#accomodation

  • Fehlender Schutz für Schwarze lesbische Geflüchtete
    #Mengia_Tschalaer

    NGO-Zahlen deuten darauf hin, dass in Bayern etwa 95 Prozent der Asylanträge, die von Schwarzen lesbischen Frauen gestellt werden, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst einmal eine Ablehnung erfahren.

    Dies steht im Gegensatz zu der allgemeinen Ablehnungsrate von schwulen Männern von 50 Prozent und der von heterosexuellen Frauen von etwa 30 Prozent. Obwohl die Zahlen zu LSBTI-Asylanträgen nur eine Schätzung sind, weil das BAMF Asylfälle von LSBTI nicht gesondert erfasst, scheinen diese jedoch zu zeigen, dass lesbische Asylsuchende auf der Suche nach Flüchtlingsschutz in Deutschland besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.
    Frauen und Kinder gelten als besonders schutzbedürftig

    Dies gilt insbesondere für Schwarze lesbische Frauen afrikanischer Herkunft, welche oft Formen von LSBTIQ-Feindlichkeit wie soziale Ächtung, Rassismus und (sexuelle) Gewalt erfahren.

    In Übereinstimmung mit einer kürzlich erlassenen EU-Richtlinie erkennt Deutschland Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung und der Geschlechtsidentität als Asylgrund an. Darüber hinaus erkennt Deutschland mit der Ratifizierung der Istanbuler Konvention von 2011, dass geschlechtsspezifische Gewalt eine Verfolgung darstellen kann und daher Flüchtlingsschutz gewährleistet werden soll. Tatsächlich werden Frauen und Kinder zusammen mit den Opfern von Sexhandel als die schutzbedürftigsten und am stärksten gefährdeten Personen im europäischen Asylsystem betrachtet.

    Wie die 2019 Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigt, haben in Deutschland über 50 Prozent der heterosexuellen Frauen erfolgreich den Flüchtlingsstatus als Opfer geschlechtsspezifischer Verfolgung (Zwangsheirat, FGM, Ehrenmord, Vergewaltigung, häusliche Gewalt oder Zwangsprostitution) erlangt. Lesbische Geflüchtete kämpfen jedoch darum, erlebte Gewalt und Menschenrechtsverletzungen für den Flüchtlingsschutz geltend zu machen.

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    Ein Beispiel dafür ist Hope, eine lesbische Frau aus Uganda deren Asylfolgeverfahren zurzeit in Bayern läuft. In mehreren Gesprächen erzählt sie ihre Geschichte. Sie war 15 Jahre alt, als sie ihre erste sexuelle Begegnung mit einer Frau hatte. Zwei Jahre später verheiratete ihr Vater sie gegen ihren Willen mit einem Freund - einem älteren Mann mit mehreren Frauen -, um ihre sexuelle Orientierung zu „korrigieren“.

    Nach etwa einem Jahr verließ Hope die missbräuchliche Ehe, die dazu geführt hatte, dass sie infolge körperlicher Gewalt zwei Mal schwanger wurde und die Babys verlor. Sie überzeugte ihren Vater, sie an studieren zu lassen. Dort lernte sie eine Frau kennen, mit der sie fast zehn Jahre lang in einer Beziehung lebte. Angesichts der sich rasant verschärfenden politische Lage für queere Menschen in Uganda, war das Paar sehr vorsichtig und hielt seine Beziehung geheim.
    In den Fängen von Menschenhändlern

    Die Nachbarn schöpften über die Jahre jedoch Verdacht und 2017 wurde Hopes Wohnung von einem Mob durchsucht. Dabei erlitt ihre Partnerin so schwere Verletzungen, dass sie ins Krankenhaus behandelt werden musste. Hope verbrachte eine Woche in Polizeigewahrsam. Kurz nach ihrer Entlassung entschloss sie sich zur Flucht aus Angst vor weiteren sozialen Repressalien und staatlicher Verfolgung.

    Mit der Unterstützung ihrer Mutter arrangierte Hope eine Flugreise nach Italien über ein lokales Reisebüro. Bei ihrer Ankunft in Italien stellt sich jedoch heraus, dass die Agentin dieses „Reisebüros“ Mitglied eines Menschenhandelsrings war. Hope wurde Opfer von Sexhandel. Während eines Monats bediente Hope etwa fünf Kunden pro Tag. Dann verhalf ihr ein „Stammkunde“ zur Ausreise nach Deutschland, wo sie im Februar 2018 Asyl beantragte.

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    Im August 2018 wies das BAMF ihren Asylantrag mit der Begründung zurück, dass ihre Darstellung von Homosexualität, Trauma und Schmerz nicht glaubwürdig seien. Das BAMF rechtfertigt die Entscheidung damit dass Hopes Anspruch auf Schutzgewährung nicht im engeren Sinne unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 fällt, weil „sie keine begründete Furcht vor Verfolgung nennen konnte“.

    Dass Hope jedoch einer Zwangsheirat und Vergewaltigung in der Ehe, häuslicher Gewalt und Sexhandel ausgesetzt war – Menschenrechtsverletzungen welche in direktem Zusammenhang mit ihrer sexuellen Orientierung stehen -, wurde in der Entscheidung völlig übersehen. Diese Gewalt wurden entweder als nicht direkt mit ihrem LSBTI-Asylantrag verbunden oder einfach als nicht glaubwürdig eingestuft. Dies beinhaltet auch den Sex-Trafficking-Vorfall.
    Sichtbarkeit würde Lesben in Uganda in Gefahr bringen

    Darüber hinaus stellte der Entscheider die Sexualität von Hope aufgrund des Mangels an (sichtbarem) Sex in Frage. Es schien ihm unglaubhaft, dass Hope keinen Geschlechtsverkehr mit Frauen während der Mittelschule hatte und dass sie es „schaffte“, fast zehn Jahre lang heimlich in einer Beziehung mit ihrer Partnerin zu leben.

    Für Hope wäre Sichtbarkeit jedoch mit großem Risiko verbunden gewesen. „Ich habe mich nie ganz geoutet. Ich kann das in Uganda nicht tun, sonst werde ich zu Tode geprügelt oder lande im Gefängnis. Die Polizei schützt dich nicht. Ich spreche also nie über diese Dinge", sagt sie.

    Und schließlich bemängelt der Entscheider, dass Hope keine gleichgeschlechtliche Beziehung in Deutschland unterhalten habe, obwohl dies nun ohne Angst vor Repressalien möglich wäre.
    Outing gegenüber deutschen Beamten fällt schwer

    Warum wurden die Episoden von Gewalt in Hopes queerer Asylgeschichte nicht mit ihrer Homosexualität in Beziehung gesetzt, könnte man fragen. Und warum wurde Hope den Flüchtlingsschutz verweigert, obwohl die Istanbuler Konvention von 2011 geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkennt?

    „Lesbische Asylsuchende sind im deutschen Asylsystem einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt, weil sie Frauen und lesbisch sind“, sagt eine Psychologin, die in einer Beratungsstelle in Bayern lesbischen Frauen in ihren Asylanträgen hilft. Sie möchte ihren Namen zum Schutz ihrer Klientinnen nicht nennen.

    Nach Angaben der Lesbenberatungsstelle ist der häufigste Grund für die Ablehnung der, dass es für die Frauen unglaublich schwierig ist, sich gleich im ersten Moment dem/der Entscheider*in gegenüber zu outen. „Für viele Frauen sind sogar die Worte ,Ich bin lesbisch’ extrem schwierig auszusprechen", sagt die Beraterin.

    Zudem berufen sich Entscheider*innen oft auf westliche Stereotypen von Homosexualität. Vorstellungen von Zwangsehen und die Möglichkeit, dass auch lesbische Frauen Kinder haben, werden hingegen ausgeblendet. Letzteres wird tatsächlich oft als Grund für die Unglaubwürdigkeit und somit Ablehnung genannt.
    Ein positiver Bescheid macht Hoffnung

    Und letztlich wird erwartet, dass lesbische Geflüchtete, die häufig traumatisiert sind, Gewaltereignisse mit großer Genauigkeit - einschließlich genauer Daten und Orte - wiedergeben um ihre sexuelle Orientierung als „schicksalhaft und irreversibel“ (so der Wortlaut des deutschen LSBT-Asylgesetzes) darzustellen.

    Da Schwarze lesbische Geflüchtete die in Deutschland einen Asylantrag stellen meist weder dem heteronormative Opferbild von Mutterschaft und weiblicher Verletzlichkeit entsprechen noch den typisch westlichen „gay lifestyle“ verkörpern, scheint ihr Leid, ihr Schmerz und ihr Angst vor Verfolgung im deutschen Asylwesen oft unerkannt zu bleiben.

    Ein positiver Entscheid vom April 2020 im Fall einer lesbischen Geflüchteten aus Uganda lässt jedoch neue Hoffnung aufkeimen. Angesichts der zunehmenden Kriminalisierung von Homosexualität in Uganda sprach das Bayerische Obergericht nach elf Jahren Wartezeit ein positives Urteil aus.

    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Weg bis zur Gleichberechtigung für Schwarze lesbische Frauen im Deutschen Asylwesen noch lang und steinig sein wird.
    Mengia Tschalaer ist Marie-Curie Research Fellow an der School of Sociology, Politics and International Studies der Universität von Bristol.

    Policy Brief: http://www.bristol.ac.uk/media-library/sites/policybristol/briefings-and-reports-pdfs/2020-briefings-and-reports-pdfs/Tschalaer_Briefing_86_Lesbian_Asylum_seekers_DE.pdf

    #migration #asylum #Germany #LGBTQ* #BAMF #sexuality #sexual_orientation #homosexuality

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/asylgrund-homosexualitaet-fehlender-schutz-fuer-schwarze-lesbische-gefluechtete/25938886.html

    • #Safe_House „La Villa” – die LSBT*IQ-Geflüchtetenunterkunft

      Laut International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (#ILGA) gibt es weltweit 72 Länder und Territorien mit antihomosexuellen Gesetzen, das sind 37 Prozent von 197 bewerteten Staaten. In 13 Ländern Afrikas und Asiens droht Homosexuellen sogar die Todesstrafe, darunter im Iran, in Saudi-Arabien und Teilen Nigerias. Sie gilt auch in wichtigen Reiseländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar, wird dort aber laut ILGA aktuell nicht vollstreckt.

      Seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 wurde deutlich, dass sich unter den geflüchteten Männern und Frauen immer wieder homo-, bi- und transsexuelle Menschen befinden, die auf Grund der obengenanneten Verfolgung in ihrer Heimat zu uns gekommen sind. Leider mussten sie erleben, dass sie auch in den deutschen Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften von ihren Mitgeflüchteten oft offener Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt sind – wie schon in ihren Herkunftsländern.

      Dieser Zustand war unhaltbar. Daher hat die AIDS-Hilfe Frankfurt (AHF) früh gefordert, dass es für diese spezielle Zielgruppen einen besonderen Schutzstatus und entsprechende Schutzräume geben muss, um sie vor weiterer Diskriminierung zu bewahren und ihnen eine Perspektive in unserer freiheitlichen Gesellschaft zu eröffnen. Schon früh ermöglichte die AHF den Rainbow Refugees – eine Ehrenamtsgruppe, die sich für die Belange von LGBT*IQ-Geflüchteten einsetzt – die kostenfreie Raumnutzung für einen wöchentlichen Stammtisch im Switchboard. Die Kooperation wurde ausgebaut und besteht bis heute: es gibt inzwischen auch eine Ehrenamts-Gruppe für die La Villa. Die Nöte der Geflüchteten wurden durch die große Nachfrage nach Unterstützung und Hilfe noch sichtbarer und es war dringend notwendig, ein adäquates Angebot zu schaffen. Die Idee für eine Gemeinschaftsunterkunft für LGBT*IQ-Geflüchtete wurde geboren.

      So hat die AHF Anfang 2017 das Konzept für ein „Safe House“ erstellt und dank pragmatischer und unkonventioneller Unterstützung durch das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt gemeinsam umsetzen können: Anfang April 2018 eröffnete die von den Bewohner*innen selbst benannte Gemeinschaftsunterkunft La Villa.

      Das Projekt begann mit 7 Bewohner*innen. Inzwischen ist das Haus mit 19 Bewohnern*innen in zehn Doppel- und zwei Einzelzimmern, wovon eines als Notfallzimmer dient, fast voll belegt. Die meisten Bewohner*innen sind schwule, junge Männer, aber auch Transfrauen und genderfluide Menschen haben dort eine sichere Unterbringung gefunden. Der jüngste Geflüchtete ist 21 Jahre, der Älteste 43 Jahre alt. Die Geflüchteten kommen aus dem Irak, Syrien, Iran, Marokko, Russland, Jamaika, Kuba, Aserbaidschan, Sudan und Kuwait. Der Bildungs- bzw. Ausbildungsstand der Bewohner*innen ist sehr unterschiedlich, genauso wie deren Einreise nach Deutschland. Die meisten der Bewohner*innen sprechen Englisch und/oder Französisch, einzelne auch schon recht gut Deutsch.

      Um das Zusammenleben zu verbessern gibt es einmal pro Monat ein verbindliches Hausmeeting. Thema ist zum Beispiel die Gemeinschaftsküche und die damit verbundenen typischen WG-Probleme wie Nutzung und Sauberkeit und wie diese gelöst werden können. Zur weiteren Stärkung des Gemeinschaftsgefühls wurden bereits kurz nach der Eröffnung Aktivitäten organisiert, die oft durch Ehrenamtliche und Spenden ermöglicht wurden. Dazu zählen beispielsweise der Besuch eines Eintrachtspiels, der Malteser-Social-Day mit Stadtführung und Bootsfahrt oder der ARCO-Weihnachtsempfang der Commerzbank, gemeinsames Kochen oder eine Ramadan-Feier.

      Viele Bewohner*innen haben sich seit ihrem Einzug weiterentwickelt. Das betrifft vor allem die Stärkung und Stabilisierung des eigenen Selbst. Die überschaubare Einrichtungsgröße mit 20 Bewohner*innen bietet Sicherheit sowie eine vertrauensvolle Atmosphäre und hilft auch traumatisierten Personen, Ruhe zu finden und sich langsam zu öffnen. Daraus resultiert das große Bemühen, auch bei einem negativen Bescheid und Abschiebedrohung, z.B. in ein Ausbildungsverhältnis zu kommen, um ihr Leben in ihrer neuen „Heimat“ zu regeln: Ein Bewohner hat trotz Sprachniveau B1 bereits einen Ausbildungsplatz im Hilton-Hotel gefunden.

      Nur fünf Bewohner*inner der La Villa haben einen gesicherten Aufenthalt – eine Bewohner*in hat subsidiären Schutz, zwei haben Asyl, zwei die Anerkennung als Flüchtling. Alle anderen sind im Asyl-Klageverfahren. Davon haben einige wenige bereits ihre zweite Ablehnung bekommen und nur eine Duldung erhalten, weil sie nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

      Stand Februar 2019

      Ansprechpartner*innen:

      Petra Diabaté, M. A.
      Hausleiterin „La Villa“ und Sozialberaterin
      E-Mail: petra.diabate@ah-frankfurt.de
      Telefon: 01 76 / 22 54 88 73
      Fax: 0 69 / 75 00 56 31

      Mark Hayward
      Hausleiter „La Villa“ und Sozialberater
      E-Mail: mark.hayward@ah-frankfurt.de
      Telefon: 01 59 / 01 63 10 46
      Fax: 0 69 / 75 00 56 31

      #accomodation #safe_space #Frankfurt

      https://www.frankfurt-aidshilfe.de/content/safe-house

    • OPEN DYKES*_Gleichberechtigung im Asylverfahren für lesbische und queere geflüchtete Frauen
      Online-Veranstaltung*

      Eine Verletzung der Freiheit der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität begründet in Deutschland ein Recht auf Asyl – trotzdem wird dieses Recht statistisch gesehen vor allem Schwarzen lesbischen und queeren Frauen* vorenthalten, die aufgrund ihrer Sexualität in ihren Heimatländern unter Unterdrückung und Verfolgung leiden. Dr. Mengia Tschalaer (Universität Bristol) hat im Rahmen ihrer Forschungen zu LSBTTIQ und Flucht in Deutschland festgestellt, dass diese Diskriminierung auf stereotypen Vorstellungen von lesbischer Sexualität beruht, die offensichtlich nicht mit den Lebensrealitäten der abgelehnten Asylbewerber_Innen übereinstimmen. Kaum berücksichtigt werden in den Asylentscheidungen auch Formen der Verfolgung und Gewalt wie Zwangsheirat, Vergewaltigung in der Ehe und häuslicher Gewalt, obwohl in Deutschland seit Ratifizierung der Istanbul-Konvention geschlechtsspezifische Gewalt als eine Verfolgung anerkannt ist und daher Flüchtlingsschutz gewährleistet werden soll.
      Was muss sich ändern, um die strukturelle Diskriminierung von Schwarzen lesbischen und queeren geflüchteten Frauen* abzubauen? Nach einem einführenden Vortrag durch Dr. Mengia Tschalaer diskutieren Monique Richards (Unicorn Refugees, PLUS Rhein-Neckar e.V.), Sara Schmitter (LeTRa), Margret Göth (Dipl.-Psychologin, PLUS Rhein-Neckar e.V.) in einer Online-Veranstaltung, welchen Konflikten sich Schwarze lesbische und queere Frauen* ausgesetzt sehen und welche Handlungsbedarfe bestehen, um tatsächlichen allen ihr Menschenrecht auf Asyl zu garantieren.
      Moderiert wird die Veranstaltung von der Vorstandsvorsitzenden des Hessischen Flüchtlingsrates Dr. des. Harpreet Kaur Cholia.

      Die Veranstaltung findet am 22.07.2020 von 18-20 Uhr statt und ist über Zoom, erreichbar unter
      https://us02web.zoom.us/j/83494542645?pwd=Zmt2NjdTMTU2OUtEQzh3ZEFnYXhFUT09

      Meeting-ID: 834 9454 2645
      Passwort: 355106,
      und im Facebook-Livestream verfolgbar.

      Das Queeres Netzwerk Heidelberg organisiert die Veranstaltungsreihe „OPEN DYKES* - lesbisch, queer und sichtbar“ – in Kooperation mit dem Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg und Mosaik Deutschland e. V. aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

      Weitere Informationen zu den Aktionswochen vom 22. Juli bis zum 7. August 2020 von und für lesbische, queere und frauenliebende Frauen gibt es unter www.queeres-netzwerk-hd.de .

      https://www.facebook.com/events/606886813305719