Das bayerische Gefährder-Gesetz. Wegsperren – diese Möglichkeit zie...
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Das bayerische Gefährder-Gesetz. Wegsperren – diese Möglichkeit zielt auch auf aufmüpfige Menschen, auf den fortschrittlichen Teil unserer Gesellschaft insgesamt
Am 19. Juli hat der Bayerische Landtag ein Gesetz verabschiedet, das weitreichende Folgen haben wird. Sogenannte Gefährder können vorbeugend länger eingesperrt werden. Nicht nur 14 Tage wie bisher, sondern drei Monate und nach richterlicher Überprüfung auch mehr, unendlich, wie Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung meint. Es bedarf keiner „konkreten“ Gefahr, sondern künftig nur einer „drohenden“ Gefahr. Das neue Gesetz betrifft nicht nur potentielle terroristische Anschläge von sogenannten Islamisten, sondern jeden Bürger. Der Bayerische Innenminister Herrmann bezog sich ausdrücklich auf die Ausschreitungen von (...)