• 26.02.2019: »Zeigt, wie Verkehrspolitik von Autolobby dominiert ist« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/349937.taxigewerbe-vs-uber-zeigt-wie-verkehrspolitik-von-autolobby-dominie


    Foto: Christoph Soeder/dpa

    TAXIGEWERBE VS. UBER
    Die etablierte und regulierte Taxibranche wehrt sich gegen Stärkung der Billigkonkurrenz (Berlin, 21.2.2019)

    Eckpunktepapier aus Verkehrsministerium sieht Deregulierung für private Mietwagen vor. Ein Gespräch mit Andreas Wagner. Interview: Jan Greve

    Andreas Wagner ist Bundestagsabgeordneter für Die Linke und Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

    Am Montag vergangene Woche hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, ein Eckpunktepapier zur Novellierung des Personenförderungsgesetzes vorgelegt. Die Pläne sorgen für großen Unmut im Taxigewerbe. Worum geht es?

    Es geht darum, die Rückkehrpflicht für private Mietwagen abzuschaffen, ebenso wie das bislang geltende Poolingverbot. Das sind Dinge, die die Taxifahrer hierzulande zu Recht beunruhigen.

    Das sind recht technisch klingende Begriffe, wie auch die sogenannte Einzelsitzplatzvermietung, die bei dem Vorhaben eine Rolle spielt. Was ist der Schwerpunkt des Scheuer-Papiers?

    Verschiedene Akteure machen sich Gedanken darüber, wie in Zukunft Verkehr sowohl in den Innenstädten als auch im ländlichen Raum organisiert werden kann. Es geht um das Schaffen bedarfsgerechter Mobilitätsangebote. Eine Idee ist, dass sich mehrere Menschen zusammentun können, um gemeinsam ein Fahrzeug zu nutzen – das ist mit Pooling gemeint.

    Bislang war es so, dass Mietwagen immer an einen bestimmten Ausgangspunkt zurückkehren mussten. Das soll geändert werden. Die geplante Abschaffung der Rückkehrpflicht führt zu direkter Konkurrenz mit dem Taxigewerbe. Letzteres unterliegt Auflagen wie der Beförderungspflicht oder der Regelung zur Preisberechnung für eine Taxifahrt. Das wäre bei einem Angebot mit einem Mietwagen nicht mehr der Fall. Dumpingpreise könnten die Folge sein, wodurch wiederum prekäre Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu befürchten sind.

    Welche Position vertritt Ihre Partei?

    Wir sind sehr kritisch gegenüber den Plänen. Das Öffnen des Marktes für private Anbieter, wie etwa Uber, lehnen wir als Die Linke ab. Das würde das Taxigewerbe schwächen und hätte zur Folge, dass private Anbieter nach jeweiliger Attraktivität der Strecke entscheiden, ob sie dort fahren oder nicht. Da keine Beförderungspflicht bestünde, könnte der Fahrer schlicht sagen: Der Weg ist mir zu unrentabel. Dem freien Diktieren von Preisen wären Tür und Tor geöffnet. Ein Taxi wiederum muss Menschen auch dann befördern, wenn die Fahrt kurz oder die Richtung nicht die optimale ist.

    Zudem ist zu befürchten, dass gerade in den Ballungsräumen zusätzliche Mietwagen auf den Straßen wären, das Verkehrsaufkommen also zunehmen würde – von benötigten Parkflächen ganz zu schweigen. Das kann nicht das Ziel sein. Verkehr muss reduziert werden.

    Warum die Novellierung des Gesetzes?

    Anbieter wie Uber drängen mit ihren Mobilitätskonzept auf den Markt, um Geld zu verdienen. Auch deswegen muss überlegt werden, wie der Innenstadtverkehr organisiert wird. Es ist keine schlechte Idee, möglichst viele Plätze in einem Auto zu besetzen. Es wäre allerdings sinnvoller, das Taxigewerbe dahingehend weiterzuentwickeln.

    Es gibt immer mehr sogenannte Car-Sharing-Modelle. Wer profitiert von dieser Entwicklung?

    Bei dem Geschäft geht es letztlich darum, den Pkw weiterhin attraktiv zu halten und zu machen. Die Fahrzeugmodelle werden beispielsweise immer mal wieder ausgetauscht, wohl in der Hoffnung, dass der eine oder andere Kunde sich direkt selbst einen Wagen eines großen Konzerns kauft.

    Minister Scheuer ist als Freund der Autolobby bekannt, wie auch seine Amtsvorgänger und Parteifreunde. Worum geht es ihm?

    Die geplante Novellierung stellt die Weichen in die falsche Richtung, das ist klar. In dem Eckpunktepapier heißt es, dass die Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen untersagt werden kann, wenn der öffentliche Linienverkehr bedroht wird. Darin sieht man, dass die Gefahr sogar erkannt wird. Es reicht aber an diesem Punkt nicht aus, das Risiko lediglich im Blick behalten zu wollen. Es zeigt sich einmal mehr, wie sehr die Verkehrspolitik hierzulande von der Autolobby dominiert ist. Die notwendige Stärkung für Bahn, Busse oder Radverkehr bleibt dagegen aus.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Die_Linke

  • Existenz des Taxigewerbes darf nicht bedroht werden: Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus von Berlin
    https://www.linksfraktion.berlin/aktuelles/presse/detail/news/existenz-des-taxigewerbes-darf-nicht-bedroht-werden

    Die Maschine läuft wie geschmiert. Ankündigung der Unternehmerverbände, Pressemeldung der Linken geschrieben von Referenten, bekannte Positionen. Unterstützung und Zusammenarbeit der Linkspartie mit Proleten am Steuer? Nix, das lässt man ins Leere laufen, ist offen für Gespräche und verweigert institutionelle Unterstützung. Blabla. So sieht’s aus.

    Einen Plan für Berliner Taxigewerbe hat die Linkspartei ebenso wenig wie die Grünen oder die SPD. Mit diesem Haufen kann anscheinend niemand Punkten, und so bleibt es bei Leerformeln und wiedergekäuten Pressemeldungen.

    Die Innung des Berliner Taxigewerbes demonstriert morgen vor dem Verkehrsministerium gegen neue Pläne des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU).

    Diese Pläne sehen vor, die Pflicht für Mietwagen, nach einer Fahrt zu ihrem Firmensitz zurückzukehren, sowie das Verbot für Mietwagen, einzelne Plätze zu vermieten, aufzuheben. Damit würden Shuttle-Dienste wie uberX & Co. zu Lasten der Taxis begünstigt. Das Taxigewerbe sieht sich dadurch in seiner Existenz gefährdet.

    Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der Linksfraktion Berlin Harald Wolf und Kristian Ronneburg, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz:

    „Die Linksfraktion Berlin steht an der Seite der Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die mit ihren Fahrten einen wesentlichen Anteil am öffentlichen Mobilitätsangebot der Stadt haben und einen guten Job machen. Sie müssen rund um die Uhr verfügbar sein, haben eine Tarif- und Beförderungspflicht. Dienste wie uberX & Co. haben all diese Pflichten nicht und sollen jetzt nach dem Willen des Bundesverkehrsministers auch noch mit mehr Rechten ausgestattet werden.

    Die Pläne des Verkehrsministers sind eine Kapitulationserklärung. Statt Regelungen abzuschaffen, muss vielmehr endlich geltendes Recht im Mietwagenverkehr durchgesetzt werden. Statt die Rückkehrpflicht für Mietwagen aufzuheben, sollte der Bund eine Kennzeichnungspflicht für Mietwagen einführen, damit Bundesländer wie Berlin Verstöße gegen das Personenbeförderungsrecht besser ahnden können.

    Häufig haben Mietwagenfirmen ihren Betriebssitz in Brandenburg, um Kontrollen durch das Land Berlin zu erschweren. Wir fordern deshalb, dass Möglichkeiten der länderübergreifenden Arbeit deutlich erweitert werden. Es kann nicht sein, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) keine Möglichkeit hat, die Betriebsunterlagen von Unternehmen zu kontrollieren, wenn diese ihren Sitz in einem anderen Bundesland haben.“

    #Politik #Taxi #Berlin

  • Mehr EU, die Milieus der Linkspartei und was neue Studien sagen. (h...
    https://diasp.eu/p/8531121

    Mehr EU, die Milieus der Linkspartei und was neue Studien sagen.

    Weniger Europa ist keine Option für die Parteien im linken Spektrum. Das gilt auch für die europapolitisch zerrissen erscheinende Linkspartei. Auch und gerade weil sie unterschiedliche Milieus adressiert: Die Rechte der Arbeit gegen die Drinnen-Draußen-Logik zu stärken, das wäre ein Rezept. Von Tom Strohschneider | Oxi Blog, 15.02.2019

    Diese Sichtweise, die Rechte der Arbeit, gegen die Drinnen-Draußen-Logik zu stärken könnte die zentrale Achse sein, die Angehörige unterschiedlicher politischer Milieutypen gegen ein weniger, für ein mehr Europa verbindet.

    #EU #EUWahlen #Europawahlen #Europa #EU2019 #EUelections2019 #Politik #Parteien (...)

  • Berliner Taxidemo: Scheuer stellt sich den Taxifahrern
    https://www.taxi-times.com/ueberraschung-bei-der-berliner-taxidemo-verkehrsminister-scheuer-stellt-

    Was für eine optimistische Sicht auf die Dinge und wie positiv die Unternehmer-nahe Taxi-Times Verkehrsminsuter Scheuers Auftritt sieht. Vielleicht verstehen wir etwas falsch, aber bisher war von Seiten der CSU mit „fairem Wettbewerb“ immer gemeint, alle Schranken für Uber & Co. abzureißen. Bayern hat als erstes Bundesland die Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer angeschafft. Sollte aus dem Scheuer-Saulus nun ein Taxi-Paulus gworden sein? Wer’s glaubt ...

    Übrigens : Die Zahl von 700 bis 1500 Teilnehmern der Kundgebung kann nicht stimmen. Wir waren vor Ort und haben etwa 350 Kollegen gezählt. Wir haben vieleicht ein paar Kollegen übersehen, aber es waren in keinem Fall mehr als 700 Taxifahrer vor Ort. Soviel zur Mobilisierungsfähigkeit der Unternehmerverbände.

    21. Februar 2019 von Jürgen Hartmann

    Zu einer vom Taxi-Bundesverband BZP kurzfristig organisierten Taxi-Demonstration versammelten sich geschätzt zwischen 700 und 1500 Taxiunternehmer und Fahrer. Unangekündigt trat dort auch Minister Andreas Scheuer auf.

    Der Protest richtet sich gegen das am Montag bekannt gewordene Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in dem unter anderem ein Wegfall der Rückkehrpflicht für Mietwagen vorgeschlagen wird. Unter dem Motto „Bleibt Fair“ forderte der Verband, dass Scheuers Eckpunkte wegmüssen. „Wer die Axt an unsere Existenz, unsere Arbeitsplätze und unsere Rolle für die Mobilität der Zukunft legt, muss spüren, dass wir uns wehren. Wir rufen dem Verkehrsminister zu: Nicht mit uns!!!“
    Bundesminister Scheuer stellte sich spontan den Demonstranten. Foto: Taxi Times

    Die Veranstaltung fand in Berlin im Invalidenpark unmittelbar vor dem Verkehrsministerium statt. Der angesproche Minister hatte so einen kurzen Weg und nutzte die Gelegenheit auch prompt, um als Überraschungsgast bei der Kundgebung zu erscheinen. Empfangen wurde der Minster mit Buhrufen der wütenden Taxifahrer, die auch während seiner Ansprache immer wieder aufkamen und immrer mehr von „Uber-Raus“ Rufen ersetzt wurden.

    Scheuer machte klar, dass es sich bei seinen Eckpunkten um einen Entwurf handelt, der jetzt erst noch in die breite Diskussion geht, zu der natürlich auch das Taxigewerbe eingeladen ist. Die von BZP-Präsident Müller während seiner Ansprache geforderte Rücknahme der Eckpunkte sagte Scheuer nicht zu, versprach aber, am Taxi als Teil der Daseinsvorsorge festhalten zu wollen und das PBefG nicht zu liberalisieren, sondern so ändern zu wollen, dass es einen fairen Wettbewerb unter allen Beteiligten ermögliche.

    #Taxi #Berlin #Disruption #Politik #Neoliberalismus

  • SafeDriver: Die Verflechtungen eines Uber-Partners
    https://www.taxi-times.com/safedriver-die-verflechtungen-eines-uber-partners

    12. Februar 2019 von Jürgen Hartmann 2 Kommentare

    Ein Beitrag der Rheinischen Post rückte vergangenes Wochenende die SafeDriver Enno GmbH ins Rampenlicht. Das Mietwagenunternehmen fährt für Uber, gehört selbst aber einer Holding, deren Besitzer wiederum ein Großspender der FDP ist. 

    Hinter dem Namen Safedriver Ennoo steckt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit Hauptsitz in Berlin und weiterer Geschäftsstelle in Frankfurt. Zusätzlich existieren zwei weitere Firmenbezeichnungen, deren Name jeweils den Betriebssitz der GmbH bestimmt: die SafeDriver Ennoo Dus GmbH sitzt in Düsseldorf, die SafeDriver Ennoo Muc GmbH in München.

    Im Internet beschreibt sich Ennoo selbst als „Mobilitätsunternehmen mit über 400 Mitarbeitern“ und als „Vorreiter bei der Digitalisierung der Mobilitätsbranche“, das „moderne Verkehrskonzepte in großen Städten umsetzt.“ Auf einer anderen Internetseite findet sich der Hinweis: „Buchung und Disposition erfolgen über die Uber-App.“

    SafeDriver Ennoo ist ein Unternehmen der SafeDriver Group. Zu der wiederum gehören unter anderem SafeDriver Rocvin und die SafeDriver NG. Während letztere als Full-Service-Agentur für Mobilität und automobilnahe Dienstleistungen beschrieben ist, wird Rocvin als „Deutschlands größter, privater Limousinendienst“ gepriesen.

    Als „Grundlagen unseren Handels“ sieht die SafeDriver Group unter anderem den fairen Umgang mit allen Partnern sowie die Gewährung angemessener und jederzeit korrekter Bezahlung der Mitarbeiter/innen. Die Rheinische Post hat in ihrem Beitrag vom Wochenende andere Fakten geschildert.

    Die gesamte DriverSafe Group ist seit 1.Juni 2017 Mitglied der Ceterum-Holding, die als Gesellschafter mit 74,9 Prozent am Unternehmen beteiligt ist. Die anderen 25,1 Prozent gehören Thomas Mohnke, der auch als Geschäftsführer der Ennoo GmbH fungiert.

    Der große Macher hinter Ceterum ist wiederum der Milliardär Lutz Helmig, der Gründer der Helios- und Asklepios-Kliniken. Helmig hat am 13.1.2017 an die FDP 300.000 Euro (in Worten: dreihunderttausend Euro) gespendet. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2018 (dem Jahr nach der Bundestagswahl) hat die FDP insgesamt „nur“ 276.000 Euro bekommen.

    Wir fassen zusammen: Uber agiert mit seinem Dienst UberX aktuell in den Städten Berlin, München, Düsseldorf und Frankfurt und arbeitet dort mit konzessionierten Mietwagenbetrieben zusammen. Den Fahrern dieser Mietwagenunternehmen werden tägliche Gesetzes-Verstöße gegen die Rückkehrpflicht vorgeworfen.

    In allen vier Uber-Städten ist die Firma SafeDriver Ennoo GmbH tätig, die offen zugibt, dass Fahrtaufträge über die Uber-App gebucht werden. Mehrheitsgesellschafter der SafeDriver Group ist die Ceterum Holding, deren Besitzer wiederum als Großspender der FDP aufgetreten ist. Die wiederum lässt keine Gelegenheit aus, die Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes zu fordern, um Firmen wie Uber und Co den Marktzutritt zu erleichtern.

    Auch wenn die Großspende im Jahr 2017 vier Monate vor der Übernahme der SafeDriver Group erfolgte, dürfte sie doch „weiterhin ihre Früchte tragen“, wie es ein Taxi-Insider treffend formulierte.

    Apropos Taxi: Für alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer muss sich die Aussage von Lutz Helmig wie blanker Sarkasmus anfühlen: „Ich erwarte, dass meine Beteiligungen Vorzeigeunternehmen sind“.

    #Uber #Politik #Wirtschaft

  • Eckpunktepapier zur PBefG-Novellierung – das sagen alle Beteiligten
    https://www.taxi-times.com/eckpunktepapier-zur-pbefg-novellierung-das-sagen-alle-beteiligten

    18. Februar 2019 von ttchef

    Das Handelsblatt nimmt die Änderungsvorschläge des Verkehrsministeriums zum Anlass, die Statements vieler Beteiligten abzufragen.

    Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) betraf jahrzehntelang eigentlich nur zwei Branchen: Die Kommunen als Anbieter des ÖPNV und das Taxi- und Mietwagengewerbe als der Zweig des ÖPNV, der als Ergänzung die Daseinsvorsorge zu sichern hatte. Nun soll das PBefG umfassend geändert werden. Die Beratungen des Verkehrsausschusses haben begonnen und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat am Wochenende ein Eckpunktepapier vorgelegt, in dem es seine Vorstellungen möglicher Änderungen formuliert.

    Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt hat in einem langen Beitrag die Statements zahlreicher Beteiligter abgefragt. Die Tatsache, dass dabei nicht etwa nur Politiker (als Kommunenvertreter) und das Taxigewerbe zu Wort kommen, sondern auch die Vertreter der Fahrzeughersteller, der Ride-Pooling-Anbieter sowie der disruptiv agierenden App-Vermittler ihre Einschätzung abgeben dürfen, zeigt, warum das PBefG überhaupt so umfassend verändert werden soll: Im Zuge künftiger autonomer Fahrzeuge und der damit nötigen Datensammlungen mobiler Bewegungen soll der Markt der Personenbeförderung gesetzlich neu definiert werden, damit er dann den globalen und kapitalstarken Unternehmen den Markteintritt ermöglicht.
    Steht das vielfach juristisch kommentierte PBefG vor einer einschneidenden Novellierung? Foto: Taxi Times

    Die Debatte darüber, wie das ablaufen soll, dürfte laut Auffassung des Handelsblattes in dieser Woche an Fahrt aufnehmen, rechtzeitig, bevor am Freitag BMW und Daimler ihre neue Allianz vorstellen werden, einen gemeinsamer Mobilitätskonzern, „der vom Taxidienst über das Carsharing bis zur Parkplatzvermittlung alles aus einer Hand anbietet“, wie es das Handelsblatt formuliert. Die beiden Hersteller sind nicht die einzigen. Volkswagen probiert es über seinen Shuttle-Dienst Moia, die Bahn über Clever-Shuttle und Sixt wird Ende Februar eine Mobilitäts-App vorstellen, bei der allerdings die Taxizentralen mit im Boot sein werden.

    Sie alle blicken gespannt auf die Politik und deren Entscheidungen zur Novellierung des PBefG. Welchen Einfluss das nun vorgelegte Eckpunktepapier des BMVI dabei haben wird, ist noch ungewiss. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) selbst sieht eine „Riesenchance“, mit Fahrdiensten älteren Menschen und dem ländlichen Raum Mobilität zu sichern, zitiert ihn das Handelsblatt.

    Kritik am Papier kommt von der Opposition: Stefan Gelbhaar von den Grünen, der sich bei einer letztjährigen Veranstaltung des Taxi-Bundesverbands BZP als großer Experte des PBefG profilierte, sei von den Eckpunkten enttäuscht, schreibt das Handelsblatt: Beförderungsarten wie Mietwagen oder der öffentliche Nahverkehr würden „aufgeweicht, statt die neuen Mobilitätsdienste systematisch mit Rechten und Pflichten zu regeln“. Außerdem sei „keinerlei ökologische Idee zu erkennen: Kannibalisierungseffekte in Richtung öffentlichen Nahverkehr sind nicht bedacht oder gar ausgeschlossen worden. Die Versorgung des ländlichen Raums mit Sharing-Angeboten ist der Bundesregierung bislang keinen Gedanken wert.“

    „Wir müssen aufpassen, dass wir die Standards nicht aufweichen und für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Verkehrsträgern sorgen“, fordert dahingegen der für die SPD zuständige Verkehrspolitiker im Bundestag, Detlef Müller im Handelsblatt.

    Wenn der Personenbeförderungsmarkt liberalisiert wird, wie es vor allem die FDP fordert (mit finanzieller Unterstützung aus der Uber-Ecke), würde die Anzahl der Mietwagen „sprunghaft steigen“, vermuten Experten.

    An dieser Stelle kommt im Beitrag des Handelsblattes nun der BZP in Form seines Geschäftsführers Thomas Grätz zu Wort: „Die Trennung zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe muss erhalten bleiben“, appelliert Grätz an die Entscheidungsträger. Anders als Mietwagen seien Taxis Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Wenn man diese Trennung aufhebt, dann ist das Taxigewerbe in seiner Existenz bedroht.“

    Das Privileg der Rückkehrpflicht, die laut Eckpunktepapier des Verkehrsministeriums entfallen soll, müsse den Taxifahrern bleiben, konkretisiert der BZP im Handelsblatt. Ansonsten drohten Verhältnisse wie in New York oder Amsterdam Dort seien Fahrdienstvermittler ohne Auflagen unterwegs, ein wilder Markt, der zu mehr Verkehr und schlechteren Arbeitsbedingungen geführt habe. „Da entsteht ein hoher sozialer Druck, ein Prekariat von Fahrern, das von seiner Arbeit kaum leben kann“, fürchtet Grätz.

    Alexander Mönch von mytaxi sieht im Wegfall der Rückkehrpflicht ebenfalls eine Benachteiligung des Taxigewerbes. Mönch fordert im Handelsblatt allerdings keine Beibehaltung der Trennung von Taxi und Mietwagenverkehren, sondern deren Zusammenschluss zu einem Gemeinschaftsgewerbe.

    Hinsichtlich der Preisgestaltung spricht Mönch von einem „Preiskorridor“ der Unternehmen, der zum einen „Preisobergrenzen für die Kunden und Preisuntergrenzen für die Fahrer“ festlegt. In dieser Spanne könne sich dann der Wettbewerb abspielen.

    Argumentative Unterstützung kommt bei diesem Thema von Tom Kirschbaum, Chef des Ridepooling-Anbieters Door2Door. „Es besteht die Gefahr der Kannibalisierung und des Wildwuchses zulasten des Nahverkehrs“, sagt er gegenüber dem Handelsblatt. Wenn sich Private lukrative Verkehre herauspickten, verteure sich der Nahverkehr. „Für die Städte ist es daher höchste Eisenbahn, sich Konzepte zu überlegen und festzulegen, welche und wie viele Anbieter sie zulassen wollen.“

    Kommunale Konzepte fordert auch Moia-Chef Ole Harms, um dann aber abermals den Lesern des Handelsblattes das Märchen von der Stauvermeidung zu erzählen: Das Pooling von Autofahrten ein „Hebel, um die Städte spürbar von Stau, Lärm und Abgasen zu entlasten.“

    Ganz am Ende des Handelsblatts-Beitrags darf dann auch noch ein Uber-Sprecher zu Wort kommen. „Wir begrüßen, dass Bewegung in den Reformprozess kommt, denn Deutschland muss ein Vorreiter für die Mobilität der Zukunft sein. Neue Mobilitätsformen wie Ride-, Car- und Bikesharing nutzen die ökonomischen und ökologischen Potenziale der Digitalisierung und können damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende liefern sowie innovative Modelle auch im ländlichen Raum ermöglichen.“

    Bei dieser Einschätzung fragt man sich allerdings, warum das US-Unternehmen und auch sämtliche anderen Mobilitäts- und Pooling-Anbieter bislang nur in den Großstädten agieren. Diese Frage stellt das Handelsblatt leider nicht, aber sie sollte in der nun eröffneten Debatte nicht unerwähnt bleiben.

    #ÖPNV #Politik #Taxi #Uber #Disruption

  • GroKo will private Fahrdienste stärken Minister Scheuer plant
    Taxi-Revolution
    http://lili.de/u/jgqw0

    Zum Glück gibt es die Bild-Printausgabe. Dort erfährt das Volk kurz und knapp, was die geplante Reform des öffentlichen Personen-Nahverkehrs für einen Sinn hat:

    1. Profitieren sollen Uber und andere Großkonzerne.
    Wir wissen, dass nicht nur der US-Megakonzern in ÖPNV investiert, sondern auch das deutsche Großkapital viel Geld in die Totalprivatisierung des öffentlichen Sektors investiert. Jetzt mache sie es erst einmal billig, Omi wird später abgezockt.

    2. Taxis werden durch Fahrzeuge verdrängt, die von kriminell schlecht bezahlten Fahrern bewegt werden.

    Wir wissen, dass in Mietwagen Arbeitszeiten und Umsätze nicht erfasst werden. Das erlaubt es kriminellen Unternehmern, ihre Fahrer weit unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu bezahlen. Das akzeptieren nur Menschen in Ausnahmesituationen, die etwa weil sie keine Aufenthaltsgenehmigung haben, weil sie von der Polizei gesuchte werden, oder weil sie aus anderen Gründen erpessbar sind. Mit der Förderung der Mietwagenbranche wird eine kriminelle Parallelgeselschaft mit Sklaverei-ähnlichen Arbeitsverhältnissen gestärkt.

    3. Taxis sollen in Zukunft nur einen kleinen Teil der individuellen städtischen Personenbeförderung abdecken.
    Der Löwenanteil soll von Konzernen bedient werden, die Subunternehmer und noch den letzten Atmezug ihrer prekär beschäftigten Angestellten in Profit verwandeln lassen.

    4. Ihr habt eine Gnadenfrist von ein paar Monaten.
    Nutzt sie, und sucht Euch Jobs, bei denen ihr im Rahmen der Legalität ausgebeutet werdet. Mindestlohn oder kanpp darunter ist doch bestens, oder?

    P.S. Weshalb sind in Berlin Taxis am Morgen von Messetagen knapp? Na weil alle im Stau stehen und nicht zu den Kunden können. Dieses Stau-Problem würden zehntausend Mietwagen noch verschlimmern.

    UBER-raschung! Scheuer plant Taxi-Revolution

    Berlin - Schlechte Nachricht für Taxifahrer, gute Nachricht für Verbraucher! Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant viele Auflagen für die Pesonenbeförderung abzuschffen.

    Davon profitieren würde z.B. der Taxi-Konkurrent Uber, der es in Deutschland bislang schwer hat.

    Konkret soll laut den Eckpunkten die sogeannte Rückkehrpflicht für Mietwagenfirmen mit Fahrern - wie Uber - abgeschafft werden. Bislang müssen diese nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen, anders als Taxis, nicht auf der Straße auf Kunden warten. Es erscheine aber sinnvoll „sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren“, heißt es in dem papier des Ministeriums.

    Es kann aber noch Monate dauern, bis die Pläne umgestezt werden. Dann dürften es Verbraucher aber leichter haben, in Städten von A nach B zu kommen, denn zu Stoßzeiten sind Taxis selbst in Berlin knapp.

    aus: Bild-Berlin vom 18.2.2019, Titelseite

    Die Online-Ausgabe von Bild veröffentlicht hingegen einen Text, dessen alternative Fakten fast auf Zeit-Niveau sind. Den lassen wir hier unkommentiert. Nur soviel sei zur disruptiven Methode gesagt:

    Es braucht immer politische Unterstützung, wenn das mit der „Disruption“ klappen soll. An der Genialität der Programmierer liegt es nie. Und es geht immer darum, öffentliches Eigentum in private Taschen zu stecken, zum Schaden aller, die nicht reich sind.

    GroKo will private Fahrdienste stärken Minister Scheuer plant
    Taxi-Revolution

    Taxi oder Uber? Für private Fahrdienste sollen viele Beschränkungen wegfallen, die bisher Taxiunternehmen vor der Konkurrenz schützen sollten
    Taxi oder Uber? Für private Fahrdienste sollen viele Beschränkungen wegfallen, die bisher Taxiunternehmen vor der Konkurrenz schützen sollten

    18.02.2019 - Dieser Plan birgt ganz viel Sprengstoff: Das Verkehrsministerium will die Rechte privater Fahrdienste ausbauen und schwächt damit die Taxibranche. Das geht aus einem Eckpunkte-Papier des Bundesverkehrsministeriums hervor, dass der Deutschen Presseagentur vorliegt.

    Verbraucherverbände begrüßten den Plan – Taxifahrer dagegen haben Existenzängste!

    Verkehrsminister Andreas Scheuer wolle das Taxigewerbe „plattmachen“, kritisiert Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes.

    – Das Verkehrsministerium will mit den Plänen eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Die Regierung will das Personenbeförderungsrecht modernisieren und neuen technischen Gegebenheiten anpassen.

    Das steckt hinter der Taxi-Revolution

    Bisher haben Taxis viele Privilegien im Vergleich zu privaten Chauffeurdiensten wie Uber. Hat ein Taxi einen Fahrgast abgeliefert, kann es sofort einen neuen Gast aufnehmen. Chauffeur-Dienste müssen zuerst zu ihrem Hauptstandort zurückkehren und können erst danach einen neuen Auftrag annehmen. Diese Regel soll jetzt wegfallen. Es erscheine aber „sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren“, heißt es in dem Papier des Ministeriums.

    Ein weiterer Eckpunkt: Bisher durften Chauffeur-Dienste nicht wie ein Bus mehrere Gäste mit dem gleichen Ziel in einem Wagen befördern. Das soll sich ändern – vor allem zugunsten ländlicher Gebiete mit schlechterer Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.

    Die Taxiunternehmen laufen Sturm

    „Mietwagen-Dienste mit Chauffeur könnten dann auf der Suche nach Kunden frei in den Innenstädten kreisen“, sagte Taxiverbandssprecher Grätz über die Konsequenzen.

    Der Markt für Fahrdienste ist hart umkämpft. Die Taxiunternehmen fürchten die Konkurrenz von Mietwagenfirmen, Fahrdienstvermittlern und Shuttlediensten. Auch Autokonzerne drängen in diesen Markt. Sie wollen sich langfristig zu Mobilitätsdienstleistern wandeln.

    Verbraucherverbände und die Politik sehen in einer Liberalisierung des Marktes dagegen eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen in den Städten zu mindern. Möglichst viele Menschen sollen ihr Auto stehen lassen.

    „Moderne Mobilitätsdienstleistungen dürfen den Verbrauchern nicht länger vorenthalten werden“, sagte Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Ridepooling, Fahrdienste oder digital buchbare Rufbusse – alles was hilft, Mobilität für die Menschen nachhaltig zu sichern, sollte grundsätzlich erlaubt werden.“

    „Neben dem eigenen Auto, Taxi sowie Bussen und Bahnen bietet uns das Internet die Möglichkeit, sich mithilfe moderner Mobilitätsdienstleister mobil zu bewegen. Das bedeutet weniger Verkehr, weniger Staus, weniger Parkplatzsuche und bringt mehr Mobilität mit mehr Service und Qualität“, sagt SPD-Fraktionsvize Sören Bartol.

    Personenbeförderung ohne Lizenz in Deutschland illegal

    Die Bedeutung der Liberalisierung von Fahrdienstangeboten wird in der Großen Koalition mit der Öffnung des Fernbusverkehrs in Deutschland Anfang 2013 verglichen. In den USA vermitteln Dienste wie Uber per App Autofahrer, die für Geld Kunden transportieren. In Deutschland ist es verboten, ohne Lizenz gewerblich Menschen in seinem Privatauto zu befördern. Der Uber-Dienst vermittelt in Deutschland nur professionelle Fahrdienste mit einer Lizenz.

    #Taxi #Uber #disruption #CSU #Politik #Verkehr #Deutschand

  • Mobilitätsdienste: Andreas Scheuer will Auflagen für Shuttledienste streichen | ZEIT ONLINE
    https://www.zeit.de/mobilitaet/2019-02/mobilitaetsdienste-andreas-scheuer-bundesverkehrsminister-shuttle-taxi-auflagen

    Ich will ja nicht unterstellen, dass der Minister seine Zeit nach der Zeit in der Politik vorbereitet, und schon mal den Job bei einem Vermittler von Fahrdienstleistungen oder einem Verband von Vermittlern von Fahrdienstleistungen klargemacht hat. Seien wir nett zu Herrn Scheuer und glauben ihm, dass er an Sinn und Zweck der Maßnahmen glaubt, und uns allen nur Gutes will.

    Wenn meine freundliche Unterstellung zutrifft, glaubt er daran, dass er der Welt Gutes tut, indem er Existenzen vernichtet und Menschen in die Armut zwingt. Was gäbe es sonst Sinnvolles an der Zerstörung eines Teils der öffentlichen Daseinsvorsorge? Aber vielleicht kann ich mich einfach nicht ausreichend in die Welt eines gottefürchtigen CSU-Ministers einfühlen. Womöglich hält der Mann sich selber für Gott und will uns ein paar biblische Prüfungen auferlegen. Wer weiß, im Reiche Gottes ist alles möglich, man muss eben nur dran glauben.

    Schauen wir mal, was Die Zeit uns im Detail zu berichten hat.

    18. Februar 2019 - Taxis bekommen mehr Konkurrenz: Der Verkehrsminister will den Fahrdienstmarkt liberalisieren und wesentliche Auflagen für Angebote wie Shuttledienste aufheben.

    Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will den hart umkämpfen Fahrdienstmarkt liberalisieren und Auflagen für neue Angebote wie Shuttledienste streichen. Das geht aus Eckpunkten für eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes hervor. Taxis müssen sich damit auf mehr Konkurrenz einstellen.

    Konkret soll laut den Eckpunkten die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen abgeschafft werden. Bislang müssen die Wagen von Chauffeursdiensten nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen auf der Rückfahrt keine Aufträge annehmen. Zugleich heißt es in dem Papier, es erscheine „sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren“.

    Auch das sogenannte Poolingverbot für Mietwagen soll den Eckpunkten zufolge aufgehoben werden. Das bedeutet, dass Anbieter künftig auch Poolingdienste anbieten dürfen sollen. Dabei werden Fahrgäste mit ähnlichem Start und Ziel einsammelt und zusammen befördert. Diese Änderung soll vor allem Angebote im ländlichen Raum stärken.

    Laut Berichten der Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft, die sich auch auf die Eckpunkte berufen, plant Scheuer zugleich mehr Kontrollen für die neuen Anbieter. So soll eine digitale Vermittlung von Fahrten künftig auch als genehmigungspflichtige Beförderungsleistung eingestuft werden.

    Bei Shuttlediensten können Nutzer über eine Smartphone-App einen Wagen bestellen, der mit anderen Kunden geteilt wird. Auf dem Fahrdienstmarkt gibt es eine Vielzahl neuer Angebote. Dazu zählen Mietwagenfirmen, Fahrdienstvermittler und Shuttledienste. Auch Autokonzerne drängen in diesen Markt. Sie wollen sich langfristig zu Mobilitätsdienstleistern wandeln. Taxiverbände sehen sich durch die Konkurrenz bedroht.

    Das war jetzt aber ziemlich down to earth und sieht ganz und gar nicht göttlich aus. Kein Hauch von himmlischer Inspiration . Warum tut der Mann das? Kann er so dumm sein? Hat er nicht einen Eid als Minister geschworen, den mit „Schaden vom Volk abwenden“ und so? Die Legal Tribune online (LTO) macht uns schlau zum Thema, was es mit ministeriellen Amtseiden in Deutschland auf sich hat.

    Der Amtseid: Politiker schwören, Bürger mäkeln
    https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-eid-schwur-politik-verbindlichkeit-justiz

    Anders gefragt: Sollte der politische Eid ernster genommen werden? Kann er es überhaupt?

    Mitunter deutet sich Unernst an. In seiner Kommentierung der Artikel 56, 64 GG erfreute sich beispielsweise Roman Herzog (1934–2017) daran, dass die Eidesleistungen des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der -minister dem Staat die sonst selten gewordene Gelegenheit böten, ein wenig zeremonielles Dekor anzulegen.

    Die Beobachtung, dass der Staat sich heutzutage selten selbst feiere, warf für Herzog – ein Beispiel für seinen etwas spezifischen Humor – sogar ein Argument für die unklare Regelung ab, ob der Bundespräsident bei seiner Wiederwahl erneut zu vereidigen sei. Herzog fand das so schön, dass man es wiederholen sollte.

    Keinen Grund fand er jedoch, der politischen Eidesformel eine normative, eine „konstitutive Bedeutung in dem Sinne“ zuzuweisen, „dass sie den ohnehin bestehenden verfassungsrechtlichen Pflichten des Bundespräsidenten und der Kabinettsmitglieder neue, zusätzliche Pflichten hinzufügt“ (Maunz-Dürig 5/2008, Herzog Art. 64 Rn. 31).

    Den Weg zur Justiziabilität des politischen Eids sah Herzog von der eher pragmatischen Seite verbaut, dass „darüber, was Nutzen und Schaden ist, [...] ja in aller Regel gerade der politische Streit“ gehe. Für andere Aspekte der Eidesformel – Wahrung und Verteidigung des Grundgesetzes und der Bundesgesetze – sei im Übrigen der (Verfassungs-)Rechtsweg gegeben, auch insoweit also kein Anlass weit und breit, den Eid normativer aufzufassen.

    Jetzt ist alles klar: Amtseid = Kaperletheater = Ihr wählt uns, damit wir machen können, was wir wollen. So sieh’s aus, und der Rest hat uns nicht zu interessieren, oder?

    Oder ganz knapp mit Thierse:

    Amtseid – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid

    Der Amtseid hat jedoch laut Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse keinerlei rechtliche Bedeutung, gegen Verletzungen des Amtseides kann nicht juristisch vorgegangen werden.

    Der bürgerliche Politiker scheißt auf Eid und Wahversprechen. Der Sozialdemokrat ist wenigstens so offen, das auch offen zuzugeben. Wir haben offensichtlich von beiden nichts zu erwarten. Soweit nicht Neues. Das Taxigewerbe ist jedenfalls bald am Ende, wenn jetzt nicht der große Aufstand losbricht.

    #Taxi #Mietwagen #Verkehr #Politik

  • Unkontrollierte Reise (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/347487.öffentlicher-personennahverkehr-unkontrollierte-reise.html

    Kutscherprotest für die Beibehaltung von Mindeststandards für Taxiunternehmen (München, 18.9.2018) Foto: Lino Mirgeler/dpa

    19.01.2019 - von Susanne Knütter - Druck auf Taxibranche nimmt zu. Zahlreiche Mietwagenunternehmen bieten Fahrdienste an und genießen Privilegien mangels staatlicher Aufsicht

    Sie heißen Mytaxi, Clevershuttle, Berlkönig, Moia, Allygator und Uber. Hinter ihnen stehen große Autokonzerne wie Daimler und VW, außerdem die Deutsche Bahn, Großbanken, Investmentfonds, der ADAC oder der Staat. Es handelt sich um Fahrdienste, die nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes taxiähnliche Aufgaben übernehmen, aber keine Taxis sind. Sie verstoßen zum Beispiel gegen die gesetzliche Rückkehrpflicht zum Betriebshof. Das heißt, die Fahrzeuge halten sich dauerhaft illegal auf den Straßen bereit. Der Mietwagen ist so zum privilegierten Wettbewerber des Taxis geworden.

    Mit Konkurrenz, sagte Rolf Feja von der Berliner Taxiinnung am Mittwoch gegenüber jW, habe er überhaupt kein Problem. Allerdings müsse im Wettbewerb »Waffengleichheit« bestehen. Die sei gegenüber den zahlreichen privaten Fahrdiensten aber nicht gegeben. Etwa 50 Taxifahrer und Vertreter der Taxiinnung hatten an einer Gesprächsrunde teilgenommen, dazu Berliner SPD-Prominenz: Raed Saleh, Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, hatte sein Wahlkreisbüro in Berlin-Spandau für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt und war auch persönlich vorbeigekommen. Mitgebracht hatte er Tino Schopf, den verkehrspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion. Saleh betonte, dass die SPD »auf der Seite der Taxifahrer« stehe. Für Schopf sei Berlkönig »die Kannibalisierung des ÖPNV«. Er habe von dem Ausflug ins Taxigeschäft, den die landeseigene Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) derzeit unternimmt, aus der Zeitung erfahren und das dann innerhalb der Fraktion thematisiert. Aber über »die Vergangenheit reden« bringe an dieser Stelle auch nichts; jetzt zumindest tue sich etwas.

    Die Taxifahrer sehen das anders. Sie klagen mit Blick auf die unregulierte und unkontrollierte Konkurrenz über unfairen Wettbewerb. Sie fahren kaum noch Touristen, vor allem Engländer und US-Amerikaner seien fast nur noch mit Uber in der Stadt unterwegs. Und Uber ist eindeutig das, was im Paragraph 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes als »taxiähnlicher Verkehr« bezeichnet und nicht gestattet wird. Warum, fragten am Mittwoch viele Taxifahrer, wird das nicht kontrolliert? Rolf Feja glaubt, dass der politische Wille fehle. Die beiden SPDler sicherten zu, eine Aufstockung der Kapazitäten des zuständigen Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (»Labo«) ins Gespräch zu bringen.

    Aus Sicht des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP) ist klar: Unterm Strich gehe es darum, ob ein Element des öffentlichen Nahverkehrs zerstört werde. Das Taxi sei Teil des ÖPNV und habe deshalb besondere Pflichten. Dazu gehöre die Betriebspflicht, also an sieben Tagen die Woche 24 Stunden lang verfügbar zu sein, erklärte Michael Oppermann vom BZP am Donnerstag auf jW-Nachfrage. Taxis dürften keine Fahrgäste ablehnen, zudem gelte für sie ein staatlich festgelegter Tarif. Dafür darf (und muss) sich ein Taxi an öffentlichen Halteplätzen bereithalten und kann in der Stadt, wo es als Beförderungsmittel zugelassen ist, an jedem Ort und jederzeit Fahrgäste spontan aufnehmen.

    Mietwagen mit Fahrer, wie zum Beispiel im Fall eines Limousinenservices, haben dagegen weder Pflichten, noch verfügen sie über die genannten Rechte. Ob die Unterscheidung der Rechte von Taxis und Mietwagen wiederhergestellt oder weiter aufgelöst werde, sei unter anderem eine Frage bei der geplanten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes.

    Was unter Umständen auch deutschen Städten blühen könnte, zeigt eine Untersuchung des Verkehrsexperten Bruce Schaller, die ebenfalls am Mittwoch Thema in Spandau war. Die Mitte vergangenen Jahres veröffentlichte Studie »The new Automobility. Lyft, Uber and the Future of American Cities« diskutiert die Auswirkungen von Transport-Netzwerk-Unternehmen (Transport Network Companies, kurz: TNCs) auf US-amerikanische Städte. Demnach nahm die Anzahl der Fahrgäste, die im Jahr 2017 von TNCs transportiert wurde, um 37 Prozent – auf 2,61 Milliarden – gegenüber dem Vorjahr zu. Geteilte Fahrdienste wie die von Uber und Lyft würden dafür gepriesen, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Tatsächlich haben sie die Zahl der gefahrenen Kilometer auf den städtischen Straßen erhöht. Das Verkehrsaufkommen stieg insgesamt um 160 Prozent. Der Grund dafür ist laut Bericht, dass viele Nutzer von den öffentlichen Verkehrsmitteln auf Uber und Co. umsteigen.

    Die Taxifahrer machten somit in Spandau deutlich, dass es nicht nur ihr Auskommen ist, das hier auf dem Spiel steht. Einer von ihnen wies auf die Allianz »MAAS« (Mobility as a Service) hin. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk aus Konzernen der IT- und Automobilbranche, Verkehrsinstituten und Stadtverwaltungen. Auch Uber mischt mit. Ziel sei es, jede Bewegung im urbanen Raum über eine App organisieren, koordinieren und – natürlich – bezahlen zu lassen. Und das sei auch ein Weg, um die »Bürger komplett zu kontrollieren« und Mobilität nicht mehr als öffentliche Daseinsvorsorge anzubieten, sondern als privaten, auf Individuen ausgerichteten Service.

    #Taxi #Uber #Politik #disruption

  • Taxi vs. Uber in Berlin: Ein Straßenkampf in Berlin mit unlauteren Mitteln? | Berliner Zeitung
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/uber-gegen-taxi-strassenkampf-in-berlin-31900954

    Die Berliner Zeitung setzt auf Konkurrenz. Die Tolle Pointe dieses Artikels lautet, dass der Taxi-Konkurrent Uber jetzt Konkurrenz vom BVG-Berlkönig bekommt. Dann is ja allet in Butta , soll uns das signalisieren. Nix is. Die Mietwagen agieren illegal und der Berlkönig ist ein weiterer Versuch der BVG, sich an der Zahlung von ordentlichen Tariflöhnen vorbeizuschummeln. Lonhdumping im Taxigewerbe wird mit Lohndumping in Mietwagen wird mit subventionierten Billiglöhnen bekämpft - oder wagt es einer zu behaupten, die Berlkönigfahrer würden ein auskömmliches Einkommen haben, mit dem der Traum von Familie und Eigenheim Wirklichkeit wird?

    Alle Unternehmen, die heute so schlecht zahlen, dass im Vergleich Bergarbeiter früher besser gestellt waren, sind Ausbeuter, denen Politik und Lohnabhängige auf die Füße treten müssen. Punkt.

    Rumen Milkow hat den Taxifahrerblick. Wenn er mit seinem Auto in Berlin unterwegs ist, registriert er sehr genau, wer von den Kollegen wo auf Fahrgäste wartet. Und er erkennt auch die Fahrer, die für die Konkurrenz von Uber in zumeist unscheinbaren schwarzen Wagen unterwegs sind. „Da ist einer“, sagt er mit Blick auf den schwarzen Toyota Hybrid. Dann blinkt Milkow, rollt auf die Linksabbiegerspur und langsam an dem Wagen vorbei. Auf dem Fahrersitz sitzt ein junger Mann und blickt auf ein Smartphone, das in einer Halterung mittig vor der Frontscheibe befestigt ist. „Ich wusste es, ein Uber-Fahrer“, sagt Milkow und haut einmal mit der rechten unteren Handfläche aufs Lenkrad. Dann dreht er das Lenkrad, und es geht weiter Richtung Mitte.

    Clevershuttle. Blacklane und Uber
    Rumen Milkow ist 52, er fährt seit 23 Jahren Taxi in Berlin, fast sein halbes Leben lang. Er bekommt Mindestlohn plus ein wenig Urlaubsgeld dafür, Berliner, Geschäftsleute und Touristen durch die Stadt von A nach B zu kutschieren.

    „Taxikrieg“ – so ist der Konflikt zwischen dem Taxigewerbe und Uber in Schlagzeilen grob zusammengefasst worden. Taxikrieg – das bedeutet: Uber, der Konkurrent, stößt in einen Markt, der sowieso schon hart umkämpft ist. In Berlin sind rund 8000 Taxen gemeldet. Das sind viele im Vergleich zu anderen Großstädten. Knapp 450 Berliner kommen auf ein Taxi. In Köln und Dresden zum Beispiel ist das Verhältnis für Fahrgäste deutlich ungünstiger. Und immer mehr Taxen werden in Berlin zugelassen. Gleichzeitig steigt aber auch die Anzahl von sogenannten Mietwagenservices mit Fahrer. Dahinter stecken taxiähnliche Dienstleistungen. Auch durch sie wird es zunehmend voller auf Berlins Straßen.

    Knapp 2000 Mietwagen mit Fahrer sind in Berlin unterwegs. Da ist der Fahrdienstleister Clevershuttle, da ist der Limousinenservice Blacklane, und da ist Uber. Uber wird der größte Anteil zuzurechnen sein, auch wenn der Konzern keine genauen Zahlen herausgibt. Uber ist die Konkurrenz, die sich in der Stadt am deutlichsten bemerkbar macht. Auch deshalb, weil der Wettbewerb mit harten Bandagen geführt wird.

    In der Regel ist es ein Toyota Hybrid
    Rumen Milkow ist seit einer Stunde im Dienst. Um 14 Uhr hat er seine Schicht begonnen, am Taxistand Frankfurter Allee in Friedrichshain. Das sei immer ein ganz guter Platz, sagt er. Aus dem Ringcenter kommen viele Passanten mit vollgepackten Tüten und schauen sich suchend nach einem Taxi um. Milkow weiß, wann in welchem Stadtteil der Tag zu einem guten Tag für Taxifahrer werden kann. An diesem Sonnabend wäre der Flughafen Tegel zum Beispiel nichts, sagt er. Freitag und Sonntag seien gute Tage, sagt er, vielleicht noch der Donnerstag. „Aber samstags ist da nichts los“, sagt er bestimmt. Also Friedrichshain. Zweimal sammelt er dort neue Fahrgäste auf, dann reihen sich mehrere Kollegen vor ihm in die Taxiwarteschleife ein. „Vier Wagen vor mir, das ist zu viel.“ Also Richtung Mitte. Da sieht er den Uber-Fahrer.

    Rumen Milkow, Taxifahrer, sagt: „Ich begegne denselben Wagen immer wieder. Am Flughafen sind sie natürlich sehr stark vertreten.“
     

    Foto: Gerd Engelsmann
    Auf dem Dach ist kein Schild mit der Aufschrift „Uber“ befestigt, nicht einmal ein Aufkleber in der Windschutzscheibe gibt einen Hinweis darauf, ob es sich tatsächlich um einen Mietwagen handelt. Milkow erkennt sie trotzdem. In der Regel sei es ein Toyota Hybrid, sagt er, schwarz. Auch die Kennzeichen habe er sich mittlerweile gemerkt.

    „Ich begegne denselben Wagen immer wieder“, sagt er. „Am Flughafen sind sie natürlich sehr stark vertreten. Da blockieren sie viele Plätze, wo eigentlich Privatfahrzeuge halten dürfen. In Friedrichshain sehe ich sie oft, weil ich selber in Friedrichshain wohne.“ Und natürlich führen sie in allen anderen Innenstadtbezirken. „Mitte, Kreuzberg, Prenzlauer Berg, überall innerhalb des S-Bahn-Rings.“

    Einen statt drei Kunden pro Stunde
    Seit es Uber und die anderen gibt in Berlin, hat Milkow es schwerer, auf die gleiche Anzahl von Fahrgästen an einem Tag zu kommen wie noch vor ein paar Jahren. Im Schnitt fährt er ein bis zwei Kunden pro Stunde. In letzter Zeit eher einen als zwei.

    Wenn dann ein Fahrgast einsteigt, ist er ganz in seinem Element. Er ist ein Smalltalk-Künstler, spricht mit Urberlinern nur zu gern über die Verdrängung im Kiez, um im nächsten Satz Nietzsche zu zitieren: „Der hat sich sein Gehalt ja auch mit Taxifahren aufgebessert.“ Wenn er längere Zeit auf neue Fahrgäste warten muss, liest er Werke des Philosophen. Und warten muss er in letzter Zeit häufiger. Die Schuldigen hat er ausgemacht: Uber-Fahrer, die um dieselben Fahrgäste buhlen.

    Uber hat in Berlin keinen guten Ruf. Auch wenn vieles, was schief lief, in der Vergangenheit liegt. Im Jahr 2013 startete der Fahrdienstvermittler in der Stadt mit einem Modell namens Uber Black, bei dem professionelle Chauffeur-Dienste taxiähnliche Fahrten übernahmen. Nutzer konnten über die App Fahrten buchen, Fahrer, die sich in der Nähe aufhielten, nahmen die Aufträge an. Chauffeur-Diensten ist es in Berlin jedoch nicht erlaubt, wie ein Taxi am Straßenrand auf Fahrgäste zu warten. Anders als bei Taxen gilt für sie die sogenannte Rückkehrpflicht: Nach einer Fahrt muss der Fahrer an den Betriebssitz zurückkehren, bis ein neuer Auftrag eingegangen ist. Der Dienst wurde gerichtlich verboten, das Urteil erst im Dezember vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof bestätigt.

    Rückkehrpflicht auch bei Uber
    Im Jahr 2014 folgte Uber Pop, bei dem Privatpersonen als Fahrer vermittelt wurden. Senat, Taxigewerbe, Juristen begehrten auf: Niemand ohne Personenbeförderungsschein darf gegen Geld taxiähnliche Dienste übernehmen. Auch Uber Pop wurde untersagt. Die aggressive Strategie, erst einmal aktiv zu werden und erst danach zu klären, ob das überhaupt erlaubt ist, kam schlecht an.

    Nach der Niederlage änderte Uber wieder einmal das Geschäftsmodell und den Namen: Über den neuen Dienst Uber X versucht man es seit 2016 mit professionellen Fahrern, die sich außerdem an die Rückkehrpflicht halten müssen. Dafür arbeitet Uber mit Rocvin zusammen, einem Chauffeurdienst der früher Bundestagsabgeordnete gefahren hat. Daneben vermittelt Uber über die eigene App lokale Taxifahrer, die eine Provision für die Vermittlung von Fahrgästen an Uber zahlen. Mit Uber Jump testet der Konzern in Berlin derzeit außerdem elektrische Fahrräder, mit Uber Green sollen in diesem Jahr Elektroautos folgen.

    Tobias Fröhlich ist der Sprecher von Uber in Deutschland. Und er ist sichtlich bemüht, den Ruf des milliardenschweren Unternehmens hierzulande zu verbessern. Eine aggressive Wortwahl vermeidet er, wo es nur geht. „Wir haben nicht vor, Taxen zu ersetzen, wir reichen immer die Hand“, sagt er. „Wir wollen Teil der Mobilitätslösung sein und bestehende Angebote des ÖPNV, Bikesharing und Carsharing ergänzen.“ Er müht sich, doch er kämpft allein auf weitem Feld. Zu viel liegt im Argen. Und die Stimmen der Taxilobby sind zumeist lauter.

    Uber-Fahrer Volkan Caliskan wurde von Taxi-Fahrern verfolgt
    Uber verstoße permanent gegen die Rückkehrpflicht, und gesetzliche Pausenregelungen würden nicht eingehalten, sagt Rolf Feja, Vizechef der Berliner Taxi-Innung. Man habe kein Problem mit Konkurrenz. Die aber müsse unter gleichen Bedingungen arbeiten. Und das sei nicht der Fall. Während die Taxi-Innung vor kurzem beantragt hat, die Tarife erhöhen zu dürfen, um wirtschaftlich bestehen zu können, liegen die Preise von Uber immer etwas unter dem geltenden Taxitarif. Uber ist zudem nicht verpflichtet, Fahrgäste mitzunehmen. „Aufs Land, in die Außenbezirke? Dahin fahren die doch nicht. Wir dagegen haben eine Beförderungspflicht und feste Preise, das ist in Gefahr“, sagt Rolf Feja.

    Zu überprüfen sind rechtliche Vergehen ohnehin schwer. Zuständig dafür ist das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten. Dort gingen Beschwerden über Uber ein, bestätigt die Behörde, Kontrollen hätten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht jedoch nicht bestätigt. Doch der Kampf ist real. Ausgetragen wird er tagtäglich auf der Straße. Ein anderer Tag. Und ein anderer Wagen: Am Steuer sitzt der Uber-Fahrer Volkan Caliskan. Am Armaturenbrett ist die Smartphone-Halterung angebracht. Es ist ein Wagen, wie Rumen Milkow ihn beschrieben hat.

    „Ja, die Taxifahrer erkennen uns“, sagt Volkan Caliskan und nickt. Er ist 35 und fährt seit knapp eineinhalb Jahren für Uber. Dafür ist er bei Rocvin angestellt, dem Hauptpartner von Uber in Berlin. Dreimal sagt er, habe er es bislang erlebt, dass ihm ein Taxifahrer gezielt hinterhergefahren sei. „Die wollen dann beweisen, dass wir die Rückkehrpflicht nicht einhalten“, sagt er.

    Rückkehrpflicht von außen nicht ersichtlich
    Volkan Caliskan plaudert nicht einfach los, er überlegt immer einen kurzen Moment, bevor er antwortet. Er erzählt dann doch: Durch den Rückspiegel habe er gesehen, dass er von einem Taxifahrer, der sich direkt hinter seinen Wagen eingereiht hat, mit einem Smartphone gefilmt wurde. Weil er sich bedrängt gefühlt habe, sei er dann jedes Mal zur nächsten Polizeistation gefahren. Als er dort angehalten habe, habe ein Taxifahrer ihn in einem Fall zur Rede gestellt. Er habe ihm vorgeworfen, kreuz und quer durch die Stadt gefahren zu sein und nicht etwa zurück zum Firmensitz, wie vorgeschrieben. „Ich habe das ja da aber nur getan, weil ich mich bedrängt gefühlt habe und auf der Suche nach einem Polizisten war“, sagt Caliskan. „Wir halten die Rückkehrpflicht ein.“ Und es sei auch erlaubt, direkt einen neuen Fahrgast abzuholen, wenn der Auftrag schon während der vorherigen Fahrt eingeht. Dann müssen Uber-Fahrer nicht erst den Rückweg antreten. „Das ist von außen natürlich nicht ersichtlich.“

    Caliskan übernimmt bei Rocvin nicht nur Fahrten, ist seit kurzem eine Art Teamleiter, berät bei Problemen mit der Uber-App und überprüft zum Beispiel auch, ob die Rückkehrpflicht von seinen Kollegen eingehalten wird.
    Über die Zentrale lässt sich verfolgen, wo welches Auto sich gerade befindet und wohin es sich bewegt. Am Finanzamt vorbeizuarbeiten und Pausenzeiten nicht einzuhalten, sei schon deshalb unmöglich, sagt Caliskan. Die App zeichne alles auf. Ja, er gibt schon zu, neuere Kollegen müssten ein oder das andere Mal auf die Rückkehrpflicht hingewiesen werden, größere Verstöße gebe es aber nicht.

    Uber sieht sich nur als Vermittler
    Caliskan kann natürlich nur für Rocvin sprechen. Andere Mietwagenfirmen oder Fahrer, die als Subunternehmer bei Rocvin für Uber arbeiten, werden nicht überprüft. Viele von ihnen sitzen nicht zentral in Berlin, sondern in Nauen oder Lübben in Brandenburg. Nach jeder Fahrt den Rückweg anzutreten, wäre kaum wirtschaftlich. Fragt man bei Uber nach, wird ausweichend geantwortet: Der Konzern vermittele nur die Aufträge und sei nicht dafür verantwortlich, sollte es zu Verstößen gegen die Rückkehrpflicht kommen.

    Caliskan ist eigentlich gelernter Fertigungsmechaniker, hat sieben Jahre bei Audi in Heilbronn gearbeitet. Aber der Job erfüllte ihn nicht. Er wollte im Arbeitsalltag mehr mit Menschen zu tun haben. In Caliskans Familie haben mehrere den Beruf des Taxifahrers gelernt, auch sein Onkel ist Taxifahrer, in Berlin. Warum ist er dann zu Uber gegangen und nicht ins Taxigewerbe? „Mit Uber fühle ich mich sicherer“, sagt er, tippt vorne auf sein Smartphone und sagt: „Bei uns wird alles erfasst.“

    Volkan Caliskan, Uber-Fahrer, sagt: „Wir sind ein ganz normaler Anbieter. In anderen Branchen funktioniert es doch auch, dass es Konkurrenz gibt.” 

    Foto: Gerd Engelsmann
    Wer bei Uber mitfahren will, muss sich über die zugehörige App registrieren. Über diese lassen sich dann Fahrten buchen. Gibt man Start- und Zieladresse ein, wird in direktem Anschluss der genaue Fahrpreis angezeigt. Auch sieht man auf einer Karte die Route, die der Fahrer nimmt.
    Im Prinzip besitzt die App all die Funktionen, die andere Taxi-Apps wie beispielsweise Mytaxi auch haben. So zeigen auch bei Uber kleine sich bewegende Autos in Echtzeit an, wo sich die nächsten Fahrzeuge befinden und wie lange es dauert, bis einen ein Wagen abholt. Hat man einen Wagen bestellt, bekommt man ein Foto, einen Namen und das Autokennzeichen des Uber-Fahrers angezeigt. Fällt ein Nutzer bei einer Fahrt allerdings schlecht auf, weil er sich betrunken daneben benimmt, kann Caliskan das nach der Fahrt in der App vermerken. Häufen sich schlechte Bewertungen, lässt Uber den Fahrgast sperren. „Diese Sicherheit habe ich in einem Taxi nicht“, glaubt Caliskan. Auch hat er kein Bargeld dabei, sein Wagen ist GPS-überwacht.

    25 Prozent pro Fahrt geht an Uber
    Andersherum funktioniert der Bewertungsmechanismus auch. Jeder Nutzer wird nach der Fahrt dazu aufgerufen, den Fahrer zu bewerten – null bis fünf Sterne stehen zu Auswahl. Gibt man nicht die vollen fünf Sterne, wird nachgefragt: Woran hat es gehakt? An der Freundlichkeit, der Sauberkeit? Dem Fahrstil oder einer schlechten Ortskenntnis? Bei anhaltend guter Bewertung winkt auch schon mal ein Gehaltsbonus von Rocvin, verrät Caliskan. Er ist ein 4,92-Sterne-Fahrer, verdient ohne Bonus monatlich 1 800 Euro netto bei einer 40-Stunden-Woche. Damit liegt das Gehalt oberhalb des Mindestlohns.

    Uber selbst finanziert sich durch eine Vermittlungs- und Serviceprovision von 25 Prozent pro Fahrt. Volkan Caliskan kann von dem Gehalt ganz gut leben. Auch wenn man damit nicht reich wird. Unter seinen Kollegen seien viele Minijobber, Teilzeitarbeiter, verrät er. Auch viele Kollegen mit Migrationshintergrund. „Uber macht es einfacher, an einen Job zu kommen, sich hier eine Existenz aufzubauen. Leichter, denke ich, als die Taxibranche.“
    Caliskans Fahrgäste sind fast immer ausländische Touristen. Aus den USA, aus Großbritannien, von überall dort her, wo Uber viel präsenter ist. Die Gesprächsthemen unterwegs sind deshalb häufig begrenzt. Wo ist der beste Club? Die nächste Bar?

    Bei Rumen Milkow steigen an diesem Tag keine Touristen ein. Es sind Berliner, Zugezogene. Von ihnen hat, spricht man sie darauf an, noch keiner etwas von Uber gehört. Haben Uber und die Taxibranche also getrennte Zielgruppen?

    In den USA umstritten, woanders verboten
    Rumen Milkow mag daran nicht glauben. „Man sieht ja an New York, wie es sich entwickelt hat.“ Und wie es dort gelaufen ist, weiß er genau: Seine Frau ist Amerikanerin und war lange selbst Taxifahrerin in den Staaten. „In den USA ist das Wort Taxi komplett aus dem Alltagsgebrauch verschwunden. Da heißt es nur noch ,I take an Uber.‘“

    Auch in den USA gibt es seit Jahren erheblichen Widerstand gegen das Vordringen des Konzerns. In anderen Ländern ist der Dienst mittlerweile landesweit verboten worden, so in den Niederlanden und in Spanien. Verfügbar ist Uber trotzdem in rund 600 Städten weltweit. In Deutschland ist die Uber-App außer in Berlin auch in München, Düsseldorf und Frankfurt am Main nutzbar. In Hamburg war Uber kurze Zeit verfügbar und wurde dann untersagt.

    Die Lage in Deutschland kann man bei mancher Ähnlichkeit nicht mit der in anderen Ländern vergleichen. In den USA beispielsweise werden Taxi-Lizenzen teuer erkauft, das Gewerbe ist anders aufgebaut. In Deutschland zählen Taxen zum öffentlichen Personennahverkehr. Das hat auch zur Folge, dass sie – mit wenigen Ausnahmen – keine Fahrgäste ablehnen dürfen. Auch haben sie einen festen Tarif.

    „Mit professionellen Fahrern durch die Stadt“
    Das ist bei Uber anders. Uber ist in der Regel günstiger, passt aber etwa in Stoßzeiten die Preise an. Dieser Preisalgorithmus funktioniert laut Uber-Sprecher Fröhlich so: Sind in einem Gebiet wenig Uber-Autos, und ist die Nachfrage aber trotzdem da, kann der Preis für die Fahrt ein wenig höher liegen als zu Normalzeiten. Fahrer, die eigentlich nicht im Dienst sind, sollen so einen Anreiz bekommen, den Auftrag zu übernehmen. Auch dann, wenn die Nachfrage aufgrund schlechten Wetters höher ist, steigt der Fahrpreis, die Spanne liegt bei fünf bis 20 Prozent. Während eines Schneesturms 2013 in New York berechnete Uber sogar fast das Achtfache. Surge Pricing nennt sich das. In Deutschland, so sagt es Fröhlich, liegen die Preisschwankungen eher bei fünf, in den seltensten Fällen bei 20 Prozent. Auch hier wieder heißt es: Man habe aus Fehlern gelernt.

    Aber die Vorwürfe bleiben. Volkan Caliskan unterhält sich ab und an mit Taxifahrern. Deren Bedenken kann er kaum nachvollziehen. „Wir sind ein ganz normaler Anbieter. In anderen Branchen funktioniert es doch auch, dass es Konkurrenz gibt.“

    Rumen Milkow würde sich gerne einmal mit einem Fahrer von Uber austauschen. Er hat es versucht, hat am Flughafen Tegel ein paar Flyer aufgehängt auf der Suche nach einem Uber-Fahrer. Er wollte sich mit dem einfach nur unterhalten. Eine Rückmeldung bekam er nicht. Seit ein paar Wochen sieht er nun vermehrt Werbung von Uber, vor allem in den U-Bahnhöfen: „Mit professionellen Fahrern durch die Stadt“ heißt es da. Das stört Rumen Milkow. Weil es so ist, dass Fahrer bei Uber eben keine Ausbildung haben müssen wie Taxifahrer. Lediglich ein Personenbeförderungsschein, ein sogenannter P-Schein, ist Voraussetzung, um für das Unternehmen arbeiten zu dürfen. Und es ist leichter geworden, den P-Schein zu bekommen.

    Taxigewerbe entwickelt sich langsam
    Seit August 2017 müssen Anwärter keine Ortskundeprüfung mehr ablegen. Als Milkow 1994 seinen Taxischein in Berlin machte, gehörte das dazu. In der Prüfung musste er die kürzeste Strecke zwischen zwei Objekten innerhalb Berlins haargenau beschreiben. Theoretisch kann das heutzutage ein Navigationsgerät. „Wer ein Navigationsgerät gebraucht, wird orientierungsblöd“, sagt Rumen Milkow dann. Auch ein Smartphone hat er nicht.

    So rasant und ohne Rücksicht auf Verluste, wie Uber in den Markt drängt, so langsam, scheint es manchmal, entwickelt sich das Taxigewerbe im digitalen Zeitalter. Erst vor ein paar Monaten ist in Berlin der Kartenzuschlag abgeschafft worden, der fällig wurde, wollte ein Fahrgast mit Kreditkarte oder EC-Karte zahlen. Doch muss ein jahrhundertealtes Gewerbe gleich neuen Mobilitätsdienstleistern Platz machen?

    Beim Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) heißt es: „Wir stellen uns nicht gegen Veränderungen. Wir wollen aber auch zeigen, dass es bestimmte Konstanten im ÖPNV braucht. Wir fahren für alle Menschen und nicht nur für die Reichen. Wir fahren zu festen Tarifen. Bei uns kostet die Fahrt in der Silvesternacht das gleiche wie an einem sonnigen Dienstagmorgen.“

    Zehn Fahrten pro Uber-Schicht
    Letztlich ist es eine Frage, die Taxifahrer und Mietwagenfahrer nicht unter sich ausmachen können. Rumen Milkow ist an diesem Sonnabend nicht zufrieden. Am Ende des Tages hat er dreizehn Fahrten verbucht, aber noch nicht einmal 200 Euro Umsatz gemacht.

    Insgesamt ist die Umsatzentwicklung im Taxigewerbe aktuell noch stabil – ein Umsatzplus von zwei Prozent errechnete der BZP für 2017 deutschlandweit. Neuartige Mobilitätskonzepte würden die Branche demnach weniger ökonomisch bedrohen als politisch. Wenn an der Marktordnung und den Zulassungsvoraussetzungen gerüttelt würde.
    Volkan Caliskan, der Uber-Mann, fährt meist um die zehn Fahrten pro Schicht, am Wochenende mehr. Im Winter kommen allerdings weniger Touristen, die chauffiert werden wollen. Bemerkt hat Caliskan in diesen Wintermonaten die Konkurrenz durch den Berlkönig, den Fahrdienst der BVG. Noch ein neuer Mitspieler unter den Fahrdiensten, der rechtlich nicht unter „Mietwagen mit Fahrer“ fällt, sondern als eine Art erweiterter Linienverkehr fungiert.

    Einmal, erzählt Caliskan, ist er privat an einem Uber-Hotspot vorbeigefahren, am Salon zur wilden Renate, einem Techno-Club in Friedrichshain. Dort sah er keine Kollegen, sondern mehrere Wagen des Berlkönig. Auch die Konkurrenz bekommt Konkurrenz.

    #Berlin #Taxi #Uber #Politik

  • Freiburger Unmut um Taxitariferhöhung
    https://www.taxi-times.com/freiburger-unmut-um-taxitariferhoehung
    Weshalb schaffen es die Taxiunternehmer nicht, eine gemeinsame Front gegen Marktradikale und Megakonzerne zu bilden? Die Unternehmer schaffen es noch nicht einmal, den Aufsichtsbehörden gemeinsam abgestimmte Tarifentwürfe vorzulegen. Dieser Bericht vermittelt einen Eindruck von den Hintergründen.

    10. Januar 2019 - Für die Stadt Freiburg im Breisgau gelten seit Januar höhere Taxitarife. Zwei örtliche Taxiunternehmer werfen der Behörde und dem Verband vor, darüber nicht informiert worden zu sein. 

    Die Tageszeitung „Südkurier“ berichtete Anfang Januar vom Ärger der beiden Taxiunternehmer Frank Witte und Mladen Zivkovic. Sie geben an, über die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Tariferhöhung im Vorfeld nicht informiert gewesen zu sein, obwohl in der Vorlage stehen würde, dass der Verband des Verkehrsgewerbes Baden den Antrag allen Freiburger Taxibetrieben zur Kenntnis habe zukommen lassen. Zivkovic führt in Freiburg fünf Taxibetriebe mit insgesamt 50 Konzessionen und besitzt somit knapp ein Fünftel aller Freiburger Taxikonzessionen.

    Das Freiburger Amt für öffentliche Ordnung (AföO) wehrt sich gegen die Vorwürfe. Man habe sich vom Verband bestätigen lassen, dass alle Betriebe informiert worden seien. Der Verband wiederum konkretisiert im Südkurier, dass dies für alle 17 Mitgliedsbetriebe gelte und dass Witte und Zivkovic keine Verbandsmitglieder seien.
    ...
    Kurzkommentar: Der Ärger der beiden Taxiunternehmen mag verständlich sein. Unverständlich ist dagegen, warum Herr Zivkovic, der ein Fünftel aller Freiburger Taxikonzessionen besitzt, nicht in den Taxiverband eingetreten ist. Wer so viele Taxis besitzt, trägt auch eine Verantwortung gegenüber seinem Gewerbe. Das wiederum wird nun einmal von einem Verband vertreten. Ein Taxiverband ist genau die Plattform, in der gewerbe- und tarifpolitische Weichen gestellt werden. Wer an solchen Prozessen durch eine Nicht-Mitgliedschaft nicht teilnimmt, darf sich hinterher nicht über das Ergebnis beschweren.

    Die vielen kleinen Bosse in diesem Gewerbe mit niediger Einstiegsschwelle glänzen vor allem mit Egoismus, Kleinkrämerei, und perfekten Mangel an Weitblick. Obwohl sie sich in ein gemachtes Bett setzen könnten, indem sie zusammenarbeiten, und die seit Jahrzehnten geltenden rechtlichen und politischen Zusammenhänge für sich arbeiten lassen, ziehen die meisten es vor, ihr eigenes Süppchen zu kochen.

    So werden sie zu einer leichten Beute für die überseeischen Deregulierer und ihre deutschen Jünger. Die Fahrerinnen und Fahrer haben dem bisher auch nur ratlos zugesehen, wenn ihnen überhapt aufgegangen ist, was für ein Spiel gerade läuft. Vielleicht trägt die um sich greifende Verelendung und Not jetzt endlich dazu bei, wirkungsvolle Aktionen auszulösen.

    Es wäre nicht erstaunlich, wenn Taxis die Flughafenzufahrten für illegal agierende Uber Fahrzeuge blockieren würden. Das könnte zu Gewalttätigkeiten führen, die wiederum die Politik veranlassen würden, endlich eine effektive Kontrolle des Uber-Unwesens anzuordnen.

    #Taxi #Uber #Politik #Deutschland #disruption

  • 14.12.2018: Scheuer will Taxikrieg (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/345428.scheuer-will-taxikrieg.html

    Die deutsche Taxiinnung kann einmal kurz durchatmen. Der US-Fahrdienstleister Uber verstößt mit seinem Limousinenservice »Uber Black« gegen deutsches Recht. Am Donnerstag entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz, dass das Geschäftsmodell die Regularien des Personenbeförderungsgesetzes verletzt. Gemäß Paragraph 49 besteht für Mietwagen nach erledigtem Einsatz eine Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte. Außerdem dürfen Aufträge nur am Firmensitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegengenommen werden. Die Vorgaben dienen ausdrücklich dem Schutz des traditionellen Taxigewerbes.

    Der Silicon-Valley-Emporkömmling ist Rückschläge gewohnt. Der Dienst »Uber Pop«, bei dem sich Privatleute mit eigenem Auto und ohne Beförderungslizenz als Chauffeur verdingen, ist hierzulande schon seit 2015 verboten. Hart ins Kontor schlug ein Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor einem Jahr: Danach ist der milliardenschwere Konzern ein Verkehrsdienstleister und muss sich an nationales Recht halten. Uber dagegen begreift sich als eine technische Vermittlungsplattform und will die EU-Bestimmungen zur Dienstleistungsfreiheit angewendet sehen. So ließen sich staatliche Regulierungen aushebeln, und Uber hätte volle Narrenfreiheit, um die lästige Taxikonkurrenz aus dem Verkehr zu ziehen.
    long Beach Talco

    Aber Hilfe naht. Vor einem Monat hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigt, den Markt für internetbasierte Fahrdienste zeitnah zu liberalisieren. Sein Credo: »Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize.« Rückendeckung erhält er von der Monopolkommission, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen berät. Das Gremium forderte 2016 in einer Studie zur sogenannten Sharing Economy das Ende von Konzessionsbeschränkungen sowie den Verzicht auf behördlich festgesetzte Tarife. Auch Mindestpreise schadeten nur dem Verbraucher, befand seinerzeit der Exvorsitzende Justus Haucap, und weiter: »Warum darf es etwa beim Taxi keine Happy Hour geben?«

    Antwort: weil das einen Dumpingwettbewerb ins Bodenlose lostritt. Aber Scheuer schert das nicht. Hauptsache innovativ, der Kunde ist König, und die Preise steigen auch wieder, sobald die Großen sie diktieren. Und die Fahrer? Die müssen sehen, wo sie bleiben. Der Wissenschaftliche Beirat des Verkehrsressorts beklagte vor einem Jahr in einem Gutachten, der Markteintritt neuer Anbieter lasse sich »entweder nur eingeschränkt im Einklang mit inadäquat gewordenen Regeln oder unter Unterlaufung solcher Regeln realisieren«. Das war der Aufruf zum Rechtsbruch, und Uber folgt dem täglich ungestraft mit seinem Service »Uber X«, der Mietwagentouren in Berlin, München, Düsseldorf und neuerdings Frankfurt am Main vermittelt. Über Düsseldorf liest man, dort herrsche inzwischen »Taxikrieg«. Na und: Profit geht nun mal über Leichen.

    #Uber #Taxi #Politik #Justiz #Urteil

  • Tagesspiegel Leute Newsletter | Steglitz-Zehlendorf 20.12.2018
    https://leute.tagesspiegel.de/steglitz-zehlendorf/macher/2018/12/20/67986/degewo-bauvorhaben-am-wiesenschlag-es-werden-weniger-und-immer-we

    Nikolassee ist nichts für meinen Geldbeutel. Damit das so blebt, haben CDU, Grüne, FDP und AfD bezahlbare Wohnungen verhindert. Die wollen weiter unter sich bleiben. Die sehen das schon richtig. Politiker, die mir so konsequent eine Wohnung im Grünen, ach was, eine bezahlbare Wohnung verweigern, würde ich nie wählen. Fortschrittliche Grüne? Das gab es vor 40 Jahren. Jetzt machen die gemeinsame Sache mit der AfD. Die Nazis waren auch voll Öko in ihrer Zeit.

    Erst hatte das landeseigene Wohnungsbauunternehmen Degewo mit etwa 300 Wohnungen gerechnet: Am Wiesenschlag, einer kleinen Querstraße der Potsdamer Chaussee, sollen Mietwohnungen entstehen. Günstig, viele barrierefrei, geeignet für Familien. Fünfzig Prozent der Wohnungen will die Degewo zu Kaltmieten von 6,50 bis 8,50 Euro pro Quadratmeter anbieten. Im Bebauungsplan, der Anfang Januar aufgestellt wurde, waren es noch 265 Wohnungen. Im Oktober ging Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski (CDU) von insgesamt lediglich 230 Wohnungen aus, 115 davon sollten Sozialwohnungen werden. Jetzt haben CDU, Grüne, FDP und AfD in der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen, dass es noch weniger werden sollen: Von etwa 160 Wohnungen ist jetzt die Rede.

    Die Bezirks-Parlamentarier legten im letzte Woche beschlossenen Antrag die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,0 fest. Für Bau-Laien unter den Lesern (und da gehöre ich dazu): Diese Zahl setzt die Grundstücksgröße ins Verhältnis mit der Summer aller Geschossflächen. Ist ein Grundstück 1.000 Quadratmeter groß und gilt die GFZ von 1,0 dann dürfen alle Geschosse zusammen auch nur eine Fläche von 1.000 Quadratmetern haben – ganz einfach. Man könnte also vier Stockwerke mit je 250 Quadratmetern bauen oder fünf mit jeweils zweihundert. Oder oder oder. Je kleiner die GFZ, desto kleiner das Haus, desto weniger Wohnungen. Kleinere Häuser passen eben besser in die Umgebung, sagen die Christdemokraten. Was in Richtung Wasgensteig eine interessante Argumentation ist: Denn das dort angrenzende Ärztehaus (dort befindet sich auch die Bio Company und eine Edeka-Filiale) ist massiv, riesig, viergeschossig und liegt auf einer Anhöhe. Die Degewo hatte zuerst mit 1,44 und dann mit einer GFZ von 1,2 geplant. Linke und SPD gehen bei einer Begrenzung auf 1,0 davon aus, dass noch Platz für 160 Wohnungen bleibt. Achtzig davon wären Sozialwohnungen.

    Mit „rückwärtsgewandten und ideologischen Stadtentwicklungskonzepten werden faktisch 140 neue Wohnungen im Bezirk verhindert“, erklärt Hans-Walter Krause, stadtplanungspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Er wirft der schwarz-grünen Zahlgemeinschaft (und anscheinend auch der FDP und der AfD) „Klientelpolitik“ vor: Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften würden gegängelt, private Investoren an der Schloßstraße und in Lichterfelde-Süd hofiert. Das Degewo-Projekt sei eines „der seltenen Bauvorhaben einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft in Steglitz-Zehlendorf“. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker Semler bläst ins gleiche Horn. Zwar sei die ursprüngliche Planung von 300 Wohnungen an dem Standort zu groß, doch „eine Kompromissfindung bei circa 230 Wohnungen wäre möglich und auch der Lage angemessen gewesen“. Die Leidtragenden seien „die Menschen in unserem Bezirk, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind“.

    Erstaunlich ist, dass das Stadtplanungsamt sowohl die Entwürfe von 265 und dann von 230 Wohnungen (das wäre eine GFZ von etwa 1,2 gewesen) kritisch begleitet und den letzten auch befürwortet hatte – die oberste Chefin des Stadtplanungsamts ist die CDU-Bürgermeisterin. Dass ihre Parteifreunde in der BVV gegen die Expertise des Amts stimmten, ist kurios.

    Am Wiesenschlag in Openstreetmap
    https://www.openstreetmap.org/way/4067955

    #Berlin #Steglitz-Zehlendorf #Nikolassee #Am_Wiesenschlag #Wohnen #Politik

  • Ortskenntnisprüfung für Chauffeurdienste abgeschafft
    https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/uber-ortskenntnispruefung-fuer-chauffeurdienste-abgeschafft/20264616.html

    31. August 2017 - Die Bundesregierung schafft Ortskenntnisprüfung für Chauffeurdienste wie Uber ab und stärkt diese damit. Die Taxibranche wertet das als einen „ungerechten Wettbewerbsvorteil“.

    Die Bundesregierung stärkt Ridesharing-und Mietwagenunternehmen wie Uber, Blacklane und CleverShuttle unerwartet den Rücken. Normalerweise müssen deren Fahrer in Deutschland einen Personenbeförderungsschein beantragen und dafür eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn sie Fahrgäste etwa als Chauffeure kutschieren wollen. Doch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat den seit langem kritisierten Nachweis der Ortskunde überraschend aus der Fahrerlaubnis-Verordnung gestrichen, berichtet die WirtschaftsWoche. Künftig müssen Chauffeure gegenüber Kommunen und Städten nicht mehr nachweisen, dass sie den schnellsten Weg zum Bahnhof, zu touristischen Attraktionen oder zu Hotels kennen.

    Die Erleichterung gilt nur für Mietwagen- und Krankenwagenfahrer, nicht aber für Taxifahrer, die weiterhin eine Ortskenntnisprüfung ablegen müssen. Damit bringt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Taxibranche gegen sich auf. „Der Wegfall der Ortskenntnisprüfung für Mietwagenfirmen schafft einen ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Taxiunternehmern“, sagte Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands, der WirtschaftsWoche. Chauffeurdienste könnten nun „leichter Personal akquirieren“. Denn die Ortskenntnis gilt als schwierigste Hürde für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins. Ansonsten werden polizeiliches Führungszeugnis, eine Punkteabfrage in Flensburg und ein Medizincheck abgefragt.

    #Uber #Taxi #Deutschland #Politik #disruption

  • Digitalisierung : FDP-Verkehrspolitiker fordern Ende des Taxi-Monopols
    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalisierung-fdp-verkehrspolitiker-fordern-ende-des-taxi-monopols/23761414.html?ticket=ST-1858322-w5ISDvgtWMf5OT57eeys-ap5

    15.12.2018 - Die Große Koalition will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitätsangebote verbessern. Die FDP prescht mit eigenen Überlegungen vor.

    Foto-Legende: Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird.

    Berlin - Regierungsberater weisen immer wieder auf die große Bedeutung der Digitalisierung für den Taximarkt hin. Das Thema wabert schon seit Jahren durch die Politik, wurde aber von der Bundesregierung nie ernsthaft in den Blick genommen. Dabei empfiehlt der wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsminister dem Gesetzgeber, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen und den Taximarkt liberalisieren.

    „Zurzeit lässt sich der Markteintritt neuer internetbasierter Dienstleister entweder nur eingeschränkt im Einklang mit inadäquat gewordenen Regeln oder unter Unterlaufung solcher Regeln realisieren“, stellte der Beirat im vergangenen Jahr in einem Gutachten fest.

    Dass offenkundig Handlungsbedarf besteht, zeigt auch eine in dieser Woche ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach darf der US-Fahrdienstleister Uber seinen früheren Limousinen-Service Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen, weil das Unternehmen gegen deutsche Gesetze für das Mietwagengeschäft verstoßen hat. Die Lösung für die Problematik liegt auf der Hand.

    Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird. Denn eines ist klar: Die Digitalisierung macht auch vor dem Taxigewerbe in Deutschland nicht Halt. Das Entstehen von App-Anbietern wie Uber, Taxi.eu, Taxi.de, Mytaxi und BlaBlaCar führe zu „fundamentalen Veränderungen auf dem Markt für Personenbeförderung mit Pkw“, wussten die Regierungsberater schon 2017.

    Immerhin taucht das Thema im Koalitionsvertrag auf. „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren“, heißt es dort. Was das aber konkret für den Taximarkt bedeutet, darüber verlieren Union und SPD kein Wort. Die FDP ist da schon weiter.

    Bundesgerichtshof: Modell von „Uber Black“ war rechtswidrig

    Die Stoßrichtung der Liberalen ist so einfach wie plausibel: Das Personenbeförderungsgesetz soll mit dem Ziel überarbeiten werden, den deutschen Taximarkt aufzubrechen. Das geht aus einem Eckpunktepapier der FDP-Verkehrspolitiker hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

    Zur Begründung führen die Bundestagsabgeordneten an, dass im Zuge der Digitalisierung neue Geschäftsmodelle und neue Anbieter auf den Markt drängten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen jedoch „mit den damit einhergehenden Veränderungen heute nicht mehr aktuell und zeitgemäß“ seien. So gehöre das Taxigewerbe „zu den letzten verbliebenen Dienstleistungsmärkten, in denen eine strenge Regulierung freien Wettbewerb verhindert“. Die Öffnung des Taximarktes sei daher unumgänglich.

    Die Vize-Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Daniela Kluckert (FDP) forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur raschen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf. „Seit Jahren schleicht das Verkehrsministerium um eine dringend benötigte Reform herum, dabei läuft uns die Zeit davon“, sagte Kluckert dem Handelsblatt. „Wenn wir hiesigen Unternehmen nicht jetzt gestatten, diesen Markt selbst mit eigenen Plattformen und Angeboten zu entwickeln, werden wir einmal mehr von außen zuschauen.“
    Begrenzung der Taxilizenzen abschaffen

    Es gehe um nicht weniger als die Zukunft der Mobilität. Diese müsse ökologisch, vielfältig und bezahlbar sein. „Dafür brauchen wir innovative Mobilitätslösungen.“ Konkret schwebt den FDP-Verkehrspolitikern vor, bei einer Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes die Tarifpflicht, also die von den Kommunen festgelegten Taxitarife, zu kippen. Stattdessen setzen die Liberalen auf eine „Preisregulierung durch den freien Wettbewerb mit Einführung einer Preishöchstgrenze“.

    Außerdem soll es künftig keine Begrenzung der Taxilizenzen mehr geben, weil ein Limit für Konzessionen einen „gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ darstelle. Möglich werden sollen überdies sogenannte Pooling-Fahrten, bei denen sich mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Strecken ein Auto teilen. Die FDP-Politiker fordern zudem, die Ortskundeprüfung als Voraussetzung für die Personenbeförderung im Taxigewerbe zu streichen.
    Uber und Lyft: Fahrdienstvermittler wetteifern um den Börsengang

    Auch die Regulierung für den Mietwagenverkehr soll auf den Prüfstand gestellt werden. Konkret fordern die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Chauffeur, weil dadurch Leerfahrten entstünden, „die sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht zu rechtfertigen sind“.

    Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass solche Fahrzeuge erst zu ihrem Standort zurückfahren müssen, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen dürfen. Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen. Wettbewerber wie der Fahrdienst-Vermittler Uber, der die Vermittlung von Mietwagen mittels Smartphone-Apps ermöglicht, sehen sich dadurch benachteiligt.

    Bei Verbraucherschützern rennen die Liberalen mit ihren Überlegungen offene Türen ein. „Der Bundesverkehrsminister muss endlich dem Versprechen im Koalitionsvertrag Rechnung tragen“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Marion Jungbluth, dem Handelsblatt. Scheuer müsse einen Entwurf für ein modernes Personenbeförderungsgesetz vorlegen und Rahmenbedingungen formulieren, bei denen unter Einhaltung von Sozial- und Verbraucherstandards neue Mobilitätsdienstleistungen möglich würden.
    Gesetz verhindert „wichtige und benötigte Innovationen“

    Jungbluth sieht viele Vorteile in der Digitalisierung des Mobilitätsmarkts. Es sei gut, dass sich das Mobilitätsangebot für Verbraucher erweitert, „denn der Autoverkehr öffnet sich Nutzungsformen, die vom Eigentum unabhängig sind“.

    Neue Angebotsformen, wie zum Beispiel private Fahrdienste aber auch Rufbusse und private Mitfahrbörsen, trügen dem gewachsenen Bedürfnis der Menschen nach Flexibilität Rechnung. Das Personenbeförderungsrecht verhindere jedoch „wichtige und benötigte Innovationen“.
    Fahrdienstleister: Uber bringt trotz Unfall selbstfahrende Autos zurück auf die Straße

    Aus Verbrauchersicht wäre es laut Jungbluth durchaus sinnvoll, den Taximarkt anders zu behandeln als den Markt für Fahrdienste mit Mietwagen. So könne das Taxigewerbe zum Beispiel stärker als Teil des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) gesehen werden. „Aber stärker wettbewerblich ausgerichtete Angebote dürfen deswegen nicht verboten werden und können den ÖPNV sinnvoll ergänzen – gerade, wenn Busse und Bahnen wenig fahren.“

    Jungbluth warb für „Happy-Hour-Tarife“ oder andere spezielle Angebote, um neue Kunden zu gewinnen. Taxen hätten derzeit hohe Standzeiten und könnten in den wenig nachgefragten Zeiten den Verbrauchern attraktive Tarife anbieten. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VZBV. Danach sei 81 Prozent der 1.501 im November befragten Personen das Taxi fahren zu teuer.
    Ökonom kritisiert „verbraucherfeindliche Regulierung“ des Taximarktes

    Auch der Wettbewerbsökonom Justus Haucap siehr dringenden Handlungsbedarf. Der Bundesregierung warf er mit Blick auf die Regulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs schwere Versäumnisse vor. Es sei längst „überfällig, dass das Personenbeförderungsgesetz endlich novelliert wird“, sagte der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE) dem Handelsblatt. „Die heutige, sehr verbraucherfeindliche Regulierung des Taximarktes ist ein Fall von eklatantem Politikversagen.“

    Haucap lobte in diesem Zusammenhang den Vorstoß der FDP-Verkehrspolitiker im Bundestag für eine Liberalisierung des Taximarktes. Haucap sprach von „gute Ansätzen“, die alle in die „richtige Richtung“ gingen. Der Ökonom plädierte zusätzlich dafür, dass auch Privatleute andere gegen Entgelt in ihrem Auto mitnehmen dürften. Haucap schlug dafür eine Bagatellschwelle von 500 Euro vor.

    Wichtig wäre aus seiner Sicht zudem, dass diese privaten Fahrer deutlich als solche gekennzeichnet würden – ähnlich wie bei eBay die Privatverkäufer deutlich von gewerblichen Händlern unterschieden werden. Außerdem sollten Plattformen wie Uber oder BlaBlaCar, die Fahrten vermittelten, „garantieren, dass die Fahrgäste auch bei privaten Fahrern versichert sind“.

    Die Monopolkommission, deren Vorsitzender Haucap einmal war, hatte schon vor vier Jahren eine Liberalisierung des Taximarktes empfohlen. Denn auch sie erwartet durch das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle von Firmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, Vorteile für die Verbraucher.

    Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten indes „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“, schrieb die Kommission seinerzeit in einem Gutachten für die Bundesregierung.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik

  • Chauffeurservice: Und trotzdem fährt ein Uber | ZEIT Arbeit
    https://www.zeit.de/arbeit/2018-12/uber-black-bundesgerichtshof-rechtsverstoss-urteil-folgen

    13. Dezember 2018 - Der Chauffeurservice Uber Black verstößt gegen deutsches Recht, entschied der Bundesgerichtshof. Das ist richtig, wird aber nicht viel bringen.

    Ein Kommentar von Luisa Jacobs

    Bislang hat Uber immer einen Weg gefunden, trotz Rechtswidrigkeiten seine Fahrer auf den Straßen zu halten.

    „Gibt’s hier eigentlich Uber?“
    „Ich dachte, das sei hier verboten?“
    „Keine Ahnung, also meine App zeigt mir hier eins an.“
    „Ist in acht Minuten da.“

    Ein Gespräch, das man so oder so ähnlich seit einigen Jahren tausendfach in europäischen Städten hören kann – oder selbst schon geführt hat.

    Die Antwort auf die Frage „Gibt es hier Uber?“ ist kompliziert, zumindest in Deutschland. Das Uber-Paradoxon: Uber als Taxi-Ersatz ist verboten, nutzen kann man den Service als Chauffeurdienst aber trotzdem.

    An diesem Donnerstag hat nun auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Taxifahrer und gegen Uber entschieden: Konkret ging es dabei um das Angebot Uber Black, der Definition nach ein luxuriöser Mietwagenservice. Mit diesem Angebot verstieß Uber gegen deutsches Recht, bestätigten die Richter. Denn ein Mietwagenservice kann anders als ein Taxiunternehmen keine Aufträge direkt im Fahrzeug annehmen. Aufträge müssen erst von einer Zentrale an die einzelnen Taxis vergeben werden.

    Richtig, aber folgenlos

    Für den klagenden Taxifahrer Richard Leipold und die Taxibranche ist das Urteil ein großer Erfolg im Kampf gegen den übermächtigen Konkurrenten. Leipold hatte dagegen geklagt, dass Uber per App Mietwagenfahrern in Deutschland Aufträge direkt weiterleitet, die Preise bestimmt und abrechnet, aber die Regeln missachtet, die für das Mietwagengeschäft vorgeschrieben sind. Das Urteil zementiert nun einmal mehr, dass Uber ein Verkehrsdienstleister ist, der sich an lokales Recht halten muss und nicht, wie das Unternehmen sich gerne präsentiert, ein globales Technologieunternehmen, das sich um vermeintliche Kleinigkeiten wie das deutsche Personenbeförderungsgesetz nicht scheren muss.

    Die Entscheidung ist richtig, wird aber vermutlich kaum Konsequenzen haben. Denn Uber wurde in Europa bereits mehrfach verklagt – und ist trotzdem noch da:

    Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Frankfurt UberPop, womit das Unternehmen in Deutschland zunächst fußfassen wollte, landesweit verboten. UberPop ist der günstigste Dienst von Uber, der Fahrten von Privatperson an Privatpersonen vermittelt. Das Gericht entschied, dass das Geschäftsmodell in Deutschland gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Uber reagierte darauf mit der Ankündigung eines „alternativen Ridesharing‐Angebots“.

    Ebenfalls 2015 untersagte das Kammergericht Berlin den Limousinenservice Uber Black, um den es auch im aktuellen BGH-Urteil geht. Mietwagenchauffeure dürfen – anders als Taxifahrer – keine Aufträge direkt vom Fahrgast entgegennehmen, was über die App aber der Fall war. In München allerdings wird der Chauffeurdienst, leicht modifiziert, weiterhin angeboten.

    Auf die Verbote reagierte Uber schnell: Seit 2016 vermittelt das Unternehmen in Deutschland via UberX Fahrten von Mietwagen- oder Chauffeurunternehmen. Damit erfüllt Uber zumindest auf dem Papier die Anforderungen des deutschen Rechts: Alle Uber-Fahrer besitzen eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz; alle Fahrzeuge sind als Mietwagen zugelassen und entsprechend versichert.

    Außerdem gilt für Uber X, wie für andere Mietwagendienste auch, die sogenannte Rückkehrpflicht. Sie sieht vor, dass die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren, sie dürfen also nicht wie offizielle Taxis in der Stadt oder an Haltepunkten auf die nächste Fahrt warten. Ausnahme: Geht vor, während oder direkt im Anschluss an eine Fahrt ein weiterer Auftrag ein, muss der Mietwagenfahrer nicht in die Zentrale zurückkehren.
    Es fehlt an Kontrolle

    Kurz: Bislang hat Uber immer einen Weg gefunden, trotz Rechtswidrigkeiten seine Fahrer auf den Straßen zu halten. Letztlich mangelt es vor allem an der Kontrolle: Ob die rund 1.500 Uber-Fahrer sich an die Rückkehrpflicht halten und nach jeder Fahrt zurück nach Nauen, Lübben oder Königs Wusterhausen fahren, wo viele Berliner Fahrer registriert sind – oder sich doch einfach in der Nähe von Flughäfen oder beliebten Clubs aufhalten, ist schwer zu überprüfen.

    Ob Uber sein Angebot nach dem BGH-Urteil tatsächlich vom Markt nehmen oder nur anpassen muss, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Der Kläger, Taxifahrer Richard Leipold, hofft, das Verbot, das nun für Uber Black gilt, auch auf den Nachfolger Uber X anwenden zu können. Uber verkündet dagegen, das BGH-Urteil werde keinerlei Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens in Deutschland haben, da Uber Black ohnehin keine Aufträge mehr direkt im Fahrzeug annehme.

    Klar ist: So einfach wird sich Uber nicht aus Berlin, München und Düsseldorf verdrängen lassen. Wie wichtig dem Unternehmen die Präsenz auf dem europäischen Markt ist, kann man unter anderem an den Lobbyanstrengungen des Unternehmens ablesen: Laut der Plattform LobbyFacts.eu gab das Unternehmen auf EU-Ebene im Jahr 2017 zwischen 800.000 und 899.000 Euro für Lobbyismus aus, etwa doppelt so viel wie die Vermietungsplattform Airbnb. Uber jedenfalls zeigte sich noch einen Tag vor der Urteilsverkündung unbesorgt, da das Urteil ohnehin nicht das aktuelle Geschäftsmodell betrifft. Das Unternehmen habe das Model bereits vor mehr als vier Jahren entsprechend angepasst.

    In Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz sagte ein Unternehmenssprecher: „Vielleicht ändern sich die Gesetze auch irgendwann.“ Auch im Koalitionsvertrag wird eine Modernisierung des Gesetzes festgehalten.

    Ein erstes Gesetz wurde vergangenes Jahr schon zugunsten von Uber gelockert. Seit dem 24. August 2017 müssen Mietwagenfahrer keine Ortskenntnisprüfung mehr ablegen. Die Begründung des Verkehrsministerium: Anders als Taxifahrer wüssten Mietwagenfahrer immer vor der Fahrt, wohin sie fahren und seien auch nicht verpflichtet, den kürzesten Weg zu fahren.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Recht #Deutschland

  • UberBlack-Verbot – warum es für Uber trotzdem weitergeht
    https://www.taxi-times.com/uberblack-verbot-warum-es-fuer-uber-trotzdem-weitergeht

    13. Dezember 2018 von Jürgen Hartmann 2 Kommentare

    Der Bundesgerichtshof hat heute die Mietwagen-App UberBlack als Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz gewertet. Allerdings handelt es sich dabei um die Bewertung eines Vorgangs, den Uber mittlerweile anders gestaltet. Die Taxiverbände zeigen sich trotzdem erleichtert über das Urteil.

    In Berlin demonstrierten Anfang 2018 die Taxifahrer gegen die gesetzesverstöße der Uber-Fahrer. Simi/Taxi Times
    „Die Verwendung der beanstandeten Version der App „UBER Black“ verstößt gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG“. Mit dieser simplen wie eindeutigen Aussage fasst der Bundesgerichtshof BGH sein heute veröffentlichtes Urteil zusammen (AZ: I ZR 3/16). „Nach dieser Bestimmung dürfen mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Dagegen können Fahrgäste den Fahrern von Taxen unmittelbar Fahraufträge erteilen. Die Bedingung, dass Fahraufträge für Mietwagen zunächst am Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist nicht erfüllt, wenn der Fahrer den Fahrauftrag unmittelbar erhält, auch wenn das Unternehmen, das den Mietwagen betreibt, zugleich unterrichtet wird.“

    Im vorliegenden Fall konnte genau dies nachgewiesen werden. Geklagt hatte der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold, vertreten von der Rechtsanwältin Alexandra Decker und unterstützt vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sowie Deutschlands Taxizentralen und deren Taxi-Apps.

    Bereits die Vorinstanzen, das LG Berlin (Urteil vom 9. Februar 2015 – 101 O 125/14) und das Kammergericht (KG – Urteil vom 11. Dezember 2015 – 5 U 31/15) hatten genauso entschieden, worauf Uber allerdings jeweils in Berufung bzw. Revision gegangen ist. Die App UberBlack wurde in Berlin bereits 2015 vom Markt genommen, seitdem agiert man als UberX, UberGreen etc. Und man hat einen Trick angewendet, indem man mittlerweile jeden Auftrag ZUERST an die Mail-Adresse des Mietwagen-Unternehmers schickt und erst nach rund dreißig Sekunden in das Fahrzeug des Unternehmers.

    Ob diese Vorgehensweise nicht genauso gegen das PBefG verstößt, stand im vorliegenden Verfahren nicht zur Bewertung. Deshalb wird Uber in Deutschland in Berlin, München, Düsseldorf und seit kurzem auch Frankfurt am Main seine Produkte UberX, Green und andere auch weiterhin anbieten. Eine Klage in München, UberX zu verbieten, wird seit drei Jahren immer wieder verzögert.

    Selbst in Österreich, wo ein Wiener Gericht die App klipp und klar verboten hat, stellt Uber seinen Dienst weiterhin zur Verfügung. Wegen Verstoßes gegen eine rechtswirksame Unterlassungserklärung wurde Uber zwischenzeitlich zu mehreren Geldbußen in Höhe von insgesamt 680.000 Euro verdonnert.

    Unter diesem Aspekt wirkt das heutige BGH-Urteil wie ein Muster ohne Wert. Trotzdem zeigen sich die Taxi-Organisationen zufrieden über den heutigen Tag. Der BZP begrüßte die Entscheidung: „Der Bundesgerichtshof hat klar die Rückkehrpflicht für Mietwagen hervorgehoben. Dieser Unterschied zwischen Taxis, die Fahrtaufträge unterwegs annehmen dürfen, und Mietwagen ist im Personenbeförderungsgesetzes geregelt. Außerdem wird mehr als deutlich, dass Uber mit seiner Plattform eindeutig der Mittäter bei Verstößen gegen das Gesetz ist.“

    Ähnlich sieht das auch Taxi Deutschland, der Zusammenschluss der größten Taxizentralen, der durch seine erfolgreiche Klage bereits im Jahr 2015 ein bundesweites Verbot der App UberPOP erwirkt hatte: „Mit dem Urteil des BGH ist Uber nun auch voll verantwortlich für Verstöße seiner Fahrer. Wir werden diese künftig beobachten und etwaige Verstöße konsequent direkt gegen Uber verfolgen“, erläutert Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland.

    Dieter Schlenker, Vorstand von Taxi Deutschland, ergänzt: „Uber ist ein Verkehrsunternehmen und muss sich an die gleichen Vorschriften halten wie andere Unternehmen auch. Gesetz ist Gesetz, da gibt es keinen Silicon-Valley-Bonus.“

    Schlenker nimmt damit Bezug auf die klare Festlegung des BGH, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen sei und damit den nationalen Gesetzen unterliege. Uber hatte dagegen argumentiert, dass man als technologische Plattform der Dienstleistungsfreiheit unterliege. Der Europäische Gerichtshof hatte dem in seinem Urteil vor gut einem Jahr eindeutig widersprochen, und der BGH hat diese Auffassung mit seinem heutigen Urteil übernommen.

    Die BGH-Entscheidung wird daher als Grundsatzurteil interpretiert, mit dem klargestellt wird, dass sich die Betreiber von Mobilitäts-Apps als Verkehrsdienstleister an alle gesetzlichen Vorgaben für die entgeltliche Personenbeförderung halten müssen. „Deshalb geht die Bedeutung weit über die Beurteilung des Modells UberBlack hinaus“, sagt dazu Dieter Schlenker. „Taxi Deutschland begrüßt Wettbewerb. Dieser muss jedoch fair sein. Hält sich Uber an geltendes Recht, ist das Taxi absolut wettbewerbsfähig. Davon sind wir fest überzeugt“.

    Wie wichtig ein fairer Wettbewerb unter Beibehaltung bisheriger Regelungen ist, skizziert der BZP: „Das Personenbeförderungsgesetz garantiert feste Beförderungstarife und die Beförderungspflicht der Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrs, heißt es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung. „Das sorgt für Verlässlichkeit. Auch der Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle. Hätte sich Uber durchgesetzt, würden Mietwagen auf Kundensuche die Innenstädte verstopfen. Aktuelle Studien aus den USA bestätigen diese Auswüchse ungebremster Zulassung neuer Dienste.

    BZP-Präsident Michael Müller Foto: Taxi Times
    Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen um eine geplante Änderung des PBefG fügt BZP-Präsident Michael Müller noch hinzu: „Mein Wunsch wäre, dass die Bedenken der höchsten Bundesrichter auch bei möglichen Veränderungen beim Personenbeförderungsgesetz berücksichtigt werden.“

    Ein Wunsch, den Müller sicherlich auch im persönlichen Gespräch mit Bundesverkehrsminister Scheuer äußerte. Der Zufall wollte es, dass jenes Gespräch genau heute zeitgleich mit der Veröffentlichung des BGH-Urteils stattfand. jh

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Justiz #Recht

  • Der Bundesverkehrsminister plant Änderungen im Personenbeförderungsgesetz - Tino Schopf – Für Prenzlauer Berg Ost und Weißensee
    https://www.tino-schopf.de/meldungen/der-bundesverkehrsminister-plant-aenderungen-im-personenbefoerderungsges


    Schön wie der SPD-Mann mit Unternehmern über das Taxigewerbe spricht. Zur Gewerkschaft der Fahreinnen und Fahrer Ver.di besteht bei der SPD anscheinend kein guter Draht mehr, dabei sollte die ehemalige Arbeiterpartei doch wenigstens versuchen Volkspartei zu bleiben, imdem sie mit dem Volk spricht. In der aktuellen Sonntagsbefragung geben gerade noch 14% der Wählerinnen und Wähler der Partei ihre Stimme. Tendenz fallend.

    Der Bundesverkehrsminister plant Änderungen im Personenbeförderungsgesetz. Welche konkreten Auswirkungen hätten diese für das Berliner Taxigewerbe? Dieser Frage gingen mein Kollege aus dem Deutschen Bundestag, Swen Schulz, und ich nach und luden dazu Vertreter der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., Taxi Berlin sowie des Bundesverbandes in das Abgeordnetenhaus ein. Die Taxifahrer haben sehr anschaulich auf die aktuellen Probleme des Berliner Taxigewerbes hingewiesen. Dabei wurden die Ansätze der Digitalisierung, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs sowie die Pflichten der Taxis im Straßenverkehr thematisiert.
    Wir dürfen dieses verlässliche Taxisystem nicht aufs Spiel setzen. UBER kann und darf aus unserer Sicht keine Gesetze diktieren.
    Ich bleibe an den Themen dran!

    #Berlin #Taxi #Politik