#tarifverhandlungen

  • ver.di – Privater Fahrdienst des Dt. Bundestages, Aufnahme von Haustarifverhandlungen
    https://bb.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d3d51d1e-8adf-11e6-bbd3-525400b665de

    05.10.2016 - Privater Fahrdienst des Deutschen Bundestags:
    Aufnahme von Haustarifverhandlungen mit der Firma RocVin Dienste GmbH

    Erstmals wird ver.di für die Beschäftigten der Firma RocVin Dienste GmbH, dem privaten Fahrdienst des Deutschen Bundestages, Haustarifverträge verhandeln. Das Unternehmen hat dazu Bereitschaft bekundet. Verhandlungen sind für den 27. und 28. Oktober 2016 geplant. Auch die bezahlte Freistellung von der Arbeit der ver.di-Tarifkommissionsmitglieder, die die entsprechenden Tarifverträge erarbeitet haben, ist gewährleistet.

    Erstmals sollen Entgelte für das fahrende Personal von weit über dem zurzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 brutto vereinbart werden. Der Einstiegslohn für Berufsanfänger soll hier bei knapp € 14,00 die Stunde liegen und für Altbeschäftigte über € 20,00 pro Stunde, zuzüglich Zuschläge und Prämien. Aber nicht nur für das fahrende Personal sollen die Tarifverträge gelten, sondern auch für die im Innendienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So können z.B. Hilfsmitarbeiter- und Mitarbeiterinnen ein monatliches Anfangsgehalt in Höhe von mindestens € 1.850,00 Brutto und bis zu € 2.266,00 bekommen. Auch hier liegt der Stundenlohn weit über den zurzeit geltenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von € 8,50 brutto.

    Kaufmännische Auszubildende sollen ebenfalls in den Geltungsbereich der Tarifverträge aufgenommen werden. Sie sollen eine Ausbildungsvergütung erhalten, die dem Berliner Durchschnitt entspricht.

    RocVin ist ein Limousinenservice mit Sitz in Berlin, der seit über 20 Jahren Fahrdienstleistungen übernimmt, u.a. Behördenfahrdienstleistungen für den Deutschen Bundestag, Shuttlefahrten für das Bundespräsidialamt, das Kanzleramt, Bundesministerien und weitere Ämter, Rollfeldabholung auf Flughäfen und Eventaufträge. Das Unternehmen beschäftigt ca. 160 Mitarbeiter/innen.

    Für Rückfragen:
    Susanne Meinke, ver.di-Gewerkschaftssekretärin, Fachgruppen Häfen, Schifffahrt, privater Straßenpersonenverkehr,

    #Gewerkschaft #Mietwagen #Tarifverhandlungen

  • 15. September 2014 ver.di – Taxigewerbe: Tarifverhandlungen zu Mindestlohn gescheitert
    https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++1663c046-3cc1-11e4-aeaa-5254008a33df

    Weniger als 8,50 Euro pro Stunde für Taxifahrer festschreiben? Nicht mit ver.di. Die Verhandlungen über einen Mindestlohntarifvertrag im deutschen Taxigewerbe sind gescheitert. Das hat die zuständige Tarifkommission von ver.di am Wochenende beschlossen. „Die Arbeitgeber wollten schlechte Arbeitsbedingungen tarifvertraglich festschreiben und gleichzeitig an Löhnen deutlich unter 8,50 Euro pro Stunde festhalten. Das lehnen wir ab. Mit uns gibt es nur klare, nachvollziehbare Regelungen, die Verbesserungen für die Beschäftigtenin der Branche bringen", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle klar.

    „Unser Ziel war es, eine bislang völlig unzureichend geregelte Branche erstmalig bundesweit einheitlich zu tarifieren und den Beschäftigten verlässliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern“, sagte Behle: „Das ist an der Blockadehaltung der Arbeitgeberseite gescheitert.“ Sie seien darauf fixiert gewesen, deutlich niedrigere Stundenlöhne als die ab 1. Januar 2015 gesetzlich geltende Vergütung in Höhe von 8,50 Euro zu vereinbaren. Gleichzeitig hätten sie aber jegliche kostenwirksame Verbesserung bei den Arbeitsbedingungen abgelehnt. Demnach wollten die Taxi-Unternehmen bei Schichtlängen von zwölf Stunden mehr als 40-Wochenstunden ebenso festschreiben wie eine Sechs-Tage-Arbeitswoche. Als Einstieg in den Mindestlohn hätten ihnen 6,80 Euro je Stunde vorgeschwebt. „Dabei wollten sich die Arbeitgeber jegliche Erhöhungen durch Absenkungen an anderer Stelle von den Arbeitnehmern bezahlen lassen“, kritisierte Behle.

    Mit dem Taxi ins Prekariat

    Zudem hatte ver.di gefordert, dass eine individuelle Arbeitszeitdokumentation der Fahrer verbindlich vorgeschrieben werden muss. Dies sollte über geeignete Taxameter geschehen. Auch das hatten die Arbeitgeber aus Kostengründen abgelehnt. Ein verbindlicher Arbeitszeitnachweis sei für die Beschäftigten unverzichtbar, erklärte Behle weiter. Die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber sei vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im kommenden Jahr völlig unverständlich: Mit dem Mindestlohngesetz werde die Arbeitszeiterfassung ohnehin zur Pflicht.

    Ohne Tarifvertrag gilt für angestellte Taxifahrer künftig der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde. ver.di bietet allen angestellten Gewerkschaftsmitgliedern an, sie bei der Durchsetzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Mindestlohn zu unterstützen.

    #Taxi #Gewerkschaft #Tarifverhandlungen #Mindestlohn