Umsatzsteuer: Warenlieferungen in der EU - Handelskammer Hamburg
▻http://www.hk24.de/international/export/exportvorschriften/binnenmarkt_eu_vorschriften/367200/umsatzsteueridentnummer.html
Nach langen Diskussionen um die sogenannte Gelangensbestätigung hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 22. März 2013 die Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung verabschiedet. Hierdurch werden die Nachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern ab dem 1. Oktober 2013 neu geregelt.
Gliederung
Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Die Aufgaben der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
2.1 Wie erhält ein Unternehmer eine USt-IdNr.?
2.2 Haftungsrisiko und Bestätigung der Gültigkeit von im Ausland erteilten USt-IdNr.
2.3 Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in den EU-Mitgliedstaaten
Rechnungserteilung
3.1 Musterrechnung
Nachweispflichten für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
4.1 Übersicht: Nachweispflichten ab 1. Oktober 2013
4.2 Übersicht: Nachweispflichten bis 1. Oktober 2013
Sonstige Erklärungs- und Meldepflichten
5.1 Zusammenfassende Meldung (ZM)
5.2 Intrastat-Meldung
Checkliste für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
▻http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer_international/innergemeinschaftliche_lieferungen
Lieferungen von Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Damit dem Lieferanten diese Umsatzsteuerbefreiung gewährt wird, sollte er v.a. folgende Punkte beachten:
Prüfen, ob die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerbar ist
Prüfen, ob Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen
Beleg- und buchmäßige Nachweispflichten beachten
Anforderungen an die Ausgangsrechnung beachten
Ausländische Währung umrechnen
Erklärungs- und Meldepflichten beachten
Vorsteuerabzug geltend machen
Grenzüberschreitende Verkäufean Privatpersonen
▻http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_und_steuern/Steuern_und_Finanzen/Download/817628/.19./data/Merkblatt_Grenzueberschreitende_Verkaeufe_an_Privatpersonen-data.pdf
Ihr Ansprechpartner: Antje Maschke, E-Mail: antje.maschke@berlin.ihk.de, www.ihk-berlin.de
Steuerrecht
Stand: 25. Juni 2014
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 9337
Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen
Bei der Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Warenverkäufe wird grundsätzlich zwischen Lieferungen an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen und Lieferungen an Privatpersonen
unterschieden:
Warenverkäufe an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen werden grundsätzlich ohne Ausweis der deutschen Umsatzsteuer vorgenommen. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann im Empfangs-
land auf der Grundlage für die jeweilige Ware geltenden Steuersatzes (Regelfall).
Im Gegensatz dazu werden Lieferungen an Privatpersonen im
Grundsatz mit Ausweis der deutschen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Ausnahmen bestehen bei der Lieferung neuer Fahrzeuge und wenn bestimmte Lieferschwellen überschritten werden.
Das vorliegende Merkblatt informiert über Verkäufe an Privatpersonen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.
Inhalt:
I. Verkäufe an Privat personen innerhalb der EU
1. Grundsatz
2. Die Regelungen im Einzelnen
Verkäufe mit Übergabe in Deutschland
Wann gilt ein Fahrzeug als „neu“?
Versand von Ware in andere EU-Mitgliedstaaten
Innergemeinschaftliche Versendungslieferung
Ort der Besteuerung
Ausnahmen
II.
Verkäufe an Privatpersonen außerhalb der EU
Innergemeinschaftliche Lieferung
▻https://de.wikipedia.org/wiki/Innergemeinschaftliche_Lieferung
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.