#rückkehrpflicht

  • Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes | heise online
    https://www.heise.de/news/Taxi-Uber-Moia-Bundestag-beschliesst-Reform-des-Personenbefoerderungsgesetzes-

    05.03.2021 von Volker Briegleb - Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

    Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

    Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

    Scheuer: „Fairer Ausgleich“

    „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“, erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen.“

    Besonders umkämpft war dieser „faire Ausgleich“ zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

    Streitfall „Rückkehrpflicht“

    Diese „Rückkehrpflicht“ bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

    Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. „Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein“, schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. „Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten.“ Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, „die von Mietwagen überschwemmt werden“. Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

    „Verlierer sind die Verbraucher“

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Rückkehrpflicht #Mietwagen #Uber #Personenbeförderungsgesetz

  • Berliner Taxidemo wird von den Medien kaum beachtet
    https://www.taxi-times.com/berliner-taxidemo-wird-von-den-medien-kaum-beachtet

    24. Mai 2017 von Nicola Urban - Rund 350 Taxis, das entspricht 4,3 Prozent aller Berliner Taxis, haben gestern in einem Autokorso in der deutschen Hauptstadt gegen fehlende bzw. zu lasche Kontrollen gegenüber Uber-Fahrern und gegenüber Fahrgastklau am Berliner Flughafen demonstriert.

    Organisator der Demo war Erkan Özmen, Administrator einer Berliner Taxi-Facebook-Gruppe. Die etablierten Berliner Taxiverbände hatten bereits im Vorfeld erklärt, sich an der Demonstration nicht zu beteiligen.

    In Berlin ist der US-Fahrtenvermittler mit seinem Dienst UberX sehr aktiv. Fahrtaufträge werden dabei hauptsächlich an Unternehmen bzw. Fahrer vermittelt, die im Berliner Umland Mietwagenkonzessionen angemeldet haben. Wie aus den Beobachtungen zahlreicher Berliner Taxikollegen hervorgeht, halten sich etliche dieser Fahrer stets im Bereich des Flughafens Tegel auf und warten dort auf neue Aufträge. Sie umgehen damit die Rückkehrpflicht.

    In den Medien fand die Aktion allerdings nahezu keine Beachtung. Einzig der Berliner Rundfunk RBB zeigte in einem 30-Sekunden-Clip Bilder vom Autokorso. Rund 500 Taxifahrer hätten gegen zu lasche Regeln im Taxigewerbe demonstriert, verkündete der Sender. „Sie fordern härtere Strafen für Uber-Taxis und für Taxifahrer aus dem Umland, die entsprechend der Umkehrpflicht eigentlich ohne Fahrgäste zurückfahren müssten.“

    Damit war es dem RBB leider nicht gelungen, die eigentlichen Forderungen der Organisatoren sachlich korrekt auf den Punkt zu bringen. Der Protest richtete sich nicht gegen zu lasche Regeln, sondern gegen Behörden, die aus Sicht vieler Berliner Taxifahrer nichts oder zu wenig unternehmen, um die bestehenden Regeln durchzusetzen. Man fordere auch keine härteren Strafen gegen Uber-Taxis, sondern gegen Mietwagenfahrer, die nach einer Fahrt zum Flughafen eben nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zu ihrem Betriebssitz (außerhalb Berlins) zurückfahren. Die angesprochene Umkehrpflicht ist also eine Rückkehrpflicht und sie findet sowieso ohne Fahrgast statt.

    Wie wenig man mit solchen sachlich falschen Darstellungen dem Taxigewerbe nützt, zeigen die vielen Leser-Kommentare, die im Anschluss an diese Meldung im Internet nachzulesen sind. Mehrheitlich zeigen die Leser (und Taxikunden) kein Verständnis für die Demo und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen und Lärmbelästigungen. Stattdessen beschweren sie sich über den schlechten Service vieler Berliner Taxifahrer.

    So schreibt beispielsweise Andreas Reddig: „Zu viele Taxis ist das EINE, das ANDERE ist die Qualität der Taxifahrer. Erst neulich musste ich einem Taxifahrer zeigen, wo er hin muss. Das ist traurig! Hinzu kommt, dass viele Taxifahrer nicht einmal die StVO kennen und fahren wie sie wollen, ohne Blinker, abbiegen in zweiter Spur, Geschwindigkeitsüberschreitung und fahren mit Navigationsgerät. Oh oh, was ist nur aus dem Taxigewerbe geworden. Wird wirklich Zeit, dass da mal was passiert, bevor der schlechte Ruf noch weiter bergab geht!“

    Denver York monierte „Die sollten ihre Preise mal überdenken, wenn es bezahlbar wäre, gäbe es kein Uber! Kuh melken nicht Schlachten liebe Taxifahrer!“ Ma Jo kritisierte: „Oh Gott nicht Die. Gerade die größten Rowdys regen sich auf. Pfui!“ Die Taxifahrer scheinen diese Posts nicht zu entmutigen. „Wir Taxifahrer werden die Demo solange wiederholen und die Stadt lahmlegen bis unsere Forderungen vom Senat erfüllt werden“, konterte der Taxifahrer Sebastian Doerner.

    #Berlin #Taxi #Uber #Demonstration #Rückkehrpflicht #Medien

  • Taxi-Bundesverband fordert Vorbestellfrist für Mietwagen - Mietwagenbranche, Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin - das unabhängige, bundesweite Taxi-Magazin
    https://www.taxi-heute.de/de/news/mietwagenbranche-bundesverband-taxi-und-mietwagen-e-v-taxi-bundesverband-

    In Frankreich gab es eine Vorbestellfrist, die im Namen des fairen Wettbewerbs von der Regierung gekippt wurde. Mal sehen, ob die Verankerung des Taxi-Bundesverbands so gut ist, dass die Forderung eine Chance bekommt.

    12.03.2020 von Dietmar Fund - Für Mietwagen sollte eine Vorbestellfrist von mindestens 30 Minuten eingeführt werden, die zwischen dem Auftragseingang und dem Fahrtantritt liegt. Nur so könne wirksam und leicht kontrollierbar verhindert werden, dass Mietwagen taxiähnlichen Verkehr anbieten, schreibt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

    Eine solche Regelung könne auf Großstädte beschränkt werden. Als solche zählt der Verband Städte ab 100.000 Einwohnern.

    Der Verband sieht seinen Vorschlag als neues Element zur zusätzlichen Abgrenzung von Taxis und Mietwagen. Gleichzeitig betont er, dass die Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen als Unterscheidungsmerkmal zwischen Taxis und Mietwagen auf keinen Fall aufgeweicht werden dürfe. Die Politik solle vielmehr die Voraussetzungen für eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht schaffen.

    Dass man als ehrlich wirtschaftender Unternehmer mit Mietwagen, die taxiähnlichen Betrieb anbieten, nicht überlebensfähig ist, war übrigens ein Thema, das bei der letzten Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg angesprochen wurde. Einen Bericht dazu bringt taxi heute in der Ausgabe 3-4/2020.

    #Taxi #Mietwagen #Politik #Rückkehrpflicht

  • Communiqué de presse - la Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur.
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/communiques_presse_8004/prestation_chauffeur_9665/press_release_44526.html

    Gute Nachrichten aus Frankreich ? Nicht so ganz, weil schon feststeht, was der Uber-Konzern mit Unterstützung der macronistischen Liberalen als Nächstes tun wird, um den „Taximarkt“ zu erobern.

    In Deutschland hat Uber bereits eine Lösung für das Problem Scheinselbständigkeit gefunden. Hierzulande werden sociétés d’écran eingesetzt, welche pro forma die Autos und Fahrer beschaffen, mit denen Uber seine Dienste anbietet. Damit ist die Bombe der #Scheinselbständigkeit entschärft, und die Gegenwehr der Taxiunternehmen auf die Frage der #Rückkehrpflicht zum Standort des Mietwagenunternehmens begrenzt worden. In wieweit die Safedriver und anderen Mietwagenausbeuter von Uber finanziert und gesteuert werden oder vielleicht wirklich selbständig tätige Fahrdienste sind, kann hier nicht geklärt werden.

    Sicher jedoch ist, dass alle Fahrdienste menschliche Chauffeure benötigen und das Gerede von autonomen Taxis nicht der Realität in der individuellen Personenbeförderung entspricht. Das wird für mindestens 10 bis 20 Jahre auch so bleiben, so dass Fahrerlöhne für Taxi- und Mietwagenbetriebe heute und in Zukunft den größten Kostenfaktor darstellen.

    Wie konnte es also gelingen, dem Taxigewerbe, das sich bei Einführung des deutschen gesetzlichen MIndestlohns am 1. Januar 2015 ausserstande sah, Löhne in gesetzlich vorgeschriebener Höhe zu zahlen, einen ansatzweise rentabel wirtschaftenden Konkurrenten entgegenzusetzen?

    Durch massives Lobbying gelang es Uber und seinen Verbündeten durchzusetzen, dass im Juli 2017 die #Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer abgeschafft wurde. Damit eröffnete sich den Mietwagenbetreibern ein riesiges Reservoir an armen, mit ihren Rechten nicht vertrauten Arbeitskräften, die daran gewohnt waren jeden Lohn zu akzeptieren und unter den unerträglichsten Bedingungen zu arbeiten. Kriege und Zerstörung ganzer Volkswirtschaften hatten hunderttausende junger Männer nach Deutschland getrieben, die nun von Uber als Arbeitsarmee im Krieg gegen Mindestlohn und soziale Absicherung ins Feld geschickt werden konnten.

    Aufgrund der Abwesenheit jeglicher Erfassung von Arbeitszeiten oder Fahrstrecken in den Mietwagen können die Betreiber ihre Fahrer gnadenlos ausbeuten. Es genügt zu wissen, dass die Betriebskosten eines Taxis und eines Mietwagens so gut wie identisch sind, um zu verstehen, dass die von Uber einbehaltenen 30 Prozent Vermittlungsgebühr nur aus dem Fahrerlohn abgezweigt werden können. Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass bei Uber die selbe Fahrtstrecke 20 Prozent billiger als mit dem Taxi ist, muss man diese Differenz ebenfalls vom Fahrerlohn abziehen.

    So sieht die Rechnung für Unternehmer und Fahrer aus:

    Taxi

    € 120,00 Umsatz (gleiche Strecke 20% teurer)
    € 8,40 Umsatzsteuer (7%)
    € 48,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 9,60 Gewinn (8%)
    € 54,00 Fahrerlohn (45 %)

    Uber-Mietwagen

    € 100,00 Umsatz
    € 19,00 Umsatzsteuer (19%)
    € 40,00 Fahrzeugkosten usw. (40%)
    € 30,00 Uber-Provision (30%)
    € 8,00 Gewinn (8%)
    € 3,00 Fahrerlohn (3%)

    Die Rechnung ist nicht exakt, weil weder schwankende Benzinpreise noch der Umsatzsteuer-Vorabzug einbezogen sind. Sie sollte jedoch klar zeigen, dass ein Uber-Fahrer mit der gleichen Arbeit erheblich weniger als ein Taxifahrer verdient. Vielleicht ist der Unterschied nicht ganz so groß wie in der Beispielrechnung, jedoch wären schon 30% bis 50% des Taxifahrereinkommens für Uber-Chauffeure hoch geschätzt.

    Wir wissen, dass es Taxiunternehmen mit Mühe gelingt, den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. In Anbetracht dieser Zahlen dürfte kein Mietwagenunternehmen, das hauptsächlich für Uber fährt, eine gründliche Betriebsprüfung überstehen. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Angabe falscher Arbeitszeiten bei Mietwagen noch verbreiteter ist als bei Taxiunternehmen. In Wirklichkeit wird viel länger gearbeit, als die Lohnabrechnungen ausweisen.

    Wir müssen auch davon ausgehen, dass Uber seine lokalen Partner subventioniert, und die Fahrpreise im Grunde illegales Dumping darstellen. Dagegen ist seit Wegfall des deutschen Rabattgesetzes jedoch kaum ein Kraut gewachsen.

    Im Ergebnis sind die Einnahmen der Berliner Taxiunternehmen sind seit Abschaffung der Ortskundeprüfung für Mietwagenfahrer um 30 bis 50 Prozent gefallen. Die Zahl der in Berlin zugelassenen Taxis hat zwischen Dezember 2019 und März 2020 um etwa 300 abgenommen, weil die Betreiber ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten.

    Die Schlacht hat in Frankreich noch nicht richtig begonnen.

    La Cour de cassation a décidé de requalifier en contrat de travail la relation contractuelle entre la société Uber et un chauffeur. En effet, lors de la connexion à la plateforme numérique Uber, il existe un lien de subordination entre le chauffeur et la société. Dès lors, le chauffeur ne réalise pas sa prestation en qualité de travailleur indépendant mais en qualité de salarié.

    Faits et procédure

    La société Uber met en relation, via une plateforme numérique, des chauffeurs VTC et des clients.
    Une fois son compte clôturé par Uber, un de ces chauffeurs a demandé à la justice prud’homale de requalifier la relation contractuelle avec cette société en contrat de travail.
    La cour d’appel a fait droit à sa demande.

    La question posée à la Cour de cassation

    Lorsqu’il réalise une prestation pour Uber, un chauffeur, inscrit au registre des métiers comme travailleur indépendant, est-il lié par un lien de subordination avec cette société, situation de nature à justifier la requalification de la relation contractuelle en contrat de travail ?

    La réponse de la Cour de cassation

    Les critères du travail indépendant tiennent notamment à la possibilité de se constituer sa propre clientèle, la liberté de fixer ses tarifs et la liberté de définir les conditions d’exécution de sa prestation de service.

    A l’inverse, dans le cadre d’un contrat de travail, le lien de subordination repose sur le pouvoir de l’employeur de donner des instructions, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner le non-respect des instructions données.

    Le chauffeur qui a recours à l’application Uber ne se constitue pas sa propre clientèle, ne fixe pas librement ses tarifs et ne détermine pas les conditions d’exécution de sa prestation de transport. L’itinéraire lui est imposé par la société et, s’il ne le suit pas, des corrections tarifaires sont appliquées. La destination n’est pas connue du chauffeur, révélant ainsi qu’il ne peut choisir librement la course qui lui convient.
    Par ailleurs, à partir de trois refus de courses, la société Uber peut déconnecter temporairement le chauffeur de son application. En cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », le chauffeur peut perdre l’accès à son compte.
    Enfin, le chauffeur participe à un service organisé de transport dont la société Uber définit unilatéralement les conditions d’exercice.

    Ainsi, l’ensemble de ces éléments caractérise l’existence d’un lien de subordination entre le chauffeur et la société Uber lors de la connexion à la plateforme numérique, son statut d’indépendant n’étant que fictif.
    Le fait que le chauffeur n’ait pas l’obligation de se connecter à la plateforme et que cette absence de connexion, quelle qu’en soit la durée, ne l’expose à aucune sanction, n’entre pas en compte dans la caractérisation du lien de subordination.

    Arrêt n°374 du 4 mars 2020 (19-13.316) - Cour de cassation - Chambre sociale - ECLI:FR:CCAS:2020:SO00374 | Cour de cassation
    https://www.courdecassation.fr/jurisprudence_2/chambre_sociale_576/374_4_44522.html

    Résumé
    Le lien de subordination est caractérisé par l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements de son subordonné. Peut constituer un indice de subordination le travail au sein d’un service organisé lorsque l’employeur en détermine unilatéralement les conditions d’exécution.

    Justifie légalement sa décision une cour d’appel qui, pour qualifier de contrat de travail la relation entre un chauffeur VTC et la société utilisant une plate-forme numérique et une application afin de mettre en relation des clients et des chauffeurs exerçant sous le statut de travailleur indépendant, retient :

    1°) que ce chauffeur a intégré un service de prestation de transport créé et entièrement organisé par cette société, service qui n’existe que grâce à cette plate-forme, à travers l’utilisation duquel il ne constitue aucune clientèle propre, ne fixe pas librement ses tarifs ni les conditions d’exercice de sa prestation de transport,

    2°) que le chauffeur se voit imposer un itinéraire particulier dont il n’a pas le libre choix et pour lequel des corrections tarifaires sont appliquées si le chauffeur ne suit pas cet itinéraire,

    3°) que la destination finale de la course n’est parfois pas connue du chauffeur, lequel ne peut réellement choisir librement, comme le ferait un chauffeur indépendant, la course qui lui convient ou non,

    4°) que la société a la faculté de déconnecter temporairement le chauffeur de son application à partir de trois refus de courses et que le chauffeur peut perdre l’accès à son compte en cas de dépassement d’un taux d’annulation de commandes ou de signalements de « comportements problématiques », et déduit de l’ensemble de ces éléments l’exécution d’un travail sous l’autorité d’un employeur qui a le pouvoir de donner des ordres et des directives, d’en contrôler l’exécution et de sanctionner les manquements et que, dès lors, le statut de travailleur indépendant du chauffeur était fictif.

    Mindestlohngesetz
    https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_(Deutschland)

    Ortskundeprüfung – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ortskundepr%C3%BCfung

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2017 der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Bisher musste diese Prüfung auch bei Betriebssitzgemeinden mit einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnern beim Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit Mietwagen oder Krankenwagen abgelegt werden.

    Ortskundewegfall für Mietwagen im Bundesrat beschlossen
    https://www.taxi-times.com/ortskundewegfall-fuer-mietwagen-im-bundesrat-beschlossen

    Der aus Sicht des Taxigewerbes zweifelhafte Beschluss ist Teil der „Zwölften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“. In ihm wurde das festgehalten, was eine Expertengruppe „Fahrerlaubniswesen“ innerhalb des Bund-Länder-Fachausschusses ausgearbeitet hatte.

    Im Punkt 5 der 12. Verordnung wird eine Änderung des § 48 FEV bestimmt. Demnach wird dort folgender Nebensatz gestrichen: „oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50 000 Einwohner hat“.
    ...
    Der mit dieser Änderung verbundene künftige Wegfall der Ortskundeprüfung für Kranken- und Mietwagenfahrer wird von der Taxibranche seit Wochen heftig kritisiert, ebenso eine Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits jetzt auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen zu verzichten.

    Da man aber seitens des Taxi- und Mietwagenverbands BZP von dieser Entwicklung überrascht wurde und selbst erst vor wenigen Wochen von den Änderungsplänen erfahren hatte, war die Zeit für eine wirksame Lobbyarbeit offenbar zu kurz.

    #Frankreich #Justiz #Urteil #Uber #Arbeitsrecht #Mindestlohn #SMIC

  • Uber: Aufsichtsversagen mit dramatischem Vollzugsdefizit
    https://www.taxi-times.com/uber-aufsichtsversagen-mit-dramatischem-vollzugsdefizit

    Einen Tag vor dem Start der Europäischen Taximesse hat BZP-Präsident Michael Müller die Auswüchse angesprochen, welche das Taxigewerbe aktuell im Fall Uber erleben muss. Die Methode sei gruselig, sagte Müller vor rund 80 Delegierten des BZP während einer Tagung. Müller geht dabei speziell auf Düsseldorf ein, wo seit dem Uber-Start vor einigen Wochen Mietwagenfahrer mit hohen finanziellen Anreizen aus anderen Regionen in die Stadt gelockt werden, wo sie dann rechtwidrig Fahrtaufträge durchführen würden.

    Der rechtlich notwendige Auftragseingang am Betriebssitz des Unternehmens werde dabei ebenso nicht überprüft wie die Rückkehrpflicht. Diese einzuhalten sei laut Müller logischerweise gar nicht möglich, weil jemand, der aus Viersen oder gar aus Berlin für Uber Aufträge durchführt, nicht zurückkehrt, sondern in der Stadt auf den nächsten Auftrag wartet. „Das ist ein ständiger Verstoß gegen die Rückkehrpflicht“, sagt Müller und berichtet von der Erzählung eines Taxifahrers: „Die Leute werden mit 3.000 Euro bar auf die Hand für vierzehn Tage oder drei Wochen in die Stadt gelockt, bekommen während dieser Zeit kostenlose Unterkunft und werden anschließend mit anderen Fahrern aus Berlin ausgetauscht. Ein solches System kann sich nicht aus den Entgelten für die Beförderung finanzieren“, kommentiert Müller nüchtern. Das könne nur von disruptiv agierenden Kapitalkonzernen finanziell durchgehalten werden.

    #Deutschland #Taxi #Uber #Rückkehrpflicht