Telefonüberwachung : Wie der Berliner Senat Antworten verspricht – und dann doch nicht gibt
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C’est fait. Désormais à Berlin aussi on dira au revoir aussi aux censeurs et espions à la fin de chaque conversation téléphonique. Sous son gouvernement chrétien-social-démocrate Berlin retrouve le charme de l’occupation alliée pendant la guerre froide.
Déjà à l’époque chaque communication électronique passait par les centres d’écoute militaires, raisons principales pour l’absence des grandes entreprises allemandes de l’ancienne et future capitale du pays. L’espionnage industriel fait partie des raisons d’être de la plupart des services secrets.
Encore récemment les écoutes préventives étaient interdites à la police berlinoise. Il leur fallait chaque fois une raison précise pour justifier l’intrusion. C’est fini, la voie est libre et on recommencera à demander aux flics dans notre ligne de télépgome qu’ils nous fassent les courses de fruits et légumes. Ah, comme c’est nostalgique !
8.4.2025 von Andreas Kopietz - In Berlin kann die Polizei unbefristet Telefone überwachen. Grüne und Datenschützer sind dagegen.
Die Mutter werde ihr Kind nie wiedersehen, droht der Ex-Mann. Zum Glück kann die Berliner Polizei aber seinen Aufenthaltsort per Handy-Ortung ermitteln. Doch inzwischen hat der Mann das Kind freigelassen. Eine Auswertung der durch Telekommunikations-Überwachung (TKÜ) erhobenen Standortdaten ist nicht mehr erforderlich.
Fall 2: Die Polizei bekommt einen Tipp zu jemandem, der den Auftrag hat, einen Sprengsatz herzustellen. Am 21. Juni 2024 soll er die Bombe an den Auftraggeber übergeben. An dem Tag findet in Berlin ein Gruppenspiel der Fußball-EM 2024 statt. Die Polizei hört sein Telefon ab. Es stellt sich heraus, dass es nicht um Terror, sondern um Betrug und Erpressung geht.
Solche Fälle sind es, in denen die Polizei zur Gefahrenabwehr Telefone überwacht oder Handys ortet. Von 2021 bis Ende vergangenen Jahres hat sie dies in insgesamt 101 Fällen getan. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Innenverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Darin sind auch das Beispiel der Kindesentziehung und des vermuteten Terroranschlags während der Fußball-EM aufgeführt.
Der Senatsantwort liegt ein Streit zwischen Grünen und Linkspartei mit der CDU, der SPD und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am 11. März im Innenausschuss zugrunde. In der Debatte ging es darum, dass die Polizei künftig die Möglichkeit hat, zur Gefahrenabwehr unbefristet Telefone zu überwachen, wie in anderen Bundesländern auch.
2021 hatte die damalige rot-grün-rote Regierung den Einsatz dieser Ermittlungsmethoden wegen der tiefen Eingriffe in die Grundrechte auf vier Jahre befristet. Die Ergebnisse sollten wissenschaftlich überprüft werden. Bevor die Überwachungsbefugnisse am 1. April ausgelaufen wären, stimmte das Abgeordnetenhaus Ende März einer entsprechenden Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) zu.
Berlins oberste Datenschützerin kritisiert fehlende wissenschaftliche Auswertung
Die gefahrenabwehrende präventive TKÜ gehört nun also zum Standardrepertoire der Berliner Polizei – auch wenn sie deutlich seltener eingesetzt wird als TKÜ zur Strafverfolgung, die wiederum in der Strafprozessordnung geregelt ist. Eine wissenschaftliche Evaluation konnte laut CDU und SPD aber auch nicht mehr durchgeführt werden, unter anderem „wegen der hohen Anforderungen an eine Sicherheitsüberprüfung“ der unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen.
Nicht nur Grüne und Linke kritisieren die ASOG-Neuregelung und damit den Wegfall der wissenschaftlichen Überprüfung. Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp übt Kritik: Heimliche und eingriffsintensive Überwachungsmaßnahmen bedürften besonderer Rechtfertigung und kontinuierlicher Überprüfung – dies ist die klare Linie der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erklärte sie.
Die Innenausschusssitzung vom 11. März kann auf der Webseite des Abgeordnetenhauses im Archiv angeschaut werden. Es brauche eine Evaluation, um zu entscheiden, ob so ein Instrument verhältnismäßig ist, sagt etwa Niklas Schrader (Linke). „Dieser Gesetzentwurf ist richtig und wichtig, da es um den Schutz vor terroristischen Straftaten geht“, begründet dagegen Senatorin Spranger. „Die präventive TKÜ ist in den anderen Bundesländern längst ein fest etabliertes Instrumentarium zur Verhütung schwerer Straftaten, auf das wir hier in Berlin nicht verzichten können.“
„Wir haben solche Zahlen! Fragen Sie nach!“
Nun fragt Vasili Franco (Grünen) die Senatorin: „Können Sie sagen, wie viele terroristische Taten verhindert wurden?“
Und Schrader sagt: „Zu sagen, dann und dann hat es was gegeben, ist keine wissenschaftliche Evaluation. Sich von anekdotischem Wissen leiten zu lassen bei einem so tiefen Grundrechtseingriff, ist falsch.“
„Wir reden nicht über Anekdoten, sondern über konkrete Gefahrenlagen, die es da draußen gibt“, empört sich Spranger bei Minute 1:35:30. „Wir haben solche Zahlen. Fragen Sie sie nach! Können Sie kriegen! Das als anekdotisches Wissen zu verunglimpfen, finde ich nicht in Ordnung.“
Am nächsten Tag machte Franco von Sprangers Angebot Gebrauch und stellte seine Anfrage, um einen Beleg für die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bekommen.
Ein „Bündel von Maßnahmen“ zur Verbrechensbekämpfung
Eine konkrete Statistik darüber, in wie vielen Fällen gegen Personen, gegen die Maßnahmen durchgeführt wurden, Strafverfahren eröffnet wurden, liefert die Senatsinnenverwaltung in ihrer Antwort allerdings nicht. Sie schildert lediglich einige exemplarische Fälle wie die eingangs erwähnte Kindesentziehung oder ein Verfahren wegen Bedrohung und eines wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten. In einem Fall sei zunächst eine „ASOG-TKÜ“ richterlich beantragt und durchgeführt worden. Das ASOG-Verfahren sei später in ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens überführt worden. „Das Strafverfahren wird derzeit noch bearbeitet. Es liegt noch kein Verfahrensausgang vor“, heißt es weiter.
Bemerkenswert in der Antwort ist allerdings die Information, dass in den letzten vier Jahren elf Telefonüberwachungen wegen „Gefahr im Verzug“ durch die Polizei angeordnet wurden, doch nur eine im Nachhinein richterlich bestätigt wurde.
Franco wollte unter anderem wissen, welche Straftaten seit 2021 wann aufgrund von TKÜ-Maßnahmen verhindert wurden. Eine statistische Erhebung von Daten im Sinne der Fragestellung erfolge nicht, lautet die Antwort. Dazu die Erklärung, dass der Erfolg polizeilicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und vorbeugenden Verbrechensbekämpfung auf einem „Bündel von Maßnahmen“ beruhen könne und sich daher nicht zwingend nur auf einzelne Maßnahmen nach zurückführen lasse. Gefahrenabwehrrechtliche Überwachungsmaßnahmen dienten vielfach der Aufklärung von Gefahren, bevor die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten sei.
Aufgrund dieser Antworten aus Sprangers Behörde befindet Vasili Franco, dass sich der Senat über die Erfolge der Überwachungsbefugnis größtenteils in Schweigen hülle. „Auch auf Nachfrage ist der Senat nicht in der Lage, konkrete Fälle zu nennen, in denen die Telekommunikationsüberwachung terroristische Straftaten verhindert hätte. Eine wissenschaftliche Evaluation hätte hier eine echte Entscheidungsgrundlage für das Parlament schaffen können.“ Stattdessen plane die Koalition schon „den nächsten Angriff auf die Grundrechte“, sagte Franco mit Blick auf weitere von der Koalition geplante ASOG-Änderungen.