#verwaltung

  • Brandbrief der Ordnungsämter: „Berlin faktisch ohne funktionierende Gewerbeaufsicht“
    https://www.berliner-zeitung.de/news/brandbrief-der-ordnungsaemter-berlin-faktisch-ohne-funktionierende-

    Die Berliner Polizei macht ihrem Ruf alle Ehre: Wo sie gebraucht wird, ist sie nicht, und wo sie fehl am Platze ist, tritt sie massiv auf. Die Kriminellen freuts, alle anderen fühlen sich ans New York der Siebziger erinnert. Jest noch ein bischen Korruption und das Bild ist perfekt. Für Kutscher eröffnen sich ganz neue Geschäftsmodelle.

    24.10.2025 - In Teilen Berlins haben sich nach Ansicht der Ordnungsämter Strukturen entwickelt, „die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen“. Sie fordern den Senat zum Handeln auf.

    Die zwölf Berliner Ordnungsämter haben sich in einem Brandbrief an den Senat gewandt und eine Neuorganisation der Gewerbeaufsicht gefordert. „Das Land Berlin verfügt derzeit faktisch über keine funktionierende Gewerbeüberwachung mehr – mit gravierenden Folgen für Rechtsstaat, Sicherheit und fairen Wettbewerb“, schrieb die Amtsleiterin in Charlottenburg-Wilmersdorf, Kerstin Klimsch, im Namen ihrer Kollegen in den anderen Bezirken. „Ohne eine handlungsfähige Gewerbeüberwachung riskiert Berlin, als Ort wahrgenommen zu werden, an dem Gesetze keine praktische Wirkung mehr entfalten und Wirtschaftskriminalität faktisch folgenlos bleibt“, warnt Klimsch weiter.

    Strukturen und Aufgabenverteilung zwischen Bezirken und Polizei sind nach Einschätzung der Ordnungsämter nicht mehr zeitgemäß, die Personalausstattung nicht ausreichend. In etlichen Bereichen fänden schon länger keine oder zu wenige Kontrollen statt. Der Senat sei aufgerufen, die im Rahmen eines Projekts zur Neuorganisation empfohlenen Weichenstellungen mit hoher Priorität umzusetzen.

    Bezirke: „Bereits Strukturen etabliert, die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen“

    Aufgaben der Gewerbeaufsicht werden von Ordnungsämtern und Polizei erfüllt. Die bezirklichen Ämter sind etwa für die Genehmigung von Reisebüros, Restaurants, Spielautomaten, Firmen aller Art, Messen oder Märkten zuständig. Die Überwachung, ob die Regeln eingehalten werden, und die Verfolgung von Verstößen obliegt der Polizei. Ein LKA 33 genanntes Dezernat des Landeskriminalamtes hat dabei etwa Gaststätten, Spielhallen, Wettbüros, Bordelle, Makler, Pfandleiher oder das Sicherheitsgewerbe im Blick.

    In dem Schreiben der Ordnungsämter heißt es nun: „Seit Jahren ist das Landeskriminalamt personell nicht mehr in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben der Gewerbeüberwachung effektiv wahrzunehmen.“ Der dortige Gewerbeaußendienst existiere praktisch nicht mehr. „Das führt dazu, dass sich in Teilen dieser Stadt bereits Strukturen etabliert haben, die sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlen. Wenn der Staat in diesem Bereich dauerhaft nicht präsent ist, entstehen Räume, in denen rechtsstaatliche Grundsätze keine Geltung mehr haben.“

    Die Ordnungsämter schlagen vor, auch die Zuständigkeit für die Gewerbeüberwachung zeitnah in ihren Bereich und den des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) zu verlagern. Gleichzeitig müsse der Senat die erforderlichen, auskömmlich finanzierten Stellen bereitstellen.

    Polizei sieht Optimierungsbedarf

    Die Polizei zeigte Verständnis für die Wahrnehmung der Bezirke und räumte ein, dass die Summe der überwachten Gewerbegebiete rückläufig sei. Stattdessen würden „über Bezirksgrenzen hinweg Überwachungsschwerpunkte hinsichtlich bestimmter Gewerbearten oder -betreiber gesetzt“. Dies entzieht sich laut Polizei der Wahrnehmung der einzelnen Bezirksämter, sodass für die einzelnen Bezirke nachvollziehbar der Anschein eines Defizits vorhanden sei. Gleichwohl erkannten alle beteiligten Stellen – auch die Polizei – einen Optimierungsbedarf, wie die Behörde weiter mitteilte.

    Die Senatskanzlei befasst sich nach Angaben von Sprecher Michael Ginsburg „bereits seit geraumer Zeit“ mit einem Projekt, „in dem Vorschläge für eine Neuaufstellung der Gewerbeüberwachung erarbeitet und Aufgabenverlagerungen vorgeschlagen“ werden. Weiter hieß es, dass die Senatskanzlei das Schreiben der Bezirke zum Anlass genommen habe, „das Thema auf die Tagesordnung des nächsten Lenkungskreises Ordnungsämter zu setzen“. Dieser tage Mitte November unter Leitung der Staatssekretärin Martina Klement.

    #Berlin #Wirtschaft #Politik #Verwaltung #Kriminalität

  • Verdacht auf Falscheinbürgerung: Durchsuchungen in Marzahn und Neukölln
    https://www.berliner-zeitung.de/news/verdacht-auf-falscheinbuergerung-durchsuchungen-in-marzahn-und-neuk

    Wie romantisch.

    17.7.2025 von Oliver Weinhold - Ein Mitarbeiter des Berliner Einbürgerungsamts soll eine Familie eingebürgert haben – trotz Ablehnung ihrer Anträge. Das Motiv könnte Liebe gewesen sein.

    In Marzahn-Hellersdorf und Neukölln haben am Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft zwei Durchsuchungen stattgefunden. Ziel waren nach Angaben der Berliner Polizei drei Männer, gegen die wegen des Verdachts auf bewusste Falscheinbürgerung ermittelt wird. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein 38-jähriger Mitarbeiter des Landesamts für Einbürgerung.

    Gegen ihn besteht der Verdacht der Bestechlichkeit sowie der Falschbeurkundung im Amt. Er soll am 15. April 2025 rechtswidrig eine Familie aus Nordmazedonien mit zwei minderjährigen Kindern eingebürgert haben, obwohl deren Anträge bereits abgelehnt worden waren und er für den Fall gar nicht zuständig war. Nach der unrechtmäßigen Einbürgerung soll er zudem mit den Zugangsdaten eines Kollegen die entsprechenden Ausländerakten gelöscht haben.

    Gegen zwei Personen wird wegen Bestechung ermittelt

    Auch gegen zwei erwachsene Mitglieder der eingebürgerten Familie wird ermittelt. Der Verdacht lautet hier Bestechung. Nach bisherigem Ermittlungsstand könnte eine Liebesbeziehung zwischen dem Mitarbeiter des Landesamts und der eingebürgerten Frau das Tatmotiv gewesen sein.

    Bei den Durchsuchungen wurden Beweismittel, insbesondere elektronische Speichermedien, sichergestellt. Diese werden nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen ausgewertet.

    #Berlin #Marzhn #Verwaltung #Ausländer #Liebe

  • Eilantrag erfolgreich: Umbenennung der Mohrenstraße gestoppt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/erfolgreicher-eilantrag-gegen-umbenennung-der-mohrenstrasse-feier-a

    Die unendliche Geschichte geht weiter.

    21.8.2025 23:15 von Maritta Adam-Tkalec - Das Verwaltungsgericht Berlin setzt die Verfügung des Bezirksamtes Mitte zur Namensänderung außer Kraft: Dringlichkeit nicht genügend begründet.

    Die Umbenennung der Mohrenstraße am kommenden Sonnabend kann nicht so stattfinden wie vom Bezirksamt Mitte vorgesehen. Der von einer Bürgerinitiative am Mittwochabend beim Verwaltungsgericht Berlin eingereichte Eilantrag gegen die Umbenennung hatte Erfolg.

    In dem am Donnerstagabend mitgeteilten Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgericht heißt es, die aufschiebende Wirkung einer offenen Klage gegen die Allgemeinverfügung des Bezirksamtes von Berlin Mitte vom 29. April 2021 zur Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße „wird wieder hergestellt“. Der vollständige Beschluss liegt der Berliner Zeitung vor.

    Das Verwaltungsgericht folgt der im Eilantrag der Bürgerinitiative vorgetragenen Argumentation in den wesentlichen Punkten. Die durch das Bezirksamt Mitte verfügte und im Amtsblatt von Berlin am 18. Juli 2025 veröffentlichte Anordnung, die Umbenennung sofort, ohne Berücksichtigung offener Klagen zu vollziehen, ist damit außer Kraft gesetzt.

    Die Antragsteller hatten das Gericht ersucht, dem Bezirksamt Mitte aufzugeben, die für kommenden Sonnabend 14 Uhr geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße bis zur Entscheidung des Gerichts über den eingereichten Antrag nicht zu vollziehen.
    Aussetzungsinteresse überwiegt

    Das Verwaltungsgericht bestätigte nun, dass die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit formell rechtmäßig ist, jedoch überwiege das Aussetzungsinteresse das Vollziehungsinteresse, weil keine besondere Dringlichkeit für den Vollzug der Umbenennung vor Abschluss des Klageverfahrens des Antragstellers erkennbar sei.

    Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts reiche nicht, um ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall der aufschiebenden Wirkung zu begründen. Am 20. August 2025 habe das Bezirksamt seine Begründung dahingehend ergänzt, so ist in dem Beschluss zu lesen, „dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Umbenennung der Mohrenstraße bestehe, weil der 23. August der Internationale Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung sei und der Monat August in Zentral- und Westafrika als Unabhängigkeitsmonat gefeiert werde“.

    Die Initiative Decolonize Berlin bereitete für Sonnabend ab 14 Uhr ein Umbenennungsfest mit Reden, Performances und Musik auf dem Hausvogteiplatz vor.

    Viele Anti-Sklaverei-Gedenktage

    Auch diese Ergänzung, so das Gericht, vermag die besondere Dringlichkeit des Vollzugs nicht zu begründen, weil aus ihr nicht folgt, warum die Umbenennung am 23. August 2025 stattfinden muss. Es verweist auf eine Reihe von einschlägigen Gedenktagen, die als Anlass ebenso geeignet seien, so etwa der 2. Dezember (Internationaler Tag der Vereinten Nationen für die Abschaffung der Sklaverei) oder der 25. März (Internationaler Tag der Vereinten Nationen zum Gedenken an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels).

    Das Gericht ist der Auffassung, dass die vielfältigen Vorbereitungen für die am 23. August 2025 geplante Umbenennung der Mohrenstraße, die Eilbedürftigkeit des Vollzugs ebenfalls nicht zu begründen vermögen, weil das Bezirksamt „diesen Grund der Eile sehenden Auges selbst herbeigeführt hätte“.

    Schließlich verweist das Gericht auf die Möglichkeit, gegen seinen Beschluss binnen zwei Wochen nach Zustellung desselben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

    Die Bürgerinitiative, die sich gegen die Umbenennung des historischen Straßennamens wendet, hatte in ihrem Eilantrag u.a. argumentiert, angesichts der offenen Verfahren sei das vom Bezirksamt Mitte angeführte „öffentliche Interesse“ nicht ausreichend, sondern nur „formelhaft“ begründet worden. In dem anwaltlichen Schreiben werden Ausnahmen genannt, die eine sofortige Vollziehung ohne ausreichende Begründung erlauben würden: „Notstandsmaßnahmen, die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind, im öffentlichen Interesse liegen und eine Gefahr im Verzug voraussetzen“. Solche Umstände liegen offenkundig nicht vor.

    Die Kläger erinnern an die vom Gesetzgeber beabsichtigte „Warnfunktion“ der Begründungspflicht behördlicher Eingriffsakte. Diese Pflicht diene dazu, „dem Bürger eine sachgerechte Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen“. Die Begründungspflicht solle „der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen“. Die Warnfunktion verweise, so die Kläger, auch auf den verfassungsrechtlichen Stellenwert der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen belastende Verwaltungsakte.

    Sie verweisen zudem auf den langen Zeitraum von mehr als vier Jahren, der seit dem Umbenennungsbeschluss vergangen ist. Das hat auch rechtliche Konsequenzen, denn wenn ein Gericht nach einer mündlichen Verhandlung seine Besetzung wechselt, also neue Richter auftreten, gilt nach Gesetzeslage, dass eine Entscheidung grundsätzlich nur von den Richtern getroffen wird, die die mündliche Verhandlung selbst durchgeführt haben. „Hat sich die Besetzung vollständig geändert, ist eine erneute mündliche Verhandlung zwingend erforderlich, da die neuen Richter den persönlichen Eindruck aus der mündlichen Verhandlung nicht haben“, lernt man in dem anwaltlichen Schreiben. Im Fall Mohrenstraße ist die Richterbesetzung völlig neu.

    Foto
    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an der Mohrenstraße mit Mohren-Kollonaden. dpa

    Nach Ansicht der Kläger übersieht das Bezirksamt Mitte, dass eine neu besetzte Richterkammer womöglich bei der Verhandlung der noch anhängigen Verfahren gar nicht zur selben Auffassung gelangen würde wie die vorangegangene. Dass die neuen Richter zur selben Entscheidung gelangen könnten wie die vorherigen, sei „lediglich eine Vermutung“ des Bezirksamtes.

    Den Klägern der noch anhängigen Verfahren wäre dann nämlich auch gestattet, neue Erkenntnisse und Argumente vorzutragen, die die Kammer neu bewerten könnte: „Ohne erneute mündliche Verhandlung darf daher kein Urteil ergehen, da andernfalls der grundrechtlich gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör der Kläger, deren Verfahren noch rechtshängig sind, verletzt würde“, so die Kläger, der Argumentation des Bezirksamts werde also schon durch das geltende Recht widersprochen.

    In dem Verfahren stehen also auch ganz grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zwischen Behörden und Bürgern auf der Tagesordnung.

    #Berlin #Mitte #Mohrenstraße #Straßenumbenennung #Justiz #Verwaltung

  • Eilantrag eingereicht: Umbenennung der Mohrenstraße könnte in letzter Sekunde gestoppt werden
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/eilantrag-eingereicht-umbenennung-der-mohrenstrasse-koennte-in-letz

    etc. p.p. ff.

    21.8.2025 von Maritta Adam-Tkalec - Eine Bürgerinitiative will verhindern, dass die Mohrenstraße am Sonnabend umbenannt wird. Das Gericht hält die Gründe für eine sofortige Umbenennung für dünn.

    Die für Sonnabend, den 23. August 2025 angeordnete Umbenennung der Mohrenstraße könnte im letzten Moment noch verhindert werden. Am Mittwochabend wurde dem Verwaltungsgericht Berlin der Eilantrag übermittelt, die aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen die Umbenennung wiederherzustellen. Dies solle wegen Dringlichkeit durch Richterbeschluss und ohne mündliche Verhandlung erfolgen. Das von der Bürgerinitiative Pro Mohrenstraße veranlasste anwaltliche Schreiben liegt der Berliner Zeitung vor.

    Folgt das Gericht dem Eilantrag, würde die durch das Bezirksamt Mitte verfügte und im Amtsblatt von Berlin am 18. Juli 2025 veröffentlichte Anordnung, die Umbenennung sofort, ohne Berücksichtigung offener Klagen zu vollziehen, außer Kraft gesetzt.

    Die Antragsteller ersuchen das Gericht, dem Bezirksamt Mitte aufzugeben, die für kommenden Sonnabend, 14 Uhr geplante Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße bis zur Entscheidung des Gerichts über den eingereichten Antrag nicht zu vollziehen.

    Galt Notstand, war Gefahr im Verzug?

    Das Bezirksamt hatte die sofortige Vollziehung damit begründet, dass mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2025 ein Musterklageverfahren rechtskräftig abgeschlossen sei. Das Gericht hatte einen Berufungszulassungsantrag abgelehnt. Das Bezirksamt Mitte vertritt die Auffassung, die Verfügung zur Umbenennung vom 29. April 2021 sei damit für rechtmäßig befunden worden. Für sechs noch erstinstanzlich anhängige Klageverfahren bestehe, so das Amt, keine Aussicht auf Erfolg. Der Anschluss könne Monate dauern; zudem sei eine andere gerichtliche Entscheidung nicht zu erwarten.

    Das Bezirksamt sieht also keinen sachlichen Grund für eine Verzögerung, dafür ein öffentliches Interesse an der Vollziehung des Namenswechsels. Dieses Interesse überwiege jenes der übrig gebliebenen Kläger „an einem effektiven Rechtsschutz“.

    Das sehen diese Kläger angesichts der offenen Verfahren, die sich gegen eine Umbenennung der Mohrenstraße wenden, anders. Sie halten das vom Bezirksamt Mitte angeführte „öffentliche Interesse“ für nicht ausreichend, sondern lediglich „formelhaft“ begründet. In dem anwaltlichen Schreiben werden Ausnahmen genannt, die eine sofortige Vollziehung ohne ausreichende Begründung erlauben würden: „Notstandsmaßnahmen, die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind, im öffentlichen Interesse liegen und eine Gefahr im Verzug voraussetzen“. Solche Umstände liegen offenkundig nicht vor.

    Die Kläger erinnern an die vom Gesetzgeber beabsichtigte „Warnfunktion“ der Begründungspflicht behördlicher Eingriffsakte. Die Pflicht diene dazu, „dem Bürger eine sachgerechte Verteidigung seiner Rechte zu ermöglichen“. Die Begründungspflicht solle „der Behörde den Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung vor Augen führen“.

    Die Warnfunktion verweise, so die Kläger, auch auf den verfassungsrechtlichen Stellenwert der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage gegen belastende Verwaltungsakte. Dass sich die Behörde nur auf die „Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes“ berufe, reiche als Begründung nicht aus: „Erforderlich ist eine auf den konkreten Einzelfall abstellende Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass ausnahmsweise die sofortige Vollziehbarkeit notwendig ist“, so die Kläger.

    Neue Richter, neue Lage

    Sie erhärten das Argument mit dem Verweis auf den langen Zeitraum von mehr als vier Jahren, der seit dem Umbenennungsbeschluss vergangen ist. Das hat auch rechtliche Konsequenzen, denn wenn ein Gericht nach einer mündlichen Verhandlung seine Besetzung wechselt, also neue Richter auftreten, gilt nach Gesetzeslage, dass eine Entscheidung grundsätzlich nur von den Richtern getroffen wird, die die mündliche Verhandlung selbst durchgeführt haben.

    „Hat sich die Besetzung vollständig geändert, ist eine erneute mündliche Verhandlung zwingend erforderlich, da die neuen Richter den persönlichen Eindruck aus der mündlichen Verhandlung nicht haben“, lernt man in dem anwaltlichen Schreiben. Im Fall Mohrenstraße ist die Richterbesetzung völlig neu.

    Nach Ansicht der Kläger übersieht das Bezirksamt Mitte, dass eine neu besetzte Richterkammer womöglich bei der Verhandlung der noch anhängigen Verfahren gar nicht zur selben Auffassung gelangen würde wie die vorangegangene. Dass die neuen Richter zur selben Entscheidung gelangen könnten wie die vorherigen, sei „lediglich eine Vermutung“ des Bezirksamtes.

    Den Klägern der noch anhängigen Verfahren wäre dann nämlich auch gestattet, neue Erkenntnisse und Argumente vorzutragen, die die Kammer neu bewerten könnte: „Ohne erneute mündliche Verhandlung darf daher kein Urteil ergehen, da andernfalls der grundrechtlich gesicherte Anspruch auf rechtliches Gehör der Kläger, deren Verfahren noch rechtshängig sind, verletzt würde“, so die Kläger, der Argumentation des Bezirksamts werde also schon durch das geltende Recht widersprochen.

    In dem Verfahren stehen also auch ganz grundsätzliche Fragen des Verhältnisses zwischen Behörden und Bürgern auf der Tagesordnung.

    In einer ersten Reaktion weist das Verwaltungsgericht darauf hin, dass „die Sofortvollziehungsanordnung bisher nur mit den fehlenden Erfolgsaussichten der Klage(n) begründet wurde“. Für die besondere Dringlichkeit könnte eine weitergehende Begründung erforderlich sein. Das klingt, als hätte der Eilantrag Erfolgsaussichten.

    Nach Auskunft eines Sprechers des Verwaltungsgerichtes beabsichtigt die Kammer, heute bis Dienstschluss zu entscheiden. Dann können die beiden Verfahrensgegner noch beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

    Das Bezirksamt ist überzeugt, das laufende Verfahren habe keine Aussicht auf Erfolg. Eine Pressesprecherin verwies darauf, dass Straßenumbenennung nach der rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts rechtmäßig sei. Sollte das Verwaltungsgericht jedoch die Anordnung der sofortigen Vollziehung für nicht gerechtfertigt halten, „werden wir eine solche Entscheidung bewerten müssen und dann erst weitere Schritte beschließen“.

    Das Bezirksamt plant bisher, die neuen Straßenschilder mit dem Namen Anton Wilhelm Amos am Sonnabendnachmittag zu installieren. Die Initiative Decolonize Berlin bereitet für Sonnabend ab 14 Uhr ein Umbenennungsfest mit Reden, Performances und Musik auf dem Hausvogteiplatz vor.

    #Berlin #Mitte #Mohrenstraße #Straßenumbenennung #Justiz #Verwaltung

  • Abgeordnetenhaus stimmt über Verwaltungsreform ab
    https://www.berliner-zeitung.de/news/abgeordnetenhaus-stimmt-ueber-verwaltungsreform-ab-li.2336670

    26.6.2025 dpa - Mit der Verwaltungsreform will der schwarz-rote Senat dem Behörden-Pingpong ein Ende setzen. Das Gesetzespaket liegt nun dem Abgeordnetenhaus vor.

    Das Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigt sich an diesem Donnerstag mit der vom Senat geplanten Reform der Berliner Verwaltung. Die Abgeordneten werden bei der Plenarsitzung über das Projekt abstimmen - es wird eine Mehrheit erwartet. Auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke haben ihre Zustimmung für das Gesetzespaket signalisiert. Mit der Reform soll unter anderem eindeutig geregelt werden, welche Aufgaben von welcher Verwaltung übernommen werden.

    Ein wesentlicher Teil der Verwaltungsreform ist das Landesorganisationsgesetz. Es soll das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz ablösen und bereits Anfang 2026 in Kraft treten. Das Landesorganisationsgesetz soll künftig die Zuständigkeiten zwischen Land und den Berliner Bezirken klar regeln und damit Aufgaben und Prozesse vereinfachen. Demnach soll die Senatsverwaltung für die gesamtstädtische Steuerung verantwortlich sein. Die Bezirke sollen sich auf die Durchführung von Maßnahmen konzentrieren können.

    Grünen-Fraktionsvorsitzende Bettina Jarasch sagte vor der Abstimmung im RBB-Inforadio, sie erhoffe sich eine moderne Verwaltung, die „ganz anders zusammenarbeitet“. „Der Grund, der Geist dieser ganzen Reform, ist doch, dass wir aufhören, dass ständig Land und Bezirke sich auch gegenseitig die Verantwortung zuschieben“, sagte Jarasch. Nun solle es für bestimmte Bereiche eine gemeinsame Verantwortung geben „und das wäre wirklich was Neues für Berlin.“

    Teil der Abstimmung über die Verwaltungsreform sind mehrere geplante Änderungen der Berliner Verfassung. Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) früh begonnen, die Oppositionsparteien Grüne und Linke in die Reformpläne einzubinden – unter Ausschluss der AfD.

    Bürgermeister Wegner hatte die Verwaltungsreform in der Vergangenheit als „historische Chance“ bezeichnet und das Projekt nach seinem Amtsantritt zur Chefsache erklärt.

    Mit dem erwarteten Beschluss beginnt Grünen-Fraktionschefin Jarasch zufolge die Arbeit erst. Vor allem in der Digitalisierung müsse es vorangehen. Außerdem erwarte sie, dass bei der Zuständigkeit klarere Grenzen gesetzt würden. „Der Senat soll Steuern und die großen gesamtstädtischen Aufgaben erledigen, in einheitlichen Rahmen setzen. Die Bezirke sollen umsetzen, was vor ihrer Haustür ist“, sagte Jarasch im Zusammenhang mit dem Bau eines Zauns um den Görlitzer Park.

    #Berlin #Politik #Verwaltung

  • Mietwagensumpf: Berlins Nachbar-Landkreise rufen Ministerium zu Hilfe
    https://taxi-times.com/mietwagensumpf-berlins-nachbar-landkreise-rufen-ministerium-zu-hilfe

    3.6.2025 von Axel Rühle - Genehmigungsbehörden der Landkreise um Berlin sind mit kriminellen Mietwagenbetreibern personell überfordert und fordern Hilfe vom Infrastrukturministerium.

    Aktualisierung am 9.6.25 (siehe unten)

    Sie betreiben ein Geschäft, das auf Rechtsverstößen beruht, und jeder kann sie täglich auf Berlins Straßen sehen: Von Uber, Bolt oder Bliq vermittelte Mietwagen, an deren Kfz-Kennzeichen oder Ordnungsnummern abzulesen ist, dass immer mehr von ihnen nicht mehr in Berlin konzessioniert sind, sondern in einem der acht angrenzenden Landkreise, der Nachbarstadt Potsdam oder einem sonstigen Genehmigungsgebiet, etwa einer der kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel oder Leipzig.

    Dass die Fahrer dieser Mietwagen neben zahlreichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung permanent gegen die Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Paragraph 49 Absatz 5 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) verstoßen, liegt auf der Hand, denn ansonsten wäre ihr illegales Treiben nicht denkbar. Dennoch sind die Behörden seit Jahren scheinbar machtlos. Gewerbeverbände sowie Politiker, allen voran Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, kritisieren die Zustände seit Jahren und fordern ein rigoroses Vorgehen gegen die Kriminellen.

    Nachdem beim Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) durch Umstrukturierungen und personelle Optimierungen im Laufe des letzten Jahres eine sehr viel effektivere Kontrolle des Gelegenheitsverkehrs erzielt werden konnte und mit anderen Behörden die „AG Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft im Mietwagengewerbe“ ins Leben gerufen wurde, flüchten die Kriminellen immer häufiger in das Umland, wo die Aufsichtsbehörden der Landkreise mit deutlich weniger Personal dem Problem gegenüberstehen. Dadurch konnten in kurzer Zeit über 1.600 Mietwagenattrappen aus dem Verkehr gezogen werden, die für ihr illegales Geschäft im Auftrag von Uber oder Bolt nicht einmal regulär als Mietwagen konzessioniert gewesen waren.
    Dr. Johannes Wagner; Foto: Landkreistag Brandenburg

    Die kriminellen Betreiber, von denen mutmaßlich ein Teil aus dem Taxigewerbe kam und seinerzeit vor der Fiskaltaxameterpflicht in das Mietwagengewerbe geflüchtet war, finden neben den angrenzenden Landkreisen noch weitere „Fluchtwege“ vor den effektiven Berliner Mietwagenkontrollen, darunter auch den zurück in das Taxigewerbe, wo das „Taxameterproblem“ sich vermeintlich mit Hilfe illegaler, also nicht regulär konzessionierter Taxis umgehen lässt – von denen die Behörden kürzlich rund 600 aus dem Verkehr zogen.

    Das Hauptproblem mit den illegalen Mietwagen haben jetzt aber die an Berlin angrenzenden brandenburgischen Landkreise. Zur gebündelten Vertretung von deren Interessen existiert in Brandenburg wie in vielen anderen Bundesländern ein Landkreistag. Dieser Verein ersuchte im März das Infrastrukturministerium um Hilfe, das seit Dezember 2024 von Detlef Tabbert vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geführt wird.

    Als Reaktion auf den Hilferuf kündigte das Ministerium im April eine Beratung mit den Genehmigungsbehörden im Laufe des Jahres an, ohne einen konkreten Termin zu nennen. Geplant sei ein Austausch, bei dem auch Berliner Behördenvertreter von ihren Erfahrungen berichten sollten.
    Detlef Tabbert (BSW); Foto: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

    Wie das Online-Portal „rbb24“ am Wochenende berichtete, hat der Landkreistag darauf jetzt wiederum reagiert. Der Geschäftsführer des Vereins, Dr. Johannes Wagner, hat dem Infrastrukturministerium in einem Schreiben am 22. Mai vorgeworfen, zu zögerlich gegen die Ausbreitung der illegalen Strukturen im Mietwagengewerbe vorzugehen. Das Angebot genüge dem Landkreistag „bei weitem nicht“. Es stehe zu befürchten, dass bei einem solchen Treffen „statt der Entwicklung einer konkreten Strategie und eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs“ nur die „hinlänglich bekannte Situation bei den Landkreisen“ abgefragt werde, schreibt Wagner.

    Der Landkreistag fordert eine „kurzfristige Strategie“, um der „Ausweitung der Schattenwirtschaft im Mietwagengewerbe“ zu begegnen. Auch Brandenburg müsse wie Berlin eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Genehmigungsbehörden, Polizei, Zoll und Finanzämtern aufstellen. Auch müssten die Länder Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Datenbank führen, um Personen oder Unternehmen zu erfassen, denen die Konzession schon einmal entzogen wurde.

    In dem Brief an Staatssekretärin Ina Bartmann (CDU) kritisiert Wagner das Vorgehen des Ministeriums als „unzureichend.“ Die „Lage vor Ort“ sei ernst und habe sich in den letzten Wochen zusehends verschärft.

    Laut dem Schreiben seien in einem Landkreis kürzlich elf weitere Anträge auf Zulassung von etwa 300 Fahrzeugen gestellt worden. Ein anderer Landkreis habe „wöchentlich steigende Antragszahlen mit bis zu 85 Fahrzeugen“ gemeldet. Der Landkreistages befürchte, wie er es überaus vorsichtig formuliert, dass sich unter den Neuanmeldungen auch Firmen befinden, die – wie zuvor in Berlin – ein illegales Geschäftsmodell betreiben „könnten“. Gleichzeitig schreibe das Personenbeförderungsgesetz aber eine sehr zügige Bearbeitung von Genehmigungen vor. „Diesen Spagat zwischen erheblich steigendem Arbeitsaufkommen und dem Erfordernis, durch zügige und akribische Prüfung und intensive Kontrollen gegen illegale Personenbeförderungen vorzugehen“, könnten die Behörden der Landkreise „allein nicht bewältigen“, wird Wagner zitiert.

    Der Berliner Verkehrspolitiker Tino Schopf (SPD) sieht sich durch das Schreiben in seiner Sorge bestätigt, dass es dem Infrastrukturministerium in Brandenburg an Problembewusstsein mangele. Schopf will verhindern, dass Brandenburg den gleichen Fehler macht wie Berlin, indem ermöglicht werde, dass ein System der Ausbeutung und des Sozialleistungs- und Steuerbetrugs überhaupt Fuß fassen kann. Schopf plädiert daher ebenfalls für eine gemeinsame Datenbank von Berlin und Brandenburg, mit der Mietwagenfirmen identifiziert werden könnten, die durch illegale Machenschaften aufgefallen seien. ar

    Beitragsbild: auswärtige Mietwagen in Berlin; Fotos: Axel Rühle

    Aktualisierung am 9.6.25: Wie einem Bericht des rbb vom 9.6.25 zu entnehmen ist, hat das brandenburgische Verkehrsministerium inzwischen reagiert. Man werde am 25. Juni gemeinsam mit Berlin und Vertretern der Landkreise darüber beraten. „Es ist insbesondere eine Herausforderung für die betroffenen Genehmigungsbehörden, die durch die vermehrte Standortverlagerung von Mietwagenunternehmen aus Berlin einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind“, teilte das Verkehrsministerium gegenüber dem rbb mit.

    #Berlin #Brandenburg #Mietwagen #Uber #Verwaltung

  • Über Berliner Kieze und den Leopoldplatz
    https://www.openstreetmap.org/node/3652643277

    Wieso die Bezeichnung Leopoldkiez Quatsch ist.

    Bevor wir uns für die Umgebung des Leopoldplatz interssieren, müssen wir klären, worum es überhaupt geht. Ganz allgemein gesagt isind Orientierung und Verständigung über Orte und Objekte das Thema. Wir brauchen gemeinsame, allen zugänglich und verständliche Begriffe, um über Berliner geographie sprechen zu können. Bis vor ein appr Jahren gab es dafür den Kaupert , der alle erforderlichen offizielle und weniger offiziellen Informationen über Berliner Straße und Einrichtungen jählich neu veröffentlichte.

    Der Kaupert ist von der googleschen Dampfwalze zerquetscht worden, und fristet sein Dasein im WWW unter
    https://berlin.kauperts.de
    Anscheinend finden nun keine Aktualisierungen mehr statt. Heute am 26.4.2025 findet sich etwa kein Hinweis auf die Umbenennung eines Teils der Kreuzberger Manteuffelstraße in Audre-Lorde-Straße.
    Der Eintrag
    https://berlin.kauperts.de/Strassen/Manteuffelstrasse-10997-10999-Berlin
    beschreibt immer noch den Verlauf von der Köpenicker Straße bis zum Paul-Lincke-Ufer, mit der niedrigsten Hausnummer 2 an der Köpenicker, der letzten Hausnummer 65 links am Paul-Lincke-Ufer, der gegenüber liegenden Nummer 66 bis zur 123 wieder an der Köpenicker gegenüber der niedrigsten Hausnummer 2.

    Erst Wikipedia gibt eine nicht sehr genaue Auskunft.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Stra%C3%9Fen_und_Pl%C3%A4tze_in_Berlin-Kreuzberg

    Audre-Lorde-Straße, 800 Meter lang, nach Audre Lorde (1934–1992), Schriftstellerin, gewidmet am 6.9.2023, Verlauf: Die Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung zwischen Köpenicker und Oranienstraße. Bis zu ihrer Benennung war sie der nördliche Teil der Manteuffelstraße.
    Es fehlen die Angaben über die Lage der Hausnummern, Zuständigkeiten, ÖPNV und alle anderen Informationen, welche die Qualität des in allem Amtstuben, Polizei- und Krankenfahzeugen und Berliner Taxis genutzen Kauper-Straßenführers ausmachen.

    Wir sind heute angewiesen auf Google, Apple, Here oder freie Quellen wie Openstreetmap und Wikipedia, um uns in Berlin zu orientieren. Das ist verwirrend, unscharf und zwangsläufig inkonsistent. Jeder Herausgeber von Kartenwerken hat seine eigene Philosophie und wirtschaftlichen Zwänge, die sich auf Darstellung, Inhalt und Qualität seiner Karten und Verzeichnisse auswirken.

    Here Maps im WWW
    https://wego.here.com/p/here%3Acm%3Anamedplace%3A20187403?map=52.50681,13.42467,10

    Apple Maps im WWW
    https://maps.apple.com

    Google Maps im WWW
    https://www.google.com/maps/place/Berlin/@52.5067296,13.2599279,11z/data=!4m6!3m5!1s0x47a84e373f035901:0x42120465b5e3b70!8m2!3d52.5200066!4d13.4

    Openstreetmaps
    https://www.openstreetmap.org/relation/62422

    Wikipedia - Straßen und Plätze in Berlin
    https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fen_und_Pl%C3%A4tze_in_Berlin

    Kaupert’s Straßenführer durch Berlin
    https://berlin.kauperts.de

    Jetzt mach was draus, was besser ist als den Fahrgast anzumuffeln wie der legendäre, des Deutschen nicht völlig mächtige aber mit Handy-Nawi ausgestattete Kollege: „Du tippen, ich fahren“.

    Die neue „Kiezologie“ passt in das Zeitalter der ungenauen Beliebigkeit. „Kiez“ ist weder ein offizieller noch zur Orientierung hilfreicher Begriff.

    So beschreibt es ein Wikipedia-Autor (... eine Autorin, oder ... #WTF) : „Ursprünglich war ein Kietz im Mittelalter eine slawische Dienstsiedlung in der Germania Slavica, die in der Regel in der Nähe einer Burg (mit deutscher Herrschaft) und zumeist als Fischersiedlung an Flussübergängen lag (beispielhaft in Berlin-Köpenick). Diese „echten“ Kietze gibt es nur östlich der Elbe.“

    Die wenigen historischen Kiez Berlins spielen heute keine Rolle mehr, weil sie wie der „Fischerkiez“ zerbombt und in der Nachkriegzeit aus hygienischen Gründen wegsaniert wurden, gelegentlich auch wenn Straßen und Bausubstanz erhalten waren. Der Begriff Kiez ist seit langer Zeit nur noch nostalgisches Stilelement der Umgangssprache, des Berlinischen etwa in „Der kommt aus seinem Kiez nicht raus“.

    Wer sich in über Standorte verständigen möchte, über die Lange von beispielsweise Häusern, markanten Bäumen (Kaisereiche, Zehlendorfer Eiche) oder Institutionen (Rathaus Kreuzberg), sollte ihre Adresse, also ihre Postanschrift möglichst genau und vollständig kennen, oder zumindest eine nahe liegende Straße, Ortsteil und Ortslage im Kopf haben.

    Das ist in jedem Fall besser als die vollkommen unscharfe Kiezbezeichnung. Dabei tragen Ortsteile oft den Namen ganzer ehemaliger Stadtbezirke. Sie sind dann zu groß, um die Lage eines Objekts ausreichend genau zu beschreiben. Zur Klärung beispielsweise der Frage, welche der acht Berliner „Bahnhofstraßen“ das Fahtzeil ist, ist die Angabe des Stadtbezirks hilfreich, wobei aufgrund größerer Genauigkeit besser der Ortsteil verwendet wird.

    Das Problem dabei lautet: Wer kennt schon alle
    12 Berliner Bezirke
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Districts_of_Berlin
    mit ihren
    97 Ortsteilen
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Localities_of_Berlin
    und unzähligen
    Ortslagen,
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ortslage
    wie dem nur noch als ergänzender Hinweis auf den alten Namen des S-Bahnhofs Messe Nord erhaltenen Witzleben.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Berlin-Witzleben

    Das wird schnell zu einer sehr technischen Angelegenheit.
    https://gdi.berlin.de/geonetwork/srv/api/records/73989f55-7391-3c08-a6b4-9d4dc03e380c

    Aus dem Gesagten wird verständlich, wieso die Bezeichnung „Leopoldkiez“ Quatsch ist, denn diesen „Kiez“ gibt es nicht mal auf berlin.de
    cf. https://www.berlin.de/special/stadtteile/kieze

    Wie gesagt ist"Kiez" kein offizieller Begriff. Leider haben sich ein paar Amateurgeographen daran gemacht, sich Berliner „Kieze“ auszudenken und sie teilweise aber nicht systematisch in Openstreetmap einzutragen (https://www.openstreetmap.org/node/3652643277 ). So tauchen diese erfundenen „Kieze“ nun überall auf, sind begrifflich völlig unscharf oder ganz ohne Definition, und stiften reichlich Verwirrung.

    Ich vermute, dass hinter der Kiezinflation zugewanderte Marketingfuzzis bei visitBerlin stecken (Berlin Tourismus & Kongress GmbH, https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/branchen/tourismus/visitberlin-110612.php und https://about.visitberlin.de ).

    Wie beschreiben wir nun den Bereich des Stadtbezirks Berlin Mitte, der gerne von ahnungslosen, dafür aber umso hipperen Neuweddingern als Leopoldkiez bezeichnet wird?

    Die Erbauer und Verwalter Berlins seit James Hobrecht haben der Stadt in Form der Blöcke und Viertel, auch Quartiere genannt, ein hilfreiches Raster gegeben.

    So sieht es in der Umbebung des Leopoldplatz wirklich aus:

    – Belgisches Viertel - südlich der Müllerstraße, begrenzt durch Luxemburger Straße, Anrumer Straße und Seestraße

    – Viertel der spanischen Erbfolgekriege - östlich der Seestra0e, begrenzt durch Oudenarder Straße, Reinickendorfer Straße, Hochstädter (eigentlich Höchstädter) Straße und Müllerstraße.

    – Das Viertel östlich des Leopoldplatz zwischen Schulstraße, Reinickendorfe, Ringbahn und Müllerstraße versucht sich in Openstreetmap ein Immobieleinpromoter als „Maxgärten“ begrifflich unter den Nagel zu reißen. Der hat einen Neubau hinter die ehemalige Industriebäckerei in der Maxstraße gesetzt.
    https://www.openstreetmap.org/node/11331294668
    Damit sein Projekt mehr Sichtbarkeit und ein schönes Ranking erhält, hat er 54 Einträge im Viertel. die nichts mit seiner Immobilie zu tun haben, mit dem Namen seines Projekts kontaminiert.
    https://www.openstreetmap.org/search?query=Maxg%C3%A4rten+Berlin&zoom=19&minlon=13.36339294910431&minlat=52.54671162744404&maxlon=13.366960287094118&maxlat=52.54810618723959#map=15/52.54962/13.36658

    Da der Server berlin.de zur eit nicht erreichbar ist, besorgen wir uns das Werkzeug für genauere Untersuchungen von Wikipedia:

    Category:SVG labeled maps of administrative divisions of Berlin (location map scheme) (Karten)
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:SVG_labeled_maps_of_administrative_divisions_of_Berlin_(

    Category:Districts of Berlin (Bezirke)
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Districts_of_Berlin

    Category:Localities of Berlin (Ortsteile)
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Localities_of_Berlin

    Category:Neighborhoods in Berlin (Ortslagen)
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Neighborhoods_in_Berlin

    Wer ganz auf der Höhe der modernen Stadtentwicklung und -planung sein will, lese sich in LOR ein. Das Kürzel steht für „Lebensweltlich orientierte Räume“, ein Begriff der Stadtplanung extre für Berlin. Aber eigentlich brauchen wir das nicht, zumindest nicht zum Taxifahrern.
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lebensweltlich_orientierte_R%C3%A4ume

    #Berlin #Kartographie #Verwaltung #Bezirke #Ortsteil #Ortslage #Navigation

  • Stadtentwicklung in Berlin: Aufwertung verhindert
    https://taz.de/Stadtentwicklung-in-Berlin/!6080627

    23.4.2025 von Marie Frank - Die Erweiterung eines Milieuschutzgebiets in Berlin-Kreuzberg macht den Abrissplänen eines Investors einen Strich durch die Rechnung. Gegen den wurde Haftbefehl erlassen.

    Plattenbauten Hafenplatz Köthener Straße
    Rund um den Hafenplatz in Berlin-Kreuzberg wird ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial vermutet   Foto: Jürgen Ritter/Imago

    Berlin taz | Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat beschlossen, das Milieuschutzgebiet „Kreuzberg-Nord“ um den Hafenplatz und Umgebung zu erweitern. In dem Bereich zwischen Schöneberger Straße, Askanischem Platz und Stresemannstraße „wird ein hohes bauliches Aufwertungspotenzial vermutet“, hieß es zur Begründung. Ob daraus auch Aufwertungsdruck und Verdrängungsgefahr resultieren, werde derzeit geprüft.

    „Der Hafenplatz und sein Umfeld liegen in direkter Nachbarschaft zum Potsdamer- und Leipziger Platz“, so Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne). Daher sei das Gebiet von besonderem Interesse für spekulative Immobiliengeschäfte. Das hätten auch die Bestrebungen der Eigentümer am Hafenplatz gezeigt, die einen Totalabriss der Wohnsiedlung und maximale Bebauung wollen. Nun sende man „ein klares Signal an den Immobilienmarkt, dass der Schutz der angestammten Bevölkerung vor Verdrängung höchste Priorität hat.“

    Das Unternehmen Hedera Bauwert des Investors Ioannis Moraitis will am Hafenplatz 400 Plattenbau-Wohnungen aus den 1970er Jahren abreißen und 900 Wohnungen sowie Gewerberäume errichten. Moraitis ist an zahlreichen Immobilien­projekten beteiligt, viele sind jedoch nicht fertiggestellt. Wiederholt haben Bezirke wegen des Leerstands Zwangsgelder gegen die Hedera-Gruppe festgesetzt. Laut der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg gab es bis 2024 mehr als 130 Verfahren gegen Moraitis, unter anderem wegen unvollendeter Bauprojekte.

    Zudem sollen Baufirmen, Hand­wer­ke­r*in­nen und In­ge­nieu­r*in­nen nicht bezahlt worden sein. Manche von ihnen haben ihr Geld eingeklagt, gegen Moraitis wurde daher am 11. April ein ziviler Haftbefehl erlassen. Der 42-jährige Bauunternehmer war zuvor nicht zu einem Termin erschienen, bei dem er über sein Vermögen Auskunft geben sollte.

    Bezirk hat andere Pläne

    Wie es mit dem Hafenplatz weitergeht ist unklar. Derzeit wird geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Milieuschutzgebiet vorliegen, das Ergebnis wird ab Oktober erwartet. Bis dahin müssen bauliche Änderungen genehmigt und können zurückgestellt werden. „Mit dem Aufstellungsbeschluss ist ein Abriss der Wohnsiedlung somit nahezu ausgeschlossen“, so ein Sprecher des Bezirksamtes zur taz. Die Hedera sieht das anders: Für die Entwicklung des Hafenplatzes würden weiterhin „alle Optionen auf dem Tisch liegen“, so eine Sprecherin zur taz.

    Der Bezirk will den Hafenplatz hingegen „behutsam nachverdichten“ und erarbeitet derzeit einen städtebaulichen Rahmenplan. Der sieht vor, dass gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen Grundstücke und Immobilien kaufen, auch per Vorkaufsrecht.

    #Berlin #Kreuzberg #Hafenplatz #Köthener_Straße #Stadtentwicklung #Immobilien #Spekulation #Verwaltung

  • IHK Forum 2025 - Verwaltung neu denken
    https://events.ihk-berlin.de/b?p=20250604verwaltungsforum-wl

    Mittwoch, 4. Juni 2025, von 09:00 bis 17:00 Uhr
    IHK Berlin, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

    Im Sommer steht die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum neuen Landesorganisationsgesetz an – ein entscheidender Schritt, um das lästige Behörden-Ping-Pong endlich zu beenden. Damit wird der Grundstein für eine moderne Berliner Verwaltung gelegt, die sich in der nachfolgenden Umsetzung bewähren muss.

    Was dürfen wir unter den neuen Vorzeichen von Stadt und Verwaltung erwarten?
    Wie können wir die Bürokratie auf ein erträgliches Maß stutzen?
    Was sollten Unternehmen und die Stadtgesellschaft einfordern?
    Wann entfaltet die Digitalisierung ihre volle Wirkung?
    Wie gelangen Innovationen aus der Wirtschaft in Stadt und Verwaltung?
    Was können wir von anderen Regionen lernen?

    Diese und weitere spannende Fragen erörtern wir mit ausgewählten Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung. Für die nötige Lockerheit auch bei ernsten Themen sorgt zum Einstieg die Influencer-Ikone Tülin Sezgin, bekannt als „Conny from the Block“, bevor Abendschau-Moderator Volker Wieprecht übernimmt und uns durch den Tag führt.

    Die Teilnahme ist kostenfrei.

    Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Programm mit prominenten Gästen, wie:

    Kai Wegner, Regierender Bürgermeister von Berlin und Landesvorsitzender der CDU Berlin
    Martina Klement, Chief Digital Officer des Landes Berlin
    Bettina Jarasch, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus
    Martin Hikel, Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln und Landesvorsitzender der SPD Berlin
    Dirk Stettner, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus

    #Berlin #Wirtschaft #Verwaltung

  • „Existenzbedrohend“: Ein Flohmarktbetreiber klagt über den Berliner Bürokratiewahnsinn
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/existenzbedrohend-ein-flohmarktbetreiber-klagt-ueber-den-berliner-b

    4.3.2025 von Michael Schrottmeyer - Vorgaben- und Regelwut bringen unseren Autor, der seit 30 Jahren Flohmärkte in Berlin betreibt, zur Verzweiflung. Doch er hat auch Lösungen parat.

    Die behördlichen Anforderungen an die selbstständigen Unternehmen haben sich in den letzten Jahren enorm erhöht. Stress und steigende Kosten sind die Folge. Was ist aber wirklich dran an der tendenziellen Überforderung der Unternehmen? Um mein eigenes unternehmerisches Unwohlsein mit den steigenden bürokratischen Anforderungen einem kleinen Lackmustest zu unterziehen, bin ich ins Archiv gestiefelt, um meine Genehmigungen vom Bezirksamt gegeneinanderzuhalten.

    Dazu kurz zum Verständnis: Ich betreibe gemeinsam mit meiner Frau seit 30 Jahren in Berlin verschiedene Flohmärkte. Alle unsere Märkte finden auf öffentlichem Straßenland statt. Und für das Betreiben dieser Flohmärkte müssen wir jährlich eine Erlaubnis bei den jeweiligen Bezirksämtern beantragen. In diesen Genehmigungen finden sich verkehrsrechtliche Anweisungen etwa zum Auf- und Abbau von Verkehrszeichen, mit denen die Straße für den Markt gesperrt wird. Es finden sich aber auch allgemeine Vorgaben, wie etwa Versorgungsleitungen (zum Beispiel Stromkabel für die Imbisse) zu verlegen sind.

    Die Aktenordner aus der Anfangszeit unseres Betriebs waren im Archiv leider nicht mehr auffindbar. Gefunden habe ich aber eine bezirksamtliche Erlaubnis aus dem Jahr 2005, die verglichen mit unserer aktuellen Erlaubnis von 2025 schon vom Umfang her vergleichsweise schmal aussieht.

    Fünf einseitig bedruckte Blätter umfasste 2005 die behördliche Erlaubnis, während das Schriftstück zum Betreiben desselben Marktes 20 Jahre später auf 16 Blätter angewachsen ist. Bezogen auf die in der Genehmigung einzeln aufgeführten Nebenbestimmungen nimmt sich die wunderbare Vermehrung noch krasser aus. Hier stehen 19 einzeln aufgeführte Nebenbestimmungen in der Erlaubnis von 2005 sage und schreibe 46 Nebenbestimmungen in der aktuellen Erlaubnis von 2025 gegenüber.
    Dem Sicherheitswahn verschrieben

    In den letzten 20 Jahren sind die bürokratischen Vorgaben – zumindest in unserem Fall – also um 250 bis 300 Prozent gestiegen. Mein Gefühl hat mich nicht getäuscht und mein Unwohlsein hat handfeste Gründe.

    Was ist in den zurückliegenden 20 Jahren passiert, das eine solche Vorgaben- und Regelwut legitimiert oder wenigstens erklärt? An den Berliner Flohmärkten kann es nicht gelegen haben. Denn weder gibt es heute mehr Märkte als vor 20 Jahren noch geht von ihnen eine irgendwie gestiegene Gefahr aus, die besondere Vorgaben nötig machen würde.

    Die Gründe für das Bürokratiewachstum sind meiner Überzeugung nach extern. Das System selbst erzeugt die Regeln und stülpt diese den einzelnen konkreten Unternehmungen über. Meine persönliche Erzählung geht etwa so: Es war und ist die mit der Babyboomer-Generation einsetzende Spezialisierung und Arbeitsteilung, die permanent neue Beschäftigungsfelder schafft. Neue Jobs (und das ist im Allgemeinen durchaus positiv), deren Akteure aber (und hier kommt der Haken) ernst genommen werden wollen.

    Man denke hier beispielsweise an die Spezialisten des Denkmalschutzes, des Umweltschutzes sowie alle Adepten, die sich dem neuen Sicherheitswahn verschrieben haben, wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Terrorabwehr oder Rettung. Alle wollen etwas beitragen, mitreden und angehört werden. Alle wollen ihr Geld verdienen und verkomplizieren und verteuern damit auch die einfachsten Unternehmungen.

    Bis die Bratwurst sieben Euro kostet

    Für uns als Flohmarkt-Veranstalter bedeutet dies, dass wir die Vorgaben von Rettung, Feuerwehr, Umweltschutz, Katastrophenschutz und Terrorabwehr zu beachten haben, wie sinnvoll oder weniger sinnvoll diese im konkreten Einzelfall auch sein mögen. Betonpoller zur Terrorabwehr, ein Rettungsdienst vor Ort, überdimensionierte Rettungsgassen für die Feuerwehr auch an unbebauten Plätzen sowie die zahlreichen Auflagen bei den Abgaben von Speisen und Getränken (Mülltrennung, Nutzung von Mehrweggeschirr, mobile Spülanlagen usw.) verteuern zwangsläufig die Märkte. Bis die einfache Bratwurst sieben und mehr Euro kostet und die Besucher mit vollem Recht Imbiss und Veranstalter des Wuchers zeihen.

    Existenzbedrohend werden die in immer kürzeren Abständen erlassenen Regeln aber überall dort, wo sie aufgrund der konkreten Örtlichkeiten nicht mehr umsetzbar sind. Auf den Plätzen der von uns vor 30 Jahren gegründeten Märkte lassen sich zahlreiche Vorgaben gar nicht einhalten. Einer durchaus sinnvollen Anweisung, den Müll zu trennen, steht zum Beispiel der in derselben Erlaubnis stehende Punkt entgegen, alle Marktaufbauten, also auch die Müllcontainer, spätestens zwei Stunden nach Marktende vom Platz zu entfernen. Der durchaus sinnvollen Vorgabe, bei den Imbissen ausschließlich Mehrweggeschirr zu nutzen, steht die nicht vorhandene Infrastruktur (kein Wasser- und Kanalanschluss) vor Ort entgegen.

    Kurzum: Der Deckel der sich ständig erweiternden bürokratischen Regeln passt immer seltener auf den Topf der Unternehmungen und Betriebe. In der Konsequenz sollte dies im Falle der Berliner Flohmärkte zur Folge haben, dass die Stadt Berlin den Betreibern neue Plätze anweist, auf denen die Umsetzung der erlassenen Regeln dann auch (preiswert) möglich ist. Bis dahin bewegen sich die meisten Veranstalter in einer Art von Grauzone, was ein erhebliches existenzbedrohendes Stresslevel impliziert.

    Die Berliner lieben ihre Märkte

    Da sich die Stadt Berlin vermutlich nicht in der Pflicht sehen wird, solche den neuen Regeln entsprechende Plätze und Veranstaltungsorte aus- und anzuweisen, sollten die erlassenen Regeln selbst hinterfragt werden. Nach dem Leitsatz, wonach Regeln nur so gut sind, wie sie auch befolgt werden (können), würde ich mir wünschen, dass in unserem Falle alle aufgelisteten Vorgaben und Nebenbestimmungen ein Verfallsdatum haben, an dem sie hinsichtlich ihrer Sinnhaftigkeit entweder erneut überprüft werden oder zur Gänze entfallen. Gerne auch in Rücksprache mit den Betreibern auf der Suche nach möglichst sinnvollen Kompromissen.

    Utopisch? Vielleicht. Die Berliner aber lieben ihre Märkte, und auch die Bezirksämter schätzen die Flohmärkte als belebende soziale Begegnungsstätten.

    Ärgernismindernd will ich zum Abschluss erwähnen, dass die von den Bezirksämtern erlassenen Veranstalter-Erlaubnisse zwar im Umfang ihrer Nebenbestimmungen stark angeschwollen sind, es aber gleichzeitig in den letzten 20 Jahren keine nennenswerte Erhöhung der ohnehin preiswerten Gebühren gegeben hat.

    Bei Michael Schrottmeyer dreht sich alles um den Verkauf von Antiquitäten und die Förderung von Sammlerkultur. Gemeinsam mit seiner Frau Regina Pröhm betreibt der gebürtige Wiener seit mehr als 30 Jahren unterschiedliche Antikflohmärkte und Sammlerbörsen in Berlin, unter anderem die einmal im Jahr stattfindende Antikmeile Suarezstraße oder die Designbörse Berlin.

    #Berlin #Handel #Kultur #Bürokratie #Verwaltung #Bezirksamt

  • Zweckentfremdung von Wohnraum: Kaum legale Ferienwohnungen
    https://taz.de/Zweckentfremdung-von-Wohnraum/!6059645

    Das ist ja genauso schön wie in der Taxibranche. Es gilt „legal, illegal, scheissegal“ weil die Behörden ihre Arbeit nicht machen. Wie sollen sie auch, wenn die Politik keine Ansage macht sondern spart und verhindert, dass Stellen besetzt werden. Es drângt sich der Verdacht auf, dass hier das Tourismus-Huhn nicht geschlachtet werden soll, das manch einem goldene Eier legt.

    23.1.2025 von Erik Peter - 38.000 Touristenappartements gibt es in Berlin – genehmigt sind 600. Den Bezirken fehlt die Technik, um illegale Angebote aufzuspüren.

    Berlin taz | Die Anzahl der Ferienwohnungen in Berlin liegt laut Schätzungen des Deutschen Ferienwohnungsverbands bei mehr als 38.000. Ein genauer Überblick fehlt, auch zehn Jahre nach Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes, das eine Vermietung nur nach einer Genehmigung durch die Bezirksämter gestattet. Wie groß die Diskrepanz zwischen legalen und illegalen Ferienappartements ist, zeigen aktuelle Zahlen des Senats.

    Laut einer Kleinen Anfrage des BSW-Abgeordneten Alexander King wurden seit Ablauf der Übergangsfrist 2016, in der bestehende Ferienwohnungen noch geduldet wurden, lediglich 4.785 Anträge auf Vermietung einer Ferienwohnung gestellt. Etwa die Hälfte der Anträge entfallen auf den Bezirk Mitte, in Friedrichshain-Kreuzberg waren es 464.

    Genehmigt wurden dagegen stadtweit innerhalb von acht Jahren nur 600 Wohnungen, wie die Senatsverwaltung für Stadtverwaltung auf Anfrage der taz mitteilt. Etwa gleichauf liegen hier die Bezirke Pankow mit 120, Friedrichshain-Kreuzberg mit 114 und Mitte mit 112 bewilligten Anträgen.

    Tatsächlich ist die Zahl der beantragten Ferienwohnungen noch höher, als der Senat sie aufführt. So zählt der Jahresbericht des Landesrechnungshofes von 2024, der der unzureichenden Verfolgung illegaler Ferienwohnungen ein ganzes Kapitel widmet, zwischen 2018 und 2022 knapp 3.400 Anträge, davon 946 in Friedrichshain-Kreuzberg.

    Laut dem zuständigen Bezirksstadtrat Oliver Nöll (SPD) werden bei dieser Statistik – anders als bei den Senats­zahlen – auch die Anträge für Ferienwohnungen in eigens genutzten Haupt- oder Nebenwohnungen mitgerechnet.

    Scraping-Software fehlt

    Unabhängig von der genauen Anzahl der Anträge ist die Zahl der Genehmigungen gering. 114 hält Nöll für „eine realistische Größe“ in seinem Bezirk. Sicher ist damit: Die Anzahl illegaler Ferienwohnungen übersteigt die der genehmigten um ein Vielfaches. Für Alexander King steht fest: „Offensichtlich funktioniert die Umsetzung des Gesetzes nicht. Für eine Stadt mit diesem Wohnungsmangel ist das ein Skandal.“

    Es fehle an einer „systematischen, groß angelegten softwaregestützten Verfolgung des Ziels, Wohnraumzweckentfremdung aufzudecken“, sagt King. Der Senat hatte dies einst in Aussicht gestellt und auch ins Gesetz geschrieben: „Die automatisierte Auswertung öffentlich zugänglicher Daten der Online-Plattformen ist unumgänglich.“

    Leicht herausgefiltert werden könnten dann all jene Angebote auf Seiten wir Airbnb, die keine von den Bezirken vergebene Registrierungsnummer haben. Geliefert hat der Senat laut Nöll aber nicht. Der Bezirk solle nun „nicht mehr länger warten, sondern prüfen, welche Software wir einsetzen können“.

    #Berlin #Verwaltung #Wohnen #Tourismus #Politik

  • Helikopter-Skandal in Berlin-Buch: „Es knallt infernalisch, wenn das Ungetüm abhebt“
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/helikopter-skandal-in-berlin-buch-es-knallt-infernalisch-wenn-das-u

    Das neoliverale Dogma sorgt für die Zerstörung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge und verursacht absurd hohe Kosten, die nur von den noch absurderen Kriegskosten überboten werden.

    Deutsche Eisenbahn und Berliner Notfallrettung wurden durch Privatisierung ins Versagen „reformiert“. Die „Rettung“ darf nun als Profitmaschine von Privatkonzernen einen Zusatzhubschrauber anschaffen, der im Grunde nicht benötigt wird. Dass er an einem Ort stationiert wird, an dem sein Lärm.Menschdn krank macht, ist da fast schon eine Nebensache. Das „Gesundheitssystem“ zeigt sich von seiner wahren Seite.

    „Gesundheit“ ist ein Kampfbegriff wie die „Freiheit“ der Liberalen. Beide werden gezielt eingesetzt, um Ausbeutung und Profitmacherei parasitärer Eliten auf Kosten der Allgemeinheit zu verschleiern.

    29.8.2024 von Birgit Walter - Braucht ein Kranker in Buch den Notarzt, kommt kein Rettungswagen, sondern der Hubschrauber. Das verschleudert Kassenbeiträge, macht Krach und bringt Anwohner in Rage.

    Wenn es einer Bewohnerin im Altenheim am Rosengarten in Berlin-Buch schlecht geht und ein Notarzt gebraucht wird, fliegt er im Hubschrauber„ Christoph 100“ herbei. Vorher sperren Polizeiautos die Straßen ab, ein Rettungswagen mit Blaulicht rast heran, falls die Patientin ins Krankenhaus muss. Dann landet „Christoph 100“, der Notarzt steigt aus, verabreicht ein Medikament und fliegt zurück ins Helios-Klinikum Buch, etwa einen Kilometer Luftlinie. Das Helios mit Notaufnahmestation und 1000 Betten ist vielleicht drei Autominuten entfernt vom Altenheim. Aber der nächste Notarzteinsatzwagen (NEF) ist erst in Bernau oder Weißensee stationiert. Er würde für elf bis zwölf Kilometer 16 Minuten brauchen, ohne Stau. Aber Buch hat ja den Hubschrauber.

    Das passiert tatsächlich? In Buch schwebt der Arzt aus der Luft heran, weil es im Umkreis keinen Notarztwagen gibt? Wer will das glauben? Solchen ökologischen und ökonomischen Wahnsinn hält man gemeinhin für unmöglich, ein Versehen, einen Einzelfall. Nein – er ist die Regel.

    Berlin betreibt 26 Notarztwagen und hält es nicht für nötig, einen in der 18.000 Einwohner zählenden Region Buch zu stationieren? Weil dort „Christoph 100“ kommt? Der befördert zu 97 Prozent Ärzte, nur ausnahmsweise Patienten. Verantwortlich für alles: die Berliner Feuerwehr, die Innensenatorin, die Verkehrssenatorin, die Obere Luftfahrtbehörde, das Helios-Krankenhaus, die Deutsche Luftrettung DRF.

    Alle gemeinsam haben diesen 10-Millionen-Euro-Flugplatz samt Hangar mitten in ein dicht besiedeltes Wohngebiet gesetzt. Seit Januar fliegt „Christoph 100“, stolz verkündet sein Betreiber DRF, dass er bis Juli auf 1969 Flugbewegungen kam. Flüge, die es vorher nicht brauchte.

    Berlin-Buch: Bürger am Rande des Wahnsinns wegen des Heli-Lärms

    Manche Bürger geraten dabei an den Rand des Wahnsinns. Sie schicken Protestbriefe an die zuständigen Behörden, beklagen unzulässige Flugrouten, zu nah, zu niedrig, zu laut, des Nachts. Die bleiben genauso erfolglos wie die Widerspruchsschreiben, die sie vor der Errichtung des Flugplatzes an die Obere Luftfahrtbehörde schickten. Die beschied ihnen kaltschnäuzig: Der Lärm – die offiziellen Berechnungen reichen bei Anwohnern bis zu 96 Dezibel – sei zumutbar. Zwischen den Flügen gebe es schließlich Ruhepausen. Für verpasste TV-Sendungen möge man das Internet nutzen.

    Besonders nah dran wohnen Bürger aus der Goethestraße in Panketal, direkt an der Landesgrenze Berlin-Brandenburg. Seit 2006 leben sie hier mit dem Dachlandeplatz am Helios, 240-mal im Jahr hören sie einen Hubschrauber, wenn er Patienten bringt und wieder abhebt, auch störend, auch sehr laut. Niemals hat sich einer beschwert, Rettung muss sein. Aber nun wurde direkt daneben noch zusätzlich der ständige Hubschrauber installiert, ein Ärzte-Shuttle, bis zu 4000 Flugbewegungen im Jahr sind avisiert. Wenn der morgens vor sechs Uhr die Rotoren anschmeißt, stehen Anwohner aufrecht in ihren Betten.

    Der Witwer Herbert Hoffmann, 80, wohnt am nächsten dran, aus ihm spricht pure Verzweiflung: „Es knallt infernalisch, wenn das Ungetüm im Rückwärtssteilflug abhebt. Da beben die Scheiben, wackeln die Äste, einige sind direkt abgebrochen. Mir nutzen auch keine anderen Flugrouten, so direkt an der Lärmquelle. Es ist einfach nicht auszuhalten.“ Die Behörde erkennt nicht mal einen Grund für Schallschutzfenster.

    Von solchen Nebensachen war keine Rede, als im Mai der neue Landeplatz im Helios-Klinikum Buch feierlich eröffnet wurde. Da fiel der Satz: „Ich bin dankbar, dass wir mit dem Hubschrauber Lärm produzieren und auch Fehleinsätze! Oder hat jemand eine bessere Idee?“ So sprach Krystian Pracz, Chef der Luftrettung DRF, die auch Christoph 100 betreibt. Pracz bedauerte den Lärm nicht, im Gegenteil, provokant wollte er klingen, selbstbewusst, als gebe es keine Alternative zum „Lebensretter“ und seinem Krach.

    Dabei hätte es solcher Abwehr gar nicht bedurft auf dieser Stehparty mit Blaskapelle, Häppchen und Sonntagsreden. Hier waren nur Gleichgesinnte unter sich. Der Branddirektor der Feuerwehr, der Geschäftsführer der Helios-Region, der Innenstaatssekretär des Senats, alle lobten einander inständig dafür, dass es mit den Hubschraubereinsätzen immer nur in eine Richtung gehe: rückwärts nimmer, vorwärts immer. Als sei jeder zusätzliche Flug eine Errungenschaft.

    Anwohner waren nicht geladen. Die Krankenkassen, die für den Hubschrauber zahlen sollen, aber kein Mitspracherecht haben, blieben der Eröffnung bewusst fern. Mehr noch, sie weigern sich zu zahlen, denn sie bestreiten grundsätzlich die Notwendigkeit eines dritten ständigen Rettungsfliegers.

    Die Argumente: Die beiden vorhandenen in Steglitz und Marzahn seien völlig ausreichend für Berlin, ihre Einsätze sogar seit Jahren rückläufig. Vor allem ist ein Hubschrauber im Vergleich zur Bodenrettung exorbitant teuer. Landungen in der Großstadt machen aufwändige Straßensperrungen nötig, binden eine Menge Polizei-Kapazität. Zudem liege den Kassen nicht mal eine Bedarfsermittlung vor.

    „Christoph 100“: Die Krankenkassen gehen in den Rechtsstreit

    Für die sechs Millionen Euro, die allein „Christoph 100“ jedes Jahr kostet, könnten allein sechs zusätzliche Rettungswagen unterhalten werden. Das Fluggerät ist besonders teuer, weil es über eine Seilwinde verfügt, wie sonst allenfalls im Gebirge nötig. In Berlin wurde nie ein Fall notiert, bei dem eine Seilwinde gebraucht worden wäre. Schön, nun gibt es sie. Aber dafür wird zusätzlich neben Pilot, Arzt und Sanitäter auch ein Techniker vorgehalten, 16 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. „Christoph 100“ hebt mit vier Personen ab.

    Wegen dieser hohen Ausgaben gehen die Krankenkassen in den Rechtsstreit: Eine Minute Luftrettung kostet 150 Euro, da werden dem Beitragszahler schnell 3000 bis 4000 Euro pro Flug in Rechnung gestellt. Für eine Bodenrettung mit Notarzt dagegen gibt es Pauschalen von 361 Euro. Ein Hubschrauber darf nur fliegen, wenn kein Notarztwagen verfügbar ist. Im Raum Buch ist das offensichtlich die Regel.

    Einige Anwohner verfolgten die Landeplatz-Einweihung abends am Bildschirm. Der RBB feierte in Hofberichterstattung „Christoph 100“ als Fortschritt, erwähnte kurz die Bürgeranliegen und endete mit der Einschätzung: „Der Hubschrauber muss jetzt los, nach Eiche. Lebensrettung geht vor Ruhe!“

    Dieser Satz bringt Anwohner in Panketal und Buch noch Monate später in Rage, als sie sich im August treffen, um einen Verein gegen Fluglärm zu gründen: Als würden hier Menschen, die seit 18 Jahren nahe dem Dachlandeplatz wohnen, Lebensrettung torpedieren. Nein! Aber sie wehren sich dagegen, dass nun vor Bucher Altenheimen, im Schlosspark und sonst im Umkreis weniger Minuten ständig der Hubschrauber kreist.
    Warschauer Brücke: Der Hubschrauber landet, der Patient ist weg

    Sie verfolgen die Flüge mit Apps wie Flightware, die ab einer gewissen Höhe alles dokumentieren, darunter viele Kurzstrecken von Christoph 100. Am 14. August zum Beispiel startet und landet er 24 Mal, bleibt im Laufe des Tages zweimal für eine Minute in der Luft, zweimal für vier und einmal für fünf Minuten. Wozu? Welche Leben werden da wohl gerettet worden sein?

    Manche Einsätze haben Bürger selbst beobachtet und erzählen sie sich. Ein Kind in der Kita bricht sich den Arm, der Rettungswagen kommt, der Arzt fliegt heran, gibt ein Schmerzmittel und startet wieder. Oder: Der Heli kreist über der Kreuzung in Karow, kann nicht landen, aber ein Rettungssanitäter hat der Dame längst aufgeholfen, sie läuft wieder. Der Heli dreht ab. Einmal ist die Warschauer Brücke das Ziel. Es geht durch die Presse, wie dort alles abgesperrt wird, ein Rettungswagen mit Blaulicht eintrifft, später „Christoph 100“ landet – und der vermeintliche Patient längst auf und davon ist. Er hatte wohl nur ein Schläfchen gemacht. 150 Euro die Minute der Einsatz.

    Wie viele Leben tatsächlich gerettet und wie viele Bagatell-Einsätze im Verhältnis zu ihnen geflogen werden, dokumentiert die Feuerwehr nicht. Aber immerhin die Zahl von Fehleinsätzen. Allein am Standort Steglitz waren 2023 ein Drittel aller Rettungsflüge Fehleinsätze. Natürlich können die immer passieren, das liegt in der Natur der Sache, weil der Arzt erst vor Ort tatsächlich eine Diagnose stellen kann.

    Aber in Berlin sind sie Teil einer beispiellosen Dysfunktionalität der Notfallrettung, über die die Berliner Zeitung seit Jahren berichtet. 1000 bis 1400 Rettungsdiensteinsätze gibt es pro Tag, überlastete Rettungskräfte jagen mit Martinshorn auch zu Nagelbettentzündungen, Schnittwunden, Bauchschmerzen, Rückenschmerzen. Und das sind nur Bagatell-Notrufe, dazu kommen jährlich 20.000 Fehleinsätze am Boden.

    Im letzten Dezember herrschte an 25 von 31 Tagen Ausnahmezustand im Rettungsdienst, sodass womöglich lebensbedrohliche Fälle wie Sturz, Infarkt und Schlaganfall mit längeren Wartezeiten rechnen mussten. Keinesfalls schafft da ein zusätzlicher Hubschrauber Sicherheit, wie es DRF-Chef Pracz gern propagiert, sondern allein ein gut funktionierendes Rettungsdienstgesetz. Die zuständige SPD-Innensenatorin Iris Spranger, seit 2021 im Amt, rief die Bürger schon mal auf, bei Bauchschmerzen nicht gleich die 112 zu rufen, um Bagatellfälle einzudämmen. Bis Jahresende hat sie endlich ein neues Rettungsdienstgesetz in Aussicht gestellt.

    Bürger von Buch und Panketal zweifeln bei ihrer Vereinsgründung, dass es ihnen nützt. „Christoph 100“ muss schließlich Geld verdienen. Das Helios hatte sich für die Ausschreibung begeistert beworben, um den Hangar auf Klinikgelände zu bauen und zu vermieten – in 100 Meter Entfernung von Kinderkrebsstation und Wohnhäusern. Es ist schließlich ein gewinnorientiertes Unternehmen.

    Bei Anwohnern herrscht also nicht nur Optimismus. Eine Familie aus der Goethestraße hat schon aufgegeben und zieht weg. Ein Nachbar, dessen Widerspruch abgeschmettert wurde, sagt: „Die Luftfahrtbehörde begann schon alles mit einer Lüge: Auf ihrem Genehmigungsantrag waren 460 Meter Mindestabstand zu Wohngebäuden verzeichnet, obwohl er nur 100 bis 170 Meter beträgt. Was soll man von so einer Behörde halten? Die dann noch beteuert, unsere Lärmbefürchtungen seien unbegründet. Alles Verstöße gegen demokratische Regeln. Leben wir denn in einer Bananenrepublik?“ Nach Bürgerprotesten korrigierte die Behörde die Zahl, bedauerte nichts.

    Verdacht auf missbräuchlichen Einsatz von „Christoph 100“

    Zunehmend sind auch Anwohner aus Buch aufgescheucht, die über den Landeplatz nie informiert worden waren, nicht mal Widerspruch einlegen konnten, jetzt aber ständigen Überflügen ausgesetzt sind. Eine Bucher Juristin listet in einem Schreiben an den Senat seitenlang Verstöße bei der Genehmigung des Flugplatzes auf, mahnt Überschreitungen von Lärmgrenzen an, Umweltverstöße, unterlegt mit juristischen Aktenzeichen. Sie verlangt vom Senat, den Verdacht auf missbräuchlichen Einsatz von „Christoph 100“ zu untersuchen. Der neue Verein debattiert, wie eine Klage aussehen müsste, die nicht Rettungseinsätze verhindert, sondern ihren Missbrauch.

    Berliner Richter haben schon ganz andere Unternehmungen torpediert. Zum Beispiel Baumaßnahmen in Marzahn, wo für 60 Millionen Euro ein Cleantech Business Park mit 400 Arbeitsplätzen errichtet werden sollte. Sie stoppten das Vorhaben gerade für Jahre. Allerdings ging es da auch um was, um den Schutz der Wechselkröte. In Berlin-Buch geht es nur um Menschen und ihre Gesundheit.

    Transparenz-Hinweis: Die Autorin wohnt selbst in Panketal, aber nicht in der Nähe des Flugplatzes. Doch der Hubschrauberlärm beeinträchtigt große Teile der Gemeinde.

    #Berlin #Buch #Verkehr #Luftfahrt #Iatrokratie #Verwaltung #Privatisierung

    • Absurde, mais sûrement logique selon les critères suivis par le gestionnaire.
      Problème de pays riche, j’ai envie de dire.

      En France, si déjà un taxi pouvait te prendre, on considérerait que le service a été rendu.
      Aux USA, y’a pas de médecin urgentiste en intervention. Donc crève.

  • Berliner Gebietsreform 1938
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgeschichte_Berlins


    Grenzänderungen der Berliner Bezirke zum 1. April 1938

    Aus heutiger Sicht zeigt die Karte einen Bezirk zuviel, dafür fehlen ein bzw. zwei neue im Osten der Stadt.

    Mit Wirkung zum 1. April 1938 wurden zahlreiche Begradigungen der Bezirksgrenzen sowie einige größere Gebietsänderungen vorgenommen. Dabei kamen unter anderem

    – die Siedlung #Eichkamp vom Bezirk Wilmersdorf zum Bezirk #Charlottenburg
    – der westliche Teil von #Ruhleben vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Spandau
    - der nördlich des #Berlin-Spandauer_Schifffahrtskanal s gelegene Teil der #Jungfernheide vom Bezirk Charlottenburg zu den Bezirken #Reinickendorf und #Wedding
    - #Martinikenfelde vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Tiergarten
    – das Gebiet um den #Wittenbergplatz und den #Nollendorfplatz vom Bezirk Charlottenburg zum Bezirk #Schöneberg
    – das Gebiet südlich der #Kurfürstenstraße vom Bezirk #Tiergarten zum Bezirk Schöneberg
    – ein großer Teil des #Grunewald s vom Bezirk #Wilmersdorf zum Bezirk #Zehlendorf
    – ein Teil von #Dahlem vom Bezirk Zehlendorf zum Bezirk Wilmersdorf
    - der östliche Rand des Bezirks Zehlendorf (in Dahlem nur ein schmaler Streifen, sich in Richtung Süden verbreiternd bis hin zu einem größeren Gebiet im Südosten) zum Bezirk #Steglitz
    - #Späthsfelde vom Bezirk #Neukölln zum Bezirk #Treptow
    – Bohnsdorf vom Bezirk Köpenick zum Bezirk Treptow
    #Oberschöneweide und die #Wuhlheide vom Bezirk #Treptow zum Bezirk #Köpenick
    - die westlich der #Ringbahn gelegenen Gebiete von #Boxhagen-Rummelsburg und #Friedrichsberg vom Bezirk #Lichtenberg zum Bezirk #Friedrichshain, damals #Horst-Wessel-Stadt.
    - #Wilhelmsruh vom Bezirk #Reinickendorf zum Bezirk #Pankow
    - das Gebiet um die #Wollankstraße westlich der Berliner #Nordbahn vom Bezirk Pankow zum Bezirk #Wedding.

    Bereits in den Jahren 1928 und 1937 war es zu Verschiebungen zwischen Schöneberg und Tempelhof gekommen.

    Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs machte die sowjetische Militärverwaltung aus heute unbekannten Gründen #Friedenau zwischen dem 29. April und dem 30. Juni 1945 zum 21. Bezirk mit Willy Pölchen (KPD) als Bezirksbürgermeister; danach wurde Friedenau wieder wie vorher ein Ortsteil von Schöneberg. Entsprechend bestand in der Zeit das #Amtsgericht_Friedenau.

    #Berlin #Geschichte #Verwaltung #Bezirke #Nazis

  • Kita-Sterben? Prenzlauer Berg hat zu viele Kita-Plätze – wie kann das sein?
    https://www.berliner-zeitung.de/news/kita-sterben-prenzlauer-berg-hat-zu-viele-kita-plaetze-li.2192322

    Die Gentrifizierung hat mit ihrer Eigentumswohnungisierung die soziale und Altersmischung des Stadtteils zerstört. Wo früher immer wieder neue junge Familien in die großen Mietwohnungen einzogen, bleiben die Alten heute bis zum Tod in ihrer Eigentumswohnung, dem Lebensprojekt.

    Eine unfähige städtische Schulplanung hatte bereits in den Neunzigern zu einem Angebotsmangel an Kindergarten- und Schulplätzen geführt, der von privaten Trägern im Kitabereich aufgefangen wurde. Die leiden nun an den absehbaren Überkapazitäten. Kapitalismus eben, das organisierte Chaos.

    29.2.2024 von Jule Damaske - In Prenzlauer Berg sind Hunderte Kitaplätze nicht besetzt. Einrichtungen sind sogar offen für Familien aus Brandenburg. Warum ist das so?

    Über Jahre hieß es, in Berlin gebe es zu wenig Kitaplätze. Doch in Prenzlauer Berg sind einem Bericht der Prenzlauer Berg Nachrichten zufolge aktuell rund 800 Plätze nicht belegt. „Das ist fast jeder zehnte von insgesamt 9565 Plätzen, die für 9625 anspruchsberechtigte Kinder zur Verfügung stehen“, heißt es dort. Vor zehn Jahren kämen auf 8700 Plätze noch 10.655 Kinder. Wie kann das sein?

    Schon in den 1990er Jahren wurden in Prenzlauer Berg Schulen geschlossen, weil dafür die Kinder fehlten. Zehn Jahre später kehrte sich das wieder um. Grund dafür ist dem Bericht zufolge die weniger starke Altersdurchmischung im Bezirk. Dadurch komme es zu Schwankungen im Bedarf, nicht nur bei Kitas und Schulen, sondern auch bei Altenheimen.

    Die Kindergärten Nordost in Prenzlauer Berg betreiben den Angaben zufolge 15 Kitas. Von den etwa 1900 Kitaplätzen seien zurzeit rund 300 nicht belegt. „Mittelfristig wäre auch eine Schließung von Einrichtungen, die etwa unsere baulichen und damit pädagogischen Standards nicht mehr gänzlich erfüllen, zu überprüfen“, sagt Sprecherin Judith Frenz den Prenzlauer Berg Nachrichten. Doch nicht nur die sinkende Nachfrage sei dafür verantwortlich, auch der Personalmangel trage dazu bei. Ohne Erzieherinnen und Erzieher könnten nicht alle vorgesehenen Plätze auch wirklich angeboten werden.

    Pankower Kitas offen für Familien aus anderen Berliner Bezirken und Brandenburg

    In den Einrichtungen werde deshalb ein wirtschaftlicher Verlust befürchtet. Vom großen Kita-Sterben sei der Bezirk jedoch noch weit entfernt. Aktuell würden Räume in den Einrichtungen umgebaut oder das pädagogische Profil geschärft, um so im Konkurrenzkampf um Kinder herauszustechen. Selbst kleine Kitas, die jahrelang bewusst auf Werbung verzichteten, sähen sich nun gezwungen Plakate aufzuhängen oder auf Instagram zu posten, um Nachfolger zu gewinnen.
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    Mittlerweile ist der Bezirk sogar offen für Familien aus anderen Bezirken und aus Brandenburg, sagt Pankows Bezirksstadträtin Rona Tietje (SPD) dem Artikel zufolge. Das Pankower Jugendamt helfe dabei, suchende Eltern und Kitas mit Plätzen zusammenzubringen. Doch nicht jede Familie fände automatisch einen Platz in ihrer Wunschkita. Insbesondere Eltern mit Spätschicht oder Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf müssten in vielen Fällen länger suchen.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Kindergarten #Pädagogik #Stadtentwicklung #Verwaltung #Immobilien #Soziologie

  • Nach Pannenwahl: Berlin bekommt Landeswahlamt, um weitere Desaster zu verhindern
    https://www.berliner-zeitung.de/news/nach-pannenwahl-berlin-bekommt-landeswahlamt-um-weitere-desaster-zu
    Na geht doch ! Ein bestehendes Amt kommt mit seiner Aufgabe nicht klar und schuppdiwupp wird ein neues, vermutlich besser ausgestattetes und qualifiziertes geschaffen. Das wünschen sich die Berliner Taxifahrer auch, eine Aufsichtsbehörde, die mit ihrer Aufgabe nicht überfordert ist. Na dann los, macht mal.

    26.9.2023 - Obwohl im Haushaltsentwurf kein Geld dafür vorgesehen war, bekommt die Hauptstadt ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter. Das beschloss der Senat am Dienstag.

    Die Pannenwahl in Berlin beschäftigt weiterhin Politik und Justiz. Um ein weiteres Desaster wie vor zwei Jahren zu verhindern, sollen unter anderem neue Strukturen geschaffen werden. So soll die Hauptstadt zum neuen Jahr ein Landeswahlamt und ständige Bezirkswahlämter bekommen. Wie die Senatskanzlei mitteilte, sei die Errichtung dieser Ämter in einer Senatssitzung am Dienstag auf den Weg gebracht worden. Landeswahlleiter Stephan Bröchler sprach von einer „wichtigen Weichenstellung“, um funktionierende Wahlen sicherzustellen.

    Die Vorlage wird nun erst dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme übermittelt. Dann werde der Senat abschließend entscheiden, erklärte die Senatskanzlei. In Berlin war nach der von Pannen geprägten Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 eine Expertenkommission eingesetzt worden. Diese empfahl im Juli 2022 ein Landeswahlamt, zwei Monate später beschloss der Senat der Senatskanzlei zufolge, dass die Empfehlungen im Grundsatz umgesetzt werden sollten.

    Noch vor einigen Tagen aber kritisierte Landeswahlleiter Bröchler im Rundfunk Berlin-Brandenburg, dass im Haushaltsentwurf kein Geld für feste Stellen in den Bezirkswahlämtern vorgesehen sei. Auch die Grünen in Berlin mahnten das an. Nun freute sich Bröchler „besonders“, dass der neue Beschluss die Finanzierung dieser Stellen sichere.

    „Wir packen die Ursachen der Ereignisse bei den Wahlen im Jahr 2021 an, schaffen klare Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Berliner Wahlorganisation“, erklärte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

    Die Wahl zum Abgeordnetenhaus war im Februar dieses Jahres wiederholt worden, nachdem das Landesverfassungsgericht sie für ungültig erklärt hatte. Seit Ende April regieren nun CDU und SPD zusammen in der Hauptstadt, Regierender Bürgermeister ist Kai Wegner (CDU).

    Im November 2022 beschloss der Bundestag, dass auch die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden muss. Darüber entscheidet aber erst noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nach dessen Urteil müsste eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

    #Berlin #Verwaltung #Wahlen

  • Kooperation beim Berliner Kampf gegen die organisierte Schwarzarbeit
    https://www.taxi-times.com/kooperation-beim-berliner-kampf-gegen-die-organisierte-schwarzarbeit

    Der Artikel aus der Taxi-Times übergeht drei wesentliche Elemente des Uber-Problems.
    1. Auch die vom LABO konzessionierten Mietwagenbetriebe, die für Uber und andere Plattformbetreiber fahren, sind Teil des Problems. Wie die „Illegalen“ zahlen sie in der Regel weniger als den im Mindestlohngesetz vorgeschrieben Lohn.
    2. Das LABO ist nicht Willens und nicht in der Lage, die Vorschriften aus Personenbeförderungsgesetz und anderen Regelwerken durchzusetzen.
    3. Auch die Taxiunternehmen zahlen meist weniger als Mindestlohn und beuten ihre Fahreinnen und Fahrer über jedes erträgliche Mass hinaus aus.

    Allein aufgrund von Punkt 2. ist eine Vereinbarung zwischen Uber und LABO bestenfalls eine Posse für die Satire-Reihe Realer Irrsinn der ÖR-Fernsehsendung extra_3. Als ernsthafte Regulierung des Gewerbes taugt das in keinem Fall.

    19.8.2023 von Jürgen Hartmann - Bei den vom ARD-Magazin Kontraste aufgedeckten Fehlern im „System Uber“ waren es vor allen Dingen Berliner Mietwagenunternehmen, denen organisierte Schwarzarbeit nachgewiesen wurde. Sowohl die Berliner Aufsichtsbehörde als auch die Plattformvermittler wollen nun zusammenarbeiten, um die schlimmsten Auswüchse einzudämmen. Es ändert jedoch nichts daran, dass der eigentliche Fehler im Geschäftsmodell von Uber & Co. liegt.

    Nur wenige Tage, bevor die ARD-Sendung Kontraste am 17.8.23 die fatalen Missstände im System Uber aufdeckte, hatten die Berliner Aufsichtsbehörde LABO und die Berliner Plattformvermittler Bolt, Free Now und Uber eine gemeinsame Kooperation bekanntgegeben. Vermutlich waren sie durch die Recherchen des Berliner Senders RBB, zu denen auch der freie Taxi Times-Redakteur Wim Faber beigetragen hatte, bereits über den Beitrag und dessen Sprengkraft informiert und wollten schon im Vorfeld entgegenwirken.

    Sie taten dies in Form einer Pressemeldung des LABO, in der die Vereinbarung einer Zusammenarbeit mitgeteilt wurde. „Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden“, teilte dazu das LABO mit. Oftmals hätten diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im Registrierungsprozess entdeckt wurde. Diese Unternehmen würden sich dadurch einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen verschaffen.

    Als LABO stehe man daher seit geraumer Zeit in regelmäßigen Austausch mit den Vermittlungsdiensten, um diesem Problem entgegenzuwirken. „In dieser Zeit konnte bereits eine Vielzahl solcher illegal operierender Mietwagen-Unternehmen identifiziert werden“ gibt das LABO einen Einblick und lässt wissen, dass gegen die Verantwortlichen dieser Unternehmen Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – Tatbestand ungenehmigte Personenbeförderung – durchgeführt wurden und werden. Man habe dabei im Einzelfall Bußgelder zwischen 90.000 und 550.000 EUR festgesetzt. (Anmerkung der Redaktion: Ein Bußgeld über mehr als eine halbe Million Euro ist allerdings bis heute vom betroffenen Unternehmer nicht bezahlt worden).

    Um den Zugang solcher illegalen Unternehmen zu den Vermittlungsplattformen zukünftig auszuschließen, hat das LABO eine künftige Zusammenarbeit mit den in Berlin tätigen Vermittlungsdiensten Bolt Free Now und Uber bekanntgegeben. Die Kooperation sieht vor, dass jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur noch an solche Unternehmen und Fahrzeuge Aufträge vermittelt werden, die über eine Genehmigung des LABO nach dem PBefG verfügen.

    „Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Kontrolldruck gegen illegal agierende Unternehmen im Mietwagen-Gewerbe zu erhöhen“, schreibt das LABO. Die Behörde verspricht, dass man sich weiterhin an regelmäßigen Kontrollen von Taxis und Mietwagen im Straßenverkehr beteiligen werde und man somit seiner Aufgabe als Verkehrsgewerbeaufsicht nachkomme.

    In der Tat ist dies eine erfolgversprechende Maßnahme, um die schlimmsten Auswüchse des Systems der Plattformvermittler einzudämmen. Es ist beileibe kein Ruhmesblatt für Bolt, Free Now und Uber, dass man ihr System so leicht austricksen konnte und es hinterlässt den faden Beigeschmack, dass sowohl die Vermittler selbst als auch Uber-Generalbevollmächtigte Thomas Mohnke längst über diese Machenschaften Bescheid wussten und sie stillschweigend tolerierten. Schließlich geht es für Uber inklusive Mohnke, für Bolt und natürlich auch für Free Now darum, mit einer möglichst großen Anzahl an Fahrzeugen am (Berliner) Markt präsent zu sein.

    Der organisierte Betrug durch die Mietwagenunternehmer ist die unmittelbare Folge des Geschäftsmodells von Bolt, Free Now und Uber: Je mehr Fahrzeuge und Fahrer unterwegs sind, umso schneller können die App-Dienste die Kundschaft bedienen und umso öfter können sie die Provision pro vermittelter Fahrt kassieren.

    Dafür, dass zwei Drittel entweder völlig schwarz agieren bzw. durch falsche Angaben Sozialversicherungsbetrug begehen, fühlen sich die Plattformvermittler nicht verantwortlich. Als Vermittler verweisen sie dann auf vertragliche Regelungen, wonach solches Verhalten natürlich verboten sei. So auch Uber gegenüber der ARD in dem angesprochenen Kontraste-Beitrag. Man gibt sich dabei nicht einmal den Anschein, als hätte man von den schwarzen Schafen nichts gewusst. Thomas Mohnke, Uber-Generalunternehmer, über den sämtliche Uber-Fahrten – auch die der Kriminellen – abgerechnet werden, gibt im Kontraste-Beitrag unumwunden zu, von deren Existenz zu wissen. Die Frage allerdings, ob er diese dann zur Anzeige gebracht habe, verneint Mohnke. In seinen Augen sei das Sache des Staates, hier genau hinzusehen. Auch für Mohnke gilt das gleiche Prinzip: Müsste er auf zwei Drittel der Uber-Flotte verzichten, würde das den Erlös massiv schmälern.

    Da die Plattformanbieter allesamt mit Dumpingpreisen weit unterhalb des Taxitarifs agieren, ist es den angeschlossenen Mietwagenbetrieben nicht möglich, auf legale Weise wirtschaftlich gewinnbringend zu fahren. Solange Bolt, Free Now und Uber weiterhin an ihrem jetzigen Geschäftsmodell festhalten, werden die zwielichtigen und hochkriminellen Mietwagenunternehmer schnell neue Wege zum Betrug finden.

    Oder aber: Es wird – wie in Hamburg – irgendwann nur mehr wenige Mietwagen geben, die für Uber & Co fahren. Herr Mohnke müsste dann wahrscheinlich Insolvenz anmelden (es wäre nicht die erste) und Bolt, Free Now und Uber hätten ein Investorenproblem, wenn man in Europa ausgerechnet einen der wichtigsten Märkte verlieren würde.

    Man darf gespannt sein, in welche Richtung das Pendel nach der nun getroffenen Zusammenarbeit zwischen LABO, Bolt, Free Now und Uber in Berlin ausschlägt.

    #Taxi #Berlin #Uber #Verwaltung #LABO

  • LABO und Uber, neue beste Freunde ?
    https://www.txsl.de/labo-uber-freunde.html

    18.8.2023 - Die Taxi-Aufsichtsbehörde LABO hat mit Uber eine Vereinbarung zur Bekämpfung der schwarzen Schafe im Mietwagengewerbe geschlossen. Angesichts der bekannten Fälle, in denen sich der Konzern nicht an Gerichtsurteile und Gesetze gehalten hat, zeigt sich die Behörde als zumindest naiv.

    Die Vereinbarung

    Wieso trifft das LABO nun eine Vereinbarung mit Uber, und worum geht es darin? Wir wissen es nicht genau, denn die Presseerklärung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt enthält keinen Link zum Text der Vereinbarung. Ein paar Dinge liegen jedoch auf der Hand.

    Die Vereinbarung soll nur Betriebe aus dem Verkehr ziehen helfen, die vollkommen illegal agieren. Die beim LABO gemeldeten Betriebe, sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Dabei zeigen alle ernstzunehmenden Untersuchungen, dass die Belege für ihre angebliche Wirtschaftlichkeit nicht stimmen können.

    Eine offizielle Vereinbarung mit staatlichen Behörden adelt Uber. Genau wie durch die Investitionen in Sponsoring von Berlinale und Berliner Presseball wird die Wahrnehmung Ubers als seriösem und in der Berliner Gesellschaft verankertem Betrieb gestärkt.

    Angesichts ihrer jahrzehntelangen Untätigkeit will die Behörde anscheinend Handlungsfähigkeit demonstrieren. Dabei wird die Vereinbarung mit den Organisatoren von Ausbeutung und Lohnbetrug sich im besten Fall als wirkungslos für Fahrerinnen und Fahrer erweisen und im schlimmsten Fall als politischer Rohrkrepierer alle Anstrengungen für eine Verbesserung von Qualität und Entlohnung im Gewerbe um Jahre zurückwerfen .

    Was ist das LABO?
    Für die meisten Berlinerinnen und Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Meldebehörde, zuständig für die Beantragung und Aushändigung aller staatlichen Ausweispapiere und vieles andere mehr. Zu ihren Aufgaben gibt die Behörde hier Auskunft.

    Für die Taxibranche ist „das Labo“ die Abteilung für Personenbeförderung, die alle Taxi- und Mietwagenkonzessionen sowie die Zulassung von Krankentransportern bearbeitet. Vor der Privatisierung dieser Aufgabe war die Behörde auch zuständig für die gefürchtete Ortskundeprüfung.

    Das LABO untersteht dem oder der Senatorin für Inneres, die Abteilung Personenbeförderung unterliegt hingegen der Fachaufsicht der Senatsverkehrsverwaltung. Aus Gründen, die mit den eigenartigen historischen Verschachtelungen der Großberliner Verwaltung zu tun haben, ist das LABO (Abteilung Personenbeförderung) für die Überwachung des Taxi- und Mietwagengewerbes zuständig.

    Diese Aufgabe ist offenbar zu viel für diese Abteilung , und so beschränkt sich ihre Tätigkeit seit vielen Jahren auf die Verwaltung ihrer Unterlagen, während wirksame Prüfungen oder die im Personenbeförderungsgesetz vorgesehene Begrenzung der Taxikonzessionen auf ein wirtschaftlich sinnvolle Zahl nicht stattfinden. So konnten sich zunächst im Taxigewerbe und später in der Mietwagenbranche katastrophale soziale Zustände bis hin zur Übernahme ganzer Betriebe durch die Organisierte Kriminalität ausbreiten.

    Zur Zeit (August 2023) laufen Versuche, durch Umstrukturierung und verbesserte Ausstattung aus der Problembehörde wieder eine Einrichtung zu machen, die ihre Aufgaben zum Wohle Berlins, seiner Wirtschaft und der Bevölkerung erfüllt.

    #Berlin #Uber #Verwaltung

  • Berliner Verwaltungsreform: Jetzt hilft nur noch ein chirurgischer Noteingriff
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/neuer-senat-buerokratie-behoerden-modernisierung-berliner-verwaltun

    13.4.2023 von Mesut Yavuz - Viele Bürger sind mit der Berliner Verwaltung unzufrieden. Wie sollte eine Reform aussehen? Unser Autor hat einige Vorschläge dazu.

    CDU-Chef Kai Wegner macht es sich nicht leicht. Künftig soll die Modernisierung der Berliner Verwaltung direkt im Roten Rathaus platziert werden. Also dort, wo aller Voraussicht nach Kai Wegner in einem schwarz-roten Bündnis Berlin regieren wird. Der größte Arbeitgeber der Hauptstadt mit seinen über 130.000 Beschäftigten befindet sich nämlich in einem prekären Zustand. Neben dem demografischen Fachkräftemangel und niedrigem Digitalisierungsgrad ist der Service für seine Bürger:innen ungenügend.

    Schon die rot-grün-rote Koalition selbst stellte die Diagnose der „organisierten Verantwortungslosigkeit“ sowie „Behörden-Pingpong“. Das hierzu erstellte Eckpunktepapier allerdings ist nicht nur wegen neuer Mehrheitsverhältnisse seit dem 12. Februar obsolet. Auch die darin vorgeschlagene Therapie, nämlich die Regelung von Verantwortungen von Haupt- und Bezirksverwaltungen, kommt mehr homöopathischer Globuli denn einer chirurgischen Notoperation gleich. Denn es geht um mehr als eine Neuordnung des Aufgabenkatalogs des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes.

    Allen ist klar, dass die Stadt mit einer boomenden Wirtschaft und einem konstanten Zustrom von kreativen und innovativen Menschen die Chance auf einen ausgeglichenen Landeshaushalt nicht durch eine dysfunktionale Verwaltung abwürgen darf.
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    In der Neuordnung der Verwaltung wird der Handlungsbedarf bei der Steuerung durch die Senatsverwaltung und dem operativen Geschäft bei den Bezirken gesehen. Bei der Umsetzung hingegen fallen die Vorschläge der politischen Akteure auffallend dünn und wenig konkret aus. Hier beginnen nämlich das Problem der Besitzstandswahrung und politische Traditionen auf Bezirksebene zu greifen.

    Die politischen Bezirksämter mit ihren 60 Stadträten und 12 Bürgermeistern waren mit der Eingemeindung als Übergangseinheiten Großberlins gedacht, quasi eine Interimslösung seinerzeit. Der Haken: Diese Übergangsstruktur überdauerte allen historischen Verwerfungen zum Trotz bis heute. Um das Problem der Verwaltung zu verstehen, muss man sich die Stadtstruktur vergegenwärtigen. Denn Berlin ist verwaltungsrechtlich eine große Gemeinde, in der überall die gleichen Gesetze gelten.

    Die Bezirksämter sind demnach Teil der Verwaltung, also streng genommen nur Verwaltungseinheiten der Einheitsgemeinde Berlin. In der Realität jedoch zieren sich die Bezirksämter wie kleine Regierungen und vergessen dabei das Verwalten, also Dienstleisten für die Bürger. Das Kerngeschäft der Bezirksämter ist also Verwaltung und nicht Politik. Stadträte allerdings bilden die Verwaltungsspitze in den Ämtern.

    So ist das Desaster in den Bezirksverwaltungen kaum verwunderlich, wenn die Besetzung von Stadtratsposten nicht nach der Bestenauslese erfolgt. Zu diesem Schluss kam im Jahr 2022 schon die Stiftung Zukunft Berlin zusammen mit anderen Akteuren der Stadtgesellschaft. Wenn weder Eignung, Befähigung noch fachliche Leistung in Berlin erforderlich sind, um große Ämter zu leiten, kann gute Verwaltung auch nicht erwartet werden.

    Politische Bezirksämter

    Ursprünglich waren die Bezirksämter als demokratisch kontrollierte Verwaltungsbehörden konzipiert, haben sich aber zunehmend zu politischen Spielwiesen der Kommunalpolitik entwickelt. Es mag angesichts der hohen Einwohnerzahl jedes Bezirks die Forderung nach politischen Bezirksämtern nicht unbegründet sein. Nur würde das bedeuten, dass deren legislativer Spielraum deutlich gestärkt werden müsste. Das hieße, dass die Bezirksverordnetenversammlungen echte Mitbestimmungsrechte erhielten und quasi als Bezirksparlamente funktionierten.

    Denkbar wäre auf dieser Ebene auch das Prinzip zufällig ausgewählter Bürger:innenräte zur Stärkung bürgerlicher Beteiligung und Vertretung über das Wahlrecht hinaus. Dies kann auch als Antwort auf Politikverdruss und Demokratiemüdigkeit wirksam sein. So viel Basisdemokratie sehen aber die Berliner Fraktionen gar nicht vor.

    Der Verwaltungsvorschlag der rot-grün-roten Noch-Regierung blieb in ihrem Eckpunktepapier wunderbar unkonkret, während Franziska Giffeys SPD ihre Zustimmung für ein politisches Bezirksamt schon signalisierte. Ob die Bezirksverordnetenversammlung als Zählgemeinschaft oder als Koalition politisiert, spielt für das Funktionieren der Verwaltung keine Rolle.

    Denn davon unbenommen bleibt weiterhin ungeklärt, wie sich unter politischen Bezirksämtern eine gesamtstädtisch passende Verwaltung organisieren lässt. Für die politische Stellenversorgung sind politische Bezirksämter vielleicht sinnvoll, als Lösung für eine effiziente Verwaltung mit bezirksübergreifenden Aufgaben aber ungeeignet.

    Die politischen Bezirksämter mit ihren 60 Stadträten und zwölf Bürgermeistern waren mit der Eingemeindung als Übergangseinheiten Großberlins gedacht – quasi eine Interimslösung seinerzeit.

    Aus dem Zuständigkeitsdilemma kommt Berlin nur heraus, wenn (wieder) eine Fachaufsicht über die Bezirke installiert wird. Denn bisher verwalten sich die 12 Bezirksämter im Blindflug. Und das für Bürger:innen in unerträglicher Weise, denken wir nur an Termine in Bürgerämtern oder an Bezirksgrenzen endenden Fahrradwegen.

    Wenn sich einzelne Bezirksämter für Bürgerfragen zum Beispiel zu leuchtenden Werbeanlagen nach dem Bundesenergiesicherungsgesetz nicht verantwortlich sehen, haben Bürger:innen einen Anlaufpunkt bei der Fachaufsicht in der Senatsverwaltung. In Fällen, wo die Fachaufsicht die Zuständigkeit aufgrund eines neuen Bundesgesetzes nachsteuern muss, wird die Zuständigkeit geklärt, und das für alle Bezirke.

    Das sichert einheitliche und zweckentsprechende Aufgabenzuteilungen in den Bezirken und damit Rechtssicherheit für die Bürger:innen. Mit einer Fachaufsicht über alle 12 Bezirke wäre auch das Problem der Steuerung gesamtstädtischer Aufgaben gelöst. Aber auch innerhalb der Bezirke gilt es, klare Zuständigkeiten in den Ämtern zuzuweisen. Konkret bedeutet das, dass Fachämter auch die Ressourcenverantwortung zu ihrer Aufgabenerfüllung und Zielvereinbarung erhalten und der Wasserkopf, die Zentralverwaltung, auf ein Minimum begrenzt wird.
    Gebraucht wird effizientes Verwaltungsmanagement

    Für die Steuerung und bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Bezirksamtes bedarf es der Richtlinienkompetenz des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin. Ob diese:r direkt gewählt werden soll, ist hingegen keine Frage der Verwaltung, sondern des demokratischen Wahlverständnisses. Die Stadtratsposten sollten hingegen in kommunale Wahlbeamte in Form von Beigeordneten des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin überführt werden.

    Für deren befristetes Arbeitsverhältnis sollten ganz klar fachliche Eignung, Qualifikation und ausreichende Erfahrung für das Amt Voraussetzung sein. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, wenn es um Professionalität geht. So fordert NRW für seine Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst. Für die verschiedenen Fachverwaltungen wären aber Beigeordnete mit einem Ingenieur-, Wirtschafts-, IT- oder medizinischen Hintergrund sowie eine Amtsdauer von acht Jahren sinnvoll.

    Verwaltungen funktionieren immer dann gut, wenn die Vorgaben klar sind und Fachämter auch die nötige Fachexpertise haben. Dafür allerdings müssen die Bezirksämter attraktiv für Fachkräfte sein. Das bedeutet: Der digitale Standard in den Bezirksämtern muss mindestens Schritt halten mit dem Komfort und der Funktion handelsüblicher Smartphones. Und Bezirksämter müssen bürgerfreundlicher kommunizieren, was heißt: niederschwellig, verständlich, klar und mit aktuellen Medien.

    Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement hatte schon vor zwei Dekaden gefordert, dass Behörden Bürokratismus hinter sich lassen müssen zugunsten eines effizienten Verwaltungsmanagements. Also ergebnisorientierte Dienstleistungsverwaltung, die sich an die Bedürfnisse seiner Bürger:innen anpasst und die Zivilgesellschaft als Partner sieht.

    In Berlin ist die Verwaltung zum akuten Notfallpatient geworden, der sich nicht mehr homöopathisch behandeln lässt. Ob CDU-Chef Kai Wegner den Patienten Verwaltung jetzt chirurgisch behandelt oder wieder nur symptomatisch vorgeht, wird sich demnächst zeigen. Für ein prosperierendes Berlin wäre eine echte Therapie der Verwaltung nur zu wünschen.

    Der Autor legt Wert auf die Verwendung des Doppelpunkts zur Sichtbarmachung aller Geschlechter.

    Mesut Yavuz ist Inhaber von YES Automation, konsultiert als Betriebswirt und IT-Experte Berliner Gesundheitsämter in Prozess- und Organisationsmanagement. Dabei bekam er intensive Einblicke in das Organisationsgefüge der Berliner Kommunal- und Landesverwaltung.

    Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde.

    #Berlin #Verwaltung

  • Neue Verkehrspolitik: Schwarz-Rot wird Berlin und vielen Menschen schaden
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/kommentar-koalition-cdu-spd-neue-verkehrspolitik-schwarz-rot-wird-b

    Kann man so sehen wie Peter Neumann von der Berliner Zeitung und ist wahrscheinlich auch alles richtig, aber dieses Alles ist eben nicht ganz alles. Auf die Verkehrspolitik wirken auch andere Kräfte und Interessen ein als die im Kommentar angedeuteten.

    Vor allem lässt hoffen, dass Verkehr nicht mehr vom garnicht so grünen, in den Neunzigern stehengebliebenen Bündnis gemacht wird. Die SenUMVK-Verwaltung zeigte sich bislang derart unzugänglich, verbohrt und ignorant, dass weder gewerkschaftliche Mahnwachen noch Demonstrationen der Taxi-Unternehmerverbände sie dazu bewegen konnte, über Lage und Zukunft von Taxi in Berlin nachzudenken, geschweige denn darüber zu sprechen oder zu handeln, völlig unmöglich.

    In die Zuständigkeit der Verkehrsverwaltung und Taxiaufsicht fallen spätestens seit dem Inkrafttreten des Mindeslohngesetz auch soziale und Fragen des Arbeitsschutz und Arbeitsrechts. Dem hat sich die Verwaltung bislang immer verweigert.

    Es ist tödlich für die betroffenen Teile der Stadtgesellschaft, wenn sich die machtvolle zuständige Behörde über Jahrzehnte weigert, ihren gesetzlichen Aufgaben nachzukommen, und sich nicht um Angelegenheiten von zentraler Bedeutung für die Lebensqualität ihrer Stadt kümmert.

    Der Abstieg des Berliner Taxigewerbes vom ertragreichen Tumnelplatz intelligenter Stadtkenner zur Resterampe der Ausbeutung von Armutsrentnern und vom Schulsystem ausgekotzten Migrantenkindern ist das Ergebnis dieser Behördenignoranz.

    Vielleicht geht da jetzt etwas. Es kann eigentlich nur besser werden.

    7.4.2023 von Peter Neumann - Die Signale, die CDU und SPD in die ausgelaugten Verwaltungen senden, sind fatal. Keine Behörde wird so dumm sein, neue Projekte in Angriff zu nehmen. Ein Kommentar.

    Mit Pop-up-Radwegen wie dem provisorischen Radfahrstreifen auf dem Kottbusser Damm in Kreuzberg machten grüne Verkehrspolitiker Furore. Was ist von der neuen Koalition zu erwarten?

    Mit Pop-up-Radwegen wie dem provisorischen Radfahrstreifen auf dem Kottbusser Damm in Kreuzberg machten grüne Verkehrspolitiker Furore. Was ist von der neuen Koalition zu erwarten?Volkmar Otto

    Um es gleich vorweg zu sagen: Die neue Verkehrspolitik für Berlin wird der Stadt und vielen ihrer Menschen nicht guttun. Zarte Pflänzchen einer anderen Mobilität, die kurz vor der Blüte standen, werden gekappt. Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des öffentlichen Verkehrs haben vom neuen Senat fast keine Fortschritte mehr zu erwarten. Zugleich wird kein einziger Autofahrer glücklicher. Berlin wird im Vergleich zu anderen großen Städten weiter zurückfallen. Ein Mehltau legt sich auf die Stadt.

    Viele Berliner werden das natürlich anders sehen. Schließlich hat die CDU bei der Wahl auch deshalb so stark zugelegt, weil die Mobilitätspolitik der Grünen zunehmend auf Antipathie stieß. Die maßlosen Übertreibungen mancher Kritiker fielen auf fruchtbaren Boden. Obwohl das Auto unverändert die Berliner Straßen dominiert, lösen selbst kurze neue Busspuren und Radfahrstreifen Beißreflexe aus. Obwohl die Sperrung der Friedrichstraße gerade mal einen 500 Meter langen Abschnitt betrifft, fantasieren Beobachter die Verelendung des gesamten historischen Stadtzentrums herbei. Wie über die Mobilität und ihre Zukunft diskutiert wird, ist zuweilen unterirdisch.

    Aber auch Verfechter einer Mobilitätswende haben nicht immer glücklich agiert. Einige von ihnen entwarfen mit jakobinischem Furor eine autofreie Innenstadt, in der in steinzeitkommunistischer Manier nur wenige private Pkw-Fahrten pro Jahr erlaubt wären. Mit loderndem Strafgestus forderten andere die Halbierung des Parkraums und die Vervielfachung der Parkgebühren. Sicher lässt sich manche Maßnahme wissenschaftlich begründen. Doch angesichts dessen, wie langsam die Wende in der Praxis vorangeht, wirkten die Theorien unangebracht. Und sie haben viele verschreckt.

    Platter Kulturkampf gegen das Auto führt zu nichts Gutem

    Dabei müsste bekannt sein, dass platter Kulturkampf gegen das Auto zu nichts führt – außer zu Ablehnung und Verhärtung. In Deutschland ist es nun mal so, dass er von vielen als persönlicher Angriff gewertet wird. Nicht jeder hat Lust auf volle Busse und Bahnen mit Menschen anderer sozialer Schichten, nicht jeder fühlt sich zum Radritter berufen. Mit den Boomern spürt eine große Gruppe, dass sie langsam alt wird. Wenn gestählte drahtige Radler fordern, das Auto abzuschaffen, sind Reaktionen unausweichlich.

    Trotzdem ist der Schwenk in der Mobilitätspolitik, auf den sich CDU und SPD geeinigt haben, bedenklich. So will die Koalition den ohnehin überlasteten Planern fast ein Dutzend weitere U-Bahn-Neubauvorhaben auf den Tisch legen, die, wenn überhaupt, erst in Jahrzehnten baureif sein werden. Weit gediehene Straßenbahnprojekte könnten dagegen gestoppt werden, jahrelange Planerarbeit könnte im Papierkorb landen. Außer beim Auto sollen anstelle von übergeordneten Belangen lokale Partikularinteressen regieren. Wenn Anwohner Radfahrstreifen ablehnen, wird der Radweg schmaler, oder er wird gar nicht erst angelegt. Weil Anwohner in Blankenburg keine Straßenbahn wollen, droht das dort geplante Neubaugebiet ohne Schienenanbindung zu bleiben.

    Die Signale, die CDU und SPD in die ausgelaugten, falsch besetzten, überalterten Verwaltungen senden, sind jedenfalls fatal: Kein Berliner Behördenmitarbeiter wird künftig so dumm sein, neue Projekte in Angriff zu nehmen. Auch wenn die Koalition ankündigt, dass es pragmatisch und unideologisch zugehen soll, sind gerechte Neuaufteilungen des Straßenraums kaum noch zu erwarten. Die Bezirke, in denen CDU-Stadträte für die Straßen zuständig waren, weisen die Richtung: Für Radfahrer und Fußgänger ist dort so gut wie nichts passiert. So könnte es bald in ganz Berlin sein.

    #Berlin #Verkehr #Stadtentwicklung #Polituk #Verwaltung

  • Der Bewerber, den Stephan von Dassel ablehnte: „Ich bin jetzt Persona non grata“
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-mitte-landespolitik-der-bewerber-den-bezirksbuergermeister-s

    17.8.2022 von Sören Kittel - Der Bezirksbürgermeister von Mitte soll zurücktreten, weil er in einem Bewerbungsverfahren einen Parteifreund bevorzugte. Jetzt spricht der unterlegene Bewerber.

    Der Mann ist Anfang 40 und will unerkannt bleiben. Er sagt am Telefon, ihm sei der Rummel um seine Person nicht recht. Er habe sich schließlich nicht um eine Stelle beworben mit dem Ziel, dem Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel Ärger zu machen. „Es ist für mich auch eine schwierige Situation“, sagt er. „Herr von Dassel ist ja sehr gut vernetzt, es kann sein, dass ich mir damit meine eigene Karriere auf Dauer kaputt mache.“ Aber der Beamte fand den Umgang mit ihm als ungerecht und miserabel. „Niemand wollte einen Fehler zugeben.“ Deswegen habe er den Fall vor einer Woche öffentlich gemacht.

    Am Mittwoch ist der Bezirksbürgermeister von Mitte noch immer im Amt, doch seine Position wackelt zumindest. Vergangenes Jahr wollte Dassel die Position „Leitung Steuerungsdienst“ in seinem Bezirksamt besetzen. Derjenige arbeitet eng mit dem Bezirksbürgermeister zusammen und ist direkt den Stadträten auch von anderen Bezirksämtern unterstellt.

    Der Mann, der den Posten bekam, war ein alter Bekannter Dassels, der ihm schon beim Grünen-Wahlkampf unterstützt hat und außerdem eine hohe Position bei den Grünen innehat. Der unterlegene Bewerber fühlte sich ungerecht behandelt, weil er sich als formal besser qualifiziert ansieht und mehr Berufserfahrung vorweisen kann. Er klagte gegen die Vergabe. Ein nicht ungewöhnlicher Vorgang bei der Besetzung von solchen Posten. Der Grund, warum nun der Bezirksbürgermeister um seinen Job fürchten muss: Dassel habe ihm privat Geld angeboten, damit der leidige Streit um den vergebenen Posten ein Ende habe, sagt der unterlegene Bewerber.

    Am Telefon kann der Mitarbeiter, der derzeit Verwaltungsbeamter in einer anderen großen Berliner Einrichtung ist, noch einmal alles genau erzählen. Er hat sich Notizen gemacht, die er kurz darauf als SMS noch nachschickt: 1. April kam eine SMS von Dassel, in der ihn der Bezirksbürgermeister um ein Gespräch bittet. Am 4. April fand das Gespräch statt und man einigte sich auf drei Monatsgehälter als Ausgleich. Zwei Tage später schickte dann Dassel die SMS, in der er wörtlich fragte, ob man sich auch „als Privatpersonen“ einigen könne, mit einer „privatrechtlichen Vereinbarung“ zu gleichen Konditionen. Denn über den Bezirkshaushalt ließ sich der Ausgleich wohl nicht abrechnen.

    Die eigene Fraktion hat am schnellsten reagiert: Die Grünen beschlossen, ein Abwahlverfahren einzuleiten, falls der Bezirksbürgermeister nicht von sich aus zurücktrete. Die SPD-Fraktion sieht das Verhalten von Herrn von Dassel äußerst kritisch und erwartet eine zügige Aufklärung. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte am Dienstag, dass die Vorwürfe nicht unbedeutend seien. Es sei möglich, „dass er als Beamter des Landes Berlin gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat“. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nannte sie „zwingend“. Von Dassel leitete dieses Verfahren nun selbst gegen sich ein. Man nennt es wohl Flucht nach vorn.

    Der Beamte, der den Job im Bezirksamt nicht bekam, ist jetzt besorgt, dass er eine Persona non grata sei, auch in anderen Positionen. Er habe sich absichtlich für seinen Beruf entschieden und mache ihn gern. „Ich bin gern Verwaltungsmanager“, sagt er am Telefon, „ich habe kein Interesse daran, im Fernsehen bekannt zu werden.“ Deshalb habe er sämtliche TV-Interviewanfragen zurückgewiesen. Er wolle nur klarstellen, dass er nicht verstehen könne, wie jemand mit derart wenig Berufserfahrung wie sein Konkurrent ihm vorgezogen wurde. „Es geht hier nicht um halbes Jahr Unterschied“, sagt er, „es sind quasi verschiedene Welten.“

    Den Stein des Anstoßes für den unterlegenen Bewerber gab Anfang August ein zweites Verfahren. Wieder war er unterlegen, wieder hat er die Seiten zur Vorbereitung erst drei Tage vor dem Gespräch bekommen. Er sei sich sicher, sein Mitbewerber habe die Akten vorher bekommen. Im Urteil habe man sich noch nicht einmal Mühe gemacht, Transparenz vorzugaukeln. Er hat die Stelle nicht bekommen. Bisher hat sie aber auch sein Mitbewerber nicht angetreten. Und der Bürgermeister steht seitdem unter Beschuss.

    #Berlin #Verwaltung

  • Die klüngelnde Familie: Wie Bezirkspolitik in Berlin funktioniert
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berlin-mitte-landespolitik-bezirksbuergermeister-stephan-von-dassel

    Du willst etwas ändern in Berlin? Mach’ es ohne die Verwaltung. Du hast sie sowieso gegen Dich.

    8.9.2022 von Thomas Kilian - Im Bezirksamt Mitte wird ein Stück gespielt, von dem ich nicht anzugeben weiß, ob es eine Komödie oder eine Tragödie sein soll. Dabei meine ich nicht in erster Linie die mittlerweile durchgeführte Abwahl von Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel, der bekanntlich über eine anrüchige Personalie gestolpert ist. Das ist nur die bezeichnende Spitze eines Eisberges, der sich unter Wasser bis ins scheinbar Harmlose und Kuriose verzweigt.

    Ich habe als Sprecher des Begleitausschusses für Bürgerbeteiligung über ein halbes Jahr an den Sitzungen des zuständigen Ausschusses teilgenommen. Von fünf in dieser Zeit beratenen Vorlagen stammten drei von mir. Sonst fand dort Unterricht für Nachwuchspolitiker:innen statt – vorwiegend durch das Bezirksamt selbst mit dem Unterton, dass die Verwaltung schon alles richtig mache.

    Ich mache seit fast 20 Jahren Stadtteilpolitik im Soldiner Kiez im Wedding, an der Grenze zum Prenzlauer Berg und zu Pankow. Wir sind einer der ärmsten Quartiere in Berlin. Daher sind ich und meine Freund:innen vom Bürgerverein Soldiner Kiez e. V. es gewohnt, uns Schmutz und Problemen zu stellen. Hochglanzansichten entsprechen nicht unseren Erfahrungen.

    Die Verantwortlichen in Mitte halten viel auf Marketing, begehen aber dabei den Anfängerfehler, dem Publikum eine rosa Brille verpassen zu wollen. Mit einer solchen Öffentlichkeitsarbeit ist die katholische Kirche eigentlich schon im 14. Jahrhundert gescheitert. Vielleicht wäre es klüger, Probleme zu benennen und nach Möglichkeit sogar Lösungen vorzuschlagen?

    Auch ansonsten knirschte es: Manche:r wurde nicht eingeladen, eine Beschlussvorlage erreichte den Ausschuss nicht, eine Einladung erfolgte nach Kreuzberg statt in den Wedding, und die Anschreiben waren weder verbindlich noch ansprechend. Das eine oder andere wurde dann zwar im zweiten Anlauf verbessert, aber es blieb insgesamt der Eindruck einer maroden Organisation.

    Meine Frage nach meiner rechtlichen Stellung im Ausschuss wurde mir beantwortet, indem ich ein Bündel von Gesetzen und Verordnungen ausgehändigt bekam. Das führte zu interessanten Gesprächen und Kontakten, aber eigentlich hätte mir der Verweis auf die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung genügt. Dort ergibt sich, dass die Vertreter:innen der vom Bezirk eingerichteten Begleitausschüsse in den regulären Ausschüssen einfach Gäste sind, denen die richtigen Mitglieder das Wort erteilen können. Alle anderen Gesetze ergaben darüber hinaus nichts weiteres.
    Folklore statt Gesetze und Verordnungen

    Mir wurde mit der Zeit auch klar, warum die Geschäftsordnung selbst im geschäftsführenden Büro für die Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Büro) nicht wirklich beherrscht wird: Bezirkspolitiker:innen und die maßgeblichen Beamt:innen halten eine gewisse, eingelebte Tradition eigentlich für wichtiger. Diese vormodernen Bräuche haben durchaus auch ihre freundlichen Seiten, sind aber für Außenstehende erst einmal nicht durchschaubar. Wer neu hinzukommt, ob als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter, als berufener Deputierter oder berufene Deputierte oder als ständiger Gast für eine Quartiersvertretung oder einen Begleitausschuss, muss die Feinheiten dieser Regeln über die Jahre anhand seiner Beobachtungen und Erfahrungen erschließen.

    Eine solche informelle Ordnung hat viele Funktionen. Sie schafft unter anderem eine Gemeinschaft unter denjenigen, die ihr angehören. Die Losung, dass man gemeinsam für den Bezirk arbeite, findet dann auch bei geringem Erfolg immer wieder Bestätigung. Für mich und andere Neulinge und Außenstehende bedeuten die ungeschriebenen Regeln eine deutliche Zurücksetzung gegenüber dem Old-Boys/Girls-Network der langjährigen Politiker:innen und Verwaltungsleute. Dieses Netzwerk ist in Mitte geradezu zu einer vielköpfigen Familie zusammengewachsen, die abseits der offiziellen Institutionen und Foren die Dinge unter sich ausmacht.

    Mir blieb viel Studium erspart, indem mich ein erfahrener Bezirkspolitiker zur Seite nahm. Vorher hatte er mich zusammen mit anderen und in Absprache mit einer Verwaltungsbeamtin im Ausschuss noch auflaufen lassen. Diese Unterweisung war wohl eine Ehre, die manchem Verordneten nicht so schnell widerfährt. Denn auch in den Fraktionen gibt es Insider und Outsider. Gleichzeitig ist diese Umarmung bezeichnend: Die Mitglieder dieser Familie lieben sich nicht einfach, sondern bisweilen necken sie sich oder streiten. Aber nach außen hin hält man zusammen. Die eigentlichen Konflikte erschließen sich selbst professionellen Beobachter:innen nicht immer.

    Vor allem zwei goldene Regeln gab mir dieser besagte alte Fahrensmann mit auf den Weg. Kritisiere nie offen die Verwaltung. Die sitzt immer am längeren Hebel. Und: Du musst gezielt Verbündete sammeln und deine Gegner:innen ausmanövrieren. Er verwendete ausdrücklich das Wort „Klüngeln“. Wohlgemerkt: Er hatte eben erst an einer kleinen Intrige gegen mich teilgenommen, die auf kaum mehr zurückging als auf das Rachebedürfnis einer Beamtin, die ich unbotmäßig angegangen war. Tatsächlich kenne ich die wesentlichen Beteiligten seit über zehn Jahren. Trotz meiner inneren Distanz wurde ich nicht mehr mit Nachsicht als Außenstehender behandelt. Die Angelegenheit hatte die Dynamik eines Familienkrachs bekommen.

    Wer will zu dieser Familie gehören?

    Für mich stellten sich nun einige Fragen: Will ich überhaupt zu so einer Familie gehören? Schließlich ist es nicht mein Umgang, andere zu bestrafen, indem ich harmlose Projekte zur technischen Verbesserung von Bürgerbeteiligungsverfahren verzögere, die dem Grundgedanken dessen entsprechen, was ich selbst auf den Weg gebracht habe. Ich rede lieber mit den Leuten. Weil ich die Verärgerung der besagten Beamtin nachvollziehen konnte, war ich vor ihrem Manöver mit zwei Schreiben auf sie zugegangen – offensichtlich nicht mit der von ihr erwarteten Demut.

    Als Soziologe überlegte ich auch: Was bedeutet es für eine Organisation von 3000 Menschen, die notwendige Dienstleistungen für 300.000 erbringt, wenn dort solche Sitten herrschen und die informelle Struktur die offiziellen Prozesse überwuchert?

    Der Berliner Betriebswirtschaftsprofessor Georg Schreyögg nennt die intriganten Spielchen des Klüngels schlicht „dysfunktional“. In der Wirtschaft führten sie regelmäßig zum Bankrott, weil sie von der eigentlichen Arbeit ablenkten. Verwaltungwissenschaftler:innen und Jurist:innen diskutieren über die Rechtsstaatswidrigkeit und Demokratiefeindlichkeit ausufernder Informalität. Die Familie kann sich nur noch mit der Behauptung rechtfertigen, dass doch alles nicht so schlimm sei ...

    Der Fall Stephan von Dassel legt nahe, dass die Provinzposse durchaus tragische Dimensionen annehmen kann. Denn die Ineffektivität der Verwaltung ist im Bezirk Mitte der Elefant im Raum, über den normalerweise nicht gesprochen wird. Von Dassel wollte dieses Monster zähmen. Die Leitung des Steuerungsdienstes ist dafür vielleicht der wichtigste Posten, der zu vergeben ist.
    Stephan von Dassel: Die Posse wird ernst

    Mit seinem geradezu verbissenen Ehrgeiz stellte von Dassel in der teils betulichen und eher verschmitzten Familie im Bezirksamt Mitte eine unbequeme Außenseiterfigur dar. Neben seinem schwierigen Charakter lag dem Erfolg von Dassels aber noch eine zentrale Fehleinschätzung im Weg. Als Mitglied der Familie dachte er, seine Pläne mit den Methoden dieser Familie umsetzen zu können. Und für Intrige und Manipulation braucht es keinen in erster Linie fähigen Steuerungschef, sondern vor allem einen loyalen. Also holte von Dassel den Parteifreund und verhandelte mit dem qualifizierten, aber abgelehnten Bewerber über Schweigegeld. Als dieses Manöver aufflog, wurde er abgewählt.

    Sachfremde Erwägungen sind bei Stellenbesetzungen und Beförderungen im Bezirksamt Mitte häufig. So belegen es die Einträge von Beschäftigten auf der Plattform kununu, wo Mitarbeiter:innen potenzielle Bewerber:innen über ihren Arbeitgeber informieren: Regelmäßig ist von „Günstlingswirtschaft“ in Mitte die Rede. Diese Kultur führt gerade nicht zu einer effektiven Organisation, auch wenn sie von Politiker:innen und Beamt:innen über die Parteigrenzen hinweg und in verschiedener charakterlicher Ausformung geteilt wird. Das Bezirksamt Mitte braucht kein Durchregieren, sondern einen Wandel, der bei den Maßgebenden der besagten Familie beginnen müsste. Doch in diesen Spiegel hat auch ein Stephan von Dassel nie geblickt.

    Als Sprecher eines Begleitausschusses für Bürgerbeteiligung stellte sich mir dann die Frage, was ich im übernommenen Amt für die Sache erreichen könnte. Die zwei Bürgerbeteiligungsverfahren nach Maßgabe der neuen Leitlinien hatten zwar Aufmerksamkeit in der Bezirksamtsfamilie erzeugt. Aber es kam eben nicht zu geregelten Verfahren, sondern zu Gunstbezeugungen. Diese erweisen sich zudem als von einer gewissen Unzuverlässigkeit: Einmal war das Entgegenkommen nur vorbehaltlich, im anderen Fall hat das Gartenbauamt die zugesagte Sanierung am Magdeburger Platz nur unvollständig ausgeführt. Die halbe Familie versucht nun, das Malheur wieder zu bereinigen.

    Einige Ämter und Abteilungen des Bezirksamtes fühlen sich seit Langem von der klüngelnden Familie missachtet und vernachlässigt. Gerade die Kernaufgaben der Kommune hatten die Hauptlast der vergangenen Sparrunden zu tragen, nicht zuletzt, weil sie nicht gut genug mitmauschelten. Diese verkannten Ämter verweigern nun die Zusammenarbeit. Die Familie droht zu einer Dame Unterleib zu werden und muss sich auf symbolische Politik konzentrieren. Das fiel zunächst in der allgemeinen Marketingorientierung kaum auf. Langsam zeigen sich jedoch die Folgen.

    Mangels Kapazität und demokratischer Praxis beim Bezirk kann mein Amt als Sprecher und Mitglied des Begleitausschusses also nur Teil einer schlechten Inszenierung sein. Bürgerbeteiligung hat Voraussetzungen, nicht nur bei den Bürger:innen, sondern auch bei den Behörden. Dabei verlangt niemand Perfektion, aber mindestens ausreichende Transparenz. Ich dringe aus der Position im Begleitausschuss auch nicht durch, um zur Änderung der kaputten Betriebskultur am Bezirksamt beizutragen. Vielleicht findet sich irgendwann ein anderer Zugang. Aber es gibt noch andere Freuden als die Kommunalpolitik. Ich trete also zurück in meinen Kiez.

    Das ist ein Beitrag, der im Rahmen unserer Open-Source-Initiative eingereicht wurde.

    #Berlin #Politik #Verwaltung

  • Stadträte-Freistellung bei vollem Lohnausgleich: Einigung zu Bezirksämtern könnte Berlin bis zu fünf Millionen Euro kosten
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/freistellung-der-stadtrate-bei-vollem-lohnausgleich-fraktionen-einigen-

    Pacta sunt servanda passt dem Bund der Steuerzahler ganz und garnicht. Dabei werden hier mal Gelder sozusagen friedensstiftend nicht für Panzer sondern für Menschen ausgegeben und darüber hinaus der Stadt das Risiko noch höherer Folgeschäden der schlecht organisierten vorletzten Landeswahlen erspart.

    Die Liberalen haben immer Verständnis für alles, was die Stellung Deutschlands, das heißt seiner herrschenden Ausbeuterklasse, stärkt. Aber wehe wenn mal ein paar Figuren Geld kriegen könnten, ohne dafür zu schwitzen, die nicht mit dem berühmten goldenen Löffel im Mund geboren wurden. Einfache Bezirksbürgermeister und Stadträte, sicher nicht schlecht bezahlte Wahlbeamte, dürfen sich jetzt, falls ihr Posten nicht mehr dem Parteienproporz in den Berliner Bezirken entspricht, bis zum Ende der Laufzeit ihres Arbeitsvertrags über „leistungsloses Einkommen“ freuen.

    Ist das Geldverschwendung? Ist das ungerecht? Ist das schlimm? Ganz klar dreimal ja, aber nur weil das eine Ausnahmeregelung ist. In Deutschland erinnert sich schon keiner mehr daran, was vor der Agenda 2010 ordentlicher Kündigungsschutz war. Die Neidischen verlangen „hire and fire“ für alle Normalos. Könnte ja mal einer das Leben genießen, ohne sich die Hände dreckig zu machen. Geht garnicht. Natürlich. Selbstverständlich. Wo sind wir denn!

    5.3.2023 von Robert Kiesel, Christian Latz - Damit die Bezirksämter nach der Wahl dem neuen Stimmenverhältnis entsprechen, muss die Politik eine neue Regelung erarbeiten. Nun liegen die Eckpunkte vor.

    Die Berliner Bezirksämter sollen nach der Wiederholungswahl auch das neue Wahlergebnis widerspiegeln. Darauf haben sich die Fraktionen von SPD, Grüne, Linke und CDU mit der Senatsinnenverwaltung geeinigt. Ein entsprechendes Eckpunktepapier liegt dem Tagesspiegel vor. Doch der Kompromiss dürfte teuer werden: Denn ausscheidende Bezirksbürgermeister und Stadträte sollen bis zum Ende der Wahlperiode einen vollen Lohnausgleich erhalten.

    Der zwischenzeitliche Plan, die Ruhegehälter bei rund 71,5 Prozent des vorherigen Gehalts festzusetzen, wurde wieder verworfen. Nach Tagesspiegel-Informationen könnten dem Land durch den Kompromiss Mehrkosten von bis zu fünf Millionen Euro entstehen. Bereits ohne diesen Posten lagen die Ausgaben für die Wahlwiederholung bei deutlich mehr als 30 Millionen Euro.

    Zahl der Bezirksamtsmitglieder soll erhöht werden

    Hintergrund der Diskussion ist ein rechtliches Problem. Wie berichtet, gelten die 2021 ins Amt gekommenen Bezirksbürgermeister und Stadträte als Wahlbeamte auch nach dem neuerlichen Wahlgang als gewählt. Theoretisch möglich wären zur Umbildung der Bezirksämter daher ein Rücktritt der Mitglieder oder eine Ab- und Neuwahl.

    Letzteres soll es der Einigung zufolge nicht geben. Geändert werden soll stattdessen die Anzahl der Bezirksamtsmitglieder, damit die Führungen der Bezirke nach der Wiederholungswahl die neuen Stimmenverhältnisse abbilden können. „Es erfolgt keine Abwahl und Neuwahl, sondern nur eine Nachwahl mit dem Ergebnis der ‚Freistellung‘ der dadurch ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder“, heißt es in den Eckpunkten.

    Zu den bisherigen Bezirksamtsmitgliedern sollen also weitere aus den jeweiligen Parteien hinzugewählt werden. Sind sie gewählt, übernehmen sie die Aufgaben von bislang tätigen Bezirksbürgermeistern und Stadträten, die zwar formal im Amt bleiben, von ihren derzeitigen Aufgaben jedoch freigestellt werden. Insider gehen davon aus, dass die Zahl der freigestellten Politiker maximal im niedrigen zweistelligen Bereich liegen dürfte.

    Die Neuregelung sieht vor, dass die ausscheidenden Bezirksamtsmitglieder danach für die gesamte Ernennungszeit, also bis zum Ende der Legislaturperiode 2026, ein hundertprozentiges Ruhegehalt bekommen. Zugleich wird die Zeit auf ihre künftigen Versorgungsansprüche angerechnet. Sie würden demnach „finanziell vollständig schadlos gestellt“, womit verhindert werden soll, dass ausscheidende Bezirksamtsmitglieder wegen einer möglichen Schlechterstellung erfolgreich gegen den Vorgang klagen können.

    Auf diese Lösung einigten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Fraktionen bei einem Treffen mit Vertretern der Senatsinnenverwaltung. Geplant ist demnach, die Neubesetzung der Bezirksämter in einem einfachen Gesetz zu regeln. Eine zwischenzeitlich zur Debatte stehende Änderung der Berliner Verfassung wird dagegen nicht angestrebt.
    Bund der Steuerzahler: Kompromiss „schwer zu vermitteln“

    Unumstritten ist die Freistellung bei vollem finanziellem Ausgleich nicht. Alexander Kraus, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Berlin, kritisierte die Einigung scharf und sprach am Montag von einem „unerträglichen Zustand“. Das Ergebnis sei „dem Steuerzahler schwer zu vermitteln“, erklärte Kraus.

    Eine Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses und das damit einhergehende Ende der Legislaturperiode hätte zumindest dieses teure Nachspiel der aufgrund zahlreicher Wahlpannen angeordneten Wahlwiederholung verhindern können, erklärte Kraus. AfD-Chefin Kristin Brinker bezeichnete die Einigung am Montag als „ungeheure Respektlosigkeit gegenüber den Steuerzahlern“.

    #Berlin #Politik #Verwaltung #Wahlbeamte #Stadtbezirk #Gehalt #Rente

  • Betriebsprüfungen der Berliner Finanzverwaltung dämmen Steuerbetrug im Bargeldverkehr ein – Glücksspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche im Fokus
    https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.879079.php

    Pressemitteilung vom 27.12.2019

    Der Schwerpunkt der Berliner Finanzverwaltung bei den steuerlichen Überprüfungen lag 2019 auf der Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiebranche. Bis zum 30. November dieses Jahres wurden knapp 50 Prozent der Aufsteller von Spielautomaten kontrolliert. Im Taxigewerbe sind bisher 6.776 Fahrzeuge überprüft worden. Im Gast-ronomiebereich wurden insgesamt 2.245 Betriebsprüfungen abgeschlossen – mit einem Mehrergebnis von rund 50,4 Mio. Euro.

    Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz: „Der Bargeldverkehr ist grundsätzlich anfällig für Steuerbetrug. Das belegen unsere systematischen Steuerprüfungen. Wir haben unsere Kontrollen daher intensiviert, insbesondere im Glückspiel-, Taxi- und Gastronomiegewerbe. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung hat für uns oberste Priorität. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Kassenpflicht manipulationssicherer und ein wesentlich bedeutenderer Beitrag zur Steuergerechtigkeit wäre.“

    Ein Kontrollschwerpunkt in diesem Jahr war das Glücksspiel. Der Finanzverwaltung sind 1.022 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin bekannt. An 2.566 Standorten sind 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt. An knapp 1.150 Standorten wurden mehr als 4.100 Geräte überprüft. Das sind rund 42 Prozent der erfassten Spielautomaten. Bei 57 Fällen wurde zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen. Gegen 29 Unternehmer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

    Bisher sind rund 479 Kassen-Nachschauen nach § 146b Abgabenordnung erfolgt. Nach Fallgruppen kategorisiert sind bereits 359. Dabei ergibt sich folgende Verteilung:

    Fallgruppen I und II: keine Beanstandungen bei 25 Fällen (7 %) bzw. geringfügige Beanstandungen bei 94 Fällen (26 %),
    Fallgruppe III: erhebliche Beanstandungen bei 206 Fällen (57 %),
    Fallgruppe IV: Straffall bei 34 Fällen (10 %).

    „Die Zahlen zeigen, dass es richtig ist, verstärkt Spielhallen und Spielautomaten in den Blick zu nehmen. Die Außenprüferinnen und Außerprüfer sind vor Ort präsent und stellen fest, ob die Geräte manipuliert oder die Buchführungen mangelhaft sind. Unser Ziel sind nicht möglichst viele Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen. Vielmehr disziplinieren wir die Branche, vorab auf gesetzeskonforme Geschäftsprozesse umzustellen“, so Dr. Kollatz.

    Auf Basis der ermittelten Daten wird nun festgelegt, ob beispielsweise noch eine anschließende Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Betriebsprüfung notwendig ist. Dieses mehrstufige Prüfverfahren ist äußerst aufwendig. Der Fokus lag in diesem Jahr zunächst auf der Datenerfassung. Parallel zur Überprüfung der restlichen Spielautomaten werden nun die ermittelten Daten für weitere Prüfmaßnahmen herangezogen. Belastbare Zahlen zum Mehrergebnis liegen vor, sobald die Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Betriebsprüfungen abgeschlossen sein werden.

    Verstärkte Kontrollen auch im Taxigewerbe und in der Gastronomiebranche
    Seit Januar 2017 ist die Vergabe einer Taxikonzession an die Nutzung eines Fis-kaltaxameters geknüpft. Somit gelten strengere Anforderungen für die Aufbewah-rung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Gemeinsam mit den Berliner Finanz-ämtern hat die Senatsfinanzverwaltung seitdem die ordnungsgemäße Ausstattung der Taxen verstärkt kontrolliert.

    Unternehmen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig waren, wurden ein zweites Mal überprüft. Bisher gab es 5.279 Erstprüfungen und 1.497 Zweitprüfun-gen. Waren bei den Erstprüfungen mit 2.827 Fahrzeugen lediglich etwas mehr als die Hälfte ordnungsgemäß ausgestattet, sind es bei den Zweitprüfungen mit 1.186 Fahrzeugen bereits mehr als Dreiviertel gewesen. Bei 38 Unternehmen wurde bereits der Konzessionsentzug beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten angeregt. Gegen 16 Unternehmer wurden steuerliche Strafverfahren eingeleitet.

    Für die Kontrolle der Gastronomiebranche steht der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018 das rechtliche Instrument der Kassen-Nachschau zur Verfügung. Die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse werden kontrolliert und die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben auf Plausibilität geprüft. Gibt es keine elektronische Kasse, erfolgt ein sogenannter Kassensturz. Gemäß § 146b Abgabenordnung sind im Gastronomiesektor insgesamt 907 Nachschauen erfolgt. Diese liefern wichtige Erkenntnisse für die anschließende Betriebsprüfung. Zu Gastronomiebetrieben zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer oder Schankwirtschaften. 2.245 Betriebsprüfungen nach § 193 Abgabenordnung sind bereits erfolgt. Davon wurden 1.861 bereits ausgewertet. Das Mehrergebnis beträgt rund 50,4 Mio. Euro.
    „Das ist außerordentlich hoch. Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultierten 2019 rund 5,5 Mio. Euro. Umso wichtiger ist es, konsequent gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass der Anteil auffälliger Gastronomiebetriebe langfristig sinkt“, so Dr. Kollatz.

    In 84 Fällen hat die Senatsverwaltung für Finanzen bereits Strafbeziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Die Außenprüfungsdienste der Berliner Steuerverwaltung werden auch 2020 verstärkt Branchen kontrollieren, in denen vorzugsweise mit Bargeld bezahlt wird.

    Pressestelle

    Klosterstraße 59
    10179 Berlin
    Tel.:
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    Frederik Bombosch
    Pressesprecher

    Sachbearbeiterin

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Christina von Gratkowski
    Online-Kommunikation

    Julia Schabos

    #Berlin #Verwaltung #Schwarzarbeit

  • Linne + Krause - Hamburger Modell
    http://www.linne-krause.de/service/hintergrunde/hamburger-modell
    Die Taxigutachter aus Hambirg bieten einen Workshop für Kommunen, die Fehlentwicklungen im Taxi- und Mietwagengewerbe beenden wollen.

    Das „Hamburger Modell“ bezeichnet eine erfolgreiche Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab unser 2006 vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Wir fanden heraus, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. In anderen Städten zeigt sich – tendenziell – ein ähnliches Bild.
    Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe

    Mit unserer Unterstützung entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert.

    Die durchschlagenden Erfolge des Hamburger Modells können sich sehen lassen:

    Die Schattenwirtschaft konnte in der Hansestadt nachhaltig zurückgedrängt werden. Dabei reduzierte sich die Zahl der Taxis von ca. 4.100 auf ca. 3.100.
    Die verbleibenden Unternehmen wurden zu mehr Steuerehrlichkeit gedrängt. Seitdem haben sich die steuerlich erklärten Umsätze nahezu verdoppelt.
    Das Durchschnittsalter der Hamburger Taxiflotte wurde um 50 Prozent verjüngt.
    Die Servicequalität des Taxigewerbes verbesserte sich spürbar.
    Das Taxigewerbe ist stabil und funktionsfähig – auch ohne Mengenbegrenzung.
    Eine effektive Aufsicht über das Mietwagengewerbe ist nun möglich.

    Übernahme durch weitere Städte und Landkreise

    Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen haben wir bei der Implementierung unterstützt – und tun dies im Zuge der Umsetzung weiterhin:

    Mainz (seit 2013)
    Wiesbaden (seit 2013)
    Oldenburg (seit 2014)
    Wilhelmshaven (seit 2014)
    Landkreis Esslingen (seit 2014)
    Stuttgart (seit 2014)
    Heilbronn (seit 2016)
    Dresden (seit 2018)

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  • Berlin: Anzeige gegen Verkehrssenatorin wegen Untätigkeit
    https://www.taxi-times.com/berlin-anzeige-gegen-verkehrssenatorin-wegen-untaetigkeit

    6.8.2021 von Axel Rühle - Berlins Taxigewerbe protestiert seit Jahren gegen die Untätigkeit der Behörden bei Rechtsverstößen durch Mietwagenfahrer und Busspur-Parker. Jetzt haben fünf Unternehmer gemeinsam Anzeige gegen Verkehrssenatorin Günther erstattet.

    Das Taxigewerbe steckt in existentiellen Schwierigkeiten, und die beiden Hauptgründe sind Corona und unseriöse Anbieter taxiähnlichen Verkehrs. Die Mietwagenpartner von Uber, Free now, Bolt & Co. können legal keinen Gewinn erzielen , wie inzwischen belegt ist, sind also auf das permanente Begehen von Rechtsverstößen angewiesen, um dem Taxigewerbe den derzeitigen ruinösen Verdrängungswettbewerb aufzuzwingen und seine Preise häufig zu unterbieten.

    Auf diesen Missstand haben Vertreter des Taxigewerbes die Berliner Behörden unzählige Male hingewiesen, es gab Demonstrationen „gegen den Wildwest von Uber & Co.“, tausende Mietwagenfahrer wurden für Verstöße angezeigt, und passiert ist augenscheinlich nicht viel.
     
    Eine Gruppe Taxiunternehmer hat nun einen lange in Erwägung gezogenen Schritt gewagt und am 12. Juli Strafanzeige gegen Verkehrssenatorin Regine Günther (Bündnis 90/Die Grünen) und einen Gruppenleiter des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erstattet (Aktenzeichen: 246 Js 518/21). Ihnen wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung, zur Schwarzarbeit und zum Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten vorgeworfen.

    Die Berliner Zeitung zitiert einen der Unternehmer: „Hintergrund der Anzeige ist, dass in Kenntnis der Senatorin und ihres Geschäftsbereichs gegen geltendes Recht zur Vergabe von Mietwagenkonzessionen verstoßen wird. Fahrtentgelte der Mietwagen werden in Kenntnis der Beschuldigten nicht korrekt abgerechnet. Hierdurch entsteht dem Land Berlin ein Steuerschaden in Höhe von mehreren hundert Millionen. In der Anzeige befindet sich unter anderem das Beispiel eines Mietwagenunternehmers, dem in Hamburg die Konzession entzogen wurde, in Berlin aber eine Konzession ausgestellt wurde.“ Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen der Behörden beider Städte hat auch Taxi Times thematisiert.

    Wer in Hamburg eine Konzession haben will, müsse unter anderem erklären, woher das Geld für das Unternehmen kommt, so der Unternehmer gegenüber der Berliner Zeitung. In Berlin werde die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen hingegen nur selten geprüft. Auch Schwarzarbeit sei ein bedeutendes Problem. Sozialversicherungsbeiträge würden nicht oder nur unvollständig abgeführt. Um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen, würden meist noch vor Ablauf von zwei Jahren wesentliche Positionen in den Unternehmen auf polnische Staatsangehörige umgeschrieben – und aus deutschen würden polnische Firmen. Hintermänner steuern und überwachen die Praktiken, zitiert die Berliner Zeitung.

    Die Plattformbetreiber weisen wie immer jede Schuld von sich: Alle Mietwagenfahrer in den Partnerbetrieben seien natürlich korrekt angestellt, hätten alle Rechte und würden gut bezahlt.

    Im Unterschied zu Justizsprecher Martin Steltner, der dem Blatt den Eingang der Anzeige bestätigte, konnte oder wollte der Pressesprecher der Verkehrsverwaltung vorgestern noch nichts bestätigen. Eine Anzeige sei in seinem Haus unbekannt.

    Dass die Mietwagenfirmen, die ausschließlich Aufträge von Uber & Co. ausführen, auf legale Weise tatsächlich nicht wirtschaftlich arbeiten können, hat Richard Leipold, Erster Vorsitzender der Berliner Taxivereinigung (BTV), auf Seite 8 der aktuellen Print-Ausgabe der Taxi Times Berlin vorgerechnet.

    #Berlin #Taxi #Verwaltung #Politik #Justiz