PBefG-Novelle : Höhen und Tiefen für Taxis - Personenbeförderungsrecht (auch PBefG), Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. | News | taxi heute - das unabhängige und bundesweite Taxi-Magazin

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    Die Findungskommission zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat sich auf einige Dinge geeinigt, die im Taxigewerbe ankommen, aber auch auf ein paar „Kröten“, die es schlucken müsste.

    Die vom Taxigewerbe und auch dem Chauffeurs-Verband VLD gewünschte Kennzeichnungspflicht für Mietwagen kommt doch – allerdings nur in Kommunen über 50.000 Einwohner. Darauf haben sich am 19. Juni 2020 die Vertreter von Bund und Ländern in der gemeinsamen Findungskommission für die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geeinigt. Damit können die Behörden einfacher kontrollieren, ob die Rückkehrpflicht eingehalten wird. Ein Wermutstropfen ist, dass Mietwagen nicht mehr zwingend zum Betriebssitz zurückkehren müssen, sondern die Behörden in flächenmäßig ausgedehnten Kommunen auch andere „Abstellorte“ zulassen dürfen. Union und SPD hatten in ihrem Kompromisspapier noch alternative Betriebssitze verlangt. Festgelegt werden soll außerdem, dass diese „Abstellorte“ nicht außerhalb des Genehmigungsbereichs liegen. Damit wird dem Phänomen, dass jeden Morgen Mietwagen aus dem Umland in die Großstädte fluten, ein Riegel vorgeschoben.

    Um das Taxiangebot speziell im ländlichen Raum zu sichern, wird den ÖPNV-Aufgabenträgern per Gesetz ermöglicht, Taxiverkehre aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Auf den ländlichen Raum gemünzt ist auch die Möglichkeit, in Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern ein und dasselbe Kraftfahrzeug sowohl als Taxi wie auch als Pooling-Auto oder Mietwagen genehmigen zu lassen – deswegen gibt es dort auch keine Kennzeichnungspflicht. Dem Fahrgast muss beim Einsteigen allerdings unzweifelhaft klar sein, auf welche Verkehrsart er sich einlässt. Für vorbestellte Taxis soll die Tarifpflicht fallen. Außerdem dürfen Unternehmer für häufig nachgefragte Relationen Festpreise anbieten, zum Beispiel von der Innenstadt zu Flughäfen oder zu Messegeländen.

    Der Zugang zum Taxigewerbe wird erleichtert. Unter anderem soll die Ortskundeprüfung zugunsten von Navi-Lösungen entfallen. Dafür wird im Fahrerlaubnisrecht ein „Kleiner Sachkundenachweis“ eingeführt. Zur Fahrpreisermittlung dürfen neben dem klassischen Fiskaltaxameter künftig auch zugelassene App-basierte Systeme genutzt werden. Damit dürfte der oft kostspielige nachträgliche Einbau der Wegstreckenzähler-Schnittstelle wegfallen, der lange Zeit dem Einsatz von Tesla-Taxis im Wege stand.

    Wie aus dem Eckpunktepapier, das Taxi heute vorliegt, weiter hervorgeht, will die Politik Pooling-Dienste unter dem Dach des ÖPNV klar bevorzugen. Eine Bedingung dafür ist unter anderem die Integration in den ÖPNV-Tarif, gegebenenfalls mit Komfortzuschlag. Pooling-Dienste außerhalb des ÖPNV sind grundsätzlich möglich, allerdings erhalten die Kommunen mächtige Steuerungsinstrumente: Unter anderem dürfen sie Mindestpreise vorschreiben sowie zeitliche und räumliche Beschränkungen erlassen. Eine Horrorvorstellung war dem Vernehmen nach Staus von Pooling-Autos bei Fußballspielen und anderen Großveranstaltungen.

    Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, Michael Oppermann, zeigte sich vom Ergebnis enttäuscht. „Die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird nur dem Namen nach erhalten. Eine Frist zur Vorbestellung von Mietwagen hätte für beide Seiten Klarheit geschaffen.“ So aber werde die Rückkehrpflicht sogar noch ausgehöhlt und geschwächt. „Die Hintertür für Uber & Co ist so weit offen wie nie zuvor - zu Lasten der ehrlichen Unternehmen, die hierzulande Steuern und Sozialabgaben zahlen.“ Ebenfalls kritisierte er den Wegfall der Tarifpflicht für vorbestellte Fahrten. „In Ländern wie Finnland oder den Niederlanden wurde dieser Fehler auch gemacht, außerhalb größerer Städte gibt es damit faktisch keine Taxiunternehmen mehr. Das muss Deutschland nicht wiederholen.“ Wenn am Entwurf keine substanziellen Veränderungen vorgenommen werden, sei mit dem massiven Widerstand des Taxigewerbes zu rechnen. „Das Jahr 2019 mit seinen Protesten hat gezeigt, wie stark das Gewerbe ist.“

    Nach den Vorstellungen der Koalition soll bis zum Jahresende ein Textentwurf für die Gesetzesnovelle vorliegen. (roe)

    #Taxi #Politik #disruption #ÖPNV