• Posse um Platz der Märzrevolution: Amtsblatt streicht Revolution
    ▻https://taz.de/Posse-um-Platz-der-Maerzrevolution/!6183597


    Da ist ja ein Platz ! Und einer mit Namen ! Und mit #Revolution, boah !

    3.6.2026 von Uwe Rada - Warum wird ein Platz nicht ausgeschildert, obwohl es ihn gibt? Diese Frage der Berliner Geschichtswerkstatt muss das Verwaltungsgericht beantworten.

    Auf Google Maps gibt es ihn. Etwas eingeklemmt zwischen Humboldt-Universität, Gorki-Theater und Neuer Wache ist er verzeichnet: der Platz der Märzrevolution.

    Die prominente Lage in der Berliner Mitte verdankt der Platz der ersten Sitzung der Preußischen Nationalversammlung. Sie tagte 1848 in der ehemaligen Singakademie, seit 1952 Spielstätte des Maxim-Gorki-Theaters.

    In den digitalen Raum hat es der Platz der Märzrevolution also geschafft, und auch auf den analogen Stadtplänen ist er eingetragen. Nur die letzte Weihe, die verweigert ihm das Bezirksamt Mitte. Seit der Umbenennung am 18. März 1998, dem 150. Jahrestag der Märzrevolution, wartet der Platz auf sein Platzschild.

    Nun sind 28 Jahre im Berliner Verwaltungshandeln bekanntlich ein Wimpernschlag. Eine solche Interpretation würde vielleicht sogar auch Jürgen Karwelat von der Berliner Geschichtswerkstatt nicht bestreiten. Zusammen mit der „Aktion 18. März“ hatte er sich seinerzeit dafür eingesetzt, dass die immer etwas jenseits des offiziellen Erinnerns laufende Deutsche Revolution im Stadtbild sichtbar wird.

    28 Jahre im Berliner Verwaltungshandeln sind bekanntlich ein Wimpernschlag

    Außer dem Platz des 18. März auf der Westseite des Brandenburger Tors hat sich dabei bislang aber nicht viel getan. Nun freilich besteht Hoffnung. Die Berliner Geschichtswerkstatt hat den Bezirk Mitte vor Gericht gezerrt. Hauptpunkt der Anklage: Das Bezirksamt habe versucht, „den Platz der Märzrevolution am Maxim-Gorki-Theater verschwinden zu lassen“. Am Dienstag kommt es laut Angabe der Geschichtswerkstatt zu einem mündlichen Verhandlungstermin.

    Platz frei für das Nichts

    Anlass der Klage war eine Mitteilung des Bezirks im Amtsblatt vom 11. April 2025. Darin habe der Bezirk erklärt, dass sich das Problem mit der Platzbenennung erledigt habe, teilt die Geschichtswerkstatt in einer Presseerklärung mit. Denn es gebe den Platz nicht, an der besagten Stelle sei nie ein Platz gestaltet worden.

    Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, wäre Berlin auf einen Schlag fast all seine Probleme los. Beispielsweise könnte der Senat auf dem ehemaligen Flughafen Tegel eine große Waldfläche pflanzen lassen, ohne dafür Entschädigung zahlen zu müssen. Denn die Urban Tech Republic, die dort entstehen sollte, gibt es nicht, weil sie bislang nicht fertig wurde.

    In Pankow wiederum könnte Europas größer Wildpark für Kreuzkröten entstehen – und Möbelkönig Kurt Krieger wäre machtlos. Denn das Pankower Tor, das dort entstehen soll …? Eben, gibbet nich!

    Aber kommt frech sein wirklich durch? Bislang anscheinend schon. Schon 2008 beklagte Karwelat in einem Gastbeitrag in der taz die Untätigkeit des Bezirks. Dabei waren bereits zwei Platzschilder angefertigt worden. Doch die waren auf kuriose Weise verschwunden. Schon damals stellte Karwelat deshalb die revolutionäre Forderung auf, ein neues Schild fertigen zu lassen. Und der Bezirk? Eben! Wimpernschlag!

    Aber so ist das vielleicht mit den Deutschen und ihren Revolutionen. Der eine (Lenin) meinte, das werde ohnehin nie was: „Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen“, soll er gesagt haben, „kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“

    Andere hoffen auf ein Berliner Verwaltungsgericht.

    Wie wär’s denn damit: Den 3D-Drucker anwerfen, Platzschild drucken und selbst anbringen?

    Und am nächsten Tag mit dem Recht argumentieren, das noch jede Revolution ausgebremst hat – dem Gewohnheitsrecht.

    #Berlin #Mitte #Platz_der_Märzrevolution #Straßenumbenennung #Verwaltung #Revolution #1848

  • Berliner Verwaltungsreform: Schluss mit dem Behörden-Pingpong?
    ▻https://taz.de/Berliner-Verwaltungsreform/!6174762

    Umd wer ist nun für die Taxihalteplätze zuständig ?

    28.4.2026 von dpa/taz - Der Senat definiert 2.200 Aufgaben für Berliner Behörden, aber wer wofür zuständig ist, bleibt weiter offen. Grüne: Genau das ist das Problem.
    Stempel und Stempelkissen vom Bezirksamt Spandau
    Was muss ein Bezirk erledigen, was das Land Berlin? Dies soll die Verwaltungsreform klären, laut Senat bis zum Sommer Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

    dpa/taz | Der Berliner Senat hat sich auf einen letzten wichtigen Baustein der Verwaltungsreform verständigt. Nach Angaben des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) handelt es sich um einen sogenannten Aufgabenkatalog: Dort sind rund 2.200 Aufgaben aufgelistet, die die Berliner Landesbehörden zu erfüllen haben. Gleichzeitig ist geregelt, ob Landesebene oder Bezirke jeweils dafür zuständig sind.

    „Der Aufgabenkatalog ist ein bundesweit einmaliges Instrument zur Steuerung der Verwaltung“, erklärte Wegner am Dienstag. „Nirgendwo sonst in Deutschland gibt es eine solche Auflistung sämtlicher Aufgaben, mit der sich die einzelnen Behörden jeden Tag befassen.“

    In den vergangenen Monaten seien die Aufgaben im Land Berlin systematisch erfasst und strukturiert worden, so Wegner. Zunächst seien 4.500 Aufgaben identifiziert worden, für die oft mehrere Behörden zuständig gewesen seien. Nach Abbau dieser Doppel- oder Mehrfachzuständigkeiten seien knapp 2.200 Aufgaben übriggeblieben, weggefallen sei keine einzige. Die genaue Zuordnung der Aufgaben zu bestimmten Behörden ist aber noch offen und soll zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.

    „Der Senatsbeschluss zum Aufgabenkatalog ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Verwaltungsreform in Berlin“, fügte Wegner hinzu. „Wir wollen Ordnung schaffen in der Berliner Verwaltung. Dafür sind wir heute einen großen Schritt vorangekommen.“
    Zentrales Vorhaben

    Die Verwaltungsreform gehört zu den wichtigsten Vorhaben der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode, auch die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke sind mit im Boot.

    Im Zuge der Reform soll das in Berlin oft beklagte Behördenpingpong aufhören, also das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Teilen der Verwaltung. Behörden sollen so schneller arbeiten und sich stärker an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.

    Im Vorjahr hatte das Abgeordnetenhaus dazu ein Landesorganisationsgesetz sowie mehrere Verfassungsänderungen beschlossen. Vor zwei Wochen verständigte sich der Senat als weiteren Baustein auf gesetzliche Regelungen der Bezirksfinanzierung. Künftig gilt das Prinzip: Wer bestellt, der soll auch bezahlen – wenn Bezirke neue Aufgaben übernehmen sollen, müssen sie dafür also die nötigen Mittel erhalten.

    Der vom Senat auf den Weg gebrachte Aufgabenkatalog wird jetzt dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Danach will der Senat ihn formell als Rechtsverordnung erlassen und dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorlegen. Rechtsverordnung und Aufgabenkatalog sollen auch in eine öffentlich zugängliche digitale Datenbank überführt werden. Ziel ist laut Wegner, das Projekt Verwaltungsreform bis zur Sommerpause endgültig abzuschließen.

    Kritik der Grünen

    Die Grünen kritisierten, dass ein zentraler Teil der Reform unerledigt bleibe, solange die nun definierten Aufgaben nicht eindeutig einer Behörde – Land oder Bezirk – zugeordnet sind. Fraktionsvorsitzender Werner Graf kommentierte: „Eine Zuständigkeitsliste zu verabschieden, die viele Zuständigkeiten per Protokollerklärung ungeklärt lässt und auf die zweite Lesung im Senat vertagt, ist sinnbildlich für Kai Wegners Regierung. Es fehlt an Zusammenhalt, Kraft und dem Willen, gemeinsam etwas zum Wohle der Stadt zu erreichen.“

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Verwaltungsreform #Taxi

  • Entscheidung von Verwaltungsgericht Jüdische Stimme ist nicht mehr ...
    ▻https://diaspora.psyco.fr/p/12433212

    Entscheidung von Verwaltungsgericht

    Jüdische Stimme ist nicht mehr extremistisch

    Von Christian Rath

    Der Verein „Jüdische Stimme“ stellt das Existenzrecht Israels relativ offen in Frage. Extremistisch ist er damit dennoch nicht, urteilte nun ein Verwaltungsgericht.

    #taz #tageszeitung #Jüdische #Stimme #Verwaltungsgericht #Extremismus #Verfassungsschutz #Israel #Palästina-Proteste

  • Organisierte Kriminalität in Berlin: SPD und CDU sind wohl schon im Wahlkampfmodus
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/organisierte-kriminalitaet-in-berlin-spd-und-cdu-sind-wohl-schon-im

    Und wo bleibt die Sonderstastanwaltschaft für Ermittlungen gehen die Uber-organisierte Keiminalität? Der Schaden, den diese Banden anrichten ist um ein vielfaches größer als alle Ballermänner zusammen verursachen können. Die Uber-Gangster zerstören angeführt von den Spitzdn eimes US Weltkonzerns den Kern unseres Zusamnenlebens indem sie mit Schwarzarbeit und illegaler Monopolbildung die Lebensverhältnisse von 99 Prozent der Mitglieder unserer Gesellschaft angreifen.

    25.2.2026 von Andreas Kopietz - Polizeichefin Slowik sorgt mit ihrer Aussage zu den täglichen Schießereien in der Hauptstadt für Verwunderung. Nun meldet sich die Staatsanwaltschaft.

    Wie schlimm steht es um die sogenannte Organisierte Kriminalität in Berlin? In letzter Zeit ist die Berliner Luft ziemlich bleihaltig. Fast jeden Tag wurde im vergangenen Jahr scharf geschossen. Auch in den ersten zwei Monaten dieses Jahres sitzen Pistole und Revolver recht locker.

    Jedoch war den Worten von Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik in dieser Woche zu entnehmen, dass nur ein Teil der Schussabgaben von Tätern stamme, die „organisierten Strukturen“ angehören. Der weitaus größere Teil, so musste man ihr Statement im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses interpretieren, schießt einfach so um sich. Weil die Kriminellen es können, weil scharfe Schusswaffen weit verbreitet sind.

    Slowik beharrte darauf: „Wir haben keine konkreten Hinweise auf einen Bandenkrieg in dieser Stadt wie in Chicago in den 30er-Jahren.“ Und sie kritisierte die Medien und warf ihnen vor, vieles zu vermischen und zu übertreiben.

    Lukrative Einnahmequellen für Organisierte Kriminalität

    Das verwundert manchen. Nicht nur, weil Barbara Slowiks Behörde im November die „Besondere Aufbauorganisation Ferrum“ gründete. Die Sondereinheit soll die ständigen Schüsse aufklären – vor allem jene, die im Zusammenhang mit Schutzgelderpressungen stehen. Erst in der vergangenen Woche beschlagnahmten Fahnder der „BAO Ferrum“ (Ferrum, lat. für Eisen) in zwei Lokalen in Gesundbrunnen fünf scharfe Waffen.

    Für Verwunderung sorgte Slowik, weil sie Mitte Januar noch der Deutschen Presse-Agentur gesagt hatte, es gehe zum einen um Revierkämpfe im Bereich der Drogenkriminalität. Wiederholte Schussabgaben auf Geschäfte und Häuser bezeichnete sie als gewaltbetonte Bedrohung und Erpressung erfolgreicher Geschäftsleute. „Letztlich geht es in beiden Fällen um die lukrativsten Einnahmequellen für die Organisierte Kriminalität.“

    Nun aber führt die Polizeichefin die vielen Schießereien vor allem auf „die hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen zurück“. Dies sei das Kernthema.
    Nun auch noch die Ermittlungsgruppe „Telum“

    Das klingt aus Sicht mancher ihrer Mitarbeiter verharmlosend. Soll das heißen: Wir haben die Lage im Griff? Die SPD-Innensenatorin hat die Lage im Griff?

    Am Dienstag, einen Tag nachdem Slowiks Feststellung die Runde machte, verschickte dann die Berliner Staatsanwaltschaft – deren Dienstherrin eine Politikerin von der CDU ist – eine Pressemitteilung: „Anlässlich der seit dem vergangenen Jahr im gesamten Stadtgebiet begangenen Straftaten zum Nachteil türkisch-kurdischer Gewerbetreibender, insbesondere der Schussabgaben auf ihre Lokale durch mutmaßlich türkisch-kurdische Mitglieder der organisierten Kriminalität (OK), hat die Polizei Berlin im Rahmen der eigens hierfür gegründeten BAO Ferrum intensive Ermittlungen geführt, die bereits zu ersten Ermittlungserfolgen geführt haben“, heißt es in der Erklärung.

    Und weiter heißt es: „In jüngster Vergangenheit kam es zu weiteren vergleichbaren Straftaten. Die Zahl entsprechender Verfahren bei der Staatsanwaltschaft steigt an.“ Deshalb habe die Leiterin der Staatsanwaltschaft Berlin entschieden, personelle Ressourcen zu verlagern, um den Bereich für die OK-Bekämpfung zu verstärken. Innerhalb der für das Kriminalitätsphänomen zuständigen OK-Spezialabteilung werde damit die Ermittlungsgruppe „Telum“ (lat. für Geschoss) gegründet.

    GdP: Polizisten sollen nicht für den Papierkorb arbeiten

    „Die BAO Ferrum arbeitet gut und viel, und das muss bei uns gespiegelt werden“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Für den Anfang bestehe die neue Ermittlungsgruppe aus drei Staatsanwälten. Die Zahl könne bei Bedarf aufgestockt werden.

    Zur Frage, ob hier vielleicht schon Wahlkampf im Spiel sein könnte, wie etwa innerhalb der Gewerkschaft der Polizei (GdP) geargwöhnt wird, möchte sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht äußern.

    Die GdP jedenfalls begrüßte in einer am Dienstag verschickten Erklärung den Aufbau der Ermittlungsgruppe „Telum“ bei der Staatsanwaltschaft als „wichtigen Schritt“ zur behördenübergreifenden Zusammenarbeit im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Gerade in diesem Bereich sei es wichtig, einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, um die Ermittlungen im Bereich Schwerstkriminalität voranzubringen: „Insofern ist es gut für die Zusammenarbeit, dass auch die Staatsanwaltschaft Expertise bündelt, damit unsere Kollegen am Ende nicht für den Papierkorb arbeiten.“

    #Berlin #Kriminalität #Verwaltung

  • Berlin Open Source
    ▻https://berlinopensource.de

    Für eine offene Stadt

    Diese Seite bietet einen Überblick über Open Source-Projekte, die von öffentlichen Verwaltungen im Land Berlin entwickelt, beauftragt oder gefördert werden. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der öffentlichen IT-Landschaft verbessern und die Digital-Community in Berlin und darüber hinaus einladen, kollaborativ an der Entwicklung guter Software für unsere Stadt zu arbeiten.

    Sie möchten ein Projekt für die Übersicht vorschlagen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.

    #Berlin #Verwaltung #Open_Source #Digitalisierung

  • Das Open Source Kompetenzzentrum im Bericht zur Open Source Strategie
    ▻https://www.itdz-berlin.de/dienstleistungen/services/open-source-kompetenzzentrum/news/artikel.1529356.php

    Im aktuellen Bericht zur Open Source Strategie für Berlin finden Sie einen Überblick über die Arbeit des Open Source Kompetenzzentrums in 2024.

    Den Bericht im pdf-Format können Sie direkt hier herunterladen.
    ▻https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-2136.pdf

    Die Open-Source-Strategie für Berlin (Drucksache 19/0480) vom August 2022 sieht sechs zentrale Punkte vor:
    ▻https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0480.pdf

    1. Für Berlin und die digitale Verwaltung soll der Grundsatz „Public Money for Public Code“ gelten. Bei der Softwarebeschaffung soll der Senat sicherstellen, dass aktiv nach Open-Source-Alternativen gesucht wird. Speziell für die Verwaltung erarbeitete Software soll grundsätzlich unter freie Lizenzen gestellt werden. Förderprogramme des Landes Berlin für IT-Projekte sollen diesen Ansatz ebenso verfolgen.
    2. Ein grundsätzlicher Open-Source-Vorbehalt für alle Ausschreibungen und Vergaben von Software soll etabliert werden. Durch das Einbeziehen von Open-Source-Software wird nicht nur die Unabhängigkeit der gesamten IT-Landschaft sichergestellt, sondern auch herstellerspezifische Sicherheitslücken eingedämmt, Flexibilität garantiert und die
    Konsumentensouveränität gestärkt.
    3. Ein „Open Source BerlinPC“ soll entwickelt werden und als Referenz für alle entsprechenden Ausschreibungen dienen.
    4. Der Senat wird gebeten, den Stellenwert von innovativen Beschaffungsinstrumenten wie Innovationspartnerschaften und vorkommerzielle Auftragsvergaben abzuschätzen und zu beschreiben, ob und ggf. wie sie zur (Weiter-)Entwicklung von Produkten eingesetzt werden können, bei denen erst mittel- und langfristig eine Marktreife erreicht werden kann.
    5. Ein „Kompetenzzentrum Open-Source“ beim ITDZ soll eingerichtet werden, das die Verwaltungen bei Betrieb und Beschaffung von Open-Source-Software und -Lösungen unterstützt. Das ITDZ soll damit als zentrale Beratungsstelle für den Einsatz von Open-Source-Software fungieren.
    6. Die Vernetzung mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Unternehmen und anderen Entwickler*innen von Open-Source-Software soll weiter gefördert werden. Hierzu soll der Austausch zwischen Verwaltungsmitarbeitenden mit Externen gefördert werden.

    Die Weiterentwicklung der Strategie ist noch nicht abgeschlossen. Im aktuellen Bericht wird die Erstellung und Verabschiedung bis Dezember 2025 angestrebt.

    #Berlin #Verwaltung #Open_Source #Digitalisierung

  • E-Government-Änderungsgesetz und Open-Source-Strategie
    ▻https://www.egovernment.de/e-government-aenderungsgesetz-und-open-source-strategie-a-16604c803e1470

    11.12.2025 von Stephan Augsten - Mit einem E-Government-Änderungsgesetz hat die Beliner Senatskanzlei das rechtliche Fundament für den Einsatz von KI geschaffen. Parallel dazu treibt das Land mit einer neuen Open-Source-Strategie die digitale Souveränität voran.

    Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2025 zwei zentrale Beschlüsse zur Digitalisierung der Landesverwaltung gefasst. Auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner wurde das E-Government-Änderungsgesetz beschlossen. Zeitgleich verabschiedete der Senat die Open-Source-Strategie für das Land Berlin.

    Mit dem Änderungsgesetz adressiert der Senat aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen, vor allem mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI). Insbesondere schaffe es vor dem Hintergrund der Verarbeitung personenbezogener Daten „eine rechtssichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Berliner Verwaltung“, heißt es in der Pressemeldung der Senatskanzlei. Durch begleitende Gesetzesänderungen gelte „die neu geschaffene Regelung für den Einsatz von KI auch für den Berliner Rechnungshof und die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“.

    „Ohne Berliner Kuddelmuddel“

    Dirk Meyer-Claassen, als Leiter der Abteilung V in der Senatskanzlei zuständig für Strategie, Steuerung, Recht und Prozesse, betont, die Verwaltung könne KI nun „schön ordentlich, mit personenbezogenen Daten, mit Regeln, Verantwortung und ohne dass irgendwer Mist baut“ nutzen. Die KI-Spielregeln für den Rechnungshof und die Datenschutzbeauftragte habe man „übrigens mit denen zusammen ausbaldowert“, betonte er. „Sauber, transparent und ganz ohne Berliner Kuddelmuddel.“

    Parallel dazu hat der Senat die Open-Source-Strategie für das Land Berlin beschlossen. Diese setzt eine zentrale Maßnahme aus den „Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026“ um. Ziel der ganzheitlichen Strategie ist laut dem Senat „ein digitales Berlin, das die Innovationskraft und die Digitale Souveränität im Land nachhaltig stärkt“. Im Fokus stehen der Aufbau einer offenen IT-Landschaft, die Etablierung einer Open-Source-Kultur innerhalb der Verwaltung sowie die nachhaltige Verbesserung digitaler Services für die Bürgerinnen und Bürger.

    „Open-Source wird nicht nur als Technologie, sondern als Hebel verstanden, um Effizienz, Transparenz und Unabhängigkeit dauerhaft zu steigern“, heißt es weiter aus der Senatskanzlei. Meyer-Claassen formuliert das Ziel konkret: Berlin wolle „digital, transparent und unabhängig“ werden. Die Strategie schaffe Rahmenbedingungen, „um Hürden in Bezug auf Open-Source-Lösungen zu reduzieren und die Verwaltung im Land Berlin zu befähigen, Open-Source-Software strategisch vorteilhaft einzusetzen“. Dies stärke die digitale Souveränität des Landes und ermögliche es, den Herausforderungen der digitalen Zukunft proaktiv zu begegnen.

    Beide Beschlüsse bedürfen noch der Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses.

    #Land_Berlin #Verwaltung #E-Government-Änderungsgesetz #Open-Source #Open-Source-Strategie

  • Open Source? Nicht bei uns: Berliner Behörden setzen weiter auf Software von US-Konzernen
    ▻https://www.tagesspiegel.de/berlin/open-source-nicht-bei-uns-berliner-behorden-setzen-weiter-auf-software-

    8.12.2025 von Nick Wilcke, David Will - Ob Mails, Messenger-Dienste oder E-Akten: Die Verwaltung nutzt immer noch IT-Infrastruktur von Drittanbietern – die ihr zum Verhängnis werden könnte. Dabei gäbe es Alternativen.

    Man stelle sich vor, Berlins Staatsanwälte könnten von einem Tag auf den anderen nicht mehr auf ihre Mailaccounts zugreifen. Informationen zu anstehenden Gerichtsverfahren, die Mails der Kollegen, der Kalender – all das wäre verloren. Die Berliner Justiz könnte vermutlich erst wieder vernünftig arbeiten, wenn man Ersatz herangeschafft und auf allen Rechnern installiert hätte.

    Was wie ein absurdes Szenario klingt, wurde für Karim Khan im Februar dieses Jahres Realität. Khan, damals Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, verlor den Zugriff auf sein Mailkonto, nachdem Microsoft auf Druck von US-Präsident Donald Trump seinen Account gesperrt hatte.

    In Europa führte die Mailsperre vor Augen, wie sehr man sich von US-amerikanischen Tech-Konzernen abhängig gemacht hatte. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger kündigte daraufhin im Mai an, einen „Deutschland-Stack“ eigener Software aufzubauen. Stichwort: „Digitale Souveränität“.

    Mit der Souveränität ist es bisher allerdings nicht weit – auch nicht in Berlin. Recherchen des Tagesspiegels zeigen, dass die Berliner Verwaltung weiterhin auf IT-Infrastruktur von Dritten setzt. Und dass sich das auf absehbare Zeit nicht ändern wird.

    Innenverwaltung: Auf vier Rechnern ist „Libre Office“ installiert

    Der Tagesspiegel hat alle zehn Senatsverwaltungen gefragt, in welchem Umfang sie Open Source verwenden. Das ist Software, deren Quellcode von außen einsehbar ist. Sie setzt in der Regel auf offene Standards, was die Kontrolle und den Wechsel zu einem anderen Anbieter leichter macht – weshalb sie vom IT-Beauftragten des Bundes explizit für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung empfohlen wird.

    Die Antworten der Berliner Behörden sind ernüchternd. So teilt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz auf Anfrage mit, dass sie für den Mailverkehr keine Open-Source-Software verwendet. Das Gleiche gilt demnach für interne Messenger-Dienste, wie sie in Unternehmen und Behörden oft benutzt werden, für Office-Programme, E-Akten, die Speicherung der Daten und das Betriebssystem. „In der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden in den genannten Bereichen keine Open-Source-Produkte eingesetzt“, schreibt die Pressestelle auf Anfrage.

    Von der aktuellen Regierung wird das Thema Open Source ignoriert. Stefan Ziller, Digitalpolitiker der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

    In den anderen Behörden fällt die Antwort meist ähnlich aus. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung schreibt, man verwende keine entsprechende Software und plane das auch in Zukunft nicht. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verweist darauf, dass genau vier Rechner das quelloffene „Libre Office“ nutzen würden – der Rest also nicht. Einige Häuser betonen, dass zumindest ihre Server mit dem quelloffenen und kostenlosen Betriebssystem Linux laufen.

    Es gibt auch Ausnahmen. Die Senatsverwaltung für Finanzen nutzt nach eigenen Angaben tatsächlich quelloffene Messenger und Office-Programme. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe verschickt ihre Mails mit Open Source. Dasselbe gilt für den Schulbereich der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie.

    Wenn man einmal tief bei einem Anbieter verwurzelt ist, kommt man da nicht wieder weg. Bianca Kastl, IT-Expertin beim Chaos Computer Club

    In den meisten Fällen wird die Frage nach Open Source aber mit Nein beantwortet. Drei Senatsverwaltungen wollen aus Sicherheitsgründen keine Angaben machen. Das gilt auch für die Generalstaatsanwaltschaft, die der Tagesspiegel ebenfalls angefragt hatte. „Aus IT-Sicherheitserwägungen heraus können wir keine Auskünfte zu der in den Strafverfolgungsbehörden eingesetzten Hard- und Software erteilen“, teilt eine Pressesprecherin mit. Ob das Khan-Szenario auch in Berlin möglich wäre, bleibt damit offen.
    Abhängigkeit von US-Techkonzernen bleibt hoch

    Insgesamt zeichnen die Antworten ein durchwachsenes Bild. Von einer flächendeckenden Unabhängigkeit in der IT-Infrastruktur der Berliner Verwaltung kann keine Rede sein. Auffällig ist zudem, wie unterschiedlich die Ausstattung der Häuser ist – denn nicht alle setzen auf die Expertise des kriselnden IT-Dienstleistungszentrums (ITDZ) des Landes.

    Das passt zur Zwischenbilanz, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuletzt zog. „Wenn es um die digitale Souveränität geht, also die Nutzung europäischer oder deutscher Hersteller und Dienstleister – auch für Satelliten oder KI-Anwendungen – dann muss man sich auch mal ehrlich machen“, sagte BSI-Präsidentin Claudia Plattner der Deutschen Presse-Agentur Mitte August. Deutschland habe an vielen Stellen technologische Abhängigkeiten, die man kurzfristig kaum beseitigen könne.

    Bianca Kastl vom Hacker- und Digitalverein „Chaos Computer Club“ sieht das kritisch. Sie beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit digitalen Infrastrukturen in der öffentlichen Verwaltung. Die Abhängigkeit speziell von US-amerikanischen Diensten habe auch mit Bequemlichkeit zu tun, sagt sie.

    ▻https://www.tagesspiegel.de/images/14258801/alternates/BASE_4_3_W1000/1756812291000/kastl-bild.jpegDie IT-Expertin Bianca Kastl sieht die Abhängigkeit von US-Dienstleistern kritisch. © privat

    Denn die Mail- und Office-Programme der großen US-Anbieter seien eng miteinander verzahnt. Das erleichtere die Arbeit – mache den Wechsel aber umso schwerer. „Wenn man einmal so tief bei einem Anbieter verwurzelt ist, kommt man da eigentlich nicht wieder weg“, sagt Kastl dem Tagesspiegel.

    Kastl sieht hier auch ein Problem für den Datenschutz. Denn US-Dienstleister unterlägen auch dem sogenannten Cloud-Act, der den Zugriff von US-Behörden auf Daten regelt, die bei US-Unternehmen gespeichert sind. „Wenn dort ein amerikanischer Geheimdienst auf die Idee kommt, Daten auswerten zu wollen, dann muss Microsoft sich dem fügen“, sagt Kastl.

    Dabei geht es auch anders, wie man in Schleswig-Holstein sieht. Dort soll die Verwaltung laut Landesdigitalminister Dirk Schrödter schon bald nur noch auf Open Source-Lösungen setzen. Die Staatskanzlei benutzt demnach bereits das quelloffene Mailprotokoll Open-Xchange. Auf den Computern der Ministerien und der Landesverwaltung läuft mittlerweile „LibreOffice“, das Microsofts Office-Programme wie Word oder Excel ersetzen soll. Und statt Windows soll in den kommenden Monaten Linux als Betriebssystem installiert werden.

    Grünen-Digitalpolitiker Ziller fordert mehr Tempo

    In Berlin bewegen sich die zuständigen Behörden bisher langsamer. Immerhin will sich der Senat am Dienstag mit einer Open-Source-Strategie befassen, wie die Senatskanzlei – bei der die IT-Gesamtsteuerung liegt – auf Anfrage mitteilte. Man sei zudem dabei, einen sogenannten „BerlinPC“ auszurollen: Einen standardisierten Arbeitsplatz für die Verwaltung, der stark auf Open-Source-Software setzen soll. Dafür habe man im vergangenen Jahr erste Tests mit der Plattform „OpenDesk“ durchgeführt.


    Der Grünen-Abgeordnete Stefan Ziller fordert mehr Tempo bei der Umstellung auf Open Source. © Vincent Villwock / Grüne Fraktion Berlin

    Dass es bisher nur bei Tests geblieben ist, kann sich der Grünen-Politiker Stefan Ziller nicht erklären. Der Digitalpolitiker, der für die Grünen im Abgeordnetenhaus sitzt, fordert seit Jahren, das Tempo bei der Umstellung auf Open Source zu erhöhen. „Berlin könnte den Open Desk in einigen Wochen für alle Behörden zur Verfügung stellen“, sagt Ziller. „Von der aktuellen Regierung wird das Thema Open Source aber mehr oder weniger ignoriert.“

    #Berlin #Verwaltung #Open_Source #Digitalisierung

  • Rathaus Lankwitz macht dicht – Kälte zwingt Verwaltung zur vorübergehenden Schließung
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/rathaus-lankwitz-macht-dicht-kaelte-zwingt-verwaltung-zur-vorueberg

    Wenn das Sozialamt wegen Kälte „streikt“, ist es noch übler arm zu sein.

    12.1.2026 - Aufgrund der defekten Heizung im Rathaus Lankwitz müssen die Mitarbeiter momentan von zu Hause aus arbeiten. Einige wichtige Dienste vor Ort bleiben dennoch verfügbar.

    Das Rathaus Lankwitz bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da die Heizung ausgefallen und es im Gebäude zu kalt ist, wie die Stadtrandnachrichten am Montag berichten. Der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Soziales, Tim Richter, äußerte hierzu: „Mit großem Bedauern muss ich das Rathaus Lankwitz vorübergehend schließen.“ Die laufenden Arbeiten sind nicht mehr unter normalen Bedingungen fortführbar, solange das Heizsystem nicht wieder in vollem Umfang funktionsfähig ist.

    Die regulären Sprechstunden des Amtes für Soziales, die dienstags und donnerstags von 9 bis 13 Uhr stattfinden, werden weiterhin angeboten, jedoch in eingeschränkter Form. Für mittellose und obdachlose Personen ist ein stark eingeschränktes Team des Amtes vor Ort erreichbar. Andere Bürger sind aufgefordert, sich mit ihren Anliegen über die Website an das Bezirksamt zu wenden. Momentan ist noch unklar, wann der normale Betrieb im Rathaus wieder aufgenommen werden kann.

    #Berlin #Lankwitz #Verwaltung #Infrastruktur #Heizung #Soziales #Sozialamt

  • Brandbrief der Ordnungsämter: „Berlin faktisch ohne funktionierende Gewerbeaufsicht“
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/news/brandbrief-der-ordnungsaemter-berlin-faktisch-ohne-funktionierende-

    Die Berliner Polizei macht ihrem Ruf alle Ehre: Wo sie gebraucht wird, ist sie nicht, und wo sie fehl am Platze ist, tritt sie massiv auf. Die Kriminellen freuts, alle anderen fühlen sich ans New York der Siebziger erinnert. Jest noch ein bischen Korruption und das Bild ist perfekt. Für Kutscher eröffnen sich ganz neue Geschäftsmodelle.

    24.10.2025 - In Teilen Berlins haben sich nach Ansicht der Ordnungsämter Strukturen entwickelt, „die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen“. Sie fordern den Senat zum Handeln auf.

    Die zwölf Berliner Ordnungsämter haben sich in einem Brandbrief an den Senat gewandt und eine Neuorganisation der Gewerbeaufsicht gefordert. „Das Land Berlin verfügt derzeit faktisch über keine funktionierende Gewerbeüberwachung mehr – mit gravierenden Folgen für Rechtsstaat, Sicherheit und fairen Wettbewerb“, schrieb die Amtsleiterin in Charlottenburg-Wilmersdorf, Kerstin Klimsch, im Namen ihrer Kollegen in den anderen Bezirken. „Ohne eine handlungsfähige Gewerbeüberwachung riskiert Berlin, als Ort wahrgenommen zu werden, an dem Gesetze keine praktische Wirkung mehr entfalten und Wirtschaftskriminalität faktisch folgenlos bleibt“, warnt Klimsch weiter.

    Strukturen und Aufgabenverteilung zwischen Bezirken und Polizei sind nach Einschätzung der Ordnungsämter nicht mehr zeitgemäß, die Personalausstattung nicht ausreichend. In etlichen Bereichen fänden schon länger keine oder zu wenige Kontrollen statt. Der Senat sei aufgerufen, die im Rahmen eines Projekts zur Neuorganisation empfohlenen Weichenstellungen mit hoher Priorität umzusetzen.

    Bezirke: „Bereits Strukturen etabliert, die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen“

    Aufgaben der Gewerbeaufsicht werden von Ordnungsämtern und Polizei erfüllt. Die bezirklichen Ämter sind etwa für die Genehmigung von Reisebüros, Restaurants, Spielautomaten, Firmen aller Art, Messen oder Märkten zuständig. Die Überwachung, ob die Regeln eingehalten werden, und die Verfolgung von Verstößen obliegt der Polizei. Ein LKA 33 genanntes Dezernat des Landeskriminalamtes hat dabei etwa Gaststätten, Spielhallen, Wettbüros, Bordelle, Makler, Pfandleiher oder das Sicherheitsgewerbe im Blick.

    In dem Schreiben der Ordnungsämter heißt es nun: „Seit Jahren ist das Landeskriminalamt personell nicht mehr in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben der Gewerbeüberwachung effektiv wahrzunehmen.“ Der dortige Gewerbeaußendienst existiere praktisch nicht mehr. „Das führt dazu, dass sich in Teilen dieser Stadt bereits Strukturen etabliert haben, die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen. Wenn der Staat in diesem Bereich dauerhaft nicht präsent ist, entstehen Räume, in denen rechtsstaatliche Grundsätze keine Geltung mehr haben.“

    Die Ordnungsämter schlagen vor, auch die Zuständigkeit für die Gewerbeüberwachung zeitnah in ihren Bereich und den des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) zu verlagern. Gleichzeitig müsse der Senat die erforderlichen, auskömmlich finanzierten Stellen bereitstellen.

    Polizei sieht Optimierungsbedarf

    Die Polizei zeigte Verständnis für die Wahrnehmung der Bezirke und räumte ein, dass die Summe der überwachten Gewerbegebiete rückläufig sei. Stattdessen würden „über Bezirksgrenzen hinweg Überwachungsschwerpunkte hinsichtlich bestimmter Gewerbearten oder -betreiber gesetzt“. Dies entzieht sich laut Polizei der Wahrnehmung der einzelnen Bezirksämter, sodass für die einzelnen Bezirke nachvollziehbar der Anschein eines Defizits vorhanden sei. Gleichwohl erkannten alle beteiligten Stellen – auch die Polizei – einen Optimierungsbedarf, wie die Behörde weiter mitteilte.

    Die Senatskanzlei befasst sich nach Angaben von Sprecher Michael Ginsburg „bereits seit geraumer Zeit“ mit einem Projekt, „in dem Vorschläge für eine Neuaufstellung der Gewerbeüberwachung erarbeitet und Aufgabenverlagerungen vorgeschlagen“ werden. Weiter hieß es, dass die Senatskanzlei das Schreiben der Bezirke zum Anlass genommen habe, „das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Lenkungskreises Ordnungsämter zu setzen“. Dieser tage Mitte November unter Leitung der Staatssekretärin Martina Klement.

    #Berlin #Wirtschaft #Politik #Verwaltung #Kriminalität

  • Verdacht auf Falscheinbürgerung: Durchsuchungen in Marzahn und Neukölln
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/news/verdacht-auf-falscheinbuergerung-durchsuchungen-in-marzahn-und-neuk

    Wie romantisch.

    17.7.2025 von Oliver Weinhold - Ein Mitarbeiter des Berliner Einbürgerungsamts soll eine Familie eingebürgert haben – trotz Ablehnung ihrer Anträge. Das Motiv könnte Liebe gewesen sein.

    In Marzahn-Hellersdorf und Neukölln haben am Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft zwei Durchsuchungen stattgefunden. Ziel waren nach Angaben der Berliner Polizei drei Männer, gegen die wegen des Verdachts auf bewusste Falscheinbürgerung ermittelt wird. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 38-jähriger Mitarbeiter des Landesamts für Einbürgerung.

    Gegen ihn besteht der Verdacht der Bestechlichkeit sowie der Falschbeurkundung im Amt. Er soll am 15. April 2025 rechtswidrig eine Familie aus Nordmazedonien mit zwei minderjährigen Kindern eingebürgert haben, obwohl deren Anträge bereits abgelehnt worden waren und er für den Fall gar nicht zuständig war. Nach der unrechtmäßigen Einbürgerung soll er zudem mit den Zugangsdaten eines Kollegen die entsprechenden Ausländerakten gelöscht haben.

    Gegen zwei Personen wird wegen Bestechung ermittelt

    Auch gegen zwei erwachsene Mitglieder der eingebürgerten Familie wird ermittelt. Der Verdacht lautet hier Bestechung. Nach bisherigem Ermittlungsstand könnte eine Liebesbeziehung zwischen dem Mitarbeiter des Landesamts und der eingebürgerten Frau das Tatmotiv gewesen sein.

    Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel, insbesondere elektronische Speichermedien, sichergestellt. Diese werden nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet.

    #Berlin #Marzhn #Verwaltung #Ausländer #Liebe

  • Eilantrag erfolgreich: Umbenennung der Mohrenstraße gestoppt
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/erfolgreicher-eilantrag-gegen-umbenennung-der-mohrenstrasse-feier-a

    Die unendliche Geschichte geht weiter.

    21.8.2025 23:15 von Maritta Adam-Tkalec - Das Verwaltungsgericht Berlin setzt die Verfügung des Bezirksamtes Mitte zur Namensänderung außer Kraft: Dringlichkeit nicht genügend begründet.

    Die Umbenennung der Mohrenstraße am kommenden Sonnabend kann nicht so stattfinden wie vom Bezirksamt Mitte vorgesehen. Der von einer Bürgerinitiative am Mittwochabend beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Eilantrag gegen die Umbenennung hatte Erfolg.

    In dem am Donnerstagabend mitgeteilten Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgericht heißt es, die aufschiebende Wirkung einer offenen Klage gegen die Allgemeinverfügung des Bezirksamtes von Berlin Mitte vom 29. April 2021 zur Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße „wird wieder hergestellt“. Der vollständige Beschluss liegt der Berliner Zeitung vor.

    Das Verwaltungsgericht folgt der im Eilantrag der Bürgerinitiative vorgetragenen Argumentation in den wesentlichen Punkten. Die durch das Bezirksamt Mitte verfügte und im Amtsblatt von Berlin am 18. Juli 2025 veröffentlichte Anordnung, die Umbenennung sofort, ohne Berücksichtigung offener Klagen zu vollziehen, ist damit außer Kraft gesetzt.

    Die Antragsteller hatten das Gericht ersucht, dem Bezirksamt Mitte aufzugeben, die für kommenden Sonnabend 14 Uhr geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße bis zur Entscheidung des Gerichts über den eingereichten Antrag nicht zu vollziehen.
    Aussetzungsinteresse überwiegt

    Das Verwaltungsgericht bestätigte nun, dass die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit formell rechtmäßig ist, jedoch überwiege das Aussetzungsinteresse das Vollziehungsinteresse, weil keine besondere Dringlichkeit für den Vollzug der Umbenennung vor Abschluss des Klageverfahrens des Antragstellers erkennbar sei.

    Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts reiche nicht, um ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall der aufschiebenden Wirkung zu begründen. Am 20. August 2025 habe das Bezirksamt seine Begründung dahingehend ergänzt, so ist in dem Beschluss zu lesen, „dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Umbenennung der Mohrenstraße bestehe, weil der 23. August der Internationale Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei und der Monat August in Zentral- und Westafrika als Unabhängigkeitsmonat gefeiert werde“.

    Die Initiative Decolonize Berlin bereitete für Sonnabend ab 14 Uhr ein Umbenennungsfest mit Reden, Performances und Musik auf dem Hausvogteiplatz vor.

    Viele Anti-Sklaverei-Gedenktage

    Auch diese Ergänzung, so das Gericht, vermag die besondere Dringlichkeit des Vollzugs nicht zu begründen, weil aus ihr nicht folgt, warum die Umbenennung am 23. August 2025 stattfinden muss. Es verweist auf eine Reihe von einschlägigen Gedenktagen, die als Anlass ebenso geeignet seien, so etwa der 2. Dezember (Internationaler Tag der Vereinten Nationen für die Abschaffung der Sklaverei) oder der 25. März (Internationaler Tag der Vereinten Nationen zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass die vielfältigen Vorbereitungen für die am 23. August 2025 geplante Umbenennung der Mohrenstraße, die Eilbedürftigkeit des Vollzugs ebenfalls nicht zu begründen vermögen, weil das Bezirksamt „diesen Grund der Eile sehenden Auges selbst herbeigeführt hätte“.

    Schließlich verweist das Gericht auf die Möglichkeit, gegen seinen Beschluss binnen zwei Wochen nach Zustellung desselben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

    Die Bürgerinitiative, die sich gegen die Umbenennung des historischen Straßennamens wendet, hatte in ihrem Eilantrag u.a. argumentiert, angesichts der offenen Verfahren sei das vom Bezirksamt Mitte angeführte „öffentliche Interesse“ nicht ausreichend, sondern nur „formelhaft“ begründet worden. In dem anwaltlichen Schreiben werden Ausnahmen genannt, die eine sofortige Vollziehung ohne ausreichende Begründung erlauben würden: „Notstandsmaßnahmen, die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind, im öffentlichen Interesse liegen und eine Gefahr im Verzug voraussetzen“. Solche Umstände liegen offenkundig nicht vor.

    Die Kläger erinnern an die vom Gesetzgeber beabsichtigte „Warnfunktion“ der Begründungspflicht behördlicher Eingriffsakte. Diese Pflicht diene dazu, „dem Bürger eine sachgerechte Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen“. Die Begründungspflicht solle „der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen“. Die Warnfunktion verweise, so die Kläger, auch auf den verfassungsrechtlichen Stellenwert der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen belastende Verwaltungsakte.

    Sie verweisen zudem auf den langen Zeitraum von mehr als vier Jahren, der seit dem Umbenennungsbeschluss vergangen ist. Das hat auch rechtliche Konsequenzen, denn wenn ein Gericht nach einer mündlichen Verhandlung seine Besetzung wechselt, also neue Richter auftreten, gilt nach Gesetzeslage, dass eine Entscheidung grundsätzlich nur von den Richtern getroffen wird, die die mündliche Verhandlung selbst durchgeführt haben. „Hat sich die Besetzung vollständig geändert, ist eine erneute mündliche Verhandlung zwingend erforderlich, da die neuen Richter den persönlichen Eindruck aus der mündlichen Verhandlung nicht haben“, lernt man in dem anwaltlichen Schreiben. Im Fall Mohrenstraße ist die Richterbesetzung völlig neu.

    Foto
    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an der Mohrenstraße mit Mohren-Kollonaden. dpa

    Nach Ansicht der Kläger übersieht das Bezirksamt Mitte, dass eine neu besetzte Richterkammer womöglich bei der Verhandlung der noch anhängigen Verfahren gar nicht zur selben Auffassung gelangen würde wie die vorangegangene. Dass die neuen Richter zur selben Entscheidung gelangen könnten wie die vorherigen, sei „lediglich eine Vermutung“ des Bezirksamtes.

    Den Klägern der noch anhängigen Verfahren wäre dann nämlich auch gestattet, neue Erkenntnisse und Argumente vorzutragen, die die Kammer neu bewerten könnte: „Ohne erneute mündliche Verhandlung darf daher kein Urteil ergehen, da andernfalls der grundrechtlich gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör der Kläger, deren Verfahren noch rechtshängig sind, verletzt würde“, so die Kläger, der Argumentation des Bezirksamts werde also schon durch das geltende Recht widersprochen.

    In dem Verfahren stehen also auch ganz grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zwischen Behörden und Bürgern auf der Tagesordnung.

    #Berlin #Mitte #Mohrenstraße #Straßenumbenennung #Justiz #Verwaltung

  • Eilantrag eingereicht: Umbenennung der Mohrenstraße könnte in letzter Sekunde gestoppt werden
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/eilantrag-eingereicht-umbenennung-der-mohrenstrasse-koennte-in-letz

    etc. p.p. ff.

    21.8.2025 von Maritta Adam-Tkalec - Eine Bürgerinitiative will verhindern, dass die Mohrenstraße am Sonnabend umbenannt wird. Das Gericht hält die Gründe für eine sofortige Umbenennung für dünn.

    Die für Sonnabend, den 23. August 2025 angeordnete Umbenennung der Mohrenstraße könnte im letzten Moment noch verhindert werden. Am Mittwochabend wurde dem Verwaltungsgericht Berlin der Eilantrag übermittelt, die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Umbenennung wiederherzustellen. Dies solle wegen Dringlichkeit durch Richterbeschluss und ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Das von der Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße veranlasste anwaltliche Schreiben liegt der Berliner Zeitung vor.

    Folgt das Gericht dem Eilantrag, würde die durch das Bezirksamt Mitte verfügte und im Amtsblatt von Berlin am 18. Juli 2025 veröffentlichte Anordnung, die Umbenennung sofort, ohne Berücksichtigung offener Klagen zu vollziehen, außer Kraft gesetzt.

    Die Antragsteller ersuchen das Gericht, dem Bezirksamt Mitte aufzugeben, die für kommenden Sonnabend, 14 Uhr geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße bis zur Entscheidung des Gerichts über den eingereichten Antrag nicht zu vollziehen.

    Galt Notstand, war Gefahr im Verzug?

    Das Bezirksamt hatte die sofortige Vollziehung damit begründet, dass mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2025 ein Musterklageverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei. Das Gericht hatte einen Berufungszulassungsantrag abgelehnt. Das Bezirksamt Mitte vertritt die Auffassung, die Verfügung zur Umbenennung vom 29. April 2021 sei damit für rechtmäßig befunden worden. Für sechs noch erstinstanzlich anhängige Klageverfahren bestehe, so das Amt, keine Aussicht auf Erfolg. Der Anschluss könne Monate dauern; zudem sei eine andere gerichtliche Entscheidung nicht zu erwarten.

    Das Bezirksamt sieht also keinen sachlichen Grund für eine Verzögerung, dafür ein öffentliches Interesse an der Vollziehung des Namenswechsels. Dieses Interesse überwiege jenes der übrig gebliebenen Kläger „an einem effektiven Rechtsschutz“.

    Das sehen diese Kläger angesichts der offenen Verfahren, die sich gegen eine Umbenennung der Mohrenstraße wenden, anders. Sie halten das vom Bezirksamt Mitte angeführte „öffentliche Interesse“ für nicht ausreichend, sondern lediglich „formelhaft“ begründet. In dem anwaltlichen Schreiben werden Ausnahmen genannt, die eine sofortige Vollziehung ohne ausreichende Begründung erlauben würden: „Notstandsmaßnahmen, die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind, im öffentlichen Interesse liegen und eine Gefahr im Verzug voraussetzen“. Solche Umstände liegen offenkundig nicht vor.

    Die Kläger erinnern an die vom Gesetzgeber beabsichtigte „Warnfunktion“ der Begründungspflicht behördlicher Eingriffsakte. Die Pflicht diene dazu, „dem Bürger eine sachgerechte Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen“. Die Begründungspflicht solle „der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen“.

    Die Warnfunktion verweise, so die Kläger, auch auf den verfassungsrechtlichen Stellenwert der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen belastende Verwaltungsakte. Dass sich die Behörde nur auf die „Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes“ berufe, reiche als Begründung nicht aus: „Erforderlich ist eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit notwendig ist“, so die Kläger.

    Neue Richter, neue Lage

    Sie erhärten das Argument mit dem Verweis auf den langen Zeitraum von mehr als vier Jahren, der seit dem Umbenennungsbeschluss vergangen ist. Das hat auch rechtliche Konsequenzen, denn wenn ein Gericht nach einer mündlichen Verhandlung seine Besetzung wechselt, also neue Richter auftreten, gilt nach Gesetzeslage, dass eine Entscheidung grundsätzlich nur von den Richtern getroffen wird, die die mündliche Verhandlung selbst durchgeführt haben.

    „Hat sich die Besetzung vollständig geändert, ist eine erneute mündliche Verhandlung zwingend erforderlich, da die neuen Richter den persönlichen Eindruck aus der mündlichen Verhandlung nicht haben“, lernt man in dem anwaltlichen Schreiben. Im Fall Mohrenstraße ist die Richterbesetzung völlig neu.

    Nach Ansicht der Kläger übersieht das Bezirksamt Mitte, dass eine neu besetzte Richterkammer womöglich bei der Verhandlung der noch anhängigen Verfahren gar nicht zur selben Auffassung gelangen würde wie die vorangegangene. Dass die neuen Richter zur selben Entscheidung gelangen könnten wie die vorherigen, sei „lediglich eine Vermutung“ des Bezirksamtes.

    Den Klägern der noch anhängigen Verfahren wäre dann nämlich auch gestattet, neue Erkenntnisse und Argumente vorzutragen, die die Kammer neu bewerten könnte: „Ohne erneute mündliche Verhandlung darf daher kein Urteil ergehen, da andernfalls der grundrechtlich gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör der Kläger, deren Verfahren noch rechtshängig sind, verletzt würde“, so die Kläger, der Argumentation des Bezirksamts werde also schon durch das geltende Recht widersprochen.

    In dem Verfahren stehen also auch ganz grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zwischen Behörden und Bürgern auf der Tagesordnung.

    In einer ersten Reaktion weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass „die Sofortvollziehungsanordnung bisher nur mit den fehlenden Erfolgsaussichten der Klage(n) begründet wurde“. Für die besondere Dringlichkeit könnte eine weitergehende Begründung erforderlich sein. Das klingt, als hätte der Eilantrag Erfolgsaussichten.

    Nach Auskunft eines Sprechers des Verwaltungsgerichtes beabsichtigt die Kammer, heute bis Dienstschluss zu entscheiden. Dann können die beiden Verfahrensgegner noch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

    Das Bezirksamt ist überzeugt, das laufende Verfahren habe keine Aussicht auf Erfolg. Eine Pressesprecherin verwies darauf, dass Straßenumbenennung nach der rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rechtmäßig sei. Sollte das Verwaltungsgericht jedoch die Anordnung der sofortigen Vollziehung für nicht gerechtfertigt halten, „werden wir eine solche Entscheidung bewerten müssen und dann erst weitere Schritte beschließen“.

    Das Bezirksamt plant bisher, die neuen Straßenschilder mit dem Namen Anton Wilhelm Amos am Sonnabendnachmittag zu installieren. Die Initiative Decolonize Berlin bereitet für Sonnabend ab 14 Uhr ein Umbenennungsfest mit Reden, Performances und Musik auf dem Hausvogteiplatz vor.

    #Berlin #Mitte #Mohrenstraße #Straßenumbenennung #Justiz #Verwaltung

  • Abgeordnetenhaus stimmt über Verwaltungsreform ab
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/news/abgeordnetenhaus-stimmt-ueber-verwaltungsreform-ab-li.2336670

    26.6.2025 dpa - Mit der Verwaltungsreform will der schwarz-rote Senat dem Behörden-Pingpong ein Ende setzen. Das Gesetzespaket liegt nun dem Abgeordnetenhaus vor.

    Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt sich an diesem Donnerstag mit der vom Senat geplanten Reform der Berliner Verwaltung. Die Abgeordneten werden bei der Plenarsitzung über das Projekt abstimmen - es wird eine Mehrheit erwartet. Auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke haben ihre Zustimmung für das Gesetzespaket signalisiert. Mit der Reform soll unter anderem eindeutig geregelt werden, welche Aufgaben von welcher Verwaltung übernommen werden.

    Ein wesentlicher Teil der Verwaltungsreform ist das Landesorganisationsgesetz. Es soll das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz ablösen und bereits Anfang 2026 in Kraft treten. Das Landesorganisationsgesetz soll künftig die Zuständigkeiten zwischen Land und den Berliner Bezirken klar regeln und damit Aufgaben und Prozesse vereinfachen. Demnach soll die Senatsverwaltung für die gesamtstädtische Steuerung verantwortlich sein. Die Bezirke sollen sich auf die Durchführung von Maßnahmen konzentrieren können.

    Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch sagte vor der Abstimmung im RBB-Inforadio, sie erhoffe sich eine moderne Verwaltung, die „ganz anders zusammenarbeitet“. „Der Grund, der Geist dieser ganzen Reform, ist doch, dass wir aufhören, dass ständig Land und Bezirke sich auch gegenseitig die Verantwortung zuschieben“, sagte Jarasch. Nun solle es für bestimmte Bereiche eine gemeinsame Verantwortung geben „und das wäre wirklich was Neues für Berlin.“

    Teil der Abstimmung über die Verwaltungsreform sind mehrere geplante Änderungen der Berliner Verfassung. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) früh begonnen, die Oppositionsparteien Grüne und Linke in die Reformpläne einzubinden – unter Ausschluss der AfD.

    Bürgermeister Wegner hatte die Verwaltungsreform in der Vergangenheit als „historische Chance“ bezeichnet und das Projekt nach seinem Amtsantritt zur Chefsache erklärt.

    Mit dem erwarteten Beschluss beginnt Grünen-Fraktionschefin Jarasch zufolge die Arbeit erst. Vor allem in der Digitalisierung müsse es vorangehen. Außerdem erwarte sie, dass bei der Zuständigkeit klarere Grenzen gesetzt würden. „Der Senat soll Steuern und die großen gesamtstädtischen Aufgaben erledigen, in einheitlichen Rahmen setzen. Die Bezirke sollen umsetzen, was vor ihrer Haustür ist“, sagte Jarasch im Zusammenhang mit dem Bau eines Zauns um den Görlitzer Park.

    #Berlin #Politik #Verwaltung

  • Mietwagensumpf: Berlins Nachbar-Landkreise rufen Ministerium zu Hilfe
    ▻https://taxi-times.com/mietwagensumpf-berlins-nachbar-landkreise-rufen-ministerium-zu-hilfe

    3.6.2025 von Axel Rühle - Genehmigungsbehörden der Landkreise um Berlin sind mit kriminellen Mietwagenbetreibern personell überfordert und fordern Hilfe vom Infrastrukturministerium.

    Aktualisierung am 9.6.25 (siehe unten)

    Sie betreiben ein Geschäft, das auf Rechtsverstößen beruht, und jeder kann sie täglich auf Berlins Straßen sehen: Von Uber, Bolt oder Bliq vermittelte Mietwagen, an deren Kfz-Kennzeichen oder Ordnungsnummern abzulesen ist, dass immer mehr von ihnen nicht mehr in Berlin konzessioniert sind, sondern in einem der acht angrenzenden Landkreise, der Nachbarstadt Potsdam oder einem sonstigen Genehmigungsgebiet, etwa einer der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel oder Leipzig.

    Dass die Fahrer dieser Mietwagen neben zahlreichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung permanent gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Paragraph 49 Absatz 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verstoßen, liegt auf der Hand, denn ansonsten wäre ihr illegales Treiben nicht denkbar. Dennoch sind die Behörden seit Jahren scheinbar machtlos. Gewerbeverbände sowie Politiker, allen voran Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kritisieren die Zustände seit Jahren und fordern ein rigoroses Vorgehen gegen die Kriminellen.

    Nachdem beim Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) durch Umstrukturierungen und personelle Optimierungen im Laufe des letzten Jahres eine sehr viel effektivere Kontrolle des Gelegenheitsverkehrs erzielt werden konnte und mit anderen Behörden die „AG Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft im Mietwagengewerbe“ ins Leben gerufen wurde, flüchten die Kriminellen immer häufiger in das Umland, wo die Aufsichtsbehörden der Landkreise mit deutlich weniger Personal dem Problem gegenüberstehen. Dadurch konnten in kurzer Zeit über 1.600 Mietwagenattrappen aus dem Verkehr gezogen werden, die für ihr illegales Geschäft im Auftrag von Uber oder Bolt nicht einmal regulär als Mietwagen konzessioniert gewesen waren.
    Dr. Johannes Wagner; Foto: Landkreistag Brandenburg

    Die kriminellen Betreiber, von denen mutmaßlich ein Teil aus dem Taxigewerbe kam und seinerzeit vor der Fiskaltaxameterpflicht in das Mietwagengewerbe geflüchtet war, finden neben den angrenzenden Landkreisen noch weitere „Fluchtwege“ vor den effektiven Berliner Mietwagenkontrollen, darunter auch den zurück in das Taxigewerbe, wo das „Taxameterproblem“ sich vermeintlich mit Hilfe illegaler, also nicht regulär konzessionierter Taxis umgehen lässt – von denen die Behörden kürzlich rund 600 aus dem Verkehr zogen.

    Das Hauptproblem mit den illegalen Mietwagen haben jetzt aber die an Berlin angrenzenden brandenburgischen Landkreise. Zur gebündelten Vertretung von deren Interessen existiert in Brandenburg wie in vielen anderen Bundesländern ein Landkreistag. Dieser Verein ersuchte im März das Infrastrukturministerium um Hilfe, das seit Dezember 2024 von Detlef Tabbert vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geführt wird.

    Als Reaktion auf den Hilferuf kündigte das Ministerium im April eine Beratung mit den Genehmigungsbehörden im Laufe des Jahres an, ohne einen konkreten Termin zu nennen. Geplant sei ein Austausch, bei dem auch Berliner Behördenvertreter von ihren Erfahrungen berichten sollten.
    Detlef Tabbert (BSW); Foto: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

    Wie das Online-Portal „rbb24“ am Wochenende berichtete, hat der Landkreistag darauf jetzt wiederum reagiert. Der Geschäftsführer des Vereins, Dr. Johannes Wagner, hat dem Infrastrukturministerium in einem Schreiben am 22. Mai vorgeworfen, zu zögerlich gegen die Ausbreitung der illegalen Strukturen im Mietwagengewerbe vorzugehen. Das Angebot genüge dem Landkreistag „bei weitem nicht“. Es stehe zu befürchten, dass bei einem solchen Treffen „statt der Entwicklung einer konkreten Strategie und eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs“ nur die „hinlänglich bekannte Situation bei den Landkreisen“ abgefragt werde, schreibt Wagner.

    Der Landkreistag fordert eine „kurzfristige Strategie“, um der „Ausweitung der Schattenwirtschaft im Mietwagengewerbe“ zu begegnen. Auch Brandenburg müsse wie Berlin eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Genehmigungsbehörden, Polizei, Zoll und Finanzämtern aufstellen. Auch müssten die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Datenbank führen, um Personen oder Unternehmen zu erfassen, denen die Konzession schon einmal entzogen wurde.

    In dem Brief an Staatssekretärin Ina Bartmann (CDU) kritisiert Wagner das Vorgehen des Ministeriums als „unzureichend.“ Die „Lage vor Ort“ sei ernst und habe sich in den letzten Wochen zusehends verschärft.

    Laut dem Schreiben seien in einem Landkreis kürzlich elf weitere Anträge auf Zulassung von etwa 300 Fahrzeugen gestellt worden. Ein anderer Landkreis habe „wöchentlich steigende Antragszahlen mit bis zu 85 Fahrzeugen“ gemeldet. Der Landkreistages befürchte, wie er es überaus vorsichtig formuliert, dass sich unter den Neuanmeldungen auch Firmen befinden, die – wie zuvor in Berlin – ein illegales Geschäftsmodell betreiben „könnten“. Gleichzeitig schreibe das Personenbeförderungsgesetz aber eine sehr zügige Bearbeitung von Genehmigungen vor. „Diesen Spagat zwischen erheblich steigendem Arbeitsaufkommen und dem Erfordernis, durch zügige und akribische Prüfung und intensive Kontrollen gegen illegale Personenbeförderungen vorzugehen“, könnten die Behörden der Landkreise „allein nicht bewältigen“, wird Wagner zitiert.

    Der Berliner Verkehrspolitiker Tino Schopf (SPD) sieht sich durch das Schreiben in seiner Sorge bestätigt, dass es dem Infrastrukturministerium in Brandenburg an Problembewusstsein mangele. Schopf will verhindern, dass Brandenburg den gleichen Fehler macht wie Berlin, indem ermöglicht werde, dass ein System der Ausbeutung und des Sozialleistungs- und Steuerbetrugs überhaupt Fuß fassen kann. Schopf plädiert daher ebenfalls für eine gemeinsame Datenbank von Berlin und Brandenburg, mit der Mietwagenfirmen identifiziert werden könnten, die durch illegale Machenschaften aufgefallen seien. ar

    Beitragsbild: auswärtige Mietwagen in Berlin; Fotos: Axel Rühle

    Aktualisierung am 9.6.25: Wie einem Bericht des rbb vom 9.6.25 zu entnehmen ist, hat das brandenburgische Verkehrsministerium inzwischen reagiert. Man werde am 25. Juni gemeinsam mit Berlin und Vertretern der Landkreise darüber beraten. „Es ist insbesondere eine Herausforderung für die betroffenen Genehmigungsbehörden, die durch die vermehrte Standortverlagerung von Mietwagenunternehmen aus Berlin einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind“, teilte das Verkehrsministerium gegenüber dem rbb mit.

    #Berlin #Brandenburg #Mietwagen #Uber #Verwaltung

  • Über Berliner Kieze und den Leopoldplatz
    ►https://www.openstreetmap.org/node/3652643277

    Wieso die Bezeichnung Leopoldkiez Quatsch ist.

    Bevor wir uns für die Umgebung des Leopoldplatz interssieren, müssen wir klären, worum es überhaupt geht. Ganz allgemein gesagt isind Orientierung und Verständigung über Orte und Objekte das Thema. Wir brauchen gemeinsame, allen zugänglich und verständliche Begriffe, um über Berliner geographie sprechen zu können. Bis vor ein appr Jahren gab es dafür den Kaupert , der alle erforderlichen offizielle und weniger offiziellen Informationen über Berliner Straße und Einrichtungen jählich neu veröffentlichte.

    Der Kaupert ist von der googleschen Dampfwalze zerquetscht worden, und fristet sein Dasein im WWW unter
    ►https://berlin.kauperts.de
    Anscheinend finden nun keine Aktualisierungen mehr statt. Heute am 26.4.2025 findet sich etwa kein Hinweis auf die Umbenennung eines Teils der Kreuzberger Manteuffelstraße in Audre-Lorde-Straße.
    Der Eintrag
    ▻https://berlin.kauperts.de/Strassen/Manteuffelstrasse-10997-10999-Berlin
    beschreibt immer noch den Verlauf von der Köpenicker Straße bis zum Paul-Lincke-Ufer, mit der niedrigsten Hausnummer 2 an der Köpenicker, der letzten Hausnummer 65 links am Paul-Lincke-Ufer, der gegenüber liegenden Nummer 66 bis zur 123 wieder an der Köpenicker gegenüber der niedrigsten Hausnummer 2.

    Erst Wikipedia gibt eine nicht sehr genaue Auskunft.
    ▻https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Stra%C3%9Fen_und_Pl%C3%A4tze_in_Berlin-Kreuzberg

    Audre-Lorde-Straße, 800 Meter lang, nach Audre Lorde (1934–1992), Schriftstellerin, gewidmet am 6.9.2023, Verlauf: Die Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen Köpenicker und Oranienstraße. Bis zu ihrer Benennung war sie der nördliche Teil der Manteuffelstraße.
    Es fehlen die Angaben über die Lage der Hausnummern, Zuständigkeiten, ÖPNV und alle anderen Informationen, welche die Qualität des in allem Amtstuben, Polizei- und Krankenfahzeugen und Berliner Taxis genutzen Kauper-Straßenführers ausmachen.

    Wir sind heute angewiesen auf Google, Apple, Here oder freie Quellen wie Openstreetmap und Wikipedia, um uns in Berlin zu orientieren. Das ist verwirrend, unscharf und zwangsläufig inkonsistent. Jeder Herausgeber von Kartenwerken hat seine eigene Philosophie und wirtschaftlichen Zwänge, die sich auf Darstellung, Inhalt und Qualität seiner Karten und Verzeichnisse auswirken.

    Here Maps im WWW
    ▻https://wego.here.com/p/here%3Acm%3Anamedplace%3A20187403?map=52.50681,13.42467,10

    Apple Maps im WWW
    ▻https://maps.apple.com

    Google Maps im WWW
    ▻https://www.google.com/maps/place/Berlin/@52.5067296,13.2599279,11z/data=!4m6!3m5!1s0x47a84e373f035901:0x42120465b5e3b70!8m2!3d52.5200066!4d13.4

    Openstreetmaps
    ▻https://www.openstreetmap.org/relation/62422

    Wikipedia - Straßen und Plätze in Berlin
    ►https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fen_und_Pl%C3%A4tze_in_Berlin

    Kaupert’s Straßenführer durch Berlin
    ►https://berlin.kauperts.de

    Jetzt mach was draus, was besser ist als den Fahrgast anzumuffeln wie der legendäre, des Deutschen nicht völlig mächtige aber mit Handy-Nawi ausgestattete Kollege: „Du tippen, ich fahren“.

    Die neue „Kiezologie“ passt in das Zeitalter der ungenauen Beliebigkeit. „Kiez“ ist weder ein offizieller noch zur Orientierung hilfreicher Begriff.

    So beschreibt es ein Wikipedia-Autor (... eine Autorin, oder ... #WTF) : „Ursprünglich war ein Kietz im Mittelalter eine slawische Dienstsiedlung in der Germania Slavica, die in der Regel in der Nähe einer Burg (mit deutscher Herrschaft) und zumeist als Fischersiedlung an Flussübergängen lag (beispielhaft in Berlin-Köpenick). Diese „echten“ Kietze gibt es nur östlich der Elbe.“

    Die wenigen historischen Kiez Berlins spielen heute keine Rolle mehr, weil sie wie der „Fischerkiez“ zerbombt und in der Nachkriegzeit aus hygienischen Gründen wegsaniert wurden, gelegentlich auch wenn Straßen und Bausubstanz erhalten waren. Der Begriff Kiez ist seit langer Zeit nur noch nostalgisches Stilelement der Umgangssprache, des Berlinischen etwa in „Der kommt aus seinem Kiez nicht raus“.

    Wer sich in über Standorte verständigen möchte, über die Lange von beispielsweise Häusern, markanten Bäumen (Kaisereiche, Zehlendorfer Eiche) oder Institutionen (Rathaus Kreuzberg), sollte ihre Adresse, also ihre Postanschrift möglichst genau und vollständig kennen, oder zumindest eine nahe liegende Straße, Ortsteil und Ortslage im Kopf haben.

    Das ist in jedem Fall besser als die vollkommen unscharfe Kiezbezeichnung. Dabei tragen Ortsteile oft den Namen ganzer ehemaliger Stadtbezirke. Sie sind dann zu groß, um die Lage eines Objekts ausreichend genau zu beschreiben. Zur Klärung beispielsweise der Frage, welche der acht Berliner „Bahnhofstraßen“ das Fahtzeil ist, ist die Angabe des Stadtbezirks hilfreich, wobei aufgrund größerer Genauigkeit besser der Ortsteil verwendet wird.

    Das Problem dabei lautet: Wer kennt schon alle
    12 Berliner Bezirke
    ►https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Districts_of_Berlin
    mit ihren
    97 Ortsteilen
    ►https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Localities_of_Berlin
    und unzähligen
    Ortslagen,
    ▻https://de.wikipedia.org/wiki/Ortslage
    wie dem nur noch als ergänzender Hinweis auf den alten Namen des S-Bahnhofs Messe Nord erhaltenen Witzleben.
    ▻https://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Witzleben

    Das wird schnell zu einer sehr technischen Angelegenheit.
    ▻https://gdi.berlin.de/geonetwork/srv/api/records/73989f55-7391-3c08-a6b4-9d4dc03e380c

    Aus dem Gesagten wird verständlich, wieso die Bezeichnung „Leopoldkiez“ Quatsch ist, denn diesen „Kiez“ gibt es nicht mal auf berlin.de
    cf. ▻https://www.berlin.de/special/stadtteile/kieze

    Wie gesagt ist"Kiez" kein offizieller Begriff. Leider haben sich ein paar Amateurgeographen daran gemacht, sich Berliner „Kieze“ auszudenken und sie teilweise aber nicht systematisch in Openstreetmap einzutragen (►https://www.openstreetmap.org/node/3652643277 ). So tauchen diese erfundenen „Kieze“ nun überall auf, sind begrifflich völlig unscharf oder ganz ohne Definition, und stiften reichlich Verwirrung.

    Ich vermute, dass hinter der Kiezinflation zugewanderte Marketingfuzzis bei visitBerlin stecken (Berlin Tourismus & Kongress GmbH, ▻https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/branchen/tourismus/visitberlin-110612.php und ▻https://about.visitberlin.de ).

    Wie beschreiben wir nun den Bereich des Stadtbezirks Berlin Mitte, der gerne von ahnungslosen, dafür aber umso hipperen Neuweddingern als Leopoldkiez bezeichnet wird?

    Die Erbauer und Verwalter Berlins seit James Hobrecht haben der Stadt in Form der Blöcke und Viertel, auch Quartiere genannt, ein hilfreiches Raster gegeben.

    So sieht es in der Umbebung des Leopoldplatz wirklich aus:

    – Belgisches Viertel - südlich der Müllerstraße, begrenzt durch Luxemburger Straße, Anrumer Straße und Seestraße

    – Viertel der spanischen Erbfolgekriege - östlich der Seestra0e, begrenzt durch Oudenarder Straße, Reinickendorfer Straße, Hochstädter (eigentlich Höchstädter) Straße und Müllerstraße.

    – Das Viertel östlich des Leopoldplatz zwischen Schulstraße, Reinickendorfe, Ringbahn und Müllerstraße versucht sich in Openstreetmap ein Immobieleinpromoter als „Maxgärten“ begrifflich unter den Nagel zu reißen. Der hat einen Neubau hinter die ehemalige Industriebäckerei in der Maxstraße gesetzt.
    ▻https://www.openstreetmap.org/node/11331294668
    Damit sein Projekt mehr Sichtbarkeit und ein schönes Ranking erhält, hat er 54 Einträge im Viertel. die nichts mit seiner Immobilie zu tun haben, mit dem Namen seines Projekts kontaminiert.
    ▻https://www.openstreetmap.org/search?query=Maxg%C3%A4rten+Berlin&zoom=19&minlon=13.36339294910431&minlat=52.54671162744404&maxlon=13.366960287094118&maxlat=52.54810618723959#map=15/52.54962/13.36658

    Da der Server berlin.de zur eit nicht erreichbar ist, besorgen wir uns das Werkzeug für genauere Untersuchungen von Wikipedia:

    Category:SVG labeled maps of administrative divisions of Berlin (location map scheme) (Karten)
    ▻https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:SVG_labeled_maps_of_administrative_divisions_of_Berlin_(

    Category:Districts of Berlin (Bezirke)
    ►https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Districts_of_Berlin

    Category:Localities of Berlin (Ortsteile)
    ►https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Localities_of_Berlin

    Category:Neighborhoods in Berlin (Ortslagen)
    ▻https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Neighborhoods_in_Berlin

    Wer ganz auf der Höhe der modernen Stadtentwicklung und -planung sein will, lese sich in LOR ein. Das Kürzel steht für „Lebensweltlich orientierte Räume“, ein Begriff der Stadtplanung extre für Berlin. Aber eigentlich brauchen wir das nicht, zumindest nicht zum Taxifahrern.
    ▻https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lebensweltlich_orientierte_R%C3%A4ume

    #Berlin #Kartographie #Verwaltung #Bezirke #Ortsteil #Ortslage #Navigation

  • Stadtentwicklung in Berlin: Aufwertung verhindert
    ▻https://taz.de/Stadtentwicklung-in-Berlin/!6080627

    23.4.2025 von Marie Frank - Die Erweiterung eines Milieuschutzgebiets in Berlin-Kreuzberg macht den Abrissplänen eines Investors einen Strich durch die Rechnung. Gegen den wurde Haftbefehl erlassen.

    Plattenbauten Hafenplatz Köthener Straße
    Rund um den Hafenplatz in Berlin-Kreuzberg wird ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial vermutet   Foto: Jürgen Ritter/Imago

    Berlin taz | Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat beschlossen, das Milieuschutzgebiet „Kreuzberg-Nord“ um den Hafenplatz und Umgebung zu erweitern. In dem Bereich zwischen Schöneberger Straße, Askanischem Platz und Stresemannstraße „wird ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial vermutet“, hieß es zur Begründung. Ob daraus auch Aufwertungsdruck und Verdrängungsgefahr resultieren, werde derzeit geprüft.

    „Der Hafenplatz und sein Umfeld liegen in direkter Nachbarschaft zum Potsdamer- und Leipziger Platz“, so Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). Daher sei das Gebiet von besonderem Interesse für spekulative Immobiliengeschäfte. Das hätten auch die Bestrebungen der Eigentümer am Hafenplatz gezeigt, die einen Totalabriss der Wohnsiedlung und maximale Bebauung wollen. Nun sende man „ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass der Schutz der angestammten Bevölkerung vor Verdrängung höchste Priorität hat.“

    Das Unternehmen Hedera Bauwert des Investors Ioannis Moraitis will am Hafenplatz 400 Plattenbau-Wohnungen aus den 1970er Jahren abreißen und 900 Wohnungen sowie Gewerberäume errichten. Moraitis ist an zahlreichen Immobilien­projekten beteiligt, viele sind jedoch nicht fertiggestellt. Wiederholt haben Bezirke wegen des Leerstands Zwangsgelder gegen die Hedera-Gruppe festgesetzt. Laut der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg gab es bis 2024 mehr als 130 Verfahren gegen Moraitis, unter anderem wegen unvollendeter Bauprojekte.

    Zudem sollen Baufirmen, Hand­wer­ke­r*in­nen und In­ge­nieu­r*in­nen nicht bezahlt worden sein. Manche von ihnen haben ihr Geld eingeklagt, gegen Moraitis wurde daher am 11. April ein ziviler Haftbefehl erlassen. Der 42-jährige Bauunternehmer war zuvor nicht zu einem Termin erschienen, bei dem er über sein Vermögen Auskunft geben sollte.

    Bezirk hat andere Pläne

    Wie es mit dem Hafenplatz weitergeht ist unklar. Derzeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Milieuschutzgebiet vorliegen, das Ergebnis wird ab Oktober erwartet. Bis dahin müssen bauliche Änderungen genehmigt und können zurückgestellt werden. „Mit dem Aufstellungsbeschluss ist ein Abriss der Wohnsiedlung somit nahezu ausgeschlossen“, so ein Sprecher des Bezirksamtes zur taz. Die Hedera sieht das anders: Für die Entwicklung des Hafenplatzes würden weiterhin „alle Optionen auf dem Tisch liegen“, so eine Sprecherin zur taz.

    Der Bezirk will den Hafenplatz hingegen „behutsam nachverdichten“ und erarbeitet derzeit einen städtebaulichen Rahmenplan. Der sieht vor, dass gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen Grundstücke und Immobilien kaufen, auch per Vorkaufsrecht.

    #Berlin #Kreuzberg #Hafenplatz #Köthener_Straße #Stadtentwicklung #Immobilien #Spekulation #Verwaltung

  • IHK Forum 2025 - Verwaltung neu denken
    ▻https://events.ihk-berlin.de/b?p=20250604verwaltungsforum-wl

    Mittwoch, 4. Juni 2025, von 09:00 bis 17:00 Uhr
    IHK Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

    Im Sommer steht die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum neuen Landesorganisationsgesetz an – ein entscheidender Schritt, um das lästige Behörden-Ping-Pong endlich zu beenden. Damit wird der Grundstein für eine moderne Berliner Verwaltung gelegt, die sich in der nachfolgenden Umsetzung bewähren muss.

    Was dürfen wir unter den neuen Vorzeichen von Stadt und Verwaltung erwarten?
    Wie können wir die Bürokratie auf ein erträgliches Maß stutzen?
    Was sollten Unternehmen und die Stadtgesellschaft einfordern?
    Wann entfaltet die Digitalisierung ihre volle Wirkung?
    Wie gelangen Innovationen aus der Wirtschaft in Stadt und Verwaltung?
    Was können wir von anderen Regionen lernen?

    Diese und weitere spannende Fragen erörtern wir mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Für die nötige Lockerheit auch bei ernsten Themen sorgt zum Einstieg die Influencer-Ikone Tülin Sezgin, bekannt als „Conny from the Block“, bevor Abendschau-Moderator Volker Wieprecht übernimmt und uns durch den Tag führt.

    Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Programm mit prominenten Gästen, wie:

    Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin und Landesvorsitzender der CDU Berlin
    Martina Klement, Chief Digital Officer des Landes Berlin
    Bettina Jarasch, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln und Landesvorsitzender der SPD Berlin
    Dirk Stettner, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

    #Berlin #Wirtschaft #Verwaltung

  • „Existenzbedrohend“: Ein Flohmarktbetreiber klagt über den Berliner Bürokratiewahnsinn
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/open-source/existenzbedrohend-ein-flohmarktbetreiber-klagt-ueber-den-berliner-b

    4.3.2025 von Michael Schrottmeyer - Vorgaben- und Regelwut bringen unseren Autor, der seit 30 Jahren Flohmärkte in Berlin betreibt, zur Verzweiflung. Doch er hat auch Lösungen parat.

    Die behördlichen Anforderungen an die selbstständigen Unternehmen haben sich in den letzten Jahren enorm erhöht. Stress und steigende Kosten sind die Folge. Was ist aber wirklich dran an der tendenziellen Überforderung der Unternehmen? Um mein eigenes unternehmerisches Unwohlsein mit den steigenden bürokratischen Anforderungen einem kleinen Lackmustest zu unterziehen, bin ich ins Archiv gestiefelt, um meine Genehmigungen vom Bezirksamt gegeneinanderzuhalten.

    Dazu kurz zum Verständnis: Ich betreibe gemeinsam mit meiner Frau seit 30 Jahren in Berlin verschiedene Flohmärkte. Alle unsere Märkte finden auf öffentlichem Straßenland statt. Und für das Betreiben dieser Flohmärkte müssen wir jährlich eine Erlaubnis bei den jeweiligen Bezirksämtern beantragen. In diesen Genehmigungen finden sich verkehrsrechtliche Anweisungen etwa zum Auf- und Abbau von Verkehrszeichen, mit denen die Straße für den Markt gesperrt wird. Es finden sich aber auch allgemeine Vorgaben, wie etwa Versorgungsleitungen (zum Beispiel Stromkabel für die Imbisse) zu verlegen sind.

    Die Aktenordner aus der Anfangszeit unseres Betriebs waren im Archiv leider nicht mehr auffindbar. Gefunden habe ich aber eine bezirksamtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2005, die verglichen mit unserer aktuellen Erlaubnis von 2025 schon vom Umfang her vergleichsweise schmal aussieht.

    Fünf einseitig bedruckte Blätter umfasste 2005 die behördliche Erlaubnis, während das Schriftstück zum Betreiben desselben Marktes 20 Jahre später auf 16 Blätter angewachsen ist. Bezogen auf die in der Genehmigung einzeln aufgeführten Nebenbestimmungen nimmt sich die wunderbare Vermehrung noch krasser aus. Hier stehen 19 einzeln aufgeführte Nebenbestimmungen in der Erlaubnis von 2005 sage und schreibe 46 Nebenbestimmungen in der aktuellen Erlaubnis von 2025 gegenüber.
    Dem Sicherheitswahn verschrieben

    In den letzten 20 Jahren sind die bürokratischen Vorgaben – zumindest in unserem Fall – also um 250 bis 300 Prozent gestiegen. Mein Gefühl hat mich nicht getäuscht und mein Unwohlsein hat handfeste Gründe.

    Was ist in den zurückliegenden 20 Jahren passiert, das eine solche Vorgaben- und Regelwut legitimiert oder wenigstens erklärt? An den Berliner Flohmärkten kann es nicht gelegen haben. Denn weder gibt es heute mehr Märkte als vor 20 Jahren noch geht von ihnen eine irgendwie gestiegene Gefahr aus, die besondere Vorgaben nötig machen würde.

    Die Gründe für das Bürokratiewachstum sind meiner Überzeugung nach extern. Das System selbst erzeugt die Regeln und stülpt diese den einzelnen konkreten Unternehmungen über. Meine persönliche Erzählung geht etwa so: Es war und ist die mit der Babyboomer-Generation einsetzende Spezialisierung und Arbeitsteilung, die permanent neue Beschäftigungsfelder schafft. Neue Jobs (und das ist im Allgemeinen durchaus positiv), deren Akteure aber (und hier kommt der Haken) ernst genommen werden wollen.

    Man denke hier beispielsweise an die Spezialisten des Denkmalschutzes, des Umweltschutzes sowie alle Adepten, die sich dem neuen Sicherheitswahn verschrieben haben, wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Terrorabwehr oder Rettung. Alle wollen etwas beitragen, mitreden und angehört werden. Alle wollen ihr Geld verdienen und verkomplizieren und verteuern damit auch die einfachsten Unternehmungen.

    Bis die Bratwurst sieben Euro kostet

    Für uns als Flohmarkt-Veranstalter bedeutet dies, dass wir die Vorgaben von Rettung, Feuerwehr, Umweltschutz, Katastrophenschutz und Terrorabwehr zu beachten haben, wie sinnvoll oder weniger sinnvoll diese im konkreten Einzelfall auch sein mögen. Betonpoller zur Terrorabwehr, ein Rettungsdienst vor Ort, überdimensionierte Rettungsgassen für die Feuerwehr auch an unbebauten Plätzen sowie die zahlreichen Auflagen bei den Abgaben von Speisen und Getränken (Mülltrennung, Nutzung von Mehrweggeschirr, mobile Spülanlagen usw.) verteuern zwangsläufig die Märkte. Bis die einfache Bratwurst sieben und mehr Euro kostet und die Besucher mit vollem Recht Imbiss und Veranstalter des Wuchers zeihen.

    Existenzbedrohend werden die in immer kürzeren Abständen erlassenen Regeln aber überall dort, wo sie aufgrund der konkreten Örtlichkeiten nicht mehr umsetzbar sind. Auf den Plätzen der von uns vor 30 Jahren gegründeten Märkte lassen sich zahlreiche Vorgaben gar nicht einhalten. Einer durchaus sinnvollen Anweisung, den Müll zu trennen, steht zum Beispiel der in derselben Erlaubnis stehende Punkt entgegen, alle Marktaufbauten, also auch die Müllcontainer, spätestens zwei Stunden nach Marktende vom Platz zu entfernen. Der durchaus sinnvollen Vorgabe, bei den Imbissen ausschließlich Mehrweggeschirr zu nutzen, steht die nicht vorhandene Infrastruktur (kein Wasser- und Kanalanschluss) vor Ort entgegen.

    Kurzum: Der Deckel der sich ständig erweiternden bürokratischen Regeln passt immer seltener auf den Topf der Unternehmungen und Betriebe. In der Konsequenz sollte dies im Falle der Berliner Flohmärkte zur Folge haben, dass die Stadt Berlin den Betreibern neue Plätze anweist, auf denen die Umsetzung der erlassenen Regeln dann auch (preiswert) möglich ist. Bis dahin bewegen sich die meisten Veranstalter in einer Art von Grauzone, was ein erhebliches existenzbedrohendes Stresslevel impliziert.

    Die Berliner lieben ihre Märkte

    Da sich die Stadt Berlin vermutlich nicht in der Pflicht sehen wird, solche den neuen Regeln entsprechende Plätze und Veranstaltungsorte aus- und anzuweisen, sollten die erlassenen Regeln selbst hinterfragt werden. Nach dem Leitsatz, wonach Regeln nur so gut sind, wie sie auch befolgt werden (können), würde ich mir wünschen, dass in unserem Falle alle aufgelisteten Vorgaben und Nebenbestimmungen ein Verfallsdatum haben, an dem sie hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit entweder erneut überprüft werden oder zur Gänze entfallen. Gerne auch in Rücksprache mit den Betreibern auf der Suche nach möglichst sinnvollen Kompromissen.

    Utopisch? Vielleicht. Die Berliner aber lieben ihre Märkte, und auch die Bezirksämter schätzen die Flohmärkte als belebende soziale Begegnungsstätten.

    Ärgernismindernd will ich zum Abschluss erwähnen, dass die von den Bezirksämtern erlassenen Veranstalter-Erlaubnisse zwar im Umfang ihrer Nebenbestimmungen stark angeschwollen sind, es aber gleichzeitig in den letzten 20 Jahren keine nennenswerte Erhöhung der ohnehin preiswerten Gebühren gegeben hat.

    Bei Michael Schrottmeyer dreht sich alles um den Verkauf von Antiquitäten und die Förderung von Sammlerkultur. Gemeinsam mit seiner Frau Regina Pröhm betreibt der gebürtige Wiener seit mehr als 30 Jahren unterschiedliche Antikflohmärkte und Sammlerbörsen in Berlin, unter anderem die einmal im Jahr stattfindende Antikmeile Suarezstraße oder die Designbörse Berlin.

    #Berlin #Handel #Kultur #Bürokratie #Verwaltung #Bezirksamt

  • Zweckentfremdung von Wohnraum: Kaum legale Ferienwohnungen
    ▻https://taz.de/Zweckentfremdung-von-Wohnraum/!6059645

    Das ist ja genauso schön wie in der Taxibranche. Es gilt „legal, illegal, scheissegal“ weil die Behörden ihre Arbeit nicht machen. Wie sollen sie auch, wenn die Politik keine Ansage macht sondern spart und verhindert, dass Stellen besetzt werden. Es drângt sich der Verdacht auf, dass hier das Tourismus-Huhn nicht geschlachtet werden soll, das manch einem goldene Eier legt.

    23.1.2025 von Erik Peter - 38.000 Touristenappartements gibt es in Berlin – genehmigt sind 600. Den Bezirken fehlt die Technik, um illegale Angebote aufzuspüren.

    Berlin taz | Die Anzahl der Ferienwohnungen in Berlin liegt laut Schätzungen des Deutschen Ferienwohnungsverbands bei mehr als 38.000. Ein genauer Überblick fehlt, auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, das eine Vermietung nur nach einer Genehmigung durch die Bezirksämter gestattet. Wie groß die Diskrepanz zwischen legalen und illegalen Ferienappartements ist, zeigen aktuelle Zahlen des Senats.

    Laut einer Kleinen Anfrage des BSW-Abgeordneten Alexander King wurden seit Ablauf der Übergangsfrist 2016, in der bestehende Ferienwohnungen noch geduldet wurden, lediglich 4.785 Anträge auf Vermietung einer Ferienwohnung gestellt. Etwa die Hälfte der Anträge entfallen auf den Bezirk Mitte, in Friedrichshain-Kreuzberg waren es 464.

    Genehmigt wurden dagegen stadtweit innerhalb von acht Jahren nur 600 Wohnungen, wie die Senatsverwaltung für Stadtverwaltung auf Anfrage der taz mitteilt. Etwa gleichauf liegen hier die Bezirke Pankow mit 120, Friedrichshain-Kreuzberg mit 114 und Mitte mit 112 bewilligten Anträgen.

    Tatsächlich ist die Zahl der beantragten Ferienwohnungen noch höher, als der Senat sie aufführt. So zählt der Jahresbericht des Landesrechnungshofes von 2024, der der unzureichenden Verfolgung illegaler Ferienwohnungen ein ganzes Kapitel widmet, zwischen 2018 und 2022 knapp 3.400 Anträge, davon 946 in Friedrichshain-Kreuzberg.

    Laut dem zuständigen Bezirksstadtrat Oliver Nöll (SPD) werden bei dieser Statistik – anders als bei den Senats­zahlen – auch die Anträge für Ferienwohnungen in eigens genutzten Haupt- oder Nebenwohnungen mitgerechnet.

    Scraping-Software fehlt

    Unabhängig von der genauen Anzahl der Anträge ist die Zahl der Genehmigungen gering. 114 hält Nöll für „eine realistische Größe“ in seinem Bezirk. Sicher ist damit: Die Anzahl illegaler Ferienwohnungen übersteigt die der genehmigten um ein Vielfaches. Für Alexander King steht fest: „Offensichtlich funktioniert die Umsetzung des Gesetzes nicht. Für eine Stadt mit diesem Wohnungsmangel ist das ein Skandal.“

    Es fehle an einer „systematischen, groß angelegten softwaregestützten Verfolgung des Ziels, Wohnraumzweckentfremdung aufzudecken“, sagt King. Der Senat hatte dies einst in Aussicht gestellt und auch ins Gesetz geschrieben: „Die automatisierte Auswertung öffentlich zugänglicher Daten der Online-Plattformen ist unumgänglich.“

    Leicht herausgefiltert werden könnten dann all jene Angebote auf Seiten wir Airbnb, die keine von den Bezirken vergebene Registrierungsnummer haben. Geliefert hat der Senat laut Nöll aber nicht. Der Bezirk solle nun „nicht mehr länger warten, sondern prüfen, welche Software wir einsetzen können“.

    #Berlin #Verwaltung #Wohnen #Tourismus #Politik

  • Helikopter-Skandal in Berlin-Buch: „Es knallt infernalisch, wenn das Ungetüm abhebt“
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/helikopter-skandal-in-berlin-buch-es-knallt-infernalisch-wenn-das-u

    Das neoliverale Dogma sorgt für die Zerstörung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge und verursacht absurd hohe Kosten, die nur von den noch absurderen Kriegskosten überboten werden.

    Deutsche Eisenbahn und Berliner Notfallrettung wurden durch Privatisierung ins Versagen „reformiert“. Die „Rettung“ darf nun als Profitmaschine von Privatkonzernen einen Zusatzhubschrauber anschaffen, der im Grunde nicht benötigt wird. Dass er an einem Ort stationiert wird, an dem sein Lärm.Menschdn krank macht, ist da fast schon eine Nebensache. Das „Gesundheitssystem“ zeigt sich von seiner wahren Seite.

    „Gesundheit“ ist ein Kampfbegriff wie die „Freiheit“ der Liberalen. Beide werden gezielt eingesetzt, um Ausbeutung und Profitmacherei parasitärer Eliten auf Kosten der Allgemeinheit zu verschleiern.

    29.8.2024 von Birgit Walter - Braucht ein Kranker in Buch den Notarzt, kommt kein Rettungswagen, sondern der Hubschrauber. Das verschleudert Kassenbeiträge, macht Krach und bringt Anwohner in Rage.

    Wenn es einer Bewohnerin im Altenheim am Rosengarten in Berlin-Buch schlecht geht und ein Notarzt gebraucht wird, fliegt er im Hubschrauber„ Christoph 100“ herbei. Vorher sperren Polizeiautos die Straßen ab, ein Rettungswagen mit Blaulicht rast heran, falls die Patientin ins Krankenhaus muss. Dann landet „Christoph 100“, der Notarzt steigt aus, verabreicht ein Medikament und fliegt zurück ins Helios-Klinikum Buch, etwa einen Kilometer Luftlinie. Das Helios mit Notaufnahmestation und 1000 Betten ist vielleicht drei Autominuten entfernt vom Altenheim. Aber der nächste Notarzteinsatzwagen (NEF) ist erst in Bernau oder Weißensee stationiert. Er würde für elf bis zwölf Kilometer 16 Minuten brauchen, ohne Stau. Aber Buch hat ja den Hubschrauber.

    Das passiert tatsächlich? In Buch schwebt der Arzt aus der Luft heran, weil es im Umkreis keinen Notarztwagen gibt? Wer will das glauben? Solchen ökologischen und ökonomischen Wahnsinn hält man gemeinhin für unmöglich, ein Versehen, einen Einzelfall. Nein – er ist die Regel.

    Berlin betreibt 26 Notarztwagen und hält es nicht für nötig, einen in der 18.000 Einwohner zählenden Region Buch zu stationieren? Weil dort „Christoph 100“ kommt? Der befördert zu 97 Prozent Ärzte, nur ausnahmsweise Patienten. Verantwortlich für alles: die Berliner Feuerwehr, die Innensenatorin, die Verkehrssenatorin, die Obere Luftfahrtbehörde, das Helios-Krankenhaus, die Deutsche Luftrettung DRF.

    Alle gemeinsam haben diesen 10-Millionen-Euro-Flugplatz samt Hangar mitten in ein dicht besiedeltes Wohngebiet gesetzt. Seit Januar fliegt „Christoph 100“, stolz verkündet sein Betreiber DRF, dass er bis Juli auf 1969 Flugbewegungen kam. Flüge, die es vorher nicht brauchte.

    Berlin-Buch: Bürger am Rande des Wahnsinns wegen des Heli-Lärms

    Manche Bürger geraten dabei an den Rand des Wahnsinns. Sie schicken Protestbriefe an die zuständigen Behörden, beklagen unzulässige Flugrouten, zu nah, zu niedrig, zu laut, des Nachts. Die bleiben genauso erfolglos wie die Widerspruchsschreiben, die sie vor der Errichtung des Flugplatzes an die Obere Luftfahrtbehörde schickten. Die beschied ihnen kaltschnäuzig: Der Lärm – die offiziellen Berechnungen reichen bei Anwohnern bis zu 96 Dezibel – sei zumutbar. Zwischen den Flügen gebe es schließlich Ruhepausen. Für verpasste TV-Sendungen möge man das Internet nutzen.

    Besonders nah dran wohnen Bürger aus der Goethestraße in Panketal, direkt an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg. Seit 2006 leben sie hier mit dem Dachlandeplatz am Helios, 240-mal im Jahr hören sie einen Hubschrauber, wenn er Patienten bringt und wieder abhebt, auch störend, auch sehr laut. Niemals hat sich einer beschwert, Rettung muss sein. Aber nun wurde direkt daneben noch zusätzlich der ständige Hubschrauber installiert, ein Ärzte-Shuttle, bis zu 4000 Flugbewegungen im Jahr sind avisiert. Wenn der morgens vor sechs Uhr die Rotoren anschmeißt, stehen Anwohner aufrecht in ihren Betten.

    Der Witwer Herbert Hoffmann, 80, wohnt am nächsten dran, aus ihm spricht pure Verzweiflung: „Es knallt infernalisch, wenn das Ungetüm im Rückwärtssteilflug abhebt. Da beben die Scheiben, wackeln die Äste, einige sind direkt abgebrochen. Mir nutzen auch keine anderen Flugrouten, so direkt an der Lärmquelle. Es ist einfach nicht auszuhalten.“ Die Behörde erkennt nicht mal einen Grund für Schallschutzfenster.

    Von solchen Nebensachen war keine Rede, als im Mai der neue Landeplatz im Helios-Klinikum Buch feierlich eröffnet wurde. Da fiel der Satz: „Ich bin dankbar, dass wir mit dem Hubschrauber Lärm produzieren und auch Fehleinsätze! Oder hat jemand eine bessere Idee?“ So sprach Krystian Pracz, Chef der Luftrettung DRF, die auch Christoph 100 betreibt. Pracz bedauerte den Lärm nicht, im Gegenteil, provokant wollte er klingen, selbstbewusst, als gebe es keine Alternative zum „Lebensretter“ und seinem Krach.

    Dabei hätte es solcher Abwehr gar nicht bedurft auf dieser Stehparty mit Blaskapelle, Häppchen und Sonntagsreden. Hier waren nur Gleichgesinnte unter sich. Der Branddirektor der Feuerwehr, der Geschäftsführer der Helios-Region, der Innenstaatssekretär des Senats, alle lobten einander inständig dafür, dass es mit den Hubschraubereinsätzen immer nur in eine Richtung gehe: rückwärts nimmer, vorwärts immer. Als sei jeder zusätzliche Flug eine Errungenschaft.

    Anwohner waren nicht geladen. Die Krankenkassen, die für den Hubschrauber zahlen sollen, aber kein Mitspracherecht haben, blieben der Eröffnung bewusst fern. Mehr noch, sie weigern sich zu zahlen, denn sie bestreiten grundsätzlich die Notwendigkeit eines dritten ständigen Rettungsfliegers.

    Die Argumente: Die beiden vorhandenen in Steglitz und Marzahn seien völlig ausreichend für Berlin, ihre Einsätze sogar seit Jahren rückläufig. Vor allem ist ein Hubschrauber im Vergleich zur Bodenrettung exorbitant teuer. Landungen in der Großstadt machen aufwändige Straßensperrungen nötig, binden eine Menge Polizei-Kapazität. Zudem liege den Kassen nicht mal eine Bedarfsermittlung vor.

    „Christoph 100“: Die Krankenkassen gehen in den Rechtsstreit

    Für die sechs Millionen Euro, die allein „Christoph 100“ jedes Jahr kostet, könnten allein sechs zusätzliche Rettungswagen unterhalten werden. Das Fluggerät ist besonders teuer, weil es über eine Seilwinde verfügt, wie sonst allenfalls im Gebirge nötig. In Berlin wurde nie ein Fall notiert, bei dem eine Seilwinde gebraucht worden wäre. Schön, nun gibt es sie. Aber dafür wird zusätzlich neben Pilot, Arzt und Sanitäter auch ein Techniker vorgehalten, 16 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. „Christoph 100“ hebt mit vier Personen ab.

    Wegen dieser hohen Ausgaben gehen die Krankenkassen in den Rechtsstreit: Eine Minute Luftrettung kostet 150 Euro, da werden dem Beitragszahler schnell 3000 bis 4000 Euro pro Flug in Rechnung gestellt. Für eine Bodenrettung mit Notarzt dagegen gibt es Pauschalen von 361 Euro. Ein Hubschrauber darf nur fliegen, wenn kein Notarztwagen verfügbar ist. Im Raum Buch ist das offensichtlich die Regel.

    Einige Anwohner verfolgten die Landeplatz-Einweihung abends am Bildschirm. Der RBB feierte in Hofberichterstattung „Christoph 100“ als Fortschritt, erwähnte kurz die Bürgeranliegen und endete mit der Einschätzung: „Der Hubschrauber muss jetzt los, nach Eiche. Lebensrettung geht vor Ruhe!“

    Dieser Satz bringt Anwohner in Panketal und Buch noch Monate später in Rage, als sie sich im August treffen, um einen Verein gegen Fluglärm zu gründen: Als würden hier Menschen, die seit 18 Jahren nahe dem Dachlandeplatz wohnen, Lebensrettung torpedieren. Nein! Aber sie wehren sich dagegen, dass nun vor Bucher Altenheimen, im Schlosspark und sonst im Umkreis weniger Minuten ständig der Hubschrauber kreist.
    Warschauer Brücke: Der Hubschrauber landet, der Patient ist weg

    Sie verfolgen die Flüge mit Apps wie Flightware, die ab einer gewissen Höhe alles dokumentieren, darunter viele Kurzstrecken von Christoph 100. Am 14. August zum Beispiel startet und landet er 24 Mal, bleibt im Laufe des Tages zweimal für eine Minute in der Luft, zweimal für vier und einmal für fünf Minuten. Wozu? Welche Leben werden da wohl gerettet worden sein?

    Manche Einsätze haben Bürger selbst beobachtet und erzählen sie sich. Ein Kind in der Kita bricht sich den Arm, der Rettungswagen kommt, der Arzt fliegt heran, gibt ein Schmerzmittel und startet wieder. Oder: Der Heli kreist über der Kreuzung in Karow, kann nicht landen, aber ein Rettungssanitäter hat der Dame längst aufgeholfen, sie läuft wieder. Der Heli dreht ab. Einmal ist die Warschauer Brücke das Ziel. Es geht durch die Presse, wie dort alles abgesperrt wird, ein Rettungswagen mit Blaulicht eintrifft, später „Christoph 100“ landet – und der vermeintliche Patient längst auf und davon ist. Er hatte wohl nur ein Schläfchen gemacht. 150 Euro die Minute der Einsatz.

    Wie viele Leben tatsächlich gerettet und wie viele Bagatell-Einsätze im Verhältnis zu ihnen geflogen werden, dokumentiert die Feuerwehr nicht. Aber immerhin die Zahl von Fehleinsätzen. Allein am Standort Steglitz waren 2023 ein Drittel aller Rettungsflüge Fehleinsätze. Natürlich können die immer passieren, das liegt in der Natur der Sache, weil der Arzt erst vor Ort tatsächlich eine Diagnose stellen kann.

    Aber in Berlin sind sie Teil einer beispiellosen Dysfunktionalität der Notfallrettung, über die die Berliner Zeitung seit Jahren berichtet. 1000 bis 1400 Rettungsdiensteinsätze gibt es pro Tag, überlastete Rettungskräfte jagen mit Martinshorn auch zu Nagelbettentzündungen, Schnittwunden, Bauchschmerzen, Rückenschmerzen. Und das sind nur Bagatell-Notrufe, dazu kommen jährlich 20.000 Fehleinsätze am Boden.

    Im letzten Dezember herrschte an 25 von 31 Tagen Ausnahmezustand im Rettungsdienst, sodass womöglich lebensbedrohliche Fälle wie Sturz, Infarkt und Schlaganfall mit längeren Wartezeiten rechnen mussten. Keinesfalls schafft da ein zusätzlicher Hubschrauber Sicherheit, wie es DRF-Chef Pracz gern propagiert, sondern allein ein gut funktionierendes Rettungsdienstgesetz. Die zuständige SPD-Innensenatorin Iris Spranger, seit 2021 im Amt, rief die Bürger schon mal auf, bei Bauchschmerzen nicht gleich die 112 zu rufen, um Bagatellfälle einzudämmen. Bis Jahresende hat sie endlich ein neues Rettungsdienstgesetz in Aussicht gestellt.

    Bürger von Buch und Panketal zweifeln bei ihrer Vereinsgründung, dass es ihnen nützt. „Christoph 100“ muss schließlich Geld verdienen. Das Helios hatte sich für die Ausschreibung begeistert beworben, um den Hangar auf Klinikgelände zu bauen und zu vermieten – in 100 Meter Entfernung von Kinderkrebsstation und Wohnhäusern. Es ist schließlich ein gewinnorientiertes Unternehmen.

    Bei Anwohnern herrscht also nicht nur Optimismus. Eine Familie aus der Goethestraße hat schon aufgegeben und zieht weg. Ein Nachbar, dessen Widerspruch abgeschmettert wurde, sagt: „Die Luftfahrtbehörde begann schon alles mit einer Lüge: Auf ihrem Genehmigungsantrag waren 460 Meter Mindestabstand zu Wohngebäuden verzeichnet, obwohl er nur 100 bis 170 Meter beträgt. Was soll man von so einer Behörde halten? Die dann noch beteuert, unsere Lärmbefürchtungen seien unbegründet. Alles Verstöße gegen demokratische Regeln. Leben wir denn in einer Bananenrepublik?“ Nach Bürgerprotesten korrigierte die Behörde die Zahl, bedauerte nichts.

    Verdacht auf missbräuchlichen Einsatz von „Christoph 100“

    Zunehmend sind auch Anwohner aus Buch aufgescheucht, die über den Landeplatz nie informiert worden waren, nicht mal Widerspruch einlegen konnten, jetzt aber ständigen Überflügen ausgesetzt sind. Eine Bucher Juristin listet in einem Schreiben an den Senat seitenlang Verstöße bei der Genehmigung des Flugplatzes auf, mahnt Überschreitungen von Lärmgrenzen an, Umweltverstöße, unterlegt mit juristischen Aktenzeichen. Sie verlangt vom Senat, den Verdacht auf missbräuchlichen Einsatz von „Christoph 100“ zu untersuchen. Der neue Verein debattiert, wie eine Klage aussehen müsste, die nicht Rettungseinsätze verhindert, sondern ihren Missbrauch.

    Berliner Richter haben schon ganz andere Unternehmungen torpediert. Zum Beispiel Baumaßnahmen in Marzahn, wo für 60 Millionen Euro ein Cleantech Business Park mit 400 Arbeitsplätzen errichtet werden sollte. Sie stoppten das Vorhaben gerade für Jahre. Allerdings ging es da auch um was, um den Schutz der Wechselkröte. In Berlin-Buch geht es nur um Menschen und ihre Gesundheit.

    Transparenz-Hinweis: Die Autorin wohnt selbst in Panketal, aber nicht in der Nähe des Flugplatzes. Doch der Hubschrauberlärm beeinträchtigt große Teile der Gemeinde.

    #Berlin #Buch #Verkehr #Luftfahrt #Iatrokratie #Verwaltung #Privatisierung

    • Absurde, mais sûrement logique selon les critères suivis par le gestionnaire.
      Problème de pays riche, j’ai envie de dire.

      En France, si déjà un taxi pouvait te prendre, on considérerait que le service a été rendu.
      Aux USA, y’a pas de médecin urgentiste en intervention. Donc crève.

  • Berliner Gebietsreform 1938
    ▻https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgeschichte_Berlins


    Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

    Aus heutiger Sicht zeigt die Karte einen Bezirk zuviel, dafür fehlen ein bzw. zwei neue im Osten der Stadt.

    Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

    – die Siedlung #Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk #Charlottenburg
    – der westliche Teil von #Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Spandau
    - der nördlich des #Berlin-Spandauer_Schifffahrtskanal s gelegene Teil der #Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken #Reinickendorf und #Wedding
    - #Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Tiergarten
    – das Gebiet um den #Wittenbergplatz und den #Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Schöneberg
    – das Gebiet südlich der #Kurfürstenstraße vom Bezirk #Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
    – ein großer Teil des #Grunewald s vom Bezirk #Wilmersdorf zum Bezirk #Zehlendorf
    – ein Teil von #Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
    - der östliche Rand des Bezirks Zehlendorf (in Dahlem nur ein schmaler Streifen, sich in Richtung Süden verbreiternd bis hin zu einem größeren Gebiet im Südosten) zum Bezirk #Steglitz
    - #Späthsfelde vom Bezirk #Neukölln zum Bezirk #Treptow
    – Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
    – #Oberschöneweide und die #Wuhlheide vom Bezirk #Treptow zum Bezirk #Köpenick
    - die westlich der #Ringbahn gelegenen Gebiete von #Boxhagen-Rummelsburg und #Friedrichsberg vom Bezirk #Lichtenberg zum Bezirk #Friedrichshain, damals #Horst-Wessel-Stadt.
    - #Wilhelmsruh vom Bezirk #Reinickendorf zum Bezirk #Pankow
    - das Gebiet um die #Wollankstraße westlich der Berliner #Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk #Wedding.

    Bereits in den Jahren 1928 und 1937 war es zu Verschiebungen zwischen Schöneberg und Tempelhof gekommen.

    Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen #Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit Willy Pölchen (KPD) als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg. Entsprechend bestand in der Zeit das #Amtsgericht_Friedenau.

    #Berlin #Geschichte #Verwaltung #Bezirke #Nazis

  • Kita-Sterben? Prenzlauer Berg hat zu viele Kita-Plätze – wie kann das sein?
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/news/kita-sterben-prenzlauer-berg-hat-zu-viele-kita-plaetze-li.2192322

    Die Gentrifizierung hat mit ihrer Eigentumswohnungisierung die soziale und Altersmischung des Stadtteils zerstört. Wo früher immer wieder neue junge Familien in die großen Mietwohnungen einzogen, bleiben die Alten heute bis zum Tod in ihrer Eigentumswohnung, dem Lebensprojekt.

    Eine unfähige städtische Schulplanung hatte bereits in den Neunzigern zu einem Angebotsmangel an Kindergarten- und Schulplätzen geführt, der von privaten Trägern im Kitabereich aufgefangen wurde. Die leiden nun an den absehbaren Überkapazitäten. Kapitalismus eben, das organisierte Chaos.

    29.2.2024 von Jule Damaske - In Prenzlauer Berg sind Hunderte Kitaplätze nicht besetzt. Einrichtungen sind sogar offen für Familien aus Brandenburg. Warum ist das so?

    Über Jahre hieß es, in Berlin gebe es zu wenig Kitaplätze. Doch in Prenzlauer Berg sind einem Bericht der Prenzlauer Berg Nachrichten zufolge aktuell rund 800 Plätze nicht belegt. „Das ist fast jeder zehnte von insgesamt 9565 Plätzen, die für 9625 anspruchsberechtigte Kinder zur Verfügung stehen“, heißt es dort. Vor zehn Jahren kämen auf 8700 Plätze noch 10.655 Kinder. Wie kann das sein?

    Schon in den 1990er Jahren wurden in Prenzlauer Berg Schulen geschlossen, weil dafür die Kinder fehlten. Zehn Jahre später kehrte sich das wieder um. Grund dafür ist dem Bericht zufolge die weniger starke Altersdurchmischung im Bezirk. Dadurch komme es zu Schwankungen im Bedarf, nicht nur bei Kitas und Schulen, sondern auch bei Altenheimen.

    Die Kindergärten Nordost in Prenzlauer Berg betreiben den Angaben zufolge 15 Kitas. Von den etwa 1900 Kitaplätzen seien zurzeit rund 300 nicht belegt. „Mittelfristig wäre auch eine Schließung von Einrichtungen, die etwa unsere baulichen und damit pädagogischen Standards nicht mehr gänzlich erfüllen, zu überprüfen“, sagt Sprecherin Judith Frenz den Prenzlauer Berg Nachrichten. Doch nicht nur die sinkende Nachfrage sei dafür verantwortlich, auch der Personalmangel trage dazu bei. Ohne Erzieherinnen und Erzieher könnten nicht alle vorgesehenen Plätze auch wirklich angeboten werden.

    Pankower Kitas offen für Familien aus anderen Berliner Bezirken und Brandenburg

    In den Einrichtungen werde deshalb ein wirtschaftlicher Verlust befürchtet. Vom großen Kita-Sterben sei der Bezirk jedoch noch weit entfernt. Aktuell würden Räume in den Einrichtungen umgebaut oder das pädagogische Profil geschärft, um so im Konkurrenzkampf um Kinder herauszustechen. Selbst kleine Kitas, die jahrelang bewusst auf Werbung verzichteten, sähen sich nun gezwungen Plakate aufzuhängen oder auf Instagram zu posten, um Nachfolger zu gewinnen.
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    Mittlerweile ist der Bezirk sogar offen für Familien aus anderen Bezirken und aus Brandenburg, sagt Pankows Bezirksstadträtin Rona Tietje (SPD) dem Artikel zufolge. Das Pankower Jugendamt helfe dabei, suchende Eltern und Kitas mit Plätzen zusammenzubringen. Doch nicht jede Familie fände automatisch einen Platz in ihrer Wunschkita. Insbesondere Eltern mit Spätschicht oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf müssten in vielen Fällen länger suchen.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Kindergarten #Pädagogik #Stadtentwicklung #Verwaltung #Immobilien #Soziologie

  • Nach Pannenwahl: Berlin bekommt Landeswahlamt, um weitere Desaster zu verhindern
    ▻https://www.berliner-zeitung.de/news/nach-pannenwahl-berlin-bekommt-landeswahlamt-um-weitere-desaster-zu
    Na geht doch ! Ein bestehendes Amt kommt mit seiner Aufgabe nicht klar und schuppdiwupp wird ein neues, vermutlich besser ausgestattetes und qualifiziertes geschaffen. Das wünschen sich die Berliner Taxifahrer auch, eine Aufsichtsbehörde, die mit ihrer Aufgabe nicht überfordert ist. Na dann los, macht mal.

    26.9.2023 - Obwohl im Haushaltsentwurf kein Geld dafür vorgesehen war, bekommt die Hauptstadt ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter. Das beschloss der Senat am Dienstag.

    Die Pannenwahl in Berlin beschäftigt weiterhin Politik und Justiz. Um ein weiteres Desaster wie vor zwei Jahren zu verhindern, sollen unter anderem neue Strukturen geschaffen werden. So soll die Hauptstadt zum neuen Jahr ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter bekommen. Wie die Senatskanzlei mitteilte, sei die Errichtung dieser Ämter in einer Senatssitzung am Dienstag auf den Weg gebracht worden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler sprach von einer „wichtigen Weichenstellung“, um funktionierende Wahlen sicherzustellen.

    Die Vorlage wird nun erst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt. Dann werde der Senat abschließend entscheiden, erklärte die Senatskanzlei. In Berlin war nach der von Pannen geprägten Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 eine Expertenkommission eingesetzt worden. Diese empfahl im Juli 2022 ein Landeswahlamt, zwei Monate später beschloss der Senat der Senatskanzlei zufolge, dass die Empfehlungen im Grundsatz umgesetzt werden sollten.

    Noch vor einigen Tagen aber kritisierte Landeswahlleiter Bröchler im Rundfunk Berlin-Brandenburg, dass im Haushaltsentwurf kein Geld für feste Stellen in den Bezirkswahlämtern vorgesehen sei. Auch die Grünen in Berlin mahnten das an. Nun freute sich Bröchler „besonders“, dass der neue Beschluss die Finanzierung dieser Stellen sichere.

    „Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation“, erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

    Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war im Februar dieses Jahres wiederholt worden, nachdem das Landesverfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Seit Ende April regieren nun CDU und SPD zusammen in der Hauptstadt, Regierender Bürgermeister ist Kai Wegner (CDU).

    Im November 2022 beschloss der Bundestag, dass auch die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Darüber entscheidet aber erst noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach dessen Urteil müsste eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

    #Berlin #Verwaltung #Wahlen

  • Kooperation beim Berliner Kampf gegen die organisierte Schwarzarbeit
    ▻https://www.taxi-times.com/kooperation-beim-berliner-kampf-gegen-die-organisierte-schwarzarbeit

    Der Artikel aus der Taxi-Times übergeht drei wesentliche Elemente des Uber-Problems.
    1. Auch die vom LABO konzessionierten Mietwagenbetriebe, die für Uber und andere Plattformbetreiber fahren, sind Teil des Problems. Wie die „Illegalen“ zahlen sie in der Regel weniger als den im Mindestlohngesetz vorgeschrieben Lohn.
    2. Das LABO ist nicht Willens und nicht in der Lage, die Vorschriften aus Personenbeförderungsgesetz und anderen Regelwerken durchzusetzen.
    3. Auch die Taxiunternehmen zahlen meist weniger als Mindestlohn und beuten ihre Fahreinnen und Fahrer über jedes erträgliche Mass hinaus aus.

    Allein aufgrund von Punkt 2. ist eine Vereinbarung zwischen Uber und LABO bestenfalls eine Posse für die Satire-Reihe Realer Irrsinn der ÖR-Fernsehsendung extra_3. Als ernsthafte Regulierung des Gewerbes taugt das in keinem Fall.

    19.8.2023 von Jürgen Hartmann - Bei den vom ARD-Magazin Kontraste aufgedeckten Fehlern im „System Uber“ waren es vor allen Dingen Berliner Mietwagenunternehmen, denen organisierte Schwarzarbeit nachgewiesen wurde. Sowohl die Berliner Aufsichtsbehörde als auch die Plattformvermittler wollen nun zusammenarbeiten, um die schlimmsten Auswüchse einzudämmen. Es ändert jedoch nichts daran, dass der eigentliche Fehler im Geschäftsmodell von Uber & Co. liegt.

    Nur wenige Tage, bevor die ARD-Sendung Kontraste am 17.8.23 die fatalen Missstände im System Uber aufdeckte, hatten die Berliner Aufsichtsbehörde LABO und die Berliner Plattformvermittler Bolt, Free Now und Uber eine gemeinsame Kooperation bekanntgegeben. Vermutlich waren sie durch die Recherchen des Berliner Senders RBB, zu denen auch der freie Taxi Times-Redakteur Wim Faber beigetragen hatte, bereits über den Beitrag und dessen Sprengkraft informiert und wollten schon im Vorfeld entgegenwirken.

    Sie taten dies in Form einer Pressemeldung des LABO, in der die Vereinbarung einer Zusammenarbeit mitgeteilt wurde. „Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden“, teilte dazu das LABO mit. Oftmals hätten diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im Registrierungsprozess entdeckt wurde. Diese Unternehmen würden sich dadurch einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen verschaffen.

    Als LABO stehe man daher seit geraumer Zeit in regelmäßigen Austausch mit den Vermittlungsdiensten, um diesem Problem entgegenzuwirken. „In dieser Zeit konnte bereits eine Vielzahl solcher illegal operierender Mietwagen-Unternehmen identifiziert werden“ gibt das LABO einen Einblick und lässt wissen, dass gegen die Verantwortlichen dieser Unternehmen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – Tatbestand ungenehmigte Personenbeförderung – durchgeführt wurden und werden. Man habe dabei im Einzelfall Bußgelder zwischen 90.000 und 550.000 EUR festgesetzt. (Anmerkung der Redaktion: Ein Bußgeld über mehr als eine halbe Million Euro ist allerdings bis heute vom betroffenen Unternehmer nicht bezahlt worden).

    Um den Zugang solcher illegalen Unternehmen zu den Vermittlungsplattformen zukünftig auszuschließen, hat das LABO eine künftige Zusammenarbeit mit den in Berlin tätigen Vermittlungsdiensten Bolt Free Now und Uber bekanntgegeben. Die Kooperation sieht vor, dass jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur noch an solche Unternehmen und Fahrzeuge Aufträge vermittelt werden, die über eine Genehmigung des LABO nach dem PBefG verfügen.

    „Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Kontrolldruck gegen illegal agierende Unternehmen im Mietwagen-Gewerbe zu erhöhen“, schreibt das LABO. Die Behörde verspricht, dass man sich weiterhin an regelmäßigen Kontrollen von Taxis und Mietwagen im Straßenverkehr beteiligen werde und man somit seiner Aufgabe als Verkehrsgewerbeaufsicht nachkomme.

    In der Tat ist dies eine erfolgversprechende Maßnahme, um die schlimmsten Auswüchse des Systems der Plattformvermittler einzudämmen. Es ist beileibe kein Ruhmesblatt für Bolt, Free Now und Uber, dass man ihr System so leicht austricksen konnte und es hinterlässt den faden Beigeschmack, dass sowohl die Vermittler selbst als auch Uber-Generalbevollmächtigte Thomas Mohnke längst über diese Machenschaften Bescheid wussten und sie stillschweigend tolerierten. Schließlich geht es für Uber inklusive Mohnke, für Bolt und natürlich auch für Free Now darum, mit einer möglichst großen Anzahl an Fahrzeugen am (Berliner) Markt präsent zu sein.

    Der organisierte Betrug durch die Mietwagenunternehmer ist die unmittelbare Folge des Geschäftsmodells von Bolt, Free Now und Uber: Je mehr Fahrzeuge und Fahrer unterwegs sind, umso schneller können die App-Dienste die Kundschaft bedienen und umso öfter können sie die Provision pro vermittelter Fahrt kassieren.

    Dafür, dass zwei Drittel entweder völlig schwarz agieren bzw. durch falsche Angaben Sozialversicherungsbetrug begehen, fühlen sich die Plattformvermittler nicht verantwortlich. Als Vermittler verweisen sie dann auf vertragliche Regelungen, wonach solches Verhalten natürlich verboten sei. So auch Uber gegenüber der ARD in dem angesprochenen Kontraste-Beitrag. Man gibt sich dabei nicht einmal den Anschein, als hätte man von den schwarzen Schafen nichts gewusst. Thomas Mohnke, Uber-Generalunternehmer, über den sämtliche Uber-Fahrten – auch die der Kriminellen – abgerechnet werden, gibt im Kontraste-Beitrag unumwunden zu, von deren Existenz zu wissen. Die Frage allerdings, ob er diese dann zur Anzeige gebracht habe, verneint Mohnke. In seinen Augen sei das Sache des Staates, hier genau hinzusehen. Auch für Mohnke gilt das gleiche Prinzip: Müsste er auf zwei Drittel der Uber-Flotte verzichten, würde das den Erlös massiv schmälern.

    Da die Plattformanbieter allesamt mit Dumpingpreisen weit unterhalb des Taxitarifs agieren, ist es den angeschlossenen Mietwagenbetrieben nicht möglich, auf legale Weise wirtschaftlich gewinnbringend zu fahren. Solange Bolt, Free Now und Uber weiterhin an ihrem jetzigen Geschäftsmodell festhalten, werden die zwielichtigen und hochkriminellen Mietwagenunternehmer schnell neue Wege zum Betrug finden.

    Oder aber: Es wird – wie in Hamburg – irgendwann nur mehr wenige Mietwagen geben, die für Uber & Co fahren. Herr Mohnke müsste dann wahrscheinlich Insolvenz anmelden (es wäre nicht die erste) und Bolt, Free Now und Uber hätten ein Investorenproblem, wenn man in Europa ausgerechnet einen der wichtigsten Märkte verlieren würde.

    Man darf gespannt sein, in welche Richtung das Pendel nach der nun getroffenen Zusammenarbeit zwischen LABO, Bolt, Free Now und Uber in Berlin ausschlägt.

    #Taxi #Berlin #Uber #Verwaltung #LABO