• Wir fordern die Rückkehr von Selami Prizreni nach Deutschland ! - Online-Petition
    https://www.openpetition.de/petition/online/bleiberecht-fuer-selami-prizreni-jetzt


    Une pétition pour le retour en Allemagne d’un jeune homme qui est né ici et a grandi ici . Il est allemand de facto sans reconnaissance officielle .

    Selami Prizreni ist in Essen geboren und aufgewachsen. Er ging dort zur Schule, knüpfte Freundschaften und begann sich schon früh mit Hip-Hop zu beschäftigen.

    Bereits 2010 wurde er mit Anfang 20 in den Kosovo abgeschoben. Der Film „Trapped by law“ zeigt an seinem Beispiel die Perspektivlosigkeit, den Rassismus und die Unmöglichkeit des Aufbaus einer Existenz für in Deutschland sozialisierte Roma.

    2013 prozessierte er noch im Kosovo erfolgreich gegen seine Abschiebung und bekam dennoch keinen sicheren Aufenthaltstitel für Deutschland. Er floh zurück in seine Heimat Deutschland, wo er trotz der ständig drohenden Abschiebung mit seinem Bruder und Freunden die Initiative Roma-Art-Action ins Leben rief, als Hip-Hop-Künstler durch Deutschland tourte und bundesweit mit seiner Musik für Menschenrechte eintrat.

    Wir fordern, die Abschiebung rückgängig zu machen und Selami sofortiges und dauerhaftes Bleiberecht zu erwirken.

    Wir fordern, dass er zurück nach Deutschland kommt!
    Begründung:

    Selami ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, seine Familie lebt seit 30 Jahren in Deutschland.

    Sein gesamtes berufliches und privates Netzwerk ist in Deutschland. Seine Abschiebung betrachten wir als unrechtmäßig und unmenschlich.

    www.alle-bleiben.info

    Im Namen aller Unterzeichner/innen.

    #Allemagne #déportation

  • Encore une loi sur les compétences de la police qui ne tient pas debout ...

    DIE LINKE Sachsen-Anhalt : SOG Urteil
    http://www.dielinke-sachsen-anhalt.de/politik/aktuell/detailseiten_artikel/sog_urteil

    Gekippte Regelungen

    Staatstrojaner: Die Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen ohne Wissen der betroffenen Personen (§17c SOG LSA) ist verfassungswidrig und dabei nichtig. Die Landesregierung wollte modernisieren – und ist über das Ziel hinausgeschossen. Sie hat den Polizisten Befugnisse erteilt, ohne dass die technischen Voraussetzungen in Sachsen-Anhalt vorhanden wären. Damit kann der Gesetzgeber gar nicht beurteilen, wie sehr die entsprechenden Mittel in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen würden. Die Exekutive hat also Befugnisse auf Vorrat erteilt bekommen. Das Urteil des Gerichtes: Verfassungswidrig und damit nichtig.

    Das Alkoholverbot für Kommunen (§ 94 a) auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist gekippt, das Gericht fehlt es hier an „tragfähigen und nachvollziehbaren Sachgründen“. Schon in der Verhandlung kam es zu Debatten über Sinn und Unsinn der Transportverbote von „Glasgetränkeverhältnissen“. Das Urteil des Gerichts: Verfassungswidrig und damit nichtig.

    Weitere Hausaufgaben der Landesregierung

    Zwangsuntersuchungen: Bei der Untersuchung von Personen mit ansteckenden Krankheitserregern ist der Richtervorbehalt zwingend. Bei Gefahr in Verzug wollte die Landesregierung hier aufweichen, und die Entscheidung zur Untersuchung dem einzelnen Beamten überlassen. Dabei sind z.B. Blutentnahmen ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, eine solche Befugnis muss an die hohe Hürde der richterlichen Entscheidung gebunden bleiben. Das Urteil des Gerichtes: Die Ausnahme vom Richtervorbehalt – verfassungswidrig und damit nichtig. Nachbesserung bis zum 31.12.2015 notwendig.

    Videoüberwachungen bei Verkehrskontrollen und weitere Regelungen zur Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen: Hier fordert das Gericht verfassungskonforme Nachbesserung des Gesetzgebers bis zum 31.12.2015.

    ... mais le tribunal constitutionnel de la Saxe-Anhalt le trouve « normal » que la police te coupe le téléphone quand elle considère que c’est nécessaire.

    Demokratie bewahren und schützen - Grundrechtsverletzung des neuen Polizeigesetzes von LSA ablehnen
    https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-bewahren-und-schuetzen-grundrechtsverletzung-des-neuen-poliz

    Wir wollen eine 100% Rücknahme des verabschiedeten 4. Entwurfes des Gesetzes zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in LSA vom 20. Februar 2013 erreichen.
    Dieses trat per 01. März 2013 in Kraft.

    Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine Fülle von neuen Befugnissen für Polizeibeamte, deren Notwendigkeit und Geeignetheit weder nachgewiesen noch begründet ist und die erhebliche Defizite tatbestandlicher Natur sowie Defizite am Grundrechtsschutz der Bürger beinhalten. Hinzu kommen rechtsstaatliche Defizite bei der Möglichkeit der polizeilichen Anordnung ohne vorherige richterliche Kontrolle. Weitere Grundrechtsverletzungen sind durch die nicht verfassungskonform ausgestalteten Regelungen zur nachträglichen Unterrichtung bei verdeckten oder nicht erkennbaren Maßnahmen entstanden. Das Gesetz ist in dieser Form komplett zurückzunehmen bzw. grundrechtskonform auszugestalten.

    Wir wenden uns an alle Menschen in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland, da die Gefahr besteht, dass solche Grundrechtseinschränkungen heutzutage sehr schnell in anderen Bereichen bzw. Regionen verabschiedet werden können.

    Das neue Polizeigesetz verletzt massiv unsere Grundrechte:
    § 17, § 33 Aufhebung der Gewaltenteilung und polizeilichen/staatlichen Kontrolle
    –-> Grundrechtsschutz, Rechtsschutzgarantie
    § 16 Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 16 d (3) Bildaufnahmen bei Kontrollen im öffentlichen Verkehrsraum
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 17 (4) präventive Wohnraumüberwachung
    –-> Schutz der Menschwürde, Art.1 Grundgesetz
    –-> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
    –-> Recht auf Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung
    –-> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    –-> Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
    § 17 a Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen
    –-> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
    –-> Recht auf Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung
    –-> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 17 b Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen in informationstechnischen Systemen (QuellenTKÜ = Staatstrojaner)
    –-> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
    –-> Recht auf Schutz des Kernbereiches persönlicher Lebensgestaltung
    –-> Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
    –-> Recht auf Schutz personenbezogener Daten
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 20 a DNA-Datenbank zur Identitätsfeststellung
    –-> Schutz der Menschwürde, Art.1 Grundgesetz
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 23a Aufzeichnung von Telefon- und Funkgesprächen
    –-> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 33 Unterbrechung von Kommunikationsverbindungen
    –-> Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme
    –-> Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
    § 39 (4) Bild- und Tonaufnahmen bei Personen in Gewahrsam
    –-> Allgemeine Persönlichkeitsrechte
    –-> Recht auf informationelle Selbstbestimmung
    § 41 b (6) Zwangstests
    –-> Recht auf körperliche Unversehrtheit
    Begründung:

    Zwar können Grundrechte eingeschränkt werden, jedoch unterliegen diese Einschränkungen sehr hohen Anforderungen, wie z.B. dem Bestimmtheitsgrundsatz, dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und der Wesensgehaltsgarantie.

    detaillierte Kritikpunkte (Auswahl):
    1) Die Kosten für die Umsetzung der Gesetzesänderung sind nicht kalkuliert. Es wird von einer kostenfreien Umsetzung ausgegangen. Die Anschaffungen für Hard- und Software zur
    Nutzung neuer technischer Möglichkeiten, wie z.B. zur Wohnraumüberwachung, zum Kfz-Kennzeichen-Scanning, zur Standortortung, für Telekommunikationsüberwachung, für das Überwachen von Computern, Handys und Laptops per Staatstrojaner wurden nicht eingeplant.
    2) Die Eingriffe in das Versammlungsgrundrecht vom SOG werden verkannt und die eindeutig niedrigen tatbestandlichen Voraussetzungen des SOG können als vermeintlich „handlungseröffnend“ interpretiert werden. Das Gesetz erhöht die Rechtsunsicherheit und sendet ein „falsches“ Signal aus. Das heißt, dass Polizeibeamte grundrechtswidrige Handlungen während z.B. Demonstrationen begehen können, ohne dafür rechtlich belangt werden zu können.
    3) Die gesetzlichen Regelungen zur Unterrichtung von betroffenen Personen der Quellen-TKÜ (Trojaner) stellen eine verfassungsrechtlich nicht zu akzeptierende Beschränkung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 IV Grundgesetz dar. Weiter wird auch in das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) unverhältnismäßig eingegriffen. Dies lehnte schon das Bundesverfassungsgericht ab.
    Die Entscheidung über eine Unterrichtung & Kontrolle einer Trojaner-Überwachung wird hier faktisch allein der polizeilichen Beurteilung überlassen. Erfahrungsgemäß wird die Nichtunterrichtung die Folge und der Regelfall sein. Auch eine möglichen Vernichtung von Unterlagen beseitigt nicht den Grundrechtseingriff.
    4) Die Regelungen zu Alkoholverboten sind rechtlich bedenklich, weil einerseits noch unterhalb der Ebene einer konkreten Gefahr oder auch nur der Verhütung von Straftaten an ein Verhalten (Alkoholkonsum) angeknüpft werden soll, welches andererseits gesellschaftlich akzeptiert, wirtschaftlich gefördert, bei Erwachsenen legal und zudem weit verbreitet ist sowie bei Jugendlichen durch vorhandene Normen, etwa des Jugendschutzrechtes und des Gaststättenrechtes, bereits gesetzlich geregelt ist.
    5) Die richterliche Anordnung wird vor Beginn einer polizeilichen Maßnahme entgegen dem Gesetzeswortlaut in der polizeilichen Praxis eher die Ausnahme sein, weil eine gegenwärtige Gefahr den klassischen Fall von Gefahr im Verzuge darstellt. Hier unterstellt das Gesetz wie auch die Gesetzesbegründung „strenge Verfahrensvorschriften“ ein Grundrechtsschutzniveau, das in der Realität selten greifen wird.

    Unterstützend möchte ich zusammen mit der Piratenpartei Sachsen-Anhalt eine Spendenaktion ins Leben rufen, um eine Verfassungsbeschwerde rechtlich prüfen (ca. 5000,- €) zu lassen. Dazu gehen wir zwei Wege:
    1) Pledgebank www.pledgebank.com/SOGLSA
    und
    2) Landesverbandskonto der Piratenpartei Sachsen-Anhalt
    www.piraten-lsa.de/partei/spenden
    Verwendungszweck: SOG_LSA
    Auf diesen Wegen wollen wir die benötigten 5000,- € für die Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde zusammentragen. Falls die Summe nicht zusammenkommt, werden entweder die benötigten Mittel bei der Piratenpartei beantragt oder die Spender bekommen ihre zweckgebundene Spende zurück.

    Im Namen aller Unterzeichner/innen.

    Halle, 28.02.2013 (aktiv bis 27.08.2013)

    #allemagne #saxe-anhalt #police #constitution #surveillance

  • Les écoles primaires de Berlin bientôt sans enseignants pour la musique et les arts

    Kunstlehramt ohne Kunst, Musiklehramt ohne Musik - Berliner Schulen ohne Fachlehrer ?! - Online Petition
    https://www.openpetition.de/petition/online/kunstlehramt-ohne-kunst-musiklehramt-ohne-musik-berliner-schulen-ohne-f

    Wir, die Lehramtsstudierenden der UdK Berlin, fühlen uns von dem Baumert-Gutachten in unserem Selbstverständnis als engagierte und begeisterte Kunst- und MusiklehrerInnen angegriffen und kritisieren die implizite Abschaffung des Fachlehramts für Musik und Kunst an den Schulen und besonders an den Grundschulen Berlins!

    Wir kritisieren insbesondere die Änderungen des Grundschullehramt-Studiums, in dem die Fächer Bildende Kunst und Musik lediglich als drittes Fach gewählt werden können. Mit einem erheblich verkürzten Anteil von 108 LP auf 55 LP werden das Universitätsstudium und damit auch das Lehramt einseitig nach kommerziellen Funktionen ausgerichtet, durch die sowohl die Studierenden als auch die Pädagogen zu Alles-und-nichts-Könnern degradiert werden und die Unterrichtsqualität nicht mehr gewährleistet ist!

    • Une étude propose d’abolir les professeurs de musique et d’art dans les écoles primaires (de la première à la sixième année scolaire).
      Cette mesure aurait deux avantages :
      – on ferait des économies parce qu’il y aurait moins de profs spécialistes (Fachlehrer)
      – on arriverait à augmenter nombre de parents prêt à dépenser de l’argent pour les écoles privées proposant des cours d’une meilleure qualité.
      Maintenant déjà la maîtrise d’un instrument est un argument de poids pour faire accepter son enfant dans les meilleurs lycées d’état.
      On n’accepte pas n’importe qui au lycée Condorcet non plus, pas vrai ?

      Voilà l’attitude de notre gouvernement local constitué par les chrétien-démocrate et socialdémocrates.