• Umsatzunterdrückung und Corona-Hilfen – das passt nicht
    https://www.taxi-times.com/umsatzunterdrueckung-und-corona-hilfen-das-passt-nicht

    Und wieder ist nur die Rede von Umsätzen. Dass Voraussetzung für gesellschaftliche Unterstützung auch die Zahlung gesetzeskonformer und armutsfester Löhne sein sollte, davon ist natürlich nicht die Rede. Das Taxigewerbe arbeitet seit vielen Jahren ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Lage und Gesundheit seiner Angestellten. Die kommen in den aktuellen Forderungen der Unternehmerverbände nur als Vorwand für Forderungen nach öffentlicher Subventionierung der Betriebe vor. In der Realität wird unterhalb des Mindestlohnniveaus gezahlt.

    5.10.2020 von Jürgen Hartmann - Fundierte und ehrliche Umsatzdaten helfen den Gewerbeverantwortlichen, Corona-Hilfen für das angeschlagene Taxigewerbe auszuhandeln. Studien über unplausible Taxiumsätze und Vorwürfe der Tachomanipulation erweisen der Branche hingegen einen Bärendienst.

    Das wurde beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende klar angesprochen. Deren Mitglieder dokumentieren ihre Taxiumsätze nicht nur ohne Tricksereien (was ja sowieso selbstverständlich ist), sondern machen diese auch noch unter www.taxileaks.de transparent. Solche Daten helfen auch der Verbandspolitik bei deren Gesprächen mit der Politik, machte Michael Müller deutlich. Der Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hatte gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Oppermann an der Runde teilgenommen.

    Müller betonte gegenüber den Taxiunternehmern, dass man bei der Bittstellung für branchenspezifische Corona-Hilfen oftmals nicht über ein zuverlässiges Zahlenmaterial verfüge, um die Höhe des Umsatzeinbruchs und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf auch statistisch belegen zu können. Die Gruppe erklärte sich gerne bereit, die dafür nötigen Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

    Deutlich angesprochen wurde auch die fatale Wirkung der erst kürzlich bekanntgewordenen Frankfurter Untersuchung (60 Prozent der Taxibetriebe unterdrücken Umsätze) bzw. der Durchsuchungen bei Stuttgarter Taxibetrieben, bei denen der Einsatz von Tachoblockern festgestellt wurde. Man habe einen schweren Stand bei Politikern, wenn man dort nach Corona-Hilfen anfragt und als Antwort den Hinweis auf solche Steuerhinterziehungen bekommt.

    Die Mitglieder der Erfa-Gruppe wiederholten deshalb ihre Forderung nach einem flächendeckend vorgeschriebenen Einsatz eines Fiskaltaxameters, wobei dies zwingend mit Sitzkontakten und gegebenenfalls mit Zwangseinschaltung kombiniert werden müsse. Eine solche unmanipulierbare Umsatzaufzeichnung sollte darüber hinaus auch für Wegstreckenzähler verpflichtend werden, damit keine Flucht in den Mietwagenbereich stattfinde.

    #Deutschland #Taxi #Betrug #Steuerhinterziehung #Umsatzverkürzung

  • Taxileaks
    https://www.taxileaks.de

    Die Antwort, warum er den Mount Everest besteigen wollte, ist legendär: „Weil er da ist“.

    George Mallory, der Erstbesteiger des höchsten Berges der Welt, brachte es mit diesen drei Worten auf den Punkt. Er musste es einfach tun.

    Für uns wurde diese Einstellung zum Dogma. Es war Ansporn und vor allem Motivation, den alles entscheidenden Schritt zu tun: die eigenen Betriebsdaten online zu stellen. „Warum macht ihr denn so was“, werden wir vielfach gefragt. Es ist genauso kurz wie trocken beantwortet: weil wir es tun müssen. Es ist alternativlos. Dass wir damit nicht massenkompatibel sind, wissen wir. Egal.

    WIR SIND DENUNZIANTEN UNSERER EIGENEN BETRIEBSDATEN

    Während man früher das Phänomen Steuerhinterziehung leicht als BMW abtun konnte und mit erhobenem Zeigefinger auf Bäcker, Metzger und Wirte deutete, liegt in Zeiten der digitalen Fiskalisierung der Fokus auch auf unserer Branche. Nicht ganz ohne Grund.

    Das Taxigewerbe der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den Hochrisikobranchen. Nach Veröffentlichungen der DATEV vom 23.08.2017 zählen etwa 797.600 Betriebe zu dieser überwiegend bargeldintensiven Unternehmensgruppe, der eine gewisse Disposition hinsichtlich Steuerverkürzung zugeschrieben wird. Die Taxibranche hat hieran lediglich einen kleinen Anteil in Höhe von gerundet 3% (26.000 Betriebe). Was auf den ersten Blick als nicht bedeutsam aussieht, ist defacto ein Sündenpfuhl, bei dem der Steuer- und Abgabenschaden eine imposante achtstellige Summe ausmacht. Und wohl noch viel mehr.

    DAS FLÄCHENDECKENDE VOLLZUGSDEFIZIT
    ODER: DER STALL DES AUGIAS – NUR HERAKLES FEHLT

    Die vollziehende Gewalt, insbesondere die
    – Finanzämter,
    – Zollverwaltung,
    – Sozialversicherungsträger und
    – Konzessionsbehörden
    sind an Recht und Gesetz gebunden. Zwischen dieser gesetzlichen Verpflichtung, die sich beispielsweise aus Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz in Verbindung mit § 85 Abgabenordnung ergibt und der Besteuerungs-, Verbeitragungs- und Überwachungsrealität im Taxigewerbe liegen Welten.

    Die Entdeckungswahrscheinlichkeit illegaler Arbeit im Taxigewerbe ist derart gering, dass es der Branche offensichtlich gelingt, sich weitestgehend einer ordentlichen Besteuerung und Verbeitragung zu entziehen. Dies deckt sich nicht nur mit unseren Erfahrungen, sondern ergibt sich ganz zwanglos aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen der Taximedien, aus dutzenden von Urteilen der Finanz- und Verwaltungsgerichte, diversen Mitteilungen der Ordnungsämter und dergleichen mehr. Wir ersparen uns und Ihnen die Einzelheiten, es ist evident.

    Nur ein Beispiel sei stellvertretend erwähnt: Die Firma Linne und Krause GmbH., ein renommiertes Hamburger Sachverständigenbüro, welches weit mehr als 100 regionale Taximärkte der Bundesrepublik (darunter die meisten Großstädte/Metropolen) eingehend auf die dortige wirtschaftliche Situation untersucht hat, kommt zu keinem anderen Ergebnis.

    Linne und Krause schreiben bemerkenswert:

    „Flächendeckendes Vollzugsdefizit: Bei unserer Arbeit machen wir immer wieder eine überraschende Beobachtung: Es mangelt nicht an Gesetzen. Vielmehr werden Gesetze zuweilen gar nicht oder allenfalls rudimentär umgesetzt. Vielfach fehlt den mit der Umsetzung beauftragten knapp 800 unteren Verkehrsbehörden auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene (Hessen) sogar ein Grundverständnis für ihre Tätigkeit. Die alltägliche Verwaltungspraxis vieler Behörden hat sich häufig weit von Sinn und Wortlaut des Gesetzes entfernt. Beispiel: Das PBefG stattet Genehmigungsbehörden für ihre Aufsicht über das Taxi- und Mietwagengewerbe mit sehr weitgehenden Zugriffsrechten aus – z.B. auf die steuerlichen Daten der Unternehmen. Das Problem: Die Anwendung der Gesetzte erfordert betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundkenntnisse, die nur wenigen Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.“

    Quelle: „Workshop Digitale Mobilitätsplattformen“ im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin vom 06.04.17, zuletzt abgerufen am 26.10.2018

    Das lesenswerte Gutachten der Sachverständigen finden Sie hier.
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mobilitaetspalttformen-stellungnahme-linne-krause-2.html
    https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/mobilitaetspalttformen-stellungnahme-linne-krause-2.pdf?__blob=publicationFile

    Und was für den Steuer- und Verwaltungsbereich gilt, ist im Sozialversicherungsrecht nicht anders. Nicht ohne Grund wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 2 A SchwarzArbG) die Personenbeförderung als eine von zehn kontaminierten Branchen konkret benannt.

    Dass der Zusammenhang zwischen illegaler Beschäftigung und Steuersuppression sachlogisch zwingend ist, erklären wir auf Nachfrage gerne. Steuerverkürzung und Schwarzarbeit sind Paralleldelikte.

    Sollten insgesamt Zweifel an unseren unbequemen Ausführungen bestehen, schlagen wir vor, Sie öffnen Ihren Internetbrowser und geben in das Suchfeld die Schlagworte „Steuerhinterziehung Schwarzarbeit Taxi“ ein. Sie werden mehr Lesestoff finden, als Ihnen lieb ist.

    DER FINGER IN DER WUNDE - WAS WIR VERÖFFENTLICHEN UND WARUM

    Welche Auswirkung die latent vorhandene Vollzugsinsuffizienz hat, liegt auf der Hand. Neben den nicht unerheblichen Verlusten beim Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen interessiert uns als betroffene Taxiunternehmer vor allem die Tatsache, dass wir einem – warum auch immer - unkontrollierten heterogenen Wettbewerb ausgesetzt sind, welchem wir angesichts des enormen Kostendrucks (MiLoG, Energdie eigenen Betriebsdaten online zu stellen. „Warum macht ihr denn so was“, werden wir vielfach gefragt. Es ist genauso kurz wie trocken beantwortet: weil wir es tun müssen. Es ist alternativlos. Dass wir damit nicht massenkompatibel sind, wissen wir. Egal.

    WIR SIND DENUNZIANTEN UNSERER EIGENEN BETRIEBSDATEN

    Während man früher das Phänomen Steuerhinterziehung leicht als BMW abtun konnte und mit erhobenem Zeigefinger auf Bäcker, Metzger und Wirte deutete, liegt in Zeiten der digitalen Fiskalisierung der Fokus auch auf unserer Branche. Nicht ganz ohne Grund.

    Das Taxigewerbe der Bundesrepublik Deutschland zählt zu den Hochrisikobranchen. Nach Veröffentlichungen der DATEV vom 23.08.2017 zählen etwa 797.600 Betriebe zu dieser überwiegend bargeldintensiven Unternehmensgruppe, der eine gewisse Disposition hinsichtlich Steuerverkürzung zugeschrieben wird. Die Taxibranche hat hieran lediglich einen kleinen Anteil in Höhe von gerundet 3% (26.000 Betriebe). Was auf den ersten Blick als nicht bedeutsam aussieht, ist defacto ein Sündenpfuhl, bei dem der Steuer- und Abgabenschaden eine imposante achtstellige Summe ausmacht. Und wohl noch viel mehr.
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    Die Entdeckungswahrscheinlichkeit illegaler Arbeit im Taxigewerbe ist derart gering, dass es der Branche offensichtlich gelingt, sich weitestgehend einer ordentlichen Besteuerung und Verbeitragung zu entziehen. Dies deckt sich nicht nur mit unseren Erfahrungen, sondern ergibt sich ganz zwanglos aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen der Taximedien, aus dutzenden von Urteilen der Finanz- und Verwaltungsgerichte, diversen Mitteilungen der Ordnungsämter und dergleichen mehr. Wir ersparen uns und Ihnen die Einzelheiten, es ist evident.

    Nur ein Beispiel sei stellvertretend erwähnt: Die Firma Linne und Krause GmbH., ein renommiertes Hamburger Sachverständigenbüro, welches weit mehr als 100 regionale Taximärkte der Bundesrepublik (darunter die meisten Großstädte/Metropolen) eingehend auf die dortige wirtschaftliche Situation untersucht hat, kommt zu keinem anderen Ergebnis.

    Linne und Krause schreiben bemerkenswert:

    „Flächendeckendes Vollzugsdefizit: Bei unserer Arbeit machen wir immer wieder eine überraschende Beobachtung: Es mangelt nicht an Gesetzen. Vielmehr werden Gesetze zuweilen gar nicht oder allenfalls rudimentär umgesetzt. Vielfach fehlt den mit der Umsetzung beauftragten knapp 800 unteren Verkehrsbehörden auf Stadt-, Kreis- oder Gemeindeebene (Hessen) sogar ein Grundverständnis für ihre Tätigkeit. Die alltägliche Verwaltungspraxis vieler Behörden hat sich häufig weit von Sinn und Wortlaut des Gesetzes entfernt. Beispiel: Das PBefG stattet Genehmigungsbehörden für ihre Aufsicht über das Taxi- und Mietwagengewerbe mit sehr weitgehenden Zugriffsrechten aus – z.B. auf die steuerlichen Daten der Unternehmen. Das Problem: Die Anwendung der Gesetzte erfordert betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Grundkenntnisse, die nur wenigen Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.“iekosten, Arbeitssicherheit usw. usw.) auf Dauer nicht standhalten können.

    Wirtschaftliche Konkurrenz muss stets fair und paritätisch sein. Ist dies nicht der Fall, besteht wie vorliegend die Gefahr, dass sich Mitbewerber – gerade durch die fehlende behördliche Observation - einer regelorientierten Betriebsführung entziehen. Wirtschaftliche Vorteile sind die Folge.

    Wir veröffentlichen unsere Umsatzerlöse und die jeweilige Besetztquote zur Herstellung von Transparenz und um Druck zu normativem ökonomischen Verhalten zu erzeugen. Wir nennen das Gegenpressing.

    Im Menuepunkt Leaks 1 finden Sie die Daten der bereitgesellten Städte mit einer dazu gehörenden Erklärung bzw. Information. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leaker.

    Leaks 3 ist ein Menuepunkt, in dem wir aktuelle einschlägige Informationen einstellen und kommentieren.

    #Taxi #Steuer #Fiskaltaxameter

  • Umsatzunterdrückung und Corona-Hilfen – das passt nicht
    https://www.taxi-times.com/umsatzunterdrueckung-und-corona-hilfen-das-passt-nicht

    5. Oktober 2020 von Jürgen Hartmann - Fundierte und ehrliche Umsatzdaten helfen den Gewerbeverantwortlichen, Corona-Hilfen für das angeschlagene Taxigewerbe auszuhandeln. Studien über unplausible Taxiumsätze und Vorwürfe der Tachomanipulation erweisen der Branche hingegen einen Bärendienst.

    Das wurde beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende klar angesprochen. Deren Mitglieder dokumentieren ihre Taxiumsätze nicht nur ohne Tricksereien (was ja sowieso selbstverständlich ist), sondern machen diese auch noch unter www.taxileaks.de transparent. Solche Daten helfen auch der Verbandspolitik bei deren Gesprächen mit der Politik, machte Michael Müller deutlich. Der Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hatte gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Oppermann an der Runde teilgenommen.

    Müller betonte gegenüber den Taxiunternehmern, dass man bei der Bittstellung für branchenspezifische Corona-Hilfen oftmals nicht über ein zuverlässiges Zahlenmaterial verfüge, um die Höhe des Umsatzeinbruchs und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf auch statistisch belegen zu können. Die Gruppe erklärte sich gerne bereit, die dafür nötigen Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

    Deutlich angesprochen wurde auch die fatale Wirkung der erst kürzlich bekanntgewordenen Frankfurter Untersuchung (60 Prozent der Taxibetriebe unterdrücken Umsätze) bzw. der Durchsuchungen bei Stuttgarter Taxibetrieben, bei denen der Einsatz von Tachoblockern festgestellt wurde. Man habe einen schweren Stand bei Politikern, wenn man dort nach Corona-Hilfen anfragt und als Antwort den Hinweis auf solche Steuerhinterziehungen bekommt.

    Die Mitglieder der Erfa-Gruppe wiederholten deshalb ihre Forderung nach einem flächendeckend vorgeschriebenen Einsatz eines Fiskaltaxameters, wobei dies zwingend mit Sitzkontakten und gegebenenfalls mit Zwangseinschaltung kombiniert werden müsse. Eine solche unmanipulierbare Umsatzaufzeichnung sollte darüber hinaus auch für Wegstreckenzähler verpflichtend werden, damit keine Flucht in den Mietwagenbereich stattfinde.

    #Taxi #Betrug #Steuerhinterziehung

  • Streit um französische Digitalsteuer: USA erhöhen Druck
    https://diasp.eu/p/11342449

    Streit um französische Digitalsteuer: USA erhöhen Druck

    Ein offener Handelskonflikt zwischen den USA und Frankreich wegen der Besteuerung amerikanischer Internetkonzerne rückt näher: Die USA drohen mit Strafzöllen. Streit um französische Digitalsteuer: USA erhöhen Druck #Digitalsteuer #Frankreich #Sanktionen #Steuerrecht #Strafzölle #USA

  • Infotipp
    https://diasp.eu/p/10330165

    Infotipp

    „Die Banken handeln in Milisekunden, die Steuerbehörden brauchen Jahrzehnte“

    Cum-Ex: US-Bank plünderte deutsche Staatskassen

    Ein Beitrag von #Panorama über die Historie von #CumEx. Besonders brisant: Die illegalen Geschäfte wurden in den #USA bereits 2008 verboten - und die #Banker zogen einfach nach Europa weiter, insbesondere nach #Deutschland. Keine Kooperation der #Finanzbehörden, keine Warnung.

    Den informativen Beitrag findet ihr hier: https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Cum-Ex-US-Bank-pluenderte-deutsche-Staatskassen,cumex198.html

    Mehr Infos zu den CumEx-Recherchen gibt es hier: https://www.otto-brenner-preis.de/dokumentation/2019/preistraeger/1-preis

    #Steuern #Banken #Finanzmärkte #Finanzen #Geld #Ungleichheit #Reichtum #Armut #Ungerechtigkeit #Raub #Diebstahl (...)

  • Nutzung von sog. Fiskaltaxameter ist Voraussetzung für Taxenkonzessionierung - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.598191.php

    Hier der Downloadlink für das offizielle Dokument zur EInführung des Fiskaltaxameters in Berlin.

    Informationsschreiben Fiskaltaxameter Juni 2017
    PDF-Dokument (347.8 kB) - Stand: 08.06.2017
    Dokument: LABO

    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/informationsschreiben_fiskaltaxameter_juni-2017.pdf

    #Taxi #Berlin #Verwaltung #Steuern #Schwarzarbeit

  • Taxiunternehmer müssen Schichtzettel aufbewahren | Haufe
    https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/taxiunternehmer-muessen-schichtzettel-aufbewahren_idesk_PI11525_HI1155712.html

    1. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen.

    2. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel sind gemäß § 147 Abs. 1 AO 1977 aufzubewahren. Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen.

    #Taxi #Steuern #Dokumentationspflicht

  • Die Niederlande: Steuerparadies für Uber B.V.
    https://www.taxi-times.com/die-niederlande-steuerparadies-fuer-uber-b-v

    12. August 2019 von Wim Faber - Die Niederlande ist das Drehkreuz der Uber-Steuervermeidung. Über die im Nachbarland nun gewährten fiskalischen Vorteile zeigen sich die Mitglieder des Den-Haager-Parlaments zunehmend empört.

    Die Abgeordneten des niederländischen Parlaments fragen sich, wie sich der Milliardenabzug von Uber mit der Politik gegen Steuervermeidung vereinbaren lässt: Den Steuerbehörden wird vorgeworfen, Uber in letzter Minute die Zustimmung über einen Deal mit Bermuda gegeben zu haben.

    Die Europäische Union macht es multinationalen Unternehmen immer schwerer, Geschäfte in Steueroasen zu tätigen. Bis vor kurzem hatte auch das Unternehmen Uber sein geistiges Eigentum auf Bermuda geparkt. Dafür gab es einen guten Grund: Auf dieser Insel vor der Küste der USA gibt es keine Einkommenssteuer. Im Kampf gegen Steuerumgehungen hat die Europäische Union deshalb die Insel nun auf die schwarze Liste gesetzt.
    Uber brachte schon im März sein geistiges Eigentum wie seine Marke in die Niederlande. Foto: Uber

    Uber hat darauf reagiert und die Steueroase Bermuda gegen die Niederlande ausgetauscht. Schon im März brachte das Unternehmen sein geistiges Eigentum wie seine Marke in die Niederlande.

    Dort allerdings werden auch Maßnahmen gegen Steuerschlupflöcher ergriffen. Beispielsweise wird die Regierung ab 2020 eine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren einführen, die an Länder gezahlt werden, die keine oder nur eine sehr geringe Gewinnsteuer haben.

    Nun zeigt allerdings ein vierteljährlicher Geschäftsbericht, dass die Niederlande das neue Drehkreuz in einer Steuerregelung ist, die es dem amerikanischen multinationalen Unternehmen ermöglicht, seine Steuerzahlungen um 5,5 Milliarden Euro zu senken.

    Mitglieder des Parlaments in Den Haag haben empört auf den Steuervorteil reagiert, den das Technologieunternehmen Uber durch die Verlagerung seines geistigen Eigentums von Bermuda in die Niederlande erhalten hat. Mehrere Abgeordnete befragten Finanz-Staatssekretär Menno Snel wegen des Abzugs der niederländischen Einkommensteuer in Höhe von 5,5 Milliarden Euro.

    Ein Abgeordneter möchte unter anderem wissen, ob die Steuerbehörden dem amerikanischen Transportunternehmen im Voraus die Höhe des abziehbaren Betrags in einem so genannten ‚tax ruling’ (Urteil) zugesichert haben. Auf Nachfrage von der Finanzzeitung FD möchte der Dienst nicht bestätigen oder leugnen, dass eine solche Vereinbarung getroffen wurde, da die Steuerbehörden nichts über einzelne Steuerzahler sagen können. Es ist jedoch fast sicher, dass Uber die Steuerbehörden konsultiert hat, da das Unternehmen sonst den künftigen Steuervorteil von 5,5 Milliarden Euro nicht in seine Bücher aufnehmen dürfe.

    Uber macht bislang Verluste. Der niederländische Steuerabzug kann nur eingelöst werden, wenn Gewinn erzielt wird. Dies muss nicht in den Niederlanden sein, sondern kann auch in Ländern außerhalb der USA stattfinden, in denen Uber tätig ist. Aktivitäten außerhalb der USA fallen unter Uber International BV in Amsterdam.

    Ein anderer Abgeordneter meint, dass der Steuerabzug zeigt, dass die Niederlande die Umgehung viel härter angehen müssen. Eine Kollegin zeigte sich bei Radio 1 empört über die Kooperation, die die Steuerbehörden schon länger vorgesehen haben müssen. Sie verwies auch auf die im Parlament geäußerte Kritik, als bekannt geworden war, dass auch andere Unternehmen Sicherheit über ihre Steuerpflichten bekamen, während es dabei zu einer Umgehung kommt. Aufgrund dieser Praxis stehen die Niederlande auch in Europa unter der Lupe, sagte der Abgeordnete.

    Laut dieses Abgeordneten ist der Zeitpunkt des vermuteten Steuerschlupflochs bei Uber insofern bemerkenswert, als Sekretär Snel solche Vereinbarungen ab dem 1. Juli 2019 verboten hat, wenn Steueroasen betroffen sind. „Wir sagen jedes Mal im allerletzten Moment, dass wir unser Leben verbessern werden, und dann geht es nur noch zweieinhalb Monate weiter, bis es nicht mehr erlaubt ist, einen solchen Mega-Deal abzuschließen“, sagte ein Politiker auf Radio 1.

    Ein Uber-Sprecher erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg, dass die Übertragung seines geistigen Eigentums dazu führen würde, dass eine vorteilhafte Steuerroute über Bermuda aufgegeben würde. In dieser Struktur würden Lizenzgebühren, die von Tochtergesellschaften außerhalb der USA für die Nutzung von geistigem Eigentum gezahlt werden, kaum oder nicht über die Niederlande auf Bermuda besteuert.

    #Uber #Europa #Steuerflucht

  • CDU: Spahn verteidigt Beteiligung an Startup (http://www.zeit.de/po...
    https://diasp.eu/p/5954521

    CDU: Spahn verteidigt Beteiligung an Startup

    Der Finanzstaatssekretär steht in der Kritik, weil er in eine Steuersoftwarefirma investiert hat. SPD und Grüne sehen darin einen Interessenkonflikt.

    #deutschland #cdu #spahn #beteiligung #startup #finanzstaatssekretär #kritik #steuersoftwarefirma #spd #grüne #interessenkonflikt #news #bot #rss

  • Viele Taxis ohne Fiskaltaxameter - Finanzsenator geht gegen betrügerische Taxifahrer vor | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
    https://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2017/07/taxi-berlin-konzession-taxameter-streit.html

    13.07.17
    Betrügereien sind im Berliner Taxigewerbe an der Tagesordnung. Um das einzudämmen, sind seit Jahresbeginn Taxameter vorgeschrieben, die Fahrzeiten und Einnahmen genau aufzeichnen. Doch Kontrollen zeigen: Viele Unternehmen schert das nicht.

    Durch verschärfte Kontrollen will der Berliner Senat gegen Betrug im Taxigewerbe vorgehen. Immer noch habe ein großer Teil der Taxifahrer kein sogenanntes Fiskaltaxameter eingebaut, obwohl dies seit einem halben Jahr Pflicht sei.

    „Lediglich knapp die Hälfte der 4.000 kontrollierten Fahrzeuge entsprach den steuerlichen Anforderungen“, teilte die Senatsverwaltung für Finanzen am Mittwoch mit. Insgesamt gibt es rund 8.000 Taxis in Berlin.

    #Berlin #Taxi #Fiskaltaxameter #Steuern

  • Money Makes The World Go Round - Taxigutachten und Arbeitsbedingungen - Open-Taxi Infos
    http://open-taxi.de/geld#berlinertaxigutachten2016


    Im Berliner Taxigewerbe herrschen Zustände wie in Mafialand, nur ohne Schießereien . Was nun?

    Pressemeldung vom 25.7.2016 zur Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin
    http://open-taxi.de/IMG/pdf/160725_pm_untersuchung_taxigewerbe.pdf

    Ziel war es, die Rahmenbedingungen des Berliner Taxigewerbes zu untersuchen und damit die Grundlage für ein koordiniertes Vorgehen gegen Schwarzarbeit im Taxigewerbe nach dem Hamburger Modell zu schaffen. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es eine erhebliche „Schattenwirtschaft“ im Berliner Taxigewerbe gibt. Im Ergebnis der Untersuchung soll mit den zuständigen Stellen über effektive Handlungsmöglichkeiten zum Vorgehen gegen Verstöße, z.B. von
    Intensivtäterbetrieben, entscheiden werden.

    Demgegenüber stellt das Ergebnis der Untersuchung keine Grundlage für einen immer wieder geforderten Konzessionsstopp im Berliner Taxigewerbe dar. Ein Konzessionsstopp hat allein die Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes sicherzustellen und ist wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz nur in bestimmten sehr engen Grenzen zulässig.

    Kein Gerede. Hier kann man das Gutachten zum Berliner Taxigewerbe runterladen und nachlesen:

    Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin
    http://open-taxi.de/IMG/pdf/untersuchung_wirtschaftlichkeit_taxi_berlin.pdf

    Wer sich für die täglichen Probleme der Berliner Taxifahrer interessiert, kann hier klicken:
    http://open-taxi.de/taxifragen

    #Taxi#Berlin #Taxigutachten #Steuerhinterziehung