• MetaGer - Zitatsuche
    https://metager.de/zitat-suche?q=Uniform

    Dans le web allemand avant Google Metager et LEO (link everything online) furent les annuaires et moteurs de recherche d’Allemagne.Les projets ont survécu dans une forme réduite et spécialisée. #seenthis á l’ère des #bots #IA fera comment ?

    In dem unten stehenden Textfeld können Sie in unserer Datenbank nach Zitaten oder Autoren suchen.

    Ergebnisse für die Suche „Uniform“:
    Werner Mitsch:, "Mode ist die Uniform der Zivilisten

    https://metager.de/keys

    MetaGer: Suchen und surfen, ohne beobachtet zu werden

    MetaGer respektiert Ihre Privatsphäre: ohne Werbung, ohne Tracking, ohne Logging. Und jetzt können Sie auch jede Webseite anonym besuchen.

    Keine Werbung
    Kein Tracking
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    So funktioniert es
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    Nicht nur anonym suchen – auch anonym surfen

    Mit Ihrem MetaGer-Schlüssel können Sie beliebige Webseiten auch in einem privaten Browser öffnen, der sicher auf unseren Servern läuft – nicht auf Ihrem Gerät. Webseiten können nicht erkennen, wer Sie sind oder von wo Sie surfen, und nach Ende Ihrer Sitzung wird automatisch alles gelöscht. Keine Installation, keine Einrichtung – einfach öffnen und loslegen.
    Fingerprinting
    Tracking
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    Werbeanzeigen und Datenschutz vertragen sich in der Regel nicht gut. Bei MetaGer gibt es deshalb keinerlei Werbung, sodass wir Ihre Privatsphäre kompromisslos schützen können.
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    Bei Ihren Internetsuchen fallen normalerweise viele Daten an. Wir müssen davon nichts speichern: Unsere Suchmaschine ist so gestaltet, dass wir zur Spambekämpfung keine Logs benötigen. Auch Captchas werden Ihnen bei uns nicht begegnen, selbst wenn Sie ein VPN verwenden.
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    Statt eines Kontos mit Ihren persönlichen Daten erhalten Sie einfach einen zufällig erzeugten Schlüssel, ganz ohne Namen oder E-Mail-Adresse. Wählen Sie aus mehreren Zahlungsmethoden, darunter die anonyme Zahlung per Bargeld. Unsere Android-App und Browser-Erweiterung verwenden anonyme Token: Damit lässt sich sogar beweisen, dass Ihre Suchen anonym bleiben.
    Persönliche Daten
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    Finden Sie schneller, was Sie suchen. Wenn es hilfreich ist, blenden wir übersichtliche Deeplinks, relevante Nachrichten und Videos direkt in die Suchergebnisse ein. Auch unsere Bildersuche greift auf zusätzliche Quellen zurück.
    So funktioniert es

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    #vie_privée #www #internet

  • Pädagogin über Microsoft an Schulen : „Was mit den Daten passiert, ist eine große Blackbox“
    https://taz.de/Paedagogin-ueber-Microsoft-an-Schulen/!6203349

    L’utilisation de logiciels de Microsoft (pas seulement) dans les écoles allemandes est illégale. Il faut un contrat individuel entre chaque école et MS qui oblige l’entreprise états-unienne à respecter le RGPD, officiellement appelé règlement UE 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l’égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données . Ce contrat n’est n’est signé que rarement.

    11.8.2026 von Svenja Bergt - Viele Schulen setzen auf die Software des US-Konzerns. Jessica Wawrzyniak findet das problematisch – und hat einige Tipps für Schulen und Eltern.

    taz: Frau Wawrzyniak, wenn etwa eine Schulleiterin oder Elternvertreter Ihnen sagen, dass sie Microsoft an ihrer Schule einführen wollen – was raten Sie?

    Jessica Wawrzyniak: Ich würde ihnen zuerst mit auf den Weg geben, dass sie das natürlich DSGVO-konform machen müssen, also im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Und dass das aktuell schwierig bis unmöglich ist.

    taz: Warum?

    Wawrzyniak: Weil Microsoft nicht die nötigen Informationen zur Verfügung stellt. Ein Beispiel: Wenn eine Schülerin wissen möchte, welche Daten über sie gespeichert werden, dann ist die Schulleitung verpflichtet, die Auskunft zu erteilen. Das ergibt sich aus Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Das Problem: Die Schulleitungen können die Auskunft gar nicht erteilen, weil sie selbst nicht wissen, was Microsoft speichert. Diese Informationen gibt der Konzern ihnen nicht.

    Bild: privat

    Im Interview: Jessica Wawrzyniak

    35 Jahre alt, ist Erziehungs- und Medienwissenschaftlerin. Sie arbeitet als Referentin und ist Co-Projektleiterin des #DigitalCheckNRW, einem Medienkompetenzprojekt für Erwachsene der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK).

    taz: War das mal anders und Microsoft konnte früher legal an Schulen genutzt werden?

    Wawrzyniak: Nein, das war noch nie möglich, vor 10 Jahren aber auch noch unkritischer, weil weniger Daten gespeichert und analysiert wurden.

    taz: Das heißt, alle Schulen, die Microsoft nutzen, machen das illegal?

    Wawrzyniak: Es gibt eine kleine, aber komplizierte Möglichkeit: Man kann als Schule, zusätzlich zum zwingend erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag, bilateral mit Microsoft eine Art Zusatzvertrag abschließen. Aber ich weiß nicht, wie oft das in der Praxis tatsächlich der Fall ist.

    taz: Wenn eine Schule das geschafft hat – ist dann der Einsatz von Microsoftprodukten unbedenklich?

    Wawrzyniak: Auch dann noch nicht, weil Microsoft unglaublich viele Daten erfasst, die auch in die USA übertragen werden, wo Persönlichkeitsrechte kaum geschützt werden und man sich fragen muss: Wollen wir das?

    Es ist möglich, dass Microsoft ganze Lernkurven der Schü­le­r:in­nen nachverfolgt

    taz: Welche Risiken sehen Sie für die Kinder und Jugendlichen?

    Wawrzyniak: Zunächst sind da die ganzen personenbezogenen Daten, die eingegeben werden. Das können etwa Noten und andere Bewertungen sein, Allergie- oder Gesundheitsinformationen, wie sie zum Beispiel im Kontext von Klassenfahrten angefragt werden, sowie Krankheits- und andere Fehltage. Dazu kommen weitere Daten. Zum Beispiel: Wie schnell tippt ein Kind? Durch Tippmuster und -geschwindigkeit lassen sich übrigens Personen auch eindeutig identifizieren. Wie häufig schlägt die Rechtschreibkorrektur an? Hat ein Kind vielleicht eine Rechtschreibschwäche? Was steht in einem Aufsatz, etwa zu einem politischen Thema? Und was bei Microsoft mit den Daten passiert – das ist eine große Blackbox. Es ist möglich, dass Microsoft ganze Lernkurven der Schü­le­r:in­nen nachverfolgt.

    taz: Schulen, die Microsoftprodukte nutzen wollen, argumentieren oft mit den Kosten. Die Basisversion des Office-Pakets ist für Bildungseinrichtungen kostenlos.

    Wawrzyniak: Open-Source-Alternativen wie Libre Office, Only Office oder Collabora gibt es auch kostenlos.

    taz: Schulen argumentieren nicht nur mit den Lizenzkosten, sondern auch mit der Installation und Verwaltung der Software: Da erforderten die Open-Source-Alternativen zusätzliches Personal für die Installation und den Betrieb. Bei Microsoft gebe es weniger Probleme und der Konzern biete Support.

    Wawrzyniak: Eigentlich ist eine Schule wie ein mittelständisches Unternehmen zu betrachten und diese kommen in der Regel ohne IT-Abteilung nicht aus. Mehrere Hundert Schüler:innen, dazu die Lehrkräfte, die Verwaltung … Und alle arbeiten mit IT-Systemen. Das heißt, es muss an jeder Schule eigentlich sowieso gewährleistet werden, dass IT-Fachkräfte fest angestellt sind und solche Aufgaben nicht noch zusätzlich von Lehrkräften übernommen werden.

    taz: Die Schulen haben dafür oft kein Budget.

    Wawrzyniak: Bildung ist derzeit Ländersache, diese müssten also ausreichend bereitstellen. Aber es gibt auch Alternativen: Was ich zum Beispiel sehr gut fand, ist, dass beim Digitalpakt Schule die Finanzierung zur Bundessache gemacht wurde. So etwas sollte es viel häufiger geben, damit nicht jedes Bundesland, jede Kommune oder jede Schule ihr eigenes Süppchen kochen muss.

    taz: Wie groß ist der Einfluss, der bei IT-Produkten von der Schule auf die Kinder und Jugendlichen ausgeht? Es muss ja nicht immer Microsoft sein – manche Schulen setzen etwa auf iPads.

    Wawrzyniak: Ich halte den Einfluss für sehr groß. Zum einen, weil Kinder und Jugendliche damit aufwachsen, die Nutzung dieses Gerätes oder dieser Software lernen. Und Eltern gehen in der Regel davon aus, dass das, was aus der Schule kommt, auch gut oder geprüft ist. Schulen sagen übrigens häufig, dass sie Microsoft einsetzen, weil das später im Beruf genutzt wird. Und Unternehmen sagen, sie nutzen Microsoftprodukte, weil sich alle damit auskennen. Auf diesen Kreislauf setzt der Konzern natürlich und bietet seine Lizenzen für Bildungseinrichtungen kostenlos bis extrem günstig an.

    taz: Was raten Sie Eltern, die versuchen wollen, die Schule umzustimmen?

    Wawrzyniak: In erster Linie sollten Eltern sich zusammentun. Wer sich alleine gegen eine Schule stellt oder für sein Kind widerspricht, macht sich meistens nicht gerade beliebt. Deswegen hilft es, sich mit anderen zu verbünden und dann eine Argumentationsliste zu erstellen. Die sollte möglichst breit sein, um die Chance zu erhöhen, dass die Verantwortlichen darauf anspringen: von den Persönlichkeitsrechten der Schüler:innen, über die rechtlichen Probleme bis hin zur digitalen Souveränität. Die wird politisch gerade sehr gefordert, aber leider wenig forciert. Und Microsoft einzusetzen, gerade in der Cloud, wie es die kostenlose Lizenz vorsieht, hat natürlich eine sehr große Abhängigkeit von einem US-Anbieter zur Folge. Wenn man diese Argumente gesammelt hat und zusammen vorträgt, sind die Chancen größer, ein Umdenken zu erreichen.

    Règlement général sur la protection des données (RGPD)
    https://fr.wikipedia.org/wiki/R%C3%A8glement_g%C3%A9n%C3%A9ral_sur_la_protection_des_donn%C3%A9es

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#/languages

    #Allemagne #droit #école #RGPD #DSGVO #éducation #vie_privée

  • Aujourd’hui est le jour de la disparition de seenthis.net des indexes des moteurs de recherche, pas vrai ?

    Bing
    https://www.bing.com
    site:seenthis.net -> rien

    Startpage
    https://www.startpage.com/sp/search
    site:seenthis.net -> rien
    seenthis.net -> n’importe quoi sauf du comtenu de seenthis.net

    Ecosia
    https://www.ecosia.org
    host:seenthis.net -> n’importe quoi sauf du comtenu de seenthis.net
    site:seenthis.net -> rien

    Qwant
    https://www.qwant.com
    pareil

    Lilo
    https://www.lilo.org
    Recherche de : seenthis.net -> O.K. pertinent
    Loin d’être complet, je ne sais pas, si Lilo archive les pages seenthis.
    Le recherche pour « seenthis.net #Attualità » de donne aucun résultat et je ne trouve pas de documentation de la syntaxe de Lilo.

    Google
    https://www.google.com/search?q=host%3Aseenthis.net+Taxinotruf
    site:seenthis.net -> rien
    site:seenthis.net Taxinotruf -> pareil sauf que Google me pose des questions sur l’endroit où je me trouve etc. ...

    Duckduckgo
    https://duckduckgo.com
    site:seenthis.net -> rien
    seenthis.net -> n’importe quoi sauf du comtenu de seenthis.net

    Duck.AI
    https://duckduckgo.com/#chat

    Question :

    Est-ce que duckduckgo connaît le site web https://seenthis.net ?

    Réponse GPT 5.4. :

    Oui, DuckDuckGo (et donc l’interface Duck.ai) peut connaître et référencer des pages de seenthis.net via son moteur de recherche, comme pour beaucoup d’autres sites.

    Question :

    Alors montre moi le lien vers un billet seenthis avec l’expression Taxinotruf

    Réponse GPT 5.4 nano :

    Je n’ai pas trouvé de billet seenthis.net qui contienne l’expression “Taxinotruf”. Si tu veux, je peux réessayer avec une variante (maj/min, “Taxino truf”, ou juste une partie du mot).

    Recherche dans seenthis :
    https://seenthis.net/recherche?recherche=Taxinotruf
    Résultats
    https://seenthis.net/messages/1156583 (c’est précis, il y 6 mois))
    https://seenthis.net/messages/799490 (c’est précis. 31/08/2019)

    Je n’ai pas testé davantage et il est possible que cette situation dure déjà depuis un certain temps.

    J’ai testé avec d’autres domains tld et j’obtiens des résultats pertinents. Conclusion : les moteurs n’indexent plus seenthis.net.

    Je crois que depuis l’installation d’Anubis qu’il y a un problème d’archivage de seenthis.net par archive.org ...

    Recherche dans archive.org
    https://web.archive.org
    https://web.archive.org/web/20260000000000*/https://seenthis.net
    Ca y est mais ce n’est pas complet. Il faudrait compléter les archives suivant cette page d’explications :
    https://help.archive.org/help/uploading-a-basic-guide

    Sur la page https://web.archive.org on peut simplement indiquer l’URL à archiver. J’ai l’impression qu’Anubis crée un problème ici car archive.org produit un message avertissant l’utilisateur d’un délai inattendu. En chechant pour la page à archiver on obtient un message qui indique que la page n’a pas été archivée.

    Cette page est assez compréhensible :
    https://help.archive.org/help/using-the-wayback-machine

    L’archive internet étant sous pression cette page ne correspond plus exactement à l’interface il faudrait se référer à ce guide ou creuser davantage :
    https://archive.org/developers/internetarchive

    Conclusion : Le projet de seenthis.net est plus important que jamais car il faut recommencer à construire ses propres archives et indexes après la disparition d’un nombre important de fonctions des moteurs de recherche. Ce processus a commencé avec le « personnalisation » des résultats de Google et prend des formes hallucinantes depuis le rempacement des méthodes de recherche avancée par l’IA industrielle. Cette IA est utile entre autres pour les condensés de pages web, mais les monopoles de l’internet rendent de plus en plus difficile d’identifier des sources précises et de raconter les histoires sur base de résultats des recherches dans l’internet.

    Pour rendre plus utile et efficace #seenthis.net il faudrait revoir qui peut l’indexer et ouvrir un peu les portes pour archive.org et les autres #white_hat de l’internet.

    #seenthis #archives #moteur_de_recherche #IA #Anubis

  • Étude Mozilla : comment Windows sabote Firefox et vos choix de navigation
    https://goodtech.info/etude-mozilla-deceptive-design-windows-microsoft-edge-firefox

    Votre #PC #Windows vous manipule-t-il à votre insu ? La passionnante étude « Over The Edge 2.0 », publiée par #Mozilla, démontre comment #Microsoft utilise des designs trompeurs et l’#IA #Copilot pour étouffer #Firefox et saboter la libre concurrence. Enfin, pas partout, notamment en #Europe : merci le #DMA ! 🦊🔓

    Si la Commission européenne a contraint la firme de #Redmond à lever une partie de ses barrières anticoncurrentielles au sein de l’Union, le reste du monde subit un harcèlement d’interface d’une agressivité rare. C’est l’une des conclusions de la nouvelle étude de Mozilla, intitulée Over The Edge 2.0 et rédigée par les experts en design éthique Dr. Harry Brignull et Cennydd Bowles, met à nu les techniques de #manipulation psychologique et technique de Microsoft. L’objectif sous-jacent est limpide : neutraliser la #concurrence et retenir de force les utilisateurs au sein du #navigateur #Edge, au détriment de solutions indépendantes et respectueuses de la #vie_privée comme Firefox.

  • ePA mit neuer Funktion : Berliner Patienten sehen Vorteile, die meisten nutzen die Akte aber nicht
    https://www.berliner-zeitung.de/article/epa-mit-neuer-funktion-berliner-patienten-sehen-vorteile-die-meiste

    La gestion numérique des patients est actuellement complétée par ume nouvelle fonction pratique. On maintient en place le système qui met les données des patienta à disposition des vendeurs de données et on essaye de le rendre assez attractif pour enfin obtenir les données complètes de tout le monde.

    Le problème de base n"est même pas identifié : avec l’ePA les patients ne sont plus que la source du pouviir et des revenus des médecins. En fournissant leurs données à l’exploitation commerciale et scientifique la transformation totale et totalitaire des patients en marchandise avance d’un grand pas pendant que les responsables font progresser leur domination de la population.

    14.7.2026 von Christian Schwager - AOK-Umfrage zum Medikationsplan: 91 Prozent der gesetzlich Versicherten halten ihn für sinnvoll. Doch die ePatientenakte spielt in Praxen kaum eine Rolle. Das sind die Gründe.

    Foto
    Ein Hausarzt bespricht mit einer Patientin den Inhalt ihrer ePA. Die Mehrheit der Berliner verfügt über eine digitale Akte. © Daniel Karmann/dpa

    Deutschland und die elektronische Patientenakte (ePA): Noch scheinen gesetzlich Krankenversicherte und niedergelassene Ärzte ein gespaltenes Verhältnis dazu zu haben. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse AOK. Einerseits begrüßt die Mehrheit hierzulande bestimmte Funktionen der ePA. Andererseits befasst sich eine Minderheit mit dem Thema.

    Zwei Daten stehen für diesen Zwiespalt: Am 15. Juli beginnt die Pilotphase für einen digital gestützten Medikationsplan. Er soll helfen, unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. In Berlin sind 91 Prozent der Ansicht, dass ein solcher Plan dafür das richtige Mittel ist. 87 Prozent erwarten mehr Überblick über die Medikation bei ihren Ärzten. Die große Mehrheit der Pflegenden Angehörigen erkennt ebenfalls Vorteile.

    Mehr als ein Drittel nimmt drei oder mehr Medikamente

    Insgesamt 36 Prozent der Befragten gaben an, regelmäßig drei oder mehr ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen. Die Patientengruppe hat bereits heute Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Von den Betroffenen in Berlin verfügen 56 Prozent über einen solchen Plan erhalten, 44 Prozent nach eigenen Angaben bisher noch nicht.

    „Besonders Menschen mit mehreren Erkrankungen oder einer komplexen Arzneimitteltherapie können vom elektronischen Medikationsplan profitieren, wenn er konsequent genutzt und aktuell gehalten wird“, sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost. „Für den Erfolg kommt es auf eine stabile technische Umsetzung ebenso an wie auf eine verständliche Kommunikation. Versicherte müssen erkennen können, welchen konkreten Nutzen der Medikationsplan für ihren Alltag hat.“

    Das zweite Datum war der Oktober 2025. Seitdem sind Ärzte verpflichtet, eine ePA zu befüllen. Sie existiert für jeden gesetzlich Versicherten, sofern er nicht widersprochen hat. In Berlin verfügen laut Umfrage 89 Prozent über eine ePA.
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    Ewig warten auf einen Therapieplatz: Wie das neue GKV-Sparpaket Berliner Kinder trifft

    Spargesetz

    Darin werden schon jetzt Medikationslisten geführt. Der Medikationsplan umfasst zusätzlich Angaben zur Einnahme von Arznei, etwa zur Dosierung. In den Plan können zudem Präparate aufgenommen werden, die nicht rezeptpflichtig sind.

    Die wenigsten Inhaber einer ePA tauschen sich darüber mit ihren Ärzten aus. Von denjenigen, die in diesem Jahr eine Praxis aufsuchten, gaben 80 Prozent an, die ePA sei in ihrer Praxis kein Thema gewesen. Nur rund jeder Achte wurde vom Personal der Praxis auf darauf angesprochen, gut jeder Zehnte ergriff selbst die Initiative. Lediglich 47 Prozent fühlen sich sehr gut oder eher gut über die elektronische Patientenakte informiert, 52 Prozent weniger oder gar nicht gut.

    Befragt wurden zwischen dem 13. und 27. April dieses Jahres 501 gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren in Berlin, kombiniert telefonisch und online. Die Ergebnisse decken sich tendenziell mit bundesweiten Untersuchungen aus der jüngeren Vergangenheit. So ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Jahresbeginn, dass 94 Prozent die ePA kennen, davon jedoch 71 Prozent ihre Akte nicht aktiv verwalten.
    Medikationsplan: Berliner Praxen fehlt nötige Software

    Die Bundesbeauftragte für die Datensicherheit und Informationsfreiheit wiederum stellte im vergangenen Herbst eine Erhebung zum Nutzungsverhalten vor. Demnach sahen 42 Prozent keinen Sinn darin, ihre Akte zu nutzen. Begründung: Sie seien gesund oder zu selten krank. 26 Prozent teilten mit, sie seien noch nicht dazu gekommen, die ePA zu aktivieren. Und elf Prozent fanden die Handhabung zu kompliziert. Neun Prozent fühlten sich unzureichend informiert.

    Der Medikationsplan wird zunächst in Modellregionen erprobt. Bis alle Berliner Arztpraxen über die notwendige Software verfügen, wird es bis zum Herbst dauern.

    #Allemagne #assurance_maladie #numérisation #surveillance #contrôle #vie_privée #iatrocratie

  • Interview zu Personenkennzeichen : „Den gläsernen Bürger nicht nur rechtlich, sondern auch technisch verhindern“
    https://netzpolitik.org/2026/interview-zu-personenkennzeichen-den-glaesernen-buerger-nicht-nur-recht

    En Autriche la numéralisation des administrations est réalisée suivant le principe "privacy by design". Il n’y a pas d’ID unique des citoyens pour les différentes administrations.

    26.0.2026 von Daniel Leisegang - Während die Bundesregierung behördenübergreifend eine lebenslang gültige Personenkennzahl einführen will, geht das Nachbarland Österreich einen anderen Weg. Warum dieser mehr Datenschutz verspricht, ohne die Verwaltungsdigitalisierung zu behindern, erläutert die österreichische Juristin Heidi Scheichenbauer im Gespräch.

    Seit Jahren wird in Deutschland über die sogenannte steuerliche Identifikationsnummer diskutiert. Die Steuer-ID soll es Behörden erleichtern, untereinander Daten auszutauschen, indem sie als zentraler Bezugspunkt für unterschiedliche Register dient. Die ID ist lebenslang gültig, alle Bürger:innen erhalten sie vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

    Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren eine solche Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig. Bei der Einführung der Steuer-ID im Jahr 2007 wurden Bedenken von Datenschützer:innen als „konstruierter Erregungszustand“ weggewischt, nur um dann 13 Jahre später genau das zu tun, wovor diese gewarnt hatten. Damals plante die Große Koalition unter Angela Merkel (CDU), die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Die Ampelkoalitionäre folgten trotz früherer Kritik diesem Konzept und auch die schwarz-rote Bundesregierung hält an diesem Plan fest.
    Der Kopf einer Person vor einem Fensterausschnitt
    Heidi Scheichenbauer - Alle Rechte vorbehalten Andreas Czák

    Österreich hat bereits vor einigen Jahren einen anderen Weg eingeschlagen und das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt. Sie ist eine Art Einweg-Kennzeichen, das für unterschiedliche Verwaltungsbehörden angepasst wird. Die bPK verspricht so einen höheren Datenschutz und steuerbare Hürden gegen behördenübergreifende Profilbildung – ohne eine effektive Verwaltungsdigitalisierung zu behindern.

    Wir haben mit Heidi Scheichenbauer über das bereichsspezifische Personenkennzeichen gesprochen. Sie ist Senior Researcher und Senior Consultant am Research Institute – Digital Human Rights Center. Als Juristin forscht und lehrt sie zu künstlicher Intelligenz in der Verwaltung, Datenschutz im Non-Profit-Sektor und Plattformregulierung.
    „Best-Practice-Beispiel“ aus Österreich

    netzpolitik.org: In Deutschland geht es in der Debatte um Verwaltungsmodernisierung viel darum, Datensilos aufzubrechen. Österreich will diese möglichst aufrechterhalten. Warum ist das so?

    Heidi Scheichenbauer: Tatsächlich haben wir in Österreich ein Best-Practice-Beispiel dafür, wie sich Daten in der Verwaltung datenschutzoptimiert verarbeiten lassen. Wir bauen eine digitale Verwaltung auf und verhindern zugleich den sprichwörtlichen „gläsernen Bürger“.

    Bevor die Bundesregierung ein bundesweit einheitliches Personenkernzeichen einführt, sollte sie einen Blick auf ihr kleines Nachbarland werfen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Privacy by Design auch in diesem Bereich möglich ist.

    netzpolitik.org: Wie kam es dazu?

    Heidi Scheichenbauer: Im Jahr 2001 gab es in Österreich eine Volkszählung. Damals wurden sehr viele Daten über die Bevölkerung gesammelt und das erste Mal ein zentrales Melderegister auf Bundesebene eingerichtet.

    Dieses Zentrale Melderegister (ZMR) enthielt eine Vielzahl an personenbezogenen Daten. Darunter den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit. Das allein ist datenschutzrechtlich schon sehr kritisch. Und dann vergab das ZMR allen Bürger:innen auch noch einen bundesweiten Identifikator, die sogenannte Stammzahl. Viele fürchteten damals, dass damit der gläserne Bürger geschaffen wird.

    Man hat sich daher einen Weg überlegt, wie man dieses Datenschutzthema adressieren kann – und schuf die bereichsspezifischen Personenkennzeichen, kurz: bPK. Diese Personenkennzeichen beruhen auf der Stammzahl, sind aber für jeden Verwaltungsbereich anders.

    Also hat eine Bürgerin zum Beispiel beim Finanzamt ein eigenes bPK, für die Sozialversicherung ist es ein anderes. Und die eine Behörde kann mit dem Kennzeichen, das ihr vorliegt, keine sinnvollen Anfragen bei einer anderen Behörde stellen.

    Eine heikle Sache

    netzpolitik.org: Eine bemerkenswerte Wende. Normalerweise wecken viele Daten auch viele Begehrlichkeiten.

    Heidi Scheichenbauer: Es gab damals ein Bewusstsein dafür, dass die Daten im Zentralen Melderegister und die Verwendung eines einheitlichen Identifikators eine heikle Sache sind.

    Bei der Einführung hagelte es daher Kritik an den geplanten Neuerungen. Bemängelt wurde unter anderem die mögliche Verknüpfung der vorliegenden Daten mit dem „Ursprungskennzeichen“, also der ZMR-Zahl. Denn damit ist eine behördenübergreifende Identifizierung einer bestimmten Person möglich.

    Weiters wurde vorgebracht, dass das Kennzeichen eine Verknüpfung mit anderen individuellen Datensätzen ermögliche, beispielsweise aus der Einkommens- oder Volkszählungsstatistik.

    Daten können – das zeigt auch der österreichische Postdatenskandal – sehr viel über das eigene Leben preisgeben, vom Wohnsitz bis zur vermuteten politischen Einstellung. Und dann wird auch klar, wie sehr man mit diesen Daten Menschen diskriminieren und manipulieren kann.
    Ein Einweg-Kennzeichen für die Verwaltung

    netzpolitik.org: Wie wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen erzeugt?

    Heidi Scheichenbauer: Es beruht auf der ZMR-Zahl, die im Zentralen Melderegister alle gemeldeten Personen erhalten. Aus ihr wird mit Hilfe eines Verschlüsselungsverfahrens die individuelle Stammzahl abgeleitet. Aus dieser Stammzahl wird dann für die jeweiligen Verwaltungsbereiche einzelne Ableitungen erzeugt.

    netzpolitik.org: Erhält jede Behörde automatisch eine bPK für jede:n Bürger:in?

    Heidi Scheichenbauer: Nein, nicht automatisch. Teilweise müssen die Behörden dafür zunächst bei der Stammzahlenregisterbehörde einen Antrag stellen, manchmal sogar ganz klassisch per Online-Formular. Bei dem Vorgang müssen Beamt:innen angeben, in welchem Verwaltungsbereich sie tätig sind. Es gibt aktuell rund 30 Tätigkeitsbereiche.

    netzpolitik.org: Es gibt also für jede:n Bürger:in je nach Verwaltungsbereich individuelle Einwegskennzahlen. Das klingt recht aufwendig. Hat sich das im Alltag bewährt?

    Heidi Scheichenbauer: Auf jeden Fall. Denn die Behörden können so nicht ohne weiteres behördenübergreifende Verarbeitungstätigkeiten vornehmen und damit auch kein Profiling betreiben.

    Dafür sorgt auch eine Bereichsabgrenzungsverordnung, die unterschiedliche Verwaltungsbereiche voneinander trennt. Auch dem ging eine politische Diskussion voraus: Was gehört alles zu Steuern und Abgaben, was zu anderen Bereichen.

    Auch diese Trennung soll den gläsernen Bürger verhindern. Nicht nur rechtlich, sondern eben auch technisch.
    Strikte Trennung innerhalb der Verwaltung

    netzpolitik.org: Wie kann eine Behörde denn mit anderen Behörden Daten austauschen?

    Heidi Scheichenbauer: Das kann sie auf dem Wege der Amtshilfe tun. Es gibt auch die Möglichkeit, verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen zu beziehen und dann so zu kommunizieren. Aber grundsätzlich ist das gesetzlich sehr strikt getrennt.

    Das österreichische E-Government-Gesetz schreibt vor, dass zusammengehörige Lebenssachverhalte in ein und demselben Bereich zusammengefasst werden und dass miteinander unvereinbare Datenverarbeitungen innerhalb desselben Bereichs nicht vorgesehen sind.

    netzpolitik.org: In der deutschen Debatte gibt es hingegen das Bestreben, Daten zusammenzuführen, weil die Verwaltung dann angeblich effizienter arbeiten könne. Gibt es eine ähnliche Debatte in Österreich?

    Heidi Scheichenbauer: Auf der politischen Ebene haben wir aktuell keine Diskussion dahingehend, dass das bPK-System infrage gestellt wird. Es hat sich gut eingespielt und auch bewährt. In den vergangenen Jahren gab es auch keine politischen Bestrebungen, das System zu verändern. Auch Datenpannen oder Missbrauchsfälle gab es nicht. Zumindest keine, die öffentlich bekannt wurden.

    Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es, wie so oft im Leben, nicht. Die Privacy-by-Design-Maßnahmen verhindern hier aber tatsächlich sehr effektiv einen ansonsten prinzipiell möglichen Missbrauch.

    netzpolitik.org: In Deutschland gilt die Devise, die Daten in einen großen Pool zu geben und den Behördenzugriff rechtlich zu regulieren. Ist das österreichische Modell aus deiner Sicht sicherer?

    Heidi Scheichenbauer: Das ist ohne Zweifel sicherer, weil die meisten Risiken für die betroffenen Personen schon in der technischen Gestaltung signifikant gemindert werden. Es werden nämlich kryptografische Verfahren angewendet, die nicht umkehrbar sind. Von bPKs kann somit nicht mehr auf die Stammzahl zurückgerechnet werden. Das ist mathematisch schlicht nicht möglich.

    Und auch organisatorisch ist das Zentrale Melderegister ein Ort, der sehr gut abgesichert ist, wie ich auch aus persönlicher Erfahrung weiß. Ich hatte vor vielen Jahren aus beruflichen Gründen einen Termin bei einem Dienstleister der Stammzahlenregisterbehörde. Damals machte ich die Erfahrung, dass man in das betreffende Gebäude nur sehr schwer hineinkommt.

    Digitale Identitäten und künstliche Intelligenz

    netzpolitik.org: In Österreich gibt es seit einigen Jahren die ID Austria. Zum Ende dieses Jahres soll in allen EU-Mitgliedstaaten die ID-Wallet starten. Welche Auswirkungen hat das auf die bPK?

    Heidi Scheichenbauer: Die ID Austria ist ein digitaler Identitätsnachweis. Ich kann mich damit also gegenüber dem Finanzamt und dem Wohnungsamt ausweisen. Dadurch könnten theoretisch behördenübergreifende Profile erstellt werden. Doch es gibt Schutzmaßnahmen, die das verhindern sollen.

    So müssen personenbezogene Daten pseudonymisiert und innerhalb bestimmter Fristen gelöscht werden. Die Daten dürfen außerdem, soweit es notwendig ist, nur von bestimmten Stellen verarbeitet oder übermittelt werden. Und sie unterliegen strengen Zugriffsrechten. Im Gegensatz zu den geplanten ID-Wallets der EU sieht die ID Austria gesetzlich sowohl gegenüber Behörden als auch privaten Einrichtungen einen strengen Akkreditierungsprozess unter anderem zur Sicherstellung der Datenminimierung, also des „minimal data set“ bei jeder Anwendung vor. An dem bestehenden System der bPK rüttelt die ID Austria also nicht.

    netzpolitik.org: Der Einsatz von sogenannter Künstlicher Intelligenz wird mit Blick auf Verwaltungsdaten ebenfalls diskutiert. Gerade in der Sozialverwaltung gibt es Bestrebungen, Sprachmodelle mit den dort hinterlegten Daten zu trainieren. Gibt es ähnliche Debatten auch in Österreich?

    Heidi Scheichenbauer: Durchaus und meist gilt das Datenschutzrecht dann als böse, weil es derartiges verhindere. Die österreichischen Verwaltungseinrichtungen äußern ihren Unmut vor allem über den Datenschutz, als dass sie nach Lösungen suchen. Dabei könnten sie etwa darüber nachdenken, wie KI-Training mit anonymen Daten möglich wäre. Das ist alles aber auch noch sehr im Fluss.

    #Autriche #administration #vie_privée #protection_de_données

  • Zentrale Server kennen keine Schweigepflicht
    https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/zentrale-server-kennen-keine-schweigepflicht

    152.2026 von Bernd Hontschik - Neues vom Europäischen Gesundheitsdatenraum.

    Es ist still geworden um die elektronische Patientenakte (ePA), obwohl deren entscheidende Phase jetzt beginnt. Seit der zweiten Hälfte des Jahres 2024 informieren nämlich alle Krankenkassen ihre Versicherten über diese elektronische Patientenakte. An dem gigantischen Datensammelprojekt wurde seit 2003 gearbeitet, also mehr als zwanzig Jahre. Sieben Gesundheitsminister waren und sind damit befasst, zwei von der FDP, zwei von der SPD und drei von der CDU.
    Ideologisch verbremst

    Die letzten fünf Jahre, von 2019 bis 2024, hat Professor Ulrich Kelber (57) als Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit den Prozess der Fertigstellung und Veröffentlichung der ePA begleitet. Kurz bevor er von seiner eigenen Partei, der SPD, fallengelassen wurde und von der neuen Bundesregierung wegen seiner vielen kritischen Anmerkungen – nicht nur zu diesem Projekt – entlassen wurde, hat er dem Ärztlichen Nachrichtendienst noch ein Interview gegeben. Darin beschreibt er, welchen Attacken er ausgesetzt war, als er auf datenschutzrechtlichen Minimalstandards beharrte. Die fehlenden Daten wegen übertriebenem Datenschutz machte man für den Tod von Hunderttausenden verantwortlich. Für diese griffige Propaganda blieb man bis heute aber jeden Beweis schuldig. Und alle anderen Länder in Europa würden mit dem Datenschutz viel pragmatischer umgehen als die ideologisch verbremsten und ängstlichen Deutschen. Wenn Kelber sich aber mit Amtskollegen traf, musste er feststellen, dass sie in anderen Ländern mit genau dem gleichen Satz unter Druck gesetzt wurden. Als die elektronische Patientenakte mit der Widerspruchslösung verknüpft wurde, äußerte Kelber Bedenken, dass das zu Misstrauen bei den Versicherten führen könnte. Er hielt die ePA zwar für enorm wichtig, kritisierte aber die mangelnden Steuerungsmöglichkeiten der Patienten bei Zugriffen. Und er prangerte die nachträgliche Entfernung von Sicherheitsmaßnahmen bei der individuellen Verschlüsselung an.

    Aus ärztlicher Sicht kommt zu all diesen schwerwiegenden Bedenken noch dazu, dass die Patientendaten nicht mehr da gelagert sein werden, wo sie entstanden sind, also in den Arztpraxen, sondern auf zentralen Servern. In einer Arztpraxis sind Daten vor Zugriffen geschützt. Sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zentrale Server kennen aber keine Schweigepflicht.
    Bestmögliche Bezahlung, nicht bestmögliche Medizin

    Ganz außerhalb unserer Kontrolle ist die Weitergabe aller Daten an den „Europäischen Gesundheitsdatenraum. Mit diesen Millionen und Abermillionen Daten soll die Wissenschaft arbeiten, um unser aller Gesundheit zu verbessern. Was sind das für Daten, die in diesem Gesundheitsdatenraum landen? Daten aus Arztpraxen spiegeln weniger den tatsächlichen Gesundheitszustand als die tatsächliche Ausschöpfung aller Tricks im Umgang mit den Gebührenordnungen wider, bei denen man mit kleinen Veränderungen große Veränderungen des Einkommens generieren kann. Daten aus Krankenhäusern lassen auch ausreichende Evidenz vermissen, solange sie mit den Diagnosis Related Groups an die Vergütung geknüpft sind. Sie spiegeln nur die bestmögliche Bezahlung, nicht aber die bestmögliche Medizin wider. Ob die Sammlung solch großer Datenmengen wirklich dazu geeignet ist, etwas am Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern, darf bezweifelt werden.

    Wenn man also davon ausgehen kann, dass es bei der elektronischen Patientenakte weniger um Gesundheit geht als um Daten, Daten, Daten, auf die die Versicherungskonzerne, die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und Pharmafirmen Zugriff haben wollen, dann ist die Entlassung von Ulrich Kelber nur folgerichtig. Ein Störfaktor weniger! Vorgestern ist dann auch noch Susanne Ozegowski (41) in den „einstweiligen Ruhestand“ entlassen worden. Sie war als Abteilungsleiterin seit April 2022 für „Digitalisierung und Innovation“ im Bundesgesundheitsministerium als Digitalexpertin für die Einführung des E-Rezepts und der elektronischen Patientenakte verantwortlich. Noch Anfang des Jahres wurde sie von der Universität Dresden als „Digitalaffine Managerin des Jahres“ ausgezeichnet. Man darf gespannt sein, wessen Interessen sie geopfert werden musste.

    Dieser Artikel erschien erstmals in der Frankfurter Rundschau.

    Bernd Hontschik

    Dr. med. Bernd Hontschik, geb. 1952, war bis 1991 Oberarzt an der Chirurgischen Klinik des Krankenhauses Frankfurt-Höchst und bis 2015 in eigener chirurgischer Praxis tätig. Er ist Autor des Bestsellers „Körper, Seele, Mensch“ und Herausgeber der Reihe „medizinHuman“ im Suhrkamp Verlag. Er schreibt Kolumnen in der Frankfurter Rundschau, ist Mitglied bei der Uexküll-Akademie (AIM), bei mezis und bei der IPPNW und im wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Chirurgische PraAllemagne

    #Allemagne #assurance_maladie #donnérs #vie_privée #iatrocratie

  • Gemeinsames Abhörzentrum der ostdeutschen Länder startet erst 2027 – acht Jahre später als geplant
    https://www.berliner-zeitung.de/news/gemeinsames-abhoerzentrum-der-ostdeutschen-laender-startet-erst-202

    L’état allemand intensifie les mesures contre ses citoyems trop critiques.

    Berlins neues Polizeigesetz: Totalüberwachung sogar bei Urkundenfälschung und Wettbetrug

    Mais ne vous inquiétez pas, le colosse ne bouge que lentement. Il reste encore du temps pour se préparer à la prochaime étape de la construction du parfait état policier. Les mafieux s’en moquent de toute manière. Il continuent leur entrisme et la création de relations comnerciales qui les mettent à l’abri des mesures policières.

    13.2.2026 von Mario Jacob - Das Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) der Polizeien von Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird erst ab 2027 schrittweise in Betrieb gehen. Das bestätigte das Brandenburger Innenministerium dem RBB. Damit verzögert sich der Start des Projekts um acht Jahre – ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2019 vorgesehen.

    Als Gründe für die erhebliche Verspätung nennt das Ministerium Schwierigkeiten bei der Softwareentwicklung sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma. Details zu dem Unternehmen wurden nicht genannt.

    Fünf Länder teilen sich die Kosten

    Das Zentrum mit Sitz in Leipzig soll künftig die technische Aufarbeitung von Überwachungsmaßnahmen zentral übernehmen. Konkret bedeutet das: Das GKDZ empfängt Daten aus Handy- oder Telefonüberwachungen für die jeweilige Landespolizei, entschlüsselt, analysiert und speichert diese. Die inhaltliche Auswertung der Informationen verbleibt jedoch bei den zuständigen Landespolizeibehörden.

    Durch die Bündelung der technischen Kapazitäten teilen sich die fünf Länder die Kosten für moderne und leistungsstarke Technik. Nach Angaben des Ministeriums könne dies die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr fördern.
    Software kurz vor Testphase

    Aktuell mache das Projekt gute Fortschritte, teilte das Brandenburger Innenministerium mit. In den kommenden Wochen und Monaten solle die benötigte Software stufenweise installiert, getestet und in Betrieb genommen werden.

    Der Staatsvertrag zur Gründung des GKDZ wurde bereits 2017 unterzeichnet. Die damals geschätzten Kosten beliefen sich auf rund 16 Millionen Euro. Nach Informationen des MDR beschäftigt das Zentrum Anfang dieses Jahres bereits 23 Mitarbeiter. Perspektivisch soll die Belegschaft auf etwa 40 Personen anwachsen. Brandenburg unterstützt das Projekt personell mit einer abgeordneten Person.

    #Allemagne #police #surveillance #vie_privée

  • Gegen die Grundrechte – Beueler-Extradienst
    https://extradienst.net/2026/01/29/gegen-die-grundrechte

    Nous somnes enbtrain de passer par une étape supplémentaire vers l’état hyper-orwellien. Une commissikn du gouvernement antisicial actuel propose de légaliser le numéro d’identification unique et éternel pour chaque habitant de l’Allemagne. C’est un peu comme si la méthode de sélection médicale à la rampe d’Auschwitz et le tatouage conséquent des heureux survivants avec un numéro unique était introduite dans les salles d’accouchement hospitalières.

    Ce procédé rodé devrait servir d’une immense base de données centrale fournissant toute information ckntenue aux système d’intelligemcecartificielke prévus comme remplaçant des fonctionnaires absents pour des raisons démographiques.

    Ces idées anticonstitutionnelles témoignent de l’état d’esprit des techniciens du pouvoir à l’époque de l’intelligence machinale pas très futée. Mieux vaudrait ume belle guerre qui détduirait leurs centres de calculs que l’introduction d’une société de surveillance totale sur base d’IA.

    Ils travaillent pour la soumission des geux et prétendent faire le bien. Pire, ils nous laissent plus qu’un choix d’options très réduit pour nous défendre contre le techno-fascisme en train d’être installé à la place de l’état libéral.

    29.1.2026 von Daniel Leisegang - Sozialstaatsreform: Kommission empfiehlt Abbau von Grundrechten

    Eine Fachkommission der Bundesregierung hat Empfehlungen vorgelegt, die den Sozialstaat bürgernäher und digitaler machen sollen. Dafür will sie den Datenschutz aufweichen und Verfahren mit Hilfe sogenannter Künstlicher Intelligenz automatisieren. Wohlfahrtsverbände warnen vor zusätzlicher Diskriminierung.

    Der Sozialstaat stehe vor einem „digitalen Neustart“. Das verkündete Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), als sie am Dienstag den Abschlussbericht der „Kommission zur Sozialstaatsreform“ entgegennahm.

    Die Kommission empfiehlt insgesamt 26 Maßnahmen, um den Sozialstaat zu „modernisieren“. Sie sollen das Sozialleistungssystem vereinheitlichen, mehr „Erwerbsanreize“ für Leistungsbeziehende schaffen und rechtliche Vorgaben vereinfachen.

    Das Schutzniveau des Sozialstaats werde dadurch nicht gesenkt, betonte Bas. Stattdessen zielten die Empfehlungen darauf ab, den Leistungsvollzug effizienter zu machen. Vor allem die Empfehlungen zur Verwaltungsdigitalisierung wertet die Ministerin dahingehend als „Quantensprung“.

    Tatsächlich droht aber gerade hier ein Abbau elementarer Schutzvorkehrungen. Denn die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden.
    Plattformbasierte Modernisierung mit Sozialportal

    Der Kommission gehörten Vertreter:innen des Bundes, der Länder und der Kommunen an. Vertreter:innen aus der Wissenschaft oder der Zivilgesellschaft waren in dem Gremium nicht vertreten. Es führte aber Gespräche mit insgesamt 90 Expert:innen und Interessenvertreter:innen unterschiedlicher Verbände und Sozialpartner.

    Für eine „konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ strebt die Kommission quasi im Backend eine „technisch sichere und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen“ mit einheitlichen Standards und Schnittstellen an. Die Basiskomponenten dafür soll der Deutschland-Stack liefern, das Prestigeprojekt des Bundesdigitalministeriums.

    Im Frontend sollen Bürger:innen alle Leistungen gebündelt über ein zentrales „Sozialportal“ einsehen sowie Anträge stellen und Bescheide abrufen können. Der Sozialstaat soll für sie so „transparenter und leichter zugänglich“ werden.
    Behördenübergreifender Datenaustausch

    Damit Verwaltungen leichter untereinander Daten austauschen können, sollen sie behördenübergreifend die steuerliche Identifikationsnummer nutzen. Diese lebenslang gültige Personenkennziffer erhalten alle Bürger:innen vom Bundeszentralamt für Steuern bei Geburt.

    Schon die Ampel-Regierung hatte geplant, die Steuer-ID dazu zu nutzen, um Verwaltungsdaten zusammenzuführen. Jurist:innen und Datenschützer:innen kritisieren die Einführung einer solchen Personenkennzahl unter anderem mit Bezug auf das Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig.

    Darüber hinaus spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Once-Only-Prinzip konsequent umzusetzen. Es sieht vor, dass Bürger:innen ihre Antragsdaten nur noch einer Behörde mitteilen, die diese dann an andere Behörden weitergeben kann.
    Der „komplexe“ Sozialdatenschutz

    Dafür müsse der Gesetzgeber aber zum einen den „komplexen Sozialdatenschutz“ aufweichen. Konkret empfiehlt die Kommission, entsprechende Regelungen im Ersten und im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch zusammenzuführen. Zum anderen müsse dafür der Ersterhebungsgrundsatz reformiert oder gar gestrichen werden – sofern dies „mit dem verfassungsrechtlich verankerten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar wäre“.

    Der Ersterhebungsgrundsatz sieht vor, dass personenbezogene Sozialdaten grundsätzlich direkt bei der betroffenen Person selbst erhoben werden müssen und nicht etwa beim Arbeitgeber. Betroffene Person können so derzeit selbst darüber entscheiden, ob und wie ihre Daten preis- und weitergegeben werden.
    Mehr KI, weniger Kontrolle

    Darüber hinaus will die Kommission Verwaltungsverfahren mit dem Einsatz sogenannter Künstlicher Intelligenz beschleunigen. Auf diese Weise will sie auch den „sich verschärfenden Fachkräfteengpässen“ begegnen.

    So sollen „rein regelgebundene Prozesse ohne Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ künftig „weitgehend automatisiert ablaufen“. Damit sind Verwaltungsprozesse gemeint, bei denen ein Sachverhalt formal auf klare Voraussetzungen geprüft wird – also etwa ob eine Frist eingehalten wurde oder ein:e Antragssteller:in ein bestimmtes Alter erreicht hat.

    Aber auch bei Ermessensentscheidungen soll KI verstärkt zum Einsatz kommen – allerdings nur „unterstützend“, wie der Bericht betont. Die Entscheidungen müssten „in menschlicher Hand“ verbleiben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, das sogenannte Vier-Augen-Prinzip einzuschränken. Es sieht vor, dass mindestens zwei Behördenmitarbeitende gemeinsam einen Sachverhalt prüfen.
    Wohlfahrtsverbände warnen vor KI-Einsatz

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht diese Empfehlungen „überaus kritisch“. „Auch ‚unterstützende‘ KI kann systematische Benachteiligung verstärken“, schreibt der Verband auf Anfrage von netzpolitik.org. „Besonders gravierend ist die fehlende Transparenz vieler KI‑Modelle und die Gefahr, soziale Feinheiten auszublenden.“ Das Vier-Augen-Prinzip sei „ein unverzichtbarer Schutzmechanismus im Sozialstaat“ und insbesondere bei KI-gestützten Verfahren wichtig. „Hier brauchen wir mehr Kontrolle, nicht weniger“, so der Verband.

    „Nachvollziehbarkeit und Transparenz müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein“, mahnt auch der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband. Er verweist auf Forschungsergebnisse, wonach Algorithmen dazu neigen, ohnehin benachteiligte Menschengruppen weiter zu diskriminieren. „Sofern der Ermessensspielraum nicht zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird, muss deshalb immer durch eine qualifizierte Person entschieden werden“, schreibt die Arbeiterwohlfahrt.

    Selbst dann seien die Risiken aber noch immer hoch, sagt die Bundestagsabgeordnete Sonja Lemke (Die Linke). Diverse Studien und Umfragen hätten gezeigt, dass Menschen KI-Ergebnissen recht blind vertrauten. „Daher besteht die Gefahr, dass Ermessensentscheidungen, die von der KI unterstützt werden, am Ende faktisch allein von der KI getroffen werden – mit allem Bias, rassistischen und sexistischen Vorurteilen, die in ihr stecken“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org. „Das ist Politik auf Kosten derjenigen, die existenziell von Sozialleistungen abhängig sind.“
    „Commitment“ oder Grundgesetzänderung

    Die Kommission drängt auf eine rasche und einheitliche Umsetzung ihrer Empfehlungen. Bund, Länder und Kommunen müssten bundesweit geltende Vorgaben festlegen. Dazu zählen einheitliche Datenformate, Schnittstellen und IT-Dienste.

    Dafür brauche es insbesondere ein „Commitment“ der Kommunen, betonte die Arbeitsministerin am Dienstag im ARD-Morgenmagazin. Nicht jede Kommune könne künftig ihre eigene Software behalten, so Bas.

    Gelingt eine solche Einigung nicht, spricht sich die Kommission dafür aus, Artikel 91c des Grundgesetzes so anzupassen, dass „durch zustimmungspflichtige Bundesgesetze Standards, Sicherheitsanforderungen und Komponenten verbindlich festgelegt werden können“. Dafür braucht die schwarz-rote Koalition allerdings mindestens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag – und damit die Unterstützung der Linkspartei oder der AfD.

    Daniel Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den »Blättern für deutsche und internationale Politik«. 2014 erschien von ihm das Buch »Amazon – Das Buch als Beute«; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik »Medienkritik«. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-‭30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    #Allemagne #politique #social #imtelligence_artificielke #vie_privée #surveillance

  • ICE Is Using a Terrifying Palantir App to Determine Where to Raid
    https://newrepublic.com/post/205333/ice-palantir-app-raid-deportation

    15.1.2026 by Edith Olmsted - The app shows potential deportation targets on a map.

    How are ICE agents picking where to commit their next act of wanton violence? Well, Palantir has an app for that!

    According to a user guide obtained by 404 Media, the app provides ICE agents with a digital map populated by potential deportation targets, each of which has their own detailed dossier, including information such as their name, date of birth, Alien Registration Number (a unique identifier assigned by the U.S. government), and a photograph of the target. The dossier also includes a “confidence score” out of 100 as to how certain the app is of the target’s address.

    “Enhanced Leads Identification & Targeting for Enforcement (ELITE) is a targeting tool designed to improve capabilities for identifying and prioritizing high-value targets through advanced analytics,” the user guide states.

    The information comes from a number of sources, including the Department of Health and Human Services, U.S. Citizenship and Immigration Services, and something called CLEAR, which could be an investigation software from Thomson Reuters, according to 404Media.

    The app’s “Geospatial Lead Sourcing Tab” allows ICE agents to select targets based on a number of criteria, including “Bios & IDs,” “Criminality,” “Location,” and “Operations,” the user guide shows. Using the app, ICE agents can select individual targets or multiple targets at once by drawing a shape around a selected area. During a sworn deposition earlier this month about a “dragnet” raid in Woodburn, Oregon, an officer with ICE’s Fugitive Operations Unit said that agents used the app to find target-rich areas.

    “You’re going to go to a more dense population rather than … like, if there’s one pin at a house and the likelihood of them actually living there is like 10 percent … you’re not going to go there,” said the agent, who was identified as “JB” in the court documents obtained by 404 Media.

    While the user guide does not explicitly state what company created the app, the app’s full name appears in a $29.9 million supplemental agreement with Palantir that started in September and is planned to continue for at least a year, 404Media reported.

    ICE previously signed an agreement with Palantir in July to develop an ImmigrationOS platform, which would use artificial intelligence to identify and track potential targets. ICE has also assembled a team to monitor social media 24/7, surveying platforms including Instagram, X, TikTok, Facebook, YouTube, and Reddit.

    #USA #ICE #surveillance #itelligence_artificielle #vie_privée #xénophobie #racisme #expulsion #immigration

  • What is ELITE app? ICE using Palantir’s ’mapping tool’ to track immigrants for deportation with IDs, locations, and photos
    https://timesofindia.indiatimes.com/world/us/what-is-elite-app-ice-using-palantirs-mapping-tool-to-track-immigrants-for-deportation-with-ids-locations-and-photos/articleshow/126571455.cms

    16.1.2026 - Federal immigration officers appear to be using a high‑tech mapping tool developed with data from Palantir to identify deportation targets across US. The tool is known as the ’Enhanced Leads Identification & Targeting for Enforcement’, or simply ’ELITE’.

    According to a report cited by 404 Media, the app creates digital maps that show potential deportees with all their details. The maps include names, photos, dates of birth, and US government Alien Registration Numbers, along with an “address confidence score” indicating how certain the system is that individuals reside at a given address.The ELITE tool draws on information from multiple government sources, including the Department of Health and Human Services (HHS) and US Citizenship and Immigration Services (USCIS).
    What are the factors that ELITE tracks?
    For convenience, ICE agents can filter targets by factors according to the user guide:

    Bios & IDs
    Criminality
    Location
    Operations

    and can select individuals or multiple people at once by drawing a shape on the map.Federal court testimony from an ICE officer confirms that ELITE has been used in real enforcement actions, carrying out multiple arrests. The tool has been described by one agent as “basically a map of the United States” similar to common consumer mapping apps.
    Once a person is selected on the interface, ELITE brings up a dossier on that individual.

    Palantir contract worth $30 million

    Internal documents show the ELITE name appears in a supplemental agreement with Palantir worth nearly $30 million, which began in September 2025 and is expected to continue for at least a year. Palantir previously worked with ICE on related projects and contracts, including ImmigrationOS, an artificial intelligence platform to assist deportation efforts.The revelation stirred a row about the use of surveillance tools in immigration enforcement. Advocates and civil liberties lawyers say the system could enable real-time targeting of individuals in communities, raising questions about privacy, profiling, and due process. The technology could be used to focus on densely populated areas with many immigrants without sufficient safeguards for civil rights, resulting in innocent people getting caught in the crossfire.

    #USA #ICE #surveillance #itelligence_artificielle #vie_privée #xénophobie #racisme #expulsion #immigration

  • Report : ICE Using Palantir Tool That Feeds On Medicaid Data
    https://www.eff.org/deeplinks/2026/01/report-ice-using-palantir-tool-feeds-medicaid-data

    Dans sa chasse aux immigrés le gouvernement Trump cible surtout les pauvres. Au premier regard on n’y découvre rien de nouveau mais avec l’entrée en jeux des données médicales les administrations états-uniennes n’ont plus rien à envier aux praticiens de la rampe d’Auschwitz. On se rappelle que les SS n’y furent que les sbires des médecins rois incontestés de l’univers d’extermination de races et d’individus impurs.

    A la différence avec les nazis antisemites les trumpistes visent les pauvres superflus sans égard de leurs « race » mais selon les critères de leur apôtre ultra-libérale Ayn Rand. La « race » ne jouant pas de rôle particulier dans cette idéologie les tradictions racistes du pays de la liberté y entrent d’une manère assez convenable par l’arrière-porte.

    Vu que le racisme des États Unis a toujours été une idéologie de l’extermination on peut qualifier le pouvoir actuel du pays comme hyper-génocidaire. C’est un Leviathan qui dévore toute vie hors des forteresses de la Terre Promise. Le projet national-socialiste de la génération de mes grand-parents n’a été que celui d’apprentis sorciers en comparaison avec ce qui est en train d’être déployé par les mégalomanes d’outre -Atlantique.

    Rappellez-vous du monument idéal du libéralisme exterminateur Georgia Guidestones .
    https://en.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones#Inscriptions

    Maintain humanity under 500,000,000 in perpetual balance with nature.

    On nous y annonce un avenir glorieux.
    https://en.wikipedia.org/wiki/Georgia_Guidestones#Inscriptions

    15.1.2026 by Josh Richman - EFF last summer asked a federal judge to block the federal government from using Medicaid data to identify and deport immigrants.

    We also warned about the danger of the Trump administration consolidating all of the government’s information into a single searchable, AI-driven interface with help from Palantir, a company that has a shaky-at-best record on privacy and human rights.

    Now we have the first evidence that our concerns have become reality.

    “Palantir is working on a tool for Immigration and Customs Enforcement (ICE) that populates a map with potential deportation targets, brings up a dossier on each person, and provides a “confidence score” on the person’s current address,” 404 Media reports today. “ICE is using it to find locations where lots of people it might detain could be based.”

    The tool – dubbed Enhanced Leads Identification & Targeting for Enforcement (ELITE) – receives peoples’ addresses from the Department of Health and Human Services (which includes Medicaid) and other sources, 404 Media reports based on court testimony in Oregon by law enforcement agents, among other sources.

    This revelation comes as ICE – which has gone on a surveillance technology shopping spree – floods Minneapolis with agents, violently running roughshod over the civil rights of immigrants and U.S. citizens alike; President Trump has threatened to use the Insurrection Act of 1807 to deploy military troops against protestors there. Other localities are preparing for the possibility of similar surges.

    Different government agencies necessarily collect information to provide essential services or collect taxes, but the danger comes when the government begins pooling that data and using it for reasons unrelated to the purpose it was collected.

    This kind of consolidation of government records provides enormous government power that can be abused. Different government agencies necessarily collect information to provide essential services or collect taxes, but the danger comes when the government begins pooling that data and using it for reasons unrelated to the purpose it was collected.

    As EFF Executive Director Cindy Cohn wrote in a Mercury News op-ed last August, “While couched in the benign language of eliminating government ‘data silos,’ this plan runs roughshod over your privacy and security. It’s a throwback to the rightly mocked ‘Total Information Awareness’ plans of the early 2000s that were, at least publicly, stopped after massive outcry from the public and from key members of Congress. It’s time to cry out again.”

    In addition to the amicus brief we co-authored challenging ICE’s grab for Medicaid data, EFF has successfully sued over DOGE agents grabbing personal data from the U.S. Office of Personnel Management, filed an amicus brief in a suit challenging ICE’s grab for taxpayer data, and sued the departments of State and Homeland Security to halt a mass surveillance program to monitor constitutionally protected speech by noncitizens lawfully present in the U.S.

    But litigation isn’t enough. People need to keep raising concerns via public discourse and Congress should act immediately to put brakes on this runaway train that threatens to crush the privacy and security of each and every person in America.

    hyper- | Dictionnaire de l’Académie française | 9e édition
    https://www.dictionnaire-academie.fr/article/A9H1280

    #USA #ICE #intelligence_artificielle #génocide #iatrocratie #surveillance #vie_privée #xénophobie #racisme #objectivisme #expulsion #immigration

  • Espions, policiers ou militaires d’élite français trahis par les données publicitaires de leurs téléphones
    https://www.lemonde.fr/pixels/article/2025/12/10/espions-policiers-ou-militaires-d-elite-francais-trahis-par-les-donnees-publ

    ENQUÊTEEn utilisant des données publicitaires d’accès facile, « Le Monde » a pu déterminer avec certitude ou un haut niveau de probabilité l’identité, le domicile et les habitudes de plusieurs dizaines de salariés ou fonctionnaires d’entités sensibles.

    #Vie_privée #Mobile #Surveillance #Osint

  • Datenschutzskandal : EU will USA intimste Daten von Bürgern bereitstellen
    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/usa-trump-setzt-eu-mit-datenschutz-unter-druck-li.10013007

    A poil, à poil, scandaient les boys chez Jeffrey. Là Donald va plus loin, il exige qu’on se mette tous à poil, sans exception, partout et pour toujours. Allez, t’en fais pas, petit. Il ne te mangera pas ;-)

    J’entends l’autre qui corrige : mais si, habillés ils sont moins bons.

    7.1.2026 von Alexander Dergay - Nach Druck aus Washington will die EU biometrische Datenbanken für die USA öffnen. Andernfalls droht Europäern der Verlust der Visumfreiheit.

    EU-Mitgliedsstaaten bereiten sich darauf vor, den USA Zugang zu sensiblen Bürgerdaten zu gewähren: Fingerabdrücke, Gesichtsscans sowie Informationen über politische Überzeugungen und religiöse Zugehörigkeit könnten künftig an amerikanische Behörden übermittelt werden. Washington hat die Forderung als Bedingung für die Beibehaltung der Visumfreiheit gestellt. Die europäischen Regierungen haben der Kommission bereits ein Verhandlungsmandat erteilt.

    Das geht aus einem vertraulichen Dokument der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel hervor, das dem Nachrichtenportal Euractiv vorliegt. Die Gegenwehr ist in Brüssel praktisch zusammengebrochen. Nur noch ein einziges Land, laut der diplomatischen Korrespondenz vermutlich Frankreich, leistet Widerstand. Die Kommission steht demzufolge bereit, im Januar die Verhandlungen aufzunehmen.

    Auch politische Überzeugungen könnten an US-Behörden fließen

    Deutschland und die Niederlande versuchten zumindest, den Schaden zu begrenzen. Beide Länder forderten, den Datenaustausch über europäische statt über nationale Datenbanken abzuwickeln – ein Ansatz, der mehr Kontrolle und Schutz ermöglicht hätte. Die niederländische Delegation bezeichnete diese Lösung als „vorzugswürdig“.

    Der Vorsitz wischte die Bedenken vom Tisch: Eine europäische Lösung sei „rechtlich und technisch nicht möglich“. Stattdessen wird jedes EU-Land einzeln mit Washington verhandeln müssen, eine Konstellation, die den USA maximale Verhandlungsmacht verschafft.

    Was die Kommission als Verhandlungsgrundlage akzeptiert hat, liest sich wie ein Albtraum für Datenschützer. Laut einem offiziellen Kommissionsdokument könnten unter dem Rahmenabkommen auch Daten über ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen und genetische Informationen übermittelt werden.

    Die Kommission behauptet zwar, solche Daten würden nur weitergegeben, wenn dies „unbedingt notwendig und verhältnismäßig“ sei. Doch wer diese Verhältnismäßigkeit prüft und durchsetzt, bleibt unklar. Die genauen Bedingungen werden erst in den Verhandlungen mit Washington festgelegt.

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte schlägt Alarm

    Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski schlug bereits im September Alarm. Das EBSP (Enhanced Border Security Partnerships) werde als erstes EU-Abkommen zur Massenübermittlung personenbezogener Daten an ausländische Grenzbehörden einen „wichtigen Präzedenzfall“ schaffen. Seine Forderung, nur Daten tatsächlicher USA-Reisender auszutauschen, verhallte offenbar ungehört.

    Die Brisanz des Vorgangs wird durch das aktuelle politische Klima verschärft. Die Trump-Administration hat EU-Kommissionsbeamte und europäische Bürger mit Sanktionen belegt, weil sie an der europäischen Tech-Gesetzgebung mitgewirkt hatten. Berichten zufolge planen die USA zusätzlich, von allen Besuchern die Offenlegung ihrer Social-Media-Aktivitäten der letzten fünf Jahre zu verlangen.

    Laut Berichten wurden sowohl die zypriotische Ratspräsidentschaft als auch die Kommission damit konfrontiert, ob sie angesichts dieser Umstände Bedenken hätten, der derzeitigen US-Regierung derart sensible Daten zu übermitteln. Beide verweigerten bis zur Veröffentlichung jede Stellungnahme.

    Washington setzt Frist bis Jahresende

    Das Weiße Haus erhöht derweil den Druck. Laut einem durchgesickerten Ratsdokument erwartet Washington, dass der Datenzugang bis Ende dieses Jahres vollständig eingerichtet ist. Der Vorsitz versuchte in der Sitzung lediglich zu erreichen, dass während der Verhandlungen kein Mitgliedsstaat aus dem Visa-Waiver-Programm geworfen wird. Eine überaus defensive Position, die zeigt, wie sehr sich das Kräfteverhältnis zugunsten der USA verschoben hat.

    Dänemark und Irland bleiben von dem EU-Rahmen ausgenommen. Kopenhagen aufgrund einer Sonderklausel in den EU-Verträgen, Dublin, weil es nicht zum Schengenraum gehört. Für Rumänien, Bulgarien und Zypern gilt die Visumfreiheit ohnehin nicht. Alle anderen EU-Bürger müssen sich darauf einstellen, dass ihre biometrischen Daten bald auf amerikanischen Servern landen könnten.

    #USA #vie_privée #wtf

  • Datenschutz: Was Patienten zu Doctolib und ihren Rechten wissen müssen
    https://www.kuketz-blog.de/datenschutz-was-patienten-zu-doctolib-und-ihren-rechten-wissen-muessen

    1. Sensible GesundheitsdatenDoctolib Datenschutz

    Wer einen Termin beim Arzt vereinbaren wollte, ist wahrscheinlich schon einmal bei Doctolib gelandet – einer populären Online-Plattform zur Terminbuchung. Oft führt der Weg dorthin automatisch über die Website der Arztpraxis, manchmal sogar ohne umfassende Informationen darüber, was mit den eingegebenen Daten passiert. Viele Patienten stört das offenbar wenig, denn Doctolib ist einfach zu bedienen und spart Zeit. Doch die Abläufe hinter der benutzerfreundlichen Oberfläche werfen Fragen auf: Datenschützer, IT-Spezialisten und zunehmend auch Ärzte sehen das System kritisch. Es geht um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und die Frage, wie transparent Doctolib mit diesen Informationen umgeht.

    In diesem Beitrag möchte ich neben einigen Hintergrundinformationen zu Doctolib insbesondere darauf eingehen, wie man seine Betroffenenrechte wahrnehmen kann und welche Schritte erforderlich sind, um bei Doctolib die eigenen Daten einzusehen, zu ändern oder zu löschen. Vielen Patienten ist vermutlich nicht bewusst, welche umfangreichen Daten sie der Plattform anvertrauen und welche Risiken damit verbunden sind, sowie wie sie aktiv Einfluss auf die Nutzung dieser Informationen nehmen können. Dieser Beitrag soll dazu anregen, das digitale Terminmanagement, wie es Doctolib anbietet, kritisch zu hinterfragen und Ärzte zum Nachdenken über den Umgang mit sensiblen Patientendaten zu bewegen. Es ist wichtig, dass sowohl die medizinischen Fachkräfte als auch die Patienten sich der Implikationen und Herausforderungen bewusst werden, die mit der Nutzung solcher Plattformen einhergehen.
    2. Doctolib und die Patientendaten

    Besonders während der Corona-Pandemie stießen Ärztinnen und Ärzte an ihre Belastungsgrenzen. Aus ihrer Sicht ist es daher verständlich, dass sie nach Lösungen suchten, um die überwältigende Zahl an Anfragen zu Terminen, Impfungen und Krankschreibungen bewältigen zu können. Die Telefonzentralen der Praxen waren durch den starken Andrang häufig überlastet. In dieser Situation lag es nahe, auf eine digitale Terminbuchungssoftware zurückzugreifen, die den Ablauf effizienter und zeitsparender gestaltet. Viele Praxen entschieden sich für Doctolib, einem Unternehmen aus Frankreich, das sich auf die digitale Verwaltung von Arztterminen spezialisiert hat. In Europa nutzen etwa 80 Millionen Patienten Doctolib, während in Deutschland rund 20 Millionen Nutzer auf die Plattform zugreifen (Stand: November 2024, Doctolib via E-Mail).

    Wer sich in seiner Praxis für Doctolib entscheidet, sollte sich jedoch bewusst sein, dass das Kleingedruckte nicht zu unterschätzen ist. In der Anleitung zur konkreten Nutzung müssen eine Vielzahl von Daten an Doctolib von der übermittelt werden. Dazu zählen Patientendaten wie der Stammdatensatz, der Versicherungsstatus und eine standardisierte Anlassbeschreibung, also der Grund für den Besuch. Nehmen wir an, ein Patient namens »Max Mustermann« möchte einen Termin für eine urologische Untersuchung in einer Arztpraxis vereinbaren. Wenn die Praxis Doctolib verwendet, muss sie die folgenden Daten an Doctolib übermitteln:

    Stammdatensatz:
    Name: Max Mustermann
    Geburtsdatum: 01.01.1980
    Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
    Telefonnummer: 01234 567890
    E-Mail-Adresse: max.mustermann@example.com
    Versicherungsstatus:
    Versicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (bspw. TK)
    Versichertennummer: 123456789
    Standardisierte Anlassbeschreibung:
    Grund für den Besuch: Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten
    Notizen
    Patientendokumentation: Patient ist auf weitere Informationen zur Prävention und lokale Beratungsstellen hingewiesen worden. Kontrolle in 6 Monaten oder bei Bedarf.

    In diesem Beispiel sind die übermittelten Daten nicht nur personenbezogen, sondern beinhalten auch äußerst sensible Informationen über den Gesundheitszustand von Max, die potenziell für ihn beschämend sein können. Die Tatsache, dass er einen Termin zur Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten sucht, könnte in seinem sozialen Umfeld Stigmatisierung oder Vorurteile hervorrufen, wenn diese Informationen öffentlich werden.

    Die Übertragung solcher Informationen an Doctolib bedeutet, dass diese sensiblen Daten in einem digitalen System zentral gespeichert werden, das potenziell von Dritten eingesehen werden könnte. Gerade zentrale Systeme, die derartige vertrauliche Daten beinhalten, sind besonders lukrativ für Hacker und Angreifer. Sie könnten versuchen, in diese Systeme einzudringen, um auf persönliche Gesundheitsinformationen zuzugreifen, die sie für kriminelle Aktivitäten nutzen könnten.
    Deutschlandfunk

    Deutschlandfunk bietet eine 30-minütige Audio-Dokumentation zum Thema Doctolib und den Umgang mit Patientendaten an. Die Sendung trägt den Titel »Patientendaten: Das Faible der Ärzte für Doctolib« und beleuchtet kritisch die Nutzung der Plattform im Gesundheitswesen.
    2.1 Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit?

    Viele Patienten sind sich nicht darüber im Klaren, dass Doctolib, wenn eine Arztpraxis mit dem Unternehmen kooperiert, zum Auftragsverarbeiter wird. Das bedeutet, dass Doctolib letztendlich Zugriff auf die Daten aller Patienten der jeweiligen Praxis erhält – unabhängig davon, ob sie sich direkt über die Plattform anmelden oder ob sie telefonisch oder persönlich in der Praxis erscheinen. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Person telefonisch einen Termin vereinbart und anschließend eine Erinnerungs-SMS von Doctolib erhält.

    Diese Regelung wirft wesentliche Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Sicherheit sensibler Gesundheitsdaten auf. Deshalb sollten Arztpraxen sorgfältig abwägen, welche Informationen sie an Doctolib übermitteln und sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Patienten über den Umgang mit ihren Daten ist ebenfalls von großer Bedeutung, um Vertrauen aufzubauen und eventuelle Bedenken auszuräumen.

    Es ist jedoch unklar, ob im Fall von Doctolib tatsächlich eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 der DSGVO oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 der DSGVO vorliegt. Dieser Unterschied ist entscheidend: Bei einer Auftragsverarbeitung ist Doctolib verpflichtet, die Daten ausschließlich nach den Weisungen der Arztpraxis zu verarbeiten, während bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit sowohl die Arztpraxis als auch Doctolib gemeinsam für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Diese Differenzierung hat nicht nur Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen (bspw. datenschutzrechtliche Haftung, Meldung von Datenschutzverletzungen etc.), sondern auch auf die Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie darauf, wie mit den Rechten der Betroffenen umgegangen wird bzw. wer diese erfüllen muss.

    Die Festlegung, ob ein Unternehmen bspw. Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) oder Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ist oder ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) vorliegt, ist im Datenschutz von grundlegender Bedeutung. Es geht darum, wer »Herr der Daten« ist und u.a. entscheidet, zu welchen Zwecken (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze in Art. 5. DSGVO) diese verarbeitet werden.

    Dazu später mehr.
    Weitere Auftragsverarbeiter

    Unternehmen setzen in der Regel Auftragsverarbeiter ein. Und bei Doctolib ist die Liste lang:

    Amazon Web Services (Hosting)
    Salesforce (Support)
    Atlassian (Support)
    Datadog (Tracking/Monitoring)
    Braze (Tracking)
    Cloudflare (Sicherheit)
    Reltio (Datenanalyse)
    Microsoft Azure (Datenanalyse)

    Insgesamt 27 Auftragsverarbeiter. Aber keine Sorge, die verarbeiten die Daten natürlich nur »unter Weisung« – nur wie gut lässt sich das bei so vielen Beteiligten wirklich kontrollieren?
    2.2 Fragen zum Datenschutz

    Allein die Tatsache, dass eine Person in einer Praxis als Patient behandelt wird, unterliegt bereits dem Datenschutz und ist ein schützenswertes Arztgeheimnis (Verschwiegenheitspflicht). Darüber hinaus wirft die Übermittlung aller zuvor genannten personenbezogenen Daten an Doctolib zusätzliche Bedenken auf. Es besteht das Risiko, dass sensible Informationen nicht ausreichend geschützt werden, insbesondere wenn sie an externe Dienstleister weitergegeben werden. Diese Sorge wird noch verstärkt durch die Möglichkeit, dass Dritte Zugriff auf diese Daten erhalten könnten.

    Ein weiterer entscheidender Punkt ist, wie Doctolib die gesammelten Daten speichert, verarbeitet und möglicherweise für eigene Zwecke verwendet. Es ist unerlässlich, klare Informationen über die Datenverarbeitung zu erhalten, um zu verstehen, ob und wie die Daten zum Beispiel für Marketingzwecke oder zur Analyse von Nutzerverhalten eingesetzt werden.

    Zusätzlich stellt sich die Frage der Transparenz: Wie gut sind Patienten über die Art der gesammelten Daten informiert und welche Risiken sind mit deren Speicherung und Nutzung verbunden? Eine unzureichende Aufklärung kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen in die digitale Gesundheitsversorgung gefährden. Daher ist es für Arztpraxen von großer Bedeutung, die Datenschutzpraktiken von Doctolib sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Patienten umfassend über den Umgang mit ihren Daten informiert werden. Nur so kann ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen der Praxis und den Patienten gewahrt bleiben.
    2.3 Rechtliche Einschätzung

    Thilo Weichert, Vertreter des Netzwerks Datenschutzexpertise, hat das Vorgehen von Doctolib umfassend aus datenschutzrechtlicher Perspektive analysiert. Von 2004 bis 2015 war er Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und hat in dieser Funktion maßgeblich zur Stärkung des Datenschutzes in der öffentlichen Verwaltung beigetragen. In seinem Gutachten vom 25.10.2023 stellt er fest, dass sowohl die Datenschutzaufsichtsbehörden als auch die Ärztekammern dringend handeln müssen, um gegen die datenschutz- und medizinrechtlich fragwürdigen Praktiken des Unternehmens vorzugehen.

    Das Gutachten ist äußerst aufschlussreich, da es nicht nur den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO hinweist, der besagt, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten

    dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein

    muss. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die eigenverantwortliche Verarbeitung als auch für die Auftragsverarbeitung. Ein Auftragsverarbeiter darf vom verantwortlichen Auftraggeber nur die Daten erhalten, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Besonders bei hochsensiblen Daten und insbesondere bei der Verarbeitung von Berufsgeheimnissen (bspw. Grund für den Arztbesuch) müssen strenge Anforderungen an die Erforderlichkeit gestellt werden. Zwar hat der Auftraggeber einen gewissen Spielraum bei der Entscheidung, welche Aufgaben an externe Dienstleister delegiert werden, jedoch muss bei der Erforderlichkeit der konkreten Datenoffenbarungen ein strenger Maßstab angelegt werden.

    Darüber hinaus wird in dem Gutachten die Frage aufgeworfen, ob hier nicht auch ein Verstoß gegen das Patientengeheimnis vorliegt. Doctolib erwartet von seinen Kunden, dass diese ihre Patientenstammdaten bei der Einrichtung des Systems zur Verfügung stellen. Erlaubt eine Gesundheitseinrichtung Doctolib den Zugriff auf diese Daten, etwa zur Versendung von Terminerinnerungen, ohne dass der betroffene Patient zuvor seine Zustimmung zur Schweigepflichtentbindung erteilt hat, so handelt es sich um einen Verstoß gegen § 203 StGB, also gegen die gesetzliche Pflicht zur Wahrung des Patientengeheimnisses.
    3. Betroffenenrechte wahrnehmen

    Doctolib verarbeitet und erhält bei der Anmeldung im Portal oder durch die Übermittlung von einer Arztpraxis eine Vielzahl an umfangreichen und besonders sensiblen Informationen. Betroffene sollten sich dabei bewusst sein, in welcher datenschutzrechtlichen Rolle sich Doctolib aktuell sieht (zum Beispiel als Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher), da dies beeinflusst, wie das Unternehmen auf die Geltendmachung von Betroffenenrechten reagiert. Wichtig zu beachten ist, dass Gesundheitseinrichtungen, die Doctolib nutzen, die Patientenstammdaten an Doctolib weitergeben – unabhängig davon, ob der Patient selbst ein Doctolib-Konto besitzt oder nicht.

    Es gibt daher zwei grundsätzliche Fallkonstellationen, in denen eine betroffene Person mit der Datenverarbeitung durch Doctolib in Berührung kommen kann:

    Nutzung von Doctolib: Ihr habt ein Doctolib-Konto angelegt und nutzt die Funktionen zur Terminverwaltung, Terminvereinbarung etc.
    Nicht-Nutzung von Doctolib: Ihr habt eine Terminerinnerung oder andere Terminvorschläge erhalten, ohne ein Doctolib-Konto angelegt zu haben.

    Wenn ihr ein Doctolib-Konto habt, betrachtet sich Doctolib als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die in diesem Zusammenhang erhoben werden. Das bedeutet, dass ihr eure Datenschutzrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) direkt bei Doctolib geltend machen könnt. Dazu zählen das Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung (soweit keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen), das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) sowie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Das Netzwerk Datenschutzexpertise argumentiert in seinem Gutachten von 2023 unter Ziffer 6.2 »Gemeinsame Verantwortlichkeit konkret«, dass sich die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Fall eines Doctolib-Kontos in den Rollen als Auftragsverarbeiter und Verantwortlicher überschneidet. Nach Ansicht des Netzwerks ist diese Überschneidung ein Argument für das Vorliegen einer gemeinsamen Verantwortung.

    Sofern eure Arztpraxis Doctolib nutzt, ihr jedoch kein eigenes Doctolib-Konto habt, liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung bei der Arztpraxis. Doctolib versteht sich in diesem Fall als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall solltet ihr eure Anfragen zur Wahrnehmung eurer Betroffenenrechte direkt an die Praxis richten. Thilo Weichert weist jedoch in seinem Gutachten (Punkt 6.2 »Gemeinsame Verantwortlichkeit konkret«) darauf hin, dass gemäß Art. 26 DSGVO eine gemeinsame Verantwortlichkeit zwischen Doctolib und der Praxis besteht. Das bedeutet, dass ihr eure Rechte auch direkt gegenüber Doctolib geltend machen könnt, und beide Parteien sind verpflichtet, eure Anfragen gemäß den Datenschutzbestimmungen angemessen zu bearbeiten. Doctolib könnte sich in solchen Fällen zwar auf seine Rolle als reiner Auftragsverarbeiter berufen und die gemeinsame Verantwortlichkeit bestreiten. Allerdings müssten Doctolib und die Praxis in diesem Fall nach Art. 28 (3) lit. e) DSGVO vertragliche Regelungen getroffen haben, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.

    Warum sollte man Anfragen direkt an Doctolib richten und nicht an die Arztpraxis? Die Antwort darauf liegt in der Überlastung der Arztpraxen. Viele medizinische Einrichtungen sind stark ausgelastet und kämpfen mit einer hohen Anzahl an Patientenanfragen. In dieser Situation ist es oft schwierig für die Praxen, zusätzliche Anfragen zu bearbeiten, die möglicherweise auch nicht direkt mit der medizinischen Versorgung zu tun haben. In dieser Situation wäre es kontraproduktiv, die Praxen zusätzlich zu belasten, indem man sie mit administrativen Anliegen konfrontiert, die auch direkt an Doctolib gerichtet werden können.
    3.1 Datenanfragen.de

    Die Website Datenanfragen.de ermöglicht es Betroffenen, ihre Rechte einfach und effektiv wahrzunehmen. Unternehmen sind verpflichtet, Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben und diese, wenn erforderlich, zu berichtigen oder zu löschen. Hinter der Seite steht ein gemeinnütziger Verein:

    Wir sind der Datenanfragen.de e. V., ein gemeinnütziger Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Dir bei der Ausübung Deines Rechts auf Datenschutz zu helfen.

    Unabhängig davon, ob ihr ein Konto bei Doctolib habt oder ob euer Arzt Doctolib für die Terminvergabe verwendet, solltet ihr die folgenden Schritte befolgen:

    Beantragt gemäß Art. 15 der DSGVO eine Auskunft über eure Daten.
    Sobald diese erteilt ist, könnt ihr gemäß der Art. 17 DSGVO die Löschung eurer Daten veranlassen.

    3.2 Auskunft über eure Daten

    Über Datenanfragen.de könnt ihr ganz einfach eine Auskunft gemäß Art. 15 der DSGVO anfordern:

    Besucht zunächst die Website auf und klickt auf Auskunft über meine Daten erhalten.
    In der Suchmaske gebt ihr Doctolib ein. Darunter wird dann ein Eintrag für die »Doctolib GmbH« angezeigt. Klickt darauf und wählt die Option Mit diesem Unternehmen weitermachen.
    Tragt euren Namen und eure E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Verwendet dabei unbedingt die E-Mail-Adresse, die ihr im Doctolib-Portal oder bei eurer Praxis hinterlegt habt, damit das Unternehmen euch eindeutig identifizieren kann. Wenn ihr eine andere E-Mail-Adresse angebt, könnte Doctolib nicht reagieren oder behaupten, keine Daten von euch zu haben. Beschränkt euch zunächst auf die wesentlichen Angaben – falls mehr Informationen nötig sind, wird das Unternehmen sich bei euch melden. Zum Beispiel:
    Name: Max Mustermann
    E-Mail: max.mustermann@example.com
    Nach dem Ausfüllen wird die Anfrage generiert. Mit einem Klick auf E-Mail senden könnt ihr die Anfrage absenden – vergesst nicht, sie vorher noch einmal zu überprüfen.

    Auskunft nach DSGVO Art. 15
    Hinweis

    Falls Doctolib die gemeinsame Verantwortung abstreitet, könnt ihr Doctolib darum bitten, eure Anfrage an den verantwortlichen Arzt weiterzuleiten, sofern sie die gewünschten Informationen nicht direkt bereitstellen können. Dies würde zwar einen zusätzlichen Aufwand für die Praxen mit sich bringen, lässt sich jedoch nicht vermeiden. Weist Doctolib in diesem Zusammenhang gerne auf Art. 28 (3) lit. e) DSGVO hin – Doctolib und die Praxis müssen vertragliche Regelungen getroffen haben, um die Ausübung der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten.
    3.3 Recht auf Löschung wahrnehmen

    Ebenso wie die Auskunft kann auch die Löschung gemäß Art. 17 der DSGVO einfach über Datenanfragen.de beantragt werden:

    Besucht zunächst die Website auf und klickt auf (Teile von) Daten über mich löschen.
    In der Suchmaske gebt ihr Doctolib ein. Darunter wird dann ein Eintrag für die »Doctolib GmbH« angezeigt. Klickt darauf und wählt die Option Mit diesem Unternehmen weitermachen.
    Tragt euren Namen und eure E-Mail-Adresse in die dafür vorgesehenen Felder ein. Verwendet dabei unbedingt die E-Mail-Adresse, die ihr im Doctolib-Portal oder bei eurer Praxis hinterlegt habt, damit das Unternehmen euch eindeutig identifizieren kann. Wenn ihr eine andere E-Mail-Adresse angebt, könnte Doctolib nicht reagieren oder behaupten, keine Daten von euch zu haben. Beschränkt euch zunächst auf die wesentlichen Angaben – falls mehr Informationen nötig sind, wird das Unternehmen sich bei euch melden. Zum Beispiel:
    Name: Max Mustermann
    E-Mail: max.mustermann@example.com
    Das Feld Alle Daten löschen ist bereits vorausgewählt. Dabei belassen wir es auch.
    Nach dem Ausfüllen wird die Anfrage generiert. Mit einem Klick auf E-Mail senden könnt ihr die Anfrage absenden – vergesst nicht, sie vorher noch einmal zu überprüfen.

    Datenlöschung nach Art. 17 DSGVO
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    3.4 Wie oft soll ich das machen?

    Es stellt sich die Frage, wie oft man diesen Schritt wiederholen sollte. Die Antwort ist klar: Jedes Mal, wenn eine Praxis Doctolib für die Terminvergabe verwendet. Dabei geht es nicht darum, die Praxis zu belästigen, sondern vielmehr darum, aktiv unsere Betroffenenrechte wahrzunehmen.

    Dieser Prozess kann auch als ein aktiver Protest gegen Doctolib verstanden werden. Indem wir unsere Rechte einfordern, senden wir ein deutliches Signal, dass wir die Verarbeitung unserer Daten kritisch betrachten. Gleichzeitig kann dies die Ärzte dazu anregen, ihre Zusammenarbeit mit Doctolib zu überdenken und alternative Lösungen zu suchen, die den Datenschutz besser gewährleisten. Indem wir unsere Rechte wahrnehmen, fordern wir mehr Transparenz und Verantwortlichkeit im Umgang mit unseren personenbezogenen Daten und tragen dazu bei, das Bewusstsein für Datenschutzfragen in der Gesundheitsversorgung zu schärfen.
    4. Was man noch tun kann

    Neben der Wahrnehmung der Betroffenenrechte gibt es weitere Möglichkeiten, um auf die Missstände von Doctolib aufmerksam zu machen:

    Digitalcourage bietet ein Hinweisblatt für Arztpraxen an, das über die Datenschutzproblematik und die damit verbundenen Risiken informiert. Dies kann dazu beitragen, dass Praxen sensibilisiert werden und ihre Zusammenarbeit mit Doctolib überdenken.
    Darüber hinaus ist es wichtig, Familie, Freunde, Kollegen und andere Bekannte über die fragwürdigen Praktiken von Doctolib aufzuklären. Indem wir das Bewusstsein für diese Themen schärfen und Informationen teilen, können wir einen Dialog anstoßen und möglicherweise einen kollektiven Druck aufbauen, der die Veränderungen vorantreibt, die für einen besseren Datenschutz in der Gesundheitsversorgung erforderlich sind.
    Wenn Doctolib eurem Recht auf Auskunft/Löschung nicht oder nur unvollständig nachkommt, habt ihr die Möglichkeit, euch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Berlin zu beschweren.

    BigBrotherAward

    Im Jahr 2021 wurde die Doctolib GmbH in Berlin mit dem BigBrotherAward 2021 in der Kategorie Gesundheit ausgezeichnet. Dieser Negativpreis wird an Unternehmen oder Organisationen verliehen, die in besonderem Maße die Privatsphäre von Nutzern verletzen oder deren Daten ohne ausreichenden Schutz verarbeiten.
    Update 14.11.2024

    Verschiedene Datenschutz-Verbände (GMDS, BvD, GDD, FED) und die DVD haben eine Praxishilfe zu den Datenschutzanforderungen bei Online-Terminmanagement-Systemen im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Diese Systeme verarbeiten Gesundheitsdaten, die besonderen DSGVO-Schutz benötigen. Die Praxishilfe gibt IT-Dienstleistern, Gesundheitsanbietern und Datenschutzbehörden Orientierung, um Datenschutzvorgaben korrekt umzusetzen und Patientengeheimnisse zu wahren.
    5. Praxen in der Verantwortung

    Trotz der Kritik an Doctolib sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Ärztinnen und Ärzte nicht gezwungen sind, diesen Dienstleister zu nutzen. Es ist kurzsichtig, die Verantwortung für den Umgang mit Patientendaten allein auf Doctolib abzuwälzen. Das Vertrauen, das Patienten in ihre Ärzte setzen, basiert auf der Erwartung, dass ihre Daten sicher behandelt werden – eine Verantwortung, die letztlich bei den Praxen liegt.

    Ärztinnen und Ärzte entscheiden bewusst, mit wem sie zusammenarbeiten und ob sie ihre Patienten potenziellen Datenschutzrisiken aussetzen. Es ist ihre Verantwortung, datenschutzkonforme Lösungen zu wählen und den Schutz ihrer Patienten zu gewährleisten. Daher sollten wir als Patienten den Dialog mit unseren Ärztinnen und Ärzten suchen und sie darauf ansprechen, ob es nicht bessere und datenschutzfreundlichere Alternativen zu Doctolib gibt. Letztlich haben auch wir Einfluss auf die Entscheidungen, die den Schutz unserer Daten betreffen. Es liegt im Interesse aller, dass die Privatsphäre nicht durch fragwürdige Lösungen gefährdet wird.
    6. Fazit

    Die Verwendung von Doctolib zur Terminbuchung im Gesundheitswesen bringt sowohl Vorteile als auch erhebliche Risiken mit sich. Während die Plattform eine bequeme und zeitsparende Lösung für Praxen bietet, bleibt der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten problematisch. Datenschutzbedenken und die potenzielle Missachtung der Patientenrechte, insbesondere im Kontext des zunehmenden Online-Zwangs zur Nutzung solcher Systeme, erfordern eine kritische Auseinandersetzung mit Doctolib.

    Es ist entscheidend, dass sowohl Patienten als auch Ärzte sich der Implikationen bewusst werden und aktiv ihre Rechte wahrnehmen. Durch das Einfordern von Auskunft und Löschung der eigenen Daten können wir nicht nur unser Recht auf Datenschutz wahrnehmen, sondern auch Druck auf Unternehmen wie Doctolib ausüben, transparenter und verantwortungsbewusster zu handeln. Letztlich sind informierte Patienten und sensibilisierte Ärzte der Schlüssel zu einer vertrauensvollen und datenschutzkonformen Gesundheitsversorgung.
    Über den Autor | Kuketz

    Mike Kuketz

    In meiner freiberuflichen Tätigkeit als Pentester und Sicherheitsforscher bei Kuketz IT-Security überprüfe ich IT-Systeme, Webanwendungen und mobile Apps (Android, iOS) auf Schwachstellen. Als Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit an der DHBW Karlsruhe sensibilisiere ich Studierende für Sicherheit und Datenschutz. Diese Themen vermittle ich auch in Workshops, Schulungen sowie auf Tagungen und Messen für Unternehmen und Fachpublikum. Zudem schreibe ich für die Computerzeitschrift c’t und bin in Medien wie heise online, Spiegel Online und der Süddeutschen Zeitung vertreten. Der Kuketz-Blog und meine Expertise finden regelmäßig Beachtung in der Fachpresse und darüber hinaus.

    #vie_privée #iatrocratie

  • Le mythe de la bonne IA

    Dans une perspective décoloniale, il n’y a pas de bonne IA, estime le philosophe #Arshin_Adib-Moghaddam. Lecture.

    « La société délirante dans laquelle nous vivons ressemble à un #mensonge parfaitement mis en scène que l’on nous persuade d’accepter comme une réalité », estime Arshin Adib-Moghaddam dans son livre The myth of good AI : a manifesto for critical Artificial intelligence (Le mythe de la bonne IA : un manifeste pour une intelligence artificielle critique, Manchester university press, 2025, non traduit). Cette société délirante n’est pas le produit de l’IA, constate pourtant le professeur de philosophie et codirecteur du Centre pour les futurs de l’IA de l’université de Londres. Mais, l’IA vient la renforcer parce qu’elle « floute les lignes de nos modes de compréhension de la vérité et du mensonge, du #pouvoir et de la résistance, de la subjectivité et de l’objectivité, de la science et de la fiction ». Ce qui change avec l’IA, c’est que Big Brother n’est plus une autorité qui nous contrôle de l’extérieur, mais une perturbation qui vient altérer nos #facultés_cognitives elles-mêmes.

    Pour Arshin Adib-Moghaddam, ni Orwell, ni Foucault ne peuvent nous aider à saisir le monde actuel. L’assaut contre notre #autonomie est massif, à l’image du projet délirant de #Torre_Centilena à #Ciudad_Juarez, équipée de 1791 lecteurs de plaques d’immatriculation, 74 drones et 3000 caméras panoramiques pour surveiller la frontière américano-mexicaine à perte de vue. Le pouvoir n’est plus incarné. « Le pouvoir est en train de devenir liquide, il prend la forme de tout ce qu’il colonise et devient quasiment invisible ». Le régime de #surveillance est en passe de devenir « microbien ». C’est-à-dire que non seulement il est partout, qu’il est intégré au plus profond de nous, mais qu’il tend à exercer un #contrôle_total, partout, tout le temps en étant totalement intrusif et en régissant jusqu’à notre psychisme même. Adib-Moghaddam parle de « #psycho-codification » du monde pour évoquer cette #intrusion inédite des méthodes qui altèrent jusqu’à ce que l’on pense, jusqu’à nos intentions disions-nous récemment. Cette intrusion nous entraîne dans une #guerre_posthumaine, entre les humains et les machines. Nous sommes désormais la cible de #drones, de #machines, d’#algorithmes qui s’en prennent à nos individualités mêmes. Partout, le meurtre et la torture s’étendent sans avoir plus de comptes à rendre, à l’image de la police des frontières américaines, ICE, qui déploie son emprise, comme d’autres armées et d’autres polices, via des machines de surveillances totalitaires. Comme le pointait pertinemment le journaliste Olivier Tesquet suite aux révélations que l’ICE aurait arrêté plus de 75 000 personnes aux Etats-Unis sans historique criminel (soit un tiers des 220 000 personnes arrêtées depuis 9 mois) : « plus l’ICE s’appuie sur #Palantir pour « rationaliser » l’appareil répressif, plus les arrestations deviennent arbitraires. Ce n’est pas un bug mais une fonctionnalité : la machine produit la catégorie d’indésirables dont l’administration Trump a besoin ».

    Derrière ces transformations bien réelles, l’IA les prolonge encore, en s’en prenant à nos sens mêmes, jusqu’à nous faire douter de la réalité même.

    Derrière cette société délirante, il faut entendre qu’il y a une « utilisation infâme » des technologies. De la reconnaissance faciale qui criminalise les #minorités raciales aux logiciels de récidives qui discriminent les populations racisées aux scores de risques qui refusent des aides et des prêts aux populations minorisées et pauvres… une même #oppression se déploie pour renforcer et cimenter les #inégalités_structurelles de la société.

    Dans ce contexte, estime Arshin Adib-Moghaddam, on entend beaucoup parler d’#éthique, d’IA responsable, qui serait à même, bientôt, demain, de réparer les systèmes et « d’atténuer les dommages ». Mais l’IA peut-elle être éthique ?

    L’IA peut-elle être éthique ?

    Non répond le philosophe. L’IA est là pour imposer sa #terreur, comme le disaient Hagen Blix et Ingeborg Glimmer. L’IA est là pour produire de l’#incertitude, de l’#angoisse, et cette peur est une méthode de #gouvernance. « L’IA augmente la capacité de ceux qui l’utilisent à nous terrifier, dans un but de #contrôle, de #surveillance et de #profit ». L’écrivain iranien Jalal Al-e Ahmad parle de « #westoxification » (contraction entre West, l’Occident, et intoxication pour désigner une forme d’absorption toxique, de submersion par la #culture_occidentale – le terme a été traduit en français en « #occidentalité ») pour désigner l’oppression de la modernité occidentale, comme le chercheur et sociologue péruvien Anibal Quijano dénonce la « #colonialité », c’est-à-dire le fait que les rapports de pouvoir colonialistes perdurent notamment depuis les technologies.

    Dans son livre, Arshin Adib-Moghaddam commence par débugger le discours des machines éthiques. Les fondations idéologiques de la science sont dysfonctionnelles, rappelle le philosophe. La science a accompagné le projet politique de la #modernité, comme l’expliquaient Ulises A. Mejias et Nick Couldry dans Data Grab (voir notre recension). Les Lumières ont transformé le #racisme en science. Et l’IA n’est qu’une extension d’un #système_techno-colonial, remanié par le #néofascisme en cours.

    L’idée même d’éthique est poreuse à ces idées problématiques, explique-t-il. L’éthique se présente comme un mécanisme universel, mais oublie que cette philosophie qui pense pouvoir rendre nos machines et nos actions responsables, est une pensée spécifique, historique, contingente à la philosophie occidentale… Et qui l’est d’autant plus qu’elle a oublié les apports des autres philosophies. Arshin Adib-Moghaddam évoque nombre de philosophes asiatiques, arabes ou juifs effacés de la tradition philosophique au profit des philosophes grecs et européens. « Les façons de poser les questions éthiques autrement ont été balayées ». Pour les thuriféraires de l’IA, la vénération de sa puissance tourne à la #religion. Mais si la machine peut-être Dieu, ce #fondamentalisme s’annonce aussi dangereux que l’extrémisme religieux, prévient Arshin Adib-Moghaddam. Pourtant, qui s’inquiète de l’interfaçage des machines à nos cerveaux, du devenir posthumain que nous promettent les développeurs de l’IA ? Kant, Hume ou Locke, ces grands penseurs de l’Occident, ont tous tenu des propos racistes, ont tous défendu l’idée que les barbares devaient être civilisés par les Européens. Et ces grandes pensées occidentales sont celles-là même qui viennent alimenter de leurs données l’IA moderne. « L’IA est ethnocentrée et cet #ethnocentrisme ne sera pas corrigé par les données », par l’amélioration des traitements ou par un sursaut éthique. Les manuels d’éthique doivent être réécrits, estime Adib-Moghaddam, qui invite à partir d’autres philosophies pour bâtir d’autres IA.

    L’IA : machine à discriminer

    Arshin Adib-Moghaddam dénonce le terme de #biais qui a colonisé la critique de l’IA. Les biais sont un terme bien dépolitisé pour évoquer l’#oppression_structurelle inscrite dans les #données, dans notre histoire. Le racisme des sociétés occidentales a été intériorisé dans une « #géopolitique_eugéniste » qui ne domine pas seulement les relations internationales ou économiques, mais qui psycho-codifie jusqu’à nos corps et nos esprits. Le #racisme a été la stratégie impériale et scientifique qui a encore des effets quotidiens, qui inocule nos outils, comme la #médecine, qui tue encore des patientes et des patients parce qu’elles et ils sont noirs, parce qu’elles sont des femmes et parce que les #données_médicales ne sont pas collectées sur elles et eux. Les rapports et les études sur le sujet s’accumulent sans que la médecine elle-même ne réagisse vraiment, comme si elle ne s’était jamais départie des origines racistes de la science, que dénonçait par exemple le sociologue #Eduardo_Bonilla-Silva dans son livre Racism without Racists : Color-Blind Racism and the Persistence of Racial Inequality in the United States (Le racisme sans les racistes : le racisme indifférent à la couleur et la persistance des inégalités raciales en Amérique, Rowman & Littlefield , 2003, non traduit). Même durant le Covid, les quartiers racisés ont été plus décimés que les autres.

    On peut alors dénoncer les #biais_racistes des systèmes, de la reconnaissance faciale aux pratiques algorithmiques d’Uber. Mais c’est oublier que nous sommes cernés par des données algorithmiques « blanchisées » (#whitewashing), c’est-à-dire à la fois blanchies parce qu’ignorantes de la couleur de ceux qu’elles écartent et blanchies parce qu’elles masquent leurs dysfonctionnements raciaux. Nous sommes coincés entre un passé pollué et un présent problématique. Nous restons par exemple coincés dans les constats où les cancers de la peau sont plus importants pour les populations de couleurs alors qu’ils sont moins diagnostiqués pour les patients noirs que blancs. Ces données et ces erreurs pourtant ne sont pas corrigées, pas prises en compte. La perspective d’augmenter notre capture par des données n’annonce pourtant pas d’amélioration, au contraire, d’abord et avant tout parce que cette invasion doit être comprise pour ce qu’elle est : une extension de l’héritage de l’#eugénisme raciste de la #science, une forme d’expansion biopolitique du contrôle plus qu’une promesse de justice et d’égalité.

    Les mauvaises données produisent de mauvais algorithmes et de piètre systèmes d’IA, rappelle le philosophe. Or, nous sommes cernés de mauvaises données. Les #préjudices du passé envers certaines populations sont intégrés aux systèmes qui vont produire l’avenir. Cela ne peut pas bien se passer. Pourtant, fort de ces constats, terribles, les recommandations éthiques paraissent bien trop mesurées. Elles invitent à améliorer la représentation et la diversité des ingénieurs et des éthiciens, à améliorer les principes éthiques, à améliorer l’éducation des ingénieurs… dénonce Arshin Adib-Moghaddam. Autant de mesures qui tiennent plus de l’#orientalisme qu’autre chose, pour faire référence au concept développé par l’intellectuel palestino-américain Edward Saïd dans son livre éponyme (Le Seuil, 1978), ouvrage fondateur des études postcoloniales. Pour Saïd, la tradition artistique et scientifique orientaliste n’est qu’une étude de l’Orient par l’Occident, une interprétation de l’Orient, une condescendance au service de l’impérialisme.

    Du #techno-orientalisme au #privilège_épistémique

    Pour Arshin Adib-Moghaddam, le techno-orientalisme qui consiste à améliorer la diversité des développeurs ou à produire une équité par des corrections techniques n’est en rien une solution. ll ne remet pas en cause le pouvoir de la #technologie. « Les personnes historiquement marginalisées et vulnérables continuent à être inventées comme objets de la technologie ». Les erreurs à leurs égards, finalement, renforcent l’obsession à mieux les surveiller sous prétexte d’#objectivité, pour mieux hiérarchiser la société par le calcul. « Le techno-orientalisme ne vise qu’à renforcer les frontières entre nous et eux, l’est et l’ouest, les noirs et les blancs, entre les nationaux et les autres ». Shoshana Zuboff a montré que la tolérance à l’extrémisme est bien souvent un modèle d’affaire acceptable. Dans une étude sur la toxicité de Twitter, le Centre de lutte contre la haine numérique avait montré qu’une dizaine de comptes sur X pouvaient produire du contenu haineux et conspirationniste capable de rapporter… 19 millions de dollars en revenus publicitaires. « Le techno-orientalisme s’impose comme un incubateur pour l’expansion impériale afin de maximiser les revenus pour quelques personnes sélectionnées ». L’#impérialisme de X prolifère et impose sa #colonialité. Comme les projections de Mercator ont valorisé l’Occident, nous montrant un Groenland par exemple aussi grand que la Chine, quand en réalité il ne fait qu’un quart de la superficie de la Chine. L’impérialisme de X, comme l’impérialisme de l’IA rend possible un « privilège épistémique » qui « confère à une poignée d’hommes le privilège d’interpréter, de juger et de planifier l’avenir de la majorité ». Partout, une poignée d’hommes blancs parlent d’un avenir inévitable (le leur), utilisent ces outils pour diffuser leurs idées sans nuances, mégalomanes, patriarcale et coloniales influentes, sans se préoccuper du sort des autres. Derrière leurs idées rances, ils défendent avant tout leur #identité. Les néo-Nazis comme les terroristes d’ISIS tuent au nom de l’identité, comme le soulignait Paul Gilroy dans Against Race. Les médias sociaux sont devenus des paradis pour les fausses informations des extrémistes, où ils peuvent se faire les avocats de leurs agendas hystériques avec plus ou moins d’impunité. La #stupidité y est le meilleur capital, assène le philosophe.

    La coercition est forte avec les technologies. Microsoft et Google déploient des technologies de surveillance à l’encontre des Palestiniens. Saïd disait que la #déshumanisation des Palestiniens était l’un des grands héritage de l’orientalisme. Pour Arshin Adib-Moghaddam, une IA vraiment éthique devrait assurer que ses traitements et données soient auditables en accord avec les législation qui défendent les #droits_humains au niveau international, national et local. Le déploiement sans limite des technologies aux frontières, par la police et les militaires, nous montre qu’il n’en est rien.

    L’IA pour peaufiner l’oppression

    L’oppression structurelle, codifiée dans des institutions genrées et racistes, dans des normes politiques et sociales omniprésentes, s’apprête à entrer plus profondément dans nos esprits avec l’IA générative. Quand on pose des questions à ces moteurs, ils produisent certaines réponses qui sont le reflet des sociétés occidentales qui les produisent. A la question y-a-t-il un génocide à Gaza, #ChatGPT répond non. A la question peut-on torturer une personne, ChatGPT répondait par l’affirmative si cette personne venait d’Iran, de Corée du Nord ou de Syrie. Ces « #erreurs » qui n’en sont pas mais qui peuvent nous être présentées comme telles, sont bien sûr corrigées parfois. Les #modèles_de_langage galvanisent les préjudices raciaux comme le montrait l’étude menée par Valentin Hofmann (qu’on évoquait ici : https://danslesalgorithmes.net/2024/06/04/open-source-lia) qui montrait que l’IA s’adapte aux niveaux de langage de son interlocuteur ou qu’elle classe les mêmes CV différemment selon les consonances culturelles des noms et prénoms. Mais ils ne sont que les reflets des sociétés qui les produisent. Les modèles de langage sont bien les produits racistes de sociétés racistes, affirme celui qui avait dénoncé le caractère raciste de l’IA dans un précédent livre. Les corrections sont possibles, au risque d’enseigner superficiellement aux modèles à effacer le racisme, tout en le maintenant à des niveaux plus profonds. « En fait, nous sommes confrontés par une forme furtive de #technoracisme soigneusement dissimulée par un univers d’IA de plus en plus opaque ». Dans ces IA, les musulmans sont toujours associés à la violence.

    Weizenbaum nous avait prévenu : les humains sont plus enclins à se confier à une machine qu’à un humain. Et ce pourrait être exploité plus avant par les machines de coercition de demain. La CIA a beaucoup travaillé sur les drogues et outils permettant de mettre les gens en confiance, rappelle Arshin Adib-Moghaddam. Si les méthodes d’interrogation utilisées à Abu Ghraib ont été sur la sellette, le Mikolashek Report montrait par exemple que les frontières entre la torture, les abus et les techniques d’interrogations dites légitimes étaient plus poreuses que strictes. A Abu Ghraib, la torture n’était pas un accident. Les individus qui ont été torturés n’étaient pas isolés. A Abu Ghraib, les interrogatoires ne devaient pas laisser de traces sur les prisonniers et le système médical a donné ses conseils aux militaires pour y parvenir. C’est lui qui a proposé des modalités d’interrogatoires coercitives. A Abu Ghraib comme à Guantanamo Bay, des procédures ont été mises en place, comme le fait d’empiler les prisionniers nus pour profiter du fort tabou de l’homosexualité dans la culture arabe et musulmane.

    Que fera l’IA qui est déjà appelée à assister les interrogatoires de la CIA ou de la police ? Aura-t-elle encore plus que les humains la capacité de briser notre humanité, comme s’en inquiétaient des chercheurs ? Sera-t-elle l’outil parfait pour la #torture, puisqu’elle pourra créer du contexte psychologique ou informationnel pour rendre les gens toujours plus vulnérables à la #manipulation, comme des #chatbots compagnons, dressés contre nous.

    La torture à Abu Ghraib a été rendu possible parce qu’elle a épousé totalement la culture de ceux qui l’ont pratiqué. « L’histoire récente de l’IA n’apporte aucune preuve que les systèmes d’IA soient plus objectifs que les humains, à mesure qu’ils déploient les mêmes biais qu’eux, avec bien moins de responsabilité ».

    L’IA pour pour penser à notre place et prendre le contrôle des esprits

    Pour le philosophe, le contrôle de l’esprit est le Graal des systèmes d’IA. Ce que veulent ceux qui déploient l’IA, c’est qu’elle prenne le contrôle des esprits.

    Mais, dans les systèmes de domination, la résistance apparaît souvent là où on ne l’attend pas, disait Anibal Quijano. Pourtant, souligne Arshin Adib-Moghaddam, la société civile ne regarde pas suffisamment ce qui se déploie, elle semble peu impliquée dans le très dynamique secteur de l’IA militaire. Face à l’inégalité de pouvoir entre utilisateurs de l’IA et producteurs d’IA qui se sédimente avec le déploiement et l’extension des outils d’IA partout, peu est fait pour nous protéger. L’érosion lente de la #vie_privée, l’objectivation posthumaine… nous éloignent de la dé-technologisation qu’appelle de ses vœux Carissa Véliz dans son livre, Privacy is Power (Penguin, 2021).

    Pour Adib-Moghaddam, nous devrions pourtant chercher à protéger notre humanité, plutôt que de chercher à flouter les différences entre l’homme et la machine, comme l’attendent les tenants du posthumanisme. Adib-Moghaddam souhaiterait un futur qui soit post-IA, dans lequel l’IA, au moins telle que nous la connaissons aujourd’hui, n’ait pas sa place. Tant que nous la laisserons exploiter les données passées nous laisserons construire une IA fondamentalement destructrice, extractive, qui perpétue l’#irrationalité et l’agenda des conservateurs et de l’extrémisme de droite, en exploitant les données pour renforcer les différences entre un nous et un eux dans lesquels personne ne se reconnaîtra autres que les plus privilégiés.

    La promesse d’une bonne IA est centrale dans l’approche éthique que pousse la Silicon Valley, enrôlant les meilleurs chercheurs avec elle, comme ceux du MIT, du Berkman Klein Center for internet et society de Harvard. Leur travail est remarquable, mais la poursuite d’une IA éthique ne nous aide pas à trouver des restrictions au déploiement de technologies qui maximalisent la #surveillance_de_masse et la #violence_systémique. « Tant qu’il n’existera pas de #restrictions, les délibérations morales et politiques sur l’informatisation demeureront secondaires par rapport à l’impératif de profit ».

    A l’heure de l’IA, la lutte pour la #démocratie risque d’être plus essentielle que jamais et plus difficile que jamais. Le mythe de la bonne IA nous promet un monde dont les fondations et constructions sociales ne changeront pas. « L’âge de l’IA nous promet un rapport léthargique et résigné au monde ». C’est sans surprise que ceux qui refusent cette IA là sont qualifiés d’être irrationnels, radicaux ou idéalistes… Mais ne soyons pas dupes. « Il est plus facile de prendre le parti des puissants à l’heure de l’IA, alors que nous devrions prendre la direction inverse ». « Les technologies d’IA sont un danger pour nos démocraties car elles inhibent nos choix en donnant de l’impulsion aux seuls extrêmes ». Elles nous confinent dans un espace de pensée restreint. Pour Arshin Adib-Moghaddam, il nous faut reconnaître notre humanité, une humanité qui ne peut être programmée par des machines qui ne seront jamais sensibles.

    Être humain, c’est savoir se protéger

    Être humain signifie savoir se protéger de la pénétration, c’est-à-dire un droit à être laissé tranquille, seul. Nous devons réaffirmer la nécessité d’un « bouclier de la vie privée ». La critique féministe et décoloniale nous donne des armes, comme le fait Françoise Vergès par exemple en croisant les deux. Ressentir, penser, percevoir ou croire doivent rester des valeurs humaines, sans altération des machines. C’est notre #intimité même que tente d’envahir le complexe industriel de l’IA.

    Ainsi par exemple, être créatif c’est indubitablement être humain. La #créativité des machines n’est qu’un effort pour rendre confus nos sens et émotions, au profit du profit et dans une aversion de l’art comme un comportement insurrectionnel. Psycho-codifiés, TikTok, FB ou X sont des moyens d’envahir nos sanctuaires intérieurs. Les machines peuvent faire n’importe quelle tâche sans ressentir la douleur et la discipline nécessaire que l’auto-amélioration nécessite. D’où des productions sans âme, « inutiles pour l’émancipation sociale comme politique ». En associant l’art au seul profit, la matrice technologique propose de faire suffoquer l’essence même de l’art, comme s’il n’était qu’une extension technologique, qu’un moyen de contrôler la subjectivité humaine.

    De quelque endroit qu’on l’analyse, l’IA ne nous offrira aucun antidote à l’#impéralisme, au #colonialisme et à l’#extrémisme. « Nous sommes tous devenus les objets du #colonialisme_des_données extraites de nos corps mêmes ». Le colonialisme était horizontal, géopolitique dans son expansion. Le colonialisme des données, lui, est intimement vertical. Il vise à objectifier des individus vulnérables au profit des sociétés technologiques du Nord global. Les grandes entreprises exigent de nous psycho-codifier en permanence et partout. Arshin Adib-Moghaddam défend un manifeste post-IA qui seul peut gagner la bataille entre le poète et la machine, le stylo et l’épée, le modérateur biaisé et l’activiste paisible. Nous avons besoin de #justice et d’#émancipation_sociale, rien d’autre. Ce qui n’y œuvre pas n’a pas d’intérêt. L’#ignorance, l’#évitement et la #passivité que nous promettent l’IA et ses tenants, ne nous proposent aucun avenir. « Si nous avons besoin d’une bonne IA, nous avons besoin d’une bonne IA qui réponde à nos termes », qui puisse nous permettre de reprogrammer le futur plutôt que de subir la perpétuation du passé.

    Être humain, c’est savoir se protéger. Et face aux machines, l’enjeu est encore de le pouvoir.

    https://danslesalgorithmes.net/2025/12/11/le-mythe-de-la-bonne-ia
    #décolonial #IA #AI #intelligence_artificielle

  • « Nous ne nous sentons plus en sécurité en France » : pourquoi GrapheneOS retire ses serveurs de France suite à un article du Parisien — Frandroid
    https://www.frandroid.com/android/2881329_nous-ne-nous-sentons-plus-en-securite-en-france-pourquoi-graphene


    Ceci n’est pas un signal faible.

    L’article du Parisien affirme que GrapheneOS intègre des fonctionnalités dignes d’un film d’espionnage, comme un « faux Snapchat » qui effacerait le téléphone si on tente de l’analyser. C’est simple : c’est factuellement faux.

    On connaît GrapheneOS. C’est un système Android « durci », open source, gratuit, que vous installez vous-même. Il n’y a ni abonnement, ni gestion à distance, ni « bouton panique » magique installé par défaut.

  • Neurotechnologies : vivrons-nous tous dans la matrice ? Conversation avec Hervé Chneiweiss
    https://theconversation.com/neurotechnologies-vivrons-nous-tous-dans-la-matrice-conversation-av

    Les neurotechnologies progressent à grands pas, d’abord motivées par des applications médicales, par exemple pour améliorer le quotidien de personnes paralysées ou souffrant de maladies dégénératives. Elles sont suivies de près par le développement d’applications récréatives qui vont de la relaxation au jeu vidéo. Des recherches récentes montrent notamment qu’il est possible de détecter des mots pensés par les participants.

    Hervé Chneiweiss est neurologue et neuroscientifique, président du comité d’éthique de l’Institut national de la santé et de la recherche médicale. Il a coprésidé le comité d’experts qui a rédigé une recommandation sur les neurotechnologies qui doit être adoptée le 7 novembre, lors de la 43e session de la Conférence générale de l’Unesco qui se tiendra à Samarcande (Ouzbékistan). Le chercheur a reçu Elsa Couderc, cheffe de rubrique Science et Technologie à « The Conversation France », pour parler des risques d’addiction, de la détection de nos émotions et de nos pensées, de la vie privée mentale… et de comment la protéger.

    #BCI #Neurotechnologies #Vie_privée

  • 3 applis pour le 18 et après
    https://www.laquadrature.net/2025/09/16/3-applis-pour-le-18-et-apres

    Lors des mobilisations, nos smartphones sont des outils cruciaux pour s’organiser. Bien qu’ils soient extrêmement pratique à bien des égards, ils peuvent aussi devenir dangereux si ils tombent dans de mauvaises mains ou sont mal…

    #Liberté_d'Expression #Surveillance #Vie_privée_-_Données_personnelles #autodéfense-numérique

    • Voici 3 applications libres et gratuites à découvrir et installer [Signal, Duress, Wasted, Briar, ...] afin de réduire ces risques autant que possible en amont des mobilisations à venir (ou après !).

      Un avertissement toutefois avant de commencer : ne croyez pas que ces 3 applications, ou quelque autre application, peuvent assurer une sécurité parfaite. La sécurité numérique est un sujet complexe, qui dépend avant tout de votre contexte et des menaces auxquelles vous faites face. Voyez-les comme une première étape pour se prémunir de certaines menaces, mais pas comme une assurance totale de votre sécurité. Nous listons en fin d’article des ressources et des guides qui vous permettront d’en apprendre plus sur l’autodéfense numérique.

      De manière générale, la meilleure option reste de ne pas avoir son téléphone sur soi lors d’une action. Dans le cas où l’usage d’un téléphone est difficilement évitable, voici quelques recommandations d’applications qui permettent de réduire les risques.

  • Astronomer CEO Andy Byron Resigns After Video at Coldplay Concert Exposes Alleged Affair - The New York Times
    https://www.nytimes.com/2025/07/18/style/coldplay-andy-byron-astronomer-video.html

    After Mr. Martin sang a happy birthday song to one ecstatic fan while playing mellow guitar, a giant screen in the stadium showed a couple embracing. The man, who the internet quickly identified as Andy Byron, the married chief executive of a tech company called Astronomer, held his arms around Kristin Cabot, the company’s chief people officer who is not his wife.

    “Oh, look at these two,” Mr. Martin said, prepared to sing another sweet song. Then things became awkward.

    “If you’re in a public place, there is absolutely no expectation of privacy,” said Charles Lindsey, an associate professor of marketing at University at Buffalo School of Management. “When you’re in a public place, whether it be a public park, a store, a concert, there are cameras, and if it’s on camera, you can’t take it back.”

    That lesson had been learned by plenty of people before this incident.

    #Cameras #Vie_privee #Espace_public

  • Die Woche, in der wir Bargeld-Tracking in die Öffentlichkeit brachten
    https://netzpolitik.org/2025/kw-28-die-woche-in-der-wir-bargeld-tracking-in-die-oeffentlichkeit-brac

    Les banques et services de sécurité savent où tu dépenses ton argent liquide. Nananère !

    Liebe Leser*innen,

    Bargeld ist nicht so anonym wie man denkt. Sicherheitsbehörden aus aller Welt verfolgen bei Ermittlungen den Weg von Geldscheinen und Unternehmen der Bargeldindustrie tracken Scheine, um sie effizienter zu handhaben.

    Diese erstaunliche Geschichte war die umfassendste Recherche, der ich je nachgegangen bin. Ich habe dafür ein Dutzend Patente, rund 50 weitere PDFs und unzählige Websites durchgearbeitet, je rund 250 E-Mails geschrieben und empfangen, mir Vorträge von Lobbyist*innen angehört, eine IFG-Anfrage gestellt und die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ausgewertet.

    Gleichzeitig war es auch die zäheste Recherche meines Lebens. Bundesbank und Sicherheitsbehörden haben sehr viel dafür getan, möglichst wenig sagen zu müssen.

    Nicht verwunderlich. Denn das Thema hat das Zeug dazu, die Leute auf die Barrikaden zu bringen. Viele Deutsche lieben ihr Bargeld. Und dass dieses nun immer weiter deanonymisiert wird, weil an unzähligen Punkten die Seriennummern von Geldscheinen erfasst und diese Informationen immer weiter vernetzt werden, war bislang nicht wirklich bekannt.

    Ich habe die Geschichte auf zwei Stücke aufgeteilt. Im ersten beschreibe ich, wie Sicherheitsbehörden Banknoten-Seriennummern für Ermittlungen nutzen und wie deren Erfassung immer enger vernetzt wird. Im zweiten zeige ich, welche Akteure in Deutschland Seriennummern erfassen (können) und wie bedrohlich deren potenzielle Vernetzung für die Anonymität des Bargelds ist.

    Zu verdanken habe ich das Thema Marc Lagies. Er hat sich überlegt: Banknoten haben Seriennummern und moderne Automaten können diese Nummern lesen – ist es dann nicht auch möglich, den Weg einzelner Banknoten relativ eng nachzuvollziehen? Diese Frage hat er an netzpolitik.org geschickt. Und sich daraufhin sogar noch tiefer als ich in das Thema eingearbeitet. Ohne ihn gäbe es diese Geschichte nicht. Vielen Dank Marc.

    Und euch viel Spaß beim Lesen!

    Martin

    Wie Sicherheitsbehörden Banknoten-Seriennummern für Ermittlungen nutzen
    https://netzpolitik.org/2025/bargeld-tracking-du-hast-ueberwachungsinstrumente-im-portemonnaie

    Welche Akteure in Deutschland Seriennummern erfassen (können)
    https://netzpolitik.org/2025/reise-eines-zwannis-diese-geraete-tracken-deine-geldscheine

    #Allemagne #vie_privée #paiement #surveillance

  • #Infomaniak supports mass surveillance, calling for legal change to end online anonymity + mandatory metadata retention

    Here are some quotes from Infomaniak’s spokesperson, on Swiss national TV and Radio:

    “Today’s Internet is not yesterday’s Internet, and we still have companies offering free services that enable people to be completely anonymous, to encrypt their content and to be completely opaque when it comes to the law. This poses a problem, and it’s only right that the Swiss justice department should do its job.”

    “Anonymity is a no-no, because if there’s a legal problem, we can’t do the job…. We’re not talking about accessing the contents of emails, but tracking exchanges, just to be able to track people down, …it’s necessary.”

    “We speak about metadata, it doesn’t threaten encryption, and what the revision of the law is asking for is simply to make it impossible to create a completely anonymous identity to do unlawful activities that could not be prosecuted. Somehow, in “real life”, we would not accept this: as evidence, when we create a phone number with a SIM card, it is mandatory to provide an ID card and it’s exactly for the same reason.”

    Infomaniak, a company that positions itself as “ethical”, and one who built a brand based on user security and privacy, is now publicly supporting the Swiss government’s move to force VPN and email providers to log user data and collect PII. I think the quotes speak for themselves, but TLDR they are explicitly calling for:

    - Mandatory metadata retention
    - A blanket ban on anonymity online
    - Making free & encrypted services subservient to the Swiss justice department

    This is completely disqualifying, and it’s important to spread the word, because there are posts where Infomaniak is recommended as a good option for activists and privacy sensitive people.

    IMO they should never be recommended because unlike other service providers talked about here (i.e. Proton), they don’t use end-to-end encryption, so they have access to all of your data, and now it seems they are apparently eager to hand it over to the government.

    Just to clarify how insane this is, the legal change they want to see in Switzerland would:

    – Require MANDATORY retention of all metadata & last connection info.
    – Outright ban no-logs VPNs
    - Require ID for all cloud services when registering
    – Require companies to automatically hand over data to the govt. with no chance to appeal, no court order needed.

    You can read more in-depth on this topic itself here (it’s in Swiss German but you can translate): https://www.republik.ch/2025/05/07/die-schweiz-ist-drauf-und-dran-autoritaere-ueberwachungsstaaten-zu-kopieren

    Infomaniak is, in effect, calling for a police state and elimination of all personal privacy rights online. Outrageous.

    As the TG article suggests, Proton & others are on the right side of this and fighting the proposal Infomaniak supports.

    They are resisting, have rejected the proposal, and stated that they will leave Switzerland if this passes: Surveillance: le géant des mails cryptés Proton prêt à quitter Genève | Tribune de Genève

    I think it is clear who can be trusted and who cannot be trusted. Looking forward to your thoughts on this also, especially if anyone here is using the kSuite.

    https://discuss.privacyguides.net/t/psa-infomaniak-supports-mass-surveillance-calling-for-legal-change-to-end-online-anonymity-mandatory-metadata-retention/28065
    #Internet #anonymat #protection_des_données #Suisse #loi #métadonnées #chiffrement #vie_privée #liberté

    signalé aussi par @biggrizzly
    https://seenthis.net/messages/1119352

    • Die Schweiz ist drauf und dran, autoritäre Überwachungs­staaten zu kopieren

      Die Vorlage klingt, als wäre sie vom Kreml verfasst worden: Geht es nach dem Bund, müssen sich Schweizer Internet­nutzer künftig mit Ausweis oder Telefon­nummer identifizieren. Der Zeitpunkt dafür ist denkbar schlecht.

      Selten sorgt eine Verordnung in IT-Kreisen für so viel Aufsehen wie jene zum Bundes­gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs. Doch die Verordnung, zu der die Vernehmlassung gestern Dienstag endete, ist auch alles andere als gewöhnlich.

      Das zeigt sich nicht nur daran, dass der bei Fachleuten sehr angesehene Blog Techradar.com schon vor fünf Wochen warnte, in der Schweiz seien die sichere Verschlüsselung und die Online-Anonymität gefährdet. Sondern auch an einem Schreiben der Kommission für Verkehr und Fernmelde­wesen des Nationalrats, das diese Anfang letzter Woche an den Bundesrat schickte. Die Kommission habe Bedenken zum Datenschutz, zu Über­regulierung und zur KMU-Belastung, sagt ihr Vizepräsident und SVP-Nationalrat Thomas Hurter auf Anfrage der Republik.

      Damit argumentiert Hurter ähnlich wie die Digitale Gesellschaft, die sogar von einem massiven Frontal­angriff auf die Grund­rechte und die Rechts­staatlichkeit spricht. Genauso drastische Worte wählt der Chief Operating Officer des welschen Technologie-Start-ups Nym: «In der Schweiz wird es keine private, digitale und datenschutz­freundliche Kommunikation mehr geben», so Alexis Roussel. Und für das erfolgreiche Messenger-Unternehmen Threema ist es sogar denkbar, «wenn nötig» eine Volks­initiative gegen die Verordnung zu lancieren, wie es gegenüber der Republik bestätigt.

      Ist ihr Ärger angebracht? Stimmt es, dass eine Überwachung droht, wie man sie aus autoritär regierten Staaten kennt?

      Und: Worum geht es überhaupt?

      Wichtige Trennung soll aufgehoben werden

      Wer sich mit Schweizer Überwachungs­gesetzen auseinander­setzt, muss sich zuerst durch ein Dickicht von sperrigen Begriffen kämpfen. Die wichtigsten zwei im Zusammenhang mit der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs sind die beiden folgenden:

      - Fernmelde­dienst­anbieter: Das sind Unternehmen, die klassische Tele­kommunikations­dienste für die Öffentlichkeit bereitstellen, etwa Betreiber von Mobilfunk- und Festnetzen wie die Swisscom.

      – Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste: Das sind Dienst­leister, die Kommunikations­dienste erbringen, ohne eine eigene Fernmelde­infrastruktur zu betreiben. Dazu zählen Anbieter von Messaging- und E-Mail-Diensten wie beispielsweise Whatsapp oder Signal, aber auch das Non-Profit-Unternehmen Immerda.ch aus Bern, das unter anderem einen E-Mail-Dienst anbietet.

      Der beim Justiz­departement von SP-Bundesrat Beat Jans angesiedelte Dienst Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr legt diese zweite Kategorie in seinem erläuternden Bericht sehr grosszügig aus. So zählt er auch Cloud-Anbieter wie Infomaniak dazu, zudem VPN-Tools und Firmen wie Hostpoint, die Server für das Hosting von Websites zur Verfügung stellen.

      Gemäss aktueller Schweizer Rechtslage müssen die Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste auf Anfrage der Schweizer Straf­verfolgung bei verdächtigen Personen alles rausrücken, was sie über sie gespeichert haben. Nicht mehr, nicht weniger.

      Diese Trennung zwischen Fernmeldedienst­anbieter und Kommunikations­diensten hatte das Parlament bei der ersten Revision des Bundes­gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs vor zehn Jahren bewusst eingeführt, um KMU-Unternehmen im Digital­bereich nicht unnötig zu belasten.

      Der Dienst Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr gibt auf Anfrage der Republik zu, dass er nicht viel von der damals beschlossenen Trennung hält. Internet­anbieter wie Swisscom und IT-Unternehmen wie Proton, die E-Mail, VPN und auch Dokumenten­verwaltung anbieten, sollten künftig denselben Überwachungs­pflichten unterworfen sein. Der Überwachungs­dienst verkauft diese Neuerung mit dem Argument der Fairness, wenn er schreibt, dadurch werde auch sicher­gestellt, dass die Anbieter abgeleiteter Kommunikations­dienste «für vergleichbare Dienst­leistungen nicht wesentlich geringere Verpflichtungen haben» als die Fernmelde­dienst­anbieter. Dies verbessere die Gleich­behandlung.

      Den ersten Anlauf für eine Revision der Verordnung startete der Dienst bereits während der Pandemie. So veröffentlichte er im Jahr 2022 einen Entwurf, in dem er die Abschaffung der Verschlüsselungen für viele Kommunikations­dienste forderte. Der Paragraf las sich wie eine Schweizer Version der Chatkontrolle: Man musste davon ausgehen, dass eine technische Hintertür bei Messenger-Apps wie Threema eingebaut werden sollte für einen direkten Zugang für Strafermittler (wie sie seit Jahren in der EU diskutiert wird). Ein Aufschrei in den Medien sorgte dafür, dass der Bund diesen umstrittenen Teil verschob und nur den weniger kontroversen Teil in Kraft treten liess.

      Identifikations­pflicht auch für Marktplätze

      Mit der aktuellen Teilrevision hat der Bund das alte Verschlüsselungs­anliegen erneut aufgenommen. Und legte noch zusätzliche Pflichten obendrauf: Neu müssten viele Schweizer Unternehmen zum Erfüllungs­gehilfen des Überwachungs­staats werden. Das Eidgenössische Justiz­departement präsentierte Ende Januar 2025 eine Vorlage, die klingt, als wäre sie vom Kreml verfasst worden.

      Denn praktisch jede Website mit Nachrichten­funktion wäre von der Vorlage betroffen: Sämtliche digitalen Dienste mit mindestens 5000 Nutzerinnen –egal ob sie E-Mail, Cloud, VPN oder Chat anbieten – müssten diese ausreichend identifizieren und die Daten speichern. Konkret heisst das: Jede Website, über die sich Personen Direkt­nachrichten zuschicken können, fiele unter diese Bestimmung. Also beispielsweise auch die Marktplätze Ricardo, Tutti und der Online­händler Digitec, schliesslich tauschen sich dort Käufer und Verkäuferinnen aus. Aber auch Videospiel-Betreiber, bei denen sich Gamerinnen über Text- und Video­kommunikation austauschen können.

      Für die Identifizierung müsste eine Ausweis- oder Führerschein­kopie vorgelegt oder zumindest eine Telefon­nummer bekannt gegeben werden (die mit der SIM-Karten-Registrierung an eine Ausweis­kopie gekoppelt ist). Im erläuternden Bericht des Bundesrats ist auch von einer möglichen Identifikation via Kreditkarte oder Bordkarte auf Flughäfen die Rede, und es wird betont, dass technische Eckdaten wie IP-Adressen nicht ausreichen.

      Diese Kunden­informationen müssten alle Unternehmen sechs Monate auf Vorrat speichern. Die St. Galler Strafrechts­professorin Monika Simmler bezweifelt, dass diese Vorgaben überhaupt noch dem Bundesgesetz entsprechen. Denn dort ist «von grosser wirtschaftlicher Bedeutung» und «grosser Benutzerschaft» die Rede. «Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat seine Kompetenz überschreitet, wenn er bei solch für den Markt unerheblichen Anbietern weiter gehende Pflichten einführt», sagt Simmler.

      Anonymität im Internet wäre vorbei

      Der Überwachungs­dienst behauptet, dass die betroffenen Unternehmen diese Daten ohnehin sammelten. Doch das stimmt nicht: Bisher waren für die Erstellung eines Benutzer­kontos auf den entsprechenden Websites kaum Personalien nötig. Jonathan Messmer, der sich für die IT-Anwalts­kanzlei Ronzani/Schlauri detailliert mit der Vorlage auseinander­gesetzt hat, erklärt: «Wer sagt, die Daten würden ‹sowieso schon gesammelt›, verkennt: Viele Nutzer und Anbieter wollen das gerade nicht – und werden jetzt neu dazu gezwungen.»

      Mit Anonymität im Internet wäre es komplett vorbei. Sprich: Wer eine Schweizer App, Software oder Plattform nutzt, riskiert, gläsern und identifizierbar zu sein. Und: KMU müssten einen enormen Aufwand leisten, um jene neuen Daten­banken auch gebührend gegen kriminelle Cyber­attacken abzusichern, damit sie nicht im Darknet landen. Dass das möglich sein wird, dürfte eine Illusion sein. Denn Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass viele kleine und mittlere Unternehmen das Risiko von Cyber­attacken unterschätzen und sich entsprechend zu wenig schützen.

      Es ist unklar, wie weit der Überwachungs­dienst gehen wird, sollte die Verordnung durchkommen. Zwar erwähnt er als Ausnahme explizit Online-Medien­portale mit öffentlicher Kommentar­funktion (weil die Leserinnen sich gegenseitig keine Nachrichten schicken können). Doch die Versprechungen des Bundesrats haben bei diesem Thema eine kurze Halbwerts­zeit, wie die Entwicklungen der letzten acht Jahre zeigen.

      Bereits nach der Revision des Bundes­gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmelde­verkehrs im Jahr 2017 liessen die Strafverfolger des Bundes nichts unversucht, um zwei Kommunikations­dienste in eine komplett sachfremde Kategorie hochzustufen: Threema und Protonmail sollten beide als Fernmeldedienst­anbieterin eingestuft werden, obwohl beide Firmen nichts mit Internet­infrastruktur zu tun haben und weder über Glasfaser­kabel noch Satelliten­netzwerke verfügen.

      Threema und Protonmail hätten als Folge umfassende Überwachungs­pflichten einführen müssen, etwa eine Echtzeit­überwachung. Beide Unternehmen wehrten sich dagegen vor Gericht. Das Bundes­verwaltungs­gericht gab Threema im Mai 2020 recht, das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im April 2021. Protonmail legte ebenfalls beim Bundes­verwaltungs­gericht erfolgreich Beschwerde ein.

      Über den Verordnungsweg die Demokratie aushebeln

      Die Motivation für die Revision der Verordnung liegt damit auf der Hand: Weil die Behörden mit dem Upgrade von Threema und Protonmail juristisch gescheitert sind, gehen die Bundes­angestellten nun über den Verordnungs­weg, obwohl diese Änderungen sowohl dem Bundes­gesetz widersprechen als auch dem Willen des Parlaments, eine Hierarchie von Überwachungs­pflichten zu haben. Das ist ein demokratie­politisch höchst fragwürdiges Vorgehen.

      Mit der neuen Verordnung müssten Unter­nehmen wie Threema und Proton (das mittlerweile mehr Produkte als nur E-Mail anbietet) ihr auf Daten­schutz basierendes Geschäfts­modell aufgeben. Sie wären praktisch den gleichen Pflichten unterworfen wie der Internet­konzern Swisscom, der die Standort- und Telefon-Metadaten seiner Nutzerinnen laufend und für sechs Monate speichert. Denn die neue Verordnung verlangt, dass neu eine Million Nutzerinnen (global, nicht nur in der Schweiz) oder 100 Millionen Franken Konzern­umsatz reichen für das Upgrade und die damit verbundenen «vollen Pflichten».

      Der Überwachungs­dienst verkaufte die Verordnung in einem Gespräch mit Medien­schaffenden als eine Vereinfachung und als KMU-freundliche Revision. Er betonte mehrfach, dass die Revision der Verordnung nicht dazu führe, dass der Überwachungs­apparat ausgebaut werde. Der Sprecher des Diensts spielte die Brisanz massiv herunter: «Die meisten Unternehmen werden nie von uns hören und sammeln sowieso schon diese Daten.»

      Die Revision werde eine Klärung bringen, doppelte der Dienst in einer schriftlichen Antwort an die Republik nach: «Mit der Einführung der neuen ‹reduzierten Pflichten›, welche nur minimale Anforderungen enthalten, wird der Grundsatz der Verhältnis­mässigkeit künftig besser gewahrt.»

      IT-Jurist Messmer lässt dieses Argument nicht gelten: «Neue Pflichten werden eingeführt, bestehende Schwellen drastisch gesenkt und die Privatsphäre im Netz systematisch abgeschafft. Diese Verordnung ist einer der bisher gravierendsten Angriffe auf unsere digitale Freiheit.»

      Und der Staat wird sehr wohl bald bei Unter­nehmen anklopfen.

      Auskünfte mit wenigen Klicks

      Denn: Alle potenziell betroffenen IT-Unternehmen mit 5000 Nutzerinnen oder Kunden müssen sich bei den Bundes­behörden innert kurzer Frist melden. Versäumen sie dies, droht ihnen eine Busse. Verlangt eine kantonale Staats­anwaltschaft eine Auskunft, müssen sie diese unter anderem direkt im Verarbeitungs­system des Bundes eingeben.

      Jonathan Messmer von der IT-Anwalts­kanzlei Ronzani/Schlauri sagt: «Im Extremfall könnten Strafverfolgungs­behörden alle fünf Sekunden eine automatisierte Anfrage an Unternehmen mit vollen Überwachungs­pflichten stellen und somit ‹in Echtzeit› alle soeben erst registrierten Zugriffe rausholen und eine ganze Historie aufbauen.»

      Die Schweiz will mit dieser Revision also einen riesigen digitalen Überwachungs­apparat bauen, damit die Behörden neu auf Knopfdruck unbegrenzt viele Auskünfte abfragen können. Dass das Volumen bereits heute enorm gross ist, zeigen die letzte Woche vom Überwachungs­dienst veröffentlichten Zahlen: Die Kantone und die Bundes­behörden haben doppelt so viele Überwachungs­massnahmen angefordert wie im Vorjahr.
      Noch mehr Macht für Big Tech

      Doch nicht nur der Inhalt, sondern auch der Zeitpunkt der Verordnung ist fragwürdig. So ist am Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte in Strassburg eine Klage gegen Vorratsdaten­speicherung hängig, eingereicht von der Digitalen Gesellschaft. Beschwerde­führer sind unter anderem Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli und «Beobachter»-Chefredaktor Dominique Strebel.

      International lässt sich die Verordnung fast nur mit den drakonischen Internet­gesetzen von Russland, China und dem Iran vergleichen, die entweder eine Realnamen­pflicht oder eine Mobiltelefon­nummer für E-Mail, Hosting und alle Arten von digitalen Dienst­leistungen verlangen. China fordert etwa Personalien bei der Registrierung für populäre Apps wie Wechat ein. Sollte die Schweiz die neue Cybercrime Convention der Uno ratifizieren, könnten sich jene Diktaturen bei der Strafverfolgung von Dissidentinnen schlimmsten­falls ebenfalls bei den Schweizer KMU bedienen. Denn diese verlangt eine Zusammenarbeit aller Strafverfolgungs­behörden weltweit.

      Es ist eine Reform, die nicht nur auf Threema und Proton zielt – zwei der wichtigsten IT-Firmen –, sondern auf unzählige Schweizer Unternehmen, die heute wohl noch gar nichts von diesen Konsequenzen wissen.

      Die Schweiz sabotiert ihre eigene IT-Industrie damit in einem Moment, wo sie sie am stärksten braucht: in geopolitisch turbulenten Zeiten, in denen die Privacy-Tech-Branche extremen Zulauf erhält und hiesige Cloud-Unternehmen wie Infomaniak auf Plakaten mit «sichere Schweizer Cloud» werben. Gerade jetzt, wo Bundesbern damit beginnt, sich Gedanken zur digitalen Souveränität zu machen und zur Loslösung von Big-Tech-Konzernen. Und gerade jetzt, wo bereits zwei Kantone ein «Recht auf digitale Integrität» und damit auch Anonymität in ihren Verfassungen verankert haben und in weiteren Kantonen politische Debatten dazu angelaufen sind.

      Die Ironie dabei: Mit dieser Verordnung werden amerikanische Big-Tech-Konzerne wie Meta noch mächtiger. Denn für Whatsapp – wie der Sprecher des Diensts Überwachung Post- und Fernmelde­verkehr bestätigt – gelten die Schweizer Gesetze nicht.

      https://www.republik.ch/2025/05/07/die-schweiz-ist-drauf-und-dran-autoritaere-ueberwachungsstaaten-zu-kopieren

    • Maître du #cryptage, #Proton est « prêt à quitter Genève »

      Andy Yen, patron du service de courriel et Cloud aux 100 millions d’utilisateurs, refuse l’espionnage que veut imposer la Confédération.

      En bref :

      – Le géant genevois des e-mails et du Cloud cryptés Proton quittera la Suisse en cas de durcissement de la surveillance qui lui est imposé.
      – Une réponse à la refonte de l’ordonnance sur la #surveillance des télécommunications, mise en consultation jusqu’au 6 mai.
      – L’Allemagne apparaît comme une destination alternative pour l’entreprise de messagerie cryptée, esquisse son patron, Andy Yen.

      https://www.tdg.ch/surveillance-le-geant-des-mails-cryptes-proton-pret-a-quitter-geneve-94740218821

  • Big Brother in der Luft : Flugdaten-Riese verkauft Milliarden Passagierprofile
    https://www.heise.de/news/Big-Brother-in-der-Luft-Flugdaten-Riese-verkauft-Milliarden-Passagierprofile-1

    Tu prends l’avion, tu es fiché. L’intermédiaire derrière ton agence de voyage fournit tes données en realtime aux trumpistes au pouvoir.

    15.5.2025 von Stefan Krempl - Airlines Reporting Corp., an der Lufthansa beteiligt ist, sammelt Milliarden Daten über Flugreisende und verscherbelt sie etwa an Trumps Einwanderungsbehörde.

    Eine öffentlich bislang weitgehend unbekannte Clearingstelle der Luftfahrtindustrie sammelt und verarbeitet Daten über zwölf Milliarden Passagierflüge pro Jahr und verkauft diese Informationen an die US-Regierung. Dafür bietet die Airlines Reporting Corporation (ARC) Lizenzen für ein Reiseinformationsprogramm in Form des Travel Intelligence Program (TIP) für Behörden an, um die Datenberge zentral durchsuchbar zu machen. Das geht aus jetzt veröffentlichten Beschaffungsunterlagen der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) hervor, die unter US-Präsident Donald Trump besonders hart gegen Migranten vorgeht und die Analysemöglichkeiten der ARC nutzt.

    „ARC hat innerhalb der Luftfahrtbranche eine einzigartige Position als zentraler Knotenpunkt für die finanzielle Abwicklung und den Datenaustausch zwischen Fluggesellschaften und Reisebüros und gewährleistet sichere und effiziente Transaktionen“, begründet die ICE den Lizenzkauf. Mit ihren umfassenden Branchendaten biete die ARC „unübertroffene Einblicke und Analysen“ und unterstützt so das Umsatzmanagement, die Betrugsprävention und die Betriebseffizienz der Fluggesellschaften. Die Hauptaufgabe bestehe darin, Reisebüros zu akkreditieren und die finanzielle Abwicklung zu verwalten, wodurch eine „umfangreiche Echtzeit-Datenbank der verkauften Flugtickets“ entstehe.

    „Reisebüros müssen täglich Ticketverkäufe und Gelder für über 240 Fluggesellschaften weltweit an die ARC übermitteln“, führt die ICE aus. TIP ermögliche autorisiertem Personal der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, die Flugticketdatenbank von der ARC zu durchsuchen, „um die Reisemuster von Personen von Interesse zu verfolgen und zu analysieren“. Nutzer könnten Suchvorgänge anhand von Schlüsselkennungen wie Passagiername, Reiseroute, Tarifdetails und Zahlungsmethoden durchführen. Das umfangreiche Register enthält über eine Milliarde Datensätze und uumfasst 39 Monate vergangener und zukünftiger Reisedaten, was „eine beispiellose Informationsquelle“ darstelle.
    Kopie ausgestellter Tickets

    Die ARC fungiert als Clearinghouse, über das Reisebüros in den USA – von kleinen Familienunternehmen bis hin zu großen Online-Agenturen wie Expedia oder Booking.com – Fluggesellschaften für die von ihnen verkauften Tickets bezahlen. Seine Rolle ähnele der von Visa oder MasterCard bei Kreditkartentransaktionen, erläutert der US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck vom kalifornischen Identity Project. Im Gegensatz zu den beiden Finanzdienstleistern habe die ARC in den USA aber keinen Konkurrenten.

    Ticketverkäufe melden die US-Reisebüros der ARC täglich über Links zu computergestützten Reservierungssystemen. Jede Woche reichen sie zudem einen Bericht dort ein, der eine Kopie aller ausgestellten Tickets, den gezahlten Betrag, die Tarifberechnung und Steueraufschlüsselung sowie die Zahlungsweise enthält. ARC zieht den Gesamtbetrag der wöchentlichen Verkäufe aller Fluggesellschaften vom Bankkonto des Partners ab und zahlt jeder Airline einen wöchentlichen Gesamtbetrag für die ausgestellten Tickets aus.

    Das Unternehmen ist im gemeinsamen Besitz von neun großen Fluggesellschaften. Dazu zählen neben Delta, Southwest, United, American Airlines, Alaska Airlines, JetBlue und Air Canada aus Nordamerika auch Lufthansa und Air France aus der EU. Hasbrouck zufolge wickelt die ARC nur Zahlungen von Reisebüros in den USA ab. Tilgungen und Gutschriften anderer Reisevermittler würden über regionale Clearinghäuser, etwa der Dachgesellschaft International Air Transport Association (IATA) abgewickelt.

    Wie steht es mit der DSGVO?

    Neben der ICE und dem übergeordneten Department of Homeland Security (DHS) gehören auch das Verteidigungs- sowie das Finanzministerium zu den TIP-Nutzern. Nicht nur deswegen geben sich Daten- und Verbraucherschützer sehr besorgt über das massive Register und die darauf ermöglichten Zugriffe. „Das ist wahrscheinlich die bedeutendste aggregierte Datenbank über amerikanische Flugreisende“, erklärte Hasbrouck gegenüber dem Magazin The Lever. Dass die US-Regierung sich daran bedienen könne, sei eine große Nummer.

    Die Firma habe seit langem „ein Quasi-Monopol bei der Bearbeitung von Flugbuchungen“, moniert Bill McGee von der Verbraucherschutzorganisation American Economic Liberties Project. Dass die ARC die umfangreichen persönlichen Informationen an die US-Regierung verkaufe, sei „erschreckend“. Ein ARC-Sprecher sagte The Lever, TIP sei nach den Terroranschlägen vom 11. September eingerichtet worden, um Ermittler zu unterstützen. Verträge etwa mit dem Pentagon sollen mindestens bis 2017 zurückreichen. Parallel stehen Strafverfolgern über umstrittene Abkommen und Richtlinien seit vielen Jahren etwa Passenger Name Records (PNR) zur Verfügung. Die ARC-Informationen gehen aber darüber hinaus und sind einfacher zu durchforsten.

    Die bisherigen Erkenntnisse über TIP lassen noch viele Fragen offen. Unklar ist etwa, ob auch Regierungen anderer Länder davon Gebrauch machen. Würden Ticketkäufe von EU-Bürgern erfasst, dürfte zudem zweifelhaft sein, ob das mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar ist. Fluglinien oder Reisebüros informieren ihre Kunden bislang in der Regel nicht explizit über diese Praktiken, sodass etwa eine bewusste Einwilligung in die Datenverarbeitung kaum möglich sein dürfte.

    #aviation #tourisme #voyage #vie_privée #RGPD #wtf