#verwaltung

  • Berliner Gebietsreform 1938
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgeschichte_Berlins


    Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

    Aus heutiger Sicht zeigt die Karte einen Bezirk zuviel, dafür fehlen ein bzw. zwei neue im Osten der Stadt.

    Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

    – die Siedlung #Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk #Charlottenburg
    – der westliche Teil von #Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Spandau
    - der nördlich des #Berlin-Spandauer_Schifffahrtskanal s gelegene Teil der #Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken #Reinickendorf und #Wedding
    - #Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Tiergarten
    – das Gebiet um den #Wittenbergplatz und den #Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Schöneberg
    – das Gebiet südlich der #Kurfürstenstraße vom Bezirk #Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
    – ein großer Teil des #Grunewald s vom Bezirk #Wilmersdorf zum Bezirk #Zehlendorf
    – ein Teil von #Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
    - der östliche Rand des Bezirks Zehlendorf (in Dahlem nur ein schmaler Streifen, sich in Richtung Süden verbreiternd bis hin zu einem größeren Gebiet im Südosten) zum Bezirk #Steglitz
    - #Späthsfelde vom Bezirk #Neukölln zum Bezirk #Treptow
    – Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
    #Oberschöneweide und die #Wuhlheide vom Bezirk #Treptow zum Bezirk #Köpenick
    - die westlich der #Ringbahn gelegenen Gebiete von #Boxhagen-Rummelsburg und #Friedrichsberg vom Bezirk #Lichtenberg zum Bezirk #Friedrichshain, damals #Horst-Wessel-Stadt.
    - #Wilhelmsruh vom Bezirk #Reinickendorf zum Bezirk #Pankow
    - das Gebiet um die #Wollankstraße westlich der Berliner #Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk #Wedding.

    Bereits in den Jahren 1928 und 1937 war es zu Verschiebungen zwischen Schöneberg und Tempelhof gekommen.

    Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen #Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit Willy Pölchen (KPD) als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg. Entsprechend bestand in der Zeit das #Amtsgericht_Friedenau.

    #Berlin #Geschichte #Verwaltung #Bezirke #Nazis

  • Kita-Sterben? Prenzlauer Berg hat zu viele Kita-Plätze – wie kann das sein?
    https://www.berliner-zeitung.de/news/kita-sterben-prenzlauer-berg-hat-zu-viele-kita-plaetze-li.2192322

    Die Gentrifizierung hat mit ihrer Eigentumswohnungisierung die soziale und Altersmischung des Stadtteils zerstört. Wo früher immer wieder neue junge Familien in die großen Mietwohnungen einzogen, bleiben die Alten heute bis zum Tod in ihrer Eigentumswohnung, dem Lebensprojekt.

    Eine unfähige städtische Schulplanung hatte bereits in den Neunzigern zu einem Angebotsmangel an Kindergarten- und Schulplätzen geführt, der von privaten Trägern im Kitabereich aufgefangen wurde. Die leiden nun an den absehbaren Überkapazitäten. Kapitalismus eben, das organisierte Chaos.

    29.2.2024 von Jule Damaske - In Prenzlauer Berg sind Hunderte Kitaplätze nicht besetzt. Einrichtungen sind sogar offen für Familien aus Brandenburg. Warum ist das so?

    Über Jahre hieß es, in Berlin gebe es zu wenig Kitaplätze. Doch in Prenzlauer Berg sind einem Bericht der Prenzlauer Berg Nachrichten zufolge aktuell rund 800 Plätze nicht belegt. „Das ist fast jeder zehnte von insgesamt 9565 Plätzen, die für 9625 anspruchsberechtigte Kinder zur Verfügung stehen“, heißt es dort. Vor zehn Jahren kämen auf 8700 Plätze noch 10.655 Kinder. Wie kann das sein?

    Schon in den 1990er Jahren wurden in Prenzlauer Berg Schulen geschlossen, weil dafür die Kinder fehlten. Zehn Jahre später kehrte sich das wieder um. Grund dafür ist dem Bericht zufolge die weniger starke Altersdurchmischung im Bezirk. Dadurch komme es zu Schwankungen im Bedarf, nicht nur bei Kitas und Schulen, sondern auch bei Altenheimen.

    Die Kindergärten Nordost in Prenzlauer Berg betreiben den Angaben zufolge 15 Kitas. Von den etwa 1900 Kitaplätzen seien zurzeit rund 300 nicht belegt. „Mittelfristig wäre auch eine Schließung von Einrichtungen, die etwa unsere baulichen und damit pädagogischen Standards nicht mehr gänzlich erfüllen, zu überprüfen“, sagt Sprecherin Judith Frenz den Prenzlauer Berg Nachrichten. Doch nicht nur die sinkende Nachfrage sei dafür verantwortlich, auch der Personalmangel trage dazu bei. Ohne Erzieherinnen und Erzieher könnten nicht alle vorgesehenen Plätze auch wirklich angeboten werden.

    Pankower Kitas offen für Familien aus anderen Berliner Bezirken und Brandenburg

    In den Einrichtungen werde deshalb ein wirtschaftlicher Verlust befürchtet. Vom großen Kita-Sterben sei der Bezirk jedoch noch weit entfernt. Aktuell würden Räume in den Einrichtungen umgebaut oder das pädagogische Profil geschärft, um so im Konkurrenzkampf um Kinder herauszustechen. Selbst kleine Kitas, die jahrelang bewusst auf Werbung verzichteten, sähen sich nun gezwungen Plakate aufzuhängen oder auf Instagram zu posten, um Nachfolger zu gewinnen.
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    Mittlerweile ist der Bezirk sogar offen für Familien aus anderen Bezirken und aus Brandenburg, sagt Pankows Bezirksstadträtin Rona Tietje (SPD) dem Artikel zufolge. Das Pankower Jugendamt helfe dabei, suchende Eltern und Kitas mit Plätzen zusammenzubringen. Doch nicht jede Familie fände automatisch einen Platz in ihrer Wunschkita. Insbesondere Eltern mit Spätschicht oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf müssten in vielen Fällen länger suchen.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Kindergarten #Pädagogik #Stadtentwicklung #Verwaltung #Immobilien #Soziologie

  • Nach Pannenwahl: Berlin bekommt Landeswahlamt, um weitere Desaster zu verhindern
    https://www.berliner-zeitung.de/news/nach-pannenwahl-berlin-bekommt-landeswahlamt-um-weitere-desaster-zu
    Na geht doch ! Ein bestehendes Amt kommt mit seiner Aufgabe nicht klar und schuppdiwupp wird ein neues, vermutlich besser ausgestattetes und qualifiziertes geschaffen. Das wünschen sich die Berliner Taxifahrer auch, eine Aufsichtsbehörde, die mit ihrer Aufgabe nicht überfordert ist. Na dann los, macht mal.

    26.9.2023 - Obwohl im Haushaltsentwurf kein Geld dafür vorgesehen war, bekommt die Hauptstadt ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter. Das beschloss der Senat am Dienstag.

    Die Pannenwahl in Berlin beschäftigt weiterhin Politik und Justiz. Um ein weiteres Desaster wie vor zwei Jahren zu verhindern, sollen unter anderem neue Strukturen geschaffen werden. So soll die Hauptstadt zum neuen Jahr ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter bekommen. Wie die Senatskanzlei mitteilte, sei die Errichtung dieser Ämter in einer Senatssitzung am Dienstag auf den Weg gebracht worden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler sprach von einer „wichtigen Weichenstellung“, um funktionierende Wahlen sicherzustellen.

    Die Vorlage wird nun erst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt. Dann werde der Senat abschließend entscheiden, erklärte die Senatskanzlei. In Berlin war nach der von Pannen geprägten Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 eine Expertenkommission eingesetzt worden. Diese empfahl im Juli 2022 ein Landeswahlamt, zwei Monate später beschloss der Senat der Senatskanzlei zufolge, dass die Empfehlungen im Grundsatz umgesetzt werden sollten.

    Noch vor einigen Tagen aber kritisierte Landeswahlleiter Bröchler im Rundfunk Berlin-Brandenburg, dass im Haushaltsentwurf kein Geld für feste Stellen in den Bezirkswahlämtern vorgesehen sei. Auch die Grünen in Berlin mahnten das an. Nun freute sich Bröchler „besonders“, dass der neue Beschluss die Finanzierung dieser Stellen sichere.

    „Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation“, erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

    Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war im Februar dieses Jahres wiederholt worden, nachdem das Landesverfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Seit Ende April regieren nun CDU und SPD zusammen in der Hauptstadt, Regierender Bürgermeister ist Kai Wegner (CDU).

    Im November 2022 beschloss der Bundestag, dass auch die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Darüber entscheidet aber erst noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach dessen Urteil müsste eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

    #Berlin #Verwaltung #Wahlen

  • Kooperation beim Berliner Kampf gegen die organisierte Schwarzarbeit
    https://www.taxi-times.com/kooperation-beim-berliner-kampf-gegen-die-organisierte-schwarzarbeit

    Der Artikel aus der Taxi-Times übergeht drei wesentliche Elemente des Uber-Problems.
    1. Auch die vom LABO konzessionierten Mietwagenbetriebe, die für Uber und andere Plattformbetreiber fahren, sind Teil des Problems. Wie die „Illegalen“ zahlen sie in der Regel weniger als den im Mindestlohngesetz vorgeschrieben Lohn.
    2. Das LABO ist nicht Willens und nicht in der Lage, die Vorschriften aus Personenbeförderungsgesetz und anderen Regelwerken durchzusetzen.
    3. Auch die Taxiunternehmen zahlen meist weniger als Mindestlohn und beuten ihre Fahreinnen und Fahrer über jedes erträgliche Mass hinaus aus.

    Allein aufgrund von Punkt 2. ist eine Vereinbarung zwischen Uber und LABO bestenfalls eine Posse für die Satire-Reihe Realer Irrsinn der ÖR-Fernsehsendung extra_3. Als ernsthafte Regulierung des Gewerbes taugt das in keinem Fall.

    19.8.2023 von Jürgen Hartmann - Bei den vom ARD-Magazin Kontraste aufgedeckten Fehlern im „System Uber“ waren es vor allen Dingen Berliner Mietwagenunternehmen, denen organisierte Schwarzarbeit nachgewiesen wurde. Sowohl die Berliner Aufsichtsbehörde als auch die Plattformvermittler wollen nun zusammenarbeiten, um die schlimmsten Auswüchse einzudämmen. Es ändert jedoch nichts daran, dass der eigentliche Fehler im Geschäftsmodell von Uber & Co. liegt.

    Nur wenige Tage, bevor die ARD-Sendung Kontraste am 17.8.23 die fatalen Missstände im System Uber aufdeckte, hatten die Berliner Aufsichtsbehörde LABO und die Berliner Plattformvermittler Bolt, Free Now und Uber eine gemeinsame Kooperation bekanntgegeben. Vermutlich waren sie durch die Recherchen des Berliner Senders RBB, zu denen auch der freie Taxi Times-Redakteur Wim Faber beigetragen hatte, bereits über den Beitrag und dessen Sprengkraft informiert und wollten schon im Vorfeld entgegenwirken.

    Sie taten dies in Form einer Pressemeldung des LABO, in der die Vereinbarung einer Zusammenarbeit mitgeteilt wurde. „Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden“, teilte dazu das LABO mit. Oftmals hätten diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im Registrierungsprozess entdeckt wurde. Diese Unternehmen würden sich dadurch einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen verschaffen.

    Als LABO stehe man daher seit geraumer Zeit in regelmäßigen Austausch mit den Vermittlungsdiensten, um diesem Problem entgegenzuwirken. „In dieser Zeit konnte bereits eine Vielzahl solcher illegal operierender Mietwagen-Unternehmen identifiziert werden“ gibt das LABO einen Einblick und lässt wissen, dass gegen die Verantwortlichen dieser Unternehmen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – Tatbestand ungenehmigte Personenbeförderung – durchgeführt wurden und werden. Man habe dabei im Einzelfall Bußgelder zwischen 90.000 und 550.000 EUR festgesetzt. (Anmerkung der Redaktion: Ein Bußgeld über mehr als eine halbe Million Euro ist allerdings bis heute vom betroffenen Unternehmer nicht bezahlt worden).

    Um den Zugang solcher illegalen Unternehmen zu den Vermittlungsplattformen zukünftig auszuschließen, hat das LABO eine künftige Zusammenarbeit mit den in Berlin tätigen Vermittlungsdiensten Bolt Free Now und Uber bekanntgegeben. Die Kooperation sieht vor, dass jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur noch an solche Unternehmen und Fahrzeuge Aufträge vermittelt werden, die über eine Genehmigung des LABO nach dem PBefG verfügen.

    „Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Kontrolldruck gegen illegal agierende Unternehmen im Mietwagen-Gewerbe zu erhöhen“, schreibt das LABO. Die Behörde verspricht, dass man sich weiterhin an regelmäßigen Kontrollen von Taxis und Mietwagen im Straßenverkehr beteiligen werde und man somit seiner Aufgabe als Verkehrsgewerbeaufsicht nachkomme.

    In der Tat ist dies eine erfolgversprechende Maßnahme, um die schlimmsten Auswüchse des Systems der Plattformvermittler einzudämmen. Es ist beileibe kein Ruhmesblatt für Bolt, Free Now und Uber, dass man ihr System so leicht austricksen konnte und es hinterlässt den faden Beigeschmack, dass sowohl die Vermittler selbst als auch Uber-Generalbevollmächtigte Thomas Mohnke längst über diese Machenschaften Bescheid wussten und sie stillschweigend tolerierten. Schließlich geht es für Uber inklusive Mohnke, für Bolt und natürlich auch für Free Now darum, mit einer möglichst großen Anzahl an Fahrzeugen am (Berliner) Markt präsent zu sein.

    Der organisierte Betrug durch die Mietwagenunternehmer ist die unmittelbare Folge des Geschäftsmodells von Bolt, Free Now und Uber: Je mehr Fahrzeuge und Fahrer unterwegs sind, umso schneller können die App-Dienste die Kundschaft bedienen und umso öfter können sie die Provision pro vermittelter Fahrt kassieren.

    Dafür, dass zwei Drittel entweder völlig schwarz agieren bzw. durch falsche Angaben Sozialversicherungsbetrug begehen, fühlen sich die Plattformvermittler nicht verantwortlich. Als Vermittler verweisen sie dann auf vertragliche Regelungen, wonach solches Verhalten natürlich verboten sei. So auch Uber gegenüber der ARD in dem angesprochenen Kontraste-Beitrag. Man gibt sich dabei nicht einmal den Anschein, als hätte man von den schwarzen Schafen nichts gewusst. Thomas Mohnke, Uber-Generalunternehmer, über den sämtliche Uber-Fahrten – auch die der Kriminellen – abgerechnet werden, gibt im Kontraste-Beitrag unumwunden zu, von deren Existenz zu wissen. Die Frage allerdings, ob er diese dann zur Anzeige gebracht habe, verneint Mohnke. In seinen Augen sei das Sache des Staates, hier genau hinzusehen. Auch für Mohnke gilt das gleiche Prinzip: Müsste er auf zwei Drittel der Uber-Flotte verzichten, würde das den Erlös massiv schmälern.

    Da die Plattformanbieter allesamt mit Dumpingpreisen weit unterhalb des Taxitarifs agieren, ist es den angeschlossenen Mietwagenbetrieben nicht möglich, auf legale Weise wirtschaftlich gewinnbringend zu fahren. Solange Bolt, Free Now und Uber weiterhin an ihrem jetzigen Geschäftsmodell festhalten, werden die zwielichtigen und hochkriminellen Mietwagenunternehmer schnell neue Wege zum Betrug finden.

    Oder aber: Es wird – wie in Hamburg – irgendwann nur mehr wenige Mietwagen geben, die für Uber & Co fahren. Herr Mohnke müsste dann wahrscheinlich Insolvenz anmelden (es wäre nicht die erste) und Bolt, Free Now und Uber hätten ein Investorenproblem, wenn man in Europa ausgerechnet einen der wichtigsten Märkte verlieren würde.

    Man darf gespannt sein, in welche Richtung das Pendel nach der nun getroffenen Zusammenarbeit zwischen LABO, Bolt, Free Now und Uber in Berlin ausschlägt.

    #Taxi #Berlin #Uber #Verwaltung #LABO

  • LABO und Uber, neue beste Freunde ?
    https://www.txsl.de/labo-uber-freunde.html

    18.8.2023 - Die Taxi-Aufsichtsbehörde LABO hat mit Uber eine Vereinbarung zur Bekämpfung der schwarzen Schafe im Mietwagengewerbe geschlossen. Angesichts der bekannten Fälle, in denen sich der Konzern nicht an Gerichtsurteile und Gesetze gehalten hat, zeigt sich die Behörde als zumindest naiv.

    Die Vereinbarung

    Wieso trifft das LABO nun eine Vereinbarung mit Uber, und worum geht es darin? Wir wissen es nicht genau, denn die Presseerklärung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt enthält keinen Link zum Text der Vereinbarung. Ein paar Dinge liegen jedoch auf der Hand.

    Die Vereinbarung soll nur Betriebe aus dem Verkehr ziehen helfen, die vollkommen illegal agieren. Die beim LABO gemeldeten Betriebe, sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Dabei zeigen alle ernstzunehmenden Untersuchungen, dass die Belege für ihre angebliche Wirtschaftlichkeit nicht stimmen können.

    Eine offizielle Vereinbarung mit staatlichen Behörden adelt Uber. Genau wie durch die Investitionen in Sponsoring von Berlinale und Berliner Presseball wird die Wahrnehmung Ubers als seriösem und in der Berliner Gesellschaft verankertem Betrieb gestärkt.

    Angesichts ihrer jahrzehntelangen Untätigkeit will die Behörde anscheinend Handlungsfähigkeit demonstrieren. Dabei wird die Vereinbarung mit den Organisatoren von Ausbeutung und Lohnbetrug sich im besten Fall als wirkungslos für Fahrerinnen und Fahrer erweisen und im schlimmsten Fall als politischer Rohrkrepierer alle Anstrengungen für eine Verbesserung von Qualität und Entlohnung im Gewerbe um Jahre zurückwerfen .

    Was ist das LABO?
    Für die meisten Berlinerinnen und Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Meldebehörde, zuständig für die Beantragung und Aushändigung aller staatlichen Ausweispapiere und vieles andere mehr. Zu ihren Aufgaben gibt die Behörde hier Auskunft.

    Für die Taxibranche ist „das Labo“ die Abteilung für Personenbeförderung, die alle Taxi- und Mietwagenkonzessionen sowie die Zulassung von Krankentransportern bearbeitet. Vor der Privatisierung dieser Aufgabe war die Behörde auch zuständig für die gefürchtete Ortskundeprüfung.

    Das LABO untersteht dem oder der Senatorin für Inneres, die Abteilung Personenbeförderung unterliegt hingegen der Fachaufsicht der Senatsverkehrsverwaltung. Aus Gründen, die mit den eigenartigen historischen Verschachtelungen der Großberliner Verwaltung zu tun haben, ist das LABO (Abteilung Personenbeförderung) für die Überwachung des Taxi- und Mietwagengewerbes zuständig.

    Diese Aufgabe ist offenbar zu viel für diese Abteilung , und so beschränkt sich ihre Tätigkeit seit vielen Jahren auf die Verwaltung ihrer Unterlagen, während wirksame Prüfungen oder die im Personenbeförderungsgesetz vorgesehene Begrenzung der Taxikonzessionen auf ein wirtschaftlich sinnvolle Zahl nicht stattfinden. So konnten sich zunächst im Taxigewerbe und später in der Mietwagenbranche katastrophale soziale Zustände bis hin zur Übernahme ganzer Betriebe durch die Organisierte Kriminalität ausbreiten.

    Zur Zeit (August 2023) laufen Versuche, durch Umstrukturierung und verbesserte Ausstattung aus der Problembehörde wieder eine Einrichtung zu machen, die ihre Aufgaben zum Wohle Berlins, seiner Wirtschaft und der Bevölkerung erfüllt.

    #Berlin #Uber #Verwaltung

  • Berliner Verwaltungsreform: Jetzt hilft nur noch ein chirurgischer Noteingriff
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/neuer-senat-buerokratie-behoerden-modernisierung-berliner-verwaltun

    13.4.2023 von Mesut Yavuz - Viele Bürger sind mit der Berliner Verwaltung unzufrieden. Wie sollte eine Reform aussehen? Unser Autor hat einige Vorschläge dazu.

    CDU-Chef Kai Wegner macht es sich nicht leicht. Künftig soll die Modernisierung der Berliner Verwaltung direkt im Roten Rathaus platziert werden. Also dort, wo aller Voraussicht nach Kai Wegner in einem schwarz-roten Bündnis Berlin regieren wird. Der größte Arbeitgeber der Hauptstadt mit seinen über 130.000 Beschäftigten befindet sich nämlich in einem prekären Zustand. Neben dem demografischen Fachkräftemangel und niedrigem Digitalisierungsgrad ist der Service für seine Bürger:innen ungenügend.

    Schon die rot-grün-rote Koalition selbst stellte die Diagnose der „organisierten Verantwortungslosigkeit“ sowie „Behörden-Pingpong“. Das hierzu erstellte Eckpunktepapier allerdings ist nicht nur wegen neuer Mehrheitsverhältnisse seit dem 12. Februar obsolet. Auch die darin vorgeschlagene Therapie, nämlich die Regelung von Verantwortungen von Haupt- und Bezirksverwaltungen, kommt mehr homöopathischer Globuli denn einer chirurgischen Notoperation gleich. Denn es geht um mehr als eine Neuordnung des Aufgabenkatalogs des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes.

    Allen ist klar, dass die Stadt mit einer boomenden Wirtschaft und einem konstanten Zustrom von kreativen und innovativen Menschen die Chance auf einen ausgeglichenen Landeshaushalt nicht durch eine dysfunktionale Verwaltung abwürgen darf.
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    In der Neuordnung der Verwaltung wird der Handlungsbedarf bei der Steuerung durch die Senatsverwaltung und dem operativen Geschäft bei den Bezirken gesehen. Bei der Umsetzung hingegen fallen die Vorschläge der politischen Akteure auffallend dünn und wenig konkret aus. Hier beginnen nämlich das Problem der Besitzstandswahrung und politische Traditionen auf Bezirksebene zu greifen.

    Die politischen Bezirksämter mit ihren 60 Stadträten und 12 Bürgermeistern waren mit der Eingemeindung als Übergangseinheiten Großberlins gedacht, quasi eine Interimslösung seinerzeit. Der Haken: Diese Übergangsstruktur überdauerte allen historischen Verwerfungen zum Trotz bis heute. Um das Problem der Verwaltung zu verstehen, muss man sich die Stadtstruktur vergegenwärtigen. Denn Berlin ist verwaltungsrechtlich eine große Gemeinde, in der überall die gleichen Gesetze gelten.

    Die Bezirksämter sind demnach Teil der Verwaltung, also streng genommen nur Verwaltungseinheiten der Einheitsgemeinde Berlin. In der Realität jedoch zieren sich die Bezirksämter wie kleine Regierungen und vergessen dabei das Verwalten, also Dienstleisten für die Bürger. Das Kerngeschäft der Bezirksämter ist also Verwaltung und nicht Politik. Stadträte allerdings bilden die Verwaltungsspitze in den Ämtern.

    So ist das Desaster in den Bezirksverwaltungen kaum verwunderlich, wenn die Besetzung von Stadtratsposten nicht nach der Bestenauslese erfolgt. Zu diesem Schluss kam im Jahr 2022 schon die Stiftung Zukunft Berlin zusammen mit anderen Akteuren der Stadtgesellschaft. Wenn weder Eignung, Befähigung noch fachliche Leistung in Berlin erforderlich sind, um große Ämter zu leiten, kann gute Verwaltung auch nicht erwartet werden.

    Politische Bezirksämter

    Ursprünglich waren die Bezirksämter als demokratisch kontrollierte Verwaltungsbehörden konzipiert, haben sich aber zunehmend zu politischen Spielwiesen der Kommunalpolitik entwickelt. Es mag angesichts der hohen Einwohnerzahl jedes Bezirks die Forderung nach politischen Bezirksämtern nicht unbegründet sein. Nur würde das bedeuten, dass deren legislativer Spielraum deutlich gestärkt werden müsste. Das hieße, dass die Bezirksverordnetenversammlungen echte Mitbestimmungsrechte erhielten und quasi als Bezirksparlamente funktionierten.

    Denkbar wäre auf dieser Ebene auch das Prinzip zufällig ausgewählter Bürger:innenräte zur Stärkung bürgerlicher Beteiligung und Vertretung über das Wahlrecht hinaus. Dies kann auch als Antwort auf Politikverdruss und Demokratiemüdigkeit wirksam sein. So viel Basisdemokratie sehen aber die Berliner Fraktionen gar nicht vor.

    Der Verwaltungsvorschlag der rot-grün-roten Noch-Regierung blieb in ihrem Eckpunktepapier wunderbar unkonkret, während Franziska Giffeys SPD ihre Zustimmung für ein politisches Bezirksamt schon signalisierte. Ob die Bezirksverordnetenversammlung als Zählgemeinschaft oder als Koalition politisiert, spielt für das Funktionieren der Verwaltung keine Rolle.

    Denn davon unbenommen bleibt weiterhin ungeklärt, wie sich unter politischen Bezirksämtern eine gesamtstädtisch passende Verwaltung organisieren lässt. Für die politische Stellenversorgung sind politische Bezirksämter vielleicht sinnvoll, als Lösung für eine effiziente Verwaltung mit bezirksübergreifenden Aufgaben aber ungeeignet.

    Die politischen Bezirksämter mit ihren 60 Stadträten und zwölf Bürgermeistern waren mit der Eingemeindung als Übergangseinheiten Großberlins gedacht – quasi eine Interimslösung seinerzeit.

    Aus dem Zuständigkeitsdilemma kommt Berlin nur heraus, wenn (wieder) eine Fachaufsicht über die Bezirke installiert wird. Denn bisher verwalten sich die 12 Bezirksämter im Blindflug. Und das für Bürger:innen in unerträglicher Weise, denken wir nur an Termine in Bürgerämtern oder an Bezirksgrenzen endenden Fahrradwegen.

    Wenn sich einzelne Bezirksämter für Bürgerfragen zum Beispiel zu leuchtenden Werbeanlagen nach dem Bundesenergiesicherungsgesetz nicht verantwortlich sehen, haben Bürger:innen einen Anlaufpunkt bei der Fachaufsicht in der Senatsverwaltung. In Fällen, wo die Fachaufsicht die Zuständigkeit aufgrund eines neuen Bundesgesetzes nachsteuern muss, wird die Zuständigkeit geklärt, und das für alle Bezirke.

    Das sichert einheitliche und zweckentsprechende Aufgabenzuteilungen in den Bezirken und damit Rechtssicherheit für die Bürger:innen. Mit einer Fachaufsicht über alle 12 Bezirke wäre auch das Problem der Steuerung gesamtstädtischer Aufgaben gelöst. Aber auch innerhalb der Bezirke gilt es, klare Zuständigkeiten in den Ämtern zuzuweisen. Konkret bedeutet das, dass Fachämter auch die Ressourcenverantwortung zu ihrer Aufgabenerfüllung und Zielvereinbarung erhalten und der Wasserkopf, die Zentralverwaltung, auf ein Minimum begrenzt wird.
    Gebraucht wird effizientes Verwaltungsmanagement

    Für die Steuerung und bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Bezirksamtes bedarf es der Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin. Ob diese:r direkt gewählt werden soll, ist hingegen keine Frage der Verwaltung, sondern des demokratischen Wahlverständnisses. Die Stadtratsposten sollten hingegen in kommunale Wahlbeamte in Form von Beigeordneten des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin überführt werden.

    Für deren befristetes Arbeitsverhältnis sollten ganz klar fachliche Eignung, Qualifikation und ausreichende Erfahrung für das Amt Voraussetzung sein. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, wenn es um Professionalität geht. So fordert NRW für seine Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Für die verschiedenen Fachverwaltungen wären aber Beigeordnete mit einem Ingenieur-, Wirtschafts-, IT- oder medizinischen Hintergrund sowie eine Amtsdauer von acht Jahren sinnvoll.

    Verwaltungen funktionieren immer dann gut, wenn die Vorgaben klar sind und Fachämter auch die nötige Fachexpertise haben. Dafür allerdings müssen die Bezirksämter attraktiv für Fachkräfte sein. Das bedeutet: Der digitale Standard in den Bezirksämtern muss mindestens Schritt halten mit dem Komfort und der Funktion handelsüblicher Smartphones. Und Bezirksämter müssen bürgerfreundlicher kommunizieren, was heißt: niederschwellig, verständlich, klar und mit aktuellen Medien.

    Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hatte schon vor zwei Dekaden gefordert, dass Behörden Bürokratismus hinter sich lassen müssen zugunsten eines effizienten Verwaltungsmanagements. Also ergebnisorientierte Dienstleistungsverwaltung, die sich an die Bedürfnisse seiner Bürger:innen anpasst und die Zivilgesellschaft als Partner sieht.

    In Berlin ist die Verwaltung zum akuten Notfallpatient geworden, der sich nicht mehr homöopathisch behandeln lässt. Ob CDU-Chef Kai Wegner den Patienten Verwaltung jetzt chirurgisch behandelt oder wieder nur symptomatisch vorgeht, wird sich demnächst zeigen. Für ein prosperierendes Berlin wäre eine echte Therapie der Verwaltung nur zu wünschen.

    Der Autor legt Wert auf die Verwendung des Doppelpunkts zur Sichtbarmachung aller Geschlechter.

    Mesut Yavuz ist Inhaber von YES Automation, konsultiert als Betriebswirt und IT-Experte Berliner Gesundheitsämter in Prozess- und Organisationsmanagement. Dabei bekam er intensive Einblicke in das Organisationsgefüge der Berliner Kommunal- und Landesverwaltung.

    Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde.

    #Berlin #Verwaltung

  • Neue Verkehrspolitik: Schwarz-Rot wird Berlin und vielen Menschen schaden
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/kommentar-koalition-cdu-spd-neue-verkehrspolitik-schwarz-rot-wird-b

    Kann man so sehen wie Peter Neumann von der Berliner Zeitung und ist wahrscheinlich auch alles richtig, aber dieses Alles ist eben nicht ganz alles. Auf die Verkehrspolitik wirken auch andere Kräfte und Interessen ein als die im Kommentar angedeuteten.

    Vor allem lässt hoffen, dass Verkehr nicht mehr vom garnicht so grünen, in den Neunzigern stehengebliebenen Bündnis gemacht wird. Die SenUMVK-Verwaltung zeigte sich bislang derart unzugänglich, verbohrt und ignorant, dass weder gewerkschaftliche Mahnwachen noch Demonstrationen der Taxi-Unternehmerverbände sie dazu bewegen konnte, über Lage und Zukunft von Taxi in Berlin nachzudenken, geschweige denn darüber zu sprechen oder zu handeln, völlig unmöglich.

    In die Zuständigkeit der Verkehrsverwaltung und Taxiaufsicht fallen spätestens seit dem Inkrafttreten des Mindeslohngesetz auch soziale und Fragen des Arbeitsschutz und Arbeitsrechts. Dem hat sich die Verwaltung bislang immer verweigert.

    Es ist tödlich für die betroffenen Teile der Stadtgesellschaft, wenn sich die machtvolle zuständige Behörde über Jahrzehnte weigert, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, und sich nicht um Angelegenheiten von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität ihrer Stadt kümmert.

    Der Abstieg des Berliner Taxigewerbes vom ertragreichen Tumnelplatz intelligenter Stadtkenner zur Resterampe der Ausbeutung von Armutsrentnern und vom Schulsystem ausgekotzten Migrantenkindern ist das Ergebnis dieser Behördenignoranz.

    Vielleicht geht da jetzt etwas. Es kann eigentlich nur besser werden.

    7.4.2023 von Peter Neumann - Die Signale, die CDU und SPD in die ausgelaugten Verwaltungen senden, sind fatal. Keine Behörde wird so dumm sein, neue Projekte in Angriff zu nehmen. Ein Kommentar.

    Mit Pop-up-Radwegen wie dem provisorischen Radfahrstreifen auf dem Kottbusser Damm in Kreuzberg machten grüne Verkehrspolitiker Furore. Was ist von der neuen Koalition zu erwarten?

    Mit Pop-up-Radwegen wie dem provisorischen Radfahrstreifen auf dem Kottbusser Damm in Kreuzberg machten grüne Verkehrspolitiker Furore. Was ist von der neuen Koalition zu erwarten?Volkmar Otto

    Um es gleich vorweg zu sagen: Die neue Verkehrspolitik für Berlin wird der Stadt und vielen ihrer Menschen nicht guttun. Zarte Pflänzchen einer anderen Mobilität, die kurz vor der Blüte standen, werden gekappt. Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Verkehrs haben vom neuen Senat fast keine Fortschritte mehr zu erwarten. Zugleich wird kein einziger Autofahrer glücklicher. Berlin wird im Vergleich zu anderen großen Städten weiter zurückfallen. Ein Mehltau legt sich auf die Stadt.

    Viele Berliner werden das natürlich anders sehen. Schließlich hat die CDU bei der Wahl auch deshalb so stark zugelegt, weil die Mobilitätspolitik der Grünen zunehmend auf Antipathie stieß. Die maßlosen Übertreibungen mancher Kritiker fielen auf fruchtbaren Boden. Obwohl das Auto unverändert die Berliner Straßen dominiert, lösen selbst kurze neue Busspuren und Radfahrstreifen Beißreflexe aus. Obwohl die Sperrung der Friedrichstraße gerade mal einen 500 Meter langen Abschnitt betrifft, fantasieren Beobachter die Verelendung des gesamten historischen Stadtzentrums herbei. Wie über die Mobilität und ihre Zukunft diskutiert wird, ist zuweilen unterirdisch.

    Aber auch Verfechter einer Mobilitätswende haben nicht immer glücklich agiert. Einige von ihnen entwarfen mit jakobinischem Furor eine autofreie Innenstadt, in der in steinzeitkommunistischer Manier nur wenige private Pkw-Fahrten pro Jahr erlaubt wären. Mit loderndem Strafgestus forderten andere die Halbierung des Parkraums und die Vervielfachung der Parkgebühren. Sicher lässt sich manche Maßnahme wissenschaftlich begründen. Doch angesichts dessen, wie langsam die Wende in der Praxis vorangeht, wirkten die Theorien unangebracht. Und sie haben viele verschreckt.

    Platter Kulturkampf gegen das Auto führt zu nichts Gutem

    Dabei müsste bekannt sein, dass platter Kulturkampf gegen das Auto zu nichts führt – außer zu Ablehnung und Verhärtung. In Deutschland ist es nun mal so, dass er von vielen als persönlicher Angriff gewertet wird. Nicht jeder hat Lust auf volle Busse und Bahnen mit Menschen anderer sozialer Schichten, nicht jeder fühlt sich zum Radritter berufen. Mit den Boomern spürt eine große Gruppe, dass sie langsam alt wird. Wenn gestählte drahtige Radler fordern, das Auto abzuschaffen, sind Reaktionen unausweichlich.

    Trotzdem ist der Schwenk in der Mobilitätspolitik, auf den sich CDU und SPD geeinigt haben, bedenklich. So will die Koalition den ohnehin überlasteten Planern fast ein Dutzend weitere U-Bahn-Neubauvorhaben auf den Tisch legen, die, wenn überhaupt, erst in Jahrzehnten baureif sein werden. Weit gediehene Straßenbahnprojekte könnten dagegen gestoppt werden, jahrelange Planerarbeit könnte im Papierkorb landen. Außer beim Auto sollen anstelle von übergeordneten Belangen lokale Partikularinteressen regieren. Wenn Anwohner Radfahrstreifen ablehnen, wird der Radweg schmaler, oder er wird gar nicht erst angelegt. Weil Anwohner in Blankenburg keine Straßenbahn wollen, droht das dort geplante Neubaugebiet ohne Schienenanbindung zu bleiben.

    Die Signale, die CDU und SPD in die ausgelaugten, falsch besetzten, überalterten Verwaltungen senden, sind jedenfalls fatal: Kein Berliner Behördenmitarbeiter wird künftig so dumm sein, neue Projekte in Angriff zu nehmen. Auch wenn die Koalition ankündigt, dass es pragmatisch und unideologisch zugehen soll, sind gerechte Neuaufteilungen des Straßenraums kaum noch zu erwarten. Die Bezirke, in denen CDU-Stadträte für die Straßen zuständig waren, weisen die Richtung: Für Radfahrer und Fußgänger ist dort so gut wie nichts passiert. So könnte es bald in ganz Berlin sein.

    #Berlin #Verkehr #Stadtentwicklung #Polituk #Verwaltung

  • Der Bewerber, den Stephan von Dassel ablehnte: „Ich bin jetzt Persona non grata“
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-mitte-landespolitik-der-bewerber-den-bezirksbuergermeister-s

    17.8.2022 von Sören Kittel - Der Bezirksbürgermeister von Mitte soll zurücktreten, weil er in einem Bewerbungsverfahren einen Parteifreund bevorzugte. Jetzt spricht der unterlegene Bewerber.

    Der Mann ist Anfang 40 und will unerkannt bleiben. Er sagt am Telefon, ihm sei der Rummel um seine Person nicht recht. Er habe sich schließlich nicht um eine Stelle beworben mit dem Ziel, dem Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel Ärger zu machen. „Es ist für mich auch eine schwierige Situation“, sagt er. „Herr von Dassel ist ja sehr gut vernetzt, es kann sein, dass ich mir damit meine eigene Karriere auf Dauer kaputt mache.“ Aber der Beamte fand den Umgang mit ihm als ungerecht und miserabel. „Niemand wollte einen Fehler zugeben.“ Deswegen habe er den Fall vor einer Woche öffentlich gemacht.

    Am Mittwoch ist der Bezirksbürgermeister von Mitte noch immer im Amt, doch seine Position wackelt zumindest. Vergangenes Jahr wollte Dassel die Position „Leitung Steuerungsdienst“ in seinem Bezirksamt besetzen. Derjenige arbeitet eng mit dem Bezirksbürgermeister zusammen und ist direkt den Stadträten auch von anderen Bezirksämtern unterstellt.

    Der Mann, der den Posten bekam, war ein alter Bekannter Dassels, der ihm schon beim Grünen-Wahlkampf unterstützt hat und außerdem eine hohe Position bei den Grünen innehat. Der unterlegene Bewerber fühlte sich ungerecht behandelt, weil er sich als formal besser qualifiziert ansieht und mehr Berufserfahrung vorweisen kann. Er klagte gegen die Vergabe. Ein nicht ungewöhnlicher Vorgang bei der Besetzung von solchen Posten. Der Grund, warum nun der Bezirksbürgermeister um seinen Job fürchten muss: Dassel habe ihm privat Geld angeboten, damit der leidige Streit um den vergebenen Posten ein Ende habe, sagt der unterlegene Bewerber.

    Am Telefon kann der Mitarbeiter, der derzeit Verwaltungsbeamter in einer anderen großen Berliner Einrichtung ist, noch einmal alles genau erzählen. Er hat sich Notizen gemacht, die er kurz darauf als SMS noch nachschickt: 1. April kam eine SMS von Dassel, in der ihn der Bezirksbürgermeister um ein Gespräch bittet. Am 4. April fand das Gespräch statt und man einigte sich auf drei Monatsgehälter als Ausgleich. Zwei Tage später schickte dann Dassel die SMS, in der er wörtlich fragte, ob man sich auch „als Privatpersonen“ einigen könne, mit einer „privatrechtlichen Vereinbarung“ zu gleichen Konditionen. Denn über den Bezirkshaushalt ließ sich der Ausgleich wohl nicht abrechnen.

    Die eigene Fraktion hat am schnellsten reagiert: Die Grünen beschlossen, ein Abwahlverfahren einzuleiten, falls der Bezirksbürgermeister nicht von sich aus zurücktrete. Die SPD-Fraktion sieht das Verhalten von Herrn von Dassel äußerst kritisch und erwartet eine zügige Aufklärung. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte am Dienstag, dass die Vorwürfe nicht unbedeutend seien. Es sei möglich, „dass er als Beamter des Landes Berlin gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat“. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nannte sie „zwingend“. Von Dassel leitete dieses Verfahren nun selbst gegen sich ein. Man nennt es wohl Flucht nach vorn.

    Der Beamte, der den Job im Bezirksamt nicht bekam, ist jetzt besorgt, dass er eine Persona non grata sei, auch in anderen Positionen. Er habe sich absichtlich für seinen Beruf entschieden und mache ihn gern. „Ich bin gern Verwaltungsmanager“, sagt er am Telefon, „ich habe kein Interesse daran, im Fernsehen bekannt zu werden.“ Deshalb habe er sämtliche TV-Interviewanfragen zurückgewiesen. Er wolle nur klarstellen, dass er nicht verstehen könne, wie jemand mit derart wenig Berufserfahrung wie sein Konkurrent ihm vorgezogen wurde. „Es geht hier nicht um halbes Jahr Unterschied“, sagt er, „es sind quasi verschiedene Welten.“

    Den Stein des Anstoßes für den unterlegenen Bewerber gab Anfang August ein zweites Verfahren. Wieder war er unterlegen, wieder hat er die Seiten zur Vorbereitung erst drei Tage vor dem Gespräch bekommen. Er sei sich sicher, sein Mitbewerber habe die Akten vorher bekommen. Im Urteil habe man sich noch nicht einmal Mühe gemacht, Transparenz vorzugaukeln. Er hat die Stelle nicht bekommen. Bisher hat sie aber auch sein Mitbewerber nicht angetreten. Und der Bürgermeister steht seitdem unter Beschuss.

    #Berlin #Verwaltung

  • Die klüngelnde Familie: Wie Bezirkspolitik in Berlin funktioniert
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-mitte-landespolitik-bezirksbuergermeister-stephan-von-dassel

    Du willst etwas ändern in Berlin? Mach’ es ohne die Verwaltung. Du hast sie sowieso gegen Dich.

    8.9.2022 von Thomas Kilian - Im Bezirksamt Mitte wird ein Stück gespielt, von dem ich nicht anzugeben weiß, ob es eine Komödie oder eine Tragödie sein soll. Dabei meine ich nicht in erster Linie die mittlerweile durchgeführte Abwahl von Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, der bekanntlich über eine anrüchige Personalie gestolpert ist. Das ist nur die bezeichnende Spitze eines Eisberges, der sich unter Wasser bis ins scheinbar Harmlose und Kuriose verzweigt.

    Ich habe als Sprecher des Begleitausschusses für Bürgerbeteiligung über ein halbes Jahr an den Sitzungen des zuständigen Ausschusses teilgenommen. Von fünf in dieser Zeit beratenen Vorlagen stammten drei von mir. Sonst fand dort Unterricht für Nachwuchspolitiker:innen statt – vorwiegend durch das Bezirksamt selbst mit dem Unterton, dass die Verwaltung schon alles richtig mache.

    Ich mache seit fast 20 Jahren Stadtteilpolitik im Soldiner Kiez im Wedding, an der Grenze zum Prenzlauer Berg und zu Pankow. Wir sind einer der ärmsten Quartiere in Berlin. Daher sind ich und meine Freund:innen vom Bürgerverein Soldiner Kiez e. V. es gewohnt, uns Schmutz und Problemen zu stellen. Hochglanzansichten entsprechen nicht unseren Erfahrungen.

    Die Verantwortlichen in Mitte halten viel auf Marketing, begehen aber dabei den Anfängerfehler, dem Publikum eine rosa Brille verpassen zu wollen. Mit einer solchen Öffentlichkeitsarbeit ist die katholische Kirche eigentlich schon im 14. Jahrhundert gescheitert. Vielleicht wäre es klüger, Probleme zu benennen und nach Möglichkeit sogar Lösungen vorzuschlagen?

    Auch ansonsten knirschte es: Manche:r wurde nicht eingeladen, eine Beschlussvorlage erreichte den Ausschuss nicht, eine Einladung erfolgte nach Kreuzberg statt in den Wedding, und die Anschreiben waren weder verbindlich noch ansprechend. Das eine oder andere wurde dann zwar im zweiten Anlauf verbessert, aber es blieb insgesamt der Eindruck einer maroden Organisation.

    Meine Frage nach meiner rechtlichen Stellung im Ausschuss wurde mir beantwortet, indem ich ein Bündel von Gesetzen und Verordnungen ausgehändigt bekam. Das führte zu interessanten Gesprächen und Kontakten, aber eigentlich hätte mir der Verweis auf die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung genügt. Dort ergibt sich, dass die Vertreter:innen der vom Bezirk eingerichteten Begleitausschüsse in den regulären Ausschüssen einfach Gäste sind, denen die richtigen Mitglieder das Wort erteilen können. Alle anderen Gesetze ergaben darüber hinaus nichts weiteres.
    Folklore statt Gesetze und Verordnungen

    Mir wurde mit der Zeit auch klar, warum die Geschäftsordnung selbst im geschäftsführenden Büro für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Büro) nicht wirklich beherrscht wird: Bezirkspolitiker:innen und die maßgeblichen Beamt:innen halten eine gewisse, eingelebte Tradition eigentlich für wichtiger. Diese vormodernen Bräuche haben durchaus auch ihre freundlichen Seiten, sind aber für Außenstehende erst einmal nicht durchschaubar. Wer neu hinzukommt, ob als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter, als berufener Deputierter oder berufene Deputierte oder als ständiger Gast für eine Quartiersvertretung oder einen Begleitausschuss, muss die Feinheiten dieser Regeln über die Jahre anhand seiner Beobachtungen und Erfahrungen erschließen.

    Eine solche informelle Ordnung hat viele Funktionen. Sie schafft unter anderem eine Gemeinschaft unter denjenigen, die ihr angehören. Die Losung, dass man gemeinsam für den Bezirk arbeite, findet dann auch bei geringem Erfolg immer wieder Bestätigung. Für mich und andere Neulinge und Außenstehende bedeuten die ungeschriebenen Regeln eine deutliche Zurücksetzung gegenüber dem Old-Boys/Girls-Network der langjährigen Politiker:innen und Verwaltungsleute. Dieses Netzwerk ist in Mitte geradezu zu einer vielköpfigen Familie zusammengewachsen, die abseits der offiziellen Institutionen und Foren die Dinge unter sich ausmacht.

    Mir blieb viel Studium erspart, indem mich ein erfahrener Bezirkspolitiker zur Seite nahm. Vorher hatte er mich zusammen mit anderen und in Absprache mit einer Verwaltungsbeamtin im Ausschuss noch auflaufen lassen. Diese Unterweisung war wohl eine Ehre, die manchem Verordneten nicht so schnell widerfährt. Denn auch in den Fraktionen gibt es Insider und Outsider. Gleichzeitig ist diese Umarmung bezeichnend: Die Mitglieder dieser Familie lieben sich nicht einfach, sondern bisweilen necken sie sich oder streiten. Aber nach außen hin hält man zusammen. Die eigentlichen Konflikte erschließen sich selbst professionellen Beobachter:innen nicht immer.

    Vor allem zwei goldene Regeln gab mir dieser besagte alte Fahrensmann mit auf den Weg. Kritisiere nie offen die Verwaltung. Die sitzt immer am längeren Hebel. Und: Du musst gezielt Verbündete sammeln und deine Gegner:innen ausmanövrieren. Er verwendete ausdrücklich das Wort „Klüngeln“. Wohlgemerkt: Er hatte eben erst an einer kleinen Intrige gegen mich teilgenommen, die auf kaum mehr zurückging als auf das Rachebedürfnis einer Beamtin, die ich unbotmäßig angegangen war. Tatsächlich kenne ich die wesentlichen Beteiligten seit über zehn Jahren. Trotz meiner inneren Distanz wurde ich nicht mehr mit Nachsicht als Außenstehender behandelt. Die Angelegenheit hatte die Dynamik eines Familienkrachs bekommen.

    Wer will zu dieser Familie gehören?

    Für mich stellten sich nun einige Fragen: Will ich überhaupt zu so einer Familie gehören? Schließlich ist es nicht mein Umgang, andere zu bestrafen, indem ich harmlose Projekte zur technischen Verbesserung von Bürgerbeteiligungsverfahren verzögere, die dem Grundgedanken dessen entsprechen, was ich selbst auf den Weg gebracht habe. Ich rede lieber mit den Leuten. Weil ich die Verärgerung der besagten Beamtin nachvollziehen konnte, war ich vor ihrem Manöver mit zwei Schreiben auf sie zugegangen – offensichtlich nicht mit der von ihr erwarteten Demut.

    Als Soziologe überlegte ich auch: Was bedeutet es für eine Organisation von 3000 Menschen, die notwendige Dienstleistungen für 300.000 erbringt, wenn dort solche Sitten herrschen und die informelle Struktur die offiziellen Prozesse überwuchert?

    Der Berliner Betriebswirtschaftsprofessor Georg Schreyögg nennt die intriganten Spielchen des Klüngels schlicht „dysfunktional“. In der Wirtschaft führten sie regelmäßig zum Bankrott, weil sie von der eigentlichen Arbeit ablenkten. Verwaltungwissenschaftler:innen und Jurist:innen diskutieren über die Rechtsstaatswidrigkeit und Demokratiefeindlichkeit ausufernder Informalität. Die Familie kann sich nur noch mit der Behauptung rechtfertigen, dass doch alles nicht so schlimm sei ...

    Der Fall Stephan von Dassel legt nahe, dass die Provinzposse durchaus tragische Dimensionen annehmen kann. Denn die Ineffektivität der Verwaltung ist im Bezirk Mitte der Elefant im Raum, über den normalerweise nicht gesprochen wird. Von Dassel wollte dieses Monster zähmen. Die Leitung des Steuerungsdienstes ist dafür vielleicht der wichtigste Posten, der zu vergeben ist.
    Stephan von Dassel: Die Posse wird ernst

    Mit seinem geradezu verbissenen Ehrgeiz stellte von Dassel in der teils betulichen und eher verschmitzten Familie im Bezirksamt Mitte eine unbequeme Außenseiterfigur dar. Neben seinem schwierigen Charakter lag dem Erfolg von Dassels aber noch eine zentrale Fehleinschätzung im Weg. Als Mitglied der Familie dachte er, seine Pläne mit den Methoden dieser Familie umsetzen zu können. Und für Intrige und Manipulation braucht es keinen in erster Linie fähigen Steuerungschef, sondern vor allem einen loyalen. Also holte von Dassel den Parteifreund und verhandelte mit dem qualifizierten, aber abgelehnten Bewerber über Schweigegeld. Als dieses Manöver aufflog, wurde er abgewählt.

    Sachfremde Erwägungen sind bei Stellenbesetzungen und Beförderungen im Bezirksamt Mitte häufig. So belegen es die Einträge von Beschäftigten auf der Plattform kununu, wo Mitarbeiter:innen potenzielle Bewerber:innen über ihren Arbeitgeber informieren: Regelmäßig ist von „Günstlingswirtschaft“ in Mitte die Rede. Diese Kultur führt gerade nicht zu einer effektiven Organisation, auch wenn sie von Politiker:innen und Beamt:innen über die Parteigrenzen hinweg und in verschiedener charakterlicher Ausformung geteilt wird. Das Bezirksamt Mitte braucht kein Durchregieren, sondern einen Wandel, der bei den Maßgebenden der besagten Familie beginnen müsste. Doch in diesen Spiegel hat auch ein Stephan von Dassel nie geblickt.

    Als Sprecher eines Begleitausschusses für Bürgerbeteiligung stellte sich mir dann die Frage, was ich im übernommenen Amt für die Sache erreichen könnte. Die zwei Bürgerbeteiligungsverfahren nach Maßgabe der neuen Leitlinien hatten zwar Aufmerksamkeit in der Bezirksamtsfamilie erzeugt. Aber es kam eben nicht zu geregelten Verfahren, sondern zu Gunstbezeugungen. Diese erweisen sich zudem als von einer gewissen Unzuverlässigkeit: Einmal war das Entgegenkommen nur vorbehaltlich, im anderen Fall hat das Gartenbauamt die zugesagte Sanierung am Magdeburger Platz nur unvollständig ausgeführt. Die halbe Familie versucht nun, das Malheur wieder zu bereinigen.

    Einige Ämter und Abteilungen des Bezirksamtes fühlen sich seit Langem von der klüngelnden Familie missachtet und vernachlässigt. Gerade die Kernaufgaben der Kommune hatten die Hauptlast der vergangenen Sparrunden zu tragen, nicht zuletzt, weil sie nicht gut genug mitmauschelten. Diese verkannten Ämter verweigern nun die Zusammenarbeit. Die Familie droht zu einer Dame Unterleib zu werden und muss sich auf symbolische Politik konzentrieren. Das fiel zunächst in der allgemeinen Marketingorientierung kaum auf. Langsam zeigen sich jedoch die Folgen.

    Mangels Kapazität und demokratischer Praxis beim Bezirk kann mein Amt als Sprecher und Mitglied des Begleitausschusses also nur Teil einer schlechten Inszenierung sein. Bürgerbeteiligung hat Voraussetzungen, nicht nur bei den Bürger:innen, sondern auch bei den Behörden. Dabei verlangt niemand Perfektion, aber mindestens ausreichende Transparenz. Ich dringe aus der Position im Begleitausschuss auch nicht durch, um zur Änderung der kaputten Betriebskultur am Bezirksamt beizutragen. Vielleicht findet sich irgendwann ein anderer Zugang. Aber es gibt noch andere Freuden als die Kommunalpolitik. Ich trete also zurück in meinen Kiez.

    Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde.

    #Berlin #Politik #Verwaltung

  • Stadträte-Freistellung bei vollem Lohnausgleich: Einigung zu Bezirksämtern könnte Berlin bis zu fünf Millionen Euro kosten
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/freistellung-der-stadtrate-bei-vollem-lohnausgleich-fraktionen-einigen-

    Pacta sunt servanda passt dem Bund der Steuerzahler ganz und garnicht. Dabei werden hier mal Gelder sozusagen friedensstiftend nicht für Panzer sondern für Menschen ausgegeben und darüber hinaus der Stadt das Risiko noch höherer Folgeschäden der schlecht organisierten vorletzten Landeswahlen erspart.

    Die Liberalen haben immer Verständnis für alles, was die Stellung Deutschlands, das heißt seiner herrschenden Ausbeuterklasse, stärkt. Aber wehe wenn mal ein paar Figuren Geld kriegen könnten, ohne dafür zu schwitzen, die nicht mit dem berühmten goldenen Löffel im Mund geboren wurden. Einfache Bezirksbürgermeister und Stadträte, sicher nicht schlecht bezahlte Wahlbeamte, dürfen sich jetzt, falls ihr Posten nicht mehr dem Parteienproporz in den Berliner Bezirken entspricht, bis zum Ende der Laufzeit ihres Arbeitsvertrags über „leistungsloses Einkommen“ freuen.

    Ist das Geldverschwendung? Ist das ungerecht? Ist das schlimm? Ganz klar dreimal ja, aber nur weil das eine Ausnahmeregelung ist. In Deutschland erinnert sich schon keiner mehr daran, was vor der Agenda 2010 ordentlicher Kündigungsschutz war. Die Neidischen verlangen „hire and fire“ für alle Normalos. Könnte ja mal einer das Leben genießen, ohne sich die Hände dreckig zu machen. Geht garnicht. Natürlich. Selbstverständlich. Wo sind wir denn!

    5.3.2023 von Robert Kiesel, Christian Latz - Damit die Bezirksämter nach der Wahl dem neuen Stimmenverhältnis entsprechen, muss die Politik eine neue Regelung erarbeiten. Nun liegen die Eckpunkte vor.

    Die Berliner Bezirksämter sollen nach der Wiederholungswahl auch das neue Wahlergebnis widerspiegeln. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grüne, Linke und CDU mit der Senatsinnenverwaltung geeinigt. Ein entsprechendes Eckpunktepapier liegt dem Tagesspiegel vor. Doch der Kompromiss dürfte teuer werden: Denn ausscheidende Bezirksbürgermeister und Stadträte sollen bis zum Ende der Wahlperiode einen vollen Lohnausgleich erhalten.

    Der zwischenzeitliche Plan, die Ruhegehälter bei rund 71,5 Prozent des vorherigen Gehalts festzusetzen, wurde wieder verworfen. Nach Tagesspiegel-Informationen könnten dem Land durch den Kompromiss Mehrkosten von bis zu fünf Millionen Euro entstehen. Bereits ohne diesen Posten lagen die Ausgaben für die Wahlwiederholung bei deutlich mehr als 30 Millionen Euro.

    Zahl der Bezirksamtsmitglieder soll erhöht werden

    Hintergrund der Diskussion ist ein rechtliches Problem. Wie berichtet, gelten die 2021 ins Amt gekommenen Bezirksbürgermeister und Stadträte als Wahlbeamte auch nach dem neuerlichen Wahlgang als gewählt. Theoretisch möglich wären zur Umbildung der Bezirksämter daher ein Rücktritt der Mitglieder oder eine Ab- und Neuwahl.

    Letzteres soll es der Einigung zufolge nicht geben. Geändert werden soll stattdessen die Anzahl der Bezirksamtsmitglieder, damit die Führungen der Bezirke nach der Wiederholungswahl die neuen Stimmenverhältnisse abbilden können. „Es erfolgt keine Abwahl und Neuwahl, sondern nur eine Nachwahl mit dem Ergebnis der ‚Freistellung‘ der dadurch ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder“, heißt es in den Eckpunkten.

    Zu den bisherigen Bezirksamtsmitgliedern sollen also weitere aus den jeweiligen Parteien hinzugewählt werden. Sind sie gewählt, übernehmen sie die Aufgaben von bislang tätigen Bezirksbürgermeistern und Stadträten, die zwar formal im Amt bleiben, von ihren derzeitigen Aufgaben jedoch freigestellt werden. Insider gehen davon aus, dass die Zahl der freigestellten Politiker maximal im niedrigen zweistelligen Bereich liegen dürfte.

    Die Neuregelung sieht vor, dass die ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder danach für die gesamte Ernennungszeit, also bis zum Ende der Legislaturperiode 2026, ein hundertprozentiges Ruhegehalt bekommen. Zugleich wird die Zeit auf ihre künftigen Versorgungsansprüche angerechnet. Sie würden demnach „finanziell vollständig schadlos gestellt“, womit verhindert werden soll, dass ausscheidende Bezirksamtsmitglieder wegen einer möglichen Schlechterstellung erfolgreich gegen den Vorgang klagen können.

    Auf diese Lösung einigten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Fraktionen bei einem Treffen mit Vertretern der Senatsinnenverwaltung. Geplant ist demnach, die Neubesetzung der Bezirksämter in einem einfachen Gesetz zu regeln. Eine zwischenzeitlich zur Debatte stehende Änderung der Berliner Verfassung wird dagegen nicht angestrebt.
    Bund der Steuerzahler: Kompromiss „schwer zu vermitteln“

    Unumstritten ist die Freistellung bei vollem finanziellem Ausgleich nicht. Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Berlin, kritisierte die Einigung scharf und sprach am Montag von einem „unerträglichen Zustand“. Das Ergebnis sei „dem Steuerzahler schwer zu vermitteln“, erklärte Kraus.

    Eine Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses und das damit einhergehende Ende der Legislaturperiode hätte zumindest dieses teure Nachspiel der aufgrund zahlreicher Wahlpannen angeordneten Wahlwiederholung verhindern können, erklärte Kraus. AfD-Chefin Kristin Brinker bezeichnete die Einigung am Montag als „ungeheure Respektlosigkeit gegenüber den Steuerzahlern“.

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Wahlbeamte #Stadtbezirk #Gehalt #Rente

  • Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein – Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.879079.php

    Pressemitteilung vom 27.12.2019

    Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gast-ronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Bargeldverkehr ist grundsätzlich anfällig für Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerprüfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat für uns oberste Priorität. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit wäre.“

    Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

    Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),
    Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),
    Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

    „Die Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verstärkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Außenprüferinnen und Außerprüfer sind vor Ort präsent und stellen fest, ob die Geräte manipuliert oder die Buchführungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Geschäftsprozesse umzustellen“, so Dr. Kollatz.

    Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

    Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche
    Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fis-kaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewah-rung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz-ämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

    Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfun-gen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

    Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro.
    „Das ist außerordentlich hoch. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt“, so Dr. Kollatz.

    In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

    Pressestelle

    Klosterstraße 59
    10179 Berlin
    Tel.:
    (030) 90204172
    Tel.:
    (030) 90204173
    Fax: (030) 90202609
    E-Mail Mail an

    Frederik Bombosch
    Pressesprecher

    Sachbearbeiterin

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Christina von Gratkowski
    Online-Kommunikation

    Julia Schabos

    #Berlin #Verwaltung #Schwarzarbeit

  • Linne + Krause - Hamburger Modell
    http://www.linne-krause.de/service/hintergrunde/hamburger-modell
    Die Taxigutachter aus Hambirg bieten einen Workshop für Kommunen, die Fehlentwicklungen im Taxi- und Mietwagengewerbe beenden wollen.

    Das „Hamburger Modell“ bezeichnet eine erfolgreiche Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab unser 2006 vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Wir fanden heraus, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. In anderen Städten zeigt sich – tendenziell – ein ähnliches Bild.
    Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe

    Mit unserer Unterstützung entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert.

    Die durchschlagenden Erfolge des Hamburger Modells können sich sehen lassen:

    Die Schattenwirtschaft konnte in der Hansestadt nachhaltig zurückgedrängt werden. Dabei reduzierte sich die Zahl der Taxis von ca. 4.100 auf ca. 3.100.
    Die verbleibenden Unternehmen wurden zu mehr Steuerehrlichkeit gedrängt. Seitdem haben sich die steuerlich erklärten Umsätze nahezu verdoppelt.
    Das Durchschnittsalter der Hamburger Taxiflotte wurde um 50 Prozent verjüngt.
    Die Servicequalität des Taxigewerbes verbesserte sich spürbar.
    Das Taxigewerbe ist stabil und funktionsfähig – auch ohne Mengenbegrenzung.
    Eine effektive Aufsicht über das Mietwagengewerbe ist nun möglich.

    Übernahme durch weitere Städte und Landkreise

    Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen haben wir bei der Implementierung unterstützt – und tun dies im Zuge der Umsetzung weiterhin:

    Mainz (seit 2013)
    Wiesbaden (seit 2013)
    Oldenburg (seit 2014)
    Wilhelmshaven (seit 2014)
    Landkreis Esslingen (seit 2014)
    Stuttgart (seit 2014)
    Heilbronn (seit 2016)
    Dresden (seit 2018)

    Der passende Workshop

    Wie funktioniert das Hamburger Modell genau? Wie können Genehmigungsbehörden davon profitieren? Das vermitteln wir Ihnen in unserem:

    Workshop zur Innovativen Genehmigungspraxis
    http://www.linne-krause.de/expertise/workshops/hamburger-modell

    #Deutschland #Taxi #Mietwagen #Verwaltung #Politik #Workshop

  • Berlin: Anzeige gegen Verkehrssenatorin wegen Untätigkeit
    https://www.taxi-times.com/berlin-anzeige-gegen-verkehrssenatorin-wegen-untaetigkeit

    6.8.2021 von Axel Rühle - Berlins Taxigewerbe protestiert seit Jahren gegen die Untätigkeit der Behörden bei Rechtsverstößen durch Mietwagenfahrer und Busspur-Parker. Jetzt haben fünf Unternehmer gemeinsam Anzeige gegen Verkehrssenatorin Günther erstattet.

    Das Taxigewerbe steckt in existentiellen Schwierigkeiten, und die beiden Hauptgründe sind Corona und unseriöse Anbieter taxiähnlichen Verkehrs. Die Mietwagenpartner von Uber, Free now, Bolt & Co. können legal keinen Gewinn erzielen , wie inzwischen belegt ist, sind also auf das permanente Begehen von Rechtsverstößen angewiesen, um dem Taxigewerbe den derzeitigen ruinösen Verdrängungswettbewerb aufzuzwingen und seine Preise häufig zu unterbieten.

    Auf diesen Missstand haben Vertreter des Taxigewerbes die Berliner Behörden unzählige Male hingewiesen, es gab Demonstrationen „gegen den Wildwest von Uber & Co.“, tausende Mietwagenfahrer wurden für Verstöße angezeigt, und passiert ist augenscheinlich nicht viel.
     
    Eine Gruppe Taxiunternehmer hat nun einen lange in Erwägung gezogenen Schritt gewagt und am 12. Juli Strafanzeige gegen Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) und einen Gruppenleiter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erstattet (Aktenzeichen: 246 Js 518/21). Ihnen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zur Schwarzarbeit und zum Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten vorgeworfen.

    Die Berliner Zeitung zitiert einen der Unternehmer: „Hintergrund der Anzeige ist, dass in Kenntnis der Senatorin und ihres Geschäftsbereichs gegen geltendes Recht zur Vergabe von Mietwagenkonzessionen verstoßen wird. Fahrtentgelte der Mietwagen werden in Kenntnis der Beschuldigten nicht korrekt abgerechnet. Hierdurch entsteht dem Land Berlin ein Steuerschaden in Höhe von mehreren hundert Millionen. In der Anzeige befindet sich unter anderem das Beispiel eines Mietwagenunternehmers, dem in Hamburg die Konzession entzogen wurde, in Berlin aber eine Konzession ausgestellt wurde.“ Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Behörden beider Städte hat auch Taxi Times thematisiert.

    Wer in Hamburg eine Konzession haben will, müsse unter anderem erklären, woher das Geld für das Unternehmen kommt, so der Unternehmer gegenüber der Berliner Zeitung. In Berlin werde die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen hingegen nur selten geprüft. Auch Schwarzarbeit sei ein bedeutendes Problem. Sozialversicherungsbeiträge würden nicht oder nur unvollständig abgeführt. Um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen, würden meist noch vor Ablauf von zwei Jahren wesentliche Positionen in den Unternehmen auf polnische Staatsangehörige umgeschrieben – und aus deutschen würden polnische Firmen. Hintermänner steuern und überwachen die Praktiken, zitiert die Berliner Zeitung.

    Die Plattformbetreiber weisen wie immer jede Schuld von sich: Alle Mietwagenfahrer in den Partnerbetrieben seien natürlich korrekt angestellt, hätten alle Rechte und würden gut bezahlt.

    Im Unterschied zu Justizsprecher Martin Steltner, der dem Blatt den Eingang der Anzeige bestätigte, konnte oder wollte der Pressesprecher der Verkehrsverwaltung vorgestern noch nichts bestätigen. Eine Anzeige sei in seinem Haus unbekannt.

    Dass die Mietwagenfirmen, die ausschließlich Aufträge von Uber & Co. ausführen, auf legale Weise tatsächlich nicht wirtschaftlich arbeiten können, hat Richard Leipold, Erster Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung (BTV), auf Seite 8 der aktuellen Print-Ausgabe der Taxi Times Berlin vorgerechnet.

    #Berlin #Taxi #Verwaltung #Politik #Justiz

  • Der Senat von Berlin - Berlin.de
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/senat

    21.12.2021 Landesregierung
    Das Berliner Abgeordnetenhaus hat in der Sitzung des 21. Dezember 2021 Franziska Giffey zur neuen Regierenden Bürgermeisterin von Berlin gewählt.

    Franziska Giffey
    Regierende Bürgermeisterin: Franziska Giffey (SPD)
    https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/wir-ueber-uns/regierende-buergermeisterin

    Bettina Jarasch
    Bürgermeisterin und Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/uvk/ueber-uns/leitung/senatorin-bettina-jarasch

    Dr. Klaus Lederer
    Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/kulteu/ueber-uns/leitung/senator/lebenslauf.544043.php

    Astrid-Sabine Busse
    Senatorin für Bildung, Jugend und Familie (SPD)

    Daniel Wesener
    Senator für Finanzen (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/ueber-uns/leitung-organisation/der-senator/artikel.4892.php

    Iris Spranger
    Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport (SPD)

    Katja Kipping
    Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales (DIE LINKE)
    https://www.berlin.de/sen/ias/ueber-uns/leitung/senatorin-fuer-integration-arbeit-und-soziales/lebenslauf.541206.php

    Prof. Dr. Lena Kreck
    Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung (DIE LINKE)

    Andreas Geisel
    Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SPD)
    https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/de/geisel.shtml

    Stephan Schwarz
    Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe (parteilos)

    Ulrike Gote
    Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Bündnis 90/Die Grünen)
    https://www.berlin.de/sen/gpg/ueber-uns/leitung/lebenslauf.1160500.php

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Regierung

  • Laxe Rechtsauffassung befeuert Berlins Mietwagenschwemme
    https://www.taxi-times.com/laxe-rechtsauffassung-befeuert-berlins-mietwagenschwemme

    21. Februar 2021, von Jürgen Hartmann - Die Gegensätze könnten kaum größer sein. Während in Hamburg nur wenige Mietwagen unterwegs sind, steigt die Zahl der zugelassenen Konzessionen in der Hauptstadt sogar während Corona. Ein Grund dafür sind auch völlig unterschiedliche Rechtsauffassungen der beiden Behörden.

    Es sind Entwicklungen, über die man nur noch den Kopf schütteln kann: Im Jahr 2020 ist die Zahl der Berliner Mietwagenunternehmen von 644 auf 699 gestiegen, die der Fahrzeuge von 3.619 auf 4.589. Da gleichzeitig die Zahl der Taxis um rund eintausend Fahrzeuge auf mittlerweile 6.898 aktive Konzessionen zurückgegangen ist, machen Mietwagen also bereits knapp 40 Prozent aller zur individuellen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge aus. Den allergrößten Teil der Mietwagen erhalten ihre Fahrten hauptsächlich über die Uber- und die Free-Now-App und führen somit taxiähnlichen Verkehr aus – meist unter Missachtung sowohl der Rückkehrpflicht als auch diverser arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften, ganz zu schweigen von der Straßenverkehrsordnung, denn Mietwagen dürfen im Unterschied zu Taxis nicht in zweiter Reihe halten.

    Dies zu kontrollieren, ist für die Berliner Behörde nahezu unmöglich, was eine vor rund zwei Wochen veröffentlichte Statistik belegt. Gerade einmal acht (!) Bußgelder wurden im gesamten Jahr 2020 gegenüber Mietwagenunternehmen ausgesprochen.

    Somit scheitert das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) an der bußgeldbewährten Verfolgung, es hätte aber immerhin ein Instrument in der Hand, um die Mietwagenschwemme durch striktere Vorgaben bei den Konzessionsanträgen einzudämmen. Die Hamburger Gewerbeaufsicht beispielsweise stimmt Neuanträgen für Mietwagenkonzessionen nur zu, wenn der Unternehmer unter anderem eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorlegt. Das Konzept hat Erfolg, der Anteil der Mietwagen liegt unter zehn Prozent, obwohl Free Now und Uber auch in Hamburg aktiv sind.

    Tino Schopf, der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, stellte daher an die zuständige Senatsbehörde die schriftliche Anfrage, ob auch in Berlin bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung eine Gründungskalkulation mit Nachweis über die verfügbaren Mittel sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorzulegen sei.

    Die Antwort dazu vom 8. Februar 2021 fiel negativ aus: Eine solche Vorlage sei nach den rechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. „Als Nachweis der verfügbaren Mittel ist i.d.R. eine Eigenkapitalbescheinigung oder eine Vermögensübersicht ausreichend, die z.B. von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer zu bestätigen ist“, antwortet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

    Hamburgs Behörde dagegen betont auf Nachfrage von Taxi Times, dass man hierzu eine andere Rechtsauffassung vertrete. In Hamburg berufe man sich auf ein Prüfungsrecht zur Plausibilitätskontrolle, das sich aus Paragraph 2 Abs. 4 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) ableiten lasse.

    Rechtlich abgesichert ist diese Deutung unter anderem durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz vom 17.06.2019. Dort heißt es: „Es trifft auch nicht zu, dass die Genehmigungsbehörde grundsätzlich und gleichfalls in jedem Fall den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung zu akzeptieren hat. Dies gilt nur für die Fälle, in denen es sich bei dieser auch um den gesetzlich geforderten Nachweis handelt, der zudem vollständig und im Übrigen auch plausibel ausgefüllt worden ist.“

    Als noch relevanter stuft Hamburgs Behörde jedoch den Paragraph 2 Abs. 1 Satz 1 der PBZugV ein: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind.

    Somit reiche es aus Hamburger Sicht also nicht aus, lediglich zum Zeitpunkt der Aufnahme des Betriebs das erforderliche Kapital vorzuhalten und finanziell leistungsfähig zu sein, sondern dies müsse auch während der Führung des Betriebs sichergestellt werden. Auch das wurde juristisch bereits klargestellt: „Auch mit der Vorlage von Bargeld könne der Kläger nicht belegen, dass er über das erforderliche Vermögen verfüge, denn dies zeige nur eine punktuelle Verfügungsbefugnis. Anders als etwa ein Bankkonto, dessen Verlauf nachweisbar sei, ermögliche Bargeld nicht die aufgrund eines in der Vergangenheit stets vorhandenen Vermögens gestützte Prognose, dass dieses Geld auch in Zukunft zur Verfügung stehe. […] Die Behörde sei nicht an die nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBZugV vom Antragsteller vorzulegenden Bescheinigungen (Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht) gebunden, sondern dürfe deren Richtigkeit und Verlässlichkeit selbst prüfen und sich ggf. darüber hinwegsetzen.“ (Zitat aus OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.09.2016 – OVG 1 N 54.15)

    Hamburg vertritt folglich die Auffassung, dass eine Genehmigungsbehörde die Pflicht habe zu prüfen, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit dauerhaft während der Führung des Betriebs mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben ist. Daran bestehen insbesondere dann Zweifel, wenn die Markt-, Nachfrage- und Erlössituation und die Kosten im Rahmen der Betriebsführung in einem Verhältnis zueinander stehen können, welche das erforderliche Eigenkapital erheblich reduziert. Der Antragsteller hat dann plausibel und nachvollziehbar darzustellen, wie eine eigenkapitalerhaltende Betriebsführung sichergestellt werden kann, auch um auszuschließen, dass nach Aufnahme des Betriebs die Instandhaltung des Fuhrparks und die Einhaltung der Abgabe- und Sozialvorschriften gefährdet ist.

    Anmerkung der Redaktion: Vielleicht kann Herr Schopf ja gleich mal die nächste Schriftliche Anfrage hinterherschieben und die Berliner Behörde mit den hier zitierten Paragraphen konfrontieren. Mit ihrer aktuellen Haltung erweckt Berlins Behörde jedenfalls den Eindruck, dass ihr entweder der Wille oder die rechtliche Kompetenz fehlt, härter durchzugreifen. Dies ist umso bedauerlicher, weil dadurch ausgerechnet jene Behörde, die das Ziel des Klimaschutzes sogar im Namen trägt, massiv dazu beiträgt, dass inzwischen mehr als viertausend zusätzliche Fahrzeuge durch Berlin kreisen.

    #Taxi #Berlin #Hamburg #Verwaltung #ÖPNV #Uber

  • FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG001100000

    FeV Ausfertigungsdatum: 13.12.2010
    9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
    (1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

    (2) Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
    4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

    (3) Die Erlaubnis ist durch einen Führerschein nach Muster 4 der Anlage 8 nachzuweisen (Führerschein zur Fahrgastbeförderung). Er ist bei der Fahrgastbeförderung neben der nach einem ab dem 1. Januar 1999 aufgrund der Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung zu verwendenden Muster ausgestellten EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    (4) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zu erteilen, wenn der Bewerber
    1. die nach § 6 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzt,
    2. das 21. Lebensjahr – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr – vollendet hat,
    2a. durch Vorlage eines nach Maßgabe des § 30 Absatz 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ausgestellten Führungszeugnisses und durch eine auf Kosten des Antragstellers eingeholte aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird,
    3. seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
    4. nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt,
    5. nachweist, dass er eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 aufgeführten Staat seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzt oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat,
    6. – falls die Erlaubnis für Krankenkraftwagen gelten soll – einen Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe nach § 19 beibringt und
    7. – falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll – in einer Prüfung nachweist, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden, die die zuständige oberste Landesbehörde, die von ihr bestimmte Stelle oder die nach Landesrecht zuständige Stelle bestimmt. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Ortskundeprüfung auch selbst durchführen.

    (5) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn

    1. er seine geistige und körperliche Eignung gemäß § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5 nachweist,
    2. er nachweist, dass er die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2 erfüllt und
    3. er durch Vorlage der Unterlagen nach Absatz 4 Nummer 2a nachweist, dass er die Gewähr dafür bietet, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.

    (6) Wird ein Taxiführer in einem anderen Gebiet tätig als in demjenigen, für das er die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen hat, muss er diese Kenntnisse für das andere Gebiet nachweisen.

    (7) Die §§ 21, 22 und 24 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann nur dann über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus erfolgen, wenn der Antragsteller zusätzlich seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 Nummer 2 nachweist.

    (8) Der Halter eines Fahrzeugs darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Führer des Fahrzeugs die erforderliche Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht besitzt oder die erforderlichen Ortskenntnisse nicht nachgewiesen hat.

    (9) Begründen Tatsachen Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung des Fahrerlaubnisinhabers oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen des Inhabers einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, finden die §§ 11 bis 14 entsprechende Anwendung. Auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde hat der Inhaber der Erlaubnis seine Ortskenntnisse erneut nachzuweisen, wenn Tatsachen Zweifel begründen, ob er diese Kenntnisse noch besitzt. Bestehen Bedenken an der Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen, kann von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet werden.

    (10) Die Erlaubnis ist von der Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, wenn eine der aus Absatz 4 ersichtlichen Voraussetzungen fehlt. Die Erlaubnis erlischt mit der Entziehung sowie mit der Entziehung der in Absatz 4 Nummer 1 genannten Fahrerlaubnis. § 47 Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden.

    –---

    Anlage 5
    (Fundstelle: BGBl. I 2010, 2030 - 2033;
    bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

    Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5)

    Eignungsuntersuchungen für Bewerber
    und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen
    Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    1. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen. Sie haben hierüber einen Nachweis gemäß dem Muster dieser Anlage vorzulegen.

    2. Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen außerdem besondere Anforderungen hinsichtlich:

    a) Belastbarkeit ,
    b) Orientierungsleistung ,
    c) Konzentrationsleistung ,
    d) Aufmerksamkeitsleistung ,
    e) Reaktionsfähigkeit

    erfüllen.

    Die Eignung der zur Untersuchung dieser Merkmale eingesetzten psychologischen Testverfahren muss von einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu benennen. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 ist unter Beachtung der Grundsätze nach Anlage 4a durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen

    – von Bewerbern um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung,

    – von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres,

    – von Bewerbern um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab Vollendung des 60. Lebensjahres.

    3. Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    FeV - Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Gesetze - JuraForum.de
    https://www.juraforum.de/gesetze/fev

    Die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, kurz FeV, stammt in ihrer neuesten Fassung aus dem April 2014.

    Die Regelungen, die sich aus dem Gesetzeswerk ergeben, betreffen die allgemeinen Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr, das Führen von Kraftfahrzeugen, die Registrierung der Kraftfahrzeuge, die Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben sowie die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften. In zahlreichen Anlagen wird die FeV ständig aktualisiert.

    Grundlagen der FeV

    Neben den Grundregeln bei der Teilnahme am Straßenverkehr regelt die FeV noch zahlreiche andere wichtige Themen. So werden Bereiche normiert wie die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung eines Führerscheins, Sonderbestimmungen für das Fahren von Dienstfahrzeugen, Bestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die Fahrerlaubnis auf Probe und das Fahreignungsbewertungssystem. Weiter regelt das FeV die Entziehung oder Beschränkung einer Fahrerlaubnis und die Anordnung von Auflagen. Die Fahrerlaubnisverordnung enthält Sonderbestimmungen für das Führen von Mietwagen, Krankenwagen und Taxen. In der FeV wird weiterhin beschrieben, wie mit den Aufgaben des Registers umgegangen werden soll.

    Fahreignung

    Es finden sich Vorschriften zu automatischen Verfahren oder der Übermittlung von Daten. Auch die Aufgabenverteilung und das Prozedere was ärztliche Gutachter, Begutachtungsstellen, Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignung, die verkehrspsychologische Beratung, die Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung betrifft, sind in der FeV eindeutig beschrieben und geregelt. In zahlreichen Anlagen finden sich zusätzliche, neue Gesetzesbewertungen, was beispielsweise die Mindestanforderung für eine Mofaprüfbescheinigung angeht, die Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts, die Anforderungen an das Sehvermögen, die Fahrerlaubnisprüfung und die Fahrerschulung oder die Bewertung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.

    #Taxi #Recht #Verwaltung #Krankheit

  • Verwaltungsstau : Termin bei Eichamt: Taxifahrer müssen fast ein Jahr warten
    https://www.berliner-zeitung.de/news/taxifahrer-muessen-fast-ein-jahr-warten-auf-eichamt-termin-li.11293

    Eichämter und Taxi-Ausfsichtsbehörde LABO sind nicht ausreichend ausgestattet, um eine adäquate Überwachung und Steuerung des Taxigewerbes zu verwirklichen. Das ist nicht neu.

    Laut Senat ist die Corona-Pandemie der Grund, die Branche bezweifelt das.

    21.10.2020 - Einem rbb24-Bericht zufolge müssen Taxifahrer in der Stadt aktuell circa ein Jahr warten, um einen Termin für die verpflichtende Eichung der sogenannten Taxameter im Fahrzeug zu bekommen. Das gehe aus einer noch nicht veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervor. 

    Taxifahrer müssen das Taxameter jährlich auf mögliche abweichenden Werte prüfen lassen, was eta verhindern soll, dass Fahrgäste zu viel zahlen. „Dieser Senat ist nicht in der Lage, den Verpflichtungen gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft nachzukommen“, sagte AfD-Verkehrspolitiker Frank Scholtysek dem rbb.

    Senatsverwaltung: Rund 800 Termine aufgelaufen
    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft teilte rbb24 auf Anfrage mit, es werde derzeit ein Rückstau von rund 800 Termine abgearbeitet wofür „die Personalstärke erhöht“ werde. Die Termine seien wegen der Corona-Pandemie im März und April abgesagt worden. Der zurzeit nächste freie Termin auf der entsprechenden Eichamt-Webseite, wo die Termine gebucht werden können, ist der 5. Oktober 2021. 

    Die aufgelaufenen Termine werden laut Senatsverwaltung neben demTagesgeschäft abgearbeitet. Grundsätzlich sei immer mittwochs jedoch die Prüfung von Taxen und Mietwagen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich, sagte ein Sprecher.

    Taxiverband: Es gibt schon länger Probleme

    Karl-Heinz Kirle, Vorstandsbeauftragter des Berliner Taxiverbands, sagte dem rbb, es gebe schon länger Probleme mit den Terminen beim Eichamt. Taxiunternehmer mussten seinen Angaben nach auch 2019 monatelang darauf warten, obwohl Fahrten bei abgelaufener Eichfrist eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Der AfD-Anfrage zufolge ist es zudem möglich, ungeprüfte Taxameter beispielsweise durch das Montieren einer kleineren Reifengröße zu manipulieren. Zudem sei es geltenden Gesetzen nach so, dass ein Taxameter als „einem geeichten Messgerät gleich“ gelte, wenn die Prüfung mindestens zehn Wochen vor Fristablauf beantragt wurde. Durch die Wartezeit seien Fahrer bis zu einem Jahr ungeprüft unterwegs, so AfD-Politiker Scholtysek.

    Die Senatsverwaltung für Wirtschaft wies das auf rbb24-Anfrage zurück, es würden regelmäßig Stichproben und Überwachungen durchgeführt. Sie teilte weiter mit: „Bei Kontrollen, auch in der Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), konnten in den Jahren - seit Inkraftsetzung des Mess- und Eichgesetzes - nur vereinzelt Verstöße bei den verwendeten Reifen an Taxen festgestellt werden. “

    #Taxi #Berlin #Verwaltung

  • Zwischen Jelbi und Open Data: Landesverband Berlin
    https://dielinke.berlin/partei/igag/lag-netzpolitik/detail/news/zwischen-jelbi-und-open-data

    Berliner Mobilitätsdaten im Sinne der Allgemeinheit. 

    Gemeinsam mit Vertretern der BVG, haben wir als LAG Netzpolitik recht ergebnisoffnen über die Frage gepsprochen, wie Mobilitätsdaten im Interesse der Allgemeinheit erhoben und genutzt werden sollten, und welche Rolle dabei „Jelbi“ zukommt. Diese neue Mobilitäts-Applikation der BVG vereint Mobilitätsangebote des ÖPNV mit denen verschiedener Mobility Service Providers (MSPs) und stellt damit einen begrüßenswerten Fortschritt zur Förderung des multimodalen Verkehrs dar. Die BVG begibt sich mit dieser App in eine Konkurrenzsituation um Mobilitätsservices gegen private Konzerne wie Google Maps, sowie große Sharing-Anbieter wie Car2Go und DriveNow, die sich an Jelbi bisher nicht beteiligen und stattdessen zu ShareNow fusionieren wollen. Wir haben klargestellt, dass wir es begrüßen, dass die BVG mit Jelbi eine App ins Rennen geschickt hat, die sich in öffentlicher Hand befindet und linke Anforderungen an demokratische Kontrolle und Datensouveränität noch am ehesten gewährleisten könnte, verglichen mit den anderen privaten Anbietern. Die öffentliche Hand darf ihre Rolle als Komplettdienstleister für Mobilität und das Vertriebsmonopol im Zuge der Digitalisierung nicht verlieren! Stattdessen könnte Jelbi zu einem bundesweit funktionalen Service beitragen, der sich in Gestalt von „Mobility Inside“ bereits ankündigt. Andererseits nehmen wir kritisch zur Kenntnis, dass der Code der Jelbi-App nicht OpenSource ist und die Mobility Data Specification (MDS) der Open Mobility Foundation (OMF) nicht genutzt wird. Dies sollte aus unserer Sicht selbstverständlich bei von öffentlichen Unternehmen eingekaufter oder entwickelter Software sein (public money - public code). In Bezug auf die Mobilitätsdaten - insbesondere die Echtzeitdaten in Aktion befindlicher Fahrzeuge - bleibt für uns offen, ob diese im Sinne einer konsequenten Open Data - Strategie und eines möglichen Transparenzgesetzes offengelegt werden sollten, oder ob es eher als richtig anzusehen ist, dass die BVG die Daten für sich behält, aufgrund denkbarer Wettbewerbsnachteile und der Frage, ob große Mengen Echtzeitdaten wirklich anonymisierbar sind und ggf. aus Datenschutzgründen nicht offengelegt werden sollten. Fest steht für uns, dass eine faire Nutzung von Mobilitätsdaten nur funktioniert, wenn alle Marktteilnehmer ihre erhobenen Daten gleichermaßen teilen.

    #Berlin #OpenData #Politik #Verwaltung #ÖPNV #BVG #Jelbi #Vermittlung

  • Coronavirus (COVID-19) – Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin - Berlin.de
    https://www.berlin.de/sen/web/corona

    Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Absolute Priorität hat, Menschen zu schützen und Leben zu retten.

    Die Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits mit großer Härte von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Das Land Berlin tut alles, um sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen. Die Unterstützung richtet sich übergreifend an alle Branchen: kleine, mittlere und große Unternehmen, darunter auch Tourismus, Hotellerie, konsumorientierte Dienstleistungen (z.B. Clubs und Restaurants), Einzelhandel sowie Selbständige.

    Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich an die aufgeführten Stellen, die zu den jeweiligen spezifischen Fragestellungen kompetent und aktuell Auskunft geben und gegebenenfalls auch rechtlich beraten können.

    Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur über Maßnahmen informieren, die bereits beschlossen wurden. Weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten veröffentlichen wir hier Zug um Zug.
    Leitfaden für Unternehmen

    #Berlin #covid-19 #Verwaltung

  • Unterrichtsstart der Deutsch-Lerngruppen - Tempelhof-Schöneberg
    https://www.berliner-woche.de/tempelhof-schoeneberg/c-bildung/unterrichtsstart-der-deutsch-lerngruppen_a254224

    Tempelhof-Schöneberg. An drei Gymnasien, zwei Grundschulen und zwei Integrierten Sekundarschulen hat am 17. Februar der Unterricht der neuen Lerngruppen für Kinder ohne Deutschkenntnisse begonnen. Anfang Januar war nach einer Brandmail des bezirklichen Schulamts bekannt geworden, dass 86 entsprechende Schulplätze im Bezirk fehlen. Begründet wurde dies später mit dem plötzlichen Zuzug vieler Familien, nachdem in anderen Bezirken Gemeinschaftsunterkünfte geschlossen worden waren. Wie Schulstadtrat Oliver Schworck (SPD) nun erklärte, seien außerdem innerhalb eines Monats die Stellenbesetzungsverfahren für die benötigten Lehrkräfte erfolgreich durchgeführt worden. „Aktuell sind alle Stellen besetzt“, teilte Schworck in der BVV mit.

    #Berlin #Tempelhof-Schöneberg #Bildung #Migration #Politik #Verwaltung

  • Land Berlin
    https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik/taxi

    Hier fand sich bis vor Kurzem noch das Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Berliner Taxigewerbe, das einzige ... und jetzt findet es sich wo ?

    ERROR 404 - Seite nicht gefunden

    Die Website der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde umstrukturiert bzw. die Seite gelöscht oder aber diese Seite ist noch nicht vorhanden.
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    #Berlin #Taxi #Politk #Verwaltung

  • Beschwerden zum unerlaubten Bereithalten von Mietwagen mit auswärtigen Kennzeichen - Stellungnahme des LABO an die Taxenverbände - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.589776.php

    Hallo Herr Schötz,

    das ist schon richtig gelungen, wie sie sich als Leiter des Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, der Taxi-Aufsichtsbehörde, aus der Verantwortung stehlen. Seit Ihrem Schreiben vom 09.05.2017 singen die Geschäftführer und Rechtsverdreher in den Uber-Zentralen Deutschlands fröhlich
    Ach wie schön, dass keiner weiss, dass ich Rumpelstilzchen heiss .

    Der Betrieb einer reinen Internetplattform zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen ist weder verboten, noch irgendwie genehmigungspflichtig. Der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz gem. § 49 Absatz 4 PBefG unterliegt daher auch nur das Unternehmen, das die vermittelten Fahrten als Genehmigungsinhaber für den Verkehr mit Mietwagen tatsächlich ausführt.

    Schon vor drei Jahren, als Sie das unten verlinkte Schreiben verfassten, war abzusehen, dass Uber von europäischen Gerichten auf nationaler und gesamteuropäischer Ebene nicht nur als Vermittler sondern aufgrund seiner zentralen Rolle im Gewerbe als Taxibetrieb definiert und in die Pflicht genommen werden würde oder bereits wurde. Nur in Deutschland und im ähnlich chaotisch strukturierten Belgien verteidigen Bürokraten und Politiker Ihres Schlages aus Denkfaulheit, Dummheit oder Eigennutz noch den großen Gesellschaftsschädling aus Übersee.

    Schade, dass hierzulande öffentliche Funktionsträger nicht auf Zeit ins Amt gewählt werden sondern sich auf eine üppige Pension freuen dürfen, solange sie die silbernen Löffel nur im übertragenen Sinne klauen.

    Vielleicht kommen Sie doch noch zur Vernunft. Man sieht sich.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/20170509_stellungnahme-des-labo.pdf

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Recht #Verwaltung #LABO

  • Nutzung von sog. Fiskaltaxameter ist Voraussetzung für Taxenkonzessionierung - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.598191.php

    Hier der Downloadlink für das offizielle Dokument zur EInführung des Fiskaltaxameters in Berlin.

    Informationsschreiben Fiskaltaxameter Juni 2017
    PDF-Dokument (347.8 kB) - Stand: 08.06.2017
    Dokument: LABO

    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/informationsschreiben_fiskaltaxameter_juni-2017.pdf

    #Taxi #Berlin #Verwaltung #Steuern #Schwarzarbeit

  • LABO-Geschäftsberichte - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/wir-ueber-uns/artikel.106383.php

    Wir schreiben den 3. November des Jahres 2019. Auf den WWW-Seiten des Senats von Berlin Berliner finden wir die Geschäftsberichte der für uns zuständigen Überwachungsbehörde LABO, des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Es sind die Ausgaben für die Jahre 2001 bis 2017. Wo ist der Bericht für 2018? Seine Abwesenheit ist kein gutes Zeichen.

    Na schön dann schauen wir mal nach der Personalausstattung.

    Wir sind ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen ca. 90% in der Kundenbedienung, in der persönlichen Beratung oder am Telefon tätig sind. Rd. 75% unserer Beschäftigten sind Frauen.

    Die Ankündigung liste sich sehr gut. Von den rund 1000 LABO Beamten und Angestellten sollte doch eine ansehnliche Zahl mit der Überwachung und Verwaltung der über 8000 Taxis und (geschätzt) mindestens 15.000 Taxifahreinnen und Fahrer und der in Mietwagen beschäftigt sein, besonders seit der „kleine P-Schein“ ohne Ortskundeprüfung zugänglich geworden ist. Damit dürften noch einmal mindestens 3000 zusätzliche P-Scheine für Kranken- und Mietwagen dazugekommen sein.

    Organigramm des LABO im Jahr 2019
    https://www.berlin.de/labo/_assets/organigramm/organigramm_labo_internet.pdf

    Offensichtlich ist die Abteilung III, Kraftfahrzeugwesen, von Frau Frey für uns zuständig. Eine Abteilung für Taxis gibt es nicht. Wahrscheinlich beschäftigt sich die Unterabteilung III C 3, Gewerbeangelegenheiten, Personen- und Güterbeförderung neben vielen anderen Aufgaben auch mit den Berliner Taxis.

    In den Geschäftsberichten des kommt das Wort Taxi ebenso wenig vor wie im Organigramm der Behörde. Kein Wunder, wenn alle machen, was sie wollen. Es geht das Gerücht um, dass sich im LABO weiterhin nur zwei Personen um die über 8000 Taxis und tausende Mietwagen kümmern, während alle Neueinstellungen, mit dem die Probleme des Gewerbes angegangen werden sollten, den Behörden Lageso oder Lagetsi zugeschlagen wurden.

    Das ist alles eher beunruhigend, zeugt es doch vom konsequenten Desinteresse am Schicksel der Arbeitenden und ihrer Betriebe. Dabei gibt das Personenbeförderungsgesetz seit dem Jahr 1961 den staatlichen Stellen eine Fürsorgepflicht auf, damit das Gewerbe nicht durch Sozialdumping oder andere Entwicklungen gefährdet wird. Da bleibt noch viel Arbeit zu tun, bevor die Behörde gesetzeskonform aufgestellt sein wird.

    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten veröffentlicht seit 2001 regelmäßig einen Geschäftsbericht, um über die wesentlichen Leistungsdaten der Fachabteilungen sowie über die Ergebnisse der wirkungsorientierten ganzheitlichen Steuerung des Amtes zu berichten.
    Im Geschäftsbericht wird die Tätigkeit des LABO in der praktischen Umsetzung der ziel- und ergebnisorientierten Steuerung dargestellt. In kurzen Berichten wird auf das Geschäftsjahr zurückgeschaut und im Zahlenteil für die wichtigsten Produkte eine Leistungsbilanz nach den Kriterien

    Auftragserfüllung,
    Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterzufriedenheit,
    Kundinnen- und Kundenzufriedenheit und
    Wirtschaftlichkeit
    gezogen.

    Diese besondere Art der Transparenz wird in der Öffentlichkeit insbesondere deshalb geschätzt, weil auch kritische Entwicklungen offen angesprochen werden.

    Wir über uns - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/wir-ueber-uns

    Als eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sind wir für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf den Gebieten der Wiedergutmachung, des Personenstands- und Einwohnerwesens, Kraftfahrzeugwesens – und Ausländerwesens tätig. Wir verstehen uns als eine moderne Behörde mit einem hohen Dienstleistungsanspruch gegenüber unseren Kundinnen und Kunden.

    Wer bitteschön sind die Kundinnen und Kunden einer Behörde? Die hat keine Kunden sondern Bürger, Bitt- und Antragsteller und weiß der Teufel was noch für Rechtsverhältnisse mit in- und ausländischen Bewohnern der Stadt. Oder ist das jetzt ein profitorientierter Betrieb, der sich darauf vorbereitet, an die Börse zu gehen?

    Zufrieden ist man mit dem LABO wie mit dem Krankenhaus immer erst, wenn man es weit hinter sich gelassen hat. Dienstleistung, det ich nich lache :-/

    #Berlin #Taxi #Verwaltung #Politik