Uber, Bolt & Co. in Berlin: Warum Fahrten mit den Taxi-Konkurrenten deutlich teurer werden sollen
▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/uber-bolt-co-in-berlin-warum-fahrten-mit-den-taxi-konkurrenten-deut
Dss Thema Mindestpreis ist ein schöner Aufhänger für einen weiteren Artikel.über die unendliche Geschichte vom Taxisterben.
Das Taxisterben ist eine Tragödie, weil die Handelnden von Stadt und Taxigewerbe nicht begreifen wollen, dass alleine das Mindestlohngesetz grundsätzlich faire Konkurrenzbedingungen herzustellen geeignet ist. Die heiss diskutierten Mindestpreise hingegen sind zum Scheitern verurteilt, weil ihnen jede wirksame Rechtsgrundlage fehlt. Es geht dabei nicht nur um EU-Recht. Bereits die entsprechende Formulierung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verhindert zuverlässig, dass Mindestpreise und ähnliche Eingriffe in das Mietwagengewerbe jemals durchsetzbar werden.
Das PBefG hat an dieser Stelle einen Webfehler, der als Zugeständnis an die Taxi-Lobby in letzter Minute vom Haus des Uber-Handlangers Verkehrsminister Scheuer in den Gesetzestext eingebaut wurde. Alle waren damals mächtig stolz auf ihren großen Erfolg und begreifen bis heute nicht, dass sie sie sich haben anschmieren lassen. So reiten sie nun weiter auf ihrer klapprigen Mähre mit dem Namen „Mindestpreis“ herum nicht begreifend, dass Pferdchen von Anfang an eine Totgeburt war.
Wer Freunde hat wie die des Taxigewerbes, der braucht keine Feinde mehr. Verloren hat er so oder so. Alle arbeiten gemeinsam an seinem Untergang.
3.11.2023 von Peter Neumann - Die Taxibranche kämpft ums Überleben. Mindesttarife für Fahrdienste sollen Dumping verhindern. Doch in Leipzig wird dagegen geklagt. Wie reagiert der Senat?
Wie lange wird es noch Taxis in Berlin geben? Immer mehr Taxibetreiber hören auf, weil sie den Wettbewerb als erdrückend empfinden. Fahrdienste, die per App bestellt werden können, sind inzwischen in der Überzahl. Jetzt hat die Taxibranche die Verantwortlichen in Berlin erneut dazu aufgerufen, gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen und aktiv zu werden. Ihre Hauptforderung wird den Nutzern der Fahrdienste nicht gefallen. Sie lautet: Wer in Berlin mit Uber, Free Now oder Bolt unterwegs ist, soll in naher Zukunft spürbar höhere Fahrpreise zahlen. „Preis-Dumping“ soll verboten werden, hieß es. Wie reagiert der Senat? Und wie ist die Situation in Leipzig, wo es schon Mindesttarife gibt?
„Es geht ums Überleben des Berliner Taxigewerbes“, mahnte Hermann Waldner. „Von einstmals über 8000 Fahrzeugen haben wir inzwischen weniger als 5600 auf der Straße. Und jeden Tag werden es weniger.“ Zum Vergleich: Bei den Fahrdiensten seien in Berlin schätzungsweise 6000 Autos im Einsatz. Waldner kennt die Branche gut. Als Student saß er selbst hinter dem Steuer, als junger Unternehmer erwarb er im Osten der Stadt den einstigen Volkseigenen Betrieb (VEB) Taxi. Heute ist er Chef der Funkzentrale Taxi Berlin sowie Vizepräsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Vor kurzem wurde er Vorsitzender von Taxi Deutschland Berlin, eines weiteren Branchenverbands.
Warten auf Fahrgäste. Fast 5600 Taxis gibt es noch in Berlin. 2019 waren es mehr als 8400.
Der Taxi-Lobbyist sieht die Branche, die im Mobilitätsmix Berlins wichtige Aufgaben erfülle, in ihrem schwersten Existenzkampf seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Preise seien das Hauptkampfgebiet. Nach seinen Erkenntnissen lägen die Fahrpreise bei Uber & Co. um bis zu 40 Prozent unter den Taxitarifen, berichtete Waldner. „Angesichts solcher Dumpingpreise kann man es den Fahrgästen nicht verdenken, dass sie auf diese Angebote fliegen. Jeder versucht, Geld zu sparen – auch wenn dies dazu führt, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug zu fördern. Denn anders können die Mietwagenunternehmen nicht überleben“ – was die Branche vehement zurückweist. Taxis seien meist schlechter ausgelastet, Fahrdienste deutlich effizienter unterwegs.
„Es ist allerhöchste Zeit, dass Politik und Verwaltung in Berlin einschneidende Maßnahmen ergreifen“, forderte Hermann Waldner im Interview mit der Berliner Zeitung. „Berlin muss Mindestfahrpreise für den Mietwagenverkehr einführen, damit das Kaputt-Dumping nicht mehr stattfinden kann.“
Vorbild müsse die Festpreisregelung sein, die in Berlin 2024 eingeführt werden soll. Wie berichtet sollen Taxinutzer vom kommenden Jahr an die Möglichkeit erhalten, sich für bestellte Fahrten einen garantierten Preis nennen zu lassen. Um trotzdem auf die Verkehrsdichte und andere Faktoren reagieren zu können, müsse es einen Tarifkorridor geben, so Waldner. „Je nach Tages- und Nachtzeit, Staus und Verkehrslage kann der genannte Festpreis um bis zu zehn Prozent unter oder um bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxistreckentarif liegen“, schlug er vor. „Wir stellen uns vor, dass sich künftig auch die Fahrpreise für Mietwagen mit Fahrern innerhalb dieses Korridors bewegen.“
Mietwagen mit Fahrer: So werden die Autos der Fahrdienste, die mit Uber, Free Now und Bolt zusammenarbeiten, rechtlich eingeordnet. Die Bundespolitik hat bereits auf die Forderungen der Taxibranche reagiert. Ergebnis ist der Paragraf 51a, der im August 2021 ins Personenbeförderungsgesetz eingefügt wurde. Er erlaubt es den Behörden, für den Verkehr mit Mietwagen Mindestbeförderungsentgelte einzuführen. Anders formuliert: Die Verwaltung darf für Fahrten mit diesen Fahrdiensten Preisuntergrenzen festlegen.
Inzwischen haben Leipzig und Lörrach die neue Möglichkeit genutzt, in Heidelberg strebt die Grünen-Fraktion dies an. In Berlin gab man sich 2021 zuversichtlich – weshalb der Verband „Wir fahren“, in dem sich Mietwagenbetreiber zusammengeschlossen haben, Alarm schlug. „Einer jungen aufstrebenden Branche wird die Existenz entzogen“, hieß es. Auch im Sommer 2022 äußerte sich die Senatsverkehrsverwaltung, die damals noch von den Grünen geleitet wurde, grundsätzlich positiv zu der Novelle. Der Senat beabsichtige, die Steuerungselemente zu nutzen, teilte sie auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg hin mit. Das Gesetz führt außer Mindesttarifen auch Höchstzahlen für Mietwagen sowie Beschränkungen des Bediengebiets auf.
Europäischer Gerichtshof kassierte Mindesttarif in Barcelona
Heute gibt sich die Verkehrsverwaltung, die seit dem Frühjahr von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) geführt wird, allerdings deutlich zurückhaltender. „Die sehr komplexe Einführung von Mindestpreisen ist in Berlin weiterhin in Prüfung. Die Komplexität ergibt sich sowohl aus geltendem Bundesrecht als auch den Vorgaben aus dem EU-Recht“, teilte Sprecherin Constanze Siedenburg der Berliner Zeitung mit.
Auch anderswo hat sich die Euphorie gelegt. In Barcelona trat zwar eine Mindesttarifregelung in Kraft, was dazu führte, dass sich Uber kurzzeitig zurückzog. Doch kurz darauf kassierte der Europäische Gerichtshof die neuen Vorgaben wieder. Nun befasst sich auch in Leipzig ein Gericht mit dem Thema. Wegen eines „aktuell laufenden Klageverfahrens“ sei es nicht möglich zu bewerten, wie sich die dortige Regelung ausgewirkt hat, teilte Sprecher David Quosdorf der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.
Richtlinie in Leipzig soll Taxigewerbe vor „Kannibalisierung“ schützen
Die sächsische Stadt sorgte vor etwas mehr als zwei Jahren in der Mobilitätsbranche für Aufsehen. Im September 2021 wurde dort die VwRiLi MBE beschlossen – die Verwaltungsrichtlinie zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten im gebündelten Bedarfsverkehr und im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen. Sie soll dazu führen, dass zu den Tarifen der Leipziger Verkehrsbetriebe ein „hinreichender Abstand“ garantiert wird. Mietwagen sollen den Nahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge nicht in seinem Bestand gefährden. „Weiterhin wird eine Kannibalisierung des Taxiverkehrs als Ergänzung des ÖPNV verhindert beziehungsweise begrenzt“, heißt es weiter.
Bislang sind in Leipzig keine Mobilitätsplattformen wie Uber, Free Now oder Bolt tätig. Wenn es möglich wäre, in der Messestadt Mietwagen mit Fahrer per App zu buchen, müssten die Fahrgäste abschreckend hohe Fahrpreise zahlen. Denn die Richtlinie legt fest, dass je Buchung zunächst neun Euro fällig würden – so viel kosten drei Fahrscheine für Busse und Straßenbahnen in Leipzig. Hinzu käme ein Entfernungstarif wie im Taxi: zwei Euro pro Kilometer. Unterm Strich würde es also ziemlich teuer.
Kein Wunder, dass die App-Betreiber Sturm liefen. Die Mindesttarife in Leipzig seien „absurd hoch“, hieß es. Uber ließ offen, ob die Richtlinie dazu beiträgt, dass das Unternehmen dort nicht tätig ist. „Als Messe- und Studentenstadt mit einem internationalen Publikum ist Leipzig für uns grundsätzlich interessant“, sagte Deutschland-Sprecher Tobias Fröhlich. Doch bislang habe Uber „keine Pläne“, das App-Angebot auf Leipzig auszuweiten. Uber habe die jetzt anhängige Klage nicht eingereicht.
Aus seiner grundsätzlichen Skepsis machte das US-Unternehmen allerdings keinen Hehl. Uber verwies auf ein Gutachten, das die Berliner Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Oktober vorgelegt hat. Danach verstoße der Paragraf 51a gegen das Recht in der Europäischen Union. Behörden, die ihn anwenden, handelten „unzweifelhaft rechtswidrig“. Die Regelung beschränke die Niederlassungsfreiheit, da „eine Tarifregulierung das Angebot von Mietwagendiensten in Deutschland weniger attraktiv machen kann“, stellen die Juristen fest. Eine Preisregulierung wäre möglich, wenn dies dem Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen diene. Doch diese Interessen könnten heute nicht mehr mit dem Schutz des Taxiwesens gleichgesetzt werden.
„Was wir benötigen, sind Lösungen für moderne Mobilität und mehr Wettbewerb, im Sinne der Umwelt, der Verbraucher und des Taxigewerbes. Wir brauchen keine Zementierung des Status quo“, sagte Uber-Sprecher Fröhlich. „Der Ruf nach mehr Regulierung sorgt nicht für eine Verbesserung der Situation, sondern schadet allen.“ Mit der Einführung von Taxifestpreisen habe München gezeigt, wie eine progressive Taxipolitik aussehen kann, die sowohl Unternehmer als auch Konsumenten im Blick hat.
„Taxis sind fast überall in einer tiefen Krise, auch in Städten, in denen Uber gar nicht aktiv ist“, so Fröhlich. „Es gibt in Deutschland also offensichtlich ein strukturelles Taxiproblem.”
Bolt behält sich gerichtliche Schritte gegen Mindesttarife vor
Inzwischen hat sich auch Bolt geäußert. „Bolt hat keine Klage gegen die Stadt Leipzig eingereicht und derzeit keine unmittelbaren Pläne, in Leipzig zu starten“, stellte Sprecher Jan Kronenberger klar. „Allerdings sehen wir die Einführung von Mindesttarifen für Mietwagen in Leipzig und anderswo äußerst kritisch. Nach unserem Verständnis von Paragraf 51a sind der Einführung eines Mindesttarifs rechtlich enge Grenzen gesetzt.“ Der ausschließliche wirtschaftliche Schutz des Taxigewerbes sei auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein ausreichender Grund für die Einführung eines solchen Mindesttarifs, so Kronenberger.
„Wir beobachten derzeit die Entwicklungen und behalten uns vor, gegen Städte, die einen Mindesttarif einführen möchten, juristisch vorzugehen“, kündigte der Sprecher des estnischen Unternehmens an.
#Berlin #Taxi #Uber #Europa #Mindestpreis #Regulierung #PBefG #
]]>Mobilitätsdaten als Chance: Taxi goes Future
▻https://www.taxi-times.com/mobilitaetsdaten-als-chance-taxi-goes-future
1.8.2022 von Remmer Witte - Die Mobilitätsdatenverordnung (MDV) verpflichtet Taxiunternehmen, die Geodaten freier Fahrzeugkapazitäten online sichtbar zu machen – was realistischerweise nur Zentralen und Plattformen leisten können. Dennoch birgt das Projekt Chancen für die Branche.
Gemeinsam mit dem BVTM hat die neue Mobilithek, ehemals MDM (Mobilitätsdatenmarktplatz), in einem Youtube-Webinar über technische Details ihrer Datenschnittstelle informiert, über die die Taxibranche zukünftig ihre sogenannten „dynamischen Daten“ liefern soll. Dieses Webinar schloss an ein vorangegangenes Webinar aus dem März dieses Jahres an, welches über die Anforderungen zur Lieferung der statischen Daten informiert hatte. Parallel informierte auch der TMV in einem jetzt veröffentlichten Schreiben über Details dieser neuen Verpflichtung, die mit dem Inkrafttreten des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf die Branche zugekommen ist.
Zusammengefasst besteht gemäß der MDV inzwischen auch für Taxis die Pflicht zur Datenbereitstellung. Allerdings wird bei den technischen Anforderungen der extra dafür ins Leben gerufenen „Mobilithek“ schnell klar, dass diese Aufgabe wohl ausschließlich von Vermittlern übernommen werden kann, denn für die einzelnen Unternehmen ist diese Aufgabe kaum erfüllbar. Trotzdem sollte sich das Gewerbe der Zukunft nicht verschließen und prüfen, was geht.
Nach der neuen Verpflichtung müssen (fast) alle Taxiunternehmen und alle aktiven Vermittler im Gelegenheitsverkehr mit Taxi, Mietwagen oder im GBV (gebündeltem Bedarfsverkehr) seit Jahresbeginn sogenannte statische Daten zu den Fahrzeuganbietern und deren Fuhrpark liefern und seit Juli diesen Jahres auch ihre dynamischen Daten an die Mobilithek melden. Ausgenommen sind lediglich Einzelunternehmen ohne Mitarbeiter. Mit statischen Daten sind Informationen zu Angebotsort und -zeiten sowie den Kapazitäten der Fahrzeuge gemeint, mit dynamischen Daten Geodaten freier Fahrzeugkapazitäten in Echtzeit, also wo welches Fahrzeug in diesem Augenblick verfügbar ist oder wo noch wie viele Einzelplätze in Sammelverkehren zu haben sind.
Der Gesetzgeber verspricht sich von der MDV zum einen eine mögliche Option, die verschiedenen Verkehrsmittel in der Form miteinander zu vernetzten, dass Nutzer Verkehrsketten buchen oder vergleichen können, ohne sich erst mit den verschiedenen Tarifmodellen und Fahrplänen auseinandersetzen zu müssen, und zum anderen Möglichkeiten beispielweise für Genehmigungsbehörden, die Verkehrsangebote in ihrem Verantwortungsbereich besser zu verfolgen.
Allerdings stellte Lutz Rittershaus von der Mobilithek in dem Webinar eindeutig klar, dass die Mobilithek selber alle Verkehrsdaten lediglich in Echtzeit veröffentlichen werde und keinerlei Datenspeicherung vorgesehen sei. Wo also Genehmigungsbehörden eventuell statische Erhebungen auf Basis dieser Daten realisieren wollten, müssten diese dann die Daten selber loggen und speichern. Bezüglich des Datenschutzes verwiesen Rittershaus und sein Kollege Peter Lubrich auf ein wichtiges Häkchen bei der Anmeldung im Portal, mit der Datengeber sicherstellen könnten, dass ihre Daten ausschließlich registrierten Datennehmern verfügbar gemacht würden und eine weitergehende Veröffentlichung ausgeschlossen bliebe.
Spätestens mit den Ausführungen von Jörg Freudenstein von der betreuenden AlbrechtConsult GmbH wurde dann klar, dass die Datenlieferung der dynamischen Daten nichts für Amateure ist und einzelne Taxiunternehmen sich wohl kaum selber an die Schnittstellenprogrammierung wagen werden. Rittershaus wies jedoch darauf hin, dass kein Taxiunternehmen verpflichtet sei, hier große Investitionen zu tätigen und lediglich Vermittler oder Zentralen tatsächlich über die technischen Möglichkeiten zur Datenlieferung verfügen würden. Wo verschiedene Plattformen genutzt würden, müsse sich das Unternehmen im Übrigen entscheiden, wer die Daten liefern solle, um Dopplungen zu vermeiden. Gegebenenfalls sei hierfür ein Erfüllungsgehilfe zu beauftragen.
Wo also eine einzige Zentrale im Auftrag der Branche für die Region aktiv ist, wird diese sicherlich ihren Mitgliedern ein Angebot machen. Und wo Fahrzeuge für mehrere Zentralen gleichzeitig aktiv sind, müssen die Unternehmer sich entscheiden, über wen sie ihre dynamischen Daten übermitteln wollen. Parallel haben bereits verschiedene Plattformanbieter (gefos, FMS, MPC, Seibt & Straub, taxi.de etc.) signalisiert, dass sie diesen Service ebenfalls für ihre Kunden anbieten wollen.
Amüsant war im Übrigen die eigentlich simple Frage aus dem Online-Publikum, wie denn bei der Mobilithek die Eindeutigkeit der Fahrzeugzuordnung gesichert werde. Diese Frage konnte man dort zunächst nicht beantworten, da sich anscheinend bisher noch niemand damit auseinandergesetzt hatte, wie oft es Taxi 123 in Deutschland geben könnte und wie häufig dieses seine Konzessionsgemeinde verlässt und so Dopplungen verursachen könnte. Solche Kleinigkeiten zeigen immer wieder auf, dass das Taxi eher als Randgruppe beim Thema Mobilität wahrgenommen wird und die Branchen-Praktiker bei der Planung solcher Verordnungen leider nicht mit ins Orga-Team geholt werden. Ebenfalls interessant war der Hinweis, dass eine beispielsweise minütliche Daten-Meldung völlig ausreichend sei, und dass dementgegen Meldungen im Millisekunden-Rhythmus das System schnell ernsthaft ins Schleudern bringen könnten.
Die berechtigten Fragen nach der Migration der Daten von dem alten MDM-Portal, welches ursprünglich zur Meldung der statischen Daten angeboten wurde, zur neuen Mobilithek wurden dementgegen umfassend beantwortet. Die Mobilithek will sich in den kommenden Monaten bei all denjenigen direkt melden, die ihre statischen Betriebsdaten gleich zu Beginn im MDM-Portal gemeldet haben, und ihnen bei der Migration behilflich sein. All diejenigen, die sich jetzt erst registrieren wollen, sollten dies gleich bei der Mobilithek tun. Diejenigen, die das Webinar versäumt haben, werden über die Mobilithek zeitnah Zugriff auf eine Aufzeichnung des Webinars erhalten. Zusätzlich verwiesen Rittershaus und Lubrich auf den Helpdesk auf ihrer Seite, über den sie weitere Fragen zur Schnittstelle gern beantworten würden.
Mit dem Webinar wurden viele der noch offenen Fragen zum Thema der Mobilitätsdatenverordnung beantwortet. Besonders damit, dass die dynamischen Daten nur noch den Standort und die Ausstattung freier Fahrzeuge anzeigen müssen, wurden viele Sorgen obsolet. Womit so vielleicht nicht zu rechnen war, ist die Tatsache, dass völlig unabhängig agierende Kleinunternehmen der Branche wohl gar nicht in die Verlegenheit kommen werden, ihre Daten melden zu müssen, solange sie keine Zentrale oder überregionale Onlineplattform nutzen, da ihnen dann einfach die Technik dazu fehlt. Trotzdem tut sich das Taxigewerbe sicherlich einen Gefallen, wenn es zumindest versucht, seine Dienstleistung auf der Mobilithek umfassend sichtbar zu machen, denn zumindest Uber & Co. werden es ganz bestimmt tun.
#Gebündelter_Bedarfsverkehr #Mobilitätsdatenmarktplatz #MDM #Mobilitätsdatenverordnung #Taxi #Uber #geolocation #PBefG
]]>PBefG-Novelle: Leitfaden für die Genehmigungsbehörden
▻https://www.taxi-times.com/pbefg-novelle-leitfaden-fuer-die-genehmigungsbehoerden
23.6.2021 von Jürgen Harttmann - Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat einen Leitfaden zur PBefG-Novelle erstellt und diesen all seinen Landesverbänden und Zentralen zur Verfügung gestellt. Er richtet sich an die Kommunen und Behörden.
„Der Leitfaden umfasst 36 Seiten“, berichtete BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann am Rande eines Verbands-Webinars zum neuen Personenbeförderungsgesetz. Er trägt den Titel „Das PBefG in der Verwaltungspraxis“ und wurde am gestrigen Dienstag an Mitgliedsorganisationen als PDF verschickt. In ihm seien speziell jene Fragen und Antworten zur PBefG-Novelle formuliert, mit denen sich die regionalen Genehmigungsbehörden aufgrund der neuen Gesetzgebung künftig auseinandersetzen müssen. Oppermann nennt exemplarisch einige der Fragen: Muss eine Genehmigungsbehörde die Tarifordnung anpassen? Muss eine Behörde bzgl. des Festpreises aktiv werden und wie muss er berechnet werden?
„Auf all diese Fragen geben wir erste Antworten“, berichtet Oppermann. Er bezeichnet den Leitfaden, denn es ausschließlich digital gibt, als lebendes Dokument, denn die eine oder andere Frage werden mittelfristig wahrscheinlich Gerichte entscheiden. „Solange es aber nicht entschieden ist, sollten wir als Taxigewerbe erst einmal mit unserer Position reingehen“ gibt der BVTM das Ziel vor.
Werbung
Das neue PBefG habe bewusst sehr viele Freiräume geschaffen, damit Kommunen die unterschiedlichen Begebenheiten vor Ort berücksichtigen können, fasst Oppermann sinngemäß zusammen. An die Mitglieder appellierte er, den Leitfaden speziell an die örtlichen Personen in den Behörden zu adressieren und darüber in den Meinungsaustausch zu gehen. „Vor Ort sind wir stark, das sollten wir nutzen.“
#Taxi #Deutschland #Recht #PBefG
]]>Vage Hoffnung auf den Bundesrat
▻https://www.taxi-times.com/vage-hoffnung-auf-den-bundesrat
14. März 2021, von Jürgen Hartmann - Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“
Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.
Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar
Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.
Özmen und seine Facebook-Freunde hatten bereits vor rund drei Wochen eine Taxidemo organsiert, als in den Parteibüros noch heftig um wichtige Änderungen gerungen wurde. Damals fand die Demo auch bei den Berliner Gewerbevertretungen breite Unterstützung, die diesmal allerdings ausgeblieben war – nicht zuletzt deshalb, weil in der letzten Fassung der Novelle noch etliche Punkte nachgebessert worden waren, beispielsweise die Verpflichtung für eine kleine Fachkunde auch für Mietwagen- und Poolingfahrer oder die Möglichkeit für Kommunen ab 100.000 Einwohnern, auch bei Mietwagen zusätzliche Regulatorien einzuführen.
Mit diesen Kompromissen zeigen sich die Taxiverbände größtenteils zufrieden, andere Punkte werden dagegen nach wie vor kritisiert, beispielsweise vom Stuttgarter Taxiverband e.V. und vom Taxiverband Baden-Württemberg e.V. Beide begrüßen zwar in weiten Teilen die Novelle des PBefG und bedanken sich bei der Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), beim Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis90/dieGrünen), beim Stuttgarter OB Dr.Frank Nopper (CDU) und beim Fraktionsvorsitzenden der SPD Stuttgart, Martin Körner für deren Unterstützung. Jetzt sehe man allerdings auch die Zeit gekommen, um die Medien und die Bevölkerung um Unterstützung zu bitten.
Es könne nicht dem Gemeinwohl dienen, „wenn Global Player über die Zukunft des Taxigewerbes bestimmen und den Preis des Verbrauchers je nach Uhrzeit verfügen“ mahnen die beiden Verbandsvorstände Ioannis Georgiadis und N. Altun an. Sie äußern daher die Hoffnung an den Bundesrat, „Mut zum fairen Ausgleich“ zu beweisen und fordern ganz konkret, dass die Möglichkeit eines zweiten Betriebssitzes für Mietwagen wieder abgeschafft wird, eine Vorausbuchungsfrist für Mietwagen eingeführt wird, soziale Standards für alle Beschäftigten definiert und ein Mindesttarif basierend auf dem Taxipreis festgelegt wird.
Zudem greift man die Idee der Linken auf, eine bundesweite ÖPNV-App in öffentlicher Hand als ein Tool der Verkehrswende zu entwickeln. Dort solle dann auch das Taxi als Teil des ÖPNV integriert sein.
#Taxi #Berlin #Demonstration #PBefG #Personenbeförderungsgesetz
]]>PBefG - Wo geht die Reise hin? | Änderung des #PBefG aufhalten und neu überdenken!
▻https://taxi-innung.de/pbefg-wo-geht-die-reise-hin
PBefG – Wo geht die Reise hin?
Stand 22. Juni 2020
Was bisher geschah…
Im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 zwischen CDU, CSU und SPD für die 19te, also aktuelle Legislaturperiode, wurde eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vereinbart.
Grundsätzliches dazu und zu den Vorarbeiten durch Lobbyisten und Gremien finden Sie in unserem Beitrag “Zu den geplanten Änderungen des PBefG” aus dem Oktober 2018.
Erstes Eckpunktepapier des BMVI erschien im Februar 2019 gefolgt von vielen Taxidemonstrationen.
An welchem Punkt der Reise befinden wir uns jetzt, im Juni 2020?
Die alten und die neuen Eckpunkte: Was zur Debatte steht…
]]>Taxi, Mietwagen, Pooling? Gesetzentwurf für modernes Personenbeförderungsrecht | heise Autos
▻https://www.heise.de/hintergrund/Taxi-Mietwagen-Pooling-Gesetzentwurf-fuer-modernes-Personenbefoerderungsrecht-
08.10.2020 - von Florian Pillau/dpa
Die neuen Mobilitätsangebote erfordern andere Regeln als das Taxigewerbe. Beiden Modellen soll nun ein modernisiertes Personenbeförderungsrecht gerecht werden.
Der Taxi- und Fahrdienstmarkt in Deutschland soll grundlegend reformiert werden. Nach langem Ringen hat das Verkehrsministerium nun einen Gesetzentwurf vorgelegt. Für neue Mobilitätsanbieter sollen bestehende Hemmnisse verschwinden. Konkret sollen eine neue Verkehrsform eingeführt und Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor, welcher der dpa vorliegt. Kritik kam vom Taxiverband, aber auch vom Fahrdienstvermittler Uber.
Neue Dienste als Ergänzung
Die schwarz-rote Koalition hatte vereinbart, den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt zu erleichtern, die meist per App bestellt werden. Die neuen Dienste sollen das klassische Taxigewerbe sowie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen. So sollen sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, dauerhaft erlaubt werden.
In der Koalition gab es lange Verhandlungen darüber. Scheuer hatte Anfang 2019 Eckpunkte für eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vorgelegt. Der Entwurf geht nun in die Ressortabstimmung. Auch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Flexibilisierung durch Angebote „on demand“
Im Entwurf heißt es, durch die Digitalisierung entstünden zunehmend plattformbasierte Geschäftsmodelle, die eine bedarfsgerechte und gebündelte Vermittlung von Mobilitätsdienstleistungen möglich machten. Auf diese Weise entstehe die Möglichkeit, Fahrten und Fahrzeuge mit anderen, meist fremden Mitreisenden zu teilen. Angebote „on demand“ ermöglichten eine stärkere Flexibilisierung der Mobilität als der noch weitgehend fahrplangebundene Nahverkehr.
Die neuen Mobilitätsangebote bräuchten aber eine rechtssichere Genehmigungsgrundlage, heißt es. Anbieter wie Uber, Moia, Clevershuttle und ViaVan sollen also künftig Rechtssicherheit bekommen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs.
Neue Verkehrsform „Gebündelter Bedarfsverkehr“
Konkret soll eine neue Verkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ geschaffen werden. Dieser soll nicht der Beförderungspflicht unterliegen. Die zuständigen Behörden sollen Vorgaben zu Sozialstandards machen können. Zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen soll es einen „fairen Ausgleich“ geben, Länder und Kommunen sollen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten.
Navi-Pflicht statt Ortskundeprüfung
Das klassische Taxigewerbe fürchtet wegen der neuen Konkurrenz um sein Geschäft. Um das Taxigewerbe zu entlasten, soll die Taxitarifpflicht gelockert werden können – durch einen kommunal festgelegten Tarifkorridor mit Höchst- und Mindestpreisen. Für häufig frequentiere Ziele wie Flughäfen oder Bahnhöfe sollen Streckentarife festgelegt werden können. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer soll abgeschafft werden, stattdessen soll es eine Pflicht für ein Navigationsgerät geben.
An der Rückkehrpflicht für Mietwagen ohne Auftrag wird laut Entwurf grundsätzlich festgehalten. Es soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, die Rückkehrpflicht „näher auszugestalten“ – durch die Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz.
Rückkehrpflicht im Zentrum der Debatte
Die Rückkehrpflicht stand im Zentrum der Reformdebatte. Sie besagt, dass Fahrzeuge neuer Fahrdienste nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und anders als klassische Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt.
Im öffentlichen Personennahverkehr soll es künftig einen sogenannten Linienbedarfsverkehr geben. Das bedeutet, es soll möglich werden, Fahrten mit kleineren Fahrzeugen statt dem herkömmlichen Linienbus zu machen. Das zielt vor allem darauf, das Angebot auf dem Land zu verbessern.
Nacharbeiten bei den Sozialstandards
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen forderte Nachbesserungen am Entwurf. Geschäftsführer Michael Oppermann kritisierte am Donnerstag in Berlin vor allem die Regelungen zur Rückkehrpflicht. Neue Ausnahmen verhinderten eine Kontrolle. „Der Minister rollt Uber damit zwar nicht den roten Teppich aus, aber er öffnet ihnen persönlich die Hintertür.“ Außerdem kritisierte Oppermann, Uber & Co würden nicht auf klare Sozialstandards verpflichtet. Scheuer müsse dringend nacharbeiten.
Für Uber sagte Deutschlandchef Christoph Weigler: „Während der Rest der Welt ambitionierte Schritte unternimmt, um den Klimawandel zu bekämpfen, den Umstieg auf nachhaltige Fortbewegung voranzutreiben und dabei neue Formen der Mobilität zu ermöglichen, ergreift Deutschland traurigerweise diese Chance nicht. Der vorliegende Gesetzesvorschlag zwingt Chauffeur-Mietwagen immer noch dazu, leer durch deutsche Stadtzentren zu fahren.“ Das verhindere den notwendigen Umstieg auf Elektrofahrzeuge.
Künstliche Trennung zwischen den drei Verkehrsarten?
Auch der Deutschland-Chef von Free Now, Alexander Mönch, sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. „Insbesondere die künstliche Trennung zwischen den drei Verkehrsarten Taxi, Mietwagen und Pooling wird in der Realität schwerlich funktionieren. In der Konsequenz wird dies zu mehr Verkehr in den Städten führen, weil noch weitere Servicetypen mit neuen Fahrzeugen hinzukommen.“ Die FDP-Verkehrspolitikerin Daniela Kluckert sagte, der Entwurf lasse sowohl die Interessen der Nutzer als auch die von neuen und innovativen Unternehmen völlig außer Acht und verteidige einzig die Pfründe von wenigen.
]]>Chefket: Zu schmalzig - Berliner Taxifahrer will Rapper nicht zum Görli fahren | Berliner Zeitung
▻https://www.berliner-zeitung.de/berlin/-zu-schmalzig--berliner-taxifahrer-will-rapper-chefket-nicht-zum-go
Der deutsche Rapper Chefket, in Heidenheim geboren, lebt seit 13 Jahren in Berlin. Aber dass sich ein Taxifahrer weigert, ihn mitzunehmen, dürfte ihm in all den Jahren zum ersten Mal passiert sein. Die Begegnung und das daraus resultierende Gespräch mit dem Fahrer kam Chefket derart seltsam vor, dass er es mit seinem Handy aufnahm und sofort auf Facebook hochlud (Das Video können Sie hier in voller Länge auf Chefkets Facebook-Account sehen.).
Taxifahrer zu Chefket: „Wir passen nicht zusammen“
Wie Stern.de berichte, ereignete sich der Vorfall in Friedrichshain. „Ich bin eingestiegen, habe den Taxifahrer gefragt, wie es ihm geht, und daraufhin hat dieser gesagt, ich solle nicht um den heißen Brei reden“, bestätigte der Rapper dem Magazin. Als er darum bat, ihn zum Görlitzer Park zu fahren, weigerte sich der Fahrer mit den Worten: „Ich glaube, wir passen nicht zusammen“.
Doch Chefket ließ sich nicht abwimmeln und fragte beharrlich nach, warum der Fahrer ihn nicht transportieren wolle. Zuerst glaubte der Rapper nur an eine besonders bizarre Form der sprichwörtlichen Berliner Schnauze, doch im Verlauf des fast fünfminütigen Gesprächs wurde ihm klar, das das Problem offenbar tiefer liegt.
Während der Fahrer weiterhin Ausreden stammelte, hakte Chefket hartnäckig nach, bis der Fahrer deutlicher wurde: „Sie waren mir zu schmalzig. Wenn Sie schon einsteigen und sagen ’Wie geht’s Ihnen’, dann steht mir das schon bis hier.“ Offenbar fühlte sich der deutsche Taxifahrer trotz oder wegen Chefkets Nettigkeit-Floskel von oben herab behandelt.
Versteckter Alltagsrassismus?
Doch der Sohn türkischer Einwanderer glaubt nicht, dass seine freundliche Begrüßung der wahre Grund für die offene Ablehnung war. „Viele haben mir nach meinem Video ähnliche Geschichten erzählt, die meisten waren keine Deutschen mit deutschen Eltern. Das ist jedem selbst überlassen, das zu interpretieren. Aber dass jemand zu nett ist und deshalb nicht gefahren wird, ergibt keinen Sinn. Trotzdem wollte ich ihm nichts in den Mund legen und nach seiner politischen Gesinnung fragen“, erklärte er Stern.de und vermutet eher eine klassische Form des versteckten Alltagsrassismus.
Zumal der Taxifahrer laut Paragraf 22 des Personenbeförderungsgesetzes dazu verpflichtet gewesen wäre, ihn zu transportieren. Der Fahrgast muss laut Gesetz schon eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellen, um vom Fahrer abgelehnt werden zu können.
Nettigkeit allein gehört allerdings nicht zu den Ausnahmen. Immerhin hat Chefket die Follower auf seiner Seite, die die ruhige, gelassene Haltung des Rappers bewundern.
►https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
►https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbef%C3%B6rderungsgesetz_(Deutschland)
PBefG - Personenbeförderungsgesetz
►https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html
#PBefG - Ausfertigungsdatum: 21.03.1961
...
„Personenbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist“
Stand:
Neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990 I 1690
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 G v. 20.7.2017 I 2808
Personenbeförderungsgesetz (Deutschland) – Wikipedia
►https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbef%C3%B6rderungsgesetz_(Deutschland)
Scheuer: Rückkehrpflicht soll schon 2020 fallen
▻https://www.taxi-times.com/scheuer-setzt-noch-eins-drauf-rueckkehrpflicht-soll-schon-2020-fallen
Die BZP Hauspostille Taxi Times hat es auch mitbekommen, und veröffentlicht die Taxi-Unternehmer-Position.
16. März 2019 von Jürgen Hartmann 6 Kommentare
In einem heute erschienenen Interview im Magazin Fokus drängt Verkehrsminister Andreas Scheuer auf eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes bis 2020. Auch am Wegfall der Rückkehrpflicht hält der Minister immer noch fest. Der BZP wirft Scheuer vor, überstürzt zu handeln.
Es wirkt wie eine Trotzreaktion des Verkehrsministers auf die Taxidemos in Berlin, München und Hannover und die „Scheuer muss weg“-Rufe aus dem Taxigewerbe: Andreas Scheuer erklärt in einem Interview gegenüber Focus, er wolle die geplante Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) schon 2020 umgesetzt haben. „Die letzte Reform des Personenbeförderungsgesetzes hat sechs Jahre gedauert. Ich möchte, dass wir dieses Mal deutlich schneller sind und hoffe auf Umsetzung im nächsten Jahr.“ Bisher hatte Scheuer immer erklärt, die Reform solle bis Ende der Legislaturperiode in Kraft treten, schreibt der Focus. Im Interview bekräftigte Scheuer auch, die Rückkehrpflicht abschaffen zu wollen. „Es macht doch keinen Sinn, wenn ein Fahrzeug leer zurückfährt, um auf den nächsten Auftrag zu warten. Gerade auf dem Land mit weiten Strecken wäre das absurd.” On-Demand-Verkehre könnten Lücken im Fahrplan schließen, wo auf dem Land nur selten Busse fahren.
Scheuer betonte im Interview auch, an Privilegien für das Taxigewerbe festzuhalten. Er wolle, dass auf der Straße weiterhin „nur Taxis herangewunken werden oder an Ständen auf Kundschaft warten dürfen“. Taxiverkehr sei Daseinsvorsorge, bestehende Branchen dürften nicht zerstört werden.
Die Ankündigung Scheuers, die heute Morgen auch von zahlreichen Medien aufgegriffen wurde, stößt beim Taxi-Bundesverband BZP auf Kritik. In einer noch in der Nacht veröffentlichten Pressemeldung erklärte BZP-Präsident Michael Müller: „Wir, das deutsche Taxigewerbe, lehnen eine solche überstürzte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ab. Bereits jetzt sind nach der aktuellen Fassung des Gesetzes vierjährige Testphasen für neue Anbieter möglich. Die Ergebnisse aus diesen Erprobungen sollten erst zur Kenntnis genommen werden, ehe das Verkehrsministerium vorschnell neue Fakten geschafft. Bisher hat Herr Scheuer immer erklärt, eine Reform sollte bis zum Ende der Legislaturperiode in Kraft getreten sein. Wir erwarten, dass er zu seinem Wort steht und die Ergebnisse der Testphasen berücksichtigt.“
Man fürchte den Wettbewerb nicht, wolle aber faire Regeln für diesen Wettbewerb, betont Müller. „Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums im sogenannten Eckpunktepapier gehen alle zu Lasten des Taxis und einseitig zu Gunsten von Uber & Co. und die Existenz des Gewerbes ist damit direkt bedroht! Uber ist bisher nirgendwo auf der Welt als Problemlöser für den ländlichen Raum bekannt geworden. Zudem zeigen renommierte Studien aus den USA längst die Auswirkungen des Poolingverkehrs zu Lasten des ÖPNV: Es werden mehr Autos auf die Straßen gebracht, während Busse und Bahnen durch neue Angebote Fahrgäste verlieren.“
Auf Scheuers Solidaritätsbekundungen gegenüber dem Taxigewerbe reagiert der BZP vorsichtig: „Auch wenn Herr Scheuer im Focus betont, das Taxiverkehr sei für ihn Teil der Daseinsvorsorge und bestehende Branchen dürften nicht zerstört werden. Wir erwarten klare Antworten, um das Taxigewerbe mit seinen bundesweit rund 250.000 Arbeitsplätzen zu erhalten. Sollten diese Antworten – auch im persönlichen Gespräch – ausbleiben, wird das Taxigewerbe seine Stimme weiter erheben. Lauter und mächtiger als bisher.“
Für diesen Fall hat der BZP bereits für den 10. April einen bundesweiten Aktionstag angekündigt, bei dem in Berlin und vielen anderen Städten demonstriert werden soll.
#Deutschland #Politik #PBefG #Taxi #Mietwagen #Rückkehrprflicht
]]>Verkehr: Scheuer will 2020 liberalisierten Taxi- und Fahrdienstmarkt - FOCUS Online
▻https://www.focus.de/finanzen/news/verkehr-scheuer-will-2020-liberalisierten-taxi-und-fahrdienstmarkt_id_10463459
Der Minister drückt auf die Tube und will seine Aufträge bis 2020 erfüllen.
Dumm nur, dass diese Aufträge von Konzernen stammen, für die wir alle im besten Falle Melkkühe in der Regel aber Schlachtvieh sind. Das ist nicht im übertragenen Sinne gemeint, denn Notschlachtung (= Operation) und Resteverwertung (=Krankenhaus-Fallpauschale) bei Krebs- Gefäß- und Gelenkerkrankung in Folge der mörderischen Verkehrs- und Industriepolitik sind keine Metaphern.
Wachstum, mehr Autos, mehr Verkehr, mehr Dreck, den wir alle schlucken und atmen sollen, darum geht es. Die Augenwischerei der Groko-Verkehrs- und Umweltpolitik, mit der uns diese Tatsachen vernebelt werden sollen, hat uns zuletzt Die Anstalt anschaulich gemacht.
Die Verkehrspolitik sorgt also für mehr Mietwagen, die die Innenstädte noch mehr verstopfen, Kutscher werden noch ärmer, Stadtkinder noch kränker und die Konzernbosse noch reicher. Der CSU Minister weiß, warum das sein muß: Deus vult.
Was tun? Na alles, was geht. Die Lage ist ernst. Nicht nur für Kutscher.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) strebt eine zügige Liberalisierung des Taxi- und Fahrdienstmarktes an. Er setze auf eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes bereits im Jahr 2020, sagte Scheuer dem Nachrichtenmagazin „Focus“.
„Die letzte Reform des Personenbeförderungsgesetzes hat sechs Jahre gedauert. Ich möchte, dass wir dieses Mal deutlich schneller sind und hoffe auf Umsetzung im nächsten Jahr.“ Bislang hatte Scheuer die Reform bis zum Ende der Legislaturperiode angepeilt.
Die Eckpunkte der Reform sehen unter anderem vor, dass die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagenfirmen mit Fahrern - wie Uber - abgeschafft werden. Bislang müssen diese nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten. Zudem soll das sogenannte Poolingverbot für Mietwagen mit Fahrern aufgehoben werden. Anbieter könnten dann künftig auch Poolingdienste bereitstellen, also Fahrgäste mit ähnlichem Start und Ziel einsammeln. Verbraucherverbände begrüßten die Pläne. Das Taxigewerbe warnte dagegen vor massiven negativen Auswirkungen auf die eigene Branche.
Der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands, Michael Müller, bezeichnete Scheuers neuen Zeitplan als „überstürzt“. Bereits jetzt seien nach der aktuellen Fassung des Gesetzes vierjährige Testphasen für neue Anbieter möglich. „Die Ergebnisse aus diesen Erprobungen sollten erst zur Kenntnis genommen werden, ehe das Verkehrsministerium vorschnell neue Fakten schafft“.
Deus vult
▻https://de.wikipedia.org/wiki/Deus_lo_vult
Dieselrettung mit Konfirmationsfaktor - Auszug aus Die Anstalt vom 12.03.2019
▻https://www.youtube.com/watch?v=_6nRlEFMpzA
#Deutschland #Politik #PBefG #Taxi #Mietwagen #Rückkehrprflicht
]]>IHK Leitfaden - Der neue Rechtsrahmen für den Busverkehr
▻http://www.ihk-arnsberg.de/upload/IHK_Leitfaden___Der_neue_Rechtsrahmen_fuer_den_Busverkehr_13521.pdf
Busverkehr? Was geht das uns Taxifahrer an? Was hat dieser Text hier verloren?
Gelegentlich kann es nicht schaden, mal über den Tellerrand hinaus zu schauen. Die Definitionen und Vorschriften des Personenbeförderugsgesetzes #PBefG entstehen zunächst unter Einflußnahme der großen Organisationen und Wirtschaftsverbände. Das Taxigewerbe ist nur ein kleiner Teil davon und angesichts seiner Zersplitterung und komischen Verbandsgeschaftlhubereien der am wenigsten einflußreiche. Das gilt für die Unternehmerseite und ähnlich für die Interessenvertretung der Angestellten.
Wir leben sozusagen von und mit den Brosamen, die bei den Beratungen der Großen vom Tisch fallen. Und deshalb müssen wir auch schauen, was auf dem Tisch, an dem wir nur den Katzenstuhl einnehmen können, so alles passiert.
Siehe auch :
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 8 Förderung der Verkehrsbedienung und Ausgleich der Verkehrsinteressen im öffentlichen Personennahverkehr
▻https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__8.html
(2) Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen oder Mietwagen, der eine der in Absatz 1 genannten Verkehrsarten ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
...
(4) Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage von allgemeinen Vorschriften nach Artikel 3 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1) und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 darstellen und keine ausschließlichen Rechte gewährt werden
Ups, ist das schon jemand aufgefallen? Das Taxigewerbe wird nur noch dann als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit ddes #ÖPNV angesehen, wenn es die anderen Verkehrsangebote ersetzt, ergänzt oder verdichtet . Das gehört geändert. Das Taxi muß wieder selbständig, immer und überall ÖPNV sein, und darf nicht mehr als Anhängsel der anderen Verkehrsarten definiert werden.
Wer macht die Lobbyarbeit fürs nächste PBefG?
]]>