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Ein Blick in die Kommentare lohnt sich!
il vaut bien un regard dans les commentaires
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oAnth:
Die Entwicklung der Wasserstofftechnologie unter Verwendung der Brennstoffzelle und der E-Fuel-Technologie werden damit stillschweigend aus dem Wettbewerb verdrängt … und der Bundestag lässt sich kollektiv verblendet, wie vorab Diess, dies, dies, dies absehbar gewesen, von der Kraftfahrzeug-Lobby so mir nichts dir nichts vor den Karren spannen.
Das sorgt in der Praxis unter den Hauseigentümern in den Wohnanlagen für gewaltigen Ärger, den die Hausverwaltungen schwerlich in den Griff bekommen werden, sobald die Sonderumlagen auf die Eigentümergemeinschaft zurollen, die für die finanzschwachen Eigentümer bei ohnehin anfallenden regelmäßigen Sanierungskosten zusätzliche finanzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen - und das jetzt unter den Arbeitsmarktbedingungen in Folge der Corona-Pandemie.
Im Ernstfall bedeutet das übrigens nach 3-monatig auflaufenden Wohngeldrückständen: die Hausverwaltung muss die Zwangsversteigerung der zahlungsrückständigen Wohnungseinheit in die Wege leiten.
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Die bisher obligatorische einstimmige Annahme durch die Eigentümer beim Einbau einer Ladeanlage innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft fällt weg, hingegen stehen rechtlich weitergehende Misshelligkeiten ins Haus, stellt man sich die Frage, inwieweit z.B. eine 51-prozentige Ablehnung eines Vorschlages der Art und Weise des Einbaus der Verkabelung und der Ladestation bindend ist, bzw. wie weit eine 51-prozentige Zustimmung die nicht Willigen in die Kostendeckung mit einbezieht - vordergündig nein, da aber dergleichen Maßnahmen größtenteils nicht ohne andere bauliche und technische Erneuerungen und Ergänzungen vorgenommen werden, gerät die Veranlassung von dergleichen Sanierungs- und Ausbauarbeiten, sowie die Kostentrennung zu einem juristischen und zwischenmenschlichen Minenfeld, auf dem sich eine Unzahl von möglichen Rechtsstreitigkeiten vermuten lassen, welche sich über Jahre hinziehen können und das Zusammenwirken der Haus- und Wohungseigentümer langfristig zu vergiften drohen.
Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre (s.o.), je nach baulichen und lokalen Voraussetzungen den Schwerpunkt auf die Brennstoffzelle oder die E-Fuel-Technologie zu setzen, da die infrastrukturellen Kosten hier nicht auf die einzelnen Privathaushalte umgelegt werden können, sondern unmittelbar in den Kauf, die Wartung des Fahrzeugs und den Erwerb des erforderlich Treibstoffs einfließen.
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