• Patienten getötet : Charité-Oberarzt in Berlin zu Haftstrafe verurteilt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/herzmediziner-der-charite-berlin-zu-haftstrafe-verurteilt-li.220981


    Der Charité-Mediziner Gunther S. musste am Freitag nicht in die Untersuchungshaftanstalt zurück. Er wurde von der Haft verschont. Foto Katrin Bischoff/Berliner Zeitung

    Au fond rien n’a changé depuis l’assassinat de centaines de milliers de patients par les médecins nazis dans le contexte de l’action T4 et des institutions du Reich . Malgré quelques lois qui semblent imposer le contraire l’état, ses juges et la morale publique ne mettent pas en question le pouvoir sur ta vie et ta mort des demi-dieux en blouse blanche. Tous les jours les médecins tuent des patients sans égard de leur volonté ou de celle de leurs proches sous le prétexte de l’élimination d’une vie qui ne vaut pas d’être vécue („Vernichtung lebensunwerten Lebens“).

    Quand un spéciment de cette caste d’assassins se fait prendre, la morale dominante veut qu’il soit jugé avec clémence. Un acte qui serait considéré comme un meurte chez n’importe qui d’autre passe pour de l’empathie professionnelle quand l’auteur du crime est médecin.

    En tant que patients que nous sommes tous sans exception il ne faut jamais oublier avec qui nous avons à faire quand nous allons voir les maîtres de la distribution de soins et de médicaments. Ils détiennent ce qu’Ian Fleming a surnommé "a licence to kill".

    Là un de ces tueurs vient d’écoper une condamnation pour homicide au premier degré avec libération immédiate parce que la durée de sa détention provisoire de moins d’un an a été plus longue que la peine prononcée. Une condamnation pour homicide était incontournable mais la cour a voulu qu’elle soit la moins dure possible. Les juges ne considèrent pas comme du meurte la terminaison de la vie de deux patients sur simple décision de médecin. Voilà ce qui est grave.

    Je suis convaincu qui faut en finir avec ce pouvoir et cette morale par l’action collective et publique.

    26.4.2024 von Katrin Bischoff - .Nach dem Tod zweier Patienten kommt ein Kardiologe der Charité Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Nun gibt es ein Urteil.

    Als Gunther S. am Freitagnachmittag gegen 15.15 Uhr aus dem Saal 142 des Kriminalgerichts tritt, eine durchsichtige Plastiktüte mit Prozessunterlagen in den Händen, wird er erst einmal umarmt. Kollegen und Bekannte warten. Gunther S. ist die Erleichterung anzusehen, dass er zunächst nicht mehr in seine Gefängniszelle zurück muss.

    Gerade wurde der Arzt der Charité wegen zweifachen Totschlags in minderschwerem Fall zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, doch die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin setzte auch seinen Haftbefehl außer Vollzug. Fast ein Jahr lang saß der Oberarzt der kardiologischen Intensivstation (ITS) in Moabit in Untersuchungshaft. „Wir werden gegen das Urteil selbstverständlich in Revision gehen“, kündigt Jan Smollich an, einer der Verteidiger des promovierten Arztes. Die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert.

    24 Verhandlungstage sind vergangen, in denen sich der Oberarzt wegen eines schweren Vorwurfs verantworten musste. Er soll zwei schwerstkranke Patienten auf der kardiologischen Intensivstation 47i am Charité-Campus Virchow-Klinikum mit einer Überdosis Propofol getötet haben. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes verlangt, weil sich Dr. S. zum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen habe.

    Doch der Argumentation des Anklägers konnten die Richter der Schwurgerichtskammer nicht folgen. „Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt“, sagte Gregor Herb, der Vorsitzende Richter. Vieles spreche aber dafür, dass es die Zugewandtheit zu den Patienten war, die Dr. S. zu diesem Handeln bewegt habe. Es fehle an einer lebensfeindlichen Haltung.
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    Herb erklärte, dass der „Gesetzgeber uns vor Probleme“ stelle, wenn es um Fälle ärztlichen Handelns am Ende eines Lebens gehe. Aber hier sei eine eindeutige strafrechtliche Beurteilung möglich. Was geschehen war, beschrieb der 52-jährige Richter so: Am 22. November 2021 musste der eine Woche zuvor eingelieferte schwerstkranke Patient Ulrich B. über eine halbe Stunde reanimiert werden, dann hatte er wieder einen Kreislauf.

    Was Gunther S. bei dem folgenden Notfallkadiogramm des 73-jährigen Patienten sah, ließ ihn zu der Überzeugung gelangen, dass Ulrich B. nicht mehr mit dem Ziel einer Genesung oder Besserung des Gesundheitszustandes behandelbar war. „Zwar schlug das Herz noch, aber der Arzt hatte keine Zuversicht, dass da noch was zu machen war“, so Herb.

    Zwei Minuten später war Ulrich B. tot

    Um 10.36 Uhr habe Gunther S. die Krankenschwester Katja W. angewiesen, ihr eine hohe Dosis des Sedierungsmittels Propofol zu spritzen. Als die 39-Jährige zögerte, forderte sie der Arzt nochmals auf. In der Überzeugung, der Mediziner könne die Dosierung besser beurteilen, habe die Krankenschwester das Propofol verabreicht, so Herb. Zwei Minuten später war Ulrich B. tot.

    Sophie J., eine junge, noch unerfahrene Krankenschwester, war mit in dem Patientenzimmer. Sie unternahm zunächst nichts, wandte sich aber acht Monate später, nach dem Tod der 73-jährigen Marianne G., an die Vertrauensanwälte der Charité. Die Stelle war eingerichtet worden, nachdem die Krankenschwester Irene B. in der Charité mehrere Patienten umgebracht hat. Sie wurde 2008 wegen Mordes und Totschlags an fünf Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Marianne G., ebenfalls 73 Jahre alt, kam am 23. Juli 2022 mit lebensbedrohlichen Vorerkrankungen auf die ITS 47i. Ihr Herz hatte immer wieder ausgesetzt. Am Abend entschieden zwei Ärzte, darunter Gunther S., auf palliative Behandlung umzustellen. Die Patientin war nicht sediert, Gunther S. spritzte ihr im Beisein von Sophie J. zunächst 200 Milligramm Propofol. Er beendete die Beatmung. „Und erwartete den Tod, den er herbeizuführen beabsichtigte“, so Herb.

    Doch Marianne G. starb nicht. Deswegen holte Gunther S. erneut Propofol und injizierte ihr 400 Milligramm. „Wenige Augenblicke später verstarb die Patientin“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Ablauf beruhe auf den Angaben von Sophie J. und decke sich „in den allerweitesten Teilen mit der Einlassung des Angeklagten“.

    Dabei sei die Dosis ein zentraler Punkt, erklärte Herb. Gunther S. hatte zugegeben, den Patienten das Sedierungmittel gespritzt zu haben - jedoch in wesentlich geringerer Menge. Er habe damit die Sterbenden abschirmen, ihnen unnötiges Leid, Schmerzen und Todesangst ersparen wollen.

    Fünf Sachverständige hatten in dem Prozess ausgesagt, dass die Menge von 500 Milligramm bei Ulrich B. und 600 Milligramm bei Marianne G. all das übersteige, was therapeutisch sinnvoll wäre. Selbst die von Gunther S. angegebene geringere Dosierung sei „ein Ritt auf der Rasierklinge“ gewesen, so der Richter.

    Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt
    Gregor Herb, Vorsitzender Richter

    Herb machte klar, dass die Kammer der Hauptbelastungszeugin in diesem Prozess glaube. Ihre Aussage sei in Einzelheiten voll belastbar. Sie habe nicht den Eindruck gemacht, als würde sie „das Blaue vom Himmel“ herunterlügen.

    Die Richter gehen in ihrem Urteil aber auch davon aus, dass allen klar gewesen sei, dass die Patienten todgeweiht waren. Trotzdem sei das Vorgehen des Arztes nicht mit einer Palliativbehandlung in Einklang zu bringen. Propofol habe bei der palliativen Sedierung nicht zu suchen, das hätten mehrere Gutachter und auch andere in dem Verfahren ausgesagt. Das Vorgehen von Dr. S. habe gegen alle Regeln verstoßen. Auch wenn die Patienten im Sterbeprozess waren: „Auch einem sterbenden Herz kann man den Rest geben“, so der Richter.

    Für den Angeklagte spreche, dass sich Gunther S. noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Zudem werde der Schuldspruch, so er rechtskräftig werde, einschneidende beruflich Konsequenzen nach sich ziehen. Andererseits habe der Angeklagte auch seine berufliche Stellung und das Vertrauen von Patienten und Angehörigen ausgenutzt.

    Herb erklärte in seiner fast einstündigen Urteilsbegründung auch, es gebe vielleicht viele, die sich einen Dr. S. wünschen würden. „Letztlich möchte man aber als Angehöriger bei der Entscheidung über Leben und Tod gefragt werden.“

    Unklar ist, ob auch Staatsanwalt Martin Knispel Revision gegen das Urteil einlegen wird. Er hatte Gunther S. wegen Mordes angeklagt, doch das Gericht hatte die Anklage lediglich wegen Totschlags zugelassen. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Krankenschwester Katja W. war im Februar gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

    Gunther S. erklärt nach dem Urteil, er werde nun erst einmal nach Hause gehen. Zweimal in der Woche muss er sich bei der Polizei melden, so die Auflage des Gerichts.

    Charité-Arzt verurteilt : Totschlag kein Einzelfall, „Täter gelten als sehr engagierte, sehr empathische Menschen“
    https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-oekologie/berlin-charite-arzt-verurteilt-totschlag-kein-einzelfall-taeter-gel

    #Allemagne #Berlin #iatrocratie #meurtre #euthanasie

  • Otto Nagel: Der berühmte Berliner Maler im Porträt seiner Enkelin
    https://www.berliner-zeitung.de/open-source/otto-nagel-der-beruehmte-berliner-maler-im-portrait-seiner-enkelin-

    15.04.2024 von Salka-Valka Schallenberg - Vor 130 Jahren wurde Otto Nagel geboren. Seine Enkelin erinnert an den „zeichnenden Rabauken“ aus dem wilden Wedding.

    Der altehrwürdige Gendarmenmarkt in Berlins Mitte lockt immer wieder Touristen mit drei monumentalen Bauten: den Zwillingen Deutscher und Französischer Dom sowie dem Schauspielhaus, einem imposanten Fotomotiv. Das Theater, jetzt Konzerthaus Berlin, ein typischer Schinkel-Bau im Stil des Klassizismus, wurde 1821 eröffnet. Im Pflaster neben der Haupttreppe lässt uns Beethoven wissen: „Das ganze Berliner Publikum ist fein gebildet.“ Sieben Tafeln mit Berlin-Zitaten rahmen den Aufgang. Alle Platten sind etwas brüchig, vielleicht auch zertreten. Der Künstler Otto Nagel wird ebenfalls zitiert: „Ich habe sie schon immer geliebt, die alte Stadt; geliebt in achtungsvoller Verehrung.“

    Aber so recht passen will das nicht: Nagel malte das alte, wenig beachtete Berlin, die stillen Winkel und Gassen, wo das Volk lebte; nicht das bürgerlich-repräsentative Berlin, wie es sich am Gendarmenmarkt zeigte. Der Ehrenbürger von Berlin Otto Nagel ist ein Kind aus dem proletarischen Wedding.

    Der Vater Carl heiratet 1877 Emma Barschin aus einer Hugenottenfamilie. Eine erste Wohnung findet das Paar in der Liebenwalder Straße. Die Familie wächst, vier Söhne bis 1886. Später, in der nunmehr Wilhelminischen Ära, gesellt sich Otto dazu – 1894. Vor 130 Jahren leben in Berlin etwa 1,7 Millionen Menschen. Die Familie Nagel findet in der Reinickendorfer Straße 67 ein neues Zuhause; eine typische Mietskaserne aus der Gründerzeit um 1870.

    Mit der Geburt von Otto als siebentem Bewohner ist es sehr eng in der Wohnung. Im zweiten Hof im Parterre leben die Nagels: kein Flur, gleich geht es in die Küche. In der Berliner Stube stehen die Betten, ein Vertiko, ein Sofa und ein kleiner Tisch. Der Vater Carl hat in der zweiten Stube seine Werkstatt. Als Tischler baut er Kommoden oder repariert Stühle. Die Mutter poliert die Kommoden und singt dabei gern. Das Fenster lässt zum dunklen Hof hinausblicken. Hier wächst Otto Nagel auf.
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    Die übrigen drei Hofseiten gehen steil vier Stockwerke hinauf. Ab und an schwebt über dem Fensterbrett auf magerem Stängel eine rote Geranie. In einer solchen Mietskaserne lebt der Industriearbeiter genauso wie der Schlosser, Dreher, Bauarbeiter oder Tischler. Sonderbare Berufe gibt es genauso. So einen hat die „dicke Berta“, als stärkste Dame Norddeutschlands ist sie sonntags auf dem Rummel zu sehen.

    Aufregung im Wedding: Kneipen, Parks, Fröhliche Proletarier

    Otto, der Spätgeborene, entdeckt den Wedding. Wenige Hundert Meter entfernt ist das dörfliche Reinickendorf. Eine bunt gemischte Straße, mal eine Mietskaserne, mal ein altes Gehöft. Die Stadt in das Land hinein gebaut. Tausende Menschen wohnen hier. Man soll es kaum für möglich halten, aber einer kennt den anderen. Viele Kneipen gibt es. Nur kurz über die Straße, schon ist Otto im Lausepark. Drei Bänke laden vormittags die Penner zum Fläzen ein. Eine grüne Blechbude und fünf, sechs kümmerliche Bäume geben etwas Farbe zum tristen Grau.

    Sonntags gibt es viel Kultur. Gern besucht Otto mit der Mutter und Tante Berta Weimanns Spezialitätentheater in der Badstraße. In der Straße am Gesundbrunnen gibt es auch das Marienbad und das Bernhard-Rose-Theater.

    In Weihmanns Gaststätte mit Theaterbühne feiern die Arbeiter den 1. Mai. Man trinkt Berliner Weiße mit Schuss. Die Kinder fahren Karussell. Im Rose-Theater tritt in den Vorstellungen der alte Bernhard Rose persönlich auf. Die Stücke sind sehr volkstümlich. Oft geht es um irgendeine Ungerechtigkeit, die einem alten Handwerker geschieht. Im Arbeitertheaterverein Fröhliche Proletarier wirken die älteren Brüder mit.

    Seit seiner frühesten Kindheit malt und zeichnet Otto. Zuerst vom Fenster der Wohnung. Der Blick über das Haus hinter der Mauer mit dem blauen Himmel darüber. Dann ein Panorama der Rehberge, des allseits beliebten Volksparks. Auch den grauen Stadtrand mit den unzähligen Mietskasernen. Oft zeichnet er seine Mutter, meist wenn sie liest oder am Tisch eingenickt ist. Den Vater wagt der Junge nur zu zeichnen, wenn er schläft. Zeigt Otto seiner Mutter ein Porträt von ihr, sagt sie: „Ach Junge, so’ne alte hässliche Frau zu malen!“ In der Familie Nagel interessiert sich keiner für Ottos zeichnerische Versuche. Ein gelegentliches Lob des Zeichenlehrers und von erstaunten Schulkameraden erfreut ihn.

    Sonst ist Otto ein Weddinger Junge, der alles mitmacht. Ganz gleich, ob es Keilereien sind oder irgendwelche dummen Streiche. „Ich war also eine merkwürdige Mischung von zeichnendem Rabauken, war weder verträumt noch absonderlich“, schreibt der alte Maler rückblickend. Kaum aus der Schule ist Otto Nagel Hilfsarbeiter, mal hier, mal dort.

    In der Nazizeit gelten seine Werke als „entartet“

    1919 lernt Otto Nagel den Kunstkritiker Adolf Behne kennen. Er fördert den jungen Arbeiter. 1921, nach dem großen März-Streik fristlos entlassen und auf der Schwarzen Liste, wagt Nagel es, als freier Künstler zu arbeiten. Eine erste erfolgreiche Ausstellung ebnet den Weg. Im Sommer desselben Jahres macht sich Otto Nagel mit Zeichenutensilien im Gepäck auf die „Walz“ in Richtung Niederbayern. Ohne Staffelei und Keilrahmen. Studien in Kreide und Pastell entstehen, meist an Ort und Stelle verkauft. So füllt sich die Reisekasse wieder auf. Nagel verdient als Zeichner sein Herbergsgeld.

    Kaum zurück im Wedding ist der junge Künstler unter den Menschen, mit denen er lebt. Das Ölporträt reizt Nagel. Der Obdachlose, der ausgemergelte Arbeiter, die Ausgestoßenen, sie alle finden sich und ihre Welt in seinen Bildern wieder. Otto Nagel, die Menschen und seine Bilder sind eins. Dort, wo Kommunisten, Parteilose und vor allem Arbeitslose verkehren, im Weddinger Lokal Sängerheim, zeigt der Künstler schon 1926/27 um die hundert Arbeiten. Es ist die erste große Ausstellung mit sozialkritischen Bildern.

    In der Nazizeit gelten Nagels Werke als „entartet“. Schikanen gegen den Kommunisten folgen. Nagel wählt notgedrungen die Straße als sein Freiluftatelier. Der Theaterkritiker Herbert Ihering (1888–1977) schreibt: „Der von den Nazis verfolgte Otto Nagel setzt sich in die Hinterhöfe, in die Ecken und Winkel und malt das alte Berlin, seine Vaterstadt. Und – seltsam oder nicht – diese innere Ergriffenheit spürt man vor den Pastellen. Eine Anteilnahme, die aber niemals in ein Romantisieren und Sentimentalisieren übergeht.“ Für den Künstler ist eine Straße nie völlig leer. „Auf fast allen diesen Altberliner Pastellen sind wenig Menschen, oft nur, wie sie gerade eine Straße verlassen, dem Betrachter den Rücken zugekehrt. Und doch sprechen diese Straßen, sprechen sie Berliner Dialekt“, so Ihering.

    Die Berliner Altstadt bewahrt bis zum Krieg ihr mittelalterliches Flair. Der Künstler entdeckt in den 1940er-Jahren hier, in seinem Alt-Berlin, so vieles. Cölln, die ältere der Doppelstadt Berlin-Cölln, entstand als Fischersiedlung auf der Spreeinsel. Am Spreearm entlang führt die Friedrichsgracht. Schmale Häuser aus dem 17. Jahrhundert, das unberührte Berlin. Einst lebten hier wohlhabende Leute, später arme Menschen.

    Die Fischerstraße, wohl die älteste Straße, führt direkt zum Wasser an der Friedrichsgracht. Die schweren Holztüren aufgeschoben, geht Nagel immer wieder durch die Dielen – rechts und links durch uralte Bohlen abgestützt –, an den Treppenhäusern vorbei auf die Höfe. Direkt am Wasser liegend, ziehen sich die Höfe hin aus der Zeit, in der hier Fischer lebten und arbeiteten. Das älteste Hauszeichen in der Fischerstraße von 1604 zeigt ein lustig-krummes Wappenschild mit einem Männchen machenden Eichhörnchen. Der Blick nach oben über das Wappen erfreut den Künstler: zwei übereinanderliegende zierlich geschnitzte Holzgalerien, grüne Blätter und Rosen geben Farbtupfer. Den Eichhörnchenhof hält Nagel 1941 in einem Pastell fest. Nach dem Krieg kehrt der Maler für sein Buch „Berliner Bilder“ (1955) an den Ort zurück. Ein trauriger Anblick, vieles zerstört. Auch der Name der Straße verschwindet 1969 zugunsten der heutigen Fischerinsel.

    Bei glühender Hitze malte der 71-Jährige seinen „Abschied vom Fischerkiez III“

    Parallel zur Fischerstraße läuft die Petristraße, für Nagel die Schwesterstraße. Die schmalen, zwei bis drei Fenster breiten Häuser sind mehr als 300 Jahre alt. Ein lustiges Bild, wie diese Häuser, den Orgelpfeifen gleich immer größer werdend, sich nebeneinanderdrängen. Hier versteckt sich der wohl schönste Hof Berlins. Eine mit Wein umrankte Galerie läuft ringsum. Blumen inmitten von Kopfsteinpflaster – südliche Kleinstadtidylle. Wie oft findet der Künstler an diesem Ort ein Motiv.

    1965 kehrt Otto Nagel noch einmal zurück in sein altes Berlin, angespornt durch seine Tochter Sybille, die sich 1968 an die Episode erinnert: „Wir fuhren zur Fischerstraße. Ungefähr eine Stunde lang gingen wir durch die alten Häuser und Höfe; dann meinte er: ‚So, hier bleiben wir.‘ Und in knapp fünf Stunden, bei glühender Hitze, malte der damals 71-Jährige seinen ‚Abschied vom Fischerkiez III‘.“ Viel Raum gibt der Künstler den krummen und schiefen alten Häusern in Pastell auf grauem Papier mit gut 50 mal 60 Zentimetern. Später entsteht an dem Ort das heutige Wohngebiet Fischerinsel.

    Hier eröffnet 1973 am Märkischen Ufer 16–18 das Otto-Nagel-Haus. Einst malte der Künstler die alte Treppe in dem Baudenkmal aus dem 18. Jahrhundert. Es ist der richtige Ort für eine Stätte der Kultur im Sinne Nagels, geführt von den Erben bis Ende 1978.

    Kurz kehren die Motive der Fischerstraße, der Petristraße und der Friedrichsgracht zurück in das zur Nationalgalerie gehörende Otto-Nagel-Haus. 1994, zum hundertsten Geburtstag, zeigt das Museum 82 Werke des Malers. Ein leises Verschwinden, die Bilder sind nun in Depots gut verwahrt. Dieses Jahr wäre Otto Nagel 130 Jahre alt geworden. Eine gute Gelegenheit, sich mit seinem Werk und seinem Berlin zu beschäftigen.

    Salka-Valka Schallenberg, geboren 1972, ist die Enkelin Otto Nagels. Sie arbeitet als Journalistin. Kürzlich erschien ihr Buch „Erzähltes & Ungesagtes meiner Großeltern Walentina und Otto Nagel“ im Verlag EDITION Schallenberg.

    #Berlin #Mitte #Fischerinsel #Fischerstraße #Petristraße #Kunst #Malerei #Geschichte

  • Palästina-Demonstranten stören Rede von Claudia Roth im HKW Berlin
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/palaestina-demonstranten-stoeren-rede-von-claudia-roth-im-hkw-berli

    Woke, woker, Bundeskultur - Platten „sichern“ und Straßen umbenennen anstelle von Kampf gegen Siedler- und Neokolonialismus heute, darum geht es bei „Claudia hat nen Schäferhund“ Roth. Kein Wunder, dass da wer protestiert.

    25.4.2024 von Susanne Lenz - Wie soll Berlin an seine Kolonialgeschichte erinnern? Am Donnerstag wurde das Erinnerungskonzept vorgestellt. Es ging nicht ohne Störung.

    Eine Feierstunde sollte es sein, mit Musik, Film, Poesie. Eine Veranstaltung, die die „Herzen öffnet“, wie es die Moderatorin sagt, performative Einbettung für die Vorstellung des Erinnerungskonzepts zu Geschichte und Folgen des Kolonialismus für Berlin. Der Gastgeber Bonaventure Ndikung, Leiter des Hauses der Kulturen der Welt, in dem die Veranstaltung stattfindet, kann noch ungestört reden. Aber kaum steht die Kulturstaatsministerin Claudia Roth auf der Bühne, geht es los: Sieben oder acht Personen mit Palästinensertüchern stürmen auf die Bühne, entrollen eine Palästinafahne und rufen „Viva, viva Palästina“ und „Genozid“.

    Koloniale Erinnerung: Bei der Vorstellung des Erinnerungskonzepts für Berlin kaperten Pro-Palästina-Protestierende zeitweise die Veranstaltung. pic.twitter.com/mXnDyAPsWT — Susanne Lenz (@LenzSusanne) April 25, 2024

    Es dauert, es gibt Applaus aus dem Publikum, auch Buhrufe. Dann gelingt es, die Protestierenden aus dem Auditorium zu führen. „Das gehört zur Demokratie“, sagt Claudia Roth, „aber zur Demokratie gehört auch Respekt.“ Dann beginnt sie mit der vorbereiteten Rede, aber sie kommt nicht weit. Die nächsten stehen auf: „40.000 Tote in Gaza, Genozid.“ Leute aus dem Publikum mischen sich ein, darum gehe es heute nicht, es gehe um afrikanische Menschen. „Die Menschen in Gaza sind auch Menschen.“

    Dann ist erstmal Ruhe, aber die Stimmung ist hin. Keine offenen Herzen, sondern Anspannung. Claudia Roth spricht von Verdrängung und Vergessen, was die deutsche Kolonialgeschichte angeht. Aber kann man das wirklich noch so sagen? In Berlin gab und gibt es doch zahlreiche Initiativen, Ausstellungen, Stolpersteine, Straßenumbenennungen. Sicher sind das Anfänge, aber die Erinnerung an die Kolonialgeschichte als „völlig weißen Fleck“ zu bezeichnen, wie Claudia Roth es tut, scheint übertrieben.

    Eine junge Frau tritt ans Rednerpult, sie wirkt, als sei sie die nächste Rednerin, stellt sich als Koreanerin vor. Sie wolle über den Kolonialismus von heute sprechen. „Siedlerkolonialismus.“ Ein aufmerksamer Tontechniker dreht den Ton ab. Sie spricht von den israelischen Siedlern im Westjordanland. Die Koreanerin wird weggeführt.
    Joe Chialo will die Wilhelmstraße 92 sichern, den Ort der „Kongokonferenz“

    Ibou Diop tritt auf. Er leitet das vom Senat geförderte Modellprojekt Dekoloniale Erinnerungskultur in Berlin, das maßgeblich für die Entwicklung des Konzepts verantwortlich ist. Ibou Diop kann kaum sprechen, er muss mehrmals Wasser trinken. „Das ist eine Veranstaltung von mir“, sagt er. Er bittet um diesen Raum. Auftritt des Berliner Kultursenators Joe Chialo. Er geht mit keinem Wort auf den Protest ein. Aber er prescht vor mit etwas Konkretem: Er wolle das Haus in der Wilhelmstraße 92 sichern.

    Das ist der Ort, an dem sich 1884/85 die Gesandten der europäischen Mächte, der USA und des Osmanischen Reichs über die Regeln für die koloniale Aufteilung und Ausbeutung des afrikanischen Kontinents verständigten. Er halte diesen Ort auch für den zentralen Lern- und Erinnerungsort zur Kolonialherrschaft geeignet, den der Bund will. Jetzt werden propalästinensische Protestplakate hochgehalten, auf denen von Schweigen und Heuchelei die Rede ist.

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    Im Folgenden wird klar: Das Erinnerungskonzept für Berlin formuliert viel Bekanntes: Straßenumbenennungen (was allerdings Sache der Bezirke ist), Markierung der authentischen Orte durch vielfältige Erinnerungszeichen, dezentrale Erinnerungsorte, Gedenkveranstaltungen, Bildung. Einiges bleibt abstrakt: Was etwa ist mit der Dekolonisierung von Machtstrukturen an bestimmten Orten gemeint? Das Konzept ist im erst Werden, das hat ein Projekt, an dem zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure beteiligt sind, vielleicht einfach an sich.

    #Berlin #Mitte #Wilhelmstraße #Geschichte #Kongokonferenz #Kultur #Politik

  • Charité-Arzt in Berlin vor Gericht : Staatsanwalt fordert Mord-Urteil und lebenslange Haft
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/charite-arzt-in-berlin-vor-gericht-staatsanwalt-fordert-mord-urteil

    Quand le toubib euthanasit mémé c’est pas drôle, c’est du meurtre. Pour une fois un de ces criminels s’est fait prendre à cause d’une jeune infirmière pas encore cooptée par le clan des médecins meurtriers.

    25.4.2024 von Katrin Bischoff - Der Mediziner Gunther S. soll zwei schwer kranke Patienten totgespritzt haben – laut Staatsanwalt aus eigennützigen Motiven. Am Freitag soll das Urteil in Berlin fallen.

    Im Prozess gegen den Arzt der Charité, der auf der kardiologischen Intensivstation 47i zwei schwer kranke Patienten totgespritzt haben soll, hat Staatsanwalt Martin Knispel am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes in zwei Fällen sowie ein lebenslanges Berufsverbot gefordert. Der 56-jährige Oberarzt habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, begründete der Vertreter der Anklage.

    Nach Knispels Angaben hat Gunther S. aus eigennützigen Motiven gehandelt, als er den schwer kranken Patienten, beide waren 73 Jahre alt, das Sedierungsmittel Propofol in völlig überhöhter Dosis gespritzt habe. Dadurch habe Gunther S. seine Stellung als Arzt ausgenutzt und seine Vorstellung von einem richtigen Zeitpunkt des Sterbens durchgesetzt.

    Knispels Forderung nach einer Verurteilung zur Höchststrafe kommt an diesem 23. Verhandlungstag überraschend. Zwar hatte der Staatsanwalt die Taten wegen Mordes angeklagt, doch ließ die Kammer die Anklage lediglich wegen Totschlags zu. Sie ging davon aus, dass Gunther S. auch aus Mitleid mit den schwer kranken Patienten gehandelt haben könnte.

    Eine junge Krankenschwester hatte das Verfahren gegen den Arzt ins Rollen gebracht. Laura M. hatte sich an die Vertrauensanwälte der Charité gewandt, die wiederum die Staatsanwaltschaft informierten. Die 28-Jährige gab auch vor Gericht an, dass sie am 22. November 2021 dabei gewesen sei, als Gunther S. nach einer zunächst erfolgreichen Reanimation eines Patienten die Krankenschwester Katja W. angewiesen haben soll, dem Schwerkranken Propofol zu spritzen. W. soll gezögert, doch nach nochmaliger Aufforderung die Spritze gesetzt haben. Der Patient war kurz darauf tot.
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    Auch am 23. Juli 2022 beobachtet Laura M., wie Gunther S. einer Patientin das Sedierungsmittel injiziert haben soll – in einer sehr hohen, tödlichen Dosis. Die Zeugin sei uneingeschränkt glaubhaft, sagt Knispel. Ein Komplott gegen Dr. S. schließt der Staatsanwalt aus.
    Gabe von Propofol nicht dokumentiert

    Der Angeklagte gab in dem Prozess zu, den beiden Patienten das Sedierungsmittel gespritzt zu haben – jedoch in wesentlich geringerer Dosierung. Er habe die im Sterben liegenden Patienten abschirmen, ihnen unnötiges Leid, Schmerzen und Todesangst ersparen wollen, begründete er sein Handeln. Das Einzige, was er sich vorwerfen müsse, sei, dass er die Propofolgabe nicht dokumentiert habe.

    Die Charité hatte den Oberarzt nach Bekanntwerden der Vorwürfe im August 2022 freigestellt. Im Mai vorigen Jahres wurde Gunther S. verhaftet, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Krankenschwester Katja W. war nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden.

    Bevor Knispel an diesem 23. Verhandlungstag mit seinem Plädoyer begann, hatte der Pharmakologe Roland Seifert sein Gutachten erstattet – auf Antrag der Verteidiger. Seifert, Professor an der Medizinischen Hochschule Hannover, erklärte, dass er im Blut der verstorbenen Patientin neben Propofol auch noch die Medikamente Mepivacain und Ketamin gefunden habe.

    Vor allem das Mepivacain habe ihn verwundert. Es werde nur zur Lokalanästhesie benutzt und habe in der Notfallmedizin nichts zu suchen. „Wie ist der Arzneistoff in dieser tödlichen Konzentration ins Blut gekommen?“, fragte Seifert. Und durch wen? Das sei nicht dokumentiert.

    Der Experte erklärte zudem, dass das Mepivacain der Patientin kurz vor ihrem Tod in einer hohen Menge verabreicht worden sein müsse. Zu den von Gunther S. selbst angegebenen Dosen Propofol meinte der Sachverständige, diese seien „definitiv zu hoch gewesen“.

    Name geändert

    #iatrocratie #meurtre #Berlin

  • Something is rotten in the state of Denmark.
    https://fashionweek.berlin/blog/single-news/berlin-fashion-week-partner-uber.html#:~:text=In%20dieser%20Saison%2


    Shakespeare, Hamlet, Act I, Scene 4, line 90

    https://www.cliffsnotes.com/cliffsnotes/subjects/literature/what-is-the-exact-quote-in-hamlet-about-something

    In dieser Saison feiert auch Uber sein Debüt auf der deutschen Modebühne: Das Mobilitätsunternehmen wird erstmals offizieller Partner der Berlin Fashion Week 2024 und während der Modewochen im Februar und Juli auf verschiedene Art und Weise präsent sein. Unter anderem wird Uber den Shuttleservice für internationale Gäste und Journalist:innen vermitteln, hinzu kommen Ticketverlosungen für Runway-Shows und weitere Aktionen bei Fahrten, die über die Uber-App in Berlin gebucht werden.

    Ein weiteres Highlight ist die Zusammenarbeit mit der in Berlin lebenden und international gefeierten Designerin Sia Arnika. Im Februar präsentiert die gebürtige Dänin nicht nur erneut ihre Kollektion auf der Berlin Fashion Week, sondern sie lieferte nun auch die Vorlage der Designs, die ab sofort Premium-Fahrzeuge in der Hauptstadt zieren. Wer modisch von A nach B fahren möchte, wählt in der Uber-App – bis zum 9. Februar – einfach die neue Vermittlungsoption „Berlin Fashion Week“ aus.

    „Mit unserer Partnerschaft wollen wir die Modeszene unterstützen und unsere Verbundenheit mit der Stadt Berlin zeigen“, sagt Christoph Weigler, General Manager Uber DACH. „Wir möchten aufstrebende, junge Designerinnen und Designer unterstützen und ihnen durch unsere Plattform mehr Sichtbarkeit verschaffen. Gemeinsam mit Sia Arnika bringen wir ein ganz besonderes Designprojekt auf die Straße.“

    Zusätzlich feiert Uber 2024 das zehnjährige Bestehen des Unternehmens in Deutschland und würdigt das Jubiläum – neben der Partnerschaft mit der Berlin Fashion Week – mit vielen weiteren Aktionen. Unter anderem wird Uber erneut einer der Hauptpartner der Berlinale und des Bundespresseballs sein. Außerdem hat das Unternehmen vor kurzem bekannt gegeben, dass einer der bekanntesten Veranstaltungsorte Berlins, die Mercedes-Benz-Arena, ab 22. März Uber Arena heißen wird. Auch die Verti Music Hall erhält einen neuen Namen und wird zukünftig Uber Eats Music Hall heißen.

    Über Uber

    Uber ist ein Technologieunternehmen, das Menschen weltweit per Smartphone-App auf Knopfdruck mit verschiedenen Services verbindet. Die Mobilitätsplattform bietet ihren Nutzer:innen Zugang zu alternativen Beförderungsmöglichkeiten, Lieferdiensten und Frachtservices. Uber ist in mehr als 10.000 Städten in 71 Ländern aktiv und revolutioniert die Art und Weise, wie Menschen sich fortbewegen. In Deutschland feiert Uber 2024 seinen zehnten Geburtstag. Seit zehn Jahren hilft das Unternehmen Menschen dabei, sicher, komfortabel und bequem von A nach B zu kommen. Der Fahrtenvermittlungsservice von Uber ist derzeit in 19 Regionen verfügbar: In Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt/M., Wiesbaden, Mainz, Köln, Hamburg, im Großraum Stuttgart und in der Region Duisburg sowie in Essen, Leverkusen, Neuss, Bergisch Gladbach, Bonn, Hannover, Mannheim, Augsburg und Heidelberg.

    Mehr über Sia Arnika
    https://fashionweek.berlin/designer-2024/sia-arnika.html

    https://fashionweek.berlin/designer-2024/sia-arnika.html

    Sales Kontakt: sales@siaarnika.com
    PR Kontakt: press@siaarnika.com
    https://www.siaarnika.com
    https://www.instagram.com/sia.arnika

    ABOUT THE LABEL

    Das in Berlin ansässige Label SIA ARNIKA, gegründet von der gleichnamigen dänischen Designerin, verbindet Minimalismus und Maximalismus zu einer eigenen, alternativen Realität. Sie greift auf kulturelle Referenzen und Erzählungen zurück, um aktuelle kulturelle Entwicklungen und alte Märchen zu erforschen. Die Entwürfe stellen konventionelle Normen durch experimentelle Normalität in Frage, in der gegensätzliche Kräfte im selben Universum koexistieren. Die Kollektionen sind oft von Folklore, Mystik und Erinnerungen inspiriert, was sich in der Verwendung von komplizierten, absichtlichen Verzerrungen und unkonventionellen Formen widerspiegelt. Die Designs der Marke werden oft als Spiegel der zeitgenössischen Kultur Berlins gesehen. Ziel ist es, durch eine harmonische Mischung aus Anonymität und mutigem Selbstausdruck zum Nachdenken anzuregen. Der Fokus auf nachhaltige Produktion und hohe Handwerkskunst fördert Slow Fashion und respektiert die Kunst der Bekleidungsherstellung.

    ABOUT THE SHOW

    “Meine Kollektionen leben vom Gegensätzlichen. In dieser Saison kreisen meine modischen Erzählungen um Kontraste wie Unordnung und Verzierung, das Alltägliche und das Provokative sowie die Kunst des Schichtens und Formens”, sagt Berlin Contemporary-Designerin Sia Arnika über ihre Herbst/Winter 24/25 Kollektion.

    Als erneute Berlin Contemporary-Gewinnerin präsentierte Sia Arnika ihre Looks für Herbst/Winter 2024/25 in einem ehemaligen Club am Potsdamer Platz. Welche Ikone der Stummfilmära die gebürtige Dänin inspirierte, erklärt sie hier.

    “Mit dieser Runway-Show beginnt ein neues Kapitel für Sia Arnika. Die Kollektion ist inspiriert von Stummfilmstar Asta Nielsen. 1881 in Dänemark geboren, spiegelt ihr Erfolgs-Aufstieg in der Stummfilmära in Berlin auch meine eigene Reise wider. Eine Vielzahl meiner Looks sind ganz konkret von einigen ihrer unterschiedlichen Rollen inspiriert: Von der androgynen “Hamlet” bis hin zur verführerischen “Abyss”, erforscht die Kollektion die Kraft der Verwandlung durch Kleidung, Stoffe und Ausdruck.

    Alles beginnt mit dem Stoff, seinen Texturen, Formen, der Dekonstruktion und den zahlreichen Gegensätzen, von denen alle meine Kollektionen leben: Unordnung und Verzierung, das Alltägliche und das Provokative sowie die Kunst des Schichtens und Formens.“

    Alle Bilder sowie ausführliche Kollektionstexte und Informationen sind im offiziellen Berlin Fashion Week MEDIA HUB zu finden.
    https://fashionweek-berlin.presscloud.com/digitalshowroom/#/gallery

    #Berlin #Dänemark #Mode #Uber #Marketing #Propaganda #Militarismus

  • Sound of Berlin
    https://www.youtube.com/watch?v=BF-fTJolMSM

    Techno-Rundfahrt durch die Geschichte von Dance und Techno Sound

    A journey through the capital of electronic music

    Interviews w/ Juan Atkins, Dr. Motte, Dimitri Hegemann, Marc Houle, Monolink, Pan-Pot, Mathias Kaden, Nela, Alexander Krüger, Ekaterina, FreedomB

    https://www.apple.com/music

    Score by Marc Houle: https://lnk.to/MarcHouleSoundOfBerlinEP

    Executive Producer - Hermes Eck
    Producer - Franziska Koch, Carolina Thiele
    Produced by Herr!Media tv-productions GmbH

    SoB Apple Music Curator: https://apple.co/2Mp0fAL
    SoB-Playlist Spotify: http://bit.ly/SoundOfBerlin
    Juan Atkins:

    / juanatkinstheoriginator
    Marc Houle:

    / marchoule.official
    @Monolink :

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    Dr. Motte:

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    Sound of Berlin Documentary

    #SoundOfBerlin #Documentary #BerlinMusic
    #Berlin #Musik #Party #Tourismus #Geschichte

  • Wohin verschwand eigentlich der eiserne Maschinen-Mensch vor dem Berliner ICC?
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/kunst/berlin-wo-steckt-eigentlich-der-eiserne-maschinenmensch-vorm-icc-li


    Mächtig gewaltig: Jean Ipoustéguys Alexander der Große, von 1980 bis 2005 vor dem Internationalen Congress Centrum (ICC)
    Mächtig gewaltig: Jean Ipoustéguys Alexander der Große, von 1980 bis 2005 vor dem Internationalen Congress Centrum (ICC)Arcaid Images/Imago

    22.4.2024 von Ingeborg Ruthe - Die monströse Skulptur war vor 46 Jahren ein Auftragswerk des West-Berliner Senats: Jean Ipoustéguys „Ekbatana“ sollte Alexander den Großen als Städtebauer darstellen.

    Aus den Augen heißt nicht immer aus dem Sinn. Leserinnen und Leser der Berliner Zeitung schaffen es bisweilen, uns Redakteure und Autoren als dilettierende Detektive in die Stadtgeschichte zu schicken. In diesem Falle mit der Frage: Wohin verschwand eigentlich der eiserne Riese, der vor dem ICC (Internationales Congress Centrum) stand, anzusehen wie ein Maschinen-Mensch aus „Krieg der Sterne“?

    Der gigantische Zwitter war auf einmal weg, mitten in der Nachwendezeit. Gelegentlich war er aufgefallen, beim Vorbeifahren Richtung Autobahn oder zum Messegelände, seit es möglich war, vom Osten der Stadt aus dieses westliche Areal grenzenlos zu erkunden. Aber ich hatte als Kunstfrau Ost, die schon auf Schnitzeljagd gehen musste, um herauszufinden, wo denn bloß all die nunmehr „unliebsamen“ Denkmäler und Skulpturen im öffentlichen Raum und all die Fassadenwerke der „Kunst am Bau“ aus DDR-Zeit hinbugsiert worden waren, von besagter Riesenskulptur namens „Ekbatana“ vor dem ICC so gar nichts gewusst.
    Diffamierung von Denkmalen

    An diesem Unwissen änderte sich auch nichts, zumal inmitten des alle Energien fordernden beginnenden Kunstbooms, einer förmlichen Galerien-Explosion, dem Zuzug Tausender Künstler aus aller Welt, der Lust auf neue, möglichst poppige Bildwerke im Stadtraum – und des aufkochenden fatalen deutsch-deutschen Bilderstreits. In dessen Gemengelagen wurde erstmal die Kunst der DDR gründlich als „unfrei“ und „sozialistisch linientreu“ diffamiert. Das rot granitene Lenin-Denkmal am heutigen Platz der Vereinten Nationen wurde vor den TV-Kameras der ganzen Welt abgerissen. Wer hätte da einen Ikonoklasmus-Akt am westlichen Stadtrand Berlins thematisiert?

    Das eiserne Monstrum verschwand 2005 von seinem Platz vor dem ICC – und ist mit Ausnahme einiger unserer treuen Leser so gut wie vergessen. Aber Europas einst größtes Kongresszentrum am Messedamm steht noch und harrt, längst ungenutzt als Architekturdenkmal, irgendeiner künftigen Bestimmung. Die 1980 davor aufgestellte monumentale Stahlplastik (20 Meter lang und 6,5 Meter hoch) eines roboterhaft gestalteten Riesen aus Tonnen von Eisen und Stahl und gesetzt auf einen allein schon 70 Tonnen schweren Betonsockel jedoch wurde im fünfzehnten Jahr der Wiedervereinigung abgebaut. Wie es sich dieser Tage mithilfe freundlicher Leute aus der Kulturszene Berlins herausfinden ließ, wurde es zerlegt und in einer ungenutzten Messehalle eingelagert. Dort ruht es in Frieden.

    Der französische Bildhauer Jean Ipoustéguy (1920-2006) hatte die monumentale Skulptur „Ekbatana“ genannt. Das ist altgriechisch und kommt vom altpersischen „Hangmatana“, das bedeutet Zusammenkunft. Beim Dichter Aischylos ist Agbatana die Hauptstadt des Mederreichs. Im Rahmen seines großen Rachefeldzuges gegen die Perser eroberte Alexander der Große (356 bis 323 v. Chr.) die Polis Ekbatana im Jahre 330 v. Chr.: Er zerstörte sie und baute sie wieder auf. Mehrmals wird sie im Alten Testament erwähnt, war später Königsresidenz im persischen Achämenidenreich. Heute befindet sich dort die iranische Großstadt Hamadan, der Name ist eine Abwandlung des altpersischen Hangmatana.
    Ein zwiespältiger antiker Held

    Für Ipoustéguy war der Makedonier, der Erschaffer des „eurasischen Reiches“, ein Erbauer von Städten. Und einer der erfolgreichsten Feldherren der Geschichte. Doch scheiterte er, wie die Historie es ungeschönt zeigt, am Ende an seinem eigenen Machtstreben. Das riesige eurasische Reich war zwar nicht von langer Dauer, doch Alexanders Heldentaten leben als Legenden weiter. Er war der Sohn von König Philipp II. von Makedonien, das im Norden an Griechenland grenzte.

    Der schier nicht enden wollende Peloponnesische Krieg hatte Athen geschwächt. Philipp ergriff die Gelegenheit und unterwarf um 339 v. Chr. Griechenland. Während des Krieges erhielt Alexander eine umfassende Ausbildung, unter anderem in Mathematik und Bogenschießen. Zu seinen Lehrern gehörte sogar der berühmte Philosoph Aristoteles. Aber die monströse Wurfmaschinerie des Eroberers diente nicht der friedlichen Völkerverständigung, vielmehr zum Zerstören von Stadtmauern.


    Trotz „Blauer Stunde“ war der eiserne Maschinen-Mensch nie romantisch anzusehen.Günter Schneider/Imago

    Der französische Bildhauer Ipoustéguy stammte aus einer armen Familie in Lothringen, rechnete sich selbst zu den „Kindern der Banlieue“. Er formte den legendären „Helden als surrealen Maschinen-Menschen“ und stellte ihm in der monumentalen Skulptur ebenso legendäre, sehr populäre „Berliner Originale“ aus dem 19. Jahrhundert zur Seite: den Berliner Bären und die Literaturgestalt des Eckensteher Nante. Die Wirkung des Ganzen war total auf Fernsicht angelegt.

    Mit „stalinorgelhaftem“ Katapult

    Der wie einem Science-Fiction- oder einem historisierenden Fantasy-Film entstiegene Riese Alexander der Große vor einem, wie der Historiker Jörg Kuhns niederschrieb, „monströsen, stalinorgelhaften Katapult“ war ein Auftragswerk des Senats von West-Berlin, damals ausgeschrieben in einem verkleinerten Wettbewerb. Mitbewerber waren das Bildhauerpaar Matschinsky-Denninghoff, Engelbert Kremser, Rolf Szymanski, Joachim Schmettau, Alfred Hrdlicka und Jean Tinguely.

    Das in der Kunstgießerei Tesconi im italienischen Pietrasanta gegossene, aufwändig aus der nördlichen Toskana über die Alpen transportierte halb kubistische, halb surreale Bildwerk des damals international sehr renommierten Ipoustéguy polarisierte von Anfang an. Futuristisch Gesinnte fanden die Bildsprache des angesagten Franzosen, der sich zu dieser Zeit von der Abstraktion zur Figur hinwandte, ausgesprochen modern und dem Stadtraum zwischen den alten Messehallen, dem Funkturm und dem damals brandneuen Internationalen Congress Centrums modernistisch und angemessen. Es sei ein Beitrag zum Fortschritt und erhöhe die „Attraktivität der Stadt“ – was freilich vor allem mit dem Ruhm des französischen Bildhauers verbunden war.
    Berliner Denkmal-Verschiebung: Ein Überblick über die verwirrenden Standort-Wechsel

    Die konservative Öffentlichkeit indes konnte der Riesenplastik wenig abgewinnen. Und das Volk, laut Heinrich Heine, „der große Lümmel“, steckte der gewaltigen Figur immer mal wieder mit Spottlust respektlos Klopapierrollen in die riesige eiserne Pofalte. Die intellektuelle Kritik richtete sich einerseits gegen die Monumentalität und die hierarchische Aufstellung der Skulptur entlang der Mittelachse des Gebäudes und war andererseits mit dem Titel und den für die damalige Zeit problematischen inhaltlichen Dimensionen des Werks befasst.

    „Alexander vor Ekbatana wurde“, so schreibt dazu der Berliner Kunsthistoriker und Skulpturenkenner Marc Wellmann, „im Berlin der späten 70er-Jahre als Eroberer und feudale Herrscherfigur gelesen.“ Gegen die Heroisierung der historischen Figur der Weltgeschichte wandten Kritiker – und wenden Gegner einer Wiederaufstellung – auch heute ein, dass Alexander der Große schließlich an seinem eigenen Machtgebaren gescheitert sei. Historiker machten und machen darauf aufmerksam, dass Alexander die persische Stadt zunächst gewaltsam unterworfen hatte und plündern ließ, bevor er dort das neue Ekbatana als Hauptstadt am Schnittpunkt seines westlichen und östlichen Reichs erbaute.

    Ekbatana statt Einheitswippe?

    Auch schon 1980, zum Festakt des Senats vor dem ICC (Regierender Bürgermeister war Dietrich Stobbe, SPD), wurde der antike Eroberer von vielen Architekten, Künstlern, Gelehrten, Studenten und auch einem großen Teil der West-Berliner Bevölkerung eher negativ, als feudale Herrscherfigur gelesen. Ganz anders Jean Ipoustéguys Botschaft. Er wollte mit seinem Werk „generell menschlich-schöpferische Aspekte“ zum Ausdruck bringen: „Der Sieger gleicht sich dem Besiegten an, wird eins mit ihm, in der Katharsis zu einem neuen, friedvollen, sich wechselseitig befruchtenden Ganzen.“ Denn Ipoustéguy sah Berlin, gerade die Frontstadt West-Berlin, als „unvollendete Metropole“– und permanent im Werden begriffen.


    Die martialische Schleuder Alexander des Großen war eher Zeichen für Stadtzerstörung als fürs Erbauen einer Stadt. Imposant war das brutalistische Bildwerk Ekbatana dennoch – und gehörte zudem zur jüngeren Berliner Kunstgeschichte.Günter Schneider/Imago

    Statt den generell menschlich-schöpferischen Aspekten, die Ipoustéguy mit der Plastik ausdrücke, so seine Anhänger, habe sich der Sinn der Kritiker ganz auf eine vermeintliche Brutalität der kriegerisch gepanzerten Hauptfigur verlagert. Und trotz der nachträglich vorgenommenen Änderung des Titels in „Der Mensch baut seine Stadt“ – im Sinne von Ekbatana (Zusammenkunft), wurde die gewaltige Skulptur im fünfzehnten Jahr der Wiedervereinigung als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Zudem gab es veritable Schadstellen; das Metall war an vielen Stellen brüchig geworden. Eine kostspielige Restaurierung war nicht angedacht.

    In der Zwischenzeit gab es allerdings so kuriose wie ironische Vorschläge. In einem Bauwelt-Artikel 2018 etwa war die Empfehlung zu lesen: „Ekbatana statt Einheitswippe!“ Die Idee wurde natürlich ignoriert. Aber die Einheitswippe steht auch noch immer nicht vorm Humboldt-Forum. Und haben will sie eigentlich, wenn man so herumfragt, auch niemand in dieser Stadt.

    #Berlin #Charlottenburg #Neue_Kantstraße #Messedamm #Kunst #Architektur #ICC

  • Stiftung Humboldt-Forum widerspricht Philipp Oswalt: „Zutiefst unangemessen und unwahr“
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/stiftung-humboldt-forum-reagiert-auf-philipp-oswalt-wir-widersprech

    Der Abriß des Palast der Republik, eines bei der Berliner Bevölkerung beliebten Gebäudes mit Konzertsaal, Bowlingbahn und Restaurants, und der Bau einer Schloßattrappe mit dem beschönigenden Markennamen „Humboldt Forum“ in der Linden-Sichtachse war ein revanchistisches Projekt, an dem sich zahlreiche konservative und nazistische Rechte mit gut gefüllten Brieftaschen beteiligten. Das geschah in Zusammenarbeit mit der reaktionären Mehrheit im Deutschen Bundestag, wobei alle Beteiligten versuchten den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein demokratisches Projekt des deutschen Volkes.

    Diese durchsichtige Lachnummer wird von Philipp Oswalt in einem Buch und in Presseartikeln entlarvt, wogegen nun zwei Schloßhäuptlinge protestieren. Ihr Argument : Man habe von den nazistischen Spendern nichts gewußt. Das ist nicht erstaunlich, gehören die Autoren doch selbst zum kapitalistischen Klüngel aus Alt- und Neonazis, Nationalisten, Transatlantikern, Industriellen, reaktionären Adeligen, stinkreichen Ausbeuter aller Art und ihren Lakaien aus Politik, Kultur und Medien. Man läßt sich ungerne öffentlich mit dieser Tatsache konfrontieren.

    Der Betonkasten steht für die Enteignung des deutschen Volks durch seine pseudo-demokratischen Herren, Konzernlenker und Militärherrscher. Die Vernichtung des DDR-Volkshaus und das wieder errichtete häßliche Hohenzollernschloß verherrlichen ihren Triumph.

    Da soll es niemand mitbekommen haben, wie die Nazis mitgemacht haben? Kaum zu glauben im transatlantischen Westdeutschland, das von seiner Gründung bis heute fest im Griff der Eliten aus Nazizeiten, ihrer Erben und Spießgesellen ist.

    22.04.2024 von Hartmut Dorgerloh und Franco Stella - Die Behauptung, Rechte hätten Einfluss auf das Stadtschloss gehabt, sei falsch – wehren sich die Stiftung Humboldt-Forum und Architekt Franco Stella in einem Gastbeitrag.

    Mit schweren Vorwürfen hat der Architekt Philipp Oswalt die Stiftung Humboldt-Forum konfrontiert und ihr vorgeworfen, Nebelkerzen zu zünden und zu lügen. Oswalt, seit jeher Gegner des neu gebauten Berliner Stadtschlosses, kritisiert in seinem neuen Buch „Bauen am nationalen Haus“ die Intransparenz hinsichtlich der Spender. Nun wehren sich Hartmut Dorgerloh, der Präsident der Stiftung Humbold-Forum, und Stadtschloss-Architekt Franco Stella und widersprechen in einem Exklusivbeitrag für die Berliner Zeitung vehement.

    Der Architekt Philipp Oswalt behauptet in einem Interview mit der Berliner Zeitung, rechtslastige Spender:innen hätten Einfluss auf die Rekonstruktion der Fassade des Berliner Schlosses genommen, und die Stiftung Humboldt-Forum im Berliner Schloss würde diesen Einfluss vertuschen und sogar lügen. Die Rekonstruktion, so Oswalt, sei „etwas merklich anderes als das, was die Expertenkommission empfohlen und was der Bundestag 2002 beschlossen hat“. Als Vorstandsvorsitzender der Stiftung Humboldt-Forum im Berliner Schloss und als Architekt, der für den Bau verantwortlich war, widersprechen wir dieser Darstellung mit allem Nachdruck. Philipp Oswalt wiederholt seine Behauptungen zu vielen Anlässen. Dadurch werden sie nicht wahrer.

    Vielmehr erfolgte die Rekonstruktion der Schlossfassade, einschließlich der Kuppel, der Kuppelfiguren, auf Beschluss des Stiftungsrates, und dieser Beschluss wiederum basierte auf den Entscheidungen des Deutschen Bundestages und der dort zuständigen Ausschüsse. Private Spender:innen haben es ermöglicht, dass die in diesen Entscheidungen definierten „baulichen Optionen“ tatsächlich umgesetzt werden konnten – diese private Finanzierung war Wille der Politik. Aber keine und keiner dieser mehr als 40.000 privaten Spender:innen – und auch der Förderverein Berliner Schloss nicht – hat Einfluss auf die Gestaltung und Architektur genommen. Das lag allein in der Verantwortung der zuständigen politischen Gremien, des Stiftungsrates und des Architekten.

    Beim Realisierungswettbewerb des Bundes im Jahr 2008 hat der Entwurf von Franco Stella, hier Mitunterzeichner, den Zuschlag erhalten – ein Entwurf, der damals gerade für seine 1:1-Rekonstruktionen wichtiger Bau- und Stilelemente gewürdigt wurde. Fast alle rekonstruierten Elemente des jetzigen Berliner Schlosses waren schon in diesem Entwurf enthalten, darunter auch die Kuppel, die sich bereits die von Philipp Oswalt erwähnte Expertenkommission explizit vorstellen konnte. Weitere Elemente wie etwa die Figuren rund um die Kuppel und die Balustradenfiguren wurden vom unterzeichnenden Architekten vorgeschlagen, weil sie aus architektonischer Sicht geboten und auch mit Blick auf die gewünschte möglichst originalgetreue Rekonstruktion sinnvoll waren.


    Franco Stella, Gewinner des Bundeswettbewerbs und Architekt des teilrekonstruierten Schlosses Foto Markus Wächter/Berliner Zeitung

    Die konkrete Planung der Kuppel als Vollrekonstruktion mit historischer Hülle begann im August 2010, sobald die historischen Unterlagen ausreichend ausgewertet waren, um die Detail-Planung anzugehen. Dass beim Berliner Schloss im Laufe eines Wettbewerbsverfahrens architektonische Details präzisiert und die Umsetzung genauer bestimmt wurde, ist absolut üblich. Alle, die mit Bauprojekten dieser Größenordnung Erfahrung haben, wissen das.
    Von Spendern mit rechtsextremen Positionen distanzieren wir uns aufs Schärfste

    Der Bund hat diese Planung im Sommer 2011 freigegeben, mit der Auflage, die Umsetzung der sogenannten baulichen Optionen wie der historischen Kuppel über private Spenden zu finanzieren. Dafür hat der Förderverein Berliner Schloss Spenden gesammelt. Insgesamt haben Zehntausende Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft gespendet. Darunter, wie wir heute wissen, auch Personen, die rechtsextreme Positionen vertreten. Von diesen Personen und ihren Positionen distanzieren wir uns aufs Schärfste. Die antidemokratischen Positionen widersprechen unseren Überzeugungen und dem, was wir inhaltlich im Humboldt-Forum tun – und sie widersprechen den Werten der großen Mehrheit derer, die für die Rekonstruktion des Schlosses gespendet haben.


    Hartmut Dorgerloh, Generalintendant und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Humboldt-Forum Foto Markus Wächter/Berliner Zeitung

    Aber all das hat mit den Entscheidungen, was genau gebaut werden sollte, nichts zu tun. Behauptungen, bei diesen architektonischen Entscheidungen sei eine „rechtsnationale Agenda“ verfolgt worden, sind falsch und zutiefst unangemessen. Unangemessen gegenüber dem Deutschen Bundestag und seinen Entscheidungen, gegenüber dem Stiftungsrat der Stiftung Humboldt-Forum, in dem alle Parteien des Bundestages wie auch die Berliner Landesregierung vertreten sind, gegenüber der Leitung und dem Team des Humboldt-Forums wie auch gegenüber dem Architekten, dessen Entwurf durch eine vom Bund eingesetzte Jury, besetzt mit renommierten Expert:innen, ausgezeichnet wurde.

    Die Entscheidungen der demokratisch gewählten Parteien und der zuständigen Gremien mögen einem nicht gefallen – hierzu kann jede und jeder eine eigene Meinung haben. Aber ihre Akzeptanz ist grundlegend für ein respektvolles demokratisches Miteinander.

    Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh, Generalintendant und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Humboldt-Forum

    Prof. Arch. Franco Stella, Gewinner des Bundeswettbewerbs und Architekt des teilrekonstruierten Berliner Schlosses

    Architekt erhebt schwere Vorwürfe wegen rechter Spender des Stadtschlosses: „Die Humboldt-Stiftung lügt“
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/architekt-philipp-oswalt-berlin-stadtschloss-rechte-spender-humbold

    Berliner Schloss: Propheten-Statuen kehren auf Kuppel zurück
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-schloss-propheten-statuen-kehren-auf-kuppel-zurueck-li.219

    #Berlin #Mitte #Schloßplatz #Schloßfreiheit #Liebknechtbrücke #Architektur #Revanchismus #Preußen #Hohenzollern

  • Urteil in Berlin: Manne, 84, soll sein Elternhaus in Reinickendorf räumen
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/urteil-in-berlin-manne-84-soll-sein-elternhaus-in-reinickendorf-rae


    Manfred Moslehner, genannt Manne, lebt seit seiner Geburt in dem Haus in Berlin-Reinickendorf, das er nun per Urteil räumen muss.

    Deshalb bleiben uns die Fahrgäste weg: Mieten und alle anderen Lebenshaltungskosten steigen, die Leute können es sich immer weniger leisten, ein Taxi zu rufen, wenn sie etwa zum Arzt müssen. Die zur Zeit geltenden Gesetze sind nicht zu ihren Gunsten sondern für im Interesse der Reichen und Wohlhabenden gemacht. Die Geschichte von Manne ist deshalb keine Tragödie sondern die eines Verbrechens, das darin besteht, Menschen aus ihren Wohnungen zu vertreiben, wenn keine andere für sie geeignete Unterkunft bereitsteht.

    Manne hat sein Gefecht verloren. Der Krieg Reich gegen Arm geht weiter.

    Tegel, 13509, Am Brunnen 17-23,
    https://www.openstreetmap.org/way/22491297


    https://m.kauperts.de/Strassen/Am-Brunnen-13509-Berlin
    Lage: Falk Plan C11, vom Myrtenweg abgehend

    22.4.2024 von Wiebke Hollersen - Seit 14 Jahren kämpfen Rentner in Berlin-Reinickendorf gegen einen Immobilien-Investor. Nun ist gegen den ersten von ihnen ein hartes Urteil ergangen. Ein Bericht aus dem Gericht.

    Er ist nicht ins Amtsgericht Wedding gekommen am Montagmorgen, sondern in seinem Haus in der Siedlung am Steinberg in Berlin-Reinickendorf geblieben. Noch ist es seins. Er wohnt hier, seit er auf der Welt ist. Seit 84 Jahren. Seine Eltern haben es gemietet, dann er, Manfred Moslehner, Manne, wie ihn seine Freunde aus der Siedlung nennen, die seit langem seine Familie sind. Die einzige, die er noch hat.

    Sie werden ihm später sagen, was passiert ist, dass die Lage wieder schlimmer geworden ist, der Druck auf ihn weiter steigt.

    „Es geht ihm nicht gut“, sagt Brigitte Lenz am Morgen. Manne sei durcheinander. „Ein Jahrzehnt Psychoterror hinterlässt Spuren“, sagt ihr Mann, Hartmut Lenz. Das Paar führt den Kampf der Mieter der Siedlung gegen die Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft mbH an, die ihre kleinen, alten Reihenhäuschen vor 14 Jahren gekauft hat. Und die Mieter seitdem mit Ankündigungen umfassender Modernisierungen in die Verzweiflung treibt, wie sie sagen. Die Mieten nach diesen Modernisierungen wären für die Bewohner, fast alle sind Rentner, viele über 80, nicht mehr bezahlbar. Längst würden für bereits umgebaute Häuser der Siedlung Kaltmieten von mehr als 4000 Euro verlangt, sagt Hartmut Lenz.


    Mieter aus der Siedlung am Steinberg und Mitstreiter am Montagmorgen vor dem Amtsgericht Wedding. Hartmut Lenz hält das Schild in der Hand. Foto Wiebke Hollersen/Berliner Zeitung

    Räumungsurteil gegen Manne: Drei Monate bleiben ihm

    Manfred Moslehner ist nun der erste der verbleibenden Mieter, dessen Mietvertrag wegen seiner Weigerung, die Modernisierung zuzulassen, nicht nur gekündigt, sondern der auch auf die Räumung seines Hauses verklagt wurde. Am Montag vor einer Woche fand vor dem Amtsgericht Wedding die Verhandlung statt, er verfolgte sie in sich zusammengesunken. Ein hagerer Mann in einer grauen Jacke.

    Zu Hause hört er klassische Musik, er kennt sich in der Weltliteratur aus. Er hat als Maschinenschlosser gearbeitet, weil sein Vater nicht wollte, dass er Abitur macht und studiert, hat er im Dezember erzählt. Sein Freund Hartmut Lenz berichtet immer wieder von einem Schock kurz vor Weihnachten: Manne habe mit einer Kiste mit seinen Klassik-CDs vor seiner Tür gestanden und sie ihm schenken wollen.

    Die Richterin drängte vor einer Woche beide Parteien: Könne man sich nicht doch noch ohne Urteil einigen? Das schloss der Justiziar der Wertconcept Investment GmbH aus. Er hatte sich als Vertretung von Moslehners Vermieter vor Gericht vorgestellt – obwohl in der Räumungsklage die Am Steinberg Entwicklungsgesellschaft als Vermieter und Kläger genannt ist. Die Richterin wirkte, als wolle sie es vermeiden, urteilen zu müssen, betonte, dass sie sich an geltendes Recht halten müsse.

    Nun verkündet sie ihr Urteil. Etwa 20 Mitstreiter aus der Mietergemeinschaft sind auch diesmal gekommen, um dabei zu sein. Auch Vertreter der SPD im Bezirk und Mitarbeiter der Grünen. Klaus Behrendt, genannt Hütchen, schiebt sich mit seinem Rollator ins Gericht. Um 9.15 Uhr verliest die Richterin die für sie schlechten Nachrichten.

    Manfred Moslehner wird verurteilt, sein Häuschen, „vier Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Kriechkeller“, herauszugeben, „im geräumten Zustand“, er hat drei Monate Zeit, danach ist das Urteil „vorläufig vollstreckbar“, also auch dann, wenn Moslehner in Berufung gehen würde. Es sei denn, der Rentner bringe 4279 Euro auf, als „Sicherheitsleistung“, eine Art Kaution, um im Haus bleiben zu können, bis der Fall durch alle Instanzen gegangen ist. Moslehner hat auch die Kosten des Verfahrens zu tragen.

    Nachfragen, auch von der Presse, lässt die Richterin nicht zu, die Urteilsbegründung wird den Parteien im Rechtsstreit schriftlich zugestellt. Nach fünf Minuten ist in Saal 258 alles vorbei. Eine Frau, die mit Manne befreundet ist, sagt auf dem Gang: „Niemand hier in unserem Kreis hat so einfach 4000 Euro, Manne schon gar nicht.“

    Aufgeben wollen sie trotzdem nicht, sagt Harmut Lenz auf dem Gang. „Die Machenschaften der Entwicklungsgesellschaft“, müssten aufgeklärt werden. Er versucht, wieder kämpferisch zu klingen. Aber auch er sieht erschöpft aus. Ob Manne in Berufung gehen wird, wisse er noch nicht. Das müsse er erst mit ihm selbst und mit Mannes Anwalt besprechen.

    #Klassenkampf #Berlin

  • Rüstungskonzern Serco betreibt auch Geflüchtetenunterküfte in Berlin : Senat will von Geschäften mit dem Tod nichts gewusst haben.

    Guten Morgen,

    seid dankbar, wenn ihr heute in einer Wohnung aufgewacht seid und auf freiem Fuß aus dem Haus gehen könnt: Nicht alle genießen diesen Luxus! Andere müssen abgekapselt von der Außenwelt oder eingesperrt in Flüchtlingsunterkünften oder Knästen leben. Und Deutschland ballert nicht nur 100 Milliarden Euro in die Remilitarisierung, sondern finanziert Rüstungsunternehmen auch auf anderem Wege: man lässt sie die Unterbringung von Geflüchteten organisieren.

    Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Serco-Gruppe über hundert Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland von der #European_Homecare GmbH (#EHC) übernimmt. 2022 hatte das Dienstleistungs-Konglomerat schon die #ORS_Deutschland GmbH (ORS) geschluckt, welche auch Geflüchtetenunterkünfte betreibt. Eine schriftliche Anfrage von Elif Eralp (Linke) an den Berliner Senat hat nun ergeben, dass sich davon auch vier in Berlin befinden.

    Pikant ist, dass Serco in klassischer Konglomerats-Manier an geflüchteten Menschen praktisch entlang der gesamten Fluchtroute verdient: Von den Kriegen, vor denen Menschen fliehen, bis zum Schluss bei Unterbringung oder Inhaftierung. Das Unternehmen erwirtschaftete laut Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) in 2021 knapp ein Drittel seines Geldes mit Rüstung. Bei 5,7 Milliarden Euro Umsatz im vergangenen Jahr schlappe 1,9 Milliarden Euro. Bis dahin war das Unternehmen auch am britischen Atomwaffenprogramm beteiligt und arbeitet heute noch mit dem US-Militär an der Entwicklung neuer Waffen und dem Management der US-Luftwaffe in Nahost zusammen.

    Die Frage, wie es sein kann, dass ein Händler des Todes Geflüchtetenunterkünfte betreibt, umgeht der Senat, in dem er sich nur auf die EHC bezieht: Die GmbH sei auf soziale Dienstleistungen spezialisiert, Beteiligung an Rüstung und Abschiebegewahrsam sei nicht bekannt. Damit hat der Senat auch recht, allerdings muss die EHC im Kontext des Mutterkonzerns gesehen werden. Denn Waffenhandel ist nicht das einzige verwerfliche Geschäft des Milliardenunternehmens. Serco betreibt unter anderem auch »Insel-Abschiebegefängnisse« in Australien, wo tausende Asylsuchende, inklusive Kindern, auf kleinen Inseln inhaftiert und jahrelang einfach verwahrt werden wie im Knast.

    Wie in Berlin mit dem Betreiber umgegangen wird und welche Fragen die außerordentliche Kündigung der Verträge mit der ORS durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) weckt, lest ihr bei meinem Kollegen Patrick Volknant (https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181591.asylpolitik-ruestungskonzern-profitiert-von-gefluechtetenunterkue).

    Auch wenn die Gewalt gegen Geflüchtete mal nicht privatisiert, sondern noch vom Staat selbst übernommen wird, ist trotzdem nicht mit mehr Transparenz oder Konsequenzen zu rechnen. Die Klage von Zaman Gatea, der Witwe des 2016 vor einer Geflüchtetenunterkunft in Moabit von Polizisten erschossenen Hussam Fadl, wurde vom Landgericht Berlin abgewiesen. Sie hatte Schadensersatz für den Unterhaltsausfall für sie und ihre drei Kinder gefordert.

    Die Polizei war zu der Unterkunft gerufen worden, da ein bewohner die Tochter von Fadl sexuell missbraucht hatte. Nach der Festnahme des Täters lief Fadl auf diesen zu, worauf vier Schüsse vielen. Die Todesschützen behaupten, Fadl sei mit einem masser auf den Täter zugestürmt, obwohl sich weder seine Fingerabdrücke auf der angeblichen Waffe finden ließen, noch andere Zeugen oder Polizisten ein Messer in seiner Hand erkannt hatten. Wie die zuständige Richterin zuvor schon im Verfahren auftrat und was die weiteren Aussichten der Klägerin sind, lest ihr bei meinem Kollegen David Rojas Kienzle.

    Die Zustände in Berlins Flüchtlingsunterkünften sind katastrophal. Und auch wem es formal erlaubt ist, in eine eigene Wohnung zu ziehen, wartet darauf auch mal mehrere Jahre. Denn die Angebotsmieten in der Hauptstadt steigen weiter ins Unermessliche: Eine Wohnung neu anzumieten war 2023 im Schnitt ganze 18,3 Prozent teurer als noch 2022, 13,60 Euro pro Quadratmeter fallen im Schnitt nun an. Das ergab der neu erschienene Wohnungsmarktbericht der Berlin Hyp und des Maklerhauses CBRE.

    Zwar fließen in den Bericht auch absurd hohe Neubaumieten mit ein. Dennoch sei dieser extreme Anstieg nur möglich, da die Mietpreisbremse »im großen Stil« umgangen wird, so die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, Wibke Werner. Wieso weder teurer Neubau, noch die Verlängerung der Bremse allein vor enormen Preisanstiegen schützen, hat David Rojas Kienzle für euch aufgeschrieben.

    https://newsletter.nd-aktuell.de/muckefuck/editions/1036

    #Allemagne #SERCO #ORS #asile #migrations #réfugiés #business #logement #hébergement #privatisation #Berlin #complexe_militaro-industriel #armes #commerce_d'armes
    ping @_kg_

    –—

    ajouté à ce fil de discussion sur « #ORS facilities in #Germany » :
    https://seenthis.net/messages/883653

    elle-même ajoutée à la métaliste autour de #ORS, une #multinationale #suisse spécialisée dans l’ « #accueil » de demandeurs d’asile et #réfugiés

    • Rüstungskonzern profitiert von Geflüchtetenunterkünften in Berlin

      Töchter des umstrittenen Unternehmens Serco betreiben Unterkünfte für Geflüchtete in der Hauptstadt – und sorgen für Kritik am Senat

      Von Rüstung über Gefängnisse bis hin zu Abschiebeeinrichtungen – im Geschäftsmodell der global agierenden Serco Group hat so einiges Platz. Mit der European Homecare (EHC), einem Essener Sozialdienstleister, schluckte der umstrittene Konzern aus Großbritannien zuletzt den größten Betreiber von Geflüchtetenunterkünften in Deutschland. Weil Sercos Tochterfirmen auch in Berlin diverse Geflüchteteneinrichtungen unterhalten dürfen, gerät der schwarz-rote Senat nun unter Druck. In einer Schriftlichen Anfrage an den Senat hat die Linke-Abgeordnete Elif Eralp Auskunft über Sercos Aktivitäten verlangt. Die Antwort liegt »nd« vor Veröffentlichung vor.

      (#paywall)

      https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181591.asylpolitik-ruestungskonzern-profitiert-von-gefluechtetenunterkue

  • Uber, Bolt und Free Now: Berlin sperrt ab sofort ein Viertel der Autos
    https://www.berliner-zeitung.de/news/uber-bolt-und-free-now-berlin-sperrt-ab-sofort-ein-viertel-der-auto

    Der Berliner Senat überprüfte sämtliche Fahrdienste. Weil Genehmigungen fehlten oder fehlerhaft waren, werden fast 25 Prozent der Autos von Uber, Bolt und Free Now aus dem Verkehr gezogen.

    Wegen fehlender oder falscher Genehmigungen sperrt der Berliner Senat rund ein Viertel aller Mietwagen-Fahrzeuge, die auf Fahrdienstplattformen wie Uber, Free Now, Bolt oder Bilq angeboten werden. In den Wochen zuvor hatte das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) in diesem Zusammenhang mehr als 8900 Autos überprüft, wie die Senatsverwaltung für Verkehr am Freitag mitteilte. In mehr als 24 Prozent der Fälle gab es demnach Beanstandungen.

    Entweder lagen für die Autos keine gültigen Genehmigungen vor oder sie waren von einer bestehenden Erlaubnis nicht abgedeckt oder der angegebene Betriebssitz entsprach nicht der Genehmigung, hieß es weiter. Die beanstandeten Autos und Unternehmen sollen nun „unverzüglich“, spätestens aber bis zum kommenden Donnerstag, „von den Vermittlungsdiensten für weitere Vermittlungen gesperrt“ werden, hieß es. „Mit dieser umfassenden Bereinigung der Datenbestände ist der Prozess der Bestandsüberprüfung erfolgreich abgeschlossen.“

    Der Prüfung vorausgegangen waren Medienberichte und Erkenntnisse, wonach zahlreiche der auf den Plattformen angebotenen Autos ohne Genehmigung des Labo unterwegs sind. Die Autos gehören Firmen, die die Fahrzeuge samt Fahrer bei den Plattformen registrieren. Über die jeweiligen Apps können Kundinnen und Kunden dann eine Fahrt damit buchen.

    Schon im August vergangenen Jahres hatte der Senat deshalb veranlasst, dass jeder neu bei den Plattformen registrierte Mietwagen vom Landesamt überprüft und im Zweifel ausgeschlossen wird. Nun schaute sich die Behörde auch die Fahrzeuge an, die schon länger dort registriert sind. „Die genannten Maßnahmen tragen zu einer höheren Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer, die Angebote der Vermittlungsdienste in Anspruch nehmen, bei“, teilte die Senatsverwaltung im März mit. Die Plattformanbieter hatten für die Überprüfung mit dem Senat kooperiert.

    #Berlin #Verkehr #LABO

  • Unsere Auseinandersetzung gilt nicht Rußland als solchem, sondern nur dem Sowjetregime.
    https://g-klimov.info/klimov__pesn_pobeditelya_ge/berliner_kreml_00.html

    « Notre conflit ne concerne pas la Russie en tant que telle, mais uniquement le régime soviétique. » Cette phrase du maire de la partie anticommuniste de Berlin en 1951 se trouve dans l’introduction au livre Berlinskij Kreml . Depuis l’attitude de l’Ouest a changé. On aime de nouveau détester les soushommes russes.

    Die innere Entwicklung Rußlands während des Krieges, das Nachgeben des Stalinschen Regimes gegenüber dem naturgegebenen und unvermeidlichen vaterländischen Empfinden der Russen, die ihr Land gegen einen fremden Eroberer verteidigen mußten und verteidigten, die aber hofften, daß aus dieser Verteidigung etwas Neues entstehen würde, diese Entwicklung mit den grauenvollen Rückschlägen, die nach dem Krieg folgten, enthält den Schlüssel zum Verständnis zu allem, was in Sowjetrußland vor sich geht. Es zeigt die tiefe Schwäche dieses Regimes, es zeigt, wie anfällig Rußland sein wird, wenn es der westlichen Welt gelingt, die Überzeugung zum einheitlichen Gemeingut zu machen, daß unsere Auseinandersetzung nicht Rußland als solchem, sondern nur dem Sowjetregime gilt.
    ...
    Ernst Reuter, Regierender Bürgermeister von Berlin, den 21. August 1951

    La page de contenu du livre The Terror Machine - Berlinskij Kreml (Berliner Kreml) de Gregory Klimov
    https://seenthis.net/messages/683905

    #anticommunisme #histoire #Berlin #occupation #guerre_froide

  • Bekämpfung illegaler Strukturen im Mietwagengewerbe
    https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1439400.php

    LABO prüft Mietwagen? Selten so jelacht. Die blinde Gurkentruppe ausde Puttkamer prüft 8940 Illegale und wird bei 24,12% fündig. Sanktion? Nich wirklich. Sollen die Plattformen aus der Vermittlung schmeiszen. Un schon is fertich. Ob dit man klappt?

    Wieso nur so wenje Vastöse? Na weil nich jeprüft wird.

    – Rückkehrpflicht?
    – Stellplätze am Betriebssitz?
    – Aufenthaltsräume?
    – Umsätze, Steuern und Sozialabgaben?
    – Dokumentation der Arbeitszeiten?
    – Arbeitszeitgesetz?
    – Pausen?
    – Mindestlohn?

    Allet Fehlanzeige. Intressiert nich. Eijentlich wird jarnich jeprüft.

    Die LABO-Aufgabe: Zuverlässigkeit der Betriebe sicherstellen. Da jehört dit allet szu. LABO hat schon wieda szein Job nich jemacht. Schon wieda durchjefalln.

    Und wat wird nu jemacht? Datenabgleich. Machen de Plattformen. Unklare Fälle? Klärn die Plattformen. Böcke zu Järtnern.

    Dis Zeugs muss komplett vonne Straße. Ausbeuta. Alle bescheißen. Ausnahmen? Keene. Dit kommt raus, wennste echt prüfst.

    Nu machma endlich. Ick vahunga hier anne Halte

    19.4.2024 Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU)

    LABO beanstandet ein Viertel der bei Vermittlungsdiensten registrierten Fahrzeuge

    Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) hat erfolgreich einen weiteren entscheidenden Schritt im Rahmen seiner Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Strukturen im Mietwagengewerbe vollzogen. Alle bei den Vermittlungsplattformen Bliq, Bolt, FREENOW und Uber am 01.04.2024 registrierten Mietwagen-Unternehmen und Fahrzeuge wurden einer umfassenden Überprüfung unterzogen, um die Einhaltung der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sicherzustellen. Insgesamt wurden 8940 Datensätze (Fahrzeuge) überprüft. Diese Anzahl stellt die Gesamtzahl der bei den Plattformen registrierten Fahrzeuge dar, wobei auf die drei größten Anbieter im Schnitt je 2900 Fahrzeuge entfallen. Viele Unternehmen melden ihre Fahrzeuge bei mehreren Plattformen zur Vermittlung an.

    Von den überprüften Fahrzeug-Datensätzen wurden 24,12 %, also rund ein Viertel, beanstandet.

    Gründe für die Beanstandung waren:

    Für die Fahrzeuge war keine Genehmigung erteilt, oder diese war bereits abgelaufen oder durch das LABO aufgrund von Verstößen gegen das PBefG widerrufen.
    Es wurden Fahrzeuge festgestellt, die von einer bestehenden Genehmigung nicht abgedeckt waren.
    Der von den Unternehmen bei den Vermittlern angegebene Betriebssitz entsprach nicht der Genehmigung.

    182 Fahrzeug-Datensätze (2,04 %) konnten nicht abschließend geprüft werden, da sie unplausibel waren. Hier erfolgt zeitnah eine Klärung mit und durch die Vermittler.

    Die beanstandeten Fahrzeuge und Unternehmen werden unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.04., von den Vermittlungsdiensten für weitere Vermittlungen gesperrt. Mit dieser umfassenden Bereinigung der Datenbestände ist der Prozess der Bestandsüberprüfung erfolgreich abgeschlossen.

    Da die Vermittler auch weiterhin verpflichtet sind, neue Unternehmen und Fahrzeuge vorab durch das LABO überprüfen zu lassen, wird sichergestellt, dass Fahrtaufträge nur an genehmigte Fahrzeuge vermittelt werden. Das LABO wird dies in Zusammenarbeit mit der Polizei weiterhin im Rahmen von Verkehrskontrollen überprüfen.

    Das LABO wird die erhobenen Daten weiter auswerten und konsolidieren. Dabei werden die Daten der Vermittler auch soweit zusammengeführt, dass festgestellt werden kann, wie viele Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Mehrfacherfassung bei den verschiedenen Vermittlern von den Beanstandungen betroffen waren. Gleichzeitig wird damit erkennbar sein, wie viele der derzeit 4388 genehmigten Mietwagen ihre Dienste über mindestens eine der Vermittlungsplattformen anbieten. Diese Aufbereitung wird voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nehmen.

    Auf Basis der konsolidierten Daten wird das LABO weitere Maßnahmen gegen die beanstandeten Unternehmen ergreifen, darunter Bußgeldverfahren und Verfahren zum Widerruf nicht ordnungsgemäß genutzter Genehmigungen. Darüber hinaus können die gewonnenen Erkenntnisse Anlass für weitergehende Überprüfungen sein, an denen auch andere Behörden beteiligt sind. Für einen verstärkten Informationsaustausch zwischen den Behörden sowie die Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen wurde unter Federführung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) eine übergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

    #Berlin #Kreuzberg #Puttkamerstraße #SenMVKU #LABO #Uber #Plattformkapitalismus

  • BSW - eine Perspektive für Arbeitnehmer*innen
    https://arbeitnehmerpolitik.wordpress.com
    https://arbeitnehmerpolitik.wordpress.com
    Le parti Bündnis Sarah Wagenknecht comprend un fort courant syndical de gauche. Le 29 avril à Berlin les anciens membres du parti Die Linke Jutta Matuschek et Ralf Krämer présenteront leur projet pour le parti BSW. Les interessés sont priés de s’inscrire pour l’événement auprès de Gotthard Krupp ou Harri Grünberg.

    #Berlin #Tempelhof #Dudenstraße #BSW #syndicalisme #gauche

  • Architekt Philipp Oswalt über Berlins Stadtschloss und rechte Spender : „Die Humboldt-Stiftung lügt“
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/architekt-philipp-oswalt-berlin-stadtschloss-rechte-spender-humbold


    Der Architekt und Architekturprofessor Philipp Oswalt Foto Nadja Wohlleben

    A Berlin la réproduction en béton armé de du château des rois de Prusse est une affaire d’état et d’extrême droite. Le bâtiment sert la même idéologie nationaliste et réactionnaire comme l’église #Garnisonskirche à #Potsdam. Le nouveau bellicisme y rencontre le militarisme prusse et son siècle triomphal de 1813 à 1914.

    Cerise amtidemocatatique sur le gâteau au goût révanchiste - on y a déplacé les collections éthnologiques dont une partie consiste en objets volés et pillés dans le monde entier à l’époque de l’empire allemand. Ces collections ont été volées une deuxième fois, cette fois aux Berlinois, qui y avaient libre accès dans des bâtiments agréables et modernes à Berlin-Dahlem, afin de les enfermer dans un bâtiment consacré au discours justificateur du nouvel impérialisme woke nationaliste et transatlantique à la fois.

    17.4.2024 von Susanne Lenz - Der Architekt Philipp Oswalt über das Unbehagen, das ihm die Rekonstruktion der Schlossfassade bereitet, und die Verbindung des Fördervereins in rechtsradikale Milieus.

    Als verbissensten Gegner des Neubaus des Berliner Stadtschlosses hat jemand den Architekten Philipp Oswalt mal bezeichnet. Dabei kämpfte er vor allem gegen die historisierende Fassade und die Intransparenz hinsichtlich der Spender. Die Recherchen für sein neues Buch „Bauen am nationalen Haus“ haben erbracht, dass einige dem rechtsradikalen Milieu angehören und sie Einfluss auf die Gestaltung der Fassade genommen haben. Er empfängt uns in seiner Wohnung in Berlin-Schöneberg.

    Sie haben hier im Wohnzimmer ja Lampen aus dem Palast der Republik an der Decke. Wie sind Sie an die gekommen?

    Ich bin mit dem Künstler Fred Rubin befreundet, der einiges aus dem Palast der Republik gesichert hat. Die Lampen hat er umgestaltet. Es geht dabei nicht um Trophäen, sondern um kulturelle Transformation.

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    Wo der Palast der Republik stand, steht heute das Stadtschloss. Sie haben kürzlich in Zusammenhang mit der Aufstellung der Prophetenfiguren an der Kuppel, Transparenz hinsichtlich der Spender gefordert. Warum halten Sie das für so wichtig?

    Ich muss vorausschicken, dass ich mich für den Erhalt des Palasts der Republik eingesetzt habe. Ich wollte, dass man ihn als Ort der deutschen Geschichte in eine Neugestaltung einbezieht. Das hat auch die Expertenkommission empfohlen. Ich lehne historische Rekonstruktionen nicht grundsätzlich ab, habe ja selbst in Dessau die Rekonstruktion der Bauhaus-Meisterhäuser mitverantwortet, aber ich bin gegen die Orthodoxie, mit der das in Berlin betrieben worden ist. Unbehagen bereitet mir auch das Geschichtsverständnis, das mit dieser Rekonstruktion einhergeht. Ich hatte aber nie den Verdacht, dass dahinter rechtslastige Interessen stehen könnten.

    Infobox image

    Nadja Wohlleben

    Zur Person

    Der Architekt Philipp Oswalt, geboren 1964 in Frankfurt am Main, ist Professor für Architekturtheorie an der Universität Kassel. Er war u.a. Leiter des Projektes „Schrumpfende Städte“ der Kulturstiftung des Bundes (2002–2008) und Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau (2009–2014).
    Er ist Autor und Herausgeber zahlreicher Publikationen zur zeitgenössischen Architektur und Stadtentwicklung. Zuletzt ist von ihm „Bauen am nationalen Haus. Architektur als Identitätspolitik“ (Berenberg-Verlag 2023, 240 S. 22 Euro) erschienen.
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    Wie sind Sie dann darauf gekommen?

    Durch meine Auseinandersetzung mit der Garnisonkirche in Potsdam. Der Name des Großspenders Ehrhard Bödecker war mir daher bekannt. Als ich mir dann in der Deutschen Bibliothek in Leipzig seine Schriften angeguckt habe, war der Fall relativ klar. Nachdem seine antisemitischen Äußerungen bekannt geworden waren, forderte die Familie, dass seine Plakette im Schloss entfernt wird.

    In Ihrem neuen Buch „Bauen am nationalen Haus“ stellen Sie fest, dass es viele rechtslastige Spender gibt.

    Es gibt eine strukturelle Verbindung des Fördervereins in rechtsradikale Milieus. Nicht nur, was Spender betrifft, sondern auch einzelne Vereinsmitglieder und Funktionäre des Vereins. Dieter Lieberwirth aus der Partei der Republikaner war Gründungsvorstand und wirkt bis heute im Verein. Karl-Klaus Dittel engagierte sich im baden-württembergischen Zweig des Fördervereins, der fragwürdige Kampagnen für die AfD dort organisiert hat, Stichwort illegale Parteienfinanzierung.

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    Zieht ein solches Projekt rechtslastige Spender an, oder ist es nicht einfach normal, dass unter 40.000 Spendern auch politisch Rechtsstehende oder Rechtsradikale sind?

    Beides stimmt. Bei einem Symbolbau aus vordemokratischer Zeit, der als Identitätsanker propagiert und als nationales Symbol verstanden wird, gibt es eine Anschlussfähigkeit in rechtsradikale und rechtsextreme Milieus. Das wird zum Teil bestritten. Herr Boddien sagt, Preußen spiele in diesen Milieus keine Rolle. Der Förderverein hat aber den Kontakt nicht nur nicht vermieden, wie meine Recherchen zeigen. Er hat bereits 1993 in der Jungen Freiheit inseriert und sich bis heute nicht abgegrenzt.

    Sie behaupten, dass rechtslastige Spender Einfluss auf die Struktur der Fassade genommen haben, etwa was die Gestaltung der Kuppel angeht. Die Humboldt-Stiftung weist das zurück. Die Kuppel sei bereits Bestandteil von Frank Stellas Entwurf gewesen.

    Die Humboldt-Stiftung wirft Nebelkerzen und sie lügt. Das, was hier heute steht, ist etwas merklich anderes als das, was die Expertenkommission empfohlen und was der Bundestag 2002 beschlossen hat. Und der Förderverein hat diese Radikalisierung durchgesetzt. 2003 wurde der Abriss des Palasts beschlossen, damit war auch der Beschluss der Expertenkommission hinfällig, dass er teilweise in den Schlossneubau einbezogen wird. Der Entwurf der Wettbewerbsausschreibung für den Neubau wird durchgestochen, skandalisiert, Thierse mischt sich ein, ein Entwurf für die Kuppel wird zwingend, wobei der Bauherr, also der Bundestag, sich damals noch nicht festlegte, ob es eine historisch getreue oder eine Neuinterpretation sein soll. Dann kam der Wettbewerb, und mit dem Entwurf von Kuehn Malvezzi eine interessante Interpretation, die ein schwebendes Dach statt der Kuppel vorsah. Das wurde von der Jury als unzulässig erklärt: Es sei keine Kuppel. Mit der Entscheidung für Stellas Entwurf entschied man sich für die Rekonstruktion der Kuppel und auch die Innenseite der Portale.

    Philipp Oswalt: „Die Politik sah sich in der Pflicht, Spenderwünschen nachzukommen.“

    Philipp Oswalt: „Die Politik sah sich in der Pflicht, Spenderwünschen nachzukommen.“Nadja Wohlleben

    Wenn der Entwurf Stellas die Kuppel bereits vorsah, warum sagen Sie dann, die Humboldt-Stiftung werfe Nebelkerzen?

    Weil die Stiftung Stellas Entwurf und seine Überarbeitung zwei Jahre später in einen Topf wirft. In dem Wettbewerbsentwurf waren die Propheten nicht enthalten. Die Stiftung lügt, wenn sie sagt, dass es keinen Einfluss der Spender gegeben hat. Die zusätzlichen Rekonstruktionen waren nicht durch den Grundsatzbeschluss von 2002 abgedeckt, und deshalb auch nicht haushalterisch unterlegt. Das heißt, das musste durch Spenden finanziert werden. Das war allen Beteiligten klar. Die Politik sah sich dann in der Pflicht, Spenderwünschen nachzukommen. Und es ist ja auch eigentlich nicht problematisch, dass bei einem Projekt, bei dem es eine zivilgesellschaftliche Teilhabe gibt, eine Mitgestaltung erwünscht ist. Das wird nur deshalb heikel, weil dabei auch rechtsradikale Positionen eine Rolle gespielt haben. Auch beim Eosanderportal. Nehmen Sie die große Kartusche. Das ist eine Zutat von 1904, der Bundestag hat 2002 von einer Barockfassade gesprochen. Da ging es nicht um wilhelminische Elemente. Das hat man dem Förderverein überlassen und diesem ist alles bis 1918 heilig. Natürlich ohne die Schäden der Revolution.

    Warum macht die Stiftung das?

    Das ist schwer zu erklären. Der Förderverein geht ja mit der Stiftung nicht gerade zimperlich um. Hartmut Dorgerloh war teilweise schwer unter Beschuss. Trotzdem – nachdem der Anwalt Peter Raue dem Förderverein einen Persilschein hinsichtlich der rechten Spender ausgestellt hatte, erklärte die Stiftung 2022, nun sei alles in Ordnung, man arbeite gern wieder mit dem Förderverein zusammen. Doch das entbehrte jeder sachlichen Grundlage.

    Was meinen Sie?

    Raues Persilschein – abgesehen davon, dass er in dieser Angelegenheit befangen war, da er Anwalt des Fördervereins und der Familie Bödecker ist – lag dem Stiftungsrat gar nicht vor. Aber vor allem konnte Herr Raue von den 26 Millionen anonym eingegangener Gelder nur etwas über eine Million prüfen, da bei den übrigen 25 Millionen selbst dem Förderverein unbekannt ist, woher das Geld kommt. Da muss man sagen: Liebe Leute, das habt ihr gut verschwiegen und man hat es euch abgenommen. Auch das Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte zu Bödecker lag dem Stiftungsrat nicht vor. Herr Dorgerloh hat das beschönigend dargestellt, indem er sagte, Bödecker sei weder rechtsextrem noch im rechtsradikalen Sinne antisemitisch. Es ist für mich offenkundig, dass die Stiftung kein ehrliches Aufklärungsinteresse hatte. Alle, auch die Bundestagsparteien, wollten Ruhe in die Debatte bringen und keine Angriffsfläche bieten. Aber die Spendenpraxis waren ein zentrales Legitimationsinstrument. Man konnte sagen, die Fassade kommt aus der Bevölkerung, es ist ihr Wunsch. Und wenn dies einen Makel bekommt, will man lieber den Deckel draufhalten.

    Philipp Oswalt: „Ist die Reproduktion eines Hohenzollernschlosses im 21. Jahrhundert die adäquate Setzung für die heutige deutsche Gesellschaft?“

    Philipp Oswalt: „Ist die Reproduktion eines Hohenzollernschlosses im 21. Jahrhundert die adäquate Setzung für die heutige deutsche Gesellschaft?“Nadja Wohlleben

    Eine der zentralen Thesen Ihres Buches ist, dass solche Repräsentationsbauten wie das Stadtschloss dazu dienen, gesellschaftliche Identität zu schaffen. Was für eine Identität soll das denn in diesem Fall sein?

    Das Schloss ist das wichtigste Bundesbauprojekt neben dem Reichstag seit 1990: Aber ist die Reproduktion eines Hohenzollernschlosses im 21. Jahrhundert die adäquate Setzung für die heutige deutsche Gesellschaft? Man hat versucht, das mit dem Inneren auszugleichen, mit den außereuropäischen Sammlungen. Das ist eine neokoloniale Instrumentalisierung dieser Kulturen, wenn man damit die preußische Fassade legitimieren und sich als weltoffen darstellen will. Und das Problem mit der Fassade wird man damit nicht los.

    Sie sprechen im Zusammenhang mit der Rekonstruktion von Deckerinnerung. Was ist das?

    Der Begriff kommt aus der Psychologie. Mit einer Erinnerung wird eine andere verdeckt. Der Ort, an dem das Schloss steht, stand für vieles: für Preußen, den Wilhelmismus, die Revolution, die Weimarer Republik, den Krieg, die deutsche Teilung, die friedliche Revolution von 1990. Aber die Geschichte ab 1918 wurde eliminiert. Wobei die stalinistisch motivierte Sprengung des Schlosses 1950 bereits die davorliegende Geschichte eliminiert hat. Immerhin hat man die Erinnerung an die Revolution von 1918 durch den Transfer des Schlossportals ins Staatsratsgebäude zu bewahren versucht. Das Stadtschloss hat die Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts durch einen Rückgriff auf die Zeit vor 1918 verdrängt.

    Philipp Oswalt bewertet den Abriss des Palasts der Republik als „ikonoklastischen Rachefeldzug oder eine Art Exorzismus“.

    Philipp Oswalt bewertet den Abriss des Palasts der Republik als „ikonoklastischen Rachefeldzug oder eine Art Exorzismus“.Nadja Wohlleben

    In Teilen der ostdeutschen Öffentlichkeit wird der Abriss des Palasts als kolonialer Akt der BRD verstanden.

    Das halte ich für falsch. Es gab eine westdeutsche Kolonisierung, aber was geschichtspolitische Fragen angeht, ist das eher eine Generationenfrage. Es gab auch vehemente Kräfte aus dem Osten, die sich für den Abriss eingesetzt haben. Günter Nooke war einer der Antragsteller, es gab Wolfgang Thierse, Manfred Stolpe, Wolfgang Tiefensee, Vera Lengsfeld, die damals noch in der CDU-Fraktion war, Richard Schröder. In meiner Wahrnehmung ist es die Generation der durch den Mauerbau Traumatisierten in West und Ost, die sich auf einen ikonoklastischen Rachefeldzug begeben oder eine Art Exorzismus betrieben haben. Man will in der Geschichte auch hinsichtlich der baulichen Spuren obsiegen.

    Sie brauchen keine Rache, weil Sie einer anderen Generation angehören?

    Ich bin aus Westdeutschland, lebe seit 1984 in Berlin, und habe nach 1990 eine starke Bindung an ostdeutsche Akteure und Milieus gewonnen. Für mich ist klar, dass die DDR eine totalitäre Diktatur war, aber natürlich ist das eine wichtige Epoche deutscher Geschichte. Und es gab auch in der DDR interessante Entwicklungen, dissidentische und reformerische. Es ist irrsinnig, das in einen Giftschrank zu packen. Die jüngere Generation hat eine gelassenere Einstellung dazu, sie muss sich nicht am SED-Staat rächen. Für sie ist das eine abgeschlossene Periode, die man als Teil der deutschen Geschichte annehmen und einen Umgang damit finden kann. Keinen verherrlichenden Umgang, aber eben auch keinen eliminatorischen, sondern einen differenzierenden und in Teilen wertschätzenden.

    Sie schlagen gemeinsam mit Max Czollek, Agnieszka Pufelska und Jürgen Zimmerer vor, einen künstlerischen Wettbewerb auszuschreiben, mit dem Ziel, die Preußen-Fassade zu brechen. Wird das jemals passieren?

    Warum eigentlich nicht? Die Gründungsintendanz des Humboldt-Forums machte zum Beispiel den Vorschlag, die Skulptur „Zweifel“ von Lars Ramberg temporär auf das Schloss zu setzen. Diese Idee ist dann sang- und klanglos gestorben, denn in vielen Kreisen galt das als Sakrileg. Wenn Ramberg seine Skulptur auf das Louvre setzen würde oder auf die Tate, würde dann die französische oder britische Gesellschaft Sturm laufen? Die Stiftung Humboldt-Forum würde eine solche Aktion aus ihrem Gefängnis befreien. Warum ist man in Deutschland zumindest teilweise so verkrampft? Was soll schlimm daran sein, das Spruchband an der Kuppel zu überblenden oder dem Ort Spuren aus der Zeit zwischen 1918 und 2008 einzuschreiben? Warum soll ich nicht zum Beispiel markieren, was die kaiserlichen Truppen am Schloss kaputt geschossen haben, um die Revolutionsgarden zu schlagen. Das wäre doch interessant. Wen stört das? Müssen wir erst mal drei Generationen warten? Das Schloss ist ein Ort, mit dem sich viele nicht identifizieren können. Warum soll man das nicht öffnen?

    #Berlin #Mitte #Schloßplatz #architecture #histoire #Prusse #militarisme #extrême_droite #urbanisme

  • Busspuren in Gefahr: Warum in Berlin noch mehr BVG-Fahrstreifen verschwinden könnten
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/busspuren-in-gefahr-warum-in-berlin-noch-mehr-bvg-fahrstreifen-vers

    Von der Berechtigung, Busspuren benutzen zu können hängt die Höhe des Einkommens der Taxifahrer ab. Zu Bedndigung der Einnahmemisere braucht es zwri Dinge: Erstens muss die Nachfrage nach Taxis gesteigert werden vier Touren pro Stunde sind Voraussetzung für armutsfestes Einkommen. Damit diese Anzahl an Aufträgen bewältigt werden kann, muss die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit steigen, was angedichts der zahlreichen Staus nur mit reservierten Fahrstreifen zu schaffen ist. Wie wärs mit der Einrichtung von Taxispuren, die auch von BVG-Bussen mit henutzt werden dürfen?

    15.4.2024 von Peter Neumann - In Zehlendorf hatten Anwohner Erfolg. Inzwischen haben Bürger gegen weitere Busspuren Widerspruch eingelegt. Die BVG wird schon jetzt immer langsamer.

    Schlechte Nachrichten für alle, die gern schneller mit dem Bus durch die Stadt fahren würden. Das Busspurnetz in Berlin wächst kaum noch, mit Zuwachs ist auf absehbare Zeit fast nirgends zu rechnen. Im Gegenteil: Das Netz soll sogar schrumpfen. So haben Bürger gegen mehrere Sonderfahrstreifen Widerspruch eingelegt. Damit besteht auch in diesen Fällen die Gefahr, dass die Markierungen entfernt werden. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Anfrage des Linke-Politikers Kristian Ronneburg hervor.

    In der Drucksache des Parlaments konnte Staatssekretärin Claudia Elif Stutz dem Abgeordneten nur eine einzige neue Busspur in Berlin nennen. In der Ollenhauerstraße in Reinickendorf sei der dort geplante Sonderfahrstreifen umgesetzt worden, so die CDU-Politikerin. Ansonsten: Fehlanzeige. Als Ronneburg vor mehr als einem Jahr schon mal nach neuen Busspuren gefragt hatte, konnte die Verwaltung keine einzige nennen.
    Bürger legen Widerspruch ein: Diese Busspuren sind in Berlin in Gefahr

    Stattdessen geht aus der aktuellen Senatsantwort hervor, dass in Berlin sieben Bussonderfahrstreifen in Gefahr sind. Gegen sie lägen Widersprüche vor, berichtete die Staatssekretärin. Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf seien die Otto-Suhr-Allee und die Hubertusallee betroffen, in Mitte das Reichpietschufer. In Spandau gehe es um die Busspur auf dem Falkenseer Damm, in Tempelhof-Schöneberg um die Hauptstraße zwischen der Rubens- und der Schmargendorfer Straße. In Steglitz-Zehlendorf gehen Bürger gegen die Sonderfahrstreifen auf dem Teltower Damm sowie in der Clayallee vor, hieß es.

    Auf einem anderen Abschnitt der Clayallee, zwischen der Argentinischen und der Riemeisterstraße, hatten Anwohner Erfolg. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts gab ihnen am 31. August 2022 in einer Eilentscheidung recht. Die Zehlendorfer hatten gegen die Busspur, die von der Straßenverkehrsbehörde der Senatsverwaltung vor ihrer Tür angeordnet worden war, Widerspruch eingelegt und vorläufigen Rechtsschutz beantragt.

    Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürften nur bei einer besonderen Gefahrenlage angeordnet werden, argumentierte das Gericht. „An einer solchen Gefahr fehlt es hier“, hieß es. So habe die Behörde nicht dargelegt, dass die Busse der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bisher merkliche Zeitverluste erlitten haben. Die derzeitige Behinderung sei mit lediglich elf bis 26 Sekunden pro Durchfahrt beziffert worden.
    Viele Projekte stehen auf der Liste – aber sie werden nicht verwirklicht

    Zudem habe die Behörde ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, stellten die Richter weiter fest. Denn nach einer bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift sollen Sonderfahrstreifen nur dort eingerichtet werden, wo in der Stunde der stärksten Belastung mindestens 20 Busse verkehren. Die Straßenverkehrsbehörde hatte sich dagegen an einer lokalen Berliner Vorgabe orientiert, ohne dies zu begründen. Danach reichte bisher eine Mindestfrequenz von neun Bussen pro Stunde aus. Nach Informationen der Berliner Zeitung konnte vorher sogar bei nur sechs Busfahrten pro Stunde eine Busspur angeordnet werden. Im März dieses Jahres ließ der Bezirk die Markierung beseitigen.

    Vor Gericht habe der Senat nicht immer glücklich agiert, sagte ein Jurist. Die Folgen waren gravierend. Die Eilentscheidung zur Clayallee markiert den Beginn des Stillstands, der bis heute andauert. Denn seitdem wurde das Busspurnetz so gut wie nicht mehr erweitert. Dabei hatte der Senat noch im März des vergangenen Jahres 21 Projekte aufgelistet, die zwar angeordnet, aber bislang nicht verwirklicht wurden. Dazu zählen stark frequentierte Straßen wie der Brunsbütteler Damm in Spandau und der Britzer Damm in Neukölln, wo die BVG und ihre Fahrgäste nun weiterhin Zeitverluste erleiden.

    Schon kurz nach dem Beschluss in Sachen Clayallee befürchteten Beobachter, dass auch anderswo Anwohner die Nachprüfung von Busspuren beantragen werden. Der Verdacht bestehe, dass sich die Behörde in weiteren Straßen nicht an die bundesweite Vorschrift gehalten habe, hieß es damals. Heute wird klar: Die Befürchtung besteht zu Recht.

    Fatale Entscheidung der Länderkammer: Berlin scheitert im Bundesrat

    Wie berichtet, wurde die Verkehrsverwaltung sogar selbst tätig – ohne dass Bürger Widerspruch eingelegt hatten. Wie der Fahrgastverband IGEB berichtete, wurde für die Busspur Otto-Braun-Straße (Richtung Mollstraße) 2023 die Beseitigung angeordnet. Die mit zwei Buslinien betroffene BVG wurde nicht angehört. „Diese Busspur, die von den Radfahrern bisher genutzt werden kann und auch genutzt wird, nun zugunsten eines Radfahrstreifens zu beseitigen, schürt Spannungen zwischen Bus- und Radverkehr.“

    Ebenfalls im vergangenen Jahr versuchte Berlin, die Anordnung von Busspuren bundesweit zu erleichtern. Doch der Versuch scheiterte. Zwar griff das Bundesverkehrsministerium den Wunsch des Landes auf. Doch als der Bundesrat im vergangenen November über diese und andere geplante Änderungen der Straßenverkehrsordnung entschied, bekam der Entwurf in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit fehle es „an einer Rechtsgrundlage für die geplante Veränderung“, teilte Claudia Elif Stutz dem Abgeordneten Kristian Ronneburg jetzt in ihrer Antwort mit.

    Ein gefragtes Verkehrsmittel: Ein BVG-Bus hält vor der Marienkirche in Mitte. Der größte kommunale Busbetrieb in Deutschland wurde allein im vergangenen Jahr für mehr als 400 Millionen Fahrten genutzt.

    Ein gefragtes Verkehrsmittel: Ein BVG-Bus hält vor der Marienkirche in Mitte. Der größte kommunale Busbetrieb in Deutschland wurde allein im vergangenen Jahr für mehr als 400 Millionen Fahrten genutzt.Emnuele Contini

    Damit kann die Erosion im Berliner Busspurnetz weitergehen. Dabei war in der Berliner Verkehrspolitik trotz Streits stets Konsens, dass ein attraktiver öffentlicher Verkehr Straßen entlastet und Menschen aus ihren Autos locken kann. Attraktiv sind Busse und Bahnen aber nur, wenn sie die Fahrgäste möglichst zügig befördern. Busspuren und Ampelschaltungen, die dem Nahverkehr Vorrang geben, galten schon in den 1990er-Jahren unter CDU-Verkehrssenatoren als wichtig. So wuchs das Netz der Sonderfahrstreifen von 1990 bis zum Jahr 2000 von rund 34 auf rund 100 Kilometer.

    Zwischendurch ging es immer mal wieder jahrelang nicht voran. Erst nachdem die Senatsverwaltung für Verkehr 2016 von der SPD zu den Grünen gewechselt hatte, ging der Ausbau des Busspurnetzes weiter. Inzwischen ist es rund 123 Kilometer lang. Als nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts 2022 der Stopp kam, waren viele neue Projekte in der Pipeline. Sie dürften keine Chance mehr haben.

    Noch vor einem Jahrzehnt waren BVG-Busse deutlich schneller als heute

    In den vergangenen Jahren ist die Durchschnittsgeschwindigkeit des BVG-Busverkehrs gesunken. 2014 waren die Busse nach Angaben des Landesunternehmens im Schnitt noch mit 19,3 Kilometern pro Stunde unterwegs – Stopps vor Ampeln und an Haltestellen eingerechnet. 2022 waren es 17,9 Kilometer, im vergangenen Jahr 17,8 Kilometer, berichtete Staatssekretärin Stutz. Welche Buslinien im vergangenen Jahr besonders oft gestört waren, teilte die BVG mit: 100, 128, 142, 147, 200, 245, 247, 248, 300 und 377. Zu den Störfaktoren gehören Demonstrationen und Veranstaltungen.

    Die Senatspolitikerin machte deutlich, dass die Bemühungen zur Beschleunigung des BVG-Verkehrs auf anderen Feldern fortgesetzt werden. So wurden an 39 Ampelanlagen in Berlin Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt, heißt es in der Drucksache des Parlaments. In Berlin können 1040 Ampelanlagen vom öffentlichen Verkehr beeinflusst werden. Acht weitere Anlagen kommen 2024 und 2025 hinzu.

    Fahrgastverband IGEB fordert vom Senat mehr Kreativität

    Christfried Tschepe, Vorsitzender des Fahrgastverbands, und seine Mitstreiter forderten den Senat auf, kreativer zu sein. „Da eine Novelle der Straßenverkehrsordnung erst deutlich nach der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2025 realistisch ist, müssen in den nächsten Jahren die geltenden Rahmenbedingungen kreativ genutzt werden. Bisher wurden Busspuren für den Radverkehr freigegeben, zum Beispiel auf dem Kurfürstendamm. Ab jetzt müssen Radfahrstreifen für den Buslinienverkehr freigegeben werden“ – etwa Unter den Eichen.

    #Berlin #BVG #Taxi #Verkehr #Stadtentwicklung

  • Explodierende Betriebskosten – warum viele Berliner Museen immer öfter geschlossen bleiben
    https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/explodierende-betriebskosten-warum-viele-berliner-museen-immer-oeft

    Geld ist reichlich da bei den SMPK für ganz viel Selbstbeschäftigung und Tourismusoptimierung. Nur an der Zugänglichkeit wird ein bischen gespart. Was solls, das merkt doch keiner, ohne Besuchergewerkschaft.

    15.4.2024 von Harry Nutt - Von dieser Woche an bleiben einige Häuser der Stiftung Preußischer Kulturbesitz montags und dienstags geschlossen. Warum das ein dramatisches Warnsignal ist.

    Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat viel vor in diesem Jahr. In einer beinahe gehetzt wirkenden Veranstaltung präsentierten Hermann Parzinger und Co vergangene Woche stolz ihre Pläne. In der Abfolge von Ausstellungen, Konzerten und Einzelevents schien die geplante Eröffnung des Zentraldepots der Staatlichen Museen in Friedrichshagen fast unterzugehen.

    In Köpenick gelangt ein 100-Millionen-Projekt zum baulichen Abschluss, mit dem die Depots und Werkstätten, die sich bislang an verschiedenen Standorten befanden, auf einer Nutzungsfläche von 13.000 Quadratmetern zusammengeführt werden sollen. 2014 waren dort das Speichermagazin für die Staatsbibliothek, das Ibero-Amerikanische Institut und die bpk-Bildagentur für Kunst, Kultur und Geschichte in Betrieb genommen worden. Unmittelbar daneben ist zwischenzeitlich das Zentraldepot entstanden, ein imposanter Funktionsbau des Architekturbüros AV1 aus Kaiserslautern.

    Zahlreiche Häuser bleiben einen weiteren Tag geschlossen

    Die Stimmung ist allerdings gedämpft. Unmittelbar nach der Eröffnung, so hieß es hinter vorgehaltener Hand, müsse man womöglich wieder schließen. An allen Standorten explodieren die Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund darf man die nun angekündigte Kürzung der Öffnungszeiten in vielen Museen auch als Warnschuss betrachten. Von diesem Dienstag an bleiben zahlreiche Häuser für einen weiteren Tag pro Woche geschlossen, die täglichen Öffnungszeiten werden verkürzt.

    Betroffen sind auf der Museumsinsel das Alte Museum und das Bode-Museum. Neue Regelungen gelten für Kunstbibliothek, Kupferstichkabinett und Kunstgewerbemuseum am Kulturforum sowie die Friedrichswerdersche Kirche, das Museum Europäischer Kulturen in Dahlem, die Sammlung Scharf-Gerstenberg in Charlottenburg und das Schloss Köpenick. Diese Häuser bleiben nach Angaben der SPK montags und dienstags geschlossen und reduzieren zudem teilweise ihre Öffnungszeiten zu den auch bisher weniger frequentierten Tageszeiten. Zugleich wolle man flexibler auf Besucherströme reagieren, sagte Hermann Parzinger gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bei der in dieser Woche in der Alten Nationalgalerie eröffnenden Caspar-David-Friedrich-Ausstellung ist mit einer Ausdehnung der Zeiten bis in die Abendstunden zu rechnen.

    Zum SPK-Verbund gehören einige der bedeutendsten Museen der Welt. Nun jedoch könnte es immer häufiger heißen: vorübergehend geschlossen. Bei der von allen Beteiligten als Meilenstein beschworenen Reform der Preußenstiftung bleibt derweil die Finanzausstattung des Kulturtankers SPK weiterhin ausgespart.

    #Berlin #Museum #Kultur #Inflation

  • Eine Bauhütte, die nicht baut: Berlin setzt auf Marktversagen
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181424.landeseigene-betriebe-eine-bauhuette-die-nicht-baut-berlin-setzt-


    Holzmodule, wie hier von der österreichischen Firma Kaufmann Bausysteme, wird es aus landeseigener Produktion in Berlin nicht geben.

    Tja, ein bischen Rotgrün könnte Berlin schon gebrauchen.

    12.4.2024 von Nicolas Šustr - Berliner Senat beerdigt bei der Holzbauhütte Tegel Ambitionen für Einstieg in kommunale Bauwirtschaft

    »Sie wollen also gar nicht bauen, bauen, bauen. Sondern diskursiv arbeiten. Sonst wird ja so getan, als ob es andersherum wäre.« Das sagt Linke-Stadtentwicklungspolitikerin Katalin Gennburg aus dem Abgeordnetenhaus zu »nd« als Reaktion auf die Bestätigung von Tegel Projekt, dass die seit Jahren vorgesehene Holzbauhütte keine Module für das auf dem ehemaligen Flughafengelände geplante Schumacher-Quartier fertigen soll.

    »Vom Plan, eine eigene Fertigung für das Schumacher-Quartier auf dem Gelände zu installieren, sind wir abgerückt«, erklärt die Tegel Projekt GmbH auf Anfrage von »nd«. Zum einen sei »dies nicht im Sinne wichtiger Partner« gewesen, zudem seien »mittlerweile mehrere holzverarbeitende Betriebe in Brandenburg niedergelassen«, damit gebe es »keinen Bedarf mehr für eine solche Ansiedlung vor Ort«. Die wichtigen Partner sind die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die »ihren Generalübernehmer jeweils gerne unabhängig voneinander selber auswählen möchten«.

    Die übrigen Planungen bezüglich der »Futr Hut« genannten Holzbauhütte haben laut Tegel Projekt weiterhin Bestand. Sie sei vor allem »als kooperativer Denk- und Experimentierraum für die Bauwende konzipiert«, in dem Fachleute aus Forschung, Architektur und Planung, aus Holz- und Bauwirtschaft, Komponentenherstellung und Digitalisierung sowie viele andere mehr »an der Entwicklung innovativer nachhaltiger Bau- und Werkstoffe sowie Fertigungsprozesse arbeiten«.

    »Ich glaube, in der Lage sind wir nicht, dass wir jetzt eine staatliche Wohnungsbaueinheit brauchen«, bekräftigte am Montag Bausenator Christian Gaebler (SPD) im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses die Haltung. Das Problem der Landes-Wohnungsbaugesellschaften seien »die Preise, die sich aber jetzt nicht daran festmachen, dass sich irgendjemand da große Gewinne einstreicht, sondern dass einfach die Kosten auch für Material und Logistik entsprechend gestiegen sind und übrigens auch die Kosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter«.

    Katalin Gennburg bestreitet das. »Die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel und die Kapazitäten sind Voraussetzungen für ein funktionierendes kommunales Wohnungsbauprogramm«, sagt sie. Das gehe los bei eigenen Planungskapazitäten und weiter mit Bauhütten oder auch Recyclinghöfen für Baustoffe. Die private Bauwirtschaft nutze ihre Kapazitäten für das Produkt, das am lukrativsten sei, so die Linke-Politikerin. »Ein öffentliches Fertigteilwerk kann aber entscheiden: Ich fertige keine Bauteile für Luxusbalkons, sondern Module für den gemeinnützigen Wohnungsbau«, nennt sie ein Beispiel.

    Die Ziele der Holzbauhütte waren ehrgeizig. In der 2020 vorgelegten Potenzialanalyse »Bauhütte 4.0 – Innovations- und Produktionsstandort für den urbanen Holzbau« kamen Forschende des Fraunhofer-Instituts für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik sowie der Technischen Universität Berlin zu dem Schluss, dass so »die Grundlage für das effiziente Bauen mit Holz in urbanem Maßstab« gelegt werden könnte.

    Zum damaligen Zeitpunkt war der Holzbau 10 bis 15 Prozent teurer als konventionelle Baumethoden. Mit der Bauhütte sollte »ein System etabliert werden, mit dem mittelfristig um 20 bis 25 Prozent günstiger gebaut werden kann als bei konventioneller Bauweise«, wie es bei der Vorstellung der Analyse hieß. Dabei werden gleichzeitig 80 Prozent klimaschädliche Emissionen eingespart. »Der Name Bauhütte 4.0 bezieht sich auf die Idee der Dombauhütte, die auch prägender Gedanke des Bauhauses war. Der Geist der interdisziplinären Ideenschmiede von damals soll in ihr fortleben: Abermals kommen in der Bauhütte 4.0 kluge, kreative Köpfe zusammen, um auf neuen Wegen qualitatives Bauen durch industrielle Fertigung erschwinglich zu machen«, erklärte Tegel Projekt 2020.

    »Wir sind in Alarmbereitschaft, denn die Bauhütte war ein wesentlicher Beitrag, um die Bauwirtschaft in Berlin zukunftsfähig zu machen. Es ist inakzeptabel, wenn die Holzbauhütte aus privatem Profitinteresse abgewickelt wird«, sagt Katalin Gennburg.

    Schon lange vor den infolge der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine explodierten Materialkosten beklagten die Landes-Wohnungsunternehmen, entweder gar keine Angebote auf Ausschreibungen zu bekommen oder nur zu stark überhöhten Preisen. Doch selbst mitten in der größten privatwirtschaftlichen Baukrise seit Langem sacken die Fertigstellungen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften massiv ab. Wurden 2022 noch fast 6000 Wohneinheiten von ihnen fertiggestellt, waren es 2023 nur noch knapp 4600; für das laufende Jahr werden nur noch 4100 neue kommunale Wohnungen erwartet.

    Vor 100 Jahren sprangen Gewerkschaften und öffentliche Hand nicht nur in Berlin, sondern beispielsweise auch in Wien in die Bresche, die das dramatische Versagen des gewinnorientierten Sektors in der sozialen Wohnraumversorgung hinterlassen hatte. Da die private Bauwirtschaft mit Verweigerungen und Preisabsprachen die öffentlichen und gemeinnützigen Bauprojekte auszubremsen versuchte, reagierten Sozialdemokratie und Gewerkschaft mit dem Aufbau einer sozialen Bauwirtschaft.

    2018 forderte der Stadtsoziologe Andrej Holm eine zeitgemäße Wiederauflage des Konzepts Bauhütte, um den öffentlichen Bau in Schwung zu bringen. In ihrer Klausur in Rheinsberg machte sich die Linksfraktion des Berliner Abgeordnetenhauses im gleichen Jahr den Ansatz zu eigen. Gemeinsam mit den Grünen wurde schließlich als erster Anlauf die Holzbauhütte auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tegel auf den Weg gebracht. Doch das Thema Fertigung von Modulen hat sich bekanntlich inzwischen erledigt.

    Ein von der Linksfraktion 2019 ausgearbeiteter Antrag mit dem Titel »Landeseigene Baukapazität aufbauen!« scheiterte am innerkoalitionären Veto der SPD. Die Grünen-Fraktion hatte nach längeren internen Diskussionen und zahlreichen Änderungen dem Prüfauftrag zum Aufbau eines landeseigenen Baubetriebs schließlich ihre Zustimmung erteilt, unter anderem mit der Begründung, dass auch viele Private sich »verstärkt Baukompetenzen und Planungskapazitäten in ihre Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels« holten. Doch die SPD blieb bei ihrem Nein.

    »Zwischen Linken und Grünen war die Holzbauhütte ein Gemeinschaftsprojekt. Ökologisches Bauen ist ein zutiefst grünes Thema. Über die Systemfrage ist es ein linkes Thema«, sagt Katalin Gennburg. Die Bauhütte sollte in ihren Augen insgesamt die Möglichkeit bieten, nachhaltiges und ökologisches Bauen auch mit weiteren alternativen Baustoffen wie Stroh, Hanf oder Lehm voranzubringen. »Soziale Bauträger wie beim Haus der Statistik oder beim Dragonerareal müssten mit eingefasst werden. Die Erkenntnisse, wie man solche Projekte eigentlich realisieren kann, müssten auch in Verwaltungswissen überführt werden«, so die Abgeordnete.

    »Der Umbau der Landes-Wohnungsunternehmen (LWU) ist allerdings eine zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Bauhütte ein Erfolg werden kann«, sagt Gennburg. Hier herrscht weitgehend Einigkeit zwischen Linke und Grünen. Denn wie in der Sitzung des Bauausschusses deutlich wurde, war es die Gesobau, die darauf beharrte, ihren Auftragnehmer für den Wohnungsbau im Tegeler Schumacher-Quartier selber auszusuchen. Die Linke-Politikerin spricht in diesem Zusammenhang von einem »Baufilz« von Landeseigenen und einer überschaubaren Anzahl von Projektentwicklern, die den Löwenanteil des kommunalen Neubaus errichten.

    »Zur Erfüllung der ehrgeizigen Neubauziele muss die Neubaufähigkeit der landeseigenen Wohnungsunternehmen durch einen gemeinsamen deutlichen Ausbau ihrer Planungs- und Baukapazitäten verbessert werden«, darauf hatten sich die beiden Parteien in den Koalitionsverhandlungen 2021 bereits geeinigt. Dafür sollte bis Mitte 2022 eine »rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts« gegründet werden. »Sie unterstützt die Unternehmen bei der Nutzung von Synergien, übernimmt den Aufbau einer gemeinsamen Bau- und Planungskapazität, richtet ein betriebswirtschaftliches Controlling ein und koordiniert die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen«, hieß es zu den konkreten Aufgaben. Bis Ende 2023 sollte »ein umsetzungsorientiertes Konzept zur besseren Zusammenarbeit der LWU bis hin zur eventuellen Bildung einer Holding« entwickelt werden. Doch die SPD lehnte strikt ab.

    »Wir haben durchdekliniert, was Linke-Baupolitik sein könnte. Nur wenn man diese Messlatte anlegt, kann man ernsthaft in Koalitionsverhandlungen gehen, die nicht bloße Farbenspiele sind«, sagt Katalin Gennburg. »Wir brauchen starken kommunalen Einfluss bei dem, was am längsten währt: Immobilien.«

    #Berlin #Tegel #Stadtentwicklung #Kapitalismus #SPD

  • Über Uber beschwert
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181465.arbeitsbedingungen-ueber-uber-beschwert.html


    Ein Auto des Fahrdienstleisters Uber in Berlin-Prenzlauer Berg Foto: dpa/Carsten Koall

    14.4.2024. von Peter Nowak - Am Freitagnachmittag gab es um das Berliner Hotel Adlon herum eine große Polizeiabsperrung. Viel Prominenz aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik fand sich dort zum Bundespresseball ein. In Sichtweite hatte die Gruppe Taxi-Kultur eine Leinwand aufgebaut. Nach einigen technischen Problemen zu Beginn wurde deutlich, gegen wen sie protestiert. »Wir wenden uns gegen die Partnerschaft und das Sponsoring des Bundespresseballs durch den Fahrdienstanbieter Uber«, erklärte Klaus Meier von Taxi-Kultur.

    Es war nicht der erste Protest der Gruppe. Auf der Leinwand waren Kurzvideos einer Aktion am 22. März vor der ehemaligen Mercedes-Benz-Arena in Berlin-Friedrichshain zu sehen. Die große Halle, in der Sport- und Kulturevents stattfinden, war kürzlich in Uber-Halle umbenannt worden. Der Schriftzug ist jetzt gut sichtbar an der Halle angebracht. Außerdem heißt der Platz zwischen dem S- und U-Bahnhof Warschauer Straße und der Halle seit Kurzen Uber-Platz. Für die protestierenden Taxifahrer*innen handelt sich dabei um die Landnahme eines Konzerns, der für sie der Inbegriff einer Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse ist. »Das Geschäftsmodell von Uber gründet sich auf Niedriglohn. Im Taxi-Gewerbe hingegen sollten eigentlich alle Fahrer*innen den Mindestlohn bekommen«, sagt ein Taxifahrer.

    »Doch tatsächlich bekommen den Mindestlohn aktuell nicht alle Beschäftigten im Berliner Taxi-Gewerbe« erklärt Andreas Komrowski dem »nd«. Er ist Mitglied der AG Taxi bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Damit gehört er zu den wenigen gewerkschaftlich organisierten Taxifahrer*innen. Der Organisationsgrad in der Branche ist gering.

    Das ist auch ein Grund, warum es in der Gruppe Taxi-Kultur eine Kooperation zwischen den Taxiunternehmen und den Beschäftigten gibt, was Komrowski durchaus nicht unkritisch sieht. »Wir Fahrer*innen kämpfen seit Jahren dafür, dass auch die Zeit, in der wir auf Fahrgäste warten, als Arbeitszeit anerkannt und bezahlt wird. Das aber lehnen die Taxi-Unternehmen ab«, benennt Komrowski einen Interessengegensatz zwischen Beschäftigten und Unternehmen in der Branche.

    Allerdings betont er auch, dass sich die finanzielle Situation im Taxi-Gewerbe durch Uber und Co. in den letzten Jahren enorm verschlechtert habe. »Das ist auch ein Grund, warum wir uns als Taxi-AG bei Verdi an der Protestaktion gegen Uber beteiligen«, betont Komrowski. Der Gegner war an diesen Abend gut sichtbar. Direkt neben der Kundgebung parkten mehrere Nobelautos, auf deren Türen neben dem Symbol der Bundespressekonferenz der Sponsor Uber prangte.

    Passant*innen, die sich am Abend über den Taxi-Protest informierten, standen größtenteils durchaus kritisch zu dem Fahrdienstleister. »Bei uns in Dänemark ist Uber illegal«, sagte ein Gymnasiast aus Kopenhagen, der zu Besuch in Berlin ist. Auch im Nachbarland ist Uber wegen Dumpinglöhnen und der Zerstörung des Taxi-Gewerbes umstritten.

    Ein anderer Passant meinte, in Hamburg gebe es nur eine geringe Zahl von Uber-Wagen. Die seien dort nicht erwünscht. Da fragen sich manche, warum sich die Politik in Berlin daran nicht ein Beispiel nimmt und der Landnahme von Uber Grenzen setzt. Das fordert auch die Gruppe Taxi-Kultur. »Dafür werden wir in der nächsten Zeit noch öfter auf der Straße sein, wenn sich da nichts ändert«, kündigt Klaus Meier weitere Proteste an.

    #Berlin #Taxi #Uber

  • German colonial genocide in Namibia the #Hornkranz massacre

    Introduction

    On 12 April 1893, German colonial troops attacked the Nama settlement of ||Nâ‡gâs, known today as Hornkranz. Their intent was to destroy the settlement and its people, after its leader, Hendrik Witbooi, refused to sign so-called ‘protection’ treaties—tools of the German colonial administration for controlling sovereign indigenous nations and their lands. As their presence in what they declared in 1885 as ‘German Southwest Africa’ grew, the German regime was increasingly unwilling to tolerate the independence and agency exercised by Hendrik Witbooi and his clan in the face of the encroaching German empire.

    In their attack on Hornkranz, the Germans wanted to both make an example of the Witbooi clan and to punish them for their defiant rejection of German rule. Curt von Francois, who led the attack, made his objective clear: ‘to exterminate the Witbooi tribe’ (Bundesarchiv, R 1001/1483, p. 46). In this premeditated act of erasure, his troops massacred almost eighty women and children before capturing another hundred, burned what remained of the settlement to the ground, and established a garrison, rendering it impossible for survivors to return.

    Though the genocide of the Nama, Ovaherero and other peoples indigenous to what is now modern-day Namibia is widely recognised to have taken place between 1904 and 1908, the Nama people remember this massacre as the true first act in the genocide against them. This is substantiated not only by the clarity of the German objective to destroy the |Khowesin as a people, but also by the retrospective reading of Hornkranz as a clear precedent of the systemic tactics of dispossession and destruction that would be used by the Germans against the Nama, the Ovaherero, the San, and others in the years to come.

    Outside of the descendant communities, the events at Hornkranz have until now been overlooked and underrepresented, as has the cultural significance of the settlement itself within the dominant historiography, broadly based on the German visual and narrative record. The site of the former Witbooi settlement was expropriated and today constitutes a private farm, access to which is possible only with special permission from its owner. The descendants of Hornkranz are rarely able to visit their own cultural heritage sites and commemorate the struggle of their ancestors.

    The faint extant traces of the Witbooi settlement at Hornkranz can be identified today only with the guidance of the descendants and the historians that learned from them. Two plaques on the site are the only indications of the Nama presence on that land. One plaque was inaugurated by the community in 1997, the only occasion on which they were able to gather to commemorate the massacre at the site where it took place. The other plaque (date unknown) glorifies the German troops, even going so far as to include an offensive slur for the Nama; the massacre is described as a ‘battle’, conveying little of the atrocities perpetrated there.

    The descendants of Hornkranz and the wider Nama community continue to struggle for justice and for opportunities to correct the historical record and tell the story of Hornkranz on their own terms. In support of their efforts to resist this erasure, we worked with descendants, who have inherited knowledge of their community’s history through oral transmission over multiple generations, to reconstruct the lost settlement and produce a new body of visual evidence about the massacre and its aftermath. Led by their testimonies, we used modelling and mapping techniques along with our own field research and a very limited archival record to situate their accounts and rematerialize Hornkranz.

    Our reconstruction of the Witbooi settlement at Hornkranz aims to underscore the vitality of oral tradition in the act of reconstituting the colonial archive and testifies to the oral transmission of inherited knowledge as an ongoing act of resistance in itself.
    Background

    The |Khowesin (Witbooi) people, a semi-nomadic subtribe of the wider Nama peoples, settled around the perennial spring at Hornkranz in 1884-1885, the very period during which the Berlin Conference, formalising the fragmentation of Africa into colonies and protectorates, was taking place. The chief of the Witbooi clan, Hendrik Witbooi, later went on to become one of the most prominent figures of anti-colonial resistance in Southwest Africa, uniting all Nama clans and later forming a coalition with the Ovaherero to fight against the German colonial regime.

    Following the establishment of their settlement in Hornkranz, the Witbooi Nama lived relatively undisturbed until 1892, when first attempts to compel Hendrik Witbooi into signing a protection treaty began. Hendrik Witbooi, aware that the true objective of the so-called ‘protection treaties’ was nothing short of subjugation, was the last leader to refuse to comply:

    What are we being protected against? From what danger or difficulty, or suffering can one chief be protected by another? […] I see no truth or sense, in the suggestion that a chief who has surrendered may keep his autonomy and do as he likes.

    The German attempt to secure control over the peoples inhabiting the colony and their land is manifested in their mapping efforts. The first map we found featuring Hornkranz dates to 1892, the same year that the Germans began demanding the Witbooi sign such treaties. Despite Witbooi’s refusal to sign, Hornkranz is labelled in these German maps as ‘proposed Crown Land’ already six months before the attack—the very act of cartographic representation prefiguring the expulsion and massacre to follow less than a year later.

    After the Germans attacked Hornkranz, the Witboois were finally forced to concede and sign one of the protection treaties they had so long been resisting.

    A decade later, in 1904, the Nama joined the Ovaherero in an anti-colonial struggle against German rule. In response, the Germans issued an extermination order against the Ovaherero and later, another against the Nama. Hendrik Witbooi died in battle on 29 October 1905. Following his death, the Nama tribes surrendered. The extermination order against the Nama was never revoked.
    12 April 1893: The Attack and Aftermath

    The German troops approached the settlement in the early hours of 12 April, planning to attack under the cover of night without any warning. They then split into three contingents—a recounting of this strategy is recorded in the diary of Kurd Schwabe, one of the perpetrators of the attack. Von Francois led the attack from the northern side, entering the village first, while Schwabe approached from the east.

    Hendrik Witbooi, who was allegedly sitting outside of his house when he noticed the approaching troops, ordered all Nama fighters to retreat and take up defensive positions along the riverbed, where he expected the ensuing battle to take place. Instead, the German troops stopped when they reached the sleeping village and proceeded to target the defenceless population that had stayed behind. The brutality of the onslaught came as a shock to Hendrik Witbooi, who had not expected the Germans to unleash such ‘uncivilised’ tactics upon another sovereign nation.

    Sixteen thousand rounds of bullets were reportedly discharged by the Germans in the span of just thirty minutes. According to the testimony of descendants and corroborated by Schwabe’s diary, some victims were burned alive in their homes.

    The canisters recovered from the site during our fieldwork in September 2023 indicate where some exchange of fire may have taken place while the Witbooi fighters were retreating. While the found bullets were identified as those used by the Witbooi Nama, their location and distribution also corroborates written descriptions of the massacre unfolding in the inhabited area of the settlement, with stored ammunition exploding from inside the burning houses.

    The massacre yielded 88 victims: ten men, including one of Hendrik Witbooi’s sons, and 78 women and children.

    The following day, the German troops returned to raze what remained of the settlement to the ground. Promptly after, a garrison was established on the ashes of the Witbooi settlement, reinforcing the Germans’ clear intention to claim the land and prevent the Witboois from ever returning.

    Over the next year, the Witbooi Nama made several attempts to return to Hornkranz, resulting in four more skirmishes on the site. Eventually, they were forced to sign a protection treaty in Naukluft in August 1894, which cemented the dispossession of their land.

    The treaty meant that the Witbooi Nama were now obliged to assist the Schutztruppen in their battles against other tribes, most devastatingly at the Battle of Waterberg in August 1904 (see our Phase 1 investigation of this event). Once the Nama realised the true genocidal intent of the Schutztruppen, they united with the Ovaherero against colonial rule. The extermination order against the Nama was issued on 22 April 1905.

    After the genocidal war ended in 1908, Hornkranz was sold off to a private owner and a police station was established on its premises. Today, the police station building is the main farmhouse.

    Nama descendants are seeking to establish the 1893 massacre as the first act of genocide against the Nama, and 12 April as the official Genocide Remembrance Day in Namibia.

    This investigation—part of a larger collaboration between Forensic Architecture, Forensis, Nama Traditional Leaders Association (NTLA) and Ovaherero Traditional Authority (OTA)—seeks to support the community’s broader efforts to make the site accessible for commemoration and preservation.

    Methodology
    What Remains

    Little material evidence of Hornkranz survives today. This is in part due to the scale and totality of destruction by the Germans; but it is also a testament to the Witbooi’s steadfast resistance to being documented by the colonial regime, as well as to the light footprint the Nama exerted on the land through their semi-nomadic inhabitation and subsistence. The archival record about the Witbooi and Hornkranz is also sparse and skewed. Alongside an incomplete and biased colonial description of the massacre and the settlement, the only visual representation of Hornkranz on record is a soldier’s crude sketch showing its houses set alight by the German troops on the night of the massacre. The memory of Hornkranz as it was at the time of the attack lives on instead through the descendant communities who have inherited the testimonies of their forebearers about its material culture, rituals, life and environmental practices; our reconstruction and understanding of Hornkranz is possible only insofar as we are led by their testimonies.

    Around the rectangular patch where Hendrik Witbooi’s house once stood, Maboss Ortman and Lazarus Kairabeb, NTLA advisors, identified stones they said are the ruins of the house. Right next to it is the only stone foundation in the settlement, that of a church still under construction at the time of the German assault. These two traces anchored us spatially when we began the 3D reconstruction. We were told by Zak Dirkse, a Nama historian, that Hendrik Witbooi’s house was located higher up in the settlement, with the other houses further down toward the river.

    The other remains and known landmarks of the original Hornkranz settlement help us to navigate it and determine its approximate boundaries. During our visit to the site, the farm owner pointed us to a long strip of clustered stones he explained were the remains of the settlement’s defensive walls, some 300 metres north-west of the church ruins. To the south, by the river, the settlement’s former cemetery is marked by the spread of small rectangular cut stones marking each grave. Further along the river, Maboss and Lazarus showed us the remains of two defensive ramparts, guard outposts downhill from the settlement on its outer edges. They recounted that these ramparts were identifiable to the Witbooi from a distance by a white cornerstone that stands out among the brown stones the rest of the rampart is made of. The ramparts are placed along the hill leading down to the river and would have had a wide lookout view. A few steps to the west of one of the ramparts, we found what brought the Witbooi to this area, a rare perennial spring, which acted not only as a fresh water source for the village, but as a lifeline to the fauna and flora on which the Witbooi relied to survive. Since the early 20th century, this spring has been surrounded to its north by a concrete dam. By establishing this constellation of remains and landmarks, we were able to clarify the approximate outer edges of the settlement.

    Reconstruction

    To reconstruct the Hornkranz settlement, departing from the few architectural landmarks at our disposal, we replicated the architecture of each house and the elements of family life around it, estimated the area of inhabitation within the settlement, and constructed possible layouts of house distribution within the settlement. This reconstruction was led by the close guidance of descendants of the Witbooi we met with in Gibeon, the expertise of Nama historian Zak Dirkse, and the feedback of the Witbooi Royal House council, the representative body of the Witbooi Nama. Our model represents the most comprehensive visual reconstruction of the Witbooi settlement to date.

    Architecture of the Settlement

    Houses in Hornkranz consisted mostly of round domed huts, between four and five metres in diameter, and constructed with cladding made out of reed mat or a mix of animal dung and clay. Zak explained that these huts would have been constructed on a light foundation made up of the same dung and clay mixture spread on the ground. A central pole would act as the main structural pillar on which the reed mats would rest. According to members of the Witbooi descendants, alongside these huts there would have been other houses built of stone, like that of Hendrik Witbooi. Descendants also explained that houses typically had two entrances opposite one another and positioned on an east-west axis with the main entrance facing east.

    Working with the community descendants and Zak, we used 3D modelling software to reconstruct what a typical family home would have looked like. We were told that outside the houses, many families would have had a round kraal lined with a light wooden fence where they kept smaller livestock. Close to the main entrance, they would also have had a fireplace and a simple wooden rack to hang and dry meat. The main kraal of the settlement was near the chief’s house, where a separate storage hut also stood.

    The light environmental trace of the Nama, the German colonial army’s obliteration of the settlement, the failure of subsequent administrations to engage in preservation efforts, and the conversion of the land into a private farm all make it difficult to locate definitive traces of the layout and location of homes based on what little remains at the modern-day site. Nevertheless, by closely reading the texture of the ground, we found possible traces of cleared, round areas surrounded by larger rocks, and noted areas of sparse vegetation growth, a potential indicator of the impact of the huts’ clay-dung foundations. We marked five possible sites where Witbooi homes might have stood.

    Zak explained that a defensive wall would have flanked the settlement along its more vulnerable northern and eastern fronts. We studied the contours of the landscape to estimate, based on the presence of limited remains, how the wall might have cut through the landscape. We estimate that the eastern wall may have been constructed along the peak of the hill to the settlement’s east, given its optical reach and defensive position.

    Area of Inhabitation

    To estimate the area of inhabitation and the settlement’s population, we studied the remaining ruins of the settlement, the terrain of the landscape, and the land’s geological features.

    Houses, we were told, would have been built on flatter ground. We used a 12.5 metre resolution digital elevation model (DEM) to build the terrain in our 3D model and further analysed it in geographic information system (GIS) software. From the DEM, we extracted the contour lines of the landscape and conducted a slope analysis, which calculates the percentage of slope change in the settlement. Analysis of the contours and the areas of low slope help to define the curvature of the settlement’s inhabitation.
    Contour Analysis - 1 metre contours of the site of Hornkranz derived from a digital elevation model (DEM). (Forensic Architecture/Forensis)

    We then traced and excluded uninhabitable geological features from the area of potential inhabitation, including bodies of water and large embedded rock formations. Together, the land’s features, its topography, and our estimated location of the defensive wall help establish where people may have lived.

    Layout of Hornkranz

    Building on the traces of potential houses we previously identified within the landscape and the descendant’s description of the settlement, we were able to algorithmically model potential layouts of the settlement. We used the 3D procedural modelling software application Houdini to design an algorithm that would generate possible layouts of the settlement according to a set of rules, including our defined area of potential inhabitation and the approximate space each household would need for its family life (which we approximate to be a radius of 10 metres). The rules fed to the algorithm were that the houses had to be at least 20 metres apart, each house was approximately 5 metres in size, and there were sixty houses in total with a deviation of +/- ten houses.

    According to the Hornkranz descendants, there would have been around four to six people per household. With an average of five people per household, we estimate the population to be around 300 people per household.
    Number of inhabitants

    The exact population size of Hornkranz at the time of the attack is not known. Sources provide estimates ranging from 250 up to nearly one thousand inhabitants.

    In addition to the members of the |Khowesin Nama clan, Hendrik Witbooi also gathered followers from other clans at Hornkranz, including the ǀAixaǀaen (Afrikaner Oorlams), ǁKhauǀgoan (Swartbooi Nama), Khaiǁkhaun (Red Nation Nama) and ǂAonin (Topnaar Nama). Indeed, the various Nama subtribes were elastic social entities.

    We estimated the 1893 population of Hornkranz by referencing the reported number of individuals killed and captured. Hendrik Witbooi wrote in his diary that 88 people were killed by the Germans that day, 78 of them women and children and ten of them men, with one hundred women and children captured by German colonial forces. Other sources indicate a similar number of casualties: 85 women and children, and ten men (Missonary Olpp, cited in Steinmetz 2009). Descendant narratives also mention the successful escape of some women and children during the German assault. Assuming that before the attack, women and children totalled at least 178 (according to Hendrik Witbooi’s figures), and that women and children made up around three out of five family members in an average household, we estimate there could have been around sixty households and three hundred people in Hornkranz on the dawn of the German attack.

    https://forensic-architecture.org/investigation/restituting-evidence-genocide-and-reparations-in-german-colon

    #Allemagne #colonialisme #massacre #génocide #Namibie #architecture_forensique #histoire #histoire_coloniale #témoignage #Nama #Hendrik_Witbooi #Witbooi #Curt_von_Francois #Ovaherero #San

    ping @reka

  • Armut und soziale Probleme lassen sich nicht strafrechtlich lösen
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181178.amtsgericht-tiergarten-armut-und-soziale-probleme-lassen-sich-nic

    9.4.2924 von Niels Seibert - Nicht die Straftaten erschrecken, sondern das Justizsystem einer Gesellschaft, die keine angemessenen Antworten auf die existierende Armut hat

    Fünfzig Tagessätze in Höhe von jeweils 15 Euro, insgesamt also 750 Euro Geldstrafe für einen Bürgergeldempfänger, der zwei Salamis im Gesamtwert von 7,58 Euro im Rewe-Supermarkt nach eigener Auskunft »aus Versehen nicht aufs Band gelegt« hat.

    100 Tagessätze à 15 Euro Geldstrafe für einen ehemals heroinabhängigen, heute im Substitutionsprogramm befindlichen Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente wegen dreimaligen Fahrens ohne Fahrschein.

    Vier Monate Haft ohne Bewährung für eine Mutter von vier Kindern, darunter ein fünf Monate altes Baby, für den Versuch, Lebensmittel für 47,57 Euro im Discounter Netto ohne zu bezahlen mitzunehmen.

    Je 70 Tagessätze zu 15 Euro für Vater und Mutter, zusammen 2100 Euro, wegen gemeinschaftlichen Diebstahls von Kinderkleidung im Verkaufswert von 205 Euro bei Primark.

    Vier Monate Haft auf Bewährung für einen 34-Jährigen, der seit drei Monaten einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, wegen Fahrens ohne Fahrschein vor zehn und vor sechs Monaten.
    Beschleunigte Verfahren

    Die Angeklagten werden wie am Fließband abgearbeitet und verurteilt. Im 15-Minuten-Takt finden die Gerichtsverhandlungen hier am Tempelhofer Damm statt. In der Außenstelle des Berliner Amtsgerichts wird, fernab vom Hauptgebäude in Moabit, über strafrechtlich relevante Sachverhalte mit einfacher Beweislage entschieden. Es handelt sich fast immer um einen der beiden Bagatelldelikte: den »Diebstahl geringwertiger Sachen« oder das Fahren ohne Fahrschein, das in juristischer Fachsprache »Erschleichen von Leistungen« heißt. Bis zu 15 Verfahren werden an einen Vormittag terminiert – zweimal pro Woche. Zwei Richterinnen teilen sich diese Verhandlungen, in längerfristigen Krankheitsfällen springen Richterinnen und Richter aus Moabit ein.

    Von August 2022 bis Februar 2024 besuchte ich etwa 180 dieser Termine, von denen 100 tatsächlich verhandelt wurden. Bei den anderen waren die Angeklagten teils entschuldigt, teils unentschuldigt nicht erschienen oder es wurde erst beim Termin festgestellt, dass der oder die Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig ist und eine Übersetzung benötigt wird. 93 Prozent der öffentlichen Verhandlungen endeten mit Verurteilungen zu Geld- und Haftstrafen. Die anderen Fälle waren Einstellungen gegen Geldauflage, einmal Einstellung wegen Geringfügigkeit und einmal Freispruch. Kein einziges Mal kam es zu einer Einstellung gegen Sozialstunden oder einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, obwohl dies zumindest bei einem leeren Strafregisterauszug ohne Vorstrafen möglich wäre.

    Viele der Angeklagten stehen jedoch nicht zum ersten Mal vor Gericht und haben teils mehrere Eintragungen im Bundeszentralregister. Der Weg, den das Gericht dann geht, ist, »noch mal eins draufsetzen«, wie es eine Richterin im März 2023 formuliert hat. Das heißt, die erneute Verurteilung fällt in der Regel härter und für die Angeklagten schmerzhafter aus als die letzte Strafe.

    Eskalierende Bestrafung

    So kommt es zu immer höheren Geld- oder zu Haftstrafen, selbst wenn die Betroffenen seit ihrer Tat eine radikale Lebensveränderung hinter sich haben, beispielsweise ihre Drogenabhängigkeit überwunden, einen Arbeitsplatz gefunden, durch einen Umzug ihr soziales Milieu verlassen oder eine Familie gegründet haben. Auch die Amtsanwaltschaft, die die Aufgabe der Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren übernimmt und personell mit jedem neuen Prozesstag wechselt, beantragt solche steigenden Strafen, ohne auch nur zu bedenken, dass eine erneute harte Bestrafung zu einem Rückfall führen und das neue Leben ruinieren könnte.

    »Ich habe den Eindruck, bei Ihnen kann man noch was retten«, begründet im Frühjahr 2023 die Amtsanwältin ihr Plädoyer für eine zweimonatige Haftstrafe auf Bewährung wegen versuchten Diebstahls eines Shampoos im Wert von 4,40 Euro. Sie möchte der Angeklagten »vor Augen führen, dass Knast droht«. Die Richterin schließt sich an: »Da muss jetzt mal ein Cut rein.« Eine Bewährungsstrafe bei einem solchen Ladendiebstahl ist eine harte Strafe. Die beschuldigte Person darf sich in der Bewährungszeit nichts mehr zuschulden kommen lassen, sonst muss sie ins Gefängnis. Auch in einem Wiederholungsfall gibt es keine Bewährung mehr.

    Es grenzt an Realitätsferne, wenn irgendjemand glaubt, durch ein weiteres, noch härteres Urteil komme eine Person »endlich zur Einsicht«. Es gibt tatsächlich einige Verfahren, wie das gegen einen Arbeitslosen, der nach acht Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrschein – die immer höheren Strafen haben keine Verhaltensänderung bewirkt – noch ein neuntes Mal verurteilt wurde. Seine Geldstrafen summieren sich seit 2008 auf über 11 000 Euro, annähernd der Betrag, den Monatstickets im selben Zeitraum gekostet hätten.

    Unter den Verurteilten sind außergewöhnlich freundliche und ehrliche Menschen. Obwohl sie gerade verurteilt worden sind, verabschieden sie sich zugetan: »Danke und bleiben Sie gesund!« Sie sind auch aufrichtig, wie der mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrschein verurteilte ausgebildete Fliesenleger, der von einer Richterin gefragt wird, mit welchem Verkehrsmittel er heute zum Gericht gekommen sei: »Mit Öffentlichen.« Ob er ein Ticket habe, beantwortet er ohne zu zögern: »Nein. Ich bin schwarzgefahren. Wie soll ich sonst kommen, wenn ich kein Geld habe? Ich muss doch kommen!« Seine Ehrlichkeit hat ihm nicht geholfen: Das folgende Urteil lautet vier Monate Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung.

    Viel Armut in einem so reichen Land

    Nahezu alle Menschen, die hier vor Gericht stehen, sind auf staatliche Leistungen angewiesen. Manche haben einen Migrationshintergrund, teils mit, teils ohne deutsche Staatsangehörigkeit, manche von ihnen leben in Geflüchteten- oder anderen Gemeinschaftsunterkünften. Unter ihnen sind Menschen, die – wie sie es vor Gericht formulieren – immer mal wieder »Hunger«, aber »kein Geld« haben.

    Viele der Angeklagten haben gesundheitliche und psychische Leiden. Sie haben Schwierigkeiten, in der Welt zurechtzukommen, weil diese ihnen Probleme bereitet. Sie geben offen zu, ihr »Leben nicht auf die Reihe« zu kriegen oder dass ihre »Nerven kaputt« seien. Sie führen oft auch kein leichtes Leben, Einzelne haben langjährige Erfahrung mit Obdachlosigkeit oder Drogenabhängigkeit. Es sind zum Teil Menschen, denen das gesellschaftliche Miteinander schwerfällt, oder es schwer gemacht wird und die selbst darunter leiden; die laut eigener Auskunft »schusselig« oder »chaotisch« sind und ständig sämtliche ihrer Papiere, Fahrkarten und Ausweise vergessen oder verlieren. Oder sie sind aufgrund von Unfällen, Todesfällen und anderen Unglücksfällen »vom Schicksal gebeutelt« und werden immer wieder aus der Bahn geworfen. Es sind Menschen darunter, die sich in einem Teufelskreis befinden und es aus eigener Kraft nicht schaffen, sich aus dem Elend zu erlösen.

    Die Lebensrealität vieler Angeklagter steht im krassen Widerspruch zur Äußerung einer Oberamtsanwältin vom März 2023, die in diesem Kontext fast höhnisch wirkt: »Jeder ist nun mal seines Lebens Schmied.«

    Dass eine Verurteilung nicht dabei hilft, aus dem Verhängnis herauszukommen, wissen die Richterinnen und Richter aus ihrer täglichen Erfahrung: Trotz immer höherer Strafen landen viele wieder vor Gericht. Einige haben bis dahin noch nicht einmal ihre letzte Geldstrafe vollständig abbezahlt. Womit auch? Das Bürgergeld sieht keinen Bedarf dafür vor. So wird das Geld zum Überleben noch knapper. Diese Menschen brauchen etwas anderes als ein Gerichtsverfahren, in dem sie – der persönlichen Lebenssituation inadäquat – nach juristischen Vorgaben des Strafgesetzbuchs beurteilt werden. Soziale und gesellschaftliche Probleme lassen sich nicht strafrechtlich lösen.

    Mandatierter und beigeordneter Rechtsbeistand

    Nur etwa jede/r zehnte Angeklagte hat überhaupt eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Manche haben sich diese auf eigene Initiative oder mit der Unterstützung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern besorgt, zahlen die Kosten dafür aus eigener Tasche, sind schon vorher beraten worden und werden in der Regel angemessen verteidigt. Anderen wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vom Gericht beigeordnet, wie beispielsweise dem vorläufig Festgenommen, der bis zum Prozesstermin eine Woche inhaftiert war, oder dem Angeklagten, der unter Bewährung steht und dem eine Inhaftierung droht. Einer dieser Anwälte ist häufiger zu sehen, er wird offensichtlich gerne beigeordnet. Deshalb kennt man sich: Er wird von einer Richterin herzlich mit »Hallöchen« begrüßt. Eine Beiordnung wird von Prozessbeteiligten aber auch kritisch betrachtet, wie eine Amtsanwältin in einem Pausengespräch Ende 2022 eingesteht: Das sei »eine Gelddruckmaschine«.

    Beigeordnete Anwältinnen und Anwälte, so der Eindruck, geben sich oft nicht so viel Mühe wie die selbst gewählten. Sie werden ihrer Bezeichnung »Verteidigerin« beziehungsweise »Verteidiger« nicht gerecht. Viele von ihnen sehen ihre Mandantin beziehungsweise ihren Mandaten zum ersten Mal während des Gerichtstermins, manche sprechen vorher noch nicht mal mit ihnen und begrüßen sie erstmals im Gerichtssaal. Einer hat, nachdem seine Mandantin ihren Ladendiebstahl bereut hat, gesagt: »Da kann man nur hoffen, dass es stimmt«, und ihr damit fast unterstellt, die Unwahrheit zu sagen. Ein anderer hat den gesamten Prozessverlauf über kein Wort gesagt und erst die Richterin nimmt ihn nach einer abschließenden Frage des Angeklagten, was das Urteil bedeute, in die Pflicht: »Ihr Anwalt wird Sie darüber aufklären!« Ein weiterer Rechtsanwalt, der sich ebenso wenig durch eine engagierte Verteidigung ausgezeichnet hat, verabschiedet sich nach der Verurteilung seines Mandanten zu 120 Tagessätzen à 15 Euro von der Richterin: »Tschüss, hat Spaß gemacht, auf Wiedersehen!«

    Strukturell repressive Atmosphäre

    Der über 100 Quadratmeter große Verhandlungssaal 0202 befindet sich im Erdgeschoss eines LKA-Gebäudes. Der Gebäudekomplex, die strenge Einlasskontrolle, die kalte Atmosphäre des Wartebereichs im Flur vor dem Gerichtssaal schüchtern ein.

    Die meisten Angeklagten begeben sich allein in diese für sie ungewohnte Situation. Manche werden auch zwangsvorgeführt, beispielsweise diejenigen, die ihre Briefe nicht öffnen, von den Vorladungen keine Kenntnis nehmen und deshalb morgens um sieben Uhr von der Polizei zu Hause abgeholt werden. Im Saal müssen sie sich erst orientieren, die wenigsten finden sich auf Anhieb zurecht. Sie werden deshalb mal freundlich, mal im Befehlston darauf hingewiesen, wohin sie sich setzen sollen beziehungsweise wohin nicht. Demütig fragen manchmal Angeklagte um Erlaubnis für das Natürlichste der Welt: »Darf ich meine Jacke ausziehen?« Oder: »Darf ich meine Tasche abstellen?« Verunsichert blicken sie von unten auf die erhöht sitzenden Richterinnen und Richter.

    Juristendeutsch statt leichte Sprache

    Einschlägig, Amtsanwältin, Schlussvortrag oder Geschäftsstelle gehören hier zum alltäglichen juristischen Vokabular, mit dem nicht alle hier Angeklagten etwas anfangen können. Um einfache oder leichte Sprache, die hier meist angebracht wäre, bemüht sich keiner der Prozessbeteiligten. Überhaupt gibt es hier wenig Sensibilität für Sprache und Wortwahl. Einen Schwarzen Angeklagten, der eine Krankheit erwähnt hat, fragt eine Richterin ohne mit der Wimper zu zucken, ob das »Schwarzfahren« auch mit seiner Erkrankung zu tun hätte.

    Allein zu verstehen, was in diesem Saal passiert, fällt vielen Angeklagten schwer. Immer wieder ist bemerkbar, dass Angeklagte noch nicht einmal die Funktion der verschiedenen Prozessbeteiligten kennen und deshalb den gesamten Prozessverlauf nicht richtig verstehen können. Sie wissen nicht genau, wer der Mensch vor ihnen ist, der ihnen sagt, wann sie reden dürfen. Sie wissen nicht, wer der Mensch an der Seite ist, der die Vorwürfe vorliest und später eine Strafe beantragt. Das zeigt sich wiederholt unmittelbar nach dem Schlusswort der Amtsanwaltschaft, wenn die Angeklagten das letzte Wort erhalten. So glaubt beispielsweise ein 30-Jähriger, der Antrag auf 120 Tagessätze zu 10 Euro sei schon das Urteil gewesen und erklärt: »Ich hab nicht verstanden, wie viel ich zahlen soll.« Fragen wie »Wie viel muss ich bezahlen?« oder »Kann ich das auch in Raten zahlen?« sind nach dem staatsanwaltschaftlichen Plädoyer keine Seltenheit. In einem Fall ist es nach solchen »letzten Worten« eines Angeklagten sogar vorgekommen, dass – ohne weitere Worte und ohne die Frage zu beantworten oder den Antrag der Amtsanwaltschaft zu erklären – unmittelbar das Urteil verkündet wurde.

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    Eine andere Beschuldigte hat noch weniger verstanden und äußert nach dem Plädoyer für 60 Tagessätze zu 15 Euro: »15 Euro? Einverstanden.« Auch sie wird nicht darüber informiert, was »Tagessätze« bedeutet oder über das Recht und die Funktion des letzten Wortes in einem Gerichtsprozess unterrichtet. So geschieht es auch bei Nachfragen nach der Urteilsbegründung. Angeklagte werden stattdessen lapidar verabschiedet: »Sie bekommen Post, da steht alles drin.« Die unwissenden Angeklagten werden teilweise nicht aufgeklärt. Sie werden sogar gelegentlich gar nicht ernst genommen und respektlos behandelt.

    Es geht allerdings auch anders. Anfang November 2022 stellt eine junge, 1998 geborene Richterin zu Verhandlungsbeginn sich und die anderen Anwesenden mit Funktion und Name vor. In einem dem Prozess folgenden Pausengespräch meint dann die Amtsanwältin: »Mir macht das ja nichts aus, aber meine Kollegen werden das nicht gut finden, wenn sie namentlich vorgestellt werden.« Die Richterin, darüber etwas erschrocken, entschuldigt sich: »Dazu habe ich mir gar keine Gedanken gemacht. Das ist ja auch eine Sache des Datenschutzes.« Das stimmt nicht ganz, da die Namen auch im Urteil stehen. Die Anmerkung der Amtsanwältin hat jedenfalls dazu geführt, dass das vorbildliche Vorgehen der am Berufsanfang stehenden Richterin damit beendet war. Beim folgenden Prozesstermin hat sie auf eine Vorstellung der Prozessbeteiligen verzichtet. Die Hoffnung auf Veränderung schwindet dahin.
    Übersetzungsfehler

    Für einen polnischen Staatsbürger, im August 2022 angeklagt wegen Diebstahls von Lebensmitteln in einem Rewe-Supermarkt, übersetzt ein Dolmetscher die Worte der Amtsanwältin. Auf einmal spricht der Angeklagte dazwischen, zunächst leise auf Polnisch, dann versucht er es etwas lauter auf Deutsch: »Ich verstehe nicht.« Die Anklägerin weist ihn umgehend zurecht: »Herr P., jetzt rede ich!« Die Richterin pflichtet ihr bei: »Die Amtsanwältin hat das Wort!« Diese spricht ihre Sätze zu Ende, der Dolmetscher übersetzt weiter als sei nichts gewesen. Danach gibt es keine Nachfrage mehr, auch der Dolmetscher schweigt, obwohl der Angeklagte offensichtlich etwas in seinem eigenen Verfahren nicht verstanden hat.

    Auch zu Missverständnissen bei der Übersetzung kommt es immer wieder. Eine Dolmetscherin versteht »gestohlene Hosen« statt »gestohlene Dosen« und übersetzt entsprechend. Der Angeklagte sieht sie sichtlich irritiert an. Erst als »Dosen« erneut fällt, bemerkt sie ihren Fehler und ist so ehrlich, ihn transparent zu machen. Sie erbittet sich Zeit, die fehlerhafte Übersetzung zu korrigieren. Es steht zu vermuten, dass viele Übertragungsfehler und Ungenauigkeiten nicht aufgedeckt werden, besonders in Verfahren, in denen alles beschleunigt ablaufen soll. Oft entsteht auch der Eindruck, dass die Dolmetscherinnen und Dolmetscher nicht vollständig übersetzen, weil ihre Übertragung weitaus kürzer ist als das zu übersetzende gesprochene Wort.

    Angeklagte, die vor Gericht eine Übersetzung benötigen, haben danach keine Dolmetscherin und keinen Dolmetscher mehr zur Verfügung, um beispielsweise Berufung gegen das Urteil einzureichen. Da Rechtsmittel nur in deutscher Sprache eingelegt werden können, bleibt ihnen dieser Rechtsweg zumindest erschwert.

    Kein öffentliches und politisches Interesse

    Die für alle frei zugänglichen Verfahren hier am Tempelhofer Damm stoßen auf wenig öffentliches Interesse. Die Besuchsbänke bleiben meist leer. Neben Aktivistinnen von »Justice Collective«, die einzelne Gerichtsprozesse gegen von Armut, Ungleichheit und Rassismus Betroffene beobachten, sind höchstens ein paar Praktikantinnen und Praktikanten der Justiz anwesend, die ab und zu dorthin geschickt werden und in den drei unbequemen Bankreihen mit jeweils neun Sitzen Platz nehmen.

    Die fehlende Öffentlichkeit für diese örtlich ausgelagerten Verfahren liegt auch daran, dass es politisch wenig Interesse daran gibt. Die Gerichtsverwaltung und die Berliner Senatsverwaltung für Justiz führen noch nicht einmal eine Übersicht über die Anzahl der Verfahren in Tempelhof.

    Richterinnen, Richter und Justizbeamte äußerten mehrmals, dass es hier doch »nicht so spannend« sei. Hier würden »keine Klimakleber angeklagt«, begründet dies ein Richter, der 2023 kurzzeitig als Krankheitsvertretung eingesprungen ist. Allerdings liegen sie alle falsch. Hier im Saal 0202 ist es durchaus interessant und die Verfahren haben Öffentlichkeit verdient. An nur einem x-beliebigen Tag lernt man viel über die soziale Verfasstheit der Gesellschaft und des Justizsystems. Selbst Menschen, die keinen großen Glauben mehr an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz besitzen, wären überrascht über manche Abgründe, die sich hier auftun.
    »Wenn Sie Hunger haben, warum gehen Sie nicht zurück in Ihre Heimat?«

    An einem Sommervormittag verliest die Amtsanwältin die Anklage gegen eine Moldauerin und deren volljährige Tochter. Die beiden werden beschuldigt, durch selbstständige Handlungen »eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen«, wie es in Juristensprache heißt. Die Mutter, so die Anklage weiter, habe beim Einkauf in einem Aldi-Discounter Erdbeeren, Ketchup und andere Lebensmittel sowie Kosmetika im Verkaufswert von 55,89 Euro in die Taschen ihres »Klaurocks« getan. Die Tochter habe sie dabei abgeschirmt.

    Die anwesende Dolmetscherin übersetzt alles simultan ins Russische und bei der anschließenden Befragung die Antworten der Angeklagten ins Deutsche. Ob sie hier im Land bleiben wolle, ist die erste Frage der Richterin, die bejaht wird. Warum habe sie einen »Klaurock« getragen, will die Richterin weiter wissen. »Wir tragen oft Röcke mit Taschen«, lautet die übersetzte Antwort. Die Richterin kommentiert: »Das kann ich mir vorstellen.«

    Tempelhofer Justizgeschichten

    Besonders bei einer der beiden hier in Berlin-Tempelhof zuständigen Richterinnen ist so eine Befragung nicht untypisch. Immigrantinnen und Immigranten wurden in den vergangenen anderthalb Jahren beispielsweise gefragt: »Was wollen Sie hier in Deutschland?« Oder: »Warum sind Sie gekommen … «, um dann gleich eine mögliche Antwort vorzugeben: »… um hier ein besseres Leben zu haben?« Oder: »Haben Sie in Ihrer Heimat auch so viel gestohlen?« Oder: »Jetzt sind Sie schon viele Jahre in Deutschland. Warum sprechen Sie noch kein Deutsch?« Oder, an eine Frau mit krankem Sohn gerichtet: »Wenn er wieder gesund ist, wollen Sie dann wieder zurück oder hierbleiben?« Nach solchen Fragen folgt auch mal eine Anmerkung: »Ich habe den Eindruck, dass Sie hierhergekommen sind, um Straftaten zu begehen.« Oder: »Wenn Sie immer weiter Straftaten begehen, ist klar, dass Sie wieder ausreisen müssen.« Oder empathielos zu einer Asylantragstellerin: »Mal schauen, wie das [Asylverfahren] ausgeht nach einer Vorstrafe.« Die Fragen und Kommentare erstaunen jedes Mal aufs Neue, zumal sie weder für die Tataufklärung noch für die Festlegung der Strafzumessung relevant sind.

    Wiederholt drängt sich der Gedanke auf, die Richterin habe Vorurteile. »Warum haben Sie gestohlen?«, fragt sie weiter, worauf die Moldauerin antwortet: »Ich hatte Hunger.« Darauf erneut die Richterin: »Wenn Sie Hunger haben, warum gehen Sie nicht zurück in Ihre Heimat?«

    Im anschließenden Plädoyer spricht die Amtsanwältin von krimineller Energie der Angeklagten, hat aber auch einen gut gemeinten Rat: Es gebe Essensküchen und die Tafeln. In Deutschland müsse man nicht verhungern. Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen in Höhe von je 10 Euro. Das Urteil lautet dann für beide Beschuldigten sechs Wochen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Richterin begründet das mit Wiederholungsgefahr. Das Urteil solle davor abschrecken, erneut zu stehlen.

    Den Aufgaben nicht nachgekommen

    Sie fühle sich nicht am richtigen Platz, äußerte die oben bereits erwähnte junge Richterin in einem weiteren Pausengespräch mit der Amtsanwältin. Hier sei es eintönig, hier gebe es »nicht das große Unrecht«, stattdessen immer dieselben Delikte. Das sei für den Berufsanfang gut, aber rechtlich und juristisch diskutiere man hier nichts. Deshalb wird sie nach Moabit zu den »großen Fällen« wechseln: Gewaltdelikte, schwerer Raub, gewerbsmäßiger Diebstahl. Das sei dann »nicht mehr lustig«, ergänzt die Amtsanwältin, als ob es hier in Tempelhof lustig wäre. Eine andere Richterin, die hier schon seit über 15 Jahren arbeitet, fühlt sich sehr wohl. Sie kann, so der Eindruck, bis zu ihrer Pensionierung eine ruhige Kugel schieben.

    Vielleicht finden es Richterinnen und Richter auf Dauer nervig, wenn sie den Eindruck gewinnen, wiederholt angelogen zu werden. Oder wenn Menschen vor ihnen sitzen, mit denen eine Konversation schwierig ist, die vor sich hin erzählen, auch wenn andere gerade sprechen. Oder wenn der stechende Geruch von Alkohol und ungewaschener Kleidung hoch zum Richterpult dringt und keine Möglichkeit besteht auszuweichen. Vielleicht sind das auch Gründe dafür, dass Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Richterinnen und Richter abstumpfen, die Menschen und ihre Probleme nicht mehr sehen und ihren eigenen Aufgaben nicht mehr nachkommen: In keinem öffentlichen Verfahren wurde beispielsweise eine Gutachterin oder ein Gutachter beauftragt, nach Paragraf 20 StGB zu prüfen, ob eine »Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen« vorliegen könne, weder bei Menschen, die sich kaum verständigen können, noch bei Angeklagten, die unter Alkoholeinfluss geklaut und alkoholisiert und nahezu unzurechnungsfähig vor Gericht erschienen sind.

    Das Schicksal der Menschen interessiert hier nicht

    Bei der ersten Verhandlung des Tages im Februar 2024 gegen eine Iranerin sitzen zwei Justizbeamte mit im Gerichtssaal. Das gab es bislang nur ein anderes Mal, als sich eine Richterin vor tätlichen Angriffen eines Angeklagten fürchtete und deshalb um Beistand bat. Heute geht alles seinen gewohnten Gang, die Angeklagte wird zu 60 Tagessätzen in Höhe von 15 Euro verurteilt. Dann kommt die Überraschung: »Gegen Sie liegt ein Haftbefehl vor«, sagt die Richterin nach der Urteilsbegründung. Von der letzten Strafe aus dem Oktober 2021, 30 Tagessätze zu 15 Euro, seien bislang nur 15 Euro eingegangen. 435 Euro und die Gerichtskosten sind noch offen. »Da sind noch 29 Tage zu verbüßen. Die Wachtmeister werden Sie jetzt abführen.« Es folgt eine Verhaftung im Gerichtssaal.

    Wie es mit den Angeklagten nach dem Urteil weitergehen wird, ist nicht Gegenstand der Gerichtsverfahren. Darum müssen sich Richterinnen und Richter nicht kümmern, und daher muss es sie auch nicht interessieren, wie die Verurteilten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen – die etwa zwei Netto-Monatseinkommen entsprechen – aufbringen sollen. Sie bekommen nicht mit, auf welche Schwierigkeiten die Menschen stoßen werden, die eben noch vor ihnen saßen. Sie erfahren nicht, dass die Verurteilten von der Bürokratie überfordert werden, dass die Versuche scheitern, Ratenzahlungen zu vereinbaren, dass die Möglichkeit, die Geldstrafe durch eine gemeinnützige Tätigkeit abzuarbeiten, nicht genutzt wird oder misslingt, dass es in manchen Fällen auch zu einer ersatzweisen Vollstreckung, also zu Gefängnis, kommen wird. Wenn Angeklagte vor Gericht von diesen Schwierigkeiten erzählen wollen, wird ihnen regelmäßig das Wort entzogen. »Das tut nichts zur Sache.« Die Richterinnen und Richter interessieren die Menschen einfach nicht.

    #Berlin #Tempelhof #Klassenjustiz

  • Gerichtsreportage: Es muss nicht immer Knast sein
    https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181308.klassenjustiz-gerichtsreportage-es-muss-nicht-immer-knast-sein.ht

    8.4.2024 von Niels Seibert - Beginnen wir mit einem Ratespiel. Am 11. Januar 2023 haben in Berlin zwei Gerichtsverhandlungen unmittelbar nacheinander im gleichen Saal bei der gleichen Richterin stattgefunden. In beiden Fällen sind die Angeklagten dreimal bei einem versuchten Ladendiebstahl erwischt worden. Die Ware ist jeweils im Geschäft verblieben, es ist kein Schaden entstanden. Beide stehen erstmals vor Gericht, sind nicht vorbestraft. Sie gestehen die Tat und entschuldigen sich in der laufenden Verhandlung.

    Das erste Verfahren läuft gegen eine deutsche Staatsbürgerin: Die Lehrerin hat 3400 Euro Nettoeinkommen. Sie hat bei Edeka beim ersten Mal Süßwaren und Hackfleisch, beim zweiten Mal Fisch und Wurst sowie bei einem dritten Mal Fleisch im Wert von etwa 36 Euro eingesteckt, ohne zu bezahlen. Gegen einen georgischen Staatsbürger, der auf Grundleistungen angewiesen ist und monatlich knapp 400 Euro erhält, wird das zweite Verfahren geführt. Er hat bei Galeria Kaufhof, Decathlon und Deichmann versucht, sich ein neues Paar Schuhe zu besorgen. 49,99 Euro hätten die Deichmann-Schuhe gekostet. Nun die Frage: Welche Urteile wurden in den beiden Verfahren gefällt?

    Für den im Kaukasus geborenen, arbeitslosen Angeklagten fordert die Anklägerin in ihrem Schlussvortrag aufgrund der »hohen Tatwerte«, gemeint ist der Wert der Schuhe, eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 15 Euro, insgesamt 2700 Euro. Die Lehrerin müsste bei dieser Höhe – 180 Tagessätze zu dem an ihr Einkommen angepassten Satz von 110 Euro – knapp 20 000 Euro zahlen. Unschwer zu erahnen: Es kam anders.

    Die angeklagte Lehrerin ist gleich zu Beginn eloquent aufgetreten. Das ist nicht üblich an dieser Außenstelle des Amtsgerichts Tiergarten, hier am Tempelhofer Damm, wo hauptsächlich gegen sozial benachteilige Menschen verhandelt wird. Als sie die Höhe ihrer monatlichen Einkünfte nennt, wird erstaunt aufgemerkt. Gutverdienende stehen hier nur äußerst selten vor Gericht. Ihre bevollmächtigte Rechtsanwältin führt dann in der Verhandlung aus, die Anklage habe Wirkung gezeigt, sei ein »heilsamer Schock« gewesen, ihre Mandantin sei geläutert. Sie regt eine Einstellung des Verfahrens an – mit der Auflage einer Zahlung an eine gemeinnützige Organisation. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden, man einigt sich auf 500 Euro. Das Verfahren wird ohne Urteil eingestellt.

    Das Urteil in der darauffolgenden Verhandlung gegen den georgischen Arbeitslosen fällt dagegen verhältnismäßig hart aus: Fünf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Es ist leicht zu bemerken: Wer reich ist, kommt bei Gericht gut weg, wer dagegen arm ist, dem droht Knast.

    Ersatzfreiheitsstrafe ist keine Lösung

    Ob diese Einzelfälle verallgemeinerbar sind und man von Klassenjustiz sprechen kann, lässt sich nicht belegen. In keiner anderen der 100 besuchten Verhandlungen in Tempelhof war eine so gutverdienende Person angeklagt. Das Ergebnis der Verhandlung, die Einstellung gegen Zahlung an eine gemeinnützige Organisation, gehört jedenfalls zu den seltenen Ausnahmen.

    In über 90 Prozent der verhandelten Verfahren kommt es zu Verurteilungen. In diesem Gerichtssaal am Tempelhofer Damm nimmt also alles seinen Anfang. Hier werden die Urteile gefällt über Angeklagte, die versucht haben, Lebensmittel im Supermarkt zu stehlen oder die den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrschein genutzt haben. Mit ihren ohnehin sehr geringen Einkünften müssen sie nun noch eine Strafe abbezahlen und haben dadurch noch weniger Geld. Und wenn sie ihre Geldstrafe nicht zahlen können, müssen sie eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Jedes Jahr werden deshalb in Deutschland über 50 000 – vor allem ärmere – Menschen inhaftiert.

    Das wird als Problem erkannt. Deshalb gibt es Initiativen wie freiheitsfonds.de, die Betroffenen finanziell helfen, oder die Anregung der Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers aus dem vergangenen Jahr, die Tagessatzhöhe für Mittellose auf fünf Euro zu senken. Noch weiter geht die von der Linksfraktion 2023 im Bundestag vorgeschlagene Orientierung am Einbußeprinzip, das eine Geldstrafe vorsieht, die neben der Lebensführung beglichen werden kann. Bei Personen, die am Existenzminimum leben, können dies auch sehr geringe Beträge ab einem Euro pro Monat sein.

    Zu den Reformen gehören auch die 2023 vom Bundestag beschlossene Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafen und die angestrebte Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein durch Streichung des im Nationalsozialismus eingeführten Paragrafen 265a StGB. Aber all das wird nichts Grundsätzliches daran ändern, dass weiterhin mittellose Menschen wegen Bagatelldelikten wie Ladendiebstahl verurteilt werden. Die Armutsbestrafung – wie sie kritisch genannt wird – geht weiter.

    Läden und Verkehrsbetriebe

    Neben dem Gesetzgeber könnten auch die Geschäfte und Verkehrsgesellschaften einen anderen Umgang finden. Bei allen Diebstahlversuchen konnte die Ware weiter verkauft werden. In keinem der Fälle erlitt der Laden ein Verlust. Im Gegenteil, manchmal zahlen die auf frischer Tat Ertappten eine »Vertragsstrafe«, auch »Fangprämie« genannt, bei Edeka in Höhe von 100 Euro, bei Rossmann 75 Euro. Die Geschäfte könnten nach dieser Zahlung von einer Anzeige absehen und damit weiteres Unheil verhindern. Das tun sie aber oft nicht. So kommt es zu einer Anklage, einem Prozess und einer zweiten Geldstrafe, dieses Mal durch ein gerichtliches Urteil.

    Über das Berliner Neun-Euro-Ticket für Sozialleistungsbeziehende sind die wenigsten der Angeklagten informiert, die bei einer Ticketkontrolle erwischt wurden. Sie legen stattdessen dem Gericht auf Nachfrage oft ein teureres Monatsticket, auch mal ein überteuertes Touristenticket oder mehrere Einzelfahrscheine vor und belegen damit, dass sie inzwischen nicht mehr ohne Fahrschein fahren. Mit dem Kauf dieser kostspieligen Tickets schenken sie der BVG Geld, weil sie die günstigste Ticketvariante offensichtlich nicht kennen oder die für das Sozialticket notwendige Beantragung einer Kundenkarte für sie zu kompliziert ist.

    Aus der Zeit des bundesweit gültigen Neun-Euro-Tickets von Juni bis August 2022 gab es übrigens so gut wie keine Anklagen. Die Anklagen wegen »Erschleichens von Leistungen«, wie sich dieser Straftatbestand nennt, konzentrierten sich auf die Monate bis Mai und dann wieder ab September 2022. Unabhängig davon, ob in der Zeit auch weniger Kontrollen stattfanden, weist dieses Phänomen womöglich auf einen Ausweg aus der Misere: Ein öffentlicher Personennahverkehr mit einem bekannten, preisgünstigen und einfach zu erwerbenden Monatsticket könnte solche Anklagen und Verurteilungen reduzieren.
    Lehrreiche Ausnahme: Ein Freispruch

    Der einzige Freispruch, den es in den 100 besuchten Verhandlungen gab, verdient eine Würdigung. Es ist ein besonderer Gerichtstermin. Herr G. erscheint an diesem Januarmorgen mit seinem gesetzlichen Betreuer und seinem Rechtsanwalt. Außerdem sind drei Zeugen geladen: zwei BVG-Kontrolleure und die Schwester des Angeklagten. So viele Beteiligte gibt es selten bei einem Verfahren hier am Tempelhofer Damm.

    Der 1989 geborene G. hat einen Hauptschulabschluss. Er bezieht Bürgergeld und bemüht sich gerade um einen Job als Landschaftsgärtner auf einem Friedhof. Diesen würde er gerne ausüben, sagt er, weil er nicht mit Menschen klarkomme und an diesem Arbeitsort wenig Kontakt mit ihnen hätte. Seit seinem 19. Lebensjahr hat er einen gesetzlichen Betreuer, weil – so formuliert es G. – er selbst »nicht gut mit Geld umgehen« könne. »Ich vergesse sehr viel«, gibt er zu.

    Um seine Finanzen kümmert sich ein Betreuer. Dieser hat errechnet, dass G. nach Abzug seiner laufenden Kosten – beispielsweise Strom – im Monat noch 280 Euro zur Verfügung hat. Davon muss G. noch eine Strafe in monatlichen Raten von 50 Euro abzahlen. Somit bleiben weniger als 60 Euro pro Woche für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und andere persönliche Bedürfnisse. Das ist die Lebensrealität vieler hier Angeklagter.

    In den vergangenen 18 Monaten wurde er dreimal in Berliner U- und Straßenbahnen ohne Fahrschein angetroffen. Er hat jedoch seit zwei Jahren durchgehend eine Monatskarte, berichtet sein Betreuer, diese aber offenbar nicht mitgeführt. Warum er sie dann nicht nachträglich bei der BVG vorgelegt habe, fragt der Richter. »Das kostet auch sieben Euro Bearbeitungsgebühr«, antwortet der Betreuer. Sieben Euro zahlen sei besser als ein Strafverfahren, kommentiert der Richter. »So weit hat Herr G. nicht gedacht«, meint der Betreuer.

    Die beiden geladenen Zeugen der BVG können sich aufgrund ihrer zahlreichen Fälle erwartungsgemäß an den Angeklagten nicht erinnern – und damit auch nicht an seine Äußerungen, warum er bei der Kontrolle kein Ticket dabei hatte.

    Seine jüngere Schwester, Büroangestellte in Berlin, berichtet im Zeugenstand, dass er einen gültigen Fahrschein hatte: »Seit Oktober vor jetzt über zwei Jahren kaufe ich für ihn die Monatskarten. Er holt sie sich bei mir ab oder wir kaufen zusammen eine.« Warum sie das tue, fragt der Richter nach. »Soll ich ehrlich sein? Dummheit. Er ist verplant und verpeilt. Er vergisst sein Portemonnaie. Er weiß nicht, welcher Wochentag ist. Wir arbeiten daran, es wird besser.« Wenn sie mit ihm weggeht, frage sie ihn immer: »Handy, Schlüssel, Portemonnaie – hast du alles dabei?«

    Vorbildliche geschwisterliche Hilfe

    So unterstützt sie ihn seit über zwei Jahren. Anlass waren seine letzte Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrschein und ihre Feststellung, dass er aus dem Teufelskreis ohne Hilfe nicht allein herauskommen kann. Da er nachweislich einen Fahrschein hatte, beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidiger einen Freispruch. Der Richter folgt den Plädoyers.

    Das Beispiel zeigt, dass eine verbindliche und regelmäßige Unterstützung mehr helfen kann als wiederholte Strafanzeigen und gerichtliche Strafen. Diese Schwester, die sich ihres schusseligen Bruders angenommen hat, ist die einzige Heldin in all den überwiegend traurigen Gerichtsgeschichten vom Tempelhofer Damm. Sie kümmert sich beispielgebend um ihren Bruder, hat ihm vermutlich den guten Betreuer besorgt und nach der erneuten Anklage auch den souveränen Rechtsanwalt.

    Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind hier jedoch die Ausnahme: Weniger als zehn Prozent der Angeklagten werden anwaltlich vertreten. Nur wegen eines solchen Rechtsbeistands kam es in den 100 beobachteten Fällen überhaupt zu Verfahrenseinstellungen, die äußerst selten sind – wie im Beispiel der Lehrerin. Ohne juristische Verteidigung ist eine Verurteilung so gut wie sicher.

    Der erste Teil dieser zweiteiligen Reportage erschien am 6. April in »nd.Die Woche«. Ein Kommentar des Geschäftsführers des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), Lukas Theune, zu diesen Verfahren ist ebenfalls erschienen.

    #Berlin #Tempelhof #Klassenjustiz

  • Kollwitzplatz in Berlin: Wo sich reiche Eltern die Kante geben
    https://www.berliner-zeitung.de/panorama/kollwitzplatz-in-berlin-wo-sich-reiche-eltern-die-kante-geben-li.22


    Wer am grumpy Crêpes-Verkäufer scheitert, muss auf die süße Leckerei verzichten. Klara Bezug für Berliner Zeitung am Wochenende

    13.04.2024 von Clint Lukas - Ich habe fünf Jahre lang jeden Sonnabend als Currywurst-Verkäufer auf dem Wochenmarkt am Kollwitzplatz gearbeitet. Habe Sekt und Pommes mit Trüffelmayo an Touristen und neureiche Menschen aus Prenzlauer Berg verkauft, bei Regen und Hitze und Schnee. Man könnte sagen, ich kenne diesen Markt in- und auswendig. Natürlich nur aus der Froschperspektive.

    Denn wenn so ein Personal Branding Coach mit schwäbischem Dialekt und 300.000 Euro im Jahr erst mal vor einem steht, frühmorgens, am Anfang der Schicht, dann erkennt man recht schnell, wo der Bauer den Most holt. Da wird einem klar, dass man nur die Currysau ist, ein bisschen origineller als ein Hausangestellter, aber auf derselben gesellschaftlichen Stufe rangierend.

    „Ich krieg eine Portion Pommes“, verkündet der Coach im Feldherrenton. „Und noch eine kleine Portion dazu, aber ohne Salz, für meinen Sohnemann hier.“

    Der Blick auf den Sohnemann ist zum Glück vom Tresen blockiert, wenigstens das bleibt einem erspart. Und so könnte es dann acht bis zehn Stunden weitergehen – ein Trauerspiel über den armen Arbeiter, der von bornierten Bürgern gequält wird. Wäre das der Fall gewesen, ich hätte niemals fünf Jahre lang durchgehalten. Warum sollte man sich so etwas antun? Fakt ist aber: Wir durften zurückfeuern, wenn uns danach war. Einem tollen Chef und vielleicht auch dem Berliner Hausrecht sei Dank.

    Die Möchtegern-Côte d’Azur Ost-Berlins

    „Erst mal heißt das: Ich hätte gern, und nicht: Ich krieg eine Portion Pommes. Und zweitens wird dein Kind das bisschen Salz schon vertragen. Du kannst es ja nicht vor allem beschützen.“ Bei der ersten derartigen Entgegnung sind Leute wie der Personal Branding Coach naturgemäß not amused. Man könnte annehmen, dass sie nie wieder auftauchen werden, dass man sie ein für allemal los ist. Doch das Erstaunliche: Sie kommen wieder. Und zwar immer wieder.

    Es ist mein bescheidener, über eine Reihe von Jahren gewonnener Eindruck, dass betuchte Prenzlinger es genießen, sich einmal pro Woche von formell Untergebenen übers Maul fahren zu lassen. Man kann das vielleicht mit der Maskenball-Tradition im Feudalismus vergleichen. Tief in sich drin wissen sie, dass sie als invasive Spezies hier eingefallen sind und wie die Schlingpflanzen alles aus dieser Stadt rausgewürgt haben, was mal cool war. Sie wollen deshalb bestraft werden. Deshalb holen sie sich gewissenhaft jeden Sonnabend ihre Portion Berliner Schnauze ab und empfehlen das ihren Freunden als besonders authentisches Erlebnis. Kann man es ihnen verdenken? Wir wollen doch alle abseits der ausgetretenen Pfade wandeln.

    Der Currystand wird inzwischen nicht mehr von meinem tollen Ex-Chef betrieben und hat dadurch sowohl seinen Charme als auch den pädagogischen Auftrag verloren. Doch zum Glück gibt es Ersatz. Hundert Meter die Kollwitzstraße runter in Richtung Senefelderplatz findet man ihn, neben dem Stand mit fränkischem Brot und dem Wollschwein-Metzger: den grumpy Crêpes-Verkäufer.

    Er wurde erst unlängst so getauft, vom gleichen Schlag Kunden, die aus Bremen und Tübingen anreisen, um sich mit wohligem Grausen schuhriegeln zu lassen. Denn das ist wirklich ein hundsgemeiner Knochen. Unbestechlich, gerecht, gnadenlos. Zufällig kenne ich ihn ganz gut und verbringe gern ein bis zwei Stunden in seiner Nähe.
    Heute leider nicht – wer hier einen Crêpe bekommt, entscheidet nicht die Kundschaft

    „Ein Crêpe mit Nutella“, trägt ihm eine distinguiert wirkende Dame um die sechzig auf.

    Daraufhin er: „Gnädige Frau. Sie haben schon ein paar Jahre auf diesem Planeten verbracht, genauso wie ich. Ist es da wirklich zuviel verlangt, hallo oder bitte zu sagen?“

    Ihre Mimik erstarrt zum Gletscher. „Ich bin nicht hier, um höflich zu sein“, sagt sie.

    „Alles klar“, sagt er. „Und ich bin nicht hier, um Geld zu verdienen.“

    In der Folge wird die Verblüffte ihres Platzes vor seinem Stand verwiesen. Die Schlange rückt ungerührt nach. Ab Mittag ist sie oft zwanzig bis dreißig Kunden lang. Man dürfte annehmen, dass die Viertelstunde Wartezeit reicht, sich im Vorfeld für das Gewünschte zu entscheiden.

    „Jaaa ... also ich glaube, hm ... Ich glaube, ich nehme einen mit Zimt und Zucker.“

    Der grumpy Crêpes-Verkäufer kommt dem Auftrag wortlos nach.

    „Und du, Calvin? Calvin! Ich hab jetzt einen Eierkuchen mit Zimt und Zucker genommen. Willst du auch einen haben? Du musst deutlicher sprechen! Ach, wirklich? Ist dir das nicht zu ... Na, gut. Dann noch einen mit Käse und Schinken.“

    Woraufhin mein Freund den bereits fertigen Crêpe in die Mülltonne feuert und Calvin sowie seinen junggebliebenen Ü50-Daddy zum Teufel schickt. Lebensmittelverschwendung in Prenzlauer Berg! Und das nur, weil man den Domestiken nicht schnell genug sagt, was sie tun sollen. Dieser Ort ist besser als jede Instant-Karma-Compilation auf YouTube.

    Obwohl das jetzt auch nicht zu biestig daherkommen soll. Man muss sie auch lieb gewinnen, diese Gestrandeten. Die aus ihren engen, protestantischen Dörfern flohen, um die Welt zu erobern, und die sich hier längst eine viel schlimmere Hölle geschaffen haben. Altbau-Eigenheim, Frau, Kinder und SUV. Letzten Endes sind sie genau so kaputt wie ich. Der vielleicht besser nach Berlin passt, aber auch nur ein Zugezogener ist.

    Jedenfalls rührt es mein Herz zu sehen, wie etepete sie morgens um zehn die Szene betreten. Der Kollwitzplatz als die Côte d’Azur Ost-Berlins. Alles dreht sich um den Nachwuchs, ums wohlfeile Networking. Man checkt die Nachbarn ab, die Kollegen, die Frau des Kollegen. Und jeder fühlt sich dem anderen überlegen.

    Doch sobald sie ein, zwei Flaschen Grauburgunder im Turm haben, kullern sie auf dem Spielplatz herum, pissen in Hecken, werden laut und gewöhnlich. Der Nachwuchs, komplett unbeaufsichtigt, schlägt sich gegenseitig munter mit Schaufeln die Schädel ein. Doch keine Sorge: Was auf dem Kollwitzmarkt passiert, bleibt auf dem Kollwitzmarkt. Denn nächste Woche geht alles von neuem los.

    #Berlin #Prenzlauer_Berg #Kollwitzplatz #Kollwitzstraße #Senefelderplatz

  • Betrug auf Uber, Bolt und Freenow: Legt den Sumpf trocken mit einem höheren Mindestlohn!
    https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/betrug-auf-uber-bolt-und-freenow-legt-den-sumpf-trocken-mit-einem-hoher

    14.3.2024 von Benedikt Schmidt - Viele Uber- und Bolt-Fahrer betrügen den Staat um Steuern. Doch Repression löst nicht das Grundproblem, dass sich Menschen illegale Arbeit suchen, wenn sie nicht genug Geld verdienen.

    Uber, Bolt und andere Mobilitäts-Apps haben mit Billigpreisen erreicht, dass sich unter ihnen eine organisierte Betrügerei aufbläht. Nach Recherchen des Tagesspiegels und des „rbb“ sind in Berlin Hunderte Fahrer ohne Lizenz unterwegs. Mietwagenfirmen, bei denen sie angestellt sind und an die Uber und Co. Fahrten vermitteln, begehen offenbar systematisch Steuer- und Sozialbetrug. Als Gegenmittel könnte eine sehr einfache Maßnahme helfen: ein höherer Mindestlohn.

    Dieser liegt derzeit bei mickrigen 12,41 Euro pro Stunde. Angesichts der hohen Teuerung – die zwar zurückgeht, aber Supermärkte senken ja deshalb ihre Preise nicht – haben schon Alleinstehende am Monatsende Geldsorgen, sie können nichts ansparen. Noch verheerender ist die Situation für Personen, die für Bekannte oder eine Familie mitverdienen, viele müssen das Gehalt mit Bürgergeld aufstocken. Da liegt es nahe, ins Auto zu steigen und schwarzzuarbeiten. Ein höherer Mindestlohn wirkte dem entgegen, weil der existentielle Druck abnähme.

    Nun könnte man einwenden, Kriminelle scheren sich nicht um Mindestlöhne, sie hinterzögen ohnehin Steuern. Das Argument ist nicht falsch, natürlich brauchen wir schärfere Kontrollen durch Zoll und Polizei, und die Aufsichtsbehörde Labo muss endlich aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und nicht jedem Hansbambel in der Stadt Lizenzen für seine Fahrzeugflotte erteilen. Aber Repression löst das Grundproblem nicht: Menschen werden sich weiter illegal Arbeit suchen, wenn sie in vielen Branchen nicht genug Geld verdienen.

    Diese Malaise werden auch Mindestpreise für die Mietwagenfirmen nicht lösen, wie sie das Taxigewerbe vorschlägt. Denn wenn die Unternehmen Steuern hinterziehen, können sie die Taxis weiter unterbieten. Von einem höheren Mindestlohn profitierten hingegen auch die Taxifahrer, von denen sich die meisten am unteren Rand der Einkommensskala befinden.

    Mehr Mindestlohn machte Taxifahrten vielleicht teurer und er könnte das Geschäft von Uber und Co. in Deutschland zerschlagen. Na, und? Dann fahren wir alle endlich öfter mit dem öffentlichen Nahverkehr, eine Branche, in der die Gewerkschaften einen hohen Organisierungsgrad haben und für ordentliche Tariflöhne sorgen. Die jetzt in illegalen Autos sitzenden Fahrer könnten vielleicht bald Busse lenken und so das Fachkräfteproblem der BVG der Deutschen Bahn lindern.

    Benedikt Schmidt befasst sich seit Wochen intensiv mit den Machenschaften der Mietwagenfirmen.

    #Berlin #Uber #Mindestlohn