Uber, Bolt & Co. in Berlin: Warum Fahrten mit den Taxi-Konkurrenten deutlich teurer werden sollen
▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/uber-bolt-co-in-berlin-warum-fahrten-mit-den-taxi-konkurrenten-deut
Dss Thema Mindestpreis ist ein schöner Aufhänger für einen weiteren Artikel.über die unendliche Geschichte vom Taxisterben.
Das Taxisterben ist eine Tragödie, weil die Handelnden von Stadt und Taxigewerbe nicht begreifen wollen, dass alleine das Mindestlohngesetz grundsätzlich faire Konkurrenzbedingungen herzustellen geeignet ist. Die heiss diskutierten Mindestpreise hingegen sind zum Scheitern verurteilt, weil ihnen jede wirksame Rechtsgrundlage fehlt. Es geht dabei nicht nur um EU-Recht. Bereits die entsprechende Formulierung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verhindert zuverlässig, dass Mindestpreise und ähnliche Eingriffe in das Mietwagengewerbe jemals durchsetzbar werden.
Das PBefG hat an dieser Stelle einen Webfehler, der als Zugeständnis an die Taxi-Lobby in letzter Minute vom Haus des Uber-Handlangers Verkehrsminister Scheuer in den Gesetzestext eingebaut wurde. Alle waren damals mächtig stolz auf ihren großen Erfolg und begreifen bis heute nicht, dass sie sie sich haben anschmieren lassen. So reiten sie nun weiter auf ihrer klapprigen Mähre mit dem Namen „Mindestpreis“ herum nicht begreifend, dass Pferdchen von Anfang an eine Totgeburt war.
Wer Freunde hat wie die des Taxigewerbes, der braucht keine Feinde mehr. Verloren hat er so oder so. Alle arbeiten gemeinsam an seinem Untergang.
3.11.2023 von Peter Neumann - Die Taxibranche kämpft ums Überleben. Mindesttarife für Fahrdienste sollen Dumping verhindern. Doch in Leipzig wird dagegen geklagt. Wie reagiert der Senat?
Wie lange wird es noch Taxis in Berlin geben? Immer mehr Taxibetreiber hören auf, weil sie den Wettbewerb als erdrückend empfinden. Fahrdienste, die per App bestellt werden können, sind inzwischen in der Überzahl. Jetzt hat die Taxibranche die Verantwortlichen in Berlin erneut dazu aufgerufen, gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen und aktiv zu werden. Ihre Hauptforderung wird den Nutzern der Fahrdienste nicht gefallen. Sie lautet: Wer in Berlin mit Uber, Free Now oder Bolt unterwegs ist, soll in naher Zukunft spürbar höhere Fahrpreise zahlen. „Preis-Dumping“ soll verboten werden, hieß es. Wie reagiert der Senat? Und wie ist die Situation in Leipzig, wo es schon Mindesttarife gibt?
„Es geht ums Überleben des Berliner Taxigewerbes“, mahnte Hermann Waldner. „Von einstmals über 8000 Fahrzeugen haben wir inzwischen weniger als 5600 auf der Straße. Und jeden Tag werden es weniger.“ Zum Vergleich: Bei den Fahrdiensten seien in Berlin schätzungsweise 6000 Autos im Einsatz. Waldner kennt die Branche gut. Als Student saß er selbst hinter dem Steuer, als junger Unternehmer erwarb er im Osten der Stadt den einstigen Volkseigenen Betrieb (VEB) Taxi. Heute ist er Chef der Funkzentrale Taxi Berlin sowie Vizepräsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen. Vor kurzem wurde er Vorsitzender von Taxi Deutschland Berlin, eines weiteren Branchenverbands.
Warten auf Fahrgäste. Fast 5600 Taxis gibt es noch in Berlin. 2019 waren es mehr als 8400.
Der Taxi-Lobbyist sieht die Branche, die im Mobilitätsmix Berlins wichtige Aufgaben erfülle, in ihrem schwersten Existenzkampf seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Preise seien das Hauptkampfgebiet. Nach seinen Erkenntnissen lägen die Fahrpreise bei Uber & Co. um bis zu 40 Prozent unter den Taxitarifen, berichtete Waldner. „Angesichts solcher Dumpingpreise kann man es den Fahrgästen nicht verdenken, dass sie auf diese Angebote fliegen. Jeder versucht, Geld zu sparen – auch wenn dies dazu führt, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug zu fördern. Denn anders können die Mietwagenunternehmen nicht überleben“ – was die Branche vehement zurückweist. Taxis seien meist schlechter ausgelastet, Fahrdienste deutlich effizienter unterwegs.
„Es ist allerhöchste Zeit, dass Politik und Verwaltung in Berlin einschneidende Maßnahmen ergreifen“, forderte Hermann Waldner im Interview mit der Berliner Zeitung. „Berlin muss Mindestfahrpreise für den Mietwagenverkehr einführen, damit das Kaputt-Dumping nicht mehr stattfinden kann.“
Vorbild müsse die Festpreisregelung sein, die in Berlin 2024 eingeführt werden soll. Wie berichtet sollen Taxinutzer vom kommenden Jahr an die Möglichkeit erhalten, sich für bestellte Fahrten einen garantierten Preis nennen zu lassen. Um trotzdem auf die Verkehrsdichte und andere Faktoren reagieren zu können, müsse es einen Tarifkorridor geben, so Waldner. „Je nach Tages- und Nachtzeit, Staus und Verkehrslage kann der genannte Festpreis um bis zu zehn Prozent unter oder um bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxistreckentarif liegen“, schlug er vor. „Wir stellen uns vor, dass sich künftig auch die Fahrpreise für Mietwagen mit Fahrern innerhalb dieses Korridors bewegen.“
Mietwagen mit Fahrer: So werden die Autos der Fahrdienste, die mit Uber, Free Now und Bolt zusammenarbeiten, rechtlich eingeordnet. Die Bundespolitik hat bereits auf die Forderungen der Taxibranche reagiert. Ergebnis ist der Paragraf 51a, der im August 2021 ins Personenbeförderungsgesetz eingefügt wurde. Er erlaubt es den Behörden, für den Verkehr mit Mietwagen Mindestbeförderungsentgelte einzuführen. Anders formuliert: Die Verwaltung darf für Fahrten mit diesen Fahrdiensten Preisuntergrenzen festlegen.
Inzwischen haben Leipzig und Lörrach die neue Möglichkeit genutzt, in Heidelberg strebt die Grünen-Fraktion dies an. In Berlin gab man sich 2021 zuversichtlich – weshalb der Verband „Wir fahren“, in dem sich Mietwagenbetreiber zusammengeschlossen haben, Alarm schlug. „Einer jungen aufstrebenden Branche wird die Existenz entzogen“, hieß es. Auch im Sommer 2022 äußerte sich die Senatsverkehrsverwaltung, die damals noch von den Grünen geleitet wurde, grundsätzlich positiv zu der Novelle. Der Senat beabsichtige, die Steuerungselemente zu nutzen, teilte sie auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Kristian Ronneburg hin mit. Das Gesetz führt außer Mindesttarifen auch Höchstzahlen für Mietwagen sowie Beschränkungen des Bediengebiets auf.
Europäischer Gerichtshof kassierte Mindesttarif in Barcelona
Heute gibt sich die Verkehrsverwaltung, die seit dem Frühjahr von Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) geführt wird, allerdings deutlich zurückhaltender. „Die sehr komplexe Einführung von Mindestpreisen ist in Berlin weiterhin in Prüfung. Die Komplexität ergibt sich sowohl aus geltendem Bundesrecht als auch den Vorgaben aus dem EU-Recht“, teilte Sprecherin Constanze Siedenburg der Berliner Zeitung mit.
Auch anderswo hat sich die Euphorie gelegt. In Barcelona trat zwar eine Mindesttarifregelung in Kraft, was dazu führte, dass sich Uber kurzzeitig zurückzog. Doch kurz darauf kassierte der Europäische Gerichtshof die neuen Vorgaben wieder. Nun befasst sich auch in Leipzig ein Gericht mit dem Thema. Wegen eines „aktuell laufenden Klageverfahrens“ sei es nicht möglich zu bewerten, wie sich die dortige Regelung ausgewirkt hat, teilte Sprecher David Quosdorf der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.
Richtlinie in Leipzig soll Taxigewerbe vor „Kannibalisierung“ schützen
Die sächsische Stadt sorgte vor etwas mehr als zwei Jahren in der Mobilitätsbranche für Aufsehen. Im September 2021 wurde dort die VwRiLi MBE beschlossen – die Verwaltungsrichtlinie zur Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten im gebündelten Bedarfsverkehr und im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen. Sie soll dazu führen, dass zu den Tarifen der Leipziger Verkehrsbetriebe ein „hinreichender Abstand“ garantiert wird. Mietwagen sollen den Nahverkehr als Teil der Daseinsvorsorge nicht in seinem Bestand gefährden. „Weiterhin wird eine Kannibalisierung des Taxiverkehrs als Ergänzung des ÖPNV verhindert beziehungsweise begrenzt“, heißt es weiter.
Bislang sind in Leipzig keine Mobilitätsplattformen wie Uber, Free Now oder Bolt tätig. Wenn es möglich wäre, in der Messestadt Mietwagen mit Fahrer per App zu buchen, müssten die Fahrgäste abschreckend hohe Fahrpreise zahlen. Denn die Richtlinie legt fest, dass je Buchung zunächst neun Euro fällig würden – so viel kosten drei Fahrscheine für Busse und Straßenbahnen in Leipzig. Hinzu käme ein Entfernungstarif wie im Taxi: zwei Euro pro Kilometer. Unterm Strich würde es also ziemlich teuer.
Kein Wunder, dass die App-Betreiber Sturm liefen. Die Mindesttarife in Leipzig seien „absurd hoch“, hieß es. Uber ließ offen, ob die Richtlinie dazu beiträgt, dass das Unternehmen dort nicht tätig ist. „Als Messe- und Studentenstadt mit einem internationalen Publikum ist Leipzig für uns grundsätzlich interessant“, sagte Deutschland-Sprecher Tobias Fröhlich. Doch bislang habe Uber „keine Pläne“, das App-Angebot auf Leipzig auszuweiten. Uber habe die jetzt anhängige Klage nicht eingereicht.
Aus seiner grundsätzlichen Skepsis machte das US-Unternehmen allerdings keinen Hehl. Uber verwies auf ein Gutachten, das die Berliner Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Oktober vorgelegt hat. Danach verstoße der Paragraf 51a gegen das Recht in der Europäischen Union. Behörden, die ihn anwenden, handelten „unzweifelhaft rechtswidrig“. Die Regelung beschränke die Niederlassungsfreiheit, da „eine Tarifregulierung das Angebot von Mietwagendiensten in Deutschland weniger attraktiv machen kann“, stellen die Juristen fest. Eine Preisregulierung wäre möglich, wenn dies dem Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen diene. Doch diese Interessen könnten heute nicht mehr mit dem Schutz des Taxiwesens gleichgesetzt werden.
„Was wir benötigen, sind Lösungen für moderne Mobilität und mehr Wettbewerb, im Sinne der Umwelt, der Verbraucher und des Taxigewerbes. Wir brauchen keine Zementierung des Status quo“, sagte Uber-Sprecher Fröhlich. „Der Ruf nach mehr Regulierung sorgt nicht für eine Verbesserung der Situation, sondern schadet allen.“ Mit der Einführung von Taxifestpreisen habe München gezeigt, wie eine progressive Taxipolitik aussehen kann, die sowohl Unternehmer als auch Konsumenten im Blick hat.
„Taxis sind fast überall in einer tiefen Krise, auch in Städten, in denen Uber gar nicht aktiv ist“, so Fröhlich. „Es gibt in Deutschland also offensichtlich ein strukturelles Taxiproblem.”
Bolt behält sich gerichtliche Schritte gegen Mindesttarife vor
Inzwischen hat sich auch Bolt geäußert. „Bolt hat keine Klage gegen die Stadt Leipzig eingereicht und derzeit keine unmittelbaren Pläne, in Leipzig zu starten“, stellte Sprecher Jan Kronenberger klar. „Allerdings sehen wir die Einführung von Mindesttarifen für Mietwagen in Leipzig und anderswo äußerst kritisch. Nach unserem Verständnis von Paragraf 51a sind der Einführung eines Mindesttarifs rechtlich enge Grenzen gesetzt.“ Der ausschließliche wirtschaftliche Schutz des Taxigewerbes sei auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kein ausreichender Grund für die Einführung eines solchen Mindesttarifs, so Kronenberger.
„Wir beobachten derzeit die Entwicklungen und behalten uns vor, gegen Städte, die einen Mindesttarif einführen möchten, juristisch vorzugehen“, kündigte der Sprecher des estnischen Unternehmens an.
#Berlin #Taxi #Uber #Europa #Mindestpreis #Regulierung #PBefG #