• BKrFQG - Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/index.html#BJNR257510020BJNE000600000

    Was für LKW- und Busfahrer gilt, kann Kutschern genauso helfen.

    Na schön, seit ein paar Tagen haben wir ein neues #Personenbeförderungsgesetz, dass voraussichtlich problemlos vom Bundesrat durchgewunken werden wird, da im Bundestag die CDU/CSU Koalition mit der SPD gemeinsam mit den Grünen dafür gestimmt hat. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wird durch eine allgemeine Fachkundeprüfung ersetzt, da heute #Navigationssysteme die Orientierung im Stadtraum übernehmen können, so sagt man.

    Unabhängig davon, ob das alles so richtig und gut oder falsch und schlecht ist, fragt sich, was das novellierte Gesetz für Taxi- und Mietwagenfahrer bedeutet. Es gibt grundsätzlich zwei Richtungen, in welche die Entwicklung des individuellen Personennahverkehrs von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren gelenkt werden kann:

    – Wenn das bisherige laissez-faire fortgesetzt wird, erhalten alle zerstörerischen Kräfte freie Bahn, welche in fünfzig Jahren das Taxibewerbe zu einer immer brutaleren Maschine gemacht haben, die Menschen ins soziale Abseits stösst und sie dort mit Gewalt festhält.

    – Wenn die von den Kräften hinter der Gesetzesnovelle behauptete Modernisierung gesellschaftlichen Nutzen bringen soll, muss für die Fahreinnen und Fahrer der Berliner Taxis und Mietwagen erforderliche Ausbildung auf ein zeitgemäßen Niveau gebracht werden.

    Das Zeitalter von Taxi- und Mietwagenjobs als niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit für Einwanderer ist bereits jetzt Vergangenheit. Ein Aufstieg vom Taxifahrer zum Millionär oder auch nur Kleinunternehmer ist bei den aktuellen Hungerlöhnen unmöglich. Nur wer skrupellos betrügt, hat noch Chancen auf sozialen Aufstieg.

    Modernisierte Eingangsvoraussetzungen für die Ausübung des risikoreichen und in vielerlei HInsicht anspruchsvollen Berufs des Personenbeförderers PKW/Taxi/Mietwagen (bisher bekannt als Taxifahrer) liegen im Interesse der Kunden, der abhängig Beschäftigten und der ehrlichen Betriebe . Die Menschen am Steuer müssen in die Lage versetzt werden, als souveräne Staatsbürger im digitalen Zeitalter ihren Fahrgästen einen umfassenden Zugang zu ihrem Heimatort zu bieten. Sie erweitern ihre hervorragenden Ortskenntnisse durch den Einsatz digitaler Technologien. Sie verfügen über gute Kenntnisse der Digital- und Fahrzeugtechnik ebenso wie über essentielle Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge sowie der Geschichte ihrer Stadt.

    Die zwingend vorgeschriebene anspruchsvolle Ausbildung sichert den abhängig Beschäftigten in Taxi und MIetwagen armutsfeste Einkommen und zukunftsssichere Arbeitsplätze. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe bricht ein neues goldenes Zeitalter an, in dem Taxis eine hochprofitable Integration in urbane Wertschöpfungsketten erfahren.

    Als erster Schritt in diese Richtung sollte den aktuell gängigen Betrugs- und Ausbeutungsmethoden ein Ende gemacht werden. Bereits heute gibt es intelligente Technologien für die Arbeitszeiterfassung die keine Umgehung erlaubt und von den Aufsichtsbehörden in Echtzeit konsultiert werden könnten. Eingeführt werden müssten sie in ausnahmslos allen vom ÖPNV-Gesetz erfassten Beförderungsangeboten, um sektorübergreifendes Lohndumping zu verhindern.

    – EIne Rechtsgrundlage dafür hat der EUGH kürzlich geschaffen.
    – Hard- und Software dafür kommt bereits heute in den Car-Sharing-Flotten zum Einsatz.
    – Die IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer könnte als Blaupause für die Prüfung zum Personenbeförderer PKW/Taxi/Mietwagen dienen.

    Es bleibt spannend.

    § 4 Besitzstand
    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1. vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
    2. vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.

    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    BKrFQV - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html

    § 1 Erwerb der Grundqualifikation
    § 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
    § 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
    § 4 Weiterbildung
    § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten
    § 6 Anforderungen an den Unterricht
    § 7 Fortbildung der Ausbilder
    § 8 Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises
    § 9 Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen, Verlust, Diebstahl und Beschädigung
    § 10 Ordnungswidrigkeiten

    Prüfung Berufskraftfahrer - IHK Nord Westfalen
    https://www.ihk-nordwestfalen.de/branchen/verkehr-und-logistik/eu-bkf-zusatzqualifikation/pruefungberufskraftfahrer-3596790

    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1

    Gebühren
    Für die Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1
    Grundqualifikation
    • Gesamtprüfung - 1.420,00 Euro
    • Gesamtprüfung Quereinsteiger - 1.365,00 Euro
    • Gesamtprüfung Umsteiger - 960,00 Euro

    6.2
    Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 270,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 215,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 130,00 Euro
    • Praktische Prüfung -1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Quereinsteiger - 1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Umsteiger - 830,00 Euro

    6.3
    beschleunigte Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 140,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 115,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 100,00 Euro

    6.4
    Ausstellung einer Ersatzbescheinigung - 30,00 Euro

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung