• Deutlich weniger Spielhallen: Auch viele Wettbüros sollen bald schließen - Tempelhof-Schöneberg
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    Eine sensationelle Zahl: Von 49 Spielhallen, die es zum Höchststand 2011 im Bezirk gab, sollen demnächst noch zehn übrig bleiben – so die Zielvorgabe nach Abschluss der Auswahlverfahren.

    Allerdings sind in Tempelhof-Schöneberg nicht alle Auswahlverfahren bereits abgeschlossen, derzeit sind noch 17 Spielhallen in Betrieb. Davon liegen neun im Umfeld des Nollendorfplatzes. Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz hat mit seiner Fraktion das Berliner Spielhallengesetz, das strengste Deutschlands, vorangebracht. Schon 2011 wurden enge Grenzen für neue Hallen gesetzt: Nur noch eine pro Gebäude, ein Mindestabstand von 500 Metern zur nächsten und 200 Metern zu Oberschulen, Schließzeiten von 3 bis 11 Uhr und acht statt zuvor zwölf Automaten. 2016 wurde das Gesetz nochmals verschärft. Zusätzlich mussten neue Betreiber Zuverlässigkeit, Sauberkeit, Sachkunde und ein Sozialkonzept nachweisen. Der Bußgeldrahmen für Verstöße wurde von 50 000 auf 500 000 Euro erhöht.

    Was aber verwundert: Obwohl es seit 2016 zahlreiche Schließungen gab, scheinen sich in manchen Kiezen die Spielstätten aneinanderzureihen. Dabei handelt es sich jedoch oft um Gaststätten mit Automaten, die einen Schankbetrieb nachweisen müssen, um sich nicht strafbar zu machen.

    Rund 25 000 Spielsüchtige in Berlin
    In Berlin werden von fast 600 Spielhallen nur 120 übrig bleiben, eine Reduzierung um 80 Prozent. Den starken Rückgang bezeichnet Buchholz als große Hilfe gegen die Spielsucht. Rund 50 000 Berliner haben ein problematisches Spielverhalten, die Hälfte gilt als spielsüchtig. Etwa 600 000 Euro verschwanden 2019 in den Automaten.

    Was für die Spielhallen gilt, soll demnächst auch bei den rund 400 Wettbüros in der Stadt greifen. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Senat im März auf den Weg gebracht.

    Der Wermutstropfen für Buchholz: Eine Sperrdatei ist noch nicht umgesetzt, obwohl es seit 2016 die gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. „Das ist peinlich hoch drei“, sagt er. „Der Senat liefert als fadenscheinige Begründung Probleme mit dem Datenschutz.“ Bei einem Sperrsystem können sich Menschen, die Probleme mit dem Spielen haben, freiwillig für Spielhallen sperren lassen. In Hessen existiert ein solches System seit 2018.

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