Immobilie: Urteil zum Rückkauf der Neustrelitzer Parkvilla rechtskräftig | Nordkurier.de
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Bildung mit Immobilien absichern, eine übliche Konstruktion. Ist hier schiefgegangen, hat trotzdem ca. 400k€ Gewinn gebracht. Geld kommt zu Geld oder der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen, wie man so sagt.
Das funktioniert so : Große Versprechungen gemacht, deshalb Schloss billig abgestaubt, Rückkauf verweigert, keine Rechnungen über Investitionen dafür Gutachten über Zeitwert vorgelegt, bürgerliches Kammergericht entscheidet gegen Stadt und Land zugunsten des Privatbsiitzers, BGH auch, dafür ist sie da die Klassenjustiz.
Alles bestens. Champagner !
3.4.2019 von Marlies Steffen - Große Pläne gab es einst für ein prachtvolles Haus, das bis heute in Neustrelitz als „kleines Schloss” gilt. Aus den Plänen für die Villa in der Parkstraße ist nichts geworden.
Neustrelitz.
Das wurde aber auch Zeit: Der seit 2014 andauernde Rechtsstreit zwischen Kai-Alexander Schlevogt, dem (Noch)-Besitzer der Großherzoglichen Parkvilla in Neustrelitz, und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist beendet. Zuletzt war der Streit beim Bundesgerichtshof anhängig. Das wies allerdings eine Beschwerde des Landes zurück. Damit ist ein Urteil des Berliner Kammergerichts von Anfang 2018 rechtskräftig geworden. Eine entsprechende Bestätigung gab Bürgermeister Andreas Grund (parteilos) auf der jüngsten Sitzung der Neustrelitzer Stadtvertretung.
Die Immobilie kann nun vom Land Mecklenburg-Vorpommern zurückgekauft und dann erneut veräußert werden. Dem nunmehr rechtskräftigen Gerichtsurteil des Berliner Kammergerichts zufolge bekommt Schlevogt 585 000 Euro für die Immobilie zurück. Gekauft hatte er das denkmalgeschützte und für die Historie von Mecklenburg-Strelitz bedeutsame Gebäude im Jahr 2003 einst für 100 000 Euro. Der deutliche höhere Rückkaufpreis geht auf das Geld zurück, die Schlevogt nach eigenem Bekunden gegenüber dem Gericht in der Parkvilla investiert hat. Hierzu liegt ein Gutachten vor.
Wie eine Sprecherin des Berliner Kammergerichts bereits im vergangenen Jahr gesagt hatte, seien Schlevogts Forderungen ursprünglich noch höher gewesen und hätten bei einer Summe von über eine Million Euro gelegen. Die Wertsteigerung, die nach durch ihn beauftragten Arbeiten an der Villa geltend gemacht wurden, waren durch einen vom Gericht bestellten Gutachter beurteilt worden. Zwischen den Parteien sei umstritten gewesen, ob der Sachverständige ausreichend die denkmalpflegerischen Besonderheiten berücksichtigt und dafür auch die notwendige Sachkunde gehabt habe, hieß es aus Berlin. Deshalb hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Die wurde letztlich abgewiesen. Demnach muss das Land nun zahlen.
Nach Rückkauf erfolgt erst mal die Bestandsaufnahme
Wie Bürgermeister Grund weiter sagte, werde mit der Umsetzung des Rückkaufs kurzfristig gerechnet. Das Land beabsichtige anschließend eine Bestandsaufnahme und eine Entscheidung darüber, ob die Liegenschaft für Landeszwecke oder anderweitige Nutzung zur Verfügung gestellt wird. „Gleichzeitig wird die Stadt Neustrelitz gebeten, bei eigenen Nutzungsinteressen dem Land Mitteilung zu machen und gegebenenfalls mögliche Interessierte zu benennen. Das Land versichert, für die bevorstehenden Planungen die Stadt von Anfang an mit einzubeziehen“, verdeutlichte Grund.
Ein erstes Urteil in dem Rechtsstreit zwischen Schlevogt und dem Land hatte es bereits 2014 gegeben. Demnach sollte Schlevogt 60 000 Euro als Rückkaufsumme erhalten. Gegen das Urteil hatte der Beklagte Berufung eingelegt, auch die Klägerseite legte eine sogenannte Anschlussberufung ein, hieß es im vergangenen Jahr aus dem Kammergericht.
Aus der Bildungseinrichtung wurde nichts
Kai-Alexander Schlevogt wollte zu Beginn der 2000er Jahre nach eigenem Bekunden im Großherzoglichen Palais eine Bildungseinrichtung etablieren. Vor allem Studenten aus Asien sollten dort ausgebildet werden. Zur Umsetzung der Pläne in der „Business Schlevogt School“ kam es aber nicht. Das Land wiederum hatte sich bei dem Immobilienverkauf ein Wiederkaufsrecht eingeräumt.
Das Großherzogliche Parkhaus in der Neustrelitzer Parkstraße wurde von 1913 bis 1915 als Residenz des letzten Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz, Adolf Friedrich VI., errichtet. Lange konnte der Großherzog dort nicht mehr residieren. Er kam im Februar 1918 am Kammerkanal unter lange ungeklärten Umständen ums Leben. Heute geht man davon aus, dass er sich das Leben nahm. Das Palais mit Adresse Parkstraße 9 gilt auch heute noch als „kleines Schloss“.
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Siehe auch :
Adolf Friedrich VI. (Mecklenburg) Großherzog von Mecklenburg-Strelitz (1914–1918)
▻https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Friedrich_VI._(Mecklenburg)
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b0/Adolf_Friedrich_VI._von_Mecklenburg-Strelitz.jpg Adolf Friedrich VI. galt als einer der reichsten Junggesellen seiner Zeit.
Neustrelitz: Schloss weg, Hauptstadt auch – krasse Planstadt
▻https://www.telepolis.de/article/Neustrelitz-Schloss-weg-Hauptstadt-auch-krasse-Planstadt-11159913.html
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