• Parlamentarischer Abend des Bundesverbands: „Taxi-Branche braucht nicht nur Gesetz, sondern auch dessen Umsetzung!“ – Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
    https://bundesverband.taxi/parlamentarischer-abend-des-bundesverbands-taxi-branche-braucht-nich

    3.7.2023 - Berlin. Auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Taxi und Mietwagen am 22.Juni in Berlin debattierten die drei Verkehrspolitiker Martin Kröber (#SPD), Jürgen Lenders (#FDP) und Stefan Gelbhaar (#Bündnis90-Grüne) über die fehlende Umsetzung der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Zudem gab es drei Schwerpunktthemen die von Bundesvizepräsidenten Hermann Waldner sowie die beiden Vorstandsmitglieder Bärbel von Teuffel und Gregor Beiner durch einen Impulsvortrag in die Podiumsdiskussion getragen wurden: Die ungleichen Bedingungen für Taxis und Mietwagen, Mobilität im ländlichen Raum sowie die fehlende Förderung der E-Mobilität für die hellelfenbeinfarbene Flotte.

    Gibt es das Taxi in einigen Jahren überhaupt noch?

    Bundesverband-Vizepräsident Hermann Waldner, zugleich auch Geschäftsführer von Taxi Berlin, kennt das Gewerbe wie seine Westentasche. Begonnen hat der Baden-Württemberger einst als Taxifahrer im geteilten Berlin, um sein Studium zu finanzieren. Mit unternehmerischem Können, mit viel Mut, Geschick und Engagement sowie mit noch mehr Arbeit hat er in den vergangenen Jahrzehnten am Erfolg des Taxigewerbes mitgearbeitet. Wer ihn jedoch heute trifft, bemerkt immer öfter Sorgenfalten in seinem Gesicht. Auf der Podiumsdiskussion stellte er eine Grafik vor. Der gelbe Balken symbolisiert die Taxibranche – und geht gen Null! Eine schwarze Linie in dieser Grafik zeigt kontinuierlich nach oben, sie zeigt die Zahl der Mietwagen auf Berlins Straßen. Waldners Fazit: „Wir haben für die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen gekämpft, sie steht auch in der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Aber sie wird nicht umgesetzt!“ Denn müssten die Kunden auch nur 15 oder 30 Minuten auf einen Mietwagen warten, weil der dann erst nach Auftragseinsatz an seinem Betriebssitz losfahren dürfte, wären dem Taxi 80 Prozent mehr Kunden sicher. „Das Ding ist nicht zu Ende“, sagte Stefan Gelbhaar weiter mit Blick auf die PBefG-Novelle und bekam dafür Applaus. Bundesverbands-Präsident Herwig Kollar machte auf dem Podium deutlich: „Ist denn Disruption im Bereich der Daseinsvorsorge aus staatlicher Sicht und aus Sicht der Verbraucher überhaupt wünschenswert? Da habe ich meine großen Zweifel!“ In Deutschland werde über Lieferkettengesetze diskutiert, es gehe die Sorge um ein vernünftiges Auskommen der Menschen in Entwicklungsländern um. „Aber Verstöße gegen den Mindestlohn hierzulande werden nicht geahndet“, so die ernüchternde Bilanz.

    Wie komme ich vom Dorf in die Stadt?

    Ein altes Lied ist die Mobilität im ländlichen Raum. Aber dieses Lied wird immer weiter gespielt werden (müssen), wenn der Bus nur zweimal am Tag und am Wochenende gar nicht fährt. Bärbel von Teuffel, Unternehmerin aus dem Südschwarzwald und Bundesverbands-Vorständin, erklärte ihr Geschäft: „Wir machen alles – wie in einem Bauchladen. Schülerfahrten, Dialysepatienten und Inklusionstaxis. Auf uns ist Verlass, wir kommen! Aber wir sind das einzige Verkehrsmittel im ÖPNV, das sich ausschließlich aus Fahrgasteinnahmen speist“. Allerdings bei rasant steigenden Kosten durch Treibstoff, Mindestlohn, Versicherungen oder schlichtweg Inflation brauche das Taxi Unterstützung, schließlich könnten die Tarife nicht einfach in der Höhe angepasst werden. “Wir brauchen klare Richtlinien”, schlussfolgerte SPD-Mann Martin Kröber. “Das Taxi ist der Schlüssel zu barrierefreier Mobilität für alle. Ich komme von mir zu Hause auch nicht mit dem ÖPNV ins nächste Krankenhaus. Ich kann auch nicht für alles einen Krankenwagen rufen“, sagte Kröber und formulierte im schönsten Politsprech: „Wir müssen jetzt genau definieren und dann müssen wir es finanziell vernünftig ausgestalten“. Übrigens: Finanziell vernünftig heißt aus Sicht des Genossen, hier sei nicht nur der Bund gefragt, sondern auch die Kommunen. „Die sind auch nicht so pleite, wie sie immer sagen…“

    Saubere Mobilität – mit Strom von Tür zu Tür

    Gregor Beiner kann trotz seiner jungen Jahre durchaus als der „Godfather of E-Mobility“ in Deutschland bezeichnet werden. Denn der Taxiunternehmer aus München hat sich schon lange dem Thema verschrieben und ist mit einer respektablen Stromer-Flotte in Bayerns Landeshauptstadt unterwegs. „Alle sind sich einig: E-Taxis sind sauber, ökologisch und absolute Multiplikatoren. Aber auf dem Weg zu umweltfreundlicher Mobilität wird das Taxi leider allein gelassen“, konstatierte Beiner, der auch Vorstandsmitglied im Bundesverband ist. Der Bundesfahrplan e-Taxi, den der Verband aufgestellt hat, ist auch auf offene Ohren im Bundesverkehrsministerium gestoßen. Allerdings ruht der See seither still. Während Busbetreiber bis zu 80 Prozent Förderung für elektrische Busse erhalten, geht die Taxi- und Mietwagenbranche leer aus. Jürgen Lenders, für die Liberalen im Bundestag, sieht allerdings wenig Chancen auf finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt: „Ich glaube, es ist nicht so richtig klug, auf diese Förderungen zu warten. Es handelt sich meist um eine Drittel-Finanzierung, bei der der Bund eben nur ein Drittel trage.“ Und Lenders warb noch einmal für die Idee der synthetischen Kraftstoffe, denn damit könnten auch Verbrenner klimaneutral fahren. Ein Vorteil für die Bestandsflotte.

    Das Fazit dieser Debatte: Der Taxi- und Mietwagenbranche brennen viele Themen unter den Nägeln und die Zeit drängt, dagegen sind die Lösung nicht immer einfach. Der Bundesverband wird weiter für seine Mitglieder kämpfen, damit sie auf deutscher und europäischer Ebene Gehör finden.

    #Taxi #Uber #Deutschland #Politik #Mindestlohn #Personenbeförderungsgesetz

  • Gesetze und Regelungen – Bundesverband Taxis und Mietwagen e.V.
    https://bundesverband.taxi/gesetze-und-regelungen

    Schöne Zusammenstellung, aber ein paar Gesetze hat der Unternehmerverband vergessen. Es sind natürlich die wichtigsten, welche die Voraussetzungen regeln, unter denen die Unternehmen Autos betreiben, Angestellte beschäftigen und Geld einnehmen dürfen.

    – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg

    – das Mindestlohngesetz (MiLoG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/milog/BJNR134810014.html

    – Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

    – Das Umsatzsteuergesetz (UStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980

    Es fehlen noch ein paar weitere praxisrelevante Gesetze, aber mit der ansatzweise komplettierten Liste könnten wir schon mal starten. Ein Taxiunternehmer muss ja auch nicht alle Gesetze kennen und sich immer an alle halten, oder?

    Gesetze und Regelungen der Taxi- und Mietwagenbranche

    Die gesetzliche Grundlage für den Taxiverkehr in Deutschland ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die dazu erlassene Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). 

    Das Personenbeförderungsgesetz definiert genau, was als Taxiverkehr und was als Mietwagenverkehr zu betrachten ist.

    Taxiverkehr ist nach § 47 PBefG so bestimmt, dass

    Personenbeförderung mit Personenkraftwagen durchgeführt wird,
    wobei die Personenkraftwagen von Taxiunternehmern entweder an behördlich zugelassenen Stellen (Taxihalteplätzen) bereitgehalten werden oder die Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegengenommen werden und mit dem Pkw Fahrten durchgeführt werden, deren Ziel der Fahrgast bestimmt.

    Mietwagenverkehr ist nach § 49 Abs. 4 PBefG dadurch charakterisiert, dass

    Personenbeförderung mit Personenkraftwagen durchgeführt wird,
    wobei die Personenkraftwagen nur „im ganzen“ gemietet worden sind,
    die Beförderungsaufträge für den Mietwagenverkehr am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen worden sind,
    mit dem Pkw Fahrten durchgeführt werden, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Fahrgast bestimmt und diese Fahrten nicht Taxenverkehr sind.

    Gesetzliche Vorgaben

    – Im Pflichtfahrgebiet besteht für Taxis eine Beförderungspflicht. Eine Beförderung darf nur abgelehnt werden, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist.
    – Das Pflichtfahrgebiet wird durch kommunale Behörden festgelegt.
    – In den Pflichtfahrgebieten gelten durch die Behörden festgelegte Fahrpreise, die durch ein Taxameter ermittelt werden. Außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist der Fahrpreis frei verhandelbar.
    – In einem Taxi dürfen maximal 9 Personen einschließlich Fahrer befördert werden.

    Umsatzsteuer

    Für Taxifahrten zur Personenbeförderung von bis zu 50 Kilometern Entfernung oder innerhalb einer Gemeinde (unabhängig von der Entfernung) gilt der ermäßigte Umsatzsteuer-Satz von 7 %.

    Bei allen anderen Fahrten (auch Besorgungsfahrten, Starthilfe und anderen Sonderleistungen außerhalb der Personenbeförderung) gilt der Umsatzsteuersatz von 19 %.

    Taxiwerbung

    Werbung und Kenntlichmachung von Taxis ist in § 26 BOKraft geregelt, nach dem Werbung an der Außenseite von Taxis nur an den Seitentüren erlaubt ist. Seit einigen Jahren sind auch Dachwerbeträger längs der Fahrtrichtung erlaubt. In den meisten Bundesländern gilt weiterhin die vorgeschriebene Farbe „Hellelfenbein“, in den anderen wird teilweise die gesamte Fahrzeugoberfläche mit Werbung beklebt.

    Politische und religiöse Werbung ist auf Taxis verboten.

    Weitere Dienstleistungen

    – vorbestellte Abholung vom Flughafen o. a.
    – Großraumfahrzeuge für den Transport von mehr als vier Fahrgästen (bis maximal acht Fahrgäste).
    – Transport von sperrigem Gepäck oder Gütern (z. B. Einkäufe oder Kunstobjekte)
    – Gepäcktransport (und ggf. zusätzl. Verbringen auf Bahnsteig, Haustüre o. ä.)
    – Einkaufsdienste
    – Kurierdienste
    – Botenfahrten
    – Pilotenfahrten, auch Rettungsring oder Engelfahrten genannt. Diese Dienstleistung beinhaltet das Kundenfahrzeug durch einen zweiten Taxifahrer nach Hause gefahren zu bekommen.
    – Lotsenfahrten
    – Kfz-Starthilfe (oft im Auftrag des ADAC)
    – Tiertransporte
    – bargeldlose Zahlung
    – Wartezeiten auf Wunsch des Fahrgastes (zum Beispiel Halt an der Apotheke, Geldautomat oder etwas aus der Wohnung holen)

    Personenbeförderungsschein

    Wer Fahrgäste befördern möchte, braucht wegen der dafür erforderlichen persönlichen Zuverlässigkeit neben seinem „normalen“ Führerschein die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV, im Taxijargon fast immer „P-Schein“ genannt.

    Einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf exakt derjenige, welcher

    • einen Krankenkraftwagen führt, oder
    • wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder
    • wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

    Mit dieser Formulierung fallen Beförderungen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, Mietomnibusse sowie in Kraftfahrzeugen, die nach § 2 Abs. 6 oder 7 PBefG genehmigt werden, unter die besondere Führerscheinpflicht des § 48 FeV.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier. http://taxipedia.info/personenbefoerderungsschein

    Pflichten des Fahrers

    Es gibt grundlegende Pflichten für Fahrer. Die Grundregel für den Fahrdienst lautet, dass das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal, also auch der selbstfahrende Unternehmer, die besondere Sorgfalt anzuwenden hat, die sich daraus ergibt, dass ihmPersonen zur Beförderung anvertraut sind (§ 7 BOKraft).

    Daraus folgen für den Taxi- und Mietwagenfahrer insbesondere Verhaltenspflichten gegenüber den Fahrgästen:

    – Er hat sich gegenüber den Fahrgästen rücksichtsvoll und besonnen zu verhalten.
    – Es ist ihm untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl er unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel steht.
    – Im Taxi und Mietwagen darf nicht geraucht werden. Das gilt für den Fahrer auch dann, wenn sich keine Fahrgäste im Fahrzeug befinden, also zum Beispiel bei Betriebs- und Werkstattfahrten oder leeren Rückfahrten zum Betriebssitz.
    – Beim Lenken des Fahrzeugs darf ein Fernsehempfänger nicht benutzt werden.
    – Wenn er oder ein häuslicher Angehöriger an einer übertragbaren Krankheit wie Diphtherie, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Meningokokken-Infektion oder Pest leidet, ist die Ausübung der Fahrtätigkeit verboten.
    – Leidet er an einer sonstigen Krankheit, die seine Eignung beeinträchtigt, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen, so darf er ebenfalls keine Fahrten ausführen. Erkrankungen dieser Art sind dem Unternehmer unverzüglich mitzuteilen.

    Zu den Pflichten des Fahrer gehört es auch, stets folgende Papiere mitzuführen:

    – Führerschein,
    – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,
    – Fahrzeugschein,
    – Genehmigungsurkunde oder eine gekürzte amtliche Ausfertigung,
    – Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz,
    – der Taxifahrer hat darüber hinaus die geltende Taxi-Tarifordnung mitzuführen, in die auf Verlangen des Fahrgasts diesem Einsicht zu gewähren hat.

    #Taxi #Deutschland #Recht #Taxenordnung #Personenbeförderungsgesetz

  • Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 - Bundesgesetzblatt
    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0822.pdf%27%5D__16238435687

    Auf diesen Passus im neuen Personenbeförderungsgesetz wird man die Berliner Politik , die Senatsverwaltung für Verkehr (etc.), und die Taxi-Aufsichtsbehörde festnageln müssen, um dem Uber Einhalt zu gebieten.

    25. § 49 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
    ...
    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7
    eingefügt:
    „In Städten mit mehr als 100 000 Einwoh-
    nern kann die Genehmigungsbehörde zum
    Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen
    die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen
    für den gebündelten Bedarfsverkehr auch
    auf den in ihrem Bezirk betriebenen Ver-
    kehr mit Mietwagen anwenden, wenn per
    App vermittelter Verkehr mit Mietwagen
    einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrt-
    aufkommen im Gelegenheitsverkehr mit
    Taxen, Mietwagen und gebündelten Be-
    darfsverkehr überschreitet.“

    b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
    „(5) Die Genehmigungsbehörde kann für
    Gemeinden mit großer Flächenausdehnung
    Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnah-
    men von der Pflicht zur Rückkehr an den Be-
    triebssitz ohne neuen Beförderungsauftrag an
    einen anderen Abstellort als den Betriebssitz
    festlegen. Hierbei ist eine Mindestwegstrecke
    von 15 Kilometern zwischen Hauptsitz und
    Abstellort oder bei mehreren Abstellorten zwi-
    schen diesen zu Grunde zu legen. Die Geneh-
    migungsbehörde kann insbesondere Regelun-
    gen treffen über
    1. die Anforderungen an den Abstellort und
    2. die zulässige Anzahl von Abstellorten.“
    26. § 50 wird wie folgt gefasst:
    㤠50
    Gebündelter Bedarfsverkehr
    (1) Gebündelter Bedarfsverkehr ist die Beför-
    derung von Personen mit Personenkraftwagen,
    bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang
    ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt wer-
    den. Der Unternehmer darf die Aufträge aus-
    schließlich auf vorherige Bestellung ausführen.
    Die Genehmigungsbehörde kann, soweit öffent-
    liche Verkehrsinteressen dies erfordern, be-
    stimmen, dass Fahrzeuge des gebündelten
    Bedarfsverkehrs nach Ausführung der Beförde-
    rungsaufträge unverzüglich zum Betriebssitz oder
    zu einem anderen geeigneten Abstellort zurück-
    kehren müssen, es sei denn, die Fahrer haben
    vor oder während der Fahrt neue Beförderungs-
    aufträge erhalten. Die Annahme, die Vermittlung
    und die Ausführung von Beförderungsaufträgen,
    das Bereithalten gebündelter Bedarfsverkehre so-
    wie Werbung für gebündelte Bedarfsverkehre dür-
    fen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet
    sein, zur Verwechslung mit dem Taxen- oder dem
    Mietwagenverkehr zu führen. Den Taxen und
    Mietwagen vorbehaltene Zeichen und Merkmale
    dürfen für den gebündelten Bedarfsverkehr nicht
    verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht
    anzuwenden.

    #Deutschland #Taxi #Mietwagen #Recht #Personenbeförderungsgesetz #PBfeG

  • Vage Hoffnung auf den Bundesrat
    https://www.taxi-times.com/vage-hoffnung-auf-den-bundesrat

    14. März 2021, von Jürgen Hartmann - Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“

    Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.

    Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar

    Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.

    Özmen und seine Facebook-Freunde hatten bereits vor rund drei Wochen eine Taxidemo organsiert, als in den Parteibüros noch heftig um wichtige Änderungen gerungen wurde. Damals fand die Demo auch bei den Berliner Gewerbevertretungen breite Unterstützung, die diesmal allerdings ausgeblieben war – nicht zuletzt deshalb, weil in der letzten Fassung der Novelle noch etliche Punkte nachgebessert worden waren, beispielsweise die Verpflichtung für eine kleine Fachkunde auch für Mietwagen- und Poolingfahrer oder die Möglichkeit für Kommunen ab 100.000 Einwohnern, auch bei Mietwagen zusätzliche Regulatorien einzuführen.

    Mit diesen Kompromissen zeigen sich die Taxiverbände größtenteils zufrieden, andere Punkte werden dagegen nach wie vor kritisiert, beispielsweise vom Stuttgarter Taxiverband e.V. und vom Taxiverband Baden-Württemberg e.V. Beide begrüßen zwar in weiten Teilen die Novelle des PBefG und bedanken sich bei der Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), beim Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis90/dieGrünen), beim Stuttgarter OB Dr.Frank Nopper (CDU) und beim Fraktionsvorsitzenden der SPD Stuttgart, Martin Körner für deren Unterstützung. Jetzt sehe man allerdings auch die Zeit gekommen, um die Medien und die Bevölkerung um Unterstützung zu bitten.

    Es könne nicht dem Gemeinwohl dienen, „wenn Global Player über die Zukunft des Taxigewerbes bestimmen und den Preis des Verbrauchers je nach Uhrzeit verfügen“ mahnen die beiden Verbandsvorstände Ioannis Georgiadis und N. Altun an. Sie äußern daher die Hoffnung an den Bundesrat, „Mut zum fairen Ausgleich“ zu beweisen und fordern ganz konkret, dass die Möglichkeit eines zweiten Betriebssitzes für Mietwagen wieder abgeschafft wird, eine Vorausbuchungsfrist für Mietwagen eingeführt wird, soziale Standards für alle Beschäftigten definiert und ein Mindesttarif basierend auf dem Taxipreis festgelegt wird.

    Zudem greift man die Idee der Linken auf, eine bundesweite ÖPNV-App in öffentlicher Hand als ein Tool der Verkehrswende zu entwickeln. Dort solle dann auch das Taxi als Teil des ÖPNV integriert sein.

    #Taxi #Berlin #Demonstration #PBefG #Personenbeförderungsgesetz

  • Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes | heise online
    https://www.heise.de/news/Taxi-Uber-Moia-Bundestag-beschliesst-Reform-des-Personenbefoerderungsgesetzes-

    05.03.2021 von Volker Briegleb - Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

    Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

    Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

    Scheuer: „Fairer Ausgleich“

    „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“, erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen.“

    Besonders umkämpft war dieser „faire Ausgleich“ zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

    Streitfall „Rückkehrpflicht“

    Diese „Rückkehrpflicht“ bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

    Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. „Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein“, schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. „Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten.“ Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, „die von Mietwagen überschwemmt werden“. Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

    „Verlierer sind die Verbraucher“

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Rückkehrpflicht #Mietwagen #Uber #Personenbeförderungsgesetz

  • BKrFQG - Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg_2020/index.html#BJNR257510020BJNE000600000

    Was für LKW- und Busfahrer gilt, kann Kutschern genauso helfen.

    Na schön, seit ein paar Tagen haben wir ein neues #Personenbeförderungsgesetz, dass voraussichtlich problemlos vom Bundesrat durchgewunken werden wird, da im Bundestag die CDU/CSU Koalition mit der SPD gemeinsam mit den Grünen dafür gestimmt hat. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wird durch eine allgemeine Fachkundeprüfung ersetzt, da heute #Navigationssysteme die Orientierung im Stadtraum übernehmen können, so sagt man.

    Unabhängig davon, ob das alles so richtig und gut oder falsch und schlecht ist, fragt sich, was das novellierte Gesetz für Taxi- und Mietwagenfahrer bedeutet. Es gibt grundsätzlich zwei Richtungen, in welche die Entwicklung des individuellen Personennahverkehrs von staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren gelenkt werden kann:

    – Wenn das bisherige laissez-faire fortgesetzt wird, erhalten alle zerstörerischen Kräfte freie Bahn, welche in fünfzig Jahren das Taxibewerbe zu einer immer brutaleren Maschine gemacht haben, die Menschen ins soziale Abseits stösst und sie dort mit Gewalt festhält.

    – Wenn die von den Kräften hinter der Gesetzesnovelle behauptete Modernisierung gesellschaftlichen Nutzen bringen soll, muss für die Fahreinnen und Fahrer der Berliner Taxis und Mietwagen erforderliche Ausbildung auf ein zeitgemäßen Niveau gebracht werden.

    Das Zeitalter von Taxi- und Mietwagenjobs als niedrigschwellige Einstiegsmöglichkeit für Einwanderer ist bereits jetzt Vergangenheit. Ein Aufstieg vom Taxifahrer zum Millionär oder auch nur Kleinunternehmer ist bei den aktuellen Hungerlöhnen unmöglich. Nur wer skrupellos betrügt, hat noch Chancen auf sozialen Aufstieg.

    Modernisierte Eingangsvoraussetzungen für die Ausübung des risikoreichen und in vielerlei HInsicht anspruchsvollen Berufs des Personenbeförderers PKW/Taxi/Mietwagen (bisher bekannt als Taxifahrer) liegen im Interesse der Kunden, der abhängig Beschäftigten und der ehrlichen Betriebe . Die Menschen am Steuer müssen in die Lage versetzt werden, als souveräne Staatsbürger im digitalen Zeitalter ihren Fahrgästen einen umfassenden Zugang zu ihrem Heimatort zu bieten. Sie erweitern ihre hervorragenden Ortskenntnisse durch den Einsatz digitaler Technologien. Sie verfügen über gute Kenntnisse der Digital- und Fahrzeugtechnik ebenso wie über essentielle Kenntnisse der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge sowie der Geschichte ihrer Stadt.

    Die zwingend vorgeschriebene anspruchsvolle Ausbildung sichert den abhängig Beschäftigten in Taxi und MIetwagen armutsfeste Einkommen und zukunftsssichere Arbeitsplätze. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe bricht ein neues goldenes Zeitalter an, in dem Taxis eine hochprofitable Integration in urbane Wertschöpfungsketten erfahren.

    Als erster Schritt in diese Richtung sollte den aktuell gängigen Betrugs- und Ausbeutungsmethoden ein Ende gemacht werden. Bereits heute gibt es intelligente Technologien für die Arbeitszeiterfassung die keine Umgehung erlaubt und von den Aufsichtsbehörden in Echtzeit konsultiert werden könnten. Eingeführt werden müssten sie in ausnahmslos allen vom ÖPNV-Gesetz erfassten Beförderungsangeboten, um sektorübergreifendes Lohndumping zu verhindern.

    – EIne Rechtsgrundlage dafür hat der EUGH kürzlich geschaffen.
    – Hard- und Software dafür kommt bereits heute in den Car-Sharing-Flotten zum Einsatz.
    – Die IHK-Prüfung für Berufskraftfahrer könnte als Blaupause für die Prüfung zum Personenbeförderer PKW/Taxi/Mietwagen dienen.

    Es bleibt spannend.

    § 4 Besitzstand
    Die Regelungen zur Erlangung der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation finden keine Anwendung auf Fahrer, die eine Fahrerlaubnis besitzen oder eine Fahrerlaubnis besessen haben, die ihnen entzogen worden ist, auf die sie verzichtet haben oder deren Geltungsdauer abgelaufen ist, sofern es sich um eine Fahrerlaubnis handelt, die

    1. vor dem 10. September 2008 erteilt wurde und für die Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse gilt;
    2. vor dem 10. September 2009 erteilt wurde und für die Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse gilt.

    Die Pflicht zur Weiterbildung bleibt bestehen.

    BKrFQV - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
    https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv_2020/index.html

    § 1 Erwerb der Grundqualifikation
    § 2 Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
    § 3 Unterrichts- und Prüfungsanforderungen in besonderen Fällen
    § 4 Weiterbildung
    § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten
    § 6 Anforderungen an den Unterricht
    § 7 Fortbildung der Ausbilder
    § 8 Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises
    § 9 Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen, Verlust, Diebstahl und Beschädigung
    § 10 Ordnungswidrigkeiten

    Prüfung Berufskraftfahrer - IHK Nord Westfalen
    https://www.ihk-nordwestfalen.de/branchen/verkehr-und-logistik/eu-bkf-zusatzqualifikation/pruefungberufskraftfahrer-3596790

    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1

    Gebühren
    Für die Durchführung der Prüfungen werden folgende Gebühren gemäß Gebührentarif der IHK Nord Westfalen erhoben:
    Auszug aus dem Gebührentarif der IHK Nord Westfalen
    IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren
    Ziffer 6: Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
    6.1
    Grundqualifikation
    • Gesamtprüfung - 1.420,00 Euro
    • Gesamtprüfung Quereinsteiger - 1.365,00 Euro
    • Gesamtprüfung Umsteiger - 960,00 Euro

    6.2
    Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 270,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 215,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 130,00 Euro
    • Praktische Prüfung -1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Quereinsteiger - 1.150,00 Euro
    • Praktische Prüfung Umsteiger - 830,00 Euro

    6.3
    beschleunigte Grundqualifikation
    • Theoretische Prüfung - 140,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Quereinsteiger - 115,00 Euro
    • Theoretische Prüfung Umsteiger - 100,00 Euro

    6.4
    Ausstellung einer Ersatzbescheinigung - 30,00 Euro

    #Arbeit #ÖPNV #Ausbildung

  • Berlkönig - Das Ende der Grauzone?
    https://www.auto-motor-und-sport.de

    Hier spricht der Lobbyist.

    Neue Mobilitätsanbieter wie Uber kämpfen schon lange für mehr rechtliche Freiheiten. Eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes soll ihnen nun eine echte Chance geben – doch der Entwurf geht nicht weit genug.

    Ausgabe 4/2021 von Philipp Körner - Teuer, veraltet und nicht zukunftsfähig – Kritiker halten sich kaum zurück, wenn es um den Zustand des deutschen ÖPNV und Taxigewerbes geht. Viel zu lange hätten sich die traditionellen Personenbeförderer hinter gesetzlichen Vorgaben verstecken können und dabei in den letzten Jahren gut verdient. Kunden und neue Anbieter seien die Verlierer dieser veralteten Verkehrspolitik.

    Noch vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung nun mit einer Gesetzesänderung auf die anhaltende Kritik reagieren. Die Grundlage dafür findet sich zwar schon im Koalitionsvertrag, doch das Bundesverkehrsministerium ließ sich bis letztes Jahr Zeit, um einen passenden Entwurf vorzulegen. Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember herrscht Eile bei der Gesetzgebung – es ist schließlich Wahljahr.

    Digitale Sammeltaxis

    Die geplante Gesetzesänderung hat zwei große Ziele. Zum einen soll das sogenannte Ride-Pooling dauerhaft aus der Grauzone gehoben werden. Dabei handelt es sich um App-basierte Dienste, die von Kunden angeforderte Fahrten über Algorithmen analysieren und ähnliche Strecken miteinander kombinieren. Als digitale Sammeltaxis ermöglichen die Konzepte so nicht nur günstigere Preise, sondern sparen auch Sprit und Kilometer. Sprich: Wer zusammen mit anderen fährt und kleine Umwege in Kauf nimmt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch umweltfreundlich unterwegs sein. Dienste wie der VW-Ableger Moia sind schon länger in diesem Bereich tätig, aber offiziell nur in der Erprobungsphase.

    Zum anderen soll der öffentliche Personennahverkehr digitaler und damit moderner aufgestellt werden. Hier steht das Ride-Pooling ebenfalls im Mittelpunkt. Mit Berlkönig in Berlin und SSB Flex in Stuttgart gibt es bereits zwei bekanntere Beispiele für ergänzende Ride-Pooling-Dienste von Verkehrsbetrieben. Kunden werden dank ihnen nicht nur unabhängiger von Fahrplänen, sondern auch von ungünstig gelegenen Haltestellen. Noch liegt der Fokus solcher Dienste auf den Städten, doch immer mehr App-Kleinbusse sind auch auf dem Land im Einsatz. Verkehrsminister Andreas Scheuer hofft: „So reduzieren wir den individuellen Autoverkehr in Städten und ermöglichen den Menschen in ländlichen Räumen bessere Mobilität.“

    Zu wenig, zu spät

    Abseits der dringend nötigen Unterstützung für das Ride-Pooling bietet der Entwurf allerdings wenig Zukunftsweisendes – viele werfen der Regierung sogar Stillstand vor. Für heftige Diskussionen sorgt das Beibehalten der sogenannten Rückkehrpf licht für Mietwagen. Sie besagt, dass Mietwagen nach jedem erfüllten Auftrag leer an ihren Betriebssitz zurückkehren müssen. Und dazu zählen die Fahrzeuge von Uber und Co. nach deutschem Recht. Das Privileg, Kunden spontan aufzunehmen, bleibt fest in der Hand der Taxis. Das aus Filmen und Serien bekannte amerikanische Uber-Konzept ist hierzulande damit weiterhin verboten. Für den deutschen Ableger bedeutet das mehr Leerfahrten, höhere Emissionen und höhere Kosten. Daniela Kluckert, Verkehrsexpertin der FDP, kritisiert: „Der Gesetzentwurf ist von Taxiunternehmern sowie von ÖPNVUnternehmen her gedacht. Innovationen kommen jedoch fast ausschließlich von Privaten.“

    Opposition macht Druck

    Und auch die vermeintlichen Profiteure aus der Welt des privaten RidePoolings sind unzufrieden. So fühlt sich Moia durch eine steuerliche Ungleichbehandlung im Vergleich zum ÖPNV und zu Taxis anhaltend im Wettbewerb behindert. Ohne eine Änderung des Antrags droht laut der VW-Tochter bald „das Aus für neue Mobilitätsformen, noch bevor sie ihren Mehrwert für die Mobilitätsund Klimawende unter Beweis stellen konnten“. Das aktuelle coronabedingte Aussetzen ihres Ride-PoolingDienstes zeigt, dass dieses Drohszenario nicht nur heiße Luft ist. Neben den wirtschaftlichen Aspekten stoßen auch fehlende soziale Zusagen auf. Ähnlich wie Gewerkschaftsund Taxi-Vertreter sieht Stefan Gelbhaar von den Grünen die Gefahr von Sozial-Dumping: „Tariftreue, Personalübergang und Rechte von Beschäftigten – das sind alles Leerstellen in der vorgelegten Novelle. Damit übergibt die aktuelle Koalition ein komplexes und schwieriges Thema ihren Nachfolgern und lässt Tausende von Beschäftigten für weitere Jahre im Regen stehen.“ Gelbhaar kritisiert zudem fehlende Regelungen zur barrierefreien Nutzung der Angebote.

    Doch wie geht es jetzt weiter? Seit dem Beschluss des Bundeskabinetts befindet sich der Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Die FDP hat bereits angekündigt, Anträge einzubringen, um Anpassungen zu erreichen. Die Grünen fordern ebenfalls deutliches Nachsteuern im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Viele Kritiker fürchten: Sollte der Entwurf ungeändert durchgehen, könnte die Grauzone zum Standard werden und Deutschland bliebe in Sachen Mobilität ein Entwicklungsland.

    #Uber #Recht #Taxi #Personenbeförderungsgesetz

  • Verkehrspolitik in der BRD : Dumping durch Uber und Co. (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/379657.verkehrspolitik-in-der-brd-dumping-durch-uber-und-co.html

    06.06.2020 von Oliver Rast Dumping durch Uber und Co. Traditionelles Taxigewerbe durch »Tarifkorridor« und »Tarif ohne Zeitfaktor« weiter gefährdet

    Die eine Fraktion vermeldet Vollzug, die andere dementiert. So ist das hierzulande bei der großen Koalition. Es geht um die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG), also um den Taxi- und Mietwagenverkehr. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte am Freitag dpa, dass sich die Koalitionsfraktionen »über Grundzüge für den weiteren politischen Prozess« verständigt hätten, mehr indes nicht. Zuvor hatte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) gegenüber dem Magazin Focus von einer Koalitionseinigung und einem ausgewogenen Kompromiss für »moderne Mobilitätsangebote« gesprochen.

    Eine von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingesetzte »Findungskommission« zur »Reform« des PBeFG soll am 19. Juni tagen. Laut Eckpunktepapier will die Koalition den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, sollen nun erlaubt werden. Bislang sind viele neue Anbieter wie Uber oder der VW-Ableger Moia nur mit befristeten Ausnahmeregelungen unterwegs.

    Ingrid Remmers, verkehrspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, lehnte den Novellenentwurf am Freitag gegenüber jW ab: »Die Kriterien zur Genehmigung von Mietwagenverkehren sind völlig unzureichend.« Der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, sagte am Freitag jW, dass ein »unregulierter Dumping-Verkehr von Uber und Co.« in den Städten verhindert werden müsse.

    Union und SPD schweben des weiteren »flexible Taxitarife« (»Tarifkorridor«, »Tarif ohne Zeitfaktor«) vor. Remmers zufolge haben Taxis im Gegensatz zu »neuen Mobilitätsdienstleistern« eine Beförderungspflicht, weshalb stabile Tarife erforderlich seien.

    Die »Rückkehrpflicht« für taxiähnliche Mietwagen hingegen soll erhalten bleiben. Danach müssen Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren und dürfen – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten. Oppermann fehlen aber »Instrumente der Kontrolle«, um das Taxi »dauerhaft als Teil der Daseinsvorsorge zu erhalten«.

    #Taxi #Uber #disruption #Verkehr #Mietwagen #Personenbeförderungsgesetz #ÖPNV

  • Mehrheit für Abschaffung der Rückkehrpflicht bei Taxi-Konkurrenten | Bitkom e.V.
    https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Mehrheit-fuer-Abschaffung-Rueckkehrpflicht-Taxi-Konkurrenten

    Schöne Suggestivfragen hat sie gestellt, die Agentur Bitkom Research . War ja klar, was dabei herauskommen sollte. Wenn man mich fragen würde, hätte ich ohne mein Hintergrundwissen exakt wie die „Mehrheit“ geantwortet:

    1. Durch die gesetzliche Rückkehrpflicht und damit einhergehende Leerfahrten wird die Umwelt unnötig belastet.

    Im Prinzip kann man der Aussage nur zustimmen, solange man vergisst, dass die „neuen Mobilitätsangebote“ überhaupt nicht neu sind und ihre Leistungen in keiner Weise über die Leistungen des öffentlichen Nahverkehr inklusive Taxi hinaus gehen. Sie sind einfach überflüssig und das Rückkehrgebot ist in die Beschreibung des Mietwagens mit Fahrer eingebaut worden, damit die MIetwagen ausschließlich Fahrten erledigen, für die Taxis nicht gemacht sind. Der Klassiker sind Reisedienste, die von Haus zu Haus zum Urlaubsdomizil fahren.

    Die zusätzlichen Fahrten der Mietwagen sind immer überfüssige Umweltbelastung.

    2. Die gesetzliche Rückkehrpflicht und damit einhergehende Leerfahrten sollten schnellstmöglich aufgehoben werden.

    Wie gesagt ist die Rückkehrpflicht nicht die Ursache für die Leerfahrten sondern das mit Milliarden verbrannter Dollar künstlich aufgeblähte überfüssige Transportangebot. Die gesetzliche Beschreibung des Mietwagens mit Fahrer sollte so präzisiert werden, dass ihnen Kurzstreckenfahrten überhaupt nicht mehr gestattet werden, wo es Taxis gibt.

    3. Fahrdienste sind eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot.

    Diese Frage behauptet etwas, was die massiven Propagandakampagnen von Uber seit Jahren unters Volk bringen. Zur Frage, um die es eigentlich geht, ob nämlich die neuen Ausbeuter Angebote in die Welt bringen, die positive Auswirkungen auf das Leben von Menschen haben, erfahren wir nichts.

    4. Fahrdienste bieten durch die Nutzng digitaler Technologien wie Apps oder mobiler Bezahldienste mehr Nutzerfreundlichkeit und Komfort als Taxis.

    Es ist interessant, wenn viele Menschen dem zustimmen, weil es einfach falsch ist. Mobile Bezahldienste gibt es im Taxi seit Jahrzehnten und seit einigen Jahren gibt es auch Paypal und andere App-Bezahlmöglichkeiten im Taxi. Auch diese Antworten sagen deshlab nur etwas über die Wirksamkeit der Fake-News aus, die Uber & Co. verbreiten.

    Der Bitkom ist die Lobbyorganisation der deutschen Digitalwirtschaft, die eng mit den US-Technologiekonzernen liiert ist. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass diese offensichtlich Umfrage Teil einer Kampagne gegen öffentliche Angebote der Daseinsvorsorge ist.

    6 von 10 sehen Vorteile von digitalen Technologien wie Apps und mobilen Bezahldiensten
    Bitkom: Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes muss mehr Wettbewerb und Innovation ermöglichen
    Berg: „Leerfahrten-Gesetz ist ein Klima-Killer“
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    Berlin, 05. Dezember 2019 - Die Mehrheit der Bundesbürger sieht neue Fahrdienste als wichtige Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie Taxi, Bus und Bahn – und wünscht sich, dass die bestehenden gesetzlichen Benachteiligungen auch aus Gründen des Klimaschutzes schnellstmöglich aufgehoben werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Bundesbürgern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 9 von 10 Bundesbürgern (89 Prozent) kritisieren, dass gesetzlich erzwungene Leerfahrten von Mobilitätsdiensten mit Fahrer die Umwelt unnötig belasten. Nach der geltenden Rechtslage müssen Fahrzeuge von solchen Unternehmen, deren Fahrten zum Beispiel über Apps von Uber oder Free Now Ride buchbar sind, nach jeder Fahrt leer zum Betriebssitz zurückfahren, wenn sie keinen direkten Folgeauftrag haben oder auf der Rückfahrt bekommen. 8 von 10 Bundesbürgern (82 Prozent) fordern, dass diese gesetzliche Rückkehrpflicht schnellstmöglich aufgehoben wird. „Die Rückkehrpflicht im Personenbeförderungsgesetz ist völlig aus der Zeit gefallen und konterkariert aktuelle Anstrengungen der Politik für mehr Klimaschutz und weniger Verkehr. Das Leerfahrten-Gesetz ist ein Klima-Killer und dient heute nur noch dazu, das Taxi-Gewerbe vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Die von der Bundesregierung eingesetzte Findungskommission sollte sich für ein modernes Personenbeförderungsgesetz einsetzen, das fairen Wettbewerb und damit Innovation ermöglicht. Ziel muss sein, neue und ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Angebote wie Ridesharing attraktiver zu machen – nicht die Privilegien eines Berufsstandes zu sichern.“

    Zwei Drittel der Bundesbürger (65 Prozent) sind der Meinung, dass diese neuen Fahrdienste eine wichtige Ergänzung zu Taxis und dem öffentlichen Nahverkehr sind. Ähnlich viele (61 Prozent) sagen, dass sie einen höheren Komfort als Taxis bieten, etwa durch den Einsatz digitaler Technologien wie Apps und die standardmäßige Möglichkeit, mobil zu bezahlen. Vor allem die Jüngeren zwischen 16 und 29 Jahre loben diese Vorteile (70 Prozent), während es bei der Generation 65 Jahre und älter nur rund jeder Zweite (51 Prozent) ist. Berg: „Gerade die Jüngeren erwarten den Komfort und die Innovationsbereitschaft, wie sie diese aus allen anderen, digital geprägten Lebensbereichen kennen. Der Streit über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes ist deshalb auch eine Generationenfrage: Wir können das Gestern bewahren oder das Morgen ermöglichen.“

    Seine Positionen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat Bitkom im April hier veröffentlicht: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Eckpunkte-zur-Novelle-des-Personenbefoerderungsgesetzes

    Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.054 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Fragestellung lautete „Neben Taxis dürfen auch Chauffeurunternehmen, deren Fahrten u.a. über Apps buchbar sind, Fahrgäste befördern. Wussten Sie, dass nach geltender Rechtslage die Fahrzeuge von Chauffeurunternehmen nach einer Fahrt zunächst leer zum Betriebssitz zurückehren müssen, ehe sie eine neue Fahrt beginnen, wenn sie nicht einen direkten Folgeauftrag haben?“ und Bitte sagen Sie, inwieweit Sie den folgenden Aussagen zustimmen.“ Die Umfrage ist repräsentativ.

    Eckpunkte zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes | Bitkom e.V.
    https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Eckpunkte-zur-Novelle-des-Personenbefoerderungsgesetzes

    Das vorliegende Eckpunktepapier zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht eine Reihe aus Sicht des Bitkom wichtiger und notwendiger Anpassungen vor. Dazu gehören die Einführung eines Genehmigungstatbestandes für bedarfsgesteuerte Ride Pooling-Dienste, die Aufhebung der Rückkehrpflicht und des Pooling-Verbotes für Mietwagen sowie die Ermöglichung des elektronischen Auftragseinganges. Das BMVI setzt damit einen wichtigen Rahmen für neue Mobilitätsangebote. An verschiedenen Stellen gibt es aus Sicht des Verbandes Anpassungsbedarf. Um einen verlässlichen Rahmen für innovative Mobilitätsdienste zu schaffen, schlägt der Bitkom vor, die Anpassungen am PBefG schnellstmöglich und bis Ende 2020 umzusetzen.

    Das Eckpunktepapier des Bitkom: https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-04/kommentierung_eckpunkte_pbefg.pdf

    #Deutschland #Taxi #Uber #Personenbeförderungsgesetz