• En #Afrique, des « #petites_mains » du numérique toujours aussi précaires à l’heure du boom de l’#IA

    Il y a quelques années, les « #travailleurs_du_clic » africains sortaient de l’ombre, révélant l’envers du décor des entreprises du numérique. Depuis, l’#IA_générative a explosé, rendant ces travailleurs d’autant plus indispensables et le secteur encore plus attractif. Mais la réalité de ce travail reste marquée par la #précarité.

    Ce n’était pas la panacée, mais Joyce (les personnes désignées par un prénom ont souhaité rester anonymes) se souvient presque avec nostalgie de ses débuts sur #Remotasks, en 2018. « Il suffisait de créer un compte pour commencer à gagner de l’argent immédiatement, sans aucune restriction ni processus de vérification. » Depuis son ordinateur, elle enchaîne alors les #microtâches d’#annotation de #données : vérifier des images, organiser des informations destinées à entraîner des systèmes d’intelligence artificielle. De quoi s’assurer un #revenu d’appoint pour la jeune Kényane fraîchement diplômée.

    Mais les choses se sont compliquées. En 2024, de nombreux travailleurs kényans, comme Joyce, ont vu leur accès à Remotasks soudainement coupé, explique-t-elle. La maison mère #Scale_AI évoque, elle, des fermetures de comptes pour non-respect de ses règles internes. Surtout, selon la jeune femme, le volume de travail n’a plus rien à voir. « Avant, nous pouvions gagner un revenu décent car le boulot était continu. Aujourd’hui, les tâches sont moins nombreuses, à court terme et peu durables », constate Joyce. Faute de missions, elle se forme à la transcription pour diversifier ses sources de revenus.

    Ces deux dernières années, Oluwaseun, au Nigeria, a travaillé pour plusieurs acteurs du secteur, parmi lesquels #Appen et #Mindrift. Elle participe à l’#entraînement des modèles d’IA, du #contrôle_qualité des réponses générées par les #LLM à l’annotation de données texte, image ou audio. Si la jeune femme ne se plaint pas de sa situation, elle concède que « la #rémunération n’est jamais assez élevée pour dépendre d’une seule plateforme. En Afrique, il faut plusieurs jobs », d’autant que « la concurrence s’est clairement intensifiée sur ces plateformes ».

    Doit-on y voir le signe d’un remplacement rapide de ces petites mains du numérique par des systèmes automatisés, alors qu’elles opèrent pour le compte d’entreprises comme #Meta, #OpenAI, #Microsoft ou #Google ? Le sociologue Antonio Casilli balaie immédiatement cette idée. Depuis bientôt dix ans, il dirige le groupe de recherche DIPLab (Digital Platform Labor), qui a enquêté sur les travailleurs du clic dans une trentaine de pays. Pour lui, l’idée d’un « remplacement » du travail humain par les machines est un « mensonge idéologique », utilisé pour faire accepter une dégradation des #conditions_de_travail.

    D’après les données collectées par son équipe, le volume de microtâches ne diminue pas : au contraire, « plus le marché de l’intelligence artificielle générative grandit, plus on a besoin de réentraîner les #modèles », donc plus il faut de #travail_humain. Le boom de l’IA ne signe donc en rien la fin de ces travailleurs de l’ombre... pas plus qu’il ne signifie une amélioration de leurs conditions de travail.

    « Une forme d’#esclavage_moderne joliment emballée »

    L’histoire du « #digital_labor africain » s’inscrit dans celle, plus globale, du « digital labor », concept désignant des formes de #travail_numérique largement invisibilisées et caractérisées par une forte précarité.

    Dès les années 2000, et surtout au cours des années 2010, des pays comme l’Égypte, le Kenya, le Nigeria ou l’Afrique du Sud deviennent des hubs de #sous-traitance pour les grandes compagnies du numérique. Ce modèle repose sur des tâches fragmentées, rémunérées à la pièce et distribuées via des plateformes de microtravail comme Remotasks, #Amazon_Mechanical_Turk ou #Clickworker, ainsi que par des entreprises sous-traitantes comme #Appen ou #Samasource. Bien que précaire, cette économie facile d’accès – une connexion internet suffit – attire des milliers de jeunes hautement diplômés dans des pays du Sud où le chômage est élevé.

    Mais ce modèle, loin d’être inédit, a déjà largement montré ses limites, parfois de façon retentissante. Au Kenya, à partir de 2023, des employés de la société #Sama (anciennement Samasource), prestataire notamment de Meta et d’OpenAI, ont intenté une action collective pour dénoncer des conditions de travail indignes, des #salaires faibles et irréguliers et l’insuffisance de soutien psychologique. Chargés de « nettoyer » #Facebook, certains avaient développé des #troubles_psychologiques après avoir été exposés quotidiennement à des contenus extrêmes. « Nous traitions des vidéos de corps mutilés, de suicides en direct, d’abus sur des enfants, de discours haineux », rapporte Sonia Kgomo, ancienne modératrice chez Sama.

    Embauchée en pleine pandémie de Covid-19, la Sud-Africaine avait cru avoir décroché une opportunité en or, « un job à l’étranger pour un grand nom de la tech ». « Mais une fois sur place, j’ai compris que ce n’était pas le rêve américain : c’était une forme d’esclavage moderne joliment emballée », explique celle qui a été licenciée en 2023 comme près de 200 autres, après avoir, selon elle, tenté de s’organiser collectivement avec ses collègues. L’entreprise parle elle de restructuration.

    Aujourd’hui, Sama indique avoir mis fin à la #modération_de_contenus pour Meta et s’est recentrée sur les #annotateurs de données, chargés d’entraîner des systèmes d’IA. Edward, qui travaille toujours sur le site de Nairobi, décrit un « travail très caché ». « On étiquette des images de rues, des vidéos, mais aussi des photos médicales avec des plaies ouvertes… Certaines tâches restent éprouvantes, explique-t-il. On nous répète que nous sommes payés au-dessus du marché, mais ce n’est pas un salaire qui permet de vivre : même en travaillant huit heures par jour, il faut avoir un deuxième boulot. »

    À la précarité des salaires s’ajoute celle des contrats. « Un ami a eu un contrat de cinq jours. D’autres signent pour un mois, juste le temps d’absorber le pic d’activité du #Black_Friday ou des #fêtes de fin d’année », poursuit Edward. Il décrit aussi une pression constante avec des tâches qui arrivent « en continu », et des objectifs de performances : « Si vous n’atteignez pas les objectifs fixés, vous n’avez pas les #primes et votre salaire est raboté. Il faut travailler comme un fou pour espérer toucher le montant annoncé. » Quant au #soutien_psychologique, il confirme qu’il y a davantage de « coachs bien-être », mais la méfiance semble de mise à l’égard de ces employés, plutôt vus comme « les oreilles de l’entreprise ». Contactée, la société Sama n’a pas répondu à nos questions.

    [Actualisation du 09/12/2025 : Sama conteste ce tableau. L’entreprise, qui affirme ne plus réaliser de travail lié à des contenus violents, met en avant un dispositif de soutien aux salariés comprenant une assurance santé incluant la prise en charge de la #santé_mentale, l’accès à des séances de conseil individuel 24 h/24, ainsi que des espaces de bien-être dans ses bureaux (espaces d’allaitement, salles de méditation et de prière).

    Sama souligne également que ses annotateurs de données sont employés à temps plein, avec des « #salaires_vitaux » (#living_wages) calculés selon une méthodologie internationale « en fonction des régions ». La société assure que, contrairement à certains concurrents recourant à des travailleurs de plateforme, son modèle repose sur des contrats de travail à temps plein avec un salaire de base garanti et des avantages sociaux. Enfin, selon l’entreprise, « plus de 90% » des employés atteignent leurs objectifs de #performance dans les horaires de travail, et, quoi qu’il en soit, tous bénéficient d’un salaire de base garanti.]

    Plus de tâches, plus de #concurrence

    Et malgré les scandales, le secteur séduit toujours plus. Si les chiffres précis manquent, certaines recherches ont avancé des estimations allant jusqu’à 160 millions de microtravailleurs numériques dans le monde. Ce qui est certain, selon Antonio Casilli, c’est que les effectifs augmentent à chaque nouvelle estimation. « Il y a plus de tâches, mais pas pour tout le monde et pas tout le temps », résume le chercheur, qui décrit un mécanisme structurel : les entreprises attirent volontairement plus de travailleurs que nécessaire afin de maintenir une forte concurrence pour chaque microtâche, ce qui tire les rémunérations vers le bas. Elles entretiennent ainsi une alternance de périodes creuses et de pics d’activité.

    Une enquête d’Africa Uncensored, réalisée dans le cadre d’un projet du Pulitzer Center, évoque des campagnes massives de recrutement trompeuses, avec les mêmes offres publiées des dizaines de fois, sans réelle assurance de travail derrière. Objectif : gonfler artificiellement le vivier de travailleurs pour montrer leur potentiel d’évolution et ainsi remporter des contrats avec les grosses entreprises de la tech. Une tactique connue sous le nom de « #labour_hedging ».

    « Au Kenya, il y a des cohortes de jeunes diplômés sans emploi. Les entreprises le savent très bien, observe Edward. Si vous ne voulez pas accepter les conditions, quelqu’un d’autre le fera. »

    Avec l’essor effréné de l’IA générative, un nouveau vocabulaire s’est imposé. Les annonces pour des postes d’« #AI_trainer », « #AI_evaluator » ou d’« #AI_tutor » se multiplient. Le signe d’une montée en gamme dans un marché particulièrement dynamique ? Pas vraiment, selon Antonio Casilli : « Même si certains projets sont plus complexes, pour les harmoniser et les faire réaliser à des masses de personnes, il faut les standardiser, les fragmenter. »

    Oluwaseun, qui se présente comme « AI trainer », s’est tournée vers Mindrift, qui lui semblait plus attractive au niveau des tarifs. Après un flux de tâches relativement régulier, la manne s’est pourtant soudain tarie. « J’ai été écartée du projet pour lequel j’avais initialement postulé, alors que la qualité de mon travail était bonne, témoigne la Nigériane. J’ai abordé ce sujet lors d’un appel avec eux, mais j’ai finalement été remerciée et, depuis, je n’ai été affectée à aucun nouveau projet. »

    Certaines pratiques la heurtent particulièrement : « Parfois, une seule tâche peut prendre sept à huit heures à accomplir, et vous n’êtes rémunéré que si le travail est accepté. Si la moindre petite erreur est détectée, la tâche entière peut être rejetée, ce qui signifie que vous ne recevez aucune #rémunération pour toutes ces heures de travail. » Sollicitée, Mindrift n’a pas répondu à nos questions.

    Comme d’autres personnes interrogées, elle souligne que les travailleurs africains sont souvent moins payés que leurs homologues en Europe ou en Amérique du Nord pour des tâches comparables. Des enquêtes récentes sur des #plateformes_d’annotation mettent effectivement en évidence des écarts de rémunération liés au pays de résidence, tandis que d’autres travaux, consacrés cette fois à des « #data_workers » basés aux États-Unis, montrent que la précarité ne s’arrête pas aux frontières du Sud global : une partie des travailleurs de l’IA dans les pays du Nord cumulent eux aussi bas salaires, contrats instables et protections sociales limitées.

    Les métiers créatifs pris dans l’orbite de l’IA

    Dans des segments plus « créatifs » du numérique, comme le #graphisme ou la #rédaction_de_contenu, la concurrence dopée par l’IA se fait également sentir. Au Togo, Smiley Graphic – c’est son nom professionnel – passe quelques heures par semaine sur la plateforme de microtâches #Upwork où il propose de petits services de graphiste : logos, retouches, déclinaisons graphiques facturées 5 ou 10 euros. Il n’en tire pas plus de 50 euros par mois, mais complète ainsi ses revenus issus d’un emploi stable et de missions freelance plus exigeantes.

    Chaque jour, il constate combien l’IA bouleverse le marché : « Les prix ont baissé. Des gens qui n’y connaissent rien se forment avec des vidéos YouTube et cassent les tarifs sur les plateformes. » Des prestations autrefois facturées l’équivalent de 7 000 à 10 000 francs CFA sont désormais proposées à 2 000 ou 3 000 francs CFA, avance-t-il. Une partie des demandes qu’il reçoit consiste d’ailleurs à reprendre des logos générés par l’IA mais pas forcément à la hauteur. « Je refuse, c’est plus propre et plus simple de repartir de zéro. » Pour tenter de se démarquer, il se forme depuis six mois au motion design, qu’il juge « moins concurrencé par l’IA » pour le moment.

    Un phénomène qui n’a rien d’étonnant, pour Antonio Casilli : « Comme les grands modèles de langage génératifs se nourrissent de productions créatives, eux aussi ont été aspirés dans l’orbite de l’intelligence artificielle et désormais travaillent pour elle. » Autrement dit, les #designers, #illustrateurs ou #rédacteurs ne sont plus seulement concurrencés par l’IA : leur travail alimente directement les modèles qui, ensuite, renforcent cette concurrence.

    Des travailleurs qui commencent à faire entendre leur voix

    « Les grandes entreprises technologiques ne peuvent pas construire l’avenir sur une main-d’œuvre jetable, souligne dans un communiqué Christy Hoffman, secrétaire générale d’UNI Global Union, qui a publié fin septembre une étude sur les travailleurs de l’ombre de l’IA. Il est temps de tenir les titans de la Silicon Valley responsables des conditions dans leurs chaînes d’approvisionnement en IA. Les travailleurs de l’approvisionnement en données doivent être libres de s’organiser et de négocier pour rendre ces systèmes plus sûrs et plus équitables pour tout le monde. »

    Après son licenciement, Sonia Kgomo a choisi de se consacrer à plein temps à l’organisation des salariés de la tech, au sein d’#African_Tech_Workers_Rising, un projet soutenu par le syndicat kényan Communications Workers Union of Kenya et par la fédération internationale Uni Global Union. « En 2021, quand je suis arrivée, les travailleurs des plateformes ne parlaient pas du tout. Il y avait énormément de peur. On signait des accords de confidentialité qu’on ne comprenait pas vraiment, présentés comme des menaces. Alors on intégrait le fait que c’était normal de se taire comme on travaillait pour un service de renseignement, se souvient-elle. Aujourd’hui, on commence à avoir des travailleurs qui peuvent parler, certains rejoignent des #syndicats, et quelques sous-traitants – pas tous – acceptent la présence syndicale. Donc on est encore loin du compte, mais il y a des avancées. »

    Face au défaut d’encadrement juridique, la #Data_Labelers_Association, basée à Nairobi, doit dévoiler prochainement un #code_de_conduite à destination des plateformes d’annotation de données pour améliorer les conditions de travail.

    Pour le sociologue Antonio Casilli, le modèle des #sweatshops_numériques, ces ateliers de misère où les ordinateurs ont juste remplacé les machines à coudre, a encore de beaux jours devant lui. « Ces entreprises sont constamment en train de chercher des pays dans lesquels elles peuvent continuer à exploiter les travailleurs et à les payer très peu cher. Quand la situation s’est compliquée pour certaines d’entre elles au Kenya, elles sont parties en Ouganda ou au Ghana, ou encore au Bangladesh. » Une analyse partagée par Sonia Kgomo, qui appelle à « un mouvement de travailleurs du numérique à l’échelle du continent ».

    En attendant, ces travailleurs de l’ombre continuent de s’adapter. Malgré ses mésaventures récentes, Oluwaseun suit des cours d’annotation de données dans le but d’obtenir un emploi stable et mieux rémunéré auprès d’un grand acteur du secteur, comme « #xAI, l’entreprise d’Elon Musk », glisse-t-elle.

    https://www.rfi.fr/fr/afrique/20251206-en-afrique-des-petites-mains-du-num%C3%A9rique-toujours-aussi-pr%C3%A9c
    #AI #intelligence_artificielle #travail

  • Uber und Co. werden teurer: Heidelberg führt als erste deutsche Großstadt Mindesttarife für Mietwagenfirmen ein
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/uber-und-co-werden-teurer-heidelberg-fuhrt-als-erste-deutsche-grossstad

    1.8.2025 - Heidelberg will gegen Dumpingpreise im Mietwagenverkehr vorgehen. Uber hingegen spricht wegen der deutlichen Preissteigerung von einem „schwarzen Tag“ für die Fahrgäste.

    Heidelberg führt als einzige Großstadt in Deutschland Mindesttarife für Uber und andere Mietwagenanbieter ein. Ab sofort dürfen Preise für Fahrten mit Mietwagen nur noch maximal 7,5 Prozent unter den für Taxifahrer festgelegten Entgelten liegen, wie ein Sprecher der Stadt bestätigte.

    Bisher seien „Uber-Fahrten“ rund 35 Prozent günstiger gewesen. „Die Verfügung ist erforderlich, um Dumpingpreise im Mietwagenverkehr – unabhängig davon, ob plattformbasiert oder nicht – zu unterbinden“, erläuterte der Sprecher.

    Uber kritisierte die Entscheidung. „Natürlich ist das für die Verbraucher ein schwarzer Tag“, sagte ein Sprecher. Gerade Menschen mit geringem Einkommen könnten sich Fahrten dann nicht mehr leisten, hieß es in einer Mitteilung.

    In der 155.000-Einwohner-Stadt Heidelberg gibt es laut Verwaltung 162 Taxifahrer mit entsprechender Zulassung. Dem gegenüber stünden unter anderem 95 Fahrzeuge bei 18 Unternehmen, die über Uber organisiert seien. Die Stadt sieht das Taxigewerbe als Teil der Daseinsvorsorge und damit als „besonders schützenswertes Gut“. Die Tarife für die Taxifahrten legt die Kommune wie in Deutschland üblich selbst fest.
    Bundesverband Taxi hofft auf Nachahmer-Städte

    Der Bundesverband Taxi verweist auf mehr als 20 Großstädte, die demnach vergleichbare Probleme mit „Dumping-Fahrdiensten“ hätten. „Wir fordern alle betroffenen Städte in Deutschland nachdrücklich auf, dem Beispiel Heidelbergs zu folgen“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. „Wir brauchen die Mindestpreise, denn nur in einem fairen Wettbewerb können wir uns behaupten.“

    Der Bundesverband „Wir fahren“ kündigte dagegen an, betroffene Mietwagenunternehmen bei rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung zu unterstützen. Laut dem Verband ist Heidelberg bundesweit die einzige größere Stadt mit einer solchen Vorgabe.

    Leipzig zieht zurück, München entscheidet sich dagegen

    Die Stadt Leipzig hatte zeitweise ebenfalls Mindesttarife für Mietwagenfirmen wie Uber festgelegt. Allerdings hob die Kommune nach einem Rechtsstreit die entsprechende Verfügung Ende Mai rückwirkend wieder auf.

    Zudem hatte der Landkreis Lörrach im Südwesten Baden-Württembergs im Jahr 2022 eine ähnliche Regelung eingeführt. Allerdings ist dort Uber nach eigenen Angaben nicht vertreten. München hat sich erst in dieser Woche vorerst gegen Mindestpreise für Mietwagenfahrten ausgesprochen. (Tsp/dpa)

    #Uber #Mindespreise #Heidelberg

  • Branche steckt seit Jahren in der Krise: Taxifahrer protestieren in Berlin für Mindestpreise
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/branche-steckt-seit-jahren-in-der-krise-taxifahrer-protestieren-in-berl

    2.7.2025 - Die Taxi-Branche steckt seit Jahren in der Krise – und macht dafür vor allem die Konkurrenz durch Mietwagenplattformen verantwortlich. Ein Protestkorso soll durch den Tiergarten führen.

    Mit Autokorsos und Kundgebungen in mehreren großen Städten will das Taxi-Gewerbe an diesem Mittwoch für höhere Preise bei der Konkurrenz von Uber und Co. protestieren. „Wir fordern Waffengleichheit: Mindestpreise für alle, statt nur für uns“, teilte der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, mit.

    Unter anderem in Berlin, Frankfurt, Stuttgart, Mainz und Köln sind Aktionen geplant. In der Hauptstadt soll es einen Taxikorso durch den Tiergarten geben. Autofahrer müssen sich in den betroffenen Innenstädten deshalb auf Verkehrsbehinderungen einstellen.

    „Mindestpreise werden das Taxi-Gewerbe nicht retten“

    Die Branche sieht in den Mietwagenplattformen wie Uber und Bolt einen unfairen Wettbewerb, weil deren Preise nicht behördlich reguliert werden. Sie fordern deshalb die Kommunen auf, Mindestpreise für die Plattformen einzuführen.

    Der neue Deutschland-Chef von Bolt, Christoph Hahn, lehnt diese Maßnahme ab. „Mindestpreise werden das Taxi-Gewerbe nicht retten“, betonte er. „Eine solche Maßnahme würde ausschließlich zulasten der Verbraucher gehen, die dann wohl wieder aufs eigene Auto umsteigen würden.“

    Doch bereits vor Uber und Co. hatte das Taxigewerbe nur bedingt mit freier Marktwirtschaft zu tun. Und: Im Jahr 2017 soll jedes zweite Taxi in Berlin bei der Steuer betrogen haben. Auch wird die Vergangenheit der Branche oft verklärt: So war Taxifahren auch in den 80ern oft Niedriglohnarbeit. (Tsp, dpa)

    #Berlin #Taxi #Uber #Taxidemo #Mindestpreise

  • Neue Mindestpreise für Mietwagenfirmen in Berlin: „Der Taxibranche wird es damit nicht besser gehen“
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/neue-mindestpreise-fur-mietwagenfirmen-in-berlin-der-taxibranche-wird-e

    1.7.2025 von Simon Schwarz - Der Senat prüft die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagenfirmen, die von Uber und Bolt vermittelt werden. Das soll den Wettbewerb mit den Taxen fairer gestalten. Doch das sehen nicht alle so.

    Der neue Geschäftsführer für die „Ridehailing“-Sparte (ride = fahren und hail = herbeirufen) von Bolt-Deutschland, Christoph Hahn, hat vor der Einführung von „Mindestbeförderungsentgelten“ in Berlin gewarnt. Der Senat prüft diese Maßnahme derzeit. Sie soll den Wettbewerb zwischen Taxen, die nach kommunal festgelegten Tarifen fahren, und den sogenannten Mietwagenfirmen, deren Preise frei gewählt werden können, fairer machen. Bolt ist eine Plattform und agiert lediglich als Vermittlungsdienst.

    Das Personenbeförderungsgesetz erlaubt den Kommunen seit 2021, Mindestpreise einzuführen. Noch basiert die Preisfindung auf Basis von Angebot und Nachfrage. Ein Mindestentgelt würde vermutlich dazu führen, dass Kund:innen in verkehrsschwachen Zeiten mehr Geld zahlen müssten. Bisher haben nur Leipzig und Lörrach ein solches Instrument für Mietwagenfirmen eingeführt.

    „Der Taxibranche wird es mit den Mindestentgelten nicht besser gehen“, sagte Hahn am Montag vor Journalist:innen. So ähnlich steht es auch in einer Studie, die von Uber beauftragt wurde. Ein von der Taxilobby bezahltes Gutachten kommt zu einem anderen Schluss. Demnach wäre eine Kombination aus Mindestpreisen für Mietwagen und Tarifkorridoren für Taxen am besten.
    Bolt will den Flotten helfen

    Christoph Hahn ist 48 Jahre alt und gebürtiger Berliner. In seiner Laufbahn arbeitete er unter anderem bei Lieferando und der Beratungsfirma PwC. Bevor er zu Bolt wechselte, war er im Bereich Sicherheit und Compliance beim Energieunternehmen Enpal tätig.

    Diese Fähigkeiten dürften bei Bolt besonders gefragt sein. Die Plattform und ihre Mitbewerber stehen seit Jahren in der Kritik. Taxiunternehmer:innen werfen ihnen vor, sie mit Dumpingpreisen zu ruinieren und nicht genug gegen betrügerische Mietwagenfirmen zu tun. Vor einem Jahr hatte ein Datenabgleich zwischen den Vermittlern und einer Behörde zutage gefördert, dass fast 1700 illegale Mietwagen in Berlin per App buchbar waren. Mittlerweile ist die Zahl der Zulassungen auf 2200 geschrumpft.

    Hahn möchte diese Zahl wieder deutlich erhöhen, dabei aber genau darauf achten, dass Bolt ausschließlich mit ehrlichen Kaufleuten zusammenarbeitet. Er kündigte an, dass Bolt den Partnerflotten helfen werde, „damit die Qualität der Anträge besser wird“. Denn wie berichtet, ist es seit einigen Monaten deutlich schwieriger, in Berlin eine Konzession für Mietwagen zu erhalten.

    #Berlin #Mietwagen #Mindestpreise #Uber #Bolt

  • Uber und Co.: Stadt Essen verbietet Dumpingpreise
    https://www.jungewelt.de/artikel/509376.uber-und-co-stadt-essen-verbietet-dumpingpreise.html

    Ein Mietwagen mit einem Schriftzug des Fahrtenvermittlers Uber steht vor einem Taxi (Berlin, 8.8.2025)

    24.9.2025 von Sebastian Gollnow - Essen. Mit strikten Preisvorgaben für Uber und andere Anbieter von Mietwagenfahrten will die Stadt Essen die Taxi-Branche vor einem ruinösen Wettbewerb schützen. Der Rat hat am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen, dass private Anbieter ihre Fahrten in Essen ab 1. Januar nicht mehr sehr viel günstiger anbieten dürfen als nach Taxi-Tarif. Maximal sieben Prozent Rabatt auf den Taxi-Preis sollen für spontane Fahrten mit Uber und Co. künftig erlaubt sein. Für längerfristig gebuchte Fahrten gilt die Vorgabe nicht. Der Wettbewerb zwischen klassischen Taxis und der immer größer werdenden Zahl an Mietwagenfahrern sorgt in vielen Städten für Konflikte. Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer »Wirfahren« aber die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern Mindestpreise vorschreibt. Bundesweit gebe es ein vergleichbares Modell bislang nur in Heidelberg. Akzeptieren will die Branche die nun beschlossenen Preisvorgaben nicht. Mehrere Mitgliedsunternehmen hätten bereits angekündigt, dagegen vor Gericht zu ziehen, sagte ein Verbandssprecher. Die Anbieter seien »sehr besorgt um ihre Existenz«.

    Taxis sind an einen von der Stadt festgelegten Tarif gebunden und zählen zum Öffentlichen Personenverkehr - denn Taxi-Unternehmen müssen zum Beispiel jede auch noch so kurze Fahrt annehmen und auch zum Beispiel betrunkene Fahrgäste an ihr Ziel bringen. Das gilt für die privaten Mietwagenfahrer nicht. Sie bieten ihre Fahrten über Apps wie Uber und Bolt an - und unterbieten die Preise der Taxis nicht selten um 30 bis 40 Prozent.

    Laut einer Studie, die die Stadt Essen in Auftrag gegeben hat, sind diese günstigen Preise häufig nur möglich, weil Mietwagenunternehmer sich nicht an arbeits- und sozialrechtliche Pflichten halten. »Bei den von Uber gebotenen Fahrpreisen und unter Berücksichtigung einer Provision in Höhe von 25 Prozent für die Fahrtenvermittlung ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kaum möglich«, resümierte die Essener Stadtverwaltung in ihrer Vorlage für den Ratsentscheid.

    Für die Taxi-Unternehmen hätten solche Kampfpreise aber gravierende Folgen, argumentierte die Stadt in ihrer Vorlage weiter. Sie hätten mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen - teilweise würden Taxi-Konzessionen in der Stadt bereits zurückgegeben. »Durch einen unreglementierten Mietwagenverkehr droht eine Schädigung des öffentlichen Verkehrssystems«, argumentiert die Stadtverwaltung. Um die Taxis zu schützen, dürfen Mietwagenfahrer deshalb ab dem 1. Januar bei spontanen Fahrten nur noch höchstens sieben Prozent günstiger sein als der Taxitarif. Für Fahrten, die die Kunden mit mehr als einer Stunde Vorlauf buchen, gilt die Regelung nicht - denn für solche Fahrten gilt das Personenbeförderungsgesetz nicht.

    #Essen #Uber #Regulierung #Mindestpreise

  • Taxibranche: Uber-Fahrten sollen wieder teurer werden
    https://www.t-online.de/region/leipzig/id_100848712/taxibranche-uber-fahrten-sollen-wieder-teurer-werden.html

    Auch in Leipzig akzeptierdn Dtadt und Jobcenter das sxstematische Umtetschreiten des Mindestlohns. Eine erfordetliche sytematiscje Prüfumg in Echtzeit oder monach findet nicht statt. Wie überall in Deutschlamd finden nur wirkungslose Stichpumktprüfumgen statt, die mit viel Personalaufwamd verbunden sind. Ein Schelm, der böses dabei denkt.

    Symbolbild: Die Preise in Heidelberg dürfen nur noch maximal 7,5 Prozent unter den Taxitarifen liegen. (Symbolbild) (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)

    1.08.2025 - In Leipzig mussten Uber und andere Mietwagenanbieter ihre Preise kurzfristig anheben. Doch dann kam die Rolle rückwärts. Wie ist der aktuelle Stand?

    Die sächsische Taxibranche hofft auf eine schnelle Rückkehr zu Mindesttarifen für Uber und andere Mietwagenanbieter in Leipzig. „Nur dann kann ein fairer Wettbewerb stattfinden“, sagte der Vorsitzende des Landesverbands Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen, Jan Kepper. In der Stadt hatten für kurze Zeit solche Tarife gegolten, dann wurde eine entsprechende Allgemeinverfügung nach einem Rechtsstreit aber aufgehoben. Er gehe davon aus, dass sie bald wieder aktiviert werde, sagte Kepper.

    Die Stadt teilte mit, grundsätzlich beim eingeschlagenen Weg zu bleiben: Instrumente aus dem Personenbeförderungsgesetz sollen weiter genutzt werden. Dazu gehören auch Mindestentgelte - denen kommt laut einem Sprecher eine besondere Bedeutung zu. Zum aktuellen Fall wollte er sich aber nicht äußern.

    Seit heute gelten in Heidelberg als einziger Großstadt in Deutschland solche Mindesttarife. Preise für Fahrten mit Mietwagen dürfen nur noch maximal 7,5 Prozent unter den für Taxifahrer festgelegten Entgelten liegen, wie ein Sprecher der Stadt bestätigte. Bisher seien Uber-Fahrten rund 35 Prozent günstiger gewesen. „Die Verfügung ist erforderlich um Dumpingpreise im Mietwagenverkehr – unabhängig davon, ob plattformbasiert oder nicht – zu unterbinden.“

    Uber kritisierte die Entscheidung. „Natürlich ist das für die Verbraucher ein schwarzer Tag“, sagte ein Sprecher. Gerade Menschen mit geringem Einkommen könnten sich Fahrten dann nicht mehr leisten, hieß es in einer Mitteilung.

    In Dresden oder Chemnitz gebe es seines Wissens aktuell keine Pläne wie in Leipzig oder Heidelberg, sagte Kepper weiter. „Das hängt damit zusammen, dass die Mitbewerber dort noch nicht am Start sind.“ In Leipzig seien durch die Präsenz von Uber schon „gewisse Nachteile“ für das Taxigewerbe entstanden.

    Generell plädierte er dafür, solche Mindestentgelte auch präventiv festzulegen. Das Taxigewerbe unterliege viel mehr gesetzlichen Pflichten als der Mietwagenverkehr. Das mache eine Taxifahrt auch teurer. „Über den Preis ist der Wettbewerb nicht zu gewinnen. Das führt dazu, dass Taxiverkehr irgendwann nicht mehr stattfinden wird“, sagte Kepper.

    Daher müsse im Vorfeld verhindert werden, dass große Unternehmen lokale Märkte zerstören und am Ende Monopolstellungen haben: „Wenn sich der Preis nur noch an Angebot und Nachfrage orientiert, dann bezahlt man zu Spitzenzeiten eben das zehnfache“, warnte er.

    Bundesverband Taxi hofft auf Nachahmer-Städte

    Der Bundesverband Taxi verweist auf mehr als 20 Großstädte, die demnach vergleichbare Probleme mit „Dumping-Fahrdiensten“ hätten. „Wir fordern alle betroffenen Städte in Deutschland nachdrücklich auf, dem Beispiel Heidelbergs zu folgen“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann. „Wir brauchen die Mindestpreise, denn nur in einem fairen Wettbewerb können wir uns behaupten.“

    Der Bundesverband „Wir fahren“ kündigte dagegen an, betroffene Mietwagenunternehmen bei rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung zu unterstützen. Laut dem Verband ist Heidelberg bundesweit die einzige größere Stadt mit einer solchen Vorgabe.

    #Leipzig #Taxi #Uber #Mindestpreise

  • Hungerlohn auf deutschen Baustellen: Zoll deckt massive Ausbeutung von Arbeitskräften auf
    https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/hungerlohn-auf-deutschen-baustellen-zoll-deckt-massive-ausbeutung-v

    18.6.2025 BLZ - Auf manchen Baustellen arbeiten Menschen für einen Hungerlohn. Der Zoll soll bald ein schärferes Schwert bekommen, um besser gegen illegale Beschäftigung vorgehen zu können.

    Bei einer bundesweiten Razzia auf Baustellen hat der Zoll zahlreiche mögliche Verstöße gegen die Mindestlohnregelungen und andere Vergehen festgestellt. Am Montag waren 2.800 Zöllner aller Hauptzollämter in Deutschland im Einsatz und haben mehr als 8.000 Bauarbeiter und andere Arbeitnehmer befragt, unter anderem in Berlin, München und Köln. Nun stellte die Generalzolldirektion ein erstes Ergebnis der Überprüfungen vor. Die Ermittler leiteten noch vor Ort rund 300 Straf- sowie 400 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Außerdem wurden Geschäftsunterlagen geprüft.

    Häufig ging es darum, dass Bauarbeiter keinen Aufenthaltstitel hatten – sie hätten also gar nicht auf den Baustellen sein dürfen. Im Nachgang der Razzia und nach Auswertung von Unterlagen stellte der Zoll zudem 1800 weitere Verstöße fest.

    In 260 Fällen ging es den Angaben zufolge um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und darum, dass wohl nicht mal Mindestlohn bezahlt wurde. Nach Einschätzung eines Zoll-Sprechers auf einer Baustelle in Bornheim bei Köln dürften einige Bauarbeiter dort wohl nur „wenige Euro“ bekommen haben. Dort hatte der Zoll sechs Männer aus dem Kosovo und Weißrussland ausfindig gemacht, die dort nicht hätten sein dürfen.
    Klingbeil kündigt Gesetzesnovelle an

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), dessen Ministerium der Zoll untersteht, sprach von einem „konsequenten Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf dem Bau“. „Wir werden die Gangart gegen diejenigen weiter verschärfen, die sich auf Kosten aller bereichern“, sagte der Sozialdemokrat. Wer schwarz arbeite oder arbeiten lasse, zahle weder Steuern noch Sozialabgaben.

    „Wir wollen die Ermittlungen weiter intensivieren und so noch mehr aufdecken.“ Er wolle die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zügig verbessern. „Dazu werde ich noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorlegen.“ (mit dpa)

    #Ausbeutung #Schwarzarbeit #Mindestlohn #Baugewerbe

  • Bolt setzt auf Berlin – Expansion trotz Taxi-Protest geplant
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/was-der-fahrdienst-bolt-jetzt-in-berlin-vorhat-die-nachfrage-ist-ri

    Komisch, wie sich Halb- und Unwahrheiten in der öffentlichen Wahrnehmung halten.

    1.7.2025 von Peter Neumann - Die Taxibranche fordert höhere Fahrpreise für die Konkurrenz. Christoph Hahn von Bolt erklärt, warum er das für Unsinn hält. Er kündigt eine Expansion an.

    Wenn an diesem Mittwoch mehr Taxis als sonst unterwegs sind, hat das einen Grund. Mit einem nationalen Aktionstag demonstrieren Taxibetreiber dafür, dass ihre Konkurrenz dazu gezwungen wird, die Fahrpreise zu erhöhen. Eines der Unternehmen, das sie im Visier haben, sieht die Aktionen für Mindesttarife im Mietwagenverkehr mit Unverständnis. „Wir können den Protest am 2. Juli nicht nachvollziehen“, sagt Christoph Hahn, neuer Geschäftsführer für Ride-Hailing bei Bolt. Er erklärt, welche Pläne der Mobilitätsdienstleister hat – für Berlin und andere Städte in Deutschland.

    Ride-Hailing: Das ist der Begriff für einen Vorgang, der tagtäglich vielerorts stattfindet. Menschen, die von A nach B wollen, zücken ihr Mobiltelefon und bestellen per App einen Wagen. Der Plattformbetreiber gibt die Aufträge an Partnerunternehmen weiter, die Autos mit Fahrer schicken. Mit solchen Fahrzeugen, die juristisch als Mietwagen klassifiziert werden, geht es ans Ziel – meist zu einem Preis, der unter dem festgelegten Taxitarif liegt. Für die Vermittlung berechnet der App-Betreiber eine Provision.

    Ride-Hailing: Dieser Geschäftsbereich steuert bei Bolt in Deutschland rund 85 Prozent der Umsätze bei. Die Nachfrage ist groß, und sie steigt, sagt Christoph Hahn.

    „In Deutschland bieten wir in Berlin und in sechs weiteren Städten Ride-Hailing an“, sagt der 48 Jahre alte Berliner, der in Steglitz aufgewachsen ist. „Doch dabei wird es nicht bleiben. Wir wollen im großen Maßstab wachsen – auch in Berlin. Das betrifft sowohl die Zahl der Fahrzeuge als auch die Zahl der Städte, in denen Bolt vertreten ist. Wir wollen auch neue Geschäftsbereiche erschließen wie Krankenfahrten, und auch wir möchten unseren weiblichen Fahrgästen die Möglichkeit geben, Fahrten mit Fahrerinnen zu buchen.“ Die Expansion soll im zweiten Halbjahr 2025 sichtbar werden.

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    Christoph Hahn ist bei Bolt neuer Geschäftsführer für das Ride-Hailing in Deutschland. Von seinem Büro im 15. Obergeschoss in der Karl-Liebknecht-Straße in Mitte hat er einen guten Blick auf Berlin. Peter Neumann/Berliner Zeitung

    „Ich freue mich darauf, Bolt Deutschland in eine neue Phase zu führen“

    Christoph Hahn blickt auf zwei Jahrzehnte Berufserfahrung zurück. PwC, Enpal, Lieferando: Das sind Unternehmen, in denen er als Leiter tätig war. Hahn verfügt über „umfassende Führungserfahrung in dynamischen und regulierten Märkten“, lobt sein neuer Arbeitgeber Bolt. Diese Charakterisierung trifft auch auf das Ride-Hailing-Geschäft zu, das Hahn nun weiter entwickelt und ausbaut. Für viele, nicht nur junge Menschen gehört es zum Way of Life, ihre Mobilität in der Stadt per Handy zu organisieren. Gleichzeitig setzen sich die Taxibranche und manche Politiker dafür ein, dass Mobilitätsdienstleister wie Bolt, Uber und Bliq stärker eingehegt werden.

    Wir mögen Taxis. Wir arbeiten gern mit Taxiunternehmen zusammen. Christoph Hahn, Bolt Deutschland

    „Ich freue mich darauf, Bolt Deutschland in eine neue Phase zu führen“, sagt Christoph Hahn. „Dabei geht es um ein ausgewogenes Verhältnis von Wachstum, Servicequalität und partnerschaftlichem Austausch mit Städten und Behörden. So schaffen wir Mobilitätsangebote, die zuverlässig und langfristig tragfähig sind.“

    Schon bald soll es in weiteren deutschen Städten Ride-Hailing geben, kündigt der neue Geschäftsführer an. Doch klar sei auch, dass an bestehenden Standorten die Zahl der vermittelbaren Fahrzeuge weiter wachsen soll. „Die Nachfrage in Berlin ist riesengroß, deshalb muss die Flotte auch hier rasch größer werden“, kündigt Hahn an.

    In Berlin prüft die Senatsverwaltung Mindesttarife – schon seit Jahren

    Dass immer wieder versucht wird, Gräben zwischen Taxi- und Plattformbetreibern zu ziehen, kann er nicht verstehen. „Wir mögen Taxis. Wir arbeiten gern mit Taxiunternehmen zusammen, und wir haben den Eindruck, dass die Sympathie gegenseitig ist“, berichtet er. „Die Unternehmen kommen freiwillig zu uns. Derzeit kooperiert Bolt in Deutschland mit den Betreibern von rund 9000 Taxis. Allein in Berlin hat Bolt circa 3500 Taxis im Angebot. Die Fahrgäste honorieren unsere Zusammenarbeit mit der Taxibranche. Die Zahl der Taxifahrten, die wir vermitteln, steigt rasant.“

    Wie berichtet gibt das Personenbeförderungsgesetz Städten und Landkreisen seit 2021 die Möglichkeit, Mindesttarife für Mietwagen festzulegen. In Lörrach gibt es sie bereits, die Stadt Leipzig hat zwei Anläufe genommen. In Berlin lässt die Verwaltung von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) prüfen, ob und in welcher Form es solche Preisuntergrenzen geben könnte. Doch die Untersuchungen gehen schon in ihr viertes Jahr – obwohl die Taxibranche wie am 2. Juli wieder ein zügiges Handeln fordert.

    „Ganz ehrlich: Mindesttarife sind Unsinn. Sie bewirken, dass Kunden mehr Geld für ihre Fahrten zahlen müssen“, erklärt Hahn. „Mindestbeförderungsentgelte für den Mietwagenverkehr werden in Berlin und anderen großen Städten dazu führen, dass Menschen wieder häufiger das Auto nutzen. Dagegen gibt es keine Belege dafür, dass sie der Taxibranche helfen, aus dem Tal zu kommen. Dieser Wirtschaftszweig leidet unter strukturellen Problemen, die lange vor dem Markteinstieg von Bolt sichtbar wurden und an denen Mindesttarife nichts ändern können.“

    Dass sich die Senatsverwaltung schon so lange mit dem Thema befasst, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, deuten Beobachter als Unsicherheit. Christoph Hahn formuliert es so: „Das Zögern der Verwaltung in Berlin zeigt, dass man auch dort Probleme sieht. Wir gehen nicht davon aus, dass Berlin in absehbarer Zeit Mindestfahrpreise im Mietwagenverkehr einführen wird. Sollte es wider Erwarten trotzdem dazu kommen, wird sich Bolt die Verfügung genau anschauen“, sagt der Bolt-Manager.

    Mindesttarife wären für alle, die sich für einen ausgewogenen, klimafreundlichen Mobilitätsmix in großen Städten einsetzen, eine schlechte Nachricht, meint er. „Sicher gibt es auch andere Faktoren. Doch es stimmt, wenn man sagt, dass Unternehmen wie wir mit unseren Mobilitätsangeboten dazu beigetragen haben, dass die Pkw-Dichte in Berlin deutlich niedriger ist als anderswo“, stellt Hahn fest. „Klar ist: Städte, die Mindesttarife einführen, sind für eine Expansion weniger attraktiv als andere.“

    Verstoßen die Partnerunternehmen im Umland gegen das Gesetz?

    In Berlin hat die Verwaltung auf Kritik der Taxibranche und Politikern wie dem SPD-Abgeordneten Tino Schopf reagiert. Folge ist, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) restriktiver als früher vorgeht. Anträge auf Mietwagenkonzessionen werden intensiver geprüft und nicht selten abgelehnt. Mietwagenbetreiber müssen öfter als bisher mit Überprüfungen rechnen. Unternehmen reagieren darauf, indem sie ins Berliner Umland ausweichen und von dort Autos schicken – was wiederum die Taxibranche argwöhnen lässt, dass gegen die im Personenbeförderungsgesetz festgelegte Rückkehrpflicht verstoßen wird.

    Sie sieht vor, dass Mietwagen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren müssen, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Doch bei Bolt geht man nicht von Verstößen aus. „Die Nachfrage ist so groß, dass auch die Fahrzeuge aus dem Umland in der Regel unmittelbar nach jeder Fahrt einen weiteren Fahrtauftrag ausführen“, erklärt Christoph Hahn. „Das zeigen unsere Zahlen zur durchschnittlichen Auslastung. In Berlin sind die Autos, die für Bolt unterwegs sind, zeitlich zu 85 Prozent ausgelastet. Das heißt: Pro Stunde stehen sie im Durchschnitt acht Minuten still, 52 Minuten sind sie mit Fahrgästen in Bewegung.“

    Auch Brandenburg ist für Bolt interessant

    Teile von Brandenburg seien auch aus einem anderen Grund im Fokus: „Dünn besiedelte ländliche Gegenden sind für Unternehmen wie uns nicht interessant. Im Berliner Umland und in größeren Brandenburger Städten wie Potsdam, Cottbus oder Eberswalde sieht das anders aus“, erklärt der Bolt-Manager.

    Bolt hat in Deutschland nach eigenen Angaben rund 400.000 aktive Kunden. Außer Ride-Hailing bietet das Unternehmen auch Mikromobilität mit rund 60.000 Zweirädern an – E-Scooter und Fahrräder. Car-Sharing in Berlin und (mit Partnern) in anderen deutschen Städten ist ein weiterer Geschäftsbereich – insgesamt 20.000 Autos. International ist Bolt in mehr als 50 Ländern aktiv.

    Die Branche wirkt so, als würde sie von US-Unternehmen dominiert, sagt Christoph Hahn. „Aber wir sind ein expandierender europäischer Mobilitätsdienstleister, und wir sind stolz darauf. Bolt wurde in der estnischen Hauptstadt Tallinn gegründet. Dort befindet sich der Hauptsitz.“

    #Berlin #Taxi #Uberisierung #Mindesttarif #Mietwagen

  • Strafrecht beim Entgelt - Kanzlei Wittig Ünalp
    https://www.ra-wittig.de/ratgeber/arbeitgeber-strafrecht/strafrecht-beim-entgelt

    Eines der wichtigsten Schutzgüter im Arbeitgeberstrafrecht ist das Arbeitsentgelt (einschließlich der Sozialabgaben). Der Arbeitnehmer soll das ihm zustehende Arbeitsentgelt erhalten. Er soll auch kein Lohndumping erleiden müssen. Dieses wird von einer Reihe von Strafgesetzen und Ordnungswidrigkeiten erfasst.

    Die wichtigsten Gesetze und Normen sind hier die folgenden:

    Mindestlohngesetz
    § 291 StGB (Lohnwucher)
    § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt)
    § 266 StGB (Untreue)
    § 263 StGB (Betrug)
    Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
    Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
    § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht)

    1. Mindestlohngesetz

    Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns ist dem Gesetzgeber ein derart bedeutsames Anliegen, dass er in § 21 MiLoG diverse Bußgeld-Tatbestände festgelegt hat.

    Insbesondere wird die (vorsätzliche oder fahrlässige!) Nichtzahlung oder die nicht rechtzeitige Zahlung des Mindestlohns mit einem Bußgeld von bis zu € 500.000,- bedroht. Gerade im Niedriglohnsektor kann es hier beispielsweise zu Problemen kommen, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte Anzahl an Überstunden als vom Lohn erfasst angesehen werden. Wird der Mitarbeiter auf Mindestlohn beschäftigt, führt dies bei Überstunden immer zu Verstößen. Aber auch bei Gehältern knapp über dem Mindestlohn kann eine solche Regelung dazu führen, dass der Arbeitnehmer unter den Mindestlohn fällt.

    Auch bei Verzögerungen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten sollte der Arbeitgeber daher (neben den Sozialabgaben) auch immer zumindest den Mindestlohn pünktlich an die Mitarbeiter auszahlen. Ansonsten drohen neben Verzugszinsen weitere erhebliche Belastungen durch empfindliche Geldbußen.

    Ebenfalls gefährlich ist es in vielen Fällen, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit nicht aufzuzeichnen oder diese Aufzeichnungen nicht aufzubewahren. Hier drohen dem Arbeitgeber bis zu € 30.000,- Bußgeld.

    2. Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

    Die Vereinbarung eines deutlich zu geringen Gehalts stellt den Arbeitgeber vor die Gefahr wegen Lohnwucher belangt zu werden. Wucher beschreibt dabei nicht nur die Forderung eines zu hohen Preises, sondern auch die Zahlung eines zu geringen Preises. Es kommt hier auf ein „auffälliges Missverhältnis“ an. Zudem muss der Arbeitgeber die Unerfahrenheit des Arbeitnehmers bei der Vereinbarung des Gehalts ausgenutzt haben. Unter Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes versteht man dabei „eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet“ (so der BGH).

    Die Gerichte gehen dabei von einem auffälligen Missverhältnis schon dann aus, wenn der gezahlte Lohn maximal 2/3 eines vergleichbaren Tariflohns beträgt.

    Besonders problematisch für den Arbeitgeber ist beim Vorwurf des Lohnwuchers zudem die Regelung des § 291 Absatz 2 S. 2 Nr. 2 StGB: Bei „gewerbsmäßiger“ Begehung liegt ein sogenannter besonders schwerer Fall vor, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu bestrafen ist. Eine Freiheitsstrafe ist hier somit in diesem Fall zwingend. Wird aber einer Vielzahl von Arbeitnehmern über einen längeren Zeitraum der zu niedrige Lohn gezahlt, so wird regelmäßig „Gewerbsmäßigkeit“ vorliegen.

    Bedenkt man zudem, dass bei Feststellung von Lohnwucher die Lohnvereinbarung gem. § 138 BGB nichtig ist und den betroffenen Arbeitnehmern hier der angemessene Lohn nachzuzahlen ist, so ist bei einem derartigen Vorwurf die richtige Verteidigungsstrategie von erheblicher Bedeutung. Eine Beratung aus einer Hand ist hier auch im Hinblick auf die Einheitlichkeit der arbeitsrechtlichen Ausführungen in beiden Verfahren nicht nur zielführender, sondern insbesondere auch regelmäßig deutlich kostensparender.

    3. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

    Diese Norm wird gerne auch – rechtlich nicht ganz genau – als „Sozialversicherungsbetrug“ bezeichnet. Tatsächlich geht es hier nicht vorrangig um die Täuschung der Sozialversicherung, sondern bereits um das „Nichtzahlen“ von Sozialabgaben. Erst § 266a Abs. 2 StGB erfasst ein Verhalten, das eine Art Täuschung der zuständigen Stelle darstellt.

    Gerade weil § 266a StGB ausdrücklich nicht voraussetzt, dass Arbeitsentgelt gezahlt worden ist, ist diese Regelung eine typische „Vor-Insolvenz-Tat“. Dem Arbeitgeber gehen die finanziellen Mittel aus, deswegen zahlt er Löhne und Sozialabgaben nicht.

    Ein Kardinalfehler ist dabei regelmäßig die – nachvollziehbare – Entscheidung, bei den Zahlungsverpflichtungen zunächst die Gehaltszahlungen der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Dies führt regelmäßig zu Strafverfahren wegen „Sozialversicherungsbetrugs“. Besser wäre hier, zunächst die Sozialabgaben zu zahlen und erst im Anschluss die Gehälter soweit möglich zu zahlen.

    Grundsätzlich aber sollte in einer derartigen Situation umgehend rechtliche Beratung eingeholt werden. Hier können Rechtsanwälte mit den Sozialversicherungen eine Regelung erzielen, die eine Strafbarkeit des Arbeitgebers vermeidet.

    4. Untreue (§ 266 StGB)

    Zwar ist die Untreue eine Straftat, die eher gegenüber dem Arbeitgeber begangen wird als durch diesen (auch hier ist im Kündigungsschutzverfahren natürlich ebenfalls ein entsprechender Vortrag zur strafrechtlichen Würdigung notwendig); eine Untreue-Strafbarkeit lässt sich aber auch für den Arbeitgeber schnell verwirklichen.

    Führt der Arbeitgeber beispielsweise Langzeitarbeitszeitkonten für seine Mitarbeiter, so ist er gesetzlich zur Insolvenzsicherung des dort vorhandenen Wertguthabens verpflichtet. Gerät der Arbeitgeber nun in Zahlungsschwierigkeiten, mag hier schon vor endgültiger Zahlungsunfähigkeit eine Situation auftreten, in der das Wertguthaben derart gefährdet erscheint, dass die Strafgerichte hier bereits einen Schaden des Arbeitnehmers annehmen.

    In diesem Falle wäre eine Verurteilung des Arbeitgebers wegen Untreue jedenfalls naheliegend. Inwiefern dies auch bei Arbeitszeitkonten gilt, die jährlich auf null gesetzt werden und für die keine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht besteht, ist nicht entschieden. Die Gefahr ist aber auch in diesem Falle gegeben.

    Der Arbeitgeber sollte daher stets prüfen, ob Gelder, welcher er für den Arbeitnehmer betreut, mit ausreichender Sicherheit angelegt sind, um bereits im Vorfeld die Gefahr einer Verurteilung wegen Untreue zu vermeiden.

    5. Betrug (§ 263 StGB)

    Der Betrug kommt (leider) selbstverständlich in allen Formen und Farben in der Berufswirklichkeit vor. So ist der Vorwurf des Prozessbetrugs gegenüber der anderen Partei bei vielen Anwälten praktisch gang und gäbe. Im Hinblick auf die Beweislast bezüglich eines solchen Vorwurfs ist dies aber regelmäßig wenig mehr als Schall und Rauch.

    Dies bedeutet nicht, dass es nicht doch immer wieder Fälle gibt, in denen tatsächlich ein Prozessbetrug gegeben ist. Hier ist nicht nur während des Prozesses ein besonderer Vortrag zum Vorliegen Betrug angezeigt, da bei vielen Arbeitsrichtern aus den eingangs benannten Gründen doch eine gewisse „Betrugsvorwurfs-Müdigkeit“ festzustellen ist.

    Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, eigentlich rechtskräftige Titel angreifen zu können, wenn dem Gegner ein Prozessbetrug nachgewiesen werden kann. Finden sich somit nachträglich Beweise, so kann hier der Arbeitgeber in einigen Fällen von täuschenden Arbeitnehmern Schadensersatz verlangen.

    Im Hinblick auf die erhebliche rechtliche Schwierigkeit eines solchen Vorgehens sollte aber selbstverständlich bereits im Rahmen der ursprünglichen Verhandlung auf ein Obsiegen hingewirkt werden.

    Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, eigentlich rechtskräftige Titel angreifen zu können

    Betrug bei Vergleichen, Aufhebungsverträgen & Sozialversicherung

    Eine Strafbarkeit des Arbeitgebers wegen Betrugs droht vor allem im Rahmen von Vergleichen und Aufhebungsverträgen. Sagt ein Arbeitgeber eine Abfindung zu, von der er ausgeht, dass er sie nicht zahlen kann, so macht er sich wegen Betrugs strafbar.

    Häufiger ist aber der Fall des „echten“ Sozialversicherungsbetrugs: Da pro Tag abgegoltenem Urlaub je ein Tag Arbeitslosengeld gestrichen wird, wird oft dazu tendiert, in einem Vergleich den Urlaub als bereits gewährt und genommen darzustellen. Die eigentliche Urlaubsabgeltung wird dann im Rahmen der Abfindungssumme berücksichtigt. Der Arbeitnehmer erhält somit mehr Arbeitslosengeld und der Arbeitgeber spart sich die auf die Urlaubsabgeltung – im Regelfall – anfallenden Sozialabgaben. Damit aber liegt beim Arbeitgeber nicht nur Beihilfe oder gar Mittäterschaft zum Sozialversicherungsbetrug zugunsten des Arbeitnehmers vor, er begeht auch selbst Sozialversicherungsbetrug zu eigenen Gunsten.

    Derartige Täuschungen sind zudem oft leicht zu erkennen. Besonders auffällig wird es, wenn derartige Vergleiche im Rahmen einer krankheitsbedingten Kündigung abgeschlossen werden und der Arbeitnehmer jedenfalls im aktuellen Jahr noch gar nicht gearbeitet hat.

    Auch wenn Fachanwälte für Arbeitsrecht immer wieder solche Vergleiche anregen, sollten Arbeitgeber hiervon stets Abstand nehmen. Die ersparten Aufwendungen werden niemals die möglichen strafrechtlichen Risiken des Vergleichs aufwiegen können.

    6. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

    Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz enthält eine ganze Reihe an Ordnungsvorschriften. Insbesondere müssen bestimmte Arbeitgeber – beispielsweise im Baugewerbe oder im Logistikgewerbe – sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter stets entsprechende Ausweisdokumente mit sich führen. Zudem wird die leichtfertig erteilte falsche Auskunft nach § 266a Abs. 2 StGB mit einem Bußgeld bis zu € 50.000,- belegt.

    Weiterhin findet sich in § 10 SchwarzArbG eine dem Lohnwucher ähnliche Regelung: Werden Ausländer entgegen den Normen des Aufenthaltsgesetzes beschäftigt und damit Arbeitsbedingungen gewährt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen stehen, droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch hier ist eine deutlich schärfere Strafe bei gewerbsmäßigem Handeln vorgesehen. Anders als beim Lohnwucher bezieht sich die Norm nicht nur auf das Arbeitsentgelt, sondern auf die Arbeitsbedingungen allgemein.

    Die beste Art eine derartige Strafe zu vermeiden, ist es bereits bei der Beschäftigung von Ausländern sicherzustellen, dass die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes umfassend eingehalten werden. Hier sollte bei Unsicherheiten stets fachkundiger Rat eingeholt werden.

    7. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

    Auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthält viele einzelne Vorschriften, die den Arbeitgeber zu genauer Dokumentation der Entleihung eines Arbeitgebers zwingen. Ziel ist dabei insbesondere, eine – insbesondere wirtschaftliche – Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer gegenüber den Festmitarbeitern zu verhindern. Unter anderem muss sichergestellt sein, dass Leiharbeitnehmer über freie Stellen im Unternehmen aufgeklärt werden – gegebenenfalls auch durch zentralen Aushang. Erfolgt dies nicht, droht eine Geldbuße bis zu € 2.500,-.

    Dieses Bußgeld erscheint im Vergleich zu den bis zu € 500.000,-, die bei Nichtgewährung gleicher Arbeitsbedingungen oder die nicht rechtzeitige Zahlung des Mindeststundenentgelts für Zeiten ohne Überlassung droht.

    Auch ohne das Einstellen von Leiharbeitnehmern kann mancher Arbeitgeber erhebliche Probleme mit dem AÜG bekommen. Gerade bei Unternehmen, bei denen der Inhaber über eine Vielzahl an GmbHs verfügt, die in ähnlichen Branchen tätig sind, geschieht es gelegentlich, dass Arbeitnehmer eines Unternehmens auch langfristig beim anderen Unternehmen eingesetzt werden, der Inhaber die einzelnen Unternehmen insgesamt als „seine Firma“ ansieht. Dies kann in einigen Fällen dazu führen, dass rechtlich hier eine Arbeitnehmerüberlassung angenommen wird, für die der Arbeitgeber dann keine Erlaubnis hat. Es drohen Bußgelder bis zu € 30.000,-. Da in diesen Fällen zudem auch keine erforderliche Meldung erfolgt sein wird, wäre hier eine weitere Geldbuße von bis zu € 30.000,- anzusetzen.

    Hier lohnt es sich somit vor einer „Weitergabe“ von Arbeitnehmern an andere – auch eigene – Unternehmen, stets rechtlichen Rat einzuholen, um eine derartige Situation zu vermeiden.

    Zudem entsteht für Arbeitgeber bei unentgeltlicher Überlassung von Arbeitskraft auch aus steuerlicher Sicht ein Problem, wenn sie die Überlassung nicht korrekt verbuchen.

    8. Verletzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)

    Nur am Rande mit dem Arbeitgeberstrafrecht zu tun hat die Insolvenzantragspflicht bei juristischen Personen. Sie soll hier dennoch aufgrund der häufigen Verbindung mit Taten nach § 266a StGB erwähnt werden.

    Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Geschäftsführung oder der Vorstand innerhalb einer Frist von drei Wochen einen Eröffnungsantrag stellen. Das Versäumen der Antragsstellung oder die falsche Antragsstellung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    Sobald der Arbeitgeber daher in eine Situation kommt, in welcher er die Gehälter und Sozialabgaben nicht mehr (vollständig) zahlen kann, so sollte umgehend prüfen lassen, inwiefern nicht aktuell schon eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist. Falscher Stolz kann den Arbeitgeber hier teuer zu stehen kommen.

    #Arbeitsrecht #Mindestlohngesetz #Lohnwucher #Veruntreuung #Arbeitsentgelt #Untreue #Betrug #Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz #Arbeitnehmerüberlassungsgesetz #Insolvenzantragspflicht #Insolvenz

  • Geschäftsmodell Mindestlohnbetrug
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1176263.lohnraub-geschaeftsmodell-mindestlohnbetrug.html

    13.9.2023 von Christian Lelek - 186 Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Mindestlohnverstößen hat das Hauptzollamt Berlin im Jahr 2022 eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD) hervor. 2021 waren es 154 Verfahren gewesen. Die aufgrund der Verstöße eingetriebenen Gelder, darunter Verwarnungs- und Bußgelder, gingen in dem Zeitraum von 326 000 auf 270 000 Euro zurück.

    Hivzi Kalayci ist Gewerkschaftssekretär der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Berlin. Als solcher überblickt er das Baugewerbe. Er sagt zu »nd«: Der Großteil der tatsächlichen Verstöße könne gar nicht festgestellt werden, weil die Anzahl der Kontrollen viel zu gering sei. Das wiederum liege an einer Unterbesetzung der Behörde. Die Gewerkschaft fordert daher die Zahl der 7000 Zöllner*innen bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf 16 000 aufzustocken.

    Kalayci deutet auch auf den Berliner Senat. Zwar sei es positiv, dass durch das Tariftreuegesetz in Berlin mittlerweile Firmen, die öffentliche Aufträge übernähmen, sich an branchenübliche Tarifverträge halten müssten. Doch durch die wenigen Kontrollen sei unklar, inwieweit das Gesetz zum Beispiel auf Baustellen eingehalten werde.

    »Der Verstoß gegen Mindestlohnzahlungen ist häufig ein Geschäftsmodell. Für die Einhaltung des Mindestlohns haben die Kontrollen des Zolls keine disziplinierende Wirkung«, sagt Michael Wahl. Er arbeitet als Berater und als Koordinator für Internationalen Straßentransport für das gewerkschaftsnahe Beratungsnetzwerk Faire Mobilität. Ihm zufolge bräuchte es eine andere Art von Kontrollen und davon mehr. Und er sagt: »Der Verstoß müsste ein Straftatbestand sein.«

    Zahlen Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten weniger als den Mindestlohn, ist das zunächst eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld zu zahlen ist. Ein möglicher Straftatbestand besteht nur nach Paragraf 266a Strafgesetzbuch, nämlich für das Nichtabführen von Sozialabgaben.

    Die rechtliche Priorisierung der steuerzahlenden Allgemeinheit vor der geprellten Arbeitnehmer*in schlägt sich laut Wahl auch in der Praxis der FKS nieder: »Der Zoll treibt keine Löhne, nur Steuern und Sozialabgaben ein.« In Österreich bekämen die betroffenen Arbeitnehmer*innen wenigstens einen Hinweis, wenn ein Verstoß habe ermittelt werden können, und darauf, dass sich eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht vermutlich lohne.

    Kommt es zu Kontrollen von Arbeitsstellen, heißt es in anschließenden Pressemitteilungen oft, dass auch Verfahren gegen Beschäftigte eingeleitet worden seien. »nd« fragte dazu das Berliner Hauptzollamt, inwieweit die Beamt*innen gezwungen seien, Verstöße nicht nur von Arbeitgeber*innen, sondern auch von Arbeitnehmer*innen zu melden und gegebenenfalls weitere Ermittlungen einzuleiten. Die Antwort: Während die weitere Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Ermessen der jeweiligen Beamt*in läge, bestehe bei »zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Straftat die Verpflichtung«, ein Strafermittlungsverfahren einzuleiten.

    Kalayci von der IG BAU hält diese doppelte Wirkung der Zollkontrollen für unzumutbar. Es sei jedoch nicht nur die Strafverfolgung, die Beschäftigte davon abhalte, auf Mindestlohnverstöße aufmerksam zu machen. »Es sind auch die Arbeitgeber, die mitunter die Beschäftigten und ihre Familien in ihrer Sicherheit bedrohen.« Für eine mögliche Gesetzesänderung hält er den DGB für zuständig, der politisch in diese Richtung wirken könne. »Als Gewerkschaft geht es uns nicht in erster Linie um den Mindestlohn, sondern um armutsferne, flächendeckende Tariflöhne«, sagt Kalayci.

    #Berlin #Mindestlohn #Lohnraub #Mindestlohnbetrug