„Er wird hinter Gittern bleiben“

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  • Taxifahrer-Mörder in Berlin verurteilt – Richter: „Er wird hinter Gittern bleiben“
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    Ein damné de la terre schlägt um sich, tötet. Die Justiz tut, was sie kann. Sperrt ein, wirft Schlüssel weg.

    Der Richter verzichtet auf Fanon. Braucht er nicht. Würde er nicht verstehen. Weshalb der Angeklagten morden muss, ohne Belang. Psycho-Diagnose genügt.

    Vielleicht hat der Angeklagte Recht. Es geht nicht ohne Mord. Das klärt die Justiz nicht auf.

    Vielleicht hilft Albert Camus. Vielleicht antwortet der Taxi-Mörder L’étranger . Vielleicht löst Hanekes Caché den Fall. Hat die Kammer nicht interessiert.

    Wahrheitsfindung ist Sache der Gerichte nicht. Es könnten Unantastbare auf der Anklagebank landen.

    Diagnose statt Wahrheit. Keine „Justiz“.
    Überlebenskampf im Dunkeln.
    Ohne Regeln. Alle gegen alle.
    Wie im Taxi.

    15.09.2023 von Laurenz Cushion - Da der 24-jährige Täter selbst gegenüber der Polizei ankündigte, er werde wieder töten, wird er auch nach 14 Jahren Haft nicht freigelassen werden.

    Die Schwester des Opfers weint, als sie im Saal 701 des Berliner Landgerichts über ihren kleinen Bruder spricht. Ihrem neun Jahre jüngeren Bruder habe sie in ihrer Kindheit die Windeln gewechselt, nachts würden sie diese Erinnerungen einholen. Neben ihr sitzen die Frau des Opfers, seine 22-jährige Tochter und sein 15-jähriger Sohn.

    Am Freitagmittag kam das Gericht nach fünf Verhandlungstagen zu seinem Urteil im Fall des am 6. April ermordeten Taxifahrers, der am frühen Morgen des Gründonnerstags schwer verletzt von einem Passanten in Grunewald gefunden worden war und noch am Vormittag im Krankenhaus starb. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, den 49-jährigen Familienvater ermordet und zehn Euro aus dessen Taxi gestohlen zu haben.

    Begonnen hatte der Verhandlungstag in Moabit mit einer Frage des Gerichts an den Angeklagten, der hinter Sicherheitsglas saß. „Verzichten Sie auf die Rückgabe des Messers?“ Es dauert einige Momente, bis er antwortet, doch wie in ähnlichen Situationen zuvor ist die monotone Antwort des Angeklagten einsilbig und kaum vernehmbar. „Ja“, wiederholt der Dolmetscher in Richtung des Gerichts. Damit könne das Messer wieder an die belgischen Strafbehörden zurückgegeben werden, denn dasselbe Messer hatte der Angeklagte bei der Tötung einer Frau in Belgien benutzt, zwei Tage vor dem Mord in Berlin.

    Auf die Tat in Belgien ging die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag nicht ein. Auch die geforderte Freiheitsstrafe von 14 Jahren empfand Benedikt Lux, Anwalt der Familie des Opfers, als „zu lasch“. Als Vertreter der Nebenkläger hatte er eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Dies sei die Verantwortung des Gerichts gegenüber der Gesellschaft und möglichen weiteren Opfern im Falle einer Freilassung. Der Angeklagte hatte zuvor in einem Verhör der Berliner Polizei selbst bestätigt, sollte er freigelassen werden, würde er weiter töten.

    Die Verteidigung, die während des Verfahrens eine sehr passive Rolle einnahm, spricht der Familie des Opfers zu Beginn ihres Plädoyers ihr Beileid aus. „Ich werde mich nicht hier hinstellen und sagen, es ist positiv, was mein Mandant getan hat.“ Ihre Hoffnung sei es, „durch Psychiatrie und Medikamente seine Gefährlichkeit zu minimieren“.

    Bei der Einschätzung der von dem 24-Jährigen ausgehenden Gefahr beruft sich auch das Gericht auf die Aussage des Täters gegenüber der Berliner Polizei. Der Täter hatte unter anderem gesagt: „Töten ist eine gute Sache“ und dass er weiter töten werde, bis er sterbe. Die Frage nach seiner Gefahr für die Allgemeinheit habe er damit „selber beantwortet“. Deshalb sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch über die 14-jährige Haftstrafe hinaus unbefristet. „So lange er gefährlich ist, wird er hinter Gittern bleiben.“ Denn, so betont das Gericht, das Leid, das der Täter anderen Menschen angetan habe, liege sehr schwer.

    Das Gericht entschied sich für die von der Staatsanwaltschaft geforderten 14 Jahre Freiheitsstrafe. Während dieser Zeit sei er in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Eine bloße Simulation der Symptome, auf deren Grundlage die Sachverständigen zu der Diagnose „Paranoide Schizophrenie“ gekommen waren, meinte das Gericht „sicher ausschließen zu können“. Grund dafür seien die Chat-Verläufe zwischen dem Täter und seiner Mutter, in der beide von Stimmen berichten, die sie hören.

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