• Linne + Krause GmbH
    http://www.linne-krause.de


    Wer harte Fakten über Taxi erfahren will, fragt am besten hier nach.

    Gutachten zum Taxi- und Mietwagengewerbe
    Linne + Krause ist Marktführer, wenn es um Gutachten zum Taxi- und Mietwagengewerbe geht. Bundesweit arbeiten wir als Dienstleister für Genehmigungsbehörden von Städten und Landkreisen. Aber auch zahlreiche Gerichte, Verbände und Unternehmen der Mobilitätsbranche gehören zu unseren Kunden.

    Experten für Mobilität und Wirtschaftlichkeit
    Wir sind die Spezialisten für Mobilität in Stadt und Land – insbesondere, wenn es um den Verkehr mit Taxi und Mietwagen geht. Unser geschäftsführender Gesellschafter Thomas Krause ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Betriebswirtschaft und Bewertung von Taxiunternehmen.

    Wir erstellen Gutachten zu folgenden Themen:

    Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes
    Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes
    Wirtschaftlichkeit von Taxitarifen
    Prüfung der „persönlichen Zuverlässigkeit“ von Taxi- und Mietwagenunternehmern
    Neue Mobilitätskonzepte in der Stadt und im ländlichen Raum
    Wir freuen uns, dass Sie sich über uns und unsere Arbeit informieren. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

    #Taxi #Forschung

  • FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG001100000

    FeV Ausfertigungsdatum: 13.12.2010
    9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

    (2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
    4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

    (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    (4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
    1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt,
    2. das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr – vollendet hat,
    2a. durch Vorlage eines nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellten Führungszeugnisses und durch eine auf Kosten des Antragstellers eingeholte aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,
    3. seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
    4. nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt,
    5. nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,
    6. – falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll – einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 beibringt und
    7. – falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll – in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden, die die zuständige oberste Landesbehörde, die von ihr bestimmte Stelle oder die nach Landesrecht zuständige Stelle bestimmt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen.

    (5) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn

    1. er seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
    2. er nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt und
    3. er durch Vorlage der Unterlagen nach Absatz 4 Nummer 2a nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.

    (6) Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.

    (7) Die §§ 21, 22 und 24 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.

    (8) Der Halter eines Fahrzeugs darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besitzt oder die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat.

    (9) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Ortskenntnisse erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

    (10) Die Erlaubnis ist von der Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, wenn eine der aus Absatz 4 ersichtlichen Voraussetzungen fehlt. Die Erlaubnis erlischt mit der Entziehung sowie mit der Entziehung der in Absatz 4 Nummer 1 genannten Fahrerlaubnis. § 47 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.

    –---

    Anlage 5
    (Fundstelle: BGBl. I 2010, 2030 - 2033;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

    Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)

    Eignungsuntersuchungen für Bewerber
    und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen
    Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen.

    2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:

    a) Belastbarkeit ,
    b) Orientierungsleistung ,
    c) Konzentrationsleistung ,
    d) Aufmerksamkeitsleistung ,
    e) Reaktionsfähigkeit

    erfüllen.

    Die Eignung der zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten psychologischen Testverfahren muss von einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu benennen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 4a durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen

    – von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,

    – von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres,

    – von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.

    3. Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Gesetze - JuraForum.de
    https://www.juraforum.de/gesetze/fev

    Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz FeV, stammt in ihrer neuesten Fassung aus dem April 2014.

    Die Regelungen, die sich aus dem Gesetzeswerk ergeben, betreffen die allgemeinen Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, das Führen von Kraftfahrzeugen, die Registrierung der Kraftfahrzeuge, die Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben sowie die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften. In zahlreichen Anlagen wird die FeV ständig aktualisiert.

    Grundlagen der FeV

    Neben den Grundregeln bei der Teilnahme am Straßenverkehr regelt die FeV noch zahlreiche andere wichtige Themen. So werden Bereiche normiert wie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung eines Führerscheins, Sonderbestimmungen für das Fahren von Dienstfahrzeugen, Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die Fahrerlaubnis auf Probe und das Fahreignungsbewertungssystem. Weiter regelt das FeV die Entziehung oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis und die Anordnung von Auflagen. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält Sonderbestimmungen für das Führen von Mietwagen, Krankenwagen und Taxen. In der FeV wird weiterhin beschrieben, wie mit den Aufgaben des Registers umgegangen werden soll.

    Fahreignung

    Es finden sich Vorschriften zu automatischen Verfahren oder der Übermittlung von Daten. Auch die Aufgabenverteilung und das Prozedere was ärztliche Gutachter, Begutachtungsstellen, Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, die verkehrspsychologische Beratung, die Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung betrifft, sind in der FeV eindeutig beschrieben und geregelt. In zahlreichen Anlagen finden sich zusätzliche, neue Gesetzesbewertungen, was beispielsweise die Mindestanforderung für eine Mofaprüfbescheinigung angeht, die Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts, die Anforderungen an das Sehvermögen, die Fahrerlaubnisprüfung und die Fahrerschulung oder die Bewertung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.

    #Taxi #Recht #Verwaltung #Krankheit

  • Verfahren zur Regelung des Taxenverkehrs am Flughafen BER beanstandet (Nr. 65/2020) - Berlin.de
    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1034498.php

    Au weia, da watscht das Verwaltungsgericht die Güntherverwaltung mächtig ab: „die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig.“ zitiert die Pressestelle des Gerichts das Urteil. Ganz schlechtes Handwerk sowas. Wofür erhalten die Juristen in der Vewaltung eigentlich ihr Geld, könnte man fragen.

    Pressemitteilung vom 28.12.2020

    Das Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER war nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlerhaft.

    Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Taxi-Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Im September 2020 trafen das Land Berlin, das Land Brandenburg und der Landkreis Dahme-Spreewald eine hiervon abweichende Vereinbarung, wonach im Gebiet des Landes Berlin zugelassene Taxiunternehmen mit einer Quote von 300 Fahrzeugen berechtigt sein sollen, ihre Taxen auf dem Gelände des Flughafens BER zur Fahrgastbetreuung bereitzuhalten. Im Amtsblatt für Berlin vom 9. Oktober 2020 veröffentlichte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) eine „mit Eröffnung des BER in Kraft“ tretende Allgemeinverfügung über die Durchführung des Taxenverkehrs an diesem Flughafen. Darin verwies die Behörde auf ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren, zu dem Näheres auf der Internetseite des LABO bekannt gemacht werden sollte, unter anderem die Voraussetzungen einer Zulassung und die Frist für die Interessensbekundungen (die mit dem 12. Oktober 2020 endete). Der Antragsteller, ein Taxiunternehmer aus Berlin, beteiligte sich an diesem Verfahren nicht, begehrte aber in einem Eilverfahren, das Ergebnis der inzwischen erfolgten Auslosung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für ungültig erklären zu lassen und den Antragsgegner zu verpflichten, das Bewerbungsverfahren und die Auslosung erneut durchzuführen.

    Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen Antrag zurückgewiesen, weil hierfür ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht sei. Der von ihm geltend gemachte Anspruch auf gleichheitsgerechte Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Vergabe von Sonderzulassungen am BER setze eine wirksame Rechtsgrundlage für die Sonderzulassung voraus. Schon daran fehle es. Denn die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig. Zum einen sei die Allgemeinverfügung in wesentlichen Teilen unvollständig, da dort nicht angegeben werde, wann und unter welchen Voraussetzungen eine solche Zulassung erfolge. Diesbezügliche Informationen fänden sich erst auf der Internetseite des LABO, die aber nicht dem Schriftformerfordernis genüge. Zum anderen sei die Allgemeinverfügung widersprüchlich. Die Allgemeinverfügung trete mit Eröffnung des BER (also am 31. Oktober 2020) in Kraft, regele aber bereits ein Zulassungsverfahren, wonach Interessensbekundungen bis zum 12. Oktober 2020 einzureichen seien. Das sei tatsächlich unmöglich, weil eine Allgemeinverfügung, die erst ab dem 31. Oktober 2020 gelte, nicht eine zeitlich vorangehende Ausschlussfrist bzw. ein zeitlich vorangehendes Auswahlverfahren regeln könne. Adressaten der Allgemeinverfügung hätten aufgrund der ausdrücklichen Regelung zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung überdies nicht damit rechnen müssen, dass ihnen bereits vor Eröffnung des BER eventuelle Rechte abgeschnitten würden.

    Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die aufgrund des rechtswidrigen Losverfahrens erteilten Genehmigungen an Taxiunternehmer rechtswidrig seien, da sie der Rechtsgrundlage entbehrten. Der Antragsgegner sei daher gehalten, das gesamte Zulassungsverfahren neu zu regeln. Dem Antragsteller stehe frei, an einem solchen neuen Zulassungsverfahren teilzunehmen.

    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

    Beschluss der 11. Kammer vom 28. Dezember 2020 (VG 11 L 384/20)

    #Taxi #Berlin #LDS #Flughafen #BER

  • Anbindung des Flughafens BER: Gericht beanstandet Taxi-Regelung - taz.de
    https://taz.de/Anbindung-des-Flughafens-BER/!5740785

    Na wunderbar, jetzt ist die Aufregung groß und alle kochen ihr Süppchen auf dem Spirituskocher Marke Öffentliche Aufmerksamkeit. Was soll die TAZ-Nonsens-Zwischenzeile "DOROTHEE WINDEN, VERKEHRSVERWALTUNG „Die Taxen fahren weiterhin“ ? Was ist los?

    Geholfen ist mit dem Hype miemand, nicht der Umwelt, nicht den Flugreisenden und nicht den Taxifahrer aus LDS und B. Die erhalten weiterhin weder Mindestlohn noch Weihnachtsgeld und alle politischen und Verbandsdiskussionen gehen an der Sache vorbei.

    Dabei wäre es, ein bischen poltischer Wille zum Schutz von Umwelt und abhängig Beschäftigten, selbst fahrende Kleinunternehmer eingerechnet, doch ganz einfach gewesen: Regierender Bürgermeister und Brandenburger Ministerpräsident ziehen die Sache an sich. was sie können, sowohl als Amtsinhaber als auch als Vertreter der Flughafeneigentümer. Auf Chefebene wären alle Faktoren weise gegeneinander zum größten Nutzen der Allgemeinheit abzuwägen gewesen. Dann eine privatrechtliche Einigung über Taxi-Aufstellplätze auf dem Privatgelände Flughafen, abgesichert durch eine Vereinbarung der Länder, und gut wär gewesen. Doppelt hält besser, sachorientiert und gerichtsfest. Ende der Diskussion.

    Anstelle das bereits vor Jahren zu erledigen, wurden die Interessen von Flug- und Fahrgästen, ÖPNV-Taxi und Umweltschutz der sakrosankten Ressortzuständigkeit geopfert. Die so zuständige mehr oder weniger grüne Verkehrssenatorin liebt bekanntlich Taxis und Flugzeuge wie ihre eigenen Kinder und wollte nicht als Helikoptermami dastehen. Also hat sie rein garnichts getan und ist den Vorstellungen des Landrats einer winzigen Berliner Umlandgemeinde im Wesentlichen gefolgt. Wie der wohl zu seinen Auffassungen gekommen ist?

    Als Kinder sagten wir „doof bleibt doof, da helfen keine Pillen“, jetzt verstehen wir, dass es richtig heißen müßte „grün bleibt doof, usw.“ Es ist zum Heulen. Dummheit und Unfähigkeit in Amt und Würden. Na dann Prost Neujahr !

    Was, Gerichtsurteil, wie? Geht auch an der Sache vorbei. #WTF

    Lesen wir jetzt, was der TAZ-Weise zu berichten hat.

    29. 12. 2020 von Bert Schulz - Das Verhältnis zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist bisweilen kompliziert, man kennt das vom Mit- oder Gegeneinander zwischen Geschwistern. Der Flughafen BER ist dafür ein gutes Beispiel, selbst nach seiner unspektakulären Inbetriebnahme Ende Oktober. Etwa, was die Taxen angeht. Während Tegel ein gutes Geschäft für die Berliner Taxifahrer*innen war, gilt das für den Airport im märkischen Sand nur noch bedingt. Denn offiziell heißt es: Taxen dürfen nur in jener Gemeinde bereitgehalten werden, in der das Taxiunternehmen seinen Sitz hat. Das sieht das Personenbeförderungsgesetz so vor.

    Damit nun nicht alle Berliner Taxen leer aus Schönefeld zurückfahren müssen, hatte die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr schon vor der BER-Eröffung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine Vereinbarung getroffen, wonach bis zu 550 Taxen aus Berlin am BER Gäste aufnehmen dürfen. Derzeit sind es wegen der Pandemie nur 300. Die Verhandlungen zwischen Verwaltung und Landkreis werden im Nachhinein allgemein als intensiv bezeichnet; die übliche Umschreibung dafür, dass eine Lösung nur sehr schwer zu finden war.

    Am Montagnachmittag verkündete nun das Berliner Verwaltungsgericht seine Eilentscheidung, dass das „Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER fehlerhaft“ war (VG 11 L 384/20). Und die Reaktionen aus der Politik ließen nicht lange auf sich warten.

    „Die Aufhebung der Vorfahrt für Berliner Taxis am BER ist ein Desaster, das Grünen-Verkehrssenatorin Günther verbockt hat“, kritisierte Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Und auch der Koalitionspartner SPD schlug zu: „Ich erwarte von der zuständigen Verwaltung eine zeitnahe und rechtssichere Neuregelung des Zulassungsverfahrens!“, twitterte Tino Schopf, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion. Auch er wollte damit wohl die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther angesprochen wissen.

    Sonderregelungen im Prinzip weiter möglich

    Doch was ist nun eigentlich Sache? Dürfen Berliner Taxis nicht mehr vom BER aus starten? Handelt es sich um ein umweltpolitisches Desaster? Es ist kompliziert.

    Prinzipiell seien solche Sonderregelungen auch nach der Gerichtsentscheidung möglich, darauf verwies die Verkehrsverwaltung in einer Stellungnahme. Überhaupt sei die mit dem Brandenburger Landkreis geschlossene Vereinbarung zum Laderecht von Berliner Taxen vom Gericht gar nicht beanstandet worden. Und nach Auffassung der Verkehrsverwaltung sind jene den Berliner Taxiunternehmen bereits erteilten Laderechte zwar rechtswidrig, jedoch nicht nichtig. Die gute Nachricht für die (zugegebenermaßen wenigen) Berliner Fluggäste lautet also, so Dorothee Winden, Sprecherin der Verkehrsverwaltung, auf Anfrage der taz: „Die Taxen fahren weiterhin.“

    Zuständig sei zudem das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo), das auch alle Lizenzen für Taxis vergebe, und nicht nur der Verkehrs-, sondern auch der Innenverwaltung unterstehe. Und schließlich handle es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bisher lediglich um eine Eilentscheidung. „Das Labo wird prüfen, ob es Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird“ beim Oberverwaltungsgericht, kündigte Günthers Verwaltung an. Man werde dem Labo dabei „beratend zur Seite stehen“.

    Also alles nur ein sprichwörtlicher Sturm im Wasserglas zwischen den Jahren, der einige Politiker aus der trägen Weihnachtsmüdigkeit geweckt hat? Nicht ganz. Laut dem Verwaltungsgericht sind die Grundlagen für das vom Labo organisierte Interessenbekundungsverfahren „aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nichtig“, das angewandte Losverfahren rechtswidrig. Das Landesamt müsse „das gesamte Zulassungsverfahren neu regeln“. Laut der Verkehrsverwaltung werde das Labo deshalb nun „in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Zuteilung zurückzunehmen ist“.

    Kein Anspruch auf Laderecht

    Es gibt noch eine weitere Merkwürdigkeit in dem Verfahren: Der Kläger, ein Taxiunternehmer aus Berlin, hatte sich an diesem Verfahren des Labo gar nicht beteiligt; das Verwaltungsgericht wies auch seinen Antrag zurück – um im gleichen Zug die Chance zu nutzen, das gesamte Verfahren zu kassieren. Vor diesem Hintergrund wies die Verkehrsverwaltung darauf hin, dass „weder der Antragsteller, noch andere Taxiunternehmen einen unmittelbaren Anspruch auf die Gewährung von Laderechten am BER“ haben. Immerhin gibt es rund 7.000 lizensierte Taxen in Berlin. Erst zur Eröffung hatten viele Taxifahrer*innen dafür demonstiert, eine generelle Ladeerlaubnis zu bekommen.

    Hinweisen sollte man aber noch auf eine ganz andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts, von der ebenfalls Verkehrssenatorin Günther betroffen war. Anfang September entschied es, dass ein Großteil der in der Pandemie angelegten PopUp-Radwege nicht zulässig seien, weil ihr Bau nicht ausreichend begründet worden sei. Einen Monat später kassierte die nächste Instanz diese Entscheidung.

    Das Video zu wem wohl ...
    https://www.youtube.com/watch?v=rkYSE52u6RQ

    #Berlin #LDS #Taxi #Flughafen #BER

  • Bodo hat den Blues
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bodo-hat-den-blues-li.127773

    Taxifahrer fühlen sich als Verlierer der Krise. Sie werden verdrängt. Unterwegs mit einem, dem die Kunden fehlen und der noch was aus dem Kofferraum holen muss.

    23.12.2020 von Paul Linke - BerlinAls vor ihm die Bremslichter angehen, setzt Bodo Eckardt den Blinker, beschleunigt und vergisst, dass er arbeitslos ist. Ein früher Nachmittag im Dezember, Rückstau auf der Leipziger Straße Richtung Alexanderplatz. Die Leute wollen noch dies besorgen, müssen noch das erledigen, bevor sie fast nichts mehr dürfen. Lockdowndämmerung. Geschenkeschlusspanik. Und Eckardt hat den Blues. Seine Kunden, der Plausch über die Schulter hinweg, das fehlt ihm. „Merkt man, wa?“

    Eckardt hat wieder ausgeschlafen, sich diesmal rasiert, er fährt den kleinen Hyundai seiner Frau, auf dem Armaturenbrett sucht ein Glücksengel den Augenkontakt. Der Verkehr stockt, stoppt, steht. Nur die rechte, für Busse und Taxis reservierte Spur ist noch frei. Und gerade als dort einer dieser besonders eiligen, besonders dreisten Autofahrer an allen vorbeischießt, erinnert Eckardt sich wieder. Er schüttelt den Kopf. Lacht in sich hinein. Lässt den Blinker zurückschnalzen und bleibt auf der Mittelspur, in der Gemeinschaft der Wartenden, der er jetzt angehört.

    Bodo Eckardt, 57 Jahre alt, war bis Ende Oktober berechtigt, die Busspur zu nutzen, als Taxifahrer, als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Nach zwölf Jahren war Schluss. Wegen Corona. Kein Kino, kein Theater, keine Kneipenbesuche, überhaupt keine Veranstaltungen mehr. Die Kunden stiegen immer seltener ein, die langen Fahrten blieben aus. Manchmal stand Eckardt vier Stunden an der Halte. Radio Eins, Deutschlandfunk, bis er mitsprechen konnte, weil sich die Nachrichten im Halbstundentakt wiederholten.

    Vor einem Jahr gab es 1000 Taxis mehr in Berlin 
    Er zückte ständig das Handy, öffnete die App, um die Wartezeiten an den anderen Halten zu checken, schaute bei Facebook nach, wo Kollegen sich früher über Blitzer aufregten oder um Hilfe baten, weil irgendwas mit dem Taxameter nicht stimmte. In den Gruppen schrieb kaum noch jemand. Dann machte er alles aus, fuhr auch mal nach Hause, legte sich hin, tankte Hoffnung, fuhr später noch mal los. Sechzig, siebzig Prozent der Einnahmen brachen weg, das reichte nicht mehr für die Fixkosten. Eckardts Betrieb befindet sich in der Auflösung. „Wenn man unterwegs war“, sagt er, „war das mehr als traurig.“

    Eine Krise bringt wenige Gewinner hervor und sehr viele Verlierer. Und dann gibt es noch die Unterkategorie der vergessenen Verlierer, zu der sich Eckardts Branche zählt. Auf den Berliner Straßen sind im Vergleich zum Vorjahr rund tausend Taxis weniger unterwegs, jede achte Konzession wurde zurückgegeben. Für die Zukunft gibt es dunkle und düstere Prognosen und keine Hilfsgelder. „Wir sind bereits in der dritten Instanz vergessen worden“, sagt Eckardt. Die Vergesslichsten verortet er im Berliner Senat.

    Doch es ist ja beides: Krisenerscheinung und Trend zugleich. Schon seit einigen Jahren ist das Geschäft rückläufig, die Konkurrenzsituation noch härter. Die mit Risikokapital alimentierten und von der Politik kaum überwachten Fahrdienste wie Uber und Freenow haben das Kundenverhalten verändert, sie locken mit Spartarifen und verdrängen die Taxis aus dem Stadtbild. Eckardt nennt das „Sklavenhaltung per Smartphone“, er versteht nicht, warum sich Fahrer freiwillig an Bewertungen ketten lassen.

    Könnte man in dem Job vorhersagen, wie der Tag wird, könnte man auch die Lottozahlen vorhersagen.

    Bodo Eckardt, Taxifahrer

    Vor dem Brandenburger Tor, wo laut Hinweisschild elf Taxis im klassischen Hellelfenbeinlack halten könnten, steht lediglich ein weißer Lieferwagen. Vor dem Adlon steht niemand. Kein Geschäftsreisender, dem Nobelhotels einen Fahrer der Kategorie VIP B bestellen würden. Einen wie Eckardt, der geschult wurde im Umgang mit den sehr wichtigen Leuten und der einen ihren Ansprüchen zumutbaren Mercedes fährt. Fuhr. Eckardt weiß gerade nicht mal mehr, ob das Adlon geöffnet hat.

    Früher wäre ihm das nicht passiert, da wusste er, wann welcher Bezirk brummte. Früher kannte er den Messekalender auswendig, hatte gelernt, dass das Publikum der Grünen Woche mit den Öffentlichen kommt, dafür die Fruit Logistica ihm den Monat retten kann, weil die Fachbesucher dort auf Rechnung fahren. Und warum Berlin die Modeszene verprellt hat, ist ihm ein Rätsel. Die Fashion Week war eine „fette Beute“, die sich Taxifahrer gegenseitig wünschen nach einem Smalltalk an der Halte. Eckardt weiß, wo in Schöneberg die Designerin wohnt, die Jürgen von der Lippe mit Hawaiihemden ausstattet.

    Wir haben keine Route vereinbart. Eckardt fährt mal links, mal rechts, tritt hier seine Vorfahrt ab, lässt dort einen Fußgänger über die Straße. „Zielstrebig treiben lassen“, so wie früher, auf Brautschau gehen, so nennt er das, und immer abhängig vom Glück. „Könnte man in dem Job vorhersagen, wie der Tag wird, könnte man auch die Lottozahlen vorhersagen.“

    Auf Supermarktparkplätzen gelten keine Vorfahrtsregeln
    Ein Navi brauchte Eckardt selten. Er hat den Stadtplan im Kopf, kennt Tausende Straßennamen, alle Krankenhäuser, Behörden, die Schleichwege. Neurologen haben die Gehirne von Taxifahrern in London untersucht und herausgefunden, dass Auswendiglernen von Straßennamen den Hippocampus wachsen lässt, dort sitzt das Gedächtnis. In der Nacht vor seiner mündlichen Prüfung konnte Eckardt trotzdem nicht schlafen. Er dachte an die drei Zielfahrten, an die 120.000 möglichen Kombinationen, die er im Kopf behalten musste.

    Zwölf Jahre auf der Straße, da sieht man Dinge, die andere nicht sehen. Eckardt erkennt einen Zusammenhang zwischen stickiger Luft und Aggressivität im Straßenverkehr, er beobachtet Autofahrer, die auf Supermarktparkplätzen plötzlich die Vorfahrtsregeln vergessen, er wundert sich, warum Fahrradfahrer so selten Gebrauch machen von ihrer Klingel. Er erzählt das alles ganz beiläufig, in einem angenehmem Tempo. Es hat ihn auch immer gefreut, wenn er Lob bekam für seinen behutsamen Fahrstil.

    Falls es doch mal schneller gehen sollte, sorgte Eckardt dafür, dass der – „Sind Sie angeschnallt?“ – Kunde ordentlich durchgeschüttelt wurde. Er gab kräftiger Gas, bremste härter, fuhr so scharf um die Kurven, dass die gefühlte Geschwindigkeit höher war als die tatsächliche, die erlaubte, an die Eckardt sich immer hält. Wenn er nach einer anstrengenden Schicht nach Hause kam, hatte er trotzdem das Gefühl, nicht konzentriertes Fahren, sondern schieres Glück habe ihn vor einem Unfall bewahrt.

    Menschen mögen keinen Stillstand, sie wollen möglichst schnell und bequem von A nach B kommen. So entstand das Tansportgewerbe, es gehört zu den ältesten überhaupt. Die Erzählung reicht von der Sänfte über die Droschke bis zur Drohne, mit Taxifilmen und Taxisongs und Taxiliteratur ließe sich die Zeit bis Lockdownende überbrücken. Der erste „Tatort“ hieß „Taxi nach Leipzig“, in „Joe Le Taxi“ singt Vanessa Paradis: „Kennt alle Straßen auswendig, alle kleinen Bars, alle schwarzen Ecken“. Und in „Taxi“, dem Roman von Cemile Sahin, entspinnt sich der Plot bei einem Gespräch zwischen Fahrer und Kundin.

    Eine Taxifahrt ist wie gemacht für Dialoge. Und damit auch für Reporter eine Hilfe, die am Ort ihrer Recherche angekommen, sich erst mal berichten lassen über die lokalen Besonderheiten. Eine Taxiquelle ist immer verfügbar, scheint verlässlich zu sein, sie wirkt bodenständig. Manchmal sind es sogar Fußballmanager, die Taxifahrer als Zitatlieferanten schätzen, so wie Michael Preetz vor vier Jahren. Seine Rede auf der Mitgliederversammlung begann er mit einem Taxifahrergespräch, geführt in München. Der Mann habe geschwärmt von Hertha BSC, sagte Preetz. Er hätte auch irgendeinen Tweet zitieren können.

    Als die Kunden regelmäßig einstiegen, versuchte es Eckardt meistens mit der klassischen Eröffnung: dem Wetter, zuletzt mit Corona. „Ich suche erst mal eine Ebene, wo wir gemeinsam schwingen können“, sagt er, als wir nach Norden fahren, „es ist egal, in welche Richtung.“ Eckardt hat mit der Zeit ein Gefühl dafür entwickelt, wer wann wie viel reden will und wer lieber schweigt. Renate Künast redete immer gern und viel, als sie noch das Sagen bei den Grünen hatte. Der Schauspieler Benno Fürmann, den Eckardt an seinem letzten Arbeitstag um sechs Uhr nach Groß Ziethen brachte, redete gar nicht, war zu sehr mit seinem Text beschäftigt. „Die wenigsten sind um diese Uhrzeit große Erzähler.“

    Nur einmal hat Eckardt eine Kundin aus seinem Taxi geschmissen
    Taxigespräche sind für Eckardt wie Tennisspielen. Wenn die Bälle immer nur flach zurückkommen, wird es anstrengend, sie zu retournieren, sie landen auch eher im Netz. So entstehen aber keine langen Ballwechsel, so entwickeln sich keine angenehmen Gespräche. Einmal stieg eine Frau mit einem Blumentopf ein und nach einer halbstündigen Fahrt mit einem bunten Strauß botanischer Themen wieder aus. Eckardt hat auch schon mal im März die Speisefolge an Weihnachten diskutiert. Ja, man merkt, dass ihm das fehlt.

    In seinem ersten Berufsleben fuhr Bodo Eckardt Bagger, da kann man vereinsamen, sagt er. Es sei schwer gewesen auf dem Arbeitsmarkt Anfang der Achtziger, er habe sich durchgehangelt, Dinge seien dazwischengekommen, es gebe einige Brüche in seiner Biografie. Freude hatte er daran, für die Lehrlinge verantwortlich zu sein. Damals verstand er: „Dass wirklich auch jeder eine eigene Ansprache braucht.“

    Deswegen machte es ihn einmal so wütend, als er Jahre später zwei Frauen von Zehlendorf nach Köpenick bringen sollte und eine nicht aufhörte, sich über die faulen Jugendlichen zu beschweren, die selbst schuld daran seien, dass sie keinen Ausbildungsplatz finden. Am Bahnhof Südkreuz hielt Eckardt an und sagte: „Bis hierhin habe ich Sie eingeladen und jetzt bemühen Sie bitte einen Kollegen von mir.“ Er hat kein Geld für die Fahrt genommen. „Aber das war es mir wert.“

    Eckardt meidet jetzt die Hauptstraßen, will nicht noch mal in einen Stau geraten. „Haben Sie das auch schon mal erlebt“, fragt er, „dass Sie sich so festgefahren haben, dass Sie ernsthaft darüber nachdenken mussten, die Karre an den Rand zu stellen und dann weiter zu Fuß zu laufen?“ Ist ihm passiert. Frankfurter oder Landsberger Allee, weil er es nicht mehr geschafft hatte, nach sechs Uhr morgens südlich vom Alexanderplatz zu sein und der Verkehr sein Umsatzziel für die Woche zu gefährden drohte.

    Sein Taxi steht jetzt am Straßenrand in Charlottenburg
    Vor Corona verdiente Eckardt monatlich 1600 Euro netto, bestenfalls, bei fünfzig bis sechzig Stunden hinterm Steuer. Der Arbeitstag begann um halb zwei am Morgen, da klingelte der Wecker zum ersten Mal. Um halb drei stand er unter der Dusche, um halb vier an seiner Stammhalte in Tempelhof. Dort kommen die Mitarbeiter der Deutschen Bahn an, die sich auf Rechnung zum Hauptbahnhof oder Gesundbrunnen bringen lassen.

    Das Geld reicht noch. Vielleicht findet er im März einen neuen Betrieb, das ist sonst ein guter Monat für die Branche, die Messesaison beginnt. Die Zwischenzeit empfindet er als Vakuum, an guten Tagen als Sonderurlaub. Er hat bereits Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche renoviert. Manchmal schaut Eckardt auf den beleuchteten Globus daheim und denkt: „Den bin schon zwanzig Mal rumjejuckelt.“ Einmal um die Welt macht 40.000 Kilometer.

    Wir sind in Charlottenburg, da steht sein altes Taxi: dick eingestaubt, abgestellt am Straßenrand, als wäre der Fahrer einfach zu Fuß weitergegangen. Bodo Eckardt zieht an der Selbstgedrehten und sagt: „Ich fühle überraschenderweise wenig.“ Er ist nie gerne Auto gefahren. Wenn sie Urlaub auf Rügen machen, keine Autobahn, immer die 96 entlang, sitzt seine Frau am Steuer.

    Ein paar Tage später am Telefon fällt Eckardt noch etwas ein. Vielleicht muss er ein letztes Mal zurück zu seinem Taxi. Er habe nämlich diese fürchterlich hässliche Messingfigur im Kofferraum vergessen, einen Buddha oder so. Das Geschenk einer zufriedenen Kundin, als Glücksbringer. Vielleicht braucht er ihn doch.

    #Taxi #Berlin #Krise

  • Interessenbekundungsverfahren für Taxen mit Ladeberechtigung am Flughafen BER - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.996016.php

    Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER
    Das Interessenbekundungsverfahren für ladeberechtigte Taxen am Flughafen BER ist abgeschlossen. Am 15.10.2020 wurden im Rahmen einer Auslosung die in dem nachfolgend abrufbaren Dokument aufgeführten Taxen für eine Ladeberechtigung, einschließlich etwaiger Nachrücker, ermittelt.

    Für alle Fragen zur erforderlichen ergänzenden Ortskundeprüfung für Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie weitere Fragen zu den organisatorischen Abläufen am Flughafen BER, wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald unter der Mail-Adresse personenverkehr@dahme-spreewald.de.

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren Ziehungsliste, Ergebnis der Auslosung am 15.10.2020
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/20201015_ber_taxen_ziehungsliste.pdf

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren, Sämtliche Informationen des (abgelaufenen) Interessenbekundungsverfahrens
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/ber-taxen_interessenbekundungsverfahren_20200925.pdf

    #Berlin #Taxi #Flughafen #BER #LDS

  • Kaum Passanten : Im Lockdown bleibt das Taxi leer
    https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/kaum-passanten-im-lockdown-bleibt-das-taxi-leer-17107824.html

    Die Pandemie setzt den Chauffeuren zu: Die Straßen sind wie leergefegt. Rund 60 Konzessionen wurden beispielsweise in Wiesbaden schon zurückgegeben.

    Corona hält die Menschen in ihren Wohnungen. Was für die Pandemie-Bekämpfung sinnvoll ist, wirkt sich auf das Taxigewerbe katastrophal aus. „Das ist heute meine zweite Fahrt“, sagt der Fahrer über die Trennscheibe aus Plastik hinweg. Er spricht nicht gut Deutsch, aber seine Botschaft ist deutlich: Er kann kaum noch Geld verdienen.

    „Für uns ist die Situation durch den zweiten Lockdown noch schlimmer geworden.“ Orhan Soganci ist Vorstandsmitglied der Wiesbadener Taxi-Zentrale und sorgt sich um die Zukunft der angeschlossenen Taxi-Unternehmer. 130 Firmen gehören zur Zentrale, die in Wiesbaden aufgrund ihrer Telefonnummer als die „3er“ bekannt sind. Die Droschken-Fahrer stehen laut Soganci mit dem Rücken an der Wand. „Wir warten händeringend auf die versprochene November-Überbrückungshilfe. Wenn die nicht endlich im Januar kommt, müssen viele unserer Mitgliedsunternehmen die Insolvenz anmelden“, sagte er am Donnerstag. In diesem Jahr haben nach Auskunft des Vorstands schon drei Taxi-Unternehmer das Handtuch geworfen und elf Fahrzeuge abgemeldet.

    #Taxi #covid-19 #Deutschland #Wiesbaden #Paywall

  • Taxifahrer wehrte sich bei Attacke in Nikolassee – Angreifer (19) gestorben – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/taxifahrer-wehrte-sich-bei-attacke-in-nikolassee-angreifer-19-gestorben

    Schon mal überfallen worden? Wenn ja, dann wissen sie: Es dauert, bis man drüber hinweg ist, auch wenn man sich erfolgreich gewehrt hat. Das zahlt keiner. Taxifahren lohnt sich nicht mehr.

    Ein Taxi mit weit geöffneten Türen, zwei schwerverletzte Männer, überall Blut. So fand die Polizei den Tatort vor, als sie Freitagfrüh zum Einsatz in Nikolassee alarmiert wurde. Ein 19-Jähriger soll dort einen Taxifahrer (51) attackiert haben. Der Mann wehrte sich. So sehr, dass der 19-Jährige lebensgefährlich verletzt wurde. Nun ist der junge Mann verstorben.

    Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten, starb der 19-Jährige am Sonntag in einem Krankenhaus. Die weiteren Ermittlungen der 5. Mordkommission dauern demnach an. 

    Der Fall

    Vergangenen Freitag am frühen Morgen gegen 2 Uhr hatte ein Zeuge den Notruf gewählt, Polizei und Rettungskräfte zur Dreilindenstraße alarmiert. Keine Gegend in unserer Stadt, die für solche Vorfälle berüchtigt ist …

    Die Straße war voller Blut. Neben dem Taxi, dessen Türen und Kofferraumklappe geöffnet waren, lag ein schwerverletzter Mann. Wie sich später herausstellte: der 51-jährige Fahrer. Einige Meter entfernt, auf dem Gehweg, ein weiterer Schwerverletzter (19).

    Mehrere Rettungswagen, zwei Notärzte und weitere Einsatzfahrzeuge rasten zum Tatort. Polizisten sperrten die Straße weiträumig ab. Die Notfallmediziner und die Sanitäter versorgten die beiden Schwerverletzten.

    Beide hatten mehrere Messerstiche erlitten. Der 19-Jährige musste auf der Straße reanimiert werden, kam ins Krankenhaus.

    Noch in der Nacht übernahm die Mordkommission die Ermittlungen. Kriminaltechniker sicherten Spuren am Tatort, stellten auch ein Messer sicher, befragten mögliche Zeugen.

    Anwohner hatten die Hupe des Taxis und Schläge gegen den Wagen gehört, außerdem Schreie, die auf einen Streit hindeuten könnten. Doch bis zum Nachmittag war völlig unklar, was passiert war. Erst dann konnten Ermittler den Taxifahrer im Krankenhaus befragen.

    #Berlin #Nikolassee #Dreilindenstraße #Taxi #Kriminalität #Überfall #Notwehr

  • Kommentar : Ein später Rettungsversuch der Taxibranche
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/ein-spaeter-rettungsversuch-der-taxibranche-li.76655

    Autor Peter Neumann hätte sich schon früher Engagement fürs Taxigewerbe gewünscht.

    24.2.2020 - BerlinTaxi? Nein, danke! Für viele, vor allem junge Menschen sind Taxis keine Option. Einfach das Mobiltelefon zücken, die App aufrufen – und bald erscheint eine von mehreren Tausend Limousinen, die im Auftrag von Uber und Free Now unterwegs sind. Bezahlt wird bargeldlos, meist ist die Fahrt billiger als im Taxi.

    Kaum ein Fahrgast fragt, wie das angesichts der Provisionen möglich sein kann, die Limousinenbetreiber den Vermittlern zahlen müssen. Von 25 Prozent ist die Rede – sind da Mindestlohn und Sozialstandards möglich? Egal. Der Fahrpreis zählt.

    Von der breiten Öffentlichkeit unbemerkt, wird seit vielen Monaten darüber diskutiert, diesen Teil der Personenbeförderung durch eine Gesetzesnovelle weiter zu deregulieren – was der stark regulierten Taxibranche zusätzlich schaden dürfte.

    Es ist richtig und lobenswert, dass der Senat in dieser Debatte nun auftrumpfen will. Künftig, so lautet seine Forderung, sollen Städte und Landkreise die Möglichkeit bekommen, Uber & Co. in die Schranken zu weisen. Doch fraglich ist, ob sich Berlin gegen die Lobbyisten durchsetzen wird, die seit Langem auf Bundesebene für die Interessen der neuen Anbieter streiten.

    Härtere Sanktionen
    Fraglich ist auch, ob die Stoßrichtung stimmt. Wäre es nicht besser, für Taxibetreiber und deren Konkurrenten möglichst gleiche Bedingungen zu schaffen? Seit Jahren verlangt die Taxibranche, dass die zuständige Berliner Behörde die bereits bestehenden Regeln durchsetzt, dass sie umfassender kontrolliert und härter sanktioniert – so wie die Amtskollegen in Hamburg.

    Doch bislang fehlt es an Personal und an dem nötigen politischen Druck. Hier hätte Berlin schon längst Konsequenz demonstrieren können.

    #Berlin #Taxi #Politik

  • Mobilität : „Es sieht düster aus“ - Berlins Taxibranche kämpft um ihre Existenz
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/es-sieht-duester-aus-berlins-taxibranche-kaempft-um-ihre-existenz-l

    15.12.2020 von Peter Neumann - Der Abwärtstrend hat schon vor Corona begonnen. Neue Zahlen zeigen, dass er sich verschärft. Immerhin verliert die Konkurrenz nun einen Wettbewerbsvorteil.

    BerlinSie gehören zum Berliner Großstadtverkehr. Doch die Zahl der Taxis geht zurück, und zwar in einem bislang ungekannten Tempo. Das zeigen aktuelle Zahlen des Senats, die jetzt bekannt wurden. „Am Ende werden die Stärksten übrig bleiben“, sagte Hermann Waldner, Chef der Funkzentrale Taxi Berlin. „Es fragt sich nur, wie viele das in Berlin sein werden.“

    In Erich Kästners Roman „Emil und die Detektive“ von 1929 verfolgen die jungen Helden den Dieb mit einer „Autodroschke“. Von den 1950er-Jahren an profiliert der Kabarettist Wolfgang Gruner mit den Figuren „Kalle Bräsicke“ und „Fritze Flink“ das Bild vom Berliner Taxifahrer, der manchmal eine große Schnauze, aber immer ein großes Herz hat. Aus und vorbei: In der modernen Kulturwelt kommen kaum noch Taxifahrer vor. In Leif Randts zeitgenössischem Liebesroman „Allegro Pastell“ sind die Protagonisten mit Uber oder dem Berlkönig unterwegs – die Taxi-Konkurrenz dieser Tage.

    Das Taxi, jahrzehntelang Ikone der Metropolenmobilität, ist auf dem Rückzug. „In Berlin ist die Anzahl der konzessionierten Taxen im Vergleich zum Vorjahr um 12,7 Prozent zurückgegangen“, sagte Constanze Siedenburg, Sprecherin von Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), der Berliner Zeitung auf Anfrage. Am 31. Dezember 2019 waren beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO, 8044 Taxen gelistet. Am 30. November 2020 waren es 7020. Das bedeutet: Auf mehr als tausend Fahrzeugen sind die Fackeln, wie die Dachzeichen mit der Aufschrift „Taxi“ heißen, erloschen. Die Zahl der Taxiunternehmen ist in diesem Zeitraum um 11,6 Prozent gesunken – von 2889 auf 2555. Insgesamt 334 Betriebe gaben auf, so Siedenburg.


    Auch wenn die Zahl gesunken ist: In Berlin gibt es, gemessen am Bedarf, weiterhin zu viele Taxis.

    Die Daten werfen ein Schlaglicht auf einen Abwärtstrend, der schon vor Corona eingesetzt hatte. Ende 2018 waren in Berlin noch 8373 Taxis und 3523 Taxibetriebe registriert. Dann begannen die Zahlen zu sinken. Beobachter hatten sich schon seit Jahren gewundert, wie Fahrer und Unternehmen mit ihren geringen Umsätzen auskommen. In Berlin gebe es, gemessen an der Nachfrage, zu viele Taxis.

    „Das Berliner Taxigewerbe befindet sich in einer bundesweit beispiellosen Schieflage“, lautete 2016 das Resümee einer Studie des Büros Linne + Krause, die der Senat in Auftrag gegeben hatte. Es konnten sich „flächendeckend rechtswidrige Strukturen entwickeln, die mittels Steuerhinterziehung und Sozialbetrug die öffentlichen Kassen in hohem Maße schädigen und eine beispiellose Wettbewerbsverzerrung hervorbringen“. Wer sich an die Regeln halte, sei einem „dramatischen Verdrängungswettbewerb“ ausgesetzt, hieß es. Die Schattenwirtschaft floriere, weil die Verwaltung ihre Aufsichtsfunktion nicht wahrgenommen habe. Während in Hamburg ein Mitarbeiter für 471 Taxis zuständig ist, muss ein Berliner über 794 Taxis wachen – 2011 waren es gar 1 463, so die Gutachter.

    Zwar sind in Berlin inzwischen Fiskaltaxameter Pflicht, die Daten zu Strecken und Einnahmen speichern. Sie können nicht manipuliert werden, ohne dass das auffällt. Doch die Behörden kommen mit Kontrollen nicht hinterher. Der hohe wirtschaftliche Druck, unter den die Taxiunternehmen leiden, ist geblieben - und er hat sich verschärft.

    „Die Konkurrenzsituation, die dem Taxigewerbe schon vor Corona Wettbewerbsnachteile beschert hat, dauert an“, bestätigte Hermann Waldner, der auch Vizepräsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen ist. Weiterhin mache eine große Flotte von Mietwagen mit Chauffeuren, die einen taxiähnlichen Verkehr anbieten, den Taxiunternehmen in Berlin die Kundschaft streitig. „Nach unseren Rechnungen sind inzwischen mehr als 5000 Fahrzeuge dieser Art in Berlin unterwegs. Gegen Fahrtenvermittler wie Uber und Freenow, die von Investoren oder großen Unternehmen subventioniert werden, kam unsere mittelständisch organisierte Branche schon vor der Pandemie kaum noch an. Die Konkurrenz durch Mietwagen ist eine viel größere Gefahr als Corona.“

    Autohäuser wollen endlich ihr Geld
    Die Pandemie habe die Lage dramatisch verschärft, analysierte Waldner. „Es sieht düster aus für die Taxibranche. Die meisten Unternehmen haben die Reserven, von denen sie anfangs zehren konnten, inzwischen aufgebraucht. Hinzu kommt, dass Ratenzahlungen für neue Fahrzeuge immer seltener gestundet werden.“

    „Inzwischen gehen in unserer Zentrale täglich drei oder vier Kündigungen von Taxibetreibern ein“, so Waldner. „Vor allem Mehrwagenunternehmen geben auf, meist deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter nicht mehr bezahlen können. Mit Umsätzen von oft nur wenigen Euro pro Stunde können die Unternehmer den Mindestlohn für ihre Fahrer nicht mehr aufbringen – geschweige denn Gewinne erwirtschaften.“ Zu den Zahlen des Senats merkte er an, dass die Zahl der aktiven Taxikonzessionen sogar auf rund 6500 gesunken sei.

    Die zuständige Behörde, das LABO, habe bislang zu wenig unternommen, um das Ausbluten der Branche zu stoppen. Während Mietwagen zum Beispiel in Hamburg über einen geeichten Wegstreckenzähler verfügen müssen, der Behörden die Überprüfung von Daten erlaubt, war diese Pflicht in Berlin ausgesetzt. Immerhin: Hier hat das Amt inzwischen eingelenkt. „Ab 1. Januar 2021 wird bei Änderungen von Genehmigungen, also Neuerteilung, Verlängerungen oder Erneuerungen, keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt“, bestätigte Siedenburg. „Wir begrüßen das“, entgegnete Waldner.

    Doch die Lage bleibe prekär, sagte er. „Das eigene Unternehmen aufgeben zu müssen – das ist für viele eine bittere Entscheidung. Dahinter stehen viele Schicksale. Vielen Taxi-Unternehmern in Berlin droht die Insolvenz und dann die Arbeitslosigkeit“, so Waldner. „Der zweite Lockdown führt dazu, dass sich Resignation weiter ausbreitet. Niemand in der Branche weiß, wie es mit dem Berliner Taxigewerbe weitergeht.“

    #Berlin #Taxi #Wirtschaft #Politik

  • Berliner Behördenmikado - Eigeninitiative ausgebremst und abgewürgt
    https://taxi-innung.de/2020/09/05/berliner-behoerdenmikado

    Bitter: Richard Leipold, Vorsizender der Unternehmervereinigung BTV konstatiert in einem Interview mit der Verbandspublikation der Unternehmervereinigung „Taxi-Innung“, dass der Kampf gegen Uber verloren sei, weil die Berliner Politik kein Interesse daran hätte, Taxi als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu verteidigen.

    5. September 2020, von ml und yps - Am 2. August veröffentlichten wir hier das Interview mit den Hamburger Kutschern, die mit Deckung der zuständigen Hamburger Behörde dem Bundesgesetz PBefG guerillamäßig offensiv zur Durchsetzung gegen Söldner und Comandantes der sich überstaatlich verhaltenden Geldbesitzer temporär verholfen hatten und somit deren Vertreibung flankieren konnten.
    Dabei kam das Gespräch zwangsläufig auf die gut durchdachte Jagdkampagne des umtriebigen, ersten Vorsitzenden der Berliner Taxivereinigung (BTV), Richard Leipold, mittels der App „btMv“, welche auch der Berliner Behörde „Labo“, für die Aufsicht des Taxi und Mietwagenverkehrs zuständig, seit ihrer öffentlichen Einführung 2018 bekannt gewesen ist.
    Warum jedoch in Berlin mit dieser ultralegalen Strategie kein Bundesblumentopf, geschweige denn ein Positionsgewinn für das Taxigewerbe in Berlin zu gewinnen war, darüber haben wir mit ihm kürzlich gesprochen. Richard Leipold engagiert sich für das Taxigewerbe seit 35 Jahren, war zunächst Chef der Tarifkommission und danach in verschiedenen Funktionen in den Berliner Taxiverbänden zuständig.

    Wir: Wie ist denn der Stand der Dinge in Berlin? Stimmt es, dass zu den 3775 Mietwagen, Stand Dezember 2019, noch etliche dazugekommen sind?

    Richard: Der Konzessionsanstieg bei den Mietwagen wurde durch die Coronakrise gebremst. Ihre Umsätze sind stärker abgestürzt, als die Umsätze des Taxigewerbes, weil ihnen die asiatischen und amerikanischen Kunden weggebrochen sind und die Clubs geschlossen wurden. Sie haben sozusagen „Gras“ gefressen. In der Konzessionsentwicklung sieht man das erst mit Verzug von etwa 4 Monaten. Solange braucht die Genehmigungsbehörde von Antragsstellung bis Erteilung der Konzession. Eine im Mai erteilte Konzession wurde ja schon im Januar oder früher beantragt. Jetzt im Augenblick (31.07.2020) haben wir 4289 Mietwagen. In früheren Jahren gab es immer etwa 1600 seriöse Mietwagen. Etliche davon werden wohl jetzt unter der „schwarzen Flagge“ fahren; wie viele, wissen wir nicht. Ich hoffe aber, dass sie noch nicht total vom Markt verschwunden sind. Taxikonzessionen gibt es 7300. Von den Betrieben der BTV hochgerechnet sind bestimmt 1000 der Taxifahrzeuge noch nicht im Einsatz. Ich fürchte sie werden über kurz oder lang abgestoßen werden müssen.

    Wir: Du hast Dich ja auch mehrmals vor Gericht gegen Uber und einige Mietwagenunternehmen engagiert. War da auch die Firma MyChauffeur betroffen, der in Hamburg im März die Konzessionen entzogen wurden und die ja auch hier in Berlin tätig ist?

    Richard: Die Firma MyChauffeur war eine Zeit lang das sogenannte „seriöse mittelständische Unternehmen“ mit dem die Firma Uber zusammenarbeitete. Am Schluss war die Firma Uber nicht mehr von der Seriösität der Firma MyChauffeur überzeugt und deshalb hat die Safedriver Ennoo, geführt durch den Geschäftsführer Thomas Mohnke, ihre Funktion übernommen. Gegen MyChauffeur habe ich nie prozessiert. Ich war immer der Auffassung, dass die Gesetzesverstöße ursprünglich und originär durch den Konzern Uber selber angeleitet und begangen werden. Insofern war uns die Firma MyChauffeur relativ egal.

    Wir: Kannst Du uns einen kurzen Überblick über die gelaufenen Prozesse geben?

    Richard: In den Jahren zwischen 2014 bis 2020 habe ich für meinen eigenen Taxibetrieb und als Geschäftsführer der Jaxtheimer Taxi GmbH mehrere Prozesse wegen ihrer Wettbewerbsverstöße gegen die Firma UBER geführt. Jeden dieser Prozesse habe ich gewonnen. Ich habe in der Öffentlichkeit nicht propagiert, dass ich auch vorher schon mit Abmahnungen gearbeitet habe. Die Firma Blacklane beispielsweise habe ich ebenfalls wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Nach diesen Abmahnungen ist die Firma Blacklane auf den Weg der Tugend, sprich der Gesetzestreue zurückgekehrt. Sie hat erstens die Abmahnung bezahlt und den Gesetzesverstoß beendet. Die Firma Uber war die erste Ausnahme. Sie hat nicht mit den Gesetzesverstößen aufgehört und sich auch nicht um Urteile geschert. Die Haltung dieser Firma hat die Rechtsvertreterin von UBER vor dem Landgericht Berlin klar und deutlich, wenn auch vielleicht prozesstaktisch unklug, so formuliert: „Die Firma UBER ist ein internationaler Konzern. Ihn scheren Urteile von Provinzgerichten wenig.“ Die Vorsitzende Richterin hat das zur Kenntnis genommen und UBER verurteilt.
    Im Moment sind noch einige Verfahren anhängig, allerdings scheint die Berliner Rechtspflege zu ruhen. Es wurden Termine verschoben und ungefähr seit einem halben Jahr wird nicht mehr terminiert.

    Wir: Im Oktober 2018 hast Du die btMv – FairPlayApp an den Start gebracht, mit der Fotos von Gesetzesverstößen der Mietwagenfahrer in einer Datenbank gespeichert werden, um sie den Behörden als Beweis zur Verfügung zu stellen. Haben die Kollegen das genutzt?

    Richard: Ich hab jetzt länger nicht mehr in die Datenbank ‘reingeguckt. Die Taxifahrer haben keine Lust mehr, Daten zu sammeln, weil sie feststellen, dass die Behörden keinerlei Interesse zeigen und die Informationen nicht verwerten. Wenn der Sinn verloren geht, dann ist das Sammeln quasi nur noch ein Hobby. Vorher wurden mindestens 27.000 Vorfälle registriert. Anhand dieser Daten konnte man vor allem auch Wiederholungstäter identifizieren. Wir kannten natürlich weder Namen noch Adressen der Fahrer. Die hätte aber das LABO auf Basis der Daten leicht ermitteln können. Selbstverständlich werden von uns keine personenbezogenen Daten gespeichert. Dem LABO gegenüber muss ein Taxi- oder Mietwagenunternehmer aber immer nachweisen können, welcher Fahrer wann welches Fahrzeug benutzt hat. Die „App“ liefert nur Hilfestellung für die Behörden. Ermitteln und sanktionieren muss der Staat. Und das ist auch gut so.

    Wir: Aber das interessiert die Berliner Behörden nicht?

    Richard: Ja, bei der Vorstellungsveranstaltung der App war auch Herr Schötz, ( damals Referatsleiter LABO III C), anwesend. Jetzt ist er, wie ich hörte, befördert worden und Abteilungsleiter in der Abteilung IV von SenUmVuK. Wie immer er sich zu dem Sachverhalt stellen mag, er ist über die Funktionsweise dieser App informiert. Er ist auch darüber informiert, dass unser Datenschutzbeauftragter klar und deutlich gesagt hat, dass die Daten nicht nur gemäß der Datenschutzgrundverordnung, sondern auch des Datenschutzgesetzes erhoben werden. Es wurde der Behörde angeboten, dass sie auf diese Informationen zugreifen darf. Sie hat es nicht gemacht. Einmal äußerte eine Behördenvertreterin, dass wir ja feststellen könnten, gegen wen sie ermitteln, wenn sie Zugriff nehmen würden. Aus diesem Grund würden sie es nicht tun. Wir boten dann an, ihnen Datenbankauszüge in .pdf oder in .csv-Form zur Verfügung zu stellen. Darauf erfolgte keinerlei Antwort mehr.

    Wir: Hat sich die Berliner Behörde überhaupt jemals in irgendeiner Form kooperationsbereit gezeigt?

    Richard: Nein.

    Wir: War wohl nicht anders zu erwarten…

    Richard: Die Behörde hat in einzelnen Fällen auf massiven Druck des Gewerbes reagiert und dann diese Reaktion mit hinhaltendem Widerstand konterkariert. Das ist aber ein altes Behördenverhalten nach der Devise: Wer nichts tut, kann auch nichts falsch machen. Die zweite Regel lautet: Wer sich zuerst bewegt, verliert.
    Vor 20 Jahren hätte ein Referatsleiter aus SenUmVuK es niemals gewagt zu sagen, dass seine Behörde ein Gutachten für eine Taxitariferhöhung anfordern müsste, weil der Behörde die Kompetenz für die Beurteilung von Taxitarifen fehlt. Hätten Behördenmitarbeiter so etwas früher gemacht, hätte der Senator nachgefragt, ob bei der Friedhofsverwaltung noch ein Platz für diesen Beamten frei ist.

    Wir: Was ist dran an dem Gerücht, dass es einen neuen Abteilungsleiter bei III C im LABO gibt, der öffentlich bekundet haben soll, dass er sich für das Taxigewerbe so rein gar nicht interessiert?

    Richard: Über Gerüchte möchte ich mich nicht äußern. Ich glaube aber nicht, dass ein Beamter der Kontroll- und Genehmigungsbehörde in Berlin in der Öffentlichkeit so etwas sagt. Was Menschen denken, ist natürlich eine andere Sache.

    Wir: … und wie sich sich verhalten…

    Richard: Ich habe leider den Eindruck, dass es der Berliner Politik und den Behörden nicht mehr so sehr darum geht, Probleme zu lösen. Wenn dieser Eindruck stimmt, dann ist der eigene Aufstieg natürlich das einzige noch verbleibende wichtige Ziel.

    Wir: Und der Schötz ist jetzt der Abteilungsleiter von Abteilung IV?

    Richard: Soweit ich weiß, ja.

    Wir: Untersteht Abteilung III der Abteilung IV?

    Richard: Nein. Diese Abteilungen sind auf bewährte Berliner Art so strukturiert, dass man jederzeit Verantwortungsdiffusion betreiben kann. Die Abteilung III C untersteht der Disziplinaraufsicht von Innensenator Geisel und der Fachaufsicht von Verkehrssenatorin Günther. Und damit besteht die Möglichkeit, Ping-Pong zu spielen zwischen dem Innensenat und dem Verkehrssenat. Spielt der Innensenator mit, dann macht die Verkehrssenatorin nix – und schon ist die Sache geritzt. Kein Mensch ist verantwortlich, wenn irgendwas nicht läuft. Das ist jetzt aber nicht taxispezifisch, das finden wir in allen Ressorts. Einzelne Behördenleiter versuchen Leute heranzuziehen, denen es darum geht, ein Problem zu lösen. Andere gehen davon aus, dass sie wirkliche Probleme nicht lösen können, ohne ihre Karriere zu beschädigen. Im Regelfall hat sich herausgestellt, dass es das Beste für Beamte und Politiker ist, alles einfach laufen zu lassen.
    Diese Laissez-faire-Politik hat einen Preis. Beispiele für diesen Preis sind z.B. zugeparkte Busspuren oder kaputte Schultoiletten. Dieser Preis wird akzeptiert, solange der Verursacher ihn nicht bezahlen muss. Das wird gesellschaftspolitisch verheerende Folgen haben. Jetzt unabhängig vom Taxigewerbe.

    Wir: Aber da wahrscheinlich relativ bald…

    Richard: Naja – getretener Quark wird breit und nicht stark. Also es rutscht massiv nach rechts, ganz klar. Das ist ein Kollateralschaden des Handelns der Berliner Stadtregierung.

    Wir: Na, es sollte auch Leute geben, die ein Interesse haben, dass Rot-Rot-Grün nicht mehr weitermacht.

    Richard: Strategisch hat Rot-Rot-Grün natürlich ein massives Problem, wenn sich die Koalition weiterhin so verhält, wie bisher. Wenn es darum ginge, dass man dafür gewählt wird, im Sinne der Bürger zu handeln, dann benehmen sie sich wie Selbstmörder. Wenn ein Staatssekretär im RBB die katastrophalen Anmelde- und Wartezeiten bei den Bürgerämtern mit Corona begründet, dann fragt man sich schon, ob die Seuche nur in Berlin wütet. Ich fürchte Rot-Rot-Grün kann sich so verhalten, weil die anderen Parteien keine glaubhafte Alternative darstellen.

    Wir: Man erzählt sich, dass du an einer Untätigkeitsklage gegen das LABO oder gegen den Senat arbeitest. Stimmt das?

    Richard: Zu einer eventuellen Klage gegen die Verwaltung und Politik der Stadt Berlin würde ich mich ungern äußern. Wir prüfen jetzt mit unseren Anwälten, ob eine Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist. Am Laufen ist eine Klage gegen die ersatzlose Streichung des Zuschlags für bargeldlose Zahlung.

    Wir: Dann hast Du ja, das war glaub‘ ich Ende 2019, nochmal angefangen, eine Aktion zu starten – es sollten Teams gebildet werden, die auf die Jagd nach Clowns gehen, um es mal Hamburgisch zu sagen?

    Richard: Es haben sich Teams zusammengefunden, die zuerst mal in Zusammenarbeit mit mir und unserer Rechtsanwältin Daten und Informationen für Abmahnungen sammeln sollten. Leider Gottes kam dann ab dem 17.,18.3. die Hochphase der Coronawelle. Die brachte die ganze Operation zum Stillstand.

    Wir: Und wird es weitergehen?

    Richard: Das Weitermachen hängt vom Sinn und vom Geld ab. Es wird von den Einzelnen ehrenamtlich gemacht. Selbst wenn ich Geld auftreibe, damit Aufwandsentschädigungen bezahlt werden können, dann können wir niemals die Arbeit bezahlen. Die Menschen arbeiten also freiwillig und ehrenamtlich. In dem Moment, in dem wir scheinbar nur für den Aktenkeller schuften, fragt sich jeder doch, warum er sich das antut. Dann schläft so ein Projekt ein.

    Wir: Aber es ist ja nicht nur „Corona“, was die ganze Sache ausbremst – auch das Problem, dass hier alle machen, was sie wollen, die Untätigkeit der Behörden – und diese anstehende PBefG-Änderung, die dann natürlich eben, also wenn man darüber redet, dass das durchkommt, genau zu dem Eindruck führt: „Was soll man denn dann überhaupt noch machen?“.

    Richard: Was ich als Stillstand der Rechtspflege beschrieben habe, bedeutet, dass sämtliche Richter jetzt abwarten, ob es eine Gesetzesänderung geben wird. Richter wollen ja keine Arbeit reinstecken in ein Urteil, das durch eine Gesetzesänderung obsolet wird. Das ist auch verständlich.
    Wenn wir Hamburg mit Berlin vergleichen, dann darf man nicht vergessen, dass Hamburg zu den Geberländern im Bund-Länder-Finanzausgleich gehört. Das heißt, in dem Augenblick, in dem Hamburg durchsetzt, dass Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, dann rentiert sich das für das Land, oder die Stadt. In Berlin kann vernünftiges Handeln Politikern, was die Binnenlogik anlangt, schaden. Sie nehmen Geld ein, riskieren dadurch politischen Ärger und müssen bei Erfolg eventuelle Mehreinnahmen in den Bund-Länder-Topf zurückzahlen. Diese Struktur verhindert objektiv rationales Handeln.
    Bevor man taktische Operationen plant und durchführt, muss man sich fragen, wie die strategische Gesamtlage aussieht. Ein berühmter, schon lange toter chinesischer General, hat einmal gesagt: „Taktik ohne Strategie ist das Geräusch vor der Niederlage“. Und das stimmt. Einzelne taktische Operationen haben nur einen Sinn, wenn man innerhalb einer definierten Strategie ein Ziel verfolgt. Wenn wir aber wissen, dass dieses strategische Ziel nicht erreichbar ist, dann sind die taktischen Operationen nicht mehr sinnvoll. Sie schaden uns eventuell selbst und bringen keinen potentiellen Nutzen.
    In dem Moment, in dem die Vertreter Berliner Behörden und der Politik sich fragen, „Was nützt uns?“, und die Antwort darauf ist nicht identisch mit dem was uns allen nützt, dann haben wir verloren. Das ist ein etwas vornehmerer Ausdruck für das, was wir durch mehrere Experimente und Überprüfungen feststellten mussten. Das Taxigewerbe ist von keinem objektiven Nutzen für die Berliner Politik. Das wird natürlich von Politik und Behörden bestritten werden müssen. Denn in dem Augenblick, in dem sie das zugeben, dann würden sie ja vorsätzlich rechtswidrig handeln.
    Deshalb waren die ganzen Aktionen, die wir gemacht haben, nicht überflüssig. Wir haben Kundschafter ausgeschickt, um zu prüfen, wie die Sachlage ist und ob wir vorhandene Bruchlinien und Widersprüche nutzen können. Beim Versuch, den Fiskaltaxameter durch Förderung frühzeitig einzuführen, hat das nicht funktioniert. Gegen Uber haben wir alle Prozesse gewonnen und alle Mittel ausgeschöpft, die uns zur Verfügung standen. Trotzdem haben wir in Berlin jetzt über 4.000 Mietwagen, die illegal Taxiverkehr betreiben und die gesetzestreuen Mitbewerber mit Dumpingpreisen aus dem Markt treiben. Ich fürchte wir haben verloren. Die Taxifahrer in Berlin werden sich wohl sehr bald in der gleichen Situation wiederfinden, in der sich die Auslieferfahrer der Subunternehmer von DHL und Co, die Lastwagenfahrer bei den Subunternehmern der Speditionen, oder die Arbeiter der Fleischindustrie bereits jetzt befinden.
    Hätten wir aber nichts unternommen, dann müssten wir uns jetzt fragen, ob wir uns durch unsere Untätigkeit am absehbaren Unheil mitschuldig gemacht haben.

    Wir: Eine ziemlich ernüchternde Bestandsaufnahme…

    Richard: Ich kann Euch leider keine schönere Bestandsaufnahme geben. In jedem Gewerbe gibt es ein komplexes Bündel von Interessen, weil wir viele Mitspieler mit unterschiedlichen Wünschen haben. Auch gemeinsame Interessen müssen nicht identisch sein. Trotzdem kann man solche Interessen bündeln. Das Interesse des Taxifunks beispielsweise ist nicht identisch mit dem Interesse der Taxiunternehmer. Das Interesse von Mietwagenunternehmern ist nicht das gleiche, wie das der Taxiunternehmer. Manchmal muss man Kompromisse aushandeln.
    In jedem Fall aber braucht man einen nüchternen unparteiischen Schiedsrichter. Das funktioniert in Hamburg gut. Dort gibt es im Verkehrsgewerbe einen Schiedsrichter, der gelbe Karten austeilt, bei Foul pfeift und im Notfall die Jungs vom Platz stellt. Er braucht gar nicht viel zu machen, weil jeder weiß, dass der „Schiri“ die Regeln im Zweifelsfall durchsetzt. In Berlin haben wir einen Schiedsrichter, der schon in der ersten Halbzeit im Sportlerheim sitzt und das erste Bier trinkt. Das kann nicht gut gehen.

    #Berlin #Taxi #Uber #Unternehmerverbände #Staatsversagen #disruption

  • Fiskaltaxameter | TAXIPEDIA - Wissenswertes rund ums Taxi
    http://taxipedia.info/fiskaltaxameter

    Schichtzettelentscheidung

    Ebenfalls im Jahr 2004 urteilte der Bundesfinanzhof, dass die oben genannte Einzelaufzeichnungspflicht im Taxenbereich auch für nicht buchführungspflichtige Unternehmen, also solche mit Umsätzen von weniger als 500.000 € bzw. Gewinn unter 50.000 €, gilt. Die im Taxigewerbe gebräuchlichen Schichtzettel sind nach dieser Entscheidung zehn Jahre lang aufzubewahren. Die vom BFH aufgestellten einzelnen Parameter, die aufzuzeichnen und aufzubewahren sind, sind sehr umfangreich und enthalten unter anderem Angaben zum jeweiligen Fahrer, zur Schicht, zu den gefahrenen Kilometer mit und ohne Fahrgäste. Ferner die Gesamteinnahmen, Abzüge, verbleibende Resteinnahmen und an den Unternehmer abgelieferte Beträge.

    BMF-Schreiben zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem sogenannten BMF-Schreiben vom 26.11.2010 darauf verwiesen, dass auch für digitale Unterlagen aus Registrierkassen, Taxametern und Wegstreckenzählern Folgendes gilt:

    – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)/ Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS), insbesondere Vollständigkeit und Unveränderbarkeit

    – Einzelaufzeichnungspflicht

    – Verdichtung der Daten oder ausschließliche Speicherung der
    Rechnungsendsummen ist nicht zulässig

    – Maschinelle Auswertbarkeit: ausschließliches Vorhalten von Unterlagen in
    Papierform reicht nicht

    – Datenzugriffsrecht der Steuerbehörden; Grundsätze zum Datenzugriff und zur
    Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

    – Daten und Strukturinformationen in auswertbarem Datenformat

    Die wesentlichen Folgerungen sind danach zweifach:

    Schichtzettel-Parameter sind zu speichern; wenn dies nicht in dem neuen Taxameter möglich ist, muss dies unveränderbar und maschinell auswertbar auf externem Datenträger geschehen.
    Es wird eine Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder nicht den Anforderungen genügen, bis längstens 31.12.2016 gewährt.

    #Taxi #Fiskaltaxameter #Recht

  • Pflicht für INSIKA-Fiskaltaxameter: Zu weit aus dem Fenster gelehnt
    https://www.taxi-times.com/pflicht-fuer-insika-fiskaltaxameter-zu-weit-aus-dem-fenster-gelehnt

    16. September 2016 von Jürgen Hartmann - Endlich – könnte man meinen. Endlich äußert sich mal eine Genehmigungsbehörde klipp und klar zur Frage, ob und welche Fiskaltaxameter ab 1.1. 2017 von Taxiunternehmern eingesetzt werden müssen. Die für Berliner Genehmigungen zuständige LABO hat in einer öffentlich gewordenen E-Mail erklärt, dass „die Einführung der Fiskaltaxameter […] für Taxiunternehmer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 verpflichtend“ ist. Prima. Jetzt wissen in einem in dieser Frage völlig verunsicherten Deutschland wenigstens die Berliner Taxiunternehmer, woran sie sind. Und das sogar sehr genau, denn das LABO führt weiterhin aus: „Um mit der Datenaufzeichnung beginnen zu können, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Sicherheitseinheit (enthält sowohl die TIM – INSIKA Smartcard – als auch eine SIM-Card) in der Taxe verbaut ist und mit dem Taxameter verbunden ist“ (mehr dazu hier)

    Das Problem an dieser Interpretation ist: Sie bewegt sich im rechtsfreien Raum. Keine Genehmigungsbehörde darf in Deutschland den Einsatz eines Taxameters mit INSIKA-Auslese-Verfahren vorschreiben. Dazu fehlt eine gesetzliche Grundlage. Das LABO bezieht sich in seiner Rechtfertigung auf die Pflicht, „Unterlagen im Sinne des § 147, Abs. 1 Abgabeverordnung (AO), die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, […] jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147, Abs. 2 Nr. 2 AO). Dabei ist zu beachten, dass diese Daten grundsätzlich unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden müssen.“

    Diese Pflicht gibt es schon seit 2002, nur waren im Taxibereich damals die Taxameter technisch noch nicht in der Lage, die Daten so zu speichern und auslesbar zu machen, wie es die AO forderte. Inzwischen ist das aber möglich, denn eine 2006 erlassene europäische Messgeräteverordnung schreibt vor, dass spätestens ab 31.10.2016 nur noch Taxameter in Verkehr gebracht werden dürfen, die über eine Schnittstelle zur Datenauslese verfügen.
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    Im Hinblick darauf hat das Bundesfinanzministerium in einem internen und keineswegs rechtverbindlichen Schreiben an seine Prüfstellen definiert, dass Taxiunternehmer spätestens zum 1.1.2017 eine lückenlose und unverfälschte Einzelaufzeichnung vorlegen müssen. Welche Verfahren dafür allerdings angewendet werden, wird nicht definiert. Das INSIKA-Verfahren ist eine von vielen Möglichkeiten.

    Wenn das LABO nun vorschreibt, dass Berliner Taxiunternehmer diese Lösung einbauen müssen, lehnt es sich damit sehr weit aus dem Fenster. Zu weit, denn diese Verpflichtung dürfte der Behörde mangels Rechtsgrundlage von jedem Anwalt zerpflückt werden. Wobei der erste Kläger vielleicht gar nicht aus den Reihen der Taxiunternehmer kommen muss: Ein Anbieter eines Kassensystems, bei dem ebenfalls eine unveränderbare Datenauslese aus dem Taxameter möglich ist, bei dem aber nicht das INSIKA-Verfahren angewendet wird, hat bereits Schadenersatzforderungen angedroht: „Da wir ein Technologie offenes System anbieten und kein INSIKA Verschlüsselungsverfahren verwenden, können wir unser […] Produkt in Berlin nicht mehr anbieten. Da das LABO Schreiben vom 15.Sept.2016 bezüglich der INSIKA Aufrüstungsverpflichtung keine Rechtsgrundlage hat und geltendes Recht unberücksichtigt lässt, macht sich das LABO Schadenersatzpflichtig gegenüber uns und anderen Anbietern von Kassensystemen mit Taxameteranbindung.“

    #Taxi #Fiskaltaxameter #Wirtschaft #Politik

  • Fiskal-Taxameter-Pflicht verschoben auf 1. Januar 2020 – WSM
    https://wsm.de/taxi-programm/fiskal-taxameter-pflicht-verschoben-auf-1-januar-2020

    21. Juni 2018 - Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett beschlossen, mit einem Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) der Steuerhinterziehung über elektronische Aufzeichnungssysteme einen Riegel vorzuschieben. Der beschlossene und zuvor mehrfach überarbeitete Referentenentwurf könnte auch Auswirkungen auf die Einführung des so genannten Fiskaltaxameters haben, auch wenn er weder diesen noch den Wegstreckenzähler namentlich nennt und den elektronischen Registrierkassen zurechnet.

    Wichtig gegenüber dem letzten, im März 2016 veröffentlichten Entwurf (taxi heute berichtete) sind zwei Dinge: Zum einen heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSIKA-Smartcard erfülle heute schon viele Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens. Die INSIKA-Smartcard dürfte somit ohne größeren Aufwand nach kleineren, noch erforderlichen Anpassungen als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden können. Im ersten veröffentlichen Entwurf war dieses Verfahren in Gänze noch zu aufwändig und deshalb als ungeeignet bezeichnet worden. Nun ist vorgesehen, die INSIKA-Smartcard geringfügig zu überarbeiten und ebenfalls dem Zertifizierungsverfahren zu unterziehen.

    Zum anderen ist die vorgesehene Sicherheitseinrichtung zwingend ab dem 1. Januar 2020 vorgesehen. Bisher war von dem Starttermin 1. Januar 2019 ausgegangen worden.

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Kunde eine Quittung verlangen darf. Anders als etwa in Österreich ist aber keine Belegausgabepflicht vorgesehen, da steuerliche Kontrollen auch ohne sie möglich seien, schreibt das Ministerium.

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll nach dem Willen des Ministeriums Anforderungen an die Sicherheitslösung definieren und Anbieterlösungen zertifizieren, die diese Anforderungen erfüllen.

    Den aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 13. Juli 2016 finden Sie im untenstehenden Link.

    Der Referentenentwurf zur zugehörigen Verordnung entspricht offenbar noch dem Stand vom März 2016.

    Quelle: taxi-heute.de

    Taxi Programm – WSM
    https://wsm.de/produkte/taxi-programm

    Wir bieten Taxameter und Wegsteckenzähler der Marken Kienzle-Argo und Hale, sowie Dachzeichen aller Hersteller und Zubehör rund um Ihr Taxi oder Mietwagen an.

    #Taxi #Wirtschaft

  • Risikogruppen und die Coronakrise: „Ich lass mich nicht unterkriegen“ - taz.de
    https://taz.de/!5721996
    Taxi ist nützlich. Ein Auto kosten monatlich um die 500 Euro, je nachdem. Dafür kann man sich eine Monatskarte der BVG kaufen und hat noch über 400 Euro fürs Taxifahren übrig. Die Dame in diesem Artikel macht es richtig. Vielleicht hat sie schon ihren Stamm-Taxifahrer. Wir brauchen mehr davon!

    Damals, als das losging mit Corona, dachten wir, China ist weit weg. Bis dann mein Sohn sagte, das ist jetzt ernst. Dann haben wir uns komplett abgeschottet. Mein Sohn und die Enkel sind für uns einkaufen gegangen – mein Sohn die Lebensmittel, der Enkel hat Bücher gebracht. Das haben sie vor die Tür gestellt, keiner hat unsere Wohnung betreten. Wenn ich doch mal rausmusste, zum Arzt, dann mit dem Taxi. Ich hatte mein Auto verkauft, als ich nach Berlin zog, dann kann ich das Geld ja jetzt ins Taxi stecken. Ich habe mir angewöhnt, immer beim Bestellen zu sagen: Aber bitte eins mit Trennscheibe. Das klappt gut. Inzwischen fahre ich auch wieder Bus, der 184er hält direkt vor unserer Tür.

    Preise - Alle BVG Tickets im Überblick | BVG
    https://www.bvg.de/preise

    Umweltkarte AB im Monatsabo € 63,41/mtl.
    Seniorenkarte AB im Monatsabo € 51,00/mtl.

    #Taxi #Berlin #Kundschaft

  • Black-Lives-Matter-Logo auf Taxi: Der Aufkleber bleibt - taz.de
    https://taz.de/!5716371

    28. 9. 2020 von KATHARINA SCHIPKOWSKI - HAMBURG taz | Wenn eine Taxifahrerin den Namen ihres Fußballvereins auf die Tür ihres Taxis kleben will, kann sie das tun. Genauso könnte jede Glückskeks-Weisheit dort stehen oder Werbung für Produkte oder Firmen. Was dort aber nicht stehen darf: ein Black-Lives-Matter-Motiv. Ein Taxifahrer-Pärchen aus Hamburg muss sich wohl bald vor Gericht verteidigen, weil auf ihren Fahrzeugen das Symbol der Bewegung für die Rechte schwarzer Menschen abgebildet ist.

    Christiane und Bernd Nolte haben in den 80er Jahren „Das Taxi“ als eigenständige linke Genossenschaft gegründet, 2017 wurde der Betrieb von Hansa Funktaxi geschluckt. Ende der 80er Jahre fuhr die Flotte von „Das Taxi“ mit taz-Werbung – was erlaubt war, denn die Aufkleber der taz waren bezahlt und nicht als politisches Statement zu verstehen. Genau hier liegt für die Hamburger Behörden das Problem mit den Black-Lives-Matter-Aufdrucken auf den Taxis der Noltes.

    Taxifahrer*innen müssen sich an Vorschriften halten, was die Außengestaltung ihrer Fahrzeuge angeht. Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr schreibt unter anderem die Lackierung in dem typischen hell-elfenbeinfarbenen Ton und ein Schild auf dem Dach vor. Werbung an der Außenfläche ist auf den Türen prinzipiell zulässig – „politische und religiöse Werbung“ ist allerdings verboten. Für Nahverkehrsbusse gilt das nicht, weshalb etwa die Stadt Hamburg zum diesjährigen Christopher Street Day mit viel PR und der Großunternehmerin Olivia Jones den Pride-Bus in Regenbogenfarben präsentierte.

    Pride-Werbung auf Bussen ist also okay, Werbung für die Rechte Schwarzer Menschen auf Taxen nicht? „So ist es, obwohl wir natürlich ebenso hinter dem Anliegen von Black Lives Matter stehen“, sagt der Sprecher der Hamburger Verkehrsbehörde Dennis Heinert. Bei der Strafandrohung an die Noltes habe es leider keinen rechtlichen Spielraum gegeben.

    Bis zu 10.000 Euro
    Doch das Verbot politischer Werbung hat Christiane Nolte schon im 2015 nicht daran gehindert, Aufkleber der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ auf ihr Taxi zu kleben. Die Lampedusa-Gruppe von rund 300 Geflüchteten kämpft seit ihrer Ankunft 2014 in Hamburg um ein kollektives Bleiberecht. Die Aufkleber brachten Nolte zwei Gerichtsverfahren, die sie verlor, und einen Bußgeldbescheid ein.

    In einem anderen Verfahren hatten die Noltes jedoch Erfolg: 1995 fuhren sie und sechs andere Mitarbeiter*innen von „Das Taxi“ mit den Aufklebern „Alle Rassisten sind Arschlöcher. Überall“ der Hamburger Beratungsstelle für Geflüchtete „Café Exil“. Ein Kollege hatte sie deshalb angezeigt, die Behörde verhängte 275 Mark Bußgeld gegen die Fahrer*innen. Doch ein Amtsrichter entschied, dass die Aussage nicht politisch zu werten sei, da ihr jede*r folgen müsste, der auf dem Boden der Verfassung stünde. Politische Werbung setze hingegen voraus, „daß sich der Inhalt der Äußerung von anderen politischen Überzeugungen und Organisationen unterscheiden läßt. Daran fehlt es.“ Das, meinen die Noltes jetzt, müsste doch auch für die „Black Lives Matter“-Aufkleber gelten.

    Die Rechtsabteilung der Hamburger Verkehrsbehörde sieht das anders. „Ich rate Ihnen dringend, die Aufkleber sofort – noch heute – von den Taxen zu entfernen“, schrieb der Justiziar den Noltes im Juli. Sie hatten sich selbst bei der Behörde gemeldet, um ein erneutes Bußgeld zu vermeiden.

    „Wenn eines Ihrer Taxen mit dem Motiv von einem Polizeibeamten oder der Verkehrsgewerbeaufsicht angetroffen werden sollte, wird eine Anzeige wegen Verstoßes gegen politische Werbung unausweichlich sein“, droht der Justiziar. Und wendet sich direkt an Christiane Nolte: „Sie sind ja in der Vergangenheit bereits mit sogenannten Lampedusa-Aufklebern an Ihren Taxen aufgefallen.“ Angesichts dieser „einschlägigen Vorbelastung“ würde das Bußgeld dieses Mal wohl wesentlich höher ausfallen, so der Justiziar – „der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 10.000 Euro.“ Zudem müsse die Fahrerin damit rechnen, ihre Zulassung zu verlieren.

    Die Noltes, deren Betrieb heute zu Hansa Funktaxi gehört, lassen sich davon nicht abschrecken. „Wir lassen die Aufkleber dran“, sagt Bernd Nolte der taz. Nur den Schriftzug „Black Lives Matter“ haben sie vorsichtshalber entfernt, weil damals beim Lampedusa-Aufkleber negativ zubuche geschlagen hatte, dass „Lampedusa in Hamburg“ als Verein eingetragen ist. Deshalb wertete der Richter den Aufkleber als Werbung für einen politischen Verein. In den USA gibt es mittlerweile auch Black-Lives-Matter-Vereine, weshalb die Noltes den BLM-Schriftzug entfernten. Das Motiv, auf dem eine schwarze und eine weiße Hand ineinander greifen, prangt dafür jetzt an allen acht Taxis ihrer Flotte.

    #Taxi #Hamburg #Rassismus #Taxikollektiv

  • Taxiverband: Lage in der Branche spitzt sich dramatisch zu
    https://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/Dienstleistungen-Verkehr-Corona-Covid-19-Taxi-Deutschland-Taxiverband-La

    Die Taxiunternehmen leiden unter der Krise. In einem Brief an zwei Bundesminister malen sie ein düsteren Szenario.

    Die Lage in der Taxibranche spitzt sich nach Verbandsangaben wegen des Teil-Lockdowns in der Corona-Krise dramatisch zu.

    „Derzeit verlieren wir massenhaft Unternehmen, etliche Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz und damit ihre wirtschaftliche Existenz“, heißt es in einem Brief von Vorstand und Präsidium des Bundesverbands Taxi und Mietwagen an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD).

    Allein in Berlin seien 2020 bereits mehr als 1000 Taxis dauerhaft abgemeldet worden. Bis zum Februar gab es laut Verband rund 8100 Taxis in Berlin. Ohne zusätzliche Hilfen rechnet der Verband in dem Brief bis Ende 2021 bundesweit mit einem Verlust von 12.000 Unternehmen und etwa 80.000 Arbeitsplätzen - bei bisher rund 55.000 Firmen mit etwa 250.000 Jobs.

    Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor. Darin heißt es, die Branche unterstütze die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und arbeite mit strikten Hygienekonzepten. Das Taxi- und Mietwagengewerbe lebe aber von der Mobilität der Menschen. “Derzeit kann es davon aber nicht mehr leben.“

    Wirtschaftliche Hilfen der Politik kämen aus verschiedenen Gründen beim Taxigewerbe nicht an, heißt es. So werde beim staatlichen Programm der Überbrückungshilfen die Fahrzeugfinanzierung nicht als Kosten anerkannt, obwohl dies einer der wichtigsten Faktoren der Unternehmen sei. Die fehlende Berücksichtigung von Unternehmerlohn sei für die Kleinunternehmen im Gewerbe dramatisch, weil der Unternehmer in der Regel selbst Taxi fahre.

    Die Taxibranche bekomme außerdem keine Novemberhilfen - diese richten sich vor allem an direkt betroffene Firmen etwa aus der Gastronomie, die wegen behördlicher Anordnungen dicht machen mussten.

    „Wir waren lange sehr geduldig und auch leidensfähig“, heißt es in dem Schreiben an die Minister. „Aber den Unternehmen geht die Luft aus. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Hilfen auch ankommen.“

    #Taxi #Krise #Berlin #covid-19

  • Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0 | Neue Richtervereinigung e.V.
    https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/arbeitszeitschutz-40-fuer-arbeit-40-629.html

    Die Pausenmodule zum #Fiskaltaxameter genügen den Ansprüchen des EuGh nicht und sind illegal.

    15.05.2019 - Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

    Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

    Die objektive und verlässliche Bestimmung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes unerlässlich.

    Artikel zum Download: https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/fg_arbeitsrecht/FG_ArbR_2019_05_PM_EUGH_Arbeitszeiterfassung.pdf

    #Recht #Lohnraub #Deutschland #Europa #Taxi #Arbeit #Arbeitszeit

  • Umsatzunterdrückung und Corona-Hilfen – das passt nicht
    https://www.taxi-times.com/umsatzunterdrueckung-und-corona-hilfen-das-passt-nicht

    Und wieder ist nur die Rede von Umsätzen. Dass Voraussetzung für gesellschaftliche Unterstützung auch die Zahlung gesetzeskonformer und armutsfester Löhne sein sollte, davon ist natürlich nicht die Rede. Das Taxigewerbe arbeitet seit vielen Jahren ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Lage und Gesundheit seiner Angestellten. Die kommen in den aktuellen Forderungen der Unternehmerverbände nur als Vorwand für Forderungen nach öffentlicher Subventionierung der Betriebe vor. In der Realität wird unterhalb des Mindestlohnniveaus gezahlt.

    5.10.2020 von Jürgen Hartmann - Fundierte und ehrliche Umsatzdaten helfen den Gewerbeverantwortlichen, Corona-Hilfen für das angeschlagene Taxigewerbe auszuhandeln. Studien über unplausible Taxiumsätze und Vorwürfe der Tachomanipulation erweisen der Branche hingegen einen Bärendienst.

    Das wurde beim Treffen der Taxierfagruppe am vergangenen Wochenende klar angesprochen. Deren Mitglieder dokumentieren ihre Taxiumsätze nicht nur ohne Tricksereien (was ja sowieso selbstverständlich ist), sondern machen diese auch noch unter www.taxileaks.de transparent. Solche Daten helfen auch der Verbandspolitik bei deren Gesprächen mit der Politik, machte Michael Müller deutlich. Der Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hatte gemeinsam mit dem Geschäftsführer Michael Oppermann an der Runde teilgenommen.

    Müller betonte gegenüber den Taxiunternehmern, dass man bei der Bittstellung für branchenspezifische Corona-Hilfen oftmals nicht über ein zuverlässiges Zahlenmaterial verfüge, um die Höhe des Umsatzeinbruchs und den damit verbundenen Unterstützungsbedarf auch statistisch belegen zu können. Die Gruppe erklärte sich gerne bereit, die dafür nötigen Zahlen der Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung zu stellen.

    Deutlich angesprochen wurde auch die fatale Wirkung der erst kürzlich bekanntgewordenen Frankfurter Untersuchung (60 Prozent der Taxibetriebe unterdrücken Umsätze) bzw. der Durchsuchungen bei Stuttgarter Taxibetrieben, bei denen der Einsatz von Tachoblockern festgestellt wurde. Man habe einen schweren Stand bei Politikern, wenn man dort nach Corona-Hilfen anfragt und als Antwort den Hinweis auf solche Steuerhinterziehungen bekommt.

    Die Mitglieder der Erfa-Gruppe wiederholten deshalb ihre Forderung nach einem flächendeckend vorgeschriebenen Einsatz eines Fiskaltaxameters, wobei dies zwingend mit Sitzkontakten und gegebenenfalls mit Zwangseinschaltung kombiniert werden müsse. Eine solche unmanipulierbare Umsatzaufzeichnung sollte darüber hinaus auch für Wegstreckenzähler verpflichtend werden, damit keine Flucht in den Mietwagenbereich stattfinde.

    #Deutschland #Taxi #Betrug #Steuerhinterziehung #Umsatzverkürzung

  • Taxierfagruppe: Das Treffen der Ehrlichen
    https://www.taxi-times.com/taxierfagruppe-das-treffen-der-ehrlichen

    Da konstituiert sich eine Gruppe der „Ehrlichen“. Sehr schön, könnte mn denken, aber sehr weit her ist es Offenheit und Ehrlichkeit dann doch nicht. Die miesen Umsätze wollen sie gerne veröffentlichen, diese „ehrlichen“ Vertreter des ÖPNV. Über die gezahlten Löhne und die dafür von ihren Fahreinnen und Fahrern als Arbeitszeit aufgewendete Lebenszeit schweigen sich auch diese Unternehmen aus. Kein Wunder, denn den Spagat zwischen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns und Aufrechterhaltung des Betriebs ohne Verluste bekommt zur Zeit kein Unternehmen hin.

    Wirkliche Erhlichkeit beginnt dort, wo Tarife, Löhne, und die anderen betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen vollständig offen liegen. Davon ist auch die „Taxierfagruppe“ weit entfernt.

    5.10.2020 von Jürgen Hartmann - Trotz Corona und unter Einhaltung der nötigen Schutzmaßnahmen trafen sich am vergangenen Wochenende die Mitglieder der ERFA-Gruppe zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Das Themenspektrum war vielfältig und kehrte doch immer auf einen gemeinsamen Nenner zurück: Ehrlich währt am längsten.

    Die „taxierfagruppe“ ist ein bundesweiter Zusammenschluss mittelständischer Mehrwagen-Taxiunternehmer, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen und somit ein unabhängiges Taxi-Netzwerk bilden.

    Um diese Tradition aufrecht zu erhalten, hatte Gründungsmitglied Christian Linz allen Corona-Widrigkeiten zum Trotz für den 3. Oktober nach Nürnberg eingeladen und durfte sich über überraschend viel Resonanz freuen. Nahezu alle Mitglieder waren erschienen. Somit konnten sich Taxiunternehmer aus Köln, Regensburg, München, Dresden, Dortmund, Erfurt, Oldenburg, Paderborn, Düsseldorf, Garbsen, Hannover, und Fiersbach austauschen.

    zu kamen drei Neubewerber aus Passau, Düsseldorf und Nürnberg, wobei letzterer (Sinal Ünlühan) als Co-Gastgeber auftrat. Er hatte am 1. April dieses Jahres einen Teil der Flotte von Christian Linz übernommen und zählt nun zu den drei größten Nürnberger Taxibetrieben. Die Gebrüder Goossens aus Düsseldorf bringen die Erfahrung aus einer Flotte mit 34 Taxis sowie einer eigenen Werkstatt mit, während die Zwillingsschwestern Natalie Priller und Jessica Rose aus dem niederbayerischen Passau ihren Schwerpunkt neu ausrichten wollen. Drei ihrer acht Taxis werden vornehmlich in der Rollitaxibeförderung eingesetzt.

    Christian Linz freute sich über die zahlreiche Teilnahme, entschuldigte den aus gesundheitlichen fehlenden Taxikollegen aus Hamburg und verwies auf „weiße Flecken auf der Landkarte“. Man würde gerne noch Mitglieder aus dem Raum Baden-Württemberg, aus Berlin und aus Leipzig aufnehmen.

    Als Aufnahmekriterium für Interessierte Taxiunternehmen gilt vor allen Dingen die Vorgabe, dass sämtliche Umsätze ehrlich und ohne Unterdrückung angegeben werden. Linz verwies in diesem Zusammenhang auf die von der Gruppe betriebene Website „taxileaks.de“, in der Fahrzeug-Umsätze sowie die Besetzquote diverser Erfa-Mitglieder aufgeführt sind.

    #Deutschland #Taxi #Unternehmerverband

  • Klimaschützer und Taxifahrer protestieren zum BER-Start - Aktivisten klettern aufs Dach | rbb24
    https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/10/berlin-brandenburg-ber-flughafen-eroeffnung-proteste.html

    31.10.20 - Die von vielen herbeigesehnte Eröffnung des BER am Samstag rief auch Proteste auf den Plan: Taxifahrer demonstrierten für ein Laderecht am Flughafen, Umweltaktivisten kletterten auf das Dach des neuen Airports und blockierten ein Rollfeld.

    Zur Eröffnung des BER-Flughafens am Samstag hat es mehrere Protestaktionen gegeben.
    Klimaaktivisten kletterten am Vormittag auf das Dach eines Eingangsgebäudes und seilten sich von dort ab. Einer von ihnen entrollte schließlich ein Banner mit einem Protestspruch gegen die Eröffnung des Flughafens am Samstag: „Flieger stoppen statt Klima schrotten“. Die Beamten hätten die Personalien aufgenommen und die Aktivisten anschließend ziehen lassen, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Sie erwarte nun eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

    Andere Aktivisten versuchten, den Start einer Maschine am Terminal 5 in Schönefeld zu verhindern. Einer von ihnen klebte sich beim Boarding für einen Flug nach Istanbul an die Tür des Flugzeugs, ein anderer an die Gangway, zwei weitere an den Boden des Rollfelds. Die Flughafenfeuerwehr und die Bundespolizei beendeten nach Polizeiangaben die Aktion.

    Sitzblockade im Terminal 1
    Zudem veranstalteten mehrere dutzend Mitglieder der Gruppe „Am Boden bleiben“ im Terminal 1 eine Sitzblockade. Als Pinguine verkleidet legten oder setzten sie sich auf den Boden. Andere hielten Transparente hoch, etwa: „Coole Vögel bleiben am Boden“. Schon am Freitag hatte die Gruppe angekündigt, sie wolle die Eröffnungsfeier mit einer Aktion zivilen Ungehorsams „massiv stören“. Es könne nicht sein, dass in Zeiten der immer heftiger werdenden Klimakrise ein neuer Flughafen eröffnet werde. „Wir wollen und brauchen den BER nicht“, sagte Sprecherin Lena Tucnak.

    Zuvor zogen zwei Demonstrationszüge, vom Platz der Luftbrücke und vom alten Flughafen Schönefeld zum BER. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3.000 Teilnehmern ausgegangen war.

    Berliner Taxis wollen Laderecht am BER
    Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am BER zu demonstrieren, fuhren auch Hunderte Berliner Taxifahrer zum neuen Flughafen. Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso. 50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert. „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufriedengibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen. Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen. Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1.100 Fahrzeugen.

    Für Demonstrationen gelten Obergrenzen
    Für Demonstrationen gelten in Brandenburg strenge Obergrenzen. Bei einer Inzidenz von mehr als 50, wie sie inzwischen auch in Schönefeld vorliegt, gelten pro angemeldeter Demonstration die Obergrenzen 150 unter freiem Himmel und 100 in geschlossenen Räumen. Die Veranstalter solcher Demonstrationen und Versammlungen müssen immer die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen und die Teilnehmerzahl kontrollieren.

    Erste Abflüge am Sonntag
    Am frühen Nachmittag landeten die ersten beiden Maschinen. Ein Flugzeug von Easyjet aus Tegel setzte als erstes auf der Nordbahn auf, kurz danach folgte eine Lufthansa-Maschine aus München.

    Mit einem symbolischen Knopfdruck wurde anschließend die Eröffnung offiziell vollzogen. Auf eine größere Feier wurde wegen der Corona-Pandemie verzichtet, aber auch weil die Inbetriebnahme des Flughafens wegen etlicher Baumängel immer wieder verschoben werden musste.

    Der erste Abflug vom neuen Flughafen ist für Sonntag 6:45 Uhr nach London Gatwick geplant. Drei Tage später - am 4. November - wird auch die Südbahn eröffnet. Der letzte Flug aus Berlin-Tegel soll dann am 8. November in Richtung Paris abheben.

    Sendung: Abendschau, 30.10.2020, 19:30 Uhr

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Taxifahrer wollen mit Demo-Fahrt zum BER Verkehr lahmlegen - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article230796990/Taxifahrer-wollen-mit-Demo-Fahrt-zum-BER-Verkehr-lahmlegen.html

    Wenn am Sonnabend der BER eröffnet, fürchten Berlins Taxifahrer um ihr Geschäft. So wollen daher ein Verkehrschaos auslösen.

    30.10.2020, von Christian Latz - Auch wenn die Feierlichkeiten extrem klein ausfallen sollen, wenn der BER am Sonnabend offiziell eröffnet, wird rund um den neuen Hauptstadtflughafen trotzdem viel Freude und Erleichterung herrschen. Nicht so bei Berlins Taxifahrern. Sie fürchten wegen der damit einhergehenden Schließung des Flughafens Tegel in einer Woche um ihre Geschäftsgrundlage. Denn ein Laderecht am BER erhalten von den laut Innung 7300 Taxen in Berlin nur 300 Fahrzeuge – wenn überhaupt. Die Branche macht deshalb mobil. Mit einer Demonstrationsfahrt am Sonnabend wollen sie aus Protest den Verkehr auf den Autobahnen A100 und A113 lahmlegen.

    BER-Eröffnung: Taxi-Demo führt über A111, A100 und A113
    „Es wird Chaos geben“, verspricht Erkan Özmen. Der Taxifahrer hat die Demonstration organisiert. Für 10 Uhr am Sonnabend sind alle Taxen aufgerufen, sich am Flughafen Tegel zu treffen. „Ich denke, es werden mehr als 1000 Taxen sein“, sagt Özmen. Von dort soll ihre Fahrt Richtung BER gegen 10.45 Uhr beginnen. Ihre Route führt über die A111 und A100, im Konvoi werden dabei wohl alle Fahrstreifen blockiert werden. An der Ausfahrt Buschkrugallee wollen die Fahrer die Stadtautobahn verlassen. Der Burschkrugallee sowie Rudower und Neuköllner Straße folgend wollen sie dann über die Waltersdorfer Chaussee in Schönefeld auf die A113 auffahren und zum BER kurven. „Wir werden so langsam wie möglich fahren“, sagt Özmen. Anschließend soll es vor dem neuen Hauptstadtflughafen Kundgebungen geben.

    Mit dem Protest wolle man die Bürger nicht unnötig stören, sagt Özmen, jedoch auf die problematische Situation des Berliner Taxigeschäfts aufmerksam machen. „Tegel schließt und für uns bleibt nichts mehr übrig. Wir fordern, dass der Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald geändert wird.“ Dieser lässt auf Druck der Kommune neben 300 Taxen aus dem Landkreis aktuell nur 300 Berliner Taxen am BER zu. Welche dies sind, wurde zuletzt ausgelost. Nach Vorstellung von Özmen und vieler anderer Fahrer, sollten alle Berliner Taxen ein Laderecht am neuen Hauptstadtflughafen erhalten. Das lehnt der Landkreis Dahme-Spreewald bislang jedoch strikt ab.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Hubkonzert am BER: Taxifahrer demonstrieren für Laderecht am Flughafen
    https://www.rnd.de/politik/hubkonzert-am-ber-taxifahrer-demonstrieren-fur-laderecht-am-flughafen-EGQ7BZDKQE
    https://www.rnd.de/resizer/V-Bc8qKQvqbUSJS4qpzkXeNaVZk=/5568x3132/filters:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ED376W6S5FFM5FSCLWOG3XOKPI.jpeg

    31.10.2020 - Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen am neuen Hauptstadtflughafen BER Gäste mitnehmen.
    Dagegen protestierten am Eröffnungstag Hunderte Taxifahrer.
    “Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen”, sagte Initiator Erkan Özmen.

    Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am Hauptstadtflughafen BER zu demonstrieren, sind am Samstag Hunderte Berliner Taxifahrer an den neuen Airport gefahren. Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso.

    50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert. „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufrieden gibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen. Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Auch Klimaaktivisten protestieren
    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen. Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1100 Fahrzeugen.

    Zeitgleich demonstrierten die Aktivisten von Extinction Rebellion auf dem Willy-Brandt-Platz für weniger Flugverkehr weltweit. Zuvor hatten sich mehrere Protestgruppen unter anderem von Am Boden bleiben, Fridays for Future und der Jugend des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu einer gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal 1 getroffen.

    Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen allerdings niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3000 Teilnehmern ausgegangen war.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Berliner Taxifahrer begrüßen BER zum Start mit Hupkonzert – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-taxifahrer-begruessen-ber-zum-start-mit-hupkonzert

    31. Oktober 2020 - Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am Hauptstadtflughafen BER zu demonstrieren, sind am Samstag Hunderte Berliner Taxifahrer an den neuen Airport gefahren.

    Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso. 50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert.

    „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufrieden gibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen.

    Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen.

    Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1100 Fahrzeugen.

    Auch andere Gruppen protestieren
    Zeitgleich demonstrierten die Aktivisten von „Extinction Rebellion“ auf dem Willy-Brandt-Platz für weniger Flugverkehr weltweit. Zuvor hatten sich mehrere Protestgruppen unter anderem von „Am Boden bleiben“, „Fridays for Future“ und der „Jugend des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) zu einer gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal 1 getroffen.

    Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen allerdings niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3000 Teilnehmern ausgegangen war.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS