Der Wettkampf auf der Straße geht in eine neue Runde: Ab 1. September gelten für die Personenbeförderung neue Regeln. Des Taxlers Freud ist Ubers Leid. Der US-Fahrdienstvermittler ist aber längst Spezialist darin, die Gesetze zu umkurven.
Der US-Fahrdienstanbieter Uber stellt die Gesetze der individuellen Personenbeförderung seit Jahren auf den Kopf. Staatliche Regulierungen hinken dem Angebot des kalifornischen Startups und anderen Anbietern stetig hinterher. Der Kampf um den Kundenmarkt auf der Straße gleicht einem Katz-und-Maus-Spiel: Uber schafft mit seiner einfach zu bedienenden App und günstigen Preisen eine steigende Nachfrage – zum Leidwesen der alteingesessenen Taxi-Industrie. Gesetze werden angepasst, und die Online-Anbieter finden neue Wege.
Folgt man dieser Logik, müssen als Nächstes wieder die Gesetze nachziehen. Der erste Schritt dazu wurde bereits gemacht. Vergangenen Sommer wurde im österreichischen Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz beschlossen, das besagt: Ab 1. September gelten für Taxi- und Mietwagenfahrer dieselben Regeln.
Von einer simplen Idee zum Milliardenunternehmen
Doch wie kam es eigentlich dazu? Was macht Uber so besonders und worüber geraten der Online-Anbieter, Taxifahrer und die Gesetze aneinander? Ein kurzer Überblick:
Ab September: Gleiche Regeln für alle
Derzeit sind Mietwagen und Taxis noch mit unterschiedlichen Regelungen auf den Straßen unterwegs. Fahrer von Services von Uber oder Bolt benötigen zum Beispiel keinen Taxischein, und wegen der sogenannten Rückkehrpflicht müssen sie nach jeder absolvierten Fahrt zu ihrer Betriebsstätte zurück. Ab 1. September soll in der Branche alles anders werden. Für Taxis und Online-Vermittler gelten dann dieselben Regeln, auch Uber-Fahrer müssen ab September einen Taxischein vorweisen können und sich an fixe Taxitarife halten. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz entspricht vor allem auch den Wünschen und Vorstellungen der Wirtschaftskammer, die sich klar auf der Seite der Taxis positioniert, obwohl sie eigentlich beide Branchen – Taxi- und Mietwagengewerbe – vertritt. Für Uber und andere Online-Fahrdienstvermittler bedeutet das neue Gesetz jedoch eine Niederlage. Sein Geschäftsprinzip mit flexiblen Preisen, die von Angebot und Nachfrage abhängig sind, kann Uber dann in dieser Form nicht mehr anbieten, und dann wäre das Unternehmen nicht mehr rentabel.
„Lex Uber“ als Gefahr für freien Wettbewerb?
Glaubt man den Verfassungsexperten, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Antrag beim VfGH, die Novelle für verfassungswidrig zu erklären, nicht schlecht. Das neue Gesetz würde den Wettbewerb in der Branche ausschalten und zerstöre das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit. Diesem Vorwurf geht auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nach, die für Mitte Februar den Zwischenbericht ihrer Branchen-Prüfung ankündigte. „Wir erhielten über einen längeren Zeitraum Beschwerden bzgl. des Taxi- und Mietwagenmarkts. Die Bundeswettbewerbsbehörde vermutet daher, dass der Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht ist“, sagt BWB-Generaldirektor Theodor Thanner. „Regulierung darf nicht so weit gehen, dass Wettbewerb ausgebremst wird. Eine Konsequenz davon könnte sein, dass Innovation am Markt minimiert wird oder sogar verschwindet“, so Thanner. Die Inhomogenität des Marktes erschwere jedoch eine aussagekräftige Erhebung der Marktdaten, heißt es vonseiten der BWB, weshalb sich der Bericht einige Wochen verzögern wird.
Neues Regierungsprogramm: Darf sich Uber Hoffnungen machen?
Auch im neuen türkis-grünen Regierungsprogramm findet sich ein kleiner, aber durchaus bemerkenswerter Punkt zum Gelegenheitsverkehrsgesetz: Die Rede ist von einer „Weiterentwicklung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes“. Aufbauend auf der umstrittenen Novelle des Vorjahres bekennt sich die Bundesregierung in ihrem Programm zu einem „klar regulierten Mischgewerbe, in dem traditionelle Taxiunternehmen und digitale Mobilitätsunternehmen in fairem Wettbewerb ihre Dienste anbieten können“.
Was das für die Branche genau bedeuten soll, geht aus dem Regierungspapier freilich noch nicht hervor, denkbar ist aber eine Entschärfung der Regeln, um Uber und anderen Anbietern wie Free Now (ehemals myTaxi) und Bolt (ehemals Taxify) das Leben zu erleichtern. Für Uber und andere Mobilitäts-Startups durchaus ein Grund, vorsichtig optimistisch zu sein.
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Fakten statt Meinung: Der Arbeitsalltag von Uber-, Taxifahrern und Fahrradboten
Addendum liefert gemeinsam mit Meinungsforscher Peter Hajek erstmals umfassende Daten über die Arbeitsbedingungen in der Gig-Economy – teils mit überraschenden Ergebnissen.
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Umsetzung ist Landessache: Stadt Wien als Zünglein an der Wage?
Die Umsetzung der nunmehr einheitlichen Tarifgestaltung für Taxi und Mietwagen obliegt aber ohnehin den Landesgesetzgebern. Alle warten derzeit gespannt auf die Stadt Wien, die voraussichtlich als Erste ihre Tarifordnung anpassen wird. Denn obwohl die Bundes-SPÖ im Sommer des Vorjahres für ein Einheitsgewerbe gestimmt hat, zögern die Wiener Genossen nun mit der Umsetzung. Vor der nötigen Änderung der Landesbetriebsordnung muss nämlich erst einmal die Bundesbetriebsordnung geändert werden, heißt es aus dem Büro des roten Wirtschaftsstadtrats Peter Hanke. Er kritisiert, dass die Stadt Wien in der Erarbeitung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes nicht eingebunden war.
Aktuell lässt Hanke die Tarifvereinheitlichung in einer Studie überprüfen – erste Ergebnisse erwarte man Ende Februar. Die Fixtarife scheinen also zumindest in Wien noch nicht in Stein gemeißelt zu sein. Sollten doch keine einheitlichen Tarife kommen, werden die Karten am Markt komplett neu gemischt. Dann würde allein der freie Markt den Preis bestimmen.
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Internationaler Vergleich: Wie gehen andere Länder mit Uber um?
Nicht nur in Österreich mutierte das US-Unternehmen in den vergangenen Jahren zum Schreck der Taxi-Industrie. In vielen Ländern haben Taxiverbände rechtliche Schritte gegen den unliebsamen Konkurrenten gesetzt. Gesetze wurden angepasst, und immer wieder fand Uber neue Ansätze, um seinen Service überhaupt noch anbieten zu können. Die Liste der Vorwürfe gegenüber Uber ist lang, die Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. In manchen Dingen unterscheidet sich das Angebot von Uber gar von Stadt zu Stadt. Während etwa in den USA Fahrgäste auch an private Fahrer mit eigenem Auto vermittelt werden, ist das nach einem EuGH-Urteil von 2017 innerhalb der EU nicht mehr möglich. Was aber sind die gesetzlichen Konfliktlinien, mit denen Anbieter wie Uber weltweit zu kämpfen haben? Ein paar Beispiele:
Deutschland
Nach einer Unterlassungsklage von Taxiverbänden erklärte das Landgericht Frankfurt Ende des Vorjahres die bisherige Vorgehensweise von Uber in Deutschland für unzulässig. Der Fahrdienstvermittler darf künftig nur noch mit einer Mietwagenfirma pro Stadt kooperieren. Das Frankfurter Landgericht entschied, dass Uber künftig auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige – weil das Unternehmen dem Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung erscheine, den konkreten Fahrer auswähle und den Preis bestimme. Uber passte daraufhin seine App in Deutschland an, was der deutschen Taxi-Genossenschaft aber nicht weit genug ging. Sie will bei Verstößen gegen das Urteil Strafen von bis zu 250.000 Euro pro Fahrt durchsetzen
Spanien
Spaniens Medien sprachen von einem regelrechten „Taxikrieg“. Tagelang streikten Taxifahrer in Madrid und Barcelona, blockierten wichtige Hauptverkehrsachsen und sorgten für chaotische Verkehrsverhältnisse. Die Taxistas forderten eine stärkere staatliche Regulierung der privaten Fahrdienstleister. In Barcelona zeigten die Proteste Wirkung: Infolge strengerer gesetzlicher Regulierungen zogen sich Uber (und Konkurrent Cabify) Anfang 2019 aus der katalanischen Hauptstadt zurück.
London
Ende November 2019 wurde Uber in London zum zweiten Mal nach 2017 die Fahrlizenz entzogen. Grund dafür war eine Sicherheitspanne der App, die es Fahrern ohne Lizenz erlaubte, Fahrgäste zu transportieren. Nach einem Einspruch des Fahrdienstvermittlers darf Uber seinen Dienst in der britischen Hauptstadt vorläufig weiter anbieten. London gilt als größter europäischer Markt für Uber. Nach Angaben des Unternehmens nutzen 3,5 Millionen Menschen in London die App, etwa 40.000 Menschen sind als Fahrer registriert. In der englischen Hauptstadt sind es aber nicht – wie meist sonst – die Taxifahrer, die gegen Uber mobil machen, sondern die Londoner Nahverkehrsbehörde, die für Lizenzierungen für den Straßenverkehr verantwortlich ist.
Kaliformien
Ausgerechnet in Kalifornien, der Heimat von Uber und vielen anderen Tech-Startups, wurde mit Jahresbeginn ein Gesetz eingeführt, das das Arbeitsrecht revolutioniert und die Gig-Economy erschüttert: Fahrdienstvermittler wie Uber und Essenszustelldienste müssen ihre Vertragsarbeiter künftig als Angestellte behandeln und ihnen alle entsprechenden Absicherungen zukommen lassen. Eine Million Menschen sind davon betroffen. Die kalifornische Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben, weit über den US-Bundesstaat hinaus. Für Firmen der Gig-Economy bedeutet das neue Gesetz eine Gefährdung ihres Geschäftsmodells. Uber und andere Konzerne bereiten aktuell ein Referendum vor, um Ausnahmen für ihre Unternehmen zu erwirken.
Das Beispiel des US-Fahrdienstanbieters verdeutlicht, wie die Angebote der Gig-Economy bestehende Märkte und Regulierungen weltweit vor Herausforderungen stellen. Damit stellt sich unweigerlich auch die Frage, wie weit der Staat in das Postulat des freien Marktes von Angebot und Nachfrage eingreifen sollte.
In Österreich bereitet sich die Brache bereits auf die neuen gesetzlichen Grundlagen vor – ob diese ab Herbst tatsächlich umgesetzt werden, ist aber längst nicht fix. Und dass mit dem neuen Gesetz ohnehin längst nicht alle Problem der Branche gelöst sind, zeigt ein Blick hinter die Kulissen des Taxi-Gewerbes01, in dem Korruption und unlautere Geschäftspraktiken keine Seltenheit sind.