    Die Stadt München hat keine Ermächtigungsgrundlage für eine bußgeldbewehrte Regelung der Standplatzpflicht. Sie darf also kein Bußgeld von einem Taxifahrer verlangen, der beispielsweise ordnungsgemäß vor einer viel frequentierten Bar parkt, um dort auf Fahrgäste zu warten. Diesen bereits vom Verwaltungsgericht München am 19. Juni 2018 bekräftigten Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 22. Januar 2020 in einem Urteil mit dem Aktenzeichen BVerwG 8 CN 2.19 bekräftigt.

    In ihrer Begründung schreiben die Leipziger Richter, das Personenbeförderungsgesetz enthalte keine Verordnungsermächtigung zur Regelung einer Standplatzpflicht für Taxen. Es ermächtige nur zum Erlass einer Rechtsverordnung, die den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs regle. Die Standplatzpflicht unterfalle keinem dieser drei Regelungsbereiche. Insbesondere stelle sie keine Einzelheit des Dienstbetriebs dar, sondern gehöre zu den grundlegenden Elementen des Verkehrs mit Taxen. Das Personenbeförderungsgesetz ermächtige nicht zum Erlass einer Rechtsverordnung, die gebiete, dass Taxis nur an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden dürfen.

    Laut der Süddeutschen Zeitung hatte der Münchner Taxifahrer Peter Löw gegen die Stadt geklagt. Sie hatte gegen ihn ein Bußgeld von 200 Euro verhängt, weil er vor einer Bar am Odeonsplatz auf Fahrgäste wartete. An diesem weitläufigen Platz gibt es auch einen ausgewiesenen Taxi-Standplatz.

    #Deutschand #München #Taxi #Recht #Urteil

  • Bundesverwaltungsgericht: Stadt München darf keine Vorschriften über das Vorhalten von Taxen an Halteplätzen erlassen, weil das PBefG das bereits regelt.
    https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=*

    Die verhandelte Klage ist so kafkaesk wie das Taxigewerbe selbst.

    Der klagende Kollege hätte sich vorher überlegen können, dass er eine überflüssige Verwaltungsvorschrift wegklagen kann, hinter der dann ein Paragraph des PBefG auftaucht, der exakt das Selbe festlegt, abgesehen vielleicht von der „Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs“, die von der Stadt durch Verordnung zu regeln sind. Der Kollege hat diese Instanz des Verfahrens gewonnen, aber eine Revision ist noch möglich. Und so wird die Stadt München sich voraussichtlich ihre grundsätzlich Regelungskompetenz, die ausdrücklich im PBefG vorgesehen ist, höchstrichterlich bestätigen lassen können.

    Diese Art Klage birgt immer das Risiko von „Kollateralschäden“. Hier steht zu vermuten, dass der Kollege Privileg und Verpflichtung zur Nutzung von Taxihalteplätzen als Benachteiligung gegenüber Uberisten und disziplinlosen Taxikollegen wahrgenommen hat, und in seinem Übereifer mit seiner Klage dieses Merkmal von Taxi gefährdet, das zur Abgrenzung von Taxis gegenüber Mietwagen gehört und ihn selbst prinzipiell vor diesen schützt.

    Es fehlt nur, wie auch in Berlin, am Willen der Stadt, geltendes Recht auf der Straße durchzusetzen und so das wirtschaftliche Überleben rechtstreuer Taxibetriebe zu ermöglichen. Darum hätte sich der Kollege besser bemüht, anstelle seinem Eigensinn menschliche Lebenszeit und Steuergelder zu opfern.

    (Präzisere Informationen zum Verfahren hier: https://seenthis.net/messages/822822)

    BVer­wG 8 CN 2.19 22. Ja­nu­ar 2020, 09:00 Uhr

    Der An­trag­stel­ler ist als an­ge­stell­ter Ta­xi­fah­rer be­schäf­tigt. Er wen­det sich ge­gen ei­ne Vor­schrift der Taxi­ord­nung der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen, wo­nach Ta­xis nur an be­hörd­lich zu­ge­las­se­nen Stel­len be­reit­ge­hal­ten wer­den dür­fen.

    Sein Nor­men­kon­troll­an­trag hat­te Er­folg. Der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof hat die ent­spre­chen­de Vor­schrift für un­wirk­sam er­klärt. Es feh­le für den Er­lass der an­ge­grif­fe­nen Re­ge­lung an ei­ner hin­rei­chend be­stimm­ten Er­mäch­ti­gungs­grund­la­ge. Die An­trags­geg­ne­rin kön­ne die Vor­schrift über die so­ge­nann­te Stand­platz­pflicht nicht auf die Er­mäch­ti­gungs­grund­la­ge des § 47 Abs. 3 Satz 1 Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz (PBefG) zur Re­ge­lung von Ein­zel­hei­ten des Dienst­be­triebs stüt­zen. Viel­mehr er­ge­be sich die Stand­platz­pflicht be­reits aus § 47 Abs. 1 Satz 1 PBefG und kön­ne da­her nicht noch­mals in­halts­gleich in ei­ner Rechts­ver­ord­nung ge­re­gelt wer­den.

    Ge­gen die­ses Ur­teil rich­tet sich die vom Ver­wal­tungs­ge­richts­hof zu­ge­las­se­ne Re­vi­si­on der An­trags­geg­ne­rin.

    Vorinstanz: VGH München, 11 N 17.1693, Parteien: L. ./. Landeshauptstadt München
    Termine zum Verfahren: 22. Januar 2020, 09:00 Uhr Mündliche Verhandlung

    § 47 PBefG - Einzelnorm
    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html

    (1) Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
    ...
    (3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über

    1. das Bereithalten von Taxen in Sonderfällen einschließlich eines Bereitschaftsdienstes,
    2. die Annahme und Ausführung von fernmündlichen Fahraufträgen,
    3. den Fahr- und Funkbetrieb,

    #Deutschand #München #Taxi #Recht #Urteil

  • Wie Europa geflüchtete Kinder einsperrt

    Zehntausende werden an den EU-Grenzen festgehalten: in Gefängnissen, die nicht so heißen dürfen. Kinder einzusperren, verstößt gegen internationale Abkommen.

    Unweit der Landebahn des Flughafens Schönefeld endet die Bundesrepublik. Ein Gitterzaun umgibt das Haus, das zwar in Brandenburg steht, sich aber rechtlich außerhalb Deutschlands befindet. Zwei Sicherheitskräfte bewachen die Räume, in denen dicht an dicht einfache Betten stehen. Wenn Familien ohne gültige Papiere die Ankunftshalle erreichen und um Asyl bitten, bringen die Grenzer sie hierher und halten sie so lange fest, bis die Behörden über ihren Antrag entscheiden.

    Im vergangenen Jahr wurde laut Innenministerium neun Menschen die Einreise verweigert, darunter ein Kind, im Jahr 2018 waren es 13 Personen, darunter eine Mutter aus Armenien mit ihrer achtjährigen Tochter sowie ihrem zehnjährigen und ihrem zwölfjährigen Sohn, gibt die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg an. Mit Buntstiften haben sie Herzen und Blumen an die Wand eines Aufenthaltsraums gemalt. Die Zeichnungen blieben, die Familie wurde nach drei Wochen abgeschoben. Anwälte kritisieren diese Zustände als unzulässige Haft für Kinder.

    Neben Berlin-Schönefeld findet das sogenannte Flughafenverfahren in Düsseldorf, Hamburg, München und Frankfurt am Main statt. Auch dort müssen Menschen im Transitbereich bleiben, auch dort soll binnen zwei Tagen über ihren Asylantrag entschieden werden. Wird dem stattgegeben oder brauchen die Behörden mehr Zeit, dürfen die Menschen einreisen. Lehnen die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Antrag hingegen als „offensichtlich unbegründet“ ab, können die Menschen klagen. So werden aus diesen zwei Tagen leicht Wochen oder Monate, erklärt der Hannoveraner Anwalt Peter Fahlbusch, der seit Langem Menschen betreut, die sich im Flughafenverfahren befinden.
    Abgeschottet von der Öffentlichkeit: das Flughafenverfahren

    Mitte der 90er Jahre entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei dem Festhalten von Menschen im Transit nicht um Freiheitsentziehung im Sinne des Grundgesetzes handelt. Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic hält das für irreführend: „Der Gesetzgeber sagt, auf dem Luftweg können die Betroffenen jederzeit das Land verlassen. Wir meinen, das ist eine haftähnliche Situation, und die ist für Kinder sehr belastend.“ Rechtsanwalt Fahlbusch beschreibt die Situation ebenfalls als bedrückend: „Kinder im Frankfurter Transitbereich mussten erleben, wie ein Mitgefangener versuchte, sich im Innenhof zu erhängen.“

    Das Flughafenverfahren findet abgeschottet von der Öffentlichkeit statt. Mitarbeiter der Caritas und Diakonie, die Menschen am Frankfurter Drehkreuz betreuen, sagen zunächst ein Gespräch zu, verweigern es dann aber doch.

    „Das örtliche Amtsgericht meint, die Unterkunft ist jugendgerecht. Nichts davon ist jugendgerecht“, sagt Anwalt Fahlbusch. „Minderjährige dort einzusperren, ist der Wahnsinn.“ In den vergangenen zehn Jahren hat es mehr als 6000 solcher Verfahren in Deutschland gegeben, jedes vierte betraf ein Kind.

    Während das Flughafenverfahren im Transitbereich von Flughäfen durchgeführt wird und sowohl Asylantrag als auch Rückführung umfasst, findet die Abschiebehaft auf deutschem Staatsgebiet statt. Hier werden Menschen eingesperrt, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die in ihr Herkunftsland oder in den Staat, in dem sie zuerst Asyl beantragten, zurückgeführt werden.
    Viele Regierungen sammeln wenige Daten

    Fast überall in der EU wurden in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Kinder in Haft oder haftähnlichen Zuständen festgehalten. Ob in Polen oder Portugal, in Ungarn oder Deutschland, in Italien oder Griechenland: Wenn Kinder allein oder in Begleitung Asyl brauchen und beantragen oder es ihnen nicht gewährt wird, dann sperren die Behörden sie ein oder halten sie in Lagern fest.

    Das Team von „Investigate Europe“ konnte in den vergangenen Monaten recherchieren, dass die Regierungen damit jedes Jahr vielfach die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen brechen, in denen es heißt: „Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel“ verwendet werden.

    Um einen Überblick über das Problem zu bekommen, beauftragte der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki Moon einen Bericht, für den eine Arbeitsgruppe um den österreichischen Soziologen Manfred Nowak mehrere Jahre forschte. Das fertige, 789 Seiten umfassende Werk mit dem Titel „UN Global Study on Children Deprived of Liberty“ wurde vergangenes Jahr präsentiert. Die Studie basiert auf lückenhaftem Zahlenmaterial, denn viele Regierungen sammeln nur unzureichende oder gar keine Daten.
    „Ausreisesammelstelle“ am Flughafen Schönefeld.Foto: picture alliance/dpa

    Wie viele Kinder exakt betroffen sind, lässt sich daher nicht verlässlich sagen. Allein in Frankreich waren im Jahr 2017 laut mehreren Nichtregierungsorganisationen mehr als 2500 Flüchtlingskinder in Haft. In Deutschland haben zwischen 2009 und 2019 nach Angaben der Bundesregierung fast 400 Kinder in Abschiebehaft gesessen. Dabei käme natürlich keine europäische Regierung auf die Idee, Kinder unter 14 Jahren der eigenen Nationalität einzusperren.

    Migrationshaft für Kinder sei ein politisch sehr sensibles Thema, sagt Nowak, dessen Arbeitsgruppe feststellte, dass Migrationshaft „nie eine letzte Maßnahme und nie im besten Interesse der Kinder“ sein könne. Fast alle Experten stimmen ihm zu. Nowak fordert, dass jede Form der Migrationshaft für Kinder verboten werden müsse.

    Bei der Namenswahl für die De-facto-Gefängnisse wählen die Behörden Begriffe wie Transitzone, Familieneinheit oder Safe Zone. Als Reporter von „Investigate Europe“ Zugang bekommen wollten, wurden ihre Anfragen in vielen Ländern abgelehnt.
    Minderjährig oder nicht?

    Überall auf der Welt fliehen Menschen vor Bürgerkriegen oder Hunger, viele von ihnen nach Europa. Nicht immer ist klar, ob die Menschen, die kommen, wirklich minderjährig sind oder nicht. Dann müssen sie sich häufig einer Altersprüfung unterziehen. Zum Beispiel Jallow B. aus Gambia. Seit mehr als einem Monat sitzt er in Gießen in Abschiebehaft. Am Telefon klingt seine Stimme hoffnungsvoll. Im Jahr 2018 hatte B. alleine Italien erreicht. Dahin wollen ihn die deutschen Behörden nun zurückbringen. Doch ist das nur möglich, wenn er volljährig ist. „Ich bin im Jahr 2002 geboren, aber niemand glaubt mir“, sagt B. am Telefon. Laut seiner Anwältin setzte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer Inaugenscheinnahme B.s Geburtsdatum auf den 31. Dezember 2000 fest.

    Während sich das Alter des Gambiers nicht zweifelsfrei klären lässt, musste in einem anderen Fall kürzlich ein Jugendlicher aus der Abschiebehaft im nordrhein-westfälischen Büren entlassen werden. Er konnte nachweisen, dass er noch nicht 18 Jahre alt war.

    Im vergangenen Jahr nahmen Polizisten in Passau die 30-jährige hochschwangere Palästinenserin Samah C. fest. Die Behörden wollten sie, ihren Mann und ihren sechs Jahre alten Sohn nach Litauen abschieben, wo sie erstmals Asyl beantragt hatten. Um das zu verhindern, tauchte der Mann unter. Die Beamten trennten Samah C. und ihren Sohn Hahmudi, der in ein Kinderheim gebracht wurde. Auf Nachfrage teilte die Zentrale Ausländerbehörde Niederbayern damals mit: „Die Verantwortung für die vorübergehende Trennung von Eltern und Kind liegt ausschließlich bei den Eltern.“

    Nach zwei Wochen wurde die Mutter vorübergehend aus der Abschiebehaft entlassen. Mit ihrem Sohn und ihrem inzwischen fünf Monate alten Baby lebt sie in Passau. Doch zuletzt zitierte die „Passauer Neue Presse“ eine Beamtin der Zentralen Ausländerbehörde, die nahelegte, dass die Mutter und ihre Kinder bald abgeschoben werden sollen.
    Europa kritisiert die US-Einwanderungspolitik

    2018 dokumentierten US-Medien, wie entlang der mexikanischen Grenze Kinder unter der Anti-Einwanderungspolitik von Präsident Donald Trump litten. Der ließ die Minderjährigen von ihren Eltern trennen. Europäische Regierungen kritisierten die drastischen Zustände. „Wir haben nicht das gleiche Gesellschaftsmodell“, sagte ein Sprecher der französischen Regierung. „Wir teilen nicht die gleichen Werte.“ Auch der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert mahnte damals zur „Beachtung des Rechts“ und der „Beachtung der Würde jedes einzelnen Menschen“. Das müsste ebenso für die deutschen Behörden gelten. Doch auch hierzulande wird die Würde der Menschen nicht immer geachtet.

    Die Bundesregierung gibt an, dass im Jahr 2018 nur ein Minderjähriger in Abschiebehaft genommen wurde. Dabei handelte es sich um den 17-jährigen Afghanen K., den die Behörden als volljährig beurteilt hatten. Erst nachdem K.s Eltern Dokumente aus Afghanistan übermittelten, wurde er freigelassen. Im Jahr 2009 hatte die Bundesregierung noch 147 Fälle aufgelistet.

    2014 hatte der Europäische Gerichtshof die deutsche Haftpraxis verurteilt und die Bundesregierung aufgefordert, ihr System für die Abschiebung unerwünschter Migranten zu reformieren. Menschen in Abschiebehaft dürfen nicht länger gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Doch vor allem für minderjährige Geflüchtete gab es in Deutschland keine speziellen Hafteinrichtungen, deshalb „war ein Großteil der bisherigen Abschiebehaft Geschichte, vor allem für Minderjährige“, erklärt der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, Timmo Scherenberg. In Hessen waren zuvor nach Bayern die zweitmeisten Jugendlichen festgehalten worden.
    Hinter Gittern und Stacheldraht. Geflüchtete Familien auf Lesbos.Foto: picture alliance/dpa

    Doch auch, wenn es sich nach offizieller Definition nicht um Haft handelt, kann das Kindeswohl bedroht sein. Im vergangenen Sommer stimmten im Bundestag die Abgeordneten dem Migrationspaket der Regierung zu. Seitdem können Familien bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Die dürfen sie zwar tagsüber verlassen, doch meist befinden sich die Einrichtungen fern der Innenstädte mit ihrer Infrastruktur. Zudem leben Eltern und Kinder hier mit Menschen zusammen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die nun vor ihren Augen aus den Unterkünften abgeschoben werden.

    Ein solches Leben sei eine schlimme Belastung für Kinder, berichten Ärzte. „Wer nicht schon traumatisiert ist, wird hier traumatisiert“, sagt etwa die Psychiaterin Ute Merkel, die Menschen in der Dresdner Erstaufnahmeeinrichtung betreut. Merkel behandelte unter anderem ein elfjähriges Mädchen aus Eritrea, das in Dresden aufgehört habe zu sprechen. Auf der Flucht durch die Wüste sei der kleine Bruder des Mädchens verdurstet. Sie habe begonnen zu schweigen, um sich zu schützen, sagt Merkel. „Das Mädchen hat ihre traumatisierte Mutter nicht mehr ausgehalten, die mit einer Kinderleiche durch die Wüste gelaufen ist.“

    Eine Kollegin Merkels berichtet von dem Fall eines 16-jährigen Tschetschenen, dessen Vater von Milizen erschossen worden sei. Als er in der Erstaufnahmeeinrichtung, die eine „gefängnisähnliche Situation“ darstelle, Sicherheitsmitarbeiter in Trainingsanzügen gesehen habe, sei der Junge wieder mit dem konfrontiert worden, was ihn traumatisiert hatte.

    „Was Kinder brauchen, sind Schutz und Eltern, die sie vor der bösen Welt schützen“, sagt Merkel. Doch in den Erstaufnahmeeinrichtungen neuen Typs, den sogenannten Ankerzentren, würden die Kinder erleben, dass dies nicht möglich sei. „Es gibt keine Privatsphäre, alle müssen gemeinsam essen und duschen. Die Zimmer können nicht abgeschlossen werden.“
    Ankerzentren können sich nicht durchsetzen

    Nahe der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden befinden sich die Büros mehrerer Behörden, darunter das Bamf und die Zentrale Ausländerbehörde, gemeinsam bilden sie als Teil einer Testphase des Bundesinnenministeriums diese neue Form der Unterkunft, das Ankerzentrum. Auf die hatten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. In Ankerzentren arbeiten mehrere Behörden zusammen, so sollen Menschen in den Unterkünften ankommen, und wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, umgehend abgeschoben werden. Neben Sachsen beteiligen sich auch Bayern und das Saarland an dem Test, nach dem, so hatte es das Bundesinnenministerium gehofft, bundesweit Ankerzentren eröffnet werden sollen.

    Doch Recherchen von „Investigate Europe“ zeigen, dass dieser Plan offenbar scheitert. Lediglich Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern planen ähnliche Zentren. Alle anderen Bundesländer wollen keine solchen Einrichtungen eröffnen – auch aus humanitären Gründen. Aus dem Thüringer Innenministerium heißt es: „Die Landesregierung hält es für inhuman und nicht zielführend, geflüchtete Menschen zentral an einem Ort unterzubringen.“ Die Bremer Senatorin für Integration teilt mit, dass Erwachsene ohne Kinder und Familien weiterhin getrennt werden sollen. „Wichtiger Beweggrund ist das Interesse an der Sicherung des Kindeswohls in der Jugendhilfe.“ Im Klartext: Diese Bundesländer finden die Pläne des Bundesinnenministeriums unmenschlich und falsch.

    Sachsens neue Landesregierung will nun die Unterbringung etwas menschlicher regeln. Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, Grüne und SPD im Dezember, dass Familien nur noch drei Monate in den Unterkünften bleiben sollten. Doch Kinder- und Jugendpsychiaterin Merkel hält diesen Schritt nicht für ausreichend. „Es ist nicht ratsam, dort Kinder auch nur für drei Monate unterzubringen.“ Denn es bleibe dabei, die Grundbedürfnisse für eine gesunde Entwicklung seien nicht erfüllt.
    Experten: Die Lage an den EU-Außengrenzen ist furchtbar

    In Deutschland ist die Situation besorgniserregend, an den Außengrenzen der Europäischen Union ist sie noch schlimmer.

    Kurz vor Weihnachten in Marseille unweit des Hafens, der Frankreich mit der Welt verbindet, erzählt der 16-jährige Ahmad*, wie er aus Nordafrika hierherkam. „Meine Eltern starben vor sechs Jahren. Meine Tante misshandelte mich. Sie ließ mich nicht schlafen, nicht essen. Ich musste weg.“ Versteckt an Bord eines Containerschiffes reiste er nach Marseille. Doch statt in Sicherheit kam er ins Gefängnis. Das heißt hier Wartezone. Ahmad, so erzählt er es, habe dort mehr als zwei Wochen bleiben müssen. „Das kam mir vor wie 15 Jahre. Ich wusste nicht mehr, welcher Wochentag war.“ Das Gebäude habe er nicht verlassen können. „Die Polizei sprach nicht mit mir, keiner kümmerte sich um mich.“ Dann sei er freigekommen: „Wenn du das Gefängnis verlässt, fühlt sich das an, als ob du endlich Licht siehst.“
    Griechische Inseln mit großen Flüchtlingslagern.Grafik: Fabian Bartel

    Wenige Tage später, Anfang Januar, beging der 17-jährige Iraner Reza* ein trauriges Jubiläum: Seit einem Jahr darf er die Transitzone in Röszke nahe der Grenze zu Serbien nicht in Richtung Ungarn verlassen. Zäune samt Stacheldraht umziehen das Containerdorf, an dessen Ein- und Ausgang bewaffnete Sicherheitskräfte patrouillieren. Sie wachen auch darüber, dass niemand in das Lager kommt. Reporter von „Investigate Europe“ sprachen Reza am Telefon. Der junge Iraner floh mit seinem Onkel über Serbien hierher, um Asyl zu beantragen. Warum sie flohen, will Reza nicht sagen, aus Angst um seine restliche Familie, die noch im Iran lebt. Ungarische Beamte trennten ihn und seinen Onkel, dieser bekam einen Schutzstatus zugesprochen, Rezas Asylantrag wurde kürzlich ein zweites Mal abgelehnt. „Es ist schwer für mich hier“, sagt der Teenager am Telefon. „Jeden Morgen wache ich auf und sehe dasselbe.“

    Nachts liege er wach, nur am Morgen könne er etwas dösen. Die Wachleute hätten ihn in einen Bereich für unbegleitete Minderjährige gesperrt, seit Monaten sei er dort der einzige Insasse. Jeden Tag dürfe er für wenige Stunden zu den Familien gehen, die in dem Lager leben. „Aber wenn ich zurückkomme, habe ich nichts zu tun. Dann denke ich wieder nach, und zu viel nachzudenken ist wie eine Bombe im Kopf.“
    Provisorische Unterkunft im Camp Moria.Foto: REUTERS

    Die Nichtregierungsorganisation Helsinki Commission schätzt, dass sich in den beiden ungarischen Transitlagern an der serbischen Grenze derzeit zwischen 300 und 360 Menschen aufhalten. Genau weiß das kaum jemand. Zugang haben nur wenige. Darunter ungarische Parlamentsabgeordnete wie Bernadett Szél. Sie sagt: „Es ist sehr schlimm für die Kinder da drin.“ Manche seien krank und bräuchten medizinische Hilfe, die sie nicht bekämen. „Es ist wie in einem Gefängnis.“

    Für ihre Praxis in den Transitlagern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die ungarische Regierung wiederholt verurteilt. Allein seit November 2018 entschieden die EGMR-Richter in 17 Fällen, die ungarische Regierung habe Menschen unrechtmäßig hungern lassen, nachdem diese gegen die Ablehnung ihrer Asylbescheide geklagt hatten. Gewinnen die Kläger ihren Prozess vor dem EGMR, erhalten sie wieder Lebensmittel. Wer nicht klagt, muss weiter hungern.

    Auch im 1000 Kilometer südlich gelegenen Flüchtlingslager Moria müssen Minderjährige leiden. Im Winter klingt hier, auf der griechischen Insel Lesbos, aus den dicht gedrängten Zelten das Husten kleiner Kinder. Sie schlafen meist auf Matten, die vom Boden nur mit Paletten erhöht sind. Auch hier umziehen zweieinhalb Meter hohe Zäune das Lager. An die hat jemand große Plakate gehängt, die wohl den tristen Lageralltag aufhellen sollen. Auf einem davon stolziert ein Löwe, der vorgibt: „Ich bin stark.“ Doch so fühlt sich hier kaum jemand mehr. Die Neurologin Jules Montague, die für Ärzte ohne Grenzen auf der Insel arbeitete, berichtet von Fällen, in denen Kinder wie in Dresden nicht mehr sprechen und ihre Augen kaum öffnen.
    Das Camp fasst 2840 Menschen ausgelegt. Momentan leben dort 19000

    Die Kinder dürfen die griechischen Inseln nicht verlassen. Dabei sind dort die Lager längst überfüllt. Das Camp Moria ist für 2840 Menschen ausgelegt. Doch den Jahreswechsel erlebten dort rund 19 000 Menschen, jeder Dritte ein Kind. Für deren Sicherheit kann kaum garantiert werden.
    Grafik: Fabian Bartel

    In der sogenannten Safe Zone des Lagers, in der unbegleitete Minderjährige leben, erstach im vergangenen August laut UNHCR ein 15-jähriger Afghane einen Gleichaltrigen. Einen Monat später, im September, überrollte ein Lkw einen fünfjährigen Afghanen, berichteten Reuters und der griechische Rundfunk. Und Ärzte ohne Grenzen meldete, dass im November ein neun Monate altes Baby aus der Republik Kongo an den Folgen einer Dehydrierung starb.

    Die Zustände an den EU-Außengrenzen haben offenbar System. Im Jahr 2015 waren mehr als 1,2 Millionen Asylanträge in Europa gestellt worden, mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2014. Um zu verhindern, dass weiter viele Menschen nach Europa fliehen, unterzeichnete die EU im März 2016 einen Pakt mit der Türkei. Der half in den folgenden Jahren allerdings vor allem den Staaten im Zentrum Europas. Hatten im März 2016 in Deutschland 58 000 Menschen ihren Asylerstantrag gestellt, waren es drei Jahre später nur noch 11 000. Im selben Zeitraum verdoppelte sich in Griechenland die Zahl der Asylerstanträge auf 5300. Für die zentraleuropäischen Staaten ergibt sich so eine komfortable Lage: Wo weniger Menschen ankommen, können diese besser behandelt werden. Für die Staaten an der Außengrenze gilt dies nicht.
    Experte: Zustände in den Flüchtlingslagern dienen der Abschreckung

    Nun übt der Vordenker des Türkei-Deals, der Migrationsforscher Gerald Knaus, offen Kritik an dem Pakt. Er sagte „Investigate Europe“: „Was auch immer die Motivation der EU und Griechenlands ist, sie betreiben eine Politik, die unmenschlich und illegal ist und trotzdem niemanden abschreckt.“ Der migrationspolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Erik Marquardt, sagt: „Wir stehen vor der Situation, dass die EU-Kommission und der Europarat von einer erfolgreichen Asylpolitik sprechen, wenn die Zahl der Menschen sinkt, die nach Europa fliehen. Dabei nimmt man dann Zustände wie auf den griechischen Inseln in Kauf, auf diese Weise will man bessere Statistiken erreichen.“

    So sei das Abkommen mit der Türkei längst nicht die einzige Maßnahme, um Flüchtlinge davon abzuhalten, nach Europa zu kommen, sagt Marquardt. „Die europäische Politik versucht, die Situation an den Außengrenzen so schlecht wie möglich zu gestalten, damit die Menschen lieber in Kriegsgebieten bleiben, als zu kommen.“ Alle Staaten Europas seien verantwortlich für die Situation an den Außengrenzen, weil sie diese finanzieren, sagt der frühere UN-Berichterstatter für Willkürliche Inhaftierung, Mads Andenæs und fügt hinzu: „In ein paar Jahren können Taten, die heute als politische Notwendigkeiten betrachtet werden, als willkürliche Haft und grobe Verletzung des Rechts und der Menschlichkeit beurteilt werden.“

    Dass Migrationshaft für Kinder unumgänglich sei, gibt EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos indirekt auch zu. So sagte er „Investigate Europe“ zwar, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten um Haftalternativen kümmern sollten. Wo es diese aber noch nicht gebe, sei es notwendig, Kinder in Gewahrsam zu nehmen, „um die Verpflichtung zu erfüllen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, eine Rückführung zu ermöglichen“.
    Geflüchtete Kinder auf Lesbos.Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

    An einem Herbsttag an der ungarisch-serbischen Grenze im Flüchtlingslager Röszke schlägt der zehnjährige Armin mit den Armen, als wolle er fliegen. Sein Vater, der iranische Regisseur Abouzar Soltani, filmt seinen Jungen dabei. Es wäre eine Szene voller Leichtigkeit, wäre da nicht der Stacheldraht, der hinter beiden in den Himmel ragt. „Ich wollte die Träume meines Sohnes wahr werden lassen“, sagt Soltani über die Aufnahmen später.

    Der Vater und sein zehnjähriger Sohn leben in dem eingezäunten Containerdorf, das sie nicht verlassen dürfen. Wie den 17-jährigen Iraner Reza hält die ungarische Regierung die beiden fest – und das inzwischen seit über einem Jahr. Kontaktleuten gelang es, Soltanis Aufnahmen aus dem Lager zu bringen. Sie zeigen auch, wie Armin im kargen Bett auf einer dünnen Matratze liegt, wie er Fische ans Fenster malt. Einfach wegfliegen, das ist für ihn nur ein Spiel.

    Für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen betreut die Psychologin Danae Papadopoulou Kinder, die in Moria leben. „Das Camp ist nicht sicher für Kinder und die Situation wird immer schlimmer“, sagt sie. Viele Kinder könnten das Leben im Lager zwischen den dicht gedrängten Zelten, die Kälte und die Hoffnungslosigkeit nicht mehr ertragen. „Wir hatten zuletzt einige Notfälle, in denen Kinder und Heranwachsende versucht haben, sich aus Schock und Panik zu töten.“

    * Die vollständigen Namen sind der Redaktion bekannt.

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/ich-wusste-nicht-mehr-welcher-wochentag-war-wie-europa-gefluechtete-kinder-einsperrt/25406306.html

    #migration #asylum #children #minors #detention #Europe #Germany #BAMF #Berlin #Schönfeld #Düsseldorf #Hamburg #München #Frankfurt #deportation #trauma #traumatization #retraumatization #mental_health

    #Flughafenverahren (= term for detention procedure at German airports)

    German terms for child/minor/family airport detention zone : #Transitzone #Familieneinheit #Safe_Zone [sic]

    @cdb_77 , y a-t-il un fil sur la détation des personnen mineures ?

    • Children Deprived of Liberty - The United Nations Global Study

      Children deprived of liberty remain an invisible and forgotten group in society notwithstanding the increasing evidence of these children being in fact victims of further human rights violations. Countless children are placed in inhuman conditions and in adult facilities – in clear violation of their human rights - where they are at high risk of violence, rape and sexual assault, including acts of torture and cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.

      Children are being detained at a younger and younger age and held for longer periods of time. The personal cost to these children is immeasurable in terms of the destructive impact on their physical and mental development, and on their ability to lead healthy and constructive lives in society.

      The associated financial costs to governments can also have a negative impact on national budgets and can become a financial drain when their human rights obligations are not upheld with regard children deprived of liberty.

      To address this situation, in December 2014 the United Nations General Assembly (UNGA) adopted its Child Rights Resolution (A/RES/69/157), inviting the United Nations Secretary-General (SG) to commission an in-depth global study on children deprived of liberty (§ 52.d). On 25 October 2016, the Secretary General welcomed the appointment of Professor Manfred Nowak as Independent Expert to lead the Study. By Resolution 72/245, the UNGA invited the Independent Expert to submit a final report on the Study during its seventy-fourth session in September 2019.

      Based on the over-all mandate established by the UNGA Resolution, the following core objectives of the Global Study have been identified:

      Assess the magnitude of the phenomenon of children being deprived of liberty, including the number of children deprived of liberty (disaggregated by age, gender and nationality), as well as the reasons invoked, the root-causes, type and length of deprivation of liberty and places of detention;

      Document promising practices and capture the view and experiences of children to inform the recommendations that the Global Study will present;

      Promote a change in stigmatizing attitudes and behaviour towards children at risk of being, or who are, deprived of liberty;

      Provide recommendations for law, policy and practice to safeguard the human rights of the children concerned, and significantly reduce the number of children deprived of liberty through effective non-custodial alternatives, guided by the international human rights framework.

      –-> Full study here:
      https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/StudyChildrenDeprivedLiberty/Pages/Index.aspx

    • How Europe detains minor migrants

      Under international and European law, migrant children should be given protection and humanitarian assistance. Detention must only be used as a last resort. But how do European governments really treat this most vulnerable group? Our new investigation shows that migrant children are detained en masse, with seemingly little regard for their well-being.

      https://www.youtube.com/watch?v=G_Tyey4aFEk&


      feature=youtu.be

  • Münchner Uber-Prozess: Was ist technisch möglich?
    https://www.taxi-times.com/muenchner-uber-prozess-was-ist-technisch-moeglich

    Im seit 2016 andauernden Klageverfahren zum Verbot der Uber-App in München kam es gestern vor dem Landgericht München zu einer umfangreichen Zeugenbefragung. Auch der Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler war geladen.

    Weigler war der Achte von insgesamt neun Zeugen. Er sollte gegenüber der Richterin erklären, wie die Auftragsvergabe bei Uber technisch abläuft. Er schilderte, dass Ende 2016 der Prozess der Auftragsvermittlung umgestellt wurde, wobei die Entwicklung gemeinsam mit der Berliner Aufsichtsbehörde LABO vorgenommen worden und an die Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts angepasst worden sei. Seitdem würden Kundenbestellungen über die Uber-App zwar weiterhin an das nächstgelegene Fahrzeug vermittelt, doch bekäme der Unternehmer des Fahrzeugs eine E-Mail an seinen Betriebssitz, in der er über das Fahrtangebot an sein Fahrzeug informiert wird. Das Angebot enthält Informationen zum Namen des Bestellers inklusive Telefonnummer, zur Abholadresse, zum Fahrtziel und zum Fahrpreis.

    In dieser Mail sind zwei Optionen verlinkt: Auftrag annehmen oder Auftrag ablehnen. Nimmt der Mietwagenunternehmer das Angebot an, wird sein Fahrer per SMS benachrichtigt, ebenso im Falle einer Ablehnung. Der Unternehmer hat 30 Sekunden Zeit. Im Falle einer Ablehnung wird die Bestellung einem anderen Fahrzeug bzw. einen anderen Unternehmer angeboten.

    Zeitgleich zur E-Mail bekommt allerdings auch bereits der Fahrer eine Benachrichtigung zu dieser Bestellung. Er erfährt die Abholadresse und den Namen, aber keinen Fahrpreis und kein Fahrtziel. Für das Gericht ging es nun um die Klärung, ob es technisch möglich sei, dass der Fahrer auch dann die Fahrt durchführen könne, wenn der Unternehmer den Auftrag nicht angenommen habe.

    Dies wurde durch mehrere Zeugenaussagen von befragten Uber-Fahrern bzw. Uber-Unternehmern bestätigt. Auch Weigler wiedersprach dem nicht, indem er erklärte, dass sein Unternehmen erst im Nachhinein kontrolliere, ob die ausgeführte Fahrt auch tatsächlich vom Mietwagenunternehmer vorab disponiert worden sei. Laut vertraglicher Vereinbarung sei der Unternehmer dazu verpflichtet und würde deshalb im Falle mehrerer „nicht-disponierten“ Fahrten abgemahnt bzw. von der weiteren Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, weil er sich durch sein „Nichtdisponieren“ vertragswidrig verhalten habe.

    Die Richterin betonte in diesem Zusammenhang, dass ihr diese vertraglichen Pflichten aufgrund der Aktenlage bekannt seien, dass es ihr in der Bewertung der Sachlage aber darum gehe, ob eine Ausführung der Fahrt technisch auch ohne Zustimmung des Unternehmers möglich sei. Wenn es technisch möglich sei, müsse das Gericht die Entscheidung treffen, ob es sich dann um eine Umgehung des Personenbeförderungsgesetzes handle, sagte die Richterin sinngemäß.

    In diesem Zusammenhang kam während der Zeugenbefragung an Herrn Weigler auch die Frage auf, ob Unternehmer aus technischer Sicht auch erst nachträglich die Fahrten disponieren könnten und ob es technisch keine Möglichkeit gäbe, Fahrten adhoc für diejenigen Fahrzeuge zu sperren, deren Unternehmer keine aktive Freigabe erteilt hätten. Weigler versuchte lange, diese konkreten Fragen zu umgehen, musste dann aber doch eingestehen, dass eine nachträgliche Fahrtdisponierung wohl technisch möglich sei, ohne aber konkrete Angaben zu machen, über welche Zeitdauer das nachgereicht werden könne.

    Ob eine Sperre technisch möglich sei, wurde von Herrn Weigler nicht beantwortet, jedoch betonte er mehrmals, dass es nicht dem Sinn der App entspreche, durch solche Funktionen den Bestellablauf zu verzögern. Diese Aussage fand allerdings keine offizielle Aufnahme ins Vernehmungsprotokoll.

    Nach der Zeugenbefragung, die insgesamt über zwei Stunden dauerte, stellte die Richterin in Aussicht, nun auch bereits ein mündliches Urteil fällen zu können. Das wäre dann ein Einzelrichterurteil gewesen, da die beiden bisherigen beisitzenden Handelsrichter an diesem Tag nicht anwesend waren. Dem hätten allerdings beide Seiten zustimmen müssen, was von den Uber-Anwälten aber abgelehnt wurde, da diese auf ein Handelsrichter-Urteil bestanden. Rechtsanwältin Alexandra Decker, welche die der klagende Münchner Taxiunternehmerin Alexandra Eismann vertritt, wäre mit einer sofortigen Urteilsverkündung einverstanden gewesen.

    Aus Uber-Sicht konnte dadurch wieder Zeit gewonnen werden, denn als nächsten Verhandlungstermin, in dessen Anschluss dann ein schriftliches Urteil zu erwarten sei, wurde der 2. Dezember 2019 angesetzt – vorbehaltlich dessen, dass sich einer der beiden ehrenamtlichen Handelsrichter bereit erklärt, einen an diesem Tag bereits festgelegten anderen Termin zu tauschen.

    #Uber #München

  • München bekommt abermals ein Taxi-Gutachten
    https://www.taxi-times.com/muenchen-bekommt-abermals-ein-taxi-gutachten
    Das Personenbeförderungsgesetz beauftragt die Kommunen damit, für ihre Einwohnern ein funktionsfähiges Taxigewerbe sicherzustellen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, müßten eigentlich jährliche Untersuchungen der wirtschaftlichen Lage des Gewerbes gemacht werden und bei Problemen Entscheidungen zu ihrer Lösung gefällt werden. Das geschieht seit Jahrzehnten in keiner deutschen Großstadt. Na geht doch, denkt man bei der ersten Lektüre der Überschrift in der Taxi Times, München tut was. Allein bei genauerer Lektüre zeigt sich, dass wieder einmal alles nicht richtig angegangen wird und keine Änderung der bekannten Probleme in Aussicht steht.

    Es bleibt an anderen Akteuren, Wege zur Modernisierung und Stabilisierung des Taxigewerbes aufzuzeigen. Von Seiten der Unternehmen ist wenig zu erwarten, solange um die 40 Prozent in München und über zwei Drittel in Berlin von Betrügern geleitet werden. Wo vor allem Geld in der Parallelgesellschaft verdient wird, weil der reine Taxibetrieb nicht rentabel ist, da können keine Impulse für Neuerungen entstehen, zumindest keine, die Fahrern gute Löhne und Kunden tolle Taxis sichern.

    23. September 2019 von Jürgen Hartmann

    Münchens Taxi-Mehrwagen- und einige ausgewählte Einzelunternehmer erhalten derzeit Post von ihrer Aufsichtsbehörde (KVR). Sie werden aufgefordert, einen Erhebungsbogen auszufüllen, dessen Daten zu einem Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes ausgewertet werden.

    Neu sind solche Gutachten nicht, auch nicht für München. Bereits 2015 hatte die bayerische Landeshauptstadt eine solche Expertise in Auftrag gegeben und der damals wie heute beauftragte Gutachter Linne + Krause hatte eine Reduzierung der aktuell etwa 3.400 Münchner Taxikonzessionen um 700 vorgeschlagen. Das sei allerdings rechtlich nur umsetzbar, wenn die unzuverlässigen Gewerbetreibenden ausgefiltert werden könnten, bewertete anschließend der Münchner Stadtrat die Forderung des Gutachtens in seiner Sitzung am 14.2.2017: „Rechtlich gibt es wenig Möglichkeiten, die Zahl der Konzessionen zu verringern. Im Ergebnis bleiben nur die Fälle, in denen antragstellende Personen nicht oder nicht mehr die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen.“

    Damals hatte der Stadtrat erkannt, dass die derzeitige Personalsituation nicht ausreiche, um die notwendigen Überprüfungen innerhalb der stets wachsenden Anbieter gewerblicher Personenbeförderung durchzuführen. „Aufgrund einer einheitlichen Arbeitsweise bei einer vorliegenden gleichen Genehmigungssystematik wären bei derzeit 179 Mietwagenunternehmen weitere 35 Betriebsprüfungen im jährlichen Durchschnitt vorzunehmen. In einem durchschnittlichen Jahr käme es aufgrund der vorgenannten Zahlen rechnerisch zu 393 Betriebsprüfungen, die zusätzlich zu den steigenden anlassbezogenen Prüfungen durchgeführt werden müssten.“

    Der Stadtrat beschloss damals die Schaffung vier neuer Stellen. Darüber hinaus legte die Stadt fest, dass bei Verlängerungsanträgen für eine Konzession automatisch eine Betriebsprüfung durchgeführt werden solle. Ob diese Beschlüsse bereits zu einer spürbaren Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zu weniger unplausibel arbeitenden Taxibetrieben geführt hat, will man nun mit einem weiteren Gutachten untersuchen lassen. Linne + Krause hatte 2015 eine Quote von 38 Prozent unplausibel arbeitender Taxibetriebe ermittelt.

    Der Taxiverband München (TVM) konkretisiert in der aktuellen Regionalausgabe der „Taxi Times München“ die Informationen zur aktuellen Erhebung. Dies würde allen Taxi-Mehrwagenunternehmern sowie einer „zufälligen Auswahl“ von Einzelunternehmern zugestellt werden. Wer einen Erhebungsbogen bekommt, muss diesen ausfüllen, andernfalls droht eine Geldbuße. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert.

    Der TVM ruft jeden Betrieb dazu auf, die Fragen möglichst exakt zu beantworten, das KVR versichert, dass die Unternehmen durch die Beantwortung der Fragebögen einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeitsprüfung 2019 leisten würden.

    Die Ergebnisse aus dem Gutachten dürften für Anfang 2020 erwartet werden. Dann müsse das KVR darüber urteilen, ob es weiterhin keine Neuerteilungen bei den Taxikonzessionen gibt, sagt der TVM. „In Anbetracht der aktuellen Entwicklung bei der selbstgeschaffenen und von der Politik geduldeten „gesetzfreien“, also zum Teil illegal agierenden Konkurrenz von Uber oder jetzt auch Free Now, CleverShuttle und ähnlichen Anbietern, kann die Auswertung der Daten in Bezug auf Umsatzverluste durchaus spannend werden und ist für die Zukunft des Münchener Taxigewerbes von hoher Bedeutung“, sagt TVM-Vorstand Florian Bachmann. „Ebenfalls kann ein Gutachter bei der Beurteilung des Taximarktes nicht an der Flut von Anträgen auf Mietwagengenehmigungen vorbeischauen, es muss folglich auch ein Urteil über die Auswirkungen der hohen Zahl von Fahrzeugen getroffen werden.“

    Man darf gespannt sein, wie diese Beurteilung ausfällt.

    #Taxi #München

  • Taxi München eG: Geschichte
    http://www.taxi-muenchen.com/taxi-muenchen-eg/geschichte.html

    Im Mai 1990 konnte das Wohn- und Geschäftshaus Markt-/Ecke Haimhauserstr. mit über 70 Tiefgaragenplätzen fertig gestellt werden. Sofort waren alle 43 Wohneinheiten, sechs Ladengeschäfte und ein Teil der Gewerberäume vermietet und brachten Mehreinnahmen für die Genossenschaft. In der Generalversammlung vom 26. Juni 1990 berichtete Vorstandmitglied Herzinger über notwendige Investitionen in die Technik. Die 64. Rufsäule der neuen Generation war in Betrieb. In der Zentrale wurde die Zettelwirtschaft auf eine EDV-gestützte Vermittlung umgestellt. Fehlfahrten wegen undeutlicher Schrift gehörten damit der Vergangenheit an. In dieser Sitzung teilte Herr Josef Kuffer den Anwesenden mit, dass er für weitere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung stehe. Der ehemalige geschäftsführende Vorstand stellte sich nicht zur Wiederwahl und schied nach 3-jähriger Tätigkeit auch aus dem Aufsichtsrat aus. Max Herzinger hielt eine umfassende Laudatio und dankte Josef Kuffer für seine Verdienste um das Münchner, das Bayerische und Bundesdeutsche Taxigewerbe. Einstimmig wurde Herr Josef Kuffer zum Ehrenaufsichtsratsvorsitzenden der Genossenschaft ernannt.

    Seit 1. Mai 1991 galt eine neue Berufszugangsverordnung. Die Taxistiftung Deutschland wurde in Stuttgart gegründet. In der Zentrale der Münchner Genossenschaft löste Herr Alfred Huber den langjährigen Funkdienststellenleiter Kurt Hetzel ab, der in den Ruhestand ging. Mit Unterstützung der Taxi-München eG wurde die Dresdner Taxigenossenschaft erstmalig mit Funk ausgestattet. Ein Sprechfunkgerät der Marke Grundig war damals zum Vorzugspreis von 1.385 DM plus Mehrwertsteuer erhältlich. Die Europäische Gemeinschaft (EG) bemühte sich die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern. Dafür wurden in mehreren Programmen Mittel in mehrstelliger Millionenhöhe vergeben. Auf Grund negativer Betriebsergebnisse musste im Oktober 1991 auch in der Corneliusstraße die Tankstelle geschlossen werden. Das über sieben Jahrzehnte verfolgte Ziel der Münchner Taxigenossenschaft, optimale Dienstleistungen bei minimalem Aufwand zu erbringen, muss bis in die heutige Zeit unter anderen Voraussetzungen erfüllt werden. Herr Hans Meißner wurde Vizepräsident im Bundes-Zentralverband der Deutschen Personenverkehrsunternehmer mit PKW e.V. (heute: Deutscher Taxi- und Mietwagenverband).

    Am 17. Mai 1992 konnte der Flughafen München II, heute Flughafen Franz-Josef-Strauß, im Erdinger Moos eingeweiht werden. Im Einvernehmen mit der zuständigen Ordnungsbehörde durften sich Münchner Taxis dort bereithalten. Für die Auftragsvermittlung musste ein eigener Funkkanal installiert werden. Die Zahl der Fahrten von und zum neuen Flughafen ging seit der Eröffnung aber um 25 % zurück. Die 1989 aufgedeckten Betrugsfälle führten am 7. Mai 1992 zu einer Verurteilung der Haupttäterin: Zwei Jahre und vier Monate ohne Bewährung. Eine Umstellung bei der Telekom verursachte erhebliche Störungen im Rufsäulensystem. Vorstandsmitglied Max Herzinger ließ sich mit einem anwesenden Mitarbeiter verbinden, der auch nach 45 Minuten Dauerläuten nicht abhob. Am 13. November 1992 fand eine bescheidene Feier anlässlich des 75-jährigen Bestehens der Taxi-München eG im „Pschorr-Keller“ statt. Ende des Jahres 1992 hatte die Genossenschaft 2.140 Mitglieder.

    1993 gewann der Streit mit den Hilfsorganisationen wieder an Fahrt. Als Vorsitzender des Bayerischen Landesverbandes nahm Hans Meißner den Fehdehandschuh auf. Das genossenschaftliche Verwaltungsgebäude in der Engelhardstraße wurde Mitte des Jahres um ein Stockwerk erhöht. Die Kosten betrugen 1,4 Mio. DM. Im gleichen Jahr konnte das benachbarte, an das Betriebsgelände angrenzende Grundstück günstig erworben werden. In der Generalversammlung vom 29. Juni 1993 wurden erste Stimmen laut, die eine Umstellung der Vermittlungstechnik auf digitaler Basis forderten. Eine Erhebung zeigte, dass am neuen Flughafen nur noch 30 % ein Taxi nutzen, im Vergleich zu den Taxifahrten vom ehemaligen Standort in München Riem. Wegen eines vom Hotel Sheraton durchgeführten Shuttle-Services zum Flughafen blieb der am Hotel befindliche Taxistand tagelang verwaist. Zwischen 20. und 29. November 1993 wurden bei 15 bestellten Taxis die Scheiben eingeschlagen und die Geldbörsen entwendet, während das Fahrpersonal an der Haustür klingelte. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei konnten die Täter am 1. Dezember dingfest gemacht werden. Der Rädelsführer war Sohn eines Münchner Taxiunternehmers. Die Pflicht zur Abgasuntersuchung für Dieselfahrzeuge trat am 1. Dezember 1993 in Kraft.

    1994 scheiterte die Einführung des Sammeltaxis zum Flughafen. Der kalkulierte Idealzustand, drei bis vier Fahrgäste mit wenig Gepäck, trat zu selten auf. Das Bayerische Staatsministerium des Innern begleitete ein Schiedsverfahren mit dem Bayerischen Roten Kreuz. Gegen den Malteser Hilfsdienst wurden vom Landesverband unter Hans Meißner mehrere Klagen eingereicht. Degressive Taxitarife wurden erstmals angedacht. Am 21. Juni 1994 konnte die Vermittlungszentrale der Taxi-München eG von der Utzschneiderstraße in den 2. Stock des Verwaltungsgebäudes Engelhardstraße verlegt werden. 1995 suchte eine Welle der Gewalt das deutsche Taxigewerbe heim. In den ersten vier Monaten des Jahres mussten bereits 8 Kollegen im Fahrdienst ihr Leben lassen. Der technische Fortschritt bei den Mobiltelefonen begünstigte eine direkte Akquise von Kunden durch Unternehmer und Fahrer. Am 31. Mai 1995 wurde Herr Hans Meißner zum Präsidenten des Bundeszentralverbandes Personenverkehr mit PKW (BZP) gewählt.

    In der Genossenschaftsversammlung vom 26. Juni 1996 wurde über den Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet, zukünftig verstärkt gewerbepolitische Aufgaben zu übernehmen. Im September kündigte die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) den Vertrag über die Durchführung des ärztlichen Notfalldienstes. Seit 1. November 1996 gab es das „Bahntaxi“: Zugreisende sollten in Sammelfahrten kostengünstig von und zu Bahnhöfen transportiert werden. Anfang 1997 meinte ein Münchner Kollege: „Ich fahre jetzt seit 30 Jahren und mir geht’s seit 30 Jahren gleichmäßig schlecht.“ Eine Wirtschaftsrezession führte zu miserablem Geschäft und langen Wartezeiten. In mehreren Fällen wurden Rufsäulen geöffnet und alle Kabel abgezwickt. Die Genossenschaft setzte eine Belohnung von 1.000 DM aus. Insgesamt gab es 110 Standplatztelefone mit rund 160 Anschlüssen. Wegen Mietausfällen und erhöhten Kosten entstand der Genossenschaft 1997 ein Jahresfehlbetrag von über 1 Mio. Mark. Die Vermittlungsgebühren mussten nach 9 Jahren um 27 % erhöht werden. Eine zweite Vermittlungszentrale entstand in München. Zum Schulbeginn 1997 erhielt die Genossenschaft den Zuschlag der Landeshauptstadt München für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern.

    Am 1. Januar 1998 trat im Taxiverkehr die bis heute unglückliche Kindersicherungspflicht in Kraft. Die Messe München GmbH nahm am 12. Februar 1998 den Betrieb am neuen Standort, dem ehemaligen Flughafengelände in Riem, auf. Unter Federführung von Hans Meißner konnte die Genossenschaft die Disposition und Durchführung von Personalfahrten für die Münchner Verkehrsbetriebe gewinnen. In der Generalversammlung vom 24. Juni 1998 kritisierten Mitglieder die zum Anfang des Jahres in Kraft getretene Bearbeitungsgebühr im bargeldlosen Zahlungsverkehr von 5 % brutto vom Fahrpreis.

    Die Nutzungsverträge für die Bereitstellung von Taxis auf Bahngrund gingen ab dem 1. Januar 1999 auf die Münchner Genossenschaft über. Der Euroführerschein wurde bundesweit eingeführt. Wegen erheblicher Verzögerung bei der Ausgabe mussten viele Kollegen unfreiwillige Auszeiten nehmen. Das neue Dokument war Voraussetzung für die Verlängerung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung. Im Münchner Stadtteil Neuperlach gab es Ende 1999 mehrere Diebstähle von Taxigeldtaschen. Die Täter lockten die Fahrer mit Anrufen an der Rufsäule aus dem Auto, griffen schnell zu und machten sich eilig davon. Das „Bahntaxi“ wurde wieder eingestellt. Kostendeckend wären zwei Fahrgäste pro Tour gewesen, was nur bei 30 % aller Beförderungen gelang.

    Nach kurzer Krankheit verstarb am 5. März 2000 völlig unerwartet Josef Kuffer mit 82 Jahren. Das Taxigewerbe verabschiedete den am 15. Dezember 1917 geborenen Münchner mit einer riesigen Trauergemeinde. Für Fahrzeugwerbung wurden 100 DM plus Mehrwertsteuer geboten. Zur Erinnerung: 23 Jahre früher gab es 100 DM inklusive MwSt. Der Bayerische Landesverband unter Hans Meißner veranstaltete am 21. November 2000 einen „Taxi-Infotag“, der ganz der Einführung von bargeldlosen Zahlungen über das Mobiltelefon gewidmet war. Der Rohertrag der genossenschaftseigenen Tankstelle in der Engelhardstraße ging im Vergleich zum Vorjahr um 223.000 DM zurück.

    Am 1. Januar 2001 trat eine neue Berufszugangsverordnung in Kraft, wesentliche Änderung war die Einführung der Fallstudie. Die Generalversammlung legte am 28. Juni 2001 das Eintrittsgeld auf 2.000 Euro fest, mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2002. Nachdem im Geschäftsjahr 2001 erneut erhebliche Verluste im Tankstellen- und Werkstattbereich auftraten, beschloss der Vorstand der Taxi-München eG am 17. Dezember 2001 diesen Geschäftsbereich endgültig aufzugeben.

    Mit Einführung des Euro als Zahlungsmittel in 2002 gingen die Umsätze im Münchner Taxigewerbe schmerzhaft zurück. Der Einbruch war der stärkste Rückgang seit 25 Jahren. Allgemein stiegen in den ersten Monaten die Preise deutlich, mit Ausnahme der genossenschaftlichen Vermittlungsgebühren. Am 22. Februar 2002 gegen 23.30 Uhr wurde ein Münchner Kollege von zwei Fahrgästen besonders schwer mit einem Messer verletzt. Eine Anwohnerin nahm mit ihrem Bruder die Verfolgung auf und holte einen der Täter ein. Dieser rammte ihr das Messer in den Bauch, während der Bruder mit einer Schusswaffe in Schach gehalten wurde. Die Taxistiftung Deutschland, die Taxivereinigung und die Münchner Genossenschaft leisteten den Opfern nennenswerte finanzielle Unterstützung. Ab dem 1. März 2002 übernahm die Firma Helmut Glas in der Engelhardstraße den Wartungs- und Reparaturdienst sowie die Waschanlage in eigener Verantwortung. Wegen der schlechten Betriebsergebnisse fand sich kein Interessent für die Tankstelle, die geschlossen werden musste. Daraufhin wurde am 25. März 2002 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, in der die Mehrheit den Weiterbetrieb der genossenschaftseigenen Tankstelle am Stammhaus forderte. Vom Aufsichtsrat wurde verlangt, das bisher für Werkstatt, Waschstraße und Tankstelle zuständige Vorstandsmitglied Kroiß hauptamtlich anzustellen. Zur Mitte des Jahres konnte die Genossenschaft unter Hans Meißner den Kampf um die Dialyseaufträge gewinnen. Auf der ordentlichen Generalversammlung vom 19. Juni 2002 wurde ein Gutachten vorgestellt, nach dem die Fortführung bzw. Wiedereröffnung des Tankstellenbetriebes wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Über 600 Kollegen meldeten sich in wenigen Monaten für das von der Genossenschaft eingeführte „Seniorentaxi“ an, bei dem Fahrer vertraglich für das Verständnis und die notwendige Geduld bei Beförderungen von älteren oder kranken Mitbürgern verpflichtet wurden.

    In der Landeshauptstadt wurden bis März 2003 fünf neuentwickelte Telefonrufsäulen installiert, die ausschließlich mit Solarenergie betrieben wurden. In der Taxizentrale der Taxi-München eG nahm die neue Vermittlungssoftware der Firma GefoS den Betrieb auf. Das erste vollautomatisierte Bestellsystem ging unter dem Begriff “Autobooking“ an den Start. Ab dem 29. Juni 2003 wurden die Taxistandplätze am Flughafen München von einem örtlichen Vermittler verwaltet. Neben weiteren Interessenten hatten sich auch die Genossenschaft und der bisherige Vertragspartner, die Taxivereinigung München, beworben. 1.924 Unternehmer betrieben 3.430 Konzessionen. Über 55 % der Fahrzeuge waren jünger als vier Jahre. Das älteste noch im Dienst stehende Taxi in München stammte von 1971. Am 10. und 11. Oktober 2003 führten 2.000 Beamte eine bundesweite Kontrollaktion im Taxigewerbe durch. In Bayern wurden 1.400 Angestellte bei über 1.070 Betrieben überprüft. In 30 Fällen (2,1 %) konnte Leistungsbetrug nachgewiesen werden.

    Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e.V. (BZP) beklagte die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesundheitsreform: „Jeder schiebt jedem den schwarzen Peter zu. Patienten und Schwerkranke bleiben gnadenlos auf der Strecke“, so BZP-Präsident Hans Meißner. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage musste die Genossenschaft ab 2004 die Nutzungsgebühren für ihre Leistungen erhöhen. Die Vermittlung an den Standplatztelefonen kostete nun 38 Euro pro Monat, für die Teilnahme am Funksprechverkehr wurden zusätzlich 40 Euro netto fällig. Im April 2004 implodierte der Fernseher eines Mieters in der Utzschneiderstraße. Die Fassade musste renoviert werden. Nach über 40 Jahren bekam das genossenschaftliche Mitteilungsorgan „Taxikurier“ ein neues Gewand. In der Generalversammlung vom 6. Juli 2004 schied Herr Max Herzinger altersbedingt aus dem Vorstand aus. Der sympathische Repräsentant des Gewerbes war 28 Jahre als Vorstandsmitglied für die Münchner Genossenschaft tätig gewesen. In Anerkennung seiner Dienste um das bayerische Genossenschaftswesen erhielt er die silberne Ehrennadel des Genossenschaftsverbandes. Goldene wurden laut Aussagen des Prüfverbandes nicht verteilt. Max Herzinger blieb der Taxi-München eG vorerst als Mitglied des Aufsichtsrates erhalten. Eine große Zeitung mit Bild bot am Isartorplatz jedem Taxifahrer 50 Euro für eine gestellte Schlägerei an. Geplante Schlagzeile: „Taxikrieg in München“. Die Kollegen lehnten verdutzt ab.

    Tatsächlich rumorte es, aber nur hinter den Kulissen. Seit der letzten Generalversammlung gab es Streit um die rechtmäßige Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes. Am 30. Mai 2005 wurde in München die „Allianz-Arena“ eingeweiht. Nach dem Eröffnungsspiel hagelte es Kritik, da die Aufstellfläche für Taxis viel zu klein bemessen war. Ein Umstand, auf den die Vertreter des Münchner Taxigewerbes frühzeitig hingewiesen hatten. Als Präsident des Bundesverbandes konnte Herr Hans Meißner der Politik das Versprechen abringen, zur Fußballweltmeisterschaft 2006 keine weiteren Konzessionen auszugeben. Die Münchner Taxivereinigung geriet in Schieflage. Trotz weggebrochener Einnahmen aus dem Flughafengeschäft wurde dem neuen Vorsitzenden ein Gehalt von 1.000 Euro pro Monat bezahlt. In der Generalversammlung der Genossenschaft vom 06. Juli 2005 erhob das im Vorjahr gewählte Vorstandsmitglied Roithmeier massive Anschuldigungen gegen Herrn Meißner, ohne die Ergebnisse einer in Auftrag gegebenen Sonderprüfung abzuwarten. Es bestünde Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug, Steuerhinterziehung, Veruntreuung und persönliche Vorteilnahme des geschäftsführenden Vorstandes. Der Genossenschaftsverband bestätigte ein laufendes Prüfverfahren, dessen Ergebnis nach erster Einschätzung aber keine wesentliche Auswirkung auf das Jahresergebnis haben konnte. Die Aufnahme des streitigen Aufsichtsratsmitgliedes in die Genossenschaft wurde von der Generalversammlung mit 95 % abgelehnt. Herr Kroiß schied aus dem Vorstand aus. Bei der folgenden Vorstandswahl erhielt keiner der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten die Mehrheit. Die Position blieb unbesetzt. Eine außerordentliche Generalversammlung war auch notwendig, da der Aufsichtsrat am 12. Juli 2005 das Vorstandsmitglied Roithmeier mit Dreiviertelmehrheit und sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert hatte. Nach Einreichung einer Strafanzeige gegen den geschäftsführenden Vorstand und der Benachrichtigung der Presse darüber, war der Genossenschaft ein erheblicher Schaden in der Öffentlichkeit entstanden. Auch der Vorsitzende der Taxivereinigung reichte eine Klage gegen die Genossenschaft ein, wonach Vorstand und Aufsichtsrat nicht ordentlich besetzt und die Verwaltung nicht arbeitsfähig sei. Die Taxi-München eG kündigte daraufhin das genossenschaftseigene Ladengeschäft in der Corneliusstraße, das der Taxivereinigung seit Jahren für ortsunübliches, geringes Entgelt zur Verfügung gestellt worden war.

    Kurz nach dem Oktoberfest sollten wie „Beim Schichtl“ die Köpfe rollen. Die außerordentliche Generalversammlung vom 6. Oktober 2005 war mit 440 Mitgliedern gut besucht. Der Genossenschaftsverband berichtete über das Ergebnis der abgeschlossenen Sonderprüfung: In mehreren Fällen waren Mitarbeiter der Taxi-München eG nicht ordnungsgemäß angemeldet. Nachzuzahlen wären zwischen 5.000 und 8.000 Euro, bei Gesamtabgaben an Sozialbeiträgen in Höhe von knapp 400.000 Euro, jeweils pro Jahr. Hinweise auf Steuerverkürzung, Veruntreuung oder Bereicherung des geschäftsführenden Vorstands wurden nicht festgestellt. In der folgenden Beschlussfassung über die Amtsenthebung des Vorstandsmitgliedes Roithmeier sprachen sich 257 Mitglieder dafür und 176 dagegen aus. Als nächster Tagesordnungspunkt stand die von der Gegenfraktion beantragte Abwahl von Herrn Hans Meißner an. Von 421 abgegebenen und gültigen Stimmen stimmten 141 Mitglieder für den Antrag. Mit 280 Gegenstimmen wurde das Ansinnen von der Generalversammlung deutlich abgelehnt. Ein Antrag auf Abwahl von mehreren Aufsichtsratsmitgliedern fand ebenfalls nur geringen Zuspruch. In dieser Generalversammlung wurde der zwischenzeitlich ausgeschiedene Herr Reinhard Zielinski wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Trotz hochbrisanter Versammlung und fortgeschrittener Stunde nahmen noch über 100 Mitglieder an der Vorstellung des geplanten Datenfunksystems teil. Die Präsentation von Herrn Naumann, Geschäftsführer von GefoS, wurde äußerst positiv aufgenommen.

    Die Zunahme der Landtaxi-Konzessionen bereitete 2006 nicht nur am Flughafen zunehmend Probleme. In der Nacht von 4. auf 5. März 2006 fielen in München innerhalb weniger Stunden 40 cm Neuschnee. Straßenbahnen sprangen aus den Gleisen, Omnibusse fuhren nicht mehr und auch der S-Bahn-Verkehr musste wegen umgestürzter Bäume eingestellt werden. Taxifahrer waren einer Streifenwagenbesatzung beim Anschieben am Sendlinger Berg behilflich. Der Bayerische Landesverband feierte sein 60-jähriges Bestehen. Die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland war sportlich ein Erfolg, in München blieben die erhofften Umsätze deutlich hinter den Erwartungen. In der turbulenten Generalversammlung vom 20. Juli 2006 standen die hohen Kosten des neuen Taxikuriers zur Diskussion. Neben gerechtfertigter Kritik gab es auch viele unsachliche Beiträge, teilweise unter der Gürtellinie, die die Genossenschaft im Gesamten und besonders den geschäftsführenden Vorstand Hans Meißner zum Ziel hatten. Durch Wahlabsprachen konnten neue Mitglieder im Aufsichtsrat installiert werden. Im Herbst 2006 urteilte das OLG München, dass im Mietwagenverkehr keine Sammelfahrten durchgeführt werden dürfen. Das neue Datenfunksystem der Taxi-München eG lief im Probebetrieb in mehr als 30 Fahrzeugen äußerst zufriedenstellend.

    Das Jahr 2007 begann mit einer kontroversen Entscheidung. Nachdem Herr Meißner seinen Einspruch zurückgezogen hatte, wurde ein gegen ihn gerichtetes Urteil des Landesgerichts München rechtskräftig. Daraufhin beschloss der wenige Monate zuvor gewählte Aufsichtsrat am 24. Januar 2007 die vorläufige Amtsenthebung des geschäftsführenden Vorstandes, mit einer hauchdünnen Mehrheit von 5 zu 4 Stimmen. Die Sitzung dauert über 11 Stunden und endete um 22.30 Uhr. Am nächsten Morgen waren Informationen über den Sitzungsverlauf in der Süddeutschen Zeitung nachzulesen, verbunden mit dem Hinweis: „Bei Redaktionsschluss noch kein Ergebnis bekannt.“ Am 13. März 2007 sollte die dafür zuständige Generalversammlung über die weitreichende Entscheidung des Aufsichtsrates urteilen. Auf dem Gehweg vor dem „Augustiner Keller“ standen noch über 150 Mitglieder, als die Veranstaltung wegen Überfüllung abgebrochen werden musste. Um Schaden vom Bundesverband fernzuhalten, trat Hans Meißner am 17. April 2007 als Präsident des BZP zurück. In der zweiten außerordentlichen Generalversammlung der Taxi-München eG vom 19. April 2007 war das Ergebnis eindeutig: 486 Mitglieder (73,5 %) stimmten im „Löwenbräukeller“ gegen die Amtsenthebung von Herrn Hans Meißner, bei 660 gültigen Stimmen. Die beantragte Abwahl des gesamten Aufsichtsrates wurde mit 79,2 % der Stimmen begrüßt. Durch eine Neukonstitution sollte die Genossenschaft wieder in ruhiges Fahrwasser geführt werden. Am 8. Mai 2007 entschied der BGH über die Klage eines Münchner Unternehmers, der ohne Mitgliedschaft an den Leistungen der Genossenschaft teilnehmen wollte. Das Gericht bestätigte die Vorgehensweise der Münchner Taxigenossenschaft und das für eine Mitgliedschaft notwendige Eintrittsgeld. Wenige Monate später hatte sich der geschäftsführende Vorstand in der ordentlichen Generalversammlung vom 11. Juli 2007 erneut dem Votum der Mitglieder zu stellen. Turnusgemäß schied Herr Hans Meißner aus dem Vorstand aus und wurde mit 299 Stimmen bei drei Gegenstimmen auf die Dauer von 4 Jahren wiedergewählt. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Genossenschaft, Herr Reinhard Zielinski, wechselte in den Vorstand. Bei der anschließenden Nachwahl wurde Herr Frank Kuhle in den Aufsichtsrat gewählt. Seit dem 1. September 2007 gilt ein absolutes Rauchverbot in bundesdeutschen Taxis und Mietwagen.

    Die Probephase des Datenfunks endete. Seit dem 1. Juli 2008 wurden alle Serienfahrten nur noch über das neue System vermittelt. Gleichzeitig sank bei der Taxi-München eG die Bearbeitungsgebühr für bargeldlose Fahrten auf 4 % brutto. In der Generalversammlung vom 16. Juli 2008 beschlossen die Mitglieder eine Satzungsänderung, mit der Wahlabsprachen erschwert wurden.2008 konnten 1,65 Mio. Fahrtaufträge über die Zentrale und etwa 3 Mio. über die Standplatztelefone vermittelt werden.

    Am 4. Februar 2009 nahm am Harras die erste Rufsäule der neuesten Generation den Betrieb auf. Wie beim Vorgängermodell wurde der Betriebsstrom aus Sonnenenergie gewonnen, wegen der installierten Mobilfunktechnik gab es keine erdgebundenen Telefonleitungen mehr. Rufsäulen konnten nun zeitnah versetzt werden. Die Taxi-München eG investierte rund 1,3 Mio. Euro in das System. Ab dem 1. Mai 2009 übernahmen Genossenschaftstaxis probeweise die Beförderung von Fahrgästen bei Störungen im Straßenbahnverkehr (SEV). In der ordentlichen Generalversammlung vom 14. Juli 2009 kündigte der geschäftsführende Vorstand Hans Meißner sein Ausscheiden zum März des folgenden Jahres an. Er wünschte der Genossenschaft weiterhin wirtschaftliche Stabilität und Erfolg. Herr Frank Kuhle wurde in den Vorstand gewählt. Die Mitglieder beschlossen mit deutlicher Mehrheit den Verzicht auf Werbung außerhalb der seitlichen Fahrzeugtüren, mit Wirkung ab 30. Juni 2010. Hintergrund waren die aufkommenden Dachwerbeträger, die verächtlich als Dachpappen bezeichnet wurden. Der Datenfunk eliminierte den berüchtigten Flaschenhals bei der Vergabe von Fahrtaufträgen. Die Vermittlungszahlen stiegen. Die Leuchtwerbung am Stammhaus in der Engelhardstraße wurde mit LED-Lampen ausgerüstet. Pro Jahr 80 % Stromkosten und 4 Tonnen CO2 weniger. Nach einer Terrordrohung richteten die Sicherheitsbehörden eine Sperrzone um das Münchner Oktoberfest ein. Zu Beginn der zweiten Wiesnwoche waren alle Taxistände rund um die Wiesn aufgelöst. Im letzten Quartal 2009 nahmen rund 2.500 Fahrzeuge am Datenfunk der Genossenschaft teil. Erste Probleme mit dem Netzbetreiber tauchten auf. Am 19. November 2009 legte der Vorsitzende Hans Meißner sein Amt im Bayerischen Landesverband nach 32-jähriger Tätigkeit nieder. Zuvor reichte er noch eine Strafanzeige gegen einen BRK–Kreisverband ein, der ein Fahrzeug ohne Genehmigung für eine Fahrt nach Trier einsetzte. Seine Nachfolge trat Herr Frank Kuhle an. Einstimmig ernannte die Versammlung Herrn Hans Meißner zum Ehrenvorsitzenden des Landesverbandes und dankte ihm die Verdienste für das Gewerbe mit lang anhaltendem Applaus und einer kompletten Ausrüstung zur Kaminholzgewinnung, um ihm im bevorstehenden Ruhestand Müßiggang zu ersparen.

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    2010 - 2017 Das digitale Zeitalter

    Anfang 2010 brachte die Taxivereinigung München eine Neuauflage des Wo-Buches heraus, das auf Grund der inzwischen verbreiteten Navigationsgeräte zum Ladenhüter wurde. Eine vermeintliche Innovation für das Taxigewerbe, aufblasbare Kindersitze, erleidet das gleiche Schicksal bei der Genossenschaft. Nach einem Jahr Probezeit wurde der Schienenersatzverkehr (SEV) zum 1. Mai 2010 in den Regelbetrieb überführt. Die Taxi-München eG richtete abgesicherte Internetzugänge für Mitglieder und Fahrer ein, mit denen viele Arbeiten von zu Hause aus erledigt werden konnten. In Zusammenarbeit mit dem Systemausrüster GefoS ging im Mai 2010 die Bestell-App „DEIN TAXI“ an den Start. In der Generalversammlung vom 13. Juli 2010 wurde der im März ausgeschiedene Herr Hans Meißner zum Ehrenvorsitzenden der Taxi-München eG ernannt. Der Genossenschaftsverband verlieh ihm die silberne Ehrennadel. Goldene Abzeichen gab es immer noch nicht. Die Umrüstung des Rufsäulensystems auf die neueste Generation wurde im August abgeschlossen. Der Ausrüster des Vorgängersystems drängte auf Erfüllung des laufenden Vertrages über Wartung und Reparatur. Aus ungeklärter Ursache gab es beim letzten noch in Betrieb befindlichen Rufsäulenmodell „Pilz“ eine kleine technische Störung, die der Wartungsdienst auf Grund mangelnden Fachwissens nicht beheben konnte. Die Taxi-München eG wurde um Reparatur gebeten, der Wartungsvertrag kurz darauf beendet. Im letzten Quartal des Jahres führte der Vorstand Renovierungsmaßnahmen am Vordergebäude und bei den Zufahrten zum Anwesen Engelhardstraße durch. Das Erscheinungsbild der Genossenschaft am Stammhaus wurde verbessert. Gewerbepolitisch konnte in 2010 der erneute Versuch der Farbfreigabe für Taxis in Bayern verhindert werden. Auch die Pläne zum Einsatz von Fahrzeugen mit nur einem Fahrgastsitzplatz oder für unterschiedliche Tarife je nach Fahrzeuggröße blieben nur auf dem Papier geschrieben.

    In der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes vom 19. Mai 2011 beschlossen die Mitglieder auf Anraten des Vorsitzenden Kuhle einstimmig, den Vertrag mit den Ersatzkassen zum Jahresende zu kündigen. Vorausgegangen waren Verhandlungen über die Vergütung der Krankenbeförderungen mit einem für die Mitglieder unwirtschaftlichen Angebot. Seit Juni 2011 konnten Taxibestellung über die eigene App der Taxi-München eG vorgenommen werden. Max Herzinger erklärte in der Generalversammlung vom 13. Juli 2011 seinen endgültigen Abschied von allen gewerblichen Aufgaben. Der gebürtige Sollner war insgesamt 38 Jahren für die Genossenschaft tätig, davon im Aufsichtsrat von 1973 bis 1976 und von 2004 bis 2011 sowie im Vorstand in den Jahren 1976 bis 2004. Die Versammlung verabschiedete ihn mit minutenlangen Ovationen und ernannte ihn zum Ehrenvorsitzenden der Genossenschaft. In der Engelhardstraße konnten die Leistungen mit dem Angebot von verkehrsmedizinischen Untersuchungen ausgeweitet werden. In Zusammenarbeit mit dem ADAC wurde in München das Umwelttaxi eingeführt. Zum 31. Oktober 2011 gab es in der Landeshauptstadt 636.900 gemeldete Personenkraftwagen. Die Mitglieder des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes wählten Herrn Frank Kuhle am 10. November 2011 in den Vorstand des BZP.

    Zum Jahreswechsel auf 2012 fand der Umzug der genossenschaftseigenen Taxischule in größere und hellere Räume im Vordergebäude statt. Im Mai trat die Taxi-München eG einem wirtschaftlichen Zusammenschluss der deutschen Taxizentralen bei, der Taxi Deutschland Servicegenossenschaft mit Sitz in Frankfurt. Das für die Finanzmittel zuständige Vorstandsmitglied Reinhard Zielinski konnte in der Generalversammlung vom 11. Juli 2012 von einer weiteren Steigerung der Eigenkapitalquote und Ertragslage der Genossenschaft berichten, trotz erhöhter Ausgaben für Betriebsausstattung und Werbung. Im August 2012 wurde eine neue Telefonanlage der Firma GefoS installiert. Zuvor musste die gesamte Netzwerktechnik im Verwaltungsgebäude der Genossenschaft auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Neben den technischen Anforderungen erneuerte der Vorstand seit 2010 schrittweise die Arbeitsplätze und Büroräume der Mitarbeiter. Im November 2012 gab es ein Jubiläum der besonderen Art: Die Taxi-München eG begrüßte mit Frau Haas das 10.000 Mitglied. Ende des Jahres waren 3.001 Taxis bei der Genossenschaft angeschlossen, davon 1.261 Mitglieder mit einem Fahrzeug und 297 Mehrwagenbetriebe. Die Kosten für das hauseigene Magazin „Taxikurier“ stiegen deutlich an.

    Im Februar 2013 musste das veraltete Stromnetz am Stammsitz erneuert werden. Die Ausweitung des Geschäftsbetriebes und eine Aufstockung der Kapazitäten machten die Maßnahme notwendig. Seit Mai gab es Heimarbeitsplätze für Mitarbeiter der Telefonzentrale. Das genossenschaftseigene Rufsäulensystem wurde ab Jahresmitte gegen unberechtigte Nutzung von Trittbrettfahrern gesichert. Nun sollte wieder einmal an den Stühlen gesägt werden. In der Generalversammlung vom 10. Juli 2013 versuchte der Aufsichtsrat die Wiederwahl von Herrn Reinhard Zielinski zu verhindern, der seit 2007 im Vorstand der Genossenschaft tätig war. Die vorgetragenen Gründe waren für die Mitglieder nicht nachvollziehbar. Die turbulente Versammlung mit vielen Redebeiträgen endete mit der Wahl des bisherigen Vorstandsmitgliedes Zielinski, der von der Versammlung mit 248 der 262 anwesenden Stimmen bestätigt wurde. Ab dem 2. Halbjahr 2013 wurde in München ein neues, vom Taxameterhersteller Hale entwickeltes Datenfunkgerät getestet. Das System entstand in enger Zusammenarbeit mit Taxizentralen aus Hamburg, Frankfurt und München. Bundesweit waren seit 1985 insgesamt 84 Kolleginnen und Kollegen ermordet und über 9.200 bei Überfällen und Tätlichkeiten verletzt worden. Das deutsche Taxigewerbe forderte den Einsatz von Überfallschutzkameras in den Fahrzeugen, was aber von den Datenschutzbehörden in fast allen Bundesländern verhindert wurde.

    Das durch Immobilien-, Banken- und Eurokrise freigewordene Kapital suchte sich neue Wege. Internationale Konzerne und Investorengruppen drängten 2014 verstärkt in den Personenbeförderungsmarkt. Das deutsche Taxigewerbe reagierte und schuf eine Schnittstelle zu den unterschiedlichen Vermittlungssystemen. Die Taxi-München eG schloss sich der App „Taxi Deutschland“ an, eine bundesweite Bestellsoftware, die alle Annehmlichkeiten einer örtlichen Taxizentrale bot. Das Datenfunkgerät TT-01 der Genossenschaft wurde mit einer Navigationssoftware erweitert. Wegen anhaltender Netzausfälle beschloss die Geschäftsführung im Juni 2014 alle 2.500 Datenfunkkarten auszutauschen. Der Vorstand unter Herrn Frank Kuhle übernahm mit der Augustausgabe des Taxikuriers die Objektleitung sowie die Anzeigenverwaltung des hauseigenen Monatsmagazins. Weitere automatische Buchungssysteme, wie ein sprachgesteuertes Bestellmodul, wurden im September eingeführt, ebenso wie der elektronische Brief- und Rechnungsversand. Seit dem 30. November 2014 mussten sich Taxifahrer während der Beförderung von Fahrgästen anschnallen und der langjährige Dienstellenleiter Alfred Huber hatte seinen letzten Arbeitstag. Er war 42 Jahre für die Münchner Genossenschaft tätig gewesen und trat im Dezember 2014 seinen verdienten Ruhestand an.

    Zum Beginn des Jahres 2015 trat der gesetzliche Mindestlohn in Kraft. DTA wurde in Bayern als letztem Bundesland eingeführt, der elektronische Datenträgeraustausch mit den Krankenkassen. Die Genossenschaft erweiterte das Datenfunkgerät durch neue Kartenterminals, mit denen erstmals auch die Annahme von Girokarten möglich wurde. Am 31. März 2015 wütete das Sturmtief Niklas in Deutschland. Der Orkan schleuderte ein 50 Quadratmeter großes Stück Kupferdach vom Gebäude Engelhardstraße 6 auf parkende Autos. Der 1,5-millionste Bürger wurde am 8. Mai in München geboren. Im Juli 2015 begehrten der Landesverband und die Taxi-München eG gegen die Verlegung der Münchner Eichdienststelle auf. Ein Treffen im Bayerischen Wirtschaftsministerium wurde anberaumt. Die Genossenschaftsmitglieder beschlossen am 29. Juli 2015 mehrere Satzungsänderungen, die vielfach wegen Wegfall oder Neufassung von Gesetzen und Verordnungen der letzten 40 Jahren notwendig wurden. Zum Oktoberfest 2015 fiel in München ein Hamburger Taxi auf. Mit Hilfe der Taxizentrale konnte das Fahrzeug, inzwischen mit Münchner Kennzeichen, nach mehreren Versuchen von der Polizei gestoppt werden. Der Täter hatte Fahrzeug und Kennzeichen gestohlen, einen Unfall verursacht und keinen Führerschein. In seinem Hotelzimmer befanden sich größere Drogen- und Bargeldmittel. Mehrere Kollegen erhielten Auszeichnungen vom Münchner Polizeipräsidium, da sie Enkeltrickbetrugsfälle verhindern konnten. Die Münchner Genossenschaft begann den Verein „Weißer Ring“ zu unterstützen.

    Am 18. Januar 2016 wurde eine Beteiligungsgesellschaft zusammen mit der Frankfurter Taxigenossenschaft gegründet, die die Mehrheit an GefoS übernahm. Die Taxi-München eG arbeitete seit 25 Jahren mit dem Softwarehaus zusammen. Das Datenfunkgerät der Genossenschaft wurde mit der nächsten Ausbaustufe erweitert, einem Ersatz für den antiquierten Sprechfunk. Ab dem 21. Juli 2016 erhielten Kunden SMS über die Fahrzeugankunft. Seit September konnten die Verkehrsdienstleistungen von den Fahrgästen über Smartphone bewertet werden. Die gewerbepolitischen Verbände widersprachen einstimmig der Monopolkommission, die auf behördliche Tarife im Verkehr mit Taxis verzichten wollte. Der „Fiskaltaxameter“, den es noch gar nicht gab, wurde im Oktober 2016 zur Pflicht. Es durften nur noch Eichgeräte mit nicht rückstellbaren Zählwerken in den Verkehr gebracht werden. Die Genossenschaft gewann mehrere Klagen gegen private Beförderer, der BGH stimmte auch einer gleichlautenden Klage der Taxi Deutschland Servicegenossenschaft grundsätzlich zu. Wegen der Umtriebe gewerbefremder Vermittler sanken 2016 die Auftragszahlen bei der Münchner Taxizentrale um 2,7 %. Zum 31.12.2016 waren 2.890 Taxis bei der Genossenschaft angeschlossen.

    Ab dem 1. Januar 2017 wurden die Bearbeitungsgebühren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bei der Taxi-München eG um rund 10 % gesenkt. Die Beiträge für die Auftragsvermittlung blieben seit 13 Jahren unverändert niedrig. Im April verhinderten die Landesverbände der bayerischen Personenbeförderer und des Transportgewerbes die schlimmsten Auswirkungen einer österreichischen Gesetzesänderung im grenzüberschreitenden Verkehr. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 startete der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband die Aufklärungskampagne „Verlässlich ist modern“. Ohne jegliche Anhörung kippte das Bundesverkehrsministerium am 23. August 2017 die seit 1969 geltende Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer und ein neues Versicherungsgesetz machte dem von Zunftgenossen vor 267 Jahren gegründeten „Krankenunterstützungs- und Sterbeverein der Lohnkutschergehilfen“ den Garaus. Ab dem 1. September 2017 wurde von der Stadt München der Betrieb von Elektro-Taxis gefördert. Vor der Bundestagswahl überschlugen sich angeblich neue Ideen rund um den Personenbeförderungsmarkt. Für das Taxigewerbe waren die Vorschläge in Bezug auf Elektromobilität, Sammelverkehre oder Digitalisierung aber nicht neu. Wie ein Blick in diese Chronik hätte zeigen können. Am 7. November 2017 hatte die Taxi-München eG ihren 100. Geburtstag.

    Zum Zeitpunkt der Niederlegung blicken manche mit sehr gemischten Gefühlen in die Zukunft. Vermittler drängen in großer Zahl auf den Markt, neue Mobilitätskonzepte werden wie am Fließband erfunden und Dieselfahrverbote schweben über den Köpfen der Verkehrsunternehmer. Seit 2010 setzt sich der Vorstand der Münchner Taxigenossenschaft unverändert aus den Herren Frank Kuhle, Reinhard Zielinski und Alfons Haller zusammen. Gemeinsam wurden und werden die Aufgaben des digitalen Zeitalters in Angriff genommen. Künftige Vorstandsmitglieder werden sich anderen Herausforderungen stellen müssen. An dieser Stelle wollen wir allen nachfolgenden Generationen viel Glück und Erfolg wünschen und dürfen daran erinnern, dass die Zeiten im Münchner Taxigewerbe niemals einfach waren, wie dem vorliegenden Bericht zu entnehmen ist.

    #Taxi #Geschichte #München #Digitalisierung

  • Taxi München eG: Geschichte
    http://www.taxi-muenchen.com/taxi-muenchen-eg/geschichte.html

    Am 8. Juni 1960 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Taxigenehmigungen nur dann nicht erteilt werden dürfen, wenn die Interessen des öffentlichen Verkehrs gefährdet sind. Gleichzeitig trat eine neue Berufszugangsverordnung in Kraft. Wegen des Urteils lagen in München im September 1960 bereits 869 Anträge auf neue Verkehrsgenehmigungen vor. Am 31. Oktober gab Josef Kuffer in einer gemeinsamen Sitzung bekannt, dass 132 Anträge in Bearbeitung und 35 Neugenehmigungen bereits erteilt seien, so dass in München 730 der 1.480 bayerischen Taxis zugelassen waren. Kuffer beruhigte mit dem Bericht, dass das Amt für Öffentliche Ordnung nicht gewillt sei, mehr als 100 Neugenehmigungen zu erteilen. Tatsächlich beschloss der Stadtrat am 15. Dezember 1960 eine Zulassung auf maximal 850 Taxis. Im Anschluss sollte das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Gutachten über die Funktionsfähigkeit erstellt werden.

    #Taxi #München #Urteil #Gutachten

  • Deutsche Wehrhaftigkeit 19.07.2019 #BERLIN/ #MÜNCHEN (Eigener Beric...
    https://diasp.eu/p/9385811

    Deutsche Wehrhaftigkeit 19.07.2019

    #BERLIN/ #MÜNCHEN (Eigener Bericht) - Ehemalige hochrangige deutsche #Staatsbeamte und #Politiker aus dem #nationalkonservativen #Spektrum fordern den Zugriff Berlins auf #Atomwaffen und die Rückbesinnung auf militärische #NS-Traditionen. Entsprechende Aussagen finden sich in einer aktuellen Publikation, die Teil einer Buchreihe der „Neuen Rechten“ ist. Bei den Autoren handelt es sich um einen langjährigen leitenden Mitarbeiter des #Bundesverteidigungsministeriums und einen früheren Angehörigen des Beraterstabs der Behörde. Die genannten Auffassungen werden zudem von der extrem rechten Partei „Alternative für #Deutschland“ ( #AfD) vertreten, die sich offenbar immer mehr zu einem Sprachrohr #nationalistischer #Militärs entwickelt. Erst kürzlich hat die (...)

  • Verzweifelter Versuch eines mytaxi Boykotts
    https://www.taxi-times.com/verzweifelter-versuch-eines-mytaxi-boykotts

    Für den Münchner Taxifahrer Tom Buntrock ist genau das eingetreten, was mytaxi-Kritiker von Beginn an befürchtet haben: „Die von euch Stück für Stück zu mytaxi gebrachten Kunden werden bald nicht mehr mit Euch, sondern mit Mietwagen fahren“, schreibt Buntrock an seine (Münchner) Kolleginnen und Kollegen und blickt in die Zukunft: „Zuerst wird die Vermittlung an Taxis nur schrittweise zurückgehen, dann, eines gar nicht fernen Tages, wird die Zusammenarbeit ganz eingestellt.“

    Wie viele andere Kollegen auf Facebook und ähnlichen sozialen Medien vergleicht auch Buntrock mytaxi mittlerweile mit dem US-Vermittler Uber: „Während Uber sich wenigstens gleich als unser Feind zu erkennen gibt, tut mytaxi so, als wäre es Euer Freund. Während Uber uns die Fahrgäste einzeln abjagen muss, werden mit mytaxi tausende Kunden auf einmal verschwinden, ein Schlag, von dem sich das Taxigewerbe nicht mehr erholen wird.“

    Die von mytaxi propagierte „Modernisierung“ der Taxiregeln ist für Buntrock nur ein Mittel zum Zweck: „mytaxi will eure Position schwächen. Nur ein schwacher Taxifahrer ist auch ein williger Taxifahrer.“

    #Taxi #München #disruption

  • Graphic Novel „Nachts im Paradies“ - „Du bist ein Hinterkopf“
    https://www.deutschlandfunk.de/graphic-novel-nachts-im-paradies-du-bist-ein-hinterkopf.807.de.html?
    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/d/d49bb78b0b488bfc1876b02890bed7a3v1_max_755x425_b3535db83dc50e27c1bb1

    Frank Schmolke ist lange Zeit in München Taxi gefahren, meistens nachts und auch während des Oktoberfests. In seiner Graphic Novel „Nachts im Paradies“ erzählt er davon. „Man ist ein Niemand, deshalb wird das Taxi zum Beichtstuhl“, sagte Schmolke im Dlf.

    Frank Schmolke im Corsogespräch mit Sigrid Fischer

    Die Stadt, in der für viele aus einem Gelegenheitsjob der Hauptberuf wurde – nämlich Taxi fahren – das war lange Zeit Berlin. Vielleicht nur ein Klischee, denn jede Großstadt hat großen Bedarf an Personentransport und an Leuten mit P-Schein, Personen-Beförderungsschein. Und wenn es sonst gerade nicht so gut läuft, fährt man eben ein paar Schichten. Und manch einer bleibt dabei. Frank Schmolke nicht. Er hat den Job mit zweiundzwanzig angetreten – in München. Dreißig Jahre später bringt er jetzt eine Graphic Novel heraus, in der er seine Erlebnisse als Taxifahrer bildlich und textlich verarbeitet. „Nachts im Paradies“ heißt die und spielt sich in drei der heißesten Nächte der Bayernmetropole ab: während des Oktoberfests, wo die Bierzombies einem unter Umständen den Fahrgastraum verunreinigen – um es harmlos auszudrücken.

    Nachts fährt man keine netten Omis
    Die Leute, die man nachts fahre, seien anders als die am Tag, sagte Frank Schmolke im Dlf. Man fahre keine netten Omis zur Dialyse oder ins Krankenhaus, sondern man fahre meistens zu Clubs und Bars, da sei oft viel Alkohol im Spiel.

    In jungen Jahren habe er dieses Leben sehr genossen, je älter er werde, desto mehr erkenne er, wie schräg das teilweise sei. Man habe als Nachtfahrer eine andere Sozialisation. Das Leben tagsüber gehe an einem vorbei, man brauche Freunde, die ein ähnliches Leben haben.

    Die Leute, die einstiegen, schauten einem nur auf den Hinterkopf, man sei ein Niemand. Deshalb sei das Taxi auch ein Beichtstuhl, die Leute erzählten Dinge, die man manchmal gar nicht wissen wolle.

    Der erste Strich ist der beste
    Vincent, die Hauptfigur in seiner Graphic Novel, will eigentlich ein Buch schreiben. Auch Frank Schmolke hat die ersten Skizzen für „Nachts im Paradies“ in den Wartezeiten im Taxi angefertigt. Schon vor über 10 Jahren hatte er die Idee, die Geschichten zu veröffentlichen. Einige davon hat er selbst erlebt. Auch den Russen Igor zum Beispiel, der Vincent anheuert, damit er seine Prostituierten chauffiert, habe es gegeben, der wollte ihn tatsächlich anheuern, so Schmolke.

    Er schlägt auch kritische Töne in Sachen UBER-Fahrdienste und Mietwucher in München an. Taxifahrer könnten sich Münchens Mieten wohl kaum noch leisten. Die UBER-Konkurrenz nehme ihnen viele Fahrgäste weg, und München sei eine der teuersten Städte.

    Er habe den Comic in schwarz-weiß gezeichnet, um sich an die ursprünglichen Skizzen zu halten, der erste Strich sei einfach immer der beste. Er arbeite sehr gerne analog, nur mit Stift und Papier.

    Seit fünf Jahren ist Frank Schmolke kein Taxi mehr gefahren. Sollte er noch einmal Schichten fahren müssen, dann fange er wieder von vorne an. Auf der Straße sei er ein anderer Mensch. Lieber aber sitze er am Schreibtisch und kritzele vor sich hin.

    NACHTS IM PARADIES– Edition Moderne - Verlag für Graphic Novels und Comics
    http://www.editionmoderne.ch

    Graphic Novel: „Nachts im Paradies“ - Zombies in Lederhosen und die dunkle Seite von München
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/graphic-novel-nachts-im-paradies-zombies-in-lederhosen-und.215
    https://www.deutschlandfunkkultur.de/media/thumbs/e/e1ffd198ce48e8b2a95c975eba42279ev1_abs_635x357_b3535db83dc50e2

    Tobias Krone im Gespräch mit Christine Watty

    Der Zeichner Frank Schmolke verarbeitet in seiner Graphic Novel „Nachts im Paradies“ seine eigenen Erfahrungen beim nächtlichen Taxifahren in München. Er zeigt die dunkle Kehrseite der Glitzer-Stadt und des Oktoberfestes.

    Im Taxi kommen nicht nur freundliche Seiten von Menschen und Orten zum Vorschein, sondern auch die dunklen. Interessant ist das in einer Stadt, die in den Medien eigentlich nie so wirklich als Metropole mit düsteren Ecken wahrgenommen wird, nämlich München. Der Journalist Tobias Krone ist dort eine Runde mit dem Gelegenheitstaxifahrer und Grafiker Frank Schmolke gefahren. Er hat seine Erlebnisse in der Graphic Novel „Nacht im Paradies“ verdichtet und erzählt von Zombie-Begegnungen der typisch Münchner Art.

    Das Interview im Wortlaut:
    Christine Watty: Was erlebt man als Taxifahrer in München, was man vielleicht in Berlin, in Hamburg oder auch in New York nicht erleben wü

    #München #Taxi #Kunst

  • Einsatz für die ‚Scheuerwehr’ in München-Riem - Taxi Times
    https://www.taxi-times.com/einsatz-fuer-die-scheuerwehr-in-muenchen-riem

    Auch die Münchner Taxiunternehmer und ihre Angestellten machen die Erfahrung, dass sie von Entscheidern aus Politik und Mobilitätskonzernen fergehalten werden. Entscheidungen treffen Vertreter von Politik und Industrie gerne ungestört von Kleinbürgern oder Arbeitern. In Bayern ist das besonders ausgeprägt, wo der Verkehrsminister einen besonders guten Draht zu den disuptiven Eliten der Milliardenkonzerne hat.

    27. Mai 2019 von Simon Günnewig

    Mit einer Mahnwache am Riemer Messegelände haben knapp 50 Taxifahrer und Taxiunternehmer der Politik einen weiteren Stich versetzt.

    Die vom Taxiverband München beantragte Mahnwache fand im Umfeld der Wahlkampfabschlussveranstaltung der Europäischen Volksparteien (EVP) statt, welche am vergangenen Freitag in den Räumlichkeiten der Messe Riem abgehalten wurde. Unter den teilnehmenden Politikern waren Spitzenpolitiker der CDU/CSU, wie die Kanzlerin Angela Merkel oder CSU-Chef Markus Söder vertreten, aber auch Mitglieder der verbündeten Parteien aus dem europäischen Ausland. Für eine Mahnwache sicherlich ein ideales Umfeld, um auch europaweit auf die Sorgen und Probleme des deutschen Taxigewerbes aufmerksam zu machen.


    Im Vordergrund die Teilnehmer der Mahnwache. Im Hintergrund der Veranstaltungsort.

    Aufgrund der polizeilichen Auflagen wurde die Mahnwache allerdings nicht direkt an den Einfahrten bzw. vor dem Haupteingang zur Messe gestattet, sondern, möglichst weit entfernt, an der Olof-Palme-Straße gegenüber des N2 Hotels. Zwischen Politik und der Taximahnwache wurde so eine möglichst große Distanz in Form des Messesees geschaffen. Ein persönlicher Kontakt, wie bei anderen Mahnwachen wurden so von vornherein unmöglich gemacht. Die teilnehmenden Demonstranten wurden davon aber nicht entmutigt und standen im stillen Protest für die Zukunft des Taxigewerbes ein.


    Viele Unterstützer, ein gemeinsames Ziel!

    In Folge dessen konnte nur vereinzelt ein Politikerkorso auf die Mahnwache aufmerksam gemacht werden. Lediglich ein Politiker gab durch Winken zu erkennen, dass er die Mahnwache wahrgenommen hatte. Gegen 16:00 Uhr wurde die Mahnwache dann von Frank Kuhle, Geschäftsführer und Vorstand der München eG, sowie Thomas Kroker, Leiter der Zentrale und Ansprechpartner für Messen und Veranstaltungen von der München eG., als offiziell für beendet erklärt. Beide waren während der gesamten Mahnwache vor Ort und hatten aber auch noch ein Eisen im Feuer.


    Näher kamen die Teilnehmer der Mahnwache nicht an die Politiker heran. Foto: Taxi Times

    Damit die Politiker auch im Nachgang den Protest spüren konnten, wurden acht Taxis mit einer entsprechenden Beklebung als „Scheuerwehr“ ausgestattet, die in zwei Kolonnen aufgeteilt auf speziellen Routen um den Veranstaltungsort fuhren. Die unterstützenden Fahrer zeigten dabei besonders viel Enthusiasmus und Einsatz und wurden von den Passanten durchaus wahr genommen.


    Frisch beklebt macht sich die erste Zug der ‚Scheuerwehr‘ auf den Weg. Foto: Taxi Times

    Die Mahnwache hat als kleine Stichelei sicher ihr Ziel erreicht, allerdings wäre eine zahlreichere Teilnahme dennoch wünschenswert, denn je mehr Personen für das Gewerbe einstehen, umso deutlicher und auch glaubwürdiger werden die Probleme des Taxigewerbes wahrgenommen.

    Anmerkung der Redaktion: Unweit der Mahnwache fanden, quasi als Gegenpol zu den Problemen des Taxigewerbes, die testfahrten zur Wahl zum Taxi des Jahres statt. Eigentlich wäre da eine Unterstützung sowohl der testenden Kollegen als auch des ausrichtenden Verlags ohne viel Aufwand möglich gewesen. Man hätte nur die zweitägigen Testfahrten für 30 Minuten unterbrechen müssen. Dann hätten die 40 Testfahrer – alles Taxiunternehmerinnen und Unternehmer aus ganz Deutschland – Solidarität zeigen können. Schade!

    #Taxi #München #Verkehrspolitik

  • mytaxi-Verrat: Frust und Aufbruch
    https://www.taxi-times.com/mytaxi-verrat-frust-und-aufbruch
    Es gärt etwas im Taxisumpf. Die Unternehmer aus München wollen Mytaxi die Zusammenarbeit aufkündigen, weil der Konzern zahlreiche verschiedene Transportmöglichen über seine App vermitteln will. Sie befürchten dadurch Aufträge zu verlieren und letztlich an den Rand gedrängt zu werden.

    2. Mai 2019 von Jürgen Hartmann

    Rund 60 Münchner mytaxi-Teilnehmer haben sich gestern zu einer Unternehmerversammlung getroffen, um über eine gemeinsame Strategie für einen Ausstieg bei der Taxi-App zu beratschlagen. Als Alternativen stehen die beiden Taxizentralen parat, müssen allerdings auch noch ein paar Hausaufgaben erledigen. 

    Die 60 anwesenden Taxiunternehmer, die insgesamt in München etwa 800 Taxikonzessionen betreiben, sind sauer auf mytaxi. Sie fühlen sich verraten, seit mytaxi vor einigen Tagen ihnen gegenüber angekündigt hat, die bisherige App mytaxi ab Sommer als „Free Now“ zu betreiben und dann auch Mietwagen zu vermitteln. Ihr Treffen sollte deshalb dazu dienen, einen Konsens zu erzielen, wie und wann man geschlossen die Partnerschaft mit mytaxi beendet. Alle Teilnehmer waren sich einig, dass nur ein einheitlicher Verzicht zielführend sei, andernfalls bestehe die Gefahr, dass angestellte Fahrer zu jenen Betrieben wechseln, die weiterhin Partner der in Ungnade gefallenen App-Vermittlung bleiben.

    Bis zu einem nächsten Treffen in rund zwei Wochen und über eine eigene Whats-App-Gruppe wird den Unternehmern eine rechtsgültige Musterkündigung zugesandt. Diese werden von den Unternehmern ausgefüllt und zunächst intern gesammelt. Erst wenn alle schriftlichen Kündigungen vorliegen, werden sie im Paket abgegeben. Als „neutrale Sammelstelle“ wurde Florian Bachmann vom Taxiverband München (TVM) bestimmt, der ebenfalls an der Versammlung teilgenommen hatte. Parallel dazu wollen die Unternehmer auch die mytaxi-Außenwerbung von ihren Taxis entfernen. 

    Üstun Aslan hatte das Treffen organisiert und war einer der Ersten, der seine mytaxi-Kündigung unterschrieben hat. Foto Taxi Times
    Ergänzend zur einheitlichen Kündigungsaktion verständigten sich die Unternehmer darauf, den bisherigen mytaxi-Kunden ab sofort Alternativen anzubieten. Diese Alternativen sind die Taxi-Apps Taxi Deutschland der Taxi München eG bzw. taxi.eu der IsarFunk-Zentrale. Beide Zentralen sind nun gefordert, den Unternehmern und deren Fahrern entsprechendes Infomaterial zur Verfügung zu stellen und ein ausreichendes Angebot an Funkkursen anzubieten, die zur Teilnahme an der jeweiligen Auftragsvermittlung verpflichtend sind. Dies müsse schnell gehen, da einige Taxiunternehmer bisher ausschließlich auf mytaxi als Vermittlungsportal gesetzt haben und ihren Fahrern nach der Kündigung übergangslos eine Alternative anbieten müssen.

    Infomaterial und zeitnahe Funkkurse sind nicht die einzige Hausaufgabe, die seitens der Münchner Taxiunternehmer den Zentralen auf den Weg gegeben wurden. Den größten Applaus bekam ein Teilnehmer, der die Zentralen aufforderte, sowohl gegenüber den Kunden als auch gegenüber den Taxifahrern die Erreichbarkeit und die Kommunikation untereinander zu verbessern. Es könne nicht sein, dass ein Fahrer zum Deutschkurs aufgefordert werde, weil er am Funk wegen eines Funklochs des Providers nicht richtig verstanden wird. Auch Nachfragen zu einem bestehenden Auftrag müssten künftig deutlich schneller beantwortet werden.

    Hinsichtlich der bargeldlosen Bezahlung wünschen sich die Unternehmer eine ähnlich schnelle und unkomplizierte Abwicklung wie bei mytaxi. Durchaus selbstkritisch appellierten manche Unternehmen an die Kollegen, die Akzeptanz für bargeldlose Fahrten nicht nur von der Fahrtlänge abhängig zu machen, sondern generell als Servicegedanke zu verstehen. Die Anregung des TVM, eine Kreditkartenakzeptanz könnte bei entsprechenden Antrag verpflichtend in die Taxitarifordnung aufgenommen werden, fand breite Zustimmung.

    Ein Mitglied des Aufsichtsrats der Taxi München eG kündigte an, dass bei der Genossenschaft künftig auch Teilnehmerverträge angeboten werden könnten. Bei diesem Angebot müsste man kein Mitglied werden (und somit keine Genossen-Anteile kaufen), sondern wäre ausschließlich an der Auftragsvermittlung beteiligt. Ein ähnlich kostengünstiges Angebot hat seit einiger Zeit auch IsarFunk im Programm.

    Somit stehen die Zentralen in München als echte Taxi-Alternativen bereit. Die Unternehmen wollen jetzt ihre Fahrer davon überzeugen, dass es eine Alternative mit Zukunft ist.

    #Taxi #Disruption #Mytaxi #Vermittlung #München

  • München: 700 #Arbeiter protestieren gegen Schließung des Augsburger...
    https://diasp.eu/p/7994774

    München: 700 #Arbeiter protestieren gegen Schließung des Augsburger #Fujitsu - Werks - World Socialist Web Site

    Gestern demonstrierten rund 700 Fujitsu-Arbeiter in München gegen das Aus des Augsburger Werks. Rund 500 von ihnen waren mit zehn Bussen aus dem 80 Kilometer entfernten #Augsburg angereist, um auf dem Messegelände der bayerischen Hauptstadt für den Erhalt ihres Werkes zu demonstrieren. Ihnen schlossen sich etwa 200 Fujitsu-Beschäftigte aus #München an.

    http://www.wsws.org/de/articles/2018/11/08/fuji-n08.html

  • TV-Rundschau vom 2.11.2018 - Uber

    UBER-Jäger - Der Taxi-Krieg in Berlin | Abendschau
    https://www.ardmediathek.de/tv/Abendschau/UBER-J%C3%A4ger-Der-Taxi-Krieg-in-Berlin/rbb-Fernsehen/Video?bcastId=3822076&documentId=57296280

    01.11.2018 | 2 Min. | Verfügbar bis 09.11.2018 | Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg
    UBER: Das alternative Fahrdienstangebot mit Ursprung in den USA ist mittlerweile auch in Berlin Düsseldorf und München zugelassen - sehr zum Leitwesen der Taxifahrer. Doch die UBER-Fahrer müssen strenge Auflagen befolgen. Wir waren mit sogenannten „UBER-Jägern“ unterwegs. Das sind Taxifahrer, die UBER-Fahrer beobachten und nach Verstößen suchen.

    Taxis gegen Uber | Kontraste
    https://www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Taxis-gegen-Uber/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=57300028

    01.11.2018 | 9 Min. | Verfügbar bis 01.11.2019 | Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg
    Der US-Konzern Uber macht den Taxifahrern das Leben schwer. Dabei nutzen Fahrer, die über Uber vermittelt werden, auch unlautere Mittel. Sie müssten eigentlich nach jeder Fahrt in die Firma zurückkehren, doch tatsächlich warten sie an Sammelpunkten und kreuzen auf der Suche nach Fahrten durch die Stadt. Die Taxifahrer reagieren mit sogenannten Uber-Jägern, die Verstöße dokumentieren und den Taxi-Krieg befeuern. Doch auch Taxifahrer halten sich nicht immer an die Regeln.

    Uber in Düsseldorf | Markt
    https://www.ardmediathek.de/tv/Markt/Uber-in-D%C3%BCsseldorf/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=7486252&documentId=57130974

    24.10.2018 | 7 Min. | Verfügbar bis 24.10.2019 | Quelle: WDR
    Das umstrittene US-Unternehmen Uber ist neben Berlin und München nun erneut in Düsseldorf an den Start gegangen. Mit einem leicht abgeänderten Angebot und 30 Elektroautos. Damit gibt´s reichlich Konkurrenz für Taxifahrer in NRW. Eine wichtige Info für Reisende, die in Düsseldorf am tiefsten in die Tasche greifen müssen.

    Taxi vs. Uber | Abendschau - Der Süden
    https://www.ardmediathek.de/tv/Abendschau-Der-S%C3%BCden/Taxi-vs-Uber/BR-Fernsehen/Video?bcastId=14913448&documentId=56697058

    05.10.2018 | 3 Min. | Verfügbar bis 05.10.2019 | Quelle: Bayerischer Rundfunk 2018
    Der Kampf um die Fahrgäste weitet sich momentan regelrecht zum Krieg aus: Die Taxler werfen den Uber-Fahrern vor, gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen und wehren sich gegen die neue Konkurrenz, indem sie deren Verstöße fotografieren.

    Taxifahrer demonstrieren gegen Uber | Abendschau
    https://www.ardmediathek.de/tv/Abendschau/Taxifahrer-demonstrieren-gegen-Uber/BR-Fernsehen/Video?bcastId=14913430&documentId=56166422

    19.09.2018 | 2 Min. | Verfügbar bis 19.09.2019 | Quelle: Bayerischer Rundfunk 2018
    Im Kampf gegen Fahrdienstleister wie Uber haben in München und Nürnberg Taxifahrer gleiche Wettbewerbsbedingungen gefordert. Bei Protestfahrten und Kundgebungen forderten sie die Bundesregierung auf, den Taxi-Markt nicht stärker zu liberalisieren.

    So funktioniert Uber | Mittagsmagazin
    https://www.ardmediathek.de/tv/Mittagsmagazin/So-funktioniert-Uber/Das-Erste/Video?bcastId=314636&documentId=52960536

    06.06.2018 | 1 Min. | UT | Quelle: rbb
    In Deutschland bietet Uber seine Dienste derzeit nur in zwei Städten an: Berlin und München. Wie funktioniert die Vermittlung von Fahrern? Und wie unterscheidet sich Uber vom Taxi? Ein Überblick.

    Uber vs. Taxi | Mittagsmagazin
    https://www.ardmediathek.de/tv/Mittagsmagazin/Uber-vs-Taxi/Das-Erste/Video?bcastId=314636&documentId=52960562

    06.06.2018 | 5 Min. | UT | Verfügbar bis 06.06.2019 | Quelle: rbb
    Ein Uber-Fahrer in Deutschland muss sich an die Rückkehrpflicht halten. Im Gegensatz zum Taxifahrer darf er sich also nicht etwa an frequentierte Orte stellen, um auf Kunden zu warten. Halten sich Uber-Fahrer an diese Regel?

    #Uber #Deutschland #Berlin #Düsseldorf #München #ARD #Fernsehen

    • Taxis gegen Uber
      01.11.2018 | 9 Min. | Verfügbar bis 01.11.2019 | Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg
      http://mediathek.daserste.de/Kontraste/Taxis-gegen-Uber/Video?bcastId=431796&documentId=57300028
      Der US-Konzern Uber macht den Taxifahrern das Leben schwer. Dabei nutzen Fahrer, die über Uber vermittelt werden, auch unlautere Mittel. Sie müssten eigentlich nach jeder Fahrt in die Firma zurückkehren, doch tatsächlich warten sie an Sammelpunkten und kreuzen auf der Suche nach Fahrten durch die Stadt. Die Taxifahrer reagieren mit sogenannten Uber-Jägern, die Verstöße dokumentieren und den Taxi-Krieg befeuern. Doch auch Taxifahrer halten sich nicht immer an die Regeln.