• BVerfG zur Versammlungsfreiheit - Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen
    https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-zur-versammlungsfreiheit-kein-demo-verbot-am-frankfurter-flughafen

    22.2.2011 von Dr. jur. Alfred Scheidler22.02.2011 - Karlsruhe spricht mal wieder ein Machtwort. Das BVerfG hat ein von der Fraport AG ausgesprochenes Demonstrationsverbot am Flughafen Frankfurt aufgehoben. Die Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Demonstranten. Sie definiert auch die Reichweite der Versammlungsfreiheit und die Grundrechtsbindung privater Unternehmen in öffentlicher Hand.

    Der Flughafen Frankfurt wird von der Fraport AG betrieben, in deren Eigentum auch das Flughafengelände steht. Die Anteile der Fraport AG werden mehrheitlich von der öffentlichen Hand gehalten. Im Jahr 2004 demonstrierten elf Aktivisten an einem Abfertigungsschalter des Flughafens gegen die Abschiebung von Ausländern.

    Gestützt auf ihr Hausrecht und die Flughafenbenutzungsordnung sprach die Fraport AG gegenüber den Demonstranten ein Demonstrations- und Meinungskundgabeverbot aus. Alle zivilgerichtlichen Instanzen bestätigten das Verbot. Gegen diese zivilgerichtlichen Entscheidungen legte eine Demonstrantin Verfassungsbeschwerde ein, der nun das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit nur einer Gegenstimme stattgegeben hat (Urt. V. 22.01.2011, Az. 1 BvR 699/06).

    Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Verfassungsrichter sich erstmals detailliert mit der Frage auseinandersetzen mussten, ob und inwieweit das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz, GG) auch das Recht gewährt, Privateigentum Dritter in Anspruch zu nehmen. Der 1. Senat beantwortet sie deutlich: Der Staat ist „unabhängig davon, in welcher Rechtsform er gegenüber dem Bürger auftritt“, an die Grundrechte gebunden, so der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, in der mündlichen Urteilsbegründung.

    Die überragend wichtige Bedeutung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit für ein demokratisches Gemeinwesen hat das BVerfG immer wieder betont (grundlegend im Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985, Az. 1 BvR 233/81). Dabei stellte Karlsruhe stets heraus, dass das Grundrecht aus Art. 8 GG auch das Interesse des Veranstalters schützt, einen Beachtungserfolg nach seinen Vorstellungen zu erzielen. Der Veranstalter einer Demonstration kann also den Ort einer Versammlung grundsätzlich frei wählen (BVerfG, Entscheidung vom 6. Juni 2007, 1 BvR 1423/07, NJW 2007, 2168).
    Die Versammlung: Zwischen Freiheit und Eigentum

    Dieses Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters über Gegenstand, Zeitpunkt und Ort der Versammlung ist allerdings beschränkt, soweit seine Ausübung zur Kollision mit Rechtsgütern anderer führt (BVerfG, Entscheidung v. 2. Dezember 2005, 1 BvQ 35/05). Es hätte also auch nicht sonderlich verwundert, wenn der 1. Senat das Demonstrationsverbot auf dem Frankfurter Flughafen unter Hinweis auf das Eigentumsrecht der Fraport AG bestätigt hätte.

    Immerhin hat auch schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ausgeführt, dass die Entscheidung über Ort und Zeit einer Versammlung die rechtliche Verfügungsbefugnis über den Versammlungsort voraussetzt. Auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit begründet also kein Benutzungsrecht, das nicht schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen besteht: „Das Recht der freien Ortswahl umfasst mit anderen Worten nicht das Recht, fremdes Grundeigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen“ (BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 1992, 7 C 34/91).

    Im selben Sinne hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig bezogen auf den in privater Trägerschaft betriebenen Lübecker Herrentunnel entschieden, dass ein Demonstrationszug durch den Tunnel verboten werden kann, wenn der private Betreiber sein Einverständnis nicht erklärt hat (Urt. v. 19. Februar 2008, 3 A 235/07).

    Für den Frankfurter Flughafen kommt das BVerfG in seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung zu einem anderen Ergebnis: Entscheidend ist, dass die Anteile der Fraport AG im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, nämlich aufgeteilt auf das Land Hessen und die Stadt Frankfurt. Die Fraport AG unterliegt damit einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. In solchen Bereichen des Flughafens, die als Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs ausgestaltet sind, muss sie also Versammlungen zulassen.
    Keine Flucht ins Privatrecht

    Beiläufig machen die Bundesrichter in diesem Zusammenhang die interessante Bemerkung, dass Versammlungen an solchen Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs solche unter freiem Himmel sind. Das soll unabhängig davon gelten, ob sie in der freien Natur oder in geschlossenen Gebäuden stattfinden.

    Trotz dieser Entscheidung steht nicht zu befürchten, dass der Flughafenbetrieb in Frankfurt künftig durch groß angelegte Demonstrationen spürbar beeinträchtigt wird. Der Senat hat nämlich auch auf die besondere Störanfälligkeit eines Flughafens hingewiesen. Seine primäre Funktion ist die Abwicklung des Luftverkehrs. Diese Funktion erlaubt Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, wie sie im öffentlichen Straßenraum nicht möglich wären. Diese Kernaussage der Entscheidung ist auch auf die Bahnhöfe der privatisierten Deutschen Bahn AG übertragbar.

    Für beide Örtlichkeiten dürfte aber auch gelten, was Kirchhof bei der Urteilsverkündung betonte: Die Versammlungsfreiheit könne eingeschränkt werden, wenn das für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Flughafenbetriebs erforderlich sei. Dies gelte jedoch nicht, um lediglich „ein angenehmes Konsumklima zu erhalten“.

    Einmal mehr bestätigt Karlsruhe seinen Ruf als Hüter der Freiheitsrechte. Die Richter stärken erneut das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, Gleichzeitig gewähren sie Demonstranten aber kein unbeschränktes Zutrittsrecht zu beliebigen Orten. Der Senat macht deutlich, dass Versammlungen auch zukünftig nicht ohne Weiteres auf frei gewählten Privatgrundstücken durchgeführt werden können. Wie so oft ist damit das Urteil des höchsten deutschen Gerichts auch ein salomonisches.

    Der Autor Dr. Alfred Scheidler ist Oberregierungsrat in Neustadt an der Waldnaab und Autor zahlreicher Publikationen zum öffentlichen Recht, u. a. zum Versammlungsrecht.

    Mehr auf LTO.de:

    BVerfG: Unterbliebene Anmeldung lässt Grundrechtsschutz für Versammlung nicht entfallen
    https://www.lto.de/de/html/nachrichten/2330/bverfg-unterbliebene-anmeldung-laesst-grundrechtsschutz-fuer-versammlung-nicht-e

    Alfred Scheidler, BVerfG zur Versammlungsfreiheit: Kein Demo-Verbot am Frankfurter Flughafen . In: Legal Tribune Online, 22.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2603 (abgerufen am: 24.10.2023 )

    #Deutschland #Bundesverfassungsgericht #BVG #Versammlungsfreiheit #Flughafen

  • Taxifahrer aus Berlin und LDS demonstrieren gegen Fahrgastklau am BER
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    16.2.2023 von Axel Rühle - Die Berliner Taxi-„Innung“ und der „SXF Taxiverband BER“ hatten zum Protest gegen die Behördenuntätigkeit am Hauptstadtflughafen aufgerufen.

    Mit der Demo am gestrigen Mittwochabend wollten die Veranstalter Druck auf diejenigen ausüben, die sie dafür verantwortlich machen, dass der Fahrgastklau durch unseriöse Fahrer im Flughafenterminal nicht unterbunden wird. Das sind neben der Flughafengesellschaft die Straßenverkehrsbehörde in Königs Wusterhausen und das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) in Berlin.

    Organisator Hayrettin Şimşek, auch bekannt als „Simi“, bezeichnet die Anzahl der demonstrierenden Taxen deshalb auch als nebensächlich. Dabei waren mehr Teilnehmer gekommen als erwartet, und was ihn angesichts der häufig zu sehenden Konkurrenz freute: „Es war schön zu sehen, dass Berliner und LDS-Taxen verbündet gegen einen gemeinsamen Feind vorgehen.“
    Uber-Reklame auf Autotüren musste aus Glaubwürdigkeitsgründen für die Demo überklebt werden, so eine Auflage der Veranstalter.

    Simi berichtet, wie er als zweiter Vorsitzender der Innung des Berliner Taxigewerbes e. V. gemeinsam mit Özcan Ekinci vom SXF Taxiverband BER e. V. und der Taxi-Arbeitsgemeinschaft BER die Aktion geplant und umgesetzt hat. „Die Anmeldung der Demonstration war eine Odyssee mit vielen Regelungen, Bestimmungen und Genehmigungen. Spontane Demos sind deutlich einfacher.“ Zur Vorbereitung gehörten unter anderem rote Papierschilder, die über den Zweck des Protests informierten.
    LDS-Taxifahrer Celal Kırımlıoğlu beklebt eines der Demo-Taxis.

    Getroffen hatten sich die Taxler um 19 Uhr am Nachrückplatz des ehemaligen Flughafens Schönefeld, dem heute geschlossenen Terminal 5 des Hauptstadtflughafens BER. Die Kollegen nutzten die zeit bis zum Beginn des Taxikorsos für Gespräche. Vor Ort waren auch etliche Berliner Gewerbevertreter, unter anderem Leszek Nadolski, Anke Niggemann, Michael Klewer, Danielo Baltrusch, Lutz Schneider und Rolf Feja von der „Innung“, TVB-Chef Boto Töpfer und Taxi-Deutschland-Chef Ahmad Vahdati (Töpfer und Klewer sind zugleich IHK-Vertreter).

    Hayrettin Şimşek, („Simi“) und Mustafa Yanıkoğlu gedachten auch der Erdbeben-Opfer.

    Gegen 19:30 Uhr begrüßten Simi und Mustafa Yanıkoğlu die Teilnehmer per Mikrofon. Nach einer Gedenkminute für die Erdbeben-Opfer in der Türkei und Syrien baten die Redner um Geldspenden an Krisendienste. Anschließend gab Simi eine Zusammenfassung der gemeinsamen Probleme des Taxigewerbes in Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald, hauptsächlich die illegal agierenden Taxi- und Mietwagenbetriebe. Danach startete der Taxikorso in Richtung des drei Kilometer entfernten Terminals 1, wobei die von der Polizei begleitete Route noch eine Runde durch das weit verzweigte neue Straßennetz am Flughafen nahm.

    Die brandenburgische Polizei leistete beste Arbeit. Innungs-Chef Leszek Nadolski bedankte sich freundlich bei den Beamten.

    Da die Aktion gut organisiert worden war, standen in der Nähe des Terminals Plätze zum kostenlosen Abstellen der Taxis zur Verfügung, von denen aus die Fahrer dann zum Empfangsgebäude liefen. Vor den Türen der Ankunftsebene hielten die Demonstranten schließlich eine Kundgebung ab. Dabei kam es nach Formulierung von Simi zu „massiven Provokationen durch illegal agierende Taxifahrer (‚Klauer’), die zu Unruhe führten, aber unsere Ordner konnten schnell reagieren und Schlimmeres verhindern.“

    Als Bemerkenswert bezeichnet Simi eine Beobachtung, die er im Terminal machen konnte: Da die Kundgebung sehr ruhig ablief, hatte die Polizei, die mit etlichen Kräften vor Ort war, ausgiebig Gelegenheit, die „Klauer“, die unberechtigt Fahrgäste befördern wollten, zu beobachten und zu kontrollieren. In dieser Zeit mussten die Fahrgäste sich somit tatsächlich offizielle Taxen nehmen, die sich an den Ladeleisten bereithielten – eine Situation, wie sie dauerhaft herbeigeführt werden soll. Jede erfolgreich verhinderte Klauerei wurde von uns mit Applaus honoriert. Geht doch, wenn kontrolliert wird!“

    Somit habe sich auch die Wahl der späten Uhrzeit ausgezahlt, die im Vorfeld durchaus zu Diskussionen geführt hatte: Die Organisatoren wussten genau, zu welcher Tageszeit die „Klauer“ besonders aktiv sind. So konnte der direkte Beweis geführt werden, wie berechtigt die Vorwürfe des Taxigewerbes sind.
    Mit diesem Flugblatt informieren die Verbände die Fluggäste am BER.

    Im Zuge der Kundgebung wurden auch Flyer verteilt, mit denen die Fahrgäste in sechs Sprachen vor den „Klauern“ gewarnt und über die Vorteile von offiziellen Taxen informiert werden.

    Simis Fazit des Abends fällt positiv aus: „Im Endeffekt lief die Demo gut und wir sind dem Ziel etwas näher gekommen.“

    #Taxi #BER #Flughafen

  • Verfahren zur Regelung des Taxenverkehrs am Flughafen BER beanstandet (Nr. 65/2020) - Berlin.de
    https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1034498.php

    Au weia, da watscht das Verwaltungsgericht die Güntherverwaltung mächtig ab: „die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig.“ zitiert die Pressestelle des Gerichts das Urteil. Ganz schlechtes Handwerk sowas. Wofür erhalten die Juristen in der Vewaltung eigentlich ihr Geld, könnte man fragen.

    Pressemitteilung vom 28.12.2020

    Das Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER war nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin fehlerhaft.

    Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Taxen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Taxi-Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Im September 2020 trafen das Land Berlin, das Land Brandenburg und der Landkreis Dahme-Spreewald eine hiervon abweichende Vereinbarung, wonach im Gebiet des Landes Berlin zugelassene Taxiunternehmen mit einer Quote von 300 Fahrzeugen berechtigt sein sollen, ihre Taxen auf dem Gelände des Flughafens BER zur Fahrgastbetreuung bereitzuhalten. Im Amtsblatt für Berlin vom 9. Oktober 2020 veröffentlichte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) eine „mit Eröffnung des BER in Kraft“ tretende Allgemeinverfügung über die Durchführung des Taxenverkehrs an diesem Flughafen. Darin verwies die Behörde auf ein gesondertes Interessenbekundungsverfahren, zu dem Näheres auf der Internetseite des LABO bekannt gemacht werden sollte, unter anderem die Voraussetzungen einer Zulassung und die Frist für die Interessensbekundungen (die mit dem 12. Oktober 2020 endete). Der Antragsteller, ein Taxiunternehmer aus Berlin, beteiligte sich an diesem Verfahren nicht, begehrte aber in einem Eilverfahren, das Ergebnis der inzwischen erfolgten Auslosung im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für ungültig erklären zu lassen und den Antragsgegner zu verpflichten, das Bewerbungsverfahren und die Auslosung erneut durchzuführen.

    Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diesen Antrag zurückgewiesen, weil hierfür ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht sei. Der von ihm geltend gemachte Anspruch auf gleichheitsgerechte Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Vergabe von Sonderzulassungen am BER setze eine wirksame Rechtsgrundlage für die Sonderzulassung voraus. Schon daran fehle es. Denn die dem Verfahren zugrunde liegende Allgemeinverfügung sei aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig. Zum einen sei die Allgemeinverfügung in wesentlichen Teilen unvollständig, da dort nicht angegeben werde, wann und unter welchen Voraussetzungen eine solche Zulassung erfolge. Diesbezügliche Informationen fänden sich erst auf der Internetseite des LABO, die aber nicht dem Schriftformerfordernis genüge. Zum anderen sei die Allgemeinverfügung widersprüchlich. Die Allgemeinverfügung trete mit Eröffnung des BER (also am 31. Oktober 2020) in Kraft, regele aber bereits ein Zulassungsverfahren, wonach Interessensbekundungen bis zum 12. Oktober 2020 einzureichen seien. Das sei tatsächlich unmöglich, weil eine Allgemeinverfügung, die erst ab dem 31. Oktober 2020 gelte, nicht eine zeitlich vorangehende Ausschlussfrist bzw. ein zeitlich vorangehendes Auswahlverfahren regeln könne. Adressaten der Allgemeinverfügung hätten aufgrund der ausdrücklichen Regelung zum Inkrafttreten der Allgemeinverfügung überdies nicht damit rechnen müssen, dass ihnen bereits vor Eröffnung des BER eventuelle Rechte abgeschnitten würden.

    Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass die aufgrund des rechtswidrigen Losverfahrens erteilten Genehmigungen an Taxiunternehmer rechtswidrig seien, da sie der Rechtsgrundlage entbehrten. Der Antragsgegner sei daher gehalten, das gesamte Zulassungsverfahren neu zu regeln. Dem Antragsteller stehe frei, an einem solchen neuen Zulassungsverfahren teilzunehmen.

    Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

    Beschluss der 11. Kammer vom 28. Dezember 2020 (VG 11 L 384/20)

    #Taxi #Berlin #LDS #Flughafen #BER

  • Anbindung des Flughafens BER: Gericht beanstandet Taxi-Regelung - taz.de
    https://taz.de/Anbindung-des-Flughafens-BER/!5740785

    Na wunderbar, jetzt ist die Aufregung groß und alle kochen ihr Süppchen auf dem Spirituskocher Marke Öffentliche Aufmerksamkeit. Was soll die TAZ-Nonsens-Zwischenzeile "DOROTHEE WINDEN, VERKEHRSVERWALTUNG „Die Taxen fahren weiterhin“ ? Was ist los?

    Geholfen ist mit dem Hype miemand, nicht der Umwelt, nicht den Flugreisenden und nicht den Taxifahrer aus LDS und B. Die erhalten weiterhin weder Mindestlohn noch Weihnachtsgeld und alle politischen und Verbandsdiskussionen gehen an der Sache vorbei.

    Dabei wäre es, ein bischen poltischer Wille zum Schutz von Umwelt und abhängig Beschäftigten, selbst fahrende Kleinunternehmer eingerechnet, doch ganz einfach gewesen: Regierender Bürgermeister und Brandenburger Ministerpräsident ziehen die Sache an sich. was sie können, sowohl als Amtsinhaber als auch als Vertreter der Flughafeneigentümer. Auf Chefebene wären alle Faktoren weise gegeneinander zum größten Nutzen der Allgemeinheit abzuwägen gewesen. Dann eine privatrechtliche Einigung über Taxi-Aufstellplätze auf dem Privatgelände Flughafen, abgesichert durch eine Vereinbarung der Länder, und gut wär gewesen. Doppelt hält besser, sachorientiert und gerichtsfest. Ende der Diskussion.

    Anstelle das bereits vor Jahren zu erledigen, wurden die Interessen von Flug- und Fahrgästen, ÖPNV-Taxi und Umweltschutz der sakrosankten Ressortzuständigkeit geopfert. Die so zuständige mehr oder weniger grüne Verkehrssenatorin liebt bekanntlich Taxis und Flugzeuge wie ihre eigenen Kinder und wollte nicht als Helikoptermami dastehen. Also hat sie rein garnichts getan und ist den Vorstellungen des Landrats einer winzigen Berliner Umlandgemeinde im Wesentlichen gefolgt. Wie der wohl zu seinen Auffassungen gekommen ist?

    Als Kinder sagten wir „doof bleibt doof, da helfen keine Pillen“, jetzt verstehen wir, dass es richtig heißen müßte „grün bleibt doof, usw.“ Es ist zum Heulen. Dummheit und Unfähigkeit in Amt und Würden. Na dann Prost Neujahr !

    Was, Gerichtsurteil, wie? Geht auch an der Sache vorbei. #WTF

    Lesen wir jetzt, was der TAZ-Weise zu berichten hat.

    29. 12. 2020 von Bert Schulz - Das Verhältnis zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ist bisweilen kompliziert, man kennt das vom Mit- oder Gegeneinander zwischen Geschwistern. Der Flughafen BER ist dafür ein gutes Beispiel, selbst nach seiner unspektakulären Inbetriebnahme Ende Oktober. Etwa, was die Taxen angeht. Während Tegel ein gutes Geschäft für die Berliner Taxifahrer*innen war, gilt das für den Airport im märkischen Sand nur noch bedingt. Denn offiziell heißt es: Taxen dürfen nur in jener Gemeinde bereitgehalten werden, in der das Taxiunternehmen seinen Sitz hat. Das sieht das Personenbeförderungsgesetz so vor.

    Damit nun nicht alle Berliner Taxen leer aus Schönefeld zurückfahren müssen, hatte die Berliner Senatsverwaltung für Verkehr schon vor der BER-Eröffung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald eine Vereinbarung getroffen, wonach bis zu 550 Taxen aus Berlin am BER Gäste aufnehmen dürfen. Derzeit sind es wegen der Pandemie nur 300. Die Verhandlungen zwischen Verwaltung und Landkreis werden im Nachhinein allgemein als intensiv bezeichnet; die übliche Umschreibung dafür, dass eine Lösung nur sehr schwer zu finden war.

    Am Montagnachmittag verkündete nun das Berliner Verwaltungsgericht seine Eilentscheidung, dass das „Verfahren zur Zulassung gemeindefremder Taxen am Flughafen BER fehlerhaft“ war (VG 11 L 384/20). Und die Reaktionen aus der Politik ließen nicht lange auf sich warten.

    „Die Aufhebung der Vorfahrt für Berliner Taxis am BER ist ein Desaster, das Grünen-Verkehrssenatorin Günther verbockt hat“, kritisierte Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Und auch der Koalitionspartner SPD schlug zu: „Ich erwarte von der zuständigen Verwaltung eine zeitnahe und rechtssichere Neuregelung des Zulassungsverfahrens!“, twitterte Tino Schopf, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion. Auch er wollte damit wohl die grüne Verkehrssenatorin Regine Günther angesprochen wissen.

    Sonderregelungen im Prinzip weiter möglich

    Doch was ist nun eigentlich Sache? Dürfen Berliner Taxis nicht mehr vom BER aus starten? Handelt es sich um ein umweltpolitisches Desaster? Es ist kompliziert.

    Prinzipiell seien solche Sonderregelungen auch nach der Gerichtsentscheidung möglich, darauf verwies die Verkehrsverwaltung in einer Stellungnahme. Überhaupt sei die mit dem Brandenburger Landkreis geschlossene Vereinbarung zum Laderecht von Berliner Taxen vom Gericht gar nicht beanstandet worden. Und nach Auffassung der Verkehrsverwaltung sind jene den Berliner Taxiunternehmen bereits erteilten Laderechte zwar rechtswidrig, jedoch nicht nichtig. Die gute Nachricht für die (zugegebenermaßen wenigen) Berliner Fluggäste lautet also, so Dorothee Winden, Sprecherin der Verkehrsverwaltung, auf Anfrage der taz: „Die Taxen fahren weiterhin.“

    Zuständig sei zudem das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo), das auch alle Lizenzen für Taxis vergebe, und nicht nur der Verkehrs-, sondern auch der Innenverwaltung unterstehe. Und schließlich handle es sich bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bisher lediglich um eine Eilentscheidung. „Das Labo wird prüfen, ob es Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen wird“ beim Oberverwaltungsgericht, kündigte Günthers Verwaltung an. Man werde dem Labo dabei „beratend zur Seite stehen“.

    Also alles nur ein sprichwörtlicher Sturm im Wasserglas zwischen den Jahren, der einige Politiker aus der trägen Weihnachtsmüdigkeit geweckt hat? Nicht ganz. Laut dem Verwaltungsgericht sind die Grundlagen für das vom Labo organisierte Interessenbekundungsverfahren „aufgrund schwerwiegender und offensichtlicher Fehler nichtig“, das angewandte Losverfahren rechtswidrig. Das Landesamt müsse „das gesamte Zulassungsverfahren neu regeln“. Laut der Verkehrsverwaltung werde das Labo deshalb nun „in jedem einzelnen Fall prüfen, ob die Zuteilung zurückzunehmen ist“.

    Kein Anspruch auf Laderecht

    Es gibt noch eine weitere Merkwürdigkeit in dem Verfahren: Der Kläger, ein Taxiunternehmer aus Berlin, hatte sich an diesem Verfahren des Labo gar nicht beteiligt; das Verwaltungsgericht wies auch seinen Antrag zurück – um im gleichen Zug die Chance zu nutzen, das gesamte Verfahren zu kassieren. Vor diesem Hintergrund wies die Verkehrsverwaltung darauf hin, dass „weder der Antragsteller, noch andere Taxiunternehmen einen unmittelbaren Anspruch auf die Gewährung von Laderechten am BER“ haben. Immerhin gibt es rund 7.000 lizensierte Taxen in Berlin. Erst zur Eröffung hatten viele Taxifahrer*innen dafür demonstiert, eine generelle Ladeerlaubnis zu bekommen.

    Hinweisen sollte man aber noch auf eine ganz andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts, von der ebenfalls Verkehrssenatorin Günther betroffen war. Anfang September entschied es, dass ein Großteil der in der Pandemie angelegten PopUp-Radwege nicht zulässig seien, weil ihr Bau nicht ausreichend begründet worden sei. Einen Monat später kassierte die nächste Instanz diese Entscheidung.

    Das Video zu wem wohl ...
    https://www.youtube.com/watch?v=rkYSE52u6RQ

    #Berlin #LDS #Taxi #Flughafen #BER

  • Interessenbekundungsverfahren für Taxen mit Ladeberechtigung am Flughafen BER - Berlin.de
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/artikel.996016.php

    Interessenbekundungsverfahren für Berliner Taxen am Flughafen BER
    Das Interessenbekundungsverfahren für ladeberechtigte Taxen am Flughafen BER ist abgeschlossen. Am 15.10.2020 wurden im Rahmen einer Auslosung die in dem nachfolgend abrufbaren Dokument aufgeführten Taxen für eine Ladeberechtigung, einschließlich etwaiger Nachrücker, ermittelt.

    Für alle Fragen zur erforderlichen ergänzenden Ortskundeprüfung für Berliner Taxifahrerinnen und Taxifahrer sowie weitere Fragen zu den organisatorischen Abläufen am Flughafen BER, wenden Sie sich bitte an den hierfür zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald unter der Mail-Adresse personenverkehr@dahme-spreewald.de.

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren Ziehungsliste, Ergebnis der Auslosung am 15.10.2020
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/20201015_ber_taxen_ziehungsliste.pdf

    BER Taxen Interessenbekundungsverfahren, Sämtliche Informationen des (abgelaufenen) Interessenbekundungsverfahrens
    https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/personenbefoerderung/ber-taxen_interessenbekundungsverfahren_20200925.pdf

    #Berlin #Taxi #Flughafen #BER #LDS

  • Klimaschützer und Taxifahrer protestieren zum BER-Start - Aktivisten klettern aufs Dach | rbb24
    https://www.rbb24.de/politik/Flughafen-BER/BER-Aktuelles/akteure_aktuell/2020/10/berlin-brandenburg-ber-flughafen-eroeffnung-proteste.html

    31.10.20 - Die von vielen herbeigesehnte Eröffnung des BER am Samstag rief auch Proteste auf den Plan: Taxifahrer demonstrierten für ein Laderecht am Flughafen, Umweltaktivisten kletterten auf das Dach des neuen Airports und blockierten ein Rollfeld.

    Zur Eröffnung des BER-Flughafens am Samstag hat es mehrere Protestaktionen gegeben.
    Klimaaktivisten kletterten am Vormittag auf das Dach eines Eingangsgebäudes und seilten sich von dort ab. Einer von ihnen entrollte schließlich ein Banner mit einem Protestspruch gegen die Eröffnung des Flughafens am Samstag: „Flieger stoppen statt Klima schrotten“. Die Beamten hätten die Personalien aufgenommen und die Aktivisten anschließend ziehen lassen, sagte ein Polizeisprecher am Samstag. Sie erwarte nun eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.

    Andere Aktivisten versuchten, den Start einer Maschine am Terminal 5 in Schönefeld zu verhindern. Einer von ihnen klebte sich beim Boarding für einen Flug nach Istanbul an die Tür des Flugzeugs, ein anderer an die Gangway, zwei weitere an den Boden des Rollfelds. Die Flughafenfeuerwehr und die Bundespolizei beendeten nach Polizeiangaben die Aktion.

    Sitzblockade im Terminal 1
    Zudem veranstalteten mehrere dutzend Mitglieder der Gruppe „Am Boden bleiben“ im Terminal 1 eine Sitzblockade. Als Pinguine verkleidet legten oder setzten sie sich auf den Boden. Andere hielten Transparente hoch, etwa: „Coole Vögel bleiben am Boden“. Schon am Freitag hatte die Gruppe angekündigt, sie wolle die Eröffnungsfeier mit einer Aktion zivilen Ungehorsams „massiv stören“. Es könne nicht sein, dass in Zeiten der immer heftiger werdenden Klimakrise ein neuer Flughafen eröffnet werde. „Wir wollen und brauchen den BER nicht“, sagte Sprecherin Lena Tucnak.

    Zuvor zogen zwei Demonstrationszüge, vom Platz der Luftbrücke und vom alten Flughafen Schönefeld zum BER. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3.000 Teilnehmern ausgegangen war.

    Berliner Taxis wollen Laderecht am BER
    Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am BER zu demonstrieren, fuhren auch Hunderte Berliner Taxifahrer zum neuen Flughafen. Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso. 50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert. „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufriedengibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen. Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen. Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1.100 Fahrzeugen.

    Für Demonstrationen gelten Obergrenzen
    Für Demonstrationen gelten in Brandenburg strenge Obergrenzen. Bei einer Inzidenz von mehr als 50, wie sie inzwischen auch in Schönefeld vorliegt, gelten pro angemeldeter Demonstration die Obergrenzen 150 unter freiem Himmel und 100 in geschlossenen Räumen. Die Veranstalter solcher Demonstrationen und Versammlungen müssen immer die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen und die Teilnehmerzahl kontrollieren.

    Erste Abflüge am Sonntag
    Am frühen Nachmittag landeten die ersten beiden Maschinen. Ein Flugzeug von Easyjet aus Tegel setzte als erstes auf der Nordbahn auf, kurz danach folgte eine Lufthansa-Maschine aus München.

    Mit einem symbolischen Knopfdruck wurde anschließend die Eröffnung offiziell vollzogen. Auf eine größere Feier wurde wegen der Corona-Pandemie verzichtet, aber auch weil die Inbetriebnahme des Flughafens wegen etlicher Baumängel immer wieder verschoben werden musste.

    Der erste Abflug vom neuen Flughafen ist für Sonntag 6:45 Uhr nach London Gatwick geplant. Drei Tage später - am 4. November - wird auch die Südbahn eröffnet. Der letzte Flug aus Berlin-Tegel soll dann am 8. November in Richtung Paris abheben.

    Sendung: Abendschau, 30.10.2020, 19:30 Uhr

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Taxifahrer wollen mit Demo-Fahrt zum BER Verkehr lahmlegen - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article230796990/Taxifahrer-wollen-mit-Demo-Fahrt-zum-BER-Verkehr-lahmlegen.html

    Wenn am Sonnabend der BER eröffnet, fürchten Berlins Taxifahrer um ihr Geschäft. So wollen daher ein Verkehrschaos auslösen.

    30.10.2020, von Christian Latz - Auch wenn die Feierlichkeiten extrem klein ausfallen sollen, wenn der BER am Sonnabend offiziell eröffnet, wird rund um den neuen Hauptstadtflughafen trotzdem viel Freude und Erleichterung herrschen. Nicht so bei Berlins Taxifahrern. Sie fürchten wegen der damit einhergehenden Schließung des Flughafens Tegel in einer Woche um ihre Geschäftsgrundlage. Denn ein Laderecht am BER erhalten von den laut Innung 7300 Taxen in Berlin nur 300 Fahrzeuge – wenn überhaupt. Die Branche macht deshalb mobil. Mit einer Demonstrationsfahrt am Sonnabend wollen sie aus Protest den Verkehr auf den Autobahnen A100 und A113 lahmlegen.

    BER-Eröffnung: Taxi-Demo führt über A111, A100 und A113
    „Es wird Chaos geben“, verspricht Erkan Özmen. Der Taxifahrer hat die Demonstration organisiert. Für 10 Uhr am Sonnabend sind alle Taxen aufgerufen, sich am Flughafen Tegel zu treffen. „Ich denke, es werden mehr als 1000 Taxen sein“, sagt Özmen. Von dort soll ihre Fahrt Richtung BER gegen 10.45 Uhr beginnen. Ihre Route führt über die A111 und A100, im Konvoi werden dabei wohl alle Fahrstreifen blockiert werden. An der Ausfahrt Buschkrugallee wollen die Fahrer die Stadtautobahn verlassen. Der Burschkrugallee sowie Rudower und Neuköllner Straße folgend wollen sie dann über die Waltersdorfer Chaussee in Schönefeld auf die A113 auffahren und zum BER kurven. „Wir werden so langsam wie möglich fahren“, sagt Özmen. Anschließend soll es vor dem neuen Hauptstadtflughafen Kundgebungen geben.

    Mit dem Protest wolle man die Bürger nicht unnötig stören, sagt Özmen, jedoch auf die problematische Situation des Berliner Taxigeschäfts aufmerksam machen. „Tegel schließt und für uns bleibt nichts mehr übrig. Wir fordern, dass der Vertrag mit dem Landkreis Dahme-Spreewald geändert wird.“ Dieser lässt auf Druck der Kommune neben 300 Taxen aus dem Landkreis aktuell nur 300 Berliner Taxen am BER zu. Welche dies sind, wurde zuletzt ausgelost. Nach Vorstellung von Özmen und vieler anderer Fahrer, sollten alle Berliner Taxen ein Laderecht am neuen Hauptstadtflughafen erhalten. Das lehnt der Landkreis Dahme-Spreewald bislang jedoch strikt ab.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Hubkonzert am BER: Taxifahrer demonstrieren für Laderecht am Flughafen
    https://www.rnd.de/politik/hubkonzert-am-ber-taxifahrer-demonstrieren-fur-laderecht-am-flughafen-EGQ7BZDKQE
    https://www.rnd.de/resizer/V-Bc8qKQvqbUSJS4qpzkXeNaVZk=/5568x3132/filters:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/ED376W6S5FFM5FSCLWOG3XOKPI.jpeg

    31.10.2020 - Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen am neuen Hauptstadtflughafen BER Gäste mitnehmen.
    Dagegen protestierten am Eröffnungstag Hunderte Taxifahrer.
    “Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen”, sagte Initiator Erkan Özmen.

    Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am Hauptstadtflughafen BER zu demonstrieren, sind am Samstag Hunderte Berliner Taxifahrer an den neuen Airport gefahren. Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso.

    50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert. „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufrieden gibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen. Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Auch Klimaaktivisten protestieren
    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen. Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1100 Fahrzeugen.

    Zeitgleich demonstrierten die Aktivisten von Extinction Rebellion auf dem Willy-Brandt-Platz für weniger Flugverkehr weltweit. Zuvor hatten sich mehrere Protestgruppen unter anderem von Am Boden bleiben, Fridays for Future und der Jugend des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu einer gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal 1 getroffen.

    Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen allerdings niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3000 Teilnehmern ausgegangen war.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Berliner Taxifahrer begrüßen BER zum Start mit Hupkonzert – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/berliner-taxifahrer-begruessen-ber-zum-start-mit-hupkonzert

    31. Oktober 2020 - Um gegen die bisherige Taxi-Regelung am Hauptstadtflughafen BER zu demonstrieren, sind am Samstag Hunderte Berliner Taxifahrer an den neuen Airport gefahren.

    Rund 700 starteten am Vormittag nach Angaben der Organisatoren zu einer Sternfahrt am Flughafen Tegel im Nordwesten Berlins, etwa 300 stießen in weiteren Teilen Berlins zu dem Korso. 50 Taxen durften direkt vor dem Terminal 1 vorfahren und nutzten die Gelegenheit für ein Hupkonzert.

    „Wir wollen, dass alle Berliner Taxen Laderecht am BER bekommen“, sagte Initiator Erkan Özmen. „Wir machen Druck auf Verkehrssenatorin Regine Günther. Es ist nicht gut, wie sie mit uns umgeht.“

    Die Taxifahrer verlangen, dass Günther sich mit der bisherigen Regelung nicht zufrieden gibt. Aktuell dürfen nur 300 Berliner Taxen in Schönefeld Gäste mitnehmen. „Wir werden sehen, ob weitere Demonstrationen nötig sind“, sagte Özmen.

    Die übrigen Taxifahrer ließen ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz stehen und liefen in einer langen Schlange mit Polizeibegleitung zu Fuß zum Terminal 1. Ihre wichtigste Forderung war immer wieder zu hören: „Laderecht für alle Berliner Taxis“. Und die stand auch im Mittelpunkt der gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal.

    Mitte September hatte sich die Berliner Verkehrsverwaltung mit dem zuständigen Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen.

    Falls wegen steigender Nachfrage weitere Taxen nötig werden, soll die Zahl im Verhältnis 1:1 erhöht werden. Die Obergrenze liegt der Verwaltung zufolge allerdings zunächst bei 1100 Fahrzeugen.

    Auch andere Gruppen protestieren
    Zeitgleich demonstrierten die Aktivisten von „Extinction Rebellion“ auf dem Willy-Brandt-Platz für weniger Flugverkehr weltweit. Zuvor hatten sich mehrere Protestgruppen unter anderem von „Am Boden bleiben“, „Fridays for Future“ und der „Jugend des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) zu einer gemeinsamen Kundgebung vor dem Terminal 1 getroffen.

    Ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Potsdam sagte am Samstag, bis zum frühen Nachmittag sei bei den Demonstrationen und Versammlungen alles problemfrei gelaufen. Insgesamt sei die Zahl der Teilnehmer an den Aktionen allerdings niedriger gewesen als die der Anmeldungen, nach denen die Polizei von rund 3000 Teilnehmern ausgegangen war.

    #Taxi #Berlin #Flughafen #BER #LDS

  • Protest gegen Flughafen-Kompromiss: Berliner Taxifahrer fühlen sich am BER benachteiligt - Berlin - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/protest-gegen-flughafen-kompromiss-berliner-taxifahrer-fuehlen-sich-am-ber-benachteiligt/26489554.html
    Die für den Flughafen Berlin Willy Brandt vereinbarte Laderegelung ist bis ins letzte Detail verfehlt.

    28.10.2020 von THOMAS LOY - Mit der Eröffnung des BER tritt eine neue Taxiregelung in Kraft. Die Berliner Verbände sind damit unzufrieden, die Taxi-Unternehmen in Schönefeld profitieren.

    Die acht Jahre der Nichteröffnung des BER haben nicht ausgereicht, den „Taxikrieg“ zwischen Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald mit einem Friedensvertrag aus der Welt zu schaffen. Verschiedene Unternehmer haben zu einer Protestfahrt zur BER-Eröffnung am Sonnabend aufgerufen. Organisator Erkan Özmen rechnet mit mehr als 1000 Teilnehmern.

    Dabei verkündete die Senatsverwaltung für Verkehr Mitte September, man habe sich mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) auf einen Kompromiss geeinigt, nach vielen vergeblichen Anläufen. Der Kompromiss klingt erstmal fair. Aus Berlin und dem Landkreis, in dem der neue Flughafen liegt, dürfen jeweils 300 Taxen am BER auf Fluggäste warten. Je nach Bedarf kann die Zahl aufgestockt werden, jeweils paritätisch.

    Doch die Berliner Taxifahrer fühlen sich benachteiligt. In Berlin gibt es viel mehr Taxibetriebe als im benachbarten Dahme-Spreewald. Während dort quasi alle Taxibetriebe, die wollen, eine sogenannte „Ladeberechtigung“ bekommen, sind es in Berlin nur rund vier Prozent der rund 7000 Fahrzeuge. Wer dabei sein wollte, musste Mitte Oktober bei einer Lotterie mitmachen und auf sein Losglück hoffen. Nach einem Jahr sollen die Berechtigungen dann neu vergeben werden.

    Leszek Nadolski von der Taxiinnung Berlin hat sich gar nicht erst für den BER beworben. Er lehnt den Kompromiss aus verschiedenen Gründen ab. Wer am BER Fahrgäste aufnehmen möchte, müsse eine Ortskundeprüfung für den Landkreis nachweisen, obwohl mehr als neunzig Prozent der Fahrten nach Berlin gingen. Diese Regelung finden auch die Taxifahrer aus Dahme-Spreewald unsinnig, zumal die Berliner Taxifahrer bis zur BER-Öffnung kaum Zeit haben die Prüfung zu machen. Theoretisch dürften sie zum BER-Start also gar nicht antreten.

    Senat trat nur als „Bittsteller“ auf
    Zweiter Nachteil aus Sicht der Berliner: Alle BER-Taxen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald dürfen künftig auf dem Berliner Markt mitmischen, obwohl sie andere Tarife haben und kein sogenannten Fiskaltaxometer, das Betrügereien erschwert. Die aufwendige Ortskundeprüfung in Berlin müssen sie aber nicht absolvieren, nur einen abgespeckten Grundkurs.

    Für Nadolski ist klar: Der Senat war bei den Verhandlungen nur der „Bittsteller“, ohne Druck vor allem aus der SPD hätte es womöglich gar keinen Kompromiss gegeben. Und das würde bedeuten, dass die Berliner Taxibetriebe vom BER ausgeschlossen wären. Sie hätten Fluggäste zum Flughafen fahren, aber keine mit zurücknehmen dürfen. Diese Leerfahrten wollte Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) unbedingt verhindern.

    Seitens der Brandenburger Taxi-Unternehmer wird der Kompromiss begrüßt und auch ein wenig als Kompensation für die kargen Jahre ohne den Flughafen Tegel verstanden. Bislang galt schlicht: Berliner Taxen durften nur in Tegel auf Fahrgäste warten, Brandenburger Taxen nur in Schönefeld. Wer Fahrgäste aus Brandenburg nach Tegel fuhr, musste leer zurückfahren.

    „Wir haben jahrelang selber gelitten“, sagt Öczan Ekinci vom „SXF Taxiverband BER“. Von Tegel in den Landkreis Dahme-Spreewald sei es schließlich viel weiter als vom BER bis zur Berliner Stadtgrenze. Jahrelang seien im Landkreis keine Taxikonzessionen mehr vergeben worden, weil das Geschäft am alten Flughafen Schönefeld nicht ausreichte. Und jetzt, in Corona-Zeiten, warteten die Kollegen bis zu sieben Stunden auf eine Fuhre. „Wenn jetzt auch noch 7000 Berliner Taxen zum BER kämen, könnten wir dicht machen.“

    Der globale Anbieter Uber macht allen zu schaffen
    Der Vorteil, künftig auf dem großen Berliner Markt mitzumischen, sei nur ein theoretischer. „Wir möchten gar nicht in Berlin arbeiten.“ Dort sei der Markt inzwischen durch die Konkurrenz von Uber schwierig. Die digitale Plattform ist für alle Taxiunternehmen in der Region eine Herausforderung.

    Weil Uber-Fahrzeuge nicht als Taxen gelten, brauchen die Fahrer keine Ortskundeprüfung. Abgerechnet wird per App, die Tarife orientieren sich an der Nachfrage, können also stark schwanken. Uber-Fahrzeuge sind an den Flughäfen nicht zugelassen, die Fahrer warten meist auf privaten Parkplätzen in der Umgebung und sind in wenigen Minuten am Terminal. So funktionierte es zumindest bisher.

    #Taxi #Uber #Berlin #LDS #Flughafen #Verkehr #TXL #SXF #BER #Schönefeld #Tegel #Politik

  • Kritiker planen Proteste zur BER-Eröffnung - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/flughafen-BER/article230671788/Kritiker-planen-Proteste-zur-BER-Eroeffnung.html

    Zur geplanten Inbetriebnahme des neuen Haupstadtflughafens BER am 31. Oktober sind in Schönefeld auch mehrere Kundgebungen und Protestaktionen geplant. Die Gruppe „Am Boden bleiben“ ruft dazu auf, die Eröffnung zu stören. Die Jugend des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will als Zeichen für den Klimaschutz bunte Drachen steigen lassen. Berliner Taxifahrer planen derweil eine Sternfahrt mit 1000 Fahrzeugen zum neuen Terminal.

    Der Flughafen sei „eine neue riesige Emissionsschleuder“, hieß es beim BUND. „Insbesondere innerdeutsche Flüge sind klimapolitischer Irrsinn.“ Vom alten Schönefelder Terminal soll die Demonstration zum Neubau führen. „Dort wollen wir gemeinsam statt der dreckigen Flieger Drachen steigen lassen“, hieß es

    BER - das steht für die Gruppe „Am Boden bleiben“ für Blockieren, Einstellen, Recyceln. „Am Wochenende des 30. Oktober bis 1. November werden wir entschlossen die Eröffnung des BER in Berlin blockieren.“

    BER blockieren - Ähnlicher Aufruf führte zu Großeinsatz der Polizei
    Ein ähnlicher Aufruf hatte vor einem Jahr am Flughafen Tegel zu einem Großeinsatz der Polizei geführt. Die Aktivisten - teils in Pinguin-Kostümen - erklärten dort jedoch, es handele sich um eine symbolische Aktion.

    Im aktuellen Aktionskonsens heißt es, man werde sich ruhig und besonnen verhalten und suche keine Eskalation. „Wir werden mit unseren Körpern blockieren. Es ist nicht das Ziel, Infrastruktur zu zerstören oder zu beschädigen.“

    Das zuständige Polizeipräsidium Potsdam gab am Mittwoch auf Anfrage nicht bekannt, welche Demonstrationen und Kundgebungen geplant sind. „Wir stellen uns darauf ein, dass es dort zu Kundgebungen oder weiteren Aktionen kommt“, sagte ein Sprecher. „Aber wir sehen das gelassen.“

    Taxifahrer planen Sternfahrt zum BER

    Die Taxifahrer haben ein anderes Anliegen als das Klima: Sie protestieren dagegen, dass zunächst nur 300 Berliner Kollegen die Genehmigung erhalten, am BER Fahrgäste aufzunehmen - so wie es auch nur 300 Fahrer aus dem Landkreis Dahme-Spreewald dürfen, das ist der Kompromiss nach einem langen Streit zwischen Berlin und dem Kreis.

    In Berlin gibt es aber mehr als 7000 Taxis. Hunderte Fahrer zogen erst am Mittwoch protestierend vor das Rote Rathaus. Am 31. Oktober heißt das Ziel BER. Mehr als 1000 Teilnehmer würden erwartet, sagte Initiator Erkan Özmen.

    Flughafen Schönefeld hat neuen Namen

    Gut zwei Wochen vor der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER hat das alte Schönefelder Abfertigungsgebäude seinen neuen Namen erhalten. Statt „Flughafen Schönefeld“ steht auf dem Gebäude nun „BER Terminal 5“. Denn dieser Teil des früheren DDR-Zentralflughafens wird Teil des BER. Dessen neu gebaute Terminals 1 und 2 liegen etwa 2,5 Kilometer entfernt jenseits der Start- und Landebahn.

    Die Terminal-Kennziffern 3 und 4 sind noch nicht belegt. Sie stehen für mögliche Neubauten, die eines Tages auch das alte Terminal 5 ersetzen sollen.

    SXF, das bisherige internationale Kürzel des Flughafens Schönefeld, verschwindet mit dem Wechsel zum Winterflugplan. Ab 25. Oktober steht BER auf den Tickets.

    #Berlin #Flughafen #SXF #BER #Taxi

  • Flughafen-Chaos: In Tegel herrscht ganz normaler Wahnsinn - WELT
    https://www.welt.de/regionales/berlin/article106415219/In-Tegel-herrscht-ganz-normaler-Wahnsinn.html

    Dieser Artikel aus dem Jahr 2012 zeigt, wozu der Flughafen Tegel in der Lage war. Wie die neuen #BER Terminals das hinbekommen, werden wir sehen. Das absurde Taxitheater läßt befürchten, dass die Gäste lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen werden.

    04.06.2012 von Isabell Jürgens - Das befürchtete Chaos am Flughafen Tegel ist zunächst ausgeblieben. Auf dem Plan standen rund 530 Flüge – 100 mehr als sonst. Jetzt melden auch Reisebüros Schadensersatzansprüche an.

    Energisch winkend sprintet Erkan Özmen los, quer über die sechseckige Platzanlage im Inneren des Flughafenterminals in Tegel. „Das Taxi darf da nicht einfach halten und Gäste aufnehmen, wozu haben wir denn extra die Taxihaltestellen“, schimpft der Mann, dessen Warnweste ihn als Mitarbeiter des „Taxi-Service-Tegel“ ausweist. Doch wild haltende Taxifahrer sind an diesem Montagmorgen fast schon das einzige Ärgernis, um das sich Özmen und seine sieben Kollegen kümmern müssen.

    Dass die Taxen an der Einfahrt zum Flughafen an den Schranken vorbeifahren, um so die 50-Cent-Vorfahrtgebühr zu sparen, quittiert Özmen mit einem Achselzucken. Die Firma, die diese Aufgabe übernommen hatte, wurde gekündigt, die neue wird erst ab Juli einspringen. „Hier herrscht der ganz normale Wahnsinn“, kommentiert Özmen die unübersichtliche Verkehrssituation im Inneren des Terminals A, „nicht schlimmer als an anderen Montagen auch.“

    Auch die Flughafen-Betreiber teilen die Einschätzung der Taxi-Aufsicht. Der alte Landeplatz hat nach Auskunft des Flughafen-Sprechers den stärkeren Verkehr zum Wochenbeginn gut verkraftet. „Es ist eng, aber es läuft“, so Leif Erichsen. Auf dem Plan standen rund 530 Flüge. Das waren etwa 100 mehr als am Sonntag, als Tegel zum ersten Mal die Last zusätzlicher Starts und Landungen tragen musste, die für den Hauptstadtflughafen geplant waren. Verglichen mit dem Montag vor zwei Wochen waren es exakt 20 Flüge mehr, die der alte Airport zu verkraften hatte.

    Viele Passagiere kommen extra früh nach Tegel

    „Dennoch mussten weder am Sonntag noch am Montag Flugzeuge eine Sondergenehmigung beantragen, um nach 23 Uhr zu starten oder zu landen“, sagte der Flughafen-Sprecher. Lediglich eine Maschine von Air Berlin durfte am Sonntag um 23.45 Uhr landen – allerdings nach den Verspätungsregelungen für sogenannte Home-Carrier, die auch schon vor dem 3. Juni in Tegel galten. Dass Montag am Flughafen alles relativ reibungslos lief, hatten die Flughafen-Betreiber auch der Umsicht ihrer Fluggäste zu verdanken. Viele kamen extra früh zum Airport.

    So auch Elisabeth Binder aus Zehlendorf, die ihre Cousine zum Flieger nach New York begleitete. Obwohl dieser erst um 9.35 Uhr abheben sollte, stieg die Zehlendorferin bereits um kurz nach 7 Uhr aus dem Taxi. „Wir sind auf Anraten der Airline extra früh gekommen, aber das war eigentlich überflüssig, wir hatten enorm viel Zeit zum Kaffeetrinken“, so die 68-Jährige.

    Während es für die vielen Geschäftsreisenden Montagfrüh kaum Grund zum Klagen gab, bringt die Verschiebung des Eröffnungstermins des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg International (BER) nicht nur den Fluggesellschaften, sondern auch den Reisebüros und Reiseveranstaltern vor allem enorme Mehrarbeit und zusätzliche Kosten. Der Deutsche Reise Verband (DRV) schätzt deren „unmittelbaren finanziellen Schaden auf mehrere Millionen Euro“, so Otto Schweisgut, DRV-Vizepräsident und Vorsitzender des DRV-Ausschusses Flug.

    Viel Verwaltungsarbeit durch Umbuchungen

    Millionen Flugbuchungen müssten erneut in den Reservierungssystemen – und zwar manuell – bearbeitet werden. Dadurch fielen zusätzliche Arbeitsstunden an. „Das verursacht Zusatzkosten, die bei den Unternehmen hängenbleiben“, so der DRV-Vizepräsident. „Wir werden die Zusatzkosten ermitteln und behalten uns vor, unsere Schadenersatzforderungen zu gegebener Zeit gegenüber der Flughafenbetreibergesellschaft geltend zu machen“, kündigt Schweisgut an: „Es kann nicht sein, dass wir auf den finanziellen Schäden sitzenbleiben.“

    Je nach Fluggesellschaft und Buchungssystem müssen viele Flugtickets von Reisebüro und Reiseveranstalter manuell aktualisiert werden. Eine Vielzahl von Flugbuchungen und Flugtickets für geplante Flugreisen ab 3. Juni von BER werden zwar von den Fluggesellschaften automatisch aktualisiert. Sie müssen aber von den Reisebüros gegenüber der Fluggesellschaft rückbestätigt werden.

    Gleich zwei Volksbegehren für Nachtflugverbot

    Unterdessen ist eine Woche nach dem Start der Berliner Initiative auch in Brandenburg mit der Unterschriftensammlung für ein Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld begonnen worden.

    Nach Angaben des Vereins „Mehr Demokratie“ gibt es damit erstmals zwei Volksbegehren in verschiedenen Bundesländern zum gleichen Thema. Seit Montag werden auch in Brandenburg Unterschriften für ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr gesammelt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen bis zum 3. Dezember 80.000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

    Ziel der Volksbegehren in beiden Ländern ist ein Volksentscheid über ein Nachtflugverbot. Für Brandenburg wäre es der erste #Volksentscheid.

    #Berlin #Taxi #Flughafen #TXL

  • Protest vor dem Roten Rathaus: Hunderte Taxifahrer demonstrieren gegen Transportregelung am BER - Berlin - Tagesspiegel
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/protest-vor-dem-roten-rathaus-hunderte-taxifahrer-demonstrieren-gegen-transportregelung-am-ber/26274384.html

    Hunderte Taxifahrer haben am Mittwoch vor dem Roten Rathaus in Berlin gegen die künftigen Verkehrsregeln am neuen Hauptstadtflughafen BER demonstriert. Mitte September hatte sich die Senatsverwaltung mit dem Landkreis Dahme-Spreewald darauf geeinigt, dass aus beiden Regionen jeweils 300 Taxis das Recht erhalten, Fahrgäste am neuen Hauptstadtflughafen aufzunehmen. „Werden aufgrund steigender Nachfrage weitere Taxen nötig, ist die Zahl im Verhältnis 1:1 aufzustocken“, teilte die Senatsverwaltung damals mit. Die Obergrenze liege zunächst bei 1100 Fahrzeugen.

    Sicht der Berliner Taxiunternehmer ist das zu wenig. „In Berlin sind 7300 Taxis unterwegs“, sagte Wagenunternehmer Erkan Özmen am Mittwoch. Er hatte die Demonstration organisiert und fordert, dass sämtliche Taxis aus der Hauptstadt auch das sogenannte Laderecht erhalten, also Fahrgäste am Flughafen nicht nur absetzen, sondern auch aufnehmen dürfen.

    #Berlin #Taxi #LDS #BER #Flughafen

  • Berliner Verbände und Opposition kritisieren BER-Vereinbarung
    https://www.taxi-times.com/taxi-laderecht-am-ber-sorgt-fuer-diskussion-im-berliner-landesparlament

    22. September 2020 von Axel Rühle

    Die Brisanz der Vereinbarung, die Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther letzte Woche zum Laderecht für Berliner Taxis am neuen Flughafen BER verkündet hatte, zeigt auch eine Debatte am Folgetag im Abgeordnetenhaus von Berlin.

    Die Vereinbarung, die Günther mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS), in dem der künftige Flughafen liegt, und dem Land Brandenburg am Mittwoch, dem 16. September, getroffen hat, ist ohne Einbeziehung der Berliner Gewerbevertretungen erfolgt, die den Vorgang deshalb scharf kritisierten.

    In der Parlamentssitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am darauffolgenden Tag wurde das Thema kurzfristig zum Gegenstand einer Debatte, welche die FDP-Fraktion vor Bekanntwerden der Vereinbarung mittels Antrag „Der BER braucht Berliner Taxis“ angemeldet hatte.

    Der FDP-Abgeordnete Henner Schmidt kritisierte, die Regelung schaffe „Taxis erster und zweiter Klasse“, nämlich der vier von hundert, die nach dem Absetzen von Fahrgästen in Schönefeld anschließend auch dort ankommende Passagiere aufnehmen und nach Berlin fahren dürften, und der 96, die leer zurückfahren müssen. Er forderte ein Laderecht am BER für sämtliche Berliner Taxis und einen einheitlichen Tarif, der mit der Vereinbarung nicht gesichert sei. Er fragte, wann denn ein solcher gemeinsamer Tarif zu erwarten sei. Günther bezeichnete den Punkt als wichtig und sprach von einer vertraglichen Regelung für das erste Quartal 2021.

    Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßte die Vereinbarung. Er hält die Anzahl von 600 Taxis für zunächst ausreichend, da der Flughafen an den Linienverkehr sowie an das übergeordnete Straßennetz gut angeschlossen sei. Den „ganzen ökonomischen und ökologischen Unsinn der letzten Jahre“ nannte er „somit passé“. Die fehlende Tarifverständigung bezeichnete aber auch er als absurd. Auch das Problem der fehlenden Kennzeichnung und der fehlenden Fiskalisierung nannte er als Problem, obwohl seine Partei als Koalitionspartner die Vereinbarung mitträgt.

    Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, entgegnete, der ÖPNV-Anschluss sei gut, aber nicht optimal, da etwa die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 zum neuen Flughafen schon innerhalb der Koalition umstritten sei. Die Koalition nehme den Ausbau des ÖPNV zum Flughafen überhaupt nicht ernst. Günthers Vereinbarung sei weder ein Erfolg noch ein guter Kompromiss, sondern eine „ganz klare Nachteilsregelung für das Berliner Taxigewerbe“. Eine gleichberechtigte Ladeerlaubnis eines 170.000-Einwohner-Landkreises mit 400 Taxis und einer 3,6-Millionen-Metropole mit annähernd 8.000 Taxis sei nicht gerecht. Zudem dürften die Taxis aus dem LDS mit der Vereinbarung nicht nur „überall nach Berlin“, sondern auch „in Berlin hin- und herfahren“, „denn Sie wissen, das wird überhaupt nicht kontrolliert.“ Bekundungen der Regierungsparteien, etwas gegen illegale Mietwagen-Aktivitäten und Schwarzarbeit tun zu wollen, seien nichts als Lippenbekenntnisse, da in den bisherigen vier Jahren der Legislaturperiode nichts in der Richtung geschehen sei.

    Kristian Ronneburg (Die Linke) nannte das „Rumgemäkel“ der CDU „durchschaubar“ und dankte der Senatorin und dem LDS für die Kompromissbereitschaft. Die Rechnung der CDU, „dass Sie sich heute hier im Plenum präsentieren können und sagen können, ‚ es ist noch nichts da’“, sei nicht aufgegangen. Die Vereinbarung sei immerhin ein Schritt und gut für die Fluggäste und gut für die Metropolregion Berlin/Brandenburg. Ungeachtet der Koalitionsvereinbarung, die auch seine Fraktion mit unterzeichnet hat, und die das Laderecht aller Berliner Taxis am künftigen Flughafen klar als Ziel enthält, bezeichnete er es als „wichtig, dass diese Vereinbarung geschlossen worden ist“. Das Laderecht der auswärtigen Taxis in Berlin sei eine „ordentliche Konkurrenz“, und natürlich müsse sichergestellt werden, dass Taxis aus dem Landkreis „wirklich nur an den Taxi-Haltepunkten Fahrgäste aufnehmen. Wie wird das kontrolliert? Ist das LABO in der Lage?“ Wohlgemerkt gehört Ronneburg nicht der Opposition, sondern der Koalition an.

    Paul Fresdorf, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, bezeichnete die Worte Ronneburgs denn auch als „an Hohn und Spott nicht zu überbieten“. Der Senat lasse sich vom LDS vorführen und komme „mit so einer Minimal-Lösung für die Berliner Taxis um die Ecke“ und wolle das als Erfolg feiern. „Das ist lächerlich, Herr Ronneburg.“ Man habe für 90 Prozent der Taxis im LDS, aber nur für vier bis fünf Prozent derer in Berlin eine Lösung geschaffen. „Erklären Sie das denen doch mal, was mit ihren Einnahmeeinbrüchen passieren soll! Sie haben keine Lösung für die Taxifahrer dieser Stadt geschaffen, stattdessen verhöhnen Sie sie hier in diesem Haus. Es ist wirklich peinlich.“ Die Lösung lasse Nöte entstehen. Während der Linken das Autofahren zuwider sei, werde die FDP weiter für den individuellen Personennahverkehr stehen.

    Ronneburg erwiderte verärgert, er lasse sich „von so einer klassischen Lobbyistenpartei wie der FDP für Uber & Co.“ nicht vorwerfen, mit dem Taxigewerbe verächtlich umzugehen. Fresdorf solle mal mit seinen Kollegen aus dem Bundestag reden. Die Vereinbarung sei doch klar ein Kompromiss, und es habe doch eine Vereinbarung getroffen werden müssen. Mit seiner Rede habe Fresdorf bestätigt, dass die Opposition lediglich einen „Stab über die Koalition“ habe brechen wollen. Fresdorf wisse genau, dass er „nicht einfach in einem ersten Schritt erreichen [kann], dass man für alle Taxis in Berlin eine Kompromisslösung mit Dahme-Spreewald am BER findet – in welcher Welt leben Sie denn eigentlich?“ Insofern sei das „einfach nur wirklich Gezeter von der Opposition“. Fresdorfs Kritik sei nicht sachlich, sondern „einfach nur Augenwischerei gegenüber den Taxifahrern, da sollten Sie sich besser mal ehrlich machen“. Er regte ein „Taxi-Forum“ vor der nächsten Wahl an, „und da wird abgerechnet!“

    Frank Scholtysek, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, bezeichnete die Vereinbarung, die „immer nur für ein Jahr gültig“ sei, als gänzlich unausgegoren und fragte, wer eigentlich bestimme, welche Taxis am BER laden dürfen, ob das ausgelost werde, ob es die bekämen, die die besten Kontakte in die Berliner Senatsverwaltungen haben, oder ob die Erlaubnisse meistbietend versteigert würden. Er bezeichnete die Vereinbarung als „Feigenblatt“, das mehr schlecht als recht verdecken solle, „wie Berlin wirklich zu seiner Taxibranche steht“: Ihre Zukunft sei dem Senat nicht sonderlich wichtig. Das spiegele sich nicht nur an der mehrjährigen Untätigkeit in der BER-Frage wider, sondern auch „im Bekenntnis zu immer neuen Mobilitätsexperimenten mit unterschiedlichsten Anbietern“, denen nicht nur, wie das Beispiel Uber zeige, völlig freie Hand gelassen werde, sondern „die werden wie der ‚Fahrdienst Berlkönig’ auch noch aus Steuergeldern finanziert“. Das Taxigewerbe ‚störe’ offenbar das „System Uber“, einen „Fahrdienstvermittler, der die Fahrer … so dermaßen in den finanziellen Würgegriff nimmt, dass die meisten von ihnen auch noch zusätzlich beim Jobcenter aufstocken müssen.“ Er kritisierte das Fehlen der Ortskunde, des Fiskaltaxameters und der Kontrollen der Uber-Fahrer. Die Schließung des Flughafens Tegel sei ein weiterer Sargnagel des Taxigewerbes, das „vom Senat und vom links-grünen Block hier ohnehin schon aufgegeben wurde“.

    Als letzter Redner verteidigte die Vereinbarung Regine Günthers Parteifreund Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen, der den Senat eingangs gefragt hatte, ob die Umsetzung zum Zeitpunkt der Flughafeneröffnung sichergestellt sei, was Günther bejahte. Er fragte Schmidt (FDP), ob dieser meine, die 400 Taxis aus dem LDS hätten gegen 8.000 Berliner Taxis eine Chance, wenn keine 300:300-Regelung getroffen worden wäre. Im Widerspruch zu seinem Parteifreund Stefan Gelbhaar, der schon vor Jahren die Möglichkeit eines sog. Behördenvertrags ins Spiel gebracht hatte, betonte Moritz, man habe hier mit „ebenbürtigen“ Partnern verhandelt und solle sich tunlichst an die eigene Nase fassen und nicht so überheblich sein; die Brandenburger hätten auch Rechte. „Diese 8.000 – das kann überhaupt gar nicht funktionieren. Von daher ist es eine faire Aushandlung, dass paritätisch aus LDS und Berlin Taxen da laden können.“

    Seinen Widersacher Friederici (CDU) fragte Moritz: „Sie haben ja gesagt, wir lassen uns alles gefallen. Was haben Sie denn 2012 getan, als die Berliner Taxen nicht mehr am Flughafen Schönefeld laden konnten? Gar nichts! Hier große Töne spucken, aber ansonsten ist da nichts dahinter!“ (2012 war allerdings der heutige Regierungschef Michael Müller von der SPD Verkehrssenator, Anm. d. Red.). Die einheitlichen Tarife würden noch kommen, und im Übrigen habe nicht nur in Berlin die Taxibranche Schwierigkeiten. „Auch und gerade auf dem Land haben die Taxiunternehmer noch größere Schwierigkeiten, sich überhaupt zu halten.“ Deswegen sei die getroffene Vereinbarung für die Taxis in LDS eine Chance. An den in Berlin ladeberechtigten LDS-Taxis werde es eine nicht ablösbare Kennzeichnung geben, „und eine Ortskundeprüfung brauchen die auch alle gegenseitig“. Die Frage von Scholtysek (AfD), welche Berliner Taxis eine Ladeberechtigung am neuen Flughafen erhalten würden, beantwortete Moritz so: Die Unternehmer könnten bei der Genehmigungsbehörde LABO Anträge stellen, „und wenn viel mehr Anträge reinkommen als Plätze da sind, muss ja irgendwie entschieden werden, und dann wird das Los entscheiden.“

    Wie auch immer man zu den Argumenten der Senats- und Oppositionspolitiker steht, eine sehr aktuelle Aussage von Harald Moritz werden sicherlich nicht nur viele Gewerbevertreter begrüßen: „Ein gewichtiger Teil [der Vereinbarung] ist auch noch, dass die Inklusionstaxis einen besonderen Stellenwert bei der Zuteilung der Laderechte haben werden. Das ist wirklich ein Fortschritt und kann vielleicht insgesamt das Inklusionstaxi voranbringen.“

    Der Umbau eines Berliner Taxis zu einem barrierefreien Taxi wird noch immer vom Land zu 100 Prozent gefördert, was für beide Seiten als Win-Win-Situation definiert wird. Es ist zu hoffen, dass die Aussicht auf das Laderecht in Schönefeld ein weiterer Anreiz für das bisher sträflich zurückhaltende Berliner Taxigewerbe ist, endlich in das lukrative Inklusionsgeschäft einzusteigen und somit den eigenen Ruf doch nicht zu verspielen.

    #Berlin #LDS #Taxi #BER #Flughafen #Laderecht

  • Fast Tausend Taxis wegen Corona stillgelegt - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/berlin/article230408030/Fast-Tausend-Taxis-wegen-Corona-stillgelegt.html

    13.09.2020 von Christian Latz - Corona hat die Betriebe getroffen. Schlimmeres befürchten sie, falls es am BER kein Laderecht gibt. Die FDP fordert Hilfen.

    Die FDP fordert den Senat auf, eine Lösung für die Berliner Taxibetriebe für den Flughafen Schönefeld und den künftigen BER herbeizuführen. Die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Landkreis Dahme-Spreewald über den Zugang der Berliner Taxis zum BER müssten zur Priorität erklärt werden, heißt es in einem Antrag der FDP-Fraktion für die kommende Sitzung des Abgeordnetenhauses.

    „Über Jahre hat der Berliner Senat nicht erreichen können, dass Berliner Taxis am BER Passagiere aufnehmen dürfen“, erklärte Henner Schmidt, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Wegen der bevorstehenden Eröffnung des BER bedarf es nun dringend einer Lösung für das Berliner Taxigewerbe.“ Der Senat sei aufgefordert mit dem Landkreis ein Laderecht für Berliner Taxis und einen einheitlichen und transparenten Taxitarif für Fahrten vom und zum Flughafen BER abzusichern.

    Flughafen Schönefeld: Berliner Taxis dürfen nicht auf Fahrgäste warten

    Hinter der Forderung steht ein seit Jahren schwelender Konflikt. Bereits seit 2012 dürfen Berliner Taxis nicht mehr am Flughafen Schönefeld auf Fahrgäste warten. Damals entzog der Landkreis Dahme-Spreewald, in dem der Flughafen liegt, den Taxibetrieben aus der Hauptstadt das Laderecht. Seither ist es den Berliner Fuhrbetrieben zwar erlaubt, Passagiere nach Schönefeld zu fahren, auch auf Bestellung hin dürfen sie Reisende abholen.

    Nicht gestattet ist es ihnen hingegen, sich am Airport für ankommende Fluggäste bereit zu halten. Stattdessen müssen sie oft leer wieder zurückfahren. Gleiches gilt umgekehrt für Taxibetriebe aus dem Brandenburger Landkreis, die Passagiere nach Berlin bringen.

    Bislang gibt es keine Einigung auf Senatsebene für die Taxifahrer
    Dem Senat ist das Problem lange bekannt. Dennoch kam es in den vergangenen Jahren zu keiner Einigung, die den Betrieben helfen würde. Im Sommer hatte sich Berlins Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese (Grüne) erneut mit einem Vorschlag an den Landkreis gewandt. Bislang steht eine positive Entscheidung jedoch aus. Mit dem Landkreis stehe man weiter in Verhandlungen, teilte eine Sprecherin der Senatsverkehrsverwaltung auf Anfrage mit. Ziel sei, schnellstmöglich zu einem Abschluss mit einer fairen Regelung zu kommen. „Es liegt selbstverständlich im Interesse Berlins, dass die Berliner Taxen ein Laderecht am BER erhalten und dass für die Fahrgäste am BER eine zuverlässige Taxenbedienung sichergestellt wird.“ Zudem sei das Ziel, Leerfahrten zu vermeiden.

    Nicht einig sind sich Berlin und der Landkreis offenbar darüber, welche Zugeständnisse die Hauptstadt im Gegenzug für ein Laderecht den Taxibetrieben aus Brandenburg machen muss. Diskutiert wird unter anderem, wie viele Fahrzeuge aus dem Landkreis künftig an welchen Stellen in Berlin Fahrgäste aufnehmen dürfen, heißt es aus Senatskreisen.

    Dass die Liberalen versuchen, dem Senat trotz seiner Bemühungen mehr Druck zu machen, freut die Berliner Taxi-Innung und deren Vorsitzenden Leszek Nadolski. Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hingegen macht der Innungschef Vorwürfe. „Frau Günther hat noch vor mehreren Wochen im Abgeordnetenhaus damit geprahlt, dass sie kurz vor einer Lösung steht. Aber es ist noch immer nichts passiert.“ Nadolski befürchtet, dass bis zum Start des Flugbetriebs am BER keine Lösung beim Laderecht gefunden wird. „Ich glaube nicht mehr an eine Entscheidung in diesem Jahr.“ Auch weil wegen der durch die Corona-Pandemie aktuell reduzierte Passagierzahl wohl zunächst weniger Taxis ausreichen könnten, um alle Reisenden am neuen Hauptstadtflughafen bedienen zu können.

    Ohne TXL gibt es nicht genug Halteplätze für die Autos

    Dabei sei das Taxigewerbe in Berlin auf eine Lösung angewiesen, so der Vorsitzende. Schon durch die vergangenen Monate der Pandemie hätten die Betriebe schwer gelitten. Wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage hätten die Unternehmen alleine in diesem Jahr 925 Fahrzeuge dauerhaft stillgelegt, sagte Nadolski. „Die Fahrzeuge sind alle abgemeldet worden, die gibt es nicht mehr.“ Gerade viele ältere Kollegen hätten in den vergangenen Monaten aufgegeben. Aktuell gibt es laut Innung noch 7300 Taxis in Berlin. Nadolski gestand, dass es in der Hauptstadt schon lange eigentlich zu viele der Fahrzeuge gab. Jedoch hätten sich die Betriebe damit arrangieren können. „Es gab immer eine Überkapazität, aber es hat trotzdem funktioniert. Wir hatten das Nachtleben, wir hatten Messen, aber das gibt es gerade alles nicht mehr.“

    Ohne Einigung über das Laderecht am BER, werde das Ende des Flughafen Tegels wieder das Aus für viele Unternehmen bedeuten, schätzt der Innungsvorsitzende. „Das wird die nächsten Betriebe dazu zwingen, das Gewerbe aufzugeben.“ Auch logistisch bringe das Ende des City-Airports viele Probleme für die Branche mit sich. Selbst aktuell halte der Flughafen Tegel noch 1500 bis 2000 Taxis in Berlin am Leben. TXL habe diese dadurch bislang auch räumlich gebunden. Ab Anfang November ist das allerdings vorbei. „Das sind 1500 Fahrzeuge die dann in die Stadt müssen“, sagt Nadolski. Dort allerdings fehle es an Platz. „Unser Problem ist, dass wir nicht genug Taxi-Halteplätze in Berlin haben für die ganzen Taxis“, so Nadolski.

    #Taxi #Berlin #BER #Schönefeld #LDS #Flughafen #Statistik

  • KZ Columbia – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Columbia

    https://www.openstreetmap.org/node/1588678695

    Das Konzentrationslager Columbia (kurz: KZ Columbia oder K.L. Columbia, auch bekannt als KZ Columbia-Haus oder nur Columbia-Haus, eine seltenere Schreibweise war KZ Columbiahaus) war ein nationalsozialistisches Konzentrationslager am nördlichen Rand des Tempelhofer Feldes im Berliner Ortsteil Kreuzberg.

    Das Gebäude wurde um 1900 als Militärstrafanstalt an der damaligen Prinz-August-von-Württemberg-Straße (seit 1927: Columbiadamm) errichtet und ab 1933 zunächst als Gestapo-Gefängnis benutzt. Das eigentliche Konzentrationslager wurde am 27. Dezember 1934 eröffnet und bestand offiziell bis zum 5. November 1936. Durch seine Lage nahe der Berliner Innenstadt waren viele prominente Persönlichkeiten des politischen Lebens im Columbia-Haus inhaftiert. Anlässlich des seinerzeitigen Neubaus des Flughafens Tempelhof wurde das Columbia-Haus 1938 abgerissen. An die Geschichte des Ortes erinnert seit 1994 ein Mahnmal (von Georg Seibert).

    Auflösung des KZ

    Mit dem geplanten Großprojekt des Flughafens Tempelhof wurde die Auflösung des KZ Columbia beschlossen. Die Columbia-Häftlinge sollten in ein neues zentrales Konzentrationslager bei Berlin verlegt werden – das KZ Sachsenhausen. Die Baupläne für Sachsenhausen wurden zunächst im frühen Lager Oranienburg, dann im K.L.Columbia ausgearbeitet. Zusammen mit Häftlingen des KZ Esterwegen errichteten die Insassen des Columbia das KZ Sachsenhausen. Das Gelände des Columbia ging am 1. Oktober 1936 an das Reichsluftfahrtministerium. Am 5. November 1936 wurde das KZ Columbia schließlich auch offiziell aufgelöst. Fotos von der Baustelle des Tempelhofer Flughafens zeigen, dass die Gebäude des KZ noch mindestens bis zum März 1938 existierten.

    Stolperstein Franz Klühs, Kleineweg 77, 12101 Berlin-Tempelhof
    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2e/Stolperstein_Kleineweg_77_%28Templ%29_Franz_Kl%25C3%25BChs.jpg


    https://www.openstreetmap.org/way/186405159

    Othmar Toifl - Wikimedia Commons

    The intelligence agent and guard in Columbia Haus Concentration Camp in Berlin Othmar Toifl (1898-1934) who was shot on 1 July 1934 during the purge by the National Socialist government known as Night of the Long Knives.
    Date 1934
    Source Berlin Document Centre
    Author KZ Columbia – Wikipedia
    Kurt Daluege (+ 1946)
    Permission
    (Reusing this file) PD-old

    Usage on de.wikipedia.org
    Liste der im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches getöteten Personen
    https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_im_Zuge_des_sogenannten_R%C3%B6hm-Putsches_get%C3%B6teten_Pe

    KZ Oranienburg – Wikipedia
    https://de.wikipedia.org/wiki/KZ_Oranienburg

    Nach der Entmachtung der SA wurde die SS am 20. Juli selbstständig. Das allein von der SS kontrollierte, systematisch organisierte System der Konzentrationslager entstand. Die meisten der frühen, improvisierten Lager im Reichsgebiet wurden geschlossen. Lediglich eine SS-Einheit, die das KZ Columbia-Haus in Berlin bewachte, blieb im Schloss Oranienburg stationiert.

    Heinrich Deubel - Wikimedia Commons

    Kommandant at Dachau (1934-1936) and Columbia Haus (1936-1937.) He left the SS in 1937 and played no active role in the war. German authorities decline to prosecute him after the war. Deubel died on October 2, 1962 in Dingolfing, Germany.

    Source
    http://thefifthfield.com/camp-men/heinrich-deubel
    https://antirrevisionismo.wordpress.com/2014/09/30/heinrich-deubel-el-mas-extrano-de-los-comandantes-de-da

    File:Stolperstein Richterstr 48, 12105 Berlin-Mariendorf) Günther Keil
    https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/6/64/Stolperstein_Richterstr_48_%28Mard%29_G%25C3%25BCnther_Keil.jpg

    Category:KZ Columbia - Wikimedia Commons
    https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:KZ_Columbia

    #Berlin #Tempelhof #Nazis #Columbiadamm #Flughafen

  • Wie Europa geflüchtete Kinder einsperrt

    Zehntausende werden an den EU-Grenzen festgehalten: in Gefängnissen, die nicht so heißen dürfen. Kinder einzusperren, verstößt gegen internationale Abkommen.

    Unweit der Landebahn des Flughafens Schönefeld endet die Bundesrepublik. Ein Gitterzaun umgibt das Haus, das zwar in Brandenburg steht, sich aber rechtlich außerhalb Deutschlands befindet. Zwei Sicherheitskräfte bewachen die Räume, in denen dicht an dicht einfache Betten stehen. Wenn Familien ohne gültige Papiere die Ankunftshalle erreichen und um Asyl bitten, bringen die Grenzer sie hierher und halten sie so lange fest, bis die Behörden über ihren Antrag entscheiden.

    Im vergangenen Jahr wurde laut Innenministerium neun Menschen die Einreise verweigert, darunter ein Kind, im Jahr 2018 waren es 13 Personen, darunter eine Mutter aus Armenien mit ihrer achtjährigen Tochter sowie ihrem zehnjährigen und ihrem zwölfjährigen Sohn, gibt die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg an. Mit Buntstiften haben sie Herzen und Blumen an die Wand eines Aufenthaltsraums gemalt. Die Zeichnungen blieben, die Familie wurde nach drei Wochen abgeschoben. Anwälte kritisieren diese Zustände als unzulässige Haft für Kinder.

    Neben Berlin-Schönefeld findet das sogenannte Flughafenverfahren in Düsseldorf, Hamburg, München und Frankfurt am Main statt. Auch dort müssen Menschen im Transitbereich bleiben, auch dort soll binnen zwei Tagen über ihren Asylantrag entschieden werden. Wird dem stattgegeben oder brauchen die Behörden mehr Zeit, dürfen die Menschen einreisen. Lehnen die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Antrag hingegen als „offensichtlich unbegründet“ ab, können die Menschen klagen. So werden aus diesen zwei Tagen leicht Wochen oder Monate, erklärt der Hannoveraner Anwalt Peter Fahlbusch, der seit Langem Menschen betreut, die sich im Flughafenverfahren befinden.
    Abgeschottet von der Öffentlichkeit: das Flughafenverfahren

    Mitte der 90er Jahre entschied das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei dem Festhalten von Menschen im Transit nicht um Freiheitsentziehung im Sinne des Grundgesetzes handelt. Pro-Asyl-Sprecher Bernd Mesovic hält das für irreführend: „Der Gesetzgeber sagt, auf dem Luftweg können die Betroffenen jederzeit das Land verlassen. Wir meinen, das ist eine haftähnliche Situation, und die ist für Kinder sehr belastend.“ Rechtsanwalt Fahlbusch beschreibt die Situation ebenfalls als bedrückend: „Kinder im Frankfurter Transitbereich mussten erleben, wie ein Mitgefangener versuchte, sich im Innenhof zu erhängen.“

    Das Flughafenverfahren findet abgeschottet von der Öffentlichkeit statt. Mitarbeiter der Caritas und Diakonie, die Menschen am Frankfurter Drehkreuz betreuen, sagen zunächst ein Gespräch zu, verweigern es dann aber doch.

    „Das örtliche Amtsgericht meint, die Unterkunft ist jugendgerecht. Nichts davon ist jugendgerecht“, sagt Anwalt Fahlbusch. „Minderjährige dort einzusperren, ist der Wahnsinn.“ In den vergangenen zehn Jahren hat es mehr als 6000 solcher Verfahren in Deutschland gegeben, jedes vierte betraf ein Kind.

    Während das Flughafenverfahren im Transitbereich von Flughäfen durchgeführt wird und sowohl Asylantrag als auch Rückführung umfasst, findet die Abschiebehaft auf deutschem Staatsgebiet statt. Hier werden Menschen eingesperrt, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die in ihr Herkunftsland oder in den Staat, in dem sie zuerst Asyl beantragten, zurückgeführt werden.
    Viele Regierungen sammeln wenige Daten

    Fast überall in der EU wurden in den vergangenen Jahren mehrere Tausend Kinder in Haft oder haftähnlichen Zuständen festgehalten. Ob in Polen oder Portugal, in Ungarn oder Deutschland, in Italien oder Griechenland: Wenn Kinder allein oder in Begleitung Asyl brauchen und beantragen oder es ihnen nicht gewährt wird, dann sperren die Behörden sie ein oder halten sie in Lagern fest.

    Das Team von „Investigate Europe“ konnte in den vergangenen Monaten recherchieren, dass die Regierungen damit jedes Jahr vielfach die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen brechen, in denen es heißt: „Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel“ verwendet werden.

    Um einen Überblick über das Problem zu bekommen, beauftragte der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki Moon einen Bericht, für den eine Arbeitsgruppe um den österreichischen Soziologen Manfred Nowak mehrere Jahre forschte. Das fertige, 789 Seiten umfassende Werk mit dem Titel „UN Global Study on Children Deprived of Liberty“ wurde vergangenes Jahr präsentiert. Die Studie basiert auf lückenhaftem Zahlenmaterial, denn viele Regierungen sammeln nur unzureichende oder gar keine Daten.
    „Ausreisesammelstelle“ am Flughafen Schönefeld.Foto: picture alliance/dpa

    Wie viele Kinder exakt betroffen sind, lässt sich daher nicht verlässlich sagen. Allein in Frankreich waren im Jahr 2017 laut mehreren Nichtregierungsorganisationen mehr als 2500 Flüchtlingskinder in Haft. In Deutschland haben zwischen 2009 und 2019 nach Angaben der Bundesregierung fast 400 Kinder in Abschiebehaft gesessen. Dabei käme natürlich keine europäische Regierung auf die Idee, Kinder unter 14 Jahren der eigenen Nationalität einzusperren.

    Migrationshaft für Kinder sei ein politisch sehr sensibles Thema, sagt Nowak, dessen Arbeitsgruppe feststellte, dass Migrationshaft „nie eine letzte Maßnahme und nie im besten Interesse der Kinder“ sein könne. Fast alle Experten stimmen ihm zu. Nowak fordert, dass jede Form der Migrationshaft für Kinder verboten werden müsse.

    Bei der Namenswahl für die De-facto-Gefängnisse wählen die Behörden Begriffe wie Transitzone, Familieneinheit oder Safe Zone. Als Reporter von „Investigate Europe“ Zugang bekommen wollten, wurden ihre Anfragen in vielen Ländern abgelehnt.
    Minderjährig oder nicht?

    Überall auf der Welt fliehen Menschen vor Bürgerkriegen oder Hunger, viele von ihnen nach Europa. Nicht immer ist klar, ob die Menschen, die kommen, wirklich minderjährig sind oder nicht. Dann müssen sie sich häufig einer Altersprüfung unterziehen. Zum Beispiel Jallow B. aus Gambia. Seit mehr als einem Monat sitzt er in Gießen in Abschiebehaft. Am Telefon klingt seine Stimme hoffnungsvoll. Im Jahr 2018 hatte B. alleine Italien erreicht. Dahin wollen ihn die deutschen Behörden nun zurückbringen. Doch ist das nur möglich, wenn er volljährig ist. „Ich bin im Jahr 2002 geboren, aber niemand glaubt mir“, sagt B. am Telefon. Laut seiner Anwältin setzte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einer Inaugenscheinnahme B.s Geburtsdatum auf den 31. Dezember 2000 fest.

    Während sich das Alter des Gambiers nicht zweifelsfrei klären lässt, musste in einem anderen Fall kürzlich ein Jugendlicher aus der Abschiebehaft im nordrhein-westfälischen Büren entlassen werden. Er konnte nachweisen, dass er noch nicht 18 Jahre alt war.

    Im vergangenen Jahr nahmen Polizisten in Passau die 30-jährige hochschwangere Palästinenserin Samah C. fest. Die Behörden wollten sie, ihren Mann und ihren sechs Jahre alten Sohn nach Litauen abschieben, wo sie erstmals Asyl beantragt hatten. Um das zu verhindern, tauchte der Mann unter. Die Beamten trennten Samah C. und ihren Sohn Hahmudi, der in ein Kinderheim gebracht wurde. Auf Nachfrage teilte die Zentrale Ausländerbehörde Niederbayern damals mit: „Die Verantwortung für die vorübergehende Trennung von Eltern und Kind liegt ausschließlich bei den Eltern.“

    Nach zwei Wochen wurde die Mutter vorübergehend aus der Abschiebehaft entlassen. Mit ihrem Sohn und ihrem inzwischen fünf Monate alten Baby lebt sie in Passau. Doch zuletzt zitierte die „Passauer Neue Presse“ eine Beamtin der Zentralen Ausländerbehörde, die nahelegte, dass die Mutter und ihre Kinder bald abgeschoben werden sollen.
    Europa kritisiert die US-Einwanderungspolitik

    2018 dokumentierten US-Medien, wie entlang der mexikanischen Grenze Kinder unter der Anti-Einwanderungspolitik von Präsident Donald Trump litten. Der ließ die Minderjährigen von ihren Eltern trennen. Europäische Regierungen kritisierten die drastischen Zustände. „Wir haben nicht das gleiche Gesellschaftsmodell“, sagte ein Sprecher der französischen Regierung. „Wir teilen nicht die gleichen Werte.“ Auch der deutsche Regierungssprecher Steffen Seibert mahnte damals zur „Beachtung des Rechts“ und der „Beachtung der Würde jedes einzelnen Menschen“. Das müsste ebenso für die deutschen Behörden gelten. Doch auch hierzulande wird die Würde der Menschen nicht immer geachtet.

    Die Bundesregierung gibt an, dass im Jahr 2018 nur ein Minderjähriger in Abschiebehaft genommen wurde. Dabei handelte es sich um den 17-jährigen Afghanen K., den die Behörden als volljährig beurteilt hatten. Erst nachdem K.s Eltern Dokumente aus Afghanistan übermittelten, wurde er freigelassen. Im Jahr 2009 hatte die Bundesregierung noch 147 Fälle aufgelistet.

    2014 hatte der Europäische Gerichtshof die deutsche Haftpraxis verurteilt und die Bundesregierung aufgefordert, ihr System für die Abschiebung unerwünschter Migranten zu reformieren. Menschen in Abschiebehaft dürfen nicht länger gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. Doch vor allem für minderjährige Geflüchtete gab es in Deutschland keine speziellen Hafteinrichtungen, deshalb „war ein Großteil der bisherigen Abschiebehaft Geschichte, vor allem für Minderjährige“, erklärt der Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrates, Timmo Scherenberg. In Hessen waren zuvor nach Bayern die zweitmeisten Jugendlichen festgehalten worden.
    Hinter Gittern und Stacheldraht. Geflüchtete Familien auf Lesbos.Foto: picture alliance/dpa

    Doch auch, wenn es sich nach offizieller Definition nicht um Haft handelt, kann das Kindeswohl bedroht sein. Im vergangenen Sommer stimmten im Bundestag die Abgeordneten dem Migrationspaket der Regierung zu. Seitdem können Familien bis zu sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Die dürfen sie zwar tagsüber verlassen, doch meist befinden sich die Einrichtungen fern der Innenstädte mit ihrer Infrastruktur. Zudem leben Eltern und Kinder hier mit Menschen zusammen, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die nun vor ihren Augen aus den Unterkünften abgeschoben werden.

    Ein solches Leben sei eine schlimme Belastung für Kinder, berichten Ärzte. „Wer nicht schon traumatisiert ist, wird hier traumatisiert“, sagt etwa die Psychiaterin Ute Merkel, die Menschen in der Dresdner Erstaufnahmeeinrichtung betreut. Merkel behandelte unter anderem ein elfjähriges Mädchen aus Eritrea, das in Dresden aufgehört habe zu sprechen. Auf der Flucht durch die Wüste sei der kleine Bruder des Mädchens verdurstet. Sie habe begonnen zu schweigen, um sich zu schützen, sagt Merkel. „Das Mädchen hat ihre traumatisierte Mutter nicht mehr ausgehalten, die mit einer Kinderleiche durch die Wüste gelaufen ist.“

    Eine Kollegin Merkels berichtet von dem Fall eines 16-jährigen Tschetschenen, dessen Vater von Milizen erschossen worden sei. Als er in der Erstaufnahmeeinrichtung, die eine „gefängnisähnliche Situation“ darstelle, Sicherheitsmitarbeiter in Trainingsanzügen gesehen habe, sei der Junge wieder mit dem konfrontiert worden, was ihn traumatisiert hatte.

    „Was Kinder brauchen, sind Schutz und Eltern, die sie vor der bösen Welt schützen“, sagt Merkel. Doch in den Erstaufnahmeeinrichtungen neuen Typs, den sogenannten Ankerzentren, würden die Kinder erleben, dass dies nicht möglich sei. „Es gibt keine Privatsphäre, alle müssen gemeinsam essen und duschen. Die Zimmer können nicht abgeschlossen werden.“
    Ankerzentren können sich nicht durchsetzen

    Nahe der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden befinden sich die Büros mehrerer Behörden, darunter das Bamf und die Zentrale Ausländerbehörde, gemeinsam bilden sie als Teil einer Testphase des Bundesinnenministeriums diese neue Form der Unterkunft, das Ankerzentrum. Auf die hatten sich CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. In Ankerzentren arbeiten mehrere Behörden zusammen, so sollen Menschen in den Unterkünften ankommen, und wenn ihr Asylantrag abgelehnt wird, umgehend abgeschoben werden. Neben Sachsen beteiligen sich auch Bayern und das Saarland an dem Test, nach dem, so hatte es das Bundesinnenministerium gehofft, bundesweit Ankerzentren eröffnet werden sollen.

    Doch Recherchen von „Investigate Europe“ zeigen, dass dieser Plan offenbar scheitert. Lediglich Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern planen ähnliche Zentren. Alle anderen Bundesländer wollen keine solchen Einrichtungen eröffnen – auch aus humanitären Gründen. Aus dem Thüringer Innenministerium heißt es: „Die Landesregierung hält es für inhuman und nicht zielführend, geflüchtete Menschen zentral an einem Ort unterzubringen.“ Die Bremer Senatorin für Integration teilt mit, dass Erwachsene ohne Kinder und Familien weiterhin getrennt werden sollen. „Wichtiger Beweggrund ist das Interesse an der Sicherung des Kindeswohls in der Jugendhilfe.“ Im Klartext: Diese Bundesländer finden die Pläne des Bundesinnenministeriums unmenschlich und falsch.

    Sachsens neue Landesregierung will nun die Unterbringung etwas menschlicher regeln. Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, Grüne und SPD im Dezember, dass Familien nur noch drei Monate in den Unterkünften bleiben sollten. Doch Kinder- und Jugendpsychiaterin Merkel hält diesen Schritt nicht für ausreichend. „Es ist nicht ratsam, dort Kinder auch nur für drei Monate unterzubringen.“ Denn es bleibe dabei, die Grundbedürfnisse für eine gesunde Entwicklung seien nicht erfüllt.
    Experten: Die Lage an den EU-Außengrenzen ist furchtbar

    In Deutschland ist die Situation besorgniserregend, an den Außengrenzen der Europäischen Union ist sie noch schlimmer.

    Kurz vor Weihnachten in Marseille unweit des Hafens, der Frankreich mit der Welt verbindet, erzählt der 16-jährige Ahmad*, wie er aus Nordafrika hierherkam. „Meine Eltern starben vor sechs Jahren. Meine Tante misshandelte mich. Sie ließ mich nicht schlafen, nicht essen. Ich musste weg.“ Versteckt an Bord eines Containerschiffes reiste er nach Marseille. Doch statt in Sicherheit kam er ins Gefängnis. Das heißt hier Wartezone. Ahmad, so erzählt er es, habe dort mehr als zwei Wochen bleiben müssen. „Das kam mir vor wie 15 Jahre. Ich wusste nicht mehr, welcher Wochentag war.“ Das Gebäude habe er nicht verlassen können. „Die Polizei sprach nicht mit mir, keiner kümmerte sich um mich.“ Dann sei er freigekommen: „Wenn du das Gefängnis verlässt, fühlt sich das an, als ob du endlich Licht siehst.“
    Griechische Inseln mit großen Flüchtlingslagern.Grafik: Fabian Bartel

    Wenige Tage später, Anfang Januar, beging der 17-jährige Iraner Reza* ein trauriges Jubiläum: Seit einem Jahr darf er die Transitzone in Röszke nahe der Grenze zu Serbien nicht in Richtung Ungarn verlassen. Zäune samt Stacheldraht umziehen das Containerdorf, an dessen Ein- und Ausgang bewaffnete Sicherheitskräfte patrouillieren. Sie wachen auch darüber, dass niemand in das Lager kommt. Reporter von „Investigate Europe“ sprachen Reza am Telefon. Der junge Iraner floh mit seinem Onkel über Serbien hierher, um Asyl zu beantragen. Warum sie flohen, will Reza nicht sagen, aus Angst um seine restliche Familie, die noch im Iran lebt. Ungarische Beamte trennten ihn und seinen Onkel, dieser bekam einen Schutzstatus zugesprochen, Rezas Asylantrag wurde kürzlich ein zweites Mal abgelehnt. „Es ist schwer für mich hier“, sagt der Teenager am Telefon. „Jeden Morgen wache ich auf und sehe dasselbe.“

    Nachts liege er wach, nur am Morgen könne er etwas dösen. Die Wachleute hätten ihn in einen Bereich für unbegleitete Minderjährige gesperrt, seit Monaten sei er dort der einzige Insasse. Jeden Tag dürfe er für wenige Stunden zu den Familien gehen, die in dem Lager leben. „Aber wenn ich zurückkomme, habe ich nichts zu tun. Dann denke ich wieder nach, und zu viel nachzudenken ist wie eine Bombe im Kopf.“
    Provisorische Unterkunft im Camp Moria.Foto: REUTERS

    Die Nichtregierungsorganisation Helsinki Commission schätzt, dass sich in den beiden ungarischen Transitlagern an der serbischen Grenze derzeit zwischen 300 und 360 Menschen aufhalten. Genau weiß das kaum jemand. Zugang haben nur wenige. Darunter ungarische Parlamentsabgeordnete wie Bernadett Szél. Sie sagt: „Es ist sehr schlimm für die Kinder da drin.“ Manche seien krank und bräuchten medizinische Hilfe, die sie nicht bekämen. „Es ist wie in einem Gefängnis.“

    Für ihre Praxis in den Transitlagern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die ungarische Regierung wiederholt verurteilt. Allein seit November 2018 entschieden die EGMR-Richter in 17 Fällen, die ungarische Regierung habe Menschen unrechtmäßig hungern lassen, nachdem diese gegen die Ablehnung ihrer Asylbescheide geklagt hatten. Gewinnen die Kläger ihren Prozess vor dem EGMR, erhalten sie wieder Lebensmittel. Wer nicht klagt, muss weiter hungern.

    Auch im 1000 Kilometer südlich gelegenen Flüchtlingslager Moria müssen Minderjährige leiden. Im Winter klingt hier, auf der griechischen Insel Lesbos, aus den dicht gedrängten Zelten das Husten kleiner Kinder. Sie schlafen meist auf Matten, die vom Boden nur mit Paletten erhöht sind. Auch hier umziehen zweieinhalb Meter hohe Zäune das Lager. An die hat jemand große Plakate gehängt, die wohl den tristen Lageralltag aufhellen sollen. Auf einem davon stolziert ein Löwe, der vorgibt: „Ich bin stark.“ Doch so fühlt sich hier kaum jemand mehr. Die Neurologin Jules Montague, die für Ärzte ohne Grenzen auf der Insel arbeitete, berichtet von Fällen, in denen Kinder wie in Dresden nicht mehr sprechen und ihre Augen kaum öffnen.
    Das Camp fasst 2840 Menschen ausgelegt. Momentan leben dort 19000

    Die Kinder dürfen die griechischen Inseln nicht verlassen. Dabei sind dort die Lager längst überfüllt. Das Camp Moria ist für 2840 Menschen ausgelegt. Doch den Jahreswechsel erlebten dort rund 19 000 Menschen, jeder Dritte ein Kind. Für deren Sicherheit kann kaum garantiert werden.
    Grafik: Fabian Bartel

    In der sogenannten Safe Zone des Lagers, in der unbegleitete Minderjährige leben, erstach im vergangenen August laut UNHCR ein 15-jähriger Afghane einen Gleichaltrigen. Einen Monat später, im September, überrollte ein Lkw einen fünfjährigen Afghanen, berichteten Reuters und der griechische Rundfunk. Und Ärzte ohne Grenzen meldete, dass im November ein neun Monate altes Baby aus der Republik Kongo an den Folgen einer Dehydrierung starb.

    Die Zustände an den EU-Außengrenzen haben offenbar System. Im Jahr 2015 waren mehr als 1,2 Millionen Asylanträge in Europa gestellt worden, mehr als doppelt so viele wie noch im Jahr 2014. Um zu verhindern, dass weiter viele Menschen nach Europa fliehen, unterzeichnete die EU im März 2016 einen Pakt mit der Türkei. Der half in den folgenden Jahren allerdings vor allem den Staaten im Zentrum Europas. Hatten im März 2016 in Deutschland 58 000 Menschen ihren Asylerstantrag gestellt, waren es drei Jahre später nur noch 11 000. Im selben Zeitraum verdoppelte sich in Griechenland die Zahl der Asylerstanträge auf 5300. Für die zentraleuropäischen Staaten ergibt sich so eine komfortable Lage: Wo weniger Menschen ankommen, können diese besser behandelt werden. Für die Staaten an der Außengrenze gilt dies nicht.
    Experte: Zustände in den Flüchtlingslagern dienen der Abschreckung

    Nun übt der Vordenker des Türkei-Deals, der Migrationsforscher Gerald Knaus, offen Kritik an dem Pakt. Er sagte „Investigate Europe“: „Was auch immer die Motivation der EU und Griechenlands ist, sie betreiben eine Politik, die unmenschlich und illegal ist und trotzdem niemanden abschreckt.“ Der migrationspolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Erik Marquardt, sagt: „Wir stehen vor der Situation, dass die EU-Kommission und der Europarat von einer erfolgreichen Asylpolitik sprechen, wenn die Zahl der Menschen sinkt, die nach Europa fliehen. Dabei nimmt man dann Zustände wie auf den griechischen Inseln in Kauf, auf diese Weise will man bessere Statistiken erreichen.“

    So sei das Abkommen mit der Türkei längst nicht die einzige Maßnahme, um Flüchtlinge davon abzuhalten, nach Europa zu kommen, sagt Marquardt. „Die europäische Politik versucht, die Situation an den Außengrenzen so schlecht wie möglich zu gestalten, damit die Menschen lieber in Kriegsgebieten bleiben, als zu kommen.“ Alle Staaten Europas seien verantwortlich für die Situation an den Außengrenzen, weil sie diese finanzieren, sagt der frühere UN-Berichterstatter für Willkürliche Inhaftierung, Mads Andenæs und fügt hinzu: „In ein paar Jahren können Taten, die heute als politische Notwendigkeiten betrachtet werden, als willkürliche Haft und grobe Verletzung des Rechts und der Menschlichkeit beurteilt werden.“

    Dass Migrationshaft für Kinder unumgänglich sei, gibt EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos indirekt auch zu. So sagte er „Investigate Europe“ zwar, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten um Haftalternativen kümmern sollten. Wo es diese aber noch nicht gebe, sei es notwendig, Kinder in Gewahrsam zu nehmen, „um die Verpflichtung zu erfüllen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, eine Rückführung zu ermöglichen“.
    Geflüchtete Kinder auf Lesbos.Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

    An einem Herbsttag an der ungarisch-serbischen Grenze im Flüchtlingslager Röszke schlägt der zehnjährige Armin mit den Armen, als wolle er fliegen. Sein Vater, der iranische Regisseur Abouzar Soltani, filmt seinen Jungen dabei. Es wäre eine Szene voller Leichtigkeit, wäre da nicht der Stacheldraht, der hinter beiden in den Himmel ragt. „Ich wollte die Träume meines Sohnes wahr werden lassen“, sagt Soltani über die Aufnahmen später.

    Der Vater und sein zehnjähriger Sohn leben in dem eingezäunten Containerdorf, das sie nicht verlassen dürfen. Wie den 17-jährigen Iraner Reza hält die ungarische Regierung die beiden fest – und das inzwischen seit über einem Jahr. Kontaktleuten gelang es, Soltanis Aufnahmen aus dem Lager zu bringen. Sie zeigen auch, wie Armin im kargen Bett auf einer dünnen Matratze liegt, wie er Fische ans Fenster malt. Einfach wegfliegen, das ist für ihn nur ein Spiel.

    Für die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen betreut die Psychologin Danae Papadopoulou Kinder, die in Moria leben. „Das Camp ist nicht sicher für Kinder und die Situation wird immer schlimmer“, sagt sie. Viele Kinder könnten das Leben im Lager zwischen den dicht gedrängten Zelten, die Kälte und die Hoffnungslosigkeit nicht mehr ertragen. „Wir hatten zuletzt einige Notfälle, in denen Kinder und Heranwachsende versucht haben, sich aus Schock und Panik zu töten.“

    * Die vollständigen Namen sind der Redaktion bekannt.

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/ich-wusste-nicht-mehr-welcher-wochentag-war-wie-europa-gefluechtete-kinder-einsperrt/25406306.html

    #migration #asylum #children #minors #detention #Europe #Germany #BAMF #Berlin #Schönfeld #Düsseldorf #Hamburg #München #Frankfurt #deportation #trauma #traumatization #retraumatization #mental_health

    #Flughafenverahren (= term for detention procedure at German airports)

    German terms for child/minor/family airport detention zone : #Transitzone #Familieneinheit #Safe_Zone [sic]

    @cdb_77 , y a-t-il un fil sur la détation des personnen mineures ?

    • Children Deprived of Liberty - The United Nations Global Study

      Children deprived of liberty remain an invisible and forgotten group in society notwithstanding the increasing evidence of these children being in fact victims of further human rights violations. Countless children are placed in inhuman conditions and in adult facilities – in clear violation of their human rights - where they are at high risk of violence, rape and sexual assault, including acts of torture and cruel, inhuman or degrading treatment or punishment.

      Children are being detained at a younger and younger age and held for longer periods of time. The personal cost to these children is immeasurable in terms of the destructive impact on their physical and mental development, and on their ability to lead healthy and constructive lives in society.

      The associated financial costs to governments can also have a negative impact on national budgets and can become a financial drain when their human rights obligations are not upheld with regard children deprived of liberty.

      To address this situation, in December 2014 the United Nations General Assembly (UNGA) adopted its Child Rights Resolution (A/RES/69/157), inviting the United Nations Secretary-General (SG) to commission an in-depth global study on children deprived of liberty (§ 52.d). On 25 October 2016, the Secretary General welcomed the appointment of Professor Manfred Nowak as Independent Expert to lead the Study. By Resolution 72/245, the UNGA invited the Independent Expert to submit a final report on the Study during its seventy-fourth session in September 2019.

      Based on the over-all mandate established by the UNGA Resolution, the following core objectives of the Global Study have been identified:

      Assess the magnitude of the phenomenon of children being deprived of liberty, including the number of children deprived of liberty (disaggregated by age, gender and nationality), as well as the reasons invoked, the root-causes, type and length of deprivation of liberty and places of detention;

      Document promising practices and capture the view and experiences of children to inform the recommendations that the Global Study will present;

      Promote a change in stigmatizing attitudes and behaviour towards children at risk of being, or who are, deprived of liberty;

      Provide recommendations for law, policy and practice to safeguard the human rights of the children concerned, and significantly reduce the number of children deprived of liberty through effective non-custodial alternatives, guided by the international human rights framework.

      –-> Full study here:
      https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRC/StudyChildrenDeprivedLiberty/Pages/Index.aspx

    • How Europe detains minor migrants

      Under international and European law, migrant children should be given protection and humanitarian assistance. Detention must only be used as a last resort. But how do European governments really treat this most vulnerable group? Our new investigation shows that migrant children are detained en masse, with seemingly little regard for their well-being.

      https://www.youtube.com/watch?v=G_Tyey4aFEk&


      feature=youtu.be

  • Noch 11.519 Mängel, aber die Entrauchungsanlage funktioniert | Telepolis
    https://www.heise.de/tp/features/Noch-11-519-Maengel-aber-die-Entrauchungsanlage-funktioniert-4401941.html

    17. April 2019 Nach einem geleakten Statusbericht des TÜVs Rheinland erreicht der Streit um die Eröffnung des neuen Berliner Flughafens die Pressekammer des Hamburger Landgerichts

    2006 wurde mit dem Bau eines neuen Berliner Flughafens begonnen, der eigentlich schon seit 2011 fertig sein sollte. So weit ist man aber auch 2019 noch nicht. Dafür hat Flughafen-Geschäftsführer Lütke Daldrup dem RBB zufolge jetzt die Abnahme der Entrauchungssteuerung durch den TÜV als „ganz wichtigen Meilenstein für die planmäßige Inbetriebnahme“ vermeldet. Zu dieser Entrauchungssteuerung gehört unter anderem das automatische Öffnen von Türen, das noch 2017 zu mindestens zwei Dritteln nicht wie geplant funktionierte. Bei der Suche nach der Ursache dafür war Telepolis damals an Mauern aus Unzuständigkeit gestoßen (vgl. Technische Probleme lassen BER-Flughafen Baustelle bleiben).

    Einen dem Tagesspiegel zugespielten einundsechzigseitigen internen Statusbericht des TÜV Rheinland zum Zustand der Anlagentechnik im Fluggastterminal nach existierten am 8. März 2019 alleine „bei den Kabeln für die Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsstromversorgung“ noch 11.519 Mängel. Gegenüber der Öffentlichkeit hatte man vorher verlautbart, es gebe weniger als 3000 Mängel. Die Diskrepanz zwischen den beiden Zahlen erklärte Flughafensprecher Hannes Hönemann damit, dass man nun „Mängel in jeden einzelnen kleinteiligen Arbeitsschritt unterteilt“ habe, „damit die Firmen bei der Abarbeitung keine Ausreden mehr haben“.

    Die aufgrund der Diskrepanz der Zahlen erfolgte Einstufung als „notorischer Lügner“ durch den Berliner FDP-Fraktionsvorsitzenden Sebastian Czaja versucht Daldrup durch die einschlägig bekannte Pressekammer des Landgerichts Hamburg als „unzutreffende Tatsachenbehauptung mit beleidigendem Charakter“ verbieten zu lassen (vgl. Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens). Czajas Meinung nach zeigt diese Reaktion, „wie es um den Flughafen wirklich steht“.

    Die „Vielzahl von Rückbauten“, die dem TÜV Rheinland zufolge nötig sind, bedeuten dem Flughafensprecher zufolge keinen „Abriss“. „Manchmal“, so Hönemann, müsse man „einfach eine Abdeckung oder ein Wandelement abnehmen oder ein Lüftungsrohr wegnehmen, um an die sicherheitsrelevanten Kabel zu kommen“. Dem Problem, dass man für die Befestigung von Kabeln keine Metall-, sondern unzulässige Kunststoffdübel verwendet hat (die bei einem Brand schmelzen können), wollen die Berliner Flughafenbauer nicht mit einem Austausch, sondern mit dem „Nachweis“ begegnen, dass die Konstruktion trotzdem sicher ist. Dieser (bislang noch nicht erbrachte) Nachweis soll dann zu einer „Einzelfallzulassung“ führen.

    Prüfung des Zusammenspiels der Anlagen soll im Juli beginnen
    Auch bezüglich der bislang noch nicht abgenommenen Brandmeldeanlage gibt man sich offiziell zuversichtlich und stellt in Aussicht, dass die Prüfung des Zusammenspiels der Anlagen wie geplant im Juli beginnen kann.

    Klappt das nicht, könnte sich der Eröffnunggstermin weiter in die Zukunft verschieben, was in der Vergangenheit bereits mehrfach geschah: Weil sich das Licht nicht ausschalten ließ (und für elf Millionen Euro umgebaut wurde), weil man die Rolltreppen und Gepäckbänder zu kurz bestellt hatte, weil sich in überlasteten Kabeltrassen Hitze staute, weil Ventilatoren für die Decken zu schwer waren, weil über 1.000 der insgesamt 4.000 Räume wegen einer unzureichend kommunizierten Umplanung eine falsche Nummer bekommen hatten und weil 600 von insgesamt 1.000 falsch gepflanzten Bäume wieder herausgerissen und neu eingesetzt wurden.

    Was wird früher fertig: BER, Notre Dame oder Brexit?
    In Sozialen Medien fragt man sich deshalb (teils im Scherz und teils im Ernst), ob der Berliner Flughafen wohl eher fertig sein wird, als der vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron in fünf Jahren in Aussicht gestellte Abschluss des Wiederaufbaus der Kathedrale von Notre Dame (für den Experten eher 15 Jahre veranschlagen). Auch der nun ebenfalls schon mehrmals verschobene Vollzug des Ausstiegs von Großbritannien aus der EU wird in Wetten und Fragen dieser Art gern als Gegenüberstellungsereignis genannt.

    Sollte die nach dem verstorbenen SPD-Politiker Willy Brandt benannte Anlage einmal fertig werden, ist ein rentabler Betrieb nicht gesichert. Das glaubt zumindest Frank Welskop, der ehemalige Wirtschaftsausschussvorsitzende der Landesentwicklungsgesellschaft Brandenburg. Durch den hohen Anteil von Billigflügen wird der BER-Flughafen seiner Ansicht nach „immer eine riesige Umsatzlücke haben“ und „nicht in der Lage sein, auch nur in die Nähe der Gewinnschwelle zu kommen“.

    Damit die Kosten des Betriebs gedeckt sind, wären seiner Rechnung nach „mindestens 800 Millionen Euro Umsatz nötig“ - mit der geplanten Kapazität von 22 oder 27 Millionen Passagieren wird das seine Ansicht nach bei weitem nicht erreicht. Selbst wenn man alle anderen Berliner Flughäfen schließen und 33 Millionen Passagieren haben würde, käme man lediglich auf die Hälfte: 400 Millionen Euro (vgl. Willy-Brandt-Flughafen: Unrentabler Betrieb absehbar?). (Peter Mühlbauer)

    #BER #Berlin #Flughafen

  • Berliner Straßenverkehr: Zahl der schweren Unfälle gestiegen - Neue Blitzer in Betrieb | Berliner Zeitung
    https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/berliner-strassenverkehr-zahl-der-schweren-unfaelle-gestiegen---neu


    Bitte lächeln, der Fotograf expandiert.

    An zehn Orten werden neue Blitzer scharf geschaltet: 

    A 111 nahe Stadtgrenze
    Lindauer Allee/ Roedernallee
    Mollstraße/ Otto-Braun-Straße
    Kurfürstenstraße/ An der Urania
    Kaiserdamm/ Messedamm
    Potsdamer Straße/ Bülowstraße
    Elsenstraße/ Puschkinallee
    Buschkrugallee
    An der Wuhlheide/ Rudolf-Rühl-Allee
    Adlergestell/Otto-Franke-Straße

    2019 kommen
    Tiergartentunnel
    Tunnel Flughafen Tegel (A 111)

    #Berlin #Lindauer_Allee #Roedernallee #Mollstraße #Otto-Braun-Straße #Kurfürstenstraße #An_de_ Urania #Kaiserdamm #Messedamm #Potsdamer Straße #Bülowstraße #Elsenstraße #Puschkinallee #Buschkrugallee #An_der_Wuhlheide #Rudolf-Rühl-Allee #Adlergestell #Otto-Franke-Straße #Tiergartentunnel #Tunnel_Flughafen_Tegel
    #Flughafentunnel

  • Berlin: 750.000 Euro für Gedenken zum 70. Jubiläum der Luftbrücke - Tempelhof-Schöneberg - Berliner Morgenpost
    https://www.morgenpost.de/bezirke/tempelhof-schoeneberg/article215877005/750-000-Euro-fuer-Gedenken-zum-70-Jubilaeum-der-Luftbruecke.html


    Ick spiel nich Lotto. Und abjesehn vonne tolle flijerische Leistung war de Luftbrücke einfach ne jute Propagandashow vonne Amis, die ihrn Vorposten nich loswern wollten. Stachel im Fleisch des Kommunismus , frajen se mal Hubertus Knabe, hamse wat zu lachen.

    Die Berliner Lotto-Stiftung stellt anlässlich des 70. Jubiläums der „Berliner Luftbrücke“ 750.000 Euro zur Verfügung. Sie unterstützt damit die Gedenk- und Festveranstaltung, die am 12. Mai nächsten Jahres auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof geplant ist und an das Ende des einstigen Versorgungskorridors der Westmächte erinnern soll.

    #Berlin #Geschichte #Luftbrücke #THX #Flughafen_Tempelhof #Platz_der_Luftbrücke #Columbiadamm #Besatzung #Alliierte #Kalter_Krieg

  • Chinesischer Konzern veralbert Berlin als Häufchen-Stadt – B.Z. Berlin
    https://www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/chinesischer-konzern-veralbert-berlin-als-haeufchen-stadt


    Neben der TaxihalteIn in Tegel hängt ’ne neue Reklame, die et in sich hat.

    Vonne Chinesen verarschen lassen wa uns nich , tönt die B.Z. , den’ hamwat schon im Boxakriech jezeicht wo der Hammer hängt. Und uff unsre Wauwis lassen wa schon jarnüscht komm’ . Schöne Vorlage habta den Trump-Freunden und Transatlantikern jeliefat, um Stimmung jejen de Konkurrenz aus Fernost zu machen, könnte man der HUAWEI TECHNOLOGIES Deutschland GmbH sagen, imma schön rin inne Fettnäpfchen, wennse schonmal da sind, kamma ooch rinlatschen, spritzt so scheen.

    Ein Chinesen-Witz eines Telekommunikations-Riesen auf Plakaten empfängt die Passagiere am Flughafen Tegel.

    „Was wird in Berlin flächendeckender sein: 5G oder Hundehaufen?“ Diese Frage stellt sich eine Omi mit Hund im Ankunftsbereich und auf den Fluggastbrücken. 5G, das ist die nächste Generation des Mobilfunks und hier längst nicht flächendeckend in Sicht – anders, als Tretminen auf den Gehwegen.

    Der Absender der Werbung, Huawei aus Shenzhen (bringt 2019 das erste 5G-Smartphone heraus), rüstet auch Netzwerke aus. „Die Huawei-Werbung blickt mit einem Augenzwinkern auf die Hauptstadt“, sagt Flughafensprecher Daniel Tolksdorf. Nach B.Z.-Informationen zahlen die Chinesen für ihr Hauptstadt-Bashing mehr als 70.000 Euro.

    So jeht Denunziation. Knete hamse massich. Jeldjierich sinnse. Jeheime Technik hamse. Schade ditte Chinesen keene Juden sind, hätte man am 9. Novemba noch bessa an olle Tradition’ andocken könn’, oda?

    Jetzt mal im Ernst, wer die Internetadresse auf dem Werbeplakat öffnet, erfährt, worum es geht: Die größte deutsche Firma mit chinesischem Hintergrund möchte sich einen Ruf als fortschrittlicher Modernisierer aufbauen und von künftigen Großaufträgen profitieren. Diese Kampagne kann eine Zeitung aus dem konservativen, NATO-verbundenen Springer Verlag natürlich nicht einfach hinnehmen.

    Chinalobbying auf dem deutschen Hauptstadtflughafen, da geht der empörten Redaktöse der Hut hoch. Vielleicht hat Huawei auch keine Werbung in den Springermedien geschaltet. Prompt appelliert die Postille an die niedrigsten nationalistischen Gefühle, um die gelbe Gefahr auszubremsen.

    Das war schon in der Vergangenheit mit Nebenwirkungen verbunden. Wie dumm.

    Kriegsstimmung kann man mit dem nationalistischem und ausländerfeindlichem Gedöns schüren. Das hat immer schon gut funktioniert, das ist keine Nebenwirkung. Heute sollen Deutschlands Rüstungsausgaben massiv angehoben werden. Haupsache die Chinesen kriegen vom Geldsegen nichts ab , heißt die deutsche Devise.

    Mir doch egal, wer die Rüstungsprofite macht. Das einzige, was man gegen die Chinesen sagen kann, die kennen kein Trinkgeld. Reisende aus den USA haben da mehr Stil. Auch egal. Wir fahren sie alle. Zum amtlichen Preis. Das ist der Job. Willkommen in Berlin.

    Mission Statement - Huawei Digitales Hauptstadtbüro - Deutschland besser verbinden.
    http://huawei-dialog.de/mission-statement

    Huawei ist bereits seit 2001 in Deutschland aktiv und beschäftigt mehr als 2.200 Mitarbeiter an 18 Standorten. Damit ist Huawei das größte chinesische Unternehmen in Deutschland. In München befindet sich der Hauptsitz von Huaweis Europäischem Forschungszentrum (ERC), das insgesamt 18 Forschungseinrichtungen in ganz Europa umfasst:

    Das Unternehmen hat in Deutschland eine breite Kundenbasis, zu der u.a. die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica zählen.
    Huawei ist Partner von Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreibern beim LTE-Rollout und der Erschließung ländlicher Gebiete mit Internet. Mit seiner Technologie ist es ein wichtiger Partner bei der Umsetzung der Breitbandstrategie der Bundesregierung.
    Wir setzen auch in Deutschland einen Schwerpunkt auf die Forschungs- und Entwicklungsarbeit und sind mit zahlreichen Universitäten und Forschungsinstitutionen Kooperationen eingegangen – darunter die RWTH Aachen und Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Seit 2006 ist Huawei in Deutschland mehr als 30 Kooperationen bei Forschungsprojekten mit insgesamt 19 unterschiedlichen Institutionen eingegangen.
    Huawei ist engagierter Partner der deutschen Politik und Wirtschaft, u.a. durch aktive Teilnahme bei BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.), VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.), BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.), BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss e.V.), eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.), der Deutsche Breitbandinitiative, der Allianz für Cyber-Sicherheit, dem Wirtschaftsrat Deutschland, dem IT-Gipfel, der Initiative D21, dem Münchener Kreis und der Deutschen Akademie für Technikwissenschaften (acatech).

    #Berlin #Reinickendorf #Tegel #Flughafen_Tegel #Werbung #Humor #Rüstung #NATO #China #Wirtschaft

  • Flughafen Berlin Brandenburg: Fehlt dem BER eine Milliarde Euro? - Berlin - Tagesspiegel Mobil
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburg-fehlt-dem-ber-eine-milliarde-euro/20821208.html

    Der BER-Flughafen könnte kurzfristig eine Milliarde Euro benötigen. Warum fehlt so viel Geld – und wer soll das eigentlich bezahlen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Der unvollendete Berliner Airport in Schönefeld steuert auf eine Finanzkrise zu, nachdem seine Eröffnung kurz vor Weihnachten nun offiziell für den Oktober 2020 angekündigt worden ist. Es wäre vierzehn Jahre nach dem ersten Spatenstich, acht Jahre nach der geplatzten Eröffnung. Die von Ex-Staatssekretär Engelbert Lütke Daldrup geführte Flughafengesellschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes (FBB) muss neues Geld auftreiben. Und zwar deutlich mehr als bislang erwartet. Zwar gab es am Sonntag keinerlei offizielle Bestätigung für einen Bericht der „Bild am Sonntag“, dass bis zu einer Milliarde Euro benötigt werden. Doch nach Tagesspiegel-Recherchen geht es inzwischen tatsächlich um etwa 900 Millionen Euro, die für die nächsten Jahre fehlen. Ein Überblick zur aktuellen Lage bei den BER-Finanzen.

    Wie lange reicht das Geld am BER überhaupt noch?
    Bis Mitte 2018. Für den neuen Flughafen waren erst 2016/2017 weitere 2,2 Milliarden Euro bewilligt worden, je zur Hälfte aufgebracht über Darlehen der drei staatlichen Eigner und einen 1,1-Milliarden-Kredit vorwiegend öffentlicher Banken, die von Berlin, Brandenburg und dem Bund zu einhundert Prozent verbürgt werden. Vorgesehen war, dass für 1,1 Milliarden Euro der BER fertig gebaut wird. Und dass aus den anderen 1,1 Milliarden erste Erweiterungen des zu kleinen BER (700 Millionen Euro) und der Schuldendienst der wegen der BER-Milliardenkredite tiefrote Zahlen schreibenden FBB finanziert wird. Das Problem: Diese Kalkulationen gingen noch von einer Eröffnung bis Juni 2018 aus. Das Geld ist weitgehend verplant, durch Aufträge gebunden. Ohne neue Finanzen würde in der zweiten Hälfte 2018 ein Baustopp drohen. Um diesen abzuwenden, hat der Aufsichtsrat im Dezember bereits 76 Millionen Euro, die eigentlich für den Schallschutz vorgesehen waren, vorübergehend für die BER-Baustelle umgewidmet.

    Braucht der BER wirklich schon wieder eine Milliarde?
    Ja, es geht in Richtung dieser Größenordnung, das lässt sich aus den bisher veröffentlichten Kenndaten errechnen. Bekannt war bisher schon, dass es mindestens eine halbe Milliarde Euro sein wird. Es hängt auch davon ab, was eingerechnet wird: Jeder Monat auf der BER-Baustelle kostet rund 15 Millionen Euro. Geht man von diesen realen Aufwendungen aus, bliebe man bei einer halben Milliarde Euro. Das Problem ist, dass die FBB vor einer BER-Eröffnung weitere zehn Millionen Euro pro Monat nicht einnehmen kann, die wegen höherer Entgelte nach BER-Eröffnung im bisherigen Businessplan einkalkuliert waren, die sogenannten „entgangenen Gewinne“. Von Sommer 2018 bis zum Eröffnungsziel Oktober 2020 müssen 27 Monate überbrückt werden, weshalb sich aus Stillstandskosten und entgangenen Gewinnen schon 675 Millionen Euro ergeben.

    Außerdem sind die ersten Jahre des Ausbauprogramms, des „Masterplans BER 2040“, nicht ausfinanziert. Und es steigen die Baukosten. Valide ist die Summe ohnehin nicht. Eine Milliarde Euro wird in den Unterlagen, die dem Aufsichtsrat am 17. Dezember vorlagen, nach Tagesspiegel-Recherchen nirgendwo erwähnt. Bis zur Aufsichtsratssitzung Anfang März soll die Flughafengesellschaft – das ist der Job von Finanzgeschäftsführerin Heike Fölster – einen aktualisierten Businessplan und ein Finanzierungskonzept vorlegen. Bei einem Krisentreffen mit Berlins Regierendem Michael Müller und Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (beide SPD) vor der Aufsichtsratssitzung zum BER-Start 2020 hatte Fölster sich noch außerstande gesehen, präzise Zahlen zu nennen.

    Muss etwa schon wieder der Steuerzahler für den BER zahlen?
    Genau dieser Poker, wer das alles bezahlen soll, wird sich in den kommenden Wochen dramatisch zuspitzen. Klar ist eins: Die Flughafengesellschaft selbst wird nicht in der Lage sein, eine Milliarde Euro zu finanzieren, auch nicht durch neue Kredite. Schon den letzten 1,1-Milliarden-Kredit haben die Banken nur mit einer staatlichen Vollverbürgung bewilligt. Auf der anderen Seite ist die Bereitschaft Berlins, Brandenburgs und des Bundes für neue Überweisungen gering, in den Parlamenten ist schon der Frust über die erneute Verschiebung der Eröffnung bis 2020 groß. Die FBB hat den Auftrag der drei BER–Eigner, zunächst alle eigenen Mittel auszuschöpfen. Nach ersten Hochrechnungen könnte der Flughafen maximal dreihundert bis vierhundert Millionen Euro selbst erwirtschaften. Es bliebe eine Lücke von 600 bis 700 Millionen Euro.

    Aus dem Berliner Senat gibt es inzwischen Signale, notfalls noch einmal mit Haushaltsmitteln einzuspringen. Das Land Brandenburg als zweiter BER- Haupteigner, wo in der rot-roten Regierung der Linke Christian Görke Finanzminister ist, lehnt weitere Steuergelder für den BER weiter strikt ab. „Ich kenne keinen Finanzbedarf von einer Milliarde Euro“, sagte Görke am Sonntag dem Tagesspiegel: „Es ist jetzt die Stunde der Geschäftsführung und nicht die des Staates und damit des Steuerzahlers.“ In Brandenburg ist das Misstrauen besonders groß, dass der Flughafen nicht mit offenen Karten spielt. Allerdings stehen alle Gesellschafter unter Zugzwang: Nach Tagesspiegel-Informationen haben Berlin, Brandenburg und der Bund in einer vertraulichen Erklärung bereits für das letzte, noch auf einen BER–Start bis Mitte 2018 kalkulierte Finanzierungspaket gegenüber Banken eine „Garantie“ abgegeben, bei neuen Problemen und Planabweichungen „die Gesamtfinanzierung“ des BER sicherzustellen.

    Welche Möglichkeiten gäbe es noch, um die Finanzierungslücke zu schließen?
    Intern hat der Flughafen schon länger alle möglichen Varianten durchgespielt: finanzielle Umplanungen, einen zuvor bereits geplanten „Schuldschein“ oder etwa die Restrukturierung von Zinsswaps und Krediten, aber auch die Veräußerung von Grundstücken. Man bemüht sich, etwa mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) – dort läuft ein Milliardenkredit – über Stundungen bei Tilgungen zu verhandeln. Auf eine Milliarde Euro käme man aber durch all diese Finanzinstrumente nie. Schon mehr bringen würde es, einen „privaten Investor“ ins Boot zu holen. Diese Variante war bereits Thema der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. Dezember, auf der der Oktober 2020 als Eröffnungstermin beschlossen wurde. Der Bund und Brandenburg wären durchaus offen für eine solche Teilprivatisierung, die allerdings Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und auch der rot-rot-grüne Senat ausgeschlossen haben.

    In Berlin ging am Sonntag CDU-Generalsekretär Stefan Evers mit dieser Forderung an die Öffentlichkeit: Weder bringe Michael Müller die Kraft auf, „sich endlich zu einem zweiten Flughafenstandort Tegel für die Zukunft zu bekennen“, erklärte Evers. Noch habe Rot-Rot-Grün den Mut, eine Teilprivatisierung der Flughafengesellschaft in Betracht zu ziehen. „Auf diese Weise könnte nicht nur das dringend erforderliche frische Kapital, sondern vor allem ein neuer Blickwinkel in die Flughafengesellschaft eingebracht werden!“, sagte Evers. Von jeher sei das „Übermaß an Politik das Gift in den Adern der Flughafengesellschaft“ gewesen.

    Die Zeiten haben sich dabei gewandelt. Dem Vernehmen nach gäbe es Interessenten, auch wegen des Passagierwachstums in Berlin. Nach früheren internen Szenarien der FBB hätte man einem privaten Miteigner für einen Einstieg vor BER- Start noch einige hundert Millionen Euro überweisen müssen, was auch deshalb in der Vergangenheit verworfen wurde. Einen anderen Vorschlag hat Grünen-Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter gemacht, der als „Plan B“ den Neubau von provisorischen Abfertigungsterminals – ähnlich der früheren Air-Berlin-Halle in Tegel – ins Spiel brachte.

    Gibt es auch Marketing-Ideen, aus dem Schaden Nutzen zu ziehen? Zum Beispiel die Pflänzchen aus dem zuwuchernden Asphalt verkaufen?
    Na ja, der Asphalt wuchert ja nicht zu: Die nördliche Start- und Landebahn ist für den alten Schönefelder Airport, der 2017 mit einem Rekord von zwölf Millionen Passagieren am Airport Köln-Bonn vorbeizog, in Hochbetrieb. Und die BER-Südbahn wurde zwischenzeitlich auch schon mehrfach genutzt. Auf eine offensive Vermarktung des BER-Desasters ist bei der FBB noch niemand gekommen. Das machen eher private Unternehmer, etwa mit einem Kartenspiel oder einem Brettspiel.

    Müssen eigentlich die ganze Zeit auch Schadensersatzforderungen wegen der geplatzten Eröffnung 2012 beglichen werden?
    Nein. An dieser Flanke hat die Flughafengesellschaft hinter den Kulissen ganz erfolgreich gearbeitet, viele Vergleiche geschlossen, etwa mit den Airlines oder der Deutschen Bahn. Die Aufwendungen halten sich in Grenzen, deutlich unter 50 Millionen. So haben die meisten Einzelhändler, die am BER aufmachen wollten, zum Ausgleich Flächen in Tegel bekommen – wo sie in den letzten Jahren gute Geschäfte machen konnten. Jüngst hatte Lütke Daldrup mit dem früheren, 2012 gefeuerten GMP-Generalplaner um das Architekturbüro Gerkan einen Vergleich abgeschlossen, nachdem der Flughafen – bezahlt aus Versicherungen – rund 20 Millionen Euro bekommt.

    Was wäre eigentlich, wenn man dem BER den Geldhahn zudreht?
    Man kann auch diesen „Worst Case“ durchspielen, theoretisch. In der Praxis wäre das der Supergau. Das Flughafenterminal, das inzwischen bereits 2,8 Milliarden Euro gekostet hat, bliebe eine Investitionsruine. Berlin und Brandenburg hätten mit Tegel und dem alten Schönefelder DDR-Airport zwei sanierungsreife Altflughäfen, die mit rund 33 Millionen Passagieren am Limit sind, ohne Expansionsmöglichkeiten für weiteres Wachstum. Die Flughafengesellschaft müsste aber trotzdem Monat für Monat den Schuldendienst für die öffentlich verbürgten BER-Milliardenkredite finanzieren, ohne neuen Hauptstadt-Airport. Wenn die Banken die von den Eignern verbürgten Darlehen fällig stellen, was zu erwarten wäre, müssten die Milliarden vor allem aus den Haushalten Berlins und Brandenburgs aufgebracht werden. Die Dimension wäre dramatischer als beim Berliner Bankenskandal.

    #Berlin #Verkehr #Tourismus #Flughafen #Wirtschaft

    • Aus dem Sendungs-Skript zu obigem dlf-Beitrag:

      [...]

      Sinnbild dafür, was falsch läuft

      Für Nanouris ist die staatlich gesponserte Landebahn Sinnbild dafür, was falsch läuft bei der Privatisierung von griechischem Staatseigentum.

      „Der Staat verliert mit dem Flughafen Einkünfte, die jetzt Fraport bekommt. Das kann sich unser Staat mit seinen Schulden eigentlich gar nicht leisten.“

      1,2 Milliarden Euro hat Fraport an den Privatisierungsfonds Griechenlands überwiesen, zusätzlich gehen jedes Jahr 22 Millionen an den griechischen Staat.

      Fraport hat die Profite, der Staat die Risiken?

      Dafür darf Fraport 14 griechische Regionalflughäfen 40 Jahre lang betreiben. Darunter die von Griechenlands beliebtesten Urlaubsinseln Santorini, Kreta und Mykonos. Für Nanouris ist und bleibt es ein schlechtes Geschäft

      „Alle 14 Flughäfen sind profitabel - im Gegensatz zu den anderen griechischen Airports. Und die Passagierzahlen steigen hier. Deshalb wären acht Milliarden Euro ein fairer Preis gewesen.“

      Doch das ist nicht das einzige, was ihn am Fraport-Deal stört. Für den Gewerkschafter stellt sich das Geschäft so dar: Fraport streicht die Profite ein, der griechische Staat übernimmt die Risiken.

      Tatsächlich steht im Konzessionsvertrag, dass der griechische Staat Flughafenmitarbeiter entschädigen muss, die Fraport nicht weiterbeschäftigt.

      [...]

      Die #Beute wird verteilt - mit von oben sanktionierter #Skrupellosigkeit als herausragendes Qualitätsmerkmal

  • Turkish-Airlines-Chef: Europäische Flughäfen verlieren den Anschluss - airliners.de
    http://www.airliners.de/turkish-airlines-chef-europaeische-flughaefen-anschluss/35483


    Vorbei ist vorbei. Vor einem Jahr kündigte sich an, dass Istanbul als neuer Mega-Player Frankfurt angreift, und viele Jahre zuvor war bereits die Chance verpasst worden, nahe bei Berlin ein skalierendes Luftdrehkreuz zu erreichten. Mit dem BER in Schönefeld ist das unmöglich, ein Umstand der den Bund bewogen haben mag, der Berliner und Brandenburger Politik einzuflüstern, doch einen nette Flughafen in Citynähe im DIY-Verfahren zu errichten. Man kannnibaliisert sich ungerne das eigene Geschäft und vergisst dabei, dass noch andere, grössere Player unterwegs sind.

    Dumm gelaufen, nun kriegen wir ab 2018 (???) ein ab Geburt amputiertes Aushilfsflugfeld, gegen das Anwohner während seiner gesamten Lebensdauer protestieren werden.

    Wirtschaftsstadort Deutschland? Da lachen wir doch drüber, was sind schon Putin und Erdogan gegen Wowereit und Müller, uns kann keena . Oder?

    Der geplante Mega-Flughafen in Istanbul wird nach Ansicht des Chefs von Turkish Airlines eine ernste Bedrohung für etablierte Drehkreuze wie Frankfurt werden. Schon jetzt drohen westeuropäische Flughäfen den Anschluss an die Konkurrenz in Istanbul und den Golfstaaten verlieren, sagte Temel Kotil, der auch Präsident des Verbands Europäischer Fluggesellschaften (AEA) ist. „Europäische Politiker verstehen das nicht.“

    #Deutschland #Berlin #Flughafen