• Ortskenntnisprüfung für Chauffeurdienste abgeschafft
    https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/uber-ortskenntnispruefung-fuer-chauffeurdienste-abgeschafft/20264616.html

    31. August 2017 - Die Bundesregierung schafft Ortskenntnisprüfung für Chauffeurdienste wie Uber ab und stärkt diese damit. Die Taxibranche wertet das als einen „ungerechten Wettbewerbsvorteil“.

    Die Bundesregierung stärkt Ridesharing-und Mietwagenunternehmen wie Uber, Blacklane und CleverShuttle unerwartet den Rücken. Normalerweise müssen deren Fahrer in Deutschland einen Personenbeförderungsschein beantragen und dafür eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn sie Fahrgäste etwa als Chauffeure kutschieren wollen. Doch das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat den seit langem kritisierten Nachweis der Ortskunde überraschend aus der Fahrerlaubnis-Verordnung gestrichen, berichtet die WirtschaftsWoche. Künftig müssen Chauffeure gegenüber Kommunen und Städten nicht mehr nachweisen, dass sie den schnellsten Weg zum Bahnhof, zu touristischen Attraktionen oder zu Hotels kennen.

    Die Erleichterung gilt nur für Mietwagen- und Krankenwagenfahrer, nicht aber für Taxifahrer, die weiterhin eine Ortskenntnisprüfung ablegen müssen. Damit bringt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Taxibranche gegen sich auf. „Der Wegfall der Ortskenntnisprüfung für Mietwagenfirmen schafft einen ungerechten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Taxiunternehmern“, sagte Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands, der WirtschaftsWoche. Chauffeurdienste könnten nun „leichter Personal akquirieren“. Denn die Ortskenntnis gilt als schwierigste Hürde für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins. Ansonsten werden polizeiliches Führungszeugnis, eine Punkteabfrage in Flensburg und ein Medizincheck abgefragt.

    #Uber #Taxi #Deutschland #Politik #disruption

  • Digitalisierung : FDP-Verkehrspolitiker fordern Ende des Taxi-Monopols
    https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/digitalisierung-fdp-verkehrspolitiker-fordern-ende-des-taxi-monopols/23761414.html?ticket=ST-1858322-w5ISDvgtWMf5OT57eeys-ap5

    15.12.2018 - Die Große Koalition will die gesetzlichen Rahmenbedingungen für digitale Mobilitätsangebote verbessern. Die FDP prescht mit eigenen Überlegungen vor.

    Foto-Legende: Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird.

    Berlin - Regierungsberater weisen immer wieder auf die große Bedeutung der Digitalisierung für den Taximarkt hin. Das Thema wabert schon seit Jahren durch die Politik, wurde aber von der Bundesregierung nie ernsthaft in den Blick genommen. Dabei empfiehlt der wissenschaftliche Beirat beim Bundesverkehrsminister dem Gesetzgeber, die Chancen des digitalen Wandels zu nutzen und den Taximarkt liberalisieren.

    „Zurzeit lässt sich der Markteintritt neuer internetbasierter Dienstleister entweder nur eingeschränkt im Einklang mit inadäquat gewordenen Regeln oder unter Unterlaufung solcher Regeln realisieren“, stellte der Beirat im vergangenen Jahr in einem Gutachten fest.

    Dass offenkundig Handlungsbedarf besteht, zeigt auch eine in dieser Woche ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach darf der US-Fahrdienstleister Uber seinen früheren Limousinen-Service Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen, weil das Unternehmen gegen deutsche Gesetze für das Mietwagengeschäft verstoßen hat. Die Lösung für die Problematik liegt auf der Hand.

    Der Bund müsste rechtlich nachsteuern, damit Deutschland auch für Geschäftsmodelle wie das von Uber attraktiv wird. Denn eines ist klar: Die Digitalisierung macht auch vor dem Taxigewerbe in Deutschland nicht Halt. Das Entstehen von App-Anbietern wie Uber, Taxi.eu, Taxi.de, Mytaxi und BlaBlaCar führe zu „fundamentalen Veränderungen auf dem Markt für Personenbeförderung mit Pkw“, wussten die Regierungsberater schon 2017.

    Immerhin taucht das Thema im Koalitionsvertrag auf. „Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren“, heißt es dort. Was das aber konkret für den Taximarkt bedeutet, darüber verlieren Union und SPD kein Wort. Die FDP ist da schon weiter.

    Bundesgerichtshof: Modell von „Uber Black“ war rechtswidrig

    Die Stoßrichtung der Liberalen ist so einfach wie plausibel: Das Personenbeförderungsgesetz soll mit dem Ziel überarbeiten werden, den deutschen Taximarkt aufzubrechen. Das geht aus einem Eckpunktepapier der FDP-Verkehrspolitiker hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

    Zur Begründung führen die Bundestagsabgeordneten an, dass im Zuge der Digitalisierung neue Geschäftsmodelle und neue Anbieter auf den Markt drängten, die bestehenden gesetzlichen Regelungen jedoch „mit den damit einhergehenden Veränderungen heute nicht mehr aktuell und zeitgemäß“ seien. So gehöre das Taxigewerbe „zu den letzten verbliebenen Dienstleistungsmärkten, in denen eine strenge Regulierung freien Wettbewerb verhindert“. Die Öffnung des Taximarktes sei daher unumgänglich.

    Die Vize-Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Daniela Kluckert (FDP) forderte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zur raschen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes auf. „Seit Jahren schleicht das Verkehrsministerium um eine dringend benötigte Reform herum, dabei läuft uns die Zeit davon“, sagte Kluckert dem Handelsblatt. „Wenn wir hiesigen Unternehmen nicht jetzt gestatten, diesen Markt selbst mit eigenen Plattformen und Angeboten zu entwickeln, werden wir einmal mehr von außen zuschauen.“
    Begrenzung der Taxilizenzen abschaffen

    Es gehe um nicht weniger als die Zukunft der Mobilität. Diese müsse ökologisch, vielfältig und bezahlbar sein. „Dafür brauchen wir innovative Mobilitätslösungen.“ Konkret schwebt den FDP-Verkehrspolitikern vor, bei einer Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes die Tarifpflicht, also die von den Kommunen festgelegten Taxitarife, zu kippen. Stattdessen setzen die Liberalen auf eine „Preisregulierung durch den freien Wettbewerb mit Einführung einer Preishöchstgrenze“.

    Außerdem soll es künftig keine Begrenzung der Taxilizenzen mehr geben, weil ein Limit für Konzessionen einen „gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ darstelle. Möglich werden sollen überdies sogenannte Pooling-Fahrten, bei denen sich mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Strecken ein Auto teilen. Die FDP-Politiker fordern zudem, die Ortskundeprüfung als Voraussetzung für die Personenbeförderung im Taxigewerbe zu streichen.
    Uber und Lyft: Fahrdienstvermittler wetteifern um den Börsengang

    Auch die Regulierung für den Mietwagenverkehr soll auf den Prüfstand gestellt werden. Konkret fordern die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen mit Chauffeur, weil dadurch Leerfahrten entstünden, „die sowohl ökologisch als auch ökonomisch nicht zu rechtfertigen sind“.

    Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass solche Fahrzeuge erst zu ihrem Standort zurückfahren müssen, bevor sie einen neuen Auftrag annehmen dürfen. Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen. Wettbewerber wie der Fahrdienst-Vermittler Uber, der die Vermittlung von Mietwagen mittels Smartphone-Apps ermöglicht, sehen sich dadurch benachteiligt.

    Bei Verbraucherschützern rennen die Liberalen mit ihren Überlegungen offene Türen ein. „Der Bundesverkehrsminister muss endlich dem Versprechen im Koalitionsvertrag Rechnung tragen“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Marion Jungbluth, dem Handelsblatt. Scheuer müsse einen Entwurf für ein modernes Personenbeförderungsgesetz vorlegen und Rahmenbedingungen formulieren, bei denen unter Einhaltung von Sozial- und Verbraucherstandards neue Mobilitätsdienstleistungen möglich würden.
    Gesetz verhindert „wichtige und benötigte Innovationen“

    Jungbluth sieht viele Vorteile in der Digitalisierung des Mobilitätsmarkts. Es sei gut, dass sich das Mobilitätsangebot für Verbraucher erweitert, „denn der Autoverkehr öffnet sich Nutzungsformen, die vom Eigentum unabhängig sind“.

    Neue Angebotsformen, wie zum Beispiel private Fahrdienste aber auch Rufbusse und private Mitfahrbörsen, trügen dem gewachsenen Bedürfnis der Menschen nach Flexibilität Rechnung. Das Personenbeförderungsrecht verhindere jedoch „wichtige und benötigte Innovationen“.
    Fahrdienstleister: Uber bringt trotz Unfall selbstfahrende Autos zurück auf die Straße

    Aus Verbrauchersicht wäre es laut Jungbluth durchaus sinnvoll, den Taximarkt anders zu behandeln als den Markt für Fahrdienste mit Mietwagen. So könne das Taxigewerbe zum Beispiel stärker als Teil des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) gesehen werden. „Aber stärker wettbewerblich ausgerichtete Angebote dürfen deswegen nicht verboten werden und können den ÖPNV sinnvoll ergänzen – gerade, wenn Busse und Bahnen wenig fahren.“

    Jungbluth warb für „Happy-Hour-Tarife“ oder andere spezielle Angebote, um neue Kunden zu gewinnen. Taxen hätten derzeit hohe Standzeiten und könnten in den wenig nachgefragten Zeiten den Verbrauchern attraktive Tarife anbieten. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VZBV. Danach sei 81 Prozent der 1.501 im November befragten Personen das Taxi fahren zu teuer.
    Ökonom kritisiert „verbraucherfeindliche Regulierung“ des Taximarktes

    Auch der Wettbewerbsökonom Justus Haucap siehr dringenden Handlungsbedarf. Der Bundesregierung warf er mit Blick auf die Regulierung des Taxi- und Mietwagenverkehrs schwere Versäumnisse vor. Es sei längst „überfällig, dass das Personenbeförderungsgesetz endlich novelliert wird“, sagte der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomik (DICE) dem Handelsblatt. „Die heutige, sehr verbraucherfeindliche Regulierung des Taximarktes ist ein Fall von eklatantem Politikversagen.“

    Haucap lobte in diesem Zusammenhang den Vorstoß der FDP-Verkehrspolitiker im Bundestag für eine Liberalisierung des Taximarktes. Haucap sprach von „gute Ansätzen“, die alle in die „richtige Richtung“ gingen. Der Ökonom plädierte zusätzlich dafür, dass auch Privatleute andere gegen Entgelt in ihrem Auto mitnehmen dürften. Haucap schlug dafür eine Bagatellschwelle von 500 Euro vor.

    Wichtig wäre aus seiner Sicht zudem, dass diese privaten Fahrer deutlich als solche gekennzeichnet würden – ähnlich wie bei eBay die Privatverkäufer deutlich von gewerblichen Händlern unterschieden werden. Außerdem sollten Plattformen wie Uber oder BlaBlaCar, die Fahrten vermittelten, „garantieren, dass die Fahrgäste auch bei privaten Fahrern versichert sind“.

    Die Monopolkommission, deren Vorsitzender Haucap einmal war, hatte schon vor vier Jahren eine Liberalisierung des Taximarktes empfohlen. Denn auch sie erwartet durch das Aufkommen neuer Geschäftsmodelle von Firmen, deren Fahrzeuge über Apps bestellt werden können, Vorteile für die Verbraucher.

    Die heutigen Beschränkungen beim Zugang und die staatliche Festsetzung der Preise könnten indes „zu einer Unterversorgung der Bevölkerung mit Taxis sowie zu überhöhten Preisen führen“, schrieb die Kommission seinerzeit in einem Gutachten für die Bundesregierung.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik

  • Chauffeurservice: Und trotzdem fährt ein Uber | ZEIT Arbeit
    https://www.zeit.de/arbeit/2018-12/uber-black-bundesgerichtshof-rechtsverstoss-urteil-folgen

    13. Dezember 2018 - Der Chauffeurservice Uber Black verstößt gegen deutsches Recht, entschied der Bundesgerichtshof. Das ist richtig, wird aber nicht viel bringen.

    Ein Kommentar von Luisa Jacobs

    Bislang hat Uber immer einen Weg gefunden, trotz Rechtswidrigkeiten seine Fahrer auf den Straßen zu halten.

    „Gibt’s hier eigentlich Uber?“
    „Ich dachte, das sei hier verboten?“
    „Keine Ahnung, also meine App zeigt mir hier eins an.“
    „Ist in acht Minuten da.“

    Ein Gespräch, das man so oder so ähnlich seit einigen Jahren tausendfach in europäischen Städten hören kann – oder selbst schon geführt hat.

    Die Antwort auf die Frage „Gibt es hier Uber?“ ist kompliziert, zumindest in Deutschland. Das Uber-Paradoxon: Uber als Taxi-Ersatz ist verboten, nutzen kann man den Service als Chauffeurdienst aber trotzdem.

    An diesem Donnerstag hat nun auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Taxifahrer und gegen Uber entschieden: Konkret ging es dabei um das Angebot Uber Black, der Definition nach ein luxuriöser Mietwagenservice. Mit diesem Angebot verstieß Uber gegen deutsches Recht, bestätigten die Richter. Denn ein Mietwagenservice kann anders als ein Taxiunternehmen keine Aufträge direkt im Fahrzeug annehmen. Aufträge müssen erst von einer Zentrale an die einzelnen Taxis vergeben werden.

    Richtig, aber folgenlos

    Für den klagenden Taxifahrer Richard Leipold und die Taxibranche ist das Urteil ein großer Erfolg im Kampf gegen den übermächtigen Konkurrenten. Leipold hatte dagegen geklagt, dass Uber per App Mietwagenfahrern in Deutschland Aufträge direkt weiterleitet, die Preise bestimmt und abrechnet, aber die Regeln missachtet, die für das Mietwagengeschäft vorgeschrieben sind. Das Urteil zementiert nun einmal mehr, dass Uber ein Verkehrsdienstleister ist, der sich an lokales Recht halten muss und nicht, wie das Unternehmen sich gerne präsentiert, ein globales Technologieunternehmen, das sich um vermeintliche Kleinigkeiten wie das deutsche Personenbeförderungsgesetz nicht scheren muss.

    Die Entscheidung ist richtig, wird aber vermutlich kaum Konsequenzen haben. Denn Uber wurde in Europa bereits mehrfach verklagt – und ist trotzdem noch da:

    Im Jahr 2015 hatte das Landgericht Frankfurt UberPop, womit das Unternehmen in Deutschland zunächst fußfassen wollte, landesweit verboten. UberPop ist der günstigste Dienst von Uber, der Fahrten von Privatperson an Privatpersonen vermittelt. Das Gericht entschied, dass das Geschäftsmodell in Deutschland gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Uber reagierte darauf mit der Ankündigung eines „alternativen Ridesharing‐Angebots“.

    Ebenfalls 2015 untersagte das Kammergericht Berlin den Limousinenservice Uber Black, um den es auch im aktuellen BGH-Urteil geht. Mietwagenchauffeure dürfen – anders als Taxifahrer – keine Aufträge direkt vom Fahrgast entgegennehmen, was über die App aber der Fall war. In München allerdings wird der Chauffeurdienst, leicht modifiziert, weiterhin angeboten.

    Auf die Verbote reagierte Uber schnell: Seit 2016 vermittelt das Unternehmen in Deutschland via UberX Fahrten von Mietwagen- oder Chauffeurunternehmen. Damit erfüllt Uber zumindest auf dem Papier die Anforderungen des deutschen Rechts: Alle Uber-Fahrer besitzen eine Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz; alle Fahrzeuge sind als Mietwagen zugelassen und entsprechend versichert.

    Außerdem gilt für Uber X, wie für andere Mietwagendienste auch, die sogenannte Rückkehrpflicht. Sie sieht vor, dass die Wagen nach jeder Fahrt in die Zentrale zurückkehren, sie dürfen also nicht wie offizielle Taxis in der Stadt oder an Haltepunkten auf die nächste Fahrt warten. Ausnahme: Geht vor, während oder direkt im Anschluss an eine Fahrt ein weiterer Auftrag ein, muss der Mietwagenfahrer nicht in die Zentrale zurückkehren.
    Es fehlt an Kontrolle

    Kurz: Bislang hat Uber immer einen Weg gefunden, trotz Rechtswidrigkeiten seine Fahrer auf den Straßen zu halten. Letztlich mangelt es vor allem an der Kontrolle: Ob die rund 1.500 Uber-Fahrer sich an die Rückkehrpflicht halten und nach jeder Fahrt zurück nach Nauen, Lübben oder Königs Wusterhausen fahren, wo viele Berliner Fahrer registriert sind – oder sich doch einfach in der Nähe von Flughäfen oder beliebten Clubs aufhalten, ist schwer zu überprüfen.

    Ob Uber sein Angebot nach dem BGH-Urteil tatsächlich vom Markt nehmen oder nur anpassen muss, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Der Kläger, Taxifahrer Richard Leipold, hofft, das Verbot, das nun für Uber Black gilt, auch auf den Nachfolger Uber X anwenden zu können. Uber verkündet dagegen, das BGH-Urteil werde keinerlei Einfluss auf die Geschäfte des Unternehmens in Deutschland haben, da Uber Black ohnehin keine Aufträge mehr direkt im Fahrzeug annehme.

    Klar ist: So einfach wird sich Uber nicht aus Berlin, München und Düsseldorf verdrängen lassen. Wie wichtig dem Unternehmen die Präsenz auf dem europäischen Markt ist, kann man unter anderem an den Lobbyanstrengungen des Unternehmens ablesen: Laut der Plattform LobbyFacts.eu gab das Unternehmen auf EU-Ebene im Jahr 2017 zwischen 800.000 und 899.000 Euro für Lobbyismus aus, etwa doppelt so viel wie die Vermietungsplattform Airbnb. Uber jedenfalls zeigte sich noch einen Tag vor der Urteilsverkündung unbesorgt, da das Urteil ohnehin nicht das aktuelle Geschäftsmodell betrifft. Das Unternehmen habe das Model bereits vor mehr als vier Jahren entsprechend angepasst.

    In Bezug auf das Personenbeförderungsgesetz sagte ein Unternehmenssprecher: „Vielleicht ändern sich die Gesetze auch irgendwann.“ Auch im Koalitionsvertrag wird eine Modernisierung des Gesetzes festgehalten.

    Ein erstes Gesetz wurde vergangenes Jahr schon zugunsten von Uber gelockert. Seit dem 24. August 2017 müssen Mietwagenfahrer keine Ortskenntnisprüfung mehr ablegen. Die Begründung des Verkehrsministerium: Anders als Taxifahrer wüssten Mietwagenfahrer immer vor der Fahrt, wohin sie fahren und seien auch nicht verpflichtet, den kürzesten Weg zu fahren.

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Recht #Deutschland

  • Bundesgerichtshof: Uber Black ist in Deutschland unzulässig | ZEIT Arbeit
    https://www.zeit.de/arbeit/2018-12/uber-black-ist-in-deutschland-unzulaessig
    https://img.zeit.de/2018-12/uber-deutschland-bgh-eugh/wide__1300x731

    13. Dezember 2018 - Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass der Limousinenservice Uber Black gegen deutsche Gesetze verstößt. Andere Uber-Angebote sind davon nicht betroffen.

    Der US-Fahrdienstleister Uber darf seinen früheren Limousinenservice Uber Black in Deutschland nicht wieder aufnehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Uber mit dem Dienst gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen habe: Mit Mietwagen dürfen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zunächst am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Außerdem muss ein Mietwagen nach Fahrtende wieder zum Unternehmen zurückkehren, wenn keine neue Fahrt anschließt.

    Taxifahrer dürfen dagegen Aufträge direkt vom Fahrgast annehmen. Damit soll das Taxigewerbe geschützt werden, das im Gegenzug zu festgelegten Tarifen fahren muss und auch unrentable Beförderungen nicht ablehnen darf. Bei Uber Black konnten Kunden über eine App einen Mietwagen bestellen. Ein freier Fahrer in der Nähe erhielt dann über Uber den Fahrauftrag. Das Unternehmen gab die Bedingungen vor und wickelte den Zahlungsverkehr ab. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte dagegen geklagt.

    Der Vorsitzende Richter des BGH wies schon bei einer Verhandlung im Oktober auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, die den Schutz das Taxiverkehrs im Personenbeförderungsgesetz als verfassungsgemäß erklärte. Der BGH prüfte nun, ob sich die Verhältnisse durch neue Angebote wie Mitfahrdienste oder Carsharing grundsätzlich geändert haben. „Das ist eher fraglich“, sagte der Richter im Oktober.

    Andere Uber-Angebote bleiben vorerst zulässig
    Der BGH hatte den Fall im vergangenen Jahr zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt, ihn aber nach einer Entscheidung zu einem ähnlichen Fall aus Spanien wieder zurückgezogen. Der EuGH entschied dabei, dass ein solcher Vermittlungsdienst unter die Verkehrsdienstleistungen fällt, nicht unter den freien Dienstleistungsverkehr. Deshalb sind die Bedingungen von den Mitgliedstaaten zu regeln.

    Das Kammergericht in Berlin hatte den Limousinenservice bereits 2015 untersagt, weil er gegen das Personenförderungsgesetz verstoße und unlauteren Wettbewerb darstelle. Mietwagenchauffeure dürfen im Unterschied zu Taxifahrern keine direkten Aufträge vom Fahrgast annehmen. Über die Black-App war das aber möglich.

    Das Verbot bezieht sich nur auf Uber Black – andere Angebote von Uber bleiben legal, zumindest vorerst. Am beliebtesten ist Uber X, das derzeit in Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf verfügbar ist: Dabei vermittelt Uber nur Fahrten von lizensierten Mietwagenunternehmern. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen über einen Personenbeförderungsschein verfügen. Auch Uber X ist jedoch umstritten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die gesetzlichen Bestimmungen für Fahrdienstleister wie Uber lockern.

    #Taxi #Uber #disruption #Recht #Justiz #Deutchland

  • UberBlack-Verbot – warum es für Uber trotzdem weitergeht
    https://www.taxi-times.com/uberblack-verbot-warum-es-fuer-uber-trotzdem-weitergeht

    13. Dezember 2018 von Jürgen Hartmann 2 Kommentare

    Der Bundesgerichtshof hat heute die Mietwagen-App UberBlack als Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz gewertet. Allerdings handelt es sich dabei um die Bewertung eines Vorgangs, den Uber mittlerweile anders gestaltet. Die Taxiverbände zeigen sich trotzdem erleichtert über das Urteil.

    In Berlin demonstrierten Anfang 2018 die Taxifahrer gegen die gesetzesverstöße der Uber-Fahrer. Simi/Taxi Times
    „Die Verwendung der beanstandeten Version der App „UBER Black“ verstößt gegen § 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG“. Mit dieser simplen wie eindeutigen Aussage fasst der Bundesgerichtshof BGH sein heute veröffentlichtes Urteil zusammen (AZ: I ZR 3/16). „Nach dieser Bestimmung dürfen mit Mietwagen nur Fahraufträge ausgeführt werden, die zuvor am Betriebssitz des Unternehmens eingegangen sind. Dagegen können Fahrgäste den Fahrern von Taxen unmittelbar Fahraufträge erteilen. Die Bedingung, dass Fahraufträge für Mietwagen zunächst am Betriebssitz des Unternehmers eingehen müssen, ist nicht erfüllt, wenn der Fahrer den Fahrauftrag unmittelbar erhält, auch wenn das Unternehmen, das den Mietwagen betreibt, zugleich unterrichtet wird.“

    Im vorliegenden Fall konnte genau dies nachgewiesen werden. Geklagt hatte der Berliner Taxiunternehmer Richard Leipold, vertreten von der Rechtsanwältin Alexandra Decker und unterstützt vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband (BZP) sowie Deutschlands Taxizentralen und deren Taxi-Apps.

    Bereits die Vorinstanzen, das LG Berlin (Urteil vom 9. Februar 2015 – 101 O 125/14) und das Kammergericht (KG – Urteil vom 11. Dezember 2015 – 5 U 31/15) hatten genauso entschieden, worauf Uber allerdings jeweils in Berufung bzw. Revision gegangen ist. Die App UberBlack wurde in Berlin bereits 2015 vom Markt genommen, seitdem agiert man als UberX, UberGreen etc. Und man hat einen Trick angewendet, indem man mittlerweile jeden Auftrag ZUERST an die Mail-Adresse des Mietwagen-Unternehmers schickt und erst nach rund dreißig Sekunden in das Fahrzeug des Unternehmers.

    Ob diese Vorgehensweise nicht genauso gegen das PBefG verstößt, stand im vorliegenden Verfahren nicht zur Bewertung. Deshalb wird Uber in Deutschland in Berlin, München, Düsseldorf und seit kurzem auch Frankfurt am Main seine Produkte UberX, Green und andere auch weiterhin anbieten. Eine Klage in München, UberX zu verbieten, wird seit drei Jahren immer wieder verzögert.

    Selbst in Österreich, wo ein Wiener Gericht die App klipp und klar verboten hat, stellt Uber seinen Dienst weiterhin zur Verfügung. Wegen Verstoßes gegen eine rechtswirksame Unterlassungserklärung wurde Uber zwischenzeitlich zu mehreren Geldbußen in Höhe von insgesamt 680.000 Euro verdonnert.

    Unter diesem Aspekt wirkt das heutige BGH-Urteil wie ein Muster ohne Wert. Trotzdem zeigen sich die Taxi-Organisationen zufrieden über den heutigen Tag. Der BZP begrüßte die Entscheidung: „Der Bundesgerichtshof hat klar die Rückkehrpflicht für Mietwagen hervorgehoben. Dieser Unterschied zwischen Taxis, die Fahrtaufträge unterwegs annehmen dürfen, und Mietwagen ist im Personenbeförderungsgesetzes geregelt. Außerdem wird mehr als deutlich, dass Uber mit seiner Plattform eindeutig der Mittäter bei Verstößen gegen das Gesetz ist.“

    Ähnlich sieht das auch Taxi Deutschland, der Zusammenschluss der größten Taxizentralen, der durch seine erfolgreiche Klage bereits im Jahr 2015 ein bundesweites Verbot der App UberPOP erwirkt hatte: „Mit dem Urteil des BGH ist Uber nun auch voll verantwortlich für Verstöße seiner Fahrer. Wir werden diese künftig beobachten und etwaige Verstöße konsequent direkt gegen Uber verfolgen“, erläutert Herwig Kollar, Rechtsanwalt von Taxi Deutschland.

    Dieter Schlenker, Vorstand von Taxi Deutschland, ergänzt: „Uber ist ein Verkehrsunternehmen und muss sich an die gleichen Vorschriften halten wie andere Unternehmen auch. Gesetz ist Gesetz, da gibt es keinen Silicon-Valley-Bonus.“

    Schlenker nimmt damit Bezug auf die klare Festlegung des BGH, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen sei und damit den nationalen Gesetzen unterliege. Uber hatte dagegen argumentiert, dass man als technologische Plattform der Dienstleistungsfreiheit unterliege. Der Europäische Gerichtshof hatte dem in seinem Urteil vor gut einem Jahr eindeutig widersprochen, und der BGH hat diese Auffassung mit seinem heutigen Urteil übernommen.

    Die BGH-Entscheidung wird daher als Grundsatzurteil interpretiert, mit dem klargestellt wird, dass sich die Betreiber von Mobilitäts-Apps als Verkehrsdienstleister an alle gesetzlichen Vorgaben für die entgeltliche Personenbeförderung halten müssen. „Deshalb geht die Bedeutung weit über die Beurteilung des Modells UberBlack hinaus“, sagt dazu Dieter Schlenker. „Taxi Deutschland begrüßt Wettbewerb. Dieser muss jedoch fair sein. Hält sich Uber an geltendes Recht, ist das Taxi absolut wettbewerbsfähig. Davon sind wir fest überzeugt“.

    Wie wichtig ein fairer Wettbewerb unter Beibehaltung bisheriger Regelungen ist, skizziert der BZP: „Das Personenbeförderungsgesetz garantiert feste Beförderungstarife und die Beförderungspflicht der Taxis als Teil des öffentlichen Verkehrs, heißt es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung. „Das sorgt für Verlässlichkeit. Auch der Umweltschutz spielt eine wichtige Rolle. Hätte sich Uber durchgesetzt, würden Mietwagen auf Kundensuche die Innenstädte verstopfen. Aktuelle Studien aus den USA bestätigen diese Auswüchse ungebremster Zulassung neuer Dienste.

    BZP-Präsident Michael Müller Foto: Taxi Times
    Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen um eine geplante Änderung des PBefG fügt BZP-Präsident Michael Müller noch hinzu: „Mein Wunsch wäre, dass die Bedenken der höchsten Bundesrichter auch bei möglichen Veränderungen beim Personenbeförderungsgesetz berücksichtigt werden.“

    Ein Wunsch, den Müller sicherlich auch im persönlichen Gespräch mit Bundesverkehrsminister Scheuer äußerte. Der Zufall wollte es, dass jenes Gespräch genau heute zeitgleich mit der Veröffentlichung des BGH-Urteils stattfand. jh

    #Taxi #Uber #disruption #Politik #Justiz #Recht

  • Der Bundesverkehrsminister plant Änderungen im Personenbeförderungsgesetz - Tino Schopf – Für Prenzlauer Berg Ost und Weißensee
    https://www.tino-schopf.de/meldungen/der-bundesverkehrsminister-plant-aenderungen-im-personenbefoerderungsges


    Schön wie der SPD-Mann mit Unternehmern über das Taxigewerbe spricht. Zur Gewerkschaft der Fahreinnen und Fahrer Ver.di besteht bei der SPD anscheinend kein guter Draht mehr, dabei sollte die ehemalige Arbeiterpartei doch wenigstens versuchen Volkspartei zu bleiben, imdem sie mit dem Volk spricht. In der aktuellen Sonntagsbefragung geben gerade noch 14% der Wählerinnen und Wähler der Partei ihre Stimme. Tendenz fallend.

    Der Bundesverkehrsminister plant Änderungen im Personenbeförderungsgesetz. Welche konkreten Auswirkungen hätten diese für das Berliner Taxigewerbe? Dieser Frage gingen mein Kollege aus dem Deutschen Bundestag, Swen Schulz, und ich nach und luden dazu Vertreter der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V., Taxi Berlin sowie des Bundesverbandes in das Abgeordnetenhaus ein. Die Taxifahrer haben sehr anschaulich auf die aktuellen Probleme des Berliner Taxigewerbes hingewiesen. Dabei wurden die Ansätze der Digitalisierung, die Sicherstellung des fairen Wettbewerbs sowie die Pflichten der Taxis im Straßenverkehr thematisiert.
    Wir dürfen dieses verlässliche Taxisystem nicht aufs Spiel setzen. UBER kann und darf aus unserer Sicht keine Gesetze diktieren.
    Ich bleibe an den Themen dran!

    #Berlin #Taxi #Politik

  • Berlins Inklusionstaxi-Förderung ist eine Win-Win-Situation
    https://www.taxi-times.com/berlins-inklusionstaxi-foerderung-ist-eine-win-win-situation

    Doch bei diesem Programm geht es nicht nur um Geld. Es ist die Chance für einige der über 8.000 Berliner Taxis, sich ein neues Standbein aufzubauen – eines, an dem die vielen Wettbewerber der Hauptstadt keinerlei Interesse haben. Weder Uber noch Berlkönig und auch kein Clever-Shuttle wollen an Ihre Fahrzeuge Fahrten mit Rollstuhlbeförderung vermitteln.

    Und die in ihrer Mobilität eingeschränkten Fahrgäste haben schon lange keine Lust mehr, nur auf Sonderfahrdienste zurückgreifen zu können, die unverhältnismäßig teuer sind und noch dazu nur zwei Wochen im Voraus bestellt werden können.

    „Den Umbau zum Inklusionstaxi gibt es dank der Förderung durch das Land Berlin für jedes Taxiunternehmen – und nur für Taxiunternehmen – zum Nulltarif“, schreibt unser Autor Stephan Berndt, der in der aktuellen Taxi Times Berlin auch etliche umrüsttaugliche Modelle vorstellt. „Wer diese Möglichkeit nicht nutzt, ist selber schuld.“

    #Taxi #Berlin

  • Buhrufe für Hannovers Oberbürgermeister
    https://www.taxi-times.com/buhrufe-fuer-hannovers-oberbuergermeister

    „Das müssen wir ermöglichen, aber wir können die Bedingungen gestalten. Würden wir es bedingungslos machen, würde ich so einen Buhruf auch verstehen“, sagte Schostok. „Das Angebot soll keine Konkurrenz zum ÖPNV sein, nicht zu den Bussen, zur Straßenbahn, auch nicht zu den Taxis. Das haben wir ausdrücklich auch bei der Genehmigung gesagt. Ich versichere Ihnen, erst wenn wir sehen, dass der Fahrdienst diese Bedingungen auch erfüllt und den öffentlichen Verkehrsinteressen eben nicht entgegensteht, darf eine solche Fahrzeugflotte nach zwei Jahren erweitert werden. Das ist eine wichtige Bedingung, die ich Ihnen an dieser Stelle zusagen möchte.“

    Benjamin Sokolovic, Geschäftsführer des GVN, betonte in seinen Ausführungen, warum man gemeinsam mit der Taxizentrale „Hallo Taxi 3811“ auf juristischem Wege versucht habe, „den ökonomischen Irrsinn Moia“ mit Rechtsmitteln zu stoppen: Das VW-Tochterunternehmen Moia darf seine Fahrzeugflotte sowohl als Sammelverkehre als auch als Mietwagen von Tür zu Tür einsetzen. „Kein normaler Taxi oder Mietwagenunternehmer kann so elegant von der einen in die andere Beförderungsart wechseln“, beklagt Sokolovic die fehlende Wettbewerbsgleichheit.

    #Moia hätte sein Sammelverkehr-Projekt mit einer Story aus moderner Mobilität, Umweltschutz und Nachhaltigkeit getarnt, die Realität sähe aber ganz anders aus: „Eingesetzt werden VW T6 Benziner mit einem Verbrauch von ca. 14 Litern. Die Fahrzeuge fahren meist leer oder manchmal mit einer Person. Aber sie fahren permanent“, beschreibt der GVN-Geschäftsführer. „Ist es wirklich Umweltschutz oder moderne Mobilität, wenn leere Autos permanent durch unsere Stadt fahren? Wir meinen, Umweltschutz und moderne Mobilität sehen anders aus.“

    Das man sich trotz solcher Tatsachen juristisch nicht durchsetzen konnte, veranlasste Sokolovic zu der Feststellung, „dass die Uhren in Niedersachsen an dieser Stelle schon sehr speziell ticken.“

    #Taxi #Niedersachsen #Disruption

  • CleverShuttle will noch mehr Autos nach Berlin bringen
    https://www.taxi-times.com/clevershuttle-will-noch-mehr-autos-auf-berlins-strassen-bringen

    Laut Berliner Zeitung soll die Zahl der Fahrzeuge bald von 30 auf 150 steigen. Einen entsprechenden Antrag hat das Unternehmen eingereicht. Rechtlich ist die Möglichkeit gegeben, denn das Personenbeförderungsgesetz beinhaltet eine Experimentierklausel. Nach der hat CleverShuttle eine Genehmigung, seine Dienste anzubieten – und dies bis August 2020.

    Die Genehmigung zur Erweiterung der Flotte muss das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO, erteilen. „Keinesfalls sollte das LABO dies genehmigen“, sagt Leszek Nadolski von der Berliner Taxi-„Innung“. Und dann sprudeln die Argumente dagegen nur so aus ihm heraus. „Die Deutsche Bahn steht hinter CleverShuttle. Sie wollen für die Zugreisenden mit dem Dienst auch die sogenannte letzte Meile von den Bahnhöfen bis zur Haustür der Passagiere überbrücken. Aber in den Randbezirken fährt kein CleverShuttle. Das macht nur das Taxi. Sich nur die Rosinen aus dem Kuchen zu picken, ist aber kein fairer Wettbewerb. Am Hauptbahnhof ist nun mal mehr los als in Grünau. Aber da fahren sie nicht!“

    #Berlin #Taxi #ride_sharing #disruption #Bahn

  • In Potsdam sind Taxis noch immer Mangelware
    https://www.pnn.de/potsdam/selbst-reservierungen-fuer-den-naechsten-morgen-werden-abgelehnt-in-potsdam-sind-taxis-noch-immer-mangelware/23688960.html


    Seit dem Jahr 2015 hat das Taxigewerbe in Potsdam ein Problem - es darf nicht mehr absolute Dumpinglöhne zahlen und so ausgebufft wie die Berliner Taxiunternehmer sind die Potsdamer auch nicht. In Berlin klappt das nämlich mit dem systematischen Verstoßen gegen das Mindestlohngesetz.

    In Potsdam gibt es nicht genug Taxis und nicht genug Fahrer. Der Gescäftsführer der Taxi-Zentrale Potsdam Detlef Baatz will deshalb Taxifahrer zum Ausbildungsberuf machen. Das freut uns.

    28.11.2018 - Schuld für die Misere sieht Baatz auch in der eigenen Branche. „Wir müssen uns um eine bessere Verfügbarkeit bemühen, sonst übernehmen irgendwann die privaten Unternehmen den Markt“, sagt er und spielt damit auch auf den US-amerikanischen Fahrdienstvermittler Uber an. Und auch um den Nachwuchs müsse man sich verstärkt kümmern, etwa indem die Branche darauf hinarbeitet, Taxifahren zum Ausbildungsberuf zu machen. Das würde die Attraktivität steigern und mehr Anerkennung bringen, ist er überzeugt.

    Kommentar über Taxis in Potsdam: Der Taxifahrer-Job muss beliebter werden - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/kommentar-ueber-taxis-in-potsdam-der-taxifahrer-job-muss-beliebter-werden/23689042.html

    Der Taximangel hat vor allem mit fehlendem Nachwuchs zu tun, und der wiederum mit der mangelnden Attraktivität des Berufes. Er ist oft mit Nacht- und Wochenendarbeit verbunden und die Bezahlung ist immer noch nicht attraktiv genug – trotz Gebührenerhöhung. Damit Taxifahren attraktiv bleibt, muss sich die Branche mehr anstrengen, sich unbeliebte Schichten zum Beispiel aufteilen und gemeinsam dafür kämpfen, den Beruf wieder beliebter zu machen.

    Die Autorin vermutet eine Ursache für den Taximangel, die keine ist.

    Doch bei allem Verständnis für den Frust vieler Potsdamer: Taxis sind eben kein Linienverkehrsmittel, einen Anspruch auf Verfügbarkeit gibt es nicht.

    Im Gegenteil ist genau das der Fall. Die Gemeinde kann anordnen, dass zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten Taxis bereitgehalten werden. Diese Möglichkeit begründet den Sonderstatus des Taxis als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Leider ist das in Vergessenheit geraten. In Berlin wurde dem Problem vorgebeugt, indem die Ausbeutung migrantischer Sub-Minilöhner vom Senat akzeptiert wird, und in Potsdam ignoriert die Stadtverwaltung die sinnvollen Besonderheiten des Taxigewerbes ebenfalls.

    Flaute trotz Tarif-Erhöhung: Weiter warten auf Potsdamer Taxis - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/flaute-trotz-tarif-erhoehung-weiter-warten-auf-potsdamer-taxis/21288874.html
    Gegen den Taximangel wird geflickschustert.

    13.02.2018 - Derzeit beteiligt sich die Taxigenossenschaft an der jährlichen landweiten Verkehrssicherheitsaktion Fifty-fifty-Taxi-Ticket, die es Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 25 ermöglicht, am Wochenende und Feiertagen vergünstigt mit dem Taxi nach Hause zu fahren. Die Initiative soll alkoholisierte junge Menschen davon abhalten, sich selbst ans Steuer zu setzen. Das brandenburgische Verkehrsministerium finanziert die Aktion, die bereits seit 1995 existiert, in diesem Jahr mit 62 500 Euro. Partner ist neben der Taxigenossenschaft die AOK Nordost. Insgesamt werden 32 500 Tickets im Wert von 125 000 Euro zur Verfügung gestellt.

    Junge Menschen in ländlichen Regionen sind auf günstigere Taxipreise angewiesen
    In den vergangenen Jahren seien immer etwa 90 Prozent der Tickets verkauft worden, sagte Daniela Teichert von der Geschäftsleitung der AOK Nordost. Insbesondere in den ländlichen Regionen, wo an den Wochenenden in der Nacht kaum oder gar keine Busse fahren würden, seien die jungen Menschen auf ein solches Angebot angewiesen. Vor allem in den Regionen Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald werde laut der AOK Nordost die vergünstigte Taxifahrt genutzt. Mehr als 6500 Tickets werden hier durchschnittlich im Jahr verkauft. In Potsdam wurden im Jahr 2017 260 Tickets im Wert von zwei Euro sowie 944 Tickets im Wert von fünf Euro verkauft.

    Potsdam: Taxikrise verschärft sich weiter - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/potsdam-taxikrise-verschaerft-sich-weiter/21338444.html

    Kein Taxi? Der Mindestlohn ist Schuld. Über eine gesunde Gewerbestruktur macht sich auch in Potsdam niemand Gedanken. Billig müssen sie sein, die Fahrer, sonst sind Profite in Gefahr. Darum geht es.

    26.06.2017 - Baatz: Keine Taxis mehr in der Nacht wegen Mindestlohn
    Dass die Unternehmer die Wochenend- und Nachtstunden nicht mehr besetzen, führt Baatz auf die Einführung des Mindestlohnes vor zwei Jahren zurück. Viele Chefs hätten offenbar Angst, dann nicht die entsprechenden Umsätze machen zu können, um die Fahrer entsprechend zu entlohnen. Eine Angst, die angesichts der enormen Nachfrage unbegründet zu sein scheint.

    Baatz sieht bei der Kontrolle der sogenannten Betriebspflicht auch die Stadt in der Pflicht: Die Vergabe einer Taxikonzession ist in Potsdam an die Bedingung geknüpft, das Taxi an mindestens 16 Tagen im Monat mindestens sechs Stunden tatsächlich auf der Straße zu haben. Derzeit scheint das aber in der Praxis nicht kontrolliert zu werden. Auf eine PNN-Anfrage, wie die Betriebspflicht für die Taxis kontrolliert wird, antwortete die Stadt: „Die Betriebspflicht als zwingende Verpflichtung gemäß der Taxenordnung Potsdam obliegt dem Taxiunternehmer selbst.“ Im Rahmen eines im vergangenen Jahr erstellten Gutachtens zur Taxibranche in Potsdam sei man aber zu der Einschätzung gekommen, „dass die Beförderungspflichten gesamtheitlich erfüllt werden“. Für etwa drei Prozent der derzeit in Potsdam konzessionierten 96 Taxiunternehmer seien in den vergangenen zwölf Monaten Anträge auf Entbindung von der Betriebspflicht genehmigt worden. Es handele sich dabei meist um Krankheits- oder Urlaubszeiten, in Einzelfällen auch Unfallschäden.

    Mindestlohn und Nachwuchsprobleme: In Potsdam fehlen Taxifahrer - Berlin - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/mindestlohn-und-nachwuchsprobleme-in-potsdam-fehlen-taxifahrer/14737680.html

    27.10.2016 - Betroffene machen ihrem Ärger auch in den sozialen Netzwerken Luft. Eine Potsdamerin schildert auf Facebook, wie sie für 2.30 Uhr ein Taxi rufen wollte: „Antwort: Es können nachts keine Stadtfahrten mehr vermittelt werden – bei Mindestlohn müsste man das verstehen. Wofür sind die verdammt noch mal da?“, schreibt die Frau, die viele zustimmende Kommentare erhielt. Andere erzählen von verpassten Zügen und Bussen, weil kein Taxi zum Bahnhof zu bekommen sei, offenbar sogar in den Nachmittagsstunden.

    Ins Hotel mit der Pferdekutsche
    Was Taxikunden ärgert, bereitet der Tourismus- und Veranstaltungsbranche, aber auch Wirtschaftsvertretern ernsthafte Sorgen. Filmparkchef Friedhelm Schatz spricht von einer „dramatisch schlechten Situation“ – viele Gäste seien nach Abendveranstaltungen in der Metropolishalle oder im Restaurant Eisenherz auf Taxis angewiesen, aber der Taxiruf ist fast aussichtslos geworden. „Und das fällt auf uns zurück!“ Besorgt ist man auch bei der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK): Wenn Dienstleistungen nicht wie gewohnt funktionierten, litten Touristen, Einwohner und die regionale Wirtschaft, sagte IHK-Vizechef Manfred Wäsche. Hoteliers wie die Chefin des Kongresshotels am Templiner See, Jutta Braun, erzählt von Hotelgästen, die mit einer Pferdekutsche ins Hotel kamen, weil kein Taxi zu finden war. Der Potsdamer Gastronom Mario Kade erinnerte sich daran, dass einer seiner Mitarbeiter nach einer Hochzeitsfeier mit dem Brautpaar noch bis 5 Uhr früh im Restaurant warten musste, ehe das Taxi kam.

    Taxis in Potsdam: Potsdam in der Taxi-Krise - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/taxis-in-potsdam-potsdam-in-der-taxi-krise/21394832.html

    20.10.2016 - Mindestlohn habe zum Umdenken geführt

    Der Potsdamer Taxi-Markt ist offenbar in der Krise. Grund ist nicht nur der im vergangenen Jahr eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro, auch wenn der zuerst genannt wird, wenn man bei Harry Kortschlag vom Taxiverband Potsdam nachfragt. Der Mindestlohn, erklärt er, habe bei vielen Taxi-Unternehmen zum Umdenken geführt: „Der eine oder andere Betrieb hat den Rückwärtsgang eingelegt“, sagt Kortschlag. So seien die Arbeitszeiten von angestellten Fahrern etwa vielerorts auf sechs Stunden reduziert worden. „Der Taxifahrer hat ja ein Anrecht auf Bezahlung, egal wie groß die Umsätze sind – das Risiko trägt dann der Unternehmer“, erklärt Kortschlag.

    Nur wenige junge Leute wollen Taxi-Fahrer werden
    Das ist aber nicht das einzige Problem. Laut Kortschlag ist es schwierig geworden, überhaupt noch Arbeitskräfte zu finden. „Neueinstellungen sind illusorisch – für den Beruf interessieren sich nur wenige junge Leute“, sagt Kortschlag, dessen Unternehmen selbst lange Taxifahrer ausgebildet hat. Als Grund für das ausbleibende Interesse sieht er das schlechte Image des Berufs, die Nacht- und Wochenendarbeitszeiten und die vergleichsweise bescheidene Entlohnung. Gleichzeitig seien in Potsdam mehrere Taxifahrer in Rente gegangen. Zwar ist die Zahl der in der Stadt konzessionierten Taxis unverändert bei 190: Aber statt wie früher rund 280 Taxifahrer gebe es dafür mittlerweile nur noch rund 200.

    Auch Detlef Baatz von der Taxigenossenschaft sieht das Nachwuchsproblem, das die gesamte Dienstleistungsbranche betreffe: „Die Bereitschaft, nachts und an den Wochenenden zu arbeiten, ist nicht mehr da.“ Hinzu kommt auch, dass immer mehr Potsdamer Taxi-Unternehmer gar nicht mehr in der Genossenschaft und damit beim zentralen Taxiruf organisiert sind: Seien 2009 noch praktisch alle 190 Taxis über die Taxizentrale organisiert gewesen, seien es mittlerweile nur noch 130. Etliche Unternehmer nutzen heute alternative Kontaktwege zum Kunden, etwa diverse Smartphone-Apps. Auch mit 130 Taxis könne ein Rund-um- die-Uhr-Service eigentlich funktionieren, betont Baatz: „Aber dafür müssten die Taxis eben bereitstehen.“

    Taxis in Potsdam fehlen: Warte noch ein Weilchen - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/taxis-in-potsdam-fehlen-warte-noch-ein-weilchen/21389116.html

    08.06.2015 - Wutentbrannte Anrufe in der Zentrale
    Offenbar ist der Mangel kein Zufall. Auch am vergangenen Wochenende haben PNN-Testanrufe in den Nächten zum Samstag und Sonntag Schwierigkeiten ergeben. Zum Beispiel: Freitag, 1 Uhr. Ein Taxi vom nördlichen Stadtteil Bornim nach Babelsberg sollte bestellt werden. „Momentan sind keine Taxis verfügbar“, so die Auskunft bei der Taxizentrale unter Tel.: (0331) 292929. Die Zeit, wann wieder ein Taxi in der Nähe sein könnte, sei schwer abschätzbar, so die Telefonistin in der Zentrale: „Aber es sieht ganz schlecht aus.“ Dagegen war am Samstag um 0 Uhr ein Taxi am Hauptbahnhof sofort verfügbar. Zwei Stunden später war allerdings für den Norden Potsdams wiederum kein Taxi in der Nähe – nach einer etwa fünf Minuten langen Telefonschleife. Vorher war bei mehreren Anrufen die Leitung der Taxizentrale schlicht besetzt.

    Detlef Baatz kennt das Problem. Der Geschäftsführer der Potsdamer Taxigenossenschaft leitet die Taxizentrale, die die Taxis an die Anrufer vermittelt. „Besonders schwierig gestaltet sich die Kundenversorgung in den späten Stunden der Wochenenden.“ Teilweise seien in und um Potsdam nur zehn bis 15 Fahrer im Einsatz. Dieser „unhaltbare Zustand“, so Baatz, führe dazu, dass viele Potsdamer nicht dorthin kommen, wo sie hinwollen. Einige riefen dann wutentbrannt in der Taxizentrale an. Dort sieht man sich „mit allen Schimpfwörtern, die es so gibt“, konfrontiert, so Baatz.

    Abends nur wenige Taxis im Einsatz
    Von den bis zu 190 in Potsdam lizensierten Taxis sind offenbar nur wenige unterwegs. „An sich gibt es in Potsdam mehr als genug Taxis“, sagt Taxifahrer Andreas Seidel. „Sie müssen nur gefahren werden.“ Doch für die Besitzer lohnt sich der Einsatz seit Einführung des Mindestlohns nur noch, wenn die Wagen auch ausgelastet sind – also nur tagsüber. Das sieht auch Facebook-Nutzer Thomas Kallweit so: „Taxifahren lohnt sich nicht mit Mindestlöhnen. Aufstocken mit Hartz-IV war ,besser’ für Arbeitgeber und Kunden“, meint er.

    Taxibranche in Potsdam: Taxisterben wegen Mindestlohn - Potsdam - PNN
    https://www.pnn.de/potsdam/taxibranche-in-potsdam-taxisterben-wegen-mindestlohn/21525446.html

    Minndestlohn, die Ausrede ist unschlagbar. Warum niemand daran gedacht hat, dass Menschen arbeiten, um zu leben, ist und bleibt dennoch erstaunlich. Vielleicht sind die Sub-Mindestlohn-Betriebe ethisch doch nicht so ganz in Ordnung.

    17.03.2015 - Wer mit einem Taxi fahren möchte, muss sich nicht nur auf höhere Fahrpreise, sondern auch auf längere Wartezeiten einrichten. Seit Januar sind nämlich weniger Fahrzeuge auf Potsdams Straßen unterwegs. Der Grund: die Einführung des Mindestlohns. MARCO ZSCHIECK

    Potsdam - „Es tut uns leid. Im Moment steht leider kein Fahrzeug bereit“, so die Auskunft aus der Taxizentrale. Diese enttäuschende Mitteilung bekommen Anrufer seit Jahresbeginn häufiger, wenn sie in Potsdam ein Taxi rufen möchten. Besonders in der Nacht sind offenbar immer weniger Fahrzeuge unterwegs. Obwohl die Preise zu Jahresbeginn kräftig angehoben wurden, lohne es sich für die Taxiunternehmen nicht, zu fahren, so Harry Kortschlag vom Taxiverband Potsdam. Ursache sei der seit Januar geltende Mindestlohn. Angestellte Taxifahrer würden deshalb von den Unternehmen weniger eingesetzt.

    #Taxi #Potsdam #Ausbildung

  • TAXI DRIVER – Martin Scorsese (1976)
    https://moncinemaamoi.blog/2018/08/24/taxi-driver-martin-scorsese-1976


    Der schwärzeste, dunkelste Film aller Zeiten. Durchtränkt von Gewalt, der einzigen Wahrheit der Straße.

    Travis voudrait se faire aimer de Betsy (Cybill Shepherd), assistante de campagne électorale, mais cette tentative se solde par un échec. Incapable de communiquer avec les autres, il se tournera finalement vers les armes. Solitaire, sans but, il erre à travers la ville. L’histoire de Travis évoque la scène du taxi jaune sortant du nuage de fumée, au début du film. Lui aussi sort du néant, puis est brièvement éclairé par les lumières nocturnes de la ville avant de disparaître à nouveau dans l’obscurité de la nuit.

    Paul Schrader, qui s’était inspiré pour le personnage d’Iris d’une authentique prostituée, Iris Garth, s’est lui-même plu à expliquer l’histoire de Taxi Driver : « Vous avez un problème : la solitude urbaine. Vous avez une métaphore : le chauffeur de taxi. Bon, vous cherchez une intrigue. Qu’est-ce que vous faites ? Vous inventez une fille qu’il désire mais qu’il ne peut avoir et une fille qu’il peut avoir mais qu’il ne désire pas. Tout ça pour renforcer le mécanisme d’autodestruction. La façon dont il va réagir face à ces deux personnages va amplifier et clarifier son problème. Ensuite, vous donnez à chacune de ces deux femmes une sorte de figure de père : un homme politique et un maquereau. Et comme il ne peut pas se mesurer aux femmes, il va être obligé de se mesurer aux deux « pères ». Et voilà, vous avez votre histoire. »

    #Taxi #Film #USA #Arbeit #Gewalt #jodie_foster

  • Grab – noch aggressiver als Uber?
    https://www.taxi-times.com/grab-noch-aggressiver-als-uber

    Grab ist in Europa längst nicht so bekannt wie sein amerikanisches Pendant, der Vermittler aus Fernost wildert auch noch nicht im europäischen Markt. Hinter dem erst 2012 gegründeten Unternehmen steht unter anderem die japanische Softbank – die wiederum auch an Uber beteiligt ist. In den aufstrebenden Ländern Asiens hat Grab Uber das Leben schwer gemacht. Im März dieses Jahres gab das US-Unternehmen auf und verkaufte sein Geschäft an Grab. Im Gegenzug bekam Uber 27,5 Prozent an der neuen Firma. Das gleiche Modell hatte Uber bereits in China angewendet – 2016 wurde das Geschäft im Reich der Mitte gegen eine Beteiligung an Didi Chuxing abgegeben.

    Grab ist mittlerweile Marktführer in acht asiatischen Ländern, darunter Malaysia, Singapur, den Philippinen, Thailand und Vietnam. Rund 750.000 Fahrer sind dort für das Unternehmen unterwegs, pro Tag werden mehr als 3,5 Millionen Fahrten vermittelt – und die ohnehin schon vollen Straßen weiter verstopft. Kein Wunder, dass man noch nach neuen Geschäftsfeldern sucht und mittlerweile auch Motorräder mit Fahrer vermietet, Kurierdienste anbietet und auch Essen serviert. Finanzdienstleistungen sind ebenfalls im Aufbau, Bezahlen via App setzt sich gerade durch.

    Erst im Sommer investierte der japanische Autobauer Toyota eine Milliarde US-Dollar in Grab. Zudem tauschen beide Unternehmen Manager aus. Mehr noch: Toyota will Datenspeicher in Grab-Autos einbauen. Damit werde das Fahrverhalten oder Verkehrsdaten analysiert. Bei entsprechendem Fahrstil seien auch auch günstigere Versicherungsprämien für die Fahrer möglich.

    #Taxi #Uber #Grab #Didi_Chuxing #Asien

  • Uber: Das Ende des Taxis | ZEIT Arbeit
    https://www.zeit.de/arbeit/2018-11/uber-deutschland-taxi-fahrdienst-konkurrenzkampf-lobby
    https://img.zeit.de/arbeit/2018-11/uber-deutschland-taxi-fahrdienst-konkurrenzkampf-lobby-bild/wide__1300x731

    Sie beuten sich selbst aus und brechen Regeln: Wie Uber-Fahrer den Taxi-Unternehmen das Geschäft kaputt machen.
    Von Matthias Kreienbrink 16. November 2018, 20:51 Uhr

    Die Aral-Tankstelle am Club Chalet in Kreuzberg: Die Brücke zwischen der Schlesischen Straße und der Puschkinallee ist überrannt von Touristinnen und Touristen, vor allem nachts, vor allem von Angetrunkenen, die nach einer durchfeierten Nacht nicht mehr selbst nach Hause fahren können. Tausende Feiernde sind hier jedes Wochenende unterwegs, Tendenz steigend. Und trotzdem: Vor drei Jahren musste Abdurrahman A. höchstens drei Minuten warten, dann saß ein Fahrgast im Taxi. An diesem Herbstwochenende aber wartet A. mehr als 20 Minuten.

    Er erinnert sich wieder, wieso er diese Bezirke – Kreuzberg, Friedrichshain, Mitte, Neukölln – eigentlich meidet. „Da wo die Touristen sind, herrscht Uber“, erzählt er. Darum versucht er sein Glück inzwischen in den Randbezirken Berlins: Zehlendorf, Hellersdorf, Reinickendorf: Da wird noch Taxi gerufen, nicht Uber.

    Abdurrahman A. wird an diesem Wochenende keine 300 Euro Umsatz machen. Vor drei Jahren waren es an einem guten Wochenende schon mal 1.000 Euro. Das war vor Uber. Der 30-Jährige studiert Politikwissenschaft. Seit vier Jahren finanziert er mit dem Taxifahren sein Studium. Seinen Bachelor hat er bald geschafft. Aber wie bloß den Master finanzieren, fragt er sich. Wenn es weiter so abwärts geht, kann er schon bald nicht mehr die Miete bezahlen. Während A. wartet, steigen immer wieder Menschen in Autos, die am Straßenrand warten. Oder sie tippen in ihr Handy und fünf Minuten später ist ein Auto da. An Fahrgästen mangelt es nicht, doch die meisten steigen für den Heimweg in Mietwägen, nicht in Taxis.

    Wie A. geht es vielen Taxifahrern seit dem Erfolg von Uber.

    Am Flughafen in Tegel steht der Taxiunternehmer Frank S. Reihe in Reihe mit Taxikollegen und Uber-Fahrern. Er erkennt die sie am Toyota Prius und dem Kennzeichen aus dem Berliner Umland. Manche Uber-Fahrer gehen auf Kunden zu und versprechen, dass die Fahrt günstiger sei als das Taxi.

    Der Vorwurf: Uber macht das Taxigeschäft kaputt
    Richard Leipold fährt seit 1978 Taxi und ist ehrenamtlicher Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung. Zusammen mit seinem Partner hat er sechs Autos und zwölf angestellte Fahrer. Im Januar, Februar und April haben sie minus gemacht. Vom Januar 2017 auf 2018 einen Rückgang von 30 Prozent. Wenn es so weitergeht, wird er sich bald verkleinern müssen.

    Insgesamt hat ZEIT ONLINE mit fünfzehn Taxifahrern gesprochen. Alle hatten in den letzten Monaten Umsatzeinbrüche. Viele wollen aussteigen, umschulen. Oder wissen einfach nicht weiter. In einer Facebook-Gruppe tauschen sie sich aus. Sie posten Bilder von Uber-Autos, die in Seitenstraßen warten. Erzählen sich Geschichten von drängelnden Uber-Autos. Tauschen sich aus über ihren Frust und die Verzweiflung, nicht mehr genug Geld zu verdienen. Und hier versuchen sie sich auch zu organisieren. Erst Mitte Oktober haben Hunderte Taxifahrer in Düsseldorf mit einem Autokorso für Aufmerksamkeit gesorgt. Die Düsseldorfer werfen Uber vor, sich nicht an deutsches Recht zu halten und mit Dumpingpreisen das Taxigeschäft kaputt zu machen.

    Taxifahrer müssen sich an viele Regeln halten. Um den Taxischein zu bekommen, müssen sie eine Ortskundeprüfung ablegen, die je nach Anbieter mehrere Hundert Euro kostet. Das beinhaltet eine mehrmonatige Vorbereitung, genaues Einprägen der Straßengeflechte einer Großstadt wie Berlin. Bei der Prüfung wird dann eine Fahrt von A nach B abgefragt, die der Prüfling aus dem Gedächtnis abfahren muss – inklusive Nennung aller abgehenden Straßen.

    Taxifahrer haben ein Fiskaltaxameter in ihrem Auto, das Umsatz und Arbeitszeit aufzeichnet und speichert, jederzeit vom Finanzamt abrufbar. Taxifahrer müssen bei jeder Fahrt den gleichen Fahrpreis nehmen. An den Taxiständen warten immer wieder und unangekündigt Kontrolleure vom Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Stimmt die Kennzeichnung des Wagens? Funktioniert das Warndreieck? Wenn nicht: Bußgeld.

    Uber-Fahrer brechen Regeln und beuten sich selbst aus
    Für Uber-Fahrer, die offiziell Mietwagenfahrer genannt werden, gilt all das nicht – oder nicht mehr. Seit dem 24. August 2017 müssen Mietwagenfahrer keine Ortskenntnisprüfung mehr ablegen. An diesem Tag trat eine Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, die es ihnen erlaubt, auch ohne die Ortskenntnisprüfung zu fahren. Anders als Taxifahrer wüssten Mietwagenfahrer immer vor der Fahrt, wohin sie fahren und seien auch nicht verpflichtet, den kürzesten Weg zu fahren, erklärt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Nachfrage. Auch schon vor dem 24. August 2017 sind viele Mietwagenunternehmer die Prüfung umgangen und haben ihren Betriebssitz in Orten unter 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegründet. In kleineren Städten entfällt die Ortskenntnisprüfung. Darum erkennt man Uber-Autos in Berlin auch oft an den Kennzeichen aus dem Brandenburger Umland.
    Regelbruch und Selbstausbeutung
    Mietwagenfahrer müssen keine Fiskaltaxameter in ihren Autos anbringen, müssen ihr Auto nicht als Mietwagenfahrzeug kennzeichnen und werden auch keinen unangekündigten Kontrollen unterzogen. Den Preis bestimmt ein Algorithmus, der sich nach der aktuellen Nachfrage richtet.

    Doch auch für Uber-Fahrer gelten gewisse Regeln. Eine davon ist die Rückkehrpflicht. Eigentlich sollte eine Mietwagenfahrt wie folgt ablaufen: Ein Kunde bestellt im Voraus einen Mietwagen über eine App wie „UberX“. Der Vermittler – Uber – gibt diese Bestellung an ein Mietwagenunternehmen weiter, dieses wiederum leitet sie weiter an einen Fahrer. Je nach Uhrzeit der bestellten Fahrt würde der Fahrer dann von seinem Betriebssitz aus zu dem Fahrgast fahren, ihn abholen, absetzen und zurück zum Betriebssitz fahren. Das heißt auch: Mietwagenfahrer dürfen nicht herangewunken werden, und dürfen auch nicht in besonders frequentierten Gegenden auf einen Fahrgast warten.

    Tatsächlich mischen sich am Flughafen oder vor den Clubs in Kreuzberg ständig Uber-Autos. Sie brechen die Regeln und beuten sich selbst aus, um ein gutes Geschäft machen zu können. Manche Uber-Fahrer übernachten in ihren Autos oder fahren 15 Stunden am Stück, um genug zu verdienen. Kontrolliert wird auch das nicht. Der Konkurrenzkampf zwischen denen, die schon immer dort waren, und den neuen wird immer erbitterter.

    Abdurrahman A. hat ein Formular auf seinem Computer gespeichert. Es liegt „ein Verstoß gegen das PBefG, Paragraph 49 Abs. 4 vor“, steht darin. Er muss nur noch Automarke, Kennzeichen, Ort und Uhrzeit eintragen – damit ist die Anzeige wegen Nichtbeachtung der Rückkehrpflicht fertig. „Solche Anzeigen stelle ich andauernd bei den verschiedenen Bezirken“, erzählt er. Ihn ärgert es, dass die Taxifahrer so stark kontrolliert werden und die Uber-Fahrer ungeschoren davonkommen. Doch Reaktionen bekäme er kaum welche. „Ich hatte gehofft, dass die Anzeigen zentral gesammelt werden, doch für die Behörden scheinen das lauter Einzelfälle zu sein.“

    Taxifahrer waren Helden
    Uber, ein US-amerikanisches Milliardenunternehmen mit Sitz in San Francisco, hat einen Markt geschaffen, der auch in Europa kaum reguliert wird. Das Unternehmen vermittelt Autofahrer. Uber wurde damit zum Pionier der sogenannten Gig Economy, eine neue Industrie, in der Arbeitskräfte in der Regel pro Gig, also Auftrag, bezahlt werden: pro Fahrt, geliefertes Essen oder geputzte Wohnung.

    Menschen, die in der Gig Economy arbeiten, tun dies oft als Neben-, Zweit- oder Drittjob. Oft ist die Bezahlung so schlecht und die Bedingungen so prekär, dass niemand davon allein überleben kann. Deliveroo-Lieferanten und Uber-Fahrer sind oft Studierende, Neuzugezogene, Suchende. Manche machen den Job ein paar Stunden an Tag, andere fünfmal im Monat, die wenigsten Vollzeit.

    Ganz anders der Taxifahrer. Auch Taxifahren ist vielleicht für die wenigsten von Anfang ein Traumberuf, viele blieben es jedoch ein ganzes Leben lang und konnten damit sich, sogar eine Familie, ernähren. Den Taxifahrer umgab auch einen Mythos: In Jim Jarmuschs Film Night on Earth sind Taxifahrer Helden.
    „Klageverfahren gegen Uber sind eine kostspielige Sache“
    Heute werden Anekdoten aus dem Straßenverkehr in amerikanischen Serien und Filmen mit den Worten „My Uber driver …“ eingeleitet. Ein Uber zu nehmen ist aufgrund des Algorithmus, der den Preis bestimmt, nicht immer günstiger, aber trotzdem modern. Auch in deutschen, angesagten Bezirken wie Kreuzberg findet man kaum noch Taxis, man holt sich ein Uber.

    In Berlin-Kreuzberg in einem großen, roten Backsteinhaus findet man auch Alexandra Decker, Rechtsanwältin für Urheber- und Wettbewerbsrecht. Ihr Studium hat sie sich mit Taxifahren finanziert. Sie hat schon mehrfach Taxifahrer in Berlin und München vor Gericht vertreten – gegen Uber. Immer ging es um das Nichteinhalten der Rückkehrpflicht. „Klageverfahren gegen Uber sind eine kostspielige Sache“, sagt sie. Wer gegen Uber klagt, klagt gegen eine renommierte Großkanzlei. Mehrere Male hat Decker schon gewonnen – jedes Mal habe Uber Rechtsmittel eingelegt und der Fall ging in die nächsthöhere Instanz. „Da herrscht keine Waffengleichheit.“

    Die grundsätzliche Frage im Umgang mit Uber ist, ob das Unternehmen als Verkehrsdienstleister oder als Technologieplattform behandelt wird. Für Decker ist Uber ein Verkehrsdienstleister, der mehr als nur die Vermittlung organisiert. Das Unternehmen bestimmt die Fahrpreise, fordert 25 Prozent Provision und verschafft den Mietwagenunternehmern vergünstigte Autos.

    Uber argumentiert anders: „All unsere Fahrerpartner sind Angestellte oder Betreiber von professionellen Mietwagen- oder Taxiunternehmen“, betont ein Uber-Sprecher auf Nachfrage von ZEIT ONLINE. Uber stelle nur die Technologie zur Verfügung. Man halte sich an alle geltenden Regelungen.

    Aggressive Lobbyarbeit
    Dass in der Praxis jedoch kaum ein Fahrer wieder zurück an den Betriebssitz fährt, muss auch dem Unternehmen klar sein. Etwa 500 Mietwagen, die für Uber im Dienst sind, sind in Brandenburg registriert. Dahin müssten die Fahrer also eigentlich zurückkehren, wenn sie nicht während einer Fahrt bereits einen neuen Auftrag bekommen. „Sie verstoßen permanent und wissend gegen bestehendes Recht“, sagt Alexandra Decker.

    Doch die Lobbyarbeit des Unternehmens sei so aggressiv, dass sie damit sowohl im Bundestag als auch der EU einiges bewegen könnten. Laut der Plattform LobbyFacts.eu gab das Unternehmen auf der EU-Ebene im Jahr 2017 800.000 bis 899.000 Euro für Lobbyismus aus, etwa doppelt so viel wie die Vermietungsplattform Airbnb.

    Harald Moritz ist Abgeordneter für die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus. Auch er ist der Meinung, dass Uber viel mehr ist als ein Vermittler. „Uber ist ein Verkehrsdienstleister und sollte auch so behandelt werden“. Im Berliner Abgeordnetenhaus hat er im März 2018 eine Kleine Anfrage zur Kontrolle von Uber-Fahrern durch die Behörden gestellt. Die Antwort: ziemlich schwammig. „Das LABO ist heillos überfordert bei der Kontrolle von Uber-Fahrern. Eigentlich müsste bei jeder Fahrt ein Mitarbeiter des LABO auf der Rückbank sitzen, damit das gewährleistet werden könnte“, meint Moritz.

    Am 13. Dezember 2018 wird der Bundesgerichtshof über die Einordnung von Uber entscheiden. Wird Uber, wie kürzlich in Österreich, als Verkehrsdienstleister eingestuft, wäre das ein Rückschlag für Uber. Dass Uber genauso stark kontrolliert wird wie das Taxigewerbe, ist auch dann unwahrscheinlich. Abdurrahman A. wird also auch nächstes Jahr noch Anzeigen wegen Nichtbeachtung der Rückkehrpflicht stellen müssen. Möglicherweise werden sie eher erhört.

    #Uber #Taxi #disruption

  • Betrunkener Mann beleidigt Taxifahrer rassistisch - Marzahn-Hellersdorf - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/bezirke/marzahn-hellersdorf/article215826521/Betrunkener-Mann-beleidigt-Taxifahrer-rassistisch.html

    Ein betrunkener Mann hat in Biesdorf einen Taxifahrer rassistisch beleidigt. Der 56 Jahre alte Fahrgast war in der Nacht mit dem Taxifahrer in einen Zahlungsstreit geraten, wie die Polizei am Montag mitteilte.

    Die Beleidigung fiel demnach, als der Fahrer den Mann aufforderte, das Taxi in der Straße Alt-Biesdorf zu verlassen. Alarmierte Polizisten nahmen die Identität des Fahrgastes auf. Ein Test ergab bei ihm einen Alkoholwert von 1,7 Promille.

    Thema: #Rasissmus Thema: #Taxi Ort: #Berlin Stadtbezirk: #Marzahn-Hellerdorf Ortsteil: #Biesdorf Straße: #Alt-Biesdorf

  • Taxifahrer in Berlin berichtet über seinen Alltag: Ein Tanz auf dem Vulkan | Berliner Zeitung
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/berlin-4-millionen/taxifahren-in-berlin-ein-tanz-auf-dem-vulkan-31603786

    Von Peter Neumann 22.11.18, 10:54 Uhr

    Berlin wird voller. Und es gibt viele Berliner, die das nicht gut finden. Der Taxifahrer Bodo Eckardt gehört nicht zu ihnen. Er sagt: „Ich liebe diese Stadt – so, wie sie ist.“ Und: „Ich sauge es förmlich auf, wie sich Berlin entwickelt.“

    Eckardt, 54 Jahre alt und im Schöneberger Süden aufgewachsen, kann sich noch gut an die Zeit vor dem Mauerfall erinnern. „In West-Berlin herrschte zuletzt Endzeitstimmung. Die Stadt fühlte sich wie so eine Art Riesendorf an. West-Berlin war eine unwirkliche Welt. Es war gut, dass die Mauer aufging. Wir stellten fest, dass die Welt dann doch größer ist.“

    Man muss genügsam sein
    Das Taxameter zeigt „Pause“. Ein Pappbecher mit Kaffee steht auf der Mittelkonsole. Nebenan liegen Münzen als Wechselgeld bereit. Bodo Eckardt ist guter Laune, er hat heute Früh eine lukrative Tour gehabt: „Vom Artemis nach Stolpe. 40 Euro.“ Es war eine staufreie Fahrt vom Halenseer FKK- und Saunaclub, der als größtes Bordell Berlins gilt, bis in den Landkreis Oberhavel.

    Ein Auftrag, der in Prenzlauer Berg unweit vom Helmholtzplatz begann, folgte. Am Ende stand die Uhr auf 30 Euro, auch nicht schlecht. „Taxifahren ist ein Job, in dem man Genügsamkeit und Gottgläubigkeit üben muss. Doch vor allem besteht er aus Glück, zu 99 Prozent“, sagt Eckardt und nimmt noch einen Schluck Kaffee.

    Konkurrenz durch Uber
    Die wachsende Stadt hat sich auch in der Taxibranche bemerkbar gemacht, und es sind vor allem Berlin-Besucher und Zugezogene, die zu diesem positiven Effekt beitragen. „Die Zahl der Fahrgäste ist in den letzten Jahren wieder gestiegen. Es sind vor allem Neu-Berliner, die ihr Auto abgeschafft oder gar nicht erst mitgebracht haben, und Geschäftsleute.“ Bevor Eckardt vor einem Jahrzehnt Taxifahrer wurde, sah das noch anders aus. „Da war das Geschäft massiv eingebrochen.“

    Allerdings mache sich die Konkurrenz durch Uber bemerkbar. In Berlin vermittelt das US-Unternehmen Fahrten mit Taxis und Limousinen. Letztere gelten als Mietwagen mit Chauffeur. Sie warten am Flughafen Tegel und anderswo auf Aufträge, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet wären, nach jeder Tour an den Betriebssitz zurückzukehren. „Es ist wie eine Flut“, erzählt Eckardt. „Uber pumpt Geld in den Markt mit dem Ziel, ihn zu beherrschen, um dann die Preise diktieren. Ob es in zehn Jahren noch viele Taxis geben wird, das weiß ich nicht.“

    Bodo Eckardt ist Tagfahrer
    Bodo Eckardt hat selbst schon prekäre Situationen erlebt. „Eigentlich bin ich ausgebildeter Landschaftsgärtner. Ich habe auf dem Bau gearbeitet. Doch dann ging die Firma, bei der ich mehr als 20 Jahre war, in Konkurs. Ich habe mich auf dem Arbeitsmarkt versucht und bin Baggerfahrer geworden. Bei meinem letzten Arbeitgeber musste ich ein Vierteljahr auf meinen Lohn warten. Damals sagte ich mir: Etwas muss grundsätzlich anders werden. Dann habe ich den Taxischein gemacht. Das hätte ich viel früher tun sollen.“

    Andere sind Nachtfahrer, Bodo Eckardt ist Tagfahrer. Wenn der Schöneberger am Morgen in der Alboinstraße aus dem Haus tritt, um seine Zehn-Stunden-Schicht zu beginnen, steht das Taxi schon vor der Tür. Ein Kollege hat es ihm vors Haus gestellt. „Die Nachfrage kommt in Wellen. Früh sind es meist Leute, die zu einem Bahnhof oder nach Tegel zum Flughafen wollen. Ab elf droht dann das berüchtigte Mittagsloch.“ Reaktion: „ Taxi hinstellen und kurz Mittagsschläfchen machen.“

    Schneller, verrückter, wilder
    Manchmal ist die Ruhephase auch nötig, um den Stress zu reduzieren. „Ich kann beim Autofahren entspannen“, sagt Eckardt allerdings. Aber auch er merkt, dass die Stadt wächst, wenn er unterwegs ist. „In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Radfahrer lawinenartig zugenommen. Es gibt Tage, da scheinen alle unterwegs zu sein.“ Nicht selten erinnern ihn die Szenen auf Berlins Straßen an einen Tanz auf dem Vulkan: „Das wird immer schneller, alle werden immer verrückter, fast keiner hält sich an die Regeln, seien es Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger.“

    Es gebe einige Situationen, die immer wieder vorkämen, sagt Eckardt. „Zum Beispiel Radfahrer, die bei der Fahrt aufs Handy gucken. Oder: Ich will abbiegen, blinke rechts, schaue ein paar Mal über die Schulter nach hinten, alles frei und will endlich fahren – und dann kommen von links zwei Radfahrer angezischt und überholen. Manchmal ist das mehr als Glück, dass man keinen Unfall gehabt hat. Da atme ich am Abend richtig auf: Heute ist es noch mal gut gegangen.“ Das ist neu, das war anders, als Bodo Eckardt anfing.

    Auch die Zahl der Autos wächst
    Radfahrstreifen könnten die Lage entspannen, sagt er. „Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Verwaltung auf teure große Prestigeprojekte konzentriert wie den Komplettumbau der Karl-Marx-Allee. Besser wäre es, gezielt viele Gefahrenpunkte zu entschärfen, viele Kreuzungen umzubauen und sicherer zu gestalten. Das größte Drama sind die vielen Abbiegeunfälle.“

    Während Berlins Bevölkerungszahl auf den nächsten Nachkriegsrekord zusteuert, wächst auch die Zahl der Autos. „Der Pendlerverkehr nimmt zu. Berlins Außenbezirke und das Umland kranken daran, dass sie zum Teil immer noch schlecht mit Nahverkehr versorgt sind“, sagt der Taxifahrer. Er wundert sich darüber, dass Politiker und Planer nicht alle Möglichkeiten nutzen, um neue Verbindungen zu schaffen. Warum liegt zum Beispiel die Trasse der alten Stammbahn, die durch Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf in Richtung Potsdam führt, weiter brach?

    Wer kann sich das noch leisten?
    Der Kaffee ist getrunken. Bodo Eckardt startet den Mercedes-Benz, um den nächsten Fahrgast abzuholen. Er freut sich darüber, dass Berlin wächst, dass sich so viele Menschen bewusst für die Stadt entscheiden. Doch wer wird sich Berlin künftig noch leisten können? „Ich lade meinen Frust nicht bei den Spekulanten ab, sondern bei der Wohnungspolitik, vor allem bei der SPD! In München, Hamburg und anderswo hätten sie sich anschauen können, was passiert, wenn nicht vernünftig in den Wohnungsbau investiert wird.“

    Allzu lange habe sich nichts getan. Das ärgert ihn am meisten – und nicht, dass Berlin voller wird. Da ist er ganz Lokalpatriot.

    #Berlin #Taxi

  • Münchner Uber-Verfahren endet abermals ohne Entscheidung
    https://www.taxi-times.com/verhandlung-im-muenchner-uber-verfahren-endet-abermals-ohne-entscheidung

    In der mit Spannung erwarteten Verhandlung Taxi gegen Uber vor dem Münchner Landgericht ist die vorsitzende Richterin ihrer Linie treu geblieben und hat immer noch kein Urteil gefällt.

    In der Verhandlung, die von vornherein nur auf 30 Minuten angesetzt war, legte die Richterin zu Beginn dar, dass die Vorwürfe der Klägerin ( = Taxiseite) nicht ausreichend formuliert seien. „Nur ein Verbot zu fordern, sei nicht konkret genug“, äußerte die Richterin. Für einen Zivilprozess würde das nicht ausreichen.

    Demzufolge präzisierte die Taxiseite den Antrag noch vor Ort. Rechtsanwältin Alexandra Decker gab zu Protokoll, dass man sich einen entsprechenden richterlichen Hinweis nicht erst am Tag der mündlichen Verhandlung gewünscht hätte. Die Richterin rechtfertigte dies, da sie aufgrund der vielen Fälle sich immer erst kurz vor einer Verhandlung mit der entsprechenden Akte beschäftigen könne.

    Über die Sache wurde während der Verhandlung kaum gesprochen. Lediglich der Anwalt der Uber-Seite konnte darlegen, dass eine Direktvermittlung direkt ins Auto des Fahrers nicht stattfinde. Jeder Fahrtauftrag würde zuerst für 30 Sekunden am Betriebssitz des Partnerunternehmens eingehen, von wo aus der Mietwagenunternehmer das Okay geben würde. Erst dann würde der Auftrag in das Fahrzeug weitergeleitet. So stellte es Rechtsanwalt Dr. Kaufmann dar, der gemeinsam mit dem Uber-Justiziar Johannes Hildebrandt erschienen war. Weil dies von der Taxiseite auf Nachfrage der Richterin bestritten wurde, geht man in diesem Punkt nun zunächst einmal in die Beweisaufnahme.

    Im Hinblick auf den Anklagepunkt der Verwechslungsgefahr von Uber mit dem Taxigewerbe erläuterte Rechtsanwalt Kaufmann, dass der Kunde bei jeder Fahrtbestellung einen konkreten Fahrpreis angezeigt bekomme, der dann auch als Festpreis gelte. Da auch dies von der Taxiseite bestritten wurde, muss es bei diesem Punkt nun ebenfalls in die Beweisaufnahme gehen.

    Nach gut 45 Minuten wurde dann seitens der Richterin ein weiterer Verhandlungstermin Mitte Januar 2019 vorgeschlagen. Das Verfahren, das von einer Münchner Taxiunternehmerin bereits 2016 eingeleitet wurde und in dem ein Verbot der Uber-Dienste Black, X und Van gefordert wird, wird damit weiter auf unbestimmte Zeit verzögert.

    #Deutschland #Taxi #Uber #Recht

  • Richard Semmler sur Twitter : ". #KarlreMarks: “What really is the #MiddleEast? – It’s the region between Egypt, Iran, Yemen, Turkey and the #BritishMuseum. There’s thousands of years of cultural exchange between us, based on the looting of our artifacts.” #Raubkunst #Kolonialismus" / Twitter
    https://twitter.com/rennsemmler/status/1066017461366075392

    https://www.youtube.com/watch?v=AXHcul337fI&feature=youtu.be

    #moyen_orient

  • Taxi-App cab4me jetzt auch mit integrierter Bezahlfunktion
    https://www.taxi-times.com/taxi-app-cab4me-jetzt-auch-mit-integrierter-bezahlfunktion
    So sieht also die Gegenwehr aus: Mittelständische Unternehmen aus der Provinz schließen sich mit dem Berliner Monopolisten Taxi Deutschland zusammen. Was bleibt ihnen auch, haben sie doch nicht die Kraft, sich selbstänig gegen die dunklen Wolken am Horizont zu wehren. Dennoch ist das ergebnis provinziell. Ob es dann wirlich provinziell genug ist, um Uber & Co, zu widerstehen, darüber entscheidet Verkehrsminister Scheuer.

    Die von vom Stuttgarter Unternehmen Seibt & Straub im Jahr 2011in Zusammenarbeit mit der Skycoders GmbH entwickelte Taxi-App erhält mit dem aktuellen Relaunch zahlreiche Verbesserungen und soll dadurch noch schneller und einfacher bedient werden können. Eine automatisch durchgeführte Fahrpreisberechnung sorgt für die von Kunden gewünschte Preistransparenz. Zur Ermittlung des (geschätzten) Fahrpreises wird auf den örtlichen Taxitarif ein Aufschlag von fünf Prozent addiert und auf ganze Euro abgerundet. Zusätzlich wird eine Preisspanne von -2 bis +2 angegeben. Bestellt der Kunde per App also eine Fahrt mit Fahrtzieleingabe, die laut Taxitarif 15,40 Euro kosten könnte, wird dem Kunden ein voraussichtlicher Fahrpreis zwischen 14 und 18 Euro angezeigt.

    #Taxi #Vermittlung

  • Moia: Marktanteile durch Dumpingpreise?
    https://www.taxi-times.com/moia-marktanteile-durch-dumpingpreise
    Das Argument sticht, aber nict vor Gericht: Wieso dürfen mit massivem Spekulationskapital ausgestattete Konzerne funktionierende Nahverkehrssytem im ÖPNV angreifen, besonders da durch die Zusätzlichen Mitbewerber die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns für Taxiunternehmen tendenziell unmöglich wird.

    Ride Sharing Dienste wie Moia, Berlkönig oder auch CleverShuttle sind momentan nur auf der Straße, weil eine sogenannte Experimentierklausel den Betrieb überhaupt ermöglicht und diese Experimentierklausel setzt natürlich auf den Faktor Nachhaltigekeit. Ob es der Umwelt wirklich zu Gute kommt, wenn leere Moia Shuttle durch Hannover kreisen, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Tatsache ist, dass mit solchen aggressiven Rabattaktionen, wie im aktuellen Fall, die vorhandenen ÖPNV-Strukturen, sprich auch das Taxigewerbe, massiv angegriffen werden. Für den GVN-Geschäftsführer Gunther Zimmermann ist die Forderung ganz klar. „Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel des Ausprobierens von vermeintlich völlig revolutionären Mobilitätskonzepten die vorhandenen ÖPNV-Strukturen zerstört werden.“

    #Hannover #Taxi #disruption

  • 19.11.2018: Angriff auf Taxiunternehmen (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/343795.deregulierung-angriff-auf-taxiunternehmen.html

    Bundesverkehrsminister An­dreas Scheuer (CSU) will bis spätestens 2021 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unregulierte Fahrdienste wie Uber auch in Deutschland tätig werden dürfen. »Gerade auf dem Land können wir mit Fahrdiensten und Pooling-Systemen ganz neue Möglichkeiten, gerade für ältere Bewohner, schaffen«, sagte Scheuer dem aktuellen Focus.

    Uber vermittelt Fahrangebote per Smartphone-App. Das Unternehmen ist damit in mehr als 60 Ländern aktiv und zu einer Konkurrenz für etablierte Taxiunternehmen geworden. In Deutschland verbietet jedoch das Personenbeförderungsgesetz, dass Fahrer sogenannter Mietwagen Aufträge direkt vom Fahrgast entgegennehmen. Das dürfen nur Taxifahrer, die eine Lizenz der jeweiligen Kommune vorweisen können und deren Gewerbe speziellen Regeln unterliegt. »Ich bin gegen Verbote und Einschränkungen, ich bin für Anreize. Wir können beim Megathema Mobilität ja nicht einen Anbieter ausschließen«, sagte Scheuer. Der Verkehrsminister räumte ein, die Öffnung des Marktes hin zu Fahrdiensten habe »natürlich auch Auswirkungen auf das Taxigewerbe. Und deren Interessen müssen wir auch berücksichtigen.« (AFP/jW)

    #Taxi #ÖPNV #Privatisierung