#wirunterlassennicht

  • Rechtsradikalismus: AfD will Antifaschisten Nutzung von Internetadressen verbieten - Politik - Tagesspiegel Mobil
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    Das Antifa-Magazin „Der rechte Rand“ informiert seit Herbst unter der Adresse afd-im-bundestag.de über die rechtsradikale Partei. Die will das nicht länger hinnehmen.

    Der Streit um die Nutzung der Internetadresse afd-im-bundestag.de ist eröffnet, nun auch juristisch. Wer diese Adresse aufruft, landet seit Anfang September beim antifaschistischen Magazin „Der rechte Rand“. Doch das will sich die AfD nicht länger bieten lassen. Ihre Anwälte fordern von der Zeitschrift den Verzicht auf die Nutzung der Adresse, die kurz vor der Bundestagswahl registriert worden war.

    In ihrem Schreiben von Ende Februar, das dem Tagesspiegel vorliegt, argumentiert die auf Marken- und Medienrecht spezialisierte Kölner Kanzlei, es werde das Namensrecht der AfD verletzt. Von einer „Namensanmaßung“ ist die Rede, auch von einer „Zuordnungsverwirrung“, mit der „schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden“. Zudem erfolge die Benutzung der Adresse unbefugt. „Unbefugt ist der Gebrauch eines Namens, wenn dem Verwender kein eigenes prioritätsälteres Namens- oder sonstiges Kennzeichenrecht an der Bezeichnung zusteht, noch im die Benutzung von einem Inhaber eines solchen Rechts gestattet worden ist.“

    Wie der Streit ausgeht, ist offen. Klar ist indes seit Montag, dass „Der rechte Rand“ nicht kampflos aufgibt. Mark Roth, Mitglied der Redaktion, erklärt dazu: „Berichterstattung über die AfD ist unser journalistisches Recht und als Antifaschistinnen und Antifaschisten unsere Aufgabe. Wir werden die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Wir unterlassen gar nichts.“ Im Netz startete das Magazin eine Kampagne „#wirunterlassennicht“.

    Das Magazin „Der rechte Rand“ berichtet seit 1989 über rechte Parteien, Kameradschaften, Thinktanks, Zeitungen, Rockbands und Aufmärsche - dass nun nach ihrem Einzug in den Bundestag die rechtsradikale AfD genauer in den Blick genommen wird, erscheint aus Sicht der Redaktion nur folgerichtig. „Wir wissen, dass unsere Recherchen und Berichterstattungen die extreme Rechte stört – das soll es auch“, sagt Mark Roth. „Seit fast drei Jahrzehnten haben wir dokumentiert und mit Recherchen ans Licht geholt, was der rechte Rand von Politik und Gesellschaft lieber unter der Decke halten will.“
    Gegen einen Blogger gewann die Partei in erster Instanz

    Im Februar hatte die AfD in erster Instanz gegen den Blogger Nathan Mattes gewonnen - der Berliner Programmierer hatte im November 2015 die Internetadresse www.wir-sind-afd.de auf seinen Namen registrieren lassen. Obwohl der Hinweis auf seiner Seite „Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei“ Verwechslungsgefahren eigentlich ausschließt, entschied das Landgericht Köln vor wenigen Wochen, Mattes müsse die Internetadresse löschen, unter der er Zitate dokumentiert hatte, mit denen Parteifunktionäre Stimmung gegen Flüchtlinge, Linke, Frauen oder Muslime machen.

    #Allemagne #nazis #censure #internet