• Mutiger Modernisierer – wie Karl Bürkli die Schweiz veränderte
    https://www.srf.ch/audio/kontext/mutiger-modernisierer-wie-karl-buerkli-die-schweiz-veraenderte?id=12468759

    Karl Bürkli begeistert sich für die Theorien des französischen Frühsozialisten Charles Fourier: Der entwickelt eine Utopie, die «Luxus für alle» verspricht.
    Vorreiter für die direkte Demokratie: Karl Bürkli ist der erste, der Initiative und Referendum zusammenbringt.
    1851 gründet Bürkli in Zürich den Konsumverein, eine Art Genossenschaft. Das Ziel: Die Menschen sollen günstig an Brot und andere Produkte kommen, ohne Zwischenhandel.
    Abenteuer in Texas: Mitte der 1850er-Jahre wandert Bürkli in die USA aus. Zusammen mit Gleichgesinnten will er dort die utopische Gesellschaft in die Tat umsetzen, von der Charles Fourier geträumt hatte.
    Bürkli eröffnet einen neuen Blick auf das 19. Jahrhundert. Viele meinen, vor allem liberale Politiker wie Alfred Escher hätten die Schweiz in dieser Zeit geprägt. Doch auch linksbürgerliche Kräfte und Sozialistinnen hinterliessen ihre Spuren.

    #Schweiz #Geschichte #Suisse #histoire

  • Die Affäre Conradi von 1923 – Ein Freispruch mit Folgen
    https://www.srf.ch/audio/zeitblende/die-affaere-conradi-von-1923-ein-freispruch-mit-folgen?id=12474195

    Offensichtlich ist nicht das Tötungsdelikt im Vordergrund des Prozesses gestanden, sondern die Russische Revolution und das Leid, das viele Russlandschweizerinnen und Russlandschweizer in deren Verlauf erlitten haben. Die junge Sowjetunion ist empört über den Freispruch Conradis und bricht ihre Beziehungen zur Schweiz ab. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstehen wieder diplomatische Kontakte zwischen Bern und Moskau.
    Die «Zeitblende» thematisiert die Affäre-Conradi 100 Jahre nach dem aufsehenerregenden Mord. Wie kam es zu diesem Verbrechen und wie zum Freispruch? Warum schafft es die Schweiz erst mehr als 20 Jahre später, wieder einen Botschafter nach Moskau zu schicken? Diese und weitere Fragen erörtern die Historiker Thomas Bürgisser und Sacha Zala von der Forschungsgruppe Diplomatische Dokumente der Schweiz auf Grund von Quellen aus der Online-Datenbank Dodis.

    #Schweiz #UdSSR #Geschichte #Suisse #URSS #histoire

  • «Sie wollen, dass man Nzoy vergisst. Das werden wir nicht zulassen!»
    https://www.ajourmag.ch/nzoy

    Am nächsten Morgen schreibt die Polizei in einer Medienmitteilung, dass Nzoy die Polizist:innen mit einem Messer bedroht habe. Die Medien nehmen die Geschichte dankbar auf, schreiben von einem «Messer-Droher» und ziehen Parallelen zu einem islamistischen Mord ein Jahr zuvor. Was keine Erwähnung fand: Nzoy war schwarz. Und er war bereits der vierte schwarze Mann, der innerhalb von viereinhalb Jahren von der Waadtländer Polizei getötet wurde.

    Nach und nach tauchen Handyvideos und Augenzeugenberichte auf, die die Version der Polizei in Zweifel ziehen. Nzoy hatte kein Messer in der Hand. Eine Tatsache, die der Polizist, der die tödlichen Schüsse abgab, gegenüber der Staatsanwalt bekräftigte: Er habe kein Messer gesehen. In ihrer ersten Medienmitteilung behauptete die Polizei zudem, dass die Beamten sofort Erste Hilfe leisteten – auf Videos sieht man sie untätig rumstehen. Als sie den Krankenwagen riefen, beschrieb einer von ihnen Nzoy als «homme de couleur», gab aber keine Informationen über seinen Gesundheitszustand durch.

    #Suisse #Schweiz #ViolencesPolicières #Polizeigewalt

  • #ReclaimTheStreets à #Zurich samedi soir :
    https://mailchi.mp/tsri/zri-briefing-389-ein-heisser-samstag-im-kalten-april-n2hr0fb7i1

    Auf der Höhe der Langstrassen-Unterführung warteten dann Hundertschaften der Polizei und es kam zur Eskalation. Die herbeigerufenen, offenbar unvorbereiteten Einsatzkräfte seien mit «Eisenstangen, Steinen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Molotowcocktails» angegriffen worden, heisst es in der Medienmitteilung der Stapo. Ihrerseits setzten die Polizist:innen Gummischrot, Pfefferspray und später einen Wasserwerfer ein. Trotzdem gelang es der Spitze des Demonstrationszugs, die Polizeisperre bei der Langstrassen-Unterführung zu durchbrechen. Eine Augenzeugin berichtet, dass sich beide Seiten aggressiv verhielten. Videos zeigen, wie bei einem Einsatzfahrzeug der Polizei die Scheibe eingeschlagen wird, auch bei einem VBZ-Bus klirrt Glas. «Nur mit viel Glück» habe es dabei keine schwer verletzten Polizist:innen gegeben, heisst es in der Medienmitteilung der Stapo weiter.

    https://www.blick.ch/video/aktuell/krawalle-in-zuerich-hier-wueten-die-linken-chaoten-in-zuerich-id18455601.html

    #Schweiz #Suisse

  • Uber startet in Bern und vermittelt an Taxis
    https://www.taxi-times.com/uber-startet-in-bern-und-vermittelt-an-taxis

    28. Februar 2020 von Jürgen Hartmann - Seit Donnerstag bietet der äußerst umstrittene und größtenteils mit illegal agierenden Partnern zusammenarbeitende Fahrtenvermittler „Uber“ seinen Dienst auch in der Schweizer Hauptstadt Bern an. Sämtliche Fahrten werden dabei an Taxis vermittelt. 

    Ganz freiwillig kam diese Kooperation allerdings nicht zustande, sie resultiert vielmehr aus den strengen Beförderungsregelungen Berns. Diese sehen beispielsweise keine so genannten Limousinenfahrten vor. Stattdessen müssten alle sowohl eine Taxiführer- als auch eine Taxihalterbewilligung nachweisen – und eine erfolgreich abgelegte Ortskunde. Der Fahrpreis kann dagegen frei festgesetzt werden, weshalb Uber auch in Bern seinen Surge-Pricing-Algorithmus einsetzen wird. Das bedeutet, dass die meisten Fahrten billiger als zum Taxipreis angeboten werden (zur Markteroberung), während sie bei hoher Nachfrage auch drastisch ansteigen können.

    Bern ist die neunte Schweizer Stadt, in der Uber seine Fahrten vermittelt. Der jetzt erfolgte Start ist eine Reaktion auf 130.000 vergebliche Versuche von Uber-Kunden im Jahr 2019, ein Fahrzeug zu bestellen, teilte das Unternehmen mit. Mit dem Anbieten der Uber App wolle man den lokalen Taxifahrern eine neue Möglichkeit geben, ihre Auslastung zu erhöhen und neue Kunden zu gewinnen, schreibt der Fahrdienstvermittler.

    Ob und wie viele Berner Taxis diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, geht aus den bisherigen Mitteilungen und zahlreich erschienenen Medienberichten nicht hervor. Taxifahrer, die einer Zusammenarbeit mit Uber offen gegenüberstehen, sollten sich in den Niederlanden umhören. Dort sind die Verdienstmöglichkeiten der Uber-Fahrer mittlerweile so katastrophal, dass man nahezu wöchentlich vor der Uber-Hauptzentrale demonstriert.

    #Uber #Schweiz #Bern

  • Bevölkerung stimmt für ein Züricher Taxigesetz
    https://www.taxi-times.com/bevoelkerung-stimmt-fuer-ein-zuericher-taxigesetz

    11. Februar 2020 - Die Bürger des Kantons Zürich waren am Sonntag zur Abstimmung über ein neues Taxigesetz aufgerufen. Eine knappe Mehrheit stimmte für das Gesetz, was von den Vertretern der Taxibranche mehrheitlich positiv gewertet wird.

    Das Ergebnis fiel denkbar knapp aus: 52,63 Prozent stimmten mit Ja, das waren in der Stadt Zürich und der angrenzenden Gemeinden 199.200 Stimmen. 179.296 hatten mit Nein gestimmt. 43,43 Prozent aller Wahlberechtigten hatten sich an der Abstimmung beteiligt. Somit kann der Kanton Zürich nun das neue Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) in Kraft treten lassen. Wann das allerdings konkret soweit sein wird, steht noch nicht fest.

    Das PTLG sieht umfangreiche Neuerungen vor. So wird erstens künftig nicht mehr die einzelne Kommune das Taxiwesen regeln, sondern einheitlich der Kanton Zürich. Dort müssen sich neben den Taxifahrern nun auch alle Limousinen-Chauffeure beim Kanton anmelden und die Fahrer registrieren lassen. Diese Verpflichtung gilt aktuell nur für Taxifahrer. Gegner der neuen Gesetzgebung sehen darin ein Bürokratiemonster, Befürworter einen wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung von Taxis und Mietwagen.

    Zweitens wird eine Kennzeichnungspflicht (Plakette) für Mietwagen eingeführt sowie das Führen eines Wegstreckenzählers. Der Polizei und den Kommunen sollen so die Kontrollen erleichtert werden.

    Drittens definiert künftig der Kanton die Bedingungen, die dann auch für alle gelten. Etwa die gleichen Höchstpreise oder die gleichen Anforderungen an Deutschkenntnisse. Auch das wird als wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung gesehen, wobei durchaus auch kritisiert wird, dass die Einstiegshürden in Bern oder Genf anspruchsvoller geregelt sind.

    Eine vierte Neuerung des Gesetzes wird auch unter den Taxifahrern mit gemischten Gefühlen gesehen. Künftig gelten die Konzessionen für den Kanton Zürich. Somit dürfen nun also auch Taxi oder Mietwagen aus dem Umland in der Stadt Zürich Fahrgäste aufnehmen (und natürlich auch umgekehrt). Zahlreiche Stadttaxifahrer hatten daher das neue Gesetz im Vorfeld abgelehnt, weil sie noch mehr Konkurrenz durch Landtaxis fürchteten. Doch die Verbandsvertreter sehen das anders: „Es ist ein Freudentag, auch wenn das noch nicht alle Chauffeure begreifen“, sagt Georgios Botonakis, Präsident des Stadtzürcher Taxiverbands, gegenüber Schweizer Medien. Die Landtaxis seien bisher auch schon illegal in der Stadt unterwegs gewesen. Es werde weniger Uber-Fahrer geben, denn diese seien oft schwarz unterwegs gewesen. Mit der Kennzeichnungspflicht seien Sie nun sichtbar. „Die Uber-Chauffeure werden aus Ihrer Anonymität geholt.“

    Gleiches Recht für alle und wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit waren die Hauptargumente der Befürworter bei deren „Wahlkampf“, Das scheint nun eine – wenn auch knappe – Mehrheit der Züricher Kantonsbürger überzeugt zu haben. Die Zustimmung darf als durchaus überraschend gewertet werden, weil sich eine starke politische Fraktion gegen das neue Gesetz ausgesprochen hatte, darunter wenig überraschend auch die Schweizer FDP, die sich ganz offensichtlich länderübergreifend pro Uber aussprechen. Die Grünen hatten sich in dieser Frage offiziell für „unentschieden“ erklärt. Die SVP, deren Parteivertreter aus dem Züricher Kantonalrat damals dem Gesetz zugestimmt hatten, war mittlerweile auf die Seite der Gegner gewechselt.

    Erste Kommentierungen der Schweizer Medien stellten noch am Sonntag heraus, dass mit dem nun zugestimmten neuem Taxigesetz PTLG zwei andere Probleme zwischen Uber und Taxi noch nicht gelöst seien. Zum einen wird demnächst ein Bundesgericht klären müssen, ob Uber als Arbeitgeber einzustufen sei. Zum anderen wird „das Spiel mit kantonseigenen und kantonsfremden Taxis weitergehen“, befürchtet die „Neue Züricher Zeitung“.

    Nicht zuletzt deshalb fordert Taxiverbands-Präsident Botonakis nun ein nationales Taxigesetz, „damit die Schlawiner aus anderen Kantonen nicht nach Zürich reinkommen.“

    Roberto Salerno, stellvertretender Geschäftsführer der Yourmile AG, einer Dachgesellschaft der 7×7 Taxizentrale in Zürich, hofft dagegen zunächst einmal auf eine gelungen Umsetzung im Kanton Zürich. „Schauen wir mal, wie das Gesetz nun konkret umgesetzt wird und wie die Behörden die Einhaltung dann kontrollieren werden“, sagte Salerno gegenüber Taxi Times.

    Sollte es nicht klappen, hat sich der Gesetzgeber selbst eine Exit-Türe eingebaut: Das PTLG ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens nach zwölf Jahren muss es überprüft werden.

    #Taxi #Schweiz #Recht

  • Wie viel verdient ein Uber-Fahrer wirklich? - News Wirtschaft: Unternehmen - tagesanzeiger.ch
    //www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/wie-viel-verdient-ein-uberfahrer-wirklich/story/12641298

    22.05.2016 von Franziska Kohler - Der Entscheid der Suva dürfte Uber noch lang ärgern. In einem Schreiben, das die SRF-Sendung «Rundschau» publik machte, stuft die Unfallversicherung einen Fahrer des Taxidienstes als nicht freischaffend ein. Uber selbst bezeichnet die Fahrer als selbstständig, weshalb sie selber für ihre Unfall- und Sozialversicherungskosten aufkommen müssen. Wären sie bei Uber angestellt, müsste die Firma diese Abgaben leisten.

    Bei den 1000 Fahrern, die allein in Zürich für Uber unterwegs sind, könnten schnell Sozialabgaben im «fünf- bis sechsstelligen Bereich» zusammenkommen, sagt Anwalt und Arbeitsrechts­experte Martin Farner. Kein Wunder, beharrt Uber auf seiner Sicht der Dinge. «Unsere Partner sind Selbständigerwerbende, keine Angestellten», bekräftigt Uber-Schweiz-Chef Rasoul Jalali in einem Interview mit dem TA. «Sie verdienen genug, damit sie die Kosten­abdeckungen selbst machen können.» Gewerkschaften und Zürcher Taxiverbände wiederum wehren sich vehement gegen diese Darstellung. Sie bezeichnen das Uber-System als Ausbeutung.

    Weniger als der Mindestlohn

    Doch wie viel kann ein Uber-Fahrer überhaupt verdienen in einer Stunde? Bei der Version Uber X etwa fährt der Gast mit einem lizenzierten Chauffeur. Der Grundpreis pro Fahrt beträgt 3 Franken, hinzu kommen 30 Rappen pro gefahrene Minute und 1.80 Franken pro gefahrenen Kilometer. Werden die von ­Taxis bekannten Werte auf Uber-Chauffeure übertragen, kommt man zum Schluss, dass diese – sehr grosszügig gerechnet – in einer Stunde etwa vier Fahrten absolvieren können. Daraus resultiert ein Umsatz pro Stunde von 51 Franken. 25 Prozent liefern die Fahrer als Provision an Uber ab. Nach Abzug der Fahrtkosten resultiert ein Netto-Umsatz von 26 Franken. Von diesem müssen nochmals mindestens 15 Prozent abgezogen werden, weil die Fahrer die Sozial­abgaben eben selbst leisten. Übrig bleibt ein Verdienst von 22.30 Franken.

    Etwas anders sieht es bei der Billig-Version Uber Pop aus. Mit dem tieferen Pop-Tarif resultiert ein Brutto-Verdienst von 21 Franken. Zum Vergleich: Die Mindestlohninitiative, die 2014 an die Urne kam, ging von einem Brutto-Lohn von 22 Franken aus.

    Bei Uber-Pop-Fahrern handle es sich allerdings um Privatpersonen, die keinen wirtschaftlichen Erfolg erzielen dürften, betont Uber-Chef Rasoul Jalali. Genau deswegen seien die Tarife auch so tief. Roman Künzler von der Unia sagt hingegen, dass die meisten Fahrer für Uber Pop gewerbsmässig unterwegs seien. «Die Erfahrungen in Basel zeigen, dass etwa zwei Drittel aller verkehrenden Uber-Autos zum Pop-Tarif fahren.» Teilweise fahren die Chauffeure laut Künzler «ganze Nächte durch».

    Uber-Chef Jalali wiederum sagt, dass die berechneten Zahlen falsch seien. Denn die Basis dieser Zahlen entspreche nicht der Realität der Partner. «Bei normalen Taxifahrten zahlt der Kunde auch für Stillstandzeiten und den ineffizienten Matching-Prozess – also den Anruf vom Kunden, den Funkspruch und die Koordination. Unsere Technologie ist da viel schneller, deswegen können wir den Chauffeuren mehr Fahrten pro Stunde vermitteln», sagt Jalali. Hinzu komme die zusätzliche Nachfrage, die Uber durch die tieferen Preise und die App aktiviere. Zudem müsse der Multiplikator-Effekt in die Berechnungen einfliessen. Dieser tritt bei Uber X in Kraft, sobald die Nachfrage das Angebot übersteigt. In solchen Spitzenzeiten können die Tarife höher sein.

    Steigende Preise

    Tatsächlich sieht die Lohnbilanz ­besser aus, wenn der Uber-Preis beispielsweise um das 1,3-Fache erhöht wird. Der X-Fahrer streicht dann 31.70 Franken ein. Beim Grossteil der Chauffeure handelt es sich laut Jalali ohnehin um normale Taxifahrer, die in ihren Stillstandzeiten auf Uber X Geld dazuverdienen. Dem widerspricht wiederum Unia-Mann Roman Künzler: «Unseres Wissens hat nur eine Minderheit der Uber-Chauffeure eine Zulassung.»

    So oder so würden die Uber-Preise wohl steigen, wenn der Konzern für die Sozialabgaben der Fahrer aufkommen müsste. Ob es tatsächlich so weit kommt, ist allerdings noch nicht klar. Denn der Entscheid der Suva ist nicht automatisch auf alle Uber-Fahrer anwendbar, da die Behörde jeden Fall individuell beurteilt. Rechtsanwalt Martin Farner hält es jedoch für «sehr wahrscheinlich», dass Uber die Abgaben schliesslich bezahlen muss. Denn aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht seien einige Kriterien nicht erfüllt, welche Uber-Fahrer zu Selbstständigen machen würden. So tätigen sie etwa keine erheblichen eigenen Investitionen oder können die Preise nicht selber festlegen.

    Uber-Chef Jalali hat bereits angekündigt, das Gericht einzuschalten, sollte seine Plattform als Arbeitgeberin klassifiziert werden. Derzeit deutet alles darauf hin, dass am Schluss tatsächlich die Richter über den Fall Uber entscheiden.

    Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels wird der Multiplikator-Effekt auch für Uber Pop berechnet. Bei diesem Dienst existiert er aber nicht. (Tages-Anzeiger)

    #Schweiz #Uber

  • Mit der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ will die SVP den ...
    https://diasp.eu/p/7730199

    Mit der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ will die SVP den grundsätzlichen Vorrang des nationalen Rechts vor dem Völkerrecht festschreiben. Doch auch die Menschen in der #Schweiz brauchen den Schutz von Menschenrechtskonvention und Menschenrechtsgerichtshof. Ein neues Buch zeigt Beispiele https://geschichtedergegenwart.ch/zum-beispiel-der-fall-glor-warum-auch-die-schweiz-den-europae

  • Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis | Das Schweizer Parlament
    https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173924

    Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsrechts vorzulegen, wonach für jegliche Verwendung von Personenwagen (Fahrzeuge der Kategorie B) ein einziger Führerausweis genügt.
    ANTRAG DES BUNDESRATES VOM 08.11.2017

    Da sind sie wieder, die üblichen Verdächtigen. Auch die Schweizer Liberalen wollen die gesetzliche Unterscheidung zwischen privater Nutzung von Pkw und „berufsmässigem Personentransport“ abschaffen. Worüber nicht berichtet wird, und was im Fall der Durchsetzung ihres Antrags wahrscheinlich auch nachträglich nicht gemacht werden wird, ist der weniger „attraktive“ Teil ihrer Begründung für die Abschaffung des P-Scheins:

    Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist es natürlich angebracht, dass allfällige Anforderungen, die an die Bewilligung für den berufsmässigen Transport geknüpft sind, für alle Führerausweise eingeführt werden.

    Der Witz ist, dass eine Ausdehnung der P-Schein Kriterien auf alle Autofahrerinnen allen helfen würde:

    Alle Fahrzeugführerinnen - und Führer müssten dann zumindest die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    – Mindestalter 21 Jahre
    – ausreichende Fahrpraxis
    – Große Erste-Hilfe-Prüfung
    – Einwandfreier Leumund belegt durch ein sauberes Führungszeugnis
    – Verschärfte Kriterien bei Verkehrsverstößen

    Diese Kriterien würden voraussichtlich einen weit größeren Anteil vernünftiger Fahrerinnen und Fahrer zur Folge haben.

    Wenn dann noch alle ausländischen Fahrzeugführer beim Befahren der Straßen in Deutschland entsprechende Belege aus ihrem Heimatland bei sich führen müssten, oder sie eine Zusatzprüfung machen müssten. würde sich die Situation auf unseren Straßen deutlich entspannen.

    Was die Schweizer Liberalen nicht verstehen und ohne Belege das Gegenteil behaupten, sind die vielen zusätzlichen Anforderungen und -Belastungen die von Taxifarerinnen und -fahrern zu meistern sind. Dabei handelt es sich nicht allein um die längeren wöchentichen Lenkzeiten (es ist absurd zu behaupten, dass Pendler jede Woche 48 und mehr Stunden im Auto verbringen), sondern um die Kombination aus den vielfältigen Bedürfnissen der teilweise betrunkenen oder kranken Fahrgästen mit der stundenlangen Konzentration auf dichten Innenstadtverkehr und dauernd wechselnde Wetter- und Straßensituationen.

    Ein Taxifahrer muss darüber hinaus über vorzügliche Stadtkenntnisse verfügen, wie sie Navigationssysteme nicht bieten - oder kennen Sie ein Navi, dass ihnen verrät, ob ein Lokal zu ihrem Fahrgast passt oder wie er seine Geliebte in der großen Stadt findet? Erst recht beantwortet kein technisches System die Frage, ob Fahrgäste oder andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, ihn zu überfallen oder zu betrügen.

    Laienfahrer wieder auf Schweizer Straßen?
    http://www.taxi-times.com/laienfahrer-wieder-auf-schweizer-strassen

    Eine Schweizer Gesetzesänderung könnte UberPOP legalisieren und dem Taxigewerbe schweren Schaden zufügen.

    Die Website des Taxiverbands Zürich (Taxiverband.ch) zeigt sich nur noch in Schwarz. „R.I.P. Taxigewerbe“ steht da. Auslöser ist die Entscheidung des Berner Parlaments. Das will nun, auf Antrag der Liberalen, den sogenannten „Code 121“ kippen. Dahinter verbirgt sich die Zulassung zum „berufsmäßigen Personentransport“, vergleichbar dem deutschen P-Schein. Braucht es nicht mehr, urteilten die Parlamentarier und beauftragten den Bundesrat mit einem Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsrechts.

    In der Begründung des Antrags heißt es dann auch: „Die Straßenverkehrsgesetzgebung unterscheidet zwischen dem berufsmäßigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Zu Zeiten von GPS und angesichts einer Mobilität, die die Kantonsgrenzen überschreitet, ist eine solche Unterscheidung überholt.“

    #Schweiz #Taxi #P-Schein #Disruption #Lobbyismus

  • UBER erneut in die Schranken gewiesen | vorwärts
    http://www.vorwaerts.ch/inland/uber-erneut-in-die-schranken-gewiesen


    Warum immer nur in der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    Das Urteil fehlt noch in Deutschland. Kein Fahrer hat bisher versucht, durch Uber wie ein Angestellter behandelt zu werden. Dem stehen in Deutschland eingefahrene Verhältnisse aus der verkommenen Taxibranche und Arbeitsgesetze entgegen, die es Sozialschmarotzern wie Uber leicht machen, ihr Geschäft auf dem Rücken von Gemeinschaft und Fahrern zu betreiben.

    Das deutsche Recht kennt den Status des „vogelfreien“ Einzelunternehmers. Für den gelten weder Arbeitszeit- noch Mindestlohngesetz. Sein einziges Privileg ist die Zwangsmitgliedschaft in einer teuren privaten oder manchmal noch teureren öffentlichen Krankenversicherung. Wen wundert es, dass Uber in Deutschland versucht, alle Termine zur IHK Prüfung, Voraussetzung für für Taxi- und Mietwagenunternehmer, zu blockieren und sie an seine „Vertragspartner“ weitergibt. Die mucken nicht auf, wer von ganz unten kommt wird leicht mit Knebelverträgen gefügig gemacht.

    Diese „qualifizierten Unternehmer“ sind dann berechtigt, alle kostentreibenden Einschränkungen zu umgehen, die für besser geschützte abhängig Beschäftigete gelten. Und schon herrscht ganz legal in Deutschland das Hippiemotto aus Silicon Valley freedom is just another word for nothing left to lose . Uber lacht sich ins Fäustchen, denn die mit Touren-Zuschüssen und subventionierten Terminen zur Unternehmerprüfung geköderten „Geschäftspartner“ sind dem Kapitalmonster nun auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.

    Irgendwann, spätestens wenn der Taxi-Markt endgültig unter Uber-Fuchtel geknackt ist, klappt die Falle zu. Die Uber-Provisionen werden so erhöht, dass auch mit 100 Stunden Arbeit in der Woche kein Kutscher mehr die Miete zahlen kann. In New York ist es so weit, dass ein Fahrer in jeder Minute Geld verliert, er jedoch wegen der Knebelverträge weiterfahren muss.

    Uns Kutscher zwingen Recht und Gesetz und Uber, Lohn- und Qualitätslimbo mitzutanzen. Für Nachschub an Billigfahrern ist gesorgt, denn Krieg und Sklavenhandel machen die Schlange am Eingang der Ausbeuterdisco lang und länger. Privileg der vom Kapitalismus Ausgekotzten, die einmal in Deutschland Taxifahrer waren, ist lamgsames Siechtum mit Peter-Hartz-Rationen. New Yorker Kollegen erlaubt man die Schrotflinte. Die ballern sich die Birne vor dem Rathaus weg.

    Was wohl wäre, wenn die Schweiz von einer Welle deutscher Taxiflüchtlinge überrollte würde?

    Janis Joplin, Me and Bobby Mcgee by kris Kristoffersen
    https://www.youtube.com/watch?v=CQ-QfMv7Fzw

    Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. Dennoch sind Verbesserungen im Arbeitsrecht dringend notwendig.

    Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter ArbeitnehmerInnen mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als zum Beispiel eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als «Aufträge» bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den ArbeitnehmerInnen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Nun hat auch das SECO festgehalten, dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die «Ausleihe» von FahrerInnen aus anderen Unternehmen. Auch hier hatte UBER entgegen jeglicher rechtlichen Evidenz argumentiert, er sei kein Arbeitgeber, sondern bloss eine «Software-Firma».

    Für Digitalisierung gewappnet

    Diese Entscheide zeigen: das Schweizer Arbeitsrecht ist grundsätzlich fit für die Digitalisierung. Wichtig ist, dass die Behörden die bestehenden Regeln rechtsgleich anwenden und die digitalen Anbieter nicht gegenüber traditionellen bevorzugen. Insbesondere, wenn die «Plattformbetreiber» versuchen, durch Scheinselbständigkeit unlautere Wettbewerbsvorteile zu gewinnen! Unter diesem Aspekt sind die Vorstösse im Parlament, die auf eine Aufweichung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zielen als zynische Versuche zu werten, auf dem Buckel der Arbeitnehmenden Deregulierung zu betreiben. Konkrete Beispiele solcher Vorstösse sind: Die parlamentarische Initiativen Keller-Sutter und Graber zur Abschaffung ganzer Teile des Arbeitsgesetzes, die parlamentarische Initiative Burkart zur Schaffung des 17-Stunden-Arbeitstages im Home-Office sowie das FDP-Postulat zur Schaffung eines neuen «Digitalisierung-Status für den Arbeitsmarkt». Diese Deregulierungsagenda leistet den schwarzen Schafen der Branche, also auch UBER, ziemlichen Vorschub.

    Lücken schliessen

    Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich mit allen Mitteln gegen solche Verschlechterungen wehren. Vielmehr sind die Lücken im Arbeitnehmerschutz, die heute im Rahmen der Digitalisierung bestehen, zu schliessen. Es braucht eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche durch die Behörden. Notwendig ist auch eine Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen, sowie bei Haftungsfragen. Zudem ist ein Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsverträgen mit Plattformarbeitgebern aus dem Ausland beschlossen werden. Denn die Digitalisierung soll den ArbeitnehmerInnen nützen und nicht schaden.

    Luca Cirigliano ist Zentralsekretär beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund

    Du glückliche Schweiz jodele - Vico Torriani - 1974
    https://www.youtube.com/watch?v=VPVY6NDKiR0

    N.B. Alle Aussagen zu Uber beruhen auf Informationen über die für Dritte geheimen Vertragskonditionen von Uber, über die Betroffene am Halteplatz berichten und auf Leaks deren Quellen wir nicht offenlegen dürfen. Wären die Inhalte der Uber-Vertragskonditionen per Gesetz öffentlich zugänglich, wäre Uber in Deutschland längst Geschichte. Vermutlich würden allein die Klagen wegen unlauteren Wettberwerbs genügen, um die Plattform in Deutschand dichtzumachen, ganz zu schweigen von den Arbeits- und steuerrechtlichen Tatbeständen, die dann in Größenordnungen nachweisbar wären.
    So sind wir zur Zeit bei unseren Berichten auf Hörensagen angewiesen und können nur alle Betroffenen auffordern, entweder mit der AG Taxi bei Ver.di Berlin Kontakt aufzunehmen, oder direkt zur Staatsanwaltschaft zu gehen.

    Die AG Taxi ist die Versammlung der Vertrauensleute für das Taxigewerbe bei Ver.di in Berlin.
    http://www.ag-taxi.de

    Zum Mitsingen

    In der Schweiz

    Im Sommer scheint’ d’Sonne, im Winter da schneit’s
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz
    Die Mädchen, die sind von besonderem Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    Die Berge sind hoch und das Echo klingt weit
    (Im Emmental, Emmental, Emmental, Emmental)
    macht das viel Freud
    Das alles hat seinen besonderen Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz

    –Jodeljodel-

    Mitten in den Bergen auf der Alm am Thunersee
    (schaut die braune Kuh, ganz verwundert zu)
    –Jodeljodel-

    Im Winter schiint d’Sunne, im Summer do schneits
    I dr Schwiiz, i dr Schwiiz, in der Schweiz
    Und d’Meitli die sind vo besonderem Reiz
    I dr Schwiiz, i dr Schwiiz, in der Schweiz

    Die Berge sind hoch und das Echo klingt weit
    (Im Emmental, Emmental, Emmental, Emmental)
    macht das viel Freud
    Das alles hat seinen besonderen Reiz
    In der Schweiz, in der Schweiz, in der Schweiz
    –Jodeljodel-

    #Uber #Taxi #Schweiz #Gewerkschaft #paywall

  • Demokratien leben von den Unbotmässigen

    https://www.nzz.ch/feuilleton/demokratien-leben-von-den-unbotmaessigen-ld.1370388

    Wer Institutionen infrage stellt, gefährdet weder den gesellschaftlichen Zusammenhalt noch die Gemeinschaft. Im Gegenteil, er stärkt sie.

    [...]

    Die Frage nach der Legitimität des Staates und seinem Verhältnis zur Gesellschaft beschäftigte nicht nur den Liedermacher, sondern auch den Wissenschafter Matter. Als Oberassistent an der juristischen Fakultät der Universität Bern war er von der pluralistischen Staatstheorie fasziniert. Diese rechtstheoretische Denkrichtung war zunächst vor allem ein Gegenentwurf zur Souveränitätslehre, die dem Staat die höchste Autorität und unbeschränkte Willensmacht zuschrieb, von der sie alles Recht ableitete. Für die Vertreter der Souveränitätslehre ist der Staat ein einheitliches Wesen, das dem Wohl der Gesellschaft als ganzer verpflichtet ist und daher über allen anderen Interessen steht.

    Die Pluralisten lehnen diese Vorstellung ab. Für sie ist der Staat eine soziale Organisation unter vielen, die in einer Gesellschaft existieren und miteinander in Konkurrenz stehen. Er erfüllt eine gesellschaftliche Funktion, kann dafür aber keine übergeordnete Legitimität und keine uneingeschränkte Loyalität seiner Bürger beanspruchen. Diese neue Sichtweise stiess in der Rechtslehre auf viel Widerspruch. Der Pluralismus laufe auf eine Auflösung des Staates hinaus, kritisierte etwa der konservative deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt.

    Matter verfasste von 1967 bis 1968 eine #Habilitationsschrift über die pluralistische Staatstheorie (die er allerdings nie einreichte). Im Zentrum des Werks stehen Fragen des Verhältnisses zwischen Staat und Recht sowie zwischen Staat und Individuum. Der Engländer Harold Laski, den Matter besonders bewunderte, postulierte in seinen Schriften, dass der Zweck des Staates nicht a priori vorgegeben sei, sondern unter den einzelnen Bürgern unterschiedliche Auffassungen darüber herrschten, die im ständigen Konflikt miteinander stünden. Der Staat könne daher nicht umfassende und uneingeschränkte Autorität beanspruchen, sondern müsse akzeptieren, dass die Bürger Auffassungen und Werte vertreten, die im Widerspruch zu staatlichen Regeln stehen.

    [...]

    via http://02mydafsoup-01.soup.io/post/655527178/Demokratien-leben-von-den-Unbotm-ssigen

    https://de.wikipedia.org/wiki/Mani_Matter

    Mani Matter - Dynamit

    https://www.youtube.com/watch?v=G83PIixn0iM

    Einisch ir Nacht won i spät no bi gloffe
    D’Bundesterrasse z’düruf gäge hei
    Han i e bärtige Kärli atroffe
    Und gseh grad, dass dä sech dert, jemers nei
    Dass dä sech dert zu nachtschlafener Zyt
    Am Bundeshus z’schaffe macht mit Dynamit

    I bi erchlüpft und ha zuen ihm gseit: Säget
    Exgüse, aber es gseht fasch so us
    Wi dass dir da jitze würklech erwäget
    Das grad id Luft welle z’spränge das Hus
    Ja, seit dä Ma mir mit Für, es mues sy
    Furt mit däm Ghütt, i bi für d’Anarchie

    Was isch als Bürger mir da übrigblybe
    Als ihm’s probiere uszrede, i ha
    Ihm afa d’Vorteile alli beschrybe
    Vo üsem Staat, eso guet dass i cha
    Ds Rütli und d’Freiheit und d’Demokratie
    Han i beschworen, är sölls doch la sy

    D’Angscht het mys Rednertalänt la entfalte
    Chüel het dr Wind um üs gwäit i dr Nacht
    Während ig ihm en Ouguschtred ha ghalte
    Dass es es Ross patriotisch hätt gmacht
    Zletscht hei dä Ma mini Wort so berückt
    Dass är e Tränen im Oug het verdrückt

    So han i schliesslech dr Staat chönne rette
    Är isch mit sym Dynamit wieder hei
    Und i ha mir a däm Abe im Bett en
    Orde zuegsproche für my ganz allei
    Glunge isch nume, dass zmonderischt scho
    Über mi Red mir du Zwyfel si cho

    Han ig ihm d’Schwyz o mit Rächt eso prise
    Fragen i mi no bis hüt hindedry
    Und no uf eis het dä Ma mi higwise
    Louf i am Bundeshus sider verby
    Mues i gäng dänke, s’steit numen uf Zyt
    S’länge fürs z’spränge paar Seck Dynamit

  • Falsches Signal - Wie die Bahn beim Güterverkehr versagt
    https://www.youtube.com/watch?v=KaSeJkA9g0U


    Fähren, Taxi, Bus, Bahn und vielleicht die eine oder andere Seilbahn sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschand. Sie alle werden seit über dreißig Jahren Schritt für Schritt zurückgefahren, behindert, amputiert. Die Bahn steht unter besonders schwerem Beschuß. Sie war schon vor der Weimarer Republik Eigentum aller Deutschen, denn es hatte sich gezeigt, dass die enorme Anstrengung für Aufbau und Unterhalt ihrer Infrastruktur und ihres Betriebs von Privaten nicht zu bewältigen war. Ihr riesiger Wert wird heute geplündert um Steuersenkungen zu finanzieren, um der sakrosankten unsichtbaren Hand aller Absurdität zum Trotz doch noch zum Erfolg zu verhelfen.

    Dieser Film legt ein kleines Stück des Wegs zurück, der zum Verständnis von Mechanismen und Ursachen führt.

    Kommentar von Nils Endjer

    Wenn Mercedes und Co Güterwagen herstellen würden, wäre jeder Tante-Emma Laden mit eigenem Gleisanschluss versehen. So zieht man jedoch jeden Euro aus dem Bahn-Netz. Viele Gelände werden nicht stillgelegt, weil sie zu unwirtschaftlich sind, sondern weil man beim Verkauf des Geländes / der Immobilie schnell Geld machen kann um es dann den Aktionären hinten rein zu schieben.
    Man kann viele Mängel befunden, aber es wird einem keine Zeit sowie Material zur Verfügung gestellt, um selbige zu beheben. Lieber aufschieben, damit in dem aktuellen Jahr die Ausgaben gering und der Umsatz hoch ist. Im nächsten Jahr Druck von oben nach unten geben warum denn jetzt die Weiche, das Stellwerk, der Bü total ausgefallen ist. Dabei hätten teilweise schon einige hundert Euro und ein Paar Arbeitsstunden gereicht, dann wäre es nie sowei gekommen.

    #Bahn #Verkehr #ÖPNV #Deutschland #Schweiz

  • 08.04.2017: »Wir wollen keine ›Uberisierung‹ der Mobilität« (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/308695.wir-wollen-keine-uberisierung-der-mobilit%C3%A4t.html

    Post und Bahn der Schweiz wollen mit dem Fahrdienstanbieter kooperieren. Die Gewerkschaften protestieren. Gespräch mit Giorgio Tuti
    Interview: Johannes Supe

    Die Schweizer Gewerkschaften SEV, Syndicom und Unia protestierten am vergangenen Montag vor dem Berner Sitz der Schweizerischen Bundesbahnen

    Gleich drei Schweizer Gewerkschaften – die Verkehrsgewerkschaft SEV, die Postgewerkschaft Syndicom und die Unia, die Taxifahrer organisiert – protestierten am vergangenen Montag gegen ein Vorhaben von Post und Bahn. Beide Unternehmen wollen mit dem Fahrdienstanbieter Uber kooperieren. Genauer geht es dabei um die Einbindung in eine »Mobilitätsapp«. Bitte erklären Sie das einmal.

    Die Schweizerischen Bundesbahnen, SBB, und die Post – sie betreibt auch Postautodienste – wollen eine Anwendung anbieten, die Verbindungen von Tür zu Tür sucht. Will ich etwa von Olten zu einem Kollegen in einem Außenbezirk Zürichs fahren, schlägt mir die App vielleicht vor, zunächst den Zug zu nehmen, in Zürich dann ein Taxi. Oder sie empfiehlt, mich eben von einem Uber-Fahrer dorthin bringen zu lassen. Die Post hat Uber bereits in ihre Anwendung aufgenommen, bei der SBB ist das erst in Planung.

    Das klingt zunächst harmlos. Was genau kritisieren Sie daran, den Onlinefahrdienst ebenfalls als Möglichkeit anzubieten?

    Uber aufzunehmen, bedeutet erst einmal mehr Konkurrenz für das Taxigewerbe. Doch dort bestehen Gesamtarbeitsarbeitsverträge (Tarifverträge, jW), die Unternehmen zahlen Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer. Für Uber gilt das so nicht: Das Unternehmen weigert sich, die Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende zu betrachten. Den Beschäftigten werden keine Arbeitszeitabrechnungen ausgestellt, auf die Ruhezeiten wird nicht geachtet. Bezahlten Urlaub gibt es nicht.

    Gleichzeitig müssen die Fahrer sämtliche Risiken tragen. Mehrfach schon hat die Polizei Anzeigen gegen sie erstattet, denn das gewerbliche Transportieren von Menschen ist nur mit Bewilligung erlaubt. Doch Uber sagt, dass sei Sache der Fahrer. Für all das werden dann Löhne gezahlt, die weit unter jenen liegen, die es im Taxigewerbe gibt. Diese »Uberisierung« der Mobilität wollen wir nicht.

    Schreiten die staatlichen Stellen nicht ein?

    Uber benutzt hier ein – wie ich finde – perverses Modell. In der Schweiz betreibt der Konzern nur ein kleines Büro, dessen einziger Zweck es ist, Auskünfte zu erteilen. Die vertraglichen Beziehungen zu den Fahrern laufen über die Niederlande; die Verträge werden dann auf Englisch ausgestellt. Das ganze Konstrukt ist endlos verschachtelt.

    Aber vor kurzem hat die SUVA, die nationale Unfallversicherungsanstalt der Schweiz, eine Verfügung erlassen. Darin heißt es eindeutig, dass Uber-Fahrer nicht selbständig sind, der Konzern habe arbeitsrechtliche Beziehungen zu den Personen. Damit ist die Sache eigentlich klar: Es handelt sich um Arbeitnehmer, Uber müsste zahlen. Doch Uber weigert sich.

    Wenn die rechtliche Lage derart prekär ist, weshalb will die Führung der SBB dann mit dem Onlinedienst zusammenarbeiten?

    Wir haben mit den SBB schon vor Wochen Kontakt zu dem Thema aufgenommen. Anfangs haben sie die Kooperation noch offensiv verteidigt. Da hieß es, es handele sich eben um die Mobilität der Zukunft. Nach unserem Protest hat sich zumindest die Tonalität schon mal etwas geändert. Man prüfe ja nur. Sollte sich herausstellen, dass die Praxis von Uber illegal ist, werde man die Kooperation selbstverständlich auflösen. Aber: Sie prüfen eben immer noch weiter.

    Dabei wäre der Imageschaden bei einer Zusammenarbeit riesig. Die SBB gehören zu 100 Prozent dem Staat, sie sind praktisch ein Stück Schweiz. Bei der Bevölkerung genießen sie ein hohes Ansehen. Das bedeutet aber auch: Nehmen sie Uber in ihre App auf, wird der Konzern damit reingewaschen.

    Könnte nicht auch die Schweizer Regierung, also der Bundesrat, intervenieren?

    Natürlich. Eine Parlamentarierin, die uns sehr nahesteht, hat den Bundesrat dazu befragt. Sie bekam zur Antwort, dass solche Kooperationen zum operativen Geschäft der SBB gehörten – und dass »in der heutigen Zeit« auf diese Weise zusammengearbeitet werden sollte. Doch der Bundesrat sagte ebenfalls, er erwarte, dass sich bundesnahe Unternehmen und deren Partner an die gesetzlichen Vorgaben halten. Damit müsste eigentlich das ganze Projekt aufgelöst werden. Unsere drei Gewerkschaftsverbände werden auch nicht lockerlassen.

    Giorgio Tuti ist Präsident der schweizerischen Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV

    #Taxi #Uber #Schweiz

  • Les chauffeurs d’Uber déplorent la baisse de leurs revenus | LeCourrier
    http://m.lecourrier.ch/139531/les_chauffeurs_d_uber_deplorent_la_baisse_de_leurs_revenus

    Etonnamment, leurs premières critiques ne visent pas seulement leurs concurrents, les taxis, mais également le géant américain qui leur fournit les clients et dicte le prix des courses. « En février, Uber a diminué les tarifs de 25% alors qu’il avait déjà augmenté sa commission de 5% auparavant », indique Nasr El Din Hassenein, le président de VTC-Genève. Un chauffeur à 100% pouvait gagner environ 7500 francs brut par mois, mais ses revenus ont aujourd’hui largement chuté.

    « Dès son arrivée, Uber a encouragé les conducteurs de limousine à utiliser son application et a veillé à se démarquer par la qualité de ses services, poursuit-il. Mais la société incite aujourd’hui activement de nombreuses personnes à devenir chauffeurs indépendants et à utiliser sa plateforme. Elle n’attire pas pour autant l’attention sur les exigences qualitatives de ce métier. » La concurrence entre tous les véhicules d’Uber diminue de fait l’activité de chacun. « Les prix sont actuellement trop bas pour pouvoir vivre correctement grâce à Uber », ajoute Franck Bardon, vice-président de VTC-Genève. L’association reçoit les plaintes de certains chauffeurs qui ont, à la suite d’une présentation trop optimiste d’Uber, investi dans une nouvelle voiture, « et qui se retrouvent pris à la gorge ».

    #Uber #Schweiz

  • Le débat sur les langues en quinze questions : arguments, faits et chiffres

    Mesdames et Messieurs, chères et chers collègues et amie-e-s,

    J’ai le plaisir de vous signaler la mise en ligne ce 12 septembre d’un texte qui tente de faire, en quinze points, un tour d’horizon résumé des questions fréquemment soulevées ces temps-ci dans le cadre du débat sur l’#enseignement_des_langues en #Suisse.

    Ce petit fascicule, sous le titre « Le débat sur les #langues en quinze questions : arguments, faits et chiffres », peut être téléchargé gratuitement sur le site de l’Observatoire Économie-Langues-Formation.

    Il ne s’agit pas d’un texte scientifique, mais plutôt d’un texte politique, même si chaque proposition s’appuie sur des arguments et des données précises. Il me semblait en effet utile, dans un débat où les idées souvent s’entremêlent et où les clichés ne sont parfois pas très loin, de tenter d’aborder conjointement les aspects socio-politiques, économiques et pédagogiques.

    À chaque question, on propose d’abord une réponse en trois lignes, de sorte que le tout peut être parcouru rapidement ; la réponse brève est néanmoins suivie d’une réponse plus circonstanciée sur deux ou trois pages.

    Tout en vous souhaitant bonne réception de ce courriel, je vous prie de recevoir, Mesdames et Messieurs, chères et chers collègues et ami-e-s, mes salutations les meilleures.

    François Grin

    Pour télécharger le document :
    http://www.unige.ch/traduction-interpretation/recherches/groupes/elf/news/debat-langues-quinze-questions/Le-debat-sur-les-langues-en-Suisse.pdf
    cc @simplicissimus