• “Cucinapoli Summer Dream 2026”: una rete educante a sostegno delle comunità
    https://informareonline.com/cucinapoli-summer-dream-2026-una-rete-educante-a-sostegno-delle-com

    Nella cornice del Caruso, a Ravello, “Cucinapoli Summer Dream 2026” ha rinnovato il suo senso più profondo: trasformare l’eccellenza in responsabilità. L’iniziativa, promossa dalla #Fondazione_Enrico_Isaia e #Maria_Pepillo, ha posto al centro il tema della “comunità educante”: una rete viva di imprese, istituzioni, scuole, enti del terzo settore e realtà sociali. Ad introdurre […] L’articolo “Cucinapoli Summer Dream 2026”: una rete educante a sostegno delle comunità proviene da Informareonline, scritto da Antonio Casaccio

    #Approfondimenti #Attualità #Magazine_Agosto_2026 #Sociale #“Cucinapoli_Summer_Dream_2026”

  • Rione Sanità: la #Chiesa_Blu_ai_Cristallini è il simbolo del riscatto di un quartiere
    https://informareonline.com/rione-sanita-la-chiesa-blu-ai-cristallini-e-il-simbolo-del-riscatto

    Il #progetto_LUCE e la rinascita del Rione Sanità Fino a qualche anno fa il Rione Sanità rappresentava, insieme a molti altri quartieri popolari, uno di quei lati della città di cui vergognarsi e da nascondere. Complici anche le guerre di camorra che hanno tormentato il quartiere fino ai primi anni 2000, la Sanità era […] L’articolo Rione Sanità: la Chiesa Blu ai Cristallini è il simbolo del riscatto di un quartiere proviene da Informareonline, scritto da Alessandro Scotti

    #Approfondimenti #Attualità #EVIDENZA #Magazine_Agosto_2026 #Sociale #Napoli #Rione_Sanità

  • Perché sta diventando sempre più difficile mantenere un senso di vicinanza nell’era digitale?
    https://informareonline.com/perche-sta-diventando-sempre-piu-difficile-mantenere-un-senso-di-vi

    Oggi, molte persone si sentono sole anche quando sono circondate da altri. E, purtroppo, questo vale anche per chi vive sotto lo stesso tetto. Io e mia moglie non facevamo eccezione. La digitalizzazione diffusa ci ha giocato un brutto scherzo — invece di avvicinarci, ci ha effettivamente allontanati. E migliaia di coppie in tutto il […] L’articolo Perché sta diventando sempre più difficile mantenere un senso di vicinanza nell’era digitale? proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Sociale #era_digitale #tecnologie

  • À l’Ehpad de #combourg, en #ille-et-vilaine, de nouvelles accusations de « négligences » et de « maltraitances »
    https://splann.org/ehpad-combourg-negligences-maltraitances

    Une #plainte pour « mise en danger de la vie d’autrui » et « non-assistance à personne en péril » a été déposée en février 2026 par la famille d’une ex-résidente de l’Ehpad de Combourg (35). Une affaire qui entache un peu plus la réputation de cet établissement, déjà épinglé par l’agence régionale de santé en 2023. L’article À l’Ehpad de Combourg, en Ille-et-Vilaine, de nouvelles accusations de « négligences » et de « maltraitances » est apparu en premier sur Splann ! | Premier média d’enquête indépendant en Bretagne.

    #Santé_publique #agence_régionale_de_santé #ars_bretagne #association_clinique_Saint-Joseph #ehpad #jean-pierre_rossé #Joël_Le_Besco #maison_de_retraite #maltraitance #médico-social #personnes_âgées #social

  • Il sound design e i segnali di rivelazione nei giochi su Pawnbet Casino
    https://informareonline.com/il-sound-design-e-i-segnali-di-rivelazione-nei-giochi-su-pawnbet-ca

    I suoni all’interno dei giochi digitali strutturano il ritmo e aiutano ad orientarsi anche nei momenti più dinamici. Nell’esperienza di gioco su Pawnbet Casino, segnali audio come reveal, countdown e celebrazioni accompagnano le diverse fasi in modo chiaro e costante. In questo contesto, Pawnbet Casino mostra come i dettagli sonori contribuiscano a costruire un’atmosfera riconoscibile per ogni […] L’articolo Il sound design e i segnali di rivelazione nei giochi su Pawnbet Casino proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Sociale #attualità #internet

  • Come le scelte consapevoli dei consumatori online favoriscono l’economia legale
    https://informareonline.com/come-le-scelte-consapevoli-dei-consumatori-online-favoriscono-lecon

    Acquistare online è una delle pratiche più diffuse e semplici da eseguire nei nostri giorni. Eppure, proprio tale facilità insieme ad un’offerta virtuale pressoché infinita restituiscono un contesto perfetto per frodi digitali, portali di intrattenimento non autorizzati e piattaforme illegali. La prima forma di tutela è rappresentata oggi da consumatori digitali più attenti ai processi […] L’articolo Come le scelte consapevoli dei consumatori online favoriscono l’economia legale proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Sociale #acquisti_online

  • SGB XII & Haus-Schenkung : Muss ich das Elternhaus vor Sozialhilfe verkaufen ?
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/sgb-xii-und-haus-schenkung-muss-ich-das-elternhaus-vor-sozialhilfe-verkaufen-

    Vendre la maison familiale pour payer les soins des parents et l’EHPAD ?

    Viele Kinder übernehmen früh ein Haus oder eine Wohnung von ihren Eltern. Später werden die Eltern pflegebedürftig und die Kosten für Heim oder ambulante Pflege übersteigen schnell die eigenen Mittel. Dann stellt sich die drängende Frage: Muss das von den Eltern geschenkte Haus zuerst verkauft werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zahlt – oder kann das Eigentum in der Familie bleiben? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, welche Rolle geschenktes Immobilienvermögen spielt, wie die Zehnjahresfrist bei Schenkungen funktioniert und in welchen Konstellationen das Sozialamt auf das Haus nicht zugreifen darf. So können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Folgen ein Pflegefall in der Familie hat und wie Sie rechtzeitig gestalten können.
    Inhaltsverzeichnis

    Grundprinzip: Nachrang der Sozialhilfe und Vermögenseinsatz
    Schonvermögen: Wann bleibt das Eigenheim trotz SGB XII geschützt?
    Geschenktes Haus von den Eltern: Wer ist Vermögensinhaber?
    Schenkungsrückforderung: Die Zehnjahresfrist nach §§ 528, 529 BGB
    Wohnrecht, Nießbrauch und Pflegeverpflichtungen als Gegenleistung
    Muss ich mein geschenktes Haus für die Pflegekosten meiner Eltern verkaufen?
    Unterhaltspflicht der Kinder und Abgrenzung zum Vermögensrückgriff
    BSG- und BGH-Rechtsprechung zur Verwertbarkeit von Immobilien
    Gestaltung im Vorfeld: Was bei Hausübertragungen zu beachten ist
    Fazit: Kein Automatismus zum Hausverkauf – aber hoher Prüfungsbedarf
    Quellen

    référencé dans https://seenthis.net/messages/1183752

    #Allemagne #droit #social #viellesse

  • Thomé Newsletter 25/2026 vom 26.07.2026
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-25-2026-vom-26-07-2026.html

    La newsletter de Harald Thomé nous informe sur les catastrophes habituelles. Le chiffre le plus impressionnant de la semaine sont les 163.000 foyers supplémentaires appauvris par la réduction de l’allocation logement (Wohngeld) qui seront soumis au régime draconien de Grundsicherung .

    On y apprend des nouvelles sur les difficultés grandissantes qu’ont les pauvres de trouver un avocat prêt à travailler pour les quelques sous que l’état leur paye pour représenter des ayants droit. Ensuite il y a les allocation pour enfants et adolescents qui n’arrivent pas chez les parents et institutions en charge des jeunes et enfin il y a des détails intéressants sur la discrimination des enfants réfugiés.

    La liste est encore plus longue, choisissez simplement les sujet qui vous intéressent ou concernent et faites quelque chose.

    1. FragDenStaat warnt vor Angriff auf das Informationsfreiheitsgesetz

    Nach Angaben von FragDenStaat plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erheblich einzuschränken und zugleich Anfragen über die Plattform FragDenStaat.de zu unterbinden. Ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium soll zeigen, dass diese Pläne bereits seit Monaten vorbereitet werden.

    FragDenStaat spricht von einem gezielten Angriff auf die staatliche Transparenz. Seit 15 Jahren unterstützt die Plattform Bürger*innen dabei, ihre Auskunftsrechte gegenüber Behörden wahrzunehmen. Mit einer Petition, die bereits mehr als eine halbe Million Menschen unterzeichnet haben, sowie der Unterstützung von über 130 Organisationen und Medien wächst der öffentliche Widerstand. Auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion regt sich offenbar deutlicher Widerspruch.

    Ein Gesetzentwurf zur Einschränkung des IFG wird für September erwartet; eine Entscheidung könnte Ende 2026 fallen. FragDenStaat kündigt deshalb eine intensive Kampagne mit Öffentlichkeitsarbeit, Gutachten, rechtlicher Beratung und Gesprächen mit Abgeordneten an. Dafür rechnet die Organisation mit zusätzlichen Kosten von bis zu 200.000 Euro und bittet um Spenden.

    Das Anliegen ist von grundsätzlicher Bedeutung: Ohne wirksame Informationsrechte wird es für Bürger*innen, Medien und Organisationen erheblich schwieriger, staatliches Handeln zu kontrollieren sowie Korruption und Machtmissbrauch aufzudecken.

    Weitere Informationen, Petition und Spendenaufruf: https://t1p.de/hh1j0

    2. Alarmruf: Effektiver Rechtsschutz für arme Menschen ist gefährdet

    Die Sozialgerichtsbarkeit schlägt auch Alarm: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger reichen KI-generierte Klagen ein. Insbesondere im Eilrechtsschutz haben sich die Verfahren im Jahr 2025 mehr als verdoppelt.

    Die Zahlen überraschen nicht. Auch in den Beratungsstellen gehen immer häufiger KI-erstellte Schriftsätze ein. Genauer gesagt: Menschen wenden sich an die Beratungsstellen, nachdem Gerichte in richterlichen Hinweisen deutlich gemacht haben, dass ihre Klagen offensichtlich mit KI erstellt wurden und rechtlich nicht tragfähig sind.Es

    ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter deutlich verstärken wird.Gleichzeitig finden Sozialleistungsbeziehende immer seltener anwaltliche Unterstützung. Fast täglich erreichen uns bei Tacheles Hilferufe wie: „Wir haben bereits 20 oder 30 Anwältinnen und Anwälte angefragt – niemand übernimmt das Mandat.“ Der effektive Rechtsschutz gerät damit zunehmend in Gefahr.

    Die Ursachen sind vielfältig. Ein wesentlicher Grund sind die seit Jahren zu niedrigen Anwaltsgebühren im Sozialrecht. Hinzu kommt, dass Sozialleistungsträger regelmäßig versuchen, die zu erstattenden Gebühren weiter zu kürzen. Die Gerichte tragen diese Kürzungspraxis häufig mit. Unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen können viele Anwältinnen und Anwälte sozialrechtliche Mandate nicht mehr kostendeckend bearbeiten. Die Folge ist ein wachsender Rückzug von Anwältinnen und Anwälte aus diesem Rechtsgebiet.

    Deshalb müssen jetzt strukturelle Änderungen auf den Weg gebracht werden:

    Deutliche Anhebung der gesetzlichen Anwaltsgebühren im Sozialrecht.

    Eine nochmals deutlich höhere Vergütung für Eilverfahren, da diese besonders zeit- und arbeitsintensiv sind und häufig existenzsichernde Leistungen betreffen.

    Eine verlässliche öffentliche Finanzierung unabhängiger Sozialberatungsstellen.

    Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG): Der Kreis der nach § 8 RDG befugten öffentlichen und anerkannten Stellen sollte erweitert werden und ähnlich den RentenberaterInnen die Möglichkeit erhalten, Leistungsberechtigte auch vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten zu dürfen. Entsprechend wären das Sozialgerichtsgesetz (SGG) und die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) anzupassen.

    Einrichtung niedrigschwelliger Bürgerbüros der Sozialleistungsträger, in denen Anträge, Nachweise und Unterlagen analog eingereicht sowie Unterstützung bei der Antragstellung erhalten werden kann.

    Was bedeutet effektiver Rechtsschutz?

    Effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass jede Person ihre Rechte tatsächlich und wirksam vor Gericht durchsetzen kann. Rechtsschutz darf nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern muss praktisch geeignet sein, Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu beseitigen.

    Die Grundlage bildet Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz:

    „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

    “Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus ab, dass Rechtsschutz wirksam, umfassend und möglichst zeitnah gewährt werden muss. Ein Gerichtsverfahren darf weder so lange dauern noch so ausgestaltet sein, dass der Rechtsschutz faktisch leerläuft.

    Zum effektiven Rechtsschutz gehören insbesondere:

    der Zugang zu Gerichten ohne unzumutbare Hürden,
    eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung, wenn andernfalls erhebliche Nachteile drohen,
    wirksamer Eilrechtsschutz, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme,
    sowie eine umfassende gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen.

    Gerade für Sozialleistungsbeziehende ist effektiver Rechtsschutz von existenzieller Bedeutung. Wenn Betroffene keinen anwaltlichen Beistand mehr finden, unabhängige Beratungsstellen überlastet sind und Gerichte zunehmend mit unausgereiften KI-Schriftsätzen befasst werden, droht das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG seinen praktischen Gehalt zu verlieren.

    Hier ist die Politik kurzfristig zum Handeln verpflichtet. Der effektive Rechtsschutz für Sozialleistungsbeziehende ist bereits heute erheblich gefährdet.

    3. Sozialrecht Justament Juli 2026 Ausgabe

    Aus dem Inhalt der Juli-Ausgabe:

    Änderungen im SGB II gehen oftmals Prüfberichte des Bundesrechnungshofs voraus. Die Bedeutung der Berichte des Bundesrechnungshofs für das SGB II wird am Beispiel der aktuellen Änderungen des SGB II dargestellt (Seiten 15 bis 19)

    Schwerpunkthema die Neuregelung der Zumutbarkeit in § 10 SGB II hinsichtlich der Verschärfung der Unzumutbarkeit aufgrund der Erziehung von Kindern. Die Herabsetzung des Regelalters der Kinder, ab dem eine Beschäftigung zumutbar ist, von drei Jahren auf 14 Monate wirft zahlreiche Fragestellungen auf. Die Bundesagentur hat hierzu neue Weisungen ab dem 1.7.2026 erlassen. Die Weisungen werden kritisch dargestellt. Die Problematik, dass die Elternzeit bis drei Jahre nun im Widerspruch zur Zumutbarkeitsregelung im SGB II steht, werden in den Weisungen der BA zugunsten des SGB II gelöst, ohne aber die Implikationen der Lösung zu bedenken (Seiten 20 bis 30).

    Unter »Kurz berichtet«, weise ich auf die m.E. wichtige sozialpolitische Entscheidung der Arbeitsgruppe zur Digitalisierung des Sozialstaats hin: Die Sozialplattform soll zum One-Stop-Shop werden (Seite 31).

    Hier zum Download: https://t1p.de/lh6vp

    4. Die Bertelsmann Stiftung meldet: Teilhabebetrag erreicht mehr als acht von zehn berechtigten Kindern nicht

    „Mehr als acht von zehn anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beziehen, erhalten den monatlichen Teilhabebetrag von 15 Euro nicht. Aktuelle Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zeigen: Von den 6- bis unter 15-Jährigen nehmen lediglich rund 18 Prozent die Leistung in Anspruch, von den 15- bis unter 18-Jährigen nur 12 Prozent. Bei jungen Menschen, die Sozialhilfe beziehen oder unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, ist die Inanspruchnahme noch geringer. Für Kinder aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist mangels Daten nicht einmal bekannt, wie viele von ihnen Leistungen erhalten.

    Auch andere Bestandteile des Bildungs- und Teilhabepakets erreichen längst nicht alle Berechtigten: Den Zuschuss für Schulbedarf von 195 Euro jährlich erhalten 78 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen im SGB-II-Bezug. Damit bleibt jedes fünfte Kind ohne Unterstützung für Hefte, Stifte oder andere Lernmittel. Das kostenlose gemeinschaftliche Mittagessen nehmen lediglich 37 Prozent in Anspruch. „Das Bildungs- und Teilhabepaket würde das Leben für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessern. Das Geld wäre gut angelegt, weil es sie im Schulalltag unterstützt und ihnen hilft, sich auszuprobieren und bei Freizeitaktivitäten dabei zu sein. Das erhöht langfristig ihre Chancen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft“, sagt Antje Funcke, Expertin für Familienpolitik der Bertelsmann Stiftung. (…)

    Hier geht es zum kompletten Factsheet: https://t1p.de/phzyn

    Bemerkung: Teilhabeleistungen müssen endlich bei den Kindern ankommen!

    Vorweg: Ich bin wahrlich kein Fan der Bertelsmann Stiftung. Das Ergebnis ihrer Untersuchung ist jedoch zutreffend und alarmierend: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe kommen faktisch bei einem Großteil der Kinder und Jugendlichen, für die sie bestimmt sind, nicht an. Die Ausschöpfungsquote liegt gerade einmal bei 18 Prozent.

    Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Änderung. § 29 Abs. 4 SGB II ermöglicht bereits, Teilhabeleistungen als Geldleistung zu erbringen. Von dieser Möglichkeit muss konsequent Gebrauch gemacht werden. Die Leistungen sollten zusätzlich zum Regelbedarf unmittelbar an die leistungsberechtigten Familien ausgezahlt werden.

    Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich um kommunale Leistungen. Die Jobcenter können daher entscheiden, diese Leistungen den von ihnen betreuten Kindern und Jugendlichen direkt zukommen zu lassen. Dies wäre ein wirksamer Schritt, um die erschreckend niedrige Inanspruchnahme deutlich zu erhöhen.

    Gleichzeitig gilt: Finger weg von der geplanten Streichung des Sofortzuschlags! Auch dieser dient der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Jede Kürzung bei jungen Menschen verstärkt ihre soziale Ausgrenzung und erschwert später ihre Integration in Ausbildung und Arbeit.

    Wer bei Kindern und Jugendlichen spart, spart an ihrer Zukunft – und damit an der Zukunft der gesamten Gesellschaft.

    5. Fachkräfte schlagen Alarm: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland massiv benachteiligt

    Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz Berlin, 14. Juli 2026 – Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden...

    Mehr: https://t1p.de/4zrb2

    6. Geplante Wohngeldkürzungen treiben 163.000 Haushalte in die Grundsicherung

    Der Paritätische: Die Bundesregierung plant im Zuge der Wohngeldreform erhebliche Leistungskürzungen. Allein 2027 sollen die Ausgaben des Bundes um rund 613 Millionen Euro beziehungsweise 25 Prozent sinken. Nach Berechnungen der Bundesregierung würden dadurch etwa 163.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch verlieren und stattdessen auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein.

    Eine Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle zeigt, welche Folgen dies hätte: Das Wohngeld schützt rund 357.000 Menschen vor Einkommensarmut. Ohne diese Leistung würde die Armutsquote von 16,1 auf 16,6 Prozent steigen. Insgesamt leben etwa 2,25 Millionen Menschen in Wohngeldhaushalten.

    Besonders betroffen wären Familien: Rund 70 Prozent der Menschen in Wohngeldhaushalten leben mit Kindern. Viele Beziehende verfügen bereits heute über kaum finanzielle Spielräume. Mehr als jede fünfte Person kann sich nicht jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten, rund 72 Prozent können eine unerwartete Ausgabe von etwa 1.250 Euro nicht bezahlen und fast die Hälfte kann sich keinen einwöchigen Urlaub leisten.
    Das Wohngeld stabilisiert vor allem Haushalte, deren Einkommen trotz Erwerbstätigkeit oder Rente nicht ausreicht, um die hohen Wohnkosten zu tragen. Die steigenden Wohngeldausgaben sind daher nicht die Ursache der Wohnungskrise, sondern eine Folge hoher Mieten und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum.

    Der Paritätische fordert, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen, das Wohngeld als eigenständige Leistung zu erhalten und den sozialen sowie gemeinwohlorientierten Wohnungsbau deutlich auszubauen. Außerdem müssten überhöhte Mieten wirksam begrenzt und das Mietrecht konsequent durchgesetzt werden.

    Fazit: Die geplanten Kürzungen verschärfen Wohnarmut und drängen Zehntausende Haushalte in die Grundsicherung. Statt soziale Risiken zu verlagern, müssen Wohngeld und sozialer Wohnungsbau gestärkt werden.

    Untersuchung des Paritätischen zur Wohngeldkürzung: https://t1p.de/2qx8d

    Ein Bericht des Spiegel: https://t1p.de/n2bg0

    7. SGB XII & Haus-Schenkung: Muss ich das Elternhaus vor Sozialhilfe verkaufen?

    Ein ge Infos: Viele Kinder übernehmen früh ein Haus oder eine Wohnung von ihren Eltern. Später werden die Eltern pflegebedürftig und die Kosten für Heim oder ambulante Pflege übersteigen schnell die eigenen Mittel. Dann stellt sich die drängende Frage: Muss das von den Eltern geschenkte Haus zuerst verkauft werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zahlt – oder kann das Eigentum in der Familie bleiben? In diesem Beitrag erkläre ich verständlich, welche Rolle geschenktes Immobilienvermögen spielt, wie die Zehnjahresfrist bei Schenkungen funktioniert und in welchen Konstellationen das Sozialamt auf das Haus nicht zugreifen darf. So können Sie besser einschätzen, welche finanziellen Folgen ein Pflegefall in der Familie hat und wie Sie rechtzeitig gestalten können.

    Mehr: https://t1p.de/37yw7

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026
    14./15. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027
    08./09. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    11. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In der dreitägigen Fortbildung werden in den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können. In der zweitätigen Fortbildung ohne Rechnung.

    Termine:

    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026
    22./23. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026
    18. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027
    12. März 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026
    15. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026
    24. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    18. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp
    07./08. Dez. 2026 👉 https://t1p.de/v6bvl

    19. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    30. Nov. 2026 👉https://t1p.de/7iewc

    20. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

    Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

    Termine:

    02. Nov. 2026 👉https://t1p.de/12qtg

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?
    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen.

    In diesem Online-Fachseminar nach dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über die jüngsten Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die ersten Erfahrungen sowie die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    05. Okt. 2026 👉 https://t1p.de/n9zth

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen
    Harald Thomé

    #Allemagne #social #droit #austérité

  • 350000 sdf : 2 fois plus qu’en 2016 !
    https://bellaciao.org/350000-sdf-2-fois-plus-qu-en-2016

    La grève en action ! Les grévistes du Samusocial de Paris avec la CGT, les camarades d’Utopia56, de la commob travail #Social, etc ont déployé une banderole géante ce lundi 27 juillet sur le toit de l’immeuble du siège du Samusocial de Paris : « 350000 sdf : 2 fois plus qu’en 2016 : Macron coupable. Samusocial en grève reconductible. » Seule la lutte paye, ensemble jusqu’à la victoire ! Rejoignons et Soutenons la grève et l’occupation au Samusocial de Paris. Les prochains rdv : 🔴 jeudi (…) #Contributions

    / #Manifestations, #Grèves, Social, #Solidarités, #Syndicats, #Paris_-_IDF

  • Se al #g8 del 2011 fossero esistiti i #social?
    https://informareonline.com/se-al-g8-del-2011-fossero-esistiti-i-social

    Sono passati ben 25 anni dal G8 di #Genova, dalla morte di #carlo_giuliani, dalla ‘macelleria messicana’ della Diaz e dalla vergogna della caserma di Bolzaneto. Oltre al ricordo, e al dolore per ciò che il nostro paese in quei giorni ha vissuto, con quella che Amnesty International definí “la più grave sospensione dei diritti […] L’articolo Se al G8 del 2011 fossero esistiti i social? proviene da Informareonline, scritto da Domenico Barbato

    #Approfondimenti #Attualità #Napoli

  • Boom di turisti a #Napoli nonostante il caldo
    https://informareonline.com/boom-di-turisti-a-napoli-nonostante-il-caldo

    Quando la temperatura sfiora i 34 gradi, ci si aspetterebbe di vedere qualsiasi città svuotarsi: i cittadini fanno le valigie e si formano lunghe code di auto dirette verso il mare. Quest’estate, invece, a Napoli accade l’esatto contrario. Il caldo record non è riuscito a rallentare la stagione turistica ed il capoluogo campano si riempie […] L’articolo Boom di turisti a Napoli nonostante il caldo proviene da Informareonline, scritto da Maria Carla Pilla

    #Ambiente #Approfondimenti #Attualità #approfondimenti #sociale #Turismo_straniero

  • Capelli ricci in #estate: come proteggerli da caldo, umidità e stress quotidiano
    https://informareonline.com/capelli-ricci-in-estate-come-proteggerli-da-caldo-umidita-e-stress-

    L’arrivo della stagione estiva porta con sé giornate più lunghe, temperature elevate e una maggiore esposizione a sole, vento e umidità. Questi fattori possono mettere a dura prova i capelli ricci, che già per loro natura tendono a essere più secchi e delicati rispetto ad altre tipologie. Gestire la chioma riccia nei mesi caldi richiede […] L’articolo Capelli ricci in estate: come proteggerli da caldo, umidità e stress quotidiano proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Sociale #attualità

  • Thomé Newsletter 23/2026 vom 12.07.2026 - Harald Thomé
    https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-23-2026-vom-12-07-2026.html

    Voilà une première impression de la brutalité des nouvelles règles qui jeteront dans la misère absolue de nombreux pauvres d’Allemagne.

    La pire nouveauté est le traitement des ressortissants des autres pays de l’Union Européenne. Jusqu’au premier juillet chaque citoyen de l’UE avait droit à l’aide « Bürgergeld » après cinq années de séjour et de travail en Allemagne.

    A partir de ce mois chaque demande de « Grundsicherung » déclenche une vérification du statut légal de la personne par l’administration des étrangers. Si cette administration décide de ne pas prolonger son permis de séjour, la personne perd le droit aux aides sociales. Puisque la demande d’aide est une raison pour la révocation du permis de séjour, les chômeurs européens seront systématiquement renvoyés « chez eux » après un an de chômage, période pendant laquelle ils on droit au soutien per l’assurance chômage. Les personnes qui n’ont pas assez gagné pour vivre avec 60 pour cent du salaire moyen des derniers six mois sont menacés d’expulsion immédiate.

    Bref, les social-démocrates viennent d’introduire des lois xénophobes d’extrême droite. La liste des mesures nocives et inhumaines est trop longue pour la commenter ici. Lisez le texte de Harald Thomé et suivez ses liens.

    1. Aufruf an die Grünen und die SPD zur Beteiligung an einer abstrakten Normenkontrollklage

    Einige Regelungen des neuen Grundsicherungsgesetzes dürften verfassungswidrig sein. Um das festzustellen, bedarf es eines von drei juristischen Instrumenten: einer abstrakten Normenkontrolle, einer individuellen Verfassungsbeschwerde oder einer Richtervorlage. Bis es zu einer Entscheidung bei den beiden letztgenannten Verfahren kommt, werden Jahre vergehen.

    Für eine abstrakte Normenkontrolle, mit der die Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beantragt wird, bedarf es eines Viertels der Mitglieder des Bundestages. Das bedeutet: Wenn die Grünen sich beteiligen, bedarf es „nur“ noch neun kritischer Geister aus der SPD, um das notwendige Viertel der Abgeordneten zu erreichen. Eine entsprechende Anfrage ist nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bereits von der Linkspartei an die Grünen ergangen.

    Verfassungsrechtliche Bedenken wurden u. a. von der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DGB, dem Deutschen Sozialgerichtstag, der Neuen Richter*innenvereinigung, dem Paritätischen Gesamtverband, dem VdK und auch vom Verein Tacheles geäußert und vorgetragen.

    Eine abstrakte Normenkontrolle kann genutzt werden, wenn neue Bundes- oder Landesgesetze erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen und eine schnelle Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages als antragsberechtigte Verfassungsorgane den Antrag stellt.

    Daher ergeht hier der Aufruf, die Diskussion mit den Parteien und den MdB zu suchen und zu führen, damit diese sich einer abstrakten Normenkontrollklage anschließen.

    Aus meiner Sicht bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an zentralen Elementen der SGB II-Reform. Hierzu zählen insbesondere:

    Die Nichterreichbarkeitsfiktion in § 7b Abs. 4 SGB II: Vollständiger Verlust des Leistungsanspruchs bei drei aufeinanderfolgenden versäumten Meldeterminen
    Die Begrenzung der Kosten der Unterkunft in § 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II: Deckelung auf das 1½-Fache der örtlichen Mietobergrenze bei einer zugleich unbestimmten und zu eng gefassten Ausnahmeregelung in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II und in § 35 Abs. 1 S. 7 SGB XII.
    Die neu eingeführte Quadratmeter-Mietobergrenze in § 22 Abs. 1 Satz 8 Nr. 1 SGB II: Begrenzung der Unterkunftskosten auf diesen pauschalen Wert.
    Die 100-Prozent-Sanktionen bei Arbeitsverweigerung nach § 31a Abs. 7 SGB II.
    Der Durchsetzungsverwaltungsakt nach § 15a SGB II: Damit können Jobcenter nach einem Terminversäumnis für einen unbestimmten Zeitraum jedwede sanktionsbewehrte Pflicht auferlegen.
    Der unzureichende Schutz vulnerabler Gruppen: Dies widerspricht dem BVerfG-Urteil vom 09.11.2019 bezüglich Sanktionen, Arbeitspflichten und den Unterkunftskosten.

    Sucht daher das Gespräch mit den Parteien und den MdB, damit diese sich am Normenkontrollverfahren beteiligen. Bei offenem Verfassungsbruch muss eine Grenze gesetzt werden!

    2. Kahlschlag mit der Kettensäge: Der gezielte Abriss von Sozialstaat, Grundrechten und Arbeitnehmer*innenrechten

    Der Sozialstaat wird von der schwarz/roten Regierung mit der Kettensäge zerlegt. Fast täglich überbieten sich Politik und unionsnahe Verbände mit neuen Kürzungsvorschlägen, repressiven Gesetzen und Verschlechterungen für die Bevölkerung. Ob bei der Grundsicherung, dem Wohngeld, den Krankenkassen, der Rente, dem Kindersofortzuschlag, der Pflege, im Arbeitsrecht, beim Elterngeld oder beim Unterhaltsvorschuss – an allen Ecken und Enden wird grundlos die soziale Axt angesetzt.

    Jeden Tag erleben wir einen neuen Schritt beim Abbau des Sozialstaats. Niemand bestreitet, dass Reformen notwendig und sinnvoll sein können. Doch was hier und jetzt stattfindet, ist kein Umbau – es ist der systematische Abriss des sozialen Netzes. Flankierend dazu werden unsere Grundrechte Stück für Stück beschnitten, verschärft oder sogar faktisch abgeschafft. Das zeigt sich beim Versammlungsrecht, den neuen Polizeigesetzen, der Einschränkung von Informationsfreiheitsgesetzen, der Demokratieförderung und dem frontalen Angriff auf das Recht auf Asyl.

    Diese zerstörerische „Reformpolitik“ wird so lange gnadenlos weitergehen, bis spürbarer Protest und massiver Widerstand entstehen. Genau dieser Widerstand ist jetzt dringender gefragt denn je! In einigen Teilbereichen regt er sich zwar schon, allerdings noch viel zu zaghaft. Die verschiedenen Interessensgruppen und jewe8ils Betroffenen müssen jetzt ihre Kräfte bündeln, zusammenwirken und gemeinsam unübersehbar laut werden.

    Daran sollten und müssen wir ab sofort mit aller Kraft arbeiten!

    3. Weitere fachliche Weisungen der BA zu den Rechtsänderungen ab 1.7.2026 / Grundsicherungsgeld

    Ergänzend zu den im letzten Newsletter vorgestellten Weisungen ist noch eine neue Weisung zu § 10 SGB II herausgegeben worden. Diese Weisung zu § 10 betrifft die Anwendung der Zumutbarkeitsregelungen.

    Hier sagt die Weisung: „Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, Kinderbetreuung in dem entsprechenden Stundenumfang sicherzustellen, der die Aufnahme einer Arbeit in dem jeweils individuell zumutbaren zeitlichen Umfang ermöglicht“ (FW 10, RN 15).

    Dazu möchte ich noch einmal klarstellen: Grundsätzlich besteht zwar die Pflicht, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, nicht aber, sein Kind in eine beliebige Betreuung geben zu müssen. Ist keine geeignete oder wohnortnahe Betreuung vorhanden oder das Kind einfach noch nicht so weit, besteht die Arbeitspflicht zwar auf dem Papier, aber bei einer Nichterfüllung dieser Pflicht ist keine Sanktion im Sinne des § 31 SGB II möglich.

    Denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge gemäß § 1631 Abs. 1 BGB. Es umfasst das Recht, den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt eines minderjährigen Kindes zu bestimmen. Verfassungsrechtlich ist es durch das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG geschützt.

    Diese Weisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca unter den jeweiligen Paragrafen.

    4. BAG-W warnt: § 7 SGB II / § 23 SGB XII vor der Verschärfung: Wie Antragstellung und Verlustfeststellung zusammenhängen

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe warnt: der Koalitionsausschuss hat am 2.7.2026 beschlossen, dass BMAS und BMI bis Ende Juli einen Maßnahmenkatalog gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen sollen, umzusetzen bis Ende 2026. Das Kernstück bilden § 7 Abs.1 SGB II und § 23 Abs.3 SGB XII, sie sollen künftig an den „rechtmäßigen" statt den „gewöhnlichen" Aufenthalt anknüpfen. Dieses Vorhaben wird Auswirkungen für die Beratungspraxis haben, ganz zu schweigen von den Folgen für die betroffenen Menschen selbst.

    Nach geltendem Recht erhalten Unionsbürger*innen mit fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt Zugang zu regulären Leistungen, unabhängig vom formalen Status. Das BSG hat 2023 (B 4 AS 8/22 R) klargestellt: Dieser Anspruch greift gerade dann, wenn kein lückenloses materielles Freizügigkeitsrecht nachweisbar ist. Diese Rechtsprechung liefe mit der Neuregelung ins Leere. Als Auffangnetz bliebe nur die Überbrückungsleistung nach § 23 Abs.3 SGB XII – einmalig, vier Wochen, alle zwei Jahre. Für den Alltag heißt das: kein tragfähiger Ersatz.

    Ihre eigentliche Schärfe bekommt die Änderung erst durch die Verwaltungspraxis. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum FreizügG/EU (AVV) von 2016 regelt, wie Ausländerbehörden das Gesetz anwenden. Sie legt fest: Ein Antrag auf SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen gilt bereits als „besonderer Anlass", das Freizügigkeitsrecht zu überprüfen (AVV Nr. 5.3.2). Fällt diese Prüfung negativ aus, kann die Behörde eine Verlustfeststellung treffen (§ 5 Abs.4 FreizügG/EU, AVV Nr. 5.4). Dafür braucht es kein Fehlverhalten – der bloße Wegfall der wirtschaftlichen Voraussetzungen genügt. Anders bei der selteneren Verlustfeststellung wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit (§ 6): Dort schreibt EU-Recht einen Verhältnismäßigkeitsmaßstab vor, der Aufenthaltsdauer, familiäre und wirtschaftliche Lage sowie soziale Integration einbezieht. Für den praktisch weitaus relevanteren Fall nach § 5 Abs.4 fehlt dieser Maßstab in der AVV bislang.

    Die Antragstellung wird damit faktisch selbst zum Risiko. Wer Leistungen beantragt, löst eine Überprüfung aus. Die Überprüfung kann zur Verlustfeststellung führen – ohne verbindlichen Prüfmaßstab. Und über die geplante Neuanknüpfung an den rechtmäßigen Aufenthalt verliert diese Verlustfeststellung künftig auch den Zugang zur Fünfjahres-Rückausnahme in § 7 SGB II bzw. § 23 SGB XII – also genau die Leistung, deren Beantragung die Prüfung erst ausgelöst hat.

    Zur Datenlage lohnt ein Rückblick. Er zeigt, wie dünn die empirische Grundlage der aktuellen Verschärfung ist. Ein Bericht des BMI zum Rechtsmissbrauch bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit, vorgelegt zur IMK-Herbstsitzung im Dezember 2024, nennt für 2022 bundesweit 1.096 Verlustfeststellungen nach § 5 Abs.4 FreizügG/EU – rund 0,02 Prozent der in Deutschland lebenden Unionsbürger*innen, Datengrundlage ist das Ausländerzentralregister. Es ist also exakt die Vorschrift ohne Verhältnismäßigkeitsmaßstab, die in der Praxis nahezu ausschließlich zur Anwendung kommt. Zur konkret von der geplanten Änderung betroffenen Gruppe gibt es dagegen gar keine Zahl. Der noch unkonkrete Punkt „Änderungen im FreizügigkeitsG/EU" im Beschlusspapier dürfte an die Forderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vom November 2025 anschließen: unfreiwillige Rückführung bei Rechtsverlust.

    Was bedeutet das für die Praxis?

    Wo Verlustfeststellungsverfahren bereits an SGB-II- oder SGB-XII-Anträge anknüpfen, wird die Dokumentation des tatsächlichen Aufenthalts zur zentralen Anspruchsvoraussetzung – nicht mehr nur zur Beweisfrage. Nachweise zu Erwerbsstatus und Aufenthaltszeiten sollten deshalb jetzt gesichert werden.

    Ob ein Vertrauensschutz für Zeiträume vor Inkrafttreten gilt, ist offen und zeigt sich erst mit dem Referentenentwurf. Bei Klient*innen nahe der Fünfjahresgrenze spricht das für eine frühzeitige Antragstellung.

    Der fehlende Verhältnismäßigkeitsmaßstab in AVV Nr. 5.4 bleibt bis zu deren Überarbeitung ein tragfähiger Einwand. Wo eine Verlustfeststellung allein aus der Antragstellung abgeleitet wird, lässt sich der EU-Kommissionsleitfaden C/2023/1392 anführen: Er verlangt eine individuelle Prüfung von Aufenthaltsdauer, wirtschaftlicher und sozialer Lage.

    5. GEAS-Reform: Aktuelle BAMF-Dienstanweisungen

    Die aktuellen Dienstanweisungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Stand 06/2026, die gem. IFG (!) veröffentlicht wurden (weitere sind bislang noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben):

    DA Asyl (ohne Kapitel Grenzverfahren)

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-asyl-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    DA Asylverfahrenssekretariat (ohne Kapitel Grenzverfahren):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/dienstanweisung-asyl-2026/1128667/anhang/da-avs-geas-ohne-kapitel-grenzverfahren_konvertiert.pdf

    Leitfaden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ABH):

    https://fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-zustaendigkeitsbestimmungsverfahren-zbv/1128097/anhang/abh-leitfaden2026stand03-06-2026.pdf

    6. Kampagne zur Verteidigung des IFG

    Aus einem Text von Frag den Staat: Uns Bürger*innen traut die Merz-Regierung anscheinend gar nicht: Krankschreibungen sollen zukünftig am ersten Fehltag vorliegen und die Video-Überwachung wird aktuell massiv ausgebaut. Wir hingegen sollen dem Staat in Zukunft blind vertrauen. Die Spitzen von Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) de facto abschaffen. Skandale wie Jens Spahns milliardenschwere Maskendeals, die Fördermittelaffären der CDU Berlin oder die Lobbyverflechtungen von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche konnten damit überhaupt erst aufgedeckt werden.

    Dagegen wehren wir uns – und wir sind nicht allein! Über 450.000 Menschen haben unsere Petition unterzeichnet, in der wir die SPD auffordern, den Frontalangriff auf das IFG zu stoppen. Tausende E-Mails wurden an SPD-Abgeordnete verschickt und gemeinsam mit uns stellen sich über 120 zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, Medien und Vereine in einem offenen Brief gegen die Abschaffung des IFG.

    · Unterstütze unsere Forderung! Wir wünschen uns, dass unsere Petition mindestens 1 Million Unterschriften hat, wenn wir sie nach der Sommerpause an die SPD-Fraktionsspitze übergeben. Jetzt Petition unterschreiben und teilen!

    Maile Deinen SPD-Abgeordneten mit unserer Vorlage oder stelle ihnen auf abgeordnetenwatch.de öffentlich Fragen zum IFG.

    Dazu der klare Aufruf von mir: unterschreibt die Petition!

    7. KdU-Richtlinien – bitte auf Aktualität prüfen

    Ich veröffentliche die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese findet ihr hier: https://t1p.de/ixqj

    Zum 1. Juli 2026 haben sich im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) wichtige Änderungen ergeben. Deshalb müssen die Jobcenter und Sozialämter ihre KdU-Richtlinien an die neue Rechtslage anpassen und aktualisieren.

    Ich möchte euch daher bitten, mir die aktuellen KdU-Richtlinien zuzusenden. Falls euch keine aktuellen Richtlinien vorliegen, schaut bitte in der Übersicht nach. Solltet ihr neuere KdU-Werte oder MOG-Werte für eure Kommune kennen, schickt mir diese bitte ebenfalls zu.

    8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

    Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

    Termine:

    24./25. Aug. 2026
    31. Aug./ 01. Sept. 2026
    28./29. Sept. 2026
    12./13. Okt. 2026
    09./10. Nov. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

    9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

    Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

    Termine:

    10./11. Aug. 2026
    07./09. Sept. 2026
    24./25. Nov. 2026
    11./12. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

    10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

    Diese Fortbildung biete ich im Juli und Sept. dreitägig an, danach wieder nur zweitägig. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

    Termine:

    13./14./15. Juli 2026
    21./22./23. Sept. 2026
    16./17. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

    11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

    Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

    Termine:

    18. Aug. 2026
    01. Okt. 2026
    09. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

    12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

    In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

    Termine:

    14. - 18. Sept. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

    13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

    Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

    Termine:

    12. Aug. 2026
    06. Okt. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

    14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

    Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

    Termine:

    02. Okt. 2026
    23. Nov. 2026
    19. Jan. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

    15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

    Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

    Termine:

    27. Juli 2026
    24. Sept. 2026
    17. Nov. 2026
    07. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

    16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

    Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

    Termine:

    04. Aug. 2026
    30. Sept. 2026
    04. Dez. 2026

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

    17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

    Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

    Termine:

    04. Sept. 2026
    13. Nov. 2026
    25. Jan. 2027
    02. April 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

    18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

    Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

    Termin:

    05. Feb. 2027

    👉 Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

    19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

    Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

    Termine:

    21./22. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/ix6xp

    20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

    Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

    Termine:

    02. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/1ge84

    21. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

    Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

    Termine:

    14. Sept. 2026 👉 https://t1p.de/c8o9w

    So, das war es dann für heute.

    Mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé

    #Allemagne #social #politique #xénophobie #exclusion

  • #Informare: tutti i servizi offerti dalla nostra redazione
    https://informareonline.com/informare-tutti-i-servizi-offerti-dalla-nostra-redazione

    Dalla #scrittura giornalistica alla SEO, dalla #comunicazione politica ai contenuti video, fino alla moderazione di eventi e dibattiti: Informare mette a disposizione competenze editoriali, digitali e comunicative maturate sul campo. Informare è prima di tutto un giornale. Una redazione, una comunità di giornalisti, collaboratori e professionisti della comunicazione che ogni giorno raccontano territori, storie, imprese, […] L’articolo Informare: tutti i servizi offerti dalla nostra redazione proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Approfondimenti #Attualità #giornalismo #Social_Network

  • Macerie su Macerie – PODCAST 06/07/26 – Sulla #comunicazione oggi
    https://radioblackout.org/podcast/macerie-su-macerie-podcast-06-07-26-sulla-comunicazione-oggi

    Il narratore prende ciò che narra dall’esperienza […] e lo trasforma in esperienza di quelli che ascoltano la suastoria. Il romanziere si è tirato in disparte. Il luogo di nascita del romanzo è l’individuo nel suo isolamento, chenon è più in grado di esprimersi in forma esemplare sulle questioni di maggior peso e che lo […]

    #infotainment #social_network #societadellospettacolo #spettacolodeldolore
    https://radioblackout.org/wp-content/uploads/2026/07/seilugliomacerie.mp3

  • L’evoluzione globale della varianza digitale: perché l’intrattenimento internazionale non può fare a meno della matematica
    https://informareonline.com/levoluzione-globale-della-varianza-digitale-perche-lintrattenimento

    Parliamoci chiaramente: il modo in cui funzionano gli spazi online oggi non ha più nulla a che fare con le vecchie dinamiche del web. Il passaggio del tempo libero tradizionale nel mondo virtuale non è una novità dell’ultima ora, ma una realtà strutturale e consolidata. Nell’ultimo decennio, le nostre abitudini di svago si sono trasferite […] L’articolo L’evoluzione globale della varianza digitale: perché l’intrattenimento internazionale non può fare a meno della matematica proviene da Informareonline, scritto da Redazione Informare

    #Sociale #attualità #tecnologia

  • Sägen am Sozialstaat
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1200855.reformen-von-schwarz-rot-saegen-am-sozialstaat.html

    Voilà ’explication des réforme antisociales décidées par le gouvernement fédéral allemand.

    On ne le rappelle jamais assez souvent : Aucune mesure d’austérité est nécessaire. Il s’agit du renversement des bases de la vie du peuple allemand, de la préparation de changements plus radicaux encore par l’affaiblissement des populations et institutions visées. C’est la guerre du capital contre le peuple.

    2.7.2026 von Eva Roth - Pflege, Rente, Krankenversicherung: Wo die Regierungskoalition die soziale Sicherheit ohne Not schwächt und welche Alternativen Forscher sehen

    Kürzlich wurde auf der Internet-Plattform X darüber debattiert, ob die schwarz-rote Regierungskoalition nur eine Reform- oder auch eine Sparpolitik betreibt. Der Wirtschaftsweise Achim Truger hat sich die Sache daraufhin genauer angeschaut. Sein Schluss: Insgesamt wachsen die Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren kräftig. »Doch das Wachstum wird von eigentlich nur zwei Positionen getrieben: von den Verteidigungsausgaben und den Zinsausgaben«, bilanzierte der Ökonom Anfang Juni im Wirtschaftsmagazin »Surplus«. Alle anderen Ausgaben würden insgesamt schrumpfen.

    Sparen wollen CDU/CSU und SPD auch beim Sozialen. »Das ist kein Sachzwang, das ist Prioritätensetzung«, sagt der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang »nd.DieWoche«. »Wenn der Staat will, kann er das nötige Geld für die soziale Absicherung der Menschen beschaffen. Aber bisher plant die Regierung, beispielsweise bei der Pflege, öffentliche Mittel einzusparen und die Probleme für Betroffene zu verschärfen.«

    In der Sozialpolitik liegen inzwischen konkrete Pläne und Vorschläge bei Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung vor. Bei der Grundsicherung gelten bereits Einschränkungen. Am Mittwoch haben die Spitzen der Koalition wenige weitere Änderungen angekündigt. Wir stellen wichtige sozialpolitische Vorhaben vor und haben Forscher gefragt, wie sie die Pläne einschätzen und welche Alternativen sie sehen.

    Grundsicherung – Einschnitte für Armutsbetroffene: Für die rund fünf Millionen Menschen, die finanziell besonders schlecht dastehen, hat die schwarz-rote Koalition bereits die Unterstützung eingeschränkt: Seit 1. Juli sind die neuen Restriktionen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. Verpasst beispielsweise jemand drei Termine, wird der Regelsatz für Essen, Kleidung und Körperpflege gestrichen. Meldet sich die Person nicht innerhalb eines Monats, werden auch die Kosten für die Unterkunft nicht mehr übernommen. Solche Sanktionen »treffen in erster Linie Menschen mit psychischen Erkrankungen, Leseschwierigkeiten, mangelnden Sprachkenntnissen, persönlichen Krisen oder Suchtkrankheiten«, kritisierte die Diakonie Deutschland während des Gesetzgebungsverfahren. Der Regelsatz wird auch gestrichen, wenn jemand eine »zumutbare« Arbeit nicht aufnimmt. Am Mittwoch haben die Spitzenpolitiker der Koalition zudem einen umfassenden Datenaustausch zwischen Behörden angekündigt, um »Sozialleistungsmissbrauch« zu verhindern.

    Die Grundsicherung soll lediglich das Existenzminimum der Hilfebedürftigen sichern. Es ist umstritten, ob der Sozialstaat dieses Existenzminimum kürzen oder ganz verweigern darf. Doch bis geklärt ist, was verfassungswidrig ist, würden Jahre vergehen, sagt Harald Thomé, Vorstand des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles »nd.DieWoche«. Bis dahin müssten Leistungsbeziehende unter den neuen Regelungen leiden.

    Krankenversicherung – Pauschale Ausgabengrenze statt Strukturreformen: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung strebt die Regierungskoalition an, die Beiträge zu stabilisieren. Als zentrales Mittel sieht ihr Gesetzentwurf eine pauschale Begrenzung der Ausgaben vor: Demnach dürfen die Ausgaben künftig allenfalls so stark steigen wie die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. In den kommenden drei Jahren sollen die Ausgaben laut Rothgang sogar noch stärker begrenzt werden.

    »Das ist ein fundamentaler Angriff auf ein Grundprinzip des Gesundheitssystems«, betont der Gesundheitswissenschaftler Thomas Gerlinger von der Uni Bielefeld. Denn bisher gilt das Bedarfsprinzip: Was medizinisch nötig ist, soll auch finanziert werden. Und der Bedarf verringert sich nicht, wenn beispielsweise die Reallöhne in Deutschland und damit die Beitragseinnahmen sinken.

    »Im Grunde ist genug Geld im System.«
    Thomas Gerlinger Uni Bremen

    »Anstatt das Bedarfsprinzip infrage zu stellen, sollte die Politik das Gesundheitssystem effizienter machen«, sagte Gerlinger »nd.DieWoche«. Eine bessere Versorgung, die nicht mehr kostet, sei durchaus möglich. »Dazu braucht es Strukturreformen.« Als Beispiele nennt er eine bessere Koordination von stationärer und ambulanter Behandlung, Kostendämpfung bei teils extrem teuren patentgeschützten Arzneimitteln und mehr Prävention gerade für finanziell schwache Gruppen. So ließen sich langfristig die Ausgaben dämpfen. Denn »im Grunde ist genug Geld im System. Damit könnte man bessere Ergebnisse erzielen.«

    Ein Problem für eine effiziente Versorgung sei auch der Einstieg von immer mehr privaten Kapitalgesellschaften (Private Equity), etwa bei Medizinischen Versorgungszentren sowie zahnärztlichen und augenärztlichen Praxen. »Der Zweck dieser Gesellschaften ist es, Gewinne zu machen. Sie sind auf Expansion ausgelegt.« Das begünstige die Tendenz, möglichst viele Leistungen – und nicht nur die medizinisch notwendigen – zu erbringen.

    Nötig sei zweitens eine gerechtere Finanzierung des Gesundheitswesens, durch eine Bürgerversicherung, in die auch Beamte einzahlen und eine kräftige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. »Wer 10 000 Euro im Monat verdient, zahlt nur auf 5812,50 Euro Krankenversicherungsbeiträge. Es werden dann rund fünf Prozent vom Bruttolohn für die Krankenversicherung abgezogen. Bei einem Versicherten mit einem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind es fast neun Prozent. Das ist doch offensichtlich unfair.«

    Immerhin plant die Bundesregierung, die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro anzuheben. Auch auf Minijobs sollen Arbeitgeber künftig den vollen Beitragssatz zahlen. Der Schwerpunkt der Reform liegt jedoch auf Kostendämpfung. So sollen Tariflohnsteigerungen nicht mehr voll refinanziert und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen eingeschränkt werden. Überdies plant Schwarz-Rot weitere Änderungen wie eine Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente von mindestens fünf auf 7,50 Euro bzw. von höchstens zehn auf 15 Euro.

    Der Bund selbst will dagegen weniger öffentliche Mittel für das Gesundheitswesen bereitstellen und seinen Zuschuss an den Gesundheitsfonds um zwei Milliarden Euro pro Jahr kürzen, was Gerlinger dreist nennt. Auch bei Behandlungskosten von Grundsicherungs-Empfängern knausert er. Laut Gesetzentwurf sollen die Zuschüsse im kommenden Jahr gerade einmal um 300 Millionen Euro steigen. Nötig wären aus Sicht von Fachleuten jedoch zwölf Milliarden. Über den Gesetzentwurf stimmt der Bundestag voraussichtlich am 10. Juli ab.

    Am Mittwoch haben die Spitzenpolitiker der Koalition dann noch beschlossen, die telefonische Krankmeldung abzuschaffen. Zudem sollen Erkrankte schon am ersten Tag eine Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die Zahl der Krankmeldungen sei zu hoch, befand Merz. Diese Vorgabe ermögliche es Betrieben, das zu korrigieren. Entweder geht der Kanzler also davon aus, dass viele eine Krankheit vortäuschen, oder er will, dass Kranke arbeiten gehen.

    Pflege – der »Kürzungshammer«: Anfang Juni hat Gesundheitsministerin Nina Warken ihren Gesetzentwurf zur Pflege vorgelegt. Geplant ist, die Ausgaben der Pflegeversicherung und des Bundes zu begrenzen, auf Kosten der Pflegebedürftigen und der Beschäftigten. Der Wirtschaftsweise Truger nannte das Vorhaben denn auch einen »Kürzungshammer«.

    Konkret will die Ministerin die Tarifbindung in Pflegeeinrichtungen für vier Jahre aussetzen. Für pflegende Angehörige sollen die Rentenbeiträge um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. »Gerade dieser Punkt ist schlicht ein Skandal«, sagte der Gesundheitsökonom Rothgang vor einigen Tagen in einem Interview mit tagesschau.de. Es sei immer klar gewesen: Wer pflegt und damit für die Allgemeinheit etwas tut, der dürfe dafür nicht mit Altersarmut bestraft werden. »Dies zu ändern, finde ich von den schlimmen Regelungen die schlimmste in diesem Gesetzesentwurf«, so der Professor an der Uni Bremen.

    Zudem sollen die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige in Heimen eingeschränkt werden. Die Folge: Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige zahlen müssen, würden für jemanden, der fünf Jahre im Heim überlebt, im Schnitt um 20 000 Euro steigen, sagte Rothgang »nd.DieWoche«. Dabei mussten Heimbewohner*innen schon zuletzt im ersten Jahr im Schnitt insgesamt 3245 Euro im Monat selbst zahlen, darunter 1685 Euro für Pflegekosten.

    Bei der Pflegeversicherung trägt der Bund wie bei der Krankenversicherung selbst zur Finanznot bei. So sollten die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln finanziert werden, betont Rothgang. Die Regierungskoalition will diese Kosten jedoch nicht übernehmen.

    Den Hinweis, dass der Bund sparen muss und nicht mehr Geld für die Pflege und fürs Gesundheitswesen hat, lässt der Bremer Sozialforscher nicht gelten. »Wenn die Politik es für nötig hält, kann sie die Mittel bereitstellen. Das hat sie bei den Verteidigungsausgaben und beim Infrastrukturfonds getan, das kann sie auch hier.« Der Staat könne zum Beispiel wieder eine Vermögenssteuer erheben.

    Insgesamt schwäche die Koalition mit ihrer Gesundheits- und Pflegepolitik eine solidarische soziale Absicherung – »und schafft Platz für private Versicherungen«, bilanziert Rothgang. Tatsächlich strebt die Bundesregierung laut Warkens Gesetzesentwurf »eine Ausweitung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge an«.

    Ursprünglich war geplant, dass das Kabinett den Gesetzentwurf am 24. Juni verabschiedet. Der Termin wurde jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben.

    Renten – Geld für den Kapitalmarkt: Bei der Rente hat Schwarz-Rot bereits Ende 2025 beschlossen, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren. Eine Rentenkommission hat nun am 23. Juni im Auftrag der Bundesregierung Empfehlungen für langfristige Änderungen vorgelegt. Die Koalition sei sich einig, »dass wir dieses Paket vollständig umsetzen werden«, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz. Das Gremium schlägt zwar eine ganze Reihe von Einschnitten vor, insgesamt handle es sich aber nicht um ein reines Kürzungsprogramm, betont Florian Blank, Experte für Sozialpolitik bei der Hans-Böckler-Stiftung.

    Zu den empfohlenen Einschnitten gehört der Vorschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ganz abzuschaffen. Stattdessen soll es gewisse Erleichterungen für ältere Beschäftigte geben, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Die Kommission formuliert das so: »Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, (sollten) einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten«. Ob dies ein gutes Angebot für belastete Gruppen ist, sei noch unklar, betont Blank. Das hänge etwa davon ab, wie restriktiv die Gesundheitsprüfung ist.

    Das Gremium empfiehlt auch, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die allgemeine Lebenserwartung zu koppeln. Konkret würde das der Kommission zufolge bedeuten: Wenn die Lebenserwartung entsprechend der aktuellen mittleren Annahme des Statistischen Bundesamts steigt, steigt die Regelaltersgrenze bis 2041 um sechs Monate auf 67,5 Jahre.

    Effekte einer »Kapitalrente«

    Gleichzeitig strebt das Gremium nach eigenem Bekunden an, das Rentenniveau auch nach 2031 zu stabilisieren, langfristig soll es sogar wieder steigen – und zwar durch eine neue »Kapitalrente«. Dafür soll der Rentenbeitrag bis 2031 um zwei Prozentpunkte angehoben werden. Die Erhöhung würden wie gehabt Arbeitgeber und Beschäftigte je zur Hälfte zahlen.

    Die entscheidende Neuerung: Die zusätzlichen Mittel sollen nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt werden, und zwar von einem öffentlichen Fonds. Wenn Beschäftigte in Rente gehen, würden die angesammelten Mittel dann monatlich ausgezahlt. Auf diese Weise könnten die Leute »an den – in der Rückschau über lange Zeiträume immer positiven – Entwicklungen der Kapitalmärkte partizipieren«, argumentiert die Kommission.

    Forschende der Hans-Böckler-Stiftung kritisieren hingegen, dass für den Aufbau des Kapitalstocks die Rentenbeiträge relativ schnell steigen sollen: »Eine einfache, beitragsfinanzierte Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2050 würde zu einem niedrigeren Anstieg der Beiträge führen«, schreiben Florian Blank und seine Kolleg*innen in einer Analyse.

    Wenn Merz dennoch bereit ist, den stärkeren Anstieg der Beiträge samt Kapitalrente umzusetzen, vollzieht er in Sachen »Lohnnebenkosten« eine Kehrtwende. Schließlich hat er in der Vergangenheit behauptet, die Sozialbeiträge seien jetzt schon zu hoch, sie verteuerten die Arbeit und schadeten so der preislichen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.

    Der Wissenschaftler Benjamin Braun von der London School of Economics and Political Science hat einen grundsätzlichen Einwand gegen die Kapitalrente. Er warnte auf der Plattform Bluesky vor negativen Folgen einer solchen Kapitaldeckung: Sie würde die sogenannte »Finanzialisierung« befeuern, das zeige die internationale Erfahrung. Was er damit meint, blätterte er schon vor einiger Zeit in einem Beitrag für »Jacobin« auf: Um ihre Renditeversprechen zu erfüllen, hätten insbesondere Pensionsfonds aus den USA große Mengen an Kapital in Hedge Fonds und Private Equity Fonds investiert. Diese Private-Equity-Firmen seien »zu Giganten herangewachsen, die nicht mehr nur ,normale‘ Unternehmen aufkaufen, sondern zunehmend auch Krankenhäuser, Pflegeheime und Mietwohnungen.« Um Gewinne für sich selbst und Renditen für die versicherten Beschäftigten zu erwirtschaften, »erhöhen sie Pflegegebühren und Mieten, senken Löhne und verschlechtern Arbeitsbedingungen«. Eine kapitalgedeckte Alterssicherung von Beschäftigten trägt demnach letztlich dazu bei, dass sich die Arbeits- und Lebensbedingungen von Beschäftigten verschlechtern.

    #Allemagne #pilitique #social #austérité

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    #Approfondimenti #Sociale #diritti_umani #Integrazione #Islam #islamofobia #religione

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    #Sociale #attualità #calcio #mondiali_FIFA

  • Présidentielle 2027 : la fascination du RN pour la « machine de guerre » LFI
    https://www.lemonde.fr/politique/article/2026/06/12/presidentielle-2027-la-fascination-du-rn-pour-la-machine-de-guerre-lfi_67010

    D’autres envient la cohérence des troupes de M. Mélenchon, alignées sur la même doctrine et utilisant les mêmes éléments de langage quand le #RN, lui, se déchire sur des points programmatiques majeurs (réforme des retraites, fiscalité, vision de la France dans l’Union européenne). « Quand je vois #LFI, rien ne moufte, jalousait un député de poids début avril, au moment où de nouveaux maires RN marquaient leur arrivée par le retrait du drapeau européen. Je serai favorable à ce qu’on impose à nos élus la même communication, mot à mot. Au moins, on serait enfin coordonnés. »

    https://justpaste.it/m1bxy

    #partis #sociale_démocratie_stalinisée #centralisme_a-démocratique #culte_du_chef #extrême_droite