1. Sensible GesundheitsdatenDoctolib Datenschutz
Wer einen Termin beim Arzt vereinbaren wollte, ist wahrscheinlich schon einmal bei Doctolib gelandet – einer populären Online-Plattform zur Terminbuchung. Oft führt der Weg dorthin automatisch über die Website der Arztpraxis, manchmal sogar ohne umfassende Informationen darüber, was mit den eingegebenen Daten passiert. Viele Patienten stört das offenbar wenig, denn Doctolib ist einfach zu bedienen und spart Zeit. Doch die Abläufe hinter der benutzerfreundlichen Oberfläche werfen Fragen auf: Datenschützer, IT-Spezialisten und zunehmend auch Ärzte sehen das System kritisch. Es geht um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Frage, wie transparent Doctolib mit diesen Informationen umgeht.
In diesem Beitrag möchte ich neben einigen Hintergrundinformationen zu Doctolib insbesondere darauf eingehen, wie man seine Betroffenenrechte wahrnehmen kann und welche Schritte erforderlich sind, um bei Doctolib die eigenen Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Vielen Patienten ist vermutlich nicht bewusst, welche umfangreichen Daten sie der Plattform anvertrauen und welche Risiken damit verbunden sind, sowie wie sie aktiv Einfluss auf die Nutzung dieser Informationen nehmen können. Dieser Beitrag soll dazu anregen, das digitale Terminmanagement, wie es Doctolib anbietet, kritisch zu hinterfragen und Ärzte zum Nachdenken über den Umgang mit sensiblen Patientendaten zu bewegen. Es ist wichtig, dass sowohl die medizinischen Fachkräfte als auch die Patienten sich der Implikationen und Herausforderungen bewusst werden, die mit der Nutzung solcher Plattformen einhergehen.
2. Doctolib und die Patientendaten
Besonders während der Corona-Pandemie stießen Ärztinnen und Ärzte an ihre Belastungsgrenzen. Aus ihrer Sicht ist es daher verständlich, dass sie nach Lösungen suchten, um die überwältigende Zahl an Anfragen zu Terminen, Impfungen und Krankschreibungen bewältigen zu können. Die Telefonzentralen der Praxen waren durch den starken Andrang häufig überlastet. In dieser Situation lag es nahe, auf eine digitale Terminbuchungssoftware zurückzugreifen, die den Ablauf effizienter und zeitsparender gestaltet. Viele Praxen entschieden sich für Doctolib, einem Unternehmen aus Frankreich, das sich auf die digitale Verwaltung von Arztterminen spezialisiert hat. In Europa nutzen etwa 80 Millionen Patienten Doctolib, während in Deutschland rund 20 Millionen Nutzer auf die Plattform zugreifen (Stand: November 2024, Doctolib via E-Mail).
Wer sich in seiner Praxis für Doctolib entscheidet, sollte sich jedoch bewusst sein, dass das Kleingedruckte nicht zu unterschätzen ist. In der Anleitung zur konkreten Nutzung müssen eine Vielzahl von Daten an Doctolib von der übermittelt werden. Dazu zählen Patientendaten wie der Stammdatensatz, der Versicherungsstatus und eine standardisierte Anlassbeschreibung, also der Grund für den Besuch. Nehmen wir an, ein Patient namens »Max Mustermann« möchte einen Termin für eine urologische Untersuchung in einer Arztpraxis vereinbaren. Wenn die Praxis Doctolib verwendet, muss sie die folgenden Daten an Doctolib übermitteln:
Stammdatensatz:
Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1980
Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Telefonnummer: 01234 567890
E-Mail-Adresse: max.mustermann@example.com
Versicherungsstatus:
Versicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (bspw. TK)
Versichertennummer: 123456789
Standardisierte Anlassbeschreibung:
Grund für den Besuch: Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten
Notizen
Patientendokumentation: Patient ist auf weitere Informationen zur Prävention und lokale Beratungsstellen hingewiesen worden. Kontrolle in 6 Monaten oder bei Bedarf.
In diesem Beispiel sind die übermittelten Daten nicht nur personenbezogen, sondern beinhalten auch äußerst sensible Informationen über den Gesundheitszustand von Max, die potenziell für ihn beschämend sein können. Die Tatsache, dass er einen Termin zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten sucht, könnte in seinem sozialen Umfeld Stigmatisierung oder Vorurteile hervorrufen, wenn diese Informationen öffentlich werden.
Die Übertragung solcher Informationen an Doctolib bedeutet, dass diese sensiblen Daten in einem digitalen System zentral gespeichert werden, das potenziell von Dritten eingesehen werden könnte. Gerade zentrale Systeme, die derartige vertrauliche Daten beinhalten, sind besonders lukrativ für Hacker und Angreifer. Sie könnten versuchen, in diese Systeme einzudringen, um auf persönliche Gesundheitsinformationen zuzugreifen, die sie für kriminelle Aktivitäten nutzen könnten.
Deutschlandfunk
Deutschlandfunk bietet eine 30-minütige Audio-Dokumentation zum Thema Doctolib und den Umgang mit Patientendaten an. Die Sendung trägt den Titel »Patientendaten: Das Faible der Ärzte für Doctolib« und beleuchtet kritisch die Nutzung der Plattform im Gesundheitswesen.
2.1 Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit?
Viele Patienten sind sich nicht darüber im Klaren, dass Doctolib, wenn eine Arztpraxis mit dem Unternehmen kooperiert, zum Auftragsverarbeiter wird. Das bedeutet, dass Doctolib letztendlich Zugriff auf die Daten aller Patienten der jeweiligen Praxis erhält – unabhängig davon, ob sie sich direkt über die Plattform anmelden oder ob sie telefonisch oder persönlich in der Praxis erscheinen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Person telefonisch einen Termin vereinbart und anschließend eine Erinnerungs-SMS von Doctolib erhält.
Diese Regelung wirft wesentliche Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten auf. Deshalb sollten Arztpraxen sorgfältig abwägen, welche Informationen sie an Doctolib übermitteln und sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Patienten über den Umgang mit ihren Daten ist ebenfalls von großer Bedeutung, um Vertrauen aufzubauen und eventuelle Bedenken auszuräumen.
Es ist jedoch unklar, ob im Fall von Doctolib tatsächlich eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 der DSGVO oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 der DSGVO vorliegt. Dieser Unterschied ist entscheidend: Bei einer Auftragsverarbeitung ist Doctolib verpflichtet, die Daten ausschließlich nach den Weisungen der Arztpraxis zu verarbeiten, während bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sowohl die Arztpraxis als auch Doctolib gemeinsam für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Diese Differenzierung hat nicht nur Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. datenschutzrechtliche Haftung, Meldung von Datenschutzverletzungen etc.), sondern auch auf die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie darauf, wie mit den Rechten der Betroffenen umgegangen wird bzw. wer diese erfüllen muss.
Die Festlegung, ob ein Unternehmen bspw. Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) oder Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ist oder ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) vorliegt, ist im Datenschutz von grundlegender Bedeutung. Es geht darum, wer »Herr der Daten« ist und u.a. entscheidet, zu welchen Zwecken (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze in Art. 5. DSGVO) diese verarbeitet werden.
Dazu später mehr.
Weitere Auftragsverarbeiter
Unternehmen setzen in der Regel Auftragsverarbeiter ein. Und bei Doctolib ist die Liste lang:
Amazon Web Services (Hosting)
Salesforce (Support)
Atlassian (Support)
Datadog (Tracking/Monitoring)
Braze (Tracking)
Cloudflare (Sicherheit)
Reltio (Datenanalyse)
Microsoft Azure (Datenanalyse)
Insgesamt 27 Auftragsverarbeiter. Aber keine Sorge, die verarbeiten die Daten natürlich nur »unter Weisung« – nur wie gut lässt sich das bei so vielen Beteiligten wirklich kontrollieren?
2.2 Fragen zum Datenschutz
Allein die Tatsache, dass eine Person in einer Praxis als Patient behandelt wird, unterliegt bereits dem Datenschutz und ist ein schützenswertes Arztgeheimnis (Verschwiegenheitspflicht). Darüber hinaus wirft die Übermittlung aller zuvor genannten personenbezogenen Daten an Doctolib zusätzliche Bedenken auf. Es besteht das Risiko, dass sensible Informationen nicht ausreichend geschützt werden, insbesondere wenn sie an externe Dienstleister weitergegeben werden. Diese Sorge wird noch verstärkt durch die Möglichkeit, dass Dritte Zugriff auf diese Daten erhalten könnten.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist, wie Doctolib die gesammelten Daten speichert, verarbeitet und möglicherweise für eigene Zwecke verwendet. Es ist unerlässlich, klare Informationen über die Datenverarbeitung zu erhalten, um zu verstehen, ob und wie die Daten zum Beispiel für Marketingzwecke oder zur Analyse von Nutzerverhalten eingesetzt werden.
Zusätzlich stellt sich die Frage der Transparenz: Wie gut sind Patienten über die Art der gesammelten Daten informiert und welche Risiken sind mit deren Speicherung und Nutzung verbunden? Eine unzureichende Aufklärung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung gefährden. Daher ist es für Arztpraxen von großer Bedeutung, die Datenschutzpraktiken von Doctolib sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Patienten umfassend über den Umgang mit ihren Daten informiert werden. Nur so kann ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Praxis und den Patienten gewahrt bleiben.
2.3 Rechtliche Einschätzung
Thilo Weichert, Vertreter des Netzwerks Datenschutzexpertise, hat das Vorgehen von Doctolib umfassend aus datenschutzrechtlicher Perspektive analysiert. Von 2004 bis 2015 war er Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und hat in dieser Funktion maßgeblich zur Stärkung des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung beigetragen. In seinem Gutachten vom 25.10.2023 stellt er fest, dass sowohl die Datenschutzaufsichtsbehörden als auch die Ärztekammern dringend handeln müssen, um gegen die datenschutz- und medizinrechtlich fragwürdigen Praktiken des Unternehmens vorzugehen.
Das Gutachten ist äußerst aufschlussreich, da es nicht nur den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO hinweist, der besagt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten
dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein
muss. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die eigenverantwortliche Verarbeitung als auch für die Auftragsverarbeitung. Ein Auftragsverarbeiter darf vom verantwortlichen Auftraggeber nur die Daten erhalten, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Besonders bei hochsensiblen Daten und insbesondere bei der Verarbeitung von Berufsgeheimnissen (bspw. Grund für den Arztbesuch) müssen strenge Anforderungen an die Erforderlichkeit gestellt werden. Zwar hat der Auftraggeber einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, welche Aufgaben an externe Dienstleister delegiert werden, jedoch muss bei der Erforderlichkeit der konkreten Datenoffenbarungen ein strenger Maßstab angelegt werden.
Darüber hinaus wird in dem Gutachten die Frage aufgeworfen, ob hier nicht auch ein Verstoß gegen das Patientengeheimnis vorliegt. Doctolib erwartet von seinen Kunden, dass diese ihre Patientenstammdaten bei der Einrichtung des Systems zur Verfügung stellen. Erlaubt eine Gesundheitseinrichtung Doctolib den Zugriff auf diese Daten, etwa zur Versendung von Terminerinnerungen, ohne dass der betroffene Patient zuvor seine Zustimmung zur Schweigepflichtentbindung erteilt hat, so handelt es sich um einen Verstoß gegen § 203 StGB, also gegen die gesetzliche Pflicht zur Wahrung des Patientengeheimnisses.
3. Betroffenenrechte wahrnehmen
Doctolib verarbeitet und erhält bei der Anmeldung im Portal oder durch die Übermittlung von einer Arztpraxis eine Vielzahl an umfangreichen und besonders sensiblen Informationen. Betroffene sollten sich dabei bewusst sein, in welcher datenschutzrechtlichen Rolle sich Doctolib aktuell sieht (zum Beispiel als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher), da dies beeinflusst, wie das Unternehmen auf die Geltendmachung von Betroffenenrechten reagiert. Wichtig zu beachten ist, dass Gesundheitseinrichtungen, die Doctolib nutzen, die Patientenstammdaten an Doctolib weitergeben – unabhängig davon, ob der Patient selbst ein Doctolib-Konto besitzt oder nicht.
Es gibt daher zwei grundsätzliche Fallkonstellationen, in denen eine betroffene Person mit der Datenverarbeitung durch Doctolib in Berührung kommen kann:
Nutzung von Doctolib: Ihr habt ein Doctolib-Konto angelegt und nutzt die Funktionen zur Terminverwaltung, Terminvereinbarung etc.
Nicht-Nutzung von Doctolib: Ihr habt eine Terminerinnerung oder andere Terminvorschläge erhalten, ohne ein Doctolib-Konto angelegt zu haben.
Wenn ihr ein Doctolib-Konto habt, betrachtet sich Doctolib als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben werden. Das bedeutet, dass ihr eure Datenschutzrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) direkt bei Doctolib geltend machen könnt. Dazu zählen das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung (soweit keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Das Netzwerk Datenschutzexpertise argumentiert in seinem Gutachten von 2023 unter Ziffer 6.2 »Gemeinsame Verantwortlichkeit konkret«, dass sich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Fall eines Doctolib-Kontos in den Rollen als Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher überschneidet. Nach Ansicht des Netzwerks ist diese Überschneidung ein Argument für das Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortung.
Sofern eure Arztpraxis Doctolib nutzt, ihr jedoch kein eigenes Doctolib-Konto habt, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung bei der Arztpraxis. Doctolib versteht sich in diesem Fall als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall solltet ihr eure Anfragen zur Wahrnehmung eurer Betroffenenrechte direkt an die Praxis richten. Thilo Weichert weist jedoch in seinem Gutachten (Punkt 6.2 »Gemeinsame Verantwortlichkeit konkret«) darauf hin, dass gemäß Art. 26 DSGVO eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Doctolib und der Praxis besteht. Das bedeutet, dass ihr eure Rechte auch direkt gegenüber Doctolib geltend machen könnt, und beide Parteien sind verpflichtet, eure Anfragen gemäß den Datenschutzbestimmungen angemessen zu bearbeiten. Doctolib könnte sich in solchen Fällen zwar auf seine Rolle als reiner Auftragsverarbeiter berufen und die gemeinsame Verantwortlichkeit bestreiten. Allerdings müssten Doctolib und die Praxis in diesem Fall nach Art. 28 (3) lit. e) DSGVO vertragliche Regelungen getroffen haben, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
Warum sollte man Anfragen direkt an Doctolib richten und nicht an die Arztpraxis? Die Antwort darauf liegt in der Überlastung der Arztpraxen. Viele medizinische Einrichtungen sind stark ausgelastet und kämpfen mit einer hohen Anzahl an Patientenanfragen. In dieser Situation ist es oft schwierig für die Praxen, zusätzliche Anfragen zu bearbeiten, die möglicherweise auch nicht direkt mit der medizinischen Versorgung zu tun haben. In dieser Situation wäre es kontraproduktiv, die Praxen zusätzlich zu belasten, indem man sie mit administrativen Anliegen konfrontiert, die auch direkt an Doctolib gerichtet werden können.
3.1 Datenanfragen.de
Die Website Datenanfragen.de ermöglicht es Betroffenen, ihre Rechte einfach und effektiv wahrzunehmen. Unternehmen sind verpflichtet, Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben und diese, wenn erforderlich, zu berichtigen oder zu löschen. Hinter der Seite steht ein gemeinnütziger Verein:
Wir sind der Datenanfragen.de e. V., ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Dir bei der Ausübung Deines Rechts auf Datenschutz zu helfen.
Unabhängig davon, ob ihr ein Konto bei Doctolib habt oder ob euer Arzt Doctolib für die Terminvergabe verwendet, solltet ihr die folgenden Schritte befolgen:
Beantragt gemäß Art. 15 der DSGVO eine Auskunft über eure Daten.
Sobald diese erteilt ist, könnt ihr gemäß der Art. 17 DSGVO die Löschung eurer Daten veranlassen.
3.2 Auskunft über eure Daten
Über Datenanfragen.de könnt ihr ganz einfach eine Auskunft gemäß Art. 15 der DSGVO anfordern:
Besucht zunächst die Website auf und klickt auf Auskunft über meine Daten erhalten.
In der Suchmaske gebt ihr Doctolib ein. Darunter wird dann ein Eintrag für die »Doctolib GmbH« angezeigt. Klickt darauf und wählt die Option Mit diesem Unternehmen weitermachen.
Tragt euren Namen und eure E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Verwendet dabei unbedingt die E-Mail-Adresse, die ihr im Doctolib-Portal oder bei eurer Praxis hinterlegt habt, damit das Unternehmen euch eindeutig identifizieren kann. Wenn ihr eine andere E-Mail-Adresse angebt, könnte Doctolib nicht reagieren oder behaupten, keine Daten von euch zu haben. Beschränkt euch zunächst auf die wesentlichen Angaben – falls mehr Informationen nötig sind, wird das Unternehmen sich bei euch melden. Zum Beispiel:
Name: Max Mustermann
E-Mail: max.mustermann@example.com
Nach dem Ausfüllen wird die Anfrage generiert. Mit einem Klick auf E-Mail senden könnt ihr die Anfrage absenden – vergesst nicht, sie vorher noch einmal zu überprüfen.
Auskunft nach DSGVO Art. 15
Hinweis
Falls Doctolib die gemeinsame Verantwortung abstreitet, könnt ihr Doctolib darum bitten, eure Anfrage an den verantwortlichen Arzt weiterzuleiten, sofern sie die gewünschten Informationen nicht direkt bereitstellen können. Dies würde zwar einen zusätzlichen Aufwand für die Praxen mit sich bringen, lässt sich jedoch nicht vermeiden. Weist Doctolib in diesem Zusammenhang gerne auf Art. 28 (3) lit. e) DSGVO hin – Doctolib und die Praxis müssen vertragliche Regelungen getroffen haben, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
3.3 Recht auf Löschung wahrnehmen
Ebenso wie die Auskunft kann auch die Löschung gemäß Art. 17 der DSGVO einfach über Datenanfragen.de beantragt werden:
Besucht zunächst die Website auf und klickt auf (Teile von) Daten über mich löschen.
In der Suchmaske gebt ihr Doctolib ein. Darunter wird dann ein Eintrag für die »Doctolib GmbH« angezeigt. Klickt darauf und wählt die Option Mit diesem Unternehmen weitermachen.
Tragt euren Namen und eure E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Verwendet dabei unbedingt die E-Mail-Adresse, die ihr im Doctolib-Portal oder bei eurer Praxis hinterlegt habt, damit das Unternehmen euch eindeutig identifizieren kann. Wenn ihr eine andere E-Mail-Adresse angebt, könnte Doctolib nicht reagieren oder behaupten, keine Daten von euch zu haben. Beschränkt euch zunächst auf die wesentlichen Angaben – falls mehr Informationen nötig sind, wird das Unternehmen sich bei euch melden. Zum Beispiel:
Name: Max Mustermann
E-Mail: max.mustermann@example.com
Das Feld Alle Daten löschen ist bereits vorausgewählt. Dabei belassen wir es auch.
Nach dem Ausfüllen wird die Anfrage generiert. Mit einem Klick auf E-Mail senden könnt ihr die Anfrage absenden – vergesst nicht, sie vorher noch einmal zu überprüfen.
Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO
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3.4 Wie oft soll ich das machen?
Es stellt sich die Frage, wie oft man diesen Schritt wiederholen sollte. Die Antwort ist klar: Jedes Mal, wenn eine Praxis Doctolib für die Terminvergabe verwendet. Dabei geht es nicht darum, die Praxis zu belästigen, sondern vielmehr darum, aktiv unsere Betroffenenrechte wahrzunehmen.
Dieser Prozess kann auch als ein aktiver Protest gegen Doctolib verstanden werden. Indem wir unsere Rechte einfordern, senden wir ein deutliches Signal, dass wir die Verarbeitung unserer Daten kritisch betrachten. Gleichzeitig kann dies die Ärzte dazu anregen, ihre Zusammenarbeit mit Doctolib zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen, die den Datenschutz besser gewährleisten. Indem wir unsere Rechte wahrnehmen, fordern wir mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit unseren personenbezogenen Daten und tragen dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutzfragen in der Gesundheitsversorgung zu schärfen.
4. Was man noch tun kann
Neben der Wahrnehmung der Betroffenenrechte gibt es weitere Möglichkeiten, um auf die Missstände von Doctolib aufmerksam zu machen:
Digitalcourage bietet ein Hinweisblatt für Arztpraxen an, das über die Datenschutzproblematik und die damit verbundenen Risiken informiert. Dies kann dazu beitragen, dass Praxen sensibilisiert werden und ihre Zusammenarbeit mit Doctolib überdenken.
Darüber hinaus ist es wichtig, Familie, Freunde, Kollegen und andere Bekannte über die fragwürdigen Praktiken von Doctolib aufzuklären. Indem wir das Bewusstsein für diese Themen schärfen und Informationen teilen, können wir einen Dialog anstoßen und möglicherweise einen kollektiven Druck aufbauen, der die Veränderungen vorantreibt, die für einen besseren Datenschutz in der Gesundheitsversorgung erforderlich sind.
Wenn Doctolib eurem Recht auf Auskunft/Löschung nicht oder nur unvollständig nachkommt, habt ihr die Möglichkeit, euch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Berlin zu beschweren.
BigBrotherAward
Im Jahr 2021 wurde die Doctolib GmbH in Berlin mit dem BigBrotherAward 2021 in der Kategorie Gesundheit ausgezeichnet. Dieser Negativpreis wird an Unternehmen oder Organisationen verliehen, die in besonderem Maße die Privatsphäre von Nutzern verletzen oder deren Daten ohne ausreichenden Schutz verarbeiten.
Update 14.11.2024
Verschiedene Datenschutz-Verbände (GMDS, BvD, GDD, FED) und die DVD haben eine Praxishilfe zu den Datenschutzanforderungen bei Online-Terminmanagement-Systemen im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Diese Systeme verarbeiten Gesundheitsdaten, die besonderen DSGVO-Schutz benötigen. Die Praxishilfe gibt IT-Dienstleistern, Gesundheitsanbietern und Datenschutzbehörden Orientierung, um Datenschutzvorgaben korrekt umzusetzen und Patientengeheimnisse zu wahren.
5. Praxen in der Verantwortung
Trotz der Kritik an Doctolib sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Ärztinnen und Ärzte nicht gezwungen sind, diesen Dienstleister zu nutzen. Es ist kurzsichtig, die Verantwortung für den Umgang mit Patientendaten allein auf Doctolib abzuwälzen. Das Vertrauen, das Patienten in ihre Ärzte setzen, basiert auf der Erwartung, dass ihre Daten sicher behandelt werden – eine Verantwortung, die letztlich bei den Praxen liegt.
Ärztinnen und Ärzte entscheiden bewusst, mit wem sie zusammenarbeiten und ob sie ihre Patienten potenziellen Datenschutzrisiken aussetzen. Es ist ihre Verantwortung, datenschutzkonforme Lösungen zu wählen und den Schutz ihrer Patienten zu gewährleisten. Daher sollten wir als Patienten den Dialog mit unseren Ärztinnen und Ärzten suchen und sie darauf ansprechen, ob es nicht bessere und datenschutzfreundlichere Alternativen zu Doctolib gibt. Letztlich haben auch wir Einfluss auf die Entscheidungen, die den Schutz unserer Daten betreffen. Es liegt im Interesse aller, dass die Privatsphäre nicht durch fragwürdige Lösungen gefährdet wird.
6. Fazit
Die Verwendung von Doctolib zur Terminbuchung im Gesundheitswesen bringt sowohl Vorteile als auch erhebliche Risiken mit sich. Während die Plattform eine bequeme und zeitsparende Lösung für Praxen bietet, bleibt der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten problematisch. Datenschutzbedenken und die potenzielle Missachtung der Patientenrechte, insbesondere im Kontext des zunehmenden Online-Zwangs zur Nutzung solcher Systeme, erfordern eine kritische Auseinandersetzung mit Doctolib.
Es ist entscheidend, dass sowohl Patienten als auch Ärzte sich der Implikationen bewusst werden und aktiv ihre Rechte wahrnehmen. Durch das Einfordern von Auskunft und Löschung der eigenen Daten können wir nicht nur unser Recht auf Datenschutz wahrnehmen, sondern auch Druck auf Unternehmen wie Doctolib ausüben, transparenter und verantwortungsbewusster zu handeln. Letztlich sind informierte Patienten und sensibilisierte Ärzte der Schlüssel zu einer vertrauensvollen und datenschutzkonformen Gesundheitsversorgung.
Über den Autor | Kuketz
Mike Kuketz
In meiner freiberuflichen Tätigkeit als Pentester und Sicherheitsforscher bei Kuketz IT-Security überprüfe ich IT-Systeme, Webanwendungen und mobile Apps (Android, iOS) auf Schwachstellen. Als Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit an der DHBW Karlsruhe sensibilisiere ich Studierende für Sicherheit und Datenschutz. Diese Themen vermittle ich auch in Workshops, Schulungen sowie auf Tagungen und Messen für Unternehmen und Fachpublikum. Zudem schreibe ich für die Computerzeitschrift c’t und bin in Medien wie heise online, Spiegel Online und der Süddeutschen Zeitung vertreten. Der Kuketz-Blog und meine Expertise finden regelmäßig Beachtung in der Fachpresse und darüber hinaus.