#p-schein

  • Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis | Das Schweizer Parlament
    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173924

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsrechts vorzulegen, wonach für jegliche Verwendung von Personenwagen (Fahrzeuge der Kategorie B) ein einziger Führerausweis genügt.
    ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 08.11.2017

    Da sind sie wieder, die üblichen Verdächtigen. Auch die Schweizer Liberalen wollen die gesetzliche Unterscheidung zwischen privater Nutzung von Pkw und „berufsmässigem Personentransport“ abschaffen. Worüber nicht berichtet wird, und was im Fall der Durchsetzung ihres Antrags wahrscheinlich auch nachträglich nicht gemacht werden wird, ist der weniger „attraktive“ Teil ihrer Begründung für die Abschaffung des P-Scheins:

    Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es natürlich angebracht, dass allfällige Anforderungen, die an die Bewilligung für den berufsmässigen Transport geknüpft sind, für alle Führerausweise eingeführt werden.

    Der Witz ist, dass eine Ausdehnung der P-Schein Kriterien auf alle Autofahrerinnen allen helfen würde:

    Alle Fahrzeugführerinnen - und Führer müssten dann zumindest die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    – Mindestalter 21 Jahre
    – ausreichende Fahrpraxis
    – Große Erste-Hilfe-Prüfung
    – Einwandfreier Leumund belegt durch ein sauberes Führungszeugnis
    – Verschärfte Kriterien bei Verkehrsverstößen

    Diese Kriterien würden voraussichtlich einen weit größeren Anteil vernünftiger Fahrerinnen und Fahrer zur Folge haben.

    Wenn dann noch alle ausländischen Fahrzeugführer beim Befahren der Straßen in Deutschland entsprechende Belege aus ihrem Heimatland bei sich führen müssten, oder sie eine Zusatzprüfung machen müssten. würde sich die Situation auf unseren Straßen deutlich entspannen.

    Was die Schweizer Liberalen nicht verstehen und ohne Belege das Gegenteil behaupten, sind die vielen zusätzlichen Anforderungen und -Belastungen die von Taxifarerinnen und -fahrern zu meistern sind. Dabei handelt es sich nicht allein um die längeren wöchentichen Lenkzeiten (es ist absurd zu behaupten, dass Pendler jede Woche 48 und mehr Stunden im Auto verbringen), sondern um die Kombination aus den vielfältigen Bedürfnissen der teilweise betrunkenen oder kranken Fahrgästen mit der stundenlangen Konzentration auf dichten Innenstadtverkehr und dauernd wechselnde Wetter- und Straßensituationen.

    Ein Taxifahrer muss darüber hinaus über vorzügliche Stadtkenntnisse verfügen, wie sie Navigationssysteme nicht bieten - oder kennen Sie ein Navi, dass ihnen verrät, ob ein Lokal zu ihrem Fahrgast passt oder wie er seine Geliebte in der großen Stadt findet? Erst recht beantwortet kein technisches System die Frage, ob Fahrgäste oder andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, ihn zu überfallen oder zu betrügen.

    Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen?
    http://www.taxi-times.com/laienfahrer-wieder-auf-schweizer-strassen

    Eine Schweizer Gesetzesänderung könnte UberPOP legalisieren und dem Taxigewerbe schweren Schaden zufügen.

    Die Website des Taxiverbands Zürich (Taxiverband.ch) zeigt sich nur noch in Schwarz. „R.I.P. Taxigewerbe“ steht da. Auslöser ist die Entscheidung des Berner Parlaments. Das will nun, auf Antrag der Liberalen, den sogenannten „Code 121“ kippen. Dahinter verbirgt sich die Zulassung zum „berufsmäßigen Personentransport“, vergleichbar dem deutschen P-Schein. Braucht es nicht mehr, urteilten die Parlamentarier und beauftragten den Bundesrat mit einem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsrechts.

    In der Begründung des Antrags heißt es dann auch: „Die Straßenverkehrsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem berufsmäßigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Zu Zeiten von GPS und angesichts einer Mobilität, die die Kantonsgrenzen überschreitet, ist eine solche Unterscheidung überholt.“

    #Schweiz #Taxi #P-Schein #Disruption #Lobbyismus

  • Ortskundekatalog für die Ortskundeprüfung zum Erwerb der FzF, Berlin 2017
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.506322.php
    FzF heißt der P-Schein heute im Amtsschimmeldeutsch. Wieder was gelernt. Mal sehen, was in der gefürchteten Otrskundeprüfung so alles drin ist. Alle zehntausend Berliner Straße und Plätze kann man dem Anfänger eher nicht zumuten.

    Die Grundkenntnisse:

    Ortskundekatalog Berlin 2017, veröffentlicht im Juli 2016,
    prüfungsrelevant ab 02. Januar 2017.

    Witzig: Verantwortlich für den Inhalt der Berliner Ortskundeprüfung sind - nein, weder die Taxi-Innung noch die zuständige Aufsichtsbehörde - DEKRA e. V. Dresden und TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e. V. Seit 1. November 2014. Da kann nichts Gutes bei rauskommen:

    Die Zahl der Fragen, die sich auf Straßen und deren begrenzende Straßen beziehen, wurde reduziert.

    Aha, so genau muß man es also garnicht mehr wissen. Aber ganz ehrlich sind die Herren von TÜV und DEKRA dann doch nicht:

    Besonders wichtig sind aber Kenntnisse, wie Straßen untereinander verknüpft sind – eine Fragestellung, die bei
    jeder Zielfahrt auftritt.

    Soso, das erklärt vielleicht, warum die Ausbildung heute bis zu zwei Jahre dauert, während vor dreißig Jahren vier bis sechs Wochen genügten - bei höheren Anforderungen: Man lockt die Prüflingen in eine Falle, macht ihnen weis, sie müßten gaarnich so viel lernen, und dann kommt der Hammer bei der mündlichen Prüfung. Jaja, die kommerziellen Taxischulen können sich dann gleich die Knete für ein paar Monate zusätzliche Schulung vom Jobcenter überweisen lassen, könnte man meinen.

    Einige Orte und Objekte im Umland wurden daher in den Katalog aufgenommen, ohne dass detaillierte Ortskenntnisse im Umland verlangt werden.

    O.K. ist gebongt, die Mauer ist weg und man riskiert ab und zu in den Speckgürtel oder sogar zu den Bauern verschlagen zu werden. Aber damit die armen Anfänger in der Prüfung zu nerven, und auch noch auf Kosten der Berlinkenntnisse, ist eigentlich überflüssig, denn im Umland darf man schon mal das Navi einschalten, ist ja kein Pflichtfahrgebiet. Aber so sieht das eben der TÜV Rheinland, für den ist mentalitätsmäßig Berlin sowieso ein Vorort von Düsseldorf. Sollte man auch gleich in die Prüfung aufnehmen.

    Plätze haben ein größeres Gewicht erhalten, da sie für Fahrgäste wichtige Orientierungspunkte darstellen. Auch die Zahl der Objekte ist gestiegen.

    Ist gekauft. Berlin wächst und stellt höhere Anforderungen an alle. Mehr Mensch, mehr Straße, mehr Auto, mehr, mehr mehr ...
    Warum es nicht gelungen ist, mehr Deutschkenntnisse als Pflichtaufgabe in die Prüfungsbedingungen zu schreiben, das weiß alleine der Taxigott. Aber wenn man den gefragt hätte, wären womöglich auch noch Englischkenntnisse in die Prfungsordnung geschrieben worden. Geht gar nicht, dann fallen ja die ganzen Sekundarschulabbrecher sofort durch und billiges Fahrermaterial wird von den Unternehmern dringend benötigt.

    Download (Datei wird als Ortskundekatalog 2016 bezeichnet): https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/ortskundekatalog_2016.pdf

    #Berlin #Taxi #P-Schein