Qu’est qui est pire que la baqueroute ? Être sanctionné par l’UE pour rien.
15.11.2025 - Raphael Schmeller, Simon Zeise - Die EU hat erstmals einen deutschen Journalisten sanktioniert. Experten warnen vor dem willkürlichen Eingriff. Kann es bald jeden treffen?
Ein Fall wie aus Kafkas „Prozess“. Ein deutscher Staatsbürger gerät in die Fänge der Justiz. Von einem Tag auf den anderen werden ihm wesentliche Grundrechte verwehrt, seine Bank sperrt ihm das Konto. Was ihm zur Last gelegt wird, erfährt er nur durch Zufall. Als er sich juristisch zur Wehr setzen will, erklären die deutschen Behörden, sie seien nicht zuständig.
Wir treffen Hüseyin Doğru in Berlin. Er erzählt, wie alles begann. Ende Mai will er mit seiner schwangeren Frau Medikamente besorgen. Als er in der Apotheke bezahlen möchte, ist seine Karte gesperrt. Auch die Karte seiner Frau funktioniert nicht. Er ruft die Bank an. Dort kann man ihm zunächst keine Auskunft geben. Später teilt man ihm mit, gegen ihn liege ein Vollstreckungsbescheid vor. Doch Doğru hat keine Schulden. Erst durch eigene Recherchen erfährt er den Grund: Die EU-Kommission hat ihn auf die Sanktionsliste gesetzt. Vorwurf: Russland-Propaganda.
Vorwurf der EU: „Bedrohung der Stabilität Europas“
Auf Anfrage der Berliner Zeitung stellt die EU-Kommission ihre Sicht auf den Vorgang dar. Demnach sei Doğru Gründer und Vertreter von AFA Medya A.Ş., einem Medienunternehmen mit Sitz in Istanbul. Das Unternehmen wiederum betreibe das Portal Red, das eine Reihe von Medienplattformen umfasse und „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen und -akteuren“ unterhalte. Es bestünden „tiefgreifende strukturelle Verbindungen, einschließlich Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen, mit russischen staatlichen Medienorganisationen“, so die EU-Kommission.
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Hüseyin Doğru berichtete für Red über Palästina-Proteste an der Humboldt Universität.Soeren Stache/dpa
Über AFA Medya unterstütze Doğru „Maßnahmen der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität und Sicherheit der Union und eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten untergraben oder bedrohen“, heißt es weiter aus Brüssel. Unter anderem unterstütze er indirekt und erleichtere gewalttätige Demonstrationen und beteilige sich an „koordinierter Informationsmanipulation“.
Doch Doğru weist die Anschuldigungen von sich. Richtig sei, dass er früher für Redfish gearbeitet habe, das vom russischen Sender Ruptly finanziert wurde. Im Zuge des Ukrainekriegs habe er das Arbeitsverhältnis jedoch aufgegeben. „Ich habe immer kritisiert, dass es sich um eine Invasion in der Ukraine handelt“, sagt er im Gespräch. „In Russland drohen mir für eine solche Aussage bis zu zehn Jahre Gefängnis.“ Denn von der russischen Regierung wird der Krieg in der Ukraine offiziell als „Spezialoperation“ bezeichnet. Wer von der offiziellen Sprachlinie abrückt, wird bestraft.
Sollen in der EU ähnliche Standards gelten? Doğru berichtete für Red über Palästina-Proteste an der Humboldt Universität, er interviewte Vertreter der Hamas, mit denen auch der Spiegel oder die Taz gesprochen haben.
Kurios ist, wie der Vorwurf ins Rollen kam. Denn der Tagesspiegel berichtete im Juni 2024 über Red und schrieb unter Berufung auf „deutsche Sicherheitskreise“, dass die Spur des Mediums „zu einem russischen Propagandanetzwerk“ führe. Drei Monate später nahm kein Geringerer als der damalige US-Außenminister Antony Blinken die Recherche des Tagesspiegel auf und stellte es als erwiesen dar, dass Red als Propagandawerkzeug des Kreml agiere. Der Tagesspiegel wiederum bezog sich anschließend auf Blinkens Aussage und titelte: „USA sehen Medium ‚Red‘ als Werkzeug des Kremls“. Damit hatte sich eine Echokammer gebildet: Eine Behauptung wurde im Kreis zwischen Medien und Politik verstärkt, ohne dass neue Belege hinzukamen.
Journalistenverband: „Sanktionen nicht mit der Pressefreiheit vereinbar“
Brisant ist der Fall, weil mit Doğru erstmals ein deutscher Staatsbürger und Journalist von der EU sanktioniert worden ist. Der Fall berührt die Pressefreiheit und die Grundrechte in Deutschland und in der EU. Laut Sanktionsbeschluss ist es den Betroffenen untersagt, Geld anzunehmen und zu reisen – ob ein Betätigungsverbot darunter fällt, ist unklar, weil die EU-Kommission keine konkreten Auskünfte erteilt.
„Ich habe immer kritisiert, dass es sich um eine Invasion in der <a target="_blank" rel="nofollow" href="▻https://www.berliner-zeitung.de/topics/ukraine">Ukrainea> handelt“, sagt Hüseyin Doğru im Gespräch mit der Berliner Zeitung.
„Ich habe immer kritisiert, dass es sich um eine Invasion in der Ukraine handelt“, sagt Hüseyin Doğru im Gespräch mit der Berliner Zeitung.privat
„Die Beschlüsse des Rates basieren auf Rechtsstaatlichkeit“, teilt die EU-Kommission auf Anfrage der Berliner Zeitung mit. „Sobald eine Person auf die Liste gesetzt wurde, wird sie von der EU darüber informiert. Sie hat das Recht, beim Rat Stellung zu nehmen und zu beantragen, dass sie von der Liste gestrichen wird. Darüber hinaus hat jede auf der Liste aufgeführte Person das Recht, vor den europäischen Gerichten Rechtsmittel einzulegen und die Aufnahme in die Liste anzufechten.“
In der Praxis ist es jedoch ein Kampf gegen Windmühlen. Die Russland-Sanktionen werden alle sechs Monate „aktualisiert“. Sprich, Vorwürfe können erneuert und erweitert werden, sodass die sanktionierte Person erneut ihre Unschuld beweisen muss – ein zermürbender Prozess. Doğru ist der Rechtsweg in Deutschland versperrt. Er kann nicht auf niedrigster Instanz sein Recht einklagen, sondern muss sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Eine Klage ist kostspielig – zumal ihm nur gewährt wird, ein Existenzminimum von 506 Euro pro Monat von seinem Konto abzubuchen –, und wird erst nach geraumer Zeit zugelassen.
Stellt Russland eine so große Gefahr für die deutsche Öffentlichkeit dar, dass EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten gerechtfertigt sind? „Ohne Bezugnahme auf den konkreten Fall können wir sagen, dass dies nicht mit der Pressefreiheit vereinbar wäre“, erklärt der Deutsche Journalistenverband (DJV) auf Anfrage. „Wenn Journalisten oder Medienunternehmen mit dem bloßen Hinweis auf ‚Desinformation‘ sanktioniert werden, kommt eine Verletzung von Art. 4 des Europäischen Medienfreiheitsgesetz in Betracht. Danach dürfen Medienschaffende nicht sanktioniert werden.“ Dies sei nur ausnahmsweise unter anderem dann möglich, wenn ein unabhängiges Entscheidungsgremium wie zum Beispiel ein Gericht der Maßnahme zustimme. Zudem garantiere Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Pressefreiheit und schütze Journalisten und Medienunternehmen vor Sanktionen ohne gerichtliche Vorabkontrolle der Maßnahme.
Rechtsgutachten: Sanktionen führen zu „zivilrechtlichem Tod“
Mittlerweile beschäftigt der Fall auch das Europaparlament. „Der neue Sanktionsrahmen der EU wirft erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Bedenken auf“, heißt es in einer Erklärung der Abgeordneten Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide BSW). „Das Ende 2024 eingeführte und in diesem Jahr erstmals gegen Journalisten wegen der Produktion und Verbreitung angeblicher Desinformation angewandte Sanktionsregime der EU stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union dar. Sanktionsbeschlüsse werden von Politikern ohne ordnungsgemäßes Verfahren und ohne gerichtliche Kontrolle verhängt.“
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Mit einem „European Democracy Shield“ will die EU Europa vor „Desinformation“ abschirmen.Marcel Kusch/dpa
Die Folgen einer Sanktionierung nach dem neuen EU-Sanktionsregime gegen Desinformation seien für die Betroffenen gravierend, kritisieren die Abgeordneten des BSW. Die Sanktionen umfassten ein faktisches Verbot des Zugangs zum Finanzsystem sowie Reiseverbote, wodurch die betroffenen EU-Bürger in ihrer Arbeitsfähigkeit und ihrer Freizügigkeit erheblich eingeschränkt würden.
Die Abgeordneten haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das am vergangenen Dienstag von der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und der Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, Alina Miron, im Europaparlament in Brüssel vorgestellt wurde.
Die EU habe mit den Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch das neue EU-Sanktionsregime gegen Desinformation den Rubikon überschritten: „Mit diesen Maßnahmen zur Einschränkung der Meinungsfreiheit schränkt die EU eine Freiheit ein, die für ihre Identität von grundlegender Bedeutung ist.“
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Eine Sanktionierung wirke sich auf die gesamte Existenz der gelisteten Personen aus, heißt es in dem Rechtsgutachten. Sanktionen seien eine Art „mort civile“ (zivilrechtlicher Tod) – Vermögenswerte würden eingefroren und der Zugang zu Bankdienstleistungen effektiv gesperrt; es sei verboten, sanktionierten Personen direkt oder indirekt Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wodurch ihre Fähigkeit, zu arbeiten oder ein Unternehmen zu führen, um Einkommen zu erzielen, praktisch zunichte gemacht werde; und es sei ihnen verboten, innerhalb der Europäischen Union über den Staat hinaus zu reisen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
BSW-Politiker warnen vor „gefährlichem neuen Rechtsrahmen“
Zahlreiche Aspekte des neuen Sanktionsrahmens, wie die Einschränkung der Freizügigkeit, seien nach EU-Recht rechtswidrig. Die darin verwendeten Begriffe wie „Informationsmanipulation und Einmischung“ seien so weit gefasst, dass sie dem Europäischen Rat praktisch uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Entscheidung über Sanktionen gegen Personen einräumten. Zumal sich die EU in Bezug auf Desinformation nicht auf Fälle beschränke, in denen es offensichtlich sei, dass sie zu destabilisierenden Aktivitäten Russlands beitrügen. „Ein solcher ‚uneingeschränkter Ermessensspielraum‘ lässt natürlich die beängstigende Gefahr einer politisch motivierten Verfolgung von Personen im Rahmen dieses Regelwerks aufkommen“, erklären Firmenich und von der Schulenburg.
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Militärübung der ukrainischen ArmeeDmytro Smolienko/imago
Die Professorinnen kommen zu dem Schluss, dass die Verweigerung des Rechts auf Anhörung von Personen, denen Desinformation vorgeworfen wird, bevor die Entscheidung über Sanktionen gegen sie getroffen wird, „unverhältnismäßig und daher rechtswidrig“ sei. Der Schaden, der der Meinungsfreiheit zugefügt werde, stehe in keinem Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung von Desinformation. Letztlich verstießen die Maßnahmen gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Aus dem Rechtsgutachten lässt sich lesen, dass es nicht nur um einen einzelnen Fall geht, sondern die Pressefreiheit in Gänze in Europa bedroht wird. So betonen die Autorinnen, dass das EU-Sanktionsregimes eine „abschreckende Wirkung“ auf Journalisten habe. Es werde dadurch riskant, Themen anzusprechen, die Gegenstand öffentlicher Kontroversen seien, da Informationen als Desinformation eingestuft werden könnten. „Das Sanktionsregime kann Journalisten und andere davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Information in Bezug auf bestimmte Themen auszuüben“, heißt es in dem Rechtsgutachten weiter.
Für die Abgeordneten Firmenich und von der Schulenburg ist klar: „Das Sanktionsregime der EU gegen ‚Desinformation‘ muss angefochten werden, da es einen gefährlichen und umfassenden Angriff auf das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt und zahlreiche Verstöße gegen EU-Recht beinhaltet.“ Das Europäische Parlament müsse handeln und sich dafür einsetzen, dass dieser „gefährliche neue Rechtsrahmen“ aufgehoben werde. Mit den Sanktionen gegen ihre eigenen Bürger habe die EU die Büchse der Pandora geöffnet. Der Fall Doğru dürfte erst der Anfang gewesen sein, wenn sich das Mittel der Willkür in Brüssel durchsetzt.