• Deutscher Bundestag - Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages beschlossen
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw11-de-bundeswahlgesetz-937896

    C’est la fin des petits partis au parlement national d’Allemagne. Vendredi le 17 mars 2023 la majorité des élus du Bundestag a annulé les règles censées garantir la représentation du plus grand nombre possible de votants. L’Allemagne contrebalançait les effets injustes des systèmes de vote majoritaire et proportionnel par une combinaison des deux qui donnait deux voix à chaque électeur et électrice. La répartition des « deuxièmes voix » définissait la répartition des sièges au parlement national et la répartition des « premières voix » décidait dans un vote majoritaire simple quel candidat ou candidate d’une circonscription accédait « directement » au Bundestag. Cette combinaison des principes majoritaires et proportionnels produisant systématiquement une répartition des sièges différente du pourcentage des « deuxièmes voix » censé définir le poids des partis dans l’assemblée, on attribuait des sièges supplémentaires (Ausgleichsmandat) au partis dont le poids était réduit par le résultat du vote majoritaire.

    Désormais ne comptera plus que le résultat de la « deuxième voix » (proportionnelle) pour le nombre de sièges qu’aura un parti au Bundestag (Zweitstimmendeckung). Le Bundestag comptera exactement 630 élus. Les élus de la partie majoritaire du vote, la « première voix » ne pourront exercer leur mandat que si leur parti aura obtenu cinq pour cent des voix au niveau national dans le cadre du vote proportionnel ("deuxième voix").

    Il devient alors impossible pour un parti d’entrer au Bundestag par des élus « directs » s’il obtient moins que cinq pour cent des voix à la proportionnelle . La loi allemande interdisant des listes électorales communes de plusieurs partis politiques la décision du Bundestag signifie l’exclusion effective des petits partis des décisons politiques nationales.

    Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland
    https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland

    Voici d’abord le texte du site web du Bundestag qui explique la nouvelle loi. En dessous vous trouvez des informations plus détaillées.

    Nach einer scharfen Kontroverse im Bundestag hat die Ampelkoalition am Freitag, 17. März 2023, ihre umstrittenen Pläne für eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl mit 399 Ja- bei 261 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen durch das Parlament gebracht. Für den Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (20/5370) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (20/6015) votierten in namentlicher Abstimmung 395 Parlamentarier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie drei AfD-Abgeordnete und ein fraktionsloses Mitglied des Bundestages. Dagegen stimmten neben 184 Unions- und 31 Linken-Abgeordneten auch 41 AfD-Parlamentarier sowie zwei Sozialdemokraten und drei fraktionslose Abgeordnete.

    Neuregelung begrenzt Zahl der Bundestagsmandate

    Mit der Neuregelung wollen die Koalitionsfraktionen die Zahl der Bundestagsmandate künftig verlässlich auf 630 begrenzen. Dazu sehen sie einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überhangmandate sind bisher angefallen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hat, als ihrem Listenergebnis entsprach. Um das mit der Zweitstimme bestimmte Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit zusätzlichen Ausgleichsmandaten kompensiert. In der Folge stieg die Zahl der Abgeordneten über die bisherige gesetzliche Sollgröße von 598 hinaus auf derzeit 736 an.

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge soll es wie bisher 299 Wahlkreise und zwei Stimmen geben. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden. Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Ihnen wird ein Mandat jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden. Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten“.

    Wegfall der Grundmandatsklausel

    Eine weitere Änderung der im Januar eingebrachten Vorlage enthält den Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie sieht vor, dass eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.

    Zuletzt profitierte davon Die Linke, die bei der Bundestagswahl 2021 auf einen Zweitstimmenanteil von 4,9 Prozent kam, aber mit drei Direktmandaten in Fraktionsstärke in das Parlament einziehen konnte.
    Vorlagen der Opposition

    Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (20/5360), der die Zahl der Bundestagsmitglieder auf 598 begrenzen wollte und dazu ebenfalls einen Wegfall der Grundmandatsklausel sowie der Überhang- und Ausgleichsmandate vorsah, fand keine Mehrheit. Danach sollte zudem mit einer „offenen Listenwahl“ die Möglichkeit geschaffen werden, die Zweitstimme künftig in bis zu drei „Bewerberstimmen“ aufzuteilen und dadurch die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge der Landeslisten zu verändern.

    Ebenfalls abgelehnt wurde ein CDU/CSU-Antrag (20/5353). Die Union schlug darin vor, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren und die Regelgröße für Listenmandate auf 320 anzuheben, um die Zahl der Bundestagsmitglieder „in Richtung einer Regelgröße von 590 Abgeordneten“ zu reduzieren. Dazu plädierte sie für eine Erhöhung der Zahl unausgeglichener Überhangmandate von derzeit drei „auf die vom Bundesverfassungsgericht zugelassene Anzahl“ von 15 und sprach sich für eine „Anhebung der Grundmandatsklausel“ aus. Danach sollen bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nur Parteien berücksichtigt werden, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens fünf statt bisher drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Von der Tagesordnung wieder abgesetzt wurden drei Anträge der Fraktion Die Linke (20/5356, 20/5357, 20/5358).
    SPD: Grundlegende und überfällige Reform

    In der Debatte sprach Sebastian Hartmann (SPD) von „einer der grundlegendsten, aber sehr überfälligen Reform des deutschen Wahlrechts“. Die entscheidenden Punkte seien dabei eine „feste Größe“ des Bundestages von 630 Abgeordneten, ein einfaches und nachvollziehbares Wahlrecht mit zwei Stimmen und der Erhalt von 299 Wahlkreisen.

    Zugleich werde eine Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses zugunsten einzelner Gruppen werde damit ausgeschlossen. Die „klare Systementscheidung“ liege darin, dass Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen haben, an der Sitzverteilung teilnehmen.
    CSU: Versuch einer Wahlrechtsmanipulation

    CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisierte, dass eine Partei künftig in einem Land alle Wahlkreise gewinnen könne, ohne dass ein Kandidat in das Parlament einzieht. Wenn direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr in das Parlament einziehen, fördere dies die Politikverdrossenheit. Die Koalition sage, sie wolle den Bundestag verkleinern, verkleinere aber die Opposition.

    Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel als „Ausdruck der regionalen Besonderheiten unseres Landes“ wolle die Koalition die Linksfraktion aus dem Parlament drängen und das Existenzrecht der CSU infrage stellen. Dies sei der Versuch einer Wahlrechtsmanipulation mit dem Ziel, „den Machtanspruch der Ampel zu zementieren“. Die Koalitionsvorlage sei falsch, fehlerhaft, verfassungswidrig und ein „großes Schurkenstück“.
    Grüne: Regionalpartei kann Wahlrecht nicht diktieren

    Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) entgegnete, sie respektiere die regionale Sonderstellung der CSU, doch könne es nicht sein, dass diese als Regionalpartei das Wahlrecht diktiere. Es gehe nicht um Wahlmanipulation oder Betrug am Wähler, sondern dass der Bundestag nach zehnjährigem Streit das Versprechen einlöse, sich zu verkleinern.

    Dies geschehe auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts. Dabei bleibe es bei 299 Wahlkreisen, deren Ergebnis aber auch über die erzielten Zweitstimmen durch das Verhältniswahlrecht abgesichert sein müsse. Damit gelte der Grundsatz, dass die Mehrheit im Parlament von denen dargestellt werden könne, die bei der Wahl auch die Mehrheit der Stimmen erhalten haben. Die Reform sei fair und verfassungsgemäß.
    AfD fordert Möglichkeit „offener Listenwahl“

    Albrecht Glaser (AfD) betonte, dass die Koalition ein Reformkonzept vorgelegt habe, das nahezu identisch sei mit einem bereits vorher eingebrachten Vorschlag seiner Fraktion. Nicht übernommen worden sei das AfD-Anliegen einer „offenen Listenwahl“, die einen direkten Einfluss auf die Reihenfolge der Bewerber auf den Landeslisten gewährleisten solle. Diesen demokratischen Fortschritt wolle die Ampel nicht.

    Mit Blick auf den Wegfall der Grundmandatsklausel sagte Glaser hinzu, dass Dobrindts „Vermutung“ hinsichtlich der „Wirkung dieser Klausel auf Ihr politisches Schicksal in Bayern“ falsch sei. „Die Anwendung ist nicht so, wie Sie glauben, dass sie sei“, fügte er hinzu.
    FDP: Grundentscheidung für kleineren Bundestag

    Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der Verzicht auf eine Grundmandatsklausel sei mit weniger verfassungsrechtlichen Risiken behaftet als die Einführung einer neuen Grundmandatsklausel gewesen wäre. Aus diesem Grund erfolge diese Änderung. Um die CSU gehe es dabei nicht. „Lassen Sie uns heute gemeinsam die Grundentscheidung für eine Verkleinerung des Bundestages treffen“ und auf dieser Grundlage „weiter miteinander sprechen“, fügte Kuhle hinzu.

    Stephan Thomae (FDP) unterstrich, wenn sich die CSU Sorgen um die Fünf-Prozent-Hürde in Bayern mache, könne er sagen, dass man „total offen“ sei, nach der heutigen Grundentscheidung „nochmal über Spezifika regionaler Besonderheiten zu sprechen“ und darüber zu diskutieren, „ob für die CSU hier eine Regelung getroffen werden muss“.
    Linke: Grundmandatsklausel im Osten wichtig

    Jan Korte (Die Linke) wertete die Ampel-Vorlage als „größten Anschlag“ seit Jahrzehnten auf das Wahlrecht als entscheidenden Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie. Profitieren würden davon SPD, Grüne und FDP. Zugleich wolle die Koalition „zwei Oppositionsparteien aus dem Bundestag politisch eliminieren“, fügte er hinzu. Dabei sei die CSU „in Bayern eine tief verwurzelte Partei“.

    Auch sei die Grundmandatsklausel gerade für Ostdeutschland wichtig gewesen, weil die damalige PDS einem relevanten Teil der dortigen Bevölkerung eine Stimme gegeben habe und Die Linke dies heute ebenso mache. Mit der Streichung der Klausel überlasse die Koalition „der AfD den Osten“, beklagte Korte und betonte, dass man sich vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen werde.
    CDU kündigt Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an

    Auch der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, Obmann der Unionsfraktion in der Wahlrechtskommission, kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das neue Wahlrecht an. Unionsfraktionschef Friedrich Merz sagte, die Union werde „jederzeit jede Gelegenheit nutzen“, wieder zu ändern, was die Koalition hier beschließen wolle. Zugleich regte er zum Ende der Debatte ein „Innehalten“ und Verschieben der Abstimmung an, um darüber nachdenken zu können, wie man dem Ziel einer gemeinsamen Änderung des Wahlgesetzes näherkommen könne.

    SPD-Fraktionschef Dr. Rolf Mützenich wandte sich unter Verweis auf Gespräche der vergangenen Wochen gegen eine Vertagung: „Drei Wochen intensives Ringen wird nicht besser, wenn wir nochmal 14 Tage warten.“

    Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hatte zuvor der Innenausschuss am 15. März einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, der neben der Erhöhung der Sollgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 630 Mandate auch einen Wegfall der Grundmandatsklausel vorsah.
    Abgesetzte Anträge der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihren drei von der Tagesordnung abgesetzten Anträgen darauf, das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahren abzusenken (20/5358), ein Ausländerwahlrecht auf Bundesebene ab einem fünfjährigen legalen Aufenthalt in der Bundesrepublik einzuführen (20/5356) und zur Stärkung des Frauenanteils im Bundestag im Parteiengesetz festzuschreiben, dass Frauen und Männer bei der Aufstellung der Landeslisten gleichermaßen berücksichtigt werden (20/5357). (sto/17.03.2023)

    P.S. J’ai d’abord compris qu’on avait introduit une exception comfortable en faveur de la droite bavaroise. Il n’en est pas ainsi. L’élimination des élus par vote majoritaire fera l’objet d’une plainte de la part du parti de droite bavarois CSU (Christlich-soziale Union) qui risque de ne pas obtenir cinq pour cent des voix au niveau national mais obtient la majorité dans un nombre élevé de circonscriptions.

    Le parti Die Linke est davantage touché par la suppression de la « clause de mandat de base » (Grundmandatsklausel) qui éliminait le seuil de cinq pour cent pour les partis ayant obtenu au moins trois élus directs. Il est fort probable que le parti continuera à obtenir moins de cinq pour cent des voix aux prochaines élections et ne sera repésentée que par ses élus directs qui compteront entre une et trois têtes. Un si petit nombre de personnes ne peut pas participer effectivement au travail parlementaire.

    La nouvelle loi interdit également que figurent sur les listes électoralres d’un parti des candidats ou candidates qui ne sont pas membres officiels du parti composant la liste. C’est une mesure supplémentaire pour rendre impossible la création de listes communes de plusieurs partis ou mouvements politiques.

    L’autre exception à cette nouvelle règle sont les candidats indépendants et les élus des minorités nationales, les Danois et les Sorabes (aussi connus comme Wendes ou Serbes de Lusace , ou encore Sorbes ). Les candidates ou candidats indépendants doivent gagner leur circonscription et les repésentants des minorités sont élus sans égard de leur score relatif aux autres candidats.

    #Allemagne #politique #démocratie #Bundestag #élection #droit

  • Deutscher Bundestag - Koalition will das Per­sonen­beför­derungs­recht moderni­sieren
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-personenbefoerderungsrecht-818942

    Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, das Recht der Personenbeförderung reformiert. Dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/26175) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (19/27288) stimmten neben den Koalitionsfraktionen auch Bündnis 90/Die Grünen zu, während AfD, FDP und Linksfraktion dagegen votierten. Einen wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/26819, 19/26963) erklärte der Bundestag einstimmig für erledigt.
    Änderungsantrag und Entschließungsantrag abgelehnt

    Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung bei Enthaltung der AfD einen Änderungsantrag der FDP (19/27294) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Darin hatten die Liberalen die Abschaffung der Rückkehrpflicht als Voraussetzung dafür gefordert, damit neue Mobilitätsanbieter erfolgreich am Mobilitätsmarkt agieren können.

    In dritter Beratung lehnte der Bundestag schließlich einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/27295) zum Gesetzentwurf ab, der für Anbieter plattformbasierter Mobilitätsangebote eine eigene Rechtskategorie forderte, um das Abstandsgebot zwischen Taxen- und Mietwagenverkehr zu gewährleisten und die Nutzung digitaler Mobilitätsangebote dennoch zu ermöglichen.
    Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

    Ziel des verabschiedeten Gesetzentwurfs von Union und SPD (19/26175) ist es, neuen Formen der Mobilität einen rechtssicheren Rahmen zu geben. So soll durch die reguläre Zulassung eines „bedarfsgesteuerten Linienverkehrs“ – in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum beispielsweise – den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt werden.

    Um auch außerhalb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine reguläre Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen (Ride Pooling, ähnlich wie Sammeltaxis) sicherzustellen, wird eine neue Gelegenheitsverkehrsform des „gebündelten Bedarfsverkehrs“ eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
    CDU/CSU: Innovationen ermöglichen und Bewährtes erhalten

    In knapp zweijähriger Arbeit sei es gelungen, ein modernes und attraktives Personenbeförderungsrecht zu schaffen, „das Innovationen ermöglicht und Bewährtes erhält“, sagte Alois Rainer (CDU/CSU) zu Beginn der Debatte. Neue, digital basierte Mobilitätsangebote würden durch die Neuregelung rechtssicher ermöglicht, ohne dass es zu Wettbewerbsnachteilen für bisherige Anbieter komme. „Länder und Kommunen erhalten dazu entsprechende Steuerungsmöglichkeiten“, betonte der CSU-Abgeordnete.

    Er stellte klar, das die Möglichkeit, Kunden spontan aufzunehmen, Taxis vorbehalten bleibe. Auch werde an der Rückkehrpflicht zur Betriebsstätte bei Mietwagen festgehalten. Die Kommunen könnten aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Verzichtet habe man auf die Vorbestellfrist bei Mietwagenbuchung. Neu geschaffen worden sei die Mobilitätsform Pooling – innerhalb und außerhalb des ÖPNV, sagte Rainer. Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste erfüllten für die Verkehrswende eine wichtige Funktion „an der Schnittstelle zwischen Individualverkehr und ÖPNV“.
    AfD: Gesetz ist von politischer Feigheit geprägt

    Von Flickschusterei sprach hingegen Dr.-Ing. Dirk Spaniel (AfD). „Das Gesetz ist auch von politischer Feigheit geprägt“, sagte er. Immer da, wo es darum gehe, politisch Farbe zu bekennen, würden die Entscheidungen auf die kommunale Ebene verschoben. Der AfD-Abgeordnete machte deutlich, dass auch seine Fraktion für den Schutz des Taxigewerbes sei. Es sei aber nicht zu verhindern, dass es neue Angebote gebe, die von den Menschen auch angenommen würden. Daher brauche es Chancengleichheit zwischen dem traditionellen Taxi, den Mietwagenvermittlungsdiensten wie Uber und dem ÖPNV-Angebot.

    „Wir wollen, dass der Kunde letztendlich frei entscheiden kann“, sagte Spaniel. Außerdem müsse es auch bei den Vermittlungsdienstleistern „gewisse Sozialstandards“ geben. Eine staatliche verfügte Verknappung des Angebots lehne seine Fraktion aber ab. „Wir sind schließlich nicht in der DDR“, so Spaniel.
    SPD: Digitalisierung treibt die Mobilitätswende

    Das Gesetz sei notwendig und könne sich auch sehen lassen, befand Sören Bartol (SPD). Anders als bei der letzten Reform des Personenbeförderungsrechts sei derzeit eine dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes und des Verkehrsangebotes zu verzeichnen. „Der Mobilitätsbereich hat sich durch die Digitalisierung und die klimapolitischen Herausforderungen extrem gewandelt“, sagte Bartol. Gerade die Digitalisierung eröffne neue Möglichkeiten und sei Treiberin der Mobilitätswende. Gleichzeitig seien neue Verkehrsangebote entstanden, die die etablierten Verkehrsformen und damit einen funktionierenden Personenverkehrsmarkt bedrohten.

    „Ohne eine neue Regulierung des Marktes würden wir in eine kaum kontrollierbare Konkurrenz zwischen klassischem ÖPNV und dem Taxibereich hineingeraten“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD. Das würde zu einem hohen Risiko für die Beschäftigten führen, indem soziale Standards durch Dumping-Angebote unterlaufen würden. Seine Fraktion, so Bartol, hätte sich eine klarstellende Formulierung zu den Vorgaben für Sozialstandards im ÖPNV gewünscht. Dazu habe es aber unterschiedliche Meinungen innerhalb der Koalition gegeben.
    FDP: Überbürokratisiertes und wettbewerbsfeindliches Gesetz

    Torsten Herbst (FDP) verwies darauf, dass am Anfang der Reformbemühungen ein moderner Rechtsrahmen für alle Bereiche der Personenbeförderung geplant gewesen sei. „Was jetzt vorliegt, ist kein Aufbruch in das 21. Jahrhundert und auch kein Aufbruch in das Digitalzeitalter“, kritisierte er. Die Novelle atme vielmehr „den Geist, der die Faxgeräte in deutschen Amtsstuben am Leben erhält“. Das Gesetz sei völlig überbürokratisiert und wettbewerbsfeindlich. Es zementiere Besitzstände und unterdrücke Innovationen.

    „Es ist ein Gesetz der verpassten Chancen“, urteilte der FDP-Abgeordnete. Verlierer des Ganzen seien die Verbraucher, denen vorenthalten werde, was im europäischen Ausland längst gängig sei: Neue Angebote, mehr Auswahl, besserer Service und lukrative Preise. So werde es nicht gelingen, die Menschen davon zu überzeugen, ihr Auto öfter mal stehen zu lassen, sagte Herbst.
    Linke: Anbieterwettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten

    Statt den ÖPNV zu unterstützen, setze die Koalition auf „Markt vor Daseinsvorsorge“, bemängelte Sabine Leidig (Die Linke). Wenn mit einem Rufbus On-Demand oder einer Vermittlungsplattform oder einem Sammeltaxi (Ride-Pooling) Gewinn gemacht werden könne, würden die Modelle auch laufen. Daher gebe es Angebote wie Moia oder Uber auch dort, wo der Bedarf am geringsten sei: in den Städten. Das Problem sei, dass dort auch der ÖPNV mit Gewinn fahren könne. In den dünnbesiedelten ländlichen Regionen aber, wo es einen großen Bedarf gebe, ließen sich die privaten Anbieter nicht blicken.

    Solche eine Rosinenpickerei werde durch das Gesetz nicht ausgeschlossen, kritisierte sie. Die Linken-Abgeordneten sagte außerdem, der Wettbewerb zwischen den Mobilitätsanbietern finde auf dem Rücken der Beschäftigten statt. Die Festlegung gesetzlicher Sozialstandards sei längst überfällig. Stattdessen werde mit Uber und Co. noch eine Tür für prekäre Beschäftigungsverhältnisse aufgemacht.
    Grüne: Preisuntergrenzen gegen Unterbietungswettbewerb

    Es gebe nun einen tragfähigen Kompromiss, der wichtig für die gesamte Branche und die Fahrgäste sei und dem seine Fraktion zustimmen werde, sagte Stefan Gelbhaar (Bündnis 90/Die Grünen). „Das Taxigewerbe wird mit diesem Kompromiss bestehen“, schätzte er ein. Auch weil die Taxitarife flexibler würden und die Rückkehrpflicht für die Mietwagen bleibe.

    „Auf unseren Druck hin können Mietwagenangebote wie Uber strenger reguliert werden“, betonte der Grünen-Abgeordnete. Plattformanbieter müssten sich jetzt, wie alle anderen auch, eine Genehmigung holen: „Und das ist gut so.“ Seine Fraktion habe auch Anti-Dumping-Regeln durchgesetzt. Preisuntergrenzen würden dem Unterbietungswettbewerb einen Riegel vorschieben, sagte Gelbhaar.
    Minister: Moderner Mobilitätsmix

    Zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss zeigte sich auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Es gebe nun einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen, in dem sich alle Mobilitätsangebote einfügen könnten.

    „Von diesem modernen Mobilitätsmix profitieren die Städte, die ländlichen Regionen, die Menschen und auch die Umwelt“, sagte der Minister.
    Digitale Angebote nur für den Bestellmarkt

    Dem Gesetzesbeschluss zufolge dürfen digitalbasierte Angebote für gebündelten Bedarfsverkehr ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Sie unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet. „Um die öffentlichen Verkehrsinteressen vor Ort zu schützen, erhalten die Kommunen die notwendigen Steuerungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festzulegen“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Zugleich wurden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wie beispielsweise Fahrzeugen des Mietwagenvermittlers Uber zum Betriebssitz. Die Rückkehrpflicht kann jedoch durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher ausgestaltet werden.
    Navigationsgerät statt Ortskundeprüfung für Taxifahrer

    Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, wird den Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.

    Abgeschafft wurde die Ortskundeprüfung für Taxifahrer, eingeführt hingegen die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten.
    Änderungen im Verkehrsausschuss

    Der federführende Verkehrsausschuss hatte am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu ihrem eigenen Gesetzentwurf angenommen und damit Anregungen des Bundesrates aufgegriffen.

    Unter anderem wird künftig in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern die Genehmigungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den Verkehr mit Mietwagen anwenden können, „wenn per App vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und gebündeltem Bedarfsverkehr überschreitet“.
    Linienbedarfsverkehr und gebündelter Bedarfsverkehr

    Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes führte der Bundestag sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des ÖPNV, den sogenannten Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, den sogenannten gebündelten Bedarfsverkehr, ein.

    Einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr wurden zudem geändert. Die Änderungen sind dabei so ausgestaltet, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich gewahrt bleibt und die Länder oder die nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten, heißt es im Gesetzentwurf.
    „Motorisierten Individualverkehr in den Städten reduzieren“

    Zur Begründung schreiben die Fraktionen, dass plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste das Potenzial besitzen würden, den motorisierten Individualverkehr in den Städten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen.

    Durch die reguläre Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs werde den Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Möglichkeit eingeräumt, das lokale Angebot zu gestalten.
    Entschließung verabschiedet

    Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Grünen gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (sogenannte Freistellungsverordnung) zu überarbeiten, um Abschlepp- und Pannendienste bei der Mitnahme von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen vom Ort der Panne von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freizustellen.

    Darüber hinaus sollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein gemeinsames Rechtsgutachten zur Untersuchung der Regelungen zur Absicherung von Sozialstandards im Mobilitätsgewerbe vorlegen. Das Gutachten soll vor allem die neue Verkehrsform „gebündelter Bedarfsverkehr“ und die eigenwirtschaftlichen Verkehre im öffentlichen Personennahverkehr umfassen. Das Gutachten soll dem Bundestag zur Unterrichtung und Beratung übermittelt werden.
    Oppositionsinitiativen abgelehnt

    Abgelehnt wurden nach einstündiger Aussprache ein Antrag der FDP für ein „Update für das Personenförderungsgesetz“ (19/26186) und zwei Anträge der Linken zur Regulierung von Mietwagen wie Uber (19/26173) sowie zum Schutz des Taxigewerbes (19/10350). Beim FDP-Antrag enthielt sich die AfD, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Beim Mietwagen-Antrag der Linken (19/26173) enthielten sich die Grünen, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern stimmten dagegen. Zu beiden Anträgen lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/27288).

    Beim Antrag der Linken zum Taxigewerbe (19/10350) enthielten sich AfD und Grüne, die übrigen Fraktionen außer den Antragstellern lehnten ihn ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/15195). Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen wurde schließlich ein Antrag der AfD zu Nutzungslizenzen für Fahrplandaten (19/22436) abgelehnt, zu dem der Verkehrsausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung (19/23531) abgegeben hatte.
    Abgelehnter Antrag der AfD

    „Digitaler Staat für mehr Nachhaltigkeit - Echtzeitfahrgastinformationen des öffentlichen Personennahverkehrs unverzüglich integrieren“ lautete der Titel des abgelehnten Antrags der AfD-Fraktion (19/22436). Darin sollte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert werden, vorrangig einen nationalen, digitalen Verkehrsinformationsverbundes mit dem Ziel einer harmonisierten Bereitstellung von Soll- und Ist-Fahrplandaten über eine Plattform aufzubauen.

    Außerdem müssten Anbieter konzessionspflichtig betriebener ÖPNV-Leistungen verpflichtet werden, ihre Fahrplandaten unter einer standardisierten Nutzungslizenz diskriminierungsfrei zu veröffentlichen. Bedarfsträger von Fahrplandaten sollten diese kostenfrei und ohne Zweckbindung nutzen dürfen. „Dies soll bei Neuvergabe oder Verlängerungen von Gebiets- und Streckenkonzessionen zum Vertragsbestandteil werden“, verlangte die AfD-Fraktion.
    Abgelehnter Antrag der FDP

    Die abgelehnte Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Update für das Personenbeförderungsgesetz – Chancen der Digitalisierung nutzen“ (19/26186) zielte darauf ab, „ein Level-Playing-Field für alle Mobilitätsdienstleister“ zu schaffen, „um den Wettbewerb zu beleben und das Potenzial innovativer Mobilitätsdienste für eine gesteigerte Effizienz des Personenverkehrs, die Entlastung der Infrastruktur sowie den Schutz der Umwelt zu nutzen“.

    Die Bundesregierung sollte deshalb „faire Wettbewerbsbedingungen“ für alle Marktteilnehmer schaffen. Es gelte Wettbewerbsverzerrungen abzuschaffen, schrieb die Fraktion.
    Erster abgelehnter Antrag der Linken

    Die Fraktion Die Linke drang in ihrem ersten abgelehnten Antrag (19/26173) auf eine Regulierung sogenannten Pooling-Dienste, die ausschließlich als Teil beziehungswiese zur Ergänzung des ÖPNV zugelassen werden sollen. Insofern sollte die vorgesehene neue Kategorie des gebündelten Bedarfsverkehrs nicht gesetzlich eingeführt werden. Zudem sollten verbindliche Beförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt werden, wie sie für den gebündelten Bedarfsverkehr vorgesehen sind.

    Darüber hinaus forderte die Fraktion soziale Standards im Mietwagengewerbe und bei gebündelten Bedarfsverkehren festzusetzen. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Personal der Bedarfsverkehre zu den gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt wird wie das Personal des öffentlichen Personennahverkehrs.
    Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

    Die Linksfraktion forderte in ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/10350) von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. Mit der Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Pooling-Verbots (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar „finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen“ in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnte die Linksfraktion.

    Das Taxigewerbe sei aber „unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs“. Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, hieß es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität „ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise“.
    „Am Pooling-Verbot für Mietwagen festhalten“

    Die Bundesregierung sollte daher aufgefordert werden, am Pooling-Verbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie sollte zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV-Ride-Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

    Die Linksfraktion forderte darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, hieß es in dem Antrag. (hau/vom/sas/05.03.2021)

    #Uber #Taxi #Bundestag #Recht

  • BDS und der Nelly-Sachs-Preis : Deutsche Reflexe - taz.de
    https://taz.de/BDS-und-der-Nelly-Sachs-Preis/!5625410

    On m’a signalé qu’il vaudrait mieux que je me ne pronoce pas à propos des Antideutsche , que je devrait m’abstenir de tout commentaire critique envers l’Israël et qu’faudrait surtout ne jamais afficher la moindre sympathie pour le mouvement #BDS. Voilà pourquoi.

    In Dortmund hat eine Jury der britisch-pakistanischen Autorin Kamal Shamsie erst den Nelly-Sachs-Preis verliehen, dann wieder entzogen, weil Shamsie die Israel-Boykott-Bewegung BDS unterstützt.
    ...
    In Deutschland ist man aus historischen Gründen mehr als vorsichtig mit Boykottforderungen in Richtung Israel. Das ist richtig. Trotzdem ist das Bild komplexer, als es der auf die NS-Zeit fixierte deutsche Blick erfasst. So war BDS in Palästina der Versuch, nach dem Debakel der gewaltsamen Inti­fada einen zivilen, friedlichen Weg einzuschlagen.
    ...
    Ist Israelkritik wirklich verfassungsfeindlich?

    Allerdings ist der Fall Shamsie letztlich nur eine Randnotiz. Im größeren Bild ist das Problem, dass BDS-Unterstützer wie Shamsie hierzulande wohl gar keinen Preis bekommen. Und das gilt ebenso für Hunderte von AutorInnen aus früher kolonialisierten Ländern, für afrikanische Philosophen und lateinamerikanische Feministinnen, die mit BDS sympathisieren.

    Ein halbes Jahr nach dem Bundestagsbeschluss ist erkennbar, dass dies nicht das Ende, sondern erst der Anfang einer Ausgrenzungskampagne war. Radikal israelkritische jüdische Organisationen wie die Jüdische Stimme dürfen bei der Bank für Sozialwirtschaft kein Konto haben. In München bekommen BDS-nahe Organisationen kaum noch Räume für Veranstaltungen. Der Leiter des Jüdischen Museums in Berlin, der eine umstrittene Jerusalem-Ausstellung verantwortet hatte, musste zurücktreten. Die Liste ist noch länger. Die Atmosphäre wird stickiger.

    Der Berliner Innensenator Andreas Geisel will nun BDS vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Sogar „grundsätzliche Kritik“ an Israel scheint ihm verfassungsfeindlich, BDS sei „noch nicht gewalttätig“. Das ist ein hübsches Argument. Wenn der Verfassungsschutz alle Organisationen überwachen will, die nicht gewalttätig sind, kommt da von Fridays for Future bis zum Roten Kreuz, eine Menge Arbeit auf den Verfassungsschutz zu.

    Anti-Germans (political current) - Wikipedia
    https://en.wikipedia.org/wiki/Anti-Germans_(political_current)

    The basic standpoint of the anti-Germans includes opposition to German nationalism, a critique of mainstream left anti-capitalist views, which are thought to be simplistic and structurally anti-Semitic, and a critique of anti-Semitism, which is considered to be deeply rooted in German cultural history. As a result of this analysis of anti-semitism, support for Israel and opposition to Anti-Zionism is a primary unifying factor of the anti-German movement.

    Anti-allemand (Allemagne) — Wikipédia
    https://fr.wikipedia.org/wiki/Anti-allemand_(Allemagne)

    Le mouvement anti-allemand (Antideutsche) est un mouvement antifasciste, pro-américain et pro-sioniste apparu en Allemagne et en Autriche dans les années 1990 et se présentant comme d’extrême gauche.

    Deutscher Bundestag - Bundestag verurteilt Boykottaufrufe gegen Israel
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw20-de-bds-642892

    Der Bundestag hat am Freitag, 17. Mai 2019, einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (19/10191) angenommen. Für den Antrag stimmten die CDU/CSU, SPD, FDP, große Teile von Bündnis 90/Die Grünen und der fraktionslose Abgeordnete Mario Mieruch. Dagegen stimmten große Teile der Linksfraktion und Teile der Grünen-Fraktion. Enthalten haben sich die AfD-Fraktion sowie Teile der Linksfraktion und Teile der Grünen-Fraktion.

    In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „BDS-Bewegung verurteilen – Existenz des Staates Israel schützen“ (19/9757) ab. 62 Abgeordnete stimmten für diesen Antrag, 431 lehnten ihn ab, es gab zwei Enthaltungen. Einem Antrag der Linken mit dem Titel „BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ (19/10261) stimmten nur die Antragsteller zu. CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab, die Grünen enthielten sich.

    Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen
    Wie es in dem angenommenen Antrag der vier Fraktionen heißt, rufe die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (abgekürzt BDS) auch in Deutschland zum Boykott gegen Israel, gegen israelische Waren und Dienstleistungen, israelische Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sportlerinnen und Sportler auf. Der allumfassende Boykottaufruf führe in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens als Ganzes. Das sei inakzeptabel und scharf zu verurteilen.

    Mit der Annahme des Antrags begrüßte der Bundestag, dass zahlreiche Gemeinden bereits beschlossen hätten, der BDS-Bewegung oder Gruppierungen, die die Ziele der Kampagne verfolgen, die finanzielle Unterstützung und die Vergabe von kommunalen Räumen zu verweigern. Der Bundestag tritt damit jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen entschlossen entgegen und verurteilt die BDS-Kampagne und den Aufruf zum Boykott. Auch dürften keine Organisationen finanziell gefördert werden, die das Existenzrecht Israels infrage stellen. Projekte, die zum Boykott aufrufen oder die BDS-Bewegung unterstützen, dürften nicht finanziell gefördert werden.

    Antrag der AfD
    Die AfD wies in ihrem Antrag darauf hin, dass die BDS-Bewegung, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren wolle, „ihren Ursprung in antisemitischen und antizionistischen Initiativen arabischer Gruppen hat, die lange vor der Gründung des Staates Israel bereits aktiv waren und die zwischen 1933 und 1945 in engem und freundschaftlichem Kontakt mit der nationalsozialistischen Regierung Deutschlands standen“. Die Bundesregierung sollte unter anderem aufgefordert werden, „allen Gruppierungen, die sich zur BDS-Bewegung zählen, sofort jegliche Förderung aus Bundesmitteln zu streichen; dies gilt insbesondere auch für die finanzielle Unterstützung BDS-naher NGOs durch parteinahe Stiftungen“.

    Neben einem Verbot der Bewegung in Deutschland – etwa auf dem Wege des Vereinsrechts – treten die AfD-Abgeordneten auch dafür ein, „sich zur Verantwortung für das Unrecht zu bekennen, dass jüdischen Siedlern in Palästina durch arabische Boykottaufrufe in Zusammenarbeit und im Zusammenhang mit der Herrschaft des Nationalsozialismus angetan wurde“.

    Antrag der Linken
    „BDS-Bewegung ablehnen – Friedliche Lösung im Nahen Osten befördern“ lautete der Titel des Antrags der Linken. „Der allumfassende Boykottaufruf führt in seiner Radikalität zur Brandmarkung israelischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jüdischen Glaubens. Es gibt Äußerungen und Handlungen aus der BDS-Bewegung, die darauf abzielen das Existenzrecht des Staates Israel in Zweifel zu ziehen“, heißt es in dem Aufruf. Boykottaufrufe, die an antisemitische Positionen des Nationalsozialismus erinnern, seien inakzeptabel und scharf zu verurteilen.

    Die Abgeordneten wollten die Bundesregierung mit Blick auf den israelisch-palästinensischen Konflikt auffordern, eine friedliche Lösung zu befördern und sich für zwei unabhängige, demokratische und miteinander kooperierende Staaten auf Basis der bisherigen UN-Resolutionen sowie der zwischen beiden Parteien abgeschlossenen Abkommen einzusetzen. (vom/sto/17.05.2019)

    #Allemagne #Israël #BDS

  • Secret des affaires : un journaliste allemand poursuivi pour avoir révélé l’énorme fraude fiscale CumEx
    https://www.crashdebug.fr/international/15377-secret-des-affaires-un-journaliste-allemand-poursuivi-pour-avoir-re

    Mi-octobre, 18 médias européens, dont Le Monde en France, révélaient à l’issue d’un travail d’enquête commun l’ampleur du scandale de fraude fiscale CumEx. Il s’agit d’un montage financier organisé par des traders pour permettre à des investisseurs et des actionnaires de sociétés de se faire rembourser par des États européens des impôts sur les dividendes qu’ils n’avaient en fait jamais payés. Et ce, pendant des années. Bref, un gigantesque système de siphonnage des finances publiques de plusieurs États européens pour l’enrichissement d’investisseurs privés.

    Le préjudice global a été évalué à 55 milliards d’euros en quinze ans. Le scandale est arrivé d’Allemagne, où la fraude s’élève à plus de 7 milliards d’euros. La fraude est d’ampleur européenne, et concerne aussi la France, le Danemark, la Belgique… Le Monde a (...)

    https://www.lemonde.fr/cumex-files/article/2018/10/18/cumex-files-une-enquete-allemande-un-scandale-europeen_5371019_5369767.html
    https://correctiv.org/top-stories/2018/12/11/journalismus-ist-kein-verbrechen
    https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw41-de-schutz-geschaeftsgeheimnisse/572342
    http://multinationales.org/Secret-des-affaires-derniere-ligne-droite-et-quelques-lecons
    https://informernestpasundelit.org/category/secret-des-affaires

  • Meeting Ed Snowden: Things That Can And Cannot Be Said | John Cusack in Conversation with Arundhati Roy | Outllok India, Nov 16,2015
    http://www.outlookindia.com/article/things-that-can-and-cannot-be-said/295796

    “We Brought You The Promise Of The Future, But Our Tongue Stammered And Barked…”
    My phone rang at three in the morning. It was John Cusack asking me if I would go with him to Moscow to meet Edward Snowden...
    by Arundhati Roy
    http://www.outlookindia.com/article/we-brought-you-the-promise-of-the-future--but-our-tongue-stammered-and-barked/295797

    Things That Can And Cannot Be Said (Contd)
    The Arundhati Roy — John Cusack conversation continues.
    by John Cusack
    http://www.outlookindia.com/article/things-that-can-and-cannot-be-said-contd-/295810

    What Shall We Love?
    Human beings seem unable to live without war, but they are also unable to live without love.
    by Arundhati Roy
    http://www.outlookindia.com/article/what-shall-we-love/295799

    #empire #États-Unis #surveillance #ONG #guerre #whistleblowers #militer #Inde #non-violence #violence et tant d’autres tags dans cette conversation à laquelle participe aussi Dan Ellsberg

    • The Snowden Principle
      Posted : 06/14/2013 10:45 am EDT Updated : 08/14/2013 5:12 am EDT
      http://www.huffingtonpost.com/john-cusack/snowden-principle_b_3441237.html

      And legal, or not, he saw what the government was doing as a crime against the people and our rights.

      For the sake of argument — This should be called The Snowden Principle.

      When The Snowden Principle is invoked and revelations of this magnitude are revealed; it is always met with predictable establishment blowback from the red and blue elites of state power. Those in charge are prone to hysteria and engage in character assassination, as are many in the establishment press that have been co-opted by government access .

      Dans ce texte John Cusack invente intuitivement un principe qui depuis 1968 fait partie du texte faisant fonction de constitution pour l’Allemagne de l’Ouest : La Grundgesetz stipule le droit à la résistance contre des mesures qui menacent la capacité de l’état à garantir aux citoyens l’exercice de leurs droits démocratiques.

      Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - Artikel 20
      http://dejure.org/gesetze/GG/20.html

      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Sa signification exacte est toujours sujet à controverse, il est pourtant évident que des actes visant á abolir la démocratie justifient la résistance de la part de chaque Allemand.

      Ce droit est le résultat d’un marchandage typique pour les démocraties représentatives europénnes. Quand en 1968 la droite cherche à faire passer des lois sur l’état d’urgence en Allemagne qui autorisent des mesures dictatoriales en cas de révolte communiste, il lui faut une modification de la constitution nécessitant l’accord des social-démocrates. Le parti de Willi Brandt accepte alors à jouer le jeu en échange de l’introduction du célèbre paragraphe 20 autorisant la résistance contre la pire conséquence de ces lois.

      Deutscher Bundestag - Widerstandsrecht zum Schutz der Verfassung : Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
      https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20/214054

      „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“

      Doch in welchen Situationen ist der Widerstand durch Artikel 20 Absatz 4 legitimiert? Laut Isensee geht es um Angriffe, die sich gegen die Verfassung als Ganzes richten und die grundgesetzliche Ordnung als solche von Grund auf bedrohen. „Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich“, schreibt er.
      ...
      Artikel 20 rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam

      „Das Widerstandsrecht reagiert nicht auf einzelne Rechtsverstöße, für die ohnehin Abhilfe besteht.“ Daher decke es auch nicht den zivilen Ungehorsam, der sich gegen einzelne Handlungen oder Einrichtungen richte, die als „rechtswidrig, unmoralisch gefährlich“ empfunden würden
      ...
      Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „..., wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht.

      Quelqu’un qui considère que le système démocratique ne fonctionne systématiquement plus est autorisé par la constitution à commettre des actes de résistance. Sa position sera forcément contestée par les détenteurs du pouvoir. Le droit constitutionnel à la résistance ne sera alors effectivement applicable que dans le cas d’une révolte populaire armée.

      État d’urgence en Allemagne
      https://fr.wikipedia.org/wiki/%C3%89tat_d'urgence_en_Allemagne

      Deutsche Notstandsgesetze – Wikipedia
      https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

      #Allemage #droit #résistance

    • à propos du mécanisme de corruption ...
      http://www.outlookindia.com/article/things-that-can-and-cannot-be-said-contd-/295810

      JC: People want to do something good, something useful....

      AR: Yes. And it is these good intentions that are dragooned and put to work. It’s a complicated thing. Think of a bead necklace. The beads on their own may be lovely, but when they’re threaded together, they’re not really free to skitter around as they please. When you look around and see how many NGOs are on, say, the Gates, Rockefeller or Ford Foundation’s handout list, there has to be something wrong, right? They turn potential radicals into receivers of their largesse—and then, very subtly, without appearing to—they circumscribe the boundaries of radical politics. And you’re sacked if you disobey...sacked, unfunded, whatever. And then there’s always the game of pitting the “funded” against the “unfunded”, in which the funder takes centrestage. So, I mean, I’m not against people being funded—because we’re running out of options—but we have to understand—are you walking the dog or is the dog walking you? Or who’s the dog and who is you?

      JC: I’m definitely the dog...and I’ve definitely been walked.

      AR: Everywhere—not just in America...repress, beat up, shoot, jail those you can, and throw money at those whom you can’t—and gradually sandpaper the edge off them. They’re in the business of creating what we in India call Paaltu Sher, which means Tamed Tigers. Like a pretend resistance...so you can let off steam without damaging anything.

    • Je viens de la relire (ça a été édité en petit #livre) ; pas vu traduit en français malheureusement !

      The US government - the Deep State, as well as both the major political parties - wants to punish him for the enormous damage he has inflicted, in their perception, on the security establishment. (It’s got Chelsea Manning and the other whistleblowers where it wants them.) If it does not manage to kill or jail Snowden, it must use everything in its power to limit the damage that he’s done and continues to do. One of those ways is to try to contain, co-opt and usher the debate around whistleblowing in a direction that suits it. And it has, to some extent, managed to do that. In the Public Security vs. Mass Surveillance debate that is taking place in the establishment Western media, the Object of Love is America. America and her actions. Are they moral or immoral? Are they right or wrong? Are the whistleblowers American patriots or American traitors? Within this constricted matrix of morality, other countries, other cultures, other conversations - even if they are the victims of US wars - usually appear only as witnesses in the main trial. They either bolster the outrage of the prosecution or the indignation of the defence. The trial, when it is conducted on these terms, serves to reinforce the idea that there can be a moderate, moral superpower. Are we not witnessing it in action? Its heartache? Its guilt? Its self-correcting mechanisms? Its watchdog media? Its activists who will not stand for ordinary (innocent) American citizens being spied on by their own government? In these debates that appear to be fierce and intelligent, words likepublic and security and te rrorism are thrown around, but they remain, as always, loosely defined and are used more often than not in the way the US state would like them to be used.

      ajoutons quelques tags => #nucléaire #État #terreur #terrorisme