#mietwagen

  • Ein Angebot, dass du nicht ausschlagen kannst.
    https://www.ag-taxi.de/mafia-angebot.html


    So siehts aus.

    Die Berliner Zeitung veröffentlicht heute ein Interview mit dem Vizepräsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen Hermann Waldner.

    Taxi-Verbandschef Hermann Waldner: „Ich will nicht dabei zusehen, wie das Taxi vor die Hunde geht“

    Taxi geht vor die Hunde, stimmt. Fahrer können nicht mehr von ihrer Arbeit leben. Auch richtig. Wer ist nun Schuld?

    In Vielem muss man dem Berliner „Taxipaten“ zustimmen. Leider plagt Don Waldi , den Betreiber der einzigen verbliebenen von früher fünf Berliner Taxivermittlungen, die gleiche Betriebsblindheit wie die Chefs der Taxibetriebe. Aus gutem Grund verschweigt die Unternehmerseite die wichtigste Größe im Spiel, die Lohnkosten. Die entsprechen in einem sauber kalkulierenden Betrieb mindestens 60 Prozent des Umsatz.

    Uber schadet dem Taxigewerbe durch extremes Preisdumping. Wie kann das sein, wo seine „Partnerbetriebe“ doch die gleichen Kosten für Fahrzeuge und Sprit haben wie Taxis?

    Sehr viele, wir vermuten so gut wie alle, Uber-Fahrer leben vom Bürgergeld und verdienen durch ihre Arbeit im Mietwagen schwarz mehr dazu, als ihre Bezüge vom Jobcenter ausmachen [1]. Das haben sich ihre Chefs gekonnt ausgedacht, und die Fahrer müssen sich sozusagen nur noch ins gemachte Bett legen. So sind die auch mit einem Verdienst zufrieden, der weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Mietwagenbieter, Fahrer und Jobcenter ermöglichen gemeinsam dem US Konzern, den Taximarkt mit Dumpingpreisen an sich zu reißen.

    Hier liegt der Schlüssel zur Auflösung des Berliner Taxi-Dilemmas. Mit der Durchsetzung des Mindestlohns wäre der Uber-Spuk schnell beendet, weil Mietwagenfirmen ohne illegal erschlichene Jobcenter-Subventionen kein Geld mehr verdienen können.

    Wieso treten die Taxiverbände nicht dafür ein, das Mindestlohngesetz als Waffe gegen die Dumping-Konkurrenz zu nutzen?

    Ganz einfach, viele Taxibetriebe zahlen ihren Angestellten ebenfalls seit über zwei Jahrzehnten Armutslöhne. Sie unterschreiten ebenso konsequent und systematisch den gesetzlichen Mindestlohn wie die noch brutaleren Uber-Ausbeuter.

    Wer im Glashaus sitzt ...

    Die Durchsetzung des Mindestlohns würde in Berlin 99 Prozent der Mietwagen und zur Zeit 75 Prozent der Taxis [3] aus dem Geschäft entfernen, zu Recht, denn Betriebe, die andauernd gegen extra für sie gemachte Gesetze verstoßen, müssen dichtgemacht werden.

    Das betrifft im Zweifelsfall so gut wie alle Betriebe mit angestellten Fahrern. Für Taxis würde die Rechnung am Ende jedoch aufgehen, weil der Berliner Markt nach Verschwinden der Dumping-Konkurrent mindestens 6000 Taxis gute Einnahmen sichern würde.

    Da jedoch das Mietwagen-Geschäftsmodell, bei dem Fahrern nur eine magere Umsatzbeteiligung anstelle eines Stundenlohns gezahlt wird, von den Taxiunternehmern erfunden wurde, wollen sie sich nicht von ihm verabschieden. Wie Mietwagenanbieter leben sie von der Ausbeutung ihrer Fahrer durch Löhne deutlich unter der gesetzlichen Untergrenze. Klar dass sie nicht in der Lage sind, das Thema Mindestlohn als den Dreh- und Angelpunkt zu benennen, das es ist.

    Und wo bleibt das Angebot, dass man nicht ablehnen kann? Zur Zeit macht das Uber. Es lautet: Beute deine Fahrer aus bis aufs Blut oder stirb. Die Berliner Behörden haben uns im Kampfs gegen die konsequent illegal agierenden Betriebe allein gelassen [4]. Jetzt hilft nur noch Böhmermanns Polizei, also die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) . Wir warten.

    –---

    [1] Die von Hermann Waldner zitierte Aussage des Zollfahnders von einem Drittel schwarz gezahlten Lohns ist wahrscheinlich viel zu niedrig angesetzt. Da er offiziell spricht, kann der Beamte sich nur auf seine eigenen Untersuchungsergebnisse beziehen. Wir wissen hingegen von Fahrern, die nur mit einhundert bis zweihundert Euro Lohn beim Jobcenter gemeldet sind, in der Tat jedoch 60 und mehr Stunden pro Woche arbeiten, was bei einem Stundenlohn von nur 5 Euro einem Monatsverdienst von ca. € 1200,00 entspricht. Steuern und Sozialabgaben fallen bei Schwarzarbeit nicht an, wir dürfen also den Betrag zum Bürgergeld von ca. € 500,00 bei freier Unterkunft hinzurechnen. Von monatlich € 1700,00 netto kann man besser leben als von einer Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn.

    [2] Im Grunde hätten auch Jobcenter, Berufsgenossenschaften und Krankenkassen die Möglichkeit, dem Missbrauch ein Ende zu bereiten. Sie würden jedes Jahr Millionen einsparen bzw. an Zusatzeinnahmen durch endlich korrekt angegebene Löhne erzielen. Wieso von dieser Seite bislang nichts unternommen wurde, ist schwer nachvollziehbar.

    [3] Diese Zahlen ergeben sich aus der Taxi- und Mietwagenstatistik, die einen Prozentsatz an Mietwagenfirmen mit nur einem Fahrzeug im niedrigen einstelligen Bereich ausweist, während immer noch ein knappes Viertel der Berliner Taxis von Selbständigen betrieben wird, die selber am Steuer sitzen. Sie müssen sich ebenfalls mit einem Miniverdienst zufriedengeben, sind aber anders als Angestellte nicht gesetzlich gegen diese „Selbstausbeutung“ geschützt.

    [4] Dazu informiert der Berliner Taxi Soziallotse in diesem Artikel: LABO und Uber, neue beste Freunde ?

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Taxiverband

  • LABO, Uber, Bolt und FreeNow - gemeinsam gegen illegale Mietwagen-Unternehmen
    https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1356093.php

    Ick lach ma schlapp. Jute Arbeit, Frau Pressestelle. Ihr Job muss so wat wie die Übersetzung von Theaterkritiken in befremdliche Sprachen sein - viel heiße Luft um nix, nu machwat draus in EN / FR / CN / AR oder noch besser in UR. Schappo mesdames !

    https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_ISO_639-1_codes

    Sinn der Maßnahme / Presseerklärung mitten im Sommerloch scheint mir die konsequente Erfüllung ihr Fürsorgepflicht durch die Dienstherrin zu sein, die sich vor ihre mehr oder minder kompetente und nicht besonders eloquente Verwaltungsabteilung namens LABO stellt. Es gibt halt Leute, die ihre Arbeit machen und andere nicht. Fortsetzung folgt.

    P.S. Wenn sich die Verwaltung mit international tätigen Gangster gemein macht, hört der Spaß auf. Mit denen sollte man sich nicht einmal an einen Tisch setzen.

    Pressemitteilung vom 14.08.2023

    Vereinbarung über Zusammenarbeit unterzeichnet
    In Berlin gibt es neben den ca. 5.500 konzessionierten Taxen auch rund 4.400 vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) genehmigte Mietwagen. Ein großer Teil hiervon ist über die jeweiligen Apps der Vermittlungsdienste Uber, Bolt und FreeNow für individuelle Fahrten buchbar.

    Aufgrund eigener Kontrollen sowie aufgrund Feststellungen anderer Behörden, insbesondere der Polizei Berlin, ist bekannt, dass es auch eine große Zahl an Mietwagen von Unternehmen gibt, die über keine Genehmigung verfügen und dennoch über die genannten Apps vermittelt werden. Oftmals haben diese Unternehmen bei den Vermittlungsdiensten gefälschte Unterlagen vorgelegt, ohne dass dies im Registrierungsprozess entdeckt wurde. Damit verschaffen sich diese Unternehmen einen unzulässigen Vorteil zu Lasten der ordnungsgemäß angemeldeten und genehmigten Mietwagen- und Taxi-Unternehmen.

    Das LABO steht daher seit geraumer Zeit in regelmäßigen Austausch mit den Vermittlungsdiensten, um diesem Problem entgegenzuwirken. In dieser Zeit konnte bereits eine Vielzahl solcher illegal operierender Mietwagen-Unternehmen identifiziert werden. Gegen die Verantwortlichen dieser Unternehmen wurden und werden Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – Tatbestand ungenehmigte Personenbeförderung – durchgeführt. Dabei wurden im Einzelfall Bußgelder zwischen 90.000 und 550.000 EUR festgesetzt.
    Um den Zugang solcher illegalen Unternehmen zu den Vermittlungsplattformen zukünftig auszuschließen, hat das LABO mit den in Berlin tätigen Vermittlungsdiensten Uber, Bolt und FreeNow nunmehr vereinbart, dass jedes Unternehmen und jedes Fahrzeug, das bei den Vermittlungsdiensten registriert wird, vorab durch das LABO überprüft wird. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich nur noch an solche Unternehmen und Fahrzeuge Aufträge vermittelt werden, die über eine Genehmigung des LABO nach dem PBefG verfügen. Diese Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Kontrolldruck gegen illegal agierende Unternehmen im Mietwagen-Gewerbe zu erhöhen.

    Das LABO wird sich weiterhin an regelmäßigen Kontrollen von Taxen und Mietwagen im Straßenverkehr beteiligen und kommt dabei seiner Aufgabe als Verkehrsgewerbeaufsicht nach.

    Kontakt
    Pressestelle
    Am Köllnischen Park 3
    10179 Berlin
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    Britta Elm
    Stellvertretende Pressesprecherin
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    E-Mail: mailto:pressestelle@senumvk.berlin.de

    Sara Lühmann
    Stellvertretende Pressesprecherin
    Tel.: (030) 9025-1093
    E-Mail: mailto:sara.luehmann@senumvk.berlin.de

    #Berlin #Taxi #Mietwagen #LABO #politik

  • Schlecht bezahlte Moia-Mitarbeiter
    https://www.taxi-times.com/schlecht-bezahlte-moia-mitarbeiter

    Der zum VW-Konzern gehörige Sammelfahrtanbieter Moia bezahlt nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Die Fahrer wollen mehr und drohen mit Warnstreiks.

    Laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR) erhalten die Hamburger Fahrer des Sammeldienstes Moia 13 Euro pro Stunde. Der Sender bezieht sich dabei auf Gewerkschaftsangaben. Damit werden innerhalb des Volkswagen-Konzerns, zu dem auch Moia gehört, die geringsten Gehälter bezahlt.

    Dem NDR zufolge fordert die Gewerkschaft für die Hamburger Beschäftigten 5,2 Prozent mehr Lohn und eine Inflationsausgleichsprämie. Laut IG Metall lehne die Unternehmensführung ein konkretes Angebot allerdings ab. Am Rande einer Betriebsversammlung am vergangenen Dienstag habe es daher bereits eine kurze Protestaktion gegeben, wird Thilo Reusch, Verhandlungsführer der IG Metall, im NDR zitiert.

    Sollte Moia bis Ende August kein vernünftiges Angebot vorlegen, ist laut Gewerkschaft mit Warnstreiks zu rechnen. Moia selbst hat dazu gegenüber den Medien noch keine Stellungnahme abgegeben.

    Bei Moia handelt es sich um einen Fahrdienst, der in Hamburg mit 300 von VW eigens konstruierten Elektrofahrzeugen als On-Demand-Dienst tätig ist – genehmigt als eigenwirtschaftlicher Linienbedarfsverkehr. Fahrgäste können die Fahrzeuge über eine App buchen und dann an genau definierten virtuellen Haltestellen zu- und aussteigen. Liegen auf einer Route mehrere Fahrtwünsche vor, werden diese Fahrten zusammengelegt. Der Preis für eine Moia-Fahrt liegt oberhalb eines ÖPNV-Einzeltickets, aber unterhalb des Preises einer Taxifahrt. jh

    Anmerkung der Redaktion: Selbst Moia, hinter dem der finanzstarke VW-Konzern steckt, bezahlt seinen Fahrern nur knapp mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Das beweist, dass bei der aktuellen Kostenstruktur eine individualisierte Personenbeförderung zu fairen Löhnen nicht möglich ist. Das Taxigewerbe lässt grüßen…

    #Mietwagen #Gewerkschaft #Arbeit #Lohn #Mindestlohn

  • Unterwegs für Uber, Bolt und Freenow in Berlin: Betrug bei Mietwagen nimmt immer größere Ausmaße an
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/unterwegs-fur-uber-bolt-und-freenow-in-berlin-betrug-bei-mietwagen-nimm

    16.4.2023 von Christian Latz - Erneut verhängt das Land Berlin hohe Bußgelder, weil Firmen im Namen von Uber oder Bolt Menschen durch die Stadt fahren – allerdings oftmals ohne Genehmigung.

    Wegen Betrügereien in der Mietwagenbranche hat das Land Berlin gegen mehrere Fahrdienste, die über Uber, Bolt und Freenow tätig sind, sechsstellige Bußgelder verhängt. Das teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Die Strafen für die Firmen lägen demnach „zwischen 265.000 und 550.000 Euro“. Zunächst hatte der Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint darüber berichtet.

    In einem ähnlichen Fall hatte das Land bereits im August 2022 ein Bußgeld von 500.000 Euro gegen ein Unternehmen wegen eines „besonders schwerwiegenden Falls von illegalem Mietwagen-Betrieb“ verhängt. Damals hatte die Firma zwischen August 2021 und März 2022 mehr als 100.000 Fahrten mit rund 160 Fahrzeugen durchgeführt, ohne die dafür nötige Genehmigung zu besitzen.

    Unternehmen fahren ihre Kunden ohne Genehmigung

    Ähnlich lauten die Vorwürfe auch in den neuen Fällen. „Wie bereits in dem ersten Fall, konnte auch hier nachgewiesen werden, dass durch die jeweiligen Unternehmen Mietwagen-Fahrten durchgeführt wurden, ohne dass den Unternehmen hierfür eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde“, teilte die Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung, Sara Lühmann, mit.

    In der öffentlichen Wahrnehmung wird das taxiähnliche Mietwagengeschäft von den großen Anbietern Uber, Bolt und Freenow geprägt, auch weil viele Autos mit deren Schriftzügen in der Stadt unterwegs sind. Jedoch führen die Unternehmen selbst keinerlei Fahrten durch. Die Plattformen treten lediglich als Vermittler zwischen den Nutzern und Mietwagenfirmen auf, die in ihrem Auftrag fahren.

    Offenbar geschieht es jedoch immer wieder, dass den Mietwagenfirmen die dafür vom Landesamt für Ordnungsangelegenheiten notwendige Genehmigung fehlt. „Die Nachweisführung dieser illegalen Aktivitäten ist deshalb besonders schwierig, weil die Unternehmen gegenüber den Mobilitätsplattformen falsche Angaben zu den Fahrzeugen machen“, sagte Lühmann.

    Weitere Verfahren wegen Betrugs bei Mietwagen laufen bereits

    Da die Plattformbetreiber mit dem Land Berlin kooperieren und dessen Ermittlungen unterstützen würden, könnten die Machenschaften jedoch „sukzessive aufgedeckt und in der Folge auch geahndet werden“.

    Die neuerlichen Betrugsfälle dürften allerdings nicht die letzten in der oftmals kritisierten Branche gewesen sein. „Es sind noch weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der ungenehmigten Personenbeförderung anhängig, in denen die Ermittlungen aber noch andauern“, so die Sprecherin.

    In Berlin gibt es aktuell 4321 Mietwagen. Seit Ende 2021 ist ihre Zahl damit relativ stabil geblieben. Anders beim Berliner Taxigewerbe. Auch wegen der stetig wachsenden Konkurrenz durch Uber und andere Fahrdienste sank die Zahl der Fahrzeuge in den vergangenen Jahren um mehrere tausend. Derzeit sind noch 5406 Taxis auf Berlins Straßen unterwegs.

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Statistik

  • Mobilitätsanbieter Bolt: Gründer will von Berlin aus Deutschland aufrollen
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/mobilitatsanbieter-bolt-aus-estland-grunder-will-von-berlin-aus-deutsch

    13.3.2023 von Jana Kugoth - Markus Villig setzt auf Berlin. Aus der Hauptstadt heraus will der Gründer aus Estland sein milliardenschweres Mobilitätsunternehmen Bolt in Deutschland zur „Super-App“ für Mobilitätsangebote entwickeln, über die Menschen ihre Wege planen und buchen können. „Wir wollen die Stadt verändern, indem wir den Privat-Pkw durch Sharing-Angebote ersetzen“, sagt der 29-Jährige im Interview mit dem Tagesspiegel im Büro im 15. Stock im Pressehaus am Alexanderplatz. Das neue „Technologie-Hub“ wurde vor wenigen Tagen offiziell eröffnet.

    120 Mitarbeiter:innen arbeiten in der Hauptstadt für den Anbieter, die Hälfte davon beschäftigt sich mit Technologiethemen, weitere sollen im Laufe des Jahres hinzukommen. Dass viele Arbeitgeber um die besten Köpfe buhlen, sieht Villig gelassen. Er setzt auf Sichtbarkeit. „Wir entwickeln ein Produkt, das täglich von Millionen Menschen genutzt wird.“

    Erst im Frühsommer 2021 ist Villig mit seinem E-Scooter-Verleih in Deutschland gestartet, zwei Jahre später als die Pioniere in diesem Bereich. Inzwischen können die grünen E-Scooter und E-Bikes in 62 deutschen Städten ausgeliehen werden. Kurze Zeit später brachte Villig auch seinen Fahrdienst nach Deutschland, eine Alternative zu Taxifahrten, mit denen er Uber und dem deutschen Pendant Free Now Konkurrenz macht. In sieben Städten – Berlin, München Köln, Düsseldorf sowie Frankfurt am Main und Umgebung – vermittelt das Unternehmen pro Monat nach eigenen Angaben rund eine Million Fahrten mit Mietwagen und Taxis. „Es läuft gut“, sagt Villig knapp.

    Wie hart der Kampf um Kundinnen und Fahrer ist, zeigt die Reaktion der Konkurrenz. Der US-Anbieter Uber hat seinen Fahrerinnen und Fahrern Berichten zufolge zeitweise sogar verboten, sich bei dem Wettbewerber zu registrieren. Free-Now-President Alexander Mönch hofft, dass die Städte dem Preiskampf ein Ende bereiten. Für Taxis und Mietwagen sollte ein gemeinsamer staatlicher Preiskorridor festgelegt werden, findet Mönch. Villigs Strategie könnte das empfindlich stören.

    Vorstoß in den Markt für stationsloses Carsharing

    Villig will mit Bolt in diesem Jahr ein weiteres Segment erobern. „Wir werden auch Carsharing in Deutschland anbieten“, kündigt er an. Der Zeitpunkt ist günstig. Zuletzt sind einige Anbieter von stationslosem Carsharing in Deutschland wieder vom Markt verschwunden. Bleibt Villig seiner Linie treu, wird er auch in diesem Bereich seine Wettbewerber mit Kampfpreisen unter Druck setzen. „Der Preis spielt neben der Verfügbarkeit bei der Entscheidung für ein Mobilitätsangebot die entscheidende Rolle“, sagt er.

    Ob Berlin zu den ersten Städten gehören wird, in der sich über die Bolt-App auch Carsharingautos buchen lassen, ist noch nicht ausgemacht. In der Hauptstadt fallen für die Verleiher hohe Kosten an. Miles, der größte Anbieter in Berlin, bezahlt nach eigenen Angaben für seine Flotte mehr als zehn Millionen Euro Parkgebühren pro Jahr. Villig findet das absurd. „Geteilte Autos dürfen gegenüber dem Privat-Pkw nicht länger benachteiligt werden“, fordert er.

    Günstiger als in Berlin sind die Bedingungen beispielsweise in Stuttgart. Dort hat die Stadt Parkgebühren für geteilte Fahrzeuge ganz abgeschafft. In Hamburg und München parken E-Autos kostenlos. Villig hofft, dass sich die Regierung in Berlin daran ein Beispiel nimmt.

    Bei der Wahl in Berlin spielte das Thema Mobilität eine wichtige Rolle. Als ungelöst gilt nach wie vor das Tretroller-Chaos auf den Bürgersteigen. Zwar hat der Berliner Senat im vergangenen Herbst neue Regeln für das Aufstellen von E-Scootern und Leihrädern beschlossen. Trotzdem bleibt das Problem der die Gehwege blockierenden Fahrzeuge bestehen, beklagt der Verband Fuss e.V.

    Villig lobt Berlins Regeln, die in Paris lehnt er ab

    Nach dessen Analyse aus dem Oktober vergangenen Jahres standen auch nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben noch mehr als zwei Drittel der Fahrzeuge „behindernd, gefährdend, rechts- oder regelwidrig“ herum. Der Verpflichtung, falsch abgestellte Fahrzeuge nach einer Störmeldung über eine dafür eingerichtete Hotline innerhalb weniger Stunden umzuparken, kämen die Anbieter nicht nach, beklagt Verbands-Vorstand Roland Stimpel und beruft sich dabei auf eigens durchgeführte Tests. Auch die hohen Unfallzahlen seien ein Problem.

    Villig weiß um die Vorbehalte. Klare Vorgaben der Städte und Technik könnten die Probleme schnell lösen, glaubt er. Die von Berlin eingeführten Regeln begrüßt er, vor allem die Einrichtung fester Parkzonen findet er gut. „Können die Fahrzeuge alle 50 bis 150 Meter an einer Station abgestellt werden, wird die Zahl falsch geparkter Fahrzeuge drastisch sinken“, ist der Gründer überzeugt. Die Verkehrsverwaltung in Berlin hat versprochen, in diesem Jahr etwa 150 davon einzurichten.

    Ausschreibungen, wie sie Paris eingeführt hat und wie sie der Fußgängerverband und einige Wettbewerber wie Voi für deutsche Städte fordern, lehnt Villig entscheiden ab. Er hält nichts davon, die Anzahl der Anbieter und Fahrzeuge durch die Vergabe von Konzessionen zu beschränken. „Im freien Wettbewerb wird sich der beste Anbieter durchsetzen.“ Bolt sieht er dabei gut aufgestellt. In den nächsten zwei Jahren will er sein Unternehmen in die schwarzen Zahlen führen.

    #Berlin #Mietwagen #Bolt

  • Taxi- und Mietwagenstatistik für Januar 2023 - AG Taxi Berlin
    https://www.ag-taxi.de/taxistatistik-januar-2023.html

    Mehr Mietwagen, weniger Taxis. Der Trend hält an.

    Heute erreicht uns die aktuelle Taxi- und Mietwagenstatistik der Berliner Aufsichtsbehörde LABO.

    Vergleich Januar 2022 / 2023
    Mietwagen
    2022: 4437 Fahrzeuge
    2023: 4441 Fahrzeuge
    + 4 Fahrzeuge

    Taxis
    2022: 5905 Fahrzeuge
    2023: 5375 Fahrzeuge
    – 530 Fahrzeuge

    Lohndumping
    Wir finden den Trend bestätigt in einer kleinen Zunahme der Zahl an Mietwagen (<1% Zugewinn) und einer deutlichen Verrigerung der Taxis (9% Verlust). Das unterfüttert unsere Einschätzung, dass aufgrund des identischen Markts und höherer Kosten für Mietwagen (um mindestens 20% Punkte höhere Vermittlungskosten und 12% Punkte höhere Umsatzsteuer) die Mietwagenbetriebe und Vermittlungsplattformen das Taxigewerbe per Lohndumping zerstören. [1]

    Strukturunterschiede von Taxi- und Mietwagengewerbe
    Eine Rolle spielt dabei, dass die Taxibetriebe vielfach Einwagenbetriebe (1570 von 1938 Firmen) und Kleinunternehmen sind, während nur 257 Mietwagen von Einwagenbetrieben angeboten werden und allein 23 der 706 Mietwagenbetriebe der Stadt mehr als 30 Fahrzeuge angemeldet haben.

    Gesetzesverstöße
    Die Zahl der Mietwagen ist noch deutlich höher als die Berliner Statistik ausweist, weil zahlreiche, man vermutet, dass es über 1000 sind, Fahrzeuge aus dem Umland illegal in Berlin „räubern“. Diese Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz bleiben bislang genauso folgenlos wie die massenhafte illegale Ausbeutung und Unterschreitung des Mindestlohns.

    [1] Die Schlussfolgerung, dass Mietwagenbetriebe in Berlin nur durch Lohndumping rentabel betrieben werden können, hat der Taxiunternehmer Michael Klewer mit einer betriebswirtschaftlichen Beispielskalkulation nachgewiesen.
    https://www.yumpu.com/kiosk/taxitimes-berlin/taxi-times-berlin-3-quartal-2021/65907836/20

    #Berlin #Taxi #Mietwagen #Statistik #Lohndumping

  • Update Für Uber, Freenow und Bolt unterwegs: Berlin verhängt halbe Million Euro Bußgeld gegen illegalen Fahrdienst
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berlin-verhangt-halbe-million-euro-bussgeld-gegen-illegalen-fahrdienst-

    04.08.2022 von Christian Latz - Ohne Genehmigung führte ein Anbieter über Monate mit 160 Autos 100.000 Mietwagenfahrten durch. Nun greift das Land hart durch. Weitere Fälle werden wohl folgen.

    Gegen einen illegalen Fahrdienst hat der Berliner Senat ein Bußgeld von 500.000 Euro verhängt. Das teilte die Verkehrsverwaltung am Mittwoch mit. Kontrollen des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) sowie der Polizei Berlin hätten einen „besonders schwerwiegenden Fall von illegalem Mietwagen-Betrieb“ aufgedeckt, heißt es in der Mitteilung.

    Demnach habe das Unternehmen zwischen August 2021 und März 2022 mehr als 100.000 Fahrten mit rund 160 Fahrzeugen durchgeführt, ohne die dafür nötige Genehmigung zu besitzen.

    Mietwagenunternehmen führen in Berlin Fahrten für die großen Ride-Sharing-Plattformen Uber, Freenow und Bolt durch. Die internationalen Mobilitäts-Start-ups treten dabei rechtlich nur als digitaler Vermittler der gebuchten Touren auf. Die Fahrt selber führen lokal verschiedene Dienstleister durch.

    Der Anbieter Uber erklärte auf Anfrage, von dem Fall betroffen zu sein. „An die besagte Firma über den von Uber eingesetzten Generalunternehmer Fahrten vermittelt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel. Nachdem es Hinweise auf die fehlenden Lizenzen gab, sei die Zusammenarbeit eingestellt worden. „Wir haben in dem Fall aktiv mit dem Labo kooperiert.“ Auch Freenow und Bolt bestätigten, betroffen zu sein. Man habe die geschäftliche Beziehung mit dem Unternehmen eingestellt und arbeite mit dem Labo zusammen.

    Schon lange gibt es an der Branche Kritik. Insbesondere das Taxigewerbe erhebt regelmäßig schwere Vorwürfe, die Unternehmen hielten die gesetzlichen Bestimmungen zu Rückkehrpflichten nicht ein und agierten daher faktisch wie Taxis – ohne an deren Tarife gebunden zu sein. Da die Branche weniger stark reguliert sei, biete sich zudem der Raum für Sozialdumping, lautet der häufig genannte Vorwurf.

    Durch Kontrollen sei bereits seit Längerem bekannt, dass einzelne Mietwagen in der Stadt ohne die erforderliche Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung unterwegs seien, heißt es in der Mitteilung. „Laut den bisherigen Ermittlungen war dies möglich, weil die Unternehmen den Vermittlungsdiensten bei der Registrierung gefälschte Unterlagen vorgelegt hatten.“

    Der nun bekannt gewordene Fall ist jedoch offenbar nur der erste von einer Reihe von Fällen, in denen schwere Missstände in der Branche zu einem hohen Bußgeld führen. Es gebe eine „Reihe weiterer Verfahren“, in denen das Labo wegen ungenehmigter Fahrten ermittelt. „Mit weiteren Bußgeldentscheidungen ist daher zu rechnen“, heißt es vom Senat.

    Aktuell sind demnach rund 4500 legale Mietwagen in der Stadt unterwegs, die man per App über Vermittlungsdienste wie Uber, FreeNow oder Bolt für Fahrten buchen kann. Daneben gibt es noch etwa 5800 Taxis. Ihre Zahl ist auch wegen der Konkurrenz durch die Fahrdienste in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
    Nutzer sollen auf legale Anbieter achten - sonst sind sie unversichert

    Auch Nutzer können erkennen, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen legalen Anbieter handelt. Dann nämlich ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe eine weiße Nummer auf blauem Grund angebracht. Sie ist Pflicht seit der Novelle des Personenbeförderungsrechts im August 2021.

    Die Verkehrsverwaltung und das Labo raten Fahrgästen, die Nummer vor Fahrtantritt zu überprüfen – und wenn sie fehlt, nicht einzusteigen. Sei ein Fahrzeug nicht konzessioniert, seien die Insassen „regelmäßig auch nicht hinreichend gegen etwaige Schäden versichert“, teilt die Verkehrsverwaltung mit. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich das Fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet.

    #Berlin #Uber #Bußgeld #Mietwagen

  • Genehmigungsbehörde verhängt hohes Bußgeld gegen illegales Mietwagen-Unternehmen
    https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1232439.php

    Pressemitteilung vom 03.08.2022 - Novelliertes Personenbeförderungsrecht: Kontrollmöglichkeiten haben sich mit der Ausgabe von Ordnungsnummern für Mietwagen deutlich verbessert

    Kontrollen sowohl des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als auch der Polizei Berlin haben einen besonders schwerwiegenden Fall von illegalem Mietwagen-Betrieb aufgedeckt: Das LABO verhängte jetzt ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro gegen den Geschäftsführer eines illegal agierenden Mietwagen-Unternehmens. Das Unternehmen hatte von August 2021 bis März 2022 mehr als 100.000 Fahrten mit rund 160 Fahrzeugen durchgeführt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Durch die Kontrollen ist bereits seit Längerem bekannt, dass einzelne Mietwagen in der Stadt unterwegs sind, die nicht die erforderliche Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung besitzen. Laut den bisherigen Ermittlungen war dies möglich, weil die Unternehmen den Vermittlungsdiensten bei der Registrierung gefälschte Unterlagen vorgelegt hatten.

    Der genannte Fall ist der erste einer Reihe weiterer Verfahren, in denen das LABO wegen solcher ungenehmigten Fahrten ermittelt. Mit weiteren Bußgeldentscheidungen ist daher zu rechnen. Das LABO verfolgt und ahndet konsequent Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz sowohl im Interesse der Fahrgäste als vor allem auch zum Schutz der rund 650 Unternehmen im Mietwagen- sowie der rund 2.100 Unternehmen im Taxigewerbe, die ihr Gewerbe ordnungsgemäß ausüben.

    Die rund 4.500 legalen Mietwagen, die man per App über Vermittlungsdienste wie Uber, FreeNow oder Bolt für individuelle Fahrten buchen kann, gehören inzwischen zum gewohnten Straßenbild wie die etwa 5.800 Berliner Taxen. Zu erkennen sind die Fahrzeuge, die eine Konzession des hierfür zuständigen LABO als Genehmigungsbehörde besitzen, an einer Ordnungsnummer an der Heckscheibe, die seit der (im August 2021 in Kraft getretenen) Novelle des Personenbeförderungsrechts auch für Mietwagen Pflicht ist. Diese weißen Nummern auf blauem Grund, die exklusiv für genehmigte Fahrzeuge ausgegeben werden, müssen jeweils gut sichtbar an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe angebracht sein.

    Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten raten daher allen Fahrgästen im Interesse der eigenen Sicherheit, von der Beförderung durch Fahrzeuge ohne Ordnungsnummer Abstand zu nehmen. Denn ist ein zur Personenbeförderung eingesetztes Fahrzeug nicht ordnungsgemäß konzessioniert, sind das Fahrzeug sowie die Insassen regelmäßig auch nicht hinreichend gegen etwaige Schäden versichert. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich das Fahrzeug nicht in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet.

    #Berlin #Mietwagen #LABO #SenUVK #Gesetzesverstoß

  • Mercedes-Benz: Aus für das E-Klasse-Taxi
    https://www.taxi-times.com/mercedes-benz-aus-fuer-das-e-klasse-taxi

    27.2.2022 von Simon Günnewig - Es war ein Abschied auf Raten. Zunächst verschwand klammheimlich der E220 d aus der Taxi-Preisliste. Jetzt steht nach jahrzehntelanger Taxi-Treue ein endgültiger Abschied vom Taxi-Klassiker bevor.

    Es steht außer Frage: Kein anderes Auto ist so ein starkes Sinnbild für das Taxi wie die Mercedes-Benz-E-Klasse. Jetzt steht der Abschied vor der Tür. Eine Konzernentscheidung, die dank unklarer Kommunikation des Unternehmens einen säuerlichen Nachgeschmack hinterlässt.

    Bereits vorletzte Woche gaben vereinzelte Rückmeldungen von Taxiunternehmern über einen Bestellstopp der E-Taxi-Limousine mit Taxipaket der Taxi-Times-Redaktion Anlass für eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle der Mercedes-Benz-Konzernkommunikation.

    Eine Rückmeldung nach sechs Tagen brachte dann keine Aufklärung, sondern eher Anlass für Kopfschütteln. In der Zwischenzeit hatten nämlich verschiedene Mercedes-Benz-Niederlassungen bereits Infos an ihre Taxikunden geschickt, die einen viel konkreteren Ausblick in die zukünftige Taxi-Strategie der Stuttgarter geben.

    Hinsichtlich der Frage, ob die Info bezüglich eines Bestellstopps der E-Klasse-Limousine den Tatsachen entspricht, antwortet der Konzern ziemlich vage: „Wir freuen uns sehr über die weiterhin starke Nachfrage nach der E-Klasse Limousine. Die weltweit stetig steigenden Bestellzahlen führen dazu, dass wir in manchen Ländern leider keine weiteren Kundenbestellungen annehmen können. Unseren Kunden stehen weiterhin vereinzelte Ausstellungs-, Vorführ- oder Händlerfahrzeuge zur Verfügung.“ Und weiter wird versprochen: „Das E-Klasse T-Modell kann unverändert weiter bestellt werden.“

    Diese Aussage steht im Gegensatz zu dem Inhalt einer Mitteilung, welche die Niederlassung München vor kurzem an seine treuen Taxikunden geschickt hat: „Wir werden die E-Klasse (Limousine und T-Modell) bis Ablauf dieses Modells nicht mehr als Taxi anbieten.“ Zudem wird eine klare Aussage zur Zukunft des E-Klasse-Taxis gemacht: „Das Nachfolger-Modell der W/S214 wird 2023 auf den Markt kommen, aber nicht mehr mit Taxiausstattung/Taxirabatt bestellbar sein.“

    Für viele Taxiunternehmer, die seit Jahren auf Mercedes gesetzt haben, dürfte diese Aussage möglicherweise wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Für jene, die in Zukunft weiterhin auf den Stern setzten möchten – vielleicht sogar in Verbindung mit Elektromobilität – bedeutet das zunächst, dass der EQV oder der eVito die einzigen Alternativen darstellen.

    Auch die Redaktion hat sich über die Zukunft des E-Klasse-Taxis Gedanken gemacht und konkret danach gefragt, ob der vollelektrische EQE möglicherweise mit einem Taxipaket erhältlich sein wird. In der Antwort bleibt der Konzern sehr inkonkret: „Darüber hinaus befinden wir uns derzeit in der Sondierungsphase für ein neues Mercedes-Benz Pkw Taximodell. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass wir uns dazu nicht äußern, solange keine Entscheidung gefallen ist.“

    In der Mercedes-Benz-Niederlassung Mainz ist man da aber schon schlauer. Dort weiß man auch, dass es beim Nachfolger der E-Klasse definitiv kein Taxipaket geben wird: „Die Mercedes-Benz AG hat beschlossen, ‚Das Taxi‘ bei der E-Klasse mit dem neuen Modell in 2023 einzustellen. Auch die Taxiversion der B-Klasse wird im Rahmen der Modellpflege (‚Facelift‘) im kommenden Jahr eingestellt.“

    Immerhin gibt die Mainzer Niederlassung dennochihren Kunden einen Ausblick auf die Taxi-Zukunft bei Mercedes-Benz, was der Redaktion leider vom Sprecher verwehrt geblieben ist. „Nach wie vor werden wir mit dem Citan, dem Vito, der V-Klasse, dem Sprinter und ab 2023 der T-Klasse im Taxi Segment vertreten sein“, heißt es in dem Anschreiben.

    Soviel Offenheit gegenüber den Taxi-Kunden sollte man honorieren. Wer noch nichts von der T-Klasse gehört hat: Der Hochdachkombi wurde unter anderem im vergangenen Jahr als Concept-Fahrzeug EQT auf der IAA in München ausgestellt.
    Die T-Klasse-Baureihe (im Bild ist das Concept EQT zu sehen) ist sicher ein interessantes Fahrzeug. Wegen der Hochdach-Bauweise ist sie aber kein Nachfolger der E-Klasse. Foto: Mercedes-Benz Ag

    Genau wie bereits der Citan wird die T-Klasse im Kooperationsverbund mit Renault-Nissan-Mitsubishi entstehen. Die Typenbezeichnung EQT ist übrigens ein ganz starker Hinweis darauf, dass es auch eine vollelektrische Variante der T-Klasse geben wird. In einer Pressemitteilung ist die Rede davon, dass eine Variante des Wagens bereits 2022 auf den Markt kommen soll.

    Die vorangegangenen Zeilen sind ein ‚gutes‘ Beispiel dafür, wie die Kommunikation mit dem Kunden eben nicht sein sollte. Warum es keine E-Klasse als Taxi geben wird, bleibt offen und bietet viel Raum für Mutmaßungen. Der bekannte Gebrauchttaxi-Händler Michael Much aus Bad Tölz reagiert betroffen: „Schlimm und unfassbar. Die haben das bisher nicht publiziert. Ich kann es nicht fassen. 😔“

    Auch die Redaktion konnte im Laufe der vergangenen Jahre immer wieder feststellen, dass sich der Konzern Schritt für Schritt vom Taxi-Gewerbe abwendet. Das zeigt sich nicht nur in der Kommunikationspolitik, sondern auch darin, dass die aufs Taxi bezogenen Marketingmaßnahmen sich in der Vergangenheit schrittweise reduziert haben. Zudem ist seit Jahren das Agieren der Konzerntochter Free Now aus Taxisicht nur bedingt nachvollziehbar. Die Abwendung vom Taxi hin zum Mietwagen spricht Bände.

    Indem Autokonzerne kein Taxipaket anbieten und auch keine Konformitätsbescheinigung an die Umrüster herausgeben, können sie bewusst steuern, welche Fahrzeuge nicht als Taxi auf der Straße sein sollen.

    Auf lange Sicht wäre es sogar denkbar, dass einzelne Fahrzeugmodelle entwickelt werden, die ausschließlich konzerneigenen Unternehmen vorbehalten werden. Sollten diese auch noch autonom fahren, wäre spätestens dann klar, wohin der Hase läuft. Dieser Ausblick klingt zugegebenermaßen utopisch, spiegelt aber ein mögliches Szenario wider. Welchen Grund sollte Mercedes sonst haben, nicht mit offenen Karten zu spielen?

    #Taxi #Mercedes-Benz #Industrie #Marketing #Mietwagen

  • Linne + Krause - Hamburger Modell
    http://www.linne-krause.de/service/hintergrunde/hamburger-modell
    Die Taxigutachter aus Hambirg bieten einen Workshop für Kommunen, die Fehlentwicklungen im Taxi- und Mietwagengewerbe beenden wollen.

    Das „Hamburger Modell“ bezeichnet eine erfolgreiche Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab unser 2006 vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Wir fanden heraus, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. In anderen Städten zeigt sich – tendenziell – ein ähnliches Bild.
    Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe

    Mit unserer Unterstützung entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert.

    Die durchschlagenden Erfolge des Hamburger Modells können sich sehen lassen:

    Die Schattenwirtschaft konnte in der Hansestadt nachhaltig zurückgedrängt werden. Dabei reduzierte sich die Zahl der Taxis von ca. 4.100 auf ca. 3.100.
    Die verbleibenden Unternehmen wurden zu mehr Steuerehrlichkeit gedrängt. Seitdem haben sich die steuerlich erklärten Umsätze nahezu verdoppelt.
    Das Durchschnittsalter der Hamburger Taxiflotte wurde um 50 Prozent verjüngt.
    Die Servicequalität des Taxigewerbes verbesserte sich spürbar.
    Das Taxigewerbe ist stabil und funktionsfähig – auch ohne Mengenbegrenzung.
    Eine effektive Aufsicht über das Mietwagengewerbe ist nun möglich.

    Übernahme durch weitere Städte und Landkreise

    Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen haben wir bei der Implementierung unterstützt – und tun dies im Zuge der Umsetzung weiterhin:

    Mainz (seit 2013)
    Wiesbaden (seit 2013)
    Oldenburg (seit 2014)
    Wilhelmshaven (seit 2014)
    Landkreis Esslingen (seit 2014)
    Stuttgart (seit 2014)
    Heilbronn (seit 2016)
    Dresden (seit 2018)

    Der passende Workshop

    Wie funktioniert das Hamburger Modell genau? Wie können Genehmigungsbehörden davon profitieren? Das vermitteln wir Ihnen in unserem:

    Workshop zur Innovativen Genehmigungspraxis
    http://www.linne-krause.de/expertise/workshops/hamburger-modell

    #Deutschland #Taxi #Mietwagen #Verwaltung #Politik #Workshop

  • Wegfall der Ortskunde jetzt tatsächlich besiegelt
    https://www.taxi-times.com/wegfall-der-ortskunde-jetzt-tatsaechlich-besiegelt

    25.8.2017 von Nicola Urban - Der Wegfall der Ortskunde für Krankenwagen – und Mietwagenfahrer wurde jetzt tatsächlich im Bundesgesetzblatt vom 23. August veröffentlicht und ist damit besiegelt.

    Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung im Juli der Abschaffung der Ortskundeprüfung für Krankenwagen- und Mietwagenfahrer in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern zugestimmt. Jetzt wurde der Wegfall im Bundesgesetzblatt 2017, Teil I, Nr. 58, Seite 3233 veröffentlicht und damit amtlich. Gestrichen wurde dazu per Änderungsverordnung in § 48 FeV der Nebensatz: „, oder – falls die Erlaubnis für Mietwagen oder Krankenkraftwagen gelten soll – die erforderlichen Ortskenntnisse am Ort des Betriebssitzes besitzt; dies gilt nicht, wenn der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat“.

    Bayern hatte auf Empfehlung der Bayerischen Staatsregierung an die Führerscheinstellen, „im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung“ bereits ab Mai auf die Ortskundeprüfung für Krankenwagen und Mietwagen verzichtet.

    Der GVN bemängelt in seinem gestern versendeten Informationsblatt den Schnellschuss seitens der Gesetzgebung: „In der nächsten Bundestags-Legislaturperiode wäre ohnehin eine Revision des PBefG und seiner Begleitgesetze angestanden. In diesem Kontext hätte man über eine Modernisierung der Ortskunde als Teil eines Gesamtkonzeptes beraten können. Aber man wollte wohl wieder einmal Handlungsfähigkeit zeigen. Gründlichkeit vor Schnelligkeit, Lösungen aus einem Guss statt Stückwerk, langfristiges Denken und nachhaltige Entscheidungen statt kurzfristige Aufmerksamkeit, dies würden wir uns von der Politik wünschen. Dieser Schnellschuss bei der Ortskunde ist ein schlechtes Beispiel.“

    #Mietwagen #Ortskundeprüfung

  • Tödliche Kollision in Lichtenberg: - Unglücksauto war für Bolt unterwegs
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/toedliche-kollision-in-lichtenberg-ungluecksauto-war-fuer-bolt-unte

    27.10.2021 von Peter Neumann - Zwei Menschen starben, als der Wagen mit einer Straßenbahn der BVG zusammenstieß. Nun gibt es einen Hinweis, für welchen App-Betreiber er fuhr.

    Der Unfallort in der Landsberger Allee in Lichtenberg, Ecke Liebenwalder Straße. Der weiße Toyota Prius (im Hintergrund) war auf die Straßenbahngleise gefahren.

    Berlin - Es war eine Fahrt in den Tod. Als in der Nacht zu Sonntag ein Auto auf die Gleise in der Landsberger Allee fuhr und mit der BVG-Straßenbahn 9024 zusammenstieß, kamen der Fahrer und einer der drei Fahrgäste ums Leben. Der weiße Toyota Prius war für ein Personenbeförderungsunternehmen unterwegs, er war mithilfe einer App bestellt worden. Bislang war nicht bekannt, um welchen Fahrdienstvermittler es sich handelte. Uber und FreeNow waren es nach eigenen Angaben nicht. Aber wer dann? Das steht jetzt offenbar fest.

    Crash in BerlinLichtenberg: Unfall mit Straßenbahn und Auto, zwei Tote, drei Personen verletzt

    „Nach Überprüfung der uns vorliegenden Daten ist es wahrscheinlich, dass diese Fahrt über die Bolt-Plattform gebucht wurde“, teilte das Unternehmen Bolt der Berliner Zeitung auf Anfrage mit.
    Taxibranche wittert unlautere Konkurrenz

    „Mit Bestürzung haben wir von dem Unfall erfahren, der sich in der Nacht zu Sonntag in Lichtenberg ereignet hat und bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren haben und zwei weitere schwer verletzt wurden“, so Bolt. „Unser tiefes Beileid gilt den Freunden und Angehörigen der Verstorbenen in dieser schweren Zeit, und wir wünschen den beiden Verletzten baldige Genesung.“ Das Unternehmen wolle mit der Polizei zusammenarbeiten, um sie bei der Untersuchung des Unfalls zu unterstützen.

    PersonenverkehrUber gegen Bolt: Krieg im Mietwagen-Revier

    Bolt mit Hauptsitz in Estland bietet seit Juni auch in Berlin einen Ride Hailing Service. Wie seine Konkurrenten Uber und FreeNow vermittelt Bolt Aufträge an Unternehmen, die Mietwagen mit Fahrer einsetzen, und kassiert dafür 15 Prozent Provision. Weil die Fahrpreise oft unter den Taxitarifen liegen, sieht die Taxibranche unlautere Konkurrenz am Werk. Mit dem wenigen Geld, das bei den Beförderern landet, ließen sich solche Firmen nicht gesetzestreu betreiben. Fahrer seien oft zu lange im Einsatz. Bei FreeNow hieß es, dass die Personenbeförderungsunternehmen nicht mit ihnen kooperieren würden, wenn sie beim jetzigen Geschäftsmodell nicht wirtschaftlich arbeiten könnten.

    #Berlin #Landsberger_Allee #Lichtenberg, #Mietwagen #Verkehr #Unfall

  • Didi ride-hailing service pulled from app stores in China
    https://www.theguardian.com/world/2021/jul/05/didi-ride-hailing-service-pulled-from-app-stores-in-china

    China’s cyberspace regulator has announced that it has ordered smartphone app stores to stop offering Didi Global Inc’s app after finding that the ride-hailing giant had illegally collected users’ personal data.

    On Sunday the Cyberspace Administration of China (CAC) said it had told Didi to make changes to comply with Chinese data protection rules, four days after Didi began trading on the New York Stock Exchange, having raised $4.4bn in an initial public offering.

    The CAC did not specify the nature of Didi’s violation in a statement on its social media feed.

    Didi responded by saying it had stopped registering new users and would remove its app from app stores. It said it would make changes to comply with rules and protect users’ rights.

    “The Company expects that the app takedown may have an adverse impact on its revenue in China,” the company said in a statement.

    China has been clamping down on its homegrown technology giants over antitrust and data security concerns. Didi is the latest Chinese tech unicorn to be targeted by authorities after Alibaba’s fintech arm Ant was forced to halt a record-breaking IPO last November.

    Didi made its trading debut on Wednesday in an IPO that valued the company at $67.5bn, well down from the $100bn it had hoped for, which potential investors had resisted.

    Redex Research director Kirk Boodry, who publishes on Smartkarma, said the CAC’s move appeared “aggressive”. “(It) indicates the process could take a while, but they have a large installed base so near-term impact (is) likely muted for now,” he said.

    Didi’s app was still working in China for people who had already downloaded it. It offers over 20 million rides in China every day, on average.

    CAC on Friday announced an investigation into Didi to protect “national security and the public interest“, prompting a 5.3% fall in its share price to $15.53. The stock was sold at $14 a share in the IPO – the top of the indicated range.

    Didi, which offers services in China and more than 15 other markets, gathers vast amounts of real-time mobility data every day. It uses some of the data for autonomous driving technologies and traffic analysis.

    Didi had flagged Chinese regulations in its IPO prospectus and said: “We follow strict procedures in collecting, transmitting, storing and using user data pursuant to our data security and privacy policies.“

    A notice on Didi’s China app showed it had updated its user information and data privacy policy on 29 June, the day before its trading debut. In a statement to Reuters, Didi described the move as a “regular update” after adding two new services on the app under its chauffeur business.

    Founded by Will Cheng in 2012, the company had previously been subject to regulatory probes in China over safety and its operating licence.

    #Chnia #Mietwagen #Plattform #Regulierung #Politik #Didi_Chuxing

  • jungle.world - »Man hat sich allein­gelassen gefühlt«
    https://jungle.world/artikel/2021/18/man-hat-sich-allein-gelassen-gefuehlt

    05.05.2021 von Jérôme Buske - Small Talk mit Felix über die ­Arbeitsbedingungen bei Clevershuttle in Leipzig

    »Man hat sich allein­gelassen gefühlt«

    Clevershuttle ist ein seit 2014 bestehendes Start-up-­Unternehmen mit Sitz in Berlin, das in mehreren Städten Fahrdienste anbietet, teilweise in Zusammenar­beitet mit lokalen Verkehrsbetrieben. Da die Flotte des Unternehmens aus mit Ökostrom betriebenen Elektrofahrzeugen und Wasserstofffahrzeugen besteht, vermarktet es sich als umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto und als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr. In Leipzig können Fahrgäste, die ein ähnliches Fahrziel haben, per App ein Fahrzeug mit einem Fahrer oder einer Fahrerin buchen und auf diese Weise Kosten sparen. Weil die Firma gegen Arbeitsschutzauflagen verstoßen haben soll – was sie bestreitet –, hat sich ein Teil der Leipziger Belegschaft in einer Betriebsgruppe organisiert. Die Jungle World hat mit Felix* gesprochen, einem der dortigen Mitarbeiter.

    Sie haben mit anderen Mitarbeitern eine Betriebsgruppe gegründet. Warum?

    Die Bedingungen werden sukzessive schlechter. Die Gewinneinbußen werden auf die Löhne der Belegschaft umgelegt. Wir arbeiten für den Mindestlohn und lange Schichten von über zehn Stunden sind keine Seltenheit. Zuschläge für Feiertags- und Sonntagsarbeit gibt es nicht. Viele Fahrer und Fahrerinnen leiden an Müdigkeit und Erschöpfung; wenn es einmal zu einem Unfall kommt, steht die Firma nicht hinter ihren Mitarbeitern, da sie offenbar nur mangelhaft versichert ist. Beispielsweise fuhr ein Kollege gegen einen Bordstein und beschädigte einen Reifen, Clevershuttle hat versucht, ihn an der Zahlung des Schadens zu beteiligen, indem ein entsprechender Betrag vom Lohn abgezogen werden sollte. Dagegen wurde erfolgreich Einspruch eingelegt. Außerdem ist die Personalpolitik fragwürdig: Viele werden nach ihrer Probezeit nicht übernommen.

    Welchen Einfluss hat die Covid-19-Pandemie auf Ihre Arbeit?

    Die Probleme begannen auf dem Höhepunkt der zweiten Pandemiewelle: Als während der Weihnachtsfeiertage die Infektionszahlen anstiegen – die Siebentage­inzidenz lag in Leipzig zeitweise über 400 – wurden weiterhin verschiedene Fahrgäste in einem Auto befördert. Das führte oftmals zu absurden Situationen, etwa dass vier Kundinnen und Kunden aus drei Haushalten in einem Clevershuttle mitfuhren und fragten, ob dies überhaupt legal sei. Die Coronaschutzverordnung wurde seitens des Unternehmens mehrfach missachtet beziehungsweise »weit« ausgelegt: bis zum 24. Dezember bekamen wir keine FFP-2-Masken, und die ersten Schnelltests wurden von der Unternehmens­leitung erst zwei Wochen, nachdem der Gesetz­geber die Unternehmen dazu verpflichtet hatte, zur Verfügung gestellt. Wenig überraschend gab es in der Be­legschaft bald den ersten Covid-19-Fall. Man hat sich als Fahrer mit der Situation alleingelassen gefühlt.

    Wie reagierte die Belegschaft?

    Einige Kollegen kündigten, andere äußerten Kritik und beschwerten sich bei den Chefs. Die Beschwerden wurden jedoch größtenteils ignoriert, auch der Betriebsrat hat nichts unternommen. Auf die Kritik wegen der Verstöße gegen den Infektionsschutz wurde erwidert, dass es angeblich zu »keinem direkten Kundenkontakt« komme, weil in den Autos ja Plastikfolien als Barrieren angebracht sind.

    Wie geht es mit der Betriebsgruppe weiter?

    Derzeit befinden wir uns in einer Organisationsphase und machen zunächst auf die Missstände öffentlich aufmerksam. Darüber hinaus stehen wir in engem Kontakt mit der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiterunion.

    * Name von der Redaktion geändert.

    #Leipzig #Mietwagen #Arbeitskampf

  • Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16. April 2021 - Bundesgesetzblatt
    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0822.pdf%27%5D__16238435687

    Auf diesen Passus im neuen Personenbeförderungsgesetz wird man die Berliner Politik , die Senatsverwaltung für Verkehr (etc.), und die Taxi-Aufsichtsbehörde festnageln müssen, um dem Uber Einhalt zu gebieten.

    25. § 49 wird wie folgt geändert:
    a) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
    ...
    ff) Nach Satz 6 wird folgender neuer Satz 7
    eingefügt:
    „In Städten mit mehr als 100 000 Einwoh-
    nern kann die Genehmigungsbehörde zum
    Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen
    die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen
    für den gebündelten Bedarfsverkehr auch
    auf den in ihrem Bezirk betriebenen Ver-
    kehr mit Mietwagen anwenden, wenn per
    App vermittelter Verkehr mit Mietwagen
    einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrt-
    aufkommen im Gelegenheitsverkehr mit
    Taxen, Mietwagen und gebündelten Be-
    darfsverkehr überschreitet.“

    b) Folgender Absatz 5 wird angefügt:
    „(5) Die Genehmigungsbehörde kann für
    Gemeinden mit großer Flächenausdehnung
    Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnah-
    men von der Pflicht zur Rückkehr an den Be-
    triebssitz ohne neuen Beförderungsauftrag an
    einen anderen Abstellort als den Betriebssitz
    festlegen. Hierbei ist eine Mindestwegstrecke
    von 15 Kilometern zwischen Hauptsitz und
    Abstellort oder bei mehreren Abstellorten zwi-
    schen diesen zu Grunde zu legen. Die Geneh-
    migungsbehörde kann insbesondere Regelun-
    gen treffen über
    1. die Anforderungen an den Abstellort und
    2. die zulässige Anzahl von Abstellorten.“
    26. § 50 wird wie folgt gefasst:
    㤠50
    Gebündelter Bedarfsverkehr
    (1) Gebündelter Bedarfsverkehr ist die Beför-
    derung von Personen mit Personenkraftwagen,
    bei der mehrere Beförderungsaufträge entlang
    ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt wer-
    den. Der Unternehmer darf die Aufträge aus-
    schließlich auf vorherige Bestellung ausführen.
    Die Genehmigungsbehörde kann, soweit öffent-
    liche Verkehrsinteressen dies erfordern, be-
    stimmen, dass Fahrzeuge des gebündelten
    Bedarfsverkehrs nach Ausführung der Beförde-
    rungsaufträge unverzüglich zum Betriebssitz oder
    zu einem anderen geeigneten Abstellort zurück-
    kehren müssen, es sei denn, die Fahrer haben
    vor oder während der Fahrt neue Beförderungs-
    aufträge erhalten. Die Annahme, die Vermittlung
    und die Ausführung von Beförderungsaufträgen,
    das Bereithalten gebündelter Bedarfsverkehre so-
    wie Werbung für gebündelte Bedarfsverkehre dür-
    fen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet
    sein, zur Verwechslung mit dem Taxen- oder dem
    Mietwagenverkehr zu führen. Den Taxen und
    Mietwagen vorbehaltene Zeichen und Merkmale
    dürfen für den gebündelten Bedarfsverkehr nicht
    verwendet werden. Die §§ 21 und 22 sind nicht
    anzuwenden.

    #Deutschland #Taxi #Mietwagen #Recht #Personenbeförderungsgesetz #PBfeG

  • Acht Bußgelder für 4.000 Mietwagen in einem Jahr
    https://www.taxi-times.com/acht-bussgelder-fuer-4-000-mietwagen-in-einem-jahr

    Tino Schopf (SPD) hat im Abgeordnetenhaus am 22.1. erneut eine Anfrage zum Taxi- und Mietwagengewerbe gestellt. Wir fassen die Antworten von Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese zusammen.

    Von Ende Januar bis Ende Dezember 2020 ist die Zahl der Taxikonzessionen in Berlin von 7.928 um 1.030 auf 6.898 gesunken (-13 Prozent). Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Mietwagen von 3.619 auf 4.589 (+26 Prozent). Tatsächlich dürften in Berlin weit über 5.000 Mietwagen fahren, da etliche Unternehmer Betriebssitze im Umland angemeldet haben.

    Den Grund für diese laut Schopf „auffällige Diskrepanz“ kann der Senat nicht benennen, da Antragstellende und Genehmigungsinhaber nicht zu ihrer Motivation befragt werden würden. Aus Sicht des Senats bedürfe es allerdings für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Taxen- und Mietwagengewerbe unter Berücksichtigung der heute bestehenden Vermittlungsmöglichkeiten einer Änderung des Personenbeförderungsrechts des Bundes. „Nur mit Regelungen, die über die Dokumentation der Rückkehrpflicht hinausgehen, kann eine Abgrenzung des Taxigewerbes vor dem konkurrierenden Mietwagengewerbe sinnvoll erreicht werden. Entscheidend ist, dass im Rahmen der anstehenden Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) […] Regelungen geschaffen werden (Kennzeichnungspflicht, Datenübermittlungs-, Aufzeichnungs- und Monitoring-Pflichten), die bei plattformbasierten, digital vermittelten taxiähnlichen Verkehren […] eine manipulationssichere aufwandsarme Kontrolle […] ermöglichen. Dafür setzt sich das Land Berlin nachdrücklich bei der PBefG-Novelle ein, die […] sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet.“

    Zum Thema Rechtsverstöße durch Mietwagenfahrer legte Streese konkrete Zahlen zu Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeldern vor: Demnach habe man 2020 insgesamt 467 Ordnungswidrigkeiten (Owi) für Mietwagen eingeleitet, die zu fünf Verwarnungen in Höhe von 255 € geführt hätten. Zudem wurden 13 Bußgeldbescheide erlassen, von denen acht in Höhe von insgesamt 2.225 Euro rechtskräftig wurden.

    Zum komplexen und schwierigen Nachweis eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht macht Streese folgende Angaben: „Die Feststellung, ob ein Verstoß gegen die Rückkehrpflicht vorliegt, ist während einer Verkehrskontrolle nur möglich, wenn die Fahrerin/der Fahrer den Verstoß vor Ort zugibt. […] Die Aufzeichnung von Beförderungsaufträgen wird seit Januar 2019 als Auflage zur Genehmigung mit … detaillierten Angaben gefordert. Für Unternehmen, die ihre … Genehmigung bis Dezember 2018 erhalten haben, besteht noch keine Pflicht, die Beförderungsaufträge in diesem Umfang zu erfassen.“

    Einen interessanten Punkt sprach Schopf mit der Frage an, welche konkreten Ressourcen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens vorzuhalten seien, ab welcher Betriebsgröße Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung gestellt werden müssen und wie der Nachweis darüber erbracht wird. Pausenräume/-bereiche verlangt die Arbeitsstättenverordnung ab elf Beschäftigten „oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern.“, stellt dazu die zustände Behörde „LABO“ klar. Sie fordere aber bei Personenbeförderern ab zwei Fahrzeugen „geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten für angestellte Fahrerinnen/Fahrer“, was vom Unternehmer zu belegen sei und „in der Regel durch eine Besichtigung des Betriebssitzes überprüft“ werde. Dabei seien Beanstandungen „eher die Ausnahme“. Über Toiletten hinausgehende Waschräume o. ä. sind „dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe dies erfordern“, was bei Fahrern wohl nicht der Fall ist.

    Kfz-Stellplätze, die sich „in unmittelbarer Nähe“ zum Betriebssitz befinden müssen, dürfen laut LABO auch bis zu ca. zehn Gehminuten entfernt liegen – deren Überprüfung „ggf. durch eine Ortsbesichtigung oder – besonders derzeit unter den Bedingungen der Pandemie – durch Auswertung elektronischer Karten und Luftbilder“ erfolge. ar

    Hinweis der Redaktion: Bei der Einschätzung, mit welchen Vorgaben bei der Beantragung einer Mietwagengenehmigung die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. vertritt die Berlner Senatsverwaltung eine komplett andere rechtsauffassung als die Hamburger Behörde. Taxi Times hat darüber in einem gesonderten Beitrag berichtet.

    #Taxi #Mietwagen #Hamburg #Berlin #LABO

  • Taxi, Uber, Moia: Bundestag beschließt Reform des Personenbeförderungsgesetzes | heise online
    https://www.heise.de/news/Taxi-Uber-Moia-Bundestag-beschliesst-Reform-des-Personenbefoerderungsgesetzes-

    05.03.2021 von Volker Briegleb - Der Bundestag beschließt neue Regeln für Uber und Drive Now sowie ein rechtliches Fundament für Shuttles wie Moia. Die Taxibranche will weiter kämpfen.

    Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Personenbeförderungsrechts am Freitag mit großer Mehrheit verabschiedet. Das vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) vorangetriebene „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ soll Raum für neue Mobilitätsangebote schaffen und ändert einige der Regularien für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Neben der Großen Koalition haben auch die Grünen für die Reform gestimmt. Deshalb wird auch kein Widerstand im Bundesrat mehr erwartet.

    Zuvor hatte es aus der Taxi-Branche heftigen Widerstand gegen eine Liberalisierung der Personenbeförderung gegeben. Taxifahrer und Unternehmen bekommen es vor allem in den Großstädten mit neuer Konkurrenz durch Anbieter wie Uber und Drive Now sowie kleine Shuttlebusse zu tun. Vor allem letztere, die in Städten wie Hannover (Moia) und Berlin (Berlkönig) noch mit Ausnahmegenehmigungen operieren, sollen mit dem neuen Gesetz auf ein festes rechtliches Fundament gestellt werden.

    Scheuer: „Fairer Ausgleich“

    „Wir wollen eine moderne und attraktive Personenbeförderung. Wir wollen zeitgemäße, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen“, erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). „Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV. Fairer Ausgleich und klare, wirksame Steuerungsmöglichkeiten für die Kommunen, um vor Ort pass- und bedarfsgenaue Angebote zu ermöglichen.“

    Besonders umkämpft war dieser „faire Ausgleich“ zwischen Taxis und den neuen, App-gestützten Fahrdienst-Vermittlern. Ubers ursprüngliches Geschäftsmodell, Mitfahrten bei Privatpersonen zu vermitteln, passt nicht in den deutschen Rechtsrahmen. Inzwischen operieren Uber und Drive Now in Deutschland auf Grundlage der Regelungen für Mietwagen mit Fahrerin oder Fahrer. Im Unterschied zu Taxis müssen Mietwagen nach einer Tour zu ihrem Betriebssitz zurückkehren und dürfen sich nicht im Stadtgebiet für weitere Passagiere bereithalten.

    Streitfall „Rückkehrpflicht“

    Diese „Rückkehrpflicht“ bleibt entgegen der ursprünglichen Pläne des BMVI nun prinzipiell bestehen. Größere Kommunen bekommen nun aber die Möglichkeit, weitere Wartezonen für Mietwagen auszuweisen, um lange Leerfahrten vermeiden zu helfen. Kommunen bekommen darüber hinaus Möglichkeiten, den Mietwagensektor strenger zur regulieren, wenn Wildwuchs droht. Die Ortskundeprüfung für Taxifahrer wurde abgeschafft und durch eine Fachkundeprüfung ersetzt, die dann auch Mietwagenchauffeure und Shuttlefahrer ablegen müssen. Ein aktuelles Navigationssystem ist Pflicht im Fahrzeug.

    Die Taxibranche reagierte mit gemischten Gefühlen. „Haben wir alles erreicht, was wir wollten? Nein“, schrieb Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, an die Verbandsmitglieder. „Aber wir haben viel erreicht. Die Struktur des PBefG ist bewahrt. Taxitarif und Rückkehrpflicht bleiben grundsätzlich erhalten.“ Erstmalig ermögliche das Gesetz auch zusätzliche Regeln in den Großstädten, „die von Mietwagen überschwemmt werden“. Die Auseinandersetzung mit Uber werde weitergehen.

    „Verlierer sind die Verbraucher“

    Der FDP-Verkehrspolitiker Torsten Herbst kritisierte, die Reform sei völlig überbürokratisiert und zementiere Besitzstände. „Der große Verlierer sind die Verbraucher.“ Die Rückkehrpflicht werde gerade auf dem Land Angebote verhindern. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte, dass neue Anbieter künftig rechtssicher unterwegs sein können. Die Kommunen sollten sich nun auch dafür einsetzen, dass neue Mobilitätsservices ermöglicht und nicht verhindert werden. Der Digitalverband Bitkom sieht „allenfalls einen halben Schritt in die richtige Richtung“. Statt konsequent digitale Technologien einzusetzen, werde in zentralen Punkten der analoge, klimaschädliche Status quo gesetzlich verankert.

    #ÖPNV #Taxi #Rückkehrpflicht #Mietwagen #Uber #Personenbeförderungsgesetz

  • Verkehrspolitik in der BRD : Dumping durch Uber und Co. (Tageszeitung junge Welt)
    https://www.jungewelt.de/artikel/379657.verkehrspolitik-in-der-brd-dumping-durch-uber-und-co.html

    06.06.2020 von Oliver Rast Dumping durch Uber und Co. Traditionelles Taxigewerbe durch »Tarifkorridor« und »Tarif ohne Zeitfaktor« weiter gefährdet

    Die eine Fraktion vermeldet Vollzug, die andere dementiert. So ist das hierzulande bei der großen Koalition. Es geht um die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBeFG), also um den Taxi- und Mietwagenverkehr. SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sagte am Freitag dpa, dass sich die Koalitionsfraktionen »über Grundzüge für den weiteren politischen Prozess« verständigt hätten, mehr indes nicht. Zuvor hatte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) gegenüber dem Magazin Focus von einer Koalitionseinigung und einem ausgewogenen Kompromiss für »moderne Mobilitätsangebote« gesprochen.

    Eine von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eingesetzte »Findungskommission« zur »Reform« des PBeFG soll am 19. Juni tagen. Laut Eckpunktepapier will die Koalition den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern. Sogenannte Pooling-Angebote von Fahrdiensten, bei denen sich mehrere Fahrgäste ein Fahrzeug teilen, sollen nun erlaubt werden. Bislang sind viele neue Anbieter wie Uber oder der VW-Ableger Moia nur mit befristeten Ausnahmeregelungen unterwegs.

    Ingrid Remmers, verkehrspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, lehnte den Novellenentwurf am Freitag gegenüber jW ab: »Die Kriterien zur Genehmigung von Mietwagenverkehren sind völlig unzureichend.« Der Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, sagte am Freitag jW, dass ein »unregulierter Dumping-Verkehr von Uber und Co.« in den Städten verhindert werden müsse.

    Union und SPD schweben des weiteren »flexible Taxitarife« (»Tarifkorridor«, »Tarif ohne Zeitfaktor«) vor. Remmers zufolge haben Taxis im Gegensatz zu »neuen Mobilitätsdienstleistern« eine Beförderungspflicht, weshalb stabile Tarife erforderlich seien.

    Die »Rückkehrpflicht« für taxiähnliche Mietwagen hingegen soll erhalten bleiben. Danach müssen Fahrzeuge nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren und dürfen – anders als Taxis – nicht auf der Straße auf Kunden warten. Oppermann fehlen aber »Instrumente der Kontrolle«, um das Taxi »dauerhaft als Teil der Daseinsvorsorge zu erhalten«.

    #Taxi #Uber #disruption #Verkehr #Mietwagen #Personenbeförderungsgesetz #ÖPNV

  • Taxi-Bundesverband fordert Vorbestellfrist für Mietwagen - Mietwagenbranche, Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin - das unabhängige, bundesweite Taxi-Magazin
    https://www.taxi-heute.de/de/news/mietwagenbranche-bundesverband-taxi-und-mietwagen-e-v-taxi-bundesverband-

    In Frankreich gab es eine Vorbestellfrist, die im Namen des fairen Wettbewerbs von der Regierung gekippt wurde. Mal sehen, ob die Verankerung des Taxi-Bundesverbands so gut ist, dass die Forderung eine Chance bekommt.

    12.03.2020 von Dietmar Fund - Für Mietwagen sollte eine Vorbestellfrist von mindestens 30 Minuten eingeführt werden, die zwischen dem Auftragseingang und dem Fahrtantritt liegt. Nur so könne wirksam und leicht kontrollierbar verhindert werden, dass Mietwagen taxiähnlichen Verkehr anbieten, schreibt der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.

    Eine solche Regelung könne auf Großstädte beschränkt werden. Als solche zählt der Verband Städte ab 100.000 Einwohnern.

    Der Verband sieht seinen Vorschlag als neues Element zur zusätzlichen Abgrenzung von Taxis und Mietwagen. Gleichzeitig betont er, dass die Rückkehrpflicht für auftraglose Mietwagen als Unterscheidungsmerkmal zwischen Taxis und Mietwagen auf keinen Fall aufgeweicht werden dürfe. Die Politik solle vielmehr die Voraussetzungen für eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht schaffen.

    Dass man als ehrlich wirtschaftender Unternehmer mit Mietwagen, die taxiähnlichen Betrieb anbieten, nicht überlebensfähig ist, war übrigens ein Thema, das bei der letzten Sitzung der Taxi-Erfa-Gruppe in Oldenburg angesprochen wurde. Einen Bericht dazu bringt taxi heute in der Ausgabe 3-4/2020.

    #Taxi #Mietwagen #Politik #Rückkehrpflicht

  • Beschwerden zum unerlaubten Bereithalten von Mietwagen mit auswärtigen Kennzeichen - Stellungnahme des LABO an die Taxenverbände - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/aktuelles/artikel.589776.php

    Hallo Herr Schötz,

    das ist schon richtig gelungen, wie sie sich als Leiter des Referat Fahrerlaubnisse, Personen- und Güterbeförderung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, der Taxi-Aufsichtsbehörde, aus der Verantwortung stehlen. Seit Ihrem Schreiben vom 09.05.2017 singen die Geschäftführer und Rechtsverdreher in den Uber-Zentralen Deutschlands fröhlich
    Ach wie schön, dass keiner weiss, dass ich Rumpelstilzchen heiss .

    Der Betrieb einer reinen Internetplattform zur Vermittlung genehmigter Verkehrsformen ist weder verboten, noch irgendwie genehmigungspflichtig. Der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz gem. § 49 Absatz 4 PBefG unterliegt daher auch nur das Unternehmen, das die vermittelten Fahrten als Genehmigungsinhaber für den Verkehr mit Mietwagen tatsächlich ausführt.

    Schon vor drei Jahren, als Sie das unten verlinkte Schreiben verfassten, war abzusehen, dass Uber von europäischen Gerichten auf nationaler und gesamteuropäischer Ebene nicht nur als Vermittler sondern aufgrund seiner zentralen Rolle im Gewerbe als Taxibetrieb definiert und in die Pflicht genommen werden würde oder bereits wurde. Nur in Deutschland und im ähnlich chaotisch strukturierten Belgien verteidigen Bürokraten und Politiker Ihres Schlages aus Denkfaulheit, Dummheit oder Eigennutz noch den großen Gesellschaftsschädling aus Übersee.

    Schade, dass hierzulande öffentliche Funktionsträger nicht auf Zeit ins Amt gewählt werden sondern sich auf eine üppige Pension freuen dürfen, solange sie die silbernen Löffel nur im übertragenen Sinne klauen.

    Vielleicht kommen Sie doch noch zur Vernunft. Man sieht sich.

    https://www.berlin.de/labo/_assets/kraftfahrzeugwesen/20170509_stellungnahme-des-labo.pdf

    #Berlin #Taxi #Uber #Mietwagen #Recht #Verwaltung #LABO

  • Free Now: DNA-Mutation erreicht nächste Stufe
    https://www.taxi-times.com/free-now-dna-mutation-erreicht-naechste-stufe

    7. Februar 2020 von Hayrettin Şimşek - In Berlin wurden die ersten Mietwagen mit Free-Now-Werbung gesichtet. Nicht selten sitzen am Steuer „Beihilfe leistende, DNA mutierte Taxiunternehmer. Ein trauriges Lehrstück zum Thema „Wie schaffe ich mich selbst ab“.

    Bislang hatte sich „mytaxi“, jetzt als Free Now, immer als Partner des Taxigewerbes dargestellt. Doch seit der Wandlung von „mytaxi“ hin zu Free Now werden bevorzugt Mietwagen vermittelt und so das Geschäftsmodell von Uber kopiert.

    Das steht im deutlichen Widerspruch von jener Selbstdarstellung von Free Now, die auf deren Website nachlesbar ist: „Taxi ist nach wie vor ein wichtiger Teil unserer DNA“, heißt es dort, aber man wolle neben dem Taxi auch weitere Mobilitätsangebote anbieten. Damit diese auch massenweise angenommen werden, lockt der Fahrtenvermittler seit Monaten mit Angeboten wie „Fünf Euro pro Fahrt mit beliebiger Länge“ oder ähnlichen rabattierten Touren. Da man diese Angebote speziell jenen Kunde macht, die vorher über mytaxi ein echtes Taxi bestellt haben, gehen diese Abwerbeversuche radikal auf Kosten des Taxigewerbes.

    Die Strategie von Free Now, Uber & Co. ist es, auf ein neues Personenbeförderungsgesetz hinzuarbeiten, in dem das Taxigewerbe praktisch abgeschafft und damit seine grundlegenden Eigenschaften in Bezug auf die Daseinsvorsorge nicht mehr erfüllen kann.

    Das Traurige daran ist: Die Tatsache, dass das Taxigewerbe von Free Now regelrecht als Trittbrett missbraucht wird, scheint bei den Free-Now-Unterstützern nicht angekommen zu sein.

    Anstatt diejenigen Taxiunternehmer- und Fahrer zu unterstützen, die zum Start der Free-Now-App ihre Zusammenarbeit mit Free Now kündigten, (Münchner Taxiunternehmer demonstrierten dies besonders eindrucksvoll) und die etablierten Bestell-Apps wie taxi.eu und Taxi Deutschland nutzen, fahren nach wie vor deutschlandweit unzählige Taxibetriebe Aufträge von Free Now. Obwohl längst bewiesen ist, dass diese Kunden am Ende ihrer Fahrt postwendend einen Aufruf erhalten, sie mögen doch bei der nächsten Fahrt einmal den Mietwagendienst „Ride“ ausprobieren.

    Ein frustrierter Taxifahrer hat in dieser Woche in einer Whats-App-Gruppe einen sarkastischen Leitfaden veröffentlicht, wie man sich als Taxifahrer selbst abschafft: „Ein Konkurrent (mytaxi / Free Now) möchte mich vernichten und meine Kunden haben. Er startet mit Kampfpreisen (5,- € pro Fahrt) unter den Betriebskosten. Am Anfang fehlt ihm noch ein wenig Personal für sein Angebot. Also beauftragt er mich, damit ich meine ehemaligen Kunden für ihn fahre. Die bezahlen bei ihm fast nix, er erstattet mir aber großzügig den vollen Preis. Der Kunde ist voll zufrieden mit Preis und Leistung und für mich für immer verloren. Wie doof muss eigentlich ein Unternehmer sein, um so seinen Betrieb zu führen? Das sind keine Kollegen mehr, sondern Feinde unseres Gewerbes. Es geht um unser aller Existenz.“

    Man mag dem Verfasser dieser Zeilen voll und ganz zustimmen, zumal sich die längst prophezeiten Absichten von Free Now mittlerweile im Portemonnaie des Taxigewerbes widerspiegeln. Free Now hat seine Taxi-DNA kräftig verändert und die Mutation hat auch einige Taxibetriebe infiziert, die inzwischen parallel Mietwagenbetriebe betreiben und ihr Bekenntnis zu Free Now jetzt auch mit Außenwerbung sichtbar machen.

    Für die Kasse von Free Now ist das prima: Der Vermittler verlangt von Taxibetrieben nur sieben Prozent Provision vom erzielten Fahrpreis, während sie von Mietwagenbetrieben bei jeder „Free- Now-Ride-Fahrt 25 Prozent des Umsatzes einbehalten. Bei einem Umsatz von 1.000 Euro kassiert man beim Taxi eine Provision von 70 Euro (plus 19% MwSt.), beim Mietwagen 250 Euro (plus 19% MwSt.)

    In Stuttgart haben die Vorstände zweier Taxiverbände alle Free-Now-Teilnehmer für den 21. Februar zu einer Infoveranstaltung eingeladen. „Es geht darum die „Kollegen davon zu überzeugen was Free Now vorhat und was das Ride Modell für’s Taxigewerbe bedeutet“, schreibt einer der Organisatoren. „Wir hoffen, sie überzeugen zu können, bei Free Now zu kündigen und sich wieder der Zentrale anzuschließen.“

    Alle, denen das Taxigewerbe noch etwas bedeutet, werden den Stuttgartern die Daumen drücken. Andernfalls ist zu befürchten, dass eine weitere Expansion von Free Now in Kombination mit einer entsprechenden Änderung des Personenbeförderungsgesetzes das endgültige Aus für das Taxigewerbe bedeutet.

    #Taxi #Mietwagen #Free_Now #Berlin

  • Behörde schließt Fahren für Uber aus - Taxi-Apps, Personenbeförderungsrecht (auch PBefG) | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin - das unabhängige, bundesweite Taxi-Magazin
    https://www.taxi-heute.de/de/node/20240

    03.02.2020 - Eine Genehmigungsbehörde in Nordrhein-Westfalen schreibt in die für Mietwagen ausgegebene Genehmigungsurkunde „Fahrten mit dem Fahrdienstvermittler UBER und ähnlichen sind von der Genehmigung ausgeschlossen“. Das berichtete der Mietwagenunternehmer Peter Gerling aus Ratingen am 31. Januar 2020 auf dem 5. VLD-Forum in München. Er ist auch Mitglied des erweiterten Vorstands der Vereinigung der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLD), die das Forum veranstaltete.

    Bei der Veranstaltung wurde intensiv über Plattformen diskutiert, die Mietwagen vermitteln. Zur Sprache kamen dabei außer Uber auch Blacklane oder Talixo, die nach Meinung mancher Teilnehmer das Preisniveau beispielsweise für Flughafenfahrten gesenkt hätten.

    VLD-Vorstandsmitglied Peter Gerling glaubt selbst nicht, dass die Einschränkung in der Genehmigungsurkunde rechtlich Bestand haben werde. „Ich hoffe stark, dass sich das Taxi-Gewerbe auf seine Stärken besinnt und nicht die gesamte Kraft auf den Kampf gegen Uber und andere Vermittler verschwendet. Anstelle dessen sollten kundenorientierte und dienstleistungsbereite Servicegedanken die Branche nach vorne bringen“, erklärte er gegenüber taxi heute. „Ich bin davon überzeugt, dass sich sowohl im Taxi- wie auch Mietwagengewerbe die guten Unternehmen durchsetzen werden.“

    Gerling nannte in der Veranstaltung den Standort der Genehmigungsbehörde. Mit Rücksicht auf deren Sachbearbeiter verzichtet taxi heute darauf, ihn zu nennen.

    #Taxi #Mietwagen #Genehmigungsbehörde #Nordrhein-Westfalen

  • Krankenkassen hindern Qualität und Wettbewerb im Taxigewerbe
    https://www.taxi-times.com/krankenkassen-verhindern-qualitaet-und-wettbewerb-im-taxigewerbe

    20. Januar 2020 - Taxi- und Mietwagenfahrtkosten für regelmäßige Beförderungen zu Bestrahlungstherapien oder zur Dialyse werden üblicherweise von den Krankenkassen übernommen. Doch wer zahlt, bestimmt auch das Entgelt. Die daraus entstehenden Dumpingpreise führen zu einem massiven Qualitätsverlust, worunter vor allem die Patienten leiden.
    ...
    Kundenschilderungen wie diese belegen, dass Krankenkassen das Leistungs- und Qualitätsprinzip des Taxigewerbes aushebeln. Taxi- und Mietwagenbetriebe, die Verlässlichkeit und einen guten Service garantieren, werden von AOK, DAK und Co nicht berücksichtigt, weil das Motto „Qualität hat seinen Preis“ dem Motto „Hauptsache billig“ weichen muss.

    Anstatt also Qualitätsunternehmen leistungsgerecht zu bezahlen und ihnen damit ihre Wirtschaftlichkeit zu bewahren, werden Unternehmen künstlich am Leben gehalten, die weder Service noch Sicherheit garantieren.

    #Taxi #Mietwagen #Krankenfahrten

  • Fiskaltaxameter: Das Hamburger Modell gilt jetzt auch für Mietwagen
    https://www.taxi-times.com/das-hamburger-modell-gilt-jetzt-auch-fuer-mietwagen

    27. Juni 2019 - Was sich zur Kontrolle von Taxibetrieben bewährt hat, soll nun auch die Kontrollierbarkeit von Mietwagen ermöglichen. Hamburgs Aufsichtsbehörde verpflichtet Mietwagenunternehmer zum Einsatz eines manipulationssicheren Wegstreckenzählers.

    Im Rahmen einer von der Handelskammer organisierten Infoveranstaltung erläuterte Dirk Ritter vor 85 anwesenden Taxiunternehmerinnen und Unternehmern eine neue Herangehensweise. Hamburg habe in all den Jahren kaum wahrnehmbare Veränderungen bei seiner Mietwagenanzahl gehabt, berichtete der Abteilungsleiter des Hamburger Taxibüros. Die Zahl habe bei konstant 300 Fahrzeugen gelegen – bei aktuell rund 3.000 Taxis. Allerdings seien in den letzten Wochen verstärkt Antragsteller, vornehmlich aus Berlin, aufgetaucht, deren Absicht, mit Mietwagen taxiähnlichen Verkehr auszuüben, klar erkennbar gewesen sei. „Wir wollen in Hamburg keinen Kampf gegen Mietwagen führen“, betonte Ritter. Als Aufsichtsbehörde habe man dafür zu sorgen, dass jede Verkehrsart im Rahmen der geltenden Gesetze betrieben wird und so ein fairer Wettbewerb entsteht.

    In einem Merkblatt „Hinweise für Antragstellungen im Mietwagenverkehr“ sind die Vorgaben der Hamburger Genehmigungsbehörde auf zwei Seiten definiert. Dazu zählen die klaren Hinweise, dass Mietwagen keine Einzelplatzvermietung machen dürfen und nach Erledigung ihres Auftrags zu ihrem Betriebssitz zurückkehren müssen.

    Mit dieser Rückkehrpflicht verknüpft die Behörde auch weitere Anforderungen. So müsse jeder Unternehmer mit mehr als einem Mietwagen die entsprechende Anzahl von Stellplätzen am Betriebssitz nachweisen. „Die Stellplätze müssen vom Betriebssitz fußläufig erreichbar sein“, heißt es im Merkblatt, wobei Ritter bei der Bemessung von „fußläufig“ auf gängige Rechtsprechungen verweist, die von 5-7 Minuten sprechen.

    Darüber hinaus seien gemäß Arbeitsstättenverordnung für das Fahrpersonal unter anderem Pausen- und Hygieneräume zur Verfügung zu stellen, was der Neu-Unternehmer mit entsprechenden Mietverträgen nachzuweisen habe. Ebenso müsse mit dem Antrag eine Gründungskalkulation sowie eine Ertrags- und Kostenvorschau vorgelegt werden. Dazu zähle ein Nachweis der verfügbaren Mittel für die erforderlichen Startinvestitionen. Die Ertrags- und Kostenvorschau sollte aufzeigen, dass ausreichend Umsätze und Einkünfte zu erwarten sind, um die variablen und fixen Kosten (vor allem die Personal-, Fahrzeug-, Betriebssitz- und Vermittlungskosten) zu decken, und dass ein Angreifen des Eigenkapitals oder sogar eine Überschuldung ausgeschlossen ist.

    Von der Pflicht zur Rückkehr ist der Fahrer bzw. Unternehmer dann befreit, wenn er vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat. Ritter ging bei diesem Punkt sehr intensiv auf die Definition der Auftragsannahme ein. „Die Beförderungsaufträge müssen am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingehen und dürfen nur von dort aus an das eigene Fahrpersonal weiter gegeben werden“, heißt es im Merkblatt. Die Hamburger Behörde bestehe dabei allerdings nicht darauf, dass explizit ein Mensch den Auftrag entgegennehmen muss. Stattdessen hat man sich auf eine Dokumentationspflicht verständigt, so dass auch die Nutzung elektronischer Systeme möglich ist.

    Allerdings muss dann auch ein Rechner am Betriebssitz installiert sein, was gerne als antiquiert dargestellt werde, aber eben der gültigen Rechtssprechung zu entnehmen sei, wie Ritter betonte.

    Weitaus mehr als nur ein am Betriebssitz erfasster Fahrtauftrag wird von Hamburgs Behörde hinsichtlich der steuerlichen Aufzeichnungspflichten des Mietwagenunternehmers verlangt. „Auch für Mietwagenunternehmen gilt die Einzelaufzeichnungspflicht aller Geschäftsvorfälle“, heißt es im Merkblatt. „Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen und es ist sicherzustellen, dass eine Buchung nicht in einer Weise verändert wurde, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist“. Die Behörde beruft sich dabei auf den § 146 Abs. 1 und 4 der Abgabenordnung (AO) und stellt explizit die Unveränderbarkeit der Ursprungsaufzeichnung in den Fokus. „Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorfälle ist nur erfüllt, wenn elektronische Aufzeichnungen zu jeder einzelnen Fahrt mit den Angaben zum Fahrpreis gesichert und im Ursprungszustand unverändert gespeichert, aufbewahrt und am Betriebssitz verfügbar gehalten werden.“

    Ritter gesteht den Mietwagenunternehmern zu, dass diese Aufzeichnungen auch von Fahrtenvermittlern zur Verfügung gestellt werden können, verlangt aber in jedem Falle zusätzlich den Einsatz eines Wegstreckenzählers im Fahrzeug. Die bei deutschen Genehmigungsbehörden gängige Befreiung vom Einbau eines Wegstreckenzählers in den Mietwagen wird für Hamburger Mietwagenunternehmen nicht mehr gewährt“, berichtete Ritter und bekam dafür Applaus von den Anwesenden. Erst Recht, als er klarmachte, dass man auch von Mietwagenunternehmern den Einbau eines Wegstreckenzählers mit dahinter geschalteter TIM-Signatur-und Verschlüsselungs-Karte der Bundesdruckerei und einer SIM-Karte für die Übertragung der Daten bzw. ähnliche geeignete Verfahren erwarte.

    Damit legt man den Mietwagenunternehmern eine Fiskalpflicht auf, die derjenigen ähnelt, die man auch gegenüber dem Taxigewerbe seit Jahren einfordert, und die als „Hamburger Modell“ bundesweit als Vorbild hätte dienen können, mangels politischen Willens und behördlicher Kompetenz aber bis heute ein Hamburger Einzelfall geblieben ist.

    Konkret müssen im Wegstreckenzähler folgende drei Angaben elektronisch und unveränderbar gesichert werden: Die gesamte mit dem Fahrzeug zurückgelegte Wegstrecke (Totalkilometerzähler des Wegstreckenzählers), die für jede einzelne Fahrt zurückgelegte Wegstrecke mit Angaben zu Tag und Uhrzeit (Besetztkilometerzähler des Wegstreckenzählers) sowie der Schichtbeginn und das Schichtende, wenn Fahrpersonal beschäftigt wird (Schichtanmeldung und Schichtabmeldung am Wegstreckenzähler). Letzteres werde seitens der Hamburger Behörde auch zur Kontrolle der geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingesetzt, kündigte Ritter an.

    #Hamburg #Uber #Mietwagen #Verordnung #Hamburger_Modell

  • Auch Limousinen-Services wollen gerechten Wettbewerb - taxi heute
    https://www.taxi-heute.de/de/node/20236

    01.02.2020 von Dietmar Fund - Vor Uber und anderen neuen Plattform-Betreibern fürchten sich nicht nur Taxi- und Mietwagenunternehmer, sondern auch Chauffeursdienste und Limousinenservices. Das wurde beim 5. VLD-Forum deutlich, das das die Vereinigung der Chauffeur & Limousinen Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VLD) am 31. Januar 2020 in der Motorworld München veranstaltete.

    Dessen Vorsitzender Timo Müller und sein Vorstandskollege Stefan Pabst hatten ein Programm mit drei Podiumsdiskussionen und mehreren Vorträgen zusammengestellt, das mit dem Moderator Richard Loch ein ehemaliger Taxiunternehmer moderierte. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Elektromobilität wies das Programm zwei interessante Schwerpunkte auf. Es startete mit einer Runde, in der der Europaabgeordnete Markus Ferber, der seit 1994 auch Mitglied des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments ist, mit einem Unternehmer, einem Vertreter der IHK für München und Oberbayern und dem als PBefG-Kommentator bekannten Rechtsanwalt Ralph Müller-Bidinger sprach.

    Vor rund 75 Teilnehmern, nur vier Damen und einer Referentin erklärte der Mietwagenunternehmer Michael Oldenburg, seit dem Markteintritt von Wettbewerbern, die mit Milliarden im Hintergrund Fahrten extrem günstig anböten und jede Menge Prozesse führten, gebe es kein „gerechtes Spielfeld“ mehr. Sie als Unternehmer könnten nur relativ hilflos zusehen. Bei der „unfassbaren Lobbyarbeit von Uber“ könne ein Unternehmer nicht im Mindesten mithalten.

    Ein Unternehmer, der einen Limousinenservice betreibt, erklärte, er finde, dass die Politik Uber unterstütze und sie als Unternehmer unter Druck setze. Ein Disponent fragte, weshalb man wesentlich günstigere Unternehmen überhaupt zulasse. Dem daraufhin vom Moderator angesprochenen Dumpingverbot gab der Rechtsanwalt allerdings wenig Chancen.

    „An Ihrer Stelle würde ich als Unternehmer nicht vom Staat fordern, dass er meine Kalkulationsfreiheit einschränkt“, entgegnete Dr. Korbinian Leitner, Referatsleiter Infrastruktur und Mobilität bei der IHK für München und Oberbayern. Er sagte, im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) seien Verkehrsbetriebe und Plattformanbieter wie Sixt auf dem besten Wege zu einer Mobilitäts-App, über die auch die Limousinen- und Chauffeursdienste buchbar sein sollten.

    Der Europaabgeordnete Markus Ferber betonte, es gehe der EU nicht darum, einfach ein US-Modell nach Europa oder Deutschland zu bringen, sondern einen Rechtsrahmen dafür zu schaffen. „Recht soll von gewählten Vertretern gesetzt werden und nicht von höchsten Gerichten, die mit Urteilen einen Rechtsrahmen setzen“, erklärte er. Man müsse auch sehen, dass es ohne die Uber-App keine taxi.eu-App geben würde. Es habe einen „Bedarf nach Qualitätsverbesserungen“ gegeben.

    An diesem Punkt setzte später auch der Berliner Unternehmer Thomas Mohnke an. Er schilderte, dass er bis 1995 mit zuletzt 650 Taxis Deutschlands größter Taxiunternehmer gewesen sei, bevor er sich mit „abgrundtiefer Enttäuschung“ vom Taxigewerbe abgewandt habe. Dessen Innovationskraft sei erst durch neue Wettbewerber geweckt worden.

    Zu denen gehört Mohnke inzwischen selbst, nachdem er 2016 den insolvent gewordenen Bundestagsfahrdienst Rocvin gekauft und darauf die Safe Driver Group aufgebaut hat. Zu deren Standbeinen gehört außer einem sehr hochwertig platzierten Chauffeursdienst auch eine Flotte von 160 Mietwagen, mit denen Mohnke als Generalunternehmer für Uber unterwegs ist. Sie seien in allen sieben Städten aktiv, in denen Uber vertreten sei, berichtete Mohnke.

    Der Unternehmer sagte, Mietwagen-Plattformen wie Blacklane hätten inzwischen die Preise für Flughafenfahrten halbiert. Sie sprächen Kunden an, die preissensibel seien, aber „aus Ego-Gründen“ nicht Taxi fahren wollten. „Diese Kunden werden Sie nicht wiederbekommen“, erklärte Mohnke. „Chauffeursdienste und Limousinenservices haben eine gute Zukunft, aber nur, wenn sie sich auf das ganz hochwertige Marktsegment konzentrieren und sich in die Netzwerke ihrer Kunden integrieren.“ Keine Plattform habe im Übrigen regionale Kenntnisse. Diesen Vorteil sollten die Unternehmer ausspielen.

    #Uber #Mietwagen