• 24.03.2017: Taxifahrerstreik (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/307717.taxifahrerstreik.html

    Im Kampf gegen den US-Fahrdienstleistungsvermittler Uber sind Taxifahrer in ganz Italien in einen Ausstand getreten. Der Streik begann um 8 Uhr am Donnerstag und sollte bis 22 Uhr dauern. In Rom fand zudem eine Demonstration vom Kollosseum zum Platz Madonna di Loreto statt. Die Chauffeure protestieren gegen das US-Unternehmen sowie eine geplante Gesetzesänderung, in der sie eine Deregulierung des Sektors sehen. Bereits Ende Februar waren die Fahrer in einen »wilden Streik« getreten, damals nahmen sie nur noch Notfallfahrten für behinderte Menschen an. (

    #Taxi #Italien #Uber

  • Geschäftshaus an der Schloßstraße 110 fast komplett - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost
    http://www.morgenpost.de/berlin/article210023891/Geschaeftshaus-an-der-Schlossstrasse-110-fast-komplett.html
    Dem Halteplatz Schloß-Schildhorn tut das nichts Gutes und nichts Schlechtes - vermutlich.

    Nach dem Umbau des Geschäftshauses an der Schloßstraße 110 zieht ein weiterer Mieter ein. Am Freitag, 24. März, eröffnet um 10 Uhr der japanische Textilhändler Uniqlo seinen vierten Laden in Berlin. Mit dem Sportanbieter Decathlon und der Buchhandlung Hugendubel ist das Center fast komplett. Im Untergeschoss wird noch umgebaut. In etwa einem Jahr solle dort die Supermarktkette Hit eröffnen, sagte Eigentümer Yves Süsskind.

    #Taxi #Berlin #Steglitz #Schloßstraße #Schildhornstraße

  • Uber president Jeff Jones quits, deepening turmoil
    https://www.yahoo.com/tech/uber-president-jeff-jones-quits-deepening-turmoil-003436110--sector.html
    Zunächst bekam man den Eindruck, ein Anführer der Uber-Bande hätte ein schlechtes Gewissen bekommen.

    “It is now clear, however, that the beliefs and approach to leadership that have guided my career are inconsistent with what I saw and experienced at Uber, and I can no longer continue as president of the ride sharing business,” he added. Jones wished the “thousands of amazing people at the company” well.

    Aber dann ging es wohl doch mehr um Differenzen bei der Frage, welche Ausbeutungsmethoden am besten funktionieren.

    The Independent Drivers Guild, an organization that advocates for Uber drivers, on Sunday was critical that Jones “has left the company without making a single improvement to help drivers struggling to make a living,” said Ryan Price, executive director of the guild.

    Das liest sich dann so:

    “I joined Uber because of its mission, and the challenge to build global capabilities that would help the company mature and thrive long term,” Jones said.

    Und das hat sich dann nicht so entwickelt wie der Herr es sich vorstellte. Man hört auch, dass der Big Boss ein ganz schöner Kotzbrocken sein soll.

    Bloomberg released a video that showed Kalanick berating an Uber driver who had complained about cuts to rates paid to drivers, resulting in Kalanick making a public apology.

    Oder will der Mann einfach nicht riskieren, wegen Bildung einer kriminellen vereinigung im Knast zulanden?

    And earlier this month Uber confirmed it had used a secret technology program dubbed “Greyball,” which effectively changes the app view for specific riders, to evade authorities in cities where the service has been banned. Uber has since prohibited the use of Greyball to target local regulators.

    Noch mehr kriminelle Machenschaften bei Uber?

    Uber is also facing a lawsuit from Alphabet Inc’s self-driving car division that accuses it of stealing designs for autonomous car technology known as Lidar. Uber has said the claims are false.

    Jeff Jones ist nicht der einzige Abgang aus der Chefetage von Uber. Der Chefkartograph will lieber in der Politik etwas werden, ein Wochenendpicknick im Vergleich zum Überlebenskampf in der Konzernzentrale des weltgrößten selbsterklärten Gesetzesbrechers.

    Uber’s vice president of maps and business platform, Brian McClendon, said separately he plans to leave the company at the end of the month to explore politics.

    “I’ll be staying on as an adviser,” McClendon said in a statement to Reuters. “This fall’s election and the current fiscal crisis in Kansas is driving me to more fully participate in our democracy.”

    Könnte es sein, dass die Ratten das sinkende Schiff verlassen?

    Jones and McClendon are the latest in a string of high-level executives to leave the company.

    Last month, engineering executive Amit Singhal was asked to resign due to a sexual harassment allegation stemming from his previous job at Alphabet Inc’s Google. Earlier this month, Ed Baker, Uber’s vice president of product and growth, and Charlie Miller, Uber’s famed security researcher, departed.

    Lokaler Widerstand gegen die Plattformkapitalisten lohnt sich, und zwar besonders dann wenn sie sich intern selbst zerlegen.

    #Taxi #Uber #disruption

  • Fiskaltaxameterpflicht ab dem 01.01.2017 - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.522163.php

    In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen von Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin statt. Besprochen wurde unter anderem die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 1. Januar 2017. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgende Rechts- und Sachlage:

    Nach geltender Rechtslage müssen alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert (Einzelaufzeichnungspflicht) und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sog. Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.
    Mit Ablauf des 31. Dezember 2016 verstreicht die Übergangsfrist des BMFSchreibens vom 26. November 2010. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxameter die Anforderungen aus dem o.g. BMF-Schreiben erfüllen. Eine weitere Übergangszeit wird es nicht geben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet. Neben möglichen Hinzuschätzungen wird die Finanzbehörde künftig den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren.
    Ab dem 1. Januar 2017 müssen Taxiunternehmer mit verstärkten Kontrollen insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht rechnen. Hierfür steht der Steuerverwaltung auch das Instrument der Umsatzsteuer-Nachschau zur Verfügung. Hierbei können auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden.
    Ab dem 1. Januar 2017 wird die Berliner Steuerverwaltung den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen.

    Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/2016-09-26-gemeinsames-protokoll-taxiverbaende_ihk_senfin.pdf

    LABO ab sofort nicht mehr Registrierungsstelle, Stand: 10.11.2016
    https://www.berlin.de/labo/_assets/information_-labo-nicht-mehr-registrierungsstelle_10-11-16.pdf

    D-TRUST GmbH, Berlin - Ihr TRUSTCENTER für eANV Produkte
    https://www.d-trust.net/internet/content

    Die elektronische Kommunikation nimmt weltweit stetig zu. Mit ihrer Verbreitung wachsen auch die Anforderungen an den Schutz der Identitäten der Nutzer sowie an die Sicherheit der Prozesse und Verfahren. D-TRUST hat sich auf die Entwicklung und den Vertrieb von Hochsicherheitsprodukten spezialisiert. Das Unternehmen ist eine 100-prozentige Tochter der Bundesdruckerei GmbH - gemeinsam sorgen die beiden Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen für Sicherheit und Vertrauen.

    Cloud-Sicherheit auf mehrere Schultern verteilt | Bundesdruckerei
    https://www.bundesdruckerei.de/de/Presse/Pressemitteilungen/Cloud-Sicherheit-auf-mehrere-Schultern-verteilt

    #Berlin #Taxi #LABO

  • „Taxi Berlin“: Traditionsunternehmen in Zugzwang - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost
    http://www.morgenpost.de/berlin/article208410543/Taxi-Berlin-Traditionsunternehmen-in-Zugzwang.html

    Dieser Artikel vermischt die üblichen Halbwahrheiten über das Taxigewerbe aufs Schönste. Immerhin erfährt man ein Wenig über die Geschichte von Taxi Berlin. Diese Infos kann man leider nur mit begreifen, wenn man über zusätzliches Wissen verfügt, das der Artikel nicht enthält. Propaganda nennt man so etwas.

    Betrügerische Taxifahrer lauern an vielen Ecken in Berlin und zocken ahnungslose Fahrgäste ab. Meist handelt es sich um kriminelle Fahrer, die keiner Zentrale angehören und Fahrten anbieten, die in keiner Zentrale registriert werden. Daher ist es sowohl für Touristen als auch für Berliner ratsam bei einem seriösen Taxiunternehmen einen Fahrer zu bestellen. Die größte Taxiflotte in Berlin hat das Unternehmen „Taxi Berlin“.

    030/202020 - „Taxi Berlin“

    6.500 der knapp 8.000 Berliner Taxen mit insgesamt 15.000 Fahrern sind im Auftrag von „Taxi Berlin“ unterwegs. Hermann Waldner, Geschäftsführer der Taxizentrale „Taxi Berlin“ baute das Unternehmen seit 1978 im damaligen West-Berlin auf – anfangs saß er selbst am Steuer. Nach der Wende, 1990, kaufte er den Ost-Berliner Taxibetrieb „VEB Taxi“. Aus dem „VEB“ wurde „Spreefunk“. Dieses Unternehmen kaufte schließlich die Berliner Taxigenossenschaft „Taxifunk Berlin“. 2006 kam die Zentrale „Würfelfunk“ dazu.

    Ein Taxi in Berlin online buchen

    Darüber hinaus entwickelte Walder gemeinsam mit einem Wiener Unternehmen die App Taxi.eu, welche zum führenden Taxiportals Europas ausgebaut werden soll. In 100 Städten Europas sind rund 62.000 Taxis in das System integriert. Sechs Prozent aller Taxifahrten werden bereits mit dem Smartphone-Programm in Berlin gebucht.

    Wenn ein Kunde der App ein Taxi in Berlin online bestellt hat, kann er die Anfahrt des Fahrzeugs live auf dem Display verfolgen. Darüber hinaus ist in der App ein Fahrpreis-Rechner integriert, die den Kunden informiert, wie teuer eine angegebene Fahrt im Durchschnitt ist.

    Taxi.eu soll Mytaxi und Uber Konkurrenz machen

    Taxiunternehmen haben es nicht leicht, denn junge Start-up-Firmen greifen das traditionelle Geschäftsmodell der Branche mit unterschiedlichsten Strategien und einem hohen Kapitaleinsatz an. Manche mit legalen Mitteln, andere auf verbotene Weise. Während das Hamburger Unternehmen „MyTaxi“ die Grenzen des geltenden Rechts anerkennt, versuchte „Uber“ sie mehrfach zu überschreiten.

    Die Folge waren Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis, dass nahezu alle Uber-Dienste in Berlin untersagt wurden. Das Unternehmen beschränkt sich deshalb derzeit auf die Vermittlung von Taxifahrten per App , womit man zwar kein Geld verdient, aber wertvolle Kundendaten generiert, die später einmal monetarisiert werden können .

    Die zunehmende Konkurrenz durch Internet-Start-ups wie „Uber“ und „MyTaxi“ hat die Traditionsbranche auf Trab gebracht. Doch auch das traditionelle „Taxi Berlin“ lernt von den Start-up-Unternehmen. So können Kunden der Taxi-App, Fahrer nach dem Uber-Vorbild bewerten und einen Fahrer mit bestimmter Sternezahl buchen. Der große Unterschied zu Uber und Co. ist allerdings, dass bei taxi.eu die Taxi-Unternehmer weiterhin bei einer Taxizentrale angemeldet sind.

    #Berlin #Taxi

  • Die Tricks der Berliner Taxi-Betrüger - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost
    http://www.morgenpost.de/berlin/article208410135/Die-Tricks-der-Berliner-Taxi-Betrueger.html

    Gut ist es, vor den schwarzen Schafen zu warnen. Weniger gut ist es, einen wenig präzisen Fahrpreisrechner zu empfehlen.

    Fahren ohne Taxameter, Festpreise und vermeintliche Abkürzungen: Viele Berliner Taxifahrer arbeiten mit miesen Tricks und ruinieren so das Geschäft von rechtschaffenen Fahrern . Oft sind Touristen von der Betrugsmasche betroffen.

    Bekannt wurde die dreiste Abzock-Masche im Jahr 2014 als ein Fahrer zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, weil ihm mehr als ein Dutzend Fälle gewerbsmäßigen Betruges nachgewiesen wurden. Einmal hatte er knapp 300 Euro für eine zehn Kilometer lange Fahrt kassiert.

    #Berlin #Taxi #Kriminalität

  • Berliner Taxigewerbe: Taxiunternehmen mogeln sich um Mindestlohn - http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-taxigewerbe-taxiunternehmen-mogeln-sich-um-mindestlohn/19412938.html

    20.02.2017, von ANDRÉ RICCI
    In Berlins Taxigewerbe ist Schattenwirtschaft weit verbreitet. Fahrer werden systematisch um den Mindestlohn gebracht. Die Behörden sind überfordert oder haben resigniert.

    „Totmann-Taste“ nennen die Fahrer das Instrument, das sie Schicht für Schicht um einen Teil ihres Lohns bringt. Wenn die Fahrer die Taste nicht alle paar Minuten drücken, stoppt die Arbeitszeitzählung. Offiziell soll so verhindert werden, dass angestellte Taxifahrer weiter Lohn kassieren, während sie Mittagspause machen oder zwischendurch shoppen oder spazieren gehen. Tatsächlich dient die Taste häufig dazu, reguläre Standzeiten, in denen der Fahrer auf neue Kunden wartet, zu Pausenzeiten zu erklären.

    Denn wer nicht alle paar Minuten die Taste drückt, wird vom System automatisch in den Pausenmodus umgeschaltet und verdient solange nichts mehr, bis er sich per Knopfdruck zurückmeldet. „Die meisten Geräte sind auf drei oder fünf Minuten eingestellt“, berichtet Taxifahrer Burkhard Zitschke. „Das gibt es doch in keinem anderen Beruf, dass der Gang auf die Toilette oder das Holen eines Kaffees gleich vom Lohn abgezogen wird.“

    Doch angestellte Taxifahrer berichten von noch schärferen Maßnahmen: Demnach werden sie von ihren Unternehmen angewiesen, die „Totmanntaste“ bewusst nicht zu drücken, wenn sie im Wagen auf Kundschaft warten. Am Taxistand sei das Gesprächsstoff, erklären mehrere Fahrer. Anweisungen würden demnach nicht schriftlich erteilt, aber die betroffenen Fahrer wüssten, was von ihnen verlangt werde. Ein Taxifahrer wagt sich jetzt aus der Deckung: Er hat eines der größeren Berliner Taxiunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten auf Nachzahlung verklagt. Am 6. April wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt, ein Musterverfahren, dem weitere folgen könnten.

    Das Warten auf Kundschaft wird als Pause gerechnet, um den Lohn zu drücken

    In einer anonymisierten Umfrage unter gewerkschaftlich organisierten Fahrern gab die Mehrheit an, Wartezeiten als Pausen zu erfassen. Dem Recherchezentrum Correctiv liegen zudem Stundenzettel vor, die diese Praxis zeigen. Bei Schichtzeiten zwischen acht und neun Stunden sind dort durchschnittliche Pausen von täglich mehr als zweieinhalb Stunden verzeichnet. Wobei manche „Pausen“ nahtlos in den Feierabend übergehen. Etwa so: 20 Uhr bis 21.45 Uhr Pause, 22 Uhr Schichtende. Von den zwei Stunden Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr werden nur die letzten 15 Minuten entlohnt. Macht 2,21 Euro brutto. Das Warten auf Kundschaft wird als Pause herausgerechnet, um die Stundenzahl zu drücken. So kann der Mindestlohn gezahlt werden – auf dem Papier.

    Tatsächlich reichen die Umsätze oft nicht aus, um Wartezeiten zu bezahlen. Der durchschnittliche Netto-Stundenumsatz belief sich 2015 laut Senatsverwaltung auf etwa 15,90 Euro. „Um den Mindestlohn zu zahlen, wären rund 25 Euro nötig“, erläutert Taxiunternehmer Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxi-Verbands Berlin-Brandenburg (TVB).

    Betriebe, die bei den Pausen tricksen, handeln rechtswidrig. Wartezeiten am Taxistand sind als Bereitschaftsdienst zu entlohnen, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klargestellt. Ein Verkäufer macht schließlich auch nicht Pause, wenn gerade kein Kunde im Laden ist. Doch kaum ein Fahrer traute sich bislang, gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen. Und der Berliner Taximarkt ist unübersichtlich, es gibt verhältnismäßig viele kleine Unternehmen. Der Chef ist oft auch Kollege. Keiner will Nestbeschmutzer sein, keiner seinen Job riskieren. Ein Problem ist auch die Beweislast vor dem Arbeitsgericht. Absprachen erfolgen oft mündlich. „Viele Fahrer haben nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag“, sagt Taxifahrer Klaus Meier.

    „Der Mindestlohn wird im Berliner Taxigewerbe definitiv nicht eingehalten“

    Systematischer Lohnbetrug hat Methode, es hat sich eine Kultur des Wegsehens, der Schwarzarbeit und Ausbeutung etabliert. „Der Mindestlohn wird im Berliner Taxigewerbe definitiv nicht eingehalten“, sagt Gewerkschaftssekretärin Susanne Meinke von Verdi Berlin. „Wir haben den Senat immer wieder auf das Problem hingewiesen, aber dort bestand kein Interesse, sich mit dem Thema zu beschäftigen.“

    Dass Berlin im Vergleich aller deutschen Taximärkte mit Abstand am schlechtesten abschneidet, ist auch das Ergebnis einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2015 in Auftrag gegebenen Wirtschaftlichkeitsstudie. Demnach geraten ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen immer stärker unter Druck. Es existiere eine „sehr ausgeprägte Schattenwirtschaft“.

    Dabei tut sich durchaus etwas, wenn auch nur als Folge einer neuen Rechtslage im Bund: Seit Januar ist nämlich nach einer sechsjährigen Übergangsfrist in ganz Deutschland das Fiskaltaxameter Pflicht. Dabei handelt es sich um ein Gerät, das Umsatzunterdrückung und Schwarzfahrten erschweren soll. Dazu werden alle Fahrzeugbewegungen erfasst und auf einer Verschlüsselungskarte gesichert sowie parallel online versendet und auf einem externen Server gespeichert. In Hamburg wurde es bereits 2011 auf freiwilliger Basis eingeführt, vom dortigen Senat gefördert mit 1500 Euro pro Taxi. Dadurch fielen die Trickser auf, weil sie das Angebot der Nachrüstung ausschlugen. Die Zahl der Taxen reduzierte sich, ohne dass es dafür einen rechtlich angreifbaren „Konzessionsstopp“ gebraucht hätte. Heute gilt der einst wilde Hamburger Taximarkt als gezähmt und reguliert. Rund 3200 Taxifahrer sind dort unterwegs und erzielen auskömmliche Umsätze, von denen ihre Berliner Kollegen nur träumen können.

    Das zuständige Amt hat zu wenig Personal für eine umfangreiche Kontrolle

    In der Hauptstadt dagegen kommt die Einführung des Fiskaltaxameters trotz Rechtspflicht nicht voran. Eine staatliche Förderung gibt es nicht. Nach Schätzungen von Insidern sind bisher gerade einmal rund 700 der insgesamt 8313 Berliner Taxen umgerüstet. Genaue Zahlen kennt niemand. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen gibt auf Anfrage zu, dass ihre Behörde keine Ahnung habe, wie viele Fiskaltaxameter bereits zum Einsatz kommen. Und sie erklärt noch etwas anderes: Das Gerät solle ausdrücklich nicht dafür eingesetzt werden, Lohnbetrug zu verhindern. Es geht um die Speicherung steuerrelevanter Daten, nicht um das Arbeitsrecht.

    Die Konzessionsbehörde, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, teilt auf Anfrage lapidar mit: „Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe.“ Aha. Doch bewältigen will man die Aufgabe offenbar nicht, da wird lieber zuständigkeitshalber auf den Zoll verwiesen. Dabei könnten Konzessionen verweigert oder widerrufen werden, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragstellers bestehen. Aber in der genannten Wirtschaftlichkeitsstudie heißt es mit Blick auf das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo), das die Berliner Taxen kontrollieren soll: "Der Vergleich mit der effizient arbeitenden Hamburger Genehmigungsbehörde zeigt, dass die aktuellen personellen Kapazitäten des LABO nicht für eine wirkungsvolle und flächendeckende Aufsicht reichen." Mehr als 8000 Taxen standen im Dezember 2016 nur zehn Stellen für Antragsbearbeitung, Betriebsprüfungen, Außenkontrollen und den Widerruf von Konzessionen zur Verfügung.

    Die turnusmäßige Betriebsprüfung umgehen die Taxi-Unternehmen

    Eine an andere Großstädte angelehnte restriktivere Vergabepraxis wird in Berlin kategorisch abgelehnt. So kann die Zahl der Taxen weiter steigen wie bisher: Allein zwischen 2011 bis 2016 wuchs die Flotte um mehr als 15 Prozent von 7200 auf 8300 Fahrzeuge.

    Das gut gemeinte Mindestlohngesetz? Im Berliner Taximarkt führte es dazu, dass auch zuvor steuerehrliche Fahrer und Unternehmen das Tricksen anfingen. Die Berliner Strukturen, sagt Taxiunternehmer und Verbandsvorsitzender Freutel, belohnen eben die Betrüger. Behördliche Nachlässigkeit deckt deren Machenschaften. So umgehen Taxiunternehmer zum Beispiel die turnusgemäße, alle zwei Jahre anstehende Betriebsprüfung, indem sie einfach rechtzeitig ihre Konzessionen zurückgeben. Ein Strohmann beantragt parallel neue Genehmigungen – und weiter dreht sich das Karussell. Das Risiko ist gering: Die Versagungsquote bei Erstanträgen auf eine Taxikonzession in Berlin liege aktuell bei rund zwei Prozent, teilt die zuständige Behörde mit.

    Der Autor ist Mitarbeiter des Recherchezentrums Correctiv. Die Redaktion, mit der der Tagesspiegel kooperiert, finanziert sich über Spenden und Mitgliedsbeiträge.

    #Berlin #Taxi #Arbeit #Wirtschaft

  • Abzocke und Betrug im Taxi: Diese App aus Berlin soll Kunden schützen - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost
    http://www.morgenpost.de/berlin/article207408175/Abzocke-im-Taxi-Eine-App-aus-Berlin-soll-Kunden-schuetzen.html

    Parkst du dein Auto im schönen Napoli, machst du das mit der lokalen Mafia klar. Dann gehts dir gut, nichts wird geklaut, liegst du auch auf der faulen Haut.

    Berlin hat keine Mafia, Berlin hat Don Waldi, und der empfiehlt als lokaler Vermittlungs-Monopolist, Taxis nur mit seiner App zu buchen. Die Betrüger sind immer andere, die vermittelt er nicht, sagt er, und er muß es wissen. Beides funktioniert und beiden Fällen muss man sich dennoch fragen, ob man die richtige Entscheidung getroffen hat.

    Waldner rät Kunden, direkt mit der App zu buchen oder in kritischen Situationen in dem Programm nachzusehen und den Fahrer anschließend mit dem Suchergebnis zu konfrontieren. „Das Interesse der Kunden an der App ist sehr groß“ , sagt Waldner. Drei Millionen Mal wurde sie bereits aus den App-Stores heruntergeladen. Sechs Prozent aller Fahrten werden mit dem Smartphone-Programm in Berlin gebucht.

    6200 der knapp 8000 Berliner Taxen mit insgesamt 15.000 Fahrern sind im Auftrag von Taxi Berlin unterwegs.

    Hier irrt die BeMoPo - zur Zeit gibt es ca. 8300 Taxis in Berlin.

    #Berlin #Taxi #Kriminalität

  • Uber hält sich mit geheimer Software Kontrolleure vom Hals
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/neue-mobilitaet/uber-haelt-sich-mit-geheimer-software-kontrolleure-vom-hals-14911807.html

    Hat sich der Fahrtenvermittler Uber auch in Deutschland mit einem geheimen Programm Kontrolleure vom Hals gehalten? Mitarbeiter der Stadt München hatten bei Testfahrten „Unregelmäßigkeiten“ festgestellt.
    ...
    ein bislang geheimes Programm namens Greyball. Es soll dazu dienen, die Fahrer zu schützen: vor gewalttätigen Fahrgästen, vor der unliebsamen Konkurrenz etwa des amerikanischen Wettbewerbers Lyft – aber auch vor „Gegnern, die mit Kontrolleuren in verdeckten Operationen gemeinsame Sache machen“, wie das Unternehmen bestätigte. Dazu beobachteten Mitarbeiter von Uber, welche Nutzer sich häufig in der Nähe von Regierungsgebäuden in die App einloggten.

    Sie prüften auch, ob die in der App hinterlegten Kreditkarteninformationen Hinweise lieferten und durchforsteten die sozialen Medien. Wurden sie fündig, versuchten sie zu verschleiern, wo sich tatsächlich Uber-Autos aufhielten und zeigten den Nutzern stattdessen Geisterfahrzeuge an. Einem Bericht der „New York Times“ zufolge soll Uber so etwa in Boston, Paris und Las Vegas, aber auch in Australien, China und Südkorea behördliche Kontrollen vermieden haben.

    In Belgien ist das auch schon aufgefallen.

    Uber avoue utiliser un logiciel secret pour éviter les forces de l’ordre
    http://www.lalibre.be/economie/libre-entreprise/uber-avoue-utiliser-un-logiciel-secret-pour-eviter-les-forces-de-l-ordre-58b

    « Ce programme empêche les demandes d’utilisateurs frauduleux qui violent les termes de service, que ce soit des gens qui veulent s’en prendre physiquement aux chauffeurs, des concurrents voulant perturber nos opérations, ou des opposants qui s’allient aux autorités pour des opérations secrètes visant à piéger nos conducteurs », a indiqué un porte-parole d’Uber dans un courriel à l’AFP.

    Uber a souligné que le logiciel était surtout utilisé dans des endroits où les chauffeurs craignaient pour leur sécurité, mais seulement « rarement » pour éviter d’avoir affaire aux forces de l’ordre.

    Selon le New York Times, le logiciel est utilisé dans plusieurs pays. Accepté par le service juridique d’Uber, il soulève cependant des questions éthiques. Cet outil était gardé secret par Uber, qui fait concurrence aux services de taxi traditionnels dans de nombreuses villes.

    Il fonctionne grâce aux données des utilisateurs : les personnes travaillant pour les autorités de régulation sont par exemple ciblées et voient leurs courses annulées. Le logiciel montre à ces personnes une fausse application sur leur smartphone, avec carte et fausses voitures fantômes en mouvement, selon le quotidien new-yorkais. Le logiciel met aussi hors limites certains bâtiments du gouvernement.

    Man fragt sich, ob nicht langsam eine Anzeige wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Uber angesagt wäre. Dann käme es nur noch darauf an, welchen Aufwand die Staatsanwaltschaft zu treiben bereit wäre, denn eine genaue Prüfung würde höcshtwahrscheinlich Beweise für die Verabredung zur Begehung einer Straftat ergeben, zumindest wenn man den öffentlichen Ankündigungen der Uber-Führer glauben schenken darf. Vielleicht wollten die aber auch nur angeben. Alles noch nicht ganz erwachsene große Junges, keine wirklichen Straftäter die Uber-Bosse - oder ?

    #Uber #disruption #taxi

  • Polizei und Zoll jagen betrügerische Taxifahrer - Berliner Morgenpost
    http://m.morgenpost.de/berlin/article209697065/Polizei-und-Zoll-jagen-betruegerische-Taxifahrer.html

    Egal was man vom Rest des Artikels hält, sind entweder die Polizei oder Alexander Dinger schlecht informiert und hätten es eigentlich besser wissen müssen:

    Die Zahl von 7800 Taxis in Berlin ist hoffnungslos veraltet, im Februar 2017 sind in Berlin über 8300 Taxis zugelassen. Damit wäre auch ein wichtiger Grund für die Tricksereien genannt: Geld kann im Berliner Taxigewerbe nicht mehr auf legale Weise verdient werden. Die Fahrer der meisten Betriebe erhalten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn und die einigermassen ehrlichen Unternehmer zahlen drauf.

    Bei einer großangelegten Aktion haben Ermittler am Mittwoch Dutzende Taxifahrer kontrolliert. Die Mehrheit arbeitete sauber.
    Von Alexander Dinger, 22.02.2017, 16:03

    Am Einsatz beteiligt waren 40 Polizeischüler im 5. Semester, 21 Zollbeamten sowie je zwei Mitarbeiter der LKA sowie des Ordnungsamtes. Kontrollen gab es an drei Standorten: Saatwinkler Damm sowie direkt am Flughafen Tegel vor den Terminals A und C. Die Beamten schauten sich vor allem die Zulassungen der Autos, die Eichung der Taxameter und die Gewerbeanmeldung an.

    Laut Polizei wurden 66 Fahrer samt Autos kontrolliert. Bei sieben Fahrern wurden mündliche Verwarnungen ausgesprochen, drei erhielten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Einer konnte etwa keine aktuelle Eichung für sein Taxameter nachweisen. Die meisten Fahrer begrüßten die Kontrollen. Taxifahrer Burkhard Zitschke sagte der Berliner Morgenpost: „Die Kontrolle ist in Ordnung. Wir müssen unser Gewerbe schützen - auch vor Fahrern, die nicht ordnungsgemäß ihrem Job nachgehen. Zudem muss die Qualität erhöht werden.“

    Doch nicht alle Taxifahrer waren mit der Kontrolle einverstanden. „Die rauben mir die Zeit. Eine halbe Stunde für die Kontrolle, eine Stunden Schlange stehen am Flughafen. Das ist Zeit, in der ich nichts verdiene. Die Kontrolle ist die reinste Schikane“, so ein Taxifahrer.

    Laut Polizei ist Berlin die taxireichste Stadt Deutschlands

    Einer Studie des Marktforschungsinstituts Linne + Krause im Auftrag der Senatsverkehrsverwaltung zufolge, die im vergangenen Jahr vorgestellt worden war, ist der Steuerbetrug in Berlins Taxibetrieben weit verbreitet. Die Hamburger Marktforscher hatten für ihre Untersuchung die Daten von rund 900 der knapp 3000 Berliner Taxibetriebe ausgewertet. Ergebnis: In fast vier von fünf untersuchten Taxis stellten die Wissenschaftler demnach Fehlverhalten fest (77 Prozent).

    Der „primäre Geschäftszweck vieler Berliner Taxibetriebe ist nicht die Personenbeförderung“, heißt es in der Studie. Vielmehr sei davon auszugehen, dass das eigentliche Geschäftsmodell darin bestehe, „den eigenen Gewinn zu maximieren und gleichzeitig den Fahrern kollektiven Zugang zu Schwarzgeld und Transferleistungen“ zu verschaffen. Im Zentrum der Schattenwirtschaft stehen den Angaben der Studie zufolge rund 130 größere „Intensivtäterbetriebe“.

    Ende 2016 endete für das Taxigewerbe eine Übergangsfrist. Nun sind nur noch sogenannte Fiskal-Taxameter zugelassen, die die einzelnen Fahrdaten an einen externen Server übermitteln. Dadurch wird ein möglicher Abrechnungsbetrug deutlich erschwert. Laut Polizei ist Berlin mit 7800 Taxis die taxireichste Stadt Deutschlands.

    #Berlin #Taxi #Wirtschaft

  • Don’t mess with türkischstämmiger Taxifahrer
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/berlin-kreuzberg-taxifahrer-faehrt-randalierer-mehrfach-an/19410886.html
    Bedauerlich aber wahr: Arbeitsdruck und Verdienst der meisten Kollegen machen keine Freude. Da gehen manchem schon mal die Pferde durch, wenn er oder sein Auto, haha, das kennen wir doch seit 45 von den deutschen Spießern, angegriffen wird. Warum sollten Türken besser sein; davon kann auch der Grünenchef ein Liedchen singen.

    Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es Euch nicht gefällt: Taxifahren ist ein Job für Zen-Meister. Wer den in sich noch nicht entdeckt hat, darf gerne Nachhilfestunden nehmen. Aber nicht bei Pai Mei, die Art Zen funktioniert im Taxi nicht.

    Ein Berliner Taxifahrer hat am frühem Samstagmorgen in Berlin-Kreuzberg einen randalierenden Mann mehrfach angefahren und dabei lebensgefährlich verletzt. Der 31 Jahre alte Nachtschwärmer war nach Angaben der Polizei aus einem Club geflogen und hatte offenbar aus Frust darüber an einer Bushaltestelle nahe des Clubs wiederholt gegen ein dort wartendes Taxi getreten und gestoßen.

    Der 50 Jahre alte Taxifahrer fuhr den Mann daraufhin immer wieder leicht an und drückte ihn weg. Der 31-Jährige, ein Libanese, stürzte mehrfach hin und schlug mit dem Kopf auf die Fahrbahn. Dennoch stand er auf und randalierte weiter.

    Schließlich überrollte ihn das Taxi an der Hüfte. Der Randalierer wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen am Kopf und Blessuren an der Hüfte in eine Klinik gebracht.

    Die Polizei nahm den türkischstämmigen Taxifahrer fest. Gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

    Die optimale Kombination aus „Zen“ und „Bumm“ gibt es in den unterschiedlichen Berliner Shaolin „Tempeln“.

    Shaolin Temple Opens in Berlin | 26.11.2004
    http://www.dw.com/en/shaolin-temple-opens-in-berlin/a-1408550

    Shaolin-Tempel - Berlin.de
    https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/gebaeude-und-anlagen/kirchen/artikel.110993.php

    Einladung: Buddha’s Geburtstag 浴佛节 Samstag 06. Mai 2017
    http://www.shaolin-tempel.eu/shaolin/index.php/de/home-2/13-neuigkeiten/162-einladung-buddha-s-geburtstag-samstag-06-mai-2017

    Shaolin Kung Fu - Tai Ji - Qi Gong in Berlin
    http://www.shaolin-kungfu-berlin.de

    Meine Erfahrungen im Shaolin Tempel Deutschland, in Berlin
    http://www.tai-chi-akademie.de/meine-erfahrungen-im-shaolin-tempel-deutschland-berlin

    #Berlin #Taxi #Unfall

  • Ausbeutung per Totmann-Taste – correctiv.org
    https://correctiv.org/recherchen/arbeit/artikel/2017/02/16/taxi-markt-berlin-fehlende-kontrollen-mindestlohn

    André Ricci 16. Februar 2017

    Auf dem Berliner Taximarkt hat sich eine Kultur des Tricksens, der Schwarzarbeit und der Ausbeutung etabliert. Die Behörden haben zugelassen, dass eine „sehr ausgeprägte Schattenwirtschaft“ entstanden ist. Mindestlohn? Fehlanzeige. Bislang muckte niemand auf. Nun bricht erstmals ein Taxifahrer das Schweigen – und hat seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung verklagt.

    Totmann-Taste nennen die Fahrer das Instrument, das sie Schicht für Schicht um einen Teil ihres Lohns bringt. Wenn die Fahrer die Taste nicht alle paar Minuten drücken, stoppt die Arbeitszeit. Damit angestellte Taxifahrer nicht weiter Lohn kassieren, während sie Mittagspause machen, einkaufen oder spazieren gehen. Tatsächlich dient die Taste häufig dazu, die Wartezeit auf neue Kunden zur Pausenzeit zu erklären.
    Denn wer nicht alle paar Minuten die Taste drückt, wird vom System automatisch in den Pausenmodus umgeschaltet. Er verdient solange nichts mehr, bis er sich per Knopfdruck zurückmeldet. „Die meisten Geräte sind auf drei oder fünf Minuten eingestellt“, sagt Taxifahrer Burkhard Zitschke. „Das gibt es doch in keinem anderen Beruf, dass der Gang auf die Toilette oder das Holen eines Kaffees gleich vom Lohn abgezogen wird.“

    Doch angestellte Taxifahrer berichten von noch schärferen Maßnahmen: Demnach werden sie von ihren Unternehmen angewiesen, die Totmanntaste nicht zu drücken, wenn sie im Wagen auf Kundschaft warten. Am Taxistand ist das Gesprächsstoff, erklären mehrere Fahrer. Anweisungen gibt es nur mündlich, jeder weiß aber, was von ihm verlangt wird.

    Ein Taxifahrer wagt sich jetzt aus der Deckung: Er hat eines der größeren Berliner Taxiunternehmen auf Nachzahlung verklagt. Am 6. April wird der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt, ein Musterverfahren, dem weitere folgen könnten.

    In einer anonymisierten Umfrage unter gewerkschaftlich organisierten Fahrern gab die Mehrheit an, Wartezeiten als Pausen zu erfassen. CORRECTIV liegen zudem Stundenzettel vor, die diese Praxis belegen. Bei Schichtzeiten zwischen acht und neun Stunden sind dort durchschnittliche Pausen von täglich mehr als zweieinhalb Stunden verzeichnet. Wobei manche „Pausen” nahtlos in den Feierabend übergehen. Etwa so: 20 Uhr bis 21.45 Uhr Pause; 22 Uhr Schichtende. Von den zwei Stunden Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr werden nur die letzten 15 Minuten berechnet. Macht 2,21 Euro brutto. Das Warten auf Kundschaft wird als Pause herausgerechnet, um die Stundenzahl zu drücken. So kann der Mindestlohn gezahlt werden – auf dem Papier.

    Tatsächlich reichen die in Berlin erzielten Umsätze oft nicht aus, um Wartezeiten zu bezahlen. So belief sich der durchschnittliche Netto-Stundenumsatz 2015 laut Senatsverwaltung auf etwa 15,90 Euro. „Um den Mindestlohn zu zahlen, wären rund 25 Euro nötig“, erläutert Taxiunternehmer Detlev Freutel, Vorsitzender des Taxi-Verbands Berlin-Brandenburg. Kreative Pausenabrechnungen seien mithin oft der Versuch, zu geringe Umsätze und den Mindestlohn irgendwie unter einen Hut zu bringen. Freutel selbst reduzierte nach Einführung des Mindestlohns von neun auf drei Konzessionen und musste sich von langjährigen Mitarbeitern trennen.

    Betriebe, die bei den Pausen tricksen, handeln rechtswidrig. Wartezeiten am Taxistand sind als Bereitschaftsdienst zu entlohnen, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg klargestellt. Ein Verkäufer macht schließlich auch nicht Pause, wenn gerade kein Kunde im Laden ist.
    Doch kaum ein Fahrer traute sich bislang aus der Deckung. Das Gewerbe entstammt einer Tagelöhner-Tradition. Fahrer sind gewohnt, betriebswirtschaftlich mitzudenken, nach umsatzschwachen Schichten zu fragen, wie sie denn nun abrechnen sollen. Und der Berliner Taximarkt ist kleinteilig, unübersichtlich. Die meisten Betriebe haben zwei bis fünf Wagen. Der Chef ist oft zugleich Kollege. Keiner will der Nestbeschmutzer sein, keiner seinen Job riskieren. Ein weiteres Problem ist die Beweislast vor dem Arbeitsgericht. Absprachen erfolgen oft mündlich. „Viele Fahrer haben nicht einmal einen schriftlichen Arbeitsvertrag“, verdeutlicht Taxifahrer Klaus Meier die Besonderheiten der Branche.

    Systematischer Lohnbetrug hat Methode im Taxiwesen der Hauptstadt, in dem sich eine Kultur des Wegsehens, der Schwarzarbeit und der Ausbeutung etabliert hat. „Der Mindestlohn wird im Berliner Taxigewerbe definitiv nicht eingehalten“, sagt Gewerkschaftssekretärin Susanne Meinke von Ver.di Berlin. „Wir haben den Senat immer wieder auf das Problem hingewiesen, aber dort bestand kein Interesse, sich mit dem Thema zu beschäftigen.“

    Dass Berlin im Vergleich aller deutschen Taximärkte mit Abstand am schlechtesten abschneidet, ist auch das Ergebnis einer von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2015 in Auftrag gegebenen Studie zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Stadt. Demnach geraten ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen immer stärker unter Druck und können im System nur schwer überleben. Im Taxigewerbe der Hauptstadt existiere eine „sehr ausgeprägte Schattenwirtschaft“, habe sich ein „die öffentlichen Kassen erheblich schädigendes Milieu“ herausgebildet. Insgesamt ergebe sich daraus eine „beispiellose Wettbewerbsverzerrung“. Und dabei geht es in dem vergleichenden Gutachen der Hamburger Firma Linne & Krause nicht einmal um Lohnbetrug, sondern ausschließlich um andere Formen der Steuer- und Abgabenverkürzung, etwa durch Schwarzfahrten und falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt.

    Doch etwas tut sich nun auch auf dem Berliner Taximarkt: Seit Januar 2017 ist – nach sechsjähriger Übergangsfrist – bundesweit das Fiskaltaxameter Pflicht. Ein Gerät, das Umsatzunterdrückung und Schwarzfahrten erschweren soll. Dazu werden alle Fahrzeugbewegungen erfasst, auf einer Verschlüsselungskarte gesichert, online versendet und auf einem externen Server gespeichert. In Hamburg wurde das Fiskaltaxameter 2011 auf freiwilliger Basis eingeführt, vom dortigen Senat gefördert mit 1.500 Euro pro Taxi. Dadurch fielen die Trickser auf, weil sie das Angebot der Nachrüstung ausschlugen. Die Zahl der Taxen reduzierte sich, ohne dass es dafür einen rechtlich angreifbaren Konzessionsstopp brauchte. Heute gilt der einst wilde Hamburger Taximarkt als gezähmt und reguliert. Rund 3.200 Taxen kurven dort herum und erzielen auskömmliche Umsätze, von denen ihre Berliner Kollegen nur träumen können.

    In der Hauptstadt dagegen kommt die Einführung des Fiskaltaxameters nicht voran. Eine staatliche Förderung gibt es nicht. Nach Schätzungen von Insidern sind bisher gerade einmal rund 700 der insgesamt 8.313 Berliner Taxen umgerüstet. Genaue Zahlen kennt niemand. Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen räumt auf Anfrage ein, dass ihre Behörde keine Ahnung habe, wie viele Fiskaltaxameter in der Stadt bereits zum Einsatz kommen.

    Die Konzessionsbehörde, Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, teilt auf Anfrage zum Thema Mindestlohn lapidar mit: „Die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns ist zweifelsohne eine wichtige Aufgabe.“

    Dabei können Konzessionen verweigert oder widerrufen werden, wenn die Behörde an der Zuverlässigkeit des Antragstellers zweifelt. Aber: Die Berliner Behörde ist derart unterbesetzt, dass sie gar nicht in der Lage ist, die Betriebe angemessen zu überprüfen. Verglichen mit der „effizient arbeitenden Hamburger Genehmigungsbehörde“ reichen die Kapazitäten der Berliner „nicht für eine wirkungsvolle und flächendeckende Aufsicht“, heißt es in der Studie aus 2015. Mehr als 8000 Taxen in Berlin, nicht einmal zehn volle Stellen, um Anträge zu bearbeiten, Betriebe zu prüfen, Taxen zu kontrollieren, Konzessionen zu widerrufen.

    Eine strengere Vergabepraxis, wie in anderen Großstädten? Davon will man in Berlin nichts wissen. So kann die Zahl der Taxen weiter steigen. Zwischen 2011 bis 2016 wuchs die Flotte um mehr als 15 Prozent, von 7.200 auf 8.300 Fahrzeuge.

    Das gut gemeinte Mindestlohngesetz? Im Berliner Taximarkt führte es dazu, dass Fahrer, die bislang ehrlich waren, nun das Tricksen anfingen. Die Berliner Strukturen, sagt Taxiunternehmer und Verbandsvorsitzender Freutel, belohnen die Betrüger. Und die Behörden kontrollieren ja nun mal nicht, sondern gucken lieber weg. Einer der Tricks: Taxiunternehmer umgehen die turnusgemäße, alle zwei Jahre anstehende Betriebsprüfung, indem sie einfach rechtzeitig ihre Konzessionen zurückgeben. Ein Strohmann beantragt parallel neue Genehmigungen – und weiter dreht sich das Karussell. Das Risiko ist gering: Die Versagungsquote bei Erstanträgen auf eine Taxikonzession in Berlin liege aktuell bei rund zwei Prozent, teilt die zuständige Behörde mit.

    Und die Fahrer wehren sich nur selten.

    #Berlin #Taxi #Totmannschalter #Ausbeutung

  • Studie: Taxi-Alternative Uber sorgt für sinkende Gehälter im Personentransport - News - gulli.com
    http://www.gulli.com/news/28120-studie-taxi-alternative-uber-sorgt-fuer-sinkende-gehaelter-im-personent

    So liest sich uninteressierte und uninformierte Berichterstattung. Typisch für die Vorurteile, mit denen wir zu tun haben.

    In jedem Land, in dem Uber versucht Fuß zu fassen, fallen die Gehälter von Taxi-Fahrern um satte 10 Prozent. Zu diesem Schluss kommt eine neue Studie, die die Auswirkungen von Uber auf den Personentransport zu analysieren versucht. Die Studie sagt allerdings auch aus, dass zwar die Taxi-Löhne sinken, gleichzeitig aber mehr Jobs im Personentransport entstehen - auch im Taxi-Gewerbe.

    In einer Studie hat sich ein Team der Universität Oxford mit der Frage beschäftigt, wie sich Uber auf den Arbeitsmarkt im Personentransport auswirkt. Demnach sinken die Löhne im traditionellen Taxi-Gewerbe um 10 Prozent, sobald Uber in einer Region Fuß gefasst hat. Der Grund dafür, so die Studie, seien höhere Einnahmen der Uber-Fahrer. Etwas widersprüchlich wirkt da die Aussage, dass trotzdem mehr Jobs in der Branche, auch für Taxifahrer, entstünden, wenn Uber den lokalen Markt betritt. In der Folge sei es nicht nachvollziehbar, dass das Unternehmen im Versuch Arbeitsplätze zu schützen reguliert werde. Das US-Magazin Fortune schließt daraus, dass sich das Verhalten der Konsumenten insgesamt durch Uber grundsätzlich geändert und die Verbreitung von entsprechenden Apps den allgemeinen Bedarf an Personentransport auf Zuruf rein durch Gewohnheit erhöht haben.

    UBER BRICHT MIT REGELN UND VORSCHRIFTEN DER BRANCHE 
    Die vorgestellten Erkenntnisse stehen teilweise im Widerspruch zu dem Ergebnis vorheriger Studien. So kommt eine zweite Studie, die sich allerdings speziell auf den Großraum Los Angeles in den USA konzentrierte, zu dem Schluss, dass die Einnahmen im Taxi-Gewerbe um 30 Prozent gefallen seien. Kritiker weisen zudem auf die hohen Eigenkosten hin, die die freien Mitarbeiter von Uber selbst tragen müssen.

    Uber ist nicht zuletzt aufgrund des Kern des Geschäftsmodells so massiv in der Kritik und unter Beobachtung. Traditionelle und stark regulierte Märkte werden aufgebrochen, indem eben genau diese Regularien und Vorschriften halbwegs legal umgangen werden. Alles im Bemühen, durch geringere Fixkosten und Löhne, minimale Risiken und maximale Belastung der Mitarbeiter Millionengewinne einstreichen zu können. Auf der anderen Seite kann Konkurrenz und Herausforderung auch nicht schaden.

    #Taxi #Uber #Medien #disruption

  • Startseite - Das FREIE Taxiforum
    http://www.das-freie-taxiforum.com

    DIE EINZIGE FREIE STIMME DES TAXIGEWERBES seit Sommer 2007! Hier gibt es alles zum Thema Taxi! Folgende Ehrenbezeichnungen wurden dem Forum von seinen Feinden verliehen: Taxi-Leaks, Wikileaks für Arme, Bekloppten-Forum, Schrott- und Schmutzforum, Taxi-Lepra-Kolonie, die DUNKLE SEITE der Foren, Sudelseiten und Dreckschleuder. Wegen der Farbgebung kommt noch Biene-Maja-Forum hinzu. Und gerade eben (5.11.15) kommt noch dieses hinzu: „dumm + blöd Taxiforum Made in Rahlstedt“

    Unser Motto: Die Menschheit ist grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die wenigen, die dafür sorgen, dass was geschieht, die vielen, die zuschauen, wie was geschieht, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht." (Karl Weinhofer, Bundestagsabgeordneter der SPD)

    #taxi

  • SoZ – Sozialistische Zeitung » Wie der Mindestlohn umgangen wird
    http://www.sozonline.de/2015/04/wie-der-mindestlohn-umgangen-wird

    Das Taxigewerbe gehört zu den Branchen, wo die Löhne bislang unterhalb von 8,50 Euro die Stunde lagen. Als Besonderheit kommt hinzu, dass es fast keine Festlöhne gab, sondern nur Provisionsanteile am selbst eingefahrenen Umsatz. Also müssten sich die angestellten Taxifahrer jetzt eigentlich freuen, bekommen sie doch endlich ein höheres Salär, das zwar nur knapp für Alleinstehende auskömmlich, aber immerhin sicher ist und Ausgabenplanungen ermöglicht. Dem ist leider nicht so.

    Der Mindestlohn ist bei den Unternehmern unbeliebt, können sie doch das Ausfallrisiko nicht mehr wie bisher auf die Beschäftigten abwälzen. Eingedenk des schwachen gewerkschaftlichen Organisierungsgrads, aber auch der üblichen persönlichen Absprachen und der eher selten vorhandenen schriftlichen Arbeitsverträge wird das Gesetz als eine Angelegenheit betrachtet, die nur auf dem Papier steht und folglich zu umgehen sei.

    Fiskaltaxameter und konsequente Kontrollen des Zolls sind vielerorts noch nicht in der Alltagsrealität angekommen.

    Das arbeitgebernahe Anwaltsbüro ETL listete in einer Veröffentlichung auf seiner Webseite vom 29.1. nicht weniger als neun verschiedene «Strategien zur Umgehung des Mindestlohns» auf. Die meisten, wie die Umwandlung von Arbeitsverhältnissen in Praktika, Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers oder Werkverträge/Leiharbeit werden völlig zutreffend als nicht rechtmäßig verworfen.

    Die Verkürzung der Arbeitszeit – insbesondere in die «Gleitzone» zwischen 450 und etwa 800 Euro – wird jedoch süffisant als Umgehungsmethode und Einhaltung des Gesetzes zugleich empfohlen.

    Wenn es möglich wäre, als Taxifahrer dasselbe Einkommen in 8 Stunden statt in 12 Stunden Arbeitszeit zu erzielen, wäre aus gewerkschaftlicher Sicht nichts gegen eine Arbeitszeitverkürzung einzuwenden. Die tatsächliche Entwicklung im Gewerbe seit Jahresbeginn zeigt jedoch auf, dass dies keineswegs beabsichtigt ist. Stattdessen werden nahezu flächendeckend Standzeiten am Halteplatz aus der Berechnung der Arbeitszeit herausgenommen und als Pausen deklariert. Das ist illegal, weil hier Arbeitsbereitschaft vorliegt, die mit mindestens 8,50 Euro entgolten werden muss. Zudem wird das Arbeitszeitgesetz, insbesondere die Pausenregelung, verletzt.

    Die Schlichen

    Die Situation an der Halte ist mit der Bereitschaft in Krankenhäusern oder bei der Feuerwehr zu vergleichen. Bei einer tatsächlichen Pause hingegen muss ein Taxifahrer das Fahrzeug verlassen und sich entspannen können – ohne Funkgerät im Ohr.

    Die Arbeitgeber im Taxigewerbe ficht all das nicht an. Sie suchen nach Tricks und Kniffen, die Vorgaben zu umgehen. Von Kollegen sind mir folgende Varianten bekannt:

    – Die Taxiunternehmen bezahlen weiterhin nach individueller Provision. Sie bestimmen willkürlich deren Anteil, teilen das Ergebnis durch 8,50 Euro… und «errechnen» so die Stunden, in denen es angeblich eingefahren wurde. Die tatsächliche Arbeitszeit ist in der Regel höher. Im Taxigewerbe übliche Abrechnungssysteme, z.B. taxiwin, laufen nach wie vor auf Provisionsbasis.

    – In einem neuen Arbeitsvertrag (Änderungskündigung) wird festgehalten, dass eine fixe Stundenzahl als abgegolten gilt. Alles was darüber hinaus tatsächlich gearbeitet wird, sind unbezahlte Überstunden. Ggf. wird das mit Umsatzvorgaben verbunden, die in der abgegoltenen Zeit nicht erreichbar sind;

    – Eine neue Generation von Taxametern, u.a. der Firma Semicon, hat einen sog. «Totmannschalter». In mehreren großen Firmen in Berlin ist er so programmiert, dass bei Standzeiten alle drei Minuten eine bestimmte Tastenkombination eingegeben werden muss, ansonsten rutscht man in den Pausenmodus. Das ist schikanös, da in drei Minuten zur Arbeit gehörende Dinge wie Geldwechsel in einem Geschäft nicht erledigt werden können, auch keine Toilettenbesuche.

    – Viele Unternehmen ordnen jedoch an, die Taxameter an der Halte bewusst im Pausenmodus laufen zu lassen, und verbieten, den Schalter zu drücken. Sie bezahlen die Arbeitsbereitschaftszeiten nicht, fordern zur Gesetzesumgehung auf und machen sich strafbar. Kollegen erkundigen sich bei Ver.di nach der Rechtslage, möchten aber in den meisten Fällen nichts dagegen unternehmen, da sie ihren Arbeitsplatz nicht verlieren wollen.

    Wo bleibt die Kontrolle?

    Die Ursachen dafür sind strukturell: Bei gleichbleibender bis rückläufiger Nachfrage sind Überkapazitäten von Taxen unterwegs. In Berlin werden nach Belieben der Unternehmen neue Taxikonzessionen erteilt, auch ein Jahr im Voraus – so lassen sich nach Betriebsschließungen «Strohmänner» einsetzen. Auch in Städten mit offiziellem Konzessionsstop werden die vorhandenen Konzessionen und Taxen nicht weniger.

    Dies hat Effekte wie bei einer Überproduktionskrise: Es gibt zu ein zu hohes Angebot an Taxidienstleistungen, die Arbeitgeber versuchen dennoch, Profite durch verstärkten Druck auf die Löhne zu erreichen.

    Ein Mindestlohngesetz, das nicht mit regulierenden Eingriffen in die Gewerbestruktur verbunden ist, sondern wo diese dem «freien Spiel des Marktes» überlassen bleibt, bewirkt somit die paradoxe Situation, dass die abhängig Beschäftigten nicht etwa mehr Lohn und soziale Sicherheit erhalten, sondern noch stärker in prekäre und gesetzwidrige Arbeitsbedingungen gepresst werden.

    Die Behörden, die die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren sollen, werden von sich aus nicht tätig, da sie andere Interessen verfolgen als die Lohnabhängigen. Es gilt also, auf sie Druck auszuüben, Solidarität unter den Kollegen zu entwickeln und auch auf der Straße Öffentlichkeit zu schaffen, damit möglich wird, dass angestellte Taxifahrer von ihrem Einkommen leben können, ohne mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

    * Der Autor ist Taxifahrer in Berlin.

    #Berlin #Taxi #Mindestlohn #Wirtschaft

  • Nostalgie : Renault 11 contre Renault 20 (Dangereusement vôtre - 1985, la R11 perd)
    http://www.imcdb.org/vehicle_15187-Renault-20-X27-1976.html

    IMCDb.org: 1978 Renault 20 TS 2 Litres [R1272] in “A View to a Kill, 1985”

    J’aimerais voir mieux l’expression sur la visage du cascadeur qui conduit la R11 sans casque ;-)

    Dangereusement vôtre
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Dangereusement_v%C3%B4tre

    Dangereusement vôtre (A View to a Kill) est un film anglo-américain réalisé par John Glen et sorti en 1985. C’est le 14e opus de la série des films de James Bond produite EON Productions. Roger Moore y incarne James Bond pour la septième et dernière fois.

    Une collection d’affiches du film
    http://www.notrecinema.com/communaute/v1_detail_film.php3?lefilm=8714

    #film #action #James_Bond #Grace_Jones #IMCDB #voitures

  • Le mot de l’éco. Uber gagnera-t-elle un jour de l’argent ?
    http://www.francetvinfo.fr/replay-radio/le-mot-de-l-eco/le-mot-de-l-eco-uber-gagnera-t-elle-un-jour-de-largent_2006567.html

    Les pertes d’Uber atteignent des sommets
    Trois milliards de dollars pour l’année 2016, selon une estimation de Bloomberg. Si cela se confirme, ce sera un milliard de plus qu’en 2015. Depuis sa création, en 2009, Uber aura englouti au total, cinq milliards de dollars pour financer son développement. Un développement à marche forcée d’ailleurs : Uber est aujourd’hui disponible dans plus de 500 villes, réparties dans près de 80 pays.

    A chaque fois la recette est la même
    Uber n’arrive dans une ville qu’en position de force - en clair, après s’être assurée d’un nombre suffisant de chauffeurs qui travaillent pour elle. Du coup, elle les subventionne très largement, à tel point que, dans de nombreux pays, le prix payé par le client est inférieur à la somme versée au chauffeur. Mais ça coûte très cher : ces subventions représenteraient, selon les experts, les deux tiers des pertes d’Uber dans le monde.

    Reste que, une fois que l’appli est devenue incontournable, une fois qu’Uber est en position de quasi-monopole, changement radical d’attitude. Uber coupe les subventions et augmente sa marge. En France la commission prélevée sur une course est ainsi passée le mois dernier de 20 à 25%.

  • CleverShuttle | Günstig Grün Gemeinsam
    http://clevershuttle.org


    Da versucht mal wieder einer, einen Taxibetrieb ohne Taxilizenz aufzubauen. In der Tat bietet er Mietwagen mit Fahrer an.

    Wir starten mit dem üblichen Marketing-Blabla.

    Spare Geld!
    CleverShuttle ist der günstigste Fahrdienst Deutschlands.

    Sei gut zu Deiner Stadt!
    CleverShuttle nutzt ausschließlich E-Fahrzeuge und Plug-in-Hybride.

    Triff nette Leute!
    CleverShuttle setzt auf Sharing und bündelt Fahrgäste mit ähnlichen Routen.

    Angeblich hat man Mietwagen, wie gesagt. So soll das funktionieren:

    CleverShuttle ist kein Taxi, sondern ein RideSharing-Fahrdienst. CleverShuttle ist als Mietwagen mit Chauffeur konzessioniert. Es gibt viele rechtliche Unterschiede zum Taxi. Bitte hab Verständnis dafür, dass CleverShuttle ebenfalls nicht die Flexibilität eines Taxis gewährleisten kann. So sind spontane Zwischenstopps (z.B. am Geldautomaten) oder spontane Routenänderungen in der Regel nicht möglich.

    Wie war das noch mit der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

    Häufig ist das Abweichen von der Dir ursprünglich angezeigten Route anlässlich der aktuellen Verkehrslage oder möglichen Straßensperrungen sinnvoll oder gar notwendig. Auch können eventuell dynamisch ermittelte Sharing-Fahrten mit anderen Fahrgästen das Abweichen von der ursprünglichen Route erfordern.

    Es wird also doch geschummelt. Das Abweichen von der ursprünglichen Route bei dynamisch ermittelte Sharing-Fahrten ist ein klassischer Verstoß gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Die Jungs wollen’s einfach wissen. Mal sehen, wie lange das gut geht.

    Vermutlich schützt nur die Finanzkraft der Investoren das Projekt vor dem kurzfristigen Absturz. Im Vergleich zu den existierenden Angeboten, egal ob Taxi oder Uber, ist es zu kompliziert und bietet zu wenige Vorteile.

    Von fairer Behandlung der Angestellten und vernünftiger Bezahlung ist sowieso nicht die Rede auf den WWW-Seiten des Unternehmens.

    Fazit: Ein etwas zu spät gekommener Trittbrettfahrer, finanziert durch schlafmützige Vorstände von Großkonzernen. Das wird diesmal nix mit der Disruption. Schaden anrichten am funktionierenden öffenlichen Nahverkehr wird es wahrscheinlich dennoch.

    Die Investoren- und Unterstützerlogos machen sich richtig gut.

    #Taxi #Mietwagen #disruption

  • Tiens, #Uber et ses chauffeurs se souviennent de l’Etat !
    https://www.mediapart.fr/journal/france/181216/tiens-uber-et-ses-chauffeurs-se-souviennent-de-l-etat

    Une réunion se tiendra ce lundi matin au ministère des transports, pour tenter de trouver une issue au conflit qui oppose les chauffeurs à la direction du groupe Uber. Symbole ultime de la #dérégulation, Uber en appelle donc au grand régulateur : l’État…

    #France #Etat #politique #taxis #VTC

  • Arme Kutscher - Sozialgericht Stuttgart untersagt die Anrechung von Trinkgeld auf Hartz IV-Leistungen
    http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Keine+Anrechnung+von+Trinkgeld+auf+Hartz+IV-Leistungen/?LISTPAGE=3632228
    Dieses Urteil dürfte zahlreiche Berliner Taxifahrer betreffen, denn ihr Lohn bewegt faktisch sich oft unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Noch ein Argument dafür, ein guter Angestellter zu sein, und die wirklichen Arbeitszeiten abzurechnen, anstelle sich in die Tasche zu lügen, und die seines Chefs zu füllen.

    Urteil vom 30. März 2016, Aktenzeichen S 4 AS 2297/15 (nicht rechtskräftig)

    Die Klägerin ist alleinerziehende Mutter und in Teilzeit als Friseurin beschäftigt. Aus ihrer Tätigkeit erzielte sie zuletzt bei einer monatlichen Arbeitszeit von 60 Stunden einen Bruttoarbeitslohn von 540 €. Nachdem die Klägerin Nachfragen des Jobcenters nach ihren Trinkgeldeinnahmen nicht beantwortet hatte, ging das Jobcenter von einem geschätzten durchschnittlichen Zusatzverdienst von 60 € durch Trinkgeld aus. Bei 60 Arbeitsstunden pro Monat und geschätzt einem Kunden pro Arbeitsstunde und 1 € Trinkgeld pro Kunde sei es realistisch, bei der Klägerin ein monatliches Trinkgeld von 60 € anzunehmen. Ausgehend von 600,- € Bruttoverdienst rechnete das Jobcenter deswegen 300 € monatliches Einkommen an (nach den gesetzlichen Vorschriften waren insgesamt 300 € als Grundfreibetrag, als Abzug für Sozialversicherungsbeiträge sowie als zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag vom anrechenbaren Einkommen abzuziehen). Im Klageverfahren hat die Klägerin bestritten, regelmäßig 60 € Trinkgeld je Monat eingenommen zu haben. Sie habe eine neue Stelle angetreten und daher wenig Stammkunden gehabt. An manchen Tagen habe sie kein Trinkgeld, an anderen 2 € oder 2,50 € Trinkgeld erzielt, welche sie jeweils noch am selben Tag für das Mittagessen ausgegeben habe.

    Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Trinkgeldeinnahmen von Hartz IV-Leistungsbeziehern grundsätzlich nicht anzurechnen sind. Es konnte daher offengelassen werden, ob das Jobcenter überhaupt berechtigt war, eine Schätzung von Trinkgeldeinnahmen vorzunehmen. Das Geben von Trinkgeld beruht nicht auf einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung, sondern stellt eine freiwillige Leistung dar, die eine besonders gelungene Dienstleistung honorieren und dem Dienstleistenden selbst zukommen soll. Wüsste der Kunde, dass das Trinkgeld im Ergebnis die Situation des Dienstleistenden nicht verbessert, weil sich im selben Umfang die Leistungen des Jobcenters vermindern, würde kaum noch Trinkgeld an die Betroffenen gezahlt werden. Dies wäre nicht nur ungerecht im Vergleich zu den Kollegen, die mehr verdienen und zusätzlich ihr Trinkgeld behalten dürfen, sondern auch schädlich für die Motivation der betroffenen SGB II-Leistungsbezieher und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Wegen Vorliegens einer unzumutbaren Härte hat daher die Anrechnung zu unterbleiben, sofern das Trinkgeld ca. 10 % der gewährten Hartz IV-Leistungen oder einen monatlichen Betrag von 60 € nicht übersteigt.

    § 11a Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - Nicht zu berücksichtigendes Einkommen:

    (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit

    1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder

    2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Für alle, die es genauer wissen wollen gibt es hier den vollständigen Text des Urteils:

    SG Karlsruhe, Urteil vom 30. März 2016 - Az. S 4 AS 2297/15
    https://openjur.de/u/892388.html

    Und die Rechtsnorm dazu:

    Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kapitel 2 - Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13), § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
    https://dejure.org/gesetze/SGB_II/11a.html

    (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
    ...
    (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
    1. ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
    2. sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

    Das Jobcenter fragt ungeachtet des anders lautenden Gesetzes nach Trinkgeldern, um sie von den Leistungen abzuziehen.

    § 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen - www.arbeitsagentur.de
    https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/WissensdatenbankSGBII/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554369

    Trinkgeld

    Für verschiedene Berufe im Dienstleistungsbereich (z. B. Friseure) wurden im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) 10 % des Einkommens nach Gehaltsbeleg zusätzlich als Trinkgeld angerechnet, da in diesen Berufen erfahrungsgemäß Trinkgeld einen nicht unerheblichen Anteil des Einkommens ausmacht. Ist im SGB II entsprechend zu verfahren?

    Bei Trinkgeldern handelt es sich ebenfalls um Erwerbseinkommen. Sie sind zum Arbeitsentgelt hinzuzurechnen.

    Eine pauschale Berücksichtigung kann nicht stattfinden, da nur Einkommen berücksichtigt werden kann, das dem Antragsteller tatsächlich zufließt. Daher muss die konkrete Höhe des Trinkgeldes den Angaben in der Anlage EK (Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person) entnommen werden.

    Bei den o. g. Berufen ist ggf. gezielt nach dem gezahlten Trinkgeld zu fragen.

    WDB-Beitrag Nr.: 110066

    Das muss man sich nicht gefallen lassen. Auf die folgende Schiene sollte man sich nicht schieen lassen:

    450 Euro Job, Problem wegen angebliche Trinkgelder !
    http://www.sozialleistungen.info/foren/einkommensanrechnung/t-450-euro-job-problem-wegen-angebliche-trinkgelder-17720.html

    Ich habe dem Jobcenter den Arbeitsvertrag vor 2 Wochen vorgelegt , jetzt habe ich ein Bescheid vom Jobcenter bekommen, wo jetzt drin steht, das ab den 1.3.2013 Trinkgelder Pauschal berechnet werden bzw. wird.
    Das Problem ist jetzt, ich bekomme keine Trinkgelder, da ich nicht als Taxifahrer dort tätig bin.

    Was soll ich jetzt machen ?

    Das war im Jahr 2013, und die Rechtslage hat sich zu Gunsten der Arbeitenden entwickelt. Wahrscheinlich werden noch zahlreiche ARGEs versuchen, Trinkgelder anzurechnen, das sollte inzwischen jedoch nicht ohne Probleme durchgehen - vorausgesetzt, man wehrt sich.

    Der folgende Artikel erklärt das sehr schön.

    Weniger Hartz IV wegen mehr Trinkgeld? | anwalt.de
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/weniger-hartz-iv-wegen-mehr-trinkgeld_084207.html

    Anrechnung von Trinkgeld ist grob unbillig

    Müssten sich Aufstocker erhaltene Trinkgelder als Einkommen anrechnen lassen, würde das dem Wunsch der Kunden, nämlich den Beschäftigten zu belohnen, widersprechen. Schlimmstenfalls könnten sie sogar dazu übergehen, gar kein Trinkgeld mehr zu zahlen, wenn sie erfahren, dass die Zuwendungen dem Beschäftigten letztlich nicht zugutekommen.

    Auch könnte dieses Vorgehen dazu führen, dass die Motivation der Aufstocker nachlässt, wenn sie merken, dass sich ihr Engagement nicht auszahlt. Schließlich kann es nicht sein, dass Aufstocker mit dem Trinkgeld ihr Existenzminimum sichern müssen. Ferner wäre eine Anrechnung von Trinkgeld grob unbillig, weil Nicht-Aufstocker das Trinkgeld steuer- und abgabefrei behalten können, während Aufstocker es auf ihr Einkommen anrechnen lassen müssten.

    Vorliegend durfte die Friseurin daher sämtliche Trinkgelder behalten – eine Anrechnung auf ihr Einkommen war unzulässig. Im Übrigen erwähnte das Gericht noch, dass die Trinkgeldeinnahmen der Friseurin wohl eher gering sind. Aus diesem Grund ist nicht damit zu rechnen, dass die junge Mutter allein aufgrund dieser Zuwendungen ihre Lebenslage zukünftig erheblich verbessern kann und ein Anspruch auf Hartz IV entfällt, vgl. § 11a V Nr. 2 SGB II.

    Fazit: Trinkgelder sind steuer- und abgabefrei. Beschäftigte dürfen diese freiwilligen Zuwendungen ihrer Kunden daher behalten, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Gleiches gilt auch für Aufstocker: Trinkgeld darf nicht als Einkommen auf den Bedarf des Leistungsempfängers angerechnet werden.

    #Taxi #Trinkgeld #Recht #ALGII

  • DIE LINKE. Berlin: Thema: Verkehr und Mobilität
    http://www.die-linke-berlin.de/die_linke/partei/basiskonferenzen/2_basiskonferenz_2016/ergebnisberichte/thema_verkehr_und_mobilitaet
    Der Berg kreiste und gebar eine Maus. Nach Intervention bei allen Parteien, konstruktiven Vorschlägen durch die Berliner Taxifahrer, Einigkeit in der Taxirunde aus Unternehmern und Politik kam dieser Absatz im Entwurf für einen rot-rot-grünen Koalitionsvertrag heraus:

    Taxiverkehr
    Wir werden Schwarzarbeit und organisierten Betrug im Taxigewerbe verstärkt bekämpfen. Hierfür werden wir die Behörden personell besser ausstatten. Betriebe, die sich nicht gesetzeskonform verhalten, wird die Konzession entzogen. Damit wird auch die Wirtschaftlichkeit der verbliebenen rechtskonform arbeitenden Taxiunternehmen erhöht.

    Weder die Stellungnahmen von Unternehmern und Taxifahrern noch das vom Senat beauftragte Taxigutachten wurden berücksichtigt. Dabei enthält das Gutachten klare, einfache und umsetzbare Vorschläge zur Lösung der bekannten Probleme.

    Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in der Bundeshauptstadt Berlin
    http://open-taxi.de/IMG/pdf/untersuchung_wirtschaftlichkeit_taxi_berlin.pdf

    7.2 Handlungsempfehlungen

    Das Berliner Taxigewerbe befindet sich in einer bundesweit beispiellosen Schieflage. Durch ein deutlich erkennbares Aufsichts- und Vollzugsdefizit konnten sich flächen- deckend rechtswidrige Strukturen entwickeln, die mittels Steuerhinterziehung und Sozialbetrug die öffentlichen Kassen in hohem Maße schädigen und eine beispiello- se Wettbewerbsverzerrung hervorbringen. . Der Ansatz des „Hamburger Modells“ hat in Berlin keine Durchschlagskraft entfaltet und muss– zum gegenwärtigen Zeitpunkt – als wirkungslos angesehen werden. Art und Umfang der Schattenwirtschaft sind seit Jahren bekannt und Gegenstand der öffentlichen und politischen Diskussion. Ein Mangel an Marktkenntnis, Problembe- wusstsein oder anderenorts erfolgreichen Konzepten besteht auf Behördenseite nicht. Umso drängender stellt sich die Frage, warum die Ansätze zur nachhaltigen Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Berliner Taxigewerbe bislang ins Leere gelau- fen sind.

    Ein Vergleich mit der Freien und Hansestadt Hamburg zeigt, dass die erfolgreiche Umsetzung des Hamburger Modells in Hamburg auf dem Zusammenspiel verschie- dener Faktoren beruht:

    • Politischer Wille zur Veränderung: Von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg des Hamburger Modells war der ab 2005 erkennbare politische und gewerbepolitische Wille zur Veränderung. Sowohl strukturell, organisatorisch als auch personell wurde die zuständige Genehmigungsbehörde neu ausgerichtet. Darüber hinaus kam es ab 2011 zur flächendeckenden Förderung der sogenannten Fiskaltaxameter.

    • Treiber Genehmigungsbehörde: Von Beginn an hat die Genehmigungsbehörde die Führungsrolle bei der Umsetzung der verschärften Prüfungspraxis übernommen und die Entwicklung aktiv vorangetrieben.

    • Aufbau Fiskaltaxameterpanel: Als entscheidende Grundlage zur Generierung von Vergleichszahlen wurde 2005 das sogenannte Hamburger Fiskaltaxameterpanel - zunächst auf Basis von Key-Daten - ins Leben gerufen. Bis heute werden jährlich aktuelle Vergleichszahlen erhoben.

    Kontinuierliche Weiterentwicklung: Das heute bestehende Prüfverfahren ist das Ergebnis einer kontinuierlichen und konsequenten Weiterentwicklung. So wurden z. B. ab 2015 Prüfelemente wie die Einhaltung von Arbeits- und Pausenzeiten oder der Abgleich von Lohnsummen und betrieblich gefahrenen Kilometern zusätzlich in das Prüfkonzept integriert.

    • Zielgerichtete koordinierte Zusammenarbeit: Von Beginn an wurde eine zielgerichtete und koordinierte Zusammenarbeit mit der Hamburger Finanzbehörde angestrebt und umgesetzt.

    7.2.1 Ansatzpunkt Schwachstellen

    Dem LABO als Genehmigungsbehörde kommt bei der Aufsicht über das Taxi- (und Mietwagengewerbe) naturgemäß eine besondere Bedeutung zu. Mit dem „Hambur- ger Modell“ verfügt das LABO grundsätzlich über ein erprobtes Instrumentarium, das jedoch nicht greift.

    • Maßnahme mehr Personal: Einen bedeutsamen Engpass bilden die fehlenden personellen Ressourcen. Der Vergleich mit der effizient arbeitenden Hamburger Genehmigungsbehörde zeigt, dass die aktuellen personellen Kapazitäten des LABO nicht für eine wirkungsvolle und flächendeckende Aufsicht reichen. Hier wird eine unbefristete personelle Aufstockung empfohlen. Die Aufstockung von Personal reicht alleine aber nicht aus, um die Schlagkraft des LABO zu erhöhen.

    • Maßnahme Qualifikation: Zusätzlich ist es erforderlich, das Personal für die effektive Umsetzung des Hamburger Modells zu qualifizieren. Hierfür sind die Mitarbeiter in erster Linie betriebswirtschaftlich zu schulen. Betriebswirtschaftlich geschulte Mitarbeiter sind schnell in der Lage, die Dimension der Schieflage auf Basis der von den Betrieben eingereichten Unterlagen zu erkennen und effizient und ggf. mit Hilfe von Vergleichszahlen auszuwerten.

    • Maßnahme Ursachenanalyse: Mangelnde personelle Kapazitäten und feh- lende betriebswirtschaftliche Qualifikation können aber die bisherige Wir- kungslosigkeit des Hamburger Modells in Berlin nicht vollständig erklären. Quasi unter den Augen der Berliner Behörden ist seit Einführung des Hamburger Modells die Zahl der Taxis und Mietwagen insbesondere in der Gruppe der „Intensivtäterbetriebe“ gestiegen. Es ist unerlässlich herauszuarbeiten, welche Strukturen und welche Mechanismen zur Wirkungs- losigkeit geführt haben.

    Maßnahme Führungsrolle: Ein Zuwarten auf die Finanzverwaltung ist wenig zielführend. Das Hamburger Beispiel zeigt, dass eine betriebswirtschaftlich ertüchtigte Genehmigungsbehörde die Führungsrolle bei der Bereinigung des Taximarktes übernehmen sollte. Das schließt eine zielgerichtete und koordinierte Zusammenarbeit mit Finanzämtern und DRV keineswegs aus.

    • Maßnahmen “Intensivtäterbetriebe”: Auf dem Berliner Taximarkt arbeitet eine Gruppe von ca. 130 semiprofessionellen Großbetrieben bzw. betrieblichen Zusammenschlüssen mit zusammen mehr als 2.100 Fahrzeugen. Von dieser Gruppe geht eine besonders starke Schadenswirkung aus. Es wird empfohlen, die Ressourcen zunächst auf diese Intensivtäter zu fokussieren.

    • Maßnahme „Aushebelung Drehtüreffekt“: Der zu beobachtende Drehtüreffekt bei größeren Taxibetrieben macht die Anstrengungen des LABO bei der Bereinigung des Berliner Taximarktes an einem ganz zentralen Punkt immer wieder zunichte. Da aufgrund des extrem hohen Organisationsgrades der Gruppe der sogenannten „Intensivtäterbetriebe“ mit den normalen Zyklen zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 13 Abs. 1 PBefG und § 1 Abs. 1 PBZugV keine wirkungsvolle Bekämpfung möglich ist, sollte durch das LABO eine flächendeckende Zuverlässigkeitsprüfung dieser Betriebe innerhalb eines kurzen Zeitraums erwogen werden. Eine hohe Zahl von Zuverlässigkeitsprüfungen innerhalb eines kurzen Zeitraums könnte wich- tige Teile der auf Zusammenhalt und gegenseitiger Unterstützung basierenden (sprich organisierten) illegalen Strukturen nachhaltig aufbrechen und so zu einer (ersten) Bereinigung des Marktes beitragen.

    • Maßnahme externe Unterstützung: Für ein koordiniertes und massives Vorgehen gegen Intensivtäterbetriebe sind Ressourcen erforderlich, über die das LABO zurzeit und in absehbarer Zukunft nicht verfügt. Nach dem Beispiel der Landeshauptstädte Stuttgart, Mainz und Wiesbaden können kurz- und mittelfristig externe Ressourcen herangezogen werden. Seit 2013 / 2014 arbeiten u. a. diese Landeshauptstädte mit externer Unterstützung nach dem „Hamburger Modell“. So konnte dort eine ähnliche Konsolidierung des Taxigewerbes wie in Hamburg eingeleitet werden.

    7.2.2 Ansatzpunkt Fiskaltaxameter

    Voraussichtlich Anfang 2017 wird in Deutschland die Verwendung manipulationssi- cherer Fiskaltaxametern Pflicht – auch wenn eichrechtliche Bestimmungen im Einzel- fall noch Übergangsfristen erlauben.

    Fiskaltaxameter erfüllen eine doppelte Funktion: Einerseits dokumentieren sie die individuellen Leistungsdaten. Daneben liefern sie gerichtsverwertbare Referenzda- ten mit allgemeinverbindlichem Charakter, die somit für die Prüfungspraxis von Finanzamt und Genehmigungsbehörde herangezogen werden können.

    • Maßnahme – Fiskaltaxameter als Statistik-Panel: In Berlin liefert ein Statistik-Panel mit ca. 120 Taxifahrzeugen bereits heute weitgehend ausreichende Datenmengen für die Gewinnung repräsentativer Daten zur Umsatzsituation des gesamten Berliner Taxigewerbes. Mit geringem finanziellem Aufwand kann das Panel aber auch über den geplanten Zeitraum hinaus weitergeführt und ausgebaut werden, um auch in Zukunft Referenzdaten zu liefern. Das Hamburger Panel generiert solche Daten kontinuierlich seit 2006.

    Über Sinn und Unsinn der Einführung des Fiskaltaxameters wäre noch einiges zu sagen, hier soll nur gezeigt werden, wie beratungsresistent sich die Berliner Strukturen zeigen. Besserung ist so nicht zu erwarten.

    #Taxi #Berlin #Politik #Taxigutachten

  • Mindestlohn für Uber-Fahrer: Ohrfeige für Uber vor Londoner Arbeitsgericht | heise online
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Mindestlohn-fuer-Uber-Fahrer-Ohrfeige-fuer-Uber-vor-Londoner-Arbeitsgericht-34


    Man muss es nur wollen ...

    Wer mithilfe des Fahrdienstvermittlers Uber Passagiere befördert, hat in Großbritannien unter Umständen das Recht auf den Mindestlohn und andere finanzielle Vergütungen. Das hat ein Arbeitsgericht entschieden und Ubers Selbstbeschreibung zerpflückt.

    Laut einem Urteil eines Londoner Arbeitsgericht haben Uber-Fahrer das Recht auf Urlaubsgeld, bezahlte Arbeitspausen und die Zahlung des nationalen Mindestlohns. Das berichtet die BBC und ergänzt, dass die Gewerkschaft GMB die Entscheidung als „monumentalen Erfolg“ begrüßt, während Uber in Berufung gehen will. Das Gericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, Uber habe mit „Fiktionen, verdrehter Sprache und sogar brandneuer Terminologie“ argumentiert. Die von dem US-Unternehmen vorgebrachte Vorstellung, Uber in London sei ein Mosaik aus 30.000 kleinen Unternehmen, die durch eine gemeinsame Plattform verbunden seien, sei „etwas hirnverbrannt“.

    Das Urteil: https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2016/10/aslam-and-farrar-v-uber-reasons-20161028.pdf

    #Taxi #Uber #disruption #Großbritannien #Recht #Gericht #Urteil