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Darin heißt es, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten würden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich „#Politisch_motivierte_Kriminalität Rechts“ zugeordnet, „wenn keine weiteren Spezifika erkennbar“ und „keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind“. So tauche der Schriftzug „#Juden raus“ generell als „rechtsextrem motiviert“ in Statistiken auf, obwohl eine solche Parole auch in islamistischen Kreisen populär ist. „Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis“, schrieben die Autoren des Expertenberichts.
Die Experten belegen dies durch Umfragen unter Juden in Deutschland, von denen acht Prozent angaben, Angehörige oder Bekannte seien „in den letzten zwölf Monaten“ körperlich attackiert worden; 36 Prozent sprachen von „verbalen Beleidigungen/Belästigungen“ und 52 Prozent von „versteckten Andeutungen“. Dazu die Autoren: „Besonders häufig wurden muslimische Personen als Täter angegeben: 48 Prozent der verdeckten Andeutungen, 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe gingen nach dieser Einschätzung von muslimischen Personen aus.“
Warum Statistiken oft einen schrägen Eindruck vermitteln, wird deutlich an einem Beispiel aus Berlin: Als am 25. Juli 2014 Anhänger der schiitischen Hisbollah einen antisemitischen Al-Kuds-Marsch durch die Hauptstadt organisierten und damit israelfreundliche Gegendemonstranten auf den Plan riefen, hielten Polizeibeamte fest: „Aus einem Aufzug heraus wandte sich eine unbekannt gebliebene 20-köpfige Personengruppe an eine Israelfahnen schwenkende Personengruppe und rief geschlossen ‚Sieg Heil‘.“ Erfasst wurde dieser Vorgang bei der Berliner Polizei wegen eines Verstoßes gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuches („Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“) als „PMK-rechts“, also als politisch motivierte Kriminalität mit rechtsextremen Motiven. Gespräche mit Polizeibeamten und Verfassungsschützern, die namentlich nicht genannt werden wollen, zeigen, dass derartige Einstufungen oder auch die Verbuchung einer Hakenkreuzschmiererei als „rechtsextrem“ zunehmend als Problem gesehen werden.
Zudem bilanziert der #Expertenbericht: „Die Polizei neigt zu Vermeidungsstrategien und verweist selbst bei der Offensichtlichkeit des Tatmotivs häufig auf alternative, nicht politische Tathintergründe.“ Dort wird als Beispiel auf die Diskrepanz zwischen den vom #Bundeskriminalamt zwischen 1990 und 2015 gezählten 75 Tötungsdelikten seitens rechter Gewalt verwiesen, während die #Amadeu-Antonio-Stiftung auf mindestens 179 Todesopfer kommt.
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