• Opel Rekord C als Taxi-Langversion
    http://graf-vlad.de/inhalt/alte_kisten/typenspezifisches/rekord-c/vogt-taxi/_inhalt-01.html


    Werksfoto Opel, 30.03.1967 Der rückseitige Bildtext zu diesem Pressefoto:
    »Die „Taxi-Sonderausführung“ der viertürigen Opel Rekord Limousine ist durch den langen Radstand von 2 868 mm (normal 2 668 mm) gekennzeichnet. Trotz eingebauter Trennwand ist weder der Fahrgastraum, noch der Beinraum der Fahrgäste eingeschränkt — Diese Opel-Entwicklung für das Taxen-Gewerbe verbindet Sicherheit mit Gebrauchswert«

    Scheinbar haben Mitte der sechziger Jahre die Übergriffe auf Taxifahrer so dramatisch zugenommen, dass die Bundesregierung per Erlass eine Trennwand zwischen Fahrgast und Taxifahrer vorgeschrieben hatte. Um den Fahrgästen noch ausreichende Beinfreiheit im Fond zu bieten, hatte der Opel-Händler Vogt in Neuenahr neue und gebrauchte Taxen zu Langversionen umgebaut. Die Kosten des Umbaus beliefen sich auf ca 2.000 DM. Ausgehend von einem Fahrzeugbasispreis unter 8.000 DM und einem monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen von unter 1.000 DM wird deutlich, wie teuer dieser Umbau war!

    Nach massiven Protesten des Taxi-Gewerbe wurde diese Trennscheibenverordnung dann übrigens 1970 wieder gekippt. Am 25.12.1971 trat eine neue Verordnung in Kraft, welche die Taxifarbe auf Hellelfenbein (RAL 1015) festlegte.

    Opel war offenbar der einzige Hersteller, der Fahrzeuge mit Trennscheiben angeboten hat. Insgesamt wurden drei verschiedene Varianten der Limousine angeboten:

    Viertürige Limousine mit verlängerte B-Säule (+ 200 mm, siehe Bild oben)
    Viertürige Limousine mit den Vordertüren der zweitürigen Limousine (+ 220 mm)
    Viertürige Limousine mit den Vordertüren der zweitürigen Limousine und verlängerter B-Säule (+ 232 mm)
    Es soll auch ein einzelnes Exemplar des Caravan als Langversion gebaut worden sein. So wie es scheint, war dies ein fünftüriger Caravan mit langen Vordertüren.

    Die gebauten Langversionen, die dann über das Händlernetz bezogen werden konnten, wurden nur eine relativ kurze Zeit gebaut. Diese Kooperation mit Opel bezüglich dem Bau von Sonderkarossen ist nicht vom Himmel gefallen, Vogt baute schon seit den frühen Fünfzigern Opel-Sonderkarosserien. In den späten Sechzigern wurde dieser Geschäftszweig deutlich ausgebaut. Neben eigenen Konstruktionen verlängerte Vogt auch Karosserien für die Firma Miesen in Bonn.

     
    Bekannte Daten
    Besonderheiten
    Verlängerter Radstand (200, 220 oder 232 mm)
    Gepanzerte Trennscheibe
    Geänderte Batteriehalterung
    Dreispeichenlenkrad
    Dreigang-Getriebe
    Graue Innenausstattung mit verstärkter Polsterauflage
    Servolenkung auf Wunsch

    Motor: 1,5 Ltr. mit 58 PS oder 1,7 Ltr. mit 67 PS
    Getriebe: Dreigang-Lenkradschaltung
    Produktionsdauer: 09/1967 – ...
    Stückzahl: Circa 240 (alle drei Versionen)
    Kaufpreis: 9.450 DM


    Quelle: Eckhart Bartels, Jahrbuch Opel 2001, Brilon 2001, S. 78, Hier ist die Taxi-Langversion mit den Vordertüren des Rekord-C-Zweitürers zu sehen. Diese Variante wurde um 220 mm verlängert.


    Diese Trennwand ist der Grund für den ganzen Aufwand: Passagiere sollten trotz der zeit-weilig vorgeschriebenen Trennwand ausreichende Beinfreiheit haben.

    #Taxi #Fahrzeug #Geschichte #Opel #Trennscheibe #Hellelfenbein #Taxifarbe

  • Kita-Beschäftigte am häufigsten wegen Corona krankgeschrieben | rbb24
    https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/03/auswertung-krankenkassendaten-krankschreibungen-berufe-corona-kinder-erzieheri

    Geht es Taxifahrern besser als Bus- und Straßenbahnfahrern? Wohl kaum. Einmal sind sie „näher dran“ am Fahrgast als Straßenbahn- und Busfahrer. Außerdem sind sie verpflichtet, beim Fahrgastransport eine Atemschutzmaske zu tragen, was einen zuusätzliche Arbeitsbelastung darstellt.

    Berliner Busfahrer stark gefährdet

    Anders ergeht es Beschäftigten in der Lebensmittelherstellung sowie Bus- und Straßenbahnfahrer*innen - sie haben keine Perspektive auf eine baldige Corona-Impfung. Laut AOK-Nordost waren 2,71 Prozent der dort Versicherten Bus- und Straßenbahnfahrer*innen wegen Corona krankgeschrieben - deutlich mehr als der Durchschnitt.

    Auf Anfrage erklärt die BVG, dass es im Jahr 2020 weniger Krankenstände gab als im Jahr zuvor. Aus Gründen des Datenschutzes würden in der Unternehmensinternen Corona-Statistik nur die Unternehmensbereiche insgesamt registriert und alle Berufsgruppen (Fahr-, Werkstatt- und Verwaltungspersonal) darin zusammengefasst. „Danach ergeben sich Anteile bezogen auf die Gesamtpersonalzahlen in den Bereichen für den Omnibus (ca. 2,2 %), U-Bahn (ca. 1,3 %), Straßenbahn (0,6 %) Infrastruktur (ca. 1,2 %),“ sagt Pressesprecherin Petra Nelken.

    Einschränkend muss festgehalten werden: Weder die Auswertung der AOK Nordost noch die Statistik der BVG kann Aussagen machen, wie und wo sich Personen mit dem Coronavirus angesteckt. Es wäre beispielsweise auch möglich, dass sich Busfahrer*innen über ihre Kinder angesteckt haben oder auch, dass Erzieher*innen sich im öffentlichen Nahverkehr den Virus geholt haben.
    „Wir sehen keine besondere erhöhte Gefährdung“
    Während Straßenbahn- und U-Bahn-Fahrer*innen in einer getrennter Fahrerkabine arbeiten, sind Busfahrer*innen lediglich durch eine Plastikfolie geschützt. „Im Busbereich haben wir eine Trennwand eingezogen, die 1. Fahrertür gesperrt und den ersten Sitz, sowie den Verkauf von Tickets eingestellt“, sagt Nelken. „Wir sehen hier keine besondere erhöhte Gefährdung.“

    Die Zahlen der AOK Nordost sowie die interne BVG-Statistik legen hingegen Nahe, dass Busfahrer*innen nicht ausreichend gegen eine Covid-Infektion geschützt sind. „Als Unternehmen gehören wir zur kritischen Infrastruktur, das heißt, wir sind für die Sicherstellung der Mobilität verantwortlich und können somit nicht alle Maßnahmen zur Infektionsverhinderung flächendeckend umsetzen - wie zum Beispiel mobiles Arbeiten. Die Fahrerinnen und Fahrer der BVG sind immer im Einsatz“, sagt Nelken.

    Bei der internen Kontaktnachverfolgung seien insgesamt circa 920 Kolleg*innen überprüft worden und bei 140 Beschäftigten wurde eine Quarantäne ausgesprochen. „Wir haben keine internen Infektionsketten feststellen müssen“, sagt Nelken.

    Gewerkschaft lehnt Maskenpflicht für Fahrer ab
    „Die derzeitigen Maßnahmen bei der BVG gehen über das, was viele andere Unternehmen machen“, sagt Jeremy Arndt, Landesfachbereichsleiter Verkehr der Gewerkschaft Verdi, als rbb|24 ihm die Rechercheergebnisse vorlegt. „Insgesamt bewegen sich die Infektionen im Fahrer*innenbereich auf einem niedrigen Niveau.“

    Verbesserungswürdig sei die Diensteinteilung, damit möglichst viele Fahrer und Fahrerinnen ihren Dienst auf einem Fahrzeug verbringen und nicht so viel getauscht wird. „Das würde das Risiko weiter abmindern“, sagt Arndt. „Alternativ müsste zu jedem Fahrer*innenwechsel der Fahrerarbeitsplatz vernünftig gereinigt werden.“

    Während Fahrgäste im öffentlich Nahverkehr einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, steht dies laut BVG den Fahrern und Fahrerinnen am Fahrerarbeitsplatz frei. Das Tragen von Masken sei lediglich für bestimmte, kundennahe Situationen vorgeschrieben, etwa bei der Unterstützung von mobilitätsbehinderten Fahrgästen.

    Für den Gewerkschafter sollte das auch so bleiben: „Das Tragen einer Maske beim Fahren wäre eine unheimliche zusätzliche Belastung. Vor allem FFP2-Masken sollen nach Aussagen von Medizinern nicht dauerhaft getragen werden. Bevor solche Maßnahmen ergriffen werden, sollten alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft werden. Die derzeitige Straßenverkehrsordnung lässt dies derzeit auch nicht zu“, sagt Arndt.

    #covid-19 #BVG #Berlin #Taxi

    • Blue Collar 1978
      https://www.youtube.com/watch?v=Um3l6NQj7Z8

      https://en.wikipedia.org/wiki/Blue_Collar_(film)
      Film très drôle et brutal qui donne une image du syndicalisme étatsunien qui m’a convaincu de faire la paix avec tous nos syndicats social-démocrates pourtant assez chiants.

      Blue Collar is a 1978 American crime drama film directed by Paul Schrader, in his directorial debut. Written by Schrader and his brother Leonard, the film stars Richard Pryor, Harvey Keitel and Yaphet Kotto. The film is both a critique of union practices and an examination of life in a working-class Rust Belt enclave. Although it has minimal comic elements provided by Pryor, it is mostly dramatic.

      Schrader, who was a screenwriter renowned for his work on Taxi Driver (1976), recalls the shooting as being very difficult because of the artistic and personal tensions he had with the actors (including the stars themselves). Schrader has also stated that while making the film, he suffered an on-set mental breakdown, which made him seriously reconsider his career.

      The film was shot in Detroit and Kalamazoo, Michigan.

      Checker Taxi - Wikipedia
      https://en.wikipedia.org/wiki/Checker_Taxi

      The Checker, particularly the 1959–82 Checker A series sedans remain the most famous taxicab vehicles in the United States.[citation needed] The vehicle is comparable to the London Taxi in its internationally renowned styling, which went largely unchanged from 1959 to keep production costs down.

      #syndicalisme #USA #taxi #rust_belt

  • Taxi-Gewerbe: Lohnraub ist gängige Praxis (nd aktuell)
    https://www.neues-deutschland.de/artikel/1149593.taxi-gewerbe-lohnraub-ist-gaengige-praxis.html


    „An der Halte“ von Till Krech https:// flickr.com/photos/extranoise/ Lizenz CC BB 2.0 https://creativecommons.org/licenses/by/2.0

    15.03.2021 von Peter Nowak - Soziallotse Klaus Meier über systematische Ausbeutung und Betrug im Berliner Taxi-Gewerbe

    Was macht ein Taxi-Soziallotse ?

    Meine wichtigste Aufgabe besteht darin, den Berliner Taxifahrer*innen Hilfestellung dabei zu geben, Auswege aus ihren wirtschaftlichen und sozialen Problemen zu finden. Es geht zum Beispiel darum, ob sie Arbeitslosengeld II als Aufstocker*innen erhalten können. Auch selbstständigen Kolleg*innen vermittle ich Beratungen.

    Welche Auswirkungen haben die Corona-Pandemie und der Lockdown auf die Berliner Taxifahrer*innen?

    Die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie haben die Einnahmen zeitweise fast auf null gebracht. Die Zahl der Berliner Taxis ist im vergangenen Jahr um etwa 1000 auf unter 7000 gesunken. Etwa 400 von über 2000 Solo-Selbstständigen haben aufgegeben. In der Pandemie wurde die bis dahin gut versteckte systematische und illegale Ausbeutung sichtbar, die sich mangels Umsatzvolumens nicht mehr mit Buchhaltungstricks verschleiern ließ. Leider haben sich weder die Taxi-Aufsichtsbehörde noch das Finanzamt oder der Zoll dafür interessiert.

    Zurzeit wird vor dem Berliner Arbeitsgericht ein Fall von besonders schwerem Lohnraub im Taxigewerbe verhandelt. Worum geht es dabei?

    Der Kollege befand sich in akuten finanziellen Nöten, sodass ihm sogar der Wohnungsverlust drohte. Der Abgleich seiner Arbeitszeitaufzeichnungen und der Lohnabrechnungen zeigte, dass ihm sein Chef nur einen Bruchteil des ihm zustehenden Lohns bezahlt hatte. Ihm wurden über Jahre bis zu 70 000 Euro vorenthalten. Vor Gericht wird jetzt über die genaue Höhe seines Anspruchs verhandelt. Bisher kam es zu keiner Einigung. Am 22. Juli wird das Verfahren fortgesetzt.

    Kommt so etwas häufiger vor?

    Das Ausmaß des Lohnraubs ist ein Extremfall. Doch es ist bekannt, dass fast alle Berliner Taxibetriebe Löhne zahlen, die weit unter dem Mindestlohn liegen. Sie nutzen ein Zusatzgerät zum Taxameter, um die Warte- und Bereitschaftszeiten an Halteplätzen als Pausen und nicht als Arbeitszeit zu erfassen. Dabei hat das Berliner Arbeitsgericht bereits 2018 in einem Urteil festgestellt, dass die Erfassung von Arbeitszeiten auf diese Weise unzulässig ist. Die Kolleg*innen werden um einen großen Teil ihres Lohns betrogen.

    Könnte das derzeit im Bundestag diskutierte Taxibeförderungsgesetz die Lage der Berliner Taxifahrer*innen verbessern?

    Die Diskussion darum lenkt vom Wesentlichen ab: Solange den Taxibetrieben gestattet wird, ausschließlich eine Umsatzbeteiligung zu zahlen, gibt es keinen gesetzeskonformen und armutsfesten Stundenlohn.

    Welche Rolle spielen die Gewerkschaften?

    Die AG-Taxi bei Verdi macht seit Jahren auf das Problem aufmerksam. Ich beginne durch meine Gespräche mit Taxifahrer*innen zu verstehen, warum sich so wenige gewerkschaftlich organisieren. Viele sehen ihre Situation als alternativlos und haben Angst vor negativen Folgen, wenn sie sich wehren. Deshalb richtet sich ihr Protest gegen Uber und so gut wie nie gegen ihre eigenen Betriebe.

    Verschärft Uber die Situation?

    Im Jahr 2018 sind die Einnahmen der Berliner Taxis durch Uber um 20 bis 30 Prozent gesunken. Anfangs konnte ich nicht glauben, dass Uber hier Fuß fassen würde. Seit CSU-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Ortskundeprüfung für Mietwagen abgeschafft hat, finden sich Menschen in Notlagen, die bereit sind, für noch weniger Geld als die Taxifahrer*innen zu arbeiten.


    28.5.2015 „Uber-Reklame auf Taxi“ von Alper Çuğun https:// flickr.com/photos/alper/ Lizenz CC BB 2.0 https://creativecommons.org/licenses/by/2.0

    #Berlin #Taxi #Medien #TXSL

    • j’ai appuyé sur le bouton traduire et ça m’a dit ça :

      15/03/2021 par Peter Nowak - Guide social Klaus Meier sur l’exploitation systématique et la fraude dans l’industrie du taxi berlinois

      Que fait un guide social de taxi ?

      Ma tâche la plus importante est d’aider les chauffeurs de taxi à Berlin à trouver des solutions à leurs problèmes économiques et sociaux.

    • Le vol de salaire est une pratique courante
      L’assistant social Klaus Meier à propos de l’exploitation systématique et de la fraude dans l’industrie du taxi à Berlin*

      Que fait un assistant social pour taxi ?

      Ma tâche la plus importante est d’aider les chauffeur·es de taxi berlinois·es à trouver des solutions à leurs problèmes économiques et sociaux. Il s’agit par exemple de savoir si elles ou ils peuvent bénéficier de l’allocation de chômage II en tant que complément. J’organise également des consultations pour les collègues indépendant·es.

      Klaus Meier :
      Il a été chauffeur de taxi pendant plus de 30 ans jusqu’à ce qu’il tombe gravement malade. Klaus Meier a trouvé un emploi d’assistant social pour taxi, qu’il a lui-même créé, grâce au revenu de base de solidarité. Peter
      Nowak s’est entretenu avec lui au sujet de son travail._

      Quels sont les effets de la pandémie de Corona et du confinement sur les chauffeur·es de taxi de Berlin ?

      Les mesures prises pour contenir la pandémie de Covid 19 ont temporairement ramené les revenus à un niveau presque nul. Le nombre de taxis berlinois a chuté d’environ 1000 à moins de 7000 l’année dernière. Environ 400 des plus de 2000 indépendants en solo ont abandonné. La pandémie a mis en lumière l’exploitation systématique et illégale qui était bien cachée jusqu’alors et qui ne pouvait plus être dissimulée par des astuces comptables en raison de l’absence de volume de ventes. Malheureusement, ni l’autorité de surveillance des taxis, ni le bureau des impôts, ni les douanes ne s’y sont intéressés.

      Une affaire de vol de salaire particulièrement grave dans le secteur des taxis est actuellement examinée par le tribunal du travail de Berlin. De quoi s’agit-il ?

      Le collègue connaissait de graves difficultés financières, si bien qu’il était même menacé de perdre sa maison. Une comparaison de ses relevés de temps de travail et de ses fiches de paie a montré que son patron ne lui avait versé qu’une fraction du salaire auquel il avait droit. Il avait été privé de jusqu’à 70 000 euros sur une période de plusieurs années. Le montant exact de sa demande est actuellement en cours de négociation au tribunal. Jusqu’à présent, aucun accord n’a été trouvé. Le procès se poursuivra le 22 juillet.

      Est-ce que ce genre de chose arrive fréquemment ?

      Par son ampleur, ce vol de salaire est un cas extrême. Mais il est bien connu que presque toutes les compagnies de taxi berlinoises versent des salaires bien inférieurs au salaire minimum. Ils utilisent un dispositif complémentaire au taximètre pour enregistrer les temps d’attente et de garde aux arrêts comme des pauses et non comme du temps de travail. En 2018, le tribunal du travail de Berlin a jugé que l’enregistrement des heures de travail de cette manière est illégal. Les collègues sont floués d’une grande partie de leur salaire.

      La loi sur le transport par taxi, actuellement en discussion au Bundestag, pourrait-elle améliorer la situation des chauffeurs de taxi berlinois ?

      La discussion à ce sujet détourne l’attention de l’essentiel : Tant que les compagnies de taxi ne seront autorisées à payer qu’une partie du chiffre d’affaires, il n’y aura pas de salaire horaire conforme à la loi et à l’épreuve de la pauvreté.

      Quel rôle jouent les syndicats ?

      L’AG-Taxi de Verdi attire l’attention sur ce problème depuis des années. Grâce à mes conversations avec les chauffeurs de taxi, je commence à comprendre pourquoi si peu s’organisent en syndicats. Beaucoup ne voient aucune alternative à leur situation et ont peur des conséquences négatives s’ils se défendent. C’est pourquoi leurs protestations sont dirigées contre Uber et presque jamais contre leurs propres entreprises.

      Uber exacerbe-t-il la situation ?

      En 2018, les recettes des taxis berlinois ont chuté de 20 à 30 % à cause d’Uber. Au début, je ne pouvais pas croire qu’Uber s’implanterait ici. Depuis que le ministre fédéral des transports de la CSU, Andreas Scheuer, a supprimé le test de connaissances locales pour les voitures de location, des personnes en grande difficulté se sont retrouvées prêtes à travailler pour un salaire encore plus bas que celui des chauffeur·es de taxi.

      Traduit avec www.DeepL.com/Translator (version gratuite)

    • Pour info, @seenthis utilise translate shell https://github.com/soimort/translate-shell pour les traductions cf https://github.com/seenthis/hebergement/wiki/Installation-de-translate-shell

      L’outil en question ne prend plus en charge deepl depuis que ce service a mis en place des restrictions à l’accès de son API cf https://github.com/soimort/translate-shell/issues/268

      Voilà pour le contexte, toutes propositions alternatives sont les bienvenues dans le repo de seenthis cf https://github.com/seenthis/seenthis_squelettes/issues

    • der Lotse, c’est le pilote, au sens maritime du terme


      Lotsenboot "Elbe 4’ vor Cuxhaven
      mason_bay

      Pilote (profession maritime) — Wikipédia
      https://fr.wikipedia.org/wiki/Pilote_(profession_maritime)

      Le pilote de navire est le conseiller du commandant d’un navire qui entre ou sort du port ou encore qui navigue sur une voie maritime difficile (par exemple le fleuve Saint-Laurent). Il travaille pour une station de pilotage et est licencié pour un ou plusieurs ports particuliers ou encore une ou plusieurs voies fluviales.

      pilote social ne signifiant pas grand chose en français, on pourrait proposer pilotage social, ou, en m’aidant d’une liste de synonymes http://www.synonymo.fr/synonyme/pilote
      – expérimentateur social
      – mentor social
      – cicérone social (pour le plaisir de ce mot totalement désuet)
      – ou encore, mais la connotation en allemand est assez moyenne (!) : guide social

    • En aparté pour @simplicissimus :

      DeepL m’avait proposé « pilote » mais cela me paraissait ambigu. Alors j’ai pensé au nom « assistant » en rapport au métier d’assistante sociale en français. J’ai hésité à choisir entre ce mot et celui de « conseiller ».

      Sinon pour le nom « cicérone » qui est très peu usité de nos jours, voici ce que propose le CNTRL :
      https://www.cnrtl.fr/definition/cicerone

      Ce mot d’origine italienne a servi à L.L. Zamenhof pour créer le mot « ĉiĉerono / prononcer tchitchèrono » de l’Espéranto :
      https://vortaro.net/#%C4%89i%C4%89erono_kd

    • Pour info - après les tâches les plus urgents le site https://txsl.de aura des secteurs en français et anglais. Le turc et l’arabe seront réalisés plus tard car il faudra payer des traducteurs.
      #merci pour vos idées de traduction.

      Le terme « Lotse » est le résultat d’une ruse pour faire financer par la ville un projet du type « organizing » cad de création de syndicats pour les chauffeurs taxi et uber.

      La genèse du projet

      Dans le cadre d’un projet pilote intitulé Solidarisches Grundeinnkommen (SGE), la ville de Berlin promeut des « Lotsendienste THP », qui visent à améliorer la cohésion sociale et à faciliter l’accès aux structures officielles de soutien pour les personnes qui en sont exclues par des facteurs linguistiques, sociaux et ethniques.

      Dans la capitale du néolibéralisme européen, la municipalité n’a pas le droit de créer un service pour les nécessiteux, mais doit recourir à une ruse consistant à lancer un appel d’offres auprès des associations et des administrations. Dans ce contexte, le maire de Berlin a lancé un programme pour l’emploi des chômeurs, le SGE, qui est censé ouvrir la voie à une amélioration du système Hartz IV.

      J’y ai présenté l’idée du projet avec l’aide de l’association Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ), qui joue le rôle de contenant, de gestionnaire administratif et financier du projet. L’association prend son rôle au sérieux et fournit des contacts aux autorités et aux politiques afin de contribuer à la réussite du projet. L’intégration dans le BALZ assure avant tout le suivi pragmatique continu et l’adaptation des tâches du projet aux nouveaux développements.

      L’état des lieux après un an de travail dans le cadre de la pandémie Covid-19 peut être résumé en une phrase : Les graves problèmes matériels doivent être résolus et des possibilités d’action doivent être créées pour les conducteurs afin de les motiver à prendre leur destin en main. Ceux qui sont accablés par une misère sans fin ne peuvent pas voir plus loin que le prochain feu rouge.

      S’attaquer aux pires abus s’est avéré tout à fait cohérent avec les définitions du poste subventionné. Pour ce faire, j’utilise toutes mes compétences et mon expérience pour aider le service de base à atteindre son plein impact en faisant du lobbying pour les employés dépendants, en travaillant avec les syndicats et les associations industrielles, et en impliquant les agences municipales et associations indépendantes.

  • Erneuter Taxi Protest gegen Gesetzesänderung – Taxiinnung
    https://www.taxiinnung.org/erneuter-taxi-protest-gegen-gesetzesaenderung

    Die Seiter der „Taxiinnung“, eines kleineren Unternehmerverbands aus dem Berliner Taxigewerbe, wird schon besser gepflgt. Aus welchem Grund die heutige Taxidemo auch auf dieser Seite ebenfalls nicht angekündigt wird, bleibt rätselhaft.

    Da scheinen viele einzelne Kräfte im Berliner Taxigewerbe aneinander vorbei und in unterschiedlichen RIchtungen zu ziehen. Der Vorsitzende des Verbands verkündet dann sehr energisch Wir geben nicht auf .

    Sagt er. Im Westen nichts Neues.

    Februar 20, 2021 - Angemeldet zu der Protestaktion waren 500 Taxis, gekommen sind über 1500. Trotz Corona-Krise galt es, Solidarität zu zeigen und zusammen zu stehen gegen die illegale Konkurrenz durch Uber & Co. Das so viele Kolleginnen und Kollegen gekommen sind, hat trotzdem alle Überwartungen übertroffen.
    Das Taxigewerbe kämpft seit Jahren gegen mehrere Eckpunkte in der geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes. Die neuste Version wurde von Bundesminister Scheuer und einer einberufenen Findungskommission auf ihrer letzten Sitzung am 19. Juni 2020 in einem Eckpunktepapier für die Modernisierung des Personenbeförderungsrechts beschlossen. Darin sollen künftig flexible Mobilitätsangebote wie Ridepooling, also per App buchbare Fahrgemeinschaften mit professionellen Fahrern, dauerhaft zwischen öffentlichem Personennahverkehr und Taxiverkehr als neue Verkehrsform eingeordnet werden. Eine Folge dessen wäre aber eine Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen und dass würde das kriminelle Treiben der vielen Uber-Partner legalisieren. Eine solche Gesetzesnovelle würde weiter dazu führen, dass Autos von Uber, Freenow und Co. ohne Aufträge auf der Suche nach den nächsten Fahrgästen durch die Innenstädte kreisen. Weiter soll die Ortskundeprüfung für Taxen durch eine Fachkundeprüfung ersetzt werden und der Verkehrsminister Scheuer und die Union möchten keine Vorbestellfrist für Mietwagen einführen. 
    Das kann so nicht funktionieren und würde den schleichenden Tod des Taxigewerbes bedeuten. Wir fordern „faire Regeln für alle”!
    Es wartet noch viel Arbeit auf uns, viele Gespräche sind mit den Verantwortlichen noch Notwendig, um noch eine Wende der Änderungen zu erreichen.
    Wie unserer Geschäftsführer des Bundesverbandes Michael Opermann auf der Kundgebung gesagt hat: „Am Ende wird alles gut. Wenn es nicht gut wird, ist es noch nicht das Ende“. Wir geben nicht auf. 

    Leszek Nadolski

    #Taxi #Berlin

  • Home
    http://taxideutschland.eu

    Am 13.3.2021 sieht die Homepage des größten Taxiunternehmerverbands von Deutschland so aus. Beworben werden Schulungen am 24.01.2017.

    Ein Klick auf „News“ führt zu Facebook, und es wird nicht besser. Hier stammt der neueste Eintrag des Taxi Deutschland Berlin e.V. vom 4.7.2020. Es ist keine Rede von der Neufassung des Personenbeförderungsgesetz, die vor über einer Woche Tagen vom Bundestag beschlossen wurde, und die heutige Taxidemo von Altglienicke über die Autobahn zum Reichstag wird nicht beworben oder kommentiert.

    Ganz nebenbei: Facebook ist für das Internet, was Uber für Taxi ist. Wenn der Verband diese Plattform nutzt, und das auch noch schlecht, vergibt er sich zahlreiche Allianzen, die seine Anliegen voranbringen könnten.

    Vermutlich zeigt das alles nur, in welchen Zustand sich Gewerbe und Verband befinden. Es herrscht Stillstand.

    Stirbt der Verband?

    Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
    wir begrüßen Sie herzlich auf unserer Internetplattform und danken Ihnen für Ihr Interesse.

    Taxi Deutschland Berlin e.V. wurde am 06.09.2006 von einem kleinen Kreis engagierter Unternehmer gegründet um das gespaltene Berliner Taxigewerbe zu vereinen und neue Impulse zu setzen.

    Wir können heute mit Stolz sagen, dass TaxiDeutschland Berlin e.V. seinen Platz in der Politik, Wirtschaft und dem Gewerbe fest etabliert hat.

    Taxi Deutschland ist ein reiner Unternehmerverband, welcher die Interessen des Berliner Taxigewerbes unaufhaltsam zielstrebig verfolgt und stetig daran arbeitet bessere Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Zum Beispiel:

    Qualitätssteigerung der Fahrerausbildung

    Optimierung des Taxitarifs

    Vorteile bei Wirtschafts- und Industriepartnern

    Politik

    Funkgesellschaften

    Flughäfen & Bahnhöfe

    Taxihalteplätze

    Image des Berliner Gewerbes zu stärken

     

    Wir bedanken uns für das Vertrauen unserer angeschlossenen Mitglieder und Partnern, mit über 2000 Fahrzeugen, die uns helfen unserer Stimme in Verhandlungen mehr Gewicht zu verleihen.

    Liebe Mitglieder, liebe Kolleginnen und Kollegen,

    durch die Umstellung des Insika Verfahrens zum 01.01.2017 müssen in Zukunft sämtliche steuerrelevanten Betriebsnachweise elektronisch durch ein Fiskaltaxameter erfasst und zur Prüfung vorgelegt werden.
    Aus diesem Anlass laden wir Sie zu einer Unternehmerschulung ein.
    Unsere Fördermitglieder Taxiwin und Starkcenter Deutschland sind in Berlin etablierte Dienstleister für das Verwalten der Registrierkassen und das Abrechnungswesen im Taxigewerbe.
    Sie sind stark vertreten und deshalb möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, an einem Beratungs- und Schulungsseminar teilzunehmen.

    Die Unternehmerschulungen finden an folgenden Tagen statt:

    23.01.2017 um 18.00 Uhr - Starkcenter
    24.01.2017 um 18.00 Uhr – Taxiwin

    Für Taxi Deutschland Mitglieder ist das Beratungs- und Schulungsseminar kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 20,00 € zzgl. MwSt.

    Der Schulungsort ist diesmal in den Räumlichkeiten von Expert Taxi GmbH, Genterstr. 72, 13353 Berlin

    Für das leibliche Wohl wird – wie immer – gesorgt.

    Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Taxi Deutschland Berlin e. V. unter berlin@taxideutschland.eu oder telefonisch unter 030 – 20 20 21 310 an oder bei Herrn Kocak unter 01633131151 oder kocak@taxideutschland.eu an.

    Mit freundlichen Grüßen


    Der Taxi Deutschland Berlin e.V. präsentiert sich am 19. November 2018 auf Facebook

    #Taxi #Berlin #Verbände

  • Deutscher Bundestag - Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-personenbefoerderungsrecht-818942

    Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
    Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

    Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

    In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

    Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
    CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

    In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

    Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.
    AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

    Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

    „Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.
    SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

    Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

    „Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.
    FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

    Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

    „Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.
    Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

    Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

    Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.
    Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

    Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

    „Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.
    Minister: Moderner Mobilitätsmix

    Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

    „Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister.
    Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.
    Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

    Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

    Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.
    Änderungen im Verkehrsausschuss

    Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

    Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.
    Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

    Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

    Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
    „Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

    Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

    Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.
    Entschließung verabschiedet

    Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

    Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
    Oppositionsinitiativen abgelehnt

    Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

    Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.
    Abgelehnter Antrag der AfD

    „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

    Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion.
    Abgelehnter Antrag der FDP

    Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

    Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.
    Erster abgelehnter Antrag der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

    Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

    Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

    Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.
    „Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

    Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

    Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • Deutscher BundestagDrucksache 19/27288, Vorabfassung des neuen Personenbeförderungsgesetz
    https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927288.pdf

    So wie es aussieht, wird Berlin die Taxi-Regelungen auf die von Uber und Freenow vermittelten Mietwagen ausdehnen können.

    m) In Nummer 25 wird in Buchstabe a nach Doppelbuchstabe ee der
    folgende Doppelbuchstabe ff eingefügt:

    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7 eingefügt:

    „In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet.“

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • 06.03.2021: Digitaldroschken on Tour (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397866.digitaldroschken-on-tour.html

    6.3.2021on Ralf Wurzbacher - Bundestag beschließt Uber-Gesetz

    Die Befürchtungen waren groß. Ganz so schlimm wie erwartet dürfte es für das hiesige Taxigewerbe indes nicht kommen. Am Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag das »Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts« (PbefG). Auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratung wurden Schranken in den neuen Rechtsrahmen eingezogen, die den Siegeszug App-gestützter Anbieter wie Uber, Moia oder Free Now vielleicht ein wenig verlangsamen könnten. So unterliegen künftig sämtliche Dienste einer Genehmigungspflicht. Alle Beschäftigten, egal ob im Taxi-, Mietwagen- oder Poolingverkehr tätig, brauchen einen einheitlichen Qualifikationsnachweis. Und die Kommunen bekommen Hebel in die Hand, um die absehbare Unterbietungsschlacht bei Löhnen und Arbeitsbedingungen wenigstens einzuhegen.

    Das alles sind nette Versuche unter dem Label Regulierung statt Liberalisierung, die aber am Durchmarsch der Gig Economy (kleine Aufträge, kurzfristig vergeben an eine Vielzahl von unabhängigen Freiberuflern) nichts ändern werden – und sollen. Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), ahnt Ungemach: »Der Wettbewerb der Taxiunternehmen mit den internationalen Plattformen ist ein Kampf David gegen Goliath.« Die Bundesregierung habe entschieden, »dass die Regeln für Goliath nicht gelten«. Schon 2019 verdingten sich 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Berliner Taxifahrer mit einem Verdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle. Wenn demnächst die »Digitaldroschken« nicht länger nur per Experimentierklausel kutschieren dürfen, sondern als »gleichberechtigte Marktteilnehmer«: Wie tief soll das Taxigewerbe dann noch sinken?

    Im Gesetzestext ist von einem »fairen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen« die Rede und »entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten«. Eine solche bestand bereits in Form der sogenannten Rückkehrpflicht für Mietwagen. Danach müssen Uber und Co. ihre Chauffeure nach jeder Fahrt zum Firmensitz beordern. Allerdings ließen sich die Vorgaben bisher schon gefahrlos unterlaufen, weil es wegen kaputtgesparter öffentlicher Verwaltungen an den nötigen Kontrollen fehlt. Nun bekommt der Papiertiger sogar Nachwuchs. Die neuen Bestimmungen halten zwar an der »Rückkehrpflicht« für Mietwagen vom Grundsatz her fest. Allerdings erlauben sie diverse Ausnahmen, die sich mit ein bisschen Lobbyarbeit auf Städte- und Gemeindeebene leicht werden durchsetzen lassen.

    Die von Taxiverbänden geforderte Vorbestellfrist von mindestens einer halben Stunde für Mietwagen fand keinen Eingang ins Gesetz, ebensowenig wie eine »klare Plattformregulierung«, womit Lohn- und Sozialdumping der Regelfall bleiben werden. Die Verantwortlichen wissen das. In einer Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses heißt es: »In großen Städten (über 100.000 Einwohner) wird von einer erhöhten Gefahr eines ruinösen Wettbewerbs und einer daraus folgenden Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen ausgegangen.«

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht #disruption

  • Matthew Crawford „Why We Drive: Toward a Philosophy of the Open Road“ https://www.youtube.com/watch?v=Ti5pouTlOjg

    Der Mann sagt wahre Worte zu Uber, Londoner Taxifahrern und den Sinn des Autofahrens. Es lohnt sich, die Stunde abzuuzwacken, und ihm zu lauschen. Für weniger des Englischen Kundige bietet Youtube Untertitel mit automatischer Übersetzung.

    Matthew Crawford is a senior fellow at the Institute for Advanced Study in Culture at the University of Virginia. After majoring in physics as an undergraduate at the University of California at Santa Barbara, he earned his PhD in political philosophy from the University of Chicago. He is the author of Shop Class as Soul Craft: An Inquiry into the Value of Work (2009) and The World Beyond Your Head: On Becoming an Individual in the Age of Distraction (2015). His latest book is Why We Drive: Toward a Philosophy of the Open Road (2020). This event receives support from Menard, Inc. and from the Jack Miller Center through a grant from the Thomas W. Smith Foundation.

    More about Matthew Crawford
    http://www.matthewbcrawford.com

    #Verkehr #Uber #disruption #London #Taxi

  • Neues Personenbeförderungsgesetz: Sollte man Taxis vor Konkurrenten wie Uber schützen? - Wirtschaft - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/neues-personenbefoerderungsgesetz-sollte-man-taxis-vor-konkurrenten-wie-uber-schuetzen/26976168.html

    04.03.2021 von JANA KUGOTH - Der Bundestag berät über ein Gesetz für Mobilitätsanbieter. Denn der Markt befindet sich im Umbruch. Alte Geschäftsmodelle könnten vertrieben werden.

    Die Regierungsparteien CDU/CSU und die SPD haben sich mit den Grünen auf einen Kompromiss zum neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geeinigt. Nach langen, zähen Verhandlungen wird dieser morgen dem Bundestag vorgelegt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte für die Reform früh eine parteiübergreifende Findungskommission eingesetzt, und doch stimmt der Bundestag nun erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode darüber ab.

    An den Grünen, die das Gesetz im Bundesrat blockieren könnten, hing es zuletzt, ob das Vorhaben durchkommt. Da die Fraktion den Kompromiss nun mitträgt, gilt es als fast sicher, dass das Gesetz Ende des Monats auch den Bundesrat passiert. Andreas Scheuer machte aus seiner Erleichterung kein Geheimnis. Bei seiner Rede im Bundestag bedankte er sich „ganz besonders bei den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion“.

    „Unser Ziel war es, ein Gesetz zu schaffen, das die Kannibalisierung des öffentlichen Personenverkehrs verhindert“, sagte Cem Özdemir von den Grünen dem Tagesspiegel. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses war maßgeblich an den Verhandlungen zur Novelle beteiligt, die erstmals auch eine rechtliche Grundlage für Poolinganbieter wie den Berliner Berlkönig schafft.

    „In den USA und anderen Ländern sind viele Menschen von Bus und Bahn auf Fahrdienste wie Uber und Co. umgestiegen, der Verkehr hat dort zugenommen“, sagt Özdemir. Das solle hierzulande verhindert werden. „Wir wollen eine kundenfreundliche, flexible und moderne Ergänzung der Öffentlichen, nicht mehr Verkehr.“ Mit diesem Kompromiss würden nun der öffentliche Verkehr und das Taxi vor einem unfairen Wettbewerb mit Uber und anderen Plattformanbietern geschützt, indem den Kommunen umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten an die Hand gegeben würden.

    Mehrheit hält Taxis für schützenswert

    Dass die neuen Regelungen nicht alle Forderungen der Grünen erfüllen, leugnet Özdemir nicht. „Es bleibt Überarbeitungsbedarf wie bessere Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, konkretere Vorgaben zur Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, strengere Sozialstandards“, da hätte sich seine Fraktion noch mehr gewünscht. „Das Gesetz ist ein Kompromiss, aber einer nach vorne“, betont Özdemir.

    Die Mehrheit der Deutschen hält das klassische Taxigewerbe nach wie vor für eher schützenswert. Das zeigt eine exklusive Umfrage für Tagesspiegel Background. Demnach votierten rund 50 Prozent der Befragten dafür, dass die Politik die Taxibranche schützen solle.

    Nur knapp ein Fünftel spricht sich in der gleichen Umfrage dafür aus, eher neue Mobilitätsanbieter wie Uber zu fördern, 30 Prozent sind unentschieden. Für besonders schützenswert halten vor allem SPD-Wähler die Taxibranche. Knapp 65 Prozent dieser Gruppe sehen den Schutz der Branche als Aufgabe der Politik. Die geringste Zustimmung in diesem Punkt kommt von Anhängern der FDP und den Grünen. Unter ihnen halten nur knapp 25 beziehungsweise 39 Prozent das Taxi für eher schützenswert.

    EU stellt Rückkehrpflicht infrage

    Uber reagiert enttäuscht. „Die Reform ist eine verpasste Chance“, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „Trotz aller Umwelt-Rhetorik müssen auch in Zukunft Mietwagen aufgrund der 80er-Jahre-Rückkehrpflicht sinnlose Leerfahrten absolvieren.“ Statt der versprochenen Entlastung für die Mietwagenunternehmen bringe zusätzliche Bürokratie nun eine ganze Branche und damit Zehntausende Arbeitsplätze in Gefahr.

    Auch die EU stellt in einem Papier die Rückkehrpflicht infrage. Die Grünen nehmen sie dennoch in Kauf: „Unter den gegebenen Umständen halte ich die Rückkehrpflicht für ein gerechtfertigtes Instrument im Sinne des Abstandsgebots zwischen den Verkehrsformen Taxi, das ja auch Beförderungspflichten hat, und Mietwagen“, sagt Özdemir. Wirksam sei diese allerdings nur, wenn sie auch umgesetzt und kontrolliert werde, appelliert er an die Kommunen.

    #ÖPNV #Taxi #Uber

  • Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes | heise online
    https://www.heise.de/news/Taxi-Uber-Moia-Bundestag-beschliesst-Reform-des-Personenbefoerderungsgesetzes-

    05.03.2021 von Volker Briegleb - Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

    Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

    Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

    Scheuer: „Fairer Ausgleich“

    „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“, erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen.“

    Besonders umkämpft war dieser „faire Ausgleich“ zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

    Streitfall „Rückkehrpflicht“

    Diese „Rückkehrpflicht“ bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

    Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. „Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein“, schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. „Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten.“ Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, „die von Mietwagen überschwemmt werden“. Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

    „Verlierer sind die Verbraucher“

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Rückkehrpflicht #Mietwagen #Uber #Personenbeförderungsgesetz

  • Reform des Beförderungsgesetzes - Gelbhaar (Grüne): ″Taxi-Gewerbe muss Kopf nicht in den Sand stecken″
    https://www.deutschlandfunk.de/reform-des-befoerderungsgesetzes-gelbhaar-gruene-taxi.694.de.html?dr

    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/f/feb50a816dca35b6b11b882ab03b68d0v1_abs_555x312_b3535db83dc50e27c1bb1

    5.3.2021 Stefan Gelbhaar im Gespräch mit Christoph Heinemann - Durch die Reform des Personenbeförderungsgesetzes könnten Uber und Co nicht mehr mit Kampfpreisen operieren, sagt der Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar im Dlf. Das Taxigewerbe könne sich deshalb trotz Kritik mit der Reform arrangieren. Wichtig sei aber, dass man die Effekte „vom ersten Tag an“ genau beobachte.

    Der Verkehrssektor in Deutschland ist vielfältiger geworden. Am bekanntesten ist dabei wohl Uber, aber auch andere Anbieter probieren sich am Markt aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat deshalb eine Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes vorgeschlagen, die der Bundestag am Freitag (05.03.2021) mit den Stimmen der großen Koalition und den Grünen beschlossen hat.

    Dadurch habe man nun eine neue Kategorie der Beförderung geschaffen, sagt Stefan Gelbhaar, Sprecher für Verkehrspolitik bei den Grünen. Mit dem sogenannten Pooling-Gewerbe hätten Anbieter wie CleverShuttle, Berlkönig, Moia nun jetzt Planungssicherheit. Diese Modelle, bei denen kleinen Bussen oder Vans Gäste an mehrere Orten einsammelten, sind bisher nur mit einer Ausnahmeregelung unterwegs gewesen.

    Auch das Taxigewerbe könne sich mit dem Gesetz arrangieren. Denn Anbietern wie Uber und Co werde es schwerer gemacht, mit Kampfpreisen zu operieren. Dafür habe man auch fairen Rahmen geschaffen. ″Wir haben eine Anti-Dumping-Klausel mit aufgenommen. Das heißt, wenn vor Ort im Unterbietungswettbewerb die Branche kaputt gemacht wird, dann kann das jetzt die Kommune unterbinden″, so Gelbhaar.

    Insgesamt könnte Uber nun stärker kontrolliert werden ″und deswegen ist da diese Unwucht, die es bis jetzt gab – so ist zumindest die Hoffnung –, nicht mehr so vorhanden″, so Gelbhaar. Die Effekte des Gesetzes auf die Branche müsse man nun ″vom ersten Tag″ beobachten und ″und gegebenenfalls dann noch mal nachsteuern, wenn das nicht wirkt.″

    Das Interview in ganzer Länge

    Christoph Heinemann: Was bedeutet das neue Gesetz für Bürgerinnen und Bürger?

    Stefan Gelbhaar: Tatsächlicherweise ist es so: Wir schaffen im Personenbeförderungsrecht eine neue Kategorie. Manche kennen das schon: CleverShuttle, Berlkönig, Moia. Die hatten bis jetzt keine echte Rechtsgrundlage. Die bekommen jetzt Planungssicherheit. Und das wird auch gebraucht, weil alle wissen um die Defizite am Stadtrand, in den ländlichen Räumen, im Nachtverkehr, am Wochenende. Das müssen wir angehen und da können diese Pooling-Verkehre, aber auch die Mietwagen auf einer anderen Rechtsgrundlage eine Ergänzung zum ÖPNV, zum Taxi darstellen. Das ist der Vorteil, den wir für die Fahrgäste rausholen wollen. Deswegen ist es auch wichtig, da dieses Gesetz jetzt zu modernisieren.

    Pooling-Gewerbe schließt Lücke im Angebot

    Heinemann: Pooling-Verkehr bedeutet genau was?

    Gelbhaar: Das sind im Prinzip Kleinbusse. Da gibt es nicht die eine Haltestelle, wo sich alle an einer Haltestelle versammeln, sondern da wird Mensch A am Punkt B aufgenommen und Mensch C am Punkt D und auch wieder verschieden rausgelassen. Das wird mit einer Software koordiniert. Das ist quasi kein Linienverkehr, sondern, wenn man so will, Bedarfsverkehr, und das ist ein Vorteil, gerade wenn der Bedarf nach Bus und Bahn vielleicht noch nicht ganz so groß ist und deswegen häufig kein Bus und keine Bahn da ist, dass man dann vielleicht mit solch einem Angebot diese Lücke schließen kann. Das ist der Gedanke dahinter und deswegen wird das jetzt versucht.

    Heinemann: Dann gibt es noch die anderen. Die klassischen Taxiunternehmer werfen den neuen privaten Anbietern vor, etwa Uber, sie beanspruchten deren Rechte, ohne sich um die Pflichten zu kümmern. Schafft das Gesetz da einen Ausgleich?

    Gelbhaar: Das Gesetz macht zweierlei. Für das Taxigewerbe ist das auch ein Kompromiss, klar. Die Taxitarife werden ein Stück weit flexibler. Ein Nachteil, den das Taxigewerbe bis jetzt hatte, war, dass sie nicht vorher sagen konnten, wieviel kostet die Fahrt. Das ist jetzt unter bestimmten Bedingungen möglich.
    Für die Mietwagen mit Fahrer – das ist die Thematik Uber – bleibt die Rückkehrpflicht bestehen. Das war eine ganz große Forderung aus dem Taxigewerbe. Da wird es darauf ankommen, das auch umzusetzen.

    Heinemann: Rückkehrpflicht – das müssen wir kurz erklären. Das heißt, wenn Mietwagen eine Person befördert haben, müssen sie leer zurückfahren.

    Gelbhaar: Oder einen Anschlussauftrag haben. Sie können sich aber nicht quasi auf der Straße wie ein Taxi bewegen und sich rauswinken lassen und dann Fahrgäste aufnehmen, oder am Straßenrand irgendwo hinstellen und warten, sondern das ist etwas anderes, eine andere Kategorie. Ein Mietwagen-Betreiber kann auch sagen, ich will jetzt eine Taxikonzession, dann kann ich rausgewunken werden. Aber wenn man das nicht will, dann ist das die Regel, um diese voneinander abzugrenzen.

    Kommune kann Unterbietungswettbewerb verhindern

    Heinemann: Nur sind Leerfahrten natürlich ökologisch gesehen Quatsch.

    Gelbhaar: Ja, Leerfahrten sind immer Quatsch. Das gilt aber auch fürs Taxigewerbe und auch fürs Pooling-Gewerbe und auch für den Bus. Am schlimmsten ist der Bus, der leer übers Land fährt. Das heißt, es geht darum, das zu optimieren, vollkommen klar. Auch bei den Mietwagen mit Fahrern ist natürlich die Anforderung: Leute, schafft euch eine Auftragskette, damit ihr nicht leer zurückfahren müsst. Das geht aber sogar jetzt schon mit der Rechtslage. Da ändert sich gar nichts. Wenn man so ein Gewerbe irgendwie sortieren will, so eine Branche, ist das eine notwendige Bedingung, damit das funktioniert.

    Heinemann: Herr Gelbhaar, die Taxiunternehmerinnen und Unternehmer protestieren. Wieso geraten deren Interessen unter die Räder?

    Gelbhaar: Bis jetzt war es so, dass Uber und andere mit Kampfpreisen hier operieren konnten, und das mit größter Wahrscheinlichkeit zu Lasten der Fahrerinnen und Fahrer. Das konnte das Taxigewerbe teilweise nicht. Die haben Vorgaben. Die müssen immer befördern. Die müssen bedienen. Die haben Tarifpflichten. Da war die Konkurrenz nicht fair und da haben wir jetzt geschaut, dass wir einen fairen Rahmen schaffen. Wir haben eine Anti-Dumping-Klausel mit aufgenommen. Das heißt, wenn vor Ort im Unterbietungswettbewerb die Branche kaputt gemacht wird, dann kann das jetzt die Kommune unterbinden, kann dem einen Riegel vorschieben, und davon profitiert übrigens nicht nur die Taxifahrerin, sondern auch der Uber-Fahrer.

    ″Dieser Kompromiss geht in die richtige Richtung″

    Heinemann: Die Kommune! Kann die das überhaupt durchsetzen?

    Gelbhaar: Das Recht hat sie jetzt. Das ist vielleicht ganz wesentlich.

    Heinemann: Papier ist geduldig.

    Gelbhaar: Papier ist geduldig. Genau! Das Recht hat sie jetzt. Die Kommunen haben künftig mehr Spielraum, deutlich mehr Spielraum, aber die haben auch eine verdammt hohe Verantwortung. Das muss man ganz klar sagen. Gerade bei den Sozialstandards, auch bei Klima, Barrierefreiheit muss da jetzt viel vor Ort mit den Mobilitätsdiensten durchgesetzt werden. Das ist die Aufgabe. Und ja, da sind häufig Kann-Regelungen im Gesetz drin. Das heißt, da müssen die Städte wirklich auch sagen, okay, wir machen das auch. Das ist ein Manko. Es ist ein Kompromiss, das sage ich auch ganz klar, aber jeder Kompromiss hat immer ein Für und Wider. Ich glaube aber, dass dieser Kompromiss in die richtige Richtung geht. Was wichtig ist: Die Regierung muss von Anfang an das Gesetz evaluieren. Der Staatssekretär hat im Ausschuss gesagt, sie gucken sich das in fünf Jahren mal an, in einem halben Jahrzehnt. Das geht natürlich gar nicht. Wir müssen hier vom ersten Tag an schauen, wie wirkt dieses Gesetz, und gegebenenfalls dann noch mal nachsteuern, wenn das nicht wirkt.

    Heinemann: Das heißt, zwischen den Zeilen geben Sie schon zu, für Taxiunternehmen ist das kein gutes Gesetz?

    Gelbhaar: Nee! Ich glaube, das Taxigewerbe wird sich damit arrangieren können, weil die wesentlichen Punkte, die sie wollten, haben sie durchgesetzt bekommen. Es kam jetzt noch ein Punkt dazu mit Vorbestellfrist. Wir haben das mit angesprochen, aber das kam jetzt nicht. Tatsächlicher Weise glaube ich aber, dass das Taxigewerbe findig genug ist, um mit dem Rechtsrahmen, den sie jetzt bekommen – und da sind auch fürs Taxigewerbe einige Erleichterungen drin –, klarzukommen. Und wie gesagt: Uber und Co müssen jetzt sich genehmigen lassen. Die können strenger reguliert werden und deswegen ist da diese Unwucht, die es bis jetzt gab – so ist zumindest die Hoffnung –, nicht mehr so vorhanden. Ob das dann wirkt, ob das auf der Straße sich durchsetzt, darum geht es jetzt. Da ist im Gesetz eine Grundlage da und das werden wir schauen, ob die reicht. Ansonsten müssen wir noch mal nachsteuern. Aber ich finde nicht, dass das Taxigewerbe jetzt den Kopf in den Sand stecken muss. Überhaupt nicht.

    ″Es braucht den ÖPNV morgen genauso wie heute″

    Heinemann:, Sie sagten gerade „auf die Schnelle“. Man hätte sich doch Zeit lassen können.

    Gelbhaar: Na ja. Wir verhandeln hier seit über zwei Jahren. Es gab eine Findungskommission. Es gab einen ersten Entwurf aus dem Hause Scheuer, wo dann die Taxifahrer selbstverständlich auf die Barrikaden gegangen sind. Das hätte einfach nur geheißen, Uber wird legalisiert und das Taxi hat keine Chance mehr. Da sind wir jetzt wirklich sehr weit entfernt von. Das hat jetzt aber zwei Jahre gedauert. Da gab es eine Findungskommission, dazwischen ein Eckpunktepapier, dann den Gesetzentwurf, der mit den Eckpunkten nicht übereingestimmt hat, jetzt einen Änderungsantrag, und da haben wir jetzt eine Einigung erzielen können. Es ist wirklich einiges Wasser die Spree runtergeflossen.

    Heinemann: Herr Gelbhaar, wegen Corona meiden viele Menschen zurzeit zumindest Bahnen und Busse. Was bedeutet das insgesamt für die künftige Verkehrsplanung?

    Gelbhaar: Ja, das ist wirklich ein großes Problem. Wir haben als Bündnis-Grüne darauf hingewirkt, dass hier auch die Bundesebene sagt, ÖPNV ist nicht nur Länder- und kommunale Sache, sondern da gibt es auch eine Bundesverantwortung in der Corona-Krise. Deswegen ist da ziemlich viel Geld bereitgestellt worden, zweieinhalb Milliarden im letzten Jahr und in diesem Jahr wird auch noch was dazukommen mit größter Wahrscheinlichkeit. Am Ende des Tages müssen wir einen harten Blick darauf haben, weil ÖPNV, Bus und Bahn ist Daseinsvorsorge. Daran können wir nicht sparen. Wenn wir Alternativen zum eigenen Auto schaffen wollen, wenn wir die Menschen auf dem Land, aber auch in der Stadt technologieoffen mit Mobilität versorgen wollen, dann braucht es den ÖPNV morgen genauso wie heute. Ich hoffe, dass das Vertrauen in den ÖPNV sehr schnell wieder steigt, weil gerade in den Städten der einfach zumeist das schnellste Angebot ist. Wir werden das aber genau im Blick behalten müssen, kommunal, auf Länderebene und auf Bundesebene. Das darf uns nicht abkippen, das ist vollkommen klar. Das ist jetzt eine Krise. Die Corona-Krise trifft Bus und Bahn, trifft auch die Taxibranche. Man wird das nicht alles mit Geld lösen können, das ist auch klar. Ich glaube aber nicht, dass wir beim ÖPNV jetzt einen Schritt zurückgehen dürfen, sondern wir müssen ihn sogar noch weiter ausbauen, weil Corona-Krise ist eine Krise, Klimakrise ist die andere Krise und beide müssen bearbeitet werden. Wir werden der Klimakrise nur beikommen, indem wir unsere Mobilität ein Stück weit umstellen, und dazu gehört der ÖPNV.

    Heinemann: Sie haben den ländlichen Raum gerade erwähnt. Wenn der Bus nur zweimal am Tag fährt, dann werden Berufstätige gerade im ländlichen Raum oder Jugendliche am Wochenende weiterhin mit dem Auto in die Stadt fahren. Wie schafft man für diese Bürgerinnen und Bürger eine bezahlbare und gut getaktete Alternative, vielleicht sogar unter Einbeziehung von Taxis?

    Gelbhaar: Genau das ist der Anspruch, den das Personenbeförderungsrecht jetzt endlich haben sollte, weil bis jetzt ist da der ländliche Raum, wenn wir ehrlich sind, nicht hinreichend betrachtet worden. Da kommt jetzt dieses Tool Pooling, das heißt der Kleinbus, der Überlandbus, meinetwegen das Land-Shuttle, der bedarfsgerecht dort anfährt, der nicht zweimal am Tag oder alle drei Stunden oder alle zwei Stunden irgendwie über die Dörfer fährt und das dann für die Leute vor Ort nicht passt, sondern man zieht seine App und sagt, okay, ich brauche jetzt ein Shuttle von A nach B. Dann wird das geroutet und dann wird man mit mehreren in einem kleineren Bus transportiert. Das wäre die Zielvorstellung. Das kostet aber Geld. Die Rechtsgrundlage haben wir jetzt. Jetzt müssen wir noch ums Geld kämpfen, damit das dann auch im ländlichen Raum und in den Stadtrandlagen endlich umgesetzt wird. Das wäre wirklich ein Mobilitätssprung, tatsächlicher Weise nicht nur für Jugendliche oder für Leute ohne Führerschein, sondern auch für ältere Menschen, die nicht mehr mit dem Auto fahren wollen, für Leute, die eine Mobilitätseinschränkung haben. Da gibt es wirklich ganz, ganz viele Anwendungsfälle. Da habe ich eine große Hoffnung, dass wir durch den technischen Schritt, Stichwort Plattform, und jetzt den rechtlichen Schritt dort endlich eine Grundlage dafür schaffen, dass wir da eine Mobilitätsexplosion hinbekommen. Ob das passiert, hängt allerdings wirklich davon ab, ob die Bundesregierung, die jetzige oder eine künftige, dafür das Geld in die Hand nimmt.

    https://www.deutschlandfunk.de/media/thumbs/5/58c5d1033550d85cb475f5b8f0ff8916v1_max_755x425_b3535db83dc50e27c1bb1

    #Taxi #Uber #recht #ÖPNV

  • Reform des Personenbeförderungsgesetzes: Was sich für Taxis und Fahrdienste per App jetzt ändert | Automobilwoche
    https://www.automobilwoche.de/article/20210306/AGENTURMELDUNGEN/303059938/reform-des-personenbefoerderungsgesetzes-was-sich-fuer-taxis-und-fahr

    Dieser Artikel ist eine Mogelpackung, denn er gibt keine Auskünfte über die im Titel erwähnten Themen. Kann er auch nicht, weil noch niemand weiss, was genau passieren wird. Es gibt noch keine Verordnungen. Interessant sind allenfalls die Positionen von VDA undn Bitkom. Die Einen haben ihre Schäfchen im Trockenen, die anderen stossen sich an den weiter geltenden Regelungen, die sie als Geschäftshindernisse sehen.

    Vor allem in Großstädten drängen neue Transportanbieter auf den Markt, die flexibler fahren als Busse auf ihren festen Linien – und auch Taxis Konkurrenz machen. Was soll da künftig alles möglich sein?

    Für die Fahrgäste ist es eigentlich nicht weiter schwierig. Zumindest in vielen großen Städten: Man kann in Busse und Bahnen steigen, Taxis heranwinken oder Fahrten übers Handy ordern. Doch mit den Regeln für die Anbieter ist es deutlich komplizierter. Denn einfach irgendwie Kunden einsammeln und losfahren dürfen sie nicht. Nach jahrelangen Debatten hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen, das diverse Vorgaben macht – und zwar künftig auch genauer für neue Mobilitätsanbieter, die man meist per App buchen kann. Das soll auch klassische Taxis schützen.

    Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem Kompromiss für einen „innovationsfreundlichen Rechtsrahmen“, in dem jeder Anbieter Platz habe. Dafür sollen die Kommunen vor Ort eine Reihe von Steuerungsmöglichkeiten bekommen, wie SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte. Das soll Dumping und ein Ausbremsen öffentlich mitfinanzierter Busse und Bahnen vermeiden. Im Parlament stimmten auch die Grünen für das Paket der großen Koalition. Alle Anbieter zusammen seien starke Konkurrenz für das Nutzen des eigenen Autos, sagte der Grünen-Experte Stefan Gelbhaar. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen.

    Sammeldienste

    In einigen Städten sind schon Anbieter unterwegs, bei denen man per App von überall einen einzelnen Platz in kleinen Bussen oder Vans buchen kann. Auf der Fahrt können andere einsteigen, daher geht es nicht auf festen Linien oder wie in Taxis auf direktem Weg zum Ziel. Bisher fahren Anbieter wie Berlkönig oder Moia aber nur mit befristeten Ausnahmeregeln, künftig sollen solche Angebote dauerhaft möglich werden. Zur Marktsteuerung sollen Kommunen aber zum Beispiel Mindestfahrpreise festlegen können, um Ticketpreise von Bussen und Bahnen nicht zu unterbieten.

    Möglich sein sollen solche Sammelangebote aber auch unter dem Dach des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dann könnten sie von Förderungen profitieren, was gerade auf dem Land Anreize für flexiblere Touren mit kleineren Fahrzeugen schaffen könnte. Man brauche mehr als Schulbusse, die nur morgens und nachmittags voll sind, sagte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU). Dagegen warnte die Linke-Politikerin Sabine Leidig vor „Rosinenpickerei“. Private Anbieter seien vor allem in den Städten unterwegs, wo der Bedarf am geringsten, die Aussicht auf Gewinne aber am größten sei.

    Taximarkt

    Besonders umkämpft war ein „fairer Ausgleich“ zwischen klassischen Taxis und neuen Fahrdienstvermittlern wie Uber. Für deren Wagen bleibt es bei einer „Rückkehrpflicht“. Sie müssen nach einer Kundenfahrt erst zum Betriebssitz zurück und dürfen – anders als Taxis – nicht an der Straße warten oder sich heranwinken lassen. Großflächige Kommunen sollen aber weitere Abstellorte zulassen können, damit es nicht immer leer bis zum Betriebssitz gehen muss.

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände: „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern.

    Die Gesetzespläne sehen daneben auch vor, dass Ortskundeprüfungen für Taxifahrer wegfallen. Sie müssen aber ein aktuelles Navigationsgerät haben, auch per Smartphone. Wenn Taxis auf Bestellung kommen, sollen Kommunen für Routen zu gefragten Zielen wie Flughäfen, Bahnhöfen oder Messen feste Streckenpreise festlegen können. Verkehrsanbieter und Plattformbetreiber sollen künftig auch Mobilitätsdaten wie Routen, Haltepunkte und Fahrpläne bereitstellen. Dies soll für Kontrollen, Informationsdienste oder Verkehrslenkung genutzt werden können.

    Lob vom VDA – Kritik von Bitkom

    Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Uber

  • Was ist und wie geht Nationalismus?
    https://www.heise.de/tp/features/Was-ist-und-wie-geht-Nationalismus-5060280.html

    Hier ist eine wunderbare Erklärung dafür, weshalb sich Taxifahrerinnen und Taxifahrer nicht verhalten wie das organisierte Industrieproletariat und ihre schlechte Lage infragestellen. Was Georg Schuster im Großen für den Nationalismus sagt, gilt im Kleinen auch für das Land der Taxifahrer und ihrer seltenen Kolleginnen.

    27. Februar 2021 Georg Schuster
    ...
    Die Unausweichlichkeit und Alternativlosigkeit der Lebensverhältnisse, der stumme Zwang, der von ihnen ausgeht und der praktisch nicht infrage zu stellen ist, führen zu einer Parteinahme für sie und für die Macht, die sie bewahrt und ordnet. Weil die Mittel, welche die staatlich verfasste Marktwirtschaft den Bürgern eröffnet und zuweist, die einzig verfügbaren sind, gelten sie ihnen auch schon als die ihrigen.

    Zugleich ergibt sich aus diesen Feststellungen die Bedeutung von Bildung für jede Selbstbefreiung. Wer Ursachen und Zusammenhänge der eigenen Lage versteht, wird diese infragestellen, wenn sie ihm nicht zum Vorteil gereichen.

    #Taxi #Arbeit #Ideologie

  • Taxi gegen Taxi
    https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2021/pressemitteilung.1057999.php

    27.02.2021 Polizeimeldung - Mehrere Unfälle mit Taxi verursacht und geflüchtet

    Nr. 0452 #Tempelhof-Schöneberg / #Steglitz-Zehlendorf

    Ein Mann hat in der vergangenen Nacht in #Schöneberg und #Steglitz mehrere Unfälle verursacht und ist anschließend geflüchtet. Mehrere Zeugen hatten gegen 2.10 Uhr die Polizei verständigt und angegeben, dass ein heller Mercedes mit Taxischild beim Abbiegen aus dem #Prellerweg in den #Munsterdamm gegen einen geparkten Anhänger gefahren sein soll. Anschließend soll der Fahrer weitergefahren und nur wenige Meter weiter mit mehreren Leitbarken kollidiert sein. Auch dieser Unfall hatte den Fahrer nicht zum Anhalten veranlasst und er war mit dem inzwischen stark beschädigten Fahrzeug geflüchtet. Polizeikräfte suchten daraufhin die Umgebung ab. Ein anderer Taxifahrer stoppte den Unfallverursacher schließlich in der #Goerzallee. Ihm war der Mercedes aufgrund der starken Beschädigungen, unter anderem waren beide Airbags ausgelöst, und der unsicheren Fahrweise aufgefallen. Wenig später eintreffende Polizeikräfte nahmen den 38-jährigen Unfallverursacher vorläufig fest. Der Mann reagierte aggressiv und wirkte stark alkoholisiert. Zudem war nicht auszuschließen, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Hinzugerufene Rettungskräfte der Feuerwehr brachten ihn in ein Krankenhaus. Dort wurde er untersucht und ihm wurde Blut abgenommen. Verletzungen wies der Mann zunächst nicht auf, verblieb aber zur Beobachtung im Krankenhaus. In seiner Kleidung fanden die Polizeikräfte Betäubungsmittel. Die Ermittlungen dauern an.

    #Taxi

  • 23.02.2021: Kein »Freibrief für Uber« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/397077.neoliberale-attacke-kein-freibrief-f%C3%BCr-uber.html

    Und noch so ein Artikel, der den Verlautbarungen verschiedener Kapitalfraktionen und der in ihrem Auftrag tätigen Bundesanstalt für Arbeit aufsitzt. Die hat festgestellt, dass im Jahr 2019 „90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle“ verdienten.

    Die Wirklichkeit ist viel brutaler

    Was BA und Artikel nicht verraten ist die Tatsache, dass zumindest in Berlin 99 Prozent aller „vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen“ nur einen Bruchteil des gesetzlich festgelegten stündlichen Mindestlohns erhalten. Am Ende des Jahres 2019 lag der tatsächlich im Taxi zu erzielende Stundenlohn noch bei etwa der Hälfte des MIndestlohns, um im darauf folgenden Coronajahr auf zeitweise einen Euro pro Stunde zu sinken.

    #Schwarzarbeit und #Dunkeldaten

    Wie die Mietwagenanbieter ihre Fahrern und Fahrerinnen entlohnen wird erst garnicht erwähnt, weil es darüber keine belastbaren Zahlen gibt. Diese Angestellten sind eine bundesweit zehntausende umfassende Randgruppe, für die sich niemand interessiert. Sie sind Flüchtlinge, Zuwanderer und ganz Arme, deren Führerschein ihr einziges Kapital auf dem Arbeitsmarkt ist. Viele von ihnen werden dazu angeleitet, ein Gewerbe als „selbständiger Chauffeur“ anzumelden. Damit wird ihr Arbeitgeber vollkommen von der Zahlung von Sozialbgaben „entlastet“. Es werden für diese Scheinselbständigen nicht einmal die bei Minijobs obligatorischen dreissig Prozent des Lohns an die Knappschaftskasse abgeführt. Für Selbständige gilt auch kein Mindestlohn- oder Arbeitszeitgesetz.

    Worum es wirklich geht

    Die meisten Fahrerinnen und Fahrer von Mietwagen zur Personenbeförderung sind vor kurzer Zeit aus Ländern ohne wirksame Sozialgesetzgebung eingewandert und aus diesem Grund auch in Deutschland leichte Beute für Ausbeuter, die ihnen elementare Rechte vorenthalten. Im Endergebnis schaden sie in ihrer Schwäche durch ihre Kurzsichtigkiet und Unkenntnis der deutschen Arbeitsgesetzgebung nicht nur sich selber, sondern agieren als Werkzeuge ihrer Bosse beim Niederreissen der letzten Schutzvorkehrungen im Taxigewerbe. Über die katastrophalen Auswirkungen dieser Entwicklung für die ganze Gesellschaft wird bisher nicht gesprochen.

    Rauchbomben und Nebelkerzen

    Die Diskussion um Rückkehrpflicht und Karenzzeiten ist eine Scheindiskussion. Sie dient der Verteidigung der Pfründe einer extrem aubeuterischen Fraktion der hiesigen Kapitalisten egal welchen Geschlechts, die ihre Felle davonschwimmen sieht, weil ihre Mitglieder unerwartet der Konkurrenz durch stärkere, besser organisierte und noch skrupellosere Konkurrenten ausgesetzt sind.

    Für Fahrerinnen und Fahrer ist es beinahe egal, ob sie in Autos mit oder ohne Dachzeichen unterwegs sind. Entscheidend für sie ist ein effektiv ausgezahlter armutsfester Lohn. Die Duchsetzung des Mindestlohns in Taxis und Mietwagen mit Fahrern wäre ein erster Schritt in diese Richtung. Machbar wäre das mit geringen Aufwand.

    Eine Lösung für den Gordischen Knoten

    Ein probates Werkzeug für unbestechliche und einfach zu machende Arbeitszeiterfassung stellen die in Carsharing-Fahrzeugen genutzten Systeme dar. Sie sind eine leicht für Taxis und Mietwagen anzupassende Lösung. Die so ausgestatteten Autos können nicht bewegt werden, ohne dass die Zentrale, bei Taxis und Mietwagen wären das Aufsichtsbehörde und Betrieb, genau erfährt, wer das Fahrzeug in jedem Augenblick benutzt und wo es sich gerade befindet. Wie Erfassung und Übermittlung von Daten aus dem Auto manipulationsgeschützt erfolgen kann, zeigt die INSIKA-Implementation im Taxi.

    Digitalisierung im Interesse der Arbeitenden

    Die Zeiterfassung und Nutzungsabrechnung für Kurzzeit-Mietwagen alias „Car Sharing“ entspricht technisch betrachtet genau der Arbeitszeiterfassung, die vom Europäischen Gerichtshof gefordert wird und in Taxis und Mietagen fehlt. Das System müsste noch geeicht und gegen Manipulationsversuche gehärtet werden. Gesetzlich oder per Verordnung für alle Mietwagen und Taxis vorgeschrieben würde sie der Konkurrenz per Lohndumping unmittelbar ein Ende bereiten. Die von Vielen immer wieder geforderte „faire Konkurrenzsituation“ würde sich als Nebeneffekt wie von selbst einstellen.

    Siebene auf einen Streich! ...

    ... sagte sich das tapfere Schneiderlein, und klopfte sich zufrieden auf den Bauch.

    23.02.2021, von Ralf Wurzbacher - Branche wehrt sich gegen Liberalisierung des Fahrdienstmarktes. Londoner Supreme Court verurteilt Dumpingmethoden des US-Anbieters

    Die geplante (Neo-)Liberalisierung des Taxi- und Fahrdienstmarktes war am Montag Thema einer Expertenanhörung im Bundestag. Zur Debatte stand der von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im November eingebrachte Entwurf für ein Gesetz »zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts«, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Im Kern geht es dabei um Erleichterungen beim Einstieg neuer, vornehmlich App-basierter Angebote von Fahrdienstleistern wie Uber, Door-2-Door oder Clever Shuttle, die ihre Leistungen bislang nur befristet auf Basis einer Experimentierklausel offerieren dürfen. Mit der vorgesehenen Novelle will die Bundesregierung einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Vielzahl unterschiedlicher Anbieter schaffen. Wirklich zufrieden mit den Plänen ist indes keiner der Akteure.

    Taxis vor dem Aus

    Durch das Vorhaben in seiner Existenz bedroht sieht sich bekanntlich das Taxigewerbe. Erst am Freitag waren wieder Hunderte Fahrer in der Hauptstadt in einem Autokorso vom Brandenburger Tor vor das Konrad-Adenauer-Haus am Berliner Tiergarten gezogen, um gegen einen »Freibrief für Uber« zu protestieren und »faire Regeln für alle« anzumahnen. Im Zentrum der Kritik, etwa des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM), stehen Änderungen im Hinblick auf die sogenannte Rückkehrpflicht von Mietwagen. Bis dato müssen diese, anders als Taxen, nach jeder Fahrt an ihrem jeweiligen Firmensitz Station machen, um erst dann wieder neue Aufträge auszuführen. Zwar soll die Bestimmung vom Grundsatz her Bestand haben, allerdings sieht Scheuers Gesetzesvorlage diverse Ausnahmen zur Umgehung der Vorgaben vor.

    Außerdem forderte der gestern im Verkehrsausschuss angehörte BVTM-Vizepräsident Herwig Kollar eine Vorbestellfrist für Mietwagen von mindestens einer halben Stunde. Damit behielten die Kommunen ein »wichtiges Instrument zum Erhalt der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes« in der Hand, sofern sie feststellen, »dass sie – wie in mehreren Großstädten schon zu beobachten ist – von der Plattformökonomie überrannt werden«. Nicht weit genug gehen die Pläne dem Chef von Uber Deutschland Christoph Weigler. Unter anderem stört er sich an der avisierten Einführung von Mindestbeförderungsentgelten »zur Unterbindung des Anbietens von Leistungen zu nicht marktgerechten Preisen«. Damit werde ignoriert, »dass diese bereits durch das Verbot von unlauterem Wettbewerb ausgeschlossen sind«, erklärte er im Bundestag.

    Nur was bringt ein Verbot, das offenbar systematisch umgangen wird. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2019 verdienten seinerzeit 90 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Taxifahrerinnen und -fahrer ein Entgelt unterhalb der Niedriglohnschwelle (jW berichtete am 8.6.2019). Dies ist auch dem Vormarsch von Chauffeur- und Poolingdiensten wie Berlkönig oder Moia geschuldet, die die Preise durch Missachtung von Tarif- und Sozialstandards für ihre Fahrer nach unten treiben. Entsprechend bescheinigte auch Kollar vom Taxiverband Scheuers Vorlage, ein »System organisierter Verantwortungslosigkeit zu Lasten von Verbrauchern und Fahrern« zu installieren. Es werde versäumt, »den Kommunen eine angemessene Vielzahl effektiver Instrumente gegen Dumpingverkehre an die Hand zu geben«, monierte er.

    Konzern muss zahlen

    Ein in dieser Hinsicht wegweisendes Urteil fällte am vergangenen Freitag der Oberste Gerichtshof in Großbritannien. Nach vierjährigem Rechtsstreit stellt er fest, dass der US-Marktriese Uber seine in Mietwagen verkehrenden Fahrer als reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und nicht wie Unternehmer oder Selbständige zu behandeln habe. Lord George Leggatt, einer der Höchstrichter am Supreme Court, erklärte das einstimmig ergangene Urteil: »Die Fahrer sind einer Position der Unterordnung und Abhängigkeit von Uber, so dass sie wenig oder gar keine Möglichkeit haben, ihre wirtschaftliche Position durch berufliche oder unternehmerische Fähigkeiten zu verbessern.«

    Geklagt hatten 35 Uber-Chauffeure, die nun mit Entschädigungen von bis zu 12.000 Pfund (ca. 13.870 Euro) rechnen können. Ferner könnten auf den US-Konzern erhebliche Steuernachforderungen zukommen. Derzeit sollen weitere 15.000 Betroffene eine Massenklage gegen Uber vorbereiten. Dessen Aktienkurs gab prompt deutlich nach.

    #Taxi #Uber

  • Vuca Waymo - Granolashotgun
    https://www.granolashotgun.com/granolashotguncom/vuca

    Les véhicules autonomes font désormais partie de notre réalité. A San Francisco ils font partie même du quotidien des habitants sous forme de taxi. Pour les habitants d’Absard en Iran par contre ils constituent une menace permanente par leurs variantes militaires contrôlées par les ennemis du pays.

    VUCA. It’s a military acronym that’s been in circulation since the 1980s. Vulnerable, Uncertain, Complex, and Ambiguous. The bright clear lines are gone.

    A couple of months ago Mohsen Fakhrizadeh, one of Iran’s most important nuclear scientists, was assassinated by a computer guided machine gun mounted on the back of an autonomous Nissan pickup truck. His wife was beside him and was unscathed by the bullets. Facial recognition software was most likely in play. Once Fakhrizadeh was down the Nissan promptly blew itself up destroying much of the evidence. The usual suspects have been blamed. Israel, the US, the Saudis… No surprise there.

    So what are the long term consequences of these new techniques once they mutate and “democratize?”

    https://www.spiegel.de/politik/ausland/israel-zu-iran-wer-nuklear-aufruestet-ist-des-todes-a-0ad3806d-3a59-4fc5-988

    Israels Geheimdienstminister hat die Kritik an dem tödlichen Anschlag nun als »Heuchelei« bezeichnet. »Sie kennen die iranischen Versuche, Atomwaffen zu erlangen, ganz genau«, sagte Minister Eli Cohen.
    ...
    »Israel hat deutlich gemacht, dass es Iran nicht erlauben wird, Atomwaffen zu erlangen«, sagte er. »Iran ruft zur Zerstörung Israels auf, und deshalb ist aus unserer Sicht jeder, der aktiv an nuklearen Aufrüstungsbestrebungen beteiligt ist, des Todes.«

    Waymo
    https://en.m.wikipedia.org/wiki/Waymo

    Waymo LLC is an American autonomous driving technology development company. It is a subsidiary of Alphabet Inc, the parent company of Google. Waymo operates a commercial self-driving taxi service that operates in the greater Phoenix, Arizona area called “Waymo One”, with Chandler, Arizona fully mapped. In October 2020, the company expanded the service to the public, and it is the only self-driving commercial service that operates without safety backup drivers in the vehicle.

    #Taxi

  • VIS Berlin - Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr TaxBefEntgV BE | Landesnorm Berlin | Eingangsformel | gültig ab: 01.01.2006
    https://gesetze.berlin.de/perma?d=jlr-TaxBefEntgVBEpELS

    juris-Abkürzung: TaxBefEntgV BE
    Fassung vom: 06.12.2005
    Gültig ab: 01.01.2006
    Dokumenttyp: Verordnung
    Quelle: Land Berlin
    Gliederungs-Nr: 97-7

    § 1 Allgemeines

    (1) Die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr sind Festentgelte und bestimmen sich ausschließlich nach dieser Verordnung. Sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. Sie gelten für Fahrten innerhalb des Landes Berlin und für Fahrten aus dem Land Berlin zum Flughafen Berlin-Schönefeld sowie für Fahrten auf vorherige Bestellung vom Flughafen Berlin-Schönefeld in das Land Berlin. Für diese Fahrten besteht Beförderungspflicht (Pflichtfahrbereich). Ein Bereithalten von Berliner Taxen ist nur innerhalb des Landes Berlin zulässig.

    (2) Bei Fahrten, deren Ziel außerhalb des Geltungsbereichs der festgesetzten Beförderungsentgelte liegt, hat der Fahrzeugführer den Fahrgast vor Fahrtbeginn darauf hinzuweisen, dass das Beförderungsentgelt für die gesamte Fahrstrecke frei zu vereinbaren ist. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die für den Pflichtfahrbereich festgesetzten Beförderungsentgelte als vereinbart.

    (3) Eine Abschrift dieser Verordnung ist stets in der Taxe mitzuführen und dem Fahrgast auf Verlangen vorzulegen.

    § 2 Tarifstufen

    (1) Es gelten folgende Tarifstufen:

    Tarifstufe 1: Kurzstreckenpauschaltarif

    Tarifstufe 2: Durchführung von Auftragsfahrten und Bestellfahrten.

    (2) Die jeweilige Tarifstufe ist bei Fahrtantritt auf dem Fahrpreisanzeiger einzuschalten.

    (3) Bei Bestellfahrten ist die Tarifstufe 2 beim Eintreffen am Bestellort, bei Vorbestellungen erst zur vorbestellten Zeit einzuschalten.

    § 3 Beförderungsentgelt

    (1) Das Beförderungsentgelt setzt sich mit Ausnahme des Kurzstreckenpauschaltarifs aus dem Grundpreis (Mindestfahrpreis), dem Preis für die gefahrene Wegstrecke (Kilometerpreis) und den Zuschlägen zusammen.

    (2) Kommt eine Fahrt aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, nicht zustande, ist das bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordene und auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Beförderungsentgelt zu erheben.

    § 4 Grundpreis, Kurzstreckenpauschaltarif und Kilometerpreis

    (1) Der Grundpreis in der Tarifstufe 2 beträgt 3,90 Euro. Er enthält bereits 0,20 Euro für die erste Teilstrecke der Tarifstufe 2.

    (2) Das Entgelt für den Kurzstreckenpauschaltarif beträgt 6,00 Euro und gilt für eine Entfernung bis zu 2 km bei einer nicht auf Wunsch des Fahrgastes unterbrochenen Fahrt. Nach Erreichen der Wegstrecke von 2 km wird das Beförderungsentgelt automatisch vom Fahrpreisanzeiger in einer in der Anlage 1 dargestellten Übergangsphase der Tarifstufe 2 angepasst. Der Kurzstreckenpauschaltarif gilt nicht beim Einstieg am Halteplatz oder bei Bestellungen und Vorbestellungen, sondern nur beim Heranwinken einer fahrenden Taxe. Auf Wunsch des Fahrgastes muss dann der Kurzstreckenpauschaltarif gefahren werden.

    (3) Der Kilometerpreis beträgt in der Tarifstufe 2 bei einer gefahrenen Wegstrecke

    von 0 bis 7 km
    2,30 Euro je km,

    ab 7 km
    1,65 Euro je km.

    Jede angefangene Teilstrecke ist mit 0,20 Euro zu berechnen.

    (4) Für je 0,20 Euro sind in der Tarifstufe 2 bei einer gefahrenen Wegstrecke von

    0 bis 7 km
    eine Teilstrecke von 86,96 m,

    ab 7 km
    eine Teilstrecke von 121,21 m

    zurückzulegen.

    § 5 Wartezeit, Zuschläge

    (1) Für Wartezeiten (auch für verkehrsbedingte) von mehr als einer Minute je Stopp, die während der Inanspruchnahme der Taxe entstehen, ist ein Entgelt von 33,00 Euro je Stunde zu erheben. Die Berechnung erfolgt jeweils nach der ersten vollendeten Minute. Jede danach angefangene Zeiteinheit von 21,82 Sekunden ist mit je 0,20 Euro zu berechnen. Dieser Betrag ist bereits in dem auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesenen Betrag enthalten. Die Pflichtwartezeit beträgt 15 Minuten.

    (2) Es sind folgende Zuschläge zu berechnen:

    a) ab der fünften bis zur achten Person, wobei jeweils zwei Kinder unter zehn Jahren nur als eine Person zählen, sowie für die Mitnahme von Gegenständen, für deren Unterbringung ein Großraumtaxi erforderlich ist, pauschal

    5,00 Euro,

    b) bei Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen

    1,50 Euro,

    c) bei Aufnahme von Fahrgästen am Flughafen Tegel durch Taxen, die den kostenpflichtigen Nachrückplatz 1 benutzen

    0,50 Euro.

    Überschreitet die Summe sämtlicher anlässlich einer Fahrt zu erhebender Zuschläge die Höhe von 13,00 Euro, darf der Mehrbetrag nicht berechnet werden.

    (3) Von Fahrgästen als Hilfsmittel benötigte Rollstühle und Kinderwagen sind in Taxen einschließlich Großraumtaxen kostenlos zu befördern, soweit es die Bauart der Fahrzeuge zulässt. Die Mitnahme von Kofferraumgepäck, Hunden und anderen Kleintieren in Taxen ist ebenfalls kostenlos; Absatz 2 Buchstabe a bleibt unberührt.

    (4) Die Zuschläge nach Absatz 2 sind über den Fahrpreisanzeiger auszuweisen.

    § 6 Entgelt bei Störung des Fahrpreisanzeigers

    (1) Bei Versagen des Fahrpreisanzeigers während der Fahrt wird das Beförderungsentgelt nach der zurückgelegten Strecke berechnet; dabei sind die Kilometerpreise nach § 4 zugrunde zu legen.

    (2) Eine Wartezeit bis zu 5 Minuten darf nicht berechnet werden. Dauert eine zusammenhängende Wartezeit länger als 5 Minuten, so sind für jede volle Minute 0,50 Euro zu erheben. Die Zuschläge nach § 5 Abs. 2 sind zusätzlich zu berechnen.

    (3) Vor der Instandsetzung des Fahrpreisanzeigers darf eine weitere Fahrt nicht durchgeführt werden.

    § 7 Zahlung des Beförderungsentgelts

    (1) Der Taxifahrer ist berechtigt, einen Vorschuss bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts zu verlangen.

    (2) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kreditkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.

    (3) Der Fahrer hat seinem Fahrgast auf dessen Wunsch eine Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt zu erteilen. Sie muss folgende Angaben enthalten:

    a) Namen und Anschrift des Unternehmers,
    b) Genehmigungsnummer,
    c) Fahrstrecke,
    d) Beförderungsentgelt,
    e) Steuersatz,
    f) Datum,
    g) Unterschrift des Fahrers.

    § 8 Sondervereinbarungen

    Sondervereinbarungen gemäß § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes über Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Geltungsbereich dieser Verordnung bedürfen vor ihrer Einführung und deren Änderung der Zustimmung der Genehmigungsbehörde.

    § 9 Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    a) andere als die nach dieser Verordnung zulässigen Entgelte anbietet oder fordert,

    b) als Taxifahrer entgegen § 1 Abs. 3 eine Abschrift dieser Verordnung nicht in der Taxe mitführt oder dem Fahrgast nicht auf Verlangen vorlegt,

    c) entgegen § 5 Abs. 3 die Zuschläge nach § 5 Abs. 2 nicht auf dem Fahrpreisanzeiger ausweist,

    d) entgegen § 6 Abs. 3 eine Fahrt durchführt, obwohl der Fahrpreisanzeiger bereits vor Beginn dieser Fahrt gestört oder ausgefallen war,

    e) entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 die bargeldlose Zahlung nicht annimmt oder entgegen § 7 Absatz 2 Satz 4 mit der Taxe Personen befördert, obwohl ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht,

    f) entgegen § 7 Absatz 3 keine oder keine ordnungsgemäße Quittung erteilt,

    g) entgegen § 8 eine getroffene Sondervereinbarung nicht genehmigen lässt.

    (2) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

    § 10 Änderungsanweisung
    [Änderungsanweisung zur Taxenordnung vom 12. Juni 2001 (GVBl. S. 204)]

    § 10a
    – aufgehoben -

    § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

    (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vom 13. August 1993 (GVBl. S. 367), zuletzt geändert durch Artikel VIII des Gesetzes vom 18. Dezember 2004 (GVBl. S. 516), außer Kraft.

    Berlin, den 6. Dezember 2005

    Der Senat von Berlin

    Klaus Wowereit
    Regierender Bürgermeister

    Ingeborg Junge-Reyer
    Senatorin für Stadtentwicklung

    #Berlin #Taxi #Recht #Verodnung #Tarif #Fahrpreis

  • People with a disability now able to use taxi subsidy on Uber and the taxi industry is worried - ABC News
    https://www.abc.net.au/news/2021-02-03/uber-now-able-to-drive-people-disability-using-taxi-subsidy/13113136

    Key points:
    The Multi-Purpose Taxi Program pays up to 50 per cent of a fare for people living with a disability
    The taxi industry is worried the move will undermine a crucial revenue stream, especially for smaller operators
    Disability advocates say customers deserve more choice just like everyone else

    #<;Australien #Taxi #Uber #Behindertentransport

  • Berlkönig - Das Ende der Grauzone?
    https://www.auto-motor-und-sport.de

    Hier spricht der Lobbyist.

    Neue Mobilitätsanbieter wie Uber kämpfen schon lange für mehr rechtliche Freiheiten. Eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes soll ihnen nun eine echte Chance geben – doch der Entwurf geht nicht weit genug.

    Ausgabe 4/2021 von Philipp Körner - Teuer, veraltet und nicht zukunftsfähig – Kritiker halten sich kaum zurück, wenn es um den Zustand des deutschen ÖPNV und Taxigewerbes geht. Viel zu lange hätten sich die traditionellen Personenbeförderer hinter gesetzlichen Vorgaben verstecken können und dabei in den letzten Jahren gut verdient. Kunden und neue Anbieter seien die Verlierer dieser veralteten Verkehrspolitik.

    Noch vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung nun mit einer Gesetzesänderung auf die anhaltende Kritik reagieren. Die Grundlage dafür findet sich zwar schon im Koalitionsvertrag, doch das Bundesverkehrsministerium ließ sich bis letztes Jahr Zeit, um einen passenden Entwurf vorzulegen. Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember herrscht Eile bei der Gesetzgebung – es ist schließlich Wahljahr.

    Digitale Sammeltaxis

    Die geplante Gesetzesänderung hat zwei große Ziele. Zum einen soll das sogenannte Ride-Pooling dauerhaft aus der Grauzone gehoben werden. Dabei handelt es sich um App-basierte Dienste, die von Kunden angeforderte Fahrten über Algorithmen analysieren und ähnliche Strecken miteinander kombinieren. Als digitale Sammeltaxis ermöglichen die Konzepte so nicht nur günstigere Preise, sondern sparen auch Sprit und Kilometer. Sprich: Wer zusammen mit anderen fährt und kleine Umwege in Kauf nimmt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch umweltfreundlich unterwegs sein. Dienste wie der VW-Ableger Moia sind schon länger in diesem Bereich tätig, aber offiziell nur in der Erprobungsphase.

    Zum anderen soll der öffentliche Personennahverkehr digitaler und damit moderner aufgestellt werden. Hier steht das Ride-Pooling ebenfalls im Mittelpunkt. Mit Berlkönig in Berlin und SSB Flex in Stuttgart gibt es bereits zwei bekanntere Beispiele für ergänzende Ride-Pooling-Dienste von Verkehrsbetrieben. Kunden werden dank ihnen nicht nur unabhängiger von Fahrplänen, sondern auch von ungünstig gelegenen Haltestellen. Noch liegt der Fokus solcher Dienste auf den Städten, doch immer mehr App-Kleinbusse sind auch auf dem Land im Einsatz. Verkehrsminister Andreas Scheuer hofft: „So reduzieren wir den individuellen Autoverkehr in Städten und ermöglichen den Menschen in ländlichen Räumen bessere Mobilität.“

    Zu wenig, zu spät

    Abseits der dringend nötigen Unterstützung für das Ride-Pooling bietet der Entwurf allerdings wenig Zukunftsweisendes – viele werfen der Regierung sogar Stillstand vor. Für heftige Diskussionen sorgt das Beibehalten der sogenannten Rückkehrpf licht für Mietwagen. Sie besagt, dass Mietwagen nach jedem erfüllten Auftrag leer an ihren Betriebssitz zurückkehren müssen. Und dazu zählen die Fahrzeuge von Uber und Co. nach deutschem Recht. Das Privileg, Kunden spontan aufzunehmen, bleibt fest in der Hand der Taxis. Das aus Filmen und Serien bekannte amerikanische Uber-Konzept ist hierzulande damit weiterhin verboten. Für den deutschen Ableger bedeutet das mehr Leerfahrten, höhere Emissionen und höhere Kosten. Daniela Kluckert, Verkehrsexpertin der FDP, kritisiert: „Der Gesetzentwurf ist von Taxiunternehmern sowie von ÖPNVUnternehmen her gedacht. Innovationen kommen jedoch fast ausschließlich von Privaten.“

    Opposition macht Druck

    Und auch die vermeintlichen Profiteure aus der Welt des privaten RidePoolings sind unzufrieden. So fühlt sich Moia durch eine steuerliche Ungleichbehandlung im Vergleich zum ÖPNV und zu Taxis anhaltend im Wettbewerb behindert. Ohne eine Änderung des Antrags droht laut der VW-Tochter bald „das Aus für neue Mobilitätsformen, noch bevor sie ihren Mehrwert für die Mobilitätsund Klimawende unter Beweis stellen konnten“. Das aktuelle coronabedingte Aussetzen ihres Ride-PoolingDienstes zeigt, dass dieses Drohszenario nicht nur heiße Luft ist. Neben den wirtschaftlichen Aspekten stoßen auch fehlende soziale Zusagen auf. Ähnlich wie Gewerkschaftsund Taxi-Vertreter sieht Stefan Gelbhaar von den Grünen die Gefahr von Sozial-Dumping: „Tariftreue, Personalübergang und Rechte von Beschäftigten – das sind alles Leerstellen in der vorgelegten Novelle. Damit übergibt die aktuelle Koalition ein komplexes und schwieriges Thema ihren Nachfolgern und lässt Tausende von Beschäftigten für weitere Jahre im Regen stehen.“ Gelbhaar kritisiert zudem fehlende Regelungen zur barrierefreien Nutzung der Angebote.

    Doch wie geht es jetzt weiter? Seit dem Beschluss des Bundeskabinetts befindet sich der Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Die FDP hat bereits angekündigt, Anträge einzubringen, um Anpassungen zu erreichen. Die Grünen fordern ebenfalls deutliches Nachsteuern im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens. Viele Kritiker fürchten: Sollte der Entwurf ungeändert durchgehen, könnte die Grauzone zum Standard werden und Deutschland bliebe in Sachen Mobilität ein Entwicklungsland.

    #Uber #Recht #Taxi #Personenbeförderungsgesetz

  • Droit du travail : un chauffeur Uber requalifié en « salarié »
    http://www.bonnes-nouvelles.be/site/index.php?iddet=2849&id_surf=&idcat=305&quellePage=999&surf_lang=fr

    Je me sens comme un esclave : je travaille de longues heures chaque jour, sous les ordres d’une application, mais je n’ai pas de quoi me payer un salaire à la fin du mois. » Guillaume* est chauffeur indépendant, ou « limousine » comme on dit chez Bruxelles Mobilité, où il a obtenu sa licence il y a un peu plus de deux ans. Depuis novembre 2018, il « collabore » avec Uber, qui organise le transport rémunéré de citadins dans la capitale et un peu partout dans le monde. À ce stade, il n’a « plus rien à (...)

    #Uber #procès #législation #conducteur·trice·s #GigEconomy #travail

    • Je me sens comme un esclave : je travaille de longues heures chaque jour, sous les ordres d’une application, mais je n’ai pas de quoi me payer un salaire à la fin du mois. »

      Guillaume* est chauffeur indépendant, ou « limousine » comme on dit chez Bruxelles Mobilité, où il a obtenu sa licence il y a un peu plus de deux ans. Depuis novembre 2018, il « collabore » avec Uber, qui organise le transport rémunéré de citadins dans la capitale et un peu partout dans le monde. À ce stade, il n’a « plus rien à perdre », nous explique-t-il. « Mais peut-être, quelque chose à gagner ». À savoir : devenir salarié de la multinationale.

      Début juillet, Guillaume a introduit une demande de qualification de sa relation avec la plateforme d’origine américaine auprès de la Commission administrative de règlement de la relation de travail (CRT). Quand la nature de votre relation avec votre donneur d’ordre ou votre employeur vous apparaît comme suspecte, cet organe est là pour analyser votre cas et décider, si au regard de la législation locale, vous êtes salarié ou indépendant.

      « Je ne gagne pas ma vie décemment »

      Guillaume, sur papier, appartient à la seconde catégorie de travailleurs (les deux seules existant en droit du travail belge). Il a enregistré une société en personne physique, son véhicule lui appartient, il a obtenu seul les autorisations nécessaires pour exercer son métier. « Avec Uber, je ne connais que les inconvénients de ce statut, en aucun cas les avantages. Je ne gagne de toute façon pas ma vie décemment, donc j’ai décidé d’aller jusqu’au bout », poursuit le trentenaire.

      Une démarche concluante puisque Le Soir a appris que la CRT lui avait donné raison à travers une décision longue de 12 pages rendue le 26 octobre dernier : Uber est bien, selon la Commission qui dépend du SPF Sécurité sociale, l’employeur de Guillaume. Précisément, la CRT conclut après un examen approfondi que « les modalités d’exécution de la relation de travail sont incompatibles avec la qualification de #travail_indépendant ».

      Pour aboutir à cette conclusion – la question est épineuse et fait débat dans bon nombre de pays européens ainsi qu’aux États-Unis (lire ci-contre) –, plusieurs éléments contractuels ont été analysés. Notamment ceux qui concernent la #liberté_d’organisation_du_travail et d’organisation du #temps_de_travail de Guillaume, deux démarches inhérentes au #statut_d’indépendant. Deux leitmotivs aussi utilisés par Uber depuis son lancement : l’entreprise estime, en effet, que la #flexibilité de ses chauffeurs ainsi que leur #liberté de prester quand ils le souhaitent et pour qui ils le souhaitent est à la base de sa « philosophie ».

      « Je ne peux pas refuser une course »

      « La réalité est bien différente », détaille Guillaume. « Uber capte quasi tout le marché à Bruxelles et, si je suis connecté à l’#application, je n’ai pas le #droit_de_refuser une course. Si je le fais, Uber abaisse ma “#cotation”. Si je le fais trois fois de suite, Uber me vire », détaille Guillaume. Qui précise qu’il lui est également impossible de jongler entre plusieurs plateformes. « Si je suis sur deux applications et que j’accepte une course pour un autre opérateur et qu’Uber me demande d’être disponible, je suis obligé de refuser la course. Au final, comme expliqué, cela me porte préjudice. »

      Guillaume, en outre, ne connaît pas son itinéraire avant d’accepter de prendre en charge un client. « On peut m’envoyer à 10 kilomètres. Soit un long trajet non rémunéré pour un trajet payé de 1.500 mètres. » S’il choisit de dévier du chemin imposé par la plateforme, par bon sens ou à la demande d’un client pressé, le chauffeur se dit également régulièrement pénalisé. Chez Uber, le client est roi. Quand ce dernier commande une course, l’application lui précise une fourchette de #prix. « Évidemment, si je prends le ring pour aller jusqu’à l’aéroport, le prix de la course augmente car le trajet est plus long, mais le client peut très facilement réclamer à Uber la différence tarifaire. Même s’il m’a demandé d’aller au plus vite. » Dans ce cas de figure, la différence en euros est immédiatement déduite de la #rémunération de Guillaume.

      La CRT estime que le chauffeur ne peut pas influer sur la manière dont Uber organise un #trajet, qu’il « n’a aucune marge de manœuvre quant à la façon dont la prestation est exercée. (…) En cas de non-respect de l’#itinéraire, si le prix de la course ne correspond pas à l’estimation, il peut être ajusté a posteriori par Uber, le passager peut alors obtenir un remboursement mais le chauffeur ne sera payé que sur base du prix annoncé à ce dernier. (…) A aucun moment, un dialogue direct entre le chauffeur et le passager n’est possible. (…) De telles modalités obligent le chauffeur à fournir une prestation totalement standardisée. »

      Un chantier dans le « pipe » du gouvernement

      Guillaume n’est pas naïf, ses représentants qui l’ont accompagné dans la démarche administrative – le syndicat CSC via sa branche dédiée aux indépendants #United_Freelancers et le collectif du secteur des taxis – ne le sont pas non plus. Il sait que l’avis de la CRT est « non contraignant » pour Uber mais qu’elle a de lourdes implications pour son cas personnel. À moins d’être requalifié comme « salarié » par l’entreprise elle-même (un recommandé a été envoyé à ce titre aux différentes filiales impliquées en Belgique), il ne peut désormais plus travailler pour Uber.

      De son côté, Uber explique qu’il « n’a pas encore pas encore reçu le point de la vue de la CRT » mais qu’il « estime que la justice bruxelloise a déjà tranché en 2019 le fait que ses chauffeurs étaient indépendants » (un procès a opposé l’entreprise au secteur des #taxis et lui a donné raison, mais ce dernier a fait appel et le jugement n’a pas encore été rendu). La société américaine pourrait d’ailleurs attaquer la décision en justice. L’anglaise #Deliveroo avait opté pour cette démarche en 2018 après que le même organe a acté en 2018 qu’un de ses #coursiers indépendants était en réalité salarié de la plateforme (l’audience aura lieu en septembre de cette année).

      « Notre priorité est de faire réagir les autorités. Uber, comme d’autres plateformes, doit occuper ses travailleurs selon une qualification conforme à la réalité du travail. Soit les #prestataires sont véritablement indépendants et devraient, dès lors, pouvoir fixer leurs prix, leurs conditions d’intervention, choisir leurs clients, organiser leur service comme ils l’entendent… Soit Uber continue à organiser le service, à fixer les prix et les règles, à surveiller et contrôler les chauffeurs, et ceux-ci sont alors des travailleurs salariés », cadrent Martin Willems, qui dirige United Freelancers et Lorenzo Marredda, secrétaire exécutif de la CSC Transcom.

      Au cabinet du ministre en charge du Travail Pierre-Yves Dermagne (PS), on confirme avoir déjà analysé les conclusions de la CRT et la volonté de débuter rapidement un chantier sur le sujet avec les partenaires sociaux. « Nous allons nous attaquer à la problématique des #faux_indépendants des #plateformes_numériques, comme décidé dans l’accord de gouvernement. L’idée est bien d’adapter la loi de 2006 sur la nature des #relations_de_travail. Cela pourrait passer par une évaluation des critères nécessaires à l’exercice d’une #activité_indépendante, par un renforcement des critères également. Mais il s’agit évidemment d’une matière qui doit être concertée », précise Nicolas Gillard, porte-parole.

      * Le prénom est d’emprunt, les décisions de la CRT sont anonymisées quand elles sont publiées.

      Des pratiques désormais similaires chez les taxis

      A.C.

      Selon le collectif des Travailleurs du taxi et la #CSC-Transcom, les problèmes constatés chez Uber sont actuellement également une réalité chez d’autres acteurs du secteur, en l’occurrence les #centrales_de_taxis. « Les taxis indépendants sont très dépendants des centrales. Et depuis leur #numérisation, il y a vraiment un glissement des pratiques. Les chauffeurs de taxi indépendants ne savent pas non plus où on les envoie avant d’accepter une course », explique Michaël Zylberberg, président du collectif. « La dernière version de l’application #Taxis_Verts est un clone de celle d’Uber. Au début, il y a cette idée de #concurrence_déloyale mais, comme le problème n’a pas été réglé, les centrales tendent à copier les mauvaises habitudes des plateformes. Cela est très inquiétant pour les travailleurs, qui perdent progressivement leur #autonomie », ajoute Lorenzo Marredda, secrétaire exécutif de la CSC-Transcom.

      Des décisions dans d’autres pays

      Mis en ligne le 13/01/2021 à 05:00

      Par A.C.

      Lors de son introduction en Bourse en 2019, Uber expliquait collaborer avec 3 millions de chauffeurs indépendants dans le monde. Fatalement, face à une telle masse de main-d’œuvre, qui se plaint souvent de #conditions_de_travail et de #rémunération indécentes, procès et interventions des législateurs ponctuent régulièrement l’actualité de l’entreprise. Ces derniers mois, trois décisions retiennent particulièrement l’attention.

      En #Suisse

      Plusieurs cantons sont en plein bras de fer avec la plateforme américaine. A #Genève et à #Zurich, les chauffeurs Uber sont désormais considérés comme des salariés. Les caisses d’#assurances_sociales réclament des sommes très importantes à l’entreprise, qui refuse jusqu’à présent de payer les #cotisations_sociales employeurs réclamées.

      En #France

      La# Cour_de_cassation a confirmé en mars dernier que le lien entre un conducteur et l’entreprise est bien un « #contrat_de_travail ». Les arguments utilisés se rapprochent de ceux de la CRT : la plus haute juridiction du pays a jugé que « le chauffeur qui a recours à l’application Uber ne se constitue pas sa propre clientèle, ne fixe pas librement ses tarifs et ne détermine pas les conditions d’exécution de sa prestation de transport ». Une #jurisprudence qui permet d’appuyer les demandes de #requalification des chauffeurs indépendants de l’Hexagone.

      En #Californie

      Une loi contraint, depuis le 1er janvier 2020, Uber et #Lyft à salarier ses collaborateurs. Les deux entreprises refusant de s’y plier ont investi environ 200 millions de dollars pour mener un référendum citoyen sur la question qu’ils ont remporté en novembre dernier, avec un texte baptisé « #proposition_22 ». Qui introduit pour les dizaines de milliers de chauffeurs concernés un #revenu_minimum_garanti et une contribution à l’#assurance_santé.

      #néo-esclavage #ordres #Bruxelles_Mobilité #sous-traitance #travailleur_indépendant #salariat #salaire #Commission_administrative_de_règlement_de_la_relation_de_travail (#CRT) #Belgique #droit_du_travail

  • 80.000 Taxifahrer könnten bis Ende 2021 aufgeben
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=67599

    02. Dezember 2020 von: Redaktion - Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer

    #Taxi #Berlin #

    Joachim Schäfer, Taxifahrer in Berlin und Leser der NachDenkSeiten, berichtet über die dramatische und nicht nur corona-bedingte, sondern auch politisch gemachte Situation. Im Leserbrief wird auch sichtbar, wie sehr die Interessen internationaler Konzerne wie Uber und der damit verbundenen Finanzkonzerne Gesetzgebung und vor allem den Gesetzesvollzug beeinflussen – bis hin zur Missachtung.

    In Berlin war die Einführung des Mindestlohns zum 1.1.2015 für die meisten Kollegen vor allem aus der Tagschicht eine Lohnerhöhung. De Jure zumindest. Schnell verordnete der Finanzminister des Bundes, seine Großherrlichkeit Wolfgang Schäuble, dass an mobilen Arbeitsplätzen eine tägliche Gesamtstundenzahl mit Pausenzeit als Dokumentation ausreichend wäre. Zusammen mit der Erfindung der ‘passiven Pause’ durch die Taxameterhersteller, bei der nach vom Unternehmer festgelegten Takten sich das Meßgerät Taxameter auf Pause stellte, sobald das Kfz stand, wurden die Bereitschaftszeiten an den Halten der Mindestlohnentgeltung entzogen. 10 Stunden auf’m Bock waren dann schon mal nur 5-6 Stunden Arbeit. Diesem Treiben wurde auch kein Einhalt geboten, obwohl das Arbeitsgericht am Magdeburger Platz allen klagenden angestellten Taxifahrern Recht gab und die betroffenen Unternehmer den entzogenen Lohn nachzahlen mussten. Nun die Berliner Senatsverwaltung ist da recht resilient, wenn es um Achtung von Gerichtsurteilen zu Gunsten der Bürger geht. Da herrscht das große Verweigern, wie es ja auch an anderen Stellen deutlich geworden ist.

    Und nun nicht nur UBER, die sich mittlerweile in Berlin eine Flotte von rund 5000 Wagen halten, alles prekärst, denn UBER vermittelt ja nur, aber dies sei an anderer Stelle ausführlichst beschrieben (taxi-agentur.de), sondern noch der komplett verdrehte Irrsinn mit der pandemischen Lage nationalen Ausmaßes. Die Betriebe sterben wie die Fliegen. Natürlich nicht sofort, denn so einfach ist das ja alles nicht, wenn z.B. 20 Wagen in Betrieb sind und es dafür 50 Fahrer im Unternehmen gibt. Und der alleinfahrende Einwagenunternehmer, bar jeder Sozialversicherung hat jeden Monat die Kreditrate an den Autohersteller im Nacken. Kurzarbeitergeld für alle Angestellten (von den bürokratischen Exzessen bei dieser Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung und auch bei den avisierten Coronahilfspaketen sei hier nicht berichtet) und H4 für alle anderen, und die Grundsicherung muß jeden Monat neu ausgerechnet werden, da ja die Einkommen, die Mickergroschen, nicht reichen, um überhaupt auf ‘n 1000er zum Leben zu kommen. Schmalhans ist angesagt mit Gürtel enger schnallen und einem Finanzhorizont, der weit unterhalb der 1000er Marke liegt. Noch ist es nicht Wasser und Brot.

    Dass nun der Spiegel grad dies Thema bringt, na das ist erwähnenswert, aber für mich nur eine diese ‘Ach schaut mal wie schlimm Geschichten’, die täglich in den Springerblättern BILD und BZ zu finden sind, halt ein wenig elaborierter. UBER fahren die aus dem Berliner Spiegelbüro doch auch. Kein Wort vom drohenden Kollaps der Daseinsfürsorge Taxi durch die Novellierung des PBeFG durch die weise Führung des Herrn Scheuer und der Vorarbeit seiner bayrischen Vorgänger zu Gunsten der ‘neuen’ Plattformanbieter. Kein Wort von der Mißachtung der Regulierungsbehörden, was den Schutz vor unlauterem Wettbewerb auf der Straße betrifft. Tja, Pleite gehen sie, die selbständigen Kollegen und für mich als Angestellten ist eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz Taxi nach 35jähriger Tätigkeit wohl gestorben. Mit 60 bin ich ja schon altes Eisen, aber noch nicht rentenwürdig.

    Titelzeilen zu liefern, dafür sind all die Menschen in minderbezahlten Jobs noch gut. Klatschen kost nix und bei den Tarifverhandlungen geht’s nicht mehr um Wertschätzung sondern um Wertminderung.

    Aber, und jeder der sich ein wenig mit der Arbeitergeschichte beschäftigt hat, weiß das, es wird der Punkt kommen, wo die nonames des Prekariates aufstehen und sich wehren, doch dann wird es spät sein noch zu reden.

    Friedliche Grüße
    Joachim Schäfer❞

    #Arbeitsmarkt #Arbeitsmarktpolitik #Wirtschaftspolitik #Konjunktur #Arbeitsbedingungen #Kurzarbeit #Mindestlohn #prekäre_Beschäftigung #Uber

  • Studie „Zur Wirtschaftlichkeit des Berliner Taxigewerbes“ und der wahre Lohnraub bei den Taxi-FahrerInnen » LabourNet Germany
    https://www.labournet.de/branchen/dienstleistungen/oepnv/oepnv-taxi/studie-zur-wirtschaftlichkeit-des-berliner-taxigewerbes-und-der-wahre-lohn

    14. September 2016 - Im Februar 2015 beauftragte die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) die Fa. Linne + Krause aus Hamburg mit der Erstellung einer Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt. Ziel dieser Studie war es, für die zuständigen Behörden eine Datengrundlage zu erstellen, mit deren Hilfe die wirtschaftliche Lage des Taxigewerbes beurteilt werden kann. Die Datengrundlage diene im Wesentlichen folgenden Zwecken: Referenzwerte: Die Daten dienen laut webseite des Senats” als belastbare Referenzwerte bei den Plausibilitätsprüfungen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) im Rahmen der intensivierten Überprüfung der „persönlichen Zuverlässigkeit“. Aber auch die Berliner Finanzämter erhalten belastbare Referenzwerte für gezielte Betriebsprüfungen. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Kennzahl „Umsatz pro km“, heißt es in der Aufgabenbeschreibung. Und Tarifgestaltung: Darüber hinaus dienen die ermittelten Werte der” Fortschreibung des Berliner Taxitarifs” (Preis, den die Fahrgäste zu zahlen haben). Siehe die Studie auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt . Die Untersuchung hat einigen Wirbel in der Presse und auch im Taxigewerbe selbst ausgelöst. Ein in der überbetrieblichen Vertrauensleuteversammlung bei ver.di engagierter Kollege, Andreas K., hat dazu ein Thesenpapier verfasst:

    Thesenpapier zum Gutachten “Zur Wirtschaftlichkeit des Berliner Taxigewerbes”

    Das Gutachten bestätigt, was (fast) alle wussten und bislang aber nicht belegen konnten: Im Berliner Taxigewerbe gibt es ein massives Problem mit “Schattenwirtschaft”, werden Einnahmen hinterzogen und Steuern sowie Sozialabgabgen nicht oder nur verkürzt abgeführt. Die angegebenen Zahlen der erdrückenden Mehrheit von ca. 80% der Taxibetriebe bzw. 77% der Taxen seien unplausibel bzw. verweisen auf “semiprofessionelles” Arbeiten.

    Die scharfe Bestandsaufnahme begrüße ich grundsätzlich, da alle Akteure innerhalb und außerhalb des Gewerbes nun von den Fakten ausgehen können; niemand mehr behaupten kann , es gehe nur um “einige Schwarze Schafe”. Es ist die Gewerbestruktur, es sind die eingespielten Gewohnheiten von Alleinfahrenden, ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, wo ein Wirtschaften an den gesetzlichen Regelungen vorbei alltäglich wird und nahezu nur so gewinnbringend ist.

    Auf die Problematik, dass eine ungeregelte, ständig steigende Taxenzahl den Druck auf die Akteure erhöht, wird verwiesen:
    “Anders als in Köln oder München besteht in Berlin keine Mengenbeschränkung, so dass Konzessionen in beinahe unbegrenzter Zahl beantragt werden können. Zuweilen sind solche Betriebe nur für zwei Jahre geplant – bis zur ersten Wiedererteilung („Zwei-Jahres-GmbH“). So entsteht ein fataler Drehtüreffekt – mit immer neuen Strohmannkonstruktionen” (S. 17)

    Die Studie wurde vom Senat beauftragt. Es werden staatliche Interessen zugrunde gelegt: Abführung von Steuern und Sozialabgaben versus Betrug. Es geht nicht primär um die Einhaltung des Mindestlohnes der Beschäftigten oder gar deren Interessenvetretung. . Dennoch spielt der ML eine Rolle, nämlich bei der Berechnung (fiktiver) Lohnkosten, um neben anderen auch mit dieser Variable professionelle von “semiprofessionellen” Betrieben unterscheiden zu können. Hierbei wird eine 6-Tage-Woche a 8 Stunden/ Tag zugrunde gelegt… also 48 h die Woche
    “Personalkosten: Aussagekräftig sind zudem die Personalkosten – besonders die der größeren Mehrwagenbetriebe. Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € auch für das Taxengewerbe. Unter der Annahme von 48 Arbeitsstunden in der Woche (6 Schichten à 8 Stunden), einem Bruttolohn von 8,50 € zzgl. Arbeitgeberanteil, 4 Wochen Urlaub, 10 Tagen Krankheit und unter Vernachlässigung von Zuschlägen errechnet sich ein Aufwand von etwa 28.000 € für einen Vollzeitmitarbeiter” (S. 13 der Studie)

    Dies stellt die nach dem Arbeitszeitgesetz gerade noch erlaubte Obergrenze der Wochenarbeitszeit dar. In wohl allen Tarifverträgen verschiedenster Branchen sind geringere Arbeitszeiten vereinbart. Diese können wohl kaum als “semiprofessionell” gebrandmarkt werden. Meines Wissens sind alle Arbeitsverträge ab 30 Stunden/Woche “Vollzeit”. Sie dienen dem Schutz und den Interessen der Beschäftigten.
    Die “Professionalität” wird an fiktiven Umsätzen pro Fahrzeug bemessen. Diese sind für Berlinner Verhältnisse recht hoch, an nach meinen Erfahrungen nach gerade so eben erreichbaren Zahlen bemessen. Ein Einwagenunternehmen muss 35000 Euro im Jahr Umsatz machen, ein Mehrwagenunternehmen 50.000 pro Fahrzeug im Jahr, um nicht als “semiprofessionell” zu gelten. Die Vergleiche von freiwillig gemachten Angaben und den 123 im Untersuchungszeitraum eingesetzten Fiskaltaxametern weichen stark voneinander ab und sind ein weiteres Indiz für Schattenwirtschaft. Weiterhin geht es um den sog. Kilometerschnitt, der in der Studie vom um die Umsatzseteuer bereinigten Umsatz ausgeht.
    Hier wird mit Vergleichsmaterial aus anderen Städten gearbeitet.
    Bei der Frage der “Professionalität” werden zusätzliche hohe “benchmarks” gesetzt. Das beste Taxi in Berlin erwirtschafte knapp 100.000 Euro Umsatz/Jahr, die “TOP 10 Betriebe 82.760 Euro Umsatz/Jahr. Warum steht das drin? Solche Zahlen sind mit Sonderkunden ggf. möglich, im reinen Gegelegenheitsverkehr jedoch auch bei legalem Dreischichtbetrieb höchst unwahrscheinlich. Es wird mit diesen Zahlen Druck auf die Unternehmen aufgebaut, jeden Cent anzugeben, und ansonsten als “semiprofessionell” zu gelten. Es ist davon auszugehen, dass die Firmen diesen Druck nach unten, auf die FahrerInnen abwälzen.

    Dazu passt auch, dass das Gutachten semiprofessionellen EinzelunternehmerInnen zugute hält:
    “Neben Betrieben, die offenkundig in der Schwarzwirtschaft agieren, ist hier von einem Graubereich älterer und gesundheitlich eingeschränkter Unternehmer aber auch von Menschen mit undogmatischen Lebensentwürfen auszugehen, deren Handeln nicht immer von betriebswirtschaftlicher Logik bestimmt ist. Dabei dürften die Übergänge fließend sein.” (S. 16)

    In Bezug auf abhängig Beschäftigte heisst es dagegen:
    “Zugang zu Transferleistungen: Die Analyse zahlreicher Jahresabschlüsse legt den alarmierenden Schluss nahe, dass der primäre Geschäftszweck vieler Berliner Taxibetriebe nicht die Personenbeförderung ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der eigentliche Geschäftszweck vieler Großbetriebe darin besteht, einerseits den eigenen “Gewinn” zu maximieren und gleichzeitig den Fahrern kollektiven Zugang zu Schwarzgeld und Transferleistungen zu verschaffen. Kontrollen des Zolls zeigen immer wieder, dass unverhältnismäßig viele Taxifahrer als sogenannte Aufstocker gemeldet sind.” (S. 100)

    Das klingt für mich nach einer generellen Unterstellung von vornherein krimineller Kollaboration. Richtiger dürfte sein, dass die meisten Berufsneulinge tatsächlich ihren Lebensunterhalt mit Taxifahren verdienen wollen… dabei jedoch illusionäre Lohnvorstellungen haben… und vom Chef aufs Jobcenter plus “Schwarzarbeit” verwiesen werden, wobei letzter Begriff im Betrieb doch bitte nicht fallen soll (in meiner 1. Anstellung so erlebt). Wer zaghaft legale Bedingungen fordert, bekommt einen einzufahrenen Stundenumsatz an den Kopf geknallt, der völlig überhöht ist und auch die letzten entmutigen soll, wenigstens auf einer -von beiden Seiten kündbaren- Probezeit ohne Beschiss zu bestehen. So fügen sich die meisten KollegInnen ins Gegebene. Manche finden eine legale Nische, die aber von freiwilliger oder unfreiwilliger starker Arbeitsverdichtung geprägt ist, da alle am selben -übersättigten – Markt konkurrieren müssen.
    Dem LABO, das für die Kontrolle des Taxigewerbes zuständig ist, wird in der Studie ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt:
    “Die personelle Ausstattung des LABO der Jahre 2011 bis 2014 lässt erkennen, warum das Hamburger Modell in Berlin schon rein personell zum Scheitern verurteilt war. Zwar sank die Anzahl Fahrzeuge je Mitarbeiter in dieser Zeit von in der Spitze 1.463 auf zwischenzeitlich 1.056, aber auch mit einer solchen Betreuungsspanne ist eine Verwaltung und Prüfung nicht zu realisieren.” (S. 97)

    Von dieser Seite ist keinerlei Eigeninitiative zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Taxigewerbe zu erwarten. Sie reagieren allenfalls auf Druck von außen. Eine Aufstockung des LABO, die die am Ende der Studie angeregten Aufgaben meistern kann, wird es nur durch öffentlichen Druck geben. Derzeit führen mehrere Parteien Wahlkampf mit Ordnungsthemen…. um Wirtschaftskriminalität geht es dabei jedoch nirgendwo.
    Es ist davon auszugehen, dass ein größerer Teil der bislang an LABO, Steuer und Sozialversicherungen vorbei wirtschaftenden Mehrwagenunternehmen sich nolens volens auf die Einführung des Fiskaltaxameters einstellt. Sie wollen jedoch dennoch nicht auf die durch Betrug erlangten Extraprofite verzichten. Also wird sich der Druck auf die angestellten FahrerInnen hier erhöhen.

    Eine Steilvorgabe zur Gesetzesumgehung ist hierbei die “Passivpause” plus (nicht) zu drückendem “Totmannschalter”, die in den meisten angebotenen Fiskaltaxametern einprogrammiert ist. Stehzeiten am Halteplatz werden nicht bezahlt, sondern gelten als Pausen, z.T. auch Fahrten ohne Fahrgäste. Dies ist Lohnraub an den KollegInnen sowie Steuer- und Sozialbetrug. Zu dieser Problematik sagt das Gutachten nichts aus. Es wird unsere Sache sein, es zu skandalisieren, ggf. auch durch Aktionen vor Vertretungen der Hersteller, dem halbblinden LABO oder gar Taxi Berlin. Parteilichkeit für die Interessen der abhängig Beschäftigten ist jetzt noch mehr gefragt. Es gilt, Gegendruck zu erzeugen.

    Andreas K.

    #Taxi #Berlin